1. Erweiterung der gebührenpflichtigen Parkzeiten
2. Aufhebung der kleinteiligen Bewohnerparkzoneneinteilung
Innenstadt und
Parkzonen - Parkraumbewirtschaftung sollerweitert werden
Unter Tagesordnungspunkt 40 wird die
Bezirksvertretung Mitte am Donnerstag eine Verwaltungsvorlage
beraten, in der es um die Erweiterung der bisherigen Parkraumzonen
und auch der Parkraumbewirtschaftung geht. Ende November wird der
Ausschuss Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verlehr darüber
entscheiden, der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 6. Dezember
2010. Für Parkplatz suchende Anwohner soll das mehr Erleichterung,
der Einnahmenseite der Stadt dann 440 00 Euro bringen...
Anpassung der Bewirtschaftungszeit
Mit der DS 10-1237 vom 08.07.2010 bat die Bezirksvertretung Mitte
den Oberbürger
meister, die gebührenpflichtigen Parkzeiten im öffentlichen
Straßenraum im Kernbereich
der Innenstadt wie folgt auszuweiten:
montags bis freitags 9:00 — 20:00 Uhr (bisher 9:00 — 17:00 Uhr)
samstags 9:00 — 14:00 Uhr.
In den letzten Jahren haben sich das Einkaufs- und Freizeitverhalten
der Bürger deutlich
verändert. Dem tragen inzwischen auch verlängerte
Ladenöffnungszeiten Rechnung.
Ausgedehntere Ladenöffnungszeiten, aber auch die städtebaulichen
Entwicklungen im
Zentrum von Duisburg (Neubau CityPalais, FORUM, Opernplatz etc.)
haben die Nachfrage auf die im öffentlichen Straßenraum angebotenen
Parkplätze deutlich erhöht. Nach Beendigung der heutigen
Bewirtschaftungszeiten nimmt der Umschlag im öffentlichen Parkraum
erheblich ab und die Zahl der Langzeitparker steigt deutlich, was zu
Lasten der Innenstadtbewohner geht. Dies macht eine Anpassung der
Bewirtschaftungszeiten notwendig, um während der starken
Nachfragezeiten durch Fremdparker (Nichtanwohner) möglichst vielen
Nutzern kontinuierlich öffentlichen Parkraum anbieten zu können.
Aufhebung der kleinteiligen Zoneneinteilung im Kernbereich der
Duisburger Innenstadt
Nach dem sogenannten ,,Kölner Urteil” des Bundesverwaltungsgericht
Münster vom 28.
Mai 1998, wonach sich großflächige Anwohnerparkzonen ausschlossen,
wurden im
August 1999 in Duisburg alle bestehenden Anwohnerparkzonen in
kleinere Anwohnerparkzonen unterteilt, um Rechtssicherheit zu
erlangen. Im Kernbereich der Innenstadt wurden aus bisher 6 Zonen 16
Zonen. Dies hatte zur Folge, dass den Bewohnern mit
Bewohnerparkausweis bis heute eine verkleinerte Parkzone = ein
kleineres Parkplatzangebot zur Verfügung steht. Dieser Umstand führt
allerdings immer häufiger zu Problemen im Kernbereich der Duisburger
Innenstadt:
Mit dem Neubau des FORUMS (Überbauung eines Teilstückes Buchenbaum
und des Park
platzes Ecke Lenzmannstraße/Claubergstraße), dem fußläufigen Ausbau
der Claubergstraße bis zur Börsenstraße, dem Teilumbau der
Friedrich-Wilhelm-Straße für die Erschließung des FORUMS, der
Änderung der Verkehrsführung auf dem Straßenzug Vom Rath-Straße/Bòrsenstraße/
Claubergstraße sowie der Anordnung von zahlreichen Haltverbotzonen
zur Sicherstellung der Andienung auch mit großen Fahrzeugen hat sich
bereits heute in einigen Bereichen die Anzahl der öffentlichen
Parkplätze auf ein mit der
Anzahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweisen unverträgliches Maß
reduziert. Weitere Reduzierungen des öffentlichen Parkplatzangebotes
sind durch die Erweiterung der KÖNIGSGALERIE, des Neubau’s des
STADTFENSTER’S sowie der schrittweisen Umsetzung des Masterplanes
für die Innenstadt zu erwarten. Um den Bewohner der Innenstadt auch
zukünftig eine akzeptable Parkraumsituation bieten zu können, wird
vorgeschlagen, die kleinteilige Einteilung der Bewohnerparkzonen im
Kernbereich der Innenstadt aufzuheben. Die rechtlichen
Voraussetzungen hierfür hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2002
geschaffen. Zukünftig bestünden im Kernbereich der Innenstadt wieder
6 anstatt 16 Zonen.
Kosten- und Einnahmebetrachg - Ausgaben
Die Bewirtschaftungszeiten sind jeweils den Tarifschildern an den
Parkscheinautomaten
zu entnehmen. Für die Änderung der Tarifschilder an den vorhandenen
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Parkscheinautomaten (PSA) im Kernbereich der Innenstadt sowie die
notwendige Anpassung der PSA Software entstehen insgesamt einmalig
Kosten in Höhe von ca. 3580 €.
Die kleinteiligen Zonengrenzen sind einerseits durch die jeweiligen
vorhandenen
verkehrsrechtlichen Anordnungen für das Bewohnerparken
gekennzeichnet. Andererseits
erhalten die Bewohnern jeweils mit Erwerb des neuen
Bewohnerparkausweises
Informationen zu ihrer Zone. Eine Anpassung der Beschilderung
erfolgt sukzessive im Rahmen notweniger Erneuerungsmaßnahmen. Die
Ordnungsbehörde wird entsprechend informiert. Für die Bewohner
liegen die neusten Informationen zu ihrer Bewohnerparkzone im
Internet und bei der Ausgabestelle für Bewohnerparkausweise bereit.
Für die Aufhebung der kleinteiligen Zonengrenzen fallen keine
zusätzlichen Kosten an.
Einnahmen
Die derzeit noch gültigen Bewirtschaftungszeiten - montags bis
freitags von 9 bis 17 Uhr
und samstags von 9 bis 14 Uhr- ergeben pro Woche 45
Bewirtschaftungsstunden. Die
zukünftigen Bewirtschaftungszeiten - montags bis freitags von 9 bis
20 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr - führen zu einer Erhöhung auf
60 Std./pro Woche.
Das entspricht einer Steigerungsrate von 33 %. Unter der Annahme,
dass das zukünftige Parkverhalten der Besucher der Duisburger
Innenstadt auch nach 17 Uhr bezüglich der Parkplatznachfrage im
öffentlichen Straßenraum unverändert bleibt und gleichzeitig unter
der Berücksichtigung, dass die Parkplatznachfrage durch die Anwohner
der Innenstadt im öffentlichen Straßenraum gemäß einer
Parkraumuntersuchung aus dem Jahr 2007 nach 17 Uhr von
durchschnittlich 26 % bis auf 35 % bis 20 Uhr ansteigt, lassen sich
durch die ausgeweiteten Bewirtschaftungszeiten Mehreinnahmen von ca.
440.000 € gegenüber 2009 ermitteln.
Durch die Aufhebung der kleinteiligen Zoneneinteilung sind keine
nennenswerten Mehr
einnahmen zu erwarten.
Übersichtsplan —Kernbereich der Innenstadt -
mit Grenzziehung der Bewohnerparkzonen (heute und zukünftig) |