BZ-Home BZ-Duisburg "Bauwut" Gutachter der IK-Bau



BZ-Sitemap

Baupfusch-Links:
- Focus
- Abgezockt
- Pfuscher am Bau

- Kritik ist rechtens










WGH GmbH - Martin Blank - Blank & Schmack - IHK-Neuss - SIHK-Hagen - T. Derricks - J. Nockemann
 

Vier Gutachter - fünf Ansichten
Beschwerdeschreiben über einen Gutachter der IK-Bau NW
joke

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

fast fünf Jahre war hier ein Beschwerdeschreiben von den enttäuschten und auch verärgerten Bauherren, Familie Rolf Angenendt, an die IK-Bau NRW zu lesen. Das Schreiben richtete sich gegen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Natürlich nicht gegen die Person, sondern gegen die erfolgte Bauschädenbegutachtungen des Dipl. - Bauingenieur Wolfgang H. aus dem schönen Mülheim an der Ruhr.

Was den Herrn Dipl. - Bauingenieur letztlich bewog, vehement die Herausnahme des Schreibens zu fordern, sich dafür der Hilfe eines Rechtsbeistandes zu bedienen, statt, wie mehrfach als Selbstverständlichkeit angeboten, seine eigene Darstellung zu schildern, möchte ich hier nicht mutmaßen.

Die Interpretationen des Rechtsbeistands greifen sehr hoch, und, so meine Sicht, schießen auch weit über das Ziel hinaus! Von 'Diffamierung' war die Rede, die Suggerierung einer fachlichen Inkompetenz, auch von einer unvollständigen Wiedergabe des Schreibens.

Es lag und liegt mir natürlich fern, irgendjemanden zu diffamieren, jemanden gezielt und vorsätzlich zu verleumden!
Selbiges gilt sicher auch für den Verfasser des Beschwerdeschreibens, dass ich im Übrigen genau so eingestellt hatte, wie ich es erhalten hatte. Von daher konnte mir auch nicht auffallen, dass der inhaltlich so wichtige Schlusssatz "Ich erwarte mit großem Interesse Ihre Rückmeldung!" fehlte ...

Um einem Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen, der Zeit, Geld und Nerven kostet, habe ich, die Bauherren des mängelbehafteten Hauses, dass ich selber in Augenschein nehmen durfte, mögen mir es nachsehen, das Beschwerdeschreiben "aus dem Verkehr gezogen".

Unterm Strich erinnert mich das Ganze an ein Sprichwort mit einem Schwielensohler und einkeimblättrigen Pflanzen.
Jochem Knörzer, Duisburg, 26. September 2015


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5 
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.