Duisburg, 26. Dezember 2017 -
Es muss schon eine Menge
krimineller Energie hinter dem betrügerischen Vorgehen und
Rechnungsstellung der Stadtwerke Duisburg 'Strom' stecken,
denn zum wiederholten Male wird versucht, einen Vermieter
'so richtig abzuzocken'!
Hintergrund ist der an sich
einfache Vorgang einer Kündigung einer Mieterin, die den
Stromzähler allerdings bereits fast zwei Monate vor
Fristende und Auszug kündigte. Wohl mit der Überlegung, auch
hier Geld auf Kosten anderer einzusparen, passend zu den gut
neun Monatsmieten, die sie bis dato schuldig blieb. Nun ja,
auch beamtete Grundschullehrerinnen müssen gucken, wo sie
bleiben, auch wenn der betrogene Vermieter ihr Schwager ist.
Aber das ist eine andere Geschichte.
Der
Hauseigentümer lehnte den Versuch der 'Aufdrängung der
Übernahme des Stromzählers' mit folgendem Schreiben ab:
211856084; Zähler Strom 15170 Andrea M., 3.
OG+DG, Hochfeldstr., 47053 Duisburg Den
Eingang Ihres Schreibens v. 28.09.2017 bestätige ich zum
02.10.2017.
Frau Andrea M. hat einen gültigen
Mietvertrag bis – mindestens - zum 31. Oktober 2017! Es
hat weder eine Wohnungsabnahme, noch Übergabe stattgefunden,
auch nutzt sie die Wohnung (zuletzt am Wochenende). Eine
Übernahme ihrer Stromkosten lehne ich natürlich ab!
Da die Neuvermietung bereits angelaufen ist, könnte es
höchstens zu einer – so BGH – zu
vernachlässigen kurzfristigen und geringfügigen
Energieentnahme innerhalb des Übergangszeitraums
kommen.
Ihre angebliche ‚Grundlage einer
höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH‘ wollen Sie
zeitnah mit Nachweis des Aktenzeichens des Urteils belegen.
Statt einer Antwort mit dem 'Nachweis der angeblichen
Grundlage' verschickte die Stadtwerke Duisburg, wieder
einmal, unbeauftragt einen Vertrag für den Stromzähler.
(Dabei war die Wohnung bereits wieder vermietet ...) Den
erhielt sie mit folgendem Schreiben zur Entlastung des
Hauseigentümers zurück:
211856084; Zähler
Strom 15170 3. OG+DG, Hochfeldstr., 47053 Duisburg -
Schreiben v. 07.12.2017
Mit Verweis auf meine
Schreiben im Laufe der letzten Jahre, insbesondere die
‚Öffentliche (und veröffentlichte) Bekanntmachung‘ v.
30.01.2015 nehme ich KEINE Verträge – insbesondere
Stromverträge – der Stadtwerke Duisburg an, die ich weder
bestellt noch eigenhändig unterschrieben habe!
Ich mache keine Geschäfte mit Firmen und Personen,
die mich nachweislich betrogen haben!
Da die
Wohnung zum 01.12.2017 wieder vermietet ist, könnte es
höchstens zu einer – so BGH – zu vernachlässigen
kurzfristigen und geringfügigen Energieentnahme innerhalb
des Übergangszeitraums kommen sein. Kein Grund, einen Zähler
vertraglich zu übernehmen!
Den Nachweis ihrer
angeblichen ‚Grundlage einer höchstrichterlichen
Rechtsprechung des BGH‘ mit Nennung des Aktenzeichens des
Urteils ist die Stadtwerke mir bis dato – angefordert mit
Schreiben v. 03.10.201 – schuldig geblieben. Auch nur ein
Betrugsversuch?
P. S. Bitte nehmen Sie keinen Kontakt mit meinen
Mietern auf – ich kann nur seriöse Stromanbieter empfehlen.
Und wieder blieb die Stadtwerke Duisburg eine Entgegnung
schuldig, schickte aber, pünktlich zum Weihnachtsfest, eine
Rechnung (Anmerk. d. Redaktion: liegt uns in Kopie vor) über
sagenhafte 428,75 Euro! Ohne Vertrag,
für angebliche 37 Tage, für eine leerstehende Wohnung und
mit falschen (gefälschten?) Daten! Das, betrügerische
Stadtwerke Duisburg, werdet ihr wohl einklagen müssen, denn
der Eigentümer verweigert den Rechnungsausgleich!
Und
damit wird sich auch die Staatsanwalt beschäftigen müssen,
so das letzte Schreiben des betrogenen Eigentümers:
Erneuter Betrug 211856084; Zähler Strom 15170
3. OG+DG, Hochfeldstr., 47053 Duisburg Meine Schreiben v.
03.10. + 12.12.2017
Mit Verweis auf meine o. g.
Schreiben und deren Inhalt, erhalten Sie die, aus meiner
Sicht in betrügerischer Absicht des finanziellen Gewinns
erstellte, Rechnung v. 21.12.2017 zu meiner Entlastung
zurück!
Betrugsanzeige an die Staatsanwaltschaft
folgt!
Mit den schlechtesten Wünschen
Update Am ersten Tag des Jahres 2018 hat
der Vermieter Anzeige gegen die Stadtwerke Duisburg
erstattet.
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