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Aussitzen ist nicht, Stadt Duisburg!
Naturerhalt des Rahmerbuschfeldes und der Erhalt der
Kaltluftzufuhr für Rahm - Frist 10. September 2026
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Duisburg, 14. August 2026 - Der BUND
NRW und die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld
hatten in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsbericht
Münster (OVG) versucht, den im Januar 2025 seitens der Stadt
Duisburg bekannt gemachten Bebauungsplan zu stoppen. Und sie
hatten Erfolg. Im Dezember 2025 verfügte das OVG einen
vorläufigen Baustopp bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren.
Das Hauptsacheverfahren (Normenkontrollverfahren) strengte
der BUND NRW daraufhin im Januar 2026 vor Gericht mit dem
Ziel an, die Bebauung auch endgültig zu verhindern.
Daraufhin forderte das OVG die Stadt Duisburg am 30. Januar
2026 zur Stellungnahme der vom BUND NRW an die Stadt
erstellte 100-seitige Mängelrüge auf. Dem ist die Stadt
bisher nicht nachgekommen. Das OVG sah sich jetzt genötigt,
die Stadt Duisburg an diese Aufforderung zu erinnern und
setzte ihnen eine Frist bis 10. September 2026.
Kerstin Ciesla, Sprecherin der Kreisgruppe Duisburg des
BUND, wundert sich nicht über diese ausbleibende Reaktion
der Stadt und führt aus: „Fragen von Mitgliedern des
Planungsausschusses und des Umweltausschusses zur Ursache
des Baustopps sowie zum weiteren Vorgehen blieben
größtenteils unbeantwortet. Mündlich hatte die Stadt auf die
Komplexität des Verfahrens verwiesen, ohne die Fragen
konkret zu beantworten. Ich freue mich, dass dem OVG nun der
Geduldsfaden gerissen ist und die Stadt nicht länger untätig
sein kann“.
Für den BUND und die Bürgerinitiative
Naturerhalt Rahmerbuschfeld spricht vieles dafür, dass die
Stadt um die großen Mängel dieses Bebauungsplanes weiß. „Es
ist aus unserer Sicht nun mal nicht alles „heilbar“ an
diesem Bebauungsplan. Daher ist die Frage nimmt die Stadt
den Bebauungsplan zurück? Will die Stadt den Bebauungsplan
heilen und wenn ja, wann? Oder arbeitet die Stadt schon an
einem neuen Bebauungsplan? Aber der erste Schritt ist nun
mal die Reaktion auf die Punkte des OVG. Wir sind gespannt“,
so Ciesla.
Annette Rempe, Mitglied der
Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, dankt erneut
Allen, die es durch ihre Spenden überhaupt erst möglich
gemacht haben, eine unparteiische gerichtliche Klärung der
strittigen Fragen herbeizuführen. Die Besonderheit in Rahm
sei die Nähe zur Natur, wo gerade jetzt in diesen heißen
Tagen die Landschaft aus offener Weide und Wald für Mensch
und Tier das Klima besser ertragen ließe. Duisburg
sollte viel mehr Wert auf die Natur legen!
Gerade die vielen Bauprojekte in den gewachsenen
innerörtlichen Lagen, wie jetzt das Bauprojekt um die
ehemalige Kirche in Ungelsheim zeigen, wie man naturnah
wohnen kann, ohne weiter Landschaft zu verbrauchen.
Der BUND betont abschließend, dass die Fristsetzung für die
Stadt durch das OVG Münster sicher nicht zufällig zum
jetzigen Zeitpunkt erfolgt sei. Schließlich sei jetzt das
Urteil in einem Parallelverfahren, der Klage gegen den
Regionalplan Ruhr, veröffentlicht worden. Dort mache das
Gericht in Münster für Alle klar, dass gerade der Wert der
Natur in der Abwägung angemessen berücksichtigt werden müsse
und nicht automatisch hinter anderen Belangen, sei es
Kiesabbau oder Wohnungs- und Gewerbebau zurückzustehen habe.
• Stadt Duisburg hat sich auf Aufforderung des
Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) vom 30.01.26 nicht zu
den Kritikpunkten des BUND und der Bürgerinitiative geäußert
• OVG setzt der Stadt Duisburg nach 8 Monaten des Schweigens
eine Frist • BUND freut sich, dass dem OVG der
Geduldsfaden gerissen ist und die Stadt nun reagieren muss
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"Es ist die Schleiereule, nicht der
Feldhamster!" Rettet die Schleiereule das Rahmerbuschfeld?
Jochem Knörzer, BI
Naturerhalt Rahmerbuschfeld, BUND Duisburg
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Duisburg, 15. August 2025 - Es ist die
Schleiereule, nicht der Feldhamster! Was sich etwas lapidar
nach Shakespeares "Romeo und Julia" anhört, hat für das
Rahmerbuschfeld einen ernsten Hintergrund.
Der NRW Landesverband des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) hat im März 2025 Klage gegen
die Bebauung der freien Landschaft des Rahmerbuschfeldes im
Duisburg Rahm eingelegt. Das erklärte Ziel ist, die
Flächenverschwendung und den Naturverlust in Duisburg zu
stoppen.
Schleiereulen sind eine streng
geschützte Rote Liste Art Nun, nach knapp fünf
Monaten, warten die Bürgerinitiative Naturerhalt
Rahmerbuschfeld und der BUND Duisburg, darauf, dass die
Stadt sich dazu äußert, dass Anfang Juli erneut die
Schleiereule, am Ventenhof gebrütet hat. Schleiereulen sind
eine streng geschützte Rote Liste Art. Der Schwerpunkt des
Klageverfahrens liegt beim Arten- und Flächenschutz.
„Die Erfassung und Bewertung des Artenschutzes zur geplanten
Bebauung des Rahmerbuschfelds ist zu ungenau und zum Teil
unprofessionell erfolgt, und widerspricht an vielen Stellen
den bekannten Maßstäben“ führt Kerstin Ciesla, Vorsitzende
des BUND Duisburg aus. „Wie lückenhaft die Kartierung der
Arten war, wird jetzt am Beispiel der Schleiereule
augenfällig“ so Ciesla.
Anfang Juli hatten
Mitglieder der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld
in der Dämmerung die berühmten Bettelschnarchlaute von
jungen Schleiereulen am Ventenhof gehört. Ihre
Audioaufzeichnungen haben dann auch die Untere
Naturschutzbehörde auf den Plan gerufen, die offiziell
bestätigte, dass die Schleiereule als bedrohte Tierart der
Rote Liste gefährdeter Arten im Ventenhof brütet. Die Lage
des Ventenhofes an einer offenen Pferdewiese, am Waldsaum
des FFH Schutzgebietes bietet einen idealen Lebensraum für
Schleiereulen. Sie brüten im Ventenhof seit Jahrzehnten,
aber das Fazit der vom Investor beauftragten Gutachten und
der Stadt in 2021 besagt, Schleiereulen würden in diesen
denkmalgeschützten Anwesen nicht leben.
Birgit
Suhrmeyer, eine der Mitstreiterinnen der BI Naturerhalt
Rahmerbuschfeld ergänzt: „das Rahmerbuschfeld ist
Lebensraum von über 60 Vogelarten, 10 Fledermausarten und
einer Vielzahl Feld- und Waldbewohner. Es stellt also ein
sehr kostbares Stück Natur in einer zunehmend asphaltierten
Welt dar“.
Frau Annette Rempe, von der BI
betont die Bedeutung für die Gesundheit des Menschen: „die
Wiesen und die naturnahen Böden nehmen bei Starkregen sehr
viel Wasser auf und bremsen die Überschwemmungen des
Angerbaches. Außerdem liefern sie an den heißen Tagen, die
dringend benötigte nächtliche Abkühlung. Außerdem haben
gerade Großstädter schon heute viel zu wenig Zugang zur
Natur.“
Der BUND stellt dar, dass es die rechtliche
Aufgabe der Bauleitplanung ist, einen fairen Ausgleich
einerseits zwischen Bebauung für Wohnen, Gewerbe und Verkehr
und andererseits für Flächenschonung in Bezug auf Arten-,
Natur- und Klimaschutz, sowie der Gesundheit der Menschen
herzustellen.
Diese Abwägung ist laut BUND
unzureichend erfolgt. Die Fachanwälte haben viele
Kritikpunkte herausgearbeitet, über die nun im Eilverfahren
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zu entscheiden hat.
Die aktuellen Nachkommen der Schleiereule und der drohende
Verlust des Nahrungshabitats durch die geplante Bebauung
wird nun weiter zu betrachten sein. Die Stadt hat sich
gegenüber dem Gericht eine Frist zur Erwiderung bis Ende
August ausgebeten. Daher wird es vor der Kommunalwahl keine
Entscheidung des OVG erwartet. Die Bürgerinitiative und der
BUND geben von einer Entscheidung im Eilverfahren im Herbst
aus.
Die BI Naturerhalt Rahmerbuschfeld und der BUND
Duisburg bedanken sich für die Spendenbereitschaft, die bis
jetzt überhaupt ein Eilverfahren möglich gemacht hat. Über
weitere, Spenden zur Deckung der Anwaltskosten würden sich
die Beteiligten sehr freuen. Spendenkonto : Duisburger
Stiftung für Umwelt, Gesundheit und Soziales, IBAN DE86 3505
0000 0200 0128 96, Stichwort Rahmerbuschfeld
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