Duisburg, 8. Juni 2014 - Vor
Billiganbietern, die mit Bonuszahlungen locken, dann aber
keine korrekte Abrechnung erstellen oder versuchen, die
Bonuszahlung als Guthabenverrechnung zu umgehen, warnte
jüngst die Verbraucherzentrale NRW.
Es ist aber auch
höchste Zeit, vor den 'Abzocker-Methoden'
der Duisburger Stadtwerke zu warnen!
Sind sie mit 'Zahlungserinnerung und Androhung der
Versorgungsunterbrechung' auch dann sehr schnell zur Hand,
wenn das 'Versorgungskonto' an sich gedeckt ist, so scheint
die Stadtwerke Duisburg kaum in der Lage zu
sein, korrekte Schlussrechnungen
vorzulegen.
'Drohung statt korrekte
Abrechnung' Statt einer nachvollziehbaren
Schlussrechnung mit Auflistung der wann in welcher Höhe
geleisteten Abschlagzahlungen, insbesondere bei einem
'Paket', bestehend aus - zwei Stromzähler (beide
innerhalb der Laufzeit bereits gekündigt) - einem
Gaszähler (bereits zu Beginn des Abrechnungsjahres
gekündigt) und - Trinkwasser + Abwasser (kennt jemand
einen seriösen Anbieter?), setzt die Stadtwerke Duisburg
auf "glauben". In der Position 'Guthaben'
wird ein Betrag eingesetzt, der nicht erläutert wird. Bei
dem Versuch, trotz des o. g. Pakets, die betreffenden
Abschläge für die separate Rechnung zu einer Summe zusammen
zu fassen, erscheint das Guthaben um ein gutes Drittel zu
niedrig zu sein. Natürlich wird die Stadtwerke Duisburg
schriftlich daraufhin gewiesen, dass diese nicht
nachvollziehbare Rechnung nicht anerkannt werden kann, eine
detaillierte Aufstellung und Abrechnung der jeweiligen
Verbräuche und gezahlten Abschläge wird angefordert. Und
wie reagieren die, bei denen angeblich 'alles im grünen
Bereich' ist? Mit einer Drohung! Mit
einer 'Zahlungserinnerung und Androhung der
Versorgungsunterbrechung', mit einer weiteren,
rechtswidrigen Verrechnungen von Abschlägen, die
die noch übrig gebliebenen Positionen 'Trinkwasser und
Abwasser' betreffen. Rechtswidrig, weil die nach dem
bestätigten Kündigungstermin geleisteten Abschlagszahlungen
doch nur noch für die übrig gebliebenen Positionen
'Trinkwasser und Abwasser' gelten.
Der aktuelle
Sachstand lautet: Keine berechtigte, weil nicht
nachvollziehbare Forderung - keine Zahlung!
Die Stadtwerke Duisburg kann aber noch viel
schlechter! Darf eine Schlussrechnung
eigentlich auf einer Schätzung, also keinem
tatsächlichen Verbrauch basieren? Rechtlich wohl kaum,
zumal der Zählerstand vorlag, ansonsten über einen simplen
Telefonanruf zu erfahren gewesen wäre. Die
"Schlussabrechnung" eines von den Stadtwerken gekündigten
Sondervertrages wurde aufgrund eines fiktiven Zählerstandes
erstellt! Das ist doch nicht normal! Eine simple
Gegenüberstellung des abgelesenen Zählerstands, die
Einsetzung der tatsächlichen Zahlen in die Aufstellung,
ergab statt einer Nachzahlung in Höhe von fast 350 Euro ein
Guthaben in Höhe von fast 590 Euro! 940 Euro
Differenz sind sicher kein Pappenstiel.
Um
es der Abrechnungsabteilung der Stadtwerke Duisburg leicht,
ganz einfach zu machen, wurde dem schriftlichen "Nichtanerkenntnis
der geschätzten Schlussrechnung" noch eine, auf den
tatsächlichen Zahlen basierende, Schlussrechnung beigelegt.
Die Stadtwerke Duisburg reagierte prompt. Und brachte es
doch tatsächlich fertig, erneut eine fehlerhafte
Schlussrechnung zu erstellen! Statt der
beigelegten Aufstellung zu folgen, rechnete man den erst vor
kurzem, fast fünf Wochen nach Vertragsende, abgelesenen
Zählerstand ab! Und wollte so wohl über 400 Euro einsparen.
Selbst mit 'grober Dummheit' ist dieses
betrügerische Verhalten nicht mehr zu
erklären! Das ist schon ein Fall für die
Staatsanwaltschaft!
Das aktuelle Fazit in Bezug 'Versorger' kann daher nur
lauten: Stadtwerke Duisburg - Nein danke!
Und es muss ja auch kein Billiganbieter im Bereich Strom
und Gas sein, preiswerter als die Stadtwerke Duisburg sind
auch die Normaltarife der anderen Anbieter. Hauptsache,
sie können neben Energie auch eine nachvollziehbare,
korrekte Abrechnung liefern.
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