Duisburg, 8. Februar 2023 - Zu Karneval
gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken der Duisburger
Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten
Haltverboten (Verkehrszeichen 283).
Die
Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den
Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm,
Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in
Stadtmitte zu beachten: • Blutwurstsonntagsumzug
Meiderich am Sonntag, 12. Februar • Nelkensamstagszug
Homberg / Moers am Samstag, 18. Februar •
Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 18. Februar •
Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 19. Februar •
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 19. Februar •
Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 20.
Februar • Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag,
20. Februar
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an
dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle
Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen
angegebenen Zeiten autofrei zuhalten sind. Auch die
geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in
Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden.
Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der
Haltverbote an den Veranstaltungstagen kontrollieren.
Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent
abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten
und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den
Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs
zu zahlen.
Weitere Informationen zu Karneval und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter:
https://www.duisburg.de/duisburger-karneval.php
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