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Archiv 2022-2025 |
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Zum
Erhalt des Rahmerbuschfelds wird weiter geklagt
Umfangreiche Mängelrüge der Stadt zugestellt
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Normenkontrollantrag beim
Oberverwaltungsgericht Münster gestellt
Duisburg, 3. Februar 2025 - Als im Dezember 2025 das
Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) dem Antrag auf
sofortigen Stopp des Bebauungsplanes Rahmerbuschfeld
stattgab, war die Freude beim BUND und bei der
Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld groß.
Das OVG hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
die Umweltbelange durch die Planung eines
Einfamilienhausgebietes mit großflächigem Supermarkt
erheblich beeinträchtigt würden. Das Gericht hat
außerdem elementare handwerkliche Planungsfehler
festgestellt, so dass bereits in der Überprüfung im
Eilverfahren klar war, dass der Bebauungsplan als
unwirksam anzusehen ist und deshalb nicht vollzogen
werden darf.

Das Rahmer Buschfel nördlich des
Venenhofes entlang der Angermunder Straße

Der Ventenhof 2021 - BZ-Fotos haje
Diese Fehler
hätten jeden Bebauungsplan zu Fall gebracht, auch wenn
kein Umweltverband sich besonders für die Umweltbelange
stark gemacht hätte, teilt der BUND mit.
Ziel
des BUND und der Bürgerinitiative Naturerhalt
Rahmerbuschfeld ist aber natürlich die Natur und die
Umwelt dauerhaft zu erhalten und zu verbessern. Um
dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Baugesetzbuch
vor, dass zunächst bei der Kommune eine Mängelrüge
eingereicht wird, dies ist fristgerecht am 29.01.2026
geschehen. Kerstin Ciesla, Vorsitzende des BUND
Duisburg: „Unser Ziel ist es, dass die Stadt Duisburg
diese völlig aus der Zeit gefallene Planung für den
großflächige Supermarkt und die Bebauung für Wohlhabende
zu Lasten der dringend benötigten und erhaltenswerten
Natur aufgibt. Stattdessen fordern wir die Stadt
Duisburg auf, das Rahmerbuschfeld wieder erneut unter
Landschaftsschutz mit klaren Entwicklungszielen Richtung
FFH- Gebiet „Überanger Mark“, insbesondere als
Pufferzone im Rahmen der Maßnahmenplanung FFH-Gebiet, zu
stellen und für künftige Generationen zu erhalten.
Duisburg braucht bezahlbare Wohnungen in einer
durchgrünten Stadt, aber nicht noch mehr
Einfamilienhaussiedlungen im Duisburger Süden, der nun,
wie schon der Duisburger Norden, zubetoniert wird.“
Das OVG überprüft nun im Rahmen der ebenfalls
eingereichten Normenkontrollklage, ob der Bebauungsplan
Rahmerbuschfeld auch auf Dauer unwirksam ist. Der BUND
führt gegen die Bebauung zum Beispiel die intakten
Böden, die große CO2-Speicherfähigkeit, die Rolle als
Kaltluftproduzent für Mensch und Natur, die Funktion als
Lebensraum für sehr viele Tierarten, darunter auch
einige streng geschützten Arten und last but not least,
die Schutzfunktion für das angrenzende europarechtlich
geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Überanger Mark“
an.

„Dazu kommen“, so Annette Rempe von der Bürgerinitiative
Naturerhalt Rahmerbuschfeld, „so elementare Sorgen, wie
die extrem hohe Anfälligkeit Duisburgs aufgrund des
Klimawandels für extreme Starkregenereignisse, die
ohnehin die bestehende Bebauung im östlichen Teil Rahms
mit Überschwemmungen bedrohen, die aber mit einer
weiteren Versiegelung des Freiraums mit immer höherer
Wahrscheinlichkeit bedroht sind.“

Der BUND betont auch, dass der geplante großflächige
Supermarkt normalerweise aufgrund seiner Lärm- und
Verkehrsbelastung für die Umgebung nur in Gewerbe- oder
städtischen Kerngebieten erlaubt sei, hier aber in die
freie Natur gesetzt werde und das ohne Not, da es im
Umkreis von 1,5 bis 2,5 km gleich fünf solch
großflächige Supermärkte gibt, die auch bisher schon
Rahm gut versorgen.
Zum Schluss betonen Frau
Kerstin Ciesla BUND und Frau Annette Rempe von der
Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, dass der
Erfolg im Eilverfahren ohne die breite
Spendenbereitschaft, unmöglich gewesen wäre und bedanken
sich dafür, dass jetzt ein kleines Finanzpolster auch
für die Normenkontrollklage vorhanden ist. Beide
appellieren an die Spendenbereitschaft aller
Mitmenschen, die sich in Duisburg dafür einsetzen
wollen, dass intakter und sehr wichtiger Freiraum
erhalten bleibt, sich weiter mit Spenden zu beteiligen.
Weitere Spendeninformationen erhalten Sie unter:
www.naturerhalt-rahmerbuschfeld.de
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Aktiver Naturschutz - Kopfbaumschnitt Rheinaue Walsum -
helfende Hände am 24.Januar und 7. Februar willkommen
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Duisburg, 20.
Januar 2026 - Seit
Jahrzehnten pflegt der BUND Duisburg ehrenamtlich
Kopfbäume in der Rheinaue Walsum und auch in diesem
Winter warten erneut Bäume auf den Schnitt, um auch im
nächsten Frühjahr wieder als attraktive Schlaf- und
Kinderzimmer für heimische Vögel zu dienen.
Neben den vorhandenen Experten, die in Schutzkleidung
mit der Motorsäge auf die Bäume steigen, werden
Helfer*innen benötigt, welche die geschnittenen Äste
einsammeln, wegtragen und aufschichten um so neue
Brutplätze und Verstecke für einheimische Tierarten zu
schaffen.
Also Tätigkeiten, die ohne
Vorkenntnisse durchgeführt werden können. Unter dem
Motto: "Aktiver Naturschutz ersetzt an der frischen Luft
den Besuch der Mucki-Bude", freuen sich die BUND
Mitglieder über helfende Hände. Voraussetzung für die
Unterstützung ist, dass keine Hunde mitgebracht werden,
da mitten im Naturschutzgebiet gearbeitet wird.
Ansonsten braucht es nur warme Kleidung, festes
Schuhwerk, Arbeitshandschuhe und gute Laune. Sollte
Interesse an Weidenruten für Kitas oder Schulen
bestehen, bittet der BUND um vorherige Meldung unter:
info@bund-duisburg.de werden, da nicht bei jedem
Termin Weiden geschnitten werden. Termine: Samstag
24.01. / 07.02. Treffpunkt 10:00 Uhr Parkplatz
Kaiserstraße Ecke Kleine Wardtstraße an der Rheinaue
Walsum
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BUND und CASTOR-Transporte
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Duisburg, 16.
Januar 2026 - Informations- und Diskussionsveranstaltung
des BUND Duisburg zu den drohenden CASTOR-Transporten
von Jülich nach Ahaus - eine der möglichen
Alternativstrecken geht über die A42 durch Duisburg
Wann: 22.01. 18:30 Uhr. Wo: Stapeltor (Stapeltor 6,
47051 Duisburg.
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BUND stoppt vorerst
Bebauung im Rahmerbuschfeld |
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Duisburg, 19.
Dezember 2025 - Das OVG Münster bestätigt einen
Eilantrag des BUND und erklärt den Bebauungsplan
„Rahmerbuschfeld“ für unwirksam.
- Gericht setzt
Bebauungsplan zunächst außer Vollzug - Naturnahe
Freifläche mit hoher Artenvielfalt bleibt vorerst
unbebaut - Überprüfung der Rechtmäßigkeit von den
Verordnungen, Normenkontrollverfahren der nächste
Schritt
Münster/Duisburg | Das Rahmerbuschfeld
ist eine der wenigen naturnahen Flächen in Duisburg ohne
industrielle Vornutzung. Dem Einsatz der Duisburger
Kreisgruppe des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und der Bürgerinitiative Naturerhalt
Rahmerbuschfeld ist es zu verdanken, dass die Natur dort
vorerst erhalten bleibt. Nach der Zustimmung des
städtischen Rats sollte auf dieser Fläche nämlich ein
Neubaugebiet mit 83 Häusern und Wohnungen nebst einem
großen Supermarkt entstehen.
Deshalb hatte der
nordrhein-westfälische Landesverband des BUND bereits im
März vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Klage
gegen die geplante Bebauung eingelegt. Mit Erfolg: Das
Gericht hat den Bebauungsplan im Wege einer
einstweiligen Anordnung zunächst außer Vollzug gesetzt.
Kerstin Ciesla, stellvertr. Landesvorsitzende und
Vorsitzende des BUND Duisburg: „Das OVG hat mit dem
Beschluss bestätigt, dass der Bebauungsplan fehlerhaft
und rechtswidrig ist. Mit dem nicht anfechtbaren Urteil
will das OVG verhindern, dass Fakten geschaffen und die
Natur zerstört wird. Dieses Urteil ist nicht nur ein
Teilerfolg für uns und die Bürgerinitiative Naturerhalt
Rahmerbuschfeld, mit der wir gemeinsam für den
Flächenerhalt in Duisburg kämpfen, sondern auch ein
wichtiges Weihnachtsgeschenk für Mensch und Natur in
Duisburg.“
Das Gericht erklärt den Bebauungsplan
nach einer Prüfung für unwirksam. Die Richter stellten
nicht nur einen Bekanntmachungsmangel fest, sondern
äußerten auch Zweifel an der Wirksamkeit mehrerer
Festsetzungen, zum Beispiel die Pläne für
Immissionsschutz. Zudem macht das Gericht mit Verweis
auf den Umweltbericht deutlich, dass eine Bebauung nach
diesen Plänen Natur, Arten, Klima und Fläche erheblich
beeinträchtigen würde. Damit noch keine Fakten
geschaffen werden, verfügt das Gericht einen Baustopp.
Das Rahmerbuschfeld ist momentan landwirtschaftliche
Nutzfläche und wird von einem Gestüt genutzt, welches
bereits seit mehr als 300 Jahren dort angesiedelt ist.
Unmittelbar angrenzend ist das Düsseldorfer
Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet Überanger Mark, ein
bedeutender Wald. Für das FFH Gebiet ist das
Rahmerbuschfeld eine Pufferzone und macht es daher zu
einem einzigartigen Biotop und einem Zuhause für viele
gefährdete Tierarten wie die Schleiereule oder diverse
Fledermäuse sowie verschiedene Insekten- und
Pflanzenarten.
Doch noch ist die Fläche nicht
abschließend gesichert: „Der Baustopp hat nur Bestand,
wenn wir bis Ende Januar auch die Normenkontrollklage
einreichen. Hierfür bedarf es nicht nur Zeit und Arbeit,
sondern auch finanzieller Unterstützung, damit wir
unsere Fachanwälte mit der Mängelrüge und
Klageeinreichung befassen können“, sagt Ciesla. Die
Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld und der
BUND Duisburg hoffen, dass sich die Menschen auch
weiterhin für den Naturerhalt vor der Haustüre einsetzen
und die gemeinsame Anstrengung zur kompletten
Verhinderung der Bebauung unterstützen.
Annette
Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt
Rahmerbuschfeld macht darauf aufmerksam, dass alle Infos
inklusive den Daten für das Spendenkonto auf der
Internetseite: www.naturerhalt-rahmerbuschfeld.de zu
finden sind. Der bisherige Erfolg wäre ohne die Spenden
vieler Menschen nicht möglich gewesen.

Die mögliche Bebauung mit Nahversorgung, die von Architekt Dieter Düster und
der SPD Großenbaum/Rahm am 6. November 2019 vorgestellt wurde

Planungsdezernent Martin
Linne machte damals deutlich, dass seit 1999 im
Planungsrecht durch die Landesregierung per
Gebietsentwicklungsplan und dem Regionalplan Ruhr die
Wohnbaureserven klar ausgewiesen worden sind. Ab 2007
wurde mit den Bürgern in einer unglaublich intensiven
Aktion der Flächennutzungsplan 2027 diskutiert und 2014
verabschiedet, in dem sind umfassend die Wohnbaureserven
ausgewiesen. Ab 2015 wurde dies auch vom Rat der Stadt
beschlossen.
Die nun angedachte Fläche bietet das Mindestmaß für
Unternehmen wie Rewe oder Edeka, die ansonsten mit 2000
oder 2500 Quadratmeter an Verkaufsfläche operieren. Seit
2017 gibt es den Aufstellungsbeschluss und den
Flächennutzungsplan für gefährdete
Nahversorgungsbereiche.
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Deponie Lohmannsheide in Duisburg darf vorerst nicht
errichtet werden |
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Münster/Duisburg, 19. Dezember 2025 -
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung
Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb der
Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl ist
voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das
Oberverwaltungsgericht heute festgestellt und den Antrag
der Vorhabenträgerin, die sofortige Vollziehung des
Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2024 anzuordnen,
abgelehnt.
Die Deponie soll auf dem
Haldenplateau der bestehenden Bergehalde Lohmannsheide
errichtet werden. Aufgrund der Beendigung des
Steinkohlebergbaus wird die Halde nicht mehr zur
Ablagerung von Bergematerial benötigt. Eine Errichtung
der Deponie ist derzeit nicht möglich, weil mehrere
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben
worden sind, unter anderem von einem Umweltverband.
Die Vorhabenträgerin hat daher bei dem
Oberverwaltungsgericht beantragt, die sofortige
Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anzuordnen,
um mit einer Ausführung des Vorhabens bereits vor einer
rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die
erhobenen Klagen beginnen zu können.
Zur
Begründung seiner ablehnenden Entscheidung hat der 20.
Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen
ausgeführt: Der Planfeststellungsbeschluss
der Bezirksregierung Düsseldorf ist nach vorläufiger
Einschätzung im Eilverfahren rechtswidrig und darf nicht
umgesetzt werden. Zunächst muss durch den
Haldenbetreiber der bergrechtlich erforderliche
Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde aufgestellt und
durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger
Berg- und Bodenschutzbehörde zugelassen werden, aus dem
hervorgeht, dass die Haldenoberfläche anderweitig
genutzt werden kann.
Dabei ist von der
Bezirksregierung Arnsberg auch zu prüfen, ob von der
Bergehalde Gefahren für das Grundwasser ausgehen, die
einer möglichen Anschlussnutzung entgegenstehen.
Die Zulassung des Deponievorhabens durch die
Bezirksregierung Düsseldorf kann die bergrechtlich
erforderliche Prüfung durch die Bezirksregierung
Arnsberg nicht ersetzen. Unabhängig davon hat die
Bezirksregierung Düsseldorf auch selbst nicht im
erforderlichen Umfang untersucht, ob der Standort für
eine Deponienutzung geeignet ist oder die festgestellte
Grundwasserbelastung Sanierungsmaßnahmen erfordert, die
mit der Errichtung der Deponie nicht zu vereinbaren
sind.
Diese Mängel stehen einer Vollziehung des
Planfeststellungsbeschlusses jedenfalls derzeit
entgegen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 20 B 358/25.AK
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