Rheinland/Duisburg, 14. Oktober 2024 - Am 1. Oktober
hat die Gehölzpflegesaison an den Autobahnen im Rheinland
begonnen. Das heißt: Bis Ende Februar 2025 werden Bäume und
Sträucher gefällt, geschnitten oder „auf den Stock gesetzt“
– sprich wenige Zentimeter über dem Boden gekappt.
Vorrangiges Ziel dieser Maßnahmen ist die Gewährleistung der
Verkehrssicherheit. Dazu werden die Gehölze entlang der
Autobahnen so zurückgeschnitten, dass sie für den fließenden
Verkehr keine Gefahr darstellen. Darüber hinaus gilt es für
die 15 zuständigen Autobahnmeistereien aber auch, Schilder
und Sichtachsen auf insgesamt 1.200 Streckenkilometern vom
Bewuchs zu befreien.
Baumbestände werden nicht willkürlich abgeholzt
Bei den Grünpflegearbeiten, die entweder von den
Autobahnmeistereien selbst oder von beauftragten Fremdfirmen
durchgeführt werden, kommt oft großes Gerät zum Einsatz. Auf
den ersten Blick sieht es dann so aus, als würden
Baumbestände willkürlich abgeholzt. Dem ist nicht so, wie
Andreas Raedt, Leiter des Geschäftsbereichs Betrieb und
Verkehr der Autobahn GmbH Rheinland, erläutert: „Unsere
Baumkontrolleure und -innen untersuchen regelmäßig den
Zustand von Einzelbäumen. Und nur dann, wenn ein Baum
absehbar nicht mehr standsicher ist oder große Äste
abbrechen könnten, muss er gefällt werden.“
Flächige Gehölze hingegen werden bei Bedarf „auf den Stock
gesetzt“, also so weit zurückgeschnitten und ausgedünnt,
dass sich der Bestand erholen kann. „Was für die
Autofahrerinnen, Autofahrern, Anlieger und Anliegerinnen der
Autobahnen sehr radikal aussieht, ist für die
Standsicherheit etwa von Böschungen sehr wichtig und dient
letztlich der nachhaltigen Pflege der Grünflächen entlang
unseres Fernstraßennetzes,“ so Andreas Raedt weiter.
Neu austreibendes Wurzelwerk sichert Hänge auf natürliche
Weise. Zudem ist eine „auf den Stock gesetzte“ Grünfläche
weniger pflegeintensiv, was letztlich auch Staus auf den
Autobahnen vermeidet. Schließlich müssen die entsprechenden
Arbeitsgeräte weniger häufig ausrücken.
Grünschnitt kann nur tagsüber erfolgen
In diesem Zusammenhang wird die Autobahn GmbH Rheinland
häufig danach gefragt, weshalb Grünpflegearbeiten überhaupt
tagsüber, also in den verkehrsreichen Zeiten stattfinden
müssen.
Antwort: Die Arbeiten mit Motorsäge oder Fällbagger sind für
die Mitarbeiter und -innen der Autobahnmeistereien nur bei
Tageslicht gefahrlos möglich. „Generell achten die
Autobahnmeistereien aber darauf, mit ihrer Arbeit morgens
nach dem Abklingen der Pendlerströme zu beginnen und diese
zu beenden, bevor der nachmittägliche Berufsverkehr wieder
einsetzt,“ betont Andreas Raedt.
Eine klassische Vermarktung des Gehölzes gibt es
nicht
Eine klassische Vermarktung als Brenn- oder Stammholz findet
nicht statt. Das bei der Gehölzpflege gewonnene Schnittgut
wird gehäckselt und etwa zur Energiegewinnung oder zur
Weiterverarbeitung – beispielsweise zu Spanplatten –
genutzt. Eine geringe Menge verbleibt allerdings auch stets
vor Ort, um Insekten und Kleinlebewesen einen Lebensraum zu
bieten.
Hohe Kosten – kein Gewinn
Die Kosten für Gehölzpflegemaßnahmen sind hoch. Oft wird an
steilen Böschungen gearbeitet, was Sicherungsmaßnahmen
erfordert. Zudem kann Grünschnitt auf engem Verkehrsraum nur
mit speziellem Gerät durchgeführt werden. Sicherlich erzielt
die Autobahn aus einem Verkauf von Holz und Schnittgut
Einnahmen. Diese können aber allenfalls dazu dienen, die
Kostenbelastung zu mindern. Ein Gewinn für die Autobahn GmbH
Rheinland wird unter dem Strich nicht erzielt.
Die Gehölzpflege richtet sich nach den Vorgaben des
"Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege"
(Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG). Darüber hinaus gibt es
Regeln, die für die Autobahn Rheinland festgeschrieben
worden sind. Damit wird gewährleistet, dass die
Anforderungen des Natur- und Artenschutzes Berücksichtigung
finden.
Zu Beginn der Pflegesaison werden die betroffenen Städte und
Naturschutzbehörden über größere Maßnahmen in Kenntnis
gesetzt. Müssen zum Beispiel Anschlussstellen für den
Pflegeeinsatz gesperrt werden, werden die Informationen über
die Medien veröffentlicht, zudem sind sie auf der Homepage
der Autobahn Rheinland zu finden. Sind Anliegerinnen und
Anlieger betroffen, werden sie direkt informiert. Bei
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr muss in Ausnahmefällen auf eine
Vorabinformation verzichtet werden.
Bei großen Baumaßnahmen ist es mitunter erforderlich,
größere Grünflächen abzuholzen, um das Baufeld zu räumen. In
diesen Fällen ist die Autobahn GmbH Rheinland gehalten,
Ausgleichsmaßnahmen (also Aufforstungen) durchzuführen, nach
Möglichkeit in der Nähe der Baumaßnahme. Ist dies etwa aus
Platzgründen nicht möglich, wird die Ausgleichsmaßnahme an
anderer Stelle durchgeführt.
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