Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Duisburg  
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Deponie Lohmannsheide - abermals eine neue Wendung durch Planergänzungsbeschluss

- Erneute Wendung in der juristischen Auseinandersetzung: Bezirksregierung legt -Ergänzung ihres Planfeststellungsbeschlusses auf den Tisch
- Behörde erklärt das Projekt für genehmigungsfähig - z.T auf Grundlage von Gutachten der Betreiberfirma
- Umweltschützer sehen die wesentlichen Kritikpunkte und Mängel in der Genehmigung nach wie vor als gegeben an

Duisburg/Moers, 3. September 2026 - In der Auseinandersetzung um die geplante Deponie Lohmannsheide gibt es abermals eine überraschende Wendung. Nur wenige Tage nachdem die Fa. Deponien auf Halden (DAH1) mit umfangreichen juristischen Einlassungen und zahlreichen Gutachten für Verärgerung beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sorgte, meldet sich nun die Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde mit einem sogenannten Ergänzungsbeschluss.

Dieser erklärt die Kritikpunkte der Umweltschützer als unbedenklich bzw. durch neue Bestimmungen als entschärft. Aus Sicht der Bezirksregierung stehe der Realisierung des Projektes nun nichts mehr entgegen. Für die BUND-Vertreter*innen macht es sich die Behörde zu leicht. Der BUND bleibt bei seiner Auffassung, dass der Standort für die Errichtung einer Deponie ungeeignet ist.

In die seit Jahren laufende gerichtliche Auseinandersetzung um die Deponieplanung kommt es kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin am 9. September vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage zu einer überraschenden Wendung. Trotz der Bitte des Gerichtes, keine weiteren Unterlagen mehr einzureichen, hatte die DAH1 erst in der vergangenen Woche umfangreiche Schriftsätze und Gutachten eingereicht.

Dies hat sowohl beim BUND als auch bei der Stadt Moers für Verärgerung und Irritation gesorgt. Jetzt eskaliert die ohnehin angespannte Situation ein weiteres Mal durch die Vorlage eines Beschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf. Dieser abermals umfangreiche Schriftsatz, der sich in weiten Teilen auf Gutachten stützt, die von der DAH1 eingebracht wurden, spricht davon, dass es für alle Probleme eine Lösung gäbe und dass es auch das gute Recht der Bezirksregierung sei, die Fehler der ursprünglichen Genehmigung nachträglich zu heilen. Die Umweltschützer bleiben skeptisch.

Hierzu Kerstin Ciesla, BUND Duisburg: "Man geht wenige Tage vor der Verhandlung hin und legt eine überarbeitete Genehmigung auf den Tisch. Die alte war im letzten Dezember vom OVG als "wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig" eingestuft worden. Das was wir bis jetzt in der überarbeiteten Genehmigung gesichtet haben, überzeugt uns nicht im Geringsten. Die nun präsentierten Antworten auf die Unzulänglichkeiten gehen aus unserer Sicht am Problem vorbei oder stellen teils abenteuerliche Lösungen in den Raum. Hier soll auf Biegen und Brechen gerettet werden, was die Behörde schon vor Jahren verbockt hat."

Immerhin räumt die Bezirksregierung offiziell ein, dass ein Grundwasserschaden vorliegt. Dieser aber könne saniert werden, ohne dass der Deponiebetrieb davon betroffen sei. Die Notwendigkeit hierzu wird als gering eingestuft, da - so die Ausführungen der Bezirksregierung - die Errichtung der Deponie an sich schon eine Sanierungsmaßnahme darstelle. Bei den BUND-Vertreter*innen löst dies Kopfschütteln aus.

Michael Zerkübel, BUND Moers: "Es ist klar, dass der Untergrund voll mit umweltschädlichen Substanzen ist aber nicht ersichtlich, wie eine Sanierung aussehen könnte, falls diese durch die Deponieauflast ins Grundwasser geraten. Die Abenteuer- und Risikobereitschaft der Genehmigungsbehörde und der der DAH verschlägt mir den Atem."

Nun hofft der BUND, dass das OVG dem in der nächsten Woche einen Riegel vorschiebt. Aus Sicht der Umweltschützer kann das eine langwierige Verhandlung werden, da die nun vorgelegten Gutachten teilweise von neu beauftragten Gutachtern stammen. "Da wird vielleicht Vieles noch mal zur Sprache kommen müssen, was eigentlich längst als bekannt vorausgesetzt wurde", so Zerkübel weiter.

David gegen Goliath

Das merkwürdige Gebaren der Anwälte der DAH1 zur Auseinandersetzung der geplanten Deponie Lohmannsheide
Bereitstellung von Unterlagen der DAH1 kurz vor der mündlichen Verhandlung
BUND wird mit Anlagen "zugeschüttet" - relevante und irrelevante Dokument die noch kurzfristig zu sichten sind
BUND kritisiert dieses legale Verhalten, dass aber keinesfalls legitim sondern eine Frechheit ist

Duisburg/Moers, 25. August 2026: In der Auseinandersetzung um die Planung einer Deponie auf der Halde Lohmannsheide, setzen die Anwälte der Betreiberfirma "Deponien auf Halden" (DAH1) kurz vor der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) am 9. September den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit umfangreichen Schriftsätzen erneut unter Druck.

Dabei war der ursprüngliche Termin auf Betreiben der DAH1 verschoben worden, weil man sich nicht in der Lage sah, innerhalb von 4 Wochen auf Einwendungen der Gutachter und des Fachanwalts des BUND zu reagieren. Diese Einwendungen umfassten ingesamt 55 Seiten. Die nun vorgelegten Unterlagen umfassen ein Vielfaches davon. Der BUND zeigt sich irritiert und verärgert.

Am 24.08. erreichten den BUND zwei ausführliche Stellungnahmen der Anwälte der DAH. Die Vertreter*innen des Umweltverbandes sind vor allem deshalb überrascht, weil das OVG noch vor zwei Wochen alle Seiten darauf hingewiesen hat, dass nun ja vor der mündlichen Verhandlung keine weiteren Unterlagen benötigt würden, weil ja bereits alles vorgelegt wurde. Inhaltlich greifen die Anwälte der DAH1 einmal die Frage auf, ob es einen Abschlussbetriebsplan der Bergehalde geben müsse und falls ja, wie ein solcher aussehen soll.

"Diese Frage wurde bereits vor Jahren bei der Erörterung lang und breit diskutiert, und nun unterfüttert die Anwaltskanzlei der DAH1 ihre Dutzende Seiten umfassende Stellungnahme mit etlichen mehr oder weniger umfangreichen PDFs, beginnend im Jahr 1997. Da geht es mal um Verwaltungsvorgänge, mal sind es Gutachten,

Gefährdungsabschätzungen und vieles mehr. Wenig hilfreich bei diesen Anlagen ist, dass sie zum größten Teil einfach nur „Anlage 21“ heißen oder auch „Anlage 22“ usw. usf.", stellt Michael Zerkübel, Sprecher der Ortsgruppe Moers des BUND dar und führt weiter aus: " Wir müssen nun die Spreu vom Weizen trennen, denn relevante und irrelevante Dokument sind chaotisch vermischt."

In einem weiteren Schreiben befassen sich die Anwälte der DAH1 mit einem ganzen Reigen strittiger Sachfragen, zu denen es bereits in der Vergangenheit umfangreiche Schriftwechsel gab. Da geht es um Fragen der der Auswirkungen auf das Grundwasser, Lärm- und Staubemissionen, der grundsätzlichen Eignung des Standortes und vieles mehr.

Kerstin Ciesla, Sprecherin des BUND Duisburg ärgert sich über dieses Gebaren und teilt mit: "Wir müssen nun in kürzester Zeit alle Unterlagen, die bereits vor Monaten hätten vorgelegt werden können, sichten, systematisieren, einordnen und schauen, ob wirklich etwas Neues aufgeführt ist oder ob es sich um längst bekannte Aussagen handelt.


Ich hoffe das OVG ist genauso irritiert und wütend wie wir. Aber entscheidend ist, dass wir erneut unsere Gutachter und unseren Fachanwalt zur Bewertung dieser Dokumente hinzuziehen müssen. Und weil die nicht von Luft und Liebe leben, heißt das auch wieder, dass unsere Kalkulation der Kosten gerade wider zunichte gemacht wurde".

Der BUND ruft daher die Städte Duisburg und Moers wie auch die Bevölkerung dazu auf, für die Gerichtsverfahren des BUND zur Verhinderung der Deponie auf der Bergehalde Lohmannsheide zu spenden.

"Als ehrenamtlicher Umweltverband, der seine Mittel nur aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen bezieht, können wir den Kampf gegen Goliath nicht alleine stemmen. Das Verhalten der DAH ist leider völlig legal, aber dennoch eine Frechheit und keinesfalls legitim. Dagegen hilft nur geballte Fachkompetenz, die jedoch auch finanziert werden muss", führen Ciesla und Zerkübel aus.

Naturerhalt Rahmerbuschfeld und der Erhalt der Kaltluftzufuhr für Rahm

- Stadt Duisburg hat sich auf Aufforderung des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) vom 30.01.26 nicht zu den Kritikpunkten des BUND und der Bürgerinitiative geäußert
- OVG setzt der Stadt Duisburg nach 8 Monaten des Schweigens eine Frist
- BUND freut sich, dass dem OVG der Geduldsfaden gerissen ist und die Stadt nun reagieren muss

Duisburg, 14. August 2026 - Der BUND NRW und die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld hatten in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsbericht Münster (OVG) versucht, den im Januar 2025 seitens der Stadt Duisburg bekannt gemachten Bebauungsplan zu stoppen. Und sie hatten Erfolg. Im Dezember 2025 verfügte das OVG einen vorläufigen Baustopp bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren.

Das Hauptsacheverfahren (Normenkontrollverfahren) strengte der BUND NRW daraufhin im Januar 2026 vor Gericht mit dem Ziel an, die Bebauung auch endgültig zu verhindern.

Daraufhin forderte das OVG die Stadt Duisburg am 30. Januar 2026 zur Stellungnahme der vom BUND NRW an die Stadt erstellte 100-seitige Mängelrüge auf. Dem ist die Stadt bisher nicht nachgekommen. Das OVG sah sich jetzt genötigt, die Stadt Duisburg an diese Aufforderung zu erinnern und setzte ihnen eine Frist bis 10. September 2026.

Kerstin Ciesla, Sprecherin der Kreisgruppe Duisburg des BUND, wundert sich nicht über diese ausbleibende Reaktion der Stadt und führt aus: „Fragen von Mitgliedern des Planungsausschusses und des Umweltausschusses zur Ursache des Baustopps sowie zum weiteren Vorgehen blieben größtenteils unbeantwortet.

Mündlich hatte die Stadt auf die Komplexität des Verfahrens verwiesen, ohne die Fragen konkret zu beantworten. Ich freue mich, dass dem OVG nun der Geduldsfaden gerissen ist und die Stadt nicht länger untätig sein kann“.

Für den BUND und die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld spricht vieles dafür, dass die Stadt um die großen Mängel dieses Bebauungsplanes weiß. „Es ist aus unserer Sicht nun mal nicht alles „heilbar“ an diesem Bebauungsplan. Daher ist die Frage nimmt die Stadt den Bebauungsplan zurück? Will die Stadt den Bebauungsplan heilen und wenn ja, wann? Oder arbeitet die Stadt schon an einem neuen Bebauungsplan? Aber der erste Schritt ist nun mal die Reaktion auf die Punkte des OVG. Wir sind gespannt“, so Ciesla.

Annette Rempe, Mitglied der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, dankt erneut Allen, die es durch ihre Spenden überhaupt erst möglich gemacht haben, eine unparteiische gerichtliche Klärung der strittigen Fragen herbeizuführen. Die Besonderheit in Rahm sei die Nähe zur Natur, wo gerade jetzt in diesen heißen Tagen die Landschaft aus offener Weide und Wald für Mensch und Tier das Klima besser ertragen ließe. Duisburg sollte viel mehr Wert auf die Natur legen!

Gerade die vielen Bauprojekte in den gewachsenen innerörtlichen Lagen, wie jetzt das Bauprojekt um die ehemalige Kirche in Ungelsheim zeigen, wie man naturnah wohnen kann, ohne weiter Landschaft zu verbrauchen.

Der BUND betont abschließend, dass die Fristsetzung für die Stadt durch das OVG Münster sicher nicht zufällig zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt sei. Schließlich sei jetzt das Urteil in einem Parallelverfahren, der Klage gegen den Regionalplan Ruhr, veröffentlicht worden.
Dort mache das Gericht in Münster für Alle klar, dass gerade der Wert der Natur in der Abwägung angemessen berücksichtigt werden müsse und nicht automatisch hinter anderen Belangen, sei es Kiesabbau oder Wohnungs- und Gewerbebau zurückzustehen habe.

Hochradioaktiver Atommüll gehört nicht auf die Straße - 10. CASTOR-Transport über die A42 wird vom BUND in Duisburg beobachtet
Hochradioaktiver Atommüll gehört nicht auf die Autobahn
BUND Duisburg hält Mahnwache (22.07. ab 22:30 zum 10. CASTOR-Transport) ab
Wöchentlich 2 Transporte über die A42 mitten durch Duisburg

Duisburg, 21. JUli 2026 - Nach einer längeren Pause, sind nun in den letzten zwei Wochen jeweils 2 CASTOR-Transporte von Jülich nach Ahaus erfolgt. Das Klageverfahren gegen die Transporte aus Sicherheitsgründen des BUND NRW ist immer noch vor Gericht anhängig und es ist nicht klar, wann sich das Gericht hiermit beschäftigen wird.

Jeder Transport geht über die A42, also mitten durch Duisburg und Mitten durch dichte Wohnbebauung. Die Transporte finden in der Regel in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch und von Mittwoch auf Donnerstag statt.

In Duisburg sind die Transporte in der Regel gegen Mitternacht. Auch in dieser Woche gehen die Anti-Atominitiativen und der BUND Duisburg von diesen beiden Terminen aus. Es handelt sich dann um den 9ten und 10ten Transport von insgesamt 152.

"Nachteulen, sind herzlich eingeladen zur genehmigten Mahnwache an die Rheindeichstraße in Baerl am Fuße des Fahrradwegs hinauf zur A42 Brücke zur Beobachtung des 10. Transports am Mittwoch 22.07. ab 22:30 Uhr zu kommen.

Eigentlich war die Mahnwache auf der Brücke angemeldet, da der Fußweg wahrlich breit genug ist und der Transport ja auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke stattfindet, aber dazu war die Polizei Münster, die für alle Mahnwachen und Demonstrationen zu CASTOR-Transporten Zuständig sind, nicht bereit." informiert Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND Duisburg.


Genehmigt ist nun eine Mahnwache an den Koordinaten: 51.480264, 6.673117  (Auf der Karte, Ort A) und sobald der Castor kommt, wird die Mahnwache mit Polizeigeleit auf die Autobahnbrücke zur Beobachtung gehen. (Ort B) Karte aus der Genehmigung der Mahnwache


Atommülltransporte durch Duisburg und Moers

BUND ruft zur Mahnwache auf Hochradiaktiver Atommüll gehört nicht auf die Autobahn - Mahnwache zur CASTOR-Transport-Beobachtung 
Duisburg/Moers, 23. März 2026 - Die seit langem drohenden Transporte von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich nach Ahaus stehen unmittelbar bevor. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) geht davon aus, dass diese in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auch über Duisburger und Moerser Stadtgebiet rollen werden. Die Umweltorganisation ruft in der Nähe der Autobahnbrücke der A42 am Dienstag ab 20.00 Uhr zu einer Mahnwache auf. 

Nachdem der Eilantrag des BUND zur Verhinderung der Atommülltransporte vom Oberverwaltungsgericht Brandenburg abschlägig beschieden wurde, gibt es zunächst grünes Licht für die Castortransporte. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht zwar noch aus, aber trotzdem ist mit dem Beginn der Transporte ist nun am Dienstag, dem 24.3. zu rechnen. Auch zur Frage der bislang als Geheimsache eingestufte Transportstrecke ist inzwischen klar, dass diese über Moerser und Duisburger Stadtgebiet rollen werden.

Dabei wird die Transportstrecke für die 130 Tonnen schweren Transportfahrzeuge über die Baerler Brücke der A 42 führen. Dies gilt als gesichert, weil erst vor wenigen Tagen vom Bundesverkehrsministerium eine Drohenflugverbotszone entlang einer möglichen Strecke ausgewiesen wurde, die eben auch diese Brücke betrifft. 

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND und Sprecherin der Kreisgruppe Duisburg erläutert: "Wir halten es für unverantwortlich, diese Transporte durchzuführen - besonders in diesen unsicheren Zeiten und über kaum zu schützende Autobahnen. Dieser Atommüll gehört nicht auf die Autobahnen oder in ein unsicheres Zwischenlager in Ahaus. Der Atommüll soll in Jülich bleiben, auch wenn das bedeutet, dort ein neues Lager zu errichten."

Michael Zerkübel, BUND Moers ergänzt: "Wir haben im vergangen Sommer hilflos zusehen müssen, wie Drohen die deutsche Flughäfen lahmgelegt haben. Wer garantiert, dass dies jetzt nicht über der Transportstrecke auftauchen?!"

Mit der angekündigten und polizeilich genehmigten Mahnwache möchte der BUND die Menschen in der Region sensibilisieren, denn es drohen noch Dutzende weitere solcher Transporte. Diese beginnt um 20.00 Uhr auf dem Pendlerparkplatz Hegentweg, Ecke Rheindeichstrasse und wird enden, nachdem der Castortransport die Brücke passiert hat, spätestens aber in der Nacht zum Mittwoch um 4.00.

Aufgrund des begrenzten Parkraums werden die Teilnehmer*innen gebeten, Parkmöglichkeiten in näheren Umfeld, z.B. Kohlenhuckstrasse zu nutzen und zu Fuß zum Veranstaltungsgelände zu kommen. 

BUND Duisburg: 10 weitere Storchennisthilfen in der Rheinaue Walsum

Duisburg, 24. Februar 2026 - Seit 2010 gibt es Jahr für Jahr junge Störche in der Rheinaue Walsum zu beobachten. Das Nahrungsangebot ist reichlich vorhanden, der Ort ist optimal für Störche.

"In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde hat der BUND Duisburg seit den Nuller Jahren kontinuierlich neue Storchenmasten mit Körben finanziert und aufgestellt, um somit das Angebot zum Nisten von Storchenpaaren zu schaffen. Ohne diese vom BUND aus Spendenmitteln finanzierten Storchennisthilfen gäbe es keinen Storchennachwuchs in der in der Rheinaue Walsum. Dies alles haben wir unsere erfolgreichen und kompetenten Rheinauen Gruppe mit Ehrenamtlichen zu verdanken, die sich kontinuierlich im Gebiet aktiv für den Natur und Artenschutz einsetzen", teilte Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND Duisburg mit.

Im Jahr 2025 gab es 11 Storchenbrutpaare und auch aktuell befinden sich bereits 5 frühe Paare in der Rheinaue, die sich nach einem Ort für Ihre Aufzucht umsehen. In den letzten Jahren hat der BUND Duisburg sowohl neue Masten aufstellen lassen, als auch, wie in anderen Ländern üblich, zusätzliche Körbe an vorhandenen Masten anbringen lassen.

All dies wurde so gut angenommen, dass so manches zusätzliche Paar weiter ziehen musste, weil bereits die Nistplätze belegt waren. Am 25.02. und 26.02. werden 10 weitere Storchennisthilfen in der Rheinaue Walsum geschaffen. Hier werden vorhanden Masten in Absprache mit Netze Duisburg genutzt, so dass keine zusätzlichen Masten aufgestellt werden müssen.

Der BUND dankt Allen die durch Ihre Mitgliedschaft oder Ihre Spende, die Finanzierung ermöglichen und ist gespannt, wie viele Brutpaare in diesem Jahr in Der Rheinaue zu beobachten sein werden.


Zum Erhalt des Rahmerbuschfelds wird weiter geklagt Umfangreiche Mängelrüge der Stadt zugestellt

Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt
Duisburg, 3. Februar 2025 - Als im Dezember 2025 das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) dem Antrag auf sofortigen Stopp des Bebauungsplanes Rahmerbuschfeld stattgab, war die Freude beim BUND und bei der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld groß.  

Das OVG hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Umweltbelange durch die Planung eines Einfamilienhausgebietes mit großflächigem Supermarkt erheblich beeinträchtigt würden. Das Gericht hat außerdem elementare handwerkliche Planungsfehler festgestellt, so dass bereits in der Überprüfung im Eilverfahren klar war, dass der Bebauungsplan als unwirksam anzusehen ist und deshalb nicht vollzogen werden darf.

Das Rahmer Buschfel nördlich des Venenhofes entlang der Angermunder Straße

Der Ventenhof 2021 - BZ-Fotos haje

Diese Fehler hätten jeden Bebauungsplan zu Fall gebracht, auch wenn kein Umweltverband sich besonders für die Umweltbelange stark gemacht hätte, teilt der BUND mit.  

Ziel des BUND und der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld ist aber natürlich die Natur und die Umwelt dauerhaft zu erhalten und zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Baugesetzbuch vor, dass zunächst bei der Kommune eine Mängelrüge eingereicht wird, dies ist fristgerecht am 29.01.2026 geschehen.   Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND Duisburg: „Unser Ziel ist es, dass die Stadt Duisburg diese völlig aus der Zeit gefallene Planung für den großflächige Supermarkt und die Bebauung für Wohlhabende zu Lasten der dringend benötigten und erhaltenswerten Natur aufgibt.
Stattdessen fordern wir die Stadt Duisburg auf, das Rahmerbuschfeld wieder erneut unter Landschaftsschutz mit klaren Entwicklungszielen Richtung FFH- Gebiet „Überanger Mark“, insbesondere als Pufferzone im Rahmen der Maßnahmenplanung FFH-Gebiet, zu stellen und für künftige Generationen zu erhalten. Duisburg braucht bezahlbare Wohnungen in einer durchgrünten Stadt, aber nicht noch mehr Einfamilienhaussiedlungen im Duisburger Süden, der nun, wie schon der Duisburger Norden, zubetoniert wird.“  

Das OVG überprüft nun im Rahmen der ebenfalls eingereichten Normenkontrollklage, ob der Bebauungsplan Rahmerbuschfeld auch auf Dauer unwirksam ist. Der BUND führt gegen die Bebauung zum Beispiel die intakten Böden, die große CO2-Speicherfähigkeit, die Rolle als Kaltluftproduzent für Mensch und Natur, die Funktion als Lebensraum für sehr viele Tierarten, darunter auch einige streng geschützten Arten und last but not least, die Schutzfunktion für das angrenzende europarechtlich geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Überanger Mark“ an.  

„Dazu kommen“, so Annette Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, „so elementare Sorgen, wie die extrem hohe Anfälligkeit Duisburgs aufgrund des Klimawandels für extreme Starkregenereignisse, die ohnehin die bestehende Bebauung im östlichen Teil Rahms mit Überschwemmungen bedrohen, die aber mit einer weiteren Versiegelung des Freiraums mit immer höherer Wahrscheinlichkeit bedroht sind.“  


Der BUND betont auch, dass der geplante großflächige Supermarkt normalerweise aufgrund seiner Lärm- und Verkehrsbelastung für die Umgebung nur in Gewerbe- oder städtischen Kerngebieten erlaubt sei, hier aber in die freie Natur gesetzt werde und das ohne Not, da es im Umkreis von 1,5 bis 2,5 km gleich fünf solch großflächige Supermärkte gibt, die auch bisher schon Rahm gut versorgen.  

Zum Schluss betonen Frau Kerstin Ciesla BUND und Frau Annette Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, dass der Erfolg im Eilverfahren ohne die breite Spendenbereitschaft, unmöglich gewesen wäre und bedanken sich dafür, dass jetzt ein kleines Finanzpolster auch für die Normenkontrollklage vorhanden ist. Beide appellieren an die Spendenbereitschaft aller Mitmenschen, die sich in Duisburg dafür einsetzen wollen, dass intakter und sehr wichtiger Freiraum erhalten bleibt, sich weiter mit Spenden zu beteiligen. Weitere Spendeninformationen erhalten Sie unter:
www.naturerhalt-rahmerbuschfeld.de


Aktiver Naturschutz - Kopfbaumschnitt Rheinaue Walsum - helfende Hände am 24.Januar und 7. Februar willkommen

Duisburg, 20. Januar 2026 - Seit Jahrzehnten pflegt der BUND Duisburg ehrenamtlich Kopfbäume in der Rheinaue Walsum und auch in diesem Winter warten erneut Bäume auf den Schnitt, um auch im nächsten Frühjahr wieder als attraktive Schlaf- und Kinderzimmer für heimische Vögel zu dienen.

Neben den vorhandenen Experten, die in Schutzkleidung mit der Motorsäge auf die Bäume steigen, werden Helfer*innen benötigt, welche die geschnittenen Äste einsammeln, wegtragen und aufschichten um so neue Brutplätze und Verstecke für einheimische Tierarten zu schaffen.

Also Tätigkeiten, die  ohne Vorkenntnisse durchgeführt werden können. Unter dem Motto: "Aktiver Naturschutz ersetzt an der frischen Luft den Besuch der Mucki-Bude", freuen sich die BUND Mitglieder über helfende Hände. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass keine Hunde mitgebracht werden, da mitten im Naturschutzgebiet gearbeitet wird.

Ansonsten braucht es nur warme Kleidung, festes Schuhwerk, Arbeitshandschuhe und gute Laune.  Sollte Interesse an Weidenruten für Kitas oder Schulen bestehen, bittet der BUND um vorherige Meldung unter: info@bund-duisburg.de werden, da nicht bei jedem Termin Weiden geschnitten werden.
Termine: Samstag 24.01. / 07.02.  Treffpunkt 10:00 Uhr Parkplatz Kaiserstraße Ecke Kleine Wardtstraße an der Rheinaue Walsum


BUND und CASTOR-Transporte

Duisburg, 16. Januar 2026 - Informations- und Diskussionsveranstaltung des BUND Duisburg zu den drohenden CASTOR-Transporten von Jülich nach Ahaus - eine der möglichen Alternativstrecken geht über die A42 durch Duisburg Wann: 22.01. 18:30 Uhr.  Wo: Stapeltor (Stapeltor 6, 47051 Duisburg.

BUND stoppt vorerst Bebauung im Rahmerbuschfeld

Duisburg, 19. Dezember 2025 - Das OVG Münster bestätigt einen Eilantrag des BUND und erklärt den Bebauungsplan „Rahmerbuschfeld“ für unwirksam.

- Gericht setzt Bebauungsplan zunächst außer Vollzug
- Naturnahe Freifläche mit hoher Artenvielfalt bleibt vorerst unbebaut
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von den Verordnungen, Normenkontrollverfahren der nächste Schritt

Münster/Duisburg | Das Rahmerbuschfeld ist eine der wenigen naturnahen Flächen in Duisburg ohne industrielle Vornutzung. Dem Einsatz der Duisburger Kreisgruppe des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld ist es zu verdanken, dass die Natur dort vorerst erhalten bleibt. Nach der Zustimmung des städtischen Rats sollte auf dieser Fläche nämlich ein Neubaugebiet mit 83 Häusern und Wohnungen nebst einem großen Supermarkt entstehen.

Deshalb hatte der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND bereits im März vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Klage gegen die geplante Bebauung eingelegt. Mit Erfolg: Das Gericht hat den Bebauungsplan im Wege einer einstweiligen Anordnung zunächst außer Vollzug gesetzt.

Kerstin Ciesla, stellvertr. Landesvorsitzende und Vorsitzende des BUND Duisburg: „Das OVG hat mit dem Beschluss bestätigt, dass der Bebauungsplan fehlerhaft und rechtswidrig ist. Mit dem nicht anfechtbaren Urteil will das OVG verhindern, dass Fakten geschaffen und die Natur zerstört wird. Dieses Urteil ist nicht nur ein Teilerfolg für uns und die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, mit der wir gemeinsam für den Flächenerhalt in Duisburg kämpfen, sondern auch ein wichtiges Weihnachtsgeschenk für Mensch und Natur in Duisburg.“

Das Gericht erklärt den Bebauungsplan nach einer Prüfung für unwirksam. Die Richter stellten nicht nur einen Bekanntmachungsmangel fest, sondern äußerten auch Zweifel an der Wirksamkeit mehrerer Festsetzungen, zum Beispiel die Pläne für Immissionsschutz. Zudem macht das Gericht mit Verweis auf den Umweltbericht deutlich, dass eine Bebauung nach diesen Plänen Natur, Arten, Klima und Fläche erheblich beeinträchtigen würde. Damit noch keine Fakten geschaffen werden, verfügt das Gericht einen Baustopp.

Das Rahmerbuschfeld ist momentan landwirtschaftliche Nutzfläche und wird von einem Gestüt genutzt, welches bereits seit mehr als 300 Jahren dort angesiedelt ist. Unmittelbar angrenzend ist das Düsseldorfer Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet Überanger Mark, ein bedeutender Wald. Für das FFH Gebiet ist das Rahmerbuschfeld eine Pufferzone und macht es daher zu einem einzigartigen Biotop und einem Zuhause für viele gefährdete Tierarten wie die Schleiereule oder diverse Fledermäuse sowie verschiedene Insekten- und Pflanzenarten.

Doch noch ist die Fläche nicht abschließend gesichert: „Der Baustopp hat nur Bestand, wenn wir bis Ende Januar auch die Normenkontrollklage einreichen. Hierfür bedarf es nicht nur Zeit und Arbeit, sondern auch finanzieller Unterstützung, damit wir unsere Fachanwälte mit der Mängelrüge und Klageeinreichung befassen können“, sagt Ciesla. Die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld und der BUND Duisburg hoffen, dass sich die Menschen auch weiterhin für den Naturerhalt vor der Haustüre einsetzen und die gemeinsame Anstrengung zur kompletten Verhinderung der Bebauung unterstützen.

Annette Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld macht darauf aufmerksam, dass alle Infos inklusive den Daten für das Spendenkonto auf der Internetseite: www.naturerhalt-rahmerbuschfeld.de zu finden sind. Der bisherige Erfolg wäre ohne die Spenden vieler Menschen nicht möglich gewesen.


Die mögliche Bebauung mit Nahversorgung, die von Architekt Dieter Düster und der SPD Großenbaum/Rahm am 6. November 2019 vorgestellt wurde

Planungsdezernent Martin Linne machte damals deutlich, dass seit 1999 im Planungsrecht durch die Landesregierung per Gebietsentwicklungsplan und dem Regionalplan Ruhr die Wohnbaureserven klar ausgewiesen worden sind. Ab 2007 wurde mit den Bürgern in einer unglaublich intensiven Aktion der Flächennutzungsplan 2027 diskutiert und 2014 verabschiedet, in dem sind umfassend die Wohnbaureserven ausgewiesen. Ab 2015 wurde dies auch vom Rat der Stadt beschlossen.

Die nun angedachte Fläche bietet das Mindestmaß für Unternehmen wie Rewe oder Edeka, die ansonsten mit 2000 oder 2500 Quadratmeter an Verkaufsfläche operieren. Seit 2017 gibt es den Aufstellungsbeschluss und den Flächennutzungsplan für gefährdete Nahversorgungsbereiche.

Deponie Lohmannsheide in Duisburg darf vorerst nicht errichtet werden

Münster/Duisburg, 19. Dezember 2025 - Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute festgestellt und den Antrag der Vorhabenträgerin, die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2024 anzuordnen, abgelehnt.

Die Deponie soll auf dem Haldenplateau der bestehenden Bergehalde Lohmannsheide errichtet werden. Aufgrund der Beendigung des Steinkohlebergbaus wird die Halde nicht mehr zur Ablagerung von Bergematerial benötigt. Eine Errichtung der Deponie ist derzeit nicht möglich, weil mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben worden sind, unter anderem von einem Umweltverband.

Die Vorhabenträgerin hat daher bei dem Oberverwaltungsgericht beantragt, die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anzuordnen, um mit einer Ausführung des Vorhabens bereits vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die erhobenen Klagen beginnen zu können.

Zur Begründung seiner ablehnenden Entscheidung hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt:
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ist nach vorläufiger Einschätzung im Eilverfahren rechtswidrig und darf nicht umgesetzt werden. Zunächst muss durch den Haldenbetreiber der bergrechtlich erforderliche Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde aufgestellt und durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Berg- und Bodenschutzbehörde zugelassen werden, aus dem hervorgeht, dass die Haldenoberfläche anderweitig genutzt werden kann.

Dabei ist von der Bezirksregierung Arnsberg auch zu prüfen, ob von der Bergehalde Gefahren für das Grundwasser ausgehen, die einer möglichen Anschlussnutzung entgegenstehen.

Die Zulassung des Deponievorhabens durch die Bezirksregierung Düsseldorf kann die bergrechtlich erforderliche Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht ersetzen. Unabhängig davon hat die Bezirksregierung Düsseldorf auch selbst nicht im erforderlichen Umfang untersucht, ob der Standort für eine Deponienutzung geeignet ist oder die festgestellte Grundwasserbelastung Sanierungsmaßnahmen erfordert, die mit der Errichtung der Deponie nicht zu vereinbaren sind.

Diese Mängel stehen einer Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses jedenfalls derzeit entgegen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 20 B 358/25.AK