Duisburg, 21. August 2014 - Die in der
Überschrift gestellte Frage kann man in diesem Fall - ein
Einzelfall? - getrost mit "Arroganz gepaart mit Unfähigkeit"
beantworten! Eine in Duisburg wohnende Hauseigentümerin
bekam ungefragt, rückwirkend auf November 2013, im August
2014 einen Stromvertrag für eine fremde Verbrauchstelle
zugesandt.
'Willkommen bei den Stadtwerken Duisburg - Ihre
Vertragsdaten' konnte sie auf dem Schreiben lesen. Und
natürlich wurden ihr auch "ihre" Abschlagszahlungen
mitgeteilt. Ausgerechnet diese Duisburger Stadtwerke, von
der sie sich gerade erst, von Trink- und Abwasser aufgrund
des Monopols leider abgesehen, in der Gas- und
Strombelieferung nach vielen Ärgernissen, insbesondere im
Bereich 'Kundenumgang und Service, 'befreit' hatte. Von
daher war das Schreiben an die Stadtwerke Duisburg, in dem
sie daraufhin wies, dass sie weder einen
Stromlieferungsvertrag für das fremde Objekt geschlossen
hatte, noch daran denke, in Zukunft einen Vertrag mit der
Stadtwerke Duisburg zu schließen, alles andere als
freundlich.
Zwar bedauerte die Stadtwerke Duisburg in
ihrem Antwortschreiben, dass "Sie sich über unsere Anmeldung
geärgert haben", beharrt aber weiter die Gültigkeit des
Vertrages. Weil der Hauseigentümer des fremden Objekts
angeblich die Zuständigkeit der Duisburgerin für diesen
Stromzähler mitgeteilt habe. Und die Stadtwerke glaubt
das, ohne Vorlage zumindest eines, von der betroffenen
Duisburgerin eigenhändig unterschriebenen, Mietvertrages.
Über so viel Glaubenswille würde sich wohl jede Religion
oder Kirche freuen.
Für die betroffene Duisburgerin
ist es keine Glaubenssache, sondern schlicht ein
Betrugsversuch! Die zugeschickte Rechnung, rückwirkend
ab November 2013, hat sie prompt dem Absender wieder
zugestellt und in den Briefkasten des Kundencenters
geworfen.
Von wegen 'alles im grünen Bereich', mal
schauen, wie die Sache weiter geht.
Ein Einzelfall?
Oder prüfen die Kunden der Duisburger Stadtwerke ihre
Rechnungen und Verträge nicht? Ist vielleicht die Angst
vor Repressalien wie Androhung von Energie-Sperrungen oder
gar deren Ausführung größer als der Ruf nach
Gerechtigkeit?
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