Duisburg, 15. August 2025 - Es ist die
Schleiereule, nicht der Feldhamster! Was sich etwas lapidar
nach Shakespeares "Romeo und Julia" anhört, hat für das
Rahmerbuschfeld einen ernsten Hintergrund.
Der NRW Landesverband des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) hat im März 2025 Klage gegen
die Bebauung der freien Landschaft des Rahmerbuschfeldes im
Duisburg Rahm eingelegt. Das erklärte Ziel ist, die
Flächenverschwendung und den Naturverlust in Duisburg zu
stoppen.
Schleiereulen sind eine streng
geschützte Rote Liste Art Nun, nach knapp fünf
Monaten, warten die Bürgerinitiative Naturerhalt
Rahmerbuschfeld und der BUND Duisburg, darauf, dass die
Stadt sich dazu äußert, dass Anfang Juli erneut die
Schleiereule, am Ventenhof gebrütet hat. Schleiereulen sind
eine streng geschützte Rote Liste Art. Der Schwerpunkt des
Klageverfahrens liegt beim Arten- und Flächenschutz.
„Die Erfassung und Bewertung des Artenschutzes zur geplanten
Bebauung des Rahmerbuschfelds ist zu ungenau und zum Teil
unprofessionell erfolgt, und widerspricht an vielen Stellen
den bekannten Maßstäben“ führt Kerstin Ciesla, Vorsitzende
des BUND Duisburg aus. „Wie lückenhaft die Kartierung der
Arten war, wird jetzt am Beispiel der Schleiereule
augenfällig“ so Ciesla.
Anfang Juli hatten
Mitglieder der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld
in der Dämmerung die berühmten Bettelschnarchlaute von
jungen Schleiereulen am Ventenhof gehört. Ihre
Audioaufzeichnungen haben dann auch die Untere
Naturschutzbehörde auf den Plan gerufen, die offiziell
bestätigte, dass die Schleiereule als bedrohte Tierart der
Rote Liste gefährdeter Arten im Ventenhof brütet. Die Lage
des Ventenhofes an einer offenen Pferdewiese, am Waldsaum
des FFH Schutzgebietes bietet einen idealen Lebensraum für
Schleiereulen. Sie brüten im Ventenhof seit Jahrzehnten,
aber das Fazit der vom Investor beauftragten Gutachten und
der Stadt in 2021 besagt, Schleiereulen würden in diesen
denkmalgeschützten Anwesen nicht leben.
Birgit
Suhrmeyer, eine der Mitstreiterinnen der BI Naturerhalt
Rahmerbuschfeld ergänzt: „das Rahmerbuschfeld ist
Lebensraum von über 60 Vogelarten, 10 Fledermausarten und
einer Vielzahl Feld- und Waldbewohner. Es stellt also ein
sehr kostbares Stück Natur in einer zunehmend asphaltierten
Welt dar“.
Frau Annette Rempe, von der BI
betont die Bedeutung für die Gesundheit des Menschen: „die
Wiesen und die naturnahen Böden nehmen bei Starkregen sehr
viel Wasser auf und bremsen die Überschwemmungen des
Angerbaches. Außerdem liefern sie an den heißen Tagen, die
dringend benötigte nächtliche Abkühlung. Außerdem haben
gerade Großstädter schon heute viel zu wenig Zugang zur
Natur.“
Der BUND stellt dar, dass es die rechtliche
Aufgabe der Bauleitplanung ist, einen fairen Ausgleich
einerseits zwischen Bebauung für Wohnen, Gewerbe und Verkehr
und andererseits für Flächenschonung in Bezug auf Arten-,
Natur- und Klimaschutz, sowie der Gesundheit der Menschen
herzustellen.
Diese Abwägung ist laut BUND
unzureichend erfolgt. Die Fachanwälte haben viele
Kritikpunkte herausgearbeitet, über die nun im Eilverfahren
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zu entscheiden hat.
Die aktuellen Nachkommen der Schleiereule und der drohende
Verlust des Nahrungshabitats durch die geplante Bebauung
wird nun weiter zu betrachten sein. Die Stadt hat sich
gegenüber dem Gericht eine Frist zur Erwiderung bis Ende
August ausgebeten. Daher wird es vor der Kommunalwahl keine
Entscheidung des OVG erwartet. Die Bürgerinitiative und der
BUND geben von einer Entscheidung im Eilverfahren im Herbst
aus.
Die BI Naturerhalt Rahmerbuschfeld und der BUND
Duisburg bedanken sich für die Spendenbereitschaft, die bis
jetzt überhaupt ein Eilverfahren möglich gemacht hat. Über
weitere, Spenden zur Deckung der Anwaltskosten würden sich
die Beteiligten sehr freuen. Spendenkonto : Duisburger
Stiftung für Umwelt, Gesundheit und Soziales, IBAN DE86 3505
0000 0200 0128 96, Stichwort Rahmerbuschfeld
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