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Aussitzen ist nicht, Stadt Duisburg!
Naturerhalt des Rahmerbuschfeldes und der Erhalt der Kaltluftzufuhr für Rahm - Frist 10. September 2026

Duisburg, 14. August 2026 - Der BUND NRW und die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld hatten in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsbericht Münster (OVG) versucht, den im Januar 2025 seitens der Stadt Duisburg bekannt gemachten Bebauungsplan zu stoppen. Und sie hatten Erfolg. Im Dezember 2025 verfügte das OVG einen vorläufigen Baustopp bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren. Das Hauptsacheverfahren (Normenkontrollverfahren) strengte der BUND NRW daraufhin im Januar 2026 vor Gericht mit dem Ziel an, die Bebauung auch endgültig zu verhindern. 

Daraufhin forderte das OVG die Stadt Duisburg am 30. Januar 2026 zur Stellungnahme der vom BUND NRW an die Stadt erstellte 100-seitige Mängelrüge auf. Dem ist die Stadt bisher nicht nachgekommen. Das OVG sah sich jetzt genötigt, die Stadt Duisburg an diese Aufforderung zu erinnern und setzte ihnen eine Frist bis 10. September 2026

Kerstin Ciesla, Sprecherin der Kreisgruppe Duisburg des BUND, wundert sich nicht über diese ausbleibende Reaktion der Stadt und führt aus: „Fragen von Mitgliedern des Planungsausschusses und des Umweltausschusses zur Ursache des Baustopps sowie zum weiteren Vorgehen blieben größtenteils unbeantwortet. Mündlich hatte die Stadt auf die Komplexität des Verfahrens verwiesen, ohne die Fragen konkret zu beantworten. Ich freue mich, dass dem OVG nun der Geduldsfaden gerissen ist und die Stadt nicht länger untätig sein kann“. 

Für den BUND und die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld spricht vieles dafür, dass die Stadt um die großen Mängel dieses Bebauungsplanes weiß. „Es ist aus unserer Sicht nun mal nicht alles „heilbar“ an diesem Bebauungsplan. Daher ist die Frage nimmt die Stadt den Bebauungsplan zurück? Will die Stadt den Bebauungsplan heilen und wenn ja, wann? Oder arbeitet die Stadt schon an einem neuen Bebauungsplan? Aber der erste Schritt ist nun mal die Reaktion auf die Punkte des OVG. Wir sind gespannt“, so Ciesla.

Annette Rempe, Mitglied der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, dankt erneut Allen, die es durch ihre Spenden überhaupt erst möglich gemacht haben, eine unparteiische gerichtliche Klärung der strittigen Fragen herbeizuführen. Die Besonderheit in Rahm sei die Nähe zur Natur, wo gerade jetzt in diesen heißen Tagen die Landschaft aus offener Weide und Wald für Mensch und Tier das Klima besser ertragen ließe. Duisburg sollte viel mehr Wert auf die Natur legen! 

Gerade die vielen Bauprojekte in den gewachsenen innerörtlichen Lagen, wie jetzt das Bauprojekt um die ehemalige Kirche in Ungelsheim zeigen, wie man naturnah wohnen kann, ohne weiter Landschaft zu verbrauchen.

Der BUND betont abschließend, dass die Fristsetzung für die Stadt durch das OVG Münster sicher nicht zufällig zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt sei. Schließlich sei jetzt das Urteil in einem Parallelverfahren, der Klage gegen den Regionalplan Ruhr, veröffentlicht worden. Dort mache das Gericht in Münster für Alle klar, dass gerade der Wert der Natur in der Abwägung angemessen berücksichtigt werden müsse und nicht automatisch hinter anderen Belangen, sei es Kiesabbau oder Wohnungs- und Gewerbebau zurückzustehen habe.

• Stadt Duisburg hat sich auf Aufforderung des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) vom 30.01.26 nicht zu den Kritikpunkten des BUND und der Bürgerinitiative geäußert
• OVG setzt der Stadt Duisburg nach 8 Monaten des Schweigens eine Frist
• BUND freut sich, dass dem OVG der Geduldsfaden gerissen ist und die Stadt nun reagieren muss 

 

"Es ist die Schleiereule, nicht der Feldhamster!" Rettet die Schleiereule das Rahmerbuschfeld?
Jochem Knörzer, BI Naturerhalt Rahmerbuschfeld, BUND Duisburg

Duisburg, 15. August 2025 - Es ist die Schleiereule, nicht der Feldhamster! Was sich etwas lapidar nach Shakespeares "Romeo und Julia" anhört, hat für das Rahmerbuschfeld einen ernsten Hintergrund.

Der NRW Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im März 2025 Klage gegen die Bebauung der freien Landschaft des Rahmerbuschfeldes im Duisburg Rahm eingelegt. Das erklärte Ziel ist, die Flächenverschwendung und den Naturverlust in Duisburg zu stoppen.

Schleiereulen sind eine streng geschützte Rote Liste Art
Nun, nach knapp fünf Monaten, warten die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld und der BUND Duisburg, darauf, dass die Stadt sich dazu äußert, dass Anfang Juli erneut die Schleiereule, am Ventenhof gebrütet hat. Schleiereulen sind eine streng geschützte Rote Liste Art. Der Schwerpunkt des Klageverfahrens liegt beim Arten- und Flächenschutz.
„Die Erfassung und Bewertung des Artenschutzes zur geplanten Bebauung des Rahmerbuschfelds ist zu ungenau und zum Teil unprofessionell erfolgt, und widerspricht an vielen Stellen den bekannten Maßstäben“ führt Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND Duisburg aus. „Wie lückenhaft die Kartierung der Arten war, wird jetzt am Beispiel der Schleiereule augenfällig“ so Ciesla.

Anfang Juli hatten Mitglieder der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld in der Dämmerung die berühmten Bettelschnarchlaute von jungen Schleiereulen am Ventenhof gehört. Ihre Audioaufzeichnungen haben dann auch die Untere Naturschutzbehörde auf den Plan gerufen, die offiziell bestätigte, dass die Schleiereule als bedrohte Tierart der Rote Liste gefährdeter Arten im Ventenhof brütet. Die Lage des Ventenhofes an einer offenen Pferdewiese, am Waldsaum des FFH Schutzgebietes bietet einen idealen Lebensraum für Schleiereulen. Sie brüten im Ventenhof seit Jahrzehnten, aber das Fazit der vom Investor beauftragten Gutachten und der Stadt in 2021 besagt, Schleiereulen würden in diesen denkmalgeschützten Anwesen nicht leben. 

Birgit Suhrmeyer, eine der Mitstreiterinnen der BI Naturerhalt Rahmerbuschfeld ergänzt: „das Rahmerbuschfeld ist Lebensraum von über 60 Vogelarten, 10 Fledermausarten und einer Vielzahl Feld- und Waldbewohner. Es stellt also ein sehr kostbares Stück Natur in einer zunehmend asphaltierten Welt dar“.

Frau Annette Rempe, von der BI betont die Bedeutung für die Gesundheit des Menschen: „die Wiesen und die naturnahen Böden nehmen bei Starkregen sehr viel Wasser auf und bremsen die Überschwemmungen des Angerbaches. Außerdem liefern sie an den heißen Tagen, die dringend benötigte nächtliche Abkühlung. Außerdem haben gerade Großstädter schon heute viel zu wenig Zugang zur Natur.“

Der BUND stellt dar, dass es die rechtliche Aufgabe der Bauleitplanung ist, einen fairen Ausgleich einerseits zwischen Bebauung für Wohnen, Gewerbe und Verkehr und andererseits für Flächenschonung in Bezug auf Arten-, Natur- und Klimaschutz, sowie der Gesundheit der Menschen herzustellen.

Diese Abwägung ist laut BUND unzureichend erfolgt. Die Fachanwälte haben viele Kritikpunkte herausgearbeitet, über die nun im Eilverfahren das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zu entscheiden hat. Die aktuellen Nachkommen der Schleiereule und der drohende Verlust des Nahrungshabitats durch die geplante Bebauung wird nun weiter zu betrachten sein. Die Stadt hat sich gegenüber dem Gericht eine Frist zur Erwiderung bis Ende August ausgebeten. Daher wird es vor der Kommunalwahl keine Entscheidung des OVG erwartet. Die Bürgerinitiative und der BUND geben von einer Entscheidung im Eilverfahren im Herbst aus.

Die BI Naturerhalt Rahmerbuschfeld und der BUND Duisburg bedanken sich für die Spendenbereitschaft, die bis jetzt überhaupt ein Eilverfahren möglich gemacht hat. Über weitere, Spenden zur Deckung der Anwaltskosten würden sich die Beteiligten sehr freuen. Spendenkonto : Duisburger Stiftung für Umwelt, Gesundheit und Soziales, IBAN DE86 3505 0000 0200 0128 96, Stichwort Rahmerbuschfeld