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Kabinett beschließt Klimaschutzprogramm 2030
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Entlasten und
investieren
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Berlin/Duisburg, 9. Oktober
2019 - Deutschland trägt als eine führende
Industrienation eine besondere Verantwortung für den
weltweiten Klimawandel. Die Bundesregierung legte
ihren Plan mit den Eckpunkten zum
Klimaschutzprogramm am 20. September vor. Das
ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 hat das
Kabinett jetzt beschlossen.
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Ziel ist, dass Deutschland bis
zum Jahr 2030 55 Prozent weniger klimaschädliche
Treibhausgase wie CO2
ausstößt. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 setzt die
Bundesregierung den deutschen Klimaschutzplan 2050
um. Enthalten sind Maßnahmen zur Einsparung von
CO2 für alle
Sektoren: für die Energiewirtschaft, Industrie,
Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft,
Landnutzung und Abfallwirtschaft.
CO2-Preis
auch für Verkehr und Wärme
Herzstück des Programms ist die
Einführung eines Preises für den Ausstoß von
klimaschädlichem CO2
für Verkehr und Wärme ab 2021. Der über die Jahre
steigende Preis soll mehr Anreize für den
Klimaschutz in der Wirtschaft und bei den
Verbrauchern setzen. Der Festpreis startet mit
zehn Euro pro Tonne CO2 und
steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35
Euro pro Tonne. Ab 2026 bildet sich der Preis am
Markt.
Entlasten und in
Klimaschutz investieren
Die Bundesregierung wird die
Einnahmen aus der CO2-Bepreisung
an die Bürgerinnen und Bürger in Form von
Entlastungen zurückzahlen: mit niedrigeren Steuern
und Abgaben auf Strom, mit dem Wohngeld, mit einer
höheren Pendlerpauschale und billigeren Bahntickets.
Die Einnahmen werden zudem in
Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert: beispielsweise in
die Gebäudesanierung, in die Entwicklung
energieeffizienter Technologien wie die
Elektromobilität oder in den Ausbau und die
Modernisierung von
ÖPNV
und Schiene.
Bis 2030 sollen mit dem
Klimaschutzprogramm Mittel in dreistelliger
Milliardenhöhe bereitgestellt werden. Die damit
angestoßenen Investitionen in klimafreundliche
Maßnahmen sind gleichzeitig Investitionen für die
Zukunft der deutschen Wirtschaft und die damit
verbundenen Arbeitsplätze.
Alle sollen beim
Klimaschutz mitmachen
Klar ist: Klimaschutz gibt es
nicht zum Nulltarif. Deshalb werden die neuen
Anforderungen fair und sozial ausgewogen verteilt.
Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt.
Die Bundesregierung setzt auf Anreize,
CO2 einzusparen,
erneuerbare Energien zu nutzen, fördern ökologische
und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie neue
technologische Lösungen.
Für den weltweiten Klimaschutz
trägt Deutschland als führende Industrienation eine
besondere Verantwortung. Klimaschutz geht jeden
etwas an, aber niemand soll überfordert werden.
Klimaschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung.
Verbindliche
Klimaschutzziele
Das Programm beinhaltet zudem,
dass die Bundesregierung die im Klimaschutzplan 2050
definierten Emissionsziele pro Sektor in einem
Klimaschutzgesetz festschreibt. Der
Kabinettausschuss Klimaschutz, das
sogenannte Klimakabinett, wird als ständiges Gremium
jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und
Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen
überprüfen.
Transparenz und
Erfolgskontrolle
Erfüllt ein Sektor seine
gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, wird der/die
zuständige Bundesminister/in dem Klimakabinett
innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur
Nachsteuerung vorlegen. Auf dieser Grundlage
entscheidet das Klimakabinett, wie das
Klimaschutzprogramm 2030 gemeinsam so angepasst
wird, dass die zugrundeliegenden Ziele erreicht
werden.
Alle gesetzlichen Regelungen zur
Umsetzung des Klimaschutzprogramms sollen noch im
Jahr 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
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Das Bundeskabinett der
großen Koalition und das
Klimaschutzprogramm 2030
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Berlin. 20. September 2019 - Der Klimawandel ist
eine große globale Herausforderung. Deutschland
trägt als eine führende Industrienation eine
besondere Verantwortung. Dabei geht es um die
Bewahrung unserer Lebensgrundlagen, um unsere
gemeinsame Zukunft und die unserer Kinder. Diese
Verantwortung werden wir fair verteilen und wir
haben einen Plan – das Klimaschutzprogramm 2030.
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Mit einer Bepreisung des
klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und
gesetzlichen Standards für mehr Innovationen wollen
wir Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55
Prozent Treibhausgase weniger im Vergleich zum Jahr
1990. Das Klimaschutzprogramm 2030 legt einen
konkreten Pfad dafür fest. Diesen Plan wollen wir
wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen
umsetzen.
Klimafreundliches Verhalten
wird belohnt
Dabei ist klar: Klimaschutz
gibt es nicht zum Nulltarif. Neue Anforderungen
werden wir fair verteilen. Wer sich klimafreundlich
verhält, wird unterstützt. Wir setzen auf Anreize,
CO2 einzusparen und fördern technologische Lösungen.
Klimaschutz geht jeden an, aber niemand soll
überfordert werden. Klimaschutz ist eine gemeinsame
Kraftanstrengung, gleichzeitig stärkt es Deutschland
als innovativen Wirtschaftsstandort.
Die Elemente des
Klimaschutzprogramms - CO2-Bepreisung
Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue
CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es
im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits
für die Energiewirtschaft und die energieintensive
Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen
Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Das ist –
so auch die einhellige Meinung der Wissenschaft -
der volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Weg, um
Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu
erreichen.
Die Bundesregierung wird die
Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in
Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die
Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen an
anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.
Das nationale
Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem
Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2
ist fix und vorab festgelegt. Dabei werden
Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und
Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten
für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und
Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl,
Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel
verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die
Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein
Zertifikat als Verschmutzungsrecht.
Der Festpreis startet mit 10 Euro
pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen
Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2. Damit ist in
den kommenden Jahren Planungssicherheit gegeben. Ab
2026 bildet sich der Preis am Markt, solange er sich
zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis
bewegt. Die Gesamtmenge an Zertifikaten, die
deutschlandweit ausgegeben wird, entspricht dann den
Erfordernissen der deutschen und europäischen
Klimaziele.
Förderprogramme
Das
Klimaschutzprogramm 2030 sorgt mit seinen
Förderprogrammen dafür, dass jede und jeder mit den
neuen Gegebenheiten zurechtkommt.
Dazu gehört etwa die Möglichkeit,
energetische Gebäudesanierungen steuerlich
abzuschreiben. Das Programm sieht auch eine hohe
Förderquote von 40 Prozent für den Austausch von
Ölheizungen gegen neue, klimafreundlichere
Heizanlagen vor. Für einen Umstieg auf
Elektro-Fahrzeuge wird die Umweltprämie fortgesetzt.
Die Bundesregierung unterstützt
die Wirtschaft mit Förderprogrammen für die
Entwicklung energieeffizienter Technologien. Das
Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste
Zeit stärkere Fördermaßnahmen, um möglichst viele
Menschen zum klimafreundlichem Wohnen und
klimafreundlicher Mobilität zu motivieren, bevor in
diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die
CO2-Bepreisung greift. So werden die 2020er Jahre
das Jahrzehnt der Umsetzung von Energie- und
Mobilitätswende.
Entlastung für Bürgerinnen
und Bürgern
Die
Bundesregierung senkt mittelfristig die Stromkosten
als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Das
Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der
CO2-Bepreisung, wird der Strompreis weiter gesenkt.
Berufspendler erhalten ab 2021
eine höhere Pauschale, abhängig von der Entfernung,
die sie zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab
Kilometer 21. Die Regelung läuft Ende 2026 aus. Das
bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er längere
Wege hat, wird auch stärker entlastet.
Menschen, die Wohngeld beziehen,
sollen außerdem von steigenden Energiepreisen
verschont werden. Um soziale Härten zu vermeiden,
erhöht die Bundesregierung das Wohngeld um zehn
Prozent.
Entlastungen wird es auch bei
öffentlichen Verkehrsmitteln geben: Wer längere
Strecken mit dem Zug fährt, tut dies zukünftig
günstiger durch eine von 19 auf 7 Prozent reduzierte
Mehrwertsteuer.
Bauen und Wohnen
14 Prozent der gesamten
CO2-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen)
kommen aus dem Gebäudesektor. Im Jahr 2030 dürfen es
in diesem Bereich nur noch 72 Millionen Tonnen CO2
pro Jahr sein. Mit einem Mix aus verstärkter
Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch
ordnungsrechtliche Maßnahmen wollen wir Bauen und
Wohnen in Deutschland klimafreundlicher machen.
Energetische Sanierung
steuerlich fördern
Energetische
Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der
Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und
Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert
werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller
Einkommensklassen gleichermaßen durch einen
Steuerabzug. Die bestehenden KfW-Förderprogramme
werden um 10 Prozent erhöht.
Heizanlagen erneuern
Es
lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl-
und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder
direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Dafür wird
es eine „Austauschprämie“ mit einer 40 prozentigen
Förderung geben.
Ab 2026 soll in Gebäuden, in
denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich
ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt
sein.
Verkehr
Im Vergleich zu 1990 müssen
sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 bis 42
Prozent verringern. Mit einem Paket aus Förderung
der Elektromobilität, Stärkung der Bahn und
CO2-Bepreisung soll das erreicht werden.
Ausbau der
Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität
In
Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million
Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert
den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und
legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vor.
Die Bundesregierung wird verbindlich regeln, dass an
allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte
angeboten und auf Kundenparkplätzen eingerichtet
werden. Die meisten Ladevorgänge werden jedoch
zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird
private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls
durch eine Kaufprämie gefördert.
Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und
im Mietrecht werden die Vorschriften für die
Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht.
Vermieter werden verpflichtet, die Installation von
Ladeinfrastruktur zu dulden.
Förderung des Umstiegs auf
Elektrofahrzeuge
Die Kaufprämie für Pkw mit
Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb wird
verlängert und für Autos unter 40 000 Euro
angehoben. Das Ziel der Bundesregierung lautet: Bis
2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in
Deutschland zugelassen sein. Bei der Erstzulassung
und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge zunächst von
der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31.
Dezember 2025 verlängert. Auch E-Dienstwagen werden
weiterhin steuerlich gefördert, reine
Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40 000
Euro) sind besonders begünstigt.
Attraktiverer Öffentlicher
Nahverkehr
Die Bundesregierung hat die
Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf
eine Milliarde Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit
soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden. Ab 2025
werden diese Mittel 2 Milliarden Euro jährlich
betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit
elektrischen, wasserstoffbasierten und
Biogas-Antrieben gefördert werden.
Investitionen in die Bahn
Bis 2030 investieren der
Bund und die Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das
Schienennetz. Auch der Güterverkehr wird von dieser
Modernisierung profitieren. Dadurch bringen wir mehr
Güter auf die Schiene. Die Bahn wird von 2020 bis
2030 jährlich eine Mrd. € für Modernisierung, Ausbau
und Elektrifizierung des Schienennetzes erhalten.
Bahnfahren billiger,
Kurzstreckenflüge teurer
Die Mehrwertsteuer auf
Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den
ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent
gesenkt. Im Flugverkehr erhöht die Bundesregierung
die Luftverkehrsabgabe ab dem 01.01.2020 und
verhindert Dumpingpreise.
Konsequent CO2-bezogene
Reform der Kfz-Steuer
Die Bundesregierung wird die
Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten
und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei
Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1. 1. 2021
wird die Bemessungsgrundlage der Steuer
hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen
und oberhalb 95 gCO2/km schrittweise erhöht.
Landwirtschaft
Der Landwirtschaftssektor
darf im Jahr 2030 noch höchstens 58 bis 61 Millionen
Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Bestehende
Instrumente senken die Emissionen für das Jahr 2030
auf rund 67 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
Deutschlands Landwirtschaft soll durch einen
Maßnahmen-Mix klimafreundlicher werden.
• Weniger Stickstoffüberschüsse
• Mehr Ökolandbau
• Weniger Emissionen in der Tierhaltung
• Erhalt und nachhaltige
Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
• Weniger Lebensmittelabfälle
Industrie
Die Industrie muss ihre
Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im Vergleich
zu 1990) mindern. Bis 2016 hat sie bereits eine
erhebliche Reduktion erreicht. Fördermaßnahmen für
Energie- und Ressourceneffizienz und den
erneuerbaren Energien-Ausbau sollen weitere
CO2-Einsparungen erreichen.
Investitionsprogramm –
Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren
Energien in der Wirtschaft
Das Programm bündelt fünf
bestehende Förderprogramme und entwickelt sie
weiter. So können Unternehmen Aufwand einsparen und
vom "One-Stop-Shop" profitieren.
Das Programm fördert vor allem Investitionen
energiesparsame Produktion.
Nationales
Dekarbonisierungsprogramm
Das Förderprogramm
unterstützt die Entwicklung von klimafreundlichen
Produktionsprozessen in der emissionsintensiven
Industrie (zum Beispiel Stahl, Aluminium).
Energiewirtschaft
Im Energiesektor sollen die
Emissionen bis 2030 auf 175 bis 183 Millionen Tonnen
CO2 sinken. Hier gibt es schon seit Jahren
erhebliche Einsparungen. Mit dem schrittweisen
Ausstieg aus der Kohle, dem Ausbau erneuerbarer
Energien und der Steigerung der Energieeffizienz
schreiben wir diese positive Entwicklung fort.
Schrittweiser Ausstieg aus
der Kohleverstromung
Nach den Empfehlungen der
Kommission "Wachstum, Strukturwandel,
Beschäftigung" sollen Kohlekraftwerke bis 2030 nur
noch 17 Gigawatt Strom produzieren. Bis spätestens
2038 soll es keinen Strom aus Kohle mehr geben. Die
Bundesregierung hat das Strukturstärkungsgesetz für
die Kohleregionen vorgelegt und wird im November den
Ausstieg aus der Kohle im Kabinett beschließen. Das
Sofortprogramm für die Braunkohleregionen ist ein
erster Schritt, um den Strukturwandel aktiv zu
gestalten.
Ausbau des Anteils
erneuerbarer Energien auf 65 Prozent
Um im Jahr 2030 einen Anteil
erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65
Prozent zu erreichen, muss die Akzeptanz für den
Ausbau in der Bevölkerung gestärkt werden. Neue
Abstandsregelungen sollen für die Windkraft ebenso
helfen wie neue finanzielle Vorteile für Kommunen,
in denen Windräder gebaut werden.
Forschung und Entwicklung
Wachsende Rolle des
Wasserstoffs
Wasserstoff ist zentral für
den Umbau zur klimafreundlichen Wirtschaft. Die
Bundesregierung wird bis Ende des Jahres eine
Wasserstoffstrategie vorlegen.
Batteriezellfertigung in
Deutschland stärken
Die Bundesregierung fördert
die Batteriezellfertigung mit rund einer Milliarde
Euro. Das wird zu mehreren Standorten in Deutschland
führen. Das Dachkonzept "Forschungsfabrik
Batterie" unterstützt den Kompetenz- und
Technologieausbau entlang der gesamten
Wertschöpfungskette Batterie.
Speicherung und Nutzung von
CO2
Die
Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung
zur CO2-Speicherung und -Nutzung fördern. Sie kann
eine Lösung sein für Emissionen, die nicht anders
vermieden werden können. Die Bundesregierung wird
darüber einen Dialog mit allen Interessensgruppen
starten.
Wie wird das
Klimaschutzprogramm umgesetzt?
Noch in diesem Jahr soll das Kabinett die
gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Programms
verabschieden.
Um die Klimaschutzziele 2030 sicher zu erreichen,
werden die jährlichen Minderungsziele aus dem
Klimaschutzplan 2050 gesetzlich festgeschrieben.
Die Bundesregierung wird den Fortschritt im
Klimaschutz jedes Jahr genau ermitteln und durch
einen Expertenrat begleiten lassen. Das
Klimakabinett überprüft jährlich, wie wirksam und
zielgenau die Maßnahmen sind. Erfüllt ein Sektor
seine Ziele nicht, legt das zuständige Ministerium
innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur
Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage passt das
Klimakabinett das Klimaschutzprogramm 2030 so an,
dass die Ziele erreicht werden.
Finanzierung
Alle
zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm
werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder
als Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger
zurückgegeben. Der Bundesregierung geht es nicht um
zusätzliche Einnahmen für den Staat.
Die geplanten Maßnahmen werden in
den Wirtschaftsplan 2020 des Energie- und Klimafonds
aufgenommen. Er bleibt damit das zentrale
Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den
Klimaschutz in Deutschland. Zusammen mit Mitteln
außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis
2030 für Energiewende und Klimaschutz einen
dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das
stößt weitere Investitionen in klimafreundliche
Maßnahmen an und stützt die Konjunktur. So wird
Deutschland als Wirtschaftsstandort fit für die
Zukunft.
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Gesetzesänderungen 2019
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Den kompletten Überblick zu den Änderungen
gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/2019
Neujahrsschwimmen im Duisburger Parallelkanal - „Kalt ist
Kult!“
Gesetzliche Veränderungen ab dem 1. Januar
bzw. 1 Juli 2019
Bundesrat stimmt
Familienentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am Freitag, 23. November einige
Beschlüsse verkündet. So dem rund 10
Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien
zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden
überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.
Mehr Kindergeld ab Juli 2019
Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des
Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und
Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann
204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und
jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst
- er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um
jeweils 192 Euro. Grundfreibetrag wird erhöht
Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des
Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich
steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an,
2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss
das Einkommen versteuert werden.
Ausgleich der kalten Progression
Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten
Progression, also des Effektes, wonach
Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation
durch den progressiven Steuersatz mitunter
aufgezehrt werden. Um diese schleichende
Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die
Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019
entsprechend der Inflation verschoben.
Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von
1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.
Verkündung und Inkrafttreten Das Gesetz wird nun
über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im
Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in
weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Krankenkassenbeiträge:
Finanzierung wieder zu gleichen Teilen
Der Bundesrat hat heute das
Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach
zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur
Krankenversicherung einschließlich der
Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur
Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005,
nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein
aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig
gemacht. Auch kleine Selbstständige werden
entlastet.
Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige
mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in
der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen
halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171
Euro. Abbau der Finanzpolster Darüber hinaus
verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem
besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven
abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine
Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie das,
ist es den Krankenkassen untersagt, ihre
Zusatzbeiträge anzuheben.
Ab 2020 sollen außerdem Abbaumechanismen greifen, um
Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und
Leistungsverbesserungen zu nutzen. Der weitere
Verlauf Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung
dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und zu
weiten Teilen am Tag darauf in Kraft treten.
Rentengarantie steht: Länder billigen
Rentenpaket
Die staatliche Rente verbessern und stabilisieren.
Das soll mit dem Rentenpaket des Bundestages
erreicht werden, das der Bundesrat am 23. November
2018 gebilligt hat. Eckpfeiler des Gesetzes ist die
sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das
Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48
Prozent bleiben.
Der Beitragssatz darf die 20 Prozent-Marke bis 2025
nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leistet
der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen
Euro an die allgemeine Rentenversicherung.
Erweiterung der Mütterrente Die sogenannte
Mütterente wird durch das Rentenpaket erweitert:
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
bekommen künftig ein weiteres halbes
Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen
Rentenversicherung anerkannt.
Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber
Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine bessere
Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit:
Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen,
werden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen
Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlastet
das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen.
Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze
vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt
werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro
steigen. Wie es weitergeht Das Gesetz kann nun vom
Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im
Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll
überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten
Änderungen im Überblick
Mehr Mütterrente und
Mindestlohn, ein Plus bei Hartz IV und Kindergeld,
Zuschlag für Rentner und Trennungskinder: unterm
Strich bringt das Jahr 2019 für fast alle mehr Geld.
Und der Finanzminister will alle Steuerzahler
schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird
abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und
Kinderfreibeträge erhöht. Mehr netto vom Brutto
verspricht die Senkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent. Zudem
teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Januar
wieder den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung.
Allerdings: Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt um
0,5 Prozentpunkte. Die i-TAN-Listen fürs
Onlinebanking stehen 2019 vor dem Aus. Und das neue
Verpackungsgesetz bringt Pfand für mehr Getränke.
Womit Verbraucher im Jahr 2018 sonst noch rechnen
müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW
zusammengestellt:
www.verbraucherzentrale.nrw/2019.
Beschäftigte, die auf dem Weg der Entgeltumwandlung
für die spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen
wollen, profitieren bei Vertragsabschlüssen ab 1.
Januar von einer neuen Zuschusspflicht des
Arbeitgebers. Wer ab dem Jahreswechsel
Erwerbsminderungsrente beantragt, wird mit höheren
Zurechnungszeiten für mehr Rente punkten können: Bei
der Berechnung wird künftig fiktiv davon
ausgegangen, dass 65 Jahre und 8 Kalendermonate
gearbeitet wurden.
Pflegebedürftige und deren
Angehörige können 2019 auf eine Reihe von Rezepten
setzen, die die Versorgung und Betreuung verbessern.
Für Taxifahrten zum Arzt gibt es in vielen Fällen
künftig eine automatische Erlaubnis durch die
Krankenkasse. Bei Kuraufenthalten von pflegenden
Angehörigen kann der Pflegebedürftige dort mit
betreut werden. Und die neue Brückenteilzeit macht
es einfacher, Arbeitszeit wegen der Pflege befristet
zu reduzieren und danach wieder auf die
ursprüngliche Stundenzahl zurückzukehren.
2019 wird für umweltfreundliche
Mobilität geblinkt: Spendiert der Arbeitgeber eine
kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und
Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr
versteuert werden. Nutzen Arbeitnehmer einen neuen
Elektro- oder Hybridfirmenwagen auch privat, gibt
sich der Fiskus mit der Versteuerung des halben
geldwerten Vorteils zufrieden.
Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads
oder-E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr
teilhaben.
Klartext ist künftig beim
Abschluss von Versicherungen angesagt: Dazu soll in
Hausrat-, Haftpflicht- oder
Berufsunfähigkeitspolicen deutlich durch Häkchen
oder ein rotes „X“ signalisiert werden, wo sich die
wichtigsten Informationen zum Vertrag befinden.
Voraussichtlich Mitte Mai verpasst die EU
Telefonaten von Handy oder Festnetz ins EU-Ausland
einen Deckel: Eine Gesprächsminute darf dann maximal
19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen maximal 6 Cent
pro Textnachricht berechnet werden. Mit der Ausgabe
von fälschungssichereren 100- und 200-Euro-Scheinen
will die Europäische Zentralbank ab Ende Mai 2019
Gaunern das Handwerk erschweren.
Auch für Minijobber gilt der neue
Mindestlohn von 9,19 pro Stunde. Allerdings: Weil
die Verdienstgrenze für die geringfügige
Beschäftigung weiterhin 450 Euro beträgt, müssen sie
mit spitzem Bleistift rechnen, wie viel Stunden
Arbeit da noch drin sind (48 Stunden x 9,19 Euro =
441,12 Euro). Außerdem wird der Zeitraum für eine
kurzfristige Beschäftigung auf 50 Arbeitstage oder
zwei Monate (bisher: 70 Arbeitstage oder drei
Monate) pro Kalenderjahr reduziert. Das müssen vor
allem Ferienjobber und Saisonarbeitskräfte im Blick
haben.
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Neuregelungen zum 01. Januar 2018
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Berlin, 19.
Dezember 2017
Arbeit und
Soziales
Mindestlohn von 8,84 Euro gilt ausnahmslos.
Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche
Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ohne
jede Einschränkung. Branchenregelungen, die vorübergehend
Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns
ermöglichten, enden zum 31. Dezember 2017.
Pflegemindestlohn steigt
Der flächendeckende Pflegemindestlohn steigt ab
Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05
Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht.
Das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.
Mindestlohn in Aus- und Weiterbildung
Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag
der Arbeitsagenturen und Jobcenter Menschen qualifizieren,
müssen den bundesweiten Branchenmindestlohn von 15,26 Euro
pro Zeitstunde bezahlen. Ab 1. Januar 2018 gilt er erstmalig
auch für Einrichtungen, in denen Qualifizierung nicht zum
Hauptgeschäft gehört.
Künstlersozialabgabe sinkt deutlich
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt erneut:
ab 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe
ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und
publizistische Leistungen verwerten.
Neuer Gleitzonenfaktor
Wer regelmäßig zwischen 450,01 und 850 Euro verdient, liegt
in der Gleitzone. Für diese Beschäftigten – sogenannte
Midijobber – wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt auf
einen fiktiven Betrag reduziert. Dafür kommt ein
Gleitzonenfaktor zum Einsatz, der auf allen
Sozialversicherungsbeiträgen basiert. Er liegt 2018 bei
0,7547.
Umlagesatz für Insolvenzgeld sinkt
Im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten Beschäftigte von
der Arbeitsagentur einen Lohnausgleich. Der Umlagesatz für
das Insolvenzgeld sinkt im Jahr 2018 von bisher 0,09 Prozent
auf 0,06 Prozent. Das regelt die
Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018, die am 1. Januar
2018 in Kraft tritt.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Löhne und Gehälter sind erneut gestiegen. Deshalb wird die
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
angepasst. Auch andere Rechengrößen für die
Sozialversicherung ändern sich. So steigt die
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung 2018 auf 59.400 Euro jährlich (2017:
57.650 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze
liegt, kann sich privat krankenversichern.
Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt
zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Die hohe
Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung macht dies
möglich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung geht
der Beitragssatz von 24,8 auf 24,7 Prozent zurück.
Renteneintritt sieben Monate später
Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die
Rentenphase schrittweise an. Das heißt: Wer 1953 geboren ist
und 2018 seinen 65. Geburtstag hat, geht mit 65 Jahren und
sieben Monaten abschlagfrei in Rente.
Betriebsrente wird attraktiver
Eine höhere Riester-Grundzulage und Steueranreize – das sind
zwei von vielen Verbesserungen bei der Betriebsrente. Ziel
ist es, sie auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter
zu verbreiten. Zudem soll die Betriebsrente für Beschäftigte
mit geringen Einkommen attraktiver werden. Am 1. Januar 2018
tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in wesentlichen
Teilen in Kraft.
Berechnungszeiten bei Erwerbsminderung verbessert
Bei der Erwerbsminderungsrente wird ab 2018 die
Zurechnungszeit für Rentnerinnen und Rentner schrittweise
von 2018 bis 2024 auf 65 Jahre verlängert. Bei einem Beginn
der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2018 endet die
Zurechnungszeit mit 62 Jahren und drei Monaten.
Mindestbeitrag in der gesetzlichen
Rentenversicherung
Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung
sinkt, fällt auch der Mindestbeitrag zur freiwilligen
Versicherung: Er liegt ab 1. Januar 2018 bei 83,70 Euro
monatlich.
Alterssicherung der Landwirte
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte
beträgt im Kalenderjahr 2018 monatlich 246 Euro (West) bzw.
219 Euro (Ost).
Höhere Leistungen in der Grundsicherung ("Hartz IV")
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab
Januar 2018 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende
steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Für Kinder und
Jugendliche erhöht sich die Grundsicherung um fünf Euro:
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bekommen 296 Euro;
Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren stehen 316 Euro zu.
Altersvorsorge wird weniger angerechnet
Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall
lohnen. Ab 2018 wird Einkommen aus Riester- oder
Betriebsrenten nicht mehr voll auf die Grundsicherung im
Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet. Gleiches gilt
für die Hilfen zum Lebensunterhalt. Der monatliche
Freibetrag liegt dann bei 100 Euro. Ist die private Rente
höher, bleiben weitere 30 Prozent bis zum Höchstbetrag von
208 Euro anrechnungsfrei.
Weniger Fürsorge, mehr Selbstbestimmung für Menschen
mit Behinderung
Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes sieht ab
1. Januar 2018 Verbesserungen bei der Teilhabe am
Arbeitsleben vor: Das "Budget für Arbeit" ermöglicht
Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent in
allen Bundesländern. Das erleichtert Menschen mit
Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Unabhängige Teilhabeberatung
Anfang Januar 2018 nehmen erste Beratungsstellen
für eine "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" (EUTB)
ihre Arbeit auf. Dort können sich Menschen mit Behinderung
über die besseren Leistungen zur Teilhabe informieren und
beraten lassen. Das Web-Portal www.teilhabeberatung.de startet
ebenfalls am 1. Januar 2018.
Verständliche Bescheide für Menschen mit Behinderung
Bundesbehörden sollen Menschen mit geistigen und seelischen
Behinderungen Informationen in einfacher und verständlicher
Sprache bereitstellen. Das gilt ab 1. Januar 2018 für
Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche
Verträge und Vordrucke. Wenn nötig, sind sie auch
schriftlich in „Leichter Sprache“ zu erläutern.
Datenabgleich mit Ausländerbehörden beim Kindergeld
Ausländerbehörden und Familienkassen gleichen ihre
Daten ab Januar 2018 besser ab, um zu vermeiden, dass
unberechtigt Kindergeld bezogen wird. Daten von
Unionsbürgern, die nie einen Antrag auf Kindergeld gestellt
haben, werden im Vorfeld herausgefiltert. Damit bleibt ihr
Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung gewahrt.
Sachbezugswerte angehoben
Sachbezugswerte sind Einkünfte, die nicht als
Geldleistung erbracht werden und zum beitragspflichtigen
Arbeitsentgelt zählen. Sie werden jährlich an die
Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Wert für
Verpflegung wird für 2018 auf 246 Euro angehoben. Für Mieten
und Unterkunft erhöht er sich auf 226 Euro.
Gesundheit: Durchschnittlicher
Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen sinkt
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen
Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Er ist seit 2015
gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon trägt der
Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen
die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige
Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche
Zusatzbeitragssatz sinkt 2018 auf 1,0 Prozent. Die Kassen
können je nach Finanzlage davon abweichen.
Beiträge für Selbständige nach tatsächlichen
Einnahmen
Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich für
Selbständige ab dem 1. Januar 2018 stärker nach den
tatsächlichen Einkünften. Dazu wird ein vorläufiger Beitrag
für freiwillig Versicherte auf Basis des letzten
Einkommenssteuerbescheids erhoben. Der endgültige Beitrag
bemisst sich rückwirkend, wenn der Einkommenssteuerbescheid
für das zugehörige Kalenderjahr vorliegt. Das macht auch
Beitragserstattungen möglich.
Bauchschlagader-Aneurysmen bei Männern früher
erkennen
Zur Erkennung von Bauchschlagader-Aneurysmen können
sich gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren einmalig
untersuchen lassen. Sie sind wesentlich häufiger davon
betroffen als Frauen. Die Vorsorgeuntersuchung mittels
Ultraschall können die Hausärzte ab 1. Januar 2018
abrechnen.
Neue Saisonarbeiter-Regelung in der
Krankenversicherung
Endet die Saisonbeschäftigung, so endet auch die
Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung wird nur dann
fortgeführt, wenn der Saisonbeschäftigte innerhalb von drei
Monaten in die freiwillige Krankenversicherung wechselt.
Dazu ist ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in
Deutschland nachzuweisen. Die Regelung tritt am 1. Januar
2018 in Kraft.
Krankenhausstatistik wird weiterentwickelt
Die Krankenhausstatistik beschreibt die Situation der
Krankenhäuser und Versorgungseinrichtungen und bildet ab,
wie die Patienten die Einrichtungen nutzen. Sie erfasst ab
2018 auch ambulante Leistungen. Ende 2019 liegen erste
Ergebnisse der neuen Erhebung vor.
Frauen und Familie Neuregelung des Mutterschutzes
Ab dem 1. Januar 2018 profitieren mehr Frauen vom
gesetzlichen Mutterschutz. Erstmals bezieht der Mutterschutz
auch Studentinnen und Schülerinnen ein. Mütter von Kindern
mit Behinderung haben bereits seit Mai 2017 Anspruch auf
zwölf Wochen Mutterschutz. Auch der Kündigungsschutz für
Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine
Fehlgeburt hatten, gilt bereits. Weitere
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch etwas weniger
als Männer. Mit dem Entgelttransparenzgesetz erhalten
Beschäftigte einen individuellen Auskunftsanspruch: Sie
haben das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden.
Dies gilt für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen
mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten. Ab 6. Januar
2018 können Beschäftigte den Anspruch geltend machen.
Kürzere Fristen für Kindergeldantrag
Ab Januar 2018 gilt eine kürzere Frist für
rückwirkende Kindergeldanträge. Eltern können dann lediglich
sechs Monate rückwirkend Kindergeld erhalten. Die
Neuregelung soll Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern.
Steuern und Finanzen Steuern: Höhere Grund- und
Freibeträge
teuerzahler profitieren 2018 von einem um 180 Euro
höheren Grundfreibetrag, der dann 9.000 Euro beträgt. Der
Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.
Branntweinmonopol endet
Das staatliche Branntweinmonopol endet zum. 1. Januar 2018.
Der Bund setzt damit eine Vorgabe der EU um, die den Markt
europaweit liberalisiert. Damit endet die Verteilung
staatlicher Gelder an die rund 550 landwirtschaftlichen
Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Kartoffeln oder
Getreide an die Monopolbehörde abliefern.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert.
Künftig bleibt dem Steuerpflichtigen mehr Zeit für die
Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31. Juli des
Folgejahres. Für Papierbelege wie Spendenquittungen gilt:
aufbewahren, aber nicht mehr einreichen.
Verbraucherschutz: Neuartige Lebensmittel werden
sicherer
Neuartige Lebensmittel ("Novel Food"), etwa mit neuen
Vitamin- und Mineralstoffquellen oder probiotischen
Bakterien angereicherte Produkte sowie exotische Samen,
müssen gesundheitlich bewertet und zugelassen werden.
Eine EU-Verordnung definiert ab 1. Januar 2018 neuartige
Lebensmittel klarer und strafft das Bewertungs- und
Zulassungsverfahren.
Niedriger Campylobacter-Grenzwert
Ab 1. Januar 2018 gilt in der EU ein niedriger
Grenzwert von 1.000 KBE/g für Campylobacter-Keime auf
Schlachtkörpern von Masthähnchen. Infektionen mit diesen
Keimen sind die häufigste Quelle für bakterielle
Lebensmittelvergiftungen. Weniger Konservierungsstoff in
Kosmetikprodukten In abwaschbaren Kosmetikprodukten wie
Duschgel und Shampoo sinkt die erlaubte Höchstkonzentration
des Konservierungsstoffs Methylisothiazolinon (MIT) ab dem
27. Januar 2018 weiter von 0,01 auf 0,0015 Prozent. Der
Stoff löst besonders häufig allergische Reaktionen aus.
Quecksilberhaltige Produkte in der EU weitestgehend
verboten
Quecksilber ist ein giftiger Stoff, von dem erhebliche
Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie
für die Ökosysteme ausgehen. Deshalb hat die EU die
Herstellung sowie die Ein- und Ausfuhr quecksilberhaltiger
Produkte – zum Beispiel Batterien, Leuchtstofflampen,
Thermometer – ab dem 1. Januar 2018 bis auf wenige Ausnahmen
verboten.
Verbesserungen für Bankkunden
Ab dem 13. Januar 2018 gelten europaweit einheitliche
Regelungen für den Zahlungsverkehr. So dürfen stationäre und
Internet-Händler für Buchungen und Käufe keine gesonderten
Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und
Lastschriften verlangen. Wird die Bank- oder Kreditkarte
entwendet oder missbraucht, haften die Inhaber nur noch bis
maximal 50 Euro für entstandene Schäden.
Bessere Beratung für Bankkunden
Ab dem 13. Januar 2018 müssen Bankberater Kundengespräche
besser dokumentieren. Insbesondere sind Gespräche über
Wertpapiergeschäfte aufzuzeichnen, die per Telefon oder
Internet geführt werden.
Einheitliche Informationsblätter für Finanzprodukte
Ab 1. Januar 2018 müssen Anbieter verpackter Anlageprodukte
für Kleinanleger sowie von Versicherungsanlageprodukten
sogenannte Basisinformationsblätter zur Verfügung stellen.
Sie enthalten verständlich alle erforderlichen Informationen
zu Anlage- und Finanzprodukten, um eine individuell passende
Anlageentscheidung treffen zu können.
Mehr Schutz bei Bauverträgen
Bauherren genießen ab 1. Januar 2018 mehr Schutz:
Baubeschreibungen müssen dann bestimmte Mindestanforderungen
erfüllen, Bauverträge einen verbindlichen Termin zur
Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und Kündigungsrechte
gegenüber Bauträgern und Handwerkern sind verbessert. Bei
der Mängelhaftung gilt jetzt: Der Verkäufer von mangelhaften
Produkten muss diese selbst wieder ausbauen und durch
intakte ersetzen.
"Ping-Anrufen" einen Riegel vorschieben
Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in
Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte
internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Das soll
teure Rückrufe, die durch sogenannte "Ping-Calls" provoziert
werden, verhindern. Mobilfunknetzbetreiber und
Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis 15. Januar 2018
für 22 Länder umsetzen.
Verkehr Winterreifen-Kennzeichnung: freie Fahrt für
"Schneeflocke"
Hersteller müssen Winterreifen, die ab 1. Januar
2018 produziert werden, mit dem "Alpine"-Symbol
(dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
kennzeichnen. Das Qualitätssiegel zeigt an, dass diese
Reifen besondere Anforderungen an Traktions-, Brems- und
Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen. Für
bis 31. Dezember 2017 produzierte M+SWinterreifen gilt eine
Übergangsfrist bis 30. September 2024.
Abgasuntersuchung: Endrohrmessung wird Pflicht
Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 bei der
Hauptuntersuchung beim TÜV von der Abgasmessung am Endrohr
per Sonde befreit. Ab 1. Januar 2018 müssen alle Fahrzeuge,
Diesel oder Benziner, die direkte Messung der Abgase am
Auspuffendrohr bestehen. Damit können Defekte an der
Abgasanlage besser erkannt werden.
Mehr Sicherheit für Fahranfänger
Das neue Fahrlehrergesetz verbessert ab 1. Januar
2018 die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern und
entbürokratisiert den Fahrschulbetrieb. Ziel ist mehr
Verkehrssicherheit, insbesondere für junge Fahranfänger.
Reflektoren an Fahrradanhängern
Fahrradanhänger, die ab 1. Januar 2018 in den Handel kommen,
benötigen ab einer Breite von 60 Zentimetern zwei weiße
Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an
der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote
Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des
Fahrradrücklichts verdeckt.
Sportbootführerschein im Scheckkartenformat
Für Sportboote gibt es ab dem 1. Januar 2018 einen neuen
Führerschein im Scheckkartenformat. Er vereint die beiden
Geltungsbereiche (See und Binnen) auf einer Karte. Die
bisherigen Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig,
können aber gegen ein Entgelt in den Geschäftsstellen des
Deutschen Segler-Verbands (DSV) und des Deutschen
Motoryachtverbands (DMYV) in das neue Format umgetauscht
werden.
Justiz: Aufhebung des
"Majestätsbeleidigungsparagrafen"
Der sogenannte "Majestätsbeleidigungsparagraf" 103 StGB, der
bisher die Beleidigung von Organen und Vertretern
ausländischer Staaten regelte, ist zum 1. Januar 2018
abgeschafft.
Energie: Die EEG-Umlage 2018 sinkt geringfügig
Ab dem 1. Januar 2018 beträgt die Umlage für
Ökostrom, die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,792 Cent/kWh. Die Umlage ist
Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus
Wind, Wasser und Sonne produzieren. Sie berechnet sich als
Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom
bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom.
Energie- und Stromsteuern weiterhin steuerbegünstigt
Erdgas und Flüssiggas, die als Kraftstoff verwendet
werden, sind auch über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Die
Begünstigung für Erdgas bleibt bis Ende 2023 unverändert
erhalten und wird in den drei Jahren danach nur stufenweise
zurückgefahren. Der ermäßigte Steuersatz für Flüssiggas wird
ab 2019 zunächst stufenweise zurückgefahren, so dass der
reguläre Steuersatz dafür erst ab 2023 gilt.
Förderanträge für moderne Öko-Heizungen vor
Umsetzung stellen
Ab dem 1. Januar 2018 sind Anträge auf Förderung
für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Beginn der
Umsetzung zu beantragen. Künftig muss der Förderantrag beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA
eingereicht sein, bevor der Auftrag zur Errichtung einer
Biomasse-, Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe
vergeben wird.
Energiekennzeichnung für Kamine und Öfen
Zum 1. Januar 2018 erhalten
Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte bis 50 Kilowatt (LOT 20)
erstmals das EU-Energielabel. Darunter fallen mit Öl, Gas
oder Festbrennstoffen (Holz, Pellets) befeuerte Kamine, Öfen
und Herde. Die Energieeffizienzskala reicht dann von A++ bis
G.
Mehr Energieeffizienz für Dunstabzugshauben
Ab 1. Januar 2018 wird die Energieeffizienz-Skala von
Haushalts-Dunstabzugshauben auf A++ erweitert. Dies ist ein
weiterer Beitrag zu mehr Energieeffizienz in Europa. Bislang
müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben
mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen. Die
Energieeffizienzklasse F und G sind nicht mehr zugelassen.
Lüftungsanlagen werden sparsamer und leiser
Ab 1. Januar 2018 gelten für Lüftungsgeräte in Wohnräumen
strengere Energieeffizienz-Vorgaben. Zulässig sind dann nur
noch neue Geräte der Effizienzklassen A+ bis D. Die Klassen
E bis G fallen weg. Darüber hinaus müssen Lüftungsgeräte
auch leiser werden: Statt maximal 45 Dezibel sind nur noch
40 Dezibel erlaubt.
Landwirtschaft und Umweltschutz: Mehr Transparenz
und Umweltschutz in der Landwirtschaft
Landwirte müssen ab dem 1. Januar 2018 in
sogenannten Stoffstrombilanzen festhalten, wie viele
Nährstoffe – etwa Stickstoff und Phosphor – in ihrem Betrieb
ein- und ausfließen. Sie sind Teil des "Düngepakets", das
die Düngung, die Nährstoffeffizienz und der Umweltschutz
verbessert.
Besserer Hochwasserschutz durch Vorsorge
Die Bundesregierung erhöht den Schutz für
hochwassergefährdete Regionen. Das Hochwasserschutzgesetz
vereinfacht ab 5. Januar 2018 Planung, Genehmigung und Bau
von Schutzanlagen. Neue Ölheizungen sind in
hochwassergefährdeten Gebieten künftig verboten. Zudem
können Kommunen Überschwemmungsgebiete ausweisen, in denen
nicht mehr gebaut werden darf.
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Neuregelungen zum Oktober und November
2017
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Was ändert sich?
- Verkehrssünder müssen mit
deutlich härteren Strafen rechnen.
- Wer keine Rettungsgasse bildet, muss seit dem 19. Oktober
mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen.
- Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt schrittweise bis
2020.
- Bei Gerichtsverfahren ist der Einsatz von
Gebärdendolmetschern möglich.
Arbeit und
Soziales:
Mindestlohn für alle Pflegekräfte
Am 1. November 2017 tritt die
Dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft. Damit gilt der
Pflegemindestlohn für alle Beschäftigten in der
Pflegebranche. In allen Pflegebetrieben bekommen sie derzeit
10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro Stunde im
Osten. Zum 1. Januar 2018 beträgt der Mindestlohn 10,55 Euro
im Westen und 10,05 Euro im Osten. Bis 2020 steigt er
schrittweise weiter an. Der Pflegemindestlohn liegt damit
über dem gesetzlichen Mindestlohn – das kommt vor allem
Pflegehilfskräften zugute.
Justiz:
Medienöffentlichkeit in
Gerichtsverfahren
Menschen mit Hör- und
Sprachbehinderungen können künftig mehr Unterstützung zur
Verständigung in Anspruch nehmen. Beispielsweise ist der
Einsatz von Gebärdendolmetschern in gerichtlichen Verfahren
möglich.
Ab dem 18. April 2018 können
Tonübertragungen der Verhandlung und der Urteilsverkündung
in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das
erleichtert die Dokumentation von Gerichtsverfahren von
herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung.
Das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in
Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der
Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte ist seit
dem 19. Oktober teilweise in Kraft.
Verkehr:
Neue Bußgelder im Straßenverkehr
Wer keine Rettungsgasse bildet oder
Einsatzfahrzeugen nicht Platz macht, zahlt künftig ein
deutlich höheres Bußgeld. Auch das Telefonieren am Steuer
wird empfindlich teurer. Die Änderung der
Straßenverkehrsordnung gilt seit dem 19. Oktober.
Wirtschaft:
Freies öffentliches
WLAN
Die Bundesregierung macht den Weg
frei für mehr öffentliches WLAN in Deutschland. Sie schafft
die Störerhaftung ab und fördert so die Verbreitung von
offenen WLAN-Hotspots. Die Verordnung ist am 13. Oktober in
Kraft getreten.
Verbraucherschutz:
Neue Grenzwerte für
Konservierungsmittel in Spielzeug
In Spielzeug auf Wasserbasis wie
Fingerfarben, Klebstoffen und Seifenblasen gibt es ab dem
24. November 2017 neue Grenzwerte für die Stoffe
Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon
(MI): 0,75 mg/kg für CMI; 0,25 mg/kg für MI sowie 1mg/kg für
ein 3:1 Gemisch aus CMI und MI. Beide Konservierungsmittel
können Kontaktallergien auslösen.
Umwelt:
Klärschlammverordnung
Aus
Abfall sollen teure Rohstoffe gefiltert werden. Das gilt nun
auch für Klärschlamm aus kommunalen Abwasseranlagen. Binnen
der nächsten 15 Jahre sollen größere Anlagebetreiber dafür
sorgen, dass der im Klärschlamm enthaltene Phosphor
zurückgewonnen werden kann. Die neue Klärschlammverordnung
ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten.
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Neue Regelungen ab Juli 2017
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Was ist neu? Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in den
neuen Bundesländern um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9
Prozent. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind
zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz.
Diese und viele andere Neureglungen sind jetzt in Kraft.
Die Neuregelungen betreffen folgende Bereiche: 1. Arbeit /
Soziales 2. Finanzen 3. Wirtschaft 4. Verkehr 5. Familie
6. Inneres 7. Justiz.
Neuregelungen zum Juni/Juli 2017
Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in den neuen
Bundesländern um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9
Prozent. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind
zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz.
Diese und viele andere Neureglungen sind jetzt in Kraft.
Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge für mehr als 20
Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.
Arbeit / Soziales Rentenplus und stabile Beiträge
Mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner:
Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in Deutschland. In
den neuen Bundesländern wachsen sie um 3,59 Prozent, in
den alten um 1,9 Prozent. Im gleichen Maß werden auch
Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung
erhöht. Die Rentenbeiträge bleiben stabil.
Teilrente und Hinzuverdienst besser kombinieren
Seit 1. Januar 2017 ermöglicht das Flexirentengesetz einen
selbstbestimmteren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente.
Ab 1. Juli treten weitere Teile des Gesetzes in Kraft:
Teilrente und Hinzuverdienst lassen sich besser
kombinieren. Um Rentenabschläge auszugleichen, gibt es
flexiblere Zuzahlungsmöglichkeiten. So lässt sich ein
vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern.
Sozialleistungsrecht wird geändert
Ab 1. Juli gelten neue Vorschriften für
Sozialhilfeempfänger nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch. Die Neuerungen sollen die
Rechtssicherheit bei den Hilfen zum Lebensunterhalt sowie
bei der Grundsicherung im Alter und bei voller
Erwerbsminderung erhöhen. Die Änderungen gehen auf das
"Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur
Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch" vom 22. Dezember 2016 zurück.
Finanzen
Neues Messverfahren für Kohlendioxid Die CO2-Werte von
erstmals zugelassenen Pkw sollen ab dem 1. September 2018
nach einem neuen, weltweit abgestimmten Verfahren
ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die
Bemessung der Kfz-Steuer gelten, die unter anderem auf dem
Schadstoffausstoß basiert. Das sechste Gesetz zur Änderung
des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist am 10. Juni in Kraft
getreten.
Höhere Steuerentlastung für besonders umweltfreundliche
Autos
Mit der Anpassung des Zweiten
Verkehrsteuer-Änderungsgesetzes, die am 10. Juni in Kraft
getreten ist, soll den Bedenken der EU-Kommission wegen
der Einführung der Pkw-Maut für die Kfz-Steuer Rechnung
getragen werden. Das Gesetz erhöht die
Steuerentlastungsbeträge für Pkwder Euro-6-Emissionsklasse
mit besonders geminderten Schadstoffemissionen.
Mehr Stabilität für das Finanzsystem
Die Bundesregierung weitet die Maßnahmen für ein stabiles
Finanzsystem aus: Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht kann künftig präventiv auf
spekulative Übertreibungen an den Immobilienmärkten
reagieren. Um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu
erleichtern, werden die bestehenden Regelungen präzisiert
und die Rechtssicherheit erhöht. Das
Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist seit dem 10. Juni
in Kraft.
Bund sichert Rücklagen der Kernkraftwerksbetreiber
Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des
Atomausstiegs. Der Bund übernimmt die Verantwortung für
Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und
Endlagerung des Atommülls. Zur Kostendeckung wird ein
Fonds eingerichtet, in den die Kernkraftwerksbetreiber
rund 17,4 Milliarden Euro zum 1. Juli 2017 einzahlen
müssen. Das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in
der kerntechnischen Entsorgung" ist am 16. Juni in Kraft
getreten.
Wirtschaft Digitalisierung der Märkte: Bessere Regeln für
Wettbewerber
Das digitale Zeitalter verändert auch die
Wettbewerbspolitik. Um die Besonderheiten digitalisierter
Märkte stärker zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung
das Wettbewerbsrecht überarbeitet. Die 9. Novelle des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist am 10. Juni
in Kraft getreten.
Verkehr Straßenverkehrsgesetz: Automatisiertes Fahren auf
dem Weg Automatisiertes Fahren soll bald auf deutschen
Straßen möglich sein. Das sieht eine entsprechende
Änderung im Straßenverkehrsgesetz vor, die am 21. Juni in
Kraft getreten ist. Wichtig dabei ist: Auch beim Einsatz
des Computers bleibt die letzte Verantwortung
grundsätzlich beim Menschen.
Familie Unterhaltsvorschuss
Ab Juli erhalten mehr Kinder alleinerziehender Eltern
Unterhaltsvorschuss. Kinder können nun bis zur
Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.
Bisher war im Alter von zwölf Jahren Schluss. Auch die
Begrenzung der Bezugsdauer – bislang höchstens sechs Jahre
– wird nun aufgehoben.
Mutterschutz
Der Mutterschutz wird neu geregelt. Seit Juni haben
Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen,
Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz (bislang acht
Wochen). Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen
eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften
Schwangerschaftswoche erlitten haben. Weitere Änderungen
treten zum Januar 2018 in Kraft.
Prostituiertenschutzgesetz
Prostituierte sind ab Juli besser vor Ausbeutung, Gewalt
und Menschenhandel geschützt. Außerdem erhalten sie einen
besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz tritt nun in
Kraft.
Inneres Beute aus Straftaten leichter einziehen
Finanzielle Vorteile, die aus Straftaten erlangt werden,
können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben
Gerichte und Staatsanwaltschaften bessere Möglichkeiten
erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Juli in
Kraft.
Überwachung mit elektronischer Fußfessel
Die sogenannte elektronische Fußfessel soll künftig
häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter
besser überwachen zu können. Diese Aufenthaltsüberwachung
kann künftig verstärkt angeordnet werden. Ein
entsprechendes Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Fluggastdatengesetz teilweise in Kraft
Daten von Flugreisenden können künftig zur Bekämpfung von
Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden.
Der Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten
wird verbessert. Das entsprechende Gesetz ist teils in
Kraft getreten, weitere Teile treten im Mai 2018 in Kraft.
Justiz - Polizeiarbeit modernisiert
Das Gesetz zur Modernisierung des Bundeskriminalamts ist
teilweise in Kraft getreten. Dadurch wird das
Bundeskriminalamt bei der Polizeiarbeit neu und
zukunftssicher aufgestellt. Zudem sind Regelungen zur
"elektronischen Fußfessel" für sogenannte Gefährder
bereits wirksam.
Besserer Schutz für Vollstreckungsbeamte
Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Polizisten und
Rettungskräfte im Dienst werden härter bestraft. Das
entsprechende Gesetz ist am 30. Mai in Kraft getreten.
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Wahl des neuen Bundespräsidenten
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Berlin/Duisburg, 12. Februar 2017 - Der
Sozialdemokrat und vorherige Außenminister Dr. Franz
Walter Steinmeier, geboren am 5. Januar
1956 in Detmold, wurde heute von der
Bundesversammlung erstens wie erwartet und zweitens schon
im ersten Wahlgang mit 931 von 1239 Stimmen (maximal 1260
Mitglieder insgesamt, aber einige fehlten) mit großer
Mehrheit gewählt.
Der am Sonntag, 12. Februar 2017 frisch
zum Bundespräsidenten gewählte Franz Walter Steinmeier und
Duisburgs SPD-MdL Frank Börner
Steinmeiers Vorgänger Joachim Gauck wird das Amt am 19. März 2017
offiziell an seinen Nachfolger übergeben. Dann wird sich
auch entscheiden, was Elke Büdenbender, Ehefrau des neuen
Bundespräsidentin und bisherige Verwaltungsrichterin als
"First Lady" Deutschlands als ihre Aufgabe in den
kommenden Jahren an der Seite ihres Mannes sieht.
Gaucks Lebensgefährtin Daniela Schadt war Schirmherrin von
UNICEF Deutschland.
Die bisherigen
Bundespräsidenten und ihre Ehefrauen bzw.
Lebensgefährtin
Joachim Gauck (2012 - 2017) -
Daniela Schadt
Christian Wulff (2010 - 2012) - Bettina
Wulff
Horst Köhler (2004 - 2010) - Eva Luisa
Köhler
Johannes Rau (1999 - 2004) NRW -
Christina Rau
Roman Herzog (1994 - 1999) - Christiane
Herzog
Richard von Weizsäcker (1984 - 1994) -
Marianne von Weizsäcker
Karl Carstens (1979 - 1984) - Veronica Carstens
Walter Scheel (1974 - 1979) NRW -
Mildreed Scheel (Krebshilfe-Gründerin)
Gustav Heinemann (1969-1974) NRW -
Hilda Heinemann
Heinrich Lübke (1959 - 1969) NRW -
Wilhelmine Lübke
Theodor Heuss (1949 - 1959) - Elly
Heuss-Knapp
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Die Beschlüsse des Gesetzgebers für 2017 (Quelle
Bundesregierung)
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Arbeit und Soziales - Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.
Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je
Zeitstunde erhöht. Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84
Euro
Leiharbeit und Werkverträge
Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden
gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird
verhindert. Ab dem 1. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer
längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden.
Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der
Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene
Arbeitnehmer sind möglich.
Sicherheit und Schutz in der Arbeitswelt
Die Arbeitsstättenverordnung ist an die
moderne Arbeitswelt angepasst worden. Seit 3. Dezember
2016 sind die Anforderungen an einen Telearbeitsplatz oder
Pausenräume klar geregelt. Künftig müssen auch psychische
Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen
berücksichtigt werden.
Weitere Informationen:
Weiterbildung in Kleinstbetrieben
Die Arbeitsagenturen können
Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern, wenn
sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden.
Bisher musste sich der Arbeitgeber an den Kosten
beteiligen. Ab dem 1. Januar 2017 entfällt diese
Anforderung bei Betrieben mit weniger als zehn
Beschäftigten.
Die Flexi-Rente
Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den
flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Ab
1. Januar 2017 gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und
trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch,
wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann man seine Rente um
bis zu neun Prozent jährlich steigern. Die Beiträge des
Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen
zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 1. Juli 2017
lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell
kombinieren.
Keine Zwangsverrentung mehr bei langer
Arbeitslosigkeit
Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung
wirkt einer "Zwangsverrentung" entgegen. Wer Leistungen
aus der Grundsicherung für Erwerbsfähige bezieht, wird
nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente
mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente
zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von
Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde. Die
Unbilligkeitsverordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Mehr Klarheit bei Riester- und Basisrentenverträgen
Wer einen Riester- oder
Basisrentenvertrag abschließt, braucht alle wichtigen
Informationen zum Produkt. Alle Anbieter dieser Verträge
sind künftig dazu verpflichtet, ihren Kunden vor Abschluss
des Vertrages ein umfassendes Produktinformationsblatt
vorzulegen. Auch die Kosten des Vertrages sind zu
benennen. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie
nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter
ebenfalls anzeigen.
Rentenbeitragssatz bleibt stabil
Wegen der guten Finanzlage der
Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der allgemeinen
Rentenversicherung auch 2017 bei 18,7 Prozent. In der
knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er weiterhin
24,8 Prozent.
Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ab 1. Januar 2017 beträgt der
Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 84,15 Euro
monatlich.
Alterssicherung der Landwirte
Der Beitrag in der Alterssicherung der
Landwirte beträgt 2017 monatlich 241 Euro (West) und 216
Euro (Ost).
Renteneintritt sechs Monate später
Seit 2012 steigt die Altersgrenze für
den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt:
Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss
sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten.
Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Weitere Informationen:
Mehr Selbstbehalt für Menschen mit Behinderung
Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für
Menschen mit Behinderung sieht das neue
Bundesteilhabegesetz vor. Die Eingliederungshilfe wird
reformiert, die Assistenzleistungen modernisiert. Das
Gesetz wird bis 2020 stufenweise umgesetzt. Ab 2017
erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis
zu 260 Euro monatlich. Die Vermögensfreigrenze liegt dann
bei 25.000 Euro. Das Partnereinkommen wird nicht
angerechnet.
Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung
Das Behindertengleichstellungsgesetz
trägt seit Juli 2016 dazu bei, Bundeseinrichtungen
barrierefreier zu machen. Das gilt nicht nur für bauliche
Hindernisse. Am 3. Dezember 2016 hat die
Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Behinderte
Menschen können sich dorthin wenden, wenn sie Konflikte im
öffentlich-rechtlichen Bereich haben.
Stiftung "Anerkennung und Hilfe"
Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe"
unterstützt Menschen, die in Kindheit oder Jugend Leid und
Unrecht erfahren haben - in Heimen der Behindertenhilfe
oder Psychiatrie in der Bundesrepublik wie auch in der
DDR.
Es geht um Vorfälle, die sich in der ehemaligen
DDR
zwischen 1949 bis 1990 und in der Bundesrepublik zwischen
1949 und 1975 ereignet haben. Die Stiftung wird 2017
errichtet und mit insgesamt 288 Millionen Euro
ausgestattet. Betroffene müssen sich bei der zuständigen
Anlauf- und Beratungsstelle innerhalb von drei Jahren, bis
zum 31. Dezember 2019, schriftlich anmelden.
Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") steigen
Wer Arbeitslosengeld II oder
Sozialhilfe bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der
Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 auf 409 Euro
pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13
wird um 21 Euro angehoben.
Regelsätze steigen ab 2017
Sozialleistungen für
EU-Ausländer
Menschen aus anderen
EU-Staaten
stehen innerhalb der ersten fünf Jahre keine
Sozialleistungen in Deutschland zu. Das gilt für alle, die
nicht in Deutschland arbeiten, selbstständig sind oder
einen Grundsicherungs-Anspruch aus vorheriger Arbeit
erworben haben. Bis zur Ausreise können sie eine einmalige
Überbrückungsleistung für höchstens einen Monat bekommen.
Bei Bedarf kann ein Darlehen für die Rückreise gewährt
werden.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der
Sozialversicherung
Ab 1. Januar 2017 steigt die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung West von 6.200 Euro in 2016 auf 6.350
Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von
5.400 auf 5.700 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in
der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2017 auf
57.650 Euro jährlich (2016: 56.250 Euro). Wer mit seinem
Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private
Krankenversicherung abschließen.
Künstlersozialabgabe sinkt
Die Künstlersozialabgabe ist von
Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und
publizistische Leistungen verwerten. Die Zahl der
abgabepflichtigen Unternehmen ist 2015 um rund 25 Prozent
von insgesamt rund 181.000 in 2014 auf rund 227.000
Unternehmen gestiegen. Alle abgabepflichtigen Unternehmen
und Verwerter konnten dadurch entlastet werden. Der
Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2017 auf
4,8 Prozent.
Gesundheit und Pflege
Neues Begutachtungssystem in der Pflege
Künftig wird der tatsächliche
Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen besser erfasst.
Dafür sorgt ein neues Begutachtungssystem. Die Leistungen
erhöhen sich ab 2017, ebenso der Beitrag um 0,2
Prozentpunkte. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden
fünf Pflegegrade. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird
neu definiert. Um den Unterstützungsbedarf festzustellen,
wird künftig der Grad der Selbstständigkeit gemessen –
unabhängig davon, ob es sich um eine geistige oder
körperliche Einschränkung handelt. Für viele ergeben sich
daraus höhere Leistungen.
Kommunen bei Pflege stärker einbezogen
Das Pflegestärkungsgesetz III sorgt für
mehr Beratung und Hilfe in den Kommunen. Künftig können
die Gemeinden die pflegerische Versorgung besser
mitplanen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen
umfassender vor Ort beraten werden. Häusliche
Pflegedienste werden strenger kontrolliert. Das 3.
Pflegestärkungsgesetz tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Kein Teleshopping für Medikamente
Verschreibungspflichtige Medikamente
gibt es künftig nur, wenn vorher Arzt und Patient direkten
Kontakt hatten. Teleshopping für Medikamente und ärztliche
Leistungen sind verboten. Die Novelle des
Arzneimittelgesetzes tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und
anderer Vorschriften
Psychiatrische Einrichtungen
Seelisch kranke Menschen sollen besser
versorgt werden. Dazu gilt in psychiatrischen und
psychosomatischen Einrichtungen künftig eine
leistungsorientierte Vergütung. Statt fester Preise gibt
es ab 2017 individuelle Budgets für die Kliniken. Hinzu
kommen verbindliche Personalvorgaben. Stationäre
Leistungen werden besser mit ambulanten verzahnt. Das
Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Ausfertigung und Verkündung stehen noch aus.
Bald Vorgaben für Personalstärke
Beiträge für Gesetzliche Krankenkassen
Der allgemeine Beitragssatz zur
Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Die
Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der
Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie
einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der
durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2017 bleibt
stabil und liegt weiterhin bei 1,1 Prozent. Die Kassen
können je nach Finanzlage davon abweichen.
Beitragsfreiheit für Waisenrentner
Waisenrentner sind ab 2017 in der
Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bis
sie die maßgebende Altersgrenze für die
Familienversicherung erreichen - also maximal bis zum 25.
Lebensjahr - sind sie beitragsfrei.
Frauen und Familien
Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die keinen oder nicht
regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten,
können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des
Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem
Mindestunterhalt. Davon wird das Kindergeld abgezogen.
Wegen der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der
Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis zu
fünf Jahren auf 150 Euro monatlich, für Kinder von sechs
bis elf Jahren auf 201 Euro pro Monat.
Der Unterhaltsvorschuss
Prostituiertenschutzgesetz
Prostituierte sind künftig besser vor
Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt und
erhalten besseren Zugang zu Unterstützungs- und
Beratungsangeboten. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2017 in
Kraft.
Steuern und Finanzen
Weniger Bürokratie für Unternehmen
Die Bundesregierung befreit kleine und
mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen
Belastungen. Dadurch bleibt mehr Zeit für das eigentliche
Geschäft, für Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung.
Vom zweiten Bürokratieentlastungsgesetz profitieren rund
3,6 Millionen Unternehmen. Sie sparen künftig 360
Millionen Euro pro Jahr.
Elektronische Steuererklärung ohne Belege
Die Bundesregierung möchte zukünftig
auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und
Finanzamt in beide Richtungen weitgehend verzichten.
Steuerpflichtige müssen ab Januar 2017 bei der
elektronischen Steuererklärung Papierbelege, wie
Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch
aufbewahren.
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen
Steuerzahlern bleibt ab Januar 2017
mehr Netto vom Brutto. Kindergeld und Kinderzuschlag
steigen. Für Geringverdiener wird der Kinderzuschlag um
zehn Euro monatlich angehoben. Das Kindergeld steigt in
den kommenden beiden Jahren - um jeweils zwei Euro. Auch
die Steuerfreibeträge werden angehoben und die kalte
Progression eingedämmt. Die Entlastung der Steuerzahler
beträgt rund 6,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Gewinnverschiebungen unterbinden
Internationale Konzerne verschieben
ihre Gewinne gerne dorthin, wo die Steuern am niedrigsten
sind. Die Bundesregierung will schädlichen
Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen
zurückdrängen. In Zukunft können die Finanzverwaltungen
die Finanzströme der Unternehmen einsehen und überprüfen.
Ein automatischer Informationsaustausch zwischen den
EU-Mitgliedstaaten
unterstützt die Arbeit.
Bankenabwicklung neu geordnet
Die Bundesregierung will Schieflagen
von Banken vorbeugen und die Steuerzahler schützen.
Deshalb verteilt sie die Aufgaben der
Finanzmarktstabilisierung zwischen der Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung (FSMA) und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
neu.
Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung
Steuerhinterzieher haben es in Zukunft
schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus im Ausland zu
verbergen. Für Besteuerungszeiträume ab 2016 kann der
weltweite automatische Austausch von Informationen über
Finanzkonten erfolgen. Die entsprechenden Gesetze treten
im September 2017 in Kraft.
Verlustverrechnung neu geregelt
Die Bundesregierung fördert mit dem
Gesetz zur steuerlichen Verlustverrechnung von
Kapitalgesellschaften Investitionen in Deutschland. Davon
profitieren auch junge Unternehmen mit innovativen
Geschäftsmodellen. Künftig können Kapitalgesellschaften
nicht genutzte Verluste auch bei einem Wechsel des
Anteilseigners steuerlich geltend machen und mit künftigen
Gewinnen verrechnen.
Verbraucherschutz
Kleinanleger besser informieren
Verkaufsprospekte und
Informationsblätter zu Vermögensanlagen müssen ab 3.
Januar 2017 zusätzliche Informationen über die Zielgruppe
und den Zweck der Anlage sowie zu möglichen Verlusten
enthalten. Finanzinstitute sind verpflichtet, umfassend zu
bewerten, welche Verluste für Kunden tragbar sind. Sie
müssen dies auch regelmäßig überprüfen.
Geschirrspülmittel mit weniger Phosphat
Flüsse und Seen veralgen, wenn mit dem
Abwasser zu viel Phosphat ins Wasser gelangt.
Geschirrspülmittel, die ab dem 1. Januar 2017 in den
Handel kommen, dürfen deshalb nur noch 0,3 Gramm Phosphor
enthalten.
Verkehr
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Auch im Straßenverkehr treten 2017
einige Neuregelungen in Kraft. Vor allem radelnde Eltern
können sich freuen: Sie dürfen ihren Nachwuchs künftig
auch auf dem Fußweg begleiten. Hinzukommen erweiternde
Regelungen zu Rettungsgassen, 30er-Zonen, E-Bikes und
Radwegen.
Neue Euro-Norm für Motorräder
Neue Motorräder und Kleinkrafträder
werden ab Januar 2017 nur noch dann zugelassen, wenn sie
den Schadstoffvorgaben der Euro-4-Norm entsprechen.
Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert
sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der
maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik
nicht mehr als 80 dB(A) betragen.
Umweltfreundliche Klimaanlagen
Zum 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen
in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten
Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global
Warming Potential, GWP) über 150 befüllt werden. Dazu
zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a.
Energie
EEG-Umlage
2017
Die
EEG-Umlage
ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom
aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Für Strom aus
regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter
Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede
produzierte Kilowattstunde Strom. Die Kosten werden über
die EEG-Umlage
von den Stromkunden getragen. Ab dem 1. Januar 2017
beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte
„EEG-Umlage“ nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,88
Cent pro Kilowattstunde.
Mehr Wettbewerb bei der Ökostrom-Förderung
Die Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht vor, dass die
Vergütung für erneuerbaren Strom nicht wie bisher
staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am
Markt ermittelt wird. Das heißt: Neue
Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen, die
mit der wenigsten Förderung auskommen, erhalten den
Zuschlag nach dem Prinzip des niedrigsten Preises. Die
Novelle tritt zum 1. Januar 2017 tritt in Kraft.
Heizungslabel: Bezirksschornsteinfeger zur
Etikettierung verpflichtet
Die Kennzeichnung informiert über den
individuellen Effizienzstatus des Heizkessels.
Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet,
diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein
Effizienzlabel haben. Ab 1. Januar 2016 müssen alle
Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein
"Energielabel" tragen.
Halogen-Metalldampf- und Quecksilberdampflampen
verboten
Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen)
sowie Quecksilberdampflampen(HQL-Lampen), die eine
Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen,
dürfen ab 1. Januar 2017 weder eingebaut noch verkauft
werden. HQL- und HQI-Lampen befinden sich beispielsweise
in Außen- und Straßenlaternen sowie in Hallen.
Bessere Energieeffizienz für Dunstabzugshauben
Ab Anfang 2017 müssen neu in den Handel
kommende Dunstabzugshauben mindestens die
Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere
Energieeffizienzklasse F entfällt. Seit Januar 2015 müssen
Dunstabzugshauben mit dem
EU-Energielabel
gekennzeichnet werden. Zum 20. Februar 2016 wurde die
Skala auf A+ bis F (G fällt weg) erweitert. 2018 und 2020
ist eine Erweiterung der Klassifizierung auf A++ und A+++
vorgesehen.
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Klimaschutzplan 2050
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Berlin, 14. November 2016 - Fast 200 Nationen
haben sich im Dezember 2015 in Paris auf ein
verbindliches Weltklimaabkommen verpflichtet. Dieses
Abkommen soll den Anstieg der durchschnittlichen
Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber
dem "vorindustriellen Niveau" halten. Ziel ist, den
Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Jeder Staat muss künftig mit einem Klimaschutzplan
nachweisen, was er tut, um dieses Ziel zu erreichen.
Deutschland hat seinen nationalen Klimaschutzplan am 14.
November 2016 beschlossen. Der Klimaschutzplan der
Bundesregierung markiert die Leitplanken für ein
grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und
Gesellschaft. Es geht um die Zukunft der Energie- und
Landwirtschaft, um Fragen der Automobilindustrie und des
Kohlebergbaus. Konkret heißt das für Deutschland:
Fossile Energieträger sollen zunehmend durch erneuerbare
ersetzt werden. Dies gilt sowohl für die Industrie, den
Verkehr, die Landwirtschaft und für Gebäude. Dafür
müssen Innovative und effiziente Technologien müssen
(fort)entwickelt und angewendet werden, um diesen
Strukturwandel zu schaffen. Mit dem Klimaschutzplan
2050 unterstreicht die Bundesregierung, dass sie die
notwendige langfristige Veränderung von Wirtschaft und
Gesellschaft im Hinblick auf den Klimaschutz ernst
nimmt. Diese Strategie der Transformation muss jedoch
stets auch wirtschaftliche und soziale Belange
berücksichtigen. Vom 7. bis 18. November berät die
internationale Staatengemeinschaft in Marokko über die
Umsetzung der Klimaziele von Paris. Mit dem soeben
beschlossenen Klimaschutzplan bleibt Deutschland
internationaler Vorreiter. Klimaschutzplan 2050 für
Deutschland ist beschlossen.
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Gesetzliche Änderungen ab Oktober 2016
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Gesundheit:
Anspruch
auf Medikationsplan
Ab Oktober haben Patienten, die mindestens drei verordnete
Medikamente nehmen, einen Anspruch auf einen
Medikationsplan - zunächst noch in Papierform. Ab 2018
sollen die Medikationspläne über die elektronische
Gesundheitskarte abrufbar sein, wenn die Patienten
zustimmen. Grundlage ist das "E-Health-Gesetz" (Gesetz für
Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im
Gesundheitswesen) vom Januar 2016.
Verbraucherschut:z
Kündigung per E-Mail möglich
Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die "Textform":
Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per
E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr
schreiben. Die sogenannte "Schriftform", die aus Text und
eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine
Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.
Energie Stromversorgung:
Verordnung sorgt für stabile Netze
Für eine sichere Energieversorgung und einen stabilen
Netzbetrieb müssen Stromangebot und Nachfrage ausgeglichen
sein – auch wenn die Sonne nicht scheint und kein Wind
weht. Um die Stromversorgung bei der Energiewende zu
sichern, arbeitet das Energiemanagement mit
Industrieanlagen zusammen. Diese sind in der Lage, ihren
Stromverbrauch spontan zu drosseln. So gleichen sie
Schwankungen im Stromnetz durch kurzfristiges und
zeitweises Abschalten aus. Große Stromverbraucher erhalten
dafür eine Vergütung. Das sieht eine seit 2013 geltende
Verordnung zu abschaltbaren Lasten vor. Eine Verlängerung
dieser Regelung bis Ende Juni 2022 tritt zum 1. Oktober in
Kraft.
Investitionen in örtliche Strom-Verteilernetze
stärken
Nicht nur die großen Stromtrassen, sondern auch die
örtlichen Verteilernetze müssen für die Anforderungen der
Energiewende fit gemacht werden. Eine neue Verordnung
regelt, welche Einnahmen die Netzbetreiber über das
sogenannte Netzentgelt erzielen können. Ein System von
Anreizen soll zu schnelleren und größeren Investitionen in
die Verteilernetze führen. Dabei sollen auch die
Auswirkungen auf die Strompreise auf den Prüfstand. Die
novellierte Anreizregulierungsverordnung ist am 17.
September 2016 in Kraft getreten.
Intelligente Mess-Systeme für die Energiewende Die
Bundesregierung schafft Rahmenbedingungen für intelligente
Strommess-Systeme und legt den Grundstein für eine
Digitalisierung der Energieversorgung. Ab 2017 erhalten
Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000
Kilowattstunden digitale Stromzähler, sogenannte "Smart
Meter". Ab 2020 werden sie verpflichtend in privaten
Haushalten ab einem Jahresverbrauch von 6.000
Kilowattstunden. Das Gesetz zur Digitalisierung der
Energiewende ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.
Verkehr Eisenbahnregulierungsgesetz
Mehr Wettbewerb ist gut für Qualität und Innovation – auch
im Bahnbereich. Davon profitieren vor allem die sieben
Millionen Fahrgäste, die täglich mit der Bahn durch
Deutschland reisen. Das Gesetz zur Stärkung des
Wettbewerbs im Eisenbahnbereich ist am 2. September in
Kraft getreten.
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Neuregelungen zum Juli und August 2016
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Familie: Erhöhung des
Kinderzuschlags um 20 Euro
Zum 1. Juli steigt der Kinderzuschlag um 20 Euro und damit
auf maximal 160 Euro monatlich. Die Bundesregierung
unterstützt damit gezielt geringverdienende Eltern. Zu
Beginn des Jahres hat die Bunderegierung bereits
Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht. Die Änderung ist
Teil des 2015 beschlossenen Gesetzes, das Familien in
Deutschland stärker entlastet.
Deutliches
Rentenplus
Ab 1. Juli erhöht sich die Rente: in den neuen
Bundesländern um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern
um 4,25 Prozent. So stark sind die Renten seit 23 Jahren
nicht mehr gestiegen. Die Deutsche Rentenversicherung
überweist die höheren Altersbezüge automatisch. Auch die
Versorgungsbezüge werden in den alten und den neuen
Bundesländern um 4,25 Prozent erhöht. Rund 161.000
Berechtigte erhalten mehr Geld. Das sind vor allem Kriegs-
und Wehrdienstopfer,
Deutschkurse für Flüchtlinge
Der Bund finanziert ab 1. Juli Sprachförderung für
Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben. Aber
auch EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit
Migrationshintergrund können an berufsbezogenen
Sprachkursen teilnehmen. Das Programm baut auf den
Integrationskursen auf. So ist eine individuelle Förderung
möglich, die mit einer Beschäftigung oder Ausbildung
verbunden werden kann.
Fahrverbote für Lkw im Juli und August
Im Juli und August dürfen Lkw auch am
Samstag nicht fahren - das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
wird entsprechend ausgedehnt. Der Bund will damit den
Ferienreiseverkehr entlasten. Auf hoch belasteten Strecken
dürfen 7,5-Tonner oder Lkw mit Anhänger nur in
Ausnahmefällen zwischen 7 und 20 Uhr verkehren.
Korruption im Gesundheitswesen
Erstmals werden Bestechung und Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen strafbar. Korruption im Gesundheitswesen
untergräbt das Vertrauen der Patienten. Die Änderung des
Strafgesetzbuchs ist am 4. Juni in Kraft getreten.
Alte Elektrogeräte zurückgeben
In alten Elektrogeräten stecken viele wertvolle und
wiederverwertbare Rohstoffe, aber auch umweltschädliche
Materialien. Elektroschrott zu sammeln und
umweltfreundlich zu entsorgen, ist deshalb wichtig. Ab 24.
Juli sind große Händler – einschließlich des Onlinehandels
– verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher
beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos
zurückzunehmen. Das besagt das Elektronikgerätegesetz.
Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Kunden
auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale
Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte
ebenfalls kostenlos zurück.
Vertragsabschlüsse im Internet erleichtert
Verbraucher können ab 1. Juli europaweit leichter Verträge
per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen:
Die entsprechende EU-Verordnung über elektronische
Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung)
schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die
grenzüberschreitende Nutzung elektronischer
Unterschriften. Geregelt ist darin auch die Zustellung
elektronischer Einschreiben sowie elektronischer Siegel
und Zeitstempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten
gibt es ein neues, europaweit anerkanntes Zertifikat.
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Gesetzliche Änderungen ab September 2015 bis
Januar 2016
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Verkehr- und
Mobilitätsbroschüre
Download (PDF, 9 MB)
Womit Verbraucher 2016 rechnen müssen: Die
wichtigsten Änderungen im Überblick
Ohne Steuer-Identifikationsnummer geht bei
Kindergeldantrag und Freistellungsauftrag nichts mehr.
Wie schon in den vergangenen Jahren schlägt die Post
beim Porto auf - dieses Mal beim Standardbrief um 8
Cent. Bankleitzahl und Kontonummer haben ab 1. Februar
2016 ausgedient: Ausschließlich die IBAN
(International Bank Account Number) gilt dann für
Inlandstransfers und Überweisungen im
Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Die Hartz IV-Sätze werden ab 1. Januar zwischen 3 und
5 Euro angehoben. Und 870.000 Haushalte können sich
über mehr Wohngeld freuen. Alle Jahre wieder: Die
Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und
Pflegekasse sowie in der Rentenversicherung steigen.
Das Recht auf ein Girokonto für jedermann wird 2016
endlich umgesetzt.
Nach Hause telefonieren wird billiger: Ab 30. April
werden die jetzigen Preisobergrenzen durch
Höchstaufschläge auf den Heimtarif fürs Surfen und
Telefonieren aus dem EU-Ausland abgelöst.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit einem höheren
Zusatzbeitrag rechnen. Sie können aber mit der
Termingarantie beim Facharzt und dem neuen Recht auf
eine zweite ärztliche Meinung bei bestimmten
Eingriffen auf mehr Heilkraft im Gesundheitssystem
hoffen.
Wer ein Haus bauen will, muss ab 1. Januar 2016
strengere Energie-Einsparvorgaben einhalten. Aber
Bauherren können bei der KfW (die ehemalige
Kreditanstalt für Wiederaufbau) für energieeffiziente
Neubauten auch doppelt so hohe Förderkredite wie
bisher aufnehmen: Statt 50.000 Euro sind es dann
100.000 Euro pro Wohneinheit.
Kindergeld wird auch ohne Vorlage der
Steuer-Identifikationsnummer gezahlt.
Die Besorgnis vieler Kindergeldbezieher in Duisburg
ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung
eingestellt wird, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine
Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt.
So ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen
oder die Service-Rufnummern der Familienkasse
anzurufen.
Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen
den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der
Steuer-Identifikationsnummern vor.
Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei
der Familienkasse vorliegen, werden
Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von
ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert.
Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der
Steuer-Identifikationnummer fortgezahlt.
Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet
abrufbar unter
www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger ->
Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für
Arbeit finden Sie im Internet unter
www.ba-audio.de.
Wohngeldnovelle tritt im neuen Jahr in Kraft
Zum 1. Januar 2016 tritt die Wohngeldnovelle mit
erheblichen Leistungsverbesserungen für
Wohngeldempfänger in Kraft. Alle Haushalte, die
bereits jetzt Wohngeld bis ins Jahr 2016 erhalten und
denen aufgrund der Wohngeldnovelle ein höheres
Wohngeld zusteht, bekommen Anfang Januar automatisch
einen neuen Bescheid mit dem erhöhten Betrag.
Alle Haushalte, die bis ins Jahr 2016 Wohngeld
erhalten, werden Anfang Dezember schriftlich darüber
informiert, dass automatisch ein neuer
Wohngeldbescheid erteilt wird. Diese Haushalte
brauchen daher nichts zu veranlassen, eine
Antragstellung ist nicht notwendig.
Wohngeldanträge, über die noch nicht entschieden
wurde, werden ab Januar 2016 ebenfalls nach der
Wohngeldnovelle berechnet.
Haushalte, die durch die Wohngeldnovelle erstmalig
einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten, müssen
einen Antrag stellen. Aufgrund des zu erwartenden
hohen Antragsaufkommens kann es zu erheblichen
Wartezeiten in der Wohngeldstelle kommen. Die Anträge
können selbstverständlich auch per Post geschickt
werden.
Energieeffizienzlabel für
Heizgeräte und Warmwasserbereiter
Seit dem 26. September 2015 müssen Heizgeräte (z.B. Raum-
und Kombiheizungen) und Warmwasserbereiter (z.B.
Durchlauferhitzer und Boiler) das
EU-Energieeffizienzlabel
enthalten und eine Energieeffizienzklasse zwischen G und
A++ aufweisen. Grundlage der Kennzeichnung ist die
Ökodesign-Richtlinie der
EU, mit der
europaweit energieeffiziente Produkte ausgezeichnet werden
sollen. Die Kennzeichnung trägt dazu bei, dass
Endverbraucher die einzelnen Heizprodukte besser
miteinander vergleichen können.
Lkw-Maut auch für leichtere
Lastwagen
Nach der Ausdehnung der
Lkw-Maut auf weitere vierspurige Bundesstraßen
gilt sie vom 1. Oktober an nicht mehr nur für
"Zwölftonner", sondern bereits für Fahrzeuge ab einem
zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Die Einnahmen
sind zweckgebunden und werden für den Erhalt und Neubau
von Bundesfernstraßen eingesetzt.
Pkw-Label muss neue
Kraftstoffpreise enthalten
Autohersteller, Autohändler und Leasinggesellschaften
müssen ab dem 1. Oktober 2015 bei der Erstellung des
Pkw-Labels
die neuen Kraftstoffpreise verwenden. Das
Pkw-Label
informiert Verbraucher über die
CO2-Effizienzklasse
und den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs. Außerdem
werden dadurch die jährlichen Kosten für Kraftstoff und
Kfz-Steuer ersichtlich. Neuwagen, die das
Pkw-Label
vor dem 30. Juni 2015 erhalten haben, benötigen ebenfalls
das aktualisierte Label.
Förderangebot für
energieeffizientes Bauen und Sanieren
Ab 1. Oktober 2015 fördert die
KfW-Bankengruppe
energieeffiziente Neubauten der Kommunen, von kommunalen
Unternehmen und sozialen Einrichtungen. Die bereits
bestehende Förderung für die energetische Sanierung von
Gebäuden wird noch einmal spürbar verbessert. So können
Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent für
energetische Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Allgemeinmedizin weiter
gestärkt
Zehn Prozent der Studierenden im Fachbereich Medizin
können ab Oktober 2015 einen Abschnitt des Praktischen
Jahres in der Allgemeinmedizin absolvieren. Das stellen
die Universitäten sicher, um die Rolle der
Allgemeinmedizin in der universitären Ausbildung zu
stärken. Bis Oktober 2017 sollen 20 Prozent dieses Angebot
wahrnehmen können und bis zum Oktober 2019 alle
Studierenden. Dazu ist die "Erste Verordnung zur Änderung
der Approbationsordnung für Ärzte" geändert worden.
Höherer Mindestlohn in der
Abfallwirtschaft
Für alle Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gilt ab 1.
Oktober 2015 bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro.
Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die
nicht tariflich gebunden sind.
Der bundesweite Mindeststundenlohn für alle Entsorger,
Straßenreinigungs- und Winterdienste beträgt vom 1.
Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015: 8,94 Euro brutto
pro Zeitstunde; ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. März
2017: 9,10 Euro brutto pro Zeitstunde. Damit liegt er über
dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50
Euro.
Betreuungskräfte in der Pflege
erhalten mehr Geld
Betreuungskräfte von dementen Personen in Pflegebetrieben,
Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte erhalten ab dem 1.
Oktober 2015 den bundesweiten Mindestlohn für die
Pflegebranche. Dieser beträgt 9,40 Euro pro Stunde im
Westen und 8,65 Euro im Osten. In zwei Schritten wird er
dann bis Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen
und 9,50 Euro im Osten angehoben.
Sozialversicherung
Neue Bemessungsgrenzen für 2016
Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen
Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2016 die
Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und
Rentenversicherung. Die Verordnung passierte nach dem
Kabinett auch den Bundesrat.
Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung
wichtig.
Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.050
Euro (2015) auf 6.200 Euro pro Monat. Die
Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 5.200 Euro
(2015) auf 5.400 Euro pro Monat. In der knappschaftlichen
Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge
gelten:
Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.650 Euro im Monat,
Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.650 Euro im Monat.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen
Rentenversicherung wird für das Jahr 2016
bundeseinheitlich auf 36.267 Euro im Jahr festgesetzt.
Versicherungspflichtgrenze angehoben Bundeseinheitlich
wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber
2015 (54.900 Euro) auf 56.250 Euro jährlich. Die
bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der
Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 50.850 Euro im
Jahr (2015: 49.500 Euro). Bezugsgröße in der
Sozialversicherung neu festgelegt Die Bezugsgröße ist für
viele Werte der Sozialversicherung wichtig.
Sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch in
der Gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage
der Beitragsberechnung.
Die Bezugsgröße 2016 beträgt 2.905 Euro pro Monat in den
alten Bundesländern (2015: 2.835 Euro im Monat). In den
neuen Bundesländern beträgt sie 2.520 Euro (2015: 2.415
Euro im Monat). Rechengrößen in der Sozialversicherung: Es
handelt sich um Werte, die jährlich neu ermittelt und
festgesetzt werden. Sie beeinflussen die Beiträge zur
Sozialversicherung.
Das betrifft die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Vorläufiges Durchschnittsentgelt: In der gesetzlichen
Rentenversicherung entspricht es dem durchschnittlichen
Brutto-Lohn- oder -Gehalt eines beschäftigten
Arbeitnehmers. Für 2015 wird der Wert so ermittelt:
Das Durchschnittsentgelt 2013 wird um das Doppelte des
Prozentsatzes erhöht, um den sich das Durchschnittsentgelt
2012 zum Jahr 2013 erhöht hat. Bezugsgröße: Sie hat für
viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. In der
Gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige
Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt.
In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab,
wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen
müssen. Beitragsbemessungsgrenze: Sie markiert das
Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge
erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende
Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Versicherungspflichtgrenze:
Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich, wenn er
möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung ist zugleich die
Jahresarbeitsentgeltgrenze. Übersicht Rechengrößen West-
und Ostdeutschland für das Jahr 2016:
Rechengröße |
West |
Ost |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung |
34.860 €/Jahr
2.905 €/Monat |
30.240 €/Jahr
2.520 €/Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung |
36.267 €/Jahr |
36.267 €/Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung |
74.400 €/Jahr
6.200 €/Monat |
64.800 €/Jahr
5.400 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftl.
Rentenversicherung |
91.800 €/Jahr
7.650 €/Monat |
79.800 €/Jahr
6.650 €/Monat |
Bundeseinheitliche Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Versicherungspflichtgrenze)
gesetzliche Krankenversicherung
|
56.250 €/Jahr |
56.250 €/Jahr |
Bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze |
50.850 €/Jahr
4.237,50 €/Monat |
50.850 €/Jahr
4.237,50 €/Monat |
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Bundestag beschließt neues Pflegestärkungsgesetz
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Berlin/Duisburg, 13. November 2015 -
Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz
II (PSG II) beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2016 in
Kraft. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas betont:
„Das Pflegestärkungsgesetz ist ein Meilenstein der
deutschen Pflegepolitik. Ab dem 1. Januar 2017 gelten
damit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues
Begutachtungsverfahren. Vor allem Demenzkranke erhalten
damit endlich die Pflege und Betreuung, die ihnen
zusteht.“ Die Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas
betont, dass die SPD viele Jahre für diese Reform gekämpft
habe.
Bas erläutert: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
richtet den Fokus auf die Förderung der Selbständigkeit
der Pflegebedürftigen. Die Pflegesituation von Menschen
mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei
demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung
künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die
Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen
Einschränkungen. Um Pflegebedürftigkeit zukünftig
umfassender und individueller zu definieren, werden
Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2017 in fünf Pflegegrade
eingestuft und nicht mehr, wie bisher, in drei
Pflegestufen.“
Pflegebedürftige, die bereits
jetzt Leistungen erhalten, müssen sich übrigens keine
Sorgen machen, beruhigt Bas: „Das Pflegestärkungsgesetz II
garantiert einen Bestandsschutz. Durch die Reform werden
in den nächsten Jahren aber zusätzlich bis zu 500.000
Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden
Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.“
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Neuregelungen zum 1. Januar 2014
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Was sich zum neuen Jahr ändert
Rentenbeiträge stabil, Mindestlöhne und Grundsicherung
steigen
Die Rentenbeiträge bleiben im
neuen Jahr stabil und leisten damit einen Beitrag zur
geplanten Verbesserung der Mütterrente sowie zur Bekämpfung
der Altersarmut. Der Steuergrundfreibetrag steigt, viele
Mindestlöhne auch.
Mehr Geld gibt es für Hartz IV-Empfänger und Menschen, die
auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
angewiesen sind.
Energiewende
Energiesparen wird belohnt und für Firmen und Konsumenten
leichter – zum Beispiel durch finanzielle Förderung und
durch transparente
Neubauten sollen ab dem Frühsommer energieeffizienter sein.
Das senkt unter anderem die Heizkosten. Städte und Gemeinden
erhalten Zuschüsse für Klimaschutzprojekte.
Verbesserungen für Familien, Patienten und
Verbraucher
Damit genügend Kitas zur Verfügung stehen, verlängert der
Bund seine Finanzhilfe für den Ausbau der
Kindertagesbetreuung.
Die elektronische Gesundheitskarte sorgt dafür, dass
Patientinnen und Patienten effektiver versorgt werden
können. Kassen können bei Pflegeheimen genauer hinsehen,
denn die Heime sind jetzt verpflichtet, über die ärztliche
Versorgung im Heim zu informieren.
Gute Nachrichten für Verbraucher: Antibiotika in der
Nutztierhaltung werden weiter reduziert.
Die europäischen Fischbestände bleiben erhalten – unter
anderem durch verschärfte Fangquoten.
Bei Banken werden Haftung und Risiko weiter zusammengeführt;
im Interesse der Steuerzahler und im Interesse ihrer Kunden.
Euro kriegt Verstärkung
Mit Lettland als neuem Euroland wird der
Euro als eine stabile Weltwährung noch wichtiger. Denn
Lettland hat zehn Jahre nach seinem Beitritt zur EU durch
eine erfolgreiche Finanz- und Wirtschaftspolitik auch
Euroreife erlangt.
Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick
Was ist neu?
Neuregelungen zum 1. Januar 2014
Der Rentenbeitrag bleibt 2014 unverändert. Die Mindestlöhne
steigen im Elektrohandwerk, in Berufen der Aus- und
Weiterbildung, im Baugewerbe und für Gebäudereiniger. In der
Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen
Zusatzbeitrag. Die elektronische Gesundheitskarte wird
Pflicht für alle Versicherten.
Arbeit und Soziales
Erhöhungen der Mindestlöhne
Für elf Branchen gibt es heute
allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Erhöhungen zum 1. Januar
sind in vier Branchen beschlossen:
Elektrohandwerk
Für die 230.000 Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten ab
1. Januar 2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten
Bundesländern steigt der Brutto-Mindestlohn von derzeit 9,90
Euro auf 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von
8,85 Euro auf 9,10 Euro pro Stunde.
Aus- und Weiterbildung
Ab Jahresbeginn erhalten auch die rund 25.000 Beschäftigten
im Bereich der Aus- und Weiterbildung mehr Geld. In den
alten Ländern erhöht sich der Mindestlohn von 12,60 Euro auf
13,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 11,25 Euro
auf 11,65 Euro pro Stunde.
Baugewerbe
Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ebenfalls mehr
Lohn. Ab Januar erhalten sie in den alten Bundesländern je
nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in
Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen
Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014
einheitlich 10,50 Euro.
Gebäudereiniger
Auch für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung
gelten ab Januar neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die
Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der
Mindestlohn in den alten Ländern und Berlin von 9,00 Euro
(2013) auf 9,31 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von
7,56 Euro auf 7,96 Euro pro Stunde.
Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) steigen die
Mindeststundenlöhne in den alten Ländern und Berlin von
11,33 Euro auf 12,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie
von 9,00 Euro (2013) auf 10,31 Euro.
Länger Kurzarbeitergeld
Für konjunkturelle Arbeitsausfälle, die
bis zum 31. Dezember 2014 anfallen, können Arbeitnehmer
künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Die
Verordnung setzt die bestehende Regelung fort.
Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
Ab 1. Januar gilt die volle
Arbeitnehmerfreizügigkeit in der
EU auch für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und
Rumänien aus.
Weitere Informationen:
Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
Rentenbeitragssatz bleibt 2014
unverändert
Der Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent
bleibt über den 1. Januar 2014 hinaus unverändert.
Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der
gesetzlichen Rentenversicherung werden damit sichergestellt.
Die Regierungs-Fraktionen von
CDU/CSU
und
SPD haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in
den Bundestag eingebracht. Am 19. Dezember 2013 hat die 1.
Lesung stattgefunden.
Mindestbeitrag in der
gesetzlichen Rentenversicherung stabil
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen
Versicherung beträgt in der gesetzlichen Rentenversicherung
weiterhin 85,05 Euro monatlich.
Weitere Informationen:
Mindestbeitrag freiwillige Rentenversicherung
Rente mit 67 – Renteneintritt
drei Monate später
Seit 2012 steigt schrittweise die
Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist
und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen
65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne
Abschlag.
Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang
Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne
Abschläge in Rente gehen.
Weitere Informationen:
Rente mit 67
Rentenantrag
online
Einen Rentenantrag kann man jetzt auch
bequem und sicher über das Internet bei der Deutschen
Rentenversicherung einreichen. Um sich dafür zu
identifizieren, benötigt man den elektronischen
Personalausweis. Adress- und Bankdaten lassen sich
online ändern.
Auch der Blick ins eigene Rentenkonto ist via Internet
möglich.
Rentenantrag online
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in
den Sozialversicherungen
Ab dem 1. Januar 2014 steigt die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung West von derzeit 5.800 Euro auf 5.950
Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von
4.900 auf 5.000 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen
Krankenversicherung erhöht sich 2014 auf 53.550 Euro
jährlich. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt,
kann eine private Krankenversicherung abschließen.
Beitragsbemessungsgrenzen
Höhere Abgaben in der
Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialabgabe stellt den
"Arbeitgeberanteil" dar, der von Unternehmen erhoben wird,
die häufiger Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler
oder Publizisten verwerten. Bemessungsgrundlage für die
Künstlersozialabgabe sind alle Honorare, die für
künstlerische oder publizistische Leistungen an
selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Der
Abgabesatz der Künstlersozialversicherung steigt 2014 von
4,1 Prozent auf 5,2 Prozent an.
Künstlersozialversicherung
Höhere Regelsätze für die
Grundsicherung
Ab 1. Januar 2014 erhöhen sich die
Regelsätze in der Grundsicherung um 2,27 Prozent. Ein
alleinstehender Erwachsener erhält dann zum Beispiel neun
Euro mehr Hartz IV im Monat. Auch für Kinder und Jugendliche
erhöhen sich die Regelsätze. Das gilt für die Sozialhilfe,
die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Übersicht Regelbedarfsstufen
2014 / Veränderung gegenüber 2013
Alleinlebend
(Regelbedarfsstufe 1)
|
391 Euro + 9 Euro
|
Paare / Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfsstufe 2)
|
353 Euro + 8 Euro
|
Erwachsene im Haushalt anderer
(Regelbedarfsstufe 3)
|
313 Euro + 7 Euro
|
Jugendliche von 14 bis unter 18
Jahren
(Regelbedarfsstufe 4)
|
296 Euro + 7 Euro
|
Kinder von sechs bis unter 14
Jahren
(Regelbedarfsstufe 5)
|
261 Euro + 6 Euro
|
Kinder von 0 bis 6 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
|
229 Euro + 5 Euro
|
Grundlage für die Berechnung ist ein so
genannter Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und
Preisentwicklung von Juli 2012 bis Juni 2013 im Vergleich
zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Grundsicherung
Gesundheit und Pflege
Gute Finanzlage bei den
Krankenkassen
Die Ausgaben der Krankenkassen liegen
2014 voraussichtlich bei 199,6 Milliarden Euro. Dieser
Betrag lässt sich vollständig durch die Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds decken. Deshalb ist der durchschnittliche
Zusatzbeitrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen erheben
können, auch für 2014 mit 0 Euro festgelegt.
Im Durchschnitt kein Zusatzbeitrag
Mehr Informationen über
Pflegeheime
Pflegeheime müssen die Pflegekassen über
ihr Angebot an ärztlicher, fachärztlicher und zahnärztlicher
Versorgung informieren. Die Pflegekassen sind verpflichtet,
die Angaben zu veröffentlichen. Das hilft Betroffenen und
ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten
Einrichtung.
Die Regelung wird am 1. Januar 2014
wirksam und ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes vom
Oktober 2012.
Besser über Pflegeheime informiert
Elektronische Gesundheitskarte
ist Pflicht
Ab 1. Januar müssen gesetzlich
Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte
beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte
Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische
Gesundheitskarte gilt künftig als Versicherungsnachweis. So
teilen es die Krankenkassen ihren Versicherten mit.
Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen
hat, kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder
einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die
elektronische Gesundheitskarte oder diesen Nachweis stellt
der Arzt eine private Rechnung.
Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
Ausbildung zum Notfall-Sanitäter modernisiert
Notfalleinsätze werden aufgrund der
steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft
komplexer. Deshalb orientiert sich die Ausbildung zum
Rettungsassistenten stärker als bisher an anderen
Gesundheitsberufen. Nur gut qualifiziertes Personal kann den
Anforderungen gerecht werden. Die Ausbildung ist von zwei
auf drei Jahre verlängert worden und wird für die gesamte
Dauer vergütet.
Neue Ausbildung zum Notfallsanitäter
Steuern
Steuerlicher Grundfreibetrag
steigt erneut (Steuern sinken nicht automatisch!)
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab
1. Januar 2014 ein weiteres Mal: von 8.130 Euro um 224 Euro
auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt
konstant.
Grundfreibetrag steigt
Steuervereinfachungen bei Dienst-
und Geschäftsreisen
Das Reisekostenrecht ist ab 2014 leichter
zu handhaben. Die Vereinfachungen entlasten auch finanziell
um jährlich 220 Millionen Euro. Rund 35 Millionen
Beschäftigte und ihre Arbeitgeber werden gleichermaßen von
den neuen Regelungen profitieren.Grundsätze
zum steuerlichen Reisekostenrecht
Hinweise zur elektronischen
Lohnsteuerkarte
Seit Anfang 2013 gibt es die
elektronische Lohnsteuerkarte. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer können ihre aktuellen "ELStAM"-Daten
(Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit)
auf der Internetseite
www.elsteronline.de einsehen (hierzu ist eine kostenlose
Authentifizierung erforderlich). Änderungen der
Steuerklasse, von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen
beantragen Sie beim Finanzamt Ihres Wohnortes.
Anträge finden Sie hier:
www.formulare-bfinv.de
Elektronische Lohnsteuerkarte
Finanzen
SEPA
Am 1. Februar 2014 lösen die
einheitlichen europäischen
SEPA-
Überweisungen und Lastschriften die bisherigen nationalen
Verfahren endgültig ab.
SEPA
erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr und macht ihn
sicherer. Der Einzelhandel kann das vielgenutzte
Elektronische Lastschriftverfahren bis 2016 beibehalten.
Informationen für Verbraucher
Informationen für Unternehmen und Vereine
Strengere Eigenkapitalregeln für
Banken
Ab Januar 2014 gelten in Deutschland die
strengen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel
III-Regeln). Banken müssen ihr so genanntes "hartes
Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen sie
in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Mehr
Eigenvorsorge soll es den Banken ermöglichen, ihre Verluste
selbst aufzufangen.
Schärfere Regeln für Banken
Aufbau eines Trennbankensystems
Banken müssen ab 2014 ihre eigenen
riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Den
Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen erlegt das
Gesetz erstmals konkrete Pflichten für das Risikomanagement
auf. Sie machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten
verletzen und dadurch die Bank oder die
Versicherungsleistungen gefährdet.
Aufbau eines Trennbankensystems
Energie
EEG-Umlage
steigt
Die Abgabe zur Förderung des Stroms aus
Erneuerbaren Energien steigt zum 1. Januar auf 6,24 Cent pro
Kilowattstunde. Die Abgabe ist Teil der Stromkosten. Sie
lassen sich reduzieren, wenn man Energie spart. Dazu fördert
die Bundesregierung Energieberatungen, bezuschusst die
energetische Gebäude-Sanierung und die Einrichtung von
Heizungen mit Erneuerbarer Energie in Gebäuden.
Umlage zur Entlastung der
Stromnetze
Was passiert, wenn Sonne oder Wind nicht
ausreichend Strom erzeugen und andere Stromerzeuger das
nicht ausgleichen? Dann lässt sich der aktuelle Strombedarf
senken, indem große Verbraucher kurzfristig den Strom
abschalten und damit das Netz entlasten. Dafür erhalten sie
eine Vergütung. Erstmals wird es ab Januar 2014 eine so
genannte Umlage für abschaltbare Lasten geben. Sie beträgt
0,009 pro Kilowattstunde und ist Teil des Strompreises. Die
Regelung ist auf drei Jahre befristet.
Neue Kennzeichnung für
Klimageräte
Hersteller von strombetriebenen Geräten
sind verpflichtet, mit Etiketten über ihren Stromverbrauch
und die Energieeffizienz zu informieren. Klimageräte, die
auch heizen, müssen seit 1. Januar 2013 mindestens die
Effizienzklasse "A" und ab dem 1. Januar 2014 die
Bedingungen der Effizienzklasse "A+" erfüllen.
Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb
der Effizienzklasse "B" besteht ab Januar 2014 ein
Einfuhrverbot in die EU.
Neue Kennzeichnung für Klimageräte
Bessere Verbrauchs-Kennzeichnung
von Lampen und Leuchten
Ab dem 1. März 2014 gilt für elektrische
Leuchten (zum Beispiel Tisch- oder Stehlampen) das neue
Energieeffizienzlabel.
Zum 1. September 2013 wurde es bereits für Lampen (zum
Beispiel LED-,
Glüh- oder Leuchtstofflampen) eingeführt.
Das Label sieht
höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die
niedrigen Klassen F und G fallen weg. Jeder Hersteller ist
verpflichtet, das Etikett auf die Verpackung zu drucken.
Konsumenten können sich so schnell über den Energieverbrauch
informieren und sich für sparsame Produkte entscheiden.
Elektrische Lampen und Leuchten
Strengere Energievorschriften für
Hausbauer
Die novellierte Energieeinsparverordnung
stellt erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz bei
Gebäuden. Neubauten sollen künftig 25 Prozent weniger
Energie verbrauchen als bisher. Wärmeverluste an Gebäuden
sollen um 20 Prozent verringert werden. Die Novelle soll im
Frühsommer 2014 in Kraft treten.
Strengere Energievorschriften für Hausbauer
Energieeinsparung an der
Kühltheke
Klima- und Kälteanlagen werden gefördert,
wenn sie Energie besonders effizient nutzen. Dies gilt
insbesondere für Kühlgeräte in Supermärkten oder
Klimaanlagen in Geschäftsräumen Die Effizienz einer Anlage
bestimmt ein "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis". Neben
der Förderung von Beratungsleistungen gibt es eine
Bonusförderung für die Nutzung der beim Kühlen entstehenden
Abwärme.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
ab dem 1. Januar 2014 entgegen.
Einsparungen an der Kühltheke
Familie
Fristverlängerung für
Kita-Ausbau
Der Bund verlängert die Finanzhilfen an
die Länder für den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Eine
entsprechende Änderung des
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes stellt sicher, dass
alle Neu- und Umbauten von Kitas, die aus Bundesmitteln
finanziert sind, abgeschlossen werden können.
Fristverlängerung für
Kita-Ausbau
Europa
Euro jetzt auch in Lettland
Am 1. Januar 2014 führt Lettland den Euro
als Bargeld ein und wird damit 18. Mitglied der Europäischen
Währungsunion.
Euro jetzt auch in Lettland
Die Fischerei wird nachhaltig
Ab 1. Januar 2014 gilt in der
europäischen Fischerei an erster Stelle das Prinzip der
Nachhaltigkeit. Damit soll in den kommenden sieben Jahren
die Überfischung überwunden werden. Im Einzelnen geht es vor
allem um verschärfte Fangquoten und strengere Regeln für den
Umgang mit ungewollt gefangenen Fischen.
Umwelt
Zuschüsse für Klimaschutzprojekte
Städte und Gemeinden können ab Januar
2014 über die "Nationale Klimaschutzinitiative" wieder
Zuschüsse beantragen. Das Bundesumweltministerium stellt
hierfür rund 90 Millionen Euro bereit. Es fördert die
Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und die Umsetzung
einzelner Klimaschutzmaßnahmen.
Zuschüsse für Klimaschutzprojekte
Landwirtschaft
Weniger Antibiotika in der
Tierhaltung
Ab 1. April 2014 gelten neue Regeln zum
Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Damit sollen
Überwachungsbehörden den Einsatz besser beurteilen und bei
Bedarf einschreiten können. Ziel ist es, Tierhalter dazu zu
bringen, deutlich weniger Antibiotika zu verwenden.
Recht
Für eine bessere Orientierung vor
Gericht
Auch im Zivilprozess wird jetzt die so
genannte Rechtsbehelfsbelehrung eingeführt. Bürgerinnen und
Bürgern erhalten so Klarheit, ob Rechtsmittel – zum Beispiel
Berufung – möglich sind. Sie werden über Form, Frist und
zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf
diese Weise verbessert sich der Rechtsschutz des Einzelnen
im Zivilprozess.
Neue Rechtsbehelfsbelehrung
Kultur
Zugang zu "verwaisten Werken"
erleichtert
Öffentliche Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen stellen immer mehr Kunst, Bücher,
Fotografien und andere Werke aus ihren Beständen ins Netz,
um sie so für jedermann zugänglich zu machen. Ohne Erlaubnis
des Urhebers eines Werks war dies bisher nicht möglich. Die
neue Regelung erlaubt es, nun auch so genannte "verwaiste
Werke", deren Urheber nicht auszumachen ist, zu
digitalisieren und damit einsehbar zu machen - zum Beispiel
im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek.
Zugang zu „verwaisten Werken“ erleichtert
Filmförderungsgesetz novelliert
Die Filmförderungsanstalt (FFA)
ist eine tragende Säule der Filmförderung in Deutschland.
Rechtsgrundlage für die
FFA ist das
Filmförderungsgesetz (FFG). Die Filmförderung durch die
FFA wird
durch eine Abgabe von der Branche selbst finanziert.
Im neuen Filmförderungsgesetz ist die Barrierefreiheit
geförderter Filme geregelt. Damit können künftig
sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen an Filmen
teilhaben. Als weitere wichtige Änderung ab dem 1. Januar
ist unter anderem die "Digitalisierung des Filmerbes" in den
Aufgabenkatalog der
FFA aufgenommen worden.
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Neuregelungen zum 1. November 2013 - rund ums
Telefonieren
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Mehr Schutz und weniger Kosten
Telefonieren
Telefonieren – ob über Festnetz,
Handy oder Internet – ist aus unserem täglichen Leben nicht
wegzudenken. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf
vertrauen können, dass Privates privat bleibt. Und sie
brauchen volle Kostentransparenz beim Telefonieren.
Bundesregierung und Europäische Union haben für zahlreiche
Verbesserungen gesorgt: Warteschleifen bei Sonderrufnummern
sind grundsätzlich kostenfrei.
Den Anbieter wechseln und seine Rufnummer mitnehmen? Heute
kein Problem mehr. Ungebetene Werbeanrufe – auch über eine
automatische Anrufmaschine – sind verboten. Am Telefon
abgeschlossene Gewinnspiel-Verträge sind "schwarz auf weiss"
zu bestätigen und grundsätzlich widerrufbar. Bei Verstößen
drohen hohe Bußgelder. Immer günstiger wird das Telefonieren
im EU-Ausland. Dafür sorgt die EU-Roaming-Verordnung.
Apropos Datenschutz:
Das politische Berlin bewegt derzeit die Frage: Welcher
Geheimdienst hat wen, wann, wie und mit welchem Ziel
abgehört? Die Bundesregierung setzt alles daran, das
aufzuklären. In Deutschland gelten für den Datenschutz klare
Gesetze. Aber wer sich per Smartphone in die weltweiten
Internetgefilde begibt, muss damit rechnen, dass seine
persönlichen Daten dort nicht persönlich bleiben. Die
Bundesregierung rät deshalb, sehr genau darauf zu achten,
welche Daten man wo preisgibt. Oft ist das nur eine
Einstellungsfrage – im wahrsten Sinne des Wortes.
Werbeverbote und Warteschleifen
Besser geschützt vor unerlaubter
Telefonwerbung
http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/
Bestellservice/Faltblatt_Geschuetzt_vorWerbeanrufen-26-09-2013.html
Teure Warteschleifen abgeschafft
http://www.bundesregierung.de/Content/DE
/Artikel/2012/08/2012-08-31-warteschleifenende-in-sicht.html
Weitere Rechte rund ums
Telefonieren
Umzug und Anbieterwechsel
http://www.bmelv.de/DE/Verbraucherschutz/Telekommunikation/_Texte/
TelekommunikationsgesetzTKG.html
Ratgeber "Verbraucherschutz
kompakt" - Stichwort: Telefonverträge
http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/
Bestellservice/2013-08-13-ratgeber-verbraucherschutz-kompakt.html
Jugendliche und mobiles
Telefonieren
Handy ohne Risiko – ein Ratgeber
für Eltern
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/
publikationen,did=101196.html
Ratgeber "Verbraucherschutz
kompakt" - Stichwort: Telefonverträge
http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/
Bestellservice/2013-08-13-ratgeber-verbraucherschutz-kompakt.html
Für Kinder: Durchblick bei Handy
und Co.
http://www.bmelv-durchblicker.de/clevere-verbraucher.html
Mit dem Handy ins Ausland
Was ist "Roaming"?
http://www.itwissen.info/definition/lexikon/Roaming-roaming.html
Billiger im
EU-Ausland telefonieren
http://www.bmelv.de/DE/Verbraucherschutz/Telekommunikation/_
Texte/Roaming.html;jsessionid=
8EE49BA0A3C9AB66278CE9C9B8D73A5E.2_cid358
Informationen des Europäischen
Verbraucherzentrums Deutschland
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/reisen-in-der-eu/
mit-dem-handy-unterwegs/roaming/
Kostenfalle Smartphone
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/
reisen-in-der-eu/mit-dem-handy-unterwegs/datenroaming/
]
Kostenbremse für die Datennutzung
http://www.vz-berlin.de/Roaming-Mit-dem-Handy-ins-Ausland
]
Sicherer Telefonieren
Mobiltelefon und Datenschutz
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/
internethandel-in-der-eu/wichtige-entscheidungen/bestellung-auf-
auslaendischen-webseiten/schutz-der-kundendaten-in-der-eu/
helfen-sie-sich-selbst/mobiltelefon-und-datenschutz/
Smartphones sicherer machen
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/10/2012-10-24-
datenschutz-bei-smartphone.html
Broschüre Datenschutz
und Telekommunikation
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen
/Infobroschueren/INFO5_September_2013.html;
jsessionid=826B7DF0FD8DE29308FF0C448DF0C422.1_cid344?nn=408908
Hilfe bei Verstößen
Bundesnetzagentur
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/
Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/verbraucher-node.html
]
Wettbewerbszentrale
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/tk/ueberblick/
Der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit
http://www.bfdi.bund.de/DE/Home/homepage_node.html
Verbraucherzentrale Bundesverband
http://www.vzbv.de
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Gesetzliche
Neuregelungen zum 1. Januar 2013
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NRW: Landeskabinett beschließt Rauchwarnmelderpflicht
Das Düsseldorfer Kabinett hat
die verpflichtende Installation von Rauchwarnmeldern in jedem
Haushalt auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem
Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung und
Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht zum 1.
April 2013 in NRW in Kraft treten. Dann werden Eigentümer zur
Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet.
Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.
Dezember 2016.
Nichtraucherschutz
Landtag NRW: SPD und Grüne
beschlossen in namentlicher
Abstimmung gegen die Stimmen von CDU, FDP, PIRATEN bei 18
abweichenden Stimmen der SPD mit 124 zu 101 Stimmen die von
ihnen eingebrachten Neuregelungen (Drs.16/125). Nach den
beschlossenen Änderungen ist das Rauchen in Gaststätten
grundsätzlich verboten, einzige Ausnahme sind private
Feiern. Ein weiteres Verbot betrifft zum Beispiel das
Rauchen auf Kinderspielplätzen.
1. Was ändert sich bei Gesundheit
und Pflege?
Praxisgebühr abgeschafft
Berlin/Duisburg, Dezember 2012
Patienten zahlen ab Januar 2013 beim Arzt oder Zahnarzt keine
Praxisgebühr mehr. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das
eine Entlastung um insgesamt 1,8 Milliarden Euro pro Jahr, für
Ärzte und Zahnärzte mehr Zeit für ihre Patienten und weniger
Bürokratie.
Mehr Leistungen für Demenzkranke
Menschen, die an Demenz erkrankt sind,
erhalten mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dafür wird
der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar 2013 um 0,1
Prozentpunkte angehoben.
Neuausrichtung der Pflegeversicherung
Förderung für Pflegevorsorge
Wer privat für die Pflege vorsorgt,
kann staatliche Unterstützung bekommen. Gesetzlich
Pflegeversicherte erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von
60 Euro jährlich, wenn sie eine freiwillige private
Pflege-Zusatzversicherung abschließen.
Vorsorge für den Pflegefall wird gefördert
Schwerbehindertenausweis im
Bankkartenformat
Aus dem unhandlichen
Schwerbehindertenausweis aus Papier wird ab 2013 eine kleine,
handliche Plastikkarte. Die alten Schwerbehindertenausweise
bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Änderungen im Schwerbehindertenrecht
Das Amt für Soziales und Wohnen gibt zwei Änderungen im
Schwerbehindertenrecht bekannt: Eine Änderung bei
der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft. Der Eigenanteil für den
Erwerb eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
erhört sich auf jährlich 72 Euro beziehungsweise
halbjährlich 36 Euro. Die neuen Zahlkarten wurden den
betroffenen Bürgern bereits übersandt. Verzögerungen
können in Einzelfällen bei verspäteter Einzahlung
eintreten. Es wird darauf hingewiesen, dass es
aufgrund der Betriebsferien der Stadtverwaltung zwischen
Weihnachten und Neujahr bei persönlichen Vorsprachen in
der ersten Januarwoche zu Wartezeiten kommen kann.
Außerdem werden die angekündigten neuen
Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat in
Nordrhein-Westfalen für alle Städte und Kreise einheitlich
voraussichtlich erst zum 1. Januar 2014 eingeführt.
Assistenzpflege auch in der Reha
Viele schwerbehinderte Menschen stellen
eine Pflegekraft ein, um den Alltag zu bewältigen. Diese
Unterstützung - Assistenzpflege genannt - sollen
Schwerbehinderte künftig auch während einer Reha bekommen
können. Voraussetzung: Der Schwerbehinderte muss auch in der
Reha Arbeitgeber für seinen Pfleger sein. Das Pflegegeld und die
Hilfe zur Pflege zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der
stationären Vorsorge und Reha.
Stärkere Überwachung von
Medizinprodukten
Medizinprodukte werden künftig besser
überwacht. Dazu richten die Bundesländer eine zentrale
Koordinierungsstelle ein. Sie wird durch strengere Kontrollen
für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten sorgen. Anlass ist der
PIP-Brustimplantate-Skandal.
2. Was bringt 2013 für Arbeitsmarkt, Rente und Soziales?
Beiträge zur Rentenversicherung
sinken
Zum 1. Januar 2013 sinkt der
Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte: von
19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch jeweils rund drei
Milliarden Euro.
Die Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung zahlt sich aus: Die Rentenbeiträge sinken. Die
Rentenkasse ist zum Jahresende 2012 mit knapp 30 Milliarden Euro
gut gefüllt. Die Renten werden laut Schätzungen ab Juli 2013
leicht steigen.
Neue Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und
Arbeitslosenversicherung
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze
in der Gesetzlichen Rentenversicherung und in der
Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern 2013
von 5.600 auf 5.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost
beträgt dann 4.900 Euro.
Grundlage der Berechnungen ist die
Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2011. Die
Lohnzuwachsrate für 2011 lag bei 3,07 Prozent in den alten und
bei 2,95 Prozent in den neuen Ländern.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Neue Versicherungspflichtgrenze in
der Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze in der
Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf
52.200 Euro. Die Grenze folgt damit der Einkommensentwicklung.
Sie betrug deutschlandweit 2011 plus 3,09 Prozent.
Wer mit seinem Einkommen über der
Versicherungspflichtgrenze liegt, kann eine private
Krankenversicherung abschließen.
Neue Versicherungspflichtgrenze
Verdienstgrenzen für geringfügig
Beschäftigte steigen
Die Lohngrenze für "Minijobs"
(geringfügige Beschäftigung) steigt zu Jahresbeginn von 400 auf
450 Euro. Die Obergrenze für die Gleitzone, "Midijobs" genannt,
erhöht sich von 800 auf 850 Euro. Außerdem werden
Minijob-Verhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.
Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern:
Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und
Reha-Leistungen.
Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber
Neuer Mindestlöhne für
Gebäudereiniger und Dachdecker
Für gut 830.000 Beschäftigte in der
Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche
Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe
1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro
(2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf
7,56 Euro.
Für die Glas- und Außenreinigung
(Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten
Ländern weiterhin 11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie
von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro. Die entsprechende Verordnung
gilt bis zum 31. Oktober 2013.
Auch für gut 87.000 Beschäftigte im
Dachdeckerhandwerk gelten ab Januar 2013 bundesweit neue
gesetzliche Mindestlöhne. Der Mindeststundenlohn erhöht sich von
11,00 auf 11,20 Euro. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum
31. Dezember 2013.
Ebenfalls ab Jahresbeginn erhalten
Zeitarbeiter in der kautschuk- und kunststoffverarbeitenden
Industrie neue Branchenzuschläge.
Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer
für das Kurzarbeitergeld auf bis zu zwölf Monate verlängert.
Bedingung: Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss bis 31.12.2013
entstanden sein. Die Regelung gilt auch für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die sich derzeit bereits in Kurzarbeit
befinden. Die Beschäftigten erhalten das Kurzarbeitergeld über
ihre Arbeitgeber.
Die Leistungen betragen wie beim
Arbeitslosengeld 60 Prozent des ausgefallenen
Nettoarbeitsentgelts; bei Beschäftigten, die Kinder haben, 67
Prozent. Unternehmen können damit besser planen, wenn Aufträge
ausfallen. Sie können so Entlassungen vermeiden, wenn sich die
Auftragslage zeitweise verschlechtert.
Schornsteinfeger-Monopol fällt weg
Nach vierjähriger Übergangszeit
entfällt das Monopol der Schornsteinfeger zu Jahresbeginn 2013
ganz. Künftig können sich auch Sanitär-, Heizungs- und
Klimahandwerksbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk selbstständig
machen, wenn sie über entsprechende Qualifikationen verfügen.
Haus- und Wohnungseigentümer können damit ab 2013 grundsätzlich
wählen, welchen Schornsteinfeger oder welche Firma sie
beauftragen, ihren Kamin zu kehren, zu warten und den
Schadstoffausstoß zu messen.
Höhere Insolvenzgeldumlage für
Arbeitgeber
Arbeitgeber zahlen ab Januar 2013 zur
Finanzierung des Insolvenzgeldes eine Umlage in Höhe von 0,15
Prozent. 2012 betrug die Umlage nur 0,04 Prozent, weil
Überschüsse zur Verfügung standen.
Hintergrund: Wenn der Arbeitgeber
zahlungsunfähig ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf
Insolvenzgeld. Es wird für die letzten drei Monate vor Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gezahlt und soll den Nettolohnanspruch
der Arbeitnehmer ausgleichen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt
das Insolvenzgeld aus. Die Arbeitgeber finanzieren es durch eine
Umlage.
Insolvenzgeld
Rente mit 67 – Renteneintritt zwei
Monate später
Seit 2012 steigt schrittweise die
Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und
2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65.
Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne
Abschlag.
Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt:
Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65
Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Rente mit 67
Neue Regelsätze in der
Grundsicherung und in der Sozialhilfe
Die Grundsicherung (Hartz IV) für
Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro
monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro.
Auch die anderen Regelsätze steigen.
Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr
2013 (Veränderung gegenüber 2012)
Regelbedarfsstufe 1
(Alleinlebend)
|
382 Euro
|
+ 8 Euro
|
Regelbedarfsstufe 2 (Paare /
Bedarfsgemeinschaften)
|
345 Euro
|
+ 8 Euro
|
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene
im Haushalt anderer)
|
306 Euro
|
+ 7 Euro
|
Regelbedarfsstufe 4
(Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren)
|
289 Euro
|
+ 2 Euro
|
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von
sechs bis unter 14 Jahren)
|
255 Euro
|
+ 4 Euro
|
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von
0 bis 6 Jahre)
|
224 Euro
|
+ 5 Euro
|
Grundlage für die Berechnung ist ein so
genannter Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und
Preisentwicklung von Juli 2011 bis Juni 2012 im Vergleich zum
entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Die Regelbedarfsstufen werden auch für
Kriegsopfer und Asylbewerber angepasst.
3.
Was gibt's Neues beim Verbraucherschutz?
Gesundheitsbezogene Angaben auf
Lebensmitteln
"Hilft bei…", "Beugt vor…" – welche
Wirkungen sind tatsächlich zu erwarten? Was auf der Verpackung
steht, muss auch stimmen. Lebensmittelhersteller dürfen seit dem
14. Dezember 2012 nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen
Angaben für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges
Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Verbraucher sind damit
besser vor falschen oder nicht nachgewiesenen Angaben geschützt.
Welche Angaben erlaubt sind, entscheidet die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit EFSA.
Trinkwasser bleibt sicher
Die neue Trinkwasserverordnung
vereinfacht die Meldepflichten für die Gesundheitsbehörden der
Länder. Das Umweltbundesamt legt verbindliche und eindeutige
hygienische Anforderungen für Trinkwasseranlagen fest. So ist
sichergestellt, dass das Trinkwasser sauber und unbelastet
bleibt.
Unisex-Tarife bei Versicherungen
Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen
Versicherungen bei ihren Tarifen nach europäischem Recht keine
Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen machen. Die so
genannte Unisex-Regel gilt für alle neu abgeschlossenen
Versicherungen. Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen
sind, gelten unverändert weiter. Die Umsetzung in deutsches
Recht steht derzeit noch aus. Dennoch hat die deutsche
Versicherungswirtschaft zugesagt, ab diesem Stichtag nur noch
Unisex-Tarife anzubieten.
Besserer Anlegerschutz auf dem
grauen Kapitalmarkt
Für gewerbliche
Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und
Vermögensanlagen auf dem so genannten "grauen Kapitalmarkt"
vertreiben, gelten künftig strengere Auflagen. Sie müssen ab
Jahresbeginn die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie
Bankberater. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden
Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter
auszuhändigen. Außerdem müssen sie ihre Provisionen offenlegen.
Für die rund 80.000 gewerblichen
Vermittler gelten zudem deutlich schärfere Qualifizierungs- und
Registrierungspflichten: Verlangt werden ein Sachkundenachweis
und eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie müssen sich zudem in
ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen.
4.
Was sollten Verkehrsteilnehmer wissen?
Mehr Transparenz bei den Preisen
für Benzin, Strom und Gas
Günstig tanken: Die deutschen
Tankstellen müssen künftig die aktuellen Kraftstoffpreise in
Echtzeit an die neue Markttransparenzstelle beim
Bundeskartellamt übermitteln. Diese Stelle wird die Daten
umgehend an Verbraucher-Informationsdienste weitergeben.
Durch die Markttransparenzstelle werden
die Preise nicht auf Knopfdruck sinken. Autofahrer sollen aber
künftig per Internet, Smartphone oder Navigationsgerät überall
die aktuellen Kraftstoffpreise erfahren. Sie können dann die
günstigste Tankstelle gezielt ansteuern.
Elektro- und Brennstoffzellen-Autos
KFZ-steuerfrei
Reine Elektrofahrzeuge aller
Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge,
werden zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die
Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem
18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren
lediglich reine Elektro-PKW fünf Jahre steuerfrei.
Für den so genannten PKW-Altbestand
(Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der
bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und
Schadstoffemissionen. Die Änderungen setzen einen Teil des
"Regierungsprogramms Elektromobilität" um.
Führerschein ab 2013 befristet
Von 2013 an ersetzt ein europaweit
gültiger Führerschein das bisherige Nebeneinander von mehr als
110 verschiedenen Führerscheinen. Wer seine Fahrprüfung nach dem
19. Januar ablegt oder seinen Führerschein verliert, bekommt den
neuen Schein.
Die neuen Führerscheindokumente sind
nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach fünfzehn Jahren
erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt erhalten.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden
sind, bleiben bis 2033 gültig. Danach muss man sie neu
beantragen.
Neue Regeln für Motorräder und
Anhänger
Für Motorradfahrer gilt: Die
Führerscheinklasse A1 ist nicht mehr auf eine
Spitzengeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern beschränkt. Mit
der neuen Klasse A2 darf man bis zu 48 PS starke Zweiräder
fahren. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge, die bis zu 45
Stundenkilometer schnell sind, werden in der neuen Klasse AM
zusammengefasst.
Und für Auto-Anhänger gilt: Ab 2013
darf man mit der Klasse B alle Auto-Anhänger-Kombinationen bis
3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. In der Klasse BE ist das
Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von
mehr als 3,5 Tonnen gilt die C1E-Fahrerlaubnis.
Freie Fahrt für Fernbusse
Reisen wird einfacher und größtenteils
auch billiger: Der Weg für nationale Fernbuslinien ist frei. Ab
Januar 2013 können Busunternehmen Ziele in ganz Deutschland
anfahren – vorausgesetzt, dass sie mindestens 50 Kilometer
entfernt liegen.
Nach dem bislang geltenden
Personenbeförderungsgesetz waren inländische Fernbuslinien nur
gestattet, wenn die vorhandenen Verkehrsmittel nicht
ausreichten. Diese Regelung, die über 70 Jahre lang die Bahn vor
Konkurrenz schützen sollte, entfällt nun.
5.
Was ist bei Steuern und Finanzen wichtig?
Höherer Steuerfreibetrag ab 2013
Der steuerfreie Grundfreibetrag soll
steigen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat
hat sich am 12. Dezember darauf verständigt, den Grundfreibetrag
für Erwachsene in zwei Schritten anzuheben: 2013 um 126 Euro,
2014 um weitere 224 Euro. Der Grundfreibetrag für das
verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erhöht sich damit
bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es
bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
Die gesetzliche Umsetzung erfolgt erst
Anfang 2013. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des
Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt.
Elektronische Lohnsteuerkarte ab
2013
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt
zum 1. Januar 2013. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber
die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge,
Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 von der
ELStAM-Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013
zugrundelegen.
Abschied von der
Lohnsteuerkarte: 2013 kommt ELStAM!
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Ab 1. Januar 2013 wird die
Lohnsteuerkarte durch die Elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Arbeitnehmer
müssen künftig dem Arbeitgeber nur noch
Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen
und ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis
handelt. Bis zur Umstellung des Arbeitgebers gilt die
Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Freibeträge müssen beim
Finanzamt neu beantragt werden.
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Hintergrundinformation:
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Ab 1.1.2013 wird der
elektronische Abruf der Lohnsteuerdaten von
Arbeitnehmern eingeführt. Arbeitgeber können den
Zeitpunkt der Umstellung selbst wählen, müssen jedoch
die ELStAM (Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale)
zumindest für einen im Kalenderjahr 2013 endenden
Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Wie die
D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, ist die
Abschaffung der Papier-Lohnsteuerkarte eine
Vereinfachung für den Arbeitnehmer: Er muss dem
Arbeitgeber künftig nur noch seine
Steuer-Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum
melden und angeben, ob er dort im Haupt- oder
Nebenarbeitsverhältnis beschäftigt ist. Der Arbeitgeber
kann mit diesen Angaben alle nötigen Daten – zum
Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge,
Freibetrag, Kirchenmitgliedschaft – aus einer Datenbank
abrufen. Zuletzt wurde 2010 eine Lohnsteuerkarte aus
Papier erstellt. Für Arbeitnehmer, die seitdem ihre
erste Beschäftigung angefangen haben, gab es eine
Ersatzbescheinigung.
Alte Lohnsteuerkarte und
Ersatzbescheinigungen gelten weiter, bis der Arbeitgeber
auf das neue Verfahren umstellt. Wichtig: Vor der
Umstellung müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beim
Finanzamt neu beantragen. Nur Pauschbeträge für Menschen
mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über
2012 hinaus genehmigt wurden, gelten weiter.
Auch bei den Zuständigkeiten hat sich einiges geändert:
Die Finanzämter sind nun zuständig für die Änderung der
Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel,
Eintragung von Freibeträgen), aber auch für Änderungen
wegen Trennung von Ehegatten und die Berichtigung
falscher Abzugsmerkmale. Die Bürgerbüros der Gemeinden
sind zuständig für Anschriftenänderungen und
standesamtliche Änderungen wie Kirchenein- oder
austritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod.
Weichen die Steuerklasse oder die Zahl der
Kinderfreibeträge auf Lohnsteuerkarte oder
Ersatzbescheinigung von den wirklichen Verhältnissen
Anfang 2013 ab, sollten Arbeitnehmer dies beim Finanzamt
richtig stellen.
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Bund entlastet Kommunen bei
Grundsicherung
Die Bundesregierung beteiligt sich
künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil,
den der Bund übernimmt, steigt ab 2013 von 45 auf 75 Prozent. Ab
2014 erstattet der Bund die Ausgaben komplett. Dadurch werden
die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 um rund 20
Milliarden Euro entlastet.
Erleichterter Versicherungsschutz
gegen Unwetterschäden
Ab Januar 2013 gilt ein besonderer
Steuersatz von nur noch 0,03 Prozent auf Versicherungen gegen
Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und
Überschwemmungen sowie Hagel. Dieser einheitliche Steuersatz
erleichtert landwirtschaftlichen Betrieben eine kombinierte
Versicherung - die so genannte Mehrgefahrenversicherung.
Gegen Geldwäsche bei
Online-Glückspielen
Wer sich im Internet an Glücksspielen
beteiligen will, muss jetzt unter seinem Namen beim Anbieter ein
Spielerkonto eröffnen. Das soll Geldwäsche über
Online-Glückspiele verhindern.
Das so genannte Geldwäschegesetz
erfasst nun auch Online-Glücksspiele. Die Finanzströme sollen
sich besser kontrollieren lassen. Für Veranstalter und
Vermittler gelten künftig verschärfte Regelungen.
6.
Was ändert sich bei Energie und Umwelt?
Energieeffizienz: Sparsam im
Standby
Im Standby-Betrieb dürfen neue Geräte
nicht mehr als 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. Diese
Obergrenze gilt ab Januar 2013 für fast alle Haushalts- und
Bürogeräte, Unterhaltungselektronik und elektronische Spiel- und
Sportgeräte. Wer als Hersteller oder Importeur die neuen
Vorschriften nicht erfüllt, darf sein Produkt in der EU dann
nicht mehr verkaufen.
Mehr Klimaschutz: CO2 wird teurer
Ab Januar 2013 gibt es keine nationalen
CO2-Kontingente (Verschmutzungszertifikate) mehr, sondern nur
noch eine Gesamtmenge für ganz Europa. Die Menge, die jährlich
zur Verfügung steht, schrumpft dabei um 1,74 Prozent. Ab 2013
gibt es auch keine kostenlosen Zertifikate mehr: Alle
Unternehmen, auch die Kraftwerksbetreiber, müssen die
Emissionsberechtigungen ersteigern. Die Erlöse aus den
Versteigerungen fließen zu mehr als 90 Prozent in den
Klimaschutz und die Umsetzung des Energiekonzepts.
Erneuerbare-Energien-Umlage
angepasst
Die Umlage für die Förderung der
Erneuerbaren Energien, die mit der Stromrechnung erhoben wird,
steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Die Erhöhung ist
notwendig, weil sich der Ausbau der Erneubaren Energien
schneller entwickelt und aus dem Jahr 2012 noch Förderkosten zu
decken sind.
Um den Kostenanstieg für die
Verbraucher zu dämpfen, hat die Bundesregierung 2012 einen
Mechanismus eingeführt, der die Einspeisevergütung für neue
Photovoltaik-Anlagen verringert. Außerdem verstärkt die
Bundesregierung die Energieberatung für Verbraucher und hilft
ihnen so, Strom zu sparen.
Spitzenausgleich nur bei mehr
Energieeffizienz
Unternehmen, die energieintensiv
produzieren, können den so genannten Spitzenausgleich beantragen
– eine Steuerbegünstigung bei der Strom- und Energiesteuer. Ab
2013 ist dieser Spitzenausgleich an Gegenleistungen gebunden:
Die Unternehmen bekommen ihn nur noch gewährt, wenn sie
Energiemanagement-Systeme einführen, um Energie zu sparen und
effizienter zu nutzen.
"Offshore-Haftung"
Windenergie von hoher See soll einen
großen Teil zur Stromversorgung beitragen. Können
Anlagenbetreiber ihren Strom nicht einspeisen, weil es
Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt,
erhalten sie künftig eine Entschädigung. Fachleute sprechen hier
von der Offshore-Haftung. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen,
können die Netzbetreiber auf die Verbraucher umlegen. Für
Verbraucher betragen sie höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde.
Das wären bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden 8,75
Euro pro Jahr.
7.
Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt
Eltern jüdischen und muslimischen
Glaubens lassen ihre Söhne im Kindesalter beschneiden. Das
bleibt in Deutschland weiterhin straffrei möglich, solange die
Beschneidung fachgerecht durchgeführt wird. Das neue Gesetz
regelt die Ausübung uralter religiöser Bräuche in Deutschland
und beseitigt die bisher bestehende Rechtsunsicherheit.
Wissenschaftsfreiheitsgesetz
befreit Spitzenforschung von Bürokratie
Die außeruniversitäre Forschung in
Deutschland erhält mehr Handlungsspielräume bei Finanzen und
Personal. Die Wissenschaftseinrichtungen sind jetzt
selbstständiger und flexibler in ihrer Wirtschaftsführung und
haben dadurch bessere Rahmenbedingungen. Das macht sie
international wettbewerbsfähiger. Die Max-Planck-Gesellschaft,
die Helmholtz-Zentren und die Deutsche Forschungsgemeinschaft
sind einige der Einrichtungen, die vom
Wissenschaftsfreiheitsgesetz profitieren.
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