BZ-Home BZ-Duisburg "Bauwut" Selbstständige Beweisverfahren



BZ-Sitemap

Baupfusch-Links:
- Focus
- Abgezockt
- Pfuscher am Bau

- Kritik ist rechtens










WGH GmbH - Martin Blank - Blank & Schmack - IHK-Neuss - SIHK-Hagen - T. Derricks - J. Nockemann

Was ist eigentlich ein 'Beweissicherungsverfahren' bzw. 'selbstständige Beweisverfahren'?
joke

Duisburg, 3. Januar 2012 - In diesem Fall geht es unter anderem um selbstständige Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren). Das ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln nach sich ziehen könnte.
Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Eine Beseitigung des umstrittenen Zustandes nach einer solchen privaten Begutachtung kann daher zur Beweisvereitelung führen
.

Kriterien zur Gutachten Erstellung
Hier Auszüge - Passus Gutachten Auftragsumsetzungszeitraum für Sachverständige:
Das Landgericht geht davon aus, dass Sie das Gutachten spätestens innerhalb zwei Monate vorlegen. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um Nachricht unter Angaben von Gründen und des Zeitpunktes, zu dem das Gutachten erstattet werden kann.

Hier Auszüge - Passus Gutachten Kompetenzprüfung für Sachverständige:
Prüfen Sie bitte zunächst, ob der Auftrag in Ihr Fachgebiet fällt und ohne Einbeziehung weiterer Sachverständiger erledigt werden kann. Andernfalls verständigen Sie bitte unverzüglich das Gericht.

Normen im Bauwesen: 
Bauvorschriften, auch Baunormen oder DIN Vorschriften genannt, legen die Werte für die Baurichtmaße und die daraus folgenden Einzel-, Rohbau- und Ausbaumaße fest.
Sämtliche Baukonstruktionsarten und Baustoffe unterliegen den
DIN Normen Bau. Sie bestimmen Qualität, Menge und Masse von Baustoffen, während technische Bauvorschriften die Prüf- und Arbeitsvorschriften, Sicherheitskriterien und Lieferbedingungen regeln. 
DIN ist die Abkürzung für das Deutsche Institut für Normung mit Sitz in Berlin. Hier werden in Zusammenarbeit mit Handel, Handwerk, Herstellern, Verbrauchern, dem Staat, Dienstleistungsunternehmen, Wissenschaftlern und technischen Überwachungs-Organisationen die DIN-Normen erarbeitet. 
Jedes Bundesland bestimmt selbst über die jeweils zugelassenen DIN Bauwesen. Dazu kommen noch ETB-Richtlinien, die europäischen EN-Normen und die internationalen ISO-Normen. Die Baunormen sind zugleich auch die Grundlage für Ansprüche auf Gewährleistung. Sollte es also zu Mängeln und Beanstandungen kommen, tritt das Baurecht in Kraft.
Das Baurecht beinhaltet die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche das Bauen betreffen. Es wird unterschieden zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht. Im privaten Baurecht werden Rechtsnormen des Zivilrechts, Grundeigentum, Nachbarrecht, Werkverträge, Architektenverträge, Bauverträge mit Bauunternehmen geregelt.  
Das öffentliche Baurecht unterteilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. 
In den Bauvorschriften sind beispielsweise Normen für Fenster, Rauchmelder DIN, Beleuchtung DIN, Treppen DIN oder auch Türen DIN enthalten. Für die Planung und Durchführung des Baus eines Gebäudes sind Kenntnisse der Bauvorschriften unabdingbar. Aber die Normen im Bauwesen ändern sich auch und passen sich den gesellschaftlichen Bedingungen und Bedürfnissen an, wie beispielsweise die Vorschrift für Türen. Galt ein Mann in den 50iger oder 60iger Jahren mit 185 cm Körpergröße als sehr groß, so wird er heutzutage eher als mittelgroß eingestuft, da die Menschen immer größer werden. Deswegen wurde innerhalb der Türen DIN ein neues Standardmaß von 211cm eingeführt. Gleiches gilt für die Treppen DIN, denn hier werden Tritthöhe und Trittbreite geregelt, welche der durchschnittlichen Schrittlänge eines Erwachsenen entsprechen. Genormte Treppen geht man leichter, bequemer und auch gefahrloser hinunter. Ebenso verhält es sich mit Vorschriften für die Beleuchtung. Geregelt nach der Beleuchtung DIN, muss die Beleuchtung innerhalb eines Raumes, insbesondere auch am Arbeitsplatz, so angeordnet sein, dass sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können.