Duisburg, 8.
Juni 2023
An
die Redaktion der BZ-Duisburg Mit großem Interesse
verfolge ich Ihre Artikel. Ihre Berichte unter "Abmahner,
Abzocker und Betrüger" haben mir sogar schon geholfen.
Wer hätte gedacht, dass meine Probleme mit den Duisburger
Stadtwerken und der Bad Homberger Inkasso weder ein
Einzelfall noch die Ausnahme sind, sondern "Programm" sind.
Wahrscheinlich sieht es bei "Rateplay" ähnlich aus. Es
ist ein erst 2009 gegründeter sogenannter
"Zahlungsdienstleister", der von einigen Online-Händlern
genutzt wird und insbesondere bei "Kauf auf Rechnung",
"Lastschrift" und "Ratenzahlung" die komplette
Zahlungsabwicklung übernimmt.
Wie "Ratepay" die
Bonität des Kunden ermittelt, ist mir nicht klar. Angeblich
spielt auch eine "Schufa-Abfrage", die nach Ihrer Recherche
mehr als fragwürdig ist, eine Rolle. Meine Anfrage beim
(versuchten) Kauf eines Aufsitzrasenmähers wurde negativ
beschieden, obwohl mein "Schufascore" an der 99 kratzt, es
nie einen negativen Krediteintrag gab und unser Einkommen
weit über 4.000 Euro im Monat liegt. Zudem gibt es nicht
einmal einen laufenden Kredit.
Ich halte diese
"Firma" für unseriös, habe dementsprechend im Internet
gesucht und bin auf viele negative Erfahrungen gestoßen.
Unterm Strich kann ich wahrscheinlich froh sein, dass dieser
"Zahlungsdienstleister" mich abgelehnt hat, auch, weil 11%
Zinsen selbst in der heutigen Zeit kein Schnäppchen
darstellen.
Name der Redaktion bekannt
Update 21. Juni 2023 BZ fragt nach
Wir haben bei 'Ratepay' nachgefragt und folgende
"Antwort" erhalten:
Wir bedauern sehr, dass unsere Zahlungsarten für Ihren
Einkauf nicht zur Verfügung standen. Zudem entschuldigen wir
uns bei Ihnen für etwaig entstandene Unannehmlichkeiten und
möchten Ihnen hiermit näher erläutern, wie die Risikoprüfung
bei den Ratepay- Zahlungsarten funktioniert und warum es zu
einer Ablehnung kommen kann.
Unser
Risikosystem ermittelt automatisch anhand
von verschiedenen internen Datenpunkten und unseren
Erfahrungen im Bereich des Online- Payments sowie der
Zahlungsabwicklung die Wahrscheinlichkeit eines
Zahlungsausfalls. Bei einer zu hohen
Ausfallwahrscheinlichkeit kann eine Zahlung abgelehnt
werden. Die in die Berechnung einfließenden internen
Datenpunkte sind u.a. - der Preis der
Waren oder Dienstleistungen, - Angaben zur bestellenden
Person, - Warenkorbhöhe, - technische Daten, -
Bestellzeiten und -frequenzen, - Gerätedaten und -
historische Informationen über bereits erfolgte Bestellungen
mit einer unserer Zahlungsarten.
Diese Informationen helfen uns irreguläre Bestellversuche
frühzeitig durch die Auswertung und Zusammenführung aller
Datenpunkte zu erkennen. Dies erfolgt teilweise auch durch
eine manuelle Überprüfung des Ergebnisses der
automatisierten Risikoprüfung im Nachhinein.
Neben
unseren eigenen Mechanismen zur Risikoprüfung nutzen wir
bei Bedarf auch zusätzlich die Auskünfte
von externen Dienstleistern, wie z. B. der SCHUFA oder CRIF.
Im Rahmen der Betrugsbekämpfung dient die Risikoprüfung
durch Ratepay auch dem Schutz der Verbraucher vor
Datenmissbrauch durch Dritte sowie dem Schutz des
Wirtschaftsverkehrs vor finanziellen Schäden.
Wir
möchten Sie an dieser Stelle auch darüber informieren, dass
wir als Zahlungsinstitut zum Vorhalten eines entsprechenden
Risikomanagements aus aufsichtsrechtlichen Gründen
verpflichtet sind.
Dieses Erfordernis kann in
Einzelfällen bedauerlicher Weise dazu führen, dass auch
reguläre Bestellungen abgelehnt werden. Wir überprüfen daher
in Einzelfällen das Ergebnis der automatisierten
Risikoprüfung auch noch einmal manuell im Rahmen der
nachgelagerten Risikoprüfung und arbeiten stetig an der
Verbesserung unserer Risikosysteme.
Das hört sich tatsächlich nach "Rate mal" und
"Würfeln" mit einem selbst erstellten Softwareprogramm an.
Unseriös.
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