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Der neue Mietspiegel für Duisburg tritt in Kraft
Neue Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft

Duisburg, 21. Oktober 2021 - Der Duisburger Mietspiegel 2021 tritt am 1. November in Kraft und dient als Richtschnur zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Die ermittelten Mietwerte bieten den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Miethöhe zu vereinbaren.

Astrid Neese, Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales, freut sich, dass es auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen wieder gelungen ist, den Mietparteien ein Instrument zur Orientierung bei der Bestimmung des Mietpreises an die Hand zu geben: „Damit trägt der Duisburger Mietspiegel aktiv zum Mietfrieden in Duisburg bei. Mietspiegel sind zudem in der politischen Diskussion angekommen. Bereits zum 1. Januar 2020 wurde mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete der Zeitraum von bislang vier auf sechs Jahre erhöht. Aktuell sieht das Mietspiegelreformgesetz weitere Änderungen vor. Das Gesetz wird zum 1. Juli 2022 in Kraft treten. Eine Mietspiegelverordnung soll klarstellen, wie Mietspiegel künftig zu erstellen sind.“

Seit 40 Jahren wird der Mietspiegel der Stadt Duisburg von einer Mietspiegelkommission gemeinsam erstellt. Neben drei Mietervereinen sowie vier Haus- und Grundeigentümervereinen und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg Niederrhein, ist die Stadt Duisburg – vertreten durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg und der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik – Teil der Mietspiegelkommission. Moderiert wurde der Prozess durch das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg. Beteiligt war zusätzlich der Immobilienverband Deutschland IVD West. In der abschließenden Sitzung der Mietspiegelkommission am heutigen Donnerstag haben die Interessenvertreter der Vermieter und Mieter den Mietspiegel 2021 anerkannt.

Zusammen bewirtschaften die mitwirkenden privaten und unternehmerischen Vermieterinnen und Vermieter rund 60.000 Wohnungen in Duisburg. Auf der Grundlage der Marktkenntnis der Beteiligten wurden die Mietpreise jetzt aktualisiert.

Ähnlich wie im Mietspiegel 2019 steht bei dem neuen Mietspiegel eine Anpassung der Mietwerttabelle im Vordergrund. Zu- und Abschläge bleiben unverändert. So wurden die Werte über alle Baualtersklassen hinweg um ein Prozent angehoben.

Beispiel für eine 75 m² große Wohnung: Die Mietspanne für Wohnungen aus dem Baujahr 1965 in einer normalen Wohnlage wird mit 5,25 Euro bis 5,75 Euro ausgewiesen. Darüber hinaus sind noch Zu- und Abschläge möglich.

Dietmar Vornweg, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg Niederrhein, begrüßt es sehr, dass der neue Mietspiegel für Duisburg pünktlich veröffentlicht wird: „Der gesamte Prozess war von der guten und konstruktiven Zusammenarbeit unter den Mietspiegelparteien geprägt.

Aufgrund der noch andauernden Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Situation für die Mieterinnen und Mieter konnte ein Kompromiss gefunden werden, der einen moderaten und der Situation angemessenen Anstieg der Mieten vorsieht. Das Ergebnis bildet das außergewöhnliche Verantwortungsbewusstsein aller Verhandlungspartner gegenüber den Mieterinnen und Mietern ab.“

Auch Armin Frenkert vom Verein der Haus und Grundeigentümer Groß Duisburg unterstreicht, dass er die Einigung über den neuen Mietspiegel mit den Mieterverbänden begrüßt: „Zu Coronazeiten war es kein einfaches Unterfangen, einen Mietspiegel zu erstellen. Umso mehr freue ich mich, dass die Beteiligten gezeigt haben, auch in Krisenzeiten für alle Seiten tragbare Ergebnisse erzielen zu können und man sich seiner Verantwortung für die Duisburger Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mieter bewusst ist.“
Der Mietspiegel 2021 steht als Download unter www.duisburg.de (Stichwort Mietspiegel) zur Verfügung.


Neue Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft
Duisburg, 9. September 2021 - Gestiegene Mietkosten führen für Sozialleistungsempfänger zu einer Anpassung der Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Grundlage für die Anhebung ist ein wissenschaftliches Gutachten, das die Stadt Duisburg bei dem Hamburger Unternehmen Analyse & Konzepte in Auftrag gegeben hatte.

Wohnungs- und Sozialdezernentin Astrid Neese erläutert: „In Duisburg lässt es sich für eine Großstadt vergleichsweise preiswert wohnen. Gleichwohl haben die Mieten in den letzten Jahren angezogen, das hat uns die Mietwerterhebung gezeigt, die Basis des Gutachtens war. Unsere örtlichen Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft passen wir folgerichtig nun an die Marktentwicklung an. Das halte ich nicht nur für rechtlich, sondern auch für sozial geboten.“

„Mieterhöhungen von Bestandmieterinnen und Bestandsmietern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, werden nun besser aufgefangen. Für wohnungssuchende Leistungsempfänger, insbesondere für große Haushalte, steigt außerdem die Chance, eine angemessene Wohnung zu finden“, so Michael Fechner, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen, zu den Auswirkungen der Anpassung.

Anträge sind nicht erforderlich. Für Leistungsempfänger, die zum Beispiel die bisherigen Mietobergrenzen überschritten haben, erfolgt die Umstellung automatisch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt.

Bisherige und neue Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete ohne Heizung):
 

Personenanzahl in der Bedarfsgemeinschaft

Angemessene Bruttokaltmiete

ab 01.08.2021

Angemessene Bruttokaltmiete

seit 01.08.2019

Erhöhung von

2019 auf 2021

1

396,00 €

371,00 €

6,7 %

2

471,90 €

443,95 €

6,3 %

3

564,00 €

545,60 €

3,4 %

4

687,80 €

637,45 €

7,9 %

5

819,50 €

723,80 €

13,2 %