Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Duisburg  
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Zum Erhalt des Rahmerbuschfelds wird weiter geklagt Umfangreiche Mängelrüge der Stadt zugestellt

Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt
Duisburg, 3. Februar 2025 - Als im Dezember 2025 das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) dem Antrag auf sofortigen Stopp des Bebauungsplanes Rahmerbuschfeld stattgab, war die Freude beim BUND und bei der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld groß.  

Das OVG hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Umweltbelange durch die Planung eines Einfamilienhausgebietes mit großflächigem Supermarkt erheblich beeinträchtigt würden. Das Gericht hat außerdem elementare handwerkliche Planungsfehler festgestellt, so dass bereits in der Überprüfung im Eilverfahren klar war, dass der Bebauungsplan als unwirksam anzusehen ist und deshalb nicht vollzogen werden darf.

Das Rahmer Buschfel nördlich des Venenhofes entlang der Angermunder Straße

Der Ventenhof 2021 - BZ-Fotos haje

Diese Fehler hätten jeden Bebauungsplan zu Fall gebracht, auch wenn kein Umweltverband sich besonders für die Umweltbelange stark gemacht hätte, teilt der BUND mit.  

Ziel des BUND und der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld ist aber natürlich die Natur und die Umwelt dauerhaft zu erhalten und zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Baugesetzbuch vor, dass zunächst bei der Kommune eine Mängelrüge eingereicht wird, dies ist fristgerecht am 29.01.2026 geschehen.   Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND Duisburg: „Unser Ziel ist es, dass die Stadt Duisburg diese völlig aus der Zeit gefallene Planung für den großflächige Supermarkt und die Bebauung für Wohlhabende zu Lasten der dringend benötigten und erhaltenswerten Natur aufgibt.
Stattdessen fordern wir die Stadt Duisburg auf, das Rahmerbuschfeld wieder erneut unter Landschaftsschutz mit klaren Entwicklungszielen Richtung FFH- Gebiet „Überanger Mark“, insbesondere als Pufferzone im Rahmen der Maßnahmenplanung FFH-Gebiet, zu stellen und für künftige Generationen zu erhalten. Duisburg braucht bezahlbare Wohnungen in einer durchgrünten Stadt, aber nicht noch mehr Einfamilienhaussiedlungen im Duisburger Süden, der nun, wie schon der Duisburger Norden, zubetoniert wird.“  

Das OVG überprüft nun im Rahmen der ebenfalls eingereichten Normenkontrollklage, ob der Bebauungsplan Rahmerbuschfeld auch auf Dauer unwirksam ist. Der BUND führt gegen die Bebauung zum Beispiel die intakten Böden, die große CO2-Speicherfähigkeit, die Rolle als Kaltluftproduzent für Mensch und Natur, die Funktion als Lebensraum für sehr viele Tierarten, darunter auch einige streng geschützten Arten und last but not least, die Schutzfunktion für das angrenzende europarechtlich geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Überanger Mark“ an.  

„Dazu kommen“, so Annette Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, „so elementare Sorgen, wie die extrem hohe Anfälligkeit Duisburgs aufgrund des Klimawandels für extreme Starkregenereignisse, die ohnehin die bestehende Bebauung im östlichen Teil Rahms mit Überschwemmungen bedrohen, die aber mit einer weiteren Versiegelung des Freiraums mit immer höherer Wahrscheinlichkeit bedroht sind.“  


Der BUND betont auch, dass der geplante großflächige Supermarkt normalerweise aufgrund seiner Lärm- und Verkehrsbelastung für die Umgebung nur in Gewerbe- oder städtischen Kerngebieten erlaubt sei, hier aber in die freie Natur gesetzt werde und das ohne Not, da es im Umkreis von 1,5 bis 2,5 km gleich fünf solch großflächige Supermärkte gibt, die auch bisher schon Rahm gut versorgen.  

Zum Schluss betonen Frau Kerstin Ciesla BUND und Frau Annette Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, dass der Erfolg im Eilverfahren ohne die breite Spendenbereitschaft, unmöglich gewesen wäre und bedanken sich dafür, dass jetzt ein kleines Finanzpolster auch für die Normenkontrollklage vorhanden ist. Beide appellieren an die Spendenbereitschaft aller Mitmenschen, die sich in Duisburg dafür einsetzen wollen, dass intakter und sehr wichtiger Freiraum erhalten bleibt, sich weiter mit Spenden zu beteiligen. Weitere Spendeninformationen erhalten Sie unter:
www.naturerhalt-rahmerbuschfeld.de


Aktiver Naturschutz - Kopfbaumschnitt Rheinaue Walsum - helfende Hände am 24.Januar und 7. Februar willkommen

Duisburg, 20. Januar 2026 - Seit Jahrzehnten pflegt der BUND Duisburg ehrenamtlich Kopfbäume in der Rheinaue Walsum und auch in diesem Winter warten erneut Bäume auf den Schnitt, um auch im nächsten Frühjahr wieder als attraktive Schlaf- und Kinderzimmer für heimische Vögel zu dienen.

Neben den vorhandenen Experten, die in Schutzkleidung mit der Motorsäge auf die Bäume steigen, werden Helfer*innen benötigt, welche die geschnittenen Äste einsammeln, wegtragen und aufschichten um so neue Brutplätze und Verstecke für einheimische Tierarten zu schaffen.

Also Tätigkeiten, die  ohne Vorkenntnisse durchgeführt werden können. Unter dem Motto: "Aktiver Naturschutz ersetzt an der frischen Luft den Besuch der Mucki-Bude", freuen sich die BUND Mitglieder über helfende Hände. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass keine Hunde mitgebracht werden, da mitten im Naturschutzgebiet gearbeitet wird.

Ansonsten braucht es nur warme Kleidung, festes Schuhwerk, Arbeitshandschuhe und gute Laune.  Sollte Interesse an Weidenruten für Kitas oder Schulen bestehen, bittet der BUND um vorherige Meldung unter: info@bund-duisburg.de werden, da nicht bei jedem Termin Weiden geschnitten werden.
Termine: Samstag 24.01. / 07.02.  Treffpunkt 10:00 Uhr Parkplatz Kaiserstraße Ecke Kleine Wardtstraße an der Rheinaue Walsum


BUND und CASTOR-Transporte

Duisburg, 16. Januar 2026 - Informations- und Diskussionsveranstaltung des BUND Duisburg zu den drohenden CASTOR-Transporten von Jülich nach Ahaus - eine der möglichen Alternativstrecken geht über die A42 durch Duisburg Wann: 22.01. 18:30 Uhr.  Wo: Stapeltor (Stapeltor 6, 47051 Duisburg.

BUND stoppt vorerst Bebauung im Rahmerbuschfeld

Duisburg, 19. Dezember 2025 - Das OVG Münster bestätigt einen Eilantrag des BUND und erklärt den Bebauungsplan „Rahmerbuschfeld“ für unwirksam.

- Gericht setzt Bebauungsplan zunächst außer Vollzug
- Naturnahe Freifläche mit hoher Artenvielfalt bleibt vorerst unbebaut
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von den Verordnungen, Normenkontrollverfahren der nächste Schritt

Münster/Duisburg | Das Rahmerbuschfeld ist eine der wenigen naturnahen Flächen in Duisburg ohne industrielle Vornutzung. Dem Einsatz der Duisburger Kreisgruppe des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld ist es zu verdanken, dass die Natur dort vorerst erhalten bleibt. Nach der Zustimmung des städtischen Rats sollte auf dieser Fläche nämlich ein Neubaugebiet mit 83 Häusern und Wohnungen nebst einem großen Supermarkt entstehen.

Deshalb hatte der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND bereits im März vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Klage gegen die geplante Bebauung eingelegt. Mit Erfolg: Das Gericht hat den Bebauungsplan im Wege einer einstweiligen Anordnung zunächst außer Vollzug gesetzt.

Kerstin Ciesla, stellvertr. Landesvorsitzende und Vorsitzende des BUND Duisburg: „Das OVG hat mit dem Beschluss bestätigt, dass der Bebauungsplan fehlerhaft und rechtswidrig ist. Mit dem nicht anfechtbaren Urteil will das OVG verhindern, dass Fakten geschaffen und die Natur zerstört wird. Dieses Urteil ist nicht nur ein Teilerfolg für uns und die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, mit der wir gemeinsam für den Flächenerhalt in Duisburg kämpfen, sondern auch ein wichtiges Weihnachtsgeschenk für Mensch und Natur in Duisburg.“

Das Gericht erklärt den Bebauungsplan nach einer Prüfung für unwirksam. Die Richter stellten nicht nur einen Bekanntmachungsmangel fest, sondern äußerten auch Zweifel an der Wirksamkeit mehrerer Festsetzungen, zum Beispiel die Pläne für Immissionsschutz. Zudem macht das Gericht mit Verweis auf den Umweltbericht deutlich, dass eine Bebauung nach diesen Plänen Natur, Arten, Klima und Fläche erheblich beeinträchtigen würde. Damit noch keine Fakten geschaffen werden, verfügt das Gericht einen Baustopp.

Das Rahmerbuschfeld ist momentan landwirtschaftliche Nutzfläche und wird von einem Gestüt genutzt, welches bereits seit mehr als 300 Jahren dort angesiedelt ist. Unmittelbar angrenzend ist das Düsseldorfer Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet Überanger Mark, ein bedeutender Wald. Für das FFH Gebiet ist das Rahmerbuschfeld eine Pufferzone und macht es daher zu einem einzigartigen Biotop und einem Zuhause für viele gefährdete Tierarten wie die Schleiereule oder diverse Fledermäuse sowie verschiedene Insekten- und Pflanzenarten.

Doch noch ist die Fläche nicht abschließend gesichert: „Der Baustopp hat nur Bestand, wenn wir bis Ende Januar auch die Normenkontrollklage einreichen. Hierfür bedarf es nicht nur Zeit und Arbeit, sondern auch finanzieller Unterstützung, damit wir unsere Fachanwälte mit der Mängelrüge und Klageeinreichung befassen können“, sagt Ciesla. Die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld und der BUND Duisburg hoffen, dass sich die Menschen auch weiterhin für den Naturerhalt vor der Haustüre einsetzen und die gemeinsame Anstrengung zur kompletten Verhinderung der Bebauung unterstützen.

Annette Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld macht darauf aufmerksam, dass alle Infos inklusive den Daten für das Spendenkonto auf der Internetseite: www.naturerhalt-rahmerbuschfeld.de zu finden sind. Der bisherige Erfolg wäre ohne die Spenden vieler Menschen nicht möglich gewesen.


Die mögliche Bebauung mit Nahversorgung, die von Architekt Dieter Düster und der SPD Großenbaum/Rahm am 6. November 2019 vorgestellt wurde

Planungsdezernent Martin Linne machte damals deutlich, dass seit 1999 im Planungsrecht durch die Landesregierung per Gebietsentwicklungsplan und dem Regionalplan Ruhr die Wohnbaureserven klar ausgewiesen worden sind. Ab 2007 wurde mit den Bürgern in einer unglaublich intensiven Aktion der Flächennutzungsplan 2027 diskutiert und 2014 verabschiedet, in dem sind umfassend die Wohnbaureserven ausgewiesen. Ab 2015 wurde dies auch vom Rat der Stadt beschlossen.

Die nun angedachte Fläche bietet das Mindestmaß für Unternehmen wie Rewe oder Edeka, die ansonsten mit 2000 oder 2500 Quadratmeter an Verkaufsfläche operieren. Seit 2017 gibt es den Aufstellungsbeschluss und den Flächennutzungsplan für gefährdete Nahversorgungsbereiche.

Deponie Lohmannsheide in Duisburg darf vorerst nicht errichtet werden

Münster/Duisburg, 19. Dezember 2025 - Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute festgestellt und den Antrag der Vorhabenträgerin, die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2024 anzuordnen, abgelehnt.

Die Deponie soll auf dem Haldenplateau der bestehenden Bergehalde Lohmannsheide errichtet werden. Aufgrund der Beendigung des Steinkohlebergbaus wird die Halde nicht mehr zur Ablagerung von Bergematerial benötigt. Eine Errichtung der Deponie ist derzeit nicht möglich, weil mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben worden sind, unter anderem von einem Umweltverband.

Die Vorhabenträgerin hat daher bei dem Oberverwaltungsgericht beantragt, die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anzuordnen, um mit einer Ausführung des Vorhabens bereits vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die erhobenen Klagen beginnen zu können.

Zur Begründung seiner ablehnenden Entscheidung hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt:
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ist nach vorläufiger Einschätzung im Eilverfahren rechtswidrig und darf nicht umgesetzt werden. Zunächst muss durch den Haldenbetreiber der bergrechtlich erforderliche Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde aufgestellt und durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Berg- und Bodenschutzbehörde zugelassen werden, aus dem hervorgeht, dass die Haldenoberfläche anderweitig genutzt werden kann.

Dabei ist von der Bezirksregierung Arnsberg auch zu prüfen, ob von der Bergehalde Gefahren für das Grundwasser ausgehen, die einer möglichen Anschlussnutzung entgegenstehen.

Die Zulassung des Deponievorhabens durch die Bezirksregierung Düsseldorf kann die bergrechtlich erforderliche Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht ersetzen. Unabhängig davon hat die Bezirksregierung Düsseldorf auch selbst nicht im erforderlichen Umfang untersucht, ob der Standort für eine Deponienutzung geeignet ist oder die festgestellte Grundwasserbelastung Sanierungsmaßnahmen erfordert, die mit der Errichtung der Deponie nicht zu vereinbaren sind.

Diese Mängel stehen einer Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses jedenfalls derzeit entgegen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 20 B 358/25.AK