Duisburg, 7.
August 2025 - Bei der Verbraucherzentrale Moers gehen
aktuell viele Anfragen wegen Mahnschreiben der Firma TPI
Investment GmbH aus Essen ein. Diese fordert von angeblichen
Kundinnen und Kunden der Firma 1N Telecom die Zahlung von
rund 420 Euro. Nach Darstellung der TPI habe sie die
Forderungen von 1N Telecom übernommen für einen mit dem
Telekommunikationsunternehmen geschlossenen DSL-Vertrag aus
2023 oder 2024. „In vielen Fällen liegt jedoch kein
Vertrag vor oder er wurde rechtzeitig widerrufen. Trotzdem
setzt das Unternehmen Betroffene unter Druck“, erklärt
Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle Moers der
Verbraucherzentrale NRW. „Verbraucherinnen und Verbraucher
sollten der Forderung zeitnah widersprechen, um
Mahnbescheide oder Einträge in Auskunfteien zu vermeiden.“
Mit Fragen zu verschiedenen Werbeaktionen des
Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom haben
die Verbraucherzentralen schon länger zu tun und gehen
rechtlich gegen das Unternehmen vor. Jetzt tritt ein
neuer Anbieter auf den Plan, der angeblich die Forderungen
von 1N Telecom übernommen hat. „Unser Rat an
Verbraucher:innen lautet daher: Lassen Sie sich von
juristisch klingenden Formulierungen nicht unter Druck
setzen, sondern widersprechen Sie der Forderung
schriftlich.“, so die Beratungsstellenleiterin.
Verbraucherzentrale Moers berät und hält
Musterschreiben bereit Nach bisherigen
Erkenntnissen der Verbraucherzentrale NRW legt TPI zwei
Arten von Nachweisen vor: entweder einen unterschriebenen
Vertrag mit 1N Telecom oder ein EDV-Protokoll, das den
angeblichen Vertragsabschluss belegen soll. „Teilweise
hatten Betroffene aber nie zuvor Kontakt mit der 1N Telecom
oder haben ihren Vertrag rechtzeitig widerrufen“, sagt
Daniels. Ein Widerruf behält auch gegenüber einem etwaigen
neuen Forderungsinhaber seine Gültigkeit. „Dennoch: Wer gar
nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, riskiert
Mahnbescheide oder Einträge bei Auskunfteien.“
Die
Verbraucherzentrale NRW hält daher ein Musterschreiben für
den Widerspruch gegenüber der TPI Investment GmbH bereit.
„Wer weitere Unterstützung benötigt oder unsicher ist,
ob ein wirksamer Vertrag vorliegt, kann sich an uns wenden“,
so die Beratungsstellenleiterin.
Weiterführende Infos und Musterschreiben
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