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Jochem Knörzer
 
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Das Problem mit der Schufa G-Auskunft: So wird getrickst   

Duisburg, 3. April 2025 - Gibt es eine geheime Vereinbarung zwischen den lizenzierten Sportwettenanbietern und der Gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder (kurz: GGL)? Von Seiten der GGL sowie auch vom Deutschen Sportwettenverband (kurz: DSWV) wurden die Vorwürfe zurückgewiesen - die Darstellungen seien falsch und man lege Wert auf Transparenz.  

Monatliches Einzahlungslimit kann erhöht werden - aber reicht hier wirklich nur die Schufa G-Auskunft?  
Ist es möglich, mit einer Schufa G-Auskunft das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro zu erhöhen? Laut dem Netzwerk Investigate Europe ist es völlig ausreichend, die Schufa G-Auskunft vorzulegen - es gibt keine Überprüfung der Einkommens- oder Vermögensnachweise. Die betroffenen Institutionen haben die Darstellung als haltlos bezeichnet und zurückgewiesen.  

Hat der Sportwettenanbieter oder der Betreiber des Online Casinos eine deutsche Lizenz, so muss er laut dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag (kurz: GlüStV) verschiedene Regeln einhalten: So darf der maximale Einsatz pro Runde nicht mehr als 1 Euro betragen, nach jeder Spielrunde ist eine 5 Sekunden-Pause abzuwarten und das monatliche Einzahlungslimit liegt plattformübergreifend bei 1.000 Euro. Aufgrund dieser Einschränkungen ist es nicht verwunderlich, dass viele Spieler die Casinos ohne LUGAS, die sicher sind, den Anbietern vorziehen, die eine deutsche Lizenz besitzen. Denn in einem Online Casino ohne deutsche Lizenz bzw. bei einem Sportwettenanbieter mit internationaler Lizenz gibt es nicht nur ein breites Angebot, sondern auch attraktive Boni sowie die Möglichkeit, mehr als 1.000 Euro pro Monat auf das Konto zu transferieren.  

Tatsächlich gibt es diese Möglichkeit bei Anbietern mit deutscher Lizenz auch. Nach § 6c Absatz 1 Satz 3 des Glücksspielstaatsvertrages kann der Spieler nämlich den Antrag stellen, dass das monatliche Einzahlungslimit erhöht wird. Dafür muss er jedoch einen Nachweis erbringen, dass er sich auch in der finanziellen Lage befindet, mehr als 1.000 Euro pro Monat auf das Glücksspielkonto transferieren zu können. Im Regelfall benötigt der Spieler einen Einkommensnachweis bzw. einen Vermögensnachweis. In der Praxis hingegen nicht. Laut dem Netzwerk Investigate Europe reicht die Schufa G-Auskunft, die aber alles andere als aussagekräftig ist, wenn es darum geht, die finanzielle Situation des Spielers zu bewerten.  

Das sagt der DSWV  
Der DSWV hat umgehend auf die Vorwürfe reagiert. So sprach man von einer unbegründeten Skandalisierung. Mit einer Pressemitteilung erklärte der Verband, es würde mit Sicherheit keine Geheimvereinbarung mit der GGL geben. Es gab sogar im Jahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt eine öffentliche Verhandlung, die mit einem Vergleich geschlossen wurde. Die Inhalte wurden in einem Zwischenbericht zur Evaluation des GlüStV veröffentlicht - all das könne man auf der Homepage der Innenministerkonferenz und in einigen Landesparlamenten einsehen.  

Da der deutsche Glücksspielmarkt stark reguliert sei und viele Spieler daher auf der Suche nach Anbietern ohne deutsche Lizenz sind, wollte man mit der Erhöhung des monatlichen Einzahlungslimits ein Maßnahmenpaket schaffen, um die Spieler von illegalen Angeboten in Richtung legaler Anbieter zu lenken.  

Schufa G-Auskunft hat genügt: Mit 1.000 Euro pro Monat wurde das Einzahlungslimit auf 10.000 erhöht  
Doch ein Bericht der Tagesschau hat gezeigt, dass es am Ende doch nicht ganz so ist, wie das von Seiten des DSWV dargestellt wird. So hat ein Student mit einem monatlichen Einkommen von 1.000 Euro das Einzahlungslimit auf 10.000 Euro pro Monat erhöhen können - dafür hat er nur die Schufa G-Auskunft vorgelegt. Es wurde weder der Einkommens-, noch ein Vermögensnachweis benötigt. Der Blick auf den Einkommensnachweis hätte ausgereicht, um sagen zu können, dass das monatliche Einzahlungslimit nicht erhöht werden kann.

Geht es um die Verwendung der Schufa G-Abfrage zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, so hat der DSWV betont, das Verfahren sei sehr wohl ein sinnvoller Indikator. Mit der Schufa G-Auskunft könne man sicherstellen, der Spieler würde in geordneten finanziellen Verhältnissen leben. Zudem würde die Schufa G-Auskunft auch verraten, dass der Spieler nicht überschuldet ist. Jedoch zeigt das Beispiel des Studierenden, dass die Schufa G-Auskunft nicht ausreichen kann.  

Bereits von Seiten des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2024 mitgeteilt, die Schufa ist nicht als Nachweis zu sehen, wenn es darum geht, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Spielers zu bewerten. Mit dem Urteil wurde die Empfehlung ausgesprochen, man solle eine Alternative schaffen - die GGL habe das aber bisher verabsäumt.  

Die Stellungnahme der GGL  

Die GGL hat sich ebenfalls zu den Vorwürfen geäußert. Die Behörde hat erklärt, die Schufa G-Abfrage sei sehr wohl ein zulässiges Instrument, wenn es darum gehe, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers zu beurteilen. Vor allem dient das Verfahren dem Spielerschutz, weil hier sichergestellt wird, dass nur Personen, die finanziell leistungsfähig sind, auch mehr als 1.000 Euro pro Monat auf das Glücksspielkonto transferieren dürfen. Des Weiteren hat die GGL betont, die Regelungen würden seit Einführung im Einklang mit dem GlüStV stehen - es würde zudem keine Geheimabsprachen geben.  

Dennoch gab es Kritik von Seiten der Verbraucherschützer und Juristen, die Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Schufa G-Abfrage haben, wenn es um die Frage geht, wie es um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers bestellt ist Die Schufa-Abfrage würde hauptsächlich die Zahlungsmoral darstellen, aber keinerlei detaillierte Informationen über das monatliche Einkommen oder das Vermögen liefern.