Duisburg, 3.
April 2025 -
Gibt es eine geheime Vereinbarung zwischen den lizenzierten
Sportwettenanbietern und der Gemeinsamen
Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder (kurz: GGL)? Von
Seiten der GGL sowie auch vom Deutschen Sportwettenverband
(kurz: DSWV) wurden die Vorwürfe zurückgewiesen - die
Darstellungen seien falsch und man lege Wert auf
Transparenz.
Monatliches Einzahlungslimit kann
erhöht werden - aber reicht hier wirklich nur die Schufa
G-Auskunft? Ist es möglich, mit einer Schufa
G-Auskunft das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro zu
erhöhen? Laut dem Netzwerk Investigate Europe ist es völlig
ausreichend, die Schufa G-Auskunft vorzulegen - es gibt
keine Überprüfung der Einkommens- oder Vermögensnachweise.
Die betroffenen Institutionen haben die Darstellung als
haltlos bezeichnet und zurückgewiesen.
Hat der
Sportwettenanbieter oder der Betreiber des Online Casinos
eine deutsche Lizenz, so muss er laut dem deutschen
Glücksspielstaatsvertrag (kurz: GlüStV) verschiedene Regeln
einhalten: So darf der maximale Einsatz pro Runde nicht mehr
als 1 Euro betragen, nach jeder Spielrunde ist eine 5
Sekunden-Pause abzuwarten und das monatliche
Einzahlungslimit liegt plattformübergreifend bei 1.000 Euro.
Aufgrund dieser Einschränkungen ist es nicht verwunderlich,
dass viele Spieler
die Casinos ohne LUGAS, die sicher sind, den Anbietern
vorziehen, die eine deutsche Lizenz besitzen. Denn in einem
Online Casino ohne deutsche Lizenz bzw. bei einem
Sportwettenanbieter mit internationaler Lizenz gibt es nicht
nur ein breites Angebot, sondern auch attraktive Boni sowie
die Möglichkeit, mehr als 1.000 Euro pro Monat auf das Konto
zu transferieren.

Tatsächlich gibt es diese Möglichkeit bei Anbietern mit
deutscher Lizenz auch. Nach § 6c Absatz 1 Satz 3 des
Glücksspielstaatsvertrages kann der Spieler nämlich den
Antrag stellen, dass das monatliche Einzahlungslimit erhöht
wird. Dafür muss er jedoch einen Nachweis erbringen, dass er
sich auch in der finanziellen Lage befindet, mehr als 1.000
Euro pro Monat auf das Glücksspielkonto transferieren zu
können. Im Regelfall benötigt der Spieler einen
Einkommensnachweis bzw. einen Vermögensnachweis. In der
Praxis hingegen nicht. Laut dem Netzwerk Investigate Europe
reicht die Schufa G-Auskunft, die aber alles andere als
aussagekräftig ist, wenn es darum geht, die finanzielle
Situation des Spielers zu bewerten.
Das
sagt der DSWV Der DSWV hat umgehend auf die
Vorwürfe reagiert. So sprach man von einer unbegründeten
Skandalisierung. Mit einer Pressemitteilung erklärte der
Verband, es würde mit Sicherheit keine Geheimvereinbarung
mit der GGL geben. Es gab sogar im Jahr 2022 vor dem
Verwaltungsgericht Darmstadt eine öffentliche Verhandlung,
die mit einem Vergleich geschlossen wurde. Die Inhalte
wurden in einem Zwischenbericht zur Evaluation des GlüStV
veröffentlicht - all das könne man auf der Homepage der
Innenministerkonferenz und in einigen Landesparlamenten
einsehen.
Da der deutsche Glücksspielmarkt stark
reguliert sei und viele Spieler daher auf der Suche nach
Anbietern ohne deutsche Lizenz sind, wollte man mit der
Erhöhung des monatlichen Einzahlungslimits ein
Maßnahmenpaket schaffen, um die Spieler von illegalen
Angeboten in Richtung legaler Anbieter zu lenken.
Schufa G-Auskunft hat genügt: Mit 1.000 Euro pro
Monat wurde das Einzahlungslimit auf 10.000 erhöht
Doch ein Bericht der Tagesschau hat gezeigt, dass es
am Ende doch nicht ganz so ist, wie das von Seiten des DSWV
dargestellt wird. So hat ein Student mit einem monatlichen
Einkommen von 1.000 Euro das Einzahlungslimit auf 10.000
Euro pro Monat erhöhen können - dafür hat er nur die Schufa
G-Auskunft vorgelegt. Es wurde weder der Einkommens-, noch
ein Vermögensnachweis benötigt. Der Blick auf den
Einkommensnachweis hätte ausgereicht, um sagen zu können,
dass das monatliche Einzahlungslimit nicht erhöht werden
kann.
Geht es um die Verwendung der Schufa G-Abfrage
zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, so hat
der DSWV betont, das Verfahren sei sehr wohl ein sinnvoller
Indikator. Mit der Schufa G-Auskunft könne man
sicherstellen, der Spieler würde in geordneten finanziellen
Verhältnissen leben. Zudem würde die Schufa G-Auskunft auch
verraten, dass der Spieler nicht überschuldet ist. Jedoch
zeigt das Beispiel des Studierenden, dass die Schufa
G-Auskunft nicht ausreichen kann.
Bereits von
Seiten des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt wurde im
Dezember 2024 mitgeteilt, die Schufa ist nicht als Nachweis
zu sehen, wenn es darum geht, die finanzielle
Leistungsfähigkeit des Spielers zu bewerten. Mit dem Urteil
wurde die Empfehlung ausgesprochen, man solle eine
Alternative schaffen - die GGL habe das aber bisher
verabsäumt.
Die Stellungnahme der GGL
Die GGL hat sich ebenfalls zu den Vorwürfen geäußert.
Die Behörde hat erklärt, die
Schufa G-Abfrage sei sehr wohl ein zulässiges
Instrument, wenn es darum gehe, die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Spielers zu beurteilen. Vor allem
dient das Verfahren dem Spielerschutz, weil hier
sichergestellt wird, dass nur Personen, die finanziell
leistungsfähig sind, auch mehr als 1.000 Euro pro Monat auf
das Glücksspielkonto transferieren dürfen. Des Weiteren hat
die GGL betont, die Regelungen würden seit Einführung im
Einklang mit dem GlüStV stehen - es würde zudem keine
Geheimabsprachen geben.
Dennoch gab es Kritik von
Seiten der Verbraucherschützer und Juristen, die Bedenken
hinsichtlich der Wirksamkeit der Schufa G-Abfrage haben,
wenn es um die Frage geht, wie es um die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Spielers bestellt ist Die
Schufa-Abfrage würde hauptsächlich die Zahlungsmoral
darstellen, aber keinerlei detaillierte Informationen über
das monatliche Einkommen oder das Vermögen liefern.
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