- Kontaktbeschränkungen gelten
weiter
- Erleichterungen für Kinder und Ältere
- Präsenzunterricht noch vor den
Sommerferien
Berlin/Duisburg, 06. Mai
2020 - "Wir können heute sagen, dass wir die
allererste Phase der Pandemie hinter uns
haben, aber uns muss immer bewusst sein,
dass uns noch eine lange Auseinandersetzung
mit dem Virus bevorsteht", betonte
Bundeskanzlerin Merkel nach den Beratungen
mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder an diesem
Mittwoch.
Die aktuellen Infektionszahlen seien "sehr
erfreulich", und sie sei sehr froh, dass es
gelungen sei, die Zahlen auch nach den
ersten Lockerungen niedrig zu halten.
Deshalb haben Bund und Länder weitere
Öffnungen beraten und beschließen können.
Kontaktbeschränkungen gelten weiter Weiterhin sollen folgende
Maßnahmen gelten: Einhalten eines
Mindestabstands von 1,50 Metern und das
Tragen eines Mund-NasenSchutzes -
insbesondere im ÖPNV () sowie in Geschäften.
Auch die Kontaktbeschränkungen gelten
grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter.
Allerdings sind künftig auch Treffen mit
Personen eines weiteren Hausstands möglich.
Bereits getroffene Entscheidungen einzelner
Bundesländer bleiben davon unberührt.
Erleichterungen für Kinder und
Ältere
Schulen sollen den Präsenzunterricht für
alle Schülerinnen und Schüler noch vor den
Sommerferien fortsetzen. Beschlossen habe
man außerdem die Ausweitung der Notbetreuung
in den Kindertagesstätten. "Besonders
wichtig" seien ihr auch die älteren
Menschen, die in Pflegeheimen seit Wochen
auf Besuch verzichten mussten, betonte die
Kanzlerin.
Wiederkehrende Besuche sind in
Krankenhäusern, Pflegeheimen, Seniorenund
Behinderteneinrichtungen durch eine
definierte Person künftig möglich, sofern
es kein aktives Covid-19 Infektionsgeschehen
in der Einrichtung gibt. Geschäfte öffnen,
Sport zulassen, Kultur ermöglichen Unter
Hygiene- und Schutzauflagen dürften
Geschäfte unabhängig ihrer Größe wieder
öffnen, im Breiten- und Freizeitsport wird
der Sport- und Trainingsbetrieb unter freiem
Himmel wieder erlaubt. Auch die erste und
zweite Fußball-Bundesliga dürfen ab der
zweiten Maihälfte den Spielbetrieb unter den
genehmigten und getesteten Regeln
wiederaufnehmen.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien
sowie die Kultusminister der Länder wurden
gebeten, für Theater, Opern und
Konzerthäuser und Kinos ein Konzept zu
entwickeln. Den Beschluss von Bund und
Ländern vom 6. Mai finden Sie hier PDF, 101
KB, nicht barrierefrei.
Die Länder bestimmen die Umsetzung und damit
auch den Zeitpunkt, wann die jeweiligen
Regelungen in Kraft treten. Details finden
Sie bei Ihrem Bundesland. Notfallmechanismus
bei Ausbruch neuer Infektionsherde Für den
Fall eines Anstiegs der Infektionszahlen
habe man einen gemeinsamen
"Notfallmechanismus" beschlossen: Sollten in
Landkreisen oder kreisfreien Städten
kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern innerhalb der letzten
sieben Tage auftreten, sollen weitere
Beschränkungen gelten.
Die Länder werden dies sicherstellen. Bei
einem lokalisierten und klar eingrenzbaren
Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer
Einrichtung, könne dieses
Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung
umfassen. Bei einem verteilten regionalen
Ausbruchsgeschehen und unklaren
Infektionsketten müssten allgemeine
Beschränkungen, wie sie vor dem 20. April
gegolten hätten, regional wieder konsequent
eingeführt werden.
Ein ausgewogener Beschluss
"Alles in allem haben wir eine sehr
konstruktive Diskussion gehabt. Angesichts
der föderalen Vielfalt ist es nicht
verwunderlich, dass es da durchaus auch
immer unterschiedliche Akzente gibt. Das
gehört dazu", erklärte die Kanzlerin. Man
sei sich einig, dass in allen Bereichen die
Hygienevorschriften eingehalten werden
müssen. Das sei insbesondere für die
Gastronomie, aber auch für alle Bereiche,
die jetzt öffnen, eine riesige
Herausforderung. Aber es sei besser, Schritt
für Schritt voranzukommen und Perspektiven
zu geben, als gar nicht voranzugehen.
"Wir haben, das ist für mich eben
entscheidend, nicht nur den Weg zu mehr
Öffnung, sondern wir haben auch eine
gemeinsame Klammer, die sagt: Wenn irgendwo
etwas passiert, wenn irgendwo die Infektion
nach oben geht, dann haben wir auch einen
Notfallmechanismus und dann muss nicht ein
ganzes Land wieder in die Gefahr kommen,
dass wir zurückgehen müssen, sondern
einzelne Regionen. Insgesamt ist das für
mich jetzt ein ausgewogener Beschluss",
betonte die Bundeskanzlerin.
Bund und Länder für Lockerungen
15-Punkte-Maßnahmenkatalog zu
Lockerungen
Alle Geschäfte können öffnen,
800-Quadratmerhürde entfällt,
für Restaurants, Kitas, der Sportausübung
und beim Besuch in Kliniken und
Pflegeheime gibt es Lockerungen
- Kontaktspere bleibt bis zum 5.
Juni
- Härtefallregelung: Die Länder müssen
sicherstellen, dass in Landkreisen oder
kreisfreien Städten mit mehr als 50
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen
sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes
Beschränkungskonzept angesagt ist.
- Die Bundesligen können ab
der zweiten Maihälfte den Spielbetrieb unter
den bekannten Auflagen wieder aufnehmen
- Schülern soll schrittweise mit Auflagen
bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die
Schulen ermöglicht werden.
Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf
etwa wegen der häuslichen Situation oder der
technischen Ausstattung sollten umgehend
pädagogische Präsenzangebote an den Schulen
erhalten.
Ab dem 11. Mai soll eine erweiterte
Notbetreuung eingeführt werden (Kinder mit
besonderem pädagogischen oder
Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten
Wohnverhältnissen leben - wenn eigenes
Kinderzimmer fehlt - und Kinder, die am
Übergang zur Vorschule oder Schule stehen.
Berlin/Duisburg, 06. Mai
2020 - Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder fassen folgenden Beschluss: Die
exponentielle Anstieg der Infektionszahlen
Anfang März in Deutschland hat deutlich
gemacht, was für ein hohes
Ansteckungspotenzial das SARSCov2-Virus hat.
Trotzdem ist es Deutschland in der Folge
gelungen, durch einschneidende
Beschränkungen die Zahl der täglichen
Neuinfektionen wieder deutlich zu
reduzieren.
Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise
erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt wurden,
ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig
geblieben.
Stand heute ist keine erneut einsetzende
Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist
insbesondere darauf zurückzuführen, dass die
Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß
an Eigenverantwortung das Kontaktverbot
sowie die Hygiene- und Abstandsregeln
eingehalten haben.
Deshalb gehen Bund und Länder heute einen
erheblichen weiteren Öffnungsschritt,
insbesondere um die Bildungschancen von
jungen Menschen zu wahren, um den
wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen
des Virus verursacht, weiter zu begrenzen
und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen
für die Bürgerinnen und Bürger auf das
unbedingt Notwendige zu begrenzen.
Damit haben Bund und Länder den Pfad zur
schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert.
Wenn angesichts auch dieses zweiten großen
Öffnungsschritts die Neuinfiziertenzahlen
weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in
eigener Verantwortung vor dem Hintergrund
landesspezifischer Besonderheiten und des
jeweiligen Infektionsgeschehens die
verbliebenen Schritte auf der Grundlage von
Hygiene- und Abstandskonzepten der
jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen.
Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung wird
es umso wichtiger, dass Abstands- und
Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten
werden, weil durch die zunehmende Zahl an
Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer
Infektionsketten steigt. Diese müssen
schnell erkannt und unterbrochen werden.
Dazu leistet der öffentliche
Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag,
für den Bund und Länder allen Mitarbeitern
in den Gesundheitsdiensten und den vielen
Helfern in der Kontaktnachverfolgung
herzlich danken.
Neben der Kontaktnachverfolgung durch den
öffentlichen Gesundheitsdienst kommt im
Falle des Entstehens einer regionalen hohen
Infektionsdynamik der rechtzeitigen
Einführung örtlicher Beschränkungen eine
große Rolle zu, um ein Übergreifen der
Infektionsdynamik auf ganz Deutschland und
damit die Wiedereinführung deutschlandweiter
Beschränkungen zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder:
1. Die gemeinsamen
Beschlüsse sowie die begleitenden
ChefBK/CdSBeschlüsse sowie die
Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben
gültig, soweit im Folgenden nicht
abweichende Festlegungen getroffen werden.
2. Die wichtigste Maßnahme
gerade angesichts der Öffnungen bleibt noch
für lange Zeit, Abstand zu halten. Deshalb
bleibt es weiter entscheidend, dass
Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit
einen Mindestabstand von 1,5 Metern
einhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch
eine Maskenpflicht in bestimmten
öffentlichen Bereichen.
Die Kontaktbeschränkungen sollen
grundsätzlich bis zum 5. Juni
weiter gelten. Angesichts der niedrigen
Infektionszahlen soll der Aufenthalt im
öffentlichen Raum jedoch nicht nur alleine,
mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes
oder einer weiteren Person sondern auch mit
den Personen eines weiteren Hausstandes
gestattet werden. Bereits getroffene
Entscheidungen bleiben unberührt. 3. Gerade wenn
weitreichende Öffnungen erfolgt sind, steigt
die Gefahr einer dynamischen Entwicklung.
Diese ist bereits zu Beginn der Pandemie
häufig von lokalen Ereignissen befördert und
dann weiterverbreitet worden. Deshalb bauen
Bund und Länder weiter schnell abrufbare
Unterstützungsmaßnahmen für besonders
betroffene Gebiete auf und stimmen sich
dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und
Ländern weiter eng ab.
Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine
regionale Dynamik mit hohen
Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg
der Infektionsrate sofort vor Ort mit
Beschränkungen reagiert werden.
Deshalb werden die Länder sicherstellen,
dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten
mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7
Tage sofort ein konsequentes
Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der
zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird.
Die Landesgesundheitsbehörden informieren
darüber das Robert- KochInstitut. Bei einem
lokalisierten und klar eingrenzbaren
Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer
Einrichtung, kann dieses
Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung
umfassen. Bei einem verteilten regionalen
Ausbruchsgeschehen und unklaren
Infektionsketten müssen allgemeine
Beschränkungen regional wieder konsequent
eingeführt werden.
Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten
werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage
unterschritten wird. Darüber hinaus sind
auch Beschränkungen nicht erforderlicher
Mobilität in die besonders betroffenen
Gebiete hinein und aus ihnen heraus
spätestens dann geboten, wenn die Zahl
weiter steigt und es keine Gewissheit gibt,
dass die Infektionsketten bereits umfassend
unterbrochen werden konnten. 4. Zur Unterstützung der
schnellen und möglichst vollständigen
Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz
von digitalem „contact tracing“ eine
wichtige Maßnahme. Der Bund hat für die
Entwicklung der entsprechenden App
inzwischen entschieden, einen
dezentralen Ansatz zu verfolgen und den
Einsatz dieser App durch die Bürgerinnen und
Bürger nach dem Prinzip der „doppelten
Freiwilligkeit“ zu ermöglichen.
Das bedeutet, dass die europäischen und
deutschen Datenschutzregeln strikt
eingehalten werden und lediglich
epidemiologisch relevante Kontakte der
letzten drei Wochen anonymisiert
ausschließlich auf dem Handy des Benutzers
ohne die Erfassung des Bewegungsprofils
gespeichert werden. Darüber hinaus soll
nicht nur der Einsatz der App auf
Freiwilligkeit basieren, sondern auch eine
mögliche Datenweitergabe an das RKI zur
Optimierung der App und für die
epidemiologische Forschung soll nur
freiwillig erfolgen.
Gibt ein Bürger diese Daten nicht frei, hat
das keinen negativen Einfluss auf seine
Nutzungsmöglichkeiten der App. Die App wird
transparent „open source“ bereitgestellt.
Sobald eine breit einsetzbare
Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es
darauf ankommen, dass breite Teile der
Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um
zügig zu erfahren, wenn sie Kontakt zu einer
infizierten Person hatten, damit sie schnell
darauf reagieren können. Bund und Länder
werden dazu aufrufen.
5. Die Schulen
sollen schrittweise eine Beschulung aller
Schüler unter Durchführung entsprechender
Hygienemaßnahmen bzw. Einhaltung von
Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen
sowohl den Unterricht, als auch das
Pausengeschehen und die Schülerbeförderung.
Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form
von teilweisem Präsenzunterricht für
Schülerinnen und Schüler hat begonnen und
soll in weiteren Schritten gemäß dem
Beschluss der Kultusministerkonferenz in der
Zuständigkeit der Länder fortgesetzt werden.
Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom
Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien
jede Schülerin und jeder Schüler einmal die
Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen
digitale Unterrichtskonzepte und -angebote
weiterentwickelt werden.
6. Gemäß des Beschlusses
der Jugendministerkonferenz vom 27.4.2020
wird die Kinderbetreuung durch eine flexible
und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung
spätestens ab dem 11. Mai in allen
Bundesländern eingeführt. Dabei wird
sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien
jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem
Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita
besuchen kann. Die Einzelheiten regeln die
Länder. 7. Für Krankenhäuser,
Pflegeheime, Senioren- und
Behinderteneinrichtungen haben Bund und
Länder bereits vereinbart, dass nach den
jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den
jeweiligen Institutionen besondere
Schutzmaßnahmen unter Hinzuziehung von
externem Sachverstand ergriffen werden.
Dabei wurde betont, dass auch zu
berücksichtigen ist, dass entsprechende
Regularien nicht zu einer vollständigen
sozialen Isolation der Betroffenen führen
dürfen.
Vor diesem Hintergrund der niedrigen
Infektionszahlen wird nunmehr beschlossen,
dass in alle Konzepte bzw. die erlassenen
Allgemeinverfügungen zu den
Kontaktbeschränkungen bezüglich dieser
Einrichtungen eine Regelung aufgenommen
werden soll, die jedem
Patienten/Bewohner einer solchen
Einrichtung die Möglichkeit des
wiederkehrenden Besuchs durch
eine definierte Person ermöglicht wird,
sofern es aktuell kein aktives SARSCov-2-
Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.
8. Auch in der Pandemie
wollen wir in Industrie und Mittelstand
sicheres Arbeiten möglichst umfassend
ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine
besondere Verantwortung für ihre
Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu
schützen. Infektionsketten, die im Betrieb
entstehen, sind schnell zu identifizieren.
Deshalb haben Bund und Länder bereits
beschlossen, dass jedes Unternehmen in
Deutschland auch auf Grundlage einer
angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie
betrieblichen Pandemieplanung ein
Hygienekonzept umsetzen muss. Dies bleibt
aktuell.
Wir leben weiter in der Pandemie, deshalb
müssen nicht erforderliche Kontakte in der
Belegschaft und mit Kunden vermieden werden,
allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und
die Infektionsrisiken bei erforderlichen
Kontakten durch besondere Hygiene- und
Schutzmaßnahmen minimiert werden. Die
Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo
immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu
ermöglichen.
Die für den Arbeitsschutz zuständigen
Behörden sowie die Unfallversicherungsträger
beraten die Unternehmen dabei und führen
Kontrollen durch. Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales hat dazu mit den
Sozialpartnern, Ländern und DGUV ein Konzept
mit den wesentlichen Regeln vorgelegt.
9. Alle Geschäfte können unter
Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des
Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen wieder öffnen.
Dabei ist wichtig, dass eine maximale
Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen
auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird, die
einerseits der Reduzierung der
Ansteckungsgefahr in den Geschäften durch
Sicherstellung von Abständen dient, aber
auch darauf abzielt, den Publikumsverkehr im
öffentlichen Raum und im ÖPNV insgesamt zu
begrenzen.
10. Der Sport- und Trainingsbetrieb
im Breiten- und Freizeitsport unter
freiem Himmel wird unter den Bedingungen,
die im Beschluss der Sportministerinnen und
Sportminister der Länder zum stufenweisen
Wiedereinstieg in den Trainings- und
Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder
erlaubt.
11. Die Sonderstellung von
Berufssportlerinnen und Berufssportlern
erfordert– auch rechtlich – eine gesonderte
Beurteilung. Die Bundeskanzlerin und
die Regierungschefinnen und -chefs der Länder
halten die Fortsetzung des
Spielbetriebes in der 1. und 2.
Fußballbundesliga für die dort
startberechtigten 36 Vereine auf deren
Kosten ab der zweiten Maihälfte für
vertretbar.
Die DFL legt die konkreten Spieldaten fest.
Dabei sind die Ausführungen von BMAS, BMG
und BMI zum erarbeiteten Schutzkonzept der
DFL sowie die Maßgaben des Beschlusses der
Sportministerinnen und Sportminister der
Länder von 28.4.2020 zu berücksichtigen.
Dem Beginn des Spielbetriebs muss, wie in
dem geprüften Konzept vorgesehen, eine
Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form
eines Trainingslagers, vorweggehen. Im Falle
eventuell notwendiger Testungen für den
Spielbetrieb ist sicherzustellen, dass aus
dem Gesundheitswesen angemeldete Testbedarfe
jederzeit mit Priorität behandelt werden.
Der DFB wird gebeten, für die
anderen Ligen tragfähige Zukunftskonzepte zu
entwickeln.
12. Die Länder werden in eigener
Verantwortung vor dem Hintergrund des
jeweiligen Infektionsgeschehens und
landesspezifischer Besonderheiten über die
schrittweise Öffnung der Gastronomie und des
Beherbergungsgewerbes für touristische
Nutzung (insbes. Hotels, Pensionen und
Ferienwohnungen) mit Auflagen auf der
Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und
Abstandskonzepten der
Wirtschaftsministerkonferenz entscheiden.
13. Die Länder werden in
eigener Verantwortung vor dem Hintergrund
des jeweiligen Infektionsgeschehens und
landesspezifischer Besonderheiten über die
schrittweise Öffnung der Theater,
Opern, Konzerthäuser und Kinosmit Auflagen auf der
Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und
Abstandskonzepten der
Kulturministerkonferenz entscheiden.
14. Die Länder werden in
eigener Verantwortung vor dem Hintergrund
des jeweiligen Infektionsgeschehens und
landesspezifischer Besonderheiten über die
schrittweise Öffnung der folgenden
verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der
Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und
Abstandskonzepten der jeweiligen
Fachministerkonferenzen entscheiden:
• Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
• Übergang der Kinderbetreuung in den
eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss
der Jugend- und Familienministerkonferenz
• Volkshochschulen, Musikschulen und
sonstige öffentliche und private
Bildungseinrichtungen im außerschulischen
Bereich
• Bars, Clubs und Diskotheken
• Messen
• Fahrschulen
• Dienstleistungsbetriebe im Bereich der
Körperpflege wie Kosmetikstudios,
Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche
Betriebe
• Sportbetrieb in allen öffentlichen und
privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimmund
Spaßbädern
• Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
• Betrieb von sonstigen Sport- und
Freizeiteinrichtungen sowie die
Wiederaufnahme von Wettkampf- und
Leistungssport
• Kleinere öffentliche oder private
Veranstaltungen oder Feiern sowie
Veranstaltungen ohne Festcharakter
• Freizeitparks und Anbieter von
Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
• Spielhallen, Spielbanken,
Wettannahmestellen und ähnliche
Einrichtungen
• Prostitutionsstätten, Bordelle und
ähnliche Einrichtungen
15. Wie Bund und Länder
bereits beschlossen haben, sind
Großveranstaltungen wie z.B.
Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit
Zuschauern, größere Konzerte, Festivals,
Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-,
Schützenfeste oder KirmesVeranstaltungen
derzeit untersagt. Wegen der immer noch
gegebenen Unsicherheit des
Infektionsgeschehens ist davon auszugehen,
dass dies auch mindestens bis zum 31. August
so bleiben wird.
Förderprogramm zur kulturellen
Teilhabe startet - Grütters:
„Identitätsstiftende und integrative Kraft
der Kultur“
Berlin/Duisburg, 05. Mai
2020 - Die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM),
Staatsministerin Monika Grütters, fördert
mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt
Kultureinrichtungen, die kulturelle Teilhabe
und Vermittlung stärken. Das Programm
richtet sich zum Beispiel an Museen,
Theater, Bibliotheken und Gedenkstätten,
aber auch an Verbände und
Bildungseinrichtungen. Es sollen Menschen
erreicht werden, die nicht zum
traditionellen Publikum der
Kultureinrichtungen gehören.
Die neue Ausschreibung für das
Förderprogramm läuft seit dem 1. Mai 2020.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Wir
alle spüren in diesen Tagen, wie wichtig die
Kultur für Teilhabe und Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft ist. Gerade in
Krisenzeiten brauchen wir die
identitätsstiftende und integrative Kraft
der Kultur. Kultur fragt nicht nach Alter,
Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht. Damit
„Kultur für alle“ kein Schlagwort bleibt,
fördern wir kreative, strukturbildende und
nachhaltige Projekte der Bildung und
Vermittlung.
Zusammenhalt in Vielfalt gelingt, wenn
Kultureinrichtungen sich öffnen und Menschen
in ihrer jeweils eigenen Lebenswelt abholen
- in urbanen wie in ländlichen Gebieten und
unabhängig von Bildung, Einkommen oder
Herkunft.“ Zukunftsfähige Projekte mit
Startdatum 2021 erhalten die Förderung von
insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Maßnahme
über einen Zeitraum von maximal vier Jahren.
Die Ausschreibung endet am 21. August 2020.
Das Programm fördert insbesondere innovative
Impulse. Daneben ist kulturelle Vermittlung
auch Teil der Regelförderung
bundesgeförderter Einrichtungen. Mit mehr
Vielfalt im Personal, Programm und Publikum
sowie durch eine aktive Bildungsarbeit
stärkt die BKM die Strahlkraft der
Kultureinrichtungen nachhaltig.
Weitergehende Informationen finden sich
unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/
staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kulturelle-bildung/
modellprojekte-foerdern
Beschlüsse der Bundeskanzlerin und
der Länderchefs
-
Spielplätze können mit Auflagen
wieder geöffnet werden - Unter Auflagen zur
Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur
Vermeidung von Warteschlangen können wieder geöffnet werden:
Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten,
zoologische und botanische Gärten
- Unter Beachtung des Infektionsschutzes
ist Religionsausübungmöglich
Berlin/Duisburg,
30. April 2020 - Nachdem es
Deutschland in international
beachteter Weise gelungen ist, die
Neuinfektionszahlen durch das
SARS-Cov2-Virus zu reduzieren, haben
die Länder auf der Grundlage des
gemeinsamen Beschlusses mit der
Bundeskanzlerin seit dem 20. April
schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen
umgesetzt.
Es ist noch zu früh, um anhand der
gemeldeten Neuinfektionen beurteilen
zu können, ob sich diese
Öffnungsmaßnahmen trotz der
Hygieneauflagen verstärkend auf das
Infektionsgeschehen ausgewirkt
haben. Diese Beurteilung und die
damit verbundene Entscheidung, ob
ein weiterer größerer
Öffnungsschritt möglich ist, soll am
6. Mai in einer weiteren Besprechung
der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und -chefs der
Länder erfolgen.
Bund und Länder arbeiten während
dessen weiter intensiv daran, das
Infektionsgeschehen durch ein
breites Maßnahmenbündel so gut wie
möglich zu kontrollieren und das
Gesundheitswesen zu stärken. Nur mit
einer erfolgreichen
Infektionskontrolle und konstant
niedrigen Neuinfiziertenzahlen kann
dauerhaft erreicht werden, dass die
Öffnungen Bestand haben und keine
Rückkehr zu deutschlandweiten
Beschränkungen erforderlich wird.
Zugleich werden Wirtschaftshilfen
und sozialen Leistungen auf den Weg
gebracht, um die negativen Folgen
der Krise abzumildern.
Bund und Länder wägen bei allen
Entscheidungen deren Wirkung in
gesundheitlicher, sozialer und
wirtschaftlicher Hinsicht sorgfältig
gegeneinander ab. Die ständig
zunehmenden wissenschaftlichen
Erkenntnisse über dieses neuartige
Virus und viele interdisziplinäre
Expertenmeinungen fließen dabei in
die Entscheidungsfindung ein. Die
Verantwortung für die Entscheidungen
liegt bei Bund und Ländern, für die
angesichts des Umstandes, dass es
sich um eine Situation ohne Beispiel
mit vielen noch schwer abschätzbaren
Risiken handelt, ein vorsichtiges
Vorgehen in regelmäßigen Schritten
und ein besonders strenger Maßstab
für vorübergehend notwendige
Grundrechtseinschränkungen das
leitende Prinzip für verantwortbares
Handeln ist.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren
die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder:
1. Die gemeinsamen
Beschlüsse sowie die
begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse
sowie die Entscheidungen des
Corona-Kabinetts bleiben gültig,
soweit im Folgenden nicht
abweichende Festlegungen getroffen
werden.
2. Wesentliches Element der
Infektionskontrolle ist die
vollständige
Kontaktnachverfolgung bei
allen Neuinfizierten. Wenn die
Kontaktnachverfolgung nicht gelingen
würde, bestünde die große Gefahr,
dass eine neue Infektionsdynamik
entsteht. Deshalb bauen die Länder
lageangepasst erhebliche
Personalkapazitäten (ein Team aus 5
Personen je 20.000 Einwohner) auf.
Seit dem 24. April melden alle
Gesundheitsämter über die
zuständigen Landesbehörden an das
Robert-Koch-Institut, ob die
vollständige Kontaktnachverfolgung
gewährleistet, gefährdet oder
bereits aktuell nicht mehr möglich
ist.
Dies ermöglicht den Ländern, diese
Kapazitäten bei besonders
betroffenen Gesundheitsdiensten
sofort aufzustocken und vom Bund die
dort aufgebauten
Kontaktnachverfolgungsteams von RKI,
Bundeswehr und aus dem
Medizinstudenten-Programm
„Medis4ÖGD“ anzufordern. Die
möglichst vollständige
Kontaktnachverfolgung ist die
Grundvoraussetzung für weitere
Öffnungsschritte und ein wichtiger
Maßstab für die Bewertung der Frage,
welche Neuinfiziertenzahlen im
mehrtätigen Mittel toleriert werden
können.
3. Die bisherige epidemiologische
Entwicklung in Deutschland hat
gezeigt, dass es durch lokale
Ereignisse immer wieder zu
besonderen regionalen
Betroffenheiten bei der Ausbreitung
des SARS-Cov2-Virus kommt. Deshalb
bereiten Bund und Länder weiter
schnell abrufbare
Unterstützungsmaßnahmen für
besonders betroffene Gebiete vor und
stimmen sich dabei zwischen den
Krisenstäben von Bund und Ländern
weiter eng ab. Wenn die
deutschlandweit erzielten Erfolge in
der Verlangsamung des
Infektionsgeschehens nicht gefährdet
werden sollen, muss auf eine
regionale Dynamik mit hohen
Neuinfektionszahlen und schnellem
Anstieg der Infektionsrate sofort
reagiert werden.
Dazu gehört auch, dass die
umfassenden Beschränkungen,
die vor dem 20. April gültig waren,
vor Ort sofort wieder konsequent
eingeführt werden müssen. Darüber
hinaus können auch Beschränkungen
nicht erforderlicher Mobilität in
die besonders betroffenen Gebiete
hinein und aus ihnen heraus im
Einzelfall geboten sein. Wenn es
erneut zu einer überregionalen
Infektionsdynamik kommt, die eine
Überforderung des Gesundheitssystems
befürchten lässt, müssen die
Beschränkungen auch in allen Ländern
ganz oder teilweise wieder
eingeführt werden.
4. Am 13. März 2020 haben die
Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder die
Kliniken in Deutschland
aufgefordert, ab dem 16. März 2020
alle medizinisch nicht zwingend
notwendigen planbaren Aufnahmen und
Operationen zu verschieben, um sich
auf die nicht vorhersehbare Zahl von
COVID-19-Erkrankten frühzeitig
vorzubereiten und
intensivmedizinische Kapazitäten
vorzuhalten sowie aus- und
aufzubauen.
Aktuell werden etwa 40 Prozent der
Intensivbetten – bei finanziellem
Ausgleich – freigehalten. Die
aktuelle Entwicklung der
COVID-19-Infektionszahlen und die
präzise Übersicht, die durch das
DIVI-IntensivRegister ermöglicht
wurde, lässt es nun zu, dass ein
etwas größerer Teil der
Krankenhauskapazitäten wieder für
planbare Operationen genutzt werden
kann.
Dies ist auch deswegen geboten, weil
sich eine dauerhafte ausschließliche
Priorisierung nur einer bestimmten
Patientengruppe unter Ausschluss
anderer Gruppen von Erkrankten nicht
rechtfertigen lässt. Gleichzeitig
sollen ausreichend
COVID-19-Behandlungskapazitäten
freigehalten und an die jeweilige
Pandemieentwicklung angepasst
werden.
Für die Umsetzung hat der Bund ein
kriterienbasiertes Konzept
vorgelegt, unter dessen
Berücksichtigung die Länder ab
sofort die regionale Steuerung unter
Beachtung der regionalen
Besonderheiten vornehmen können. Das
DIVI-IntensivRegister zur Steuerung
der Intensivkapazitäten in
Deutschland wird aktuell zu einem
Tool weiterentwickelt, das anhand
bekannter Parameter eine Prognose
für den COVID-19-bedingten Bedarf an
Intensivbetten bundesweit und
regional für die nächsten zwei
Wochen vorhersagt. Dieses Tool wird
vom Bundesministerium für Gesundheit
weiter gefördert und im laufenden
Betrieb beständig weiter verbessert
und ausgebaut.
5. Großveranstaltungen
wie z.B. Volksfeste, größere
Sportveranstaltungen mit Zuschauern,
größere Konzerte, Festivals, Dorf-,
Stadt-, Straßen-, Wein-,
Schützenfeste oder
Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit
untersagt. Wegen der immer noch
gegebenen Unsicherheit des
Infektionsgeschehens ist davon
auszugehen, dass dies auch
mindestens bis zum 31. August so
bleiben wird. Ab wann und unter
welchen Bedingungen kleinere
öffentliche oder private
Veranstaltungen oder Feiern sowie
Veranstaltungen ohne Festcharakter
künftig stattfinden können, ist
derzeit aufgrund der in diesem
Bereich besonders hohen
Infektionsgefahr noch nicht
abzusehen und abhängig vom weiteren
epidemiologischen Verlauf.
6. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder
bekräftigen ihren Dank an die
Kirchen und
Religionsgemeinschaften,
die mit dem notwendigen Verzicht auf
die öffentliche Durchführung von
Gottesdiensten und
Gebetsveranstaltungen trotz hoher
Feiertage in den vergangenen Wochen
einen wichtigen Beitrag geleistet
haben, um die Verbreitung des
Coronavirus einzudämmen. Die jetzt
auch durch diese Maßnahmen
erreichten Erfolge lassen daher eine
schrittweise Lockerung der Maßnahmen
zu.
Auch aufgrund des besonderen
Schutzes der Freiheit der
Religionsausübung im Grundgesetz ist
es im Zuge der Überprüfung der
beschränkenden Maßnahmen geboten,
Versammlungen zur Religionsausübung
wieder zu ermöglichen, soweit bei
ihrer Durchführung den besonderen
Anforderungen des Infektionsschutzes
Rechnung getragen wird.
Vor dem Hintergrund des
partnerschaftlichen Verhältnisses
von Staat und
Religionsgemeinschaften in
Deutschland haben Länder und
Bundesinnenminister mit den Kirchen
und großen Religionsgemeinschaften
deren umfassende Konzepte für die
Durchführung von Gottesdiensten und
religiösen Handlungen unter
Beachtung des Infektionsschutzes
vorbesprochen und hieraus eine
Übersicht hinsichtlich der von den
Kirchen und Religionsgemeinschaften
vorgesehenen Maßnahmen erstellt.
Versammlungen zur Religionsausübung
(Gottesdienste und
Gebetsveranstaltungen) sollen fortan
wieder stattfinden können. Für
Weltanschauungsgemeinschaften gelten
die Ausführungen entsprechend. Die
Einzelheiten regeln die Länder.
7. Spielplätze
können mit Auflagen wieder geöffnet
werden, um Familien neben
Grünanlagen und Parks zusätzliche
Aufenthaltsmöglichkeiten im
öffentlichen Raum zu bieten.
8. Unter Auflagen zur Hygiene, zur
Steuerung des Zutritts und zur
Vermeidung von Warteschlangen können
folgende Kultureinrichtungen
wieder geöffnet werden:
a. Museen, Ausstellungen und
Galerien
b. Gedenkstätten, sowie
c. zoologische und botanische
Gärten.
Voraussetzung ist, insbesondere bei
kleinen und historischen Gebäuden,
dass diese Auflagen räumlich und
personell umgesetzt werden können.
Die Beauftragte für Kultur und
Medien wird gebeten, kurzfristig ein
Förderprogramm in Höhe von zunächst
10 Mio. € für corona-bedingte
Umbaumaßnahmen in kleinen und
mittleren Museen aufzulegen.
9. Der Chef des Bundeskanzleramts
und die Chefinnen und Chefs der
Staats- und Senatskanzleien werden
beauftragt, auf der Grundlage der
Empfehlungen der jeweiligen
Fachministerkonferenzen
Beschlussvorschläge für den 6. Mai
zur schrittweisen weiteren Öffnung
von Schulen, zur
weiteren Öffnung von Kinderbetreuungsangeboten
und zur schrittweisen Wiederaufnahme
des Sportbetriebes
zu erarbeiten.
10. Die zuständigen
Fachministerkonferenzen werden
beauftragt, bis zu der auf den 6.
Mai folgenden Konferenz der
Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und -chefs der
Länder Vorschläge für
Rahmenbedingungen schrittweiser
Öffnungen von Gastronomie-
und Tourismusangeboten und
für die weiteren
Kultureinrichtungen
vorzubereiten.
Bund startet Soforthilfeprogramm für freie
Orchester und Ensembles
Kulturstaatsministerin Monika Grütters
stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro
Soforthilfe für freie Orchester und
Ensembles zur Verfügung. Das Hilfsprogramm
zielt darauf ab, künstlerisches Arbeiten
trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen.
Zur Zielgruppe gehörten u. a. das Mahler
Chamber Orchestra, das Ensemble Modern und
das Freiburger Barockorchester.
Antragsteller können bis zu 200.000 Euro aus
dem Soforthilfeprogramm erhalten. Ein
Schwerpunkt des Programms liegt auf der
Förderung von Präsentations- und
Vermittlungsformaten, die in Reaktion auf
die besonderen Bedingungen der Pandemie
entwickelt werden.
Monika Grütters sagt dazu: „Das Musikleben
ist durch Corona zum Erliegen gekommen. Das
ist existenzgefährdend, besonders für alle
freien Orchester und Ensembles, für die
Erlöse aus Auftritten die entscheidende
Einnahmequelle sind. Gerade sie sichern die
Vielfalt der traditionsreichen und weltweit
einzigartigen Musiklandschaft in
Deutschland. Deshalb werden wir sie
unterstützen und passen unser
Orchester-Förderprogramm auf die neuen
Bedingungen an.“
Das Soforthilfeprogramm läuft bis Ende des
Jahres 2020 und richtet sich an
professionelle Orchester und Ensembles mit
Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist, dass
die Projekte der Antragsteller im Inland
durchgeführt werden und dass die
Projektorchester und Klangkörper nicht
überwiegend öffentlich finanziert werden.
Die Mittel des Soforthilfeprogramms stammen
aus dem Förderprogramm „Exzellente
Orchesterlandschaft Deutschland“, das
erstmals von 2017 bis 2020 durchgeführt
wurde. Eine Förderung erhielten damals unter
anderem die Südwestdeutsche Philharmonie in
Konstanz, das Philharmonische Orchester
Vorpommern oder das Ensemble Musikfabrik aus
Köln. Aufgrund des großen Erfolgs hat die
Bundesregierung für eine Fortsetzung des
Programms 16,2 Millionen Euro für drei
weitere Jahre vorgesehen. Die
Haushaltsmittel für das Jahr 2020 werden nun
für das einmalige Corona-Hilfsprogramm
umgewidmet. Die Fortsetzung des regulären
Förderprogramms ab Januar 2021 wird
angestrebt.
Inkrafttreten von Beschlüssen
Folgender Beschluss vom 20.
Februar 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht
und tritt am 28. April 2020 in Kraft:
Bundeskanzlerin Merkel: "Wir bewegen uns auf
dünnem Eis!"
Es sei gemeinsam
gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus zu
verlangsamen, betonte Bundeskanzlerin Merkel
vor dem Bundestag. Zugleich mahnte sie vor
zu schnellen Lockerung der Corona-Maßnahmen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in
ihrer Regierungserklärung um Verständnis für
die anhaltenden Einschränkungen in der
Coronavirus-Pandemie geworben: "Wir leben
nicht in der Endphase der Pandemie, sondern
immer noch an ihrem Anfang", sagte Merkel am
Donnerstag vor dem Deutschen Bundestag.
Wie man verhindere, dass
das Virus das Gesundheitssystem überwältige
und unzähligen Menschen das Leben koste,
werde für lange Zeit die zentrale Frage der
Politik in Deutschland und Europa sein.
Durch die Maßnahmen der vergangenen Wochen
sei ein wichtiges Ziel erreicht worden:
"Unser Gesundheitssystem hält der
Bewährungsprobe bisher stand."
Schwere Entscheidungen
Ihr sei bewusst,
wie belastend die Einschränkungen für jeden
indivduell, aber auch für die Gesellschaft
als Ganzes seien. Diese Pandemie sei eine
"demokratische Zumutung" und schränke das
ein, "was unsere existenziellen Rechte und
Bedürfnisse sind", sagte Merkel.
Eine solche Situation sei
nur erträglich, wenn die Gründe für die
Einschränkungen transparent und
nachvollziehbar seien und wenn Kritik und
Widerspruch nicht nur erlaubt, sondern
eingefordert und angehört würden. Kaum eine
Entscheidung sei ihr in ihrer Amtszeit so
schwergefallen wie die Einschränkung der
persönlichen Freiheitsrechte, sagte Merkel.
Belastende
Situation in den Pflegeheimen
Ganz besonders
belaste sie die Isolation und Einsamkeit der
Menschen in Pflege- und Altenheimen. Es sei
"grausam", wenn außer der Pflegekraft
niemand da sein könne. "Diese
80-/90-Jährigen haben unser Land aufgebaut,
der Wohlstand in dem wir leben, den haben
sie begründet", sagte Merkel und fügte an:
"Wir kämpfen den Kampf gegen das Virus auch
für sie."
Durch Zusammenhalt sei
gemeinsam erreicht worden, "dass sich das
Virus auf seinem Weg durch Deutschland und
Europa immerhin verlangsamt hat", sagte
Merkel im Bundestag. Das sei nur mit Hilfe
der Bürgerinnen und Bürger möglich, die "mit
Herz und Vernunft etwas für ihre Mitmenschen
tun", betonte die Kanzlerin. "Mich macht das
unendlich dankbar", so Merkel.
Die Kanzlerin betonte,
sie stimme den Beschlüssen von Bund und
Ländern über Auflagen und erste Lockerungen
im Alltagsleben vorbehaltlos zu. "Doch ihre
Umsetzung seither bereitet mir Sorgen".
Das Vorgehen wirke mitunter "sehr forsch, um
nicht zu sagen, zu forsch". Diese Aussage
ändere gleichzeitig "kein Jota" daran, dass
sie die Kompetenzen der Länder in der
föderalen Ordnung des Grundgesetzes "auch
beim Infektionsschutzgesetz aus voller
Überzeugung achte", fügte
Merkel hinzu. "Lassen Sie uns jetzt das
Erreichte nicht verspielen und einen
Rückschlag riskieren", appellierte die
Kanzlerin. Wir müssten "klug und vorsichtig"
handeln.
"Wir bewegen uns
auf dünnem Eis"
"Die jüngsten
Zahlen des Robert Koch-Instituts geben
Hoffnung", so Merkel. Dennoch bewegten wir
uns aber "auf dünnem Eis, man kann auch
sagen: auf dünnstem Eis." Die Situation sei
trügerisch. Noch sei Deutschland nicht über
den Berg, appellierte Merkel. "Das ist eine
Langstrecke, bei der uns nicht zu früh die
Kraft und die Luft ausgehen dürfen."
Letztendlich helfe nur
ein Impfstoff, um die Pandemie zu beenden,
so Merkel. Solange der noch nicht entwickelt
sei, sei es ihre Pflicht zu mahmen und nicht
auf das "Prinzip Hoffnung" zu setzen. Die
Bundesregierung fördere die Entwicklung
eines Impfstoffes finanziell mit einem
großen Beitrag für ein neues nationales
Forschungsnetzwerk.
Virus nur
international zu bekämpfen
Die
Bundesregierung unterstütze die
Weltgesundheitsorganisation
WHO
in ihrem Mandat, betonte die Kanzlerin. Ein
Virus, das sich in allen Staaten ausbreitet,
könne nur international bekämpft werden: in
der EU,
G20
und in Zusammenarbeit mit den afrikanischen
Staaten.
Merkel unterstrich, wie
wichtig europäische Solidarität bei der
Überwindung der Pandemie sei: Wir seien eine
Schicksalsgemeinschaft, die füreinander
einstehe – gerade bei unverschuldeter
Not. "Auch Deutschland kann es auf Dauer nur
gutgehen, wenn es Europa gutgeht", betonte
die Kanzlerin.
EU-Rettungspaket
schnell umsetzen
Die Kanzlerin
drang auf den schnellen Einsatz der
EU-Hilfen
für die besonders vom Coronavirus
betroffenen Staaten. "Diese Pandemie
betrifft alle, aber nicht alle gleich",
sagte sie. Es sei die Aufgabe zu zeigen,
"wer wir als Europa sein wollen." Sie hoffe,
dass die Mittel bereits ab dem 1. Juni
verfügbar seien, sagte sie mit Blick auf das
bereits beschlossene Wirtschaftspaket im
Volumen von mehr als 500 Milliarden Euro.
Zudem sprach sich Merkel
für ein europäisches Konjunkturprogramm für
die nächsten zwei Jahre aus: "Wir sollten
bereit sein, im Geiste der Solidarität über
einen begrenzten Zeitraum deutliche höhere
Beiträge zu leisten, damit sich alle
Mitgliedstaaten erholen können".
Forderungen nach der
Vergemeinschaftung von Schulden, so genannte
Corona-Bonds, seien dagegen nicht hilfreich.
Schon deshalb, weil alle nationalen
Parlamente darüber entscheiden müssten,
einen Teil des Budgetrechts auf europäische
Ebene zu verlagern. Dies sei ein
zeitraubender Prozess - doch jetzt gehe es
darum "schnell zu helfen und schnell
Instrumente in der Hand zu haben, die die
Folgen der Krise lindern können".
Beschluss der
Bundesregierung: Gutscheinlösung bei Pauschalreisen,
Flugtickets und Freizeitveranstaltungen
1.
Pauschalreisen und Flugtickets:
Berlin/Duisburg, 2. April 2020 - Die
zuständigen Ressorts sollen an die
Kommission mit dem dringenden Anliegen
einer kurzfristig praktikablen
Gutscheinlösung herantreten. In einem
Brief soll die Kommission im Namen der
Bundesregierung aufgefordert werden,
unverzüglich zu handeln und für eine
einheitliche europäische Regelung zu
sorgen.
a. Pauschalreisen
BMJV, BMWi und BMF richten das Schreiben
über den zuständigen Kommissar der DG
Just Reynders an die Kommission. Die
Regelung soll die Möglichkeit der
Reiseveranstaltenden vorsehen, den
Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen
von vor dem 08.03.2020 gebuchten Reisen
anstelle der binnen 14 Tagen fälligen
Erstattung einen Gutschein zu geben, der
folgende Bedingungen erfüllen soll:
- Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche
Rückversicherung
- Härtefallklausel für Fälle, in denen
für den Buchenden der Gutschein
unzumutbar ist
- Gültigkeit des Gutscheins: 31.12.2021
– ist der Gutschein bis zu diesem
Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert
zu erstatten
b.
Flugtickets
BMVI, BMWi und BMJV richten das
Schreiben über die zuständige
Kommissarin der DG Move Valean an die
Kommission. Die Regelung soll den
Airlines bereits kurzfristig (denkbar
über eine normkonkretisierende
Verwaltungsvorschrift im Form einer
Auslegungshilfe), aber auch
mittelfristig durch Anpassung der
Fluggastrechteverordnung die Möglichkeit
geben, den Buchenden bei
Pandemie-bedingten Absagen von vor dem
08.03.2020 gebuchten Flügen anstelle der
binnen 7 Tagen fälligen Erstattung einen
Gutschein zu geben, der folgende
Bedingungen erfüllen soll:
-
Härtefallregelung
- Gültigkeit bis 31.12.2021 – ist der
Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht
eingelöst, ist der Wert zu erstatten.
2. Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder
sonstige Freizeitveranstaltungen
BMJV soll dem dringenden Wunsch von BKM,
BMI und BMBF entsprechend eine
Formulierungshilfe für einen
Fraktionsentwurf vorbereiten. Diese
Formulierungshilfe soll in das Kabinett
vom 8. April 2020 eingebracht werden.
Für den Fall der Pandemie-bedingten
Absage von Veranstaltungen soll der
Veranstaltende für vor dem 8. März
erworbenen Tickets der Inhaberin oder
dem Inhaber anstelle einer Erstattung
einen Gutschein geben dürfen. Die
Regelung soll eine Härtefallklausel
enthalten. Der Gutschein soll bis zum
31.12.2021 befristet sein. Ist der
Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist
der Preis des Tickets zu er-statten.
II. Erläuterung Ausgangslage:
Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des
SARS-CoV-2-Virus und der damit
verbundenen Reise- und
Kontaktbeschränkungen auf nationaler und
internationaler Ebene ist der Tourismus
und sonstige Flugverkehr in Deutschland,
Europa und der Welt nahezu vollständig
zum Erliegen gekommen. Auch das
bisherige kulturelle und soziale Leben
hat sich drastisch verändert:
Pandemiebedingt können musikalische und
andere kulturelle, wissenschaftliche und
sportliche Veranstaltungen nicht mehr
stattfinden.
Die Reiseveranstaltenden und Airlines
sind bei der pandemiebedingten Absage
von Flügen und Pauschalreisen regelmäßig
verpflichtet, erhaltene Vorauszahlungen
zu erstatten. Auch bei den sonstigen
Veranstaltungen stellt sich die
Problematik massenhafter
Erstattungsansprüche. Vor dem
Hintergrund zahlloser Stornierungen und
Absagen ist für alle Bereiche jedoch die
Gefahr erheblicher Liquiditätsengpässe
verbunden, die in vielen Fällen zu einer
Gefährdung des wirtschaftlichen
Fortbestandes der Unternehmen und
Institutionen führen kann. Insolvenzen
drohen. Reiseveranstalter, Airlines und
sonstige Veranstalter würden zur
Vermeidung dieser Folgen den Kundinnen
und Kunden gerne Gutscheine übergeben,
sehen sich aber durch die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen daran
gehindert.
Für alle Bereiche könnte eine
Gutscheinlösung eine existentielle Hilfe
sein.
Lösung:
Die Ressorts schlagen vor, den
Betroffenen diese Möglichkeit zu
eröffnen. Dazu ist ein differenziertes
Maßnahmenbündel erforderlich, weil die
Erstattungspflichten verschiedene
Rechtsgrundlagen haben:
Im Pauschalreiserecht ist die
Erstattungspflicht aufgrund der Vorgaben
der Pauschalreiserichtlinie
spezialgesetzlich geregelt.
Reiseveranstaltende sind verpflichtet,
die erhaltenen Vorauszahlungen
unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von 14 Tagen, zu erstatten. Hier soll
eine gesetzliche Abhilferegelung im
Einklang mit den europarechtlichen
Vorgaben gefunden werden. Es ist
möglich, dass die EU eine Lockerung der
aktuellen Regelungen kurzfristig
beschließt und so den Weg frei macht für
eine nationale Regelung, die
Gutscheinlösungen zulässt.
Für Flugtickets ergibt sich der
Erstattungsanspruch aus der unmittelbar
geltenden Fluggastrechteverordnung (Nr.
261/2004): Er ist binnen 7 Tagen in bar
zu erfüllen und darf mit Zustimmung des
Fluggastes durch einen Gutschein ersetzt
werden. Hier können nur europäische
Auslegungsregelungen und
Rechtsänderungen zu einer temporären
Aussetzung des Zustimmungserfordernisses
führen, worauf die Bundesregierung
gegenüber KOM hinwirken sollte.
Für die Veranstaltenden von Kultur-,
Wissenschafts-, Sport-, oder sonstige
Freizeitveranstaltungen ergibt sich
die Erstattungspflicht aus den
allgemeinen Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier kann mit
einer gesetzlichen Regelung im
nationalen Recht Abhilfe geschaffen
werden. Die für die Themenfelder dieser
Veranstaltungen zuständigen Ressorts
BKM, BMBF und BMI haben BMJV ersucht,
eine solche Regelung zu entwickeln,
damit sie für sie Grundlage ihrer
Unterstützung und Begleitung für die
Veranstalter wird.
Das
Coronavirus kennt keine Feiertage
Berlin/Duisburg,
01. April 2020:
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder fassen folgenden
Beschluss:
Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus
(SARS-CoV-2) in Deutschland ist noch immer zu hoch.
Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die
Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu
vermindern und unser Gesundheitssystem
leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle
kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten
zu.
Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die in
den Ländern anstehenden Osterferien betonen Bund und
Länder: Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten,
auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen
Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen
Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein
absolutes Minimum zu reduzieren.
Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger
aufgefordert, generell auf private Reisen und
Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das
gilt auch im Inland und für überregionale
tagestouristische Ausflüge.
Am Dienstag nach Ostern werde man
die Situation erneut bewerten, um über das weitere
Vorgehen zu entscheiden, erklärte Bundeskanzlerin
Angela Merkel. Maßstab werde die Einschätzung des
Robert Koch-Instituts und der Epidemiologen sein.
Zu früh, um
Kontaktbeschränkungen zu lockern
Die Bundeskanzlerin bedankte sich
bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür, dass sie sich
in großer Mehrheit an die Beschränkungen halten.
Dadurch retteten sie Leben und bewahrten das
Gesundheitssystem vor einer Überforderung. Aber man
müsse auch klar sagen, dass es derzeit noch zu früh
sei, diese Kontaktbeschränkungen zu lockern. "Es
wäre ganz schlimm, wenn wir die
Kontaktbeschränkungen zu früh lockern würden und
später wieder zurückrudern müssten. Das heißt, wir
müssen alles tun, um zu verhindern, dass wir vom
Regen in die Traufe kommen und müssen die Dinge
jetzt weiter einhalten", sagte Merkel.
Abstand halten - auch über
die Feiertage
In ihrem Beschluss machen Bund
und Länder noch einmal deutlich, dass die
Kontaktbeschränkungen auch über das Osterfest
gelten. "Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten,
auch während der Osterfeiertage Kontakt zu anderen
Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen
Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein
absolutes Minimum zu reduzieren", betonte die
Kanzlerin. Sie plädierte an die Bürgerinnen und
Bürger, auf private Reisen und Besuche - auch von
Verwandten - zu verzichten. "Das gilt auch im Inland
und für überregionale tagestouristische Ausflüge",
so Merkel.
Bemühungen um medizinische
Ausstattung intensivieren
Auch die Entwicklung der Zahl
der Krankenhausbetten und der Beatmungskapazitäten,
die medizinische Ausstattung und vor allem auch die
Situation in Pflegeheimen und
Behinderteneinrichtungen was Thema der
Bund-Länder-Gespräche. Man müsse alles tun, um diese
besonders gefährdete Gruppe zu schützen, betonte die
Kanzlerin.
All jenen, die im medizinischen Bereich und in der
Pflege arbeiten, sprach sie ihren Dank aus und
erklärte: "Wir wissen, dass wir an der Verbesserung
der Ausstattung hart arbeiten müssen, insbesondere
an der Ausstattung mit den medizinisch notwendigen
Masken. Die Bundesregierung hat in den letzten Tagen
die Beschaffungsbemühungen noch einmal intensiviert.
Wir setzen alles daran, alle Einrichtungen möglichst
gut auszustatten."
Gesetzliche Neuregelungen April 2020
Berlin/Duisburg,
31. März 2020:
Flugtickets teurer, Kinder im Netz besser geschützt
Die Steuer auf Flugtickets
steigt - eine gesetzliche Maßnahme, um das Klima zu
schützen. Kinder und Jugendliche sollen besser vor
sexuellem Missbrauch geschützt werden, der durch das
Internet angebahnt wird. Wölfe zu füttern wird
verboten. Sie zu jagen wird erleichtert.
Um rund sechs bis 17 Euro
steigt die Steuer auf Flugtickets.
Coronavirus
In Rekordzeit haben
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Regelungen
beschlossen, die für alle die sozialen und
wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie
abmildern sollen. Die Hilfen sollen schnell dort
ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Das
Gesundheitssystem wird gestärkt, es gibt
umfangreiche Hilfen für die Wirtschaft, für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Familien.
Die Maßnahmen im Einzelnen finden Sie hier.
Klimaschutz: Luftverkehrssteuer steigt Die Steuer auf Flugtickets wird erhöht - je nach
Strecke um rund sechs bis 17 Euro pro Ticket. So
steht es im geänderten Luftverkehrssteuergesetz, das
am 1. April 2020 in Kraft tritt. Die Maßnahme gehört
zum Klimaschutzprogramm
2030.
Wohnungsmarkt: Mietpreisbremse verlängert und
verschärft
Angesichts der angespannten
Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse
um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem
leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Die
Regelungen gelten ab dem 1. April 2020. Hier alle
wichtigen Fragen und Antworten dazu.
Justiz: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im
Netz
Cybergrooming - so lautet der Begriff, wenn
Erwachsene im Internet nach minderjährigen Opfern
für sexuellen Missbrauch suchen. Der Begriff leitet
sich ab vom englischen Anbahnen oder Vorbereiten.
Täter können jetzt effektiver verfolgt werden. So
macht sich bereits strafbar, wer nur glaubt, mit
einem Kind zu kommunizieren - tatsächlich aber mit
verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt hat.
Das Gesetz hierzu trat am 13. März 2020 in Kraft.
Landwirtschaft / Naturschutz: Rechtssicherheit im
Umgang mit dem Wolf Seit dem 13. März ist es verboten, Wölfe in
freier Wildbahn zu füttern. Dadurch soll verhindert
werden, dass sich die Tiere zur sehr an den Menschen
gewöhnen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit
geahndet. Darüber hinaus dürfen Wölfe, wenn sie im
Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere
gerissen zu haben, gejagt werden.
Wolf-Hund-Mischlinge, sogenannte Wolfshybriden,
gefährden den Bestand von Wolfsrudeln, weshalb die
gesetzliche Änderung eine Tötung dieser Tiere durch
die zuständigen Naturschutzbehörden vorsieht.
Insektengift Thiacloprid wird in Europa verboten Die EU hat die Zulassung eines weiteren für
Bienen als schädlich geltenden Neonikotinoids nicht
verlängert. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bestehende
Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die
Thiacloprid enthalten, spätestens am 3. August 2020
widerrufen. In Deutschland sind gegenwärtig noch
zwei Pflanzenschutzmittel mit Thiacloprid
zugelassen. Die Zulassung des einen
Pflanzenschutzmittels Calypso endet nun durch
Zeitablauf am 20. April 2020. Thiacloprid gilt als
schädlich für den Hormonhaushalt von Mensch und
Tier.
Rückzahlung von BAföG Ab dem 01. April 2020 wird die neue Regelrate
für die Darlehensrückzahlung nach dem Bezug
von BAföG von 105 Euro auf 130 Euro angehoben. Wer
aber 77 Monatsraten getilgt hat, ist künftig
endgültig schuldenfrei, ganz gleich, wie hoch sein
Darlehen ursprünglich war. In der Regel ist die
Rückzahlung des Darlehensanteils beim BAföG daher
künftig nach sechseinhalb Jahren abgeschlossen - für
diejenigen, die ohnehin weniger als 10.000
Euro BAföG-Schulden haben, natürlich entsprechend
früher.
Soforthilfe für Kleinstunternehmen und
Solo-Selbständige
Das Bundeskabinett
hat Eckpunkte für Soforthilfen für
Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen
von 50 Milliarden Euro beschlossen. Unternehmen mit
bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und
unbürokratisch geholfen werden.
"Wir gehen in die Vollen, um auch den
Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die
Arme zu greifen", so Bundesfinanzminister Scholz.
Montag, 23. März 2020 Bundesfinanzminister Olaf
Scholz betonte, Kleinstunternehmen und
Solo-Selbständige bräuchten jetzt besondere
Unterstützung, da sie von dieser Krise hart
getroffen würden. "Deshalb gibt es vom Bund jetzt
schnell und unbürokratisch Soforthilfe." Dabei, so
Scholz, handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um
einen Kredit. "Es muss also nichts zurückgezahlt
werden."
Keine Solidaritäts-Lücke
"Wir lassen niemanden allein", sagte
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Es dürfe
und es werde "keine Solidaritäts-Lücke" geben. Um
Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von
der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind,
zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein
Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro
beschlossen. Diese beinhaltet folgende Maßnahmen:
Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten
(Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen
Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern
(Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen
Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate. Sofern
der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent
reduziert, kann der gegebenenfalls nicht
ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate
eingesetzt werden. Engpässe können mit den Geldern
überbrückt werden Mit den Corona-Soforthilfen für
Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können
akute Liquiditätsengpässe überwunden werden.
Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten
wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume
und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge
erfolgt durch die jeweiligen Länder
beziehungsweise Kommunen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen im
Überblick.
Montag, 23. März 2020 - Warum ist ein
Nachtragshaushalt nötig? Die national und
international ergriffenen Maßnahmen, die die
Pandemie eindämmen sollen, belasten Wirtschaft und
Arbeitsmarkt sehr. Niemand kann derzeit abschätzen,
wie lange die Pandemie und die damit verbundenen
Einschränkungen andauern werden. Klar ist aber, dass
wir für dieses Jahr mit einem deutlichen Rückgang
des Bruttoinlandsproduktes und mit geringeren
Steuereinnahmen rechnen müssen.
Mit dem Nachtrag zum
Bundeshaushaltsplan 2020 schafft die
Bundesregierung die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen, um Maßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Folgen finanzieren zu können. Was sagt der
Bundesfinanzminister?
"Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der
Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die
Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, um unser
Land zu schützen", erklärte Bundesfinanzminister
Olaf Scholz. "Mit einem beispiellosen Hilfspaket
stemmen wir uns gegen die Krise. Der
Nachtragshaushalt versetzt uns in die Lage, alles
zügig und zielgerichtet umzusetzen, damit das Geld
dort ankommt, wo es jetzt gebraucht wird. Wir wollen
gut aus dieser Krise herauskommen, gemeinsam
bekommen wir das hin."
Wie verändert sich der Bundeshaushalt?
Mit dem Nachtragshaushalt plant die Bundesregierung
122,5 Milliarden Euro für zusätzliche Maßnahmen ein.
Der Bundeshaushalt sieht demzufolge für das Jahr
2020 statt 362 Milliarden Euro nun Gesamtausgaben in
Höhe von 484,5 Milliarden Euro vor. Werden wir neue Schulden machen?
Zur Finanzierung der enormen Belastungen müssen
Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro
aufgenommen werden. Damit überschreiten wir die
Obergrenze der Schuldenregel deutlich.
Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich um
eine außergewöhnliche Notsituation, die diese
Überschreitung erforderlich macht. Ob die
Voraussetzungen hierfür vorliegen, entscheidet der
Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner
Mitglieder.
Wofür sind zusätzliche Ausgaben vorgesehen?
- 3,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Beschaffung
von persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der
Entwicklung eines Impfstoffs und von
Behandlungsmaßnahmen, für Unterstützungsleistungen
der Bundeswehr und zur Information der Bevölkerung.
Diese Mittel sollen helfen, die Ausbreitung des
Virus zu verlangsamen.
- 55 Milliarden Euro, um flexibel auf die weitere
Entwicklung der Pandemie und ihrer Folgen reagieren
zu können. Sie können kurzfristig für weitere
Vorhaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung
genutzt werden.
- 50 Milliarden Euro für die Unterstützung von
Kleinunternehmern. Hierdurch sollen
Überbrückungshilfen für "Solo-Selbständige",
Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer geleistet
werden, wenn ohne Hilfe eine Existenzgefährdung
droht.
- Zur Existenzsicherung unter anderem für
"Solo-Selbständige" werden die Mittel für das
Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung um
insgesamt rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt. Für
mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und
Garantiebereich, die insbesondere in Folge der
konjunkturellen Verwerfungen entstehen können,
erhöht die Bundesregierung ihre Vorsorge um rund 5,9
Milliarden Euro.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf die
Errichtung eines Schutzschildes für
Beschäftigte und Unternehmen verständigt,
mit dem unter anderem das Kurzarbeitergeld
flexibilisiert wird und mit dem die Liquidität für
Unternehmen verbessert werden soll. Durch
steuerliche Maßnahmen wie die Gewährung von
Stundungen, durch neue Maßnahmen bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei den
Bürgschaften.
Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage
versetzen, diese Programme entsprechend
auszustatten, indem sie die nötigen Garantien zur
Verfügung stellt. Für die auslandsbezogenen
Gewährleistungen wird der Garantierahmen mit dem
Nachtragshaushalt um etwa 357 Milliarden
Euro auf rund 822 Milliarden Euro angehoben.
Maßnahmen zur Bewältigung der
Corona-Pandemie
Berlin, 23. März 2020 -
Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 nebst
Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
(156 Mrd)
- BMF b) Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf
zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- BMF c) Formulierungshilfe für einen
Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht
- BMJV d) Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf
für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung
und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer
Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2
- BMAS e) Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf
zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen
Lage von nationaler Tragweite
- BMG f) Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf
zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller
Belastungen der Krankenhäuser und weiterer
Gesundheitseinrichtungen
- BMG g) Eckpunkte Corona-Soforthilfe für
Kleinstunternehmen und Soloselbständige
- BMWi, BMF h) Verordnung über Erleichterungen der
Kurzarbeit
- BMAS Gesetzentwurf zur Förderung der
Elektromobilität und zur Modernisierung des
Wohnungseigentumsgesetzes
- BMJV Ohne Aussprache beschlossen
("TOP-1-Liste"):
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des
Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung
von Vorschriften des Pfändungsschutzes
(Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
- BMJV Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
- BMJV Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
27. September 2019 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke
im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odrą)
- BMVI Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes; hier: Entwurf einer
Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf
des Bundesrates (BR-Drs. 631/19 - Beschluss)
– BMWi Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Bundespolizei-Laufbahnverordnung und der Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten
Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in
der Bundespolizei - BMI Entwurf einer Vierzehnten
Verordnung zur Änderung der
Außenwirtschaftsverordnung
- BMWi Verordnung über die Standards für die
Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden
und Gerichten im Bußgeldverfahren
(Bußgeldaktenübermittlungsverordnung
– BußAktÜbV); hier: Entwurf eines Beschlusses der
Bundesregierung zu den Änderungsmaßgaben des
Bundesrates (BR-Drs. 666/19 – Beschluss)
- BMJV Elfte Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Elfte
Bauarbeitsbedingungenverordnung
- 11. BauArbbV)
- BMAS ... Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften; hier:
Entwurf eines Beschlusses der Bundesregierung zu den
Änderungsmaßgaben des Bundesrates (BR-Drs. 591/19 –
Beschluss)
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhält folgende
Instrumente:
einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, der
Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt
zu refinanzieren (Überbrückung von
Liquiditätsengpässen) eine Kreditermächtigung über
100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung von
Unternehmen (Rekapitalisierung) eine weitere
Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur
Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme Zur
Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach
Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.
Dafür nutzt er seinen etablierten Marktzugang über
die Deutsche Finanzagentur.
Die gilt für Wirtschaftsunternehmen, die mindestens
zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
1) eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
2) mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
3) mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Geprüft werden kann im Einzelfall auch die
Beteiligung kleinerer Unternehmen, die für die
kritische Infrastruktur wichtig sind.
Arbeitsmarkt: Leichterer Zugang
zum Kurzarbeitergeld
Die Coronavirus-Pandemie stellt Wirtschaft und
Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um
Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, ist im
Eilverfahren die gesetzliche Grundlage geschaffen
worden, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu
vereinfachen. Das Bundeskabinett hat nun auch die
entsprechende Verordnung beschlossen.
Mit der Verordnung nutzt die Bundesregierung die im
"Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung
der Regelungen für das Kurzarbeitergeld"
eingeräumten Ermächtigungen, den Bezug von
Kurzarbeitergeld zu erleichtern. So sollen
Arbeitsplätze während der Corona-Pandemie in den
Betrieben erhalten und Kündigungen von Beschäftigten
vermieden werden.
Für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld
gelten rückwirkend zum 1. März 2020 folgende
Regelungen:
- Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher
Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb
Kurzarbeit anmelden,
- wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom
Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese
Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der
Belegschaft. Auf den Aufbau negativer
Arbeitszeitsalden ("Minusstunden") vor Zahlung des
Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise
verzichtet werden können.
Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in
denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen
genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von
Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
Auch Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld
beziehen.
Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber
normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen,
soll die Bundesagentur für Arbeit künftig
vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz
geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für
die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.
Die im "Gesetz zur befristeten krisenbedingten
Verbesserung der Regelungen für das
Kurzarbeitergeld" eingeräumten Ermächtigungen werden
mit der Verordnung voll ausgeschöpft.
Coronavirus-Lage: Zugang zu Kurzarbeitergeld
wird erleichtert
Vom Kabinett am 10 März 2020 beschlossen
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt
Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor große
Herausforderungen. Um diesen wirksam
entgegenzutreten, hat die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf beschlossen, der den Zugang zu
Kurzarbeitergeld erleichtert.
Dienstag, 10. März 2020 "Unser Ziel ist, dass in
dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und
kein Unternehmen dauerhaft Schaden nimmt", erklärte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag bei
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Der Bezug von Kurzarbeitergeld
soll erleichtert und damit auch ein Stück Sicherheit
geschaffen werden, sagte Heil.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte:
"Wir setzen damit den Beschluss des
Koalitionsausschusses und der gesamten
Bundesregierung um." Es gehe um den Erhalt von
Arbeitsplätzen, Unternehmen und
Wettbewerbsfähigkeit.
Kurzarbeitergeld: Leistungen
erweitert Konkret sieht das neue Gesetz folgende
Maßnahmen vor: Wenn auf Grund schwieriger
wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben,
kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn
mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom
Arbeitsausfall betroffen sein könnten.
Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der
Belegschaft Auf den Aufbau negativer
Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes
soll vollständig oder teilweise verzichtet werden
können. Das geltende Recht verlangt, dass in
Betrieben, in denen Vereinbarungen zu
Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch
zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins
Minus gefahren werden.
Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
Die Sozialversicherungsbeiträge, die
Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten
zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit
künftig vollständig erstatten. Damit soll
ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit
stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu
nutzen.
Weil das neue Gesetz Bundestag und Bundesrat im
Schnellverfahren zugeleitet werden soll, geht
Bundesarbeitsminister Heil davon aus, dass es noch
in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten kann. Von
da an gelten die Regelungen zunächst bis Ende 2020.
Qualifizierung für die Arbeit von morgen
Gleichzeitig sieht der neue Gesetzentwurf
Neuregelungen in einem weiteren Bereich vor - den
Qualifizierung. Denn die zunehmende Digitalisierung
der Arbeitswelt und die Maßnahmen zur Bekämpfung des
Klimawandels gehen mit einem tiefgreifenden
Strukturwandel einher.
Es gilt, Beschäftigte und Arbeitgeber fit zu machen
für die Arbeitswelt von morgen. Mit dem "Gesetz zur
Förderung der beruflichen Weiterbildung im
Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der
Ausbildungsförderung" sollen die Förderinstrumente
der Arbeitsmarktpolitik weiterentwickelt werden.
Auf der Grundlage der Regelungen des
Qualifizierungschancengesetzes soll die
Weiterbildungsförderung von Beschäftigten weiter
verbessert werden: So soll das Antrags- und
Bewilligungsverfahren für Arbeitgeber und
Beschäftigte einfacher werden. Es wird höhere
Zuschüsse geben, wenn ein größerer Anteil der
Beschäftigten eines Betriebes
Weiterbildungsmaßnahmen braucht.
Wenn ein Berufsabschluss nachgeholt werden soll,
soll es einen Rechtsanspruch auf Förderung geben.
Die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien
für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen
soll für Eintritte in berufsabschlussbezogene
Weiterbildungen bis zum Ende des Jahres 2023
verlängert werden. Wer sich außerdem frühzeitig
arbeitsuchend oder arbeitslos meldet, kann dies
künftig auf elektronischem Weg tun.
Fragen und
Antworten zum Coronavirus
•
Welche Auswirkung haben die Infektionsfälle des
Coronavirus in Italien auf Deutschland? Mit den
Infektionsfällen in Italien sei die
Corona-Epidemie als Epidemie zwar in Europa
angekommen, "ich bin jedoch fest davon
überzeugt, dass wir bestmöglich vorbereitet
sind", erklärt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
vor der Presse. Das deutsche Gesundheitswesen
sei eines der besten der Welt.
"Ärzte und Pflegekräfte und alle anderen, die im
Gesundheitswesen tätig sind, bewältigen jedes
Jahr Grippewellen, die das Gesundheitswesen
zumindest vor vergleichbare Herausforderungen
stellen", so der Gesundheitsminister. Die
italienische Regierung habe entschlossen und
schnell gehandelt, um die eigene Bevölkerung und
auch die Bevölkerung in Europa zu schützen.
Dafür sei er der italienischen Regierung und
allen vor Ort Beteiligten sehr, sehr dankbar,
bekräftigte Spahn.
•
Wie groß ist die Gefahr, sich in Deutschland mit
dem Coronavirus anzustecken? Die Gefahr für die
Gesundheit der Bevölkerung hierzulande durch die
neue Atemwegserkrankung aus China ist aktuell
weiterhin gering - trotz der bekannten Fälle von
Corona-Infizierten in Deutschland. So lautet die
Einschätzung des
Robert-Koch-Instituts,
der zentralen Behörde in Deutschland für
Krankheitsüberwachung und -prävention. Derzeit
gibt es keine Hinweise auf eine anhaltende
Viruszirkulation in Deutschland. Dennoch muss
davon ausgegangen werden, dass weitere Fälle von
Corona-Infizierungen auftreten werden.
Die wenigen in Deutschland
bestätigten Infektionsfälle stehen im
Zusammenhang mit einem einzigen
Infektionsgeschehen bei einer Firma in Bayern.
Darüber hinaus sind lediglich einzelne
deutsche Staatsbürger betroffen, die Anfang
Februar 2020 aus Wuhan ausgeflogen worden waren.
Die meisten Patienten sind bereits genesen und
aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Im Falle der Rückkehrer aus
besonders betroffenen Infektionsgebieten
erfolgte die Anordnung der Quarantäne durch die
jeweiligen Gesundheitsämter – das betrifft
sowohl die häusliche Quarantäne als auch die
zentrale Unterbringung.
Eine Übertragung über
unbelebte Flächen beispielsweise Pakete oder
importiertes Spielzeug ist bisher nicht
dokumentiert. Das für diese Frage zuständige
Bundesinstitut
für Risikobewertung
kommt zu der Auffassung: Aufgrund der bisher
ermittelten Übertragungswege und der relativ
geringen Umweltstabilität von Coronaviren ist es
nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich,
dass importierte Waren Quelle einer Infektion
mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten.
•
Welche Krankheitszeichen werden durch das
neuartige Coronavirus ausgelöst? Husten, Schnupfen,
Halskratzen und Fieber: Eine Infektion mit dem
neuartigen Coronavirus kann - wie bei anderen
Atemwegserkrankungen auch - zu diesen
Krankheitszeichen führen. Einige Betroffene
klagen auch über Durchfall. Bei einem Teil der
Patienten scheint das Virus mit einem schwereren
Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und
Lungenentzündung zu führen.
Derzeit liegt der Anteil der
Todesfälle, bei denen die Erkrankung mittels
Labortest bestätigt wurde, bei etwa
zwei Prozent. Es ist aber wahrscheinlich, dass
dieser Anteil tatsächlich geringer ist, weil
sich die Daten auf Patienten beziehen, die im
Krankenhaus behandelt wurden. Todesfälle traten
bisher vor allem bei Patienten auf, die älter
waren und/oder bereits zuvor an chronischen
Grunderkrankungen litten.
Deutschland ist gut aufgestellt, wenn es um die
Behandlung von Erkrankten mit dem neuen Virus
geht. Das Robert-Koch-Institut als zuständiges
Bundesinstitut für den Umgang mit
Infektionskrankheiten hat ein
Lagezentrum eingerichtet.
Vor allem das Netzwerk von
Kompetenzzentren und Spezialkliniken in
Deutschland sichert eine Versorgung auf höchstem
internationalen Niveau.
Deutschland verfügt über ein sehr gutes
Krankheitswarn- und Meldesystem und
Pandemiepläne. Die Flughäfen, über die weitere
Fälle eingeschleppt werden könnten, sind
entsprechend vorbereitet. Zudem wurde die
Meldepflicht zu möglichen Erkrankungsfällen
verschärft.
Das Robert-Koch-Institut
arbeitet eng mit verschiedenen Behörden und
Einrichtungen zusammen - auf internationaler und
nationaler Ebene. Es erfasst kontinuierlich die
aktuelle Lage, bewertet alle Informationen,
erstellt eine Risikobewertung und veröffentlicht
sie auf seiner Internetseite.
•
In Italien sind ganze Orte abgeriegelt worden.
Ist das auch in Deutschland möglich?
Das ist bislang keine Überlegung der
Bundesregierung. Bisher wurden die wenigen
Infizierten in Deutschland isoliert und
behandelt. Ihre Kontaktpersonen wurden
engmaschig in häuslicher Quarantäne betreut.
Dieses Vorgehen bleibt weiterhin das Ziel der
Bundesregierung.
Das Infektionsschutzgesetz
sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um ein
Infektionsgeschehen zu begrenzen. Zwischen der
Absage von Großveranstaltungen, der Schließung
von Einrichtungen wie Schulen oder Kitas "bis
hin zum Abriegeln ganzer Städte" gebe es jedoch
zahlreiche Zwischenstufen, erläuterte
Gesundheitsminister Spahn. Entschieden werden
müsse im Einzelfall. Vorrangig sei jedoch,
angemessen und verhältnismäßig zu reagieren.
Grundsätzlich ist eine
Wiedereinführung von sogenannten
Binnengrenzkontrollen nach den Vorschriften des
Schengener Grenzkodex möglich. Dieser Grenzkodex
setzt allerdings eine ernsthafte Bedrohung für
die öffentliche Ordnung oder die öffentliche
Sicherheit voraus.
Grenzkontrollen sind dabei zunächst für die
Dauer von 30 Tagen möglich - oder auch für die
vorhersehbare Dauer der ernsthaften Bedrohung,
wenn diese den Zeitraum von 30 Tagen
überschreitet.
Es gilt der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit: Eine vorübergehende
Wiedereinführung von Grenzkontrollen darf in
Umfang und Dauer nicht über das Maß hinausgehen,
das zur Bewältigung einer ernsthaften Bedrohung
unbedingt erforderlich ist.
•
Wie groß ist das Ansteckungsrisiko in anderen
Ländern? Der von China
ausgehende Ausbruch des Coronavirus hat
mittlerweile weltweite Auswirkungen. Dabei ist
China nach wie vor am stärksten betroffen.
Inzwischen treten aber auch in vielen anderen
Ländern Infektionsfälle auf, so wie in Italien.
Vor Reisen in betroffene
Länder wird empfohlen, die Internetseite des
Auswärtigen Amts aufzusuchen. Dort finden sich
Reise- und
Sicherheitshinweise zu allen Ländern.
Diese werden laufend aktualisiert - auch zum
Thema gesundheitliche Risiken. Derzeit warnt das
Auswärtige Amt vor Reisen in die besonders vom
Virus betroffene chinesische Provinz
Hubei und
rät von nicht notwendigen Reisen in andere
Gebiete Chinas ab.
Auf globaler Ebene - so
die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts -
handelt es sich um eine sich sehr dynamisch
entwickelnde und ernst zu nehmende Situation.
Die Schwere der neuen Atemwegserkrankung lässt
sich gegenwärtig noch nicht beurteilen, da nicht
genügend Daten vorliegen.
•
Was müssen Reisende beachten, die aus
Coronavirus-Risikogebieten zurückkommen? Wer mit dem Flugzeug
nach Deutschland zurückkommt und während des
Fluges an Krankheitsanzeichen wie Fieber, Husten
oder Atemnot leidet, sollte die Flugbesatzung
informieren. Falls solche Anzeichen am Flughafen
auftreten, bitte das Flughafenpersonal
aufsuchen.
Wer engen Kontakt mit
Menschen hatte, bei denen das neuartige Virus im
Labor nachgewiesen wurde, oder wer sich in einem
Risikogebiet aufgehalten hat, sollte Kontakte zu
anderen Personen vermeiden. Diejenigen sollten
sich unverzüglich mit dem zuständigen
Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Die
Kontaktdaten kann man zum Beispiel über eine
Datenbank des Robert
Koch-Instituts (RKI)
abfragen. Zusammen kann dann geklärt werden, was
zu tun ist.
Wer medizinische Hilfe
benötigt, sollte telefonisch Kontakt mit einer
Arztpraxis aufnehmen. Wichtig dabei der Hinweis,
dass man in einem Corona-Risikogebiet gewesen
war oder Kontakt mit Menschen aus einem
Corona-Risikogebiet hatte. Für Ärztinnen und
Ärzte stellt das Robert Koch-Institut im
Internet
Informationen für die
Fachöffentlichkeit
bereit.
Das
Bundesgesundheitsministerium aktualisiert
fortlaufend auf seiner Internetseite
die Informationen zum Coronavirus. Auch die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat
auf ihrer Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen
zum neuartigen Coronavirus bereitgestellt.
Beim Robert-Koch-Institut ist auf
der Internetseite ein umfassendes
Info-Paket
zum neuartigen Coronavirus zu finden. Daten und
Fakten zur Verbreitung und Epidemiologie, zur
Diagnostik, Prävention und Bekämpfung richten sich
an eine interessierte Öffentlichkeit und an
medizinisches Personal.
Die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) informiert auf ihren Internetseiten ebenfalls
über das
neuartige Coronavirus.
Berlin/Duisburg, 28. Februar 2020
- Mit der Verschärfung des Waffenrechts wird künftig
unter anderem der vollständige Lebenszyklus einer
Waffe dokumentiert. Dafür erhalten Hersteller neue
Meldepflichten. Auch für unbrauchbar gemachte Waffen
wird eine Anzeigepflicht eingeführt. Die Neuregelung
geht auf eine EU-Richtlinie
zurück, die nach den Anschlägen von Paris und
Brüssel beschlossen wurde. Das verschärfte
Waffenrecht ist auch Teil des Maßnahmenpakets der
Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
und der Hasskriminalität.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte
Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus
Drittstaaten. Zielgruppe sind Personen mit einem
Hochschulabschluss oder einer qualifizierten
Berufsausbildung. So wird etwa im Bereich der
qualifizierten Beschäftigung zum 1. März die
Vorrangprüfung aufgehoben. Bereits vorab hat die
BA ein
Modellvorhaben gestartet, das Ausländer bei der
Anerkennung von Berufsabschlüssen berät.
Ab 1. März müssen Kinder und
Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie
Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften
wie Asylbewerberheimen betreut werden, gegen Masern
geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser
Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder
ohne Masernimpfung können vom Besuch einer
Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Masern
gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten
und können tödlich enden. Mit dem neuen Gesetz soll
in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95
Prozent erreicht werden. Diese Quote braucht es, um
Masern vollständig zu eliminieren.
Zum 19. Februar 2020 sind
Änderungen bei der Förderung der Elektromobilität in
Kraft getreten. Eine wichtige Anpassung: Die
Kaufprämie für Elektroautos wurde erhöht und beträgt
jetzt bis zu 6.000 Euro.
Der erhöhte "Umweltbonus" wurde im Rahmen der
Konzertierten Aktion Mobilität beschlossen. Er
gilt bis Ende 2025 sowie rückwirkend für Fahrzeuge,
die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Mit
Blick auf die Klimaziele 2030 möchten
Bundesregierung und Industrie so den Absatz von
Elektrofahrzeugen erhöhen.
Anträge können Käuferinnen und Käufer beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) stellen.
Wer
jahrzehntelang in die Rentenversicherung
eingezahlt hat, soll im Alter auch etwas
davon haben. Mit der Grundrente sorgt die
Bundesregierung dafür, dass sich die
Menschen darauf verlassen können. Das
Kabinett hat nun das Grundrentengesetz
beschlossen. Die wichtigsten Fragen und
Antworten.
Was ist die
Grundrente?
Rentnerinnen und Rentner,
die ein Leben lang gearbeitet, Kinder
erzogen oder Angehörige gepflegt haben,
sollen für ihre Lebensleistung im Alter eine
spürbar höhere Rente bekommen: Bisher
niedrige Renten werden deshalb mit der neuen
Grundrente aufgewertet.
Wer bekommt die
Grundrente?
Rund 1,3 Millionen
Rentnerinnen und Rentner, die in ihrem
Arbeitsleben unterdurchschnittliche
Verdienste erzielt haben, profitieren
künftig von der Grundrente. Dies gilt für
viele Frauen und Menschen in Ostdeutschland.
Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Anspruch auf Grundrente
hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet,
Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat,
aber im Durchschnitt wenig verdient hat -
über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent
des Durchschnittsverdienstes im Jahr.
Muss ich die
Grundrente beantragen?
Ob ein Anspruch auf
Grundrente besteht, wird automatisch
geprüft. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Die Grundrente soll so
zielgenau wie möglich ausgestaltet werden.
Deshalb findet eine automatisierte
Einkommensprüfung statt. Einkommen wird
angerechnet, wenn es den Freibetrag von
1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro
für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu
versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und
ausländische Einkünfte werden ebenfalls
angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro
(1.950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent,
Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei
Paaren) wird voll angerechnet.
Wie hoch ist die
Grundrente?
Die Grundrente kann
maximal 404,86 Euro im
Monat betragen.
Ein Beispiel:
Frau A. aus Dresden war 37 Jahre
beitragspflichtig beschäftigt und hat
etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns
verdient. Sie hat damit im Jahr
durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte in
der Rentenversicherung erworben. Ihre
Altersrente beläuft sich daher nur auf
rund 497 Euro (brutto). Mit der
Grundrente bekommt sie zukünftig
Altersbezüge in Höhe von rund 887 Euro.
Wie wird die
Grundrente berechnet?
Grundlage sind die
Entgeltpunkte (EP), die während des gesamten
Versicherungslebens erworben wurden. Der
Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte
muss zwischen 30 und 80 Prozent des
Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen
0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden
dann verdoppelt - maximal auf 0,8 EP.
Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent
verringert. Damit fällt die Rente umso höher
aus, je höher die eigene Beitragsleistung
ist.
Beispielrechnung für Frau A.: durchschnittliche Entgeltpunkte
(EP): 0,4 EP Rente aus eigener Beitragsleistung:
37 Jahre x 0,4 EP x 31,89 Euro
(Rentenwert Ost) = rund 497 Euro Grundrentenzuschlag:
[35 Jahre x 0,4 EP x 31,89 Euro
(Rentenwert Ost)] – 12,5 % = rund 390
Euro
Gesamtrente: 497 + 390 = 887 Euro
(brutto)
Wie wird die Grundrente finanziert?
Die erforderlichen Mittel
werden durch eine Anhebung des allgemeinen
Bundeszuschusses zur Rentenversicherung
aufgebracht. Dieser wird ab 2021 um 1,4
Milliarden Euro erhöht. Damit wird die
Grundrente vollständig aus Steuermitteln
finanziert. Die Beitragszahlerinnen und
Beitragszahler werden somit nicht belastet.
Welche Maßnahmen enthält das Gesetz noch?
Neben dem Kernelement des
Gesetzes – der Grundrente – werden
Freibeträge für langjährige Versicherung in
der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, dem sozialen
Entschädigungsrecht und im Wohngeld
eingeführt.
Wer mindestens 33 Jahre
lang in der gesetzlichen Rentenversicherung
versichert war oder vergleichbare Zeiten in
verpflichtenden Alterssicherungssystemen
erworben hat, soll bei Vorliegen der
sonstigen Voraussetzungen einen Freibetrag
von mindestens 100 Euro und maximal 216 Euro
(50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1)
erhalten.
985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar
2020
13
Gesetze hat der Bundesrat in der ersten Sitzung des
neuen Jahres gebilligt - sie können nun wie geplant
in Kraft treten.
Mit eigenen Gesetzesinitiativen fordert die
Länderkammer,
Kindesmissbrauch lebenslang im Führungszeugnis
zu registrieren und die Aufsicht über
Jugendheime zu verbessern sowie den Ausbau von
Windkraftanlagen zu erleichtern. Sie werden nun dem
Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.
An die Bundesregierung adressiert der Bundesrat
Forderungen zur effektiveren
Lebensmittelüberwachung.
Bekämpfung der Hasskriminalität
Neu vorgestellt wurden zahleiche Vorschläge aus den
Ländern: zur
Registrierungspflicht für Nutzerdaten in
sozialen Netzwerken, zum „Marktortprinzip“
für effektivere Strafverfolgung von
Hasskriminalität, zur besseren Absicherung von
Pauschalreisen im Insolvenzfall, Vermeidung von
Lieferengpässen bei Medikamenten, erweiterten
Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen,
Wettbewerbsfähigkeit für Erneuerbare Energien sowie
zu erhöhten Lohnkostenzuschüssen für
Langzeitarbeitslose und Kartellbußen zugunsten von
Verbraucherverbänden.
Keine Abstimmung gab es zu einem Antrag Berlins,
Pyrotechnik beim Silvesterfeuerwerk verstärkt zu
verbieten - die Vorlage wurde vertagt.
Kinderbetreuung, Upskirting, Wohngeld
Zu 13 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett konnte
der Bundesrat Stellung nehmen, bevor der Bundestag
entscheidet: Pläne zum Ausbau der Betreuungsplätze
für Kinder im Vorschul- und
Grundschulalter, zur Strafbarkeit heimlicher
Bildaufnahmen im Intimbereich - dem so genannten
Upskirting, zum Schutz vor
Konversionsbehandlungen der sexuellen
Orientierung, zu Geologiedaten für die atomare
Endlagersuche und zur Erhöhung des Wohngelds.
Straßenverkehrsnovelle, Windräder,
Psychotherapeutenapprobation
Die Länder stimmten 14 Verordnungsentwürfen der
Bundesregierung zu - unter anderem der
Novelle der Straßenverkehrsordnung - allerdings
nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen.
Gleiches gilt für die neue Approbationsordnung für
Psychotherapeuten und -therapeutinnen sowie eine
Verwaltungsvorschrift, die das nächtliche
Dauerblinken von Windrädern minimiert.
Abgesetzt: Kastenstandverordnung Noch keine
Entscheidung traf der Bundesrat über Regierungspläne
zum so genannten
Kastenstand in der Schweinehaltung: die
Verordnung wurde zu Beginn der Sitzung von der
Tagesordnung abgesetzt.
Bundesrat fordert mehr
Geld für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Der Bundesrat hat sich am 14. Februar 2020 kritisch
zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, den
Ländern zur Umsetzung des für 2025 geplanten
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an
Grundschulen Finanzhilfen über zwei Milliarden Euro
zu gewähren. Der beabsichtige Zuschuss für die Jahre
2020 und 2021 über ein Sondervermögen könne nur ein
erster Schritt sein, unterstreicht er in seiner
Stellungnahme.
Zu vieles noch ungeklärt Derzeit sei noch viel zu
unklar, wie der Rechtsanspruch umgesetzt werden
kann. Völlig offen sei beispielsweise, wie er
inhaltlich genau aussehen soll. Gleiches gelte für
die finanzielle Beteiligung des Bundes bei den
Investitions- und Betriebskosten. Vor diesem
Hintergrund könne die von der Bundesregierung
beabsichtigte Einrichtung des Sondervermögens nicht
abschließend sein, unterstreicht der Bundesrat.
Investitions- und Betreuungskosten über 10
Milliarden
Bereits jetzt sei klar, dass auf die Länder und
Kommunen durch den Rechtsanspruch dauerhafte Kosten
in Milliardenhöhe zukämen. Das Deutsche
Jugendinstitut schätze allein die Investitionskosten
auf bundesweit 7,5 Milliarden Euro. An
Betriebskosten kämen ca. weitere 4,5 Milliarden Euro
hinzu. Finanzierung klären Die Länder halten es
deshalb für zwingend erforderlich, dass die
Finanzierung des Rechtsanspruchs im laufenden
Gesetzgebungsverfahren geklärt wird.
Chancengleichheit soll gestärkt werden
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Hierdurch
soll die Chancengleichheit der Kinder gestärkt
werden. Nächste Stationen: Bundesregierung,
Bundestag
Bundesrat stimmt StVO-Novelle zu - mit
Änderungen
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der
Straßenverkehrsnovelle zugestimmt - allerdings nur
unter der Bedingung zahlreicher Änderungen. Setzt
die Bundesregierung diese um, kann sie die
Verordnung verkünden und in Kraft treten lassen.
Ziel der Verordnung ist es, sichere,
klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern.
Mehr Sicherheit für den Radverkehr
Insbesondere das Radfahren soll sicherer werden. So
gilt künftig ein Mindestabstand beim Überholen durch
Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter
außerorts. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim
Rechtsabbiegen grundsätzlich auf
Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf
Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein
generelles Halteverbot.
Künftig sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile
ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer
möglich.
Höhere Bußgelder für Falschparker
Flankierend passt die Verordnung den Bußgeldkatalog
an. Teurer werden insbesondere die Geldbußen für
unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf
Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso das Parken
auf Geh- und Radwegen. Künftig könnten bis zu 100
Euro Strafe anfallen.
Vorteile für Carsharing
Neben dem Radverkehr will die Verordnung auch die
Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine
klimafreundlichere Mobilität vorantreiben. Sie sieht
daher auch Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeugen
vor. Praxisvollzug erleichtern Auf Wunsch des
Bundesrates soll die Verordnung an vielen Stellen
nachgebessert werden.
Die circa 40 Änderungen dienen unter anderem dazu,
den Praxisvollzug zu verbessern, den Schilderwald zu
verringern und Bußgeldtatbestände besser aufeinander
abzustimmen.
Busspuren nicht für Pkw öffnen
Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit der von
der Bundesregierung geplanten Öffnung der Busspuren
für Pkw mit mehr als drei Personen, ebenso dem
generellen Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu
parken. Beide Regelungen möchte er aus der
Regierungsverordnung streichen lassen.
Weitere Änderungen betreffen die Geschwindigkeit
beim Rechtsabbiegen, die Mitnahme von Personen auf
Rädern und Rikschas und das Nebeneinanderfahren von
E-Scootern.
Bußgelder erhöhen
Zahlreiche Anpassungen fordert der Bundesrat bei den
Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten
und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. So verlangt
er, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf
Gehwegen deutlich zu erhöhen: auf bis zu 100 Euro.
Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken,
Parken an unübersichtlichen Kurven und auf
Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das
Behindern von Rettungsfahrzeugen soll künftig höher
sanktioniert werden.
Keine Mehrheit für Tempolimit
Das ursprünglich vom Umweltausschuss geforderte
generelle Tempolimit auf Autobahnen konnte sich im
Bundesratsplenum ebenso wenig durchsetzen wie die
Erhöhung des Gebührenrahmens für
Anwohnerparkausweise und die Erlaubnispflicht für
„Freefloating-Anbieter“ von E-Scootern und
Leihfahrrädern, die auf Gehwegen abgestellt werden.
Notbremsassistenten
In einer begleitenden Entschließung bittet der
Bundesrat die Bundesregierung, das Ausschalten von
Notbremsassistenzsystemen in Fahrzeugen mit mehr als
3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit ab 30 km/h zu
verbieten, Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit
einzustufen und ein angemessenes Bußgeld zu erheben.
Damit sollen Unfälle beim Auffahren auf das Stauende
verhindert werden. Außerdem appelliert der Bundesrat
an die Bundesregierung, das Sanktionsniveau
insgesamt zu erhöhen, um eine general- und
spezialpräventive Wirkung zu erzielen und das
Sanktionsgefüge zu wahren.
Dass die vorgelegte Verordnung nur selektiv in den
Bußgeldkatalog eingreift, kritisieren die Länder in
ihrer Entschließung. Wie es weitergeht Das
Bundesverkehrsministerium hat bereits angekündigt,
dass es die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen
schnellstmöglich umsetzen und den konsolidierten
Text im Bundesgesetzblatt verkünden wird. Die
Verordnung soll im Wesentlichen am Tag nach der
Verkündung in Kraft treten.
Wo finde ich aktuelle und zuverlässige
Informationen zum Geschehen rund um das Coronavirus?
Berlin/Duisburg, 05. Februar 2020 -Das Bundesgesundheitsministerium
aktualisiert fortlaufend auf seiner Internetseite die
Informationen zum Coronavirus. Hier finden sich auch
Informationen zum Gesundheitszustand der
Erkrankten. Beim Robert-Koch-Institut ist auf der
Internetseite ein umfassendes Info-Paket zum
neuartigen Coronavirus zu finden. Daten und Fakten
zur Verbreitung und Epidemiologie, zur Diagnostik,
Prävention und Bekämpfung richten sich an eine
interessierte Öffentlichkeit und an medizinisches
Personal. Auch die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung hat auf ihrer
Internetseite Antworten auf häufig
gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus
bereitgestellt.
Wie wahrscheinlich ist es, dass sich das Coronavirus
in Deutschland ausbreitet?
Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung
hierzulande durch die neue Atemwegserkrankung aus
China ist aktuell weiterhin gering - trotz der
bekannten einzelnen Fälle von Corona-Infizierten in
Deutschland. So lautet die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts,
der zentralen Behörde in Deutschland für
Krankheitsüberwachung und -prävention.
Diese Einschätzung wird auch von den
Gesundheitsbehörden unserer Nachbarländer und dem
Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention und
-kontrolle (ECDE) sowie der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) geteilt. Die
erkrankten Personen in Deutschland sind gut versorgt
und - um eine Ausbreitung zu vermeiden - so lange
isoliert, wie eine Ansteckungsgefahr von ihnen
ausgeht.
Welche Vorbereitungen sind getroffen?
Deutschland ist gut aufgestellt, wenn es um die
Behandlung von Erkrankten mit dem neuen Virus geht.
Das Robert-Koch-Institut als zuständiges
Bundesinstitut für den Umgang mit
Infektionskrankheiten hat ein
Lagezentrum eingerichtet. Vor allem das Netzwerk von
Kompetenzzentren und Spezialkliniken in Deutschland
sichert eine Versorgung auf höchstem internationalen
Niveau. Deutschland verfügt über ein sehr gutes
Krankheitswarn- und Meldesystem und Pandemiepläne.
Die Flughäfen, über die weitere Fälle eingeschleppt
werden könnten, sind entsprechend vorbereitet. Zudem
wurde die Meldepflicht zu möglichen
Erkrankungsfällen verschärft. Das
Robert-Koch-Institut arbeitet eng mit verschiedenen
Behörden und Einrichtungen zusammen - auf
internationaler und nationaler Ebene. Es erfasst
kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle
Informationen, erstellt eine Risikobewertung und
veröffentlicht sie auf der Internetseite.
Wie wird das Virus übertragen?
Das Coroanavirus kann von Mensch zu Mensch
übertragen werden. Um das Ansteckungsrisiko zu
verringern, gilt daher wie für alle
Infektionskrankheiten: gute Handhygiene, Husten-
und Nies-Etikette sowie Abstand
zu Erkrankten halten. Eine Übertragung über
unbelebte Flächen beispielsweise Pakete oder
importiertes Spielzeug ist bisher nicht
dokumentiert. Das für diese Frage zuständige Bundesinstitut
für Risikobewertung kommt zu der Auffassung:
Aufgrund der bisher ermittelten Übertragungswege und
der relativ geringen Umweltstabilität von
Coronaviren ist es nach derzeitigem Wissensstand
unwahrscheinlich, dass importierte Waren Quelle
einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein
könnten.
Mehr Klarheit bei den Handyrechnungen
Intransparente Handyrechnungen sollen künftig der
Vergangenheit angehören. Ab Februar müssen
Mobilfunkunternehmen Verbraucherinnen und
Verbrauchern eine nachvollziehbare Kostenübersicht
bieten.
Abbuchungen auf der Handyrechnung, die sich
Verbraucher nicht erklären können, sollen schon bald
der Vergangenheit angehören. Ab dem 1. Februar 2020
schreibt die Bundesnetzagentur für
Mobilfunkunternehmen vor, dass Kosten etwa für Abos
und Apps grundsätzlich nur noch über die
Handyrechnung abgerechnet werden dürfen, wenn die
Bestellung auf der Internetseite des
Mobilfunkunternehmens bestätigt wird.
Wenn der Drittanbieter mehr Verbraucherschutz
einbaut, etwa übersichtliche Bezahlseiten verwendet
oder Informationen versendet, die deutlich machen,
dass neben dem Mobilfunk eine weitere Leistung in
Anspruch genommen wird, kann dies ebenfalls über die
Handyrechnung erfolgen.Weitere
Informationen zur Handyrechnung
Höhere Mindestlöhne, höherer Urlaubsanspruch
Das ändert sich für Pflegekräfte
Gut 1,2 Millionen Menschen arbeiten in der
Altenpflege. Ob Hilfskraft oder Pflegefachkraft: Für
alle sollen künftig höhere Mindestlöhne gelten. Das
empfiehlt die Pflegekommission. Die Empfehlungen
sollen per Verordnung umgesetzt werden.
Für Pflegehilfskräfte sollen ab 1. Juli 2020 die
Mindestlöhne in vier Schritten bis zum 1. April 2022
auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro
pro Stunde steigen. Bereits ab dem 1. September 2021
soll es keine regional unterschiedlichen
Pflegemindestlöhne mehr geben.
Erstmals höhere Mindestlöhne für qualifizierte
Pflegekräfte
Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten
Mal einen Mindestlohn für qualifizierte
Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte
festgelegt: Für qualifizierte Hilfskräfte - mit
einer einjährigen Ausbildung - soll bereits ab 1.
April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im
Westen) oder 12,20 Euro (im Osten) gelten. Ab 1.
April 2022 sind es dann in Ost und West dann 13,20
Euro. Pflegefachkräfte - mit dreijähriger Ausbildung
- sollen ab dem 1. September 2021 bundesweit
mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 1. April 2022
soll der Mindestlohn auf 15,40 Euro steigen.
Höherer Urlaubsanspruch
Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch soll es
für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte
Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer
Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die
Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf jeweils
sechs Tage steigen.
Streitschlichtungen bei Flugausfall
Der Flug fällt aus, die Bahn ist verspätet? Wenn die
Beschwerde beim Unternehmen nicht fruchtet, können
sich Fahrgäste an die Schlichtungsstelle für den
öffentlichen Personenverkehr wenden. Ein Überblick.
Haben Reisende Probleme mit der Bahn, im
Flugverkehr, mit dem Bus oder bei einer Schifffahrt
können sie sich mit ihrer Beschwerde an diesöp wenden.
Auch wennonlinegebuchte
Reisen nicht wie geplant verlaufen, ist diesöpdie
richtige Anlaufstelle.
Doch aufgepasst: Die Schlichtungsstelle wird erst
aktiv, wenn der Reisende zuvor seine Beschwerde bei
den Unternehmen direkt vorgebracht und keine oder
keine zufriedenstellende Antwort bekommen hat. Zudem
müssen die Unternehmen, gegen die die Beschwerde
vorgebracht wird, dersöpangeschlossen
sein. Ob dies der Fall ist, kann auf der
Internetseite des jeweiligen Unternehmens eingesehen
werden.
Welche Art von Problemen
geht die söp an?
Reisebeschwerden können
vielfältig sein. Ob Verspätungen, verpasste
Anschlüsse, Zug- oder Flugausfall, Nichtbeförderung,
Überbuchung oder Gepäckprobleme - die Schlichter
können helfen. Diesöpschlichtet
derzeit für insgesamt 370 Verkehrsunternehmen. Sie
erstellt Empfehlungen zur außergerichtlichen
Streitbeilegung. Die meisten dieser Empfehlungen
werden von den Reisenden und den Verkehrsunternehmen
auch angenommen. Lautsöpgibt
es in mehr als 80 Prozent der Streitigkeiten eine
einvernehmliche Lösung. Interessierte finden auf der
Internetseite dersöp anonymisierte
Beispiele fürSchlichtungsempfehlungen.
BMVI fördert erstmals
Radverkehrs-Professuren
Radverkehr wird Uni-Fach:
Bundesminister Andreas Scheuer übergab sieben
Hochschulen heute in Berlin ihre Zukunftsschecks für
die Stiftungsprofessuren Radverkehr.
Berlin/Duisburg, 6. Februar 2020 - Konkret geht es
darum, den Radverkehr in Forschung und Lehre zu
verankern – von der Infrastrukturplanung über
Mobilitätsmanagement bis zur fahrradfreundlichen
Gesetzgebung. Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer: Wir stärken Radfahrern den Rücken!
Radverkehr muss als gleichberechtigtes
Verkehrsmittel von Anfang an mitgedacht werden – sei
es in der Gesetzgebung, in der Verkehrsplanung oder
in der Innovationsforschung. Deshalb fördern wir den
Radverkehr jetzt als Uni-Fach. Wir stellen den
Radfahrern Verbündete an die Seite, die ihr Know-How
in Zukunft gezielt vor Ort und in den Städten und
Kommunen einsetzen können. So geben wir den
Radfahrern eine starke Stimme und machen den Umstieg
aufs Rad noch attraktiver.
Mit einem Volumen von 8,3 Millionen Euro fördert das
Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) erstmals
Radverkehrs-Professuren. 33 Hochschulen haben ihr
Interesse bekundet – an sieben Hochschulen werden
nun spezialisierte Masterstudiengänge akkreditiert.
Die Verfahren zur Einrichtung der Professuren
beginnen noch in diesem Jahr. Eine Förderung des
BMVI erhalten: Bergische Universität Wuppertal
Frankfurt University of Applied Sciences Hochschule
Technik und Wirtschaft Karlsruhe Hochschule
RheinMain Wiesbaden Ostfalia Hochschule Wolfenbüttel
Technische Hochschule Wildau Universität Kassel
Details zu den Vorhaben der Hochschulen finden Sie
hier:
www.bmvi.de/Stiftungsprofessuren-Radverkehr
Die Stiftungsprofessuren Mit den
Stiftungsprofessuren etablieren und stärken wir die
interdisziplinäre Forschung und Lehre zu Radverkehr
und nachhaltiger Mobilität. Die neu eingerichteten
Professuren forschen und bilden zu wichtigen
Radverkehrsaspekten aus, darunter Verkehrsplanung,
Verkehrssicherheit, Fußverkehr oder Logistik.
Zudem erproben sie neue Technologien und arbeiten über starke
Kooperationsnetzwerke an der Mobilität von morgen.
So bauen wir dringend benötigte Fachkompetenz für
die Zukunft auf. Der Nationale Radverkehrsplan
(NRVP) Das BMVI startet die Förderung
„Stiftungsprofessuren Radverkehr“ im Rahmen des
Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020.
Dieser zeigt Bund, Ländern und Kommunen – den
jeweiligen Zuständigkeiten entsprechend – konkrete
Maßnahmen auf, um den Radverkehr zu stärken: von der
Verkehrssicherheit über Infrastruktur,
Elektromobilität und Fahrradtourismus bis hin zur
Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln. Mit den
geförderten Professuren sollen Synergien genutzt
werden, um den Nationalen Radverkehrsplan effektiv
umzusetzen.
Ziel ist eine interdisziplinäre Vernetzung.
Erweiterte Fördermöglichkeiten Radverkehr des BMVI
Neue Förderrichtlinie für innovative Projekte zur
Verbesserung des Radverkehrs – 2020 bis 2023 für
investive Modellprojekte insgesamt 125 Mio. Euro.
Künftiges Sonderprogramm „Stadt und Land“ –
Finanzhilfen 2020 – 2023 i.H.v. bis zu 657 Mio.
Euro, u.a. für Neu, Um- und Ausbau von
flächendeckenden, möglichst getrennten und sicheren
Radverkehrsnetzen, von Fahrradstraßen und
geschützten Radwegen. Eine durchgängige, sichere und
verständliche Infrastruktur ist Grundvoraussetzung
für eine verstärkte Fahrradnutzung.
Marathonläufer übernimmt Amt des
Missbrauchsbeauftragten
Berlin/Duisburg, 28. Januar 2020
- Johannes-Wilhelm Rörig ist Unabhängiger
Beauftragter für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs. Seit über acht Jahren schauen er
und sein Team in die Abgründe der menschlichen
Seele. Warum braucht es einen
Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung und was
treibt ihn persönlich an?
Johannes-Wilhelm Rörig kämpft gegen sexuelle Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche. Seine Energie schöpft
er aus dem Wissen, was den Mädchen und Jungen
angetan wird.
"Wir reden über tausende Kinder, die in Deutschland
sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Wir reden dabei
auch über schwerste Gewalttaten, über Penetration,
über Vergewaltigung von Kleinstkindern und Kindern,
die absolut hilflos sind. Die zum Teil gefoltert
werden. Und dass es Menschen gibt, die sich daran
sexuell erfreuen." Der Auslöser Als im Jahr 2010 der
systematische Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg
bekannt wurde, richtete die Bundesregierung den
Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" ein und
berief die ehemalige Bundesfamilienministerin
Christine Bergmann zur ersten Unabhängigen
Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM).
Das Ziel: Den Betroffenen eine staatliche
Anlaufstelle außerhalb eines Strafverfahrens
bieten. Am 14. Januar 2010 wendeten sich drei
ehemalige Schüler des Berliner Canisius-Kollegs an
den damaligen Direktor der Schule, Klaus Mertes.
Patres, die an der Jesuitenschule unterrichtet
hatten, hatten die Schüler in den 1970er-Jahren
missbraucht. Mertes machte die Taten öffentlich und
löste damit eine bundesweite Debatte über sexuellen
Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen aus. In der
Folge wurden weitere Fälle bekannt,
darunter am Benediktinerkloster Ettal in Südbayern
und an der Odenwaldschule in Südhessen.
Im Dezember 2011 folgte Rörig als
Missbrauchsbeauftragter. Seinen Kindern zu erklären,
was er macht, "das war eine gewisse
Herausforderung". Seine Tochter war damals 13, sein
Sohn zehn. "Ich hatte Glück, dass es in der Schule,
in der meine Kinder waren, Präventions-Workshops
gab. Da kam dann schnell die Reaktion von meinem
Sohn: 'Ach, das haben wir schon mal besprochen.'"
Die Aufgabe Eine zentrale Aufgabe des Amtes ist
neben der Funktion als Ombudsstelle für die
Interessen Betroffener die Öffentlichkeitsarbeit.
Viele Menschen wüssten gar nicht, was sexueller
Missbrauch ist, wo dieser anfängt und wo man Hilfe
finden kann. "Es gibt kein Thema, das so gut
verdrängt werden kann wie der sexuelle
Kindesmissbrauch", sagt Rörig und betont: "Wir
brauchen eine Sensibilisierungs- und
Aufklärungskampagne zu unserem Themenfeld in der
Dimension der Anti-Aids-Kampagne."
Die Fallzahlen sind seit Jahren konstant hoch. Um
die Gesellschaft weiter für das Thema zu
sensibilisieren und Menschen aus dem Umfeld von
Kindern zu ermutigen, nicht wegzuschauen, sondern
sich Hilfe zu holen, hat der Beauftragte den Spot
"Anrufen hilft!" in Auftrag gegeben. Seit dem 28.
Januar läuft dieser landesweit im Fernsehen und im
Kino.
Zu den Aufgaben des Unabhängigen
Missbrauchsbeauftragten gehören die Information,
Sensibilisierung und Aufklärung zu Themen der
sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
sowie die Unterstützung bei Präventions- und
Hilfemaßnahmen in Einrichtungen.
Das Ziel Zum 1. April 2019 wurde Rörig in seinem Amt
für weitere fünf Jahre bestätigt. Er hat noch
viel vor: Hilfsangebote für Betroffene sollen
besser, Präventionsmaßnahmen in Schulen, Kitas und
anderen Institutionen verstärkt werden. Wer im
Kinderschutz arbeitet, soll hinreichend qualifiziert
werden. Sogenannte Landesmissbrauchsbeauftragte
sollen die verschiedenen Akteure auf Landesebene
unterstützen. Auch rechtlich sieht Rörig
Nachholbedarf. Im Dezember 2019 hat er gemeinsam mit
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey den
Nationalen Rat eingerichtet. Dieser soll bis
Sommer 2021 Ziele und konkrete Umsetzungsschritte
erarbeiten, um die Prävention, Intervention und
Hilfen sowie die Forschung zu sexueller Gewalt und
Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche zu stärken.
Der Antrieb Rörig selbst hatte eine "absolut
gewaltfreie" Kindheit und Jugend. Dafür ist er
dankbar. Umso härter trifft es ihn, von den Menschen
zu hören, die ohne diese familiäre Stabilität
aufgewachsen sind. "Mich berühren die Gespräche mit
Betroffenen", sagt er. "Zum Beispiel, wenn mir eine
heute erwachsene Frau davon berichtet, wie es sich
anfühlt, als Sechs- oder Achtjährige nachts vom
Vater vergewaltigt zu werden. Und der Vater Druck
ausübt, dass man morgens mit dem 'lieben Papi'
frühstücken muss, bevor es in die Schule geht."
Für diese Menschen kämpft er. Den sexuellen Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen einzudämmen, das ist eine
Herausforderung, die nicht von heute auf morgen zu
meistern ist. Es geht nur
in kleinen Schritten voran. Für Rörig steht
fest: "Um Erfolge im Kinderschutz zu erreichen, muss
man bereit sein, einen Langstreckenlauf zu
absolvieren." Und der 61-jährige Marathonläufer hat
einen sehr langen Atem. Etwa 12.000 Fälle des
Kindesmissbrauchs kommen jährlich zur Anzeige. Die
Dunkelziffer ist weitaus höher: "Wir gehen von ein
bis zwei Kindern pro Schulklasse aus", erläutert
Rörig. Nicht berücksichtigt ist hierbei die sexuelle
Gewalt, die Kinder im digitalen Raum oder durch
Gleichaltrige erleiden.
Fahrplan für Kohleausstieg steht
Berlin, 16. Januar 2020 - Der
Bund und die vier Braunkohle fördernden Bundesländer
haben sich bei einem Treffen im Kanzleramt auf einen
Stilllegungspfad für die deutschen Kohlekraftwerke
verständigt. Demnach wäre möglich, das Ende der
Kohleverstromung um drei Jahre auf 2035 vorzuziehen.
Der Bund unterstützt die betroffenen Länder mit 40
Milliarden Euro. Was die Einigung sonst noch
enthält.
Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland - das
soll der Stilllegungspfad regeln, den
Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit
Bundesfinanzminister Olaf Scholz,
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier,
Bundesumweltministerin Svenja Schulze und
Kanzleramtschef Helge Braun den vier Braunkohle
fördernden Bundesländern vorgestellt hat.
Dieser
Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg haben die
Ministerpräsidenten Reiner Haseloff
(Sachsen-Anhalt), Michael Kretschmer (Sachsen),
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) und Dietmar
Woidke (Brandenburg) zugestimmt. Die Einzelheiten
sollen in einem Kohleausstiegsgesetz geregelt
werden.
Die wesentlichen Punkte
der Einigung:
- Möglichkeit eines vorzeitigen
Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr
2035
- Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus
Hambacher Forst
- zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen
Kraftwerkstandorten
- Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte
in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau
- Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen:
Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40
Milliarden Euro bis 2038
- Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung
um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum
Universitätsmedizin in Cottbus, neue
Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im
mitteldeutschen Revier, sowie ein "Helmholtz-Cluster
für nachhaltige und infrastrukturkompatible
Wasserstoffwirtschaft" in Jülich
- Neue Förderrichtlinie für stromintensive
Unternehmen
Rechtssicherheit und
Planbarkeit geschaffen
Von einem "historischen
Durchbruch" sprach Wirtschaftsminister Altmaier bei
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Finanzminister
Scholz und Umweltministerin Schulze. Die Einigung
schaffe "Rechtssicherheit und Planbarkeit, die
sicherstellt, dass wir unsere Klimaziele einhalten
und dass trotzdem die Versorgungsicherheit
gewährleistet ist“, so Altmaier. Sie sei möglich
gewesen, weil die Bundesregierung gemeinsam und
geschlossen mit den Kraftwerksbetreibern über den
Ausstieg und den Bundesländern über den
Strukturwandel verhandelt habe.
"Deutschland als eine der
leistungsfähigsten und erfolgreichsten
Wirtschaftsnationen der Welt ist jetzt mit großen
Schritten dabei, das fossile Zeitalter zu
verlassen", betonte Finanzminister Scholz.
Dem Abbau der Kohlestromleistungen werde man mit
einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien –
verstärkt durch regelbare Energien – begegnen. Für
das vorzeitige Abschalten erhalten die
Kraftwerksbetreiber in den kommenden 15 Jahren
Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro.
"Wir sind das erste Land, das
verbindlich aus Atom und Kohle aussteigt. Das ist
auch ein wichtiges internationales Signal", lobte
die Umweltministerin die Bund-Länder-Einigung. Sie
betonte, dass keine Region "im Regen stehen
gelassen" werde und dass der Ausstieg aus der Kohle
sozialverträglich gestaltet wird. Acht sehr alte
Kohlekraftwerksblöcke sollen nun sehr schnell vom
Netz gehen – der erste davon bereits in diesem Jahr.
Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg
Berlin, 15. Januar 2020 - 1.
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“
(WSB) hat im vergangenen Jahr einen gesamtgesellschaftlichen
Konsens erarbeitet, wie Deutschlandaus der Kohleverstromung
aussteigen und der Strukturwandel in den Kohleregionen
erfolgreich gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat
daraufhin mit dem Sofort-Programm für die Braunkohleregionen
und dem Entwurf des „Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen“ wichtige Bausteine des Kohle-Konsenses
umgesetzt und auf den Weg gebracht. Jetzt wird der
Kohleausstieg durch das Kohleausstiegsgesetz umgesetzt.
2. Die Bundesregierung hat den Ministerpräsidenten der
Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und
Sachsen-Anhalt einen Stillegungspfad für die
Braunkohlekraftwerke in Deutschland vorgestellt, den sie
beabsichtigt mit den Betreibern der Braunkohle-Kraftwerke
und -Tagebaue vertraglich festzulegen. Die
Ministerpräsidenten stimmen diesem Stillegungspfad zu.
Im Rahmen der von der WSB-Kommission empfohlenen umfassenden
Überprüfung im Jahr 2026 und 2029 soll bezüglich dieses
Stillegungspfades auch geprüft werden, ob der
Stillegungszeitpunkt für die Kraftwerke nach dem Jahr 2030
jeweils 3 Jahre vorgezogen und damit das Abschlussdatum 2035
erreicht werden kann. Die Verpflichtung zur Rekultivierung
und Wiedernutzbarmachung verbleibt bei den Unternehmen.
3. Durch diesen Stilllegungspfad wird erreicht, dass der
Hambacher Forst gemäß Empfehlung der WSB-Kommission entgegen
der bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch
genommen wird.
4. Zum Zwecke der Energieversorgungssicherheit wird die
energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler
in den Grenzen der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016
inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts im
Kohleausstiegsgesetz festgestellt.
5. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zum Ausstieg
aus der Kohleverstromung im Januar 2020 auf den Weg bringen.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020
abgeschlossen werden. Um den Ausstieg aus der
Kohleverstromung am Strommarkt auszugleichen, wird der
Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend des 65%-Ziels
in 2030 im Rahmen einer EEG-Novelle beschleunigt und die
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt.
Es sollen zusätzliche 2 Gaskraftwerkskapazitäten den Wegfall
großer Mengen regelbarer Energie an bisherigen
Kraftwerksstandorten ersetzen, zum Beispiel in Jänschwalde.
6. Die Bundesregierung wird ein Anpassungsgeld (APG) für
Beschäftigte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie
in SteinkohleKraftwerken einführen. (Für den
Steinkohle-Bergbau existiert bereits ein APG.) Das APG wird
bis 2043 gezahlt werden. Unternehmen wird die Möglichkeit
gegeben, das APG im Sinne einer Stellvertreterregelung auch
standortübergreifend einzusetzen. Ein Vermittlungsvorrang
wird bei der APG-Zahlung nicht verlangt.
7. Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen
„Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ wird der Bund den
Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und
Sachsen-Anhalt längstens bis 2038 Finanzhilfen in Höhe von
bis zu 14 Milliarden Euro gewähren. Diese ermöglichen
besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame
Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden
(Gemeindeverbände).
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, in seiner
Zuständigkeit weitere Maßnahmen zugunsten der
Braunkohleregionen in einem Umfang von bis zu 26 Milliarden
Euro bis spätestens 2038 zu realisieren.
8. Um die Verkehrsinfrastrukturprojekte in den
Braunkohlerevieren zügig zu realisieren, werden zusätzliche
Planungskapazitäten aufgebaut.
9. Die Gesetze sollen zügig in Kraft treten. Bund und Länder
treffen bereits jetzt geeignete Vorbereitungen, um die
ersten Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen. So hat die
Bundesregierung im Haushalt Mittel bereitgestellt. Zudem
gibt es bereits zahlreiche konkrete Planungen der Ressorts
für Behördenan- und umsiedlungen in den betroffenen
Kohleregionen und für die Stationierung von
Bundeswehreinheiten, zum Beispiel in der sächsischen
Lausitz.
10. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Brandenburg,
NordrheinWestfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis Mai 2020
eine BundLänder-Vereinbarung zur Durchführung des
Strukturstärkungsgesetzes schließen, welche die Umsetzung
der Förderung regelt.
11. Im parlamentarischen Verfahren zum
„Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ sollen folgende
Maßnahmen zusätzlich (im §17) aufgenommen werden:
a. Ein Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC)
soll als Kern der Modellregion Gesundheit Lausitz aufgebaut
werden. Forschung, Lehre und Versorgung sollen in neuartiger
Weise unter Nutzung der Digitalisierung verknüpft und in
einem „Reallabor“ für digitale Gesundheitsversorgung
umgesetzt werden. Zugleich sollen die Medizinerausbildung
neu strukturiert und die Gesundheitsversorgung „aus einem
Guss“ neu gedacht werden.
b. Der Helmholtz-Gemeinschaft wird durch zusätzliche
Finanzierung ermöglicht, in der sächsischen Lausitz und im
mitteldeutschen Revier je ein neues Helmholtz-Zentrum zu
gründen. Konzept und inhaltliche Ausrichtung werden durch
einen Wettbewerb festgelegt.
c. In Jülich soll ein „Helmholtz-Cluster für nachhaltige und
infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft“ errichtet
werden. Dort wird eine Wasserstoffwirtschaft mit Hilfe von
organischen Wasserstoffträgern, sogenannten Liquid Organic
Hydrogen Carrier (LOHC)-Systemen demonstriert und damit ein
Nukleus für umfangreiche industrielle Aktivitäten im Bereich
Wasserstoff und Energie aufgebaut.
12. Es besteht Einigkeit, dass die große
Transformationsaufgabe auch der Flankierung durch die EU
bedarf. Neben dem Vorschlag für den „Just Transition
Mechanism“ wird es auch darauf ankommen, im Rahmen der
Reform des Beihilferechts die notwendigen Voraussetzungen
für eine Stärkung der industriellen Basis der besonders
betroffenen Regionen zu ermöglichen.
13. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung
durch die Senkung der EEG-Umlage – finanziert aus den
Einnahmen des Brennstoffzertifikatehandels – bereits eine
Senkung der Stromkosten beschlossen. Darüber hinaus wird im
Kohleausstieggesetz das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine
Förderrichtlinie zu erlassen, wodurch stromkostenintensive
Unternehmen, die in einer internationalen
Wettbewerbssituation stehen, ab dem Jahr 2023 einen
jährlichen angemessenen Zuschuss für durch dieses Gesetz
verursachte zusätzliche Stromkosten erhalten können, um ihre
internationale Wettbewerbsfähigkeit zu schützen.
14. Wir werden die im WSB-Bericht vorgesehene
Innovationsstrategie, um 2025 einen substanziellen
Zwischenschritt bei der Emissionsminderung zu erreichen,
weiter verfolgen.
Besprechung der Bundeskanzlerin mit BM Scholz, BM Altmaier,
BM’in Schulze, BM Braun sowie MP Woidke (BB), MP Laschet
(NW), MP Kretschmer (SN) und MP Haseloff (ST) am 15.1.2020
Im Januar treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft: Darunter
sind umfangreiche Maßnahmen für den Klimaschutz,
Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Arbeitgeber.
Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Der
Mindestlohn steigt, ebenso die Regelbedarfssätze in der
Grundsicherung.
Umwelt, Klima, Energie Klimaschutzgesetz:
CO2-Ausstoß verbindlich senken
Bis 2030 will Deutschland den Treibhausgasausstoß um
mindestens 55 Prozent verringern. Im Klimaschutzgesetz hat
die Bundesregierung ihr nationales Klimaschutzziel erstmals
verbindlich festgeschrieben. Die Bundesministerien sind
verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen
Emissionsziele in den jeweiligen Sektoren zu sorgen und
gegebenenfalls mit Sofortprogrammen nachzusteuern. Ein
unabhängiger Expertenrat wird die Fortschritte begleiten.
Weitere Informationen zum Klimaschutz
Ökostrom-Umlage steigt leicht in 2020 Ab dem 1. Januar 2020 beträgt die Umlage für
Ökostrom - die EEG-Umlage nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz - 6,756 Cent pro Kilowattstunde.
Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen,
die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Die
EEG-Umlage wird über die Stromrechnung gezahlt.
Informationen zur Energiewende -
EEG-Umlage
"Smart Meter" – Intelligente Stromzähler werden
Pflicht
Ab Januar 2020 wird der Einbau eines intelligenten
Strommesssystems, sogenannte Smart Meter, für private
Haushalte verpflichtend. Das sieht das im September 2016 in
Kraft getretene "Gesetz zur Digitalisierung der
Energiewende" vor. Der Einbau betrifft in erster Linie
Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis
10.000 Kilowattstunden.
Für Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000
Kilowattstunden pro Jahr besteht keine Einbaupflicht für
einen Smart Meter. Lediglich die alten, analogen Stromzähler
müssen bis zum Jahr 2032 nach und nach gegen digitale
Stromzähler ausgetauscht sein. Danach werden Smart Meter für
alle Stromkunden Pflicht.
Digitalisierung
der Energiewende -
Smart
Meter und digitale Stromzähler
Kernkraftwerk geht vom Netz
Zum 31. Dezember 2019 wird der zweite und letzte Block des
Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg
abgeschaltet. Block 1 ging bereits im März 2011 vom Netz. So
sieht es das Atomgesetz vor. Damit erlischt der gesamte
Leistungsbetrieb des Atomkraftwerks Philippsburg zum
Jahresende 2019.
Informationen
zum AKW-Philippsburg
Arbeit Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt auf
2,4 Prozent
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1.
Januar 2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent.
Arbeitgeber und Beschäftigte tragen den Beitrag jeweils zur
Hälfte. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember
2022. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen
werden um rund 600 Millionen Euro jährlich entlastet.
Arbeitslosenversicherung
Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro pro
Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro in 2019 auf
9,35 Euro ab 1. Januar 2020. Die Anhebung beruht auf dem
Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2018.
Mindestlohn
Soziales Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Ab 1. Januar 2020 gelten neue Einkommensgrenzen für die
Beitragsberechnungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
und der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem ändern sich
weitere wichtige Werte in der Sozialversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze
Höhere Regelbedarfssätze in der Grundsicherung und
Sozialhilfe
Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist,
bekommt ab Januar 2020 mehr Geld: Alleinstehende Erwachsene
erhalten dann 432 Euro im Monat - acht Euro mehr als bisher.
Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
Regelbedarfssätze
Angehörige von Pflegebedürftigen: Unterhaltszahlung
erst ab 100.000 Euro
Jahreseinkommen Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern
können ab 1. Januar 2020 nur dann zu Unterhaltszahlungen
herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro
brutto übersteigt. Im gleichen Umfang werden außerdem
Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund
einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Darunter fällt beispielsweise die finanzielle Hilfe für den
Umbau einer barrierefreien Wohnung.
Pflege-Entlastung
Eingliederungshilfe wird eigenes Leistungsrecht
Ab 1. Januar 2020 wird die Eingliederungshilfe aus dem
Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und als
eigenständiges Leistungsrecht in das Neunte Sozialgesetzbuch
eingebettet. Zudem treten weitere wesentliche Verbesserungen
bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung in Kraft.
Damit werden für Menschen mit Behinderungen die Anreize
erhöht, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
aufzunehmen (Dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes).
Bundesteilhabegesetz
Gesundheit:Entlastung in der GKV
für Betriebsrentnerinnen und -rentner Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und
-rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet.
Sie müssen nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente
Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159
Euro liegt.
Entlastung der Betriebsrentner-/innen
Arzttermine vereinbaren rund um die Uhr unter 116
117
Damit Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine
bekommen, sind ab 1. Januar 2020 die Terminservicestellen
bundesweit einheitlich über die Telefonnummer 116 117
erreichbar – 24 Stunden, 7 Tage die Woche. Zusätzlich wird
es möglich sein, Termine online zu vereinbaren.
In Akutfällen werden Patienten auch während der
Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen
oder auch an Krankenhäuser vermittelt.
Arztermine
Vor-Ort-Apotheken erhalten mehr Geld für Notdienst
Der Not- und Nachtdienst in den Apotheken wird besser
vergütet: Der Festzuschlag steigt pro abgegebenem
verschreibungspflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent.
Für Betäubungsmittel und andere dokumentationsaufwändige
Arzneimittel erhalten Apotheken einen Zuschlag von 4,26 Euro
(bisher 2,91 Euro). Diese Unterstützung sorgt dafür, dass
sich Apotheken auch in strukturschwachen Gebieten halten
können.
Apotheken-Notdienst
Apps auf Rezept Ärztinnen und Ärzte können künftig digitale
Anwendungen verschreiben, beispielsweise Tagebücher für
Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck.
Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen die Kosten
erstatten: Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Apps
positive Versorgungseffekte haben. Videosprechstunden werden
erleichtert.
Digitalisierung der medizinischen Versorgung
Medizinische Dienste der Krankenkassen agieren
eigenverantwortlich
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen agieren ab 1.
Januar 2020 als eigenständige Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Es geht um die Organisation des
Dienstes und die effizientere Überprüfung von
Krankenhäusern. Das Gesetz schafft zudem Anreize für eine
regelkonforme Krankenhausabrechnung: Wer ordentlich
abrechnet, wird mit niedrigem Prüfaufwand belohnt.
Stärkung der medizinischen Dienste
Pflegeberuf wird attraktiver
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird der
Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ
hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-,
Kinderkranken- und Altenpflege gelegt.
Zum 1. Januar 2020 tritt die neue Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in Kraft. Die vorher
getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer
hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-,
Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt. Die
Ausbildung ist kostenlos. Das Schulgeld wird überall
abgeschafft. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt. Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe
Moderne Ausbildung für Hebammen
Hebammen und Entbindungshelfer werden künftig in einem
dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet. Die bestehende
duale Ausbildung wird in ein wissenschaftliches Studium mit
hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem
Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium sechs bis acht
Semester dauern.
Hebammen-Ausbildung
Einführung eines Implantateregisters
Die Bundesregierung will die Sicherheit und Qualität von
Implantaten verbessern. Dafür wird ein verbindliches
bundesweites Implantateregister eingerichtet. Die bislang
bestehenden freiwilligen Register, wie etwa das
Endoprothesenregister, werden in das einheitliche nationale
Implantateregister überführt. Starten wird das neue Register
voraussichtlich Mitte 2021.
Implantateregister
Steuern und Finanzen: Kinderfreibetrag und
Grundfreibetrag steigen
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2020
auf 7.812 Euro. Auch für Erwachsene steigt der
Grundfreibetrag in 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des
Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die
Bundesregierung entlastet Familien damit um rund zehn
Milliarden Euro jährlich. Die nächste Kindergelderhöhung
erfolgt am 1. Januar 2021.
Kinder- und Grundfreibetrag
Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Bahntickets Bahnfahren soll ab dem 1. Januar 2020 günstiger und
dadurch attraktiver werden. Dafür wird der
Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im Fernverkehr von 19
Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Ab April 2020 steigt im
Gegenzug die Luftverkehrsteuer. Die Deutsche Bahn hat
angekündigt, die Absenkung eins zu eins an die Fahrgäste
weiterzugeben.
Förderung energetischer Gebäudesanierung
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem
Wohneigentum werden für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum
31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der
Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Abzugsfähig
sind zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder
der Einbau moderner Heizungen und Fenster. Dadurch wird ein
Anreiz geschaffen, das Eigenheim klimafreundlicher zu
gestalten.
Klimaschutz
Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge
Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer
Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener Lastenfahrräder
wird zum 1. Januar 2020 eine Sonderabschreibung von 50
Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Die Regelung
gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.
Nachhaltige Mobilität
Hygieneartikel künftig günstiger
Für Artikel des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Ab Januar 2020 zählen
auch Hygieneartikel für Frauen dazu, zum Beispiel Binden,
Tampons und Menstruationstassen. Der vom
Bundesfinanzministerium festgesetzten Steuersenkung von 19
auf sieben Prozent war eine Petition vorausgegangen mit der
Forderung "Die Periode ist kein Luxus", die rund 190.000
Unterstützerinnen und Unterstützer fand.
Steuersenkung auf Hygieneartikel
Mehrwertsteuer auf E-Books jetzt sieben Prozent
Ab dem 1. Januar 2020 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz
von sieben Prozent auch für E-Books, digitale Zeitungen und
Periodika eingeführt. In Deutschland galt dies bisher nur
für gedruckte Presseerzeugnisse.
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für digitale Publikationen
Elektronische Kassensysteme
brauchen BSI-Zertifizierung
Elektronische Kassen benötigen eine vom Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte
Sicherheitseinrichtung. Damit kann kein Kaufpreis mehr
manipuliert werden. Zudem muss bei jedem Kauf ein Bon
ausgestellt werden.
Die Kassen können spontan und unangemeldet durch die
Steuerverwaltung mit einer "Kassennachschau" überprüft
werden. Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische
Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat noch bis zum 30.
September 2020 eine Übergangsfrist, sich darauf
einzustellen.
Zertifizierung elektronischer Kassensysteme -
Kassengesetz
Geldwäsche wirksam bekämpfen Ab Januar gelten strengere Meldevorschriften für
Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser.
Auch Geschäfte mit Kryptowährungen werden strenger geregelt.
Das Transparenzregister wird für alle zugänglich sein.
Grundlage dafür ist die 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dabei
geht es auch um den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung.
Bekämpfung von Geldwäsche
Demokratieförderung
Zum 1. Januar 2020 startet die zweite Förderperiode (2020
bis 2024) des Bundesprogramms "Demokratie leben" mit mehr
als 115 Millionen Euro. Das Programm unterstützt zahlreiche
Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger
in ganz Deutschland, die sich tagtäglich für ein
vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander
einsetzen.
Förderprogramm "Demokratie leben"
Forschungszulagengesetz in
Kraft: Auftragsforschung steuerlich absetzbar
Zum 1. Januar 2020 wird die steuerliche Förderung von
Forschung und Entwicklung eingeführt. Das sieht das
Forschungszulagengesetz vor. Künftig werden bei der
Auftragsforschung die Auftraggeber begünstigt. Sie können
die Forschungskosten steuerlich geltend machen in Form einer
Forschungszulage.
Davon profitieren unter anderem der Mittelstand, aber auch
Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland, die keine
eigene Forschungsabteilung haben und die auf die
Auftragsforschung angewiesen sind. Grundsätzlich sind alle
Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig.
Steuerliche Forschungsförderung -
Förderung
von Forschung und Entwicklung
Familie Starke-Familien-Gesetz
Die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das Familien
mit kleinem Einkommen unterstützt, tritt in Kraft: Zum 1.
Januar 2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für den
Kinderzuschlag erweitert. Die obere Einkommensgrenze, die
sogenannte Abbruchkante, fällt weg. Einkommen der Eltern,
das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu
45 Prozent, statt heute zu 50 Prozent, auf den
Kinderzuschlag angerechnet.
Starke-Familien-Gesetz -
Familienportal
Wohnen Ortsübliche Vergleichsmiete - Betrachtungszeitraum
verlängert
Der Anstieg der Mietpreise soll weiter gedämpft werden.
Konkret geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie
bildet die Grundlage für die Miethöhe. Dafür werden derzeit
die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für
vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren
vereinbart wurden. Dieser Zeitraum wird nun von vier auf
sechs Jahre verlängert.
Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes
sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben.
Denn insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in
den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führte auch zu
einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Mehr Wohngeld für 660.000 Haushalte
Ab 1. Januar 2020 steigt das Wohngeld. Außerdem erhalten
rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Anspruch
auf Wohngeld. Ab 2020 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an
die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
Wohngeldreform
Bildung und Forschung Für alle Auszubildenden Mindestvergütung
Zum 1. Januar 2020 tritt das modernisierte
Berufsbildungsgesetz in Kraft. Eine Mindestvergütung für
Auszubildende wird eingeführt. Die Mindestvergütung soll im
ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021
erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf
620 Euro.
Zudem wird es international vergleichbare
Abschlussbezeichnungen wie "Bachelor Professional" oder
"Master Professional" geben. Außerdem sollen Ausbildungen in
Teilzeit erleichtert werden.
Stärkung der dualen Berufsausbildung -
Modernisiertes Berufsbildungsgesetz
Integration:Mehr Verlässlichkeit
für Betriebe und Geduldete
Gute Integrationsleistungen sollen sich künftig auszahlen.
Ziel ist es, mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für
Arbeitgeber und Geduldete zu erreichen. Für Geduldete, die
ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst sichern
und die gut integriert sind, werden klare Kriterien für
einen langfristigen Aufenthaltsstatus geschaffen. Auch
erhalten abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit, ihre
begonnene Berufsausbildung abzuschließen.
Insgesamt wird am Grundsatz der Trennung von Asyl und
Erwerbsmigration festgehalten. Das
Beschäftigungsduldungsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in
Kraft.
Verlässlichkeit für Betriebe und Geduldete
Inneres Zensus-Gesetz tritt in Kraft
Das von der Bundesregierung vorgelegte Zensus-Gesetz ist am
3. Dezember 2019 in Kraft getreten. Deutschland ist durch
EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut eine Volkszählung
durchzuführen. Erfasst werden neben der Einwohnerzahlen auch
bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, so
zum Beispiel Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.
Zensus-Gesetz
Justiz: Mehr Unterstützung für DDR-Opfer
Das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher
Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der
ehemaligen DDR ist am 29. November 2019 in Kraft getreten.
Vor allem ehemalige DDR-Heimkinder erhalten künftig mehr
Unterstützung. Ein Antrag auf strafrechtliche
Rehabilitierung ist an das Landgericht zu stellen, das heute
für die Stadt zuständig ist, in der die frühere Verurteilung
oder die Anordnung der Unterbringung stattfand.
Unterstützung für DDR-Opfer
Mehr Effizienz im Zivilprozess Verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung
werden modernisiert. Es geht darum, die Qualität und
Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren zu steigern und die
Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes
weiterhin zu gewährleisten. Die Regelungen tragen dem Wandel
der Lebensverhältnisse, der gewachsenen Komplexität der
Rechtsbeziehungen und den veränderten Erwartungen an die
Justiz Rechnung.
Zivilprozessordnung
Strafverfahren effektiver ausgestalten Die Vorschriften des gerichtlichen Strafverfahrens
werden modernisiert und effektiver ausgestaltet. Zum
Beispiel sollen nach Vergewaltigungen mehrfache Vernehmungen
der Opfer mit oftmals gravierender seelischer Belastung
vermieden werden, indem Aussagen schon im
Ermittlungsverfahren vor einer Richterin oder einem Richter
erfolgen. Das Videomaterial von diesen Vernehmungen kann im
Hauptverfahren genutzt werden.
Bei umfangreichen Strafverfahren mit mehreren Nebenklägern
soll deren Vertretung gebündelt werden, wenn ihre Interessen
gleichgelagert sind. Außerdem wird die Möglichkeit
geschaffen, dass bereits vor Beginn der Hauptverhandlung
abschließend geklärt werden kann, ob Richter befangen sind.
Stärkung des Rechtsstaats
Öffentlicher Dienst: Besoldungsrecht im Bund Der öffentliche Dienst wird für die Zukunft
attraktiver und wettbewerbsfähig aufgestellt. Dazu trägt das
Gesetz über die Modernisierung der Besoldungsstrukturen beim
Bund bei: Zukunftsorientierte Lösungen für die
Fachkräftegewinnung, besserer Ausgleich für besondere
Belastungen und die Honorierung besonderer
Einsatzbereitschaft in Krisensituationen sind nur einige
Stichworte.
Besoldungsrecht im Bund
Kostenfreie Fahrt bei der Bahn für Soldatinnen und
Soldaten in Uniform Ab dem 1. Januar 2020 können alle Soldatinnen und
Soldaten in Uniform kostenlos Bahn fahren.
Kostenfreies Bahnfahren für Soldaten
Verkehr: Neues Verkehrsschild und grüner Pfeil für
Radfahrende
Radfahren soll sicherer, klimafreundlicher und moderner
werden. Die StVO-Novelle sieht ab dem 1. Januar 2020 ein
neues Verkehrsschild vor, das Autos das Überholen von
Zweirädern auf bestimmten Abschnitten verbietet.
Ist das Überholen erlaubt, soll ein Mindestabstand von 1,5
Metern innerorts und von zwei Metern außerorts eingehalten
werden. Auch wird es künftig einen grünen Pfeil beim
Rechtsabbiegen nur für Radfahrer geben.
Besserer Schutz für Radfahrer -
StVO-Novelle
Bußgelder steigen Parallel zu den Änderungen im Sinne der
Radfahrenden steigen die Bußgelder für das Parken in zweiter
Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf
Schutzstreifen deutlich. Solche Verkehrsverstöße ziehen
künftig Geldbußen von bis zu 100 Euro und sogar Punkte in
Flensburg nach sich. Zudem müssen Autofahrer, die keine
Rettungsgasse bilden oder eine Rettungsgasse unerlaubt
nutzen, mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen -
plus einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg.
StVO-Novelle
Verbraucherschutz Hilfe bei außergerichtlichen
Einigungen
Zum 1. Januar 2020 wird der Bund eine bundesweit zuständige
Universalschlichtungsstelle einrichten. Sie wird auf Antrag
von Verbraucherinnen und Verbrauchern in bestimmten Fällen
Verfahren führen zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten.
Bundesweite Universalschlichtungsstelle
Bons nur noch ohne schädliches Bisphenol A
Ab dem 2. Januar 2020 ist die Verwendung von Bisphenol A
(BPA) als Farbentwickler in Thermopapier zum Beispiel für
Kassenbons und Bahntickets aus Ticketautomaten EU-weit
verboten. BPA wirkt sich schädlich auf die
Fortpflanzungsfähigkeit aus. Der Einsatz der Chemikalie
unterliegt deshalb bereits verschärften Grenzwerten und
Verboten im Lebensmittelbereich.
Bisphenol A
Mehr Geld für nachhaltige Landwirtschaft Die Bundesregierung stellt zusätzlich bis zu 75
Millionen Euro bereit, um eine nachhaltige Landwirtschaft zu
fördern. Landwirte können im Antragsjahr 2020 sechs Prozent
der sogenannten Direktzahlungen aus der "Ersten Säule" der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die "Zweite Säule"
umschichten. Damit steht mehr Geld für Maßnahmen bereit, die
dem Umweltschutz dienen und die den Ökolandbau fördern.
Nachhaltige Landwirtschaft
Berlin/Duisburg, 9. Oktober
2019 - Deutschland trägt als eine führende
Industrienation eine besondere Verantwortung für den
weltweiten Klimawandel. Die Bundesregierung legte
ihren Plan mit den Eckpunkten zum
Klimaschutzprogramm am 20. September vor. Das
ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 hat das
Kabinett jetzt beschlossen.
Ziel ist, dass Deutschland bis
zum Jahr 2030 55 Prozent weniger klimaschädliche
Treibhausgase wie CO2
ausstößt. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 setzt die
Bundesregierung den deutschen Klimaschutzplan 2050
um. Enthalten sind Maßnahmen zur Einsparung von
CO2 für alle
Sektoren: für die Energiewirtschaft, Industrie,
Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft,
Landnutzung und Abfallwirtschaft.
CO2-Preis
auch für Verkehr und Wärme
Herzstück des Programms ist die
Einführung eines Preises für den Ausstoß von
klimaschädlichem CO2
für Verkehr und Wärme ab 2021. Der über die Jahre
steigende Preis soll mehr Anreize für den
Klimaschutz in der Wirtschaft und bei den
Verbrauchern setzen. Der Festpreis startet mit
zehn Euro pro Tonne CO2 und
steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35
Euro pro Tonne. Ab 2026 bildet sich der Preis am
Markt.
Entlasten und in
Klimaschutz investieren
Die Bundesregierung wird die
Einnahmen aus der CO2-Bepreisung
an die Bürgerinnen und Bürger in Form von
Entlastungen zurückzahlen: mit niedrigeren Steuern
und Abgaben auf Strom, mit dem Wohngeld, mit einer
höheren Pendlerpauschale und billigeren Bahntickets.
Die Einnahmen werden zudem in
Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert: beispielsweise in
die Gebäudesanierung, in die Entwicklung
energieeffizienter Technologien wie die
Elektromobilität oder in den Ausbau und die
Modernisierung von
ÖPNV
und Schiene.
Bis 2030 sollen mit dem
Klimaschutzprogramm Mittel in dreistelliger
Milliardenhöhe bereitgestellt werden. Die damit
angestoßenen Investitionen in klimafreundliche
Maßnahmen sind gleichzeitig Investitionen für die
Zukunft der deutschen Wirtschaft und die damit
verbundenen Arbeitsplätze.
Alle sollen beim
Klimaschutz mitmachen
Klar ist: Klimaschutz gibt es
nicht zum Nulltarif. Deshalb werden die neuen
Anforderungen fair und sozial ausgewogen verteilt.
Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt.
Die Bundesregierung setzt auf Anreize,
CO2 einzusparen,
erneuerbare Energien zu nutzen, fördern ökologische
und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie neue
technologische Lösungen.
Für den weltweiten Klimaschutz
trägt Deutschland als führende Industrienation eine
besondere Verantwortung. Klimaschutz geht jeden
etwas an, aber niemand soll überfordert werden.
Klimaschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung.
Verbindliche
Klimaschutzziele
Das Programm beinhaltet zudem,
dass die Bundesregierung die im Klimaschutzplan 2050
definierten Emissionsziele pro Sektor in einem
Klimaschutzgesetz festschreibt. Der
Kabinettausschuss Klimaschutz, das
sogenannte Klimakabinett, wird als ständiges Gremium
jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und
Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen
überprüfen.
Transparenz und
Erfolgskontrolle
Erfüllt ein Sektor seine
gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, wird der/die
zuständige Bundesminister/in dem Klimakabinett
innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur
Nachsteuerung vorlegen. Auf dieser Grundlage
entscheidet das Klimakabinett, wie das
Klimaschutzprogramm 2030 gemeinsam so angepasst
wird, dass die zugrundeliegenden Ziele erreicht
werden.
Alle gesetzlichen Regelungen zur
Umsetzung des Klimaschutzprogramms sollen noch im
Jahr 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Berlin. 20. September 2019 - Der Klimawandel ist
eine große globale Herausforderung. Deutschland
trägt als eine führende Industrienation eine
besondere Verantwortung. Dabei geht es um die
Bewahrung unserer Lebensgrundlagen, um unsere
gemeinsame Zukunft und die unserer Kinder. Diese
Verantwortung werden wir fair verteilen und wir
haben einen Plan – das Klimaschutzprogramm 2030.
Mit einer Bepreisung des
klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und
gesetzlichen Standards für mehr Innovationen wollen
wir Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55
Prozent Treibhausgase weniger im Vergleich zum Jahr
1990. Das Klimaschutzprogramm 2030 legt einen
konkreten Pfad dafür fest. Diesen Plan wollen wir
wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen
umsetzen.
Klimafreundliches Verhalten
wird belohnt
Dabei ist klar: Klimaschutz
gibt es nicht zum Nulltarif. Neue Anforderungen
werden wir fair verteilen. Wer sich klimafreundlich
verhält, wird unterstützt. Wir setzen auf Anreize,
CO2 einzusparen und fördern technologische Lösungen.
Klimaschutz geht jeden an, aber niemand soll
überfordert werden. Klimaschutz ist eine gemeinsame
Kraftanstrengung, gleichzeitig stärkt es Deutschland
als innovativen Wirtschaftsstandort.
Die Elemente des
Klimaschutzprogramms - CO2-Bepreisung
Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue
CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es
im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits
für die Energiewirtschaft und die energieintensive
Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen
Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Das ist –
so auch die einhellige Meinung der Wissenschaft -
der volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Weg, um
Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu
erreichen.
Die Bundesregierung wird die
Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in
Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die
Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen an
anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.
Das nationale
Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem
Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2
ist fix und vorab festgelegt. Dabei werden
Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und
Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten
für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und
Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl,
Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel
verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die
Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein
Zertifikat als Verschmutzungsrecht.
Der Festpreis startet mit 10 Euro
pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen
Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2. Damit ist in
den kommenden Jahren Planungssicherheit gegeben. Ab
2026 bildet sich der Preis am Markt, solange er sich
zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis
bewegt. Die Gesamtmenge an Zertifikaten, die
deutschlandweit ausgegeben wird, entspricht dann den
Erfordernissen der deutschen und europäischen
Klimaziele.
Förderprogramme
Das
Klimaschutzprogramm 2030 sorgt mit seinen
Förderprogrammen dafür, dass jede und jeder mit den
neuen Gegebenheiten zurechtkommt.
Dazu gehört etwa die Möglichkeit,
energetische Gebäudesanierungen steuerlich
abzuschreiben. Das Programm sieht auch eine hohe
Förderquote von 40 Prozent für den Austausch von
Ölheizungen gegen neue, klimafreundlichere
Heizanlagen vor. Für einen Umstieg auf
Elektro-Fahrzeuge wird die Umweltprämie fortgesetzt.
Die Bundesregierung unterstützt
die Wirtschaft mit Förderprogrammen für die
Entwicklung energieeffizienter Technologien. Das
Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste
Zeit stärkere Fördermaßnahmen, um möglichst viele
Menschen zum klimafreundlichem Wohnen und
klimafreundlicher Mobilität zu motivieren, bevor in
diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die
CO2-Bepreisung greift. So werden die 2020er Jahre
das Jahrzehnt der Umsetzung von Energie- und
Mobilitätswende.
Entlastung für Bürgerinnen
und Bürgern
Die
Bundesregierung senkt mittelfristig die Stromkosten
als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Das
Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der
CO2-Bepreisung, wird der Strompreis weiter gesenkt.
Berufspendler erhalten ab 2021
eine höhere Pauschale, abhängig von der Entfernung,
die sie zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab
Kilometer 21. Die Regelung läuft Ende 2026 aus. Das
bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er längere
Wege hat, wird auch stärker entlastet.
Menschen, die Wohngeld beziehen,
sollen außerdem von steigenden Energiepreisen
verschont werden. Um soziale Härten zu vermeiden,
erhöht die Bundesregierung das Wohngeld um zehn
Prozent.
Entlastungen wird es auch bei
öffentlichen Verkehrsmitteln geben: Wer längere
Strecken mit dem Zug fährt, tut dies zukünftig
günstiger durch eine von 19 auf 7 Prozent reduzierte
Mehrwertsteuer.
Bauen und Wohnen
14 Prozent der gesamten
CO2-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen)
kommen aus dem Gebäudesektor. Im Jahr 2030 dürfen es
in diesem Bereich nur noch 72 Millionen Tonnen CO2
pro Jahr sein. Mit einem Mix aus verstärkter
Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch
ordnungsrechtliche Maßnahmen wollen wir Bauen und
Wohnen in Deutschland klimafreundlicher machen.
Energetische Sanierung
steuerlich fördern
Energetische
Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der
Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und
Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert
werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller
Einkommensklassen gleichermaßen durch einen
Steuerabzug. Die bestehenden KfW-Förderprogramme
werden um 10 Prozent erhöht.
Heizanlagen erneuern
Es
lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl-
und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder
direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Dafür wird
es eine „Austauschprämie“ mit einer 40 prozentigen
Förderung geben.
Ab 2026 soll in Gebäuden, in
denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich
ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt
sein.
Verkehr
Im Vergleich zu 1990 müssen
sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 bis 42
Prozent verringern. Mit einem Paket aus Förderung
der Elektromobilität, Stärkung der Bahn und
CO2-Bepreisung soll das erreicht werden.
Ausbau der
Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität
In
Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million
Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert
den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und
legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vor.
Die Bundesregierung wird verbindlich regeln, dass an
allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte
angeboten und auf Kundenparkplätzen eingerichtet
werden. Die meisten Ladevorgänge werden jedoch
zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird
private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls
durch eine Kaufprämie gefördert.
Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und
im Mietrecht werden die Vorschriften für die
Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht.
Vermieter werden verpflichtet, die Installation von
Ladeinfrastruktur zu dulden.
Förderung des Umstiegs auf
Elektrofahrzeuge
Die Kaufprämie für Pkw mit
Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb wird
verlängert und für Autos unter 40 000 Euro
angehoben. Das Ziel der Bundesregierung lautet: Bis
2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in
Deutschland zugelassen sein. Bei der Erstzulassung
und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge zunächst von
der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31.
Dezember 2025 verlängert. Auch E-Dienstwagen werden
weiterhin steuerlich gefördert, reine
Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40 000
Euro) sind besonders begünstigt.
Attraktiverer Öffentlicher
Nahverkehr
Die Bundesregierung hat die
Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf
eine Milliarde Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit
soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden. Ab 2025
werden diese Mittel 2 Milliarden Euro jährlich
betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit
elektrischen, wasserstoffbasierten und
Biogas-Antrieben gefördert werden.
Investitionen in die Bahn
Bis 2030 investieren der
Bund und die Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das
Schienennetz. Auch der Güterverkehr wird von dieser
Modernisierung profitieren. Dadurch bringen wir mehr
Güter auf die Schiene. Die Bahn wird von 2020 bis
2030 jährlich eine Mrd. € für Modernisierung, Ausbau
und Elektrifizierung des Schienennetzes erhalten.
Bahnfahren billiger,
Kurzstreckenflüge teurer
Die Mehrwertsteuer auf
Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den
ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent
gesenkt. Im Flugverkehr erhöht die Bundesregierung
die Luftverkehrsabgabe ab dem 01.01.2020 und
verhindert Dumpingpreise.
Konsequent CO2-bezogene
Reform der Kfz-Steuer
Die Bundesregierung wird die
Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten
und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei
Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1. 1. 2021
wird die Bemessungsgrundlage der Steuer
hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen
und oberhalb 95 gCO2/km schrittweise erhöht.
Landwirtschaft
Der Landwirtschaftssektor
darf im Jahr 2030 noch höchstens 58 bis 61 Millionen
Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Bestehende
Instrumente senken die Emissionen für das Jahr 2030
auf rund 67 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
Deutschlands Landwirtschaft soll durch einen
Maßnahmen-Mix klimafreundlicher werden.
• Weniger Stickstoffüberschüsse
• Mehr Ökolandbau
• Weniger Emissionen in der Tierhaltung
• Erhalt und nachhaltige
Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
• Weniger Lebensmittelabfälle
Industrie
Die Industrie muss ihre
Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im Vergleich
zu 1990) mindern. Bis 2016 hat sie bereits eine
erhebliche Reduktion erreicht. Fördermaßnahmen für
Energie- und Ressourceneffizienz und den
erneuerbaren Energien-Ausbau sollen weitere
CO2-Einsparungen erreichen.
Investitionsprogramm –
Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren
Energien in der Wirtschaft
Das Programm bündelt fünf
bestehende Förderprogramme und entwickelt sie
weiter. So können Unternehmen Aufwand einsparen und
vom "One-Stop-Shop" profitieren.
Das Programm fördert vor allem Investitionen
energiesparsame Produktion.
Nationales
Dekarbonisierungsprogramm
Das Förderprogramm
unterstützt die Entwicklung von klimafreundlichen
Produktionsprozessen in der emissionsintensiven
Industrie (zum Beispiel Stahl, Aluminium).
Energiewirtschaft
Im Energiesektor sollen die
Emissionen bis 2030 auf 175 bis 183 Millionen Tonnen
CO2 sinken. Hier gibt es schon seit Jahren
erhebliche Einsparungen. Mit dem schrittweisen
Ausstieg aus der Kohle, dem Ausbau erneuerbarer
Energien und der Steigerung der Energieeffizienz
schreiben wir diese positive Entwicklung fort.
Schrittweiser Ausstieg aus
der Kohleverstromung
Nach den Empfehlungen der
Kommission "Wachstum, Strukturwandel,
Beschäftigung" sollen Kohlekraftwerke bis 2030 nur
noch 17 Gigawatt Strom produzieren. Bis spätestens
2038 soll es keinen Strom aus Kohle mehr geben. Die
Bundesregierung hat das Strukturstärkungsgesetz für
die Kohleregionen vorgelegt und wird im November den
Ausstieg aus der Kohle im Kabinett beschließen. Das
Sofortprogramm für die Braunkohleregionen ist ein
erster Schritt, um den Strukturwandel aktiv zu
gestalten.
Ausbau des Anteils
erneuerbarer Energien auf 65 Prozent
Um im Jahr 2030 einen Anteil
erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65
Prozent zu erreichen, muss die Akzeptanz für den
Ausbau in der Bevölkerung gestärkt werden. Neue
Abstandsregelungen sollen für die Windkraft ebenso
helfen wie neue finanzielle Vorteile für Kommunen,
in denen Windräder gebaut werden.
Forschung und Entwicklung
Wachsende Rolle des
Wasserstoffs
Wasserstoff ist zentral für
den Umbau zur klimafreundlichen Wirtschaft. Die
Bundesregierung wird bis Ende des Jahres eine
Wasserstoffstrategie vorlegen.
Batteriezellfertigung in
Deutschland stärken
Die Bundesregierung fördert
die Batteriezellfertigung mit rund einer Milliarde
Euro. Das wird zu mehreren Standorten in Deutschland
führen. Das Dachkonzept "Forschungsfabrik
Batterie" unterstützt den Kompetenz- und
Technologieausbau entlang der gesamten
Wertschöpfungskette Batterie.
Speicherung und Nutzung von
CO2
Die
Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung
zur CO2-Speicherung und -Nutzung fördern. Sie kann
eine Lösung sein für Emissionen, die nicht anders
vermieden werden können. Die Bundesregierung wird
darüber einen Dialog mit allen Interessensgruppen
starten.
Wie wird das
Klimaschutzprogramm umgesetzt?
Noch in diesem Jahr soll das Kabinett die
gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Programms
verabschieden.
Um die Klimaschutzziele 2030 sicher zu erreichen,
werden die jährlichen Minderungsziele aus dem
Klimaschutzplan 2050 gesetzlich festgeschrieben.
Die Bundesregierung wird den Fortschritt im
Klimaschutz jedes Jahr genau ermitteln und durch
einen Expertenrat begleiten lassen. Das
Klimakabinett überprüft jährlich, wie wirksam und
zielgenau die Maßnahmen sind. Erfüllt ein Sektor
seine Ziele nicht, legt das zuständige Ministerium
innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur
Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage passt das
Klimakabinett das Klimaschutzprogramm 2030 so an,
dass die Ziele erreicht werden.
Finanzierung
Alle
zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm
werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder
als Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger
zurückgegeben. Der Bundesregierung geht es nicht um
zusätzliche Einnahmen für den Staat.
Die geplanten Maßnahmen werden in
den Wirtschaftsplan 2020 des Energie- und Klimafonds
aufgenommen. Er bleibt damit das zentrale
Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den
Klimaschutz in Deutschland. Zusammen mit Mitteln
außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis
2030 für Energiewende und Klimaschutz einen
dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das
stößt weitere Investitionen in klimafreundliche
Maßnahmen an und stützt die Konjunktur. So wird
Deutschland als Wirtschaftsstandort fit für die
Zukunft.
Gesetzliche Veränderungen ab dem 1. Januar
bzw. 1 Juli 2019
Bundesrat stimmt
Familienentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am Freitag, 23. November einige
Beschlüsse verkündet. So dem rund 10
Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien
zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden
überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.
Mehr Kindergeld ab Juli 2019
Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des
Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und
Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann
204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und
jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst
- er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um
jeweils 192 Euro. Grundfreibetrag wird erhöht
Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des
Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich
steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an,
2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss
das Einkommen versteuert werden.
Ausgleich der kalten Progression
Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten
Progression, also des Effektes, wonach
Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation
durch den progressiven Steuersatz mitunter
aufgezehrt werden. Um diese schleichende
Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die
Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019
entsprechend der Inflation verschoben.
Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von
1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.
Verkündung und Inkrafttreten Das Gesetz wird nun
über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im
Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in
weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Krankenkassenbeiträge:
Finanzierung wieder zu gleichen Teilen
Der Bundesrat hat heute das
Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach
zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur
Krankenversicherung einschließlich der
Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur
Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005,
nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein
aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig
gemacht. Auch kleine Selbstständige werden
entlastet.
Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige
mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in
der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen
halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171
Euro. Abbau der Finanzpolster Darüber hinaus
verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem
besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven
abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine
Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie das,
ist es den Krankenkassen untersagt, ihre
Zusatzbeiträge anzuheben.
Ab 2020 sollen außerdem Abbaumechanismen greifen, um
Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und
Leistungsverbesserungen zu nutzen. Der weitere
Verlauf Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung
dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und zu
weiten Teilen am Tag darauf in Kraft treten.
Rentengarantie steht: Länder billigen
Rentenpaket
Die staatliche Rente verbessern und stabilisieren.
Das soll mit dem Rentenpaket des Bundestages
erreicht werden, das der Bundesrat am 23. November
2018 gebilligt hat. Eckpfeiler des Gesetzes ist die
sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das
Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48
Prozent bleiben.
Der Beitragssatz darf die 20 Prozent-Marke bis 2025
nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leistet
der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen
Euro an die allgemeine Rentenversicherung.
Erweiterung der Mütterrente Die sogenannte
Mütterente wird durch das Rentenpaket erweitert:
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
bekommen künftig ein weiteres halbes
Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen
Rentenversicherung anerkannt.
Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber
Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine bessere
Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit:
Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen,
werden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen
Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlastet
das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen.
Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze
vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt
werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro
steigen. Wie es weitergeht Das Gesetz kann nun vom
Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im
Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll
überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten
Änderungen im Überblick
Mehr Mütterrente und
Mindestlohn, ein Plus bei Hartz IV und Kindergeld,
Zuschlag für Rentner und Trennungskinder: unterm
Strich bringt das Jahr 2019 für fast alle mehr Geld.
Und der Finanzminister will alle Steuerzahler
schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird
abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und
Kinderfreibeträge erhöht. Mehr netto vom Brutto
verspricht die Senkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent. Zudem
teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Januar
wieder den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung.
Allerdings: Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt um
0,5 Prozentpunkte. Die i-TAN-Listen fürs
Onlinebanking stehen 2019 vor dem Aus. Und das neue
Verpackungsgesetz bringt Pfand für mehr Getränke.
Womit Verbraucher im Jahr 2018 sonst noch rechnen
müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW
zusammengestellt:
www.verbraucherzentrale.nrw/2019.
Beschäftigte, die auf dem Weg der Entgeltumwandlung
für die spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen
wollen, profitieren bei Vertragsabschlüssen ab 1.
Januar von einer neuen Zuschusspflicht des
Arbeitgebers. Wer ab dem Jahreswechsel
Erwerbsminderungsrente beantragt, wird mit höheren
Zurechnungszeiten für mehr Rente punkten können: Bei
der Berechnung wird künftig fiktiv davon
ausgegangen, dass 65 Jahre und 8 Kalendermonate
gearbeitet wurden.
Pflegebedürftige und deren
Angehörige können 2019 auf eine Reihe von Rezepten
setzen, die die Versorgung und Betreuung verbessern.
Für Taxifahrten zum Arzt gibt es in vielen Fällen
künftig eine automatische Erlaubnis durch die
Krankenkasse. Bei Kuraufenthalten von pflegenden
Angehörigen kann der Pflegebedürftige dort mit
betreut werden. Und die neue Brückenteilzeit macht
es einfacher, Arbeitszeit wegen der Pflege befristet
zu reduzieren und danach wieder auf die
ursprüngliche Stundenzahl zurückzukehren.
2019 wird für umweltfreundliche
Mobilität geblinkt: Spendiert der Arbeitgeber eine
kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und
Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr
versteuert werden. Nutzen Arbeitnehmer einen neuen
Elektro- oder Hybridfirmenwagen auch privat, gibt
sich der Fiskus mit der Versteuerung des halben
geldwerten Vorteils zufrieden.
Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads
oder-E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr
teilhaben.
Klartext ist künftig beim
Abschluss von Versicherungen angesagt: Dazu soll in
Hausrat-, Haftpflicht- oder
Berufsunfähigkeitspolicen deutlich durch Häkchen
oder ein rotes „X“ signalisiert werden, wo sich die
wichtigsten Informationen zum Vertrag befinden.
Voraussichtlich Mitte Mai verpasst die EU
Telefonaten von Handy oder Festnetz ins EU-Ausland
einen Deckel: Eine Gesprächsminute darf dann maximal
19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen maximal 6 Cent
pro Textnachricht berechnet werden. Mit der Ausgabe
von fälschungssichereren 100- und 200-Euro-Scheinen
will die Europäische Zentralbank ab Ende Mai 2019
Gaunern das Handwerk erschweren.
Auch für Minijobber gilt der neue
Mindestlohn von 9,19 pro Stunde. Allerdings: Weil
die Verdienstgrenze für die geringfügige
Beschäftigung weiterhin 450 Euro beträgt, müssen sie
mit spitzem Bleistift rechnen, wie viel Stunden
Arbeit da noch drin sind (48 Stunden x 9,19 Euro =
441,12 Euro). Außerdem wird der Zeitraum für eine
kurzfristige Beschäftigung auf 50 Arbeitstage oder
zwei Monate (bisher: 70 Arbeitstage oder drei
Monate) pro Kalenderjahr reduziert. Das müssen vor
allem Ferienjobber und Saisonarbeitskräfte im Blick
haben.
Neuregelungen zum 01. Januar 2018
Berlin, 19.
Dezember 2017
Arbeit und
Soziales
Mindestlohn von 8,84 Euro gilt ausnahmslos.
Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche
Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ohne
jede Einschränkung. Branchenregelungen, die vorübergehend
Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns
ermöglichten, enden zum 31. Dezember 2017.
Pflegemindestlohn steigt Der flächendeckende Pflegemindestlohn steigt ab
Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05
Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht.
Das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.
Mindestlohn in Aus- und Weiterbildung
Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag
der Arbeitsagenturen und Jobcenter Menschen qualifizieren,
müssen den bundesweiten Branchenmindestlohn von 15,26 Euro
pro Zeitstunde bezahlen. Ab 1. Januar 2018 gilt er erstmalig
auch für Einrichtungen, in denen Qualifizierung nicht zum
Hauptgeschäft gehört.
Künstlersozialabgabe sinkt deutlich
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt erneut:
ab 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe
ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und
publizistische Leistungen verwerten.
Neuer Gleitzonenfaktor
Wer regelmäßig zwischen 450,01 und 850 Euro verdient, liegt
in der Gleitzone. Für diese Beschäftigten – sogenannte
Midijobber – wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt auf
einen fiktiven Betrag reduziert. Dafür kommt ein
Gleitzonenfaktor zum Einsatz, der auf allen
Sozialversicherungsbeiträgen basiert. Er liegt 2018 bei
0,7547.
Umlagesatz für Insolvenzgeld sinkt
Im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten Beschäftigte von
der Arbeitsagentur einen Lohnausgleich. Der Umlagesatz für
das Insolvenzgeld sinkt im Jahr 2018 von bisher 0,09 Prozent
auf 0,06 Prozent. Das regelt die
Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018, die am 1. Januar
2018 in Kraft tritt.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Löhne und Gehälter sind erneut gestiegen. Deshalb wird die
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
angepasst. Auch andere Rechengrößen für die
Sozialversicherung ändern sich. So steigt die
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung 2018 auf 59.400 Euro jährlich (2017:
57.650 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze
liegt, kann sich privat krankenversichern.
Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt
zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Die hohe
Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung macht dies
möglich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung geht
der Beitragssatz von 24,8 auf 24,7 Prozent zurück.
Renteneintritt sieben Monate später
Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die
Rentenphase schrittweise an. Das heißt: Wer 1953 geboren ist
und 2018 seinen 65. Geburtstag hat, geht mit 65 Jahren und
sieben Monaten abschlagfrei in Rente.
Betriebsrente wird attraktiver
Eine höhere Riester-Grundzulage und Steueranreize – das sind
zwei von vielen Verbesserungen bei der Betriebsrente. Ziel
ist es, sie auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter
zu verbreiten. Zudem soll die Betriebsrente für Beschäftigte
mit geringen Einkommen attraktiver werden. Am 1. Januar 2018
tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in wesentlichen
Teilen in Kraft.
Berechnungszeiten bei Erwerbsminderung verbessert
Bei der Erwerbsminderungsrente wird ab 2018 die
Zurechnungszeit für Rentnerinnen und Rentner schrittweise
von 2018 bis 2024 auf 65 Jahre verlängert. Bei einem Beginn
der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2018 endet die
Zurechnungszeit mit 62 Jahren und drei Monaten.
Mindestbeitrag in der gesetzlichen
Rentenversicherung
Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung
sinkt, fällt auch der Mindestbeitrag zur freiwilligen
Versicherung: Er liegt ab 1. Januar 2018 bei 83,70 Euro
monatlich.
Alterssicherung der Landwirte Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte
beträgt im Kalenderjahr 2018 monatlich 246 Euro (West) bzw.
219 Euro (Ost).
Höhere Leistungen in der Grundsicherung ("Hartz IV")
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab
Januar 2018 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende
steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Für Kinder und
Jugendliche erhöht sich die Grundsicherung um fünf Euro:
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bekommen 296 Euro;
Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren stehen 316 Euro zu.
Altersvorsorge wird weniger angerechnet Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall
lohnen. Ab 2018 wird Einkommen aus Riester- oder
Betriebsrenten nicht mehr voll auf die Grundsicherung im
Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet. Gleiches gilt
für die Hilfen zum Lebensunterhalt. Der monatliche
Freibetrag liegt dann bei 100 Euro. Ist die private Rente
höher, bleiben weitere 30 Prozent bis zum Höchstbetrag von
208 Euro anrechnungsfrei.
Weniger Fürsorge, mehr Selbstbestimmung für Menschen
mit Behinderung
Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes sieht ab
1. Januar 2018 Verbesserungen bei der Teilhabe am
Arbeitsleben vor: Das "Budget für Arbeit" ermöglicht
Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent in
allen Bundesländern. Das erleichtert Menschen mit
Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Unabhängige Teilhabeberatung Anfang Januar 2018 nehmen erste Beratungsstellen
für eine "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" (EUTB)
ihre Arbeit auf. Dort können sich Menschen mit Behinderung
über die besseren Leistungen zur Teilhabe informieren und
beraten lassen. Das Web-Portal www.teilhabeberatung.de startet
ebenfalls am 1. Januar 2018.
Verständliche Bescheide für Menschen mit Behinderung
Bundesbehörden sollen Menschen mit geistigen und seelischen
Behinderungen Informationen in einfacher und verständlicher
Sprache bereitstellen. Das gilt ab 1. Januar 2018 für
Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche
Verträge und Vordrucke. Wenn nötig, sind sie auch
schriftlich in „Leichter Sprache“ zu erläutern.
Datenabgleich mit Ausländerbehörden beim Kindergeld
Ausländerbehörden und Familienkassen gleichen ihre
Daten ab Januar 2018 besser ab, um zu vermeiden, dass
unberechtigt Kindergeld bezogen wird. Daten von
Unionsbürgern, die nie einen Antrag auf Kindergeld gestellt
haben, werden im Vorfeld herausgefiltert. Damit bleibt ihr
Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung gewahrt.
Sachbezugswerte angehoben Sachbezugswerte sind Einkünfte, die nicht als
Geldleistung erbracht werden und zum beitragspflichtigen
Arbeitsentgelt zählen. Sie werden jährlich an die
Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Wert für
Verpflegung wird für 2018 auf 246 Euro angehoben. Für Mieten
und Unterkunft erhöht er sich auf 226 Euro.
Gesundheit: Durchschnittlicher
Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen sinkt
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen
Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Er ist seit 2015
gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon trägt der
Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen
die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige
Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche
Zusatzbeitragssatz sinkt 2018 auf 1,0 Prozent. Die Kassen
können je nach Finanzlage davon abweichen.
Beiträge für Selbständige nach tatsächlichen
Einnahmen
Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich für
Selbständige ab dem 1. Januar 2018 stärker nach den
tatsächlichen Einkünften. Dazu wird ein vorläufiger Beitrag
für freiwillig Versicherte auf Basis des letzten
Einkommenssteuerbescheids erhoben. Der endgültige Beitrag
bemisst sich rückwirkend, wenn der Einkommenssteuerbescheid
für das zugehörige Kalenderjahr vorliegt. Das macht auch
Beitragserstattungen möglich.
Bauchschlagader-Aneurysmen bei Männern früher
erkennen Zur Erkennung von Bauchschlagader-Aneurysmen können
sich gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren einmalig
untersuchen lassen. Sie sind wesentlich häufiger davon
betroffen als Frauen. Die Vorsorgeuntersuchung mittels
Ultraschall können die Hausärzte ab 1. Januar 2018
abrechnen.
Neue Saisonarbeiter-Regelung in der
Krankenversicherung
Endet die Saisonbeschäftigung, so endet auch die
Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung wird nur dann
fortgeführt, wenn der Saisonbeschäftigte innerhalb von drei
Monaten in die freiwillige Krankenversicherung wechselt.
Dazu ist ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in
Deutschland nachzuweisen. Die Regelung tritt am 1. Januar
2018 in Kraft.
Krankenhausstatistik wird weiterentwickelt
Die Krankenhausstatistik beschreibt die Situation der
Krankenhäuser und Versorgungseinrichtungen und bildet ab,
wie die Patienten die Einrichtungen nutzen. Sie erfasst ab
2018 auch ambulante Leistungen. Ende 2019 liegen erste
Ergebnisse der neuen Erhebung vor.
Frauen und Familie Neuregelung des Mutterschutzes
Ab dem 1. Januar 2018 profitieren mehr Frauen vom
gesetzlichen Mutterschutz. Erstmals bezieht der Mutterschutz
auch Studentinnen und Schülerinnen ein. Mütter von Kindern
mit Behinderung haben bereits seit Mai 2017 Anspruch auf
zwölf Wochen Mutterschutz. Auch der Kündigungsschutz für
Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine
Fehlgeburt hatten, gilt bereits. Weitere
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch etwas weniger
als Männer. Mit dem Entgelttransparenzgesetz erhalten
Beschäftigte einen individuellen Auskunftsanspruch: Sie
haben das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden.
Dies gilt für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen
mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten. Ab 6. Januar
2018 können Beschäftigte den Anspruch geltend machen.
Kürzere Fristen für Kindergeldantrag Ab Januar 2018 gilt eine kürzere Frist für
rückwirkende Kindergeldanträge. Eltern können dann lediglich
sechs Monate rückwirkend Kindergeld erhalten. Die
Neuregelung soll Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern.
Steuern und Finanzen Steuern: Höhere Grund- und
Freibeträge teuerzahler profitieren 2018 von einem um 180 Euro
höheren Grundfreibetrag, der dann 9.000 Euro beträgt. Der
Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.
Branntweinmonopol endet
Das staatliche Branntweinmonopol endet zum. 1. Januar 2018.
Der Bund setzt damit eine Vorgabe der EU um, die den Markt
europaweit liberalisiert. Damit endet die Verteilung
staatlicher Gelder an die rund 550 landwirtschaftlichen
Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Kartoffeln oder
Getreide an die Monopolbehörde abliefern.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert.
Künftig bleibt dem Steuerpflichtigen mehr Zeit für die
Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31. Juli des
Folgejahres. Für Papierbelege wie Spendenquittungen gilt:
aufbewahren, aber nicht mehr einreichen.
Verbraucherschutz: Neuartige Lebensmittel werden
sicherer
Neuartige Lebensmittel ("Novel Food"), etwa mit neuen
Vitamin- und Mineralstoffquellen oder probiotischen
Bakterien angereicherte Produkte sowie exotische Samen,
müssen gesundheitlich bewertet und zugelassen werden.
Eine EU-Verordnung definiert ab 1. Januar 2018 neuartige
Lebensmittel klarer und strafft das Bewertungs- und
Zulassungsverfahren.
Niedriger Campylobacter-Grenzwert Ab 1. Januar 2018 gilt in der EU ein niedriger
Grenzwert von 1.000 KBE/g für Campylobacter-Keime auf
Schlachtkörpern von Masthähnchen. Infektionen mit diesen
Keimen sind die häufigste Quelle für bakterielle
Lebensmittelvergiftungen. Weniger Konservierungsstoff in
Kosmetikprodukten In abwaschbaren Kosmetikprodukten wie
Duschgel und Shampoo sinkt die erlaubte Höchstkonzentration
des Konservierungsstoffs Methylisothiazolinon (MIT) ab dem
27. Januar 2018 weiter von 0,01 auf 0,0015 Prozent. Der
Stoff löst besonders häufig allergische Reaktionen aus.
Quecksilberhaltige Produkte in der EU weitestgehend
verboten
Quecksilber ist ein giftiger Stoff, von dem erhebliche
Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie
für die Ökosysteme ausgehen. Deshalb hat die EU die
Herstellung sowie die Ein- und Ausfuhr quecksilberhaltiger
Produkte – zum Beispiel Batterien, Leuchtstofflampen,
Thermometer – ab dem 1. Januar 2018 bis auf wenige Ausnahmen
verboten.
Verbesserungen für Bankkunden
Ab dem 13. Januar 2018 gelten europaweit einheitliche
Regelungen für den Zahlungsverkehr. So dürfen stationäre und
Internet-Händler für Buchungen und Käufe keine gesonderten
Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und
Lastschriften verlangen. Wird die Bank- oder Kreditkarte
entwendet oder missbraucht, haften die Inhaber nur noch bis
maximal 50 Euro für entstandene Schäden.
Bessere Beratung für Bankkunden
Ab dem 13. Januar 2018 müssen Bankberater Kundengespräche
besser dokumentieren. Insbesondere sind Gespräche über
Wertpapiergeschäfte aufzuzeichnen, die per Telefon oder
Internet geführt werden.
Einheitliche Informationsblätter für Finanzprodukte
Ab 1. Januar 2018 müssen Anbieter verpackter Anlageprodukte
für Kleinanleger sowie von Versicherungsanlageprodukten
sogenannte Basisinformationsblätter zur Verfügung stellen.
Sie enthalten verständlich alle erforderlichen Informationen
zu Anlage- und Finanzprodukten, um eine individuell passende
Anlageentscheidung treffen zu können.
Mehr Schutz bei Bauverträgen
Bauherren genießen ab 1. Januar 2018 mehr Schutz:
Baubeschreibungen müssen dann bestimmte Mindestanforderungen
erfüllen, Bauverträge einen verbindlichen Termin zur
Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und Kündigungsrechte
gegenüber Bauträgern und Handwerkern sind verbessert. Bei
der Mängelhaftung gilt jetzt: Der Verkäufer von mangelhaften
Produkten muss diese selbst wieder ausbauen und durch
intakte ersetzen.
"Ping-Anrufen" einen Riegel vorschieben Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in
Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte
internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Das soll
teure Rückrufe, die durch sogenannte "Ping-Calls" provoziert
werden, verhindern. Mobilfunknetzbetreiber und
Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis 15. Januar 2018
für 22 Länder umsetzen.
Verkehr Winterreifen-Kennzeichnung: freie Fahrt für
"Schneeflocke" Hersteller müssen Winterreifen, die ab 1. Januar
2018 produziert werden, mit dem "Alpine"-Symbol
(dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
kennzeichnen. Das Qualitätssiegel zeigt an, dass diese
Reifen besondere Anforderungen an Traktions-, Brems- und
Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen. Für
bis 31. Dezember 2017 produzierte M+SWinterreifen gilt eine
Übergangsfrist bis 30. September 2024.
Abgasuntersuchung: Endrohrmessung wird Pflicht
Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 bei der
Hauptuntersuchung beim TÜV von der Abgasmessung am Endrohr
per Sonde befreit. Ab 1. Januar 2018 müssen alle Fahrzeuge,
Diesel oder Benziner, die direkte Messung der Abgase am
Auspuffendrohr bestehen. Damit können Defekte an der
Abgasanlage besser erkannt werden.
Mehr Sicherheit für Fahranfänger Das neue Fahrlehrergesetz verbessert ab 1. Januar
2018 die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern und
entbürokratisiert den Fahrschulbetrieb. Ziel ist mehr
Verkehrssicherheit, insbesondere für junge Fahranfänger.
Reflektoren an Fahrradanhängern
Fahrradanhänger, die ab 1. Januar 2018 in den Handel kommen,
benötigen ab einer Breite von 60 Zentimetern zwei weiße
Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an
der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote
Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des
Fahrradrücklichts verdeckt.
Sportbootführerschein im Scheckkartenformat
Für Sportboote gibt es ab dem 1. Januar 2018 einen neuen
Führerschein im Scheckkartenformat. Er vereint die beiden
Geltungsbereiche (See und Binnen) auf einer Karte. Die
bisherigen Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig,
können aber gegen ein Entgelt in den Geschäftsstellen des
Deutschen Segler-Verbands (DSV) und des Deutschen
Motoryachtverbands (DMYV) in das neue Format umgetauscht
werden.
Justiz: Aufhebung des
"Majestätsbeleidigungsparagrafen"
Der sogenannte "Majestätsbeleidigungsparagraf" 103 StGB, der
bisher die Beleidigung von Organen und Vertretern
ausländischer Staaten regelte, ist zum 1. Januar 2018
abgeschafft.
Energie: Die EEG-Umlage 2018 sinkt geringfügig Ab dem 1. Januar 2018 beträgt die Umlage für
Ökostrom, die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,792 Cent/kWh. Die Umlage ist
Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus
Wind, Wasser und Sonne produzieren. Sie berechnet sich als
Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom
bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom.
Energie- und Stromsteuern weiterhin steuerbegünstigt
Erdgas und Flüssiggas, die als Kraftstoff verwendet
werden, sind auch über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Die
Begünstigung für Erdgas bleibt bis Ende 2023 unverändert
erhalten und wird in den drei Jahren danach nur stufenweise
zurückgefahren. Der ermäßigte Steuersatz für Flüssiggas wird
ab 2019 zunächst stufenweise zurückgefahren, so dass der
reguläre Steuersatz dafür erst ab 2023 gilt.
Förderanträge für moderne Öko-Heizungen vor
Umsetzung stellen Ab dem 1. Januar 2018 sind Anträge auf Förderung
für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Beginn der
Umsetzung zu beantragen. Künftig muss der Förderantrag beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA
eingereicht sein, bevor der Auftrag zur Errichtung einer
Biomasse-, Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe
vergeben wird.
Energiekennzeichnung für Kamine und Öfen
Zum 1. Januar 2018 erhalten
Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte bis 50 Kilowatt (LOT 20)
erstmals das EU-Energielabel. Darunter fallen mit Öl, Gas
oder Festbrennstoffen (Holz, Pellets) befeuerte Kamine, Öfen
und Herde. Die Energieeffizienzskala reicht dann von A++ bis
G.
Mehr Energieeffizienz für Dunstabzugshauben
Ab 1. Januar 2018 wird die Energieeffizienz-Skala von
Haushalts-Dunstabzugshauben auf A++ erweitert. Dies ist ein
weiterer Beitrag zu mehr Energieeffizienz in Europa. Bislang
müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben
mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen. Die
Energieeffizienzklasse F und G sind nicht mehr zugelassen.
Lüftungsanlagen werden sparsamer und leiser
Ab 1. Januar 2018 gelten für Lüftungsgeräte in Wohnräumen
strengere Energieeffizienz-Vorgaben. Zulässig sind dann nur
noch neue Geräte der Effizienzklassen A+ bis D. Die Klassen
E bis G fallen weg. Darüber hinaus müssen Lüftungsgeräte
auch leiser werden: Statt maximal 45 Dezibel sind nur noch
40 Dezibel erlaubt.
Landwirtschaft und Umweltschutz: Mehr Transparenz
und Umweltschutz in der Landwirtschaft Landwirte müssen ab dem 1. Januar 2018 in
sogenannten Stoffstrombilanzen festhalten, wie viele
Nährstoffe – etwa Stickstoff und Phosphor – in ihrem Betrieb
ein- und ausfließen. Sie sind Teil des "Düngepakets", das
die Düngung, die Nährstoffeffizienz und der Umweltschutz
verbessert.
Besserer Hochwasserschutz durch Vorsorge
Die Bundesregierung erhöht den Schutz für
hochwassergefährdete Regionen. Das Hochwasserschutzgesetz
vereinfacht ab 5. Januar 2018 Planung, Genehmigung und Bau
von Schutzanlagen. Neue Ölheizungen sind in
hochwassergefährdeten Gebieten künftig verboten. Zudem
können Kommunen Überschwemmungsgebiete ausweisen, in denen
nicht mehr gebaut werden darf.
Neuregelungen zum Oktober und November2017
Was ändert sich?
- Verkehrssünder müssen mit
deutlich härteren Strafen rechnen.
- Wer keine Rettungsgasse bildet, muss seit dem 19. Oktober
mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen.
- Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt schrittweise bis
2020.
- Bei Gerichtsverfahren ist der Einsatz von
Gebärdendolmetschern möglich.
Arbeit und
Soziales: Mindestlohn für alle Pflegekräfte
Am 1. November 2017 tritt die
Dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft. Damit gilt der
Pflegemindestlohn für alle Beschäftigten in der
Pflegebranche. In allen Pflegebetrieben bekommen sie derzeit
10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro Stunde im
Osten. Zum 1. Januar 2018 beträgt der Mindestlohn 10,55 Euro
im Westen und 10,05 Euro im Osten. Bis 2020 steigt er
schrittweise weiter an. Der Pflegemindestlohn liegt damit
über dem gesetzlichen Mindestlohn – das kommt vor allem
Pflegehilfskräften zugute.
Justiz: Medienöffentlichkeit in
Gerichtsverfahren
Menschen mit Hör- und
Sprachbehinderungen können künftig mehr Unterstützung zur
Verständigung in Anspruch nehmen. Beispielsweise ist der
Einsatz von Gebärdendolmetschern in gerichtlichen Verfahren
möglich.
Ab dem 18. April 2018 können
Tonübertragungen der Verhandlung und der Urteilsverkündung
in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das
erleichtert die Dokumentation von Gerichtsverfahren von
herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung.
Das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in
Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der
Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte ist seit
dem 19. Oktober teilweise in Kraft.
Verkehr: Neue Bußgelder im Straßenverkehr
Wer keine Rettungsgasse bildet oder
Einsatzfahrzeugen nicht Platz macht, zahlt künftig ein
deutlich höheres Bußgeld. Auch das Telefonieren am Steuer
wird empfindlich teurer. Die Änderung der
Straßenverkehrsordnung gilt seit dem 19. Oktober.
Wirtschaft: Freies öffentliches
WLAN
Die Bundesregierung macht den Weg
frei für mehr öffentliches WLAN in Deutschland. Sie schafft
die Störerhaftung ab und fördert so die Verbreitung von
offenen WLAN-Hotspots. Die Verordnung ist am 13. Oktober in
Kraft getreten.
Verbraucherschutz: Neue Grenzwerte für
Konservierungsmittel in Spielzeug
In Spielzeug auf Wasserbasis wie
Fingerfarben, Klebstoffen und Seifenblasen gibt es ab dem
24. November 2017 neue Grenzwerte für die Stoffe
Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon
(MI): 0,75 mg/kg für CMI; 0,25 mg/kg für MI sowie 1mg/kg für
ein 3:1 Gemisch aus CMI und MI. Beide Konservierungsmittel
können Kontaktallergien auslösen.
Umwelt: Klärschlammverordnung
Aus
Abfall sollen teure Rohstoffe gefiltert werden. Das gilt nun
auch für Klärschlamm aus kommunalen Abwasseranlagen. Binnen
der nächsten 15 Jahre sollen größere Anlagebetreiber dafür
sorgen, dass der im Klärschlamm enthaltene Phosphor
zurückgewonnen werden kann. Die neue Klärschlammverordnung
ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten.
Neue Regelungen ab Juli 2017
Was ist neu? Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in den
neuen Bundesländern um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9
Prozent. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind
zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz.
Diese und viele andere Neureglungen sind jetzt in Kraft.
Die Neuregelungen betreffen folgende Bereiche: 1. Arbeit /
Soziales 2. Finanzen 3. Wirtschaft 4. Verkehr 5. Familie
6. Inneres 7. Justiz.
Neuregelungen zum Juni/Juli 2017
Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in den neuen
Bundesländern um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9
Prozent. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind
zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz.
Diese und viele andere Neureglungen sind jetzt in Kraft.
Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge für mehr als 20
Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.
Arbeit / Soziales Rentenplus und stabile Beiträge
Mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner:
Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in Deutschland. In
den neuen Bundesländern wachsen sie um 3,59 Prozent, in
den alten um 1,9 Prozent. Im gleichen Maß werden auch
Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung
erhöht. Die Rentenbeiträge bleiben stabil.
Teilrente und Hinzuverdienst besser kombinieren
Seit 1. Januar 2017 ermöglicht das Flexirentengesetz einen
selbstbestimmteren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente.
Ab 1. Juli treten weitere Teile des Gesetzes in Kraft:
Teilrente und Hinzuverdienst lassen sich besser
kombinieren. Um Rentenabschläge auszugleichen, gibt es
flexiblere Zuzahlungsmöglichkeiten. So lässt sich ein
vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern.
Sozialleistungsrecht wird geändert
Ab 1. Juli gelten neue Vorschriften für
Sozialhilfeempfänger nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch. Die Neuerungen sollen die
Rechtssicherheit bei den Hilfen zum Lebensunterhalt sowie
bei der Grundsicherung im Alter und bei voller
Erwerbsminderung erhöhen. Die Änderungen gehen auf das
"Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur
Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch" vom 22. Dezember 2016 zurück.
Finanzen
Neues Messverfahren für Kohlendioxid Die CO2-Werte von
erstmals zugelassenen Pkw sollen ab dem 1. September 2018
nach einem neuen, weltweit abgestimmten Verfahren
ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die
Bemessung der Kfz-Steuer gelten, die unter anderem auf dem
Schadstoffausstoß basiert. Das sechste Gesetz zur Änderung
des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist am 10. Juni in Kraft
getreten.
Höhere Steuerentlastung für besonders umweltfreundliche
Autos
Mit der Anpassung des Zweiten
Verkehrsteuer-Änderungsgesetzes, die am 10. Juni in Kraft
getreten ist, soll den Bedenken der EU-Kommission wegen
der Einführung der Pkw-Maut für die Kfz-Steuer Rechnung
getragen werden. Das Gesetz erhöht die
Steuerentlastungsbeträge für Pkwder Euro-6-Emissionsklasse
mit besonders geminderten Schadstoffemissionen.
Mehr Stabilität für das Finanzsystem
Die Bundesregierung weitet die Maßnahmen für ein stabiles
Finanzsystem aus: Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht kann künftig präventiv auf
spekulative Übertreibungen an den Immobilienmärkten
reagieren. Um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu
erleichtern, werden die bestehenden Regelungen präzisiert
und die Rechtssicherheit erhöht. Das
Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist seit dem 10. Juni
in Kraft.
Bund sichert Rücklagen der Kernkraftwerksbetreiber
Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des
Atomausstiegs. Der Bund übernimmt die Verantwortung für
Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und
Endlagerung des Atommülls. Zur Kostendeckung wird ein
Fonds eingerichtet, in den die Kernkraftwerksbetreiber
rund 17,4 Milliarden Euro zum 1. Juli 2017 einzahlen
müssen. Das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in
der kerntechnischen Entsorgung" ist am 16. Juni in Kraft
getreten.
Wirtschaft Digitalisierung der Märkte: Bessere Regeln für
Wettbewerber
Das digitale Zeitalter verändert auch die
Wettbewerbspolitik. Um die Besonderheiten digitalisierter
Märkte stärker zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung
das Wettbewerbsrecht überarbeitet. Die 9. Novelle des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist am 10. Juni
in Kraft getreten.
Verkehr Straßenverkehrsgesetz: Automatisiertes Fahren auf
dem Weg Automatisiertes Fahren soll bald auf deutschen
Straßen möglich sein. Das sieht eine entsprechende
Änderung im Straßenverkehrsgesetz vor, die am 21. Juni in
Kraft getreten ist. Wichtig dabei ist: Auch beim Einsatz
des Computers bleibt die letzte Verantwortung
grundsätzlich beim Menschen.
Familie Unterhaltsvorschuss
Ab Juli erhalten mehr Kinder alleinerziehender Eltern
Unterhaltsvorschuss. Kinder können nun bis zur
Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.
Bisher war im Alter von zwölf Jahren Schluss. Auch die
Begrenzung der Bezugsdauer – bislang höchstens sechs Jahre
– wird nun aufgehoben.
Mutterschutz
Der Mutterschutz wird neu geregelt. Seit Juni haben
Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen,
Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz (bislang acht
Wochen). Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen
eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften
Schwangerschaftswoche erlitten haben. Weitere Änderungen
treten zum Januar 2018 in Kraft.
Prostituiertenschutzgesetz
Prostituierte sind ab Juli besser vor Ausbeutung, Gewalt
und Menschenhandel geschützt. Außerdem erhalten sie einen
besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz tritt nun in
Kraft.
Inneres Beute aus Straftaten leichter einziehen
Finanzielle Vorteile, die aus Straftaten erlangt werden,
können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben
Gerichte und Staatsanwaltschaften bessere Möglichkeiten
erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Juli in
Kraft.
Überwachung mit elektronischer Fußfessel
Die sogenannte elektronische Fußfessel soll künftig
häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter
besser überwachen zu können. Diese Aufenthaltsüberwachung
kann künftig verstärkt angeordnet werden. Ein
entsprechendes Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Fluggastdatengesetz teilweise in Kraft
Daten von Flugreisenden können künftig zur Bekämpfung von
Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden.
Der Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten
wird verbessert. Das entsprechende Gesetz ist teils in
Kraft getreten, weitere Teile treten im Mai 2018 in Kraft.
Justiz - Polizeiarbeit modernisiert
Das Gesetz zur Modernisierung des Bundeskriminalamts ist
teilweise in Kraft getreten. Dadurch wird das
Bundeskriminalamt bei der Polizeiarbeit neu und
zukunftssicher aufgestellt. Zudem sind Regelungen zur
"elektronischen Fußfessel" für sogenannte Gefährder
bereits wirksam.
Besserer Schutz für Vollstreckungsbeamte
Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Polizisten und
Rettungskräfte im Dienst werden härter bestraft. Das
entsprechende Gesetz ist am 30. Mai in Kraft getreten.
Wahl des neuen Bundespräsidenten
Berlin/Duisburg, 12. Februar 2017 - Der
Sozialdemokrat und vorherige Außenminister Dr. Franz
Walter Steinmeier, geboren am 5. Januar
1956 in Detmold, wurde heute von der
Bundesversammlung erstens wie erwartet und zweitens schon
im ersten Wahlgang mit 931 von 1239 Stimmen (maximal 1260
Mitglieder insgesamt, aber einige fehlten) mit großer
Mehrheit gewählt.
Der am Sonntag, 12. Februar 2017 frisch
zum Bundespräsidenten gewählte Franz Walter Steinmeier und
Duisburgs SPD-MdL Frank Börner
Steinmeiers Vorgänger Joachim Gauck wird das Amt am 19. März 2017
offiziell an seinen Nachfolger übergeben. Dann wird sich
auch entscheiden, was Elke Büdenbender, Ehefrau des neuen
Bundespräsidentin und bisherige Verwaltungsrichterin als
"First Lady" Deutschlands als ihre Aufgabe in den
kommenden Jahren an der Seite ihres Mannes sieht.
Gaucks Lebensgefährtin Daniela Schadt war Schirmherrin von
UNICEF Deutschland.
Die bisherigen
Bundespräsidenten und ihre Ehefrauen bzw.
Lebensgefährtin
Joachim Gauck (2012 - 2017) -
Daniela Schadt
Christian Wulff (2010 - 2012) - Bettina
Wulff
Horst Köhler (2004 - 2010) - Eva Luisa
Köhler
Johannes Rau (1999 - 2004) NRW -
Christina Rau
Roman Herzog (1994 - 1999) - Christiane
Herzog
Richard von Weizsäcker (1984 - 1994) -
Marianne von Weizsäcker
Karl Carstens (1979 - 1984) - Veronica Carstens
Walter Scheel (1974 - 1979) NRW -
Mildreed Scheel (Krebshilfe-Gründerin)
Gustav Heinemann (1969-1974) NRW -
Hilda Heinemann
Heinrich Lübke (1959 - 1969) NRW -
Wilhelmine Lübke
Theodor Heuss (1949 - 1959) - Elly
Heuss-Knapp
Die Beschlüsse des Gesetzgebers für 2017 (Quelle
Bundesregierung)
Arbeit und Soziales - Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.
Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je
Zeitstunde erhöht. Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84
Euro
Leiharbeit und Werkverträge
Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden
gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird
verhindert. Ab dem 1. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer
längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden.
Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der
Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene
Arbeitnehmer sind möglich.
Sicherheit und Schutz in der Arbeitswelt
Die Arbeitsstättenverordnung ist an die
moderne Arbeitswelt angepasst worden. Seit 3. Dezember
2016 sind die Anforderungen an einen Telearbeitsplatz oder
Pausenräume klar geregelt. Künftig müssen auch psychische
Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen
berücksichtigt werden.
Weitere Informationen:
Weiterbildung in Kleinstbetrieben
Die Arbeitsagenturen können
Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern, wenn
sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden.
Bisher musste sich der Arbeitgeber an den Kosten
beteiligen. Ab dem 1. Januar 2017 entfällt diese
Anforderung bei Betrieben mit weniger als zehn
Beschäftigten.
Die Flexi-Rente
Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den
flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Ab
1. Januar 2017 gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und
trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch,
wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann man seine Rente um
bis zu neun Prozent jährlich steigern. Die Beiträge des
Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen
zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 1. Juli 2017
lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell
kombinieren.
Keine Zwangsverrentung mehr bei langer
Arbeitslosigkeit
Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung
wirkt einer "Zwangsverrentung" entgegen. Wer Leistungen
aus der Grundsicherung für Erwerbsfähige bezieht, wird
nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente
mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente
zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von
Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde. Die
Unbilligkeitsverordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Mehr Klarheit bei Riester- und Basisrentenverträgen
Wer einen Riester- oder
Basisrentenvertrag abschließt, braucht alle wichtigen
Informationen zum Produkt. Alle Anbieter dieser Verträge
sind künftig dazu verpflichtet, ihren Kunden vor Abschluss
des Vertrages ein umfassendes Produktinformationsblatt
vorzulegen. Auch die Kosten des Vertrages sind zu
benennen. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie
nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter
ebenfalls anzeigen.
Rentenbeitragssatz bleibt stabil
Wegen der guten Finanzlage der
Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der allgemeinen
Rentenversicherung auch 2017 bei 18,7 Prozent. In der
knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er weiterhin
24,8 Prozent.
Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ab 1. Januar 2017 beträgt der
Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 84,15 Euro
monatlich.
Alterssicherung der Landwirte
Der Beitrag in der Alterssicherung der
Landwirte beträgt 2017 monatlich 241 Euro (West) und 216
Euro (Ost).
Renteneintritt sechs Monate später
Seit 2012 steigt die Altersgrenze für
den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt:
Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss
sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten.
Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für
Menschen mit Behinderung sieht das neue
Bundesteilhabegesetz vor. Die Eingliederungshilfe wird
reformiert, die Assistenzleistungen modernisiert. Das
Gesetz wird bis 2020 stufenweise umgesetzt. Ab 2017
erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis
zu 260 Euro monatlich. Die Vermögensfreigrenze liegt dann
bei 25.000 Euro. Das Partnereinkommen wird nicht
angerechnet.
Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung
Das Behindertengleichstellungsgesetz
trägt seit Juli 2016 dazu bei, Bundeseinrichtungen
barrierefreier zu machen. Das gilt nicht nur für bauliche
Hindernisse. Am 3. Dezember 2016 hat die
Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Behinderte
Menschen können sich dorthin wenden, wenn sie Konflikte im
öffentlich-rechtlichen Bereich haben.
Stiftung "Anerkennung und Hilfe"
Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe"
unterstützt Menschen, die in Kindheit oder Jugend Leid und
Unrecht erfahren haben - in Heimen der Behindertenhilfe
oder Psychiatrie in der Bundesrepublik wie auch in der
DDR.
Es geht um Vorfälle, die sich in der ehemaligen
DDR
zwischen 1949 bis 1990 und in der Bundesrepublik zwischen
1949 und 1975 ereignet haben. Die Stiftung wird 2017
errichtet und mit insgesamt 288 Millionen Euro
ausgestattet. Betroffene müssen sich bei der zuständigen
Anlauf- und Beratungsstelle innerhalb von drei Jahren, bis
zum 31. Dezember 2019, schriftlich anmelden.
Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") steigen
Wer Arbeitslosengeld II oder
Sozialhilfe bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der
Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 auf 409 Euro
pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13
wird um 21 Euro angehoben.
Menschen aus anderen
EU-Staaten
stehen innerhalb der ersten fünf Jahre keine
Sozialleistungen in Deutschland zu. Das gilt für alle, die
nicht in Deutschland arbeiten, selbstständig sind oder
einen Grundsicherungs-Anspruch aus vorheriger Arbeit
erworben haben. Bis zur Ausreise können sie eine einmalige
Überbrückungsleistung für höchstens einen Monat bekommen.
Bei Bedarf kann ein Darlehen für die Rückreise gewährt
werden.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der
Sozialversicherung
Ab 1. Januar 2017 steigt die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung West von 6.200 Euro in 2016 auf 6.350
Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von
5.400 auf 5.700 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in
der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2017 auf
57.650 Euro jährlich (2016: 56.250 Euro). Wer mit seinem
Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private
Krankenversicherung abschließen.
Künstlersozialabgabe sinkt
Die Künstlersozialabgabe ist von
Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und
publizistische Leistungen verwerten. Die Zahl der
abgabepflichtigen Unternehmen ist 2015 um rund 25 Prozent
von insgesamt rund 181.000 in 2014 auf rund 227.000
Unternehmen gestiegen. Alle abgabepflichtigen Unternehmen
und Verwerter konnten dadurch entlastet werden. Der
Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2017 auf
4,8 Prozent.
Gesundheit und Pflege
Neues Begutachtungssystem in der Pflege
Künftig wird der tatsächliche
Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen besser erfasst.
Dafür sorgt ein neues Begutachtungssystem. Die Leistungen
erhöhen sich ab 2017, ebenso der Beitrag um 0,2
Prozentpunkte. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden
fünf Pflegegrade. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird
neu definiert. Um den Unterstützungsbedarf festzustellen,
wird künftig der Grad der Selbstständigkeit gemessen –
unabhängig davon, ob es sich um eine geistige oder
körperliche Einschränkung handelt. Für viele ergeben sich
daraus höhere Leistungen.
Kommunen bei Pflege stärker einbezogen
Das Pflegestärkungsgesetz III sorgt für
mehr Beratung und Hilfe in den Kommunen. Künftig können
die Gemeinden die pflegerische Versorgung besser
mitplanen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen
umfassender vor Ort beraten werden. Häusliche
Pflegedienste werden strenger kontrolliert. Das 3.
Pflegestärkungsgesetz tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Kein Teleshopping für Medikamente
Verschreibungspflichtige Medikamente
gibt es künftig nur, wenn vorher Arzt und Patient direkten
Kontakt hatten. Teleshopping für Medikamente und ärztliche
Leistungen sind verboten. Die Novelle des
Arzneimittelgesetzes tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und
anderer Vorschriften
Psychiatrische Einrichtungen
Seelisch kranke Menschen sollen besser
versorgt werden. Dazu gilt in psychiatrischen und
psychosomatischen Einrichtungen künftig eine
leistungsorientierte Vergütung. Statt fester Preise gibt
es ab 2017 individuelle Budgets für die Kliniken. Hinzu
kommen verbindliche Personalvorgaben. Stationäre
Leistungen werden besser mit ambulanten verzahnt. Das
Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Ausfertigung und Verkündung stehen noch aus.
Der allgemeine Beitragssatz zur
Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Die
Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der
Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie
einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der
durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2017 bleibt
stabil und liegt weiterhin bei 1,1 Prozent. Die Kassen
können je nach Finanzlage davon abweichen.
Beitragsfreiheit für Waisenrentner
Waisenrentner sind ab 2017 in der
Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bis
sie die maßgebende Altersgrenze für die
Familienversicherung erreichen - also maximal bis zum 25.
Lebensjahr - sind sie beitragsfrei.
Frauen und Familien
Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die keinen oder nicht
regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten,
können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des
Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem
Mindestunterhalt. Davon wird das Kindergeld abgezogen.
Wegen der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der
Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis zu
fünf Jahren auf 150 Euro monatlich, für Kinder von sechs
bis elf Jahren auf 201 Euro pro Monat.
Prostituierte sind künftig besser vor
Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt und
erhalten besseren Zugang zu Unterstützungs- und
Beratungsangeboten. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2017 in
Kraft.
Steuern und Finanzen
Weniger Bürokratie für Unternehmen
Die Bundesregierung befreit kleine und
mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen
Belastungen. Dadurch bleibt mehr Zeit für das eigentliche
Geschäft, für Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung.
Vom zweiten Bürokratieentlastungsgesetz profitieren rund
3,6 Millionen Unternehmen. Sie sparen künftig 360
Millionen Euro pro Jahr.
Elektronische Steuererklärung ohne Belege
Die Bundesregierung möchte zukünftig
auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und
Finanzamt in beide Richtungen weitgehend verzichten.
Steuerpflichtige müssen ab Januar 2017 bei der
elektronischen Steuererklärung Papierbelege, wie
Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch
aufbewahren.
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen
Steuerzahlern bleibt ab Januar 2017
mehr Netto vom Brutto. Kindergeld und Kinderzuschlag
steigen. Für Geringverdiener wird der Kinderzuschlag um
zehn Euro monatlich angehoben. Das Kindergeld steigt in
den kommenden beiden Jahren - um jeweils zwei Euro. Auch
die Steuerfreibeträge werden angehoben und die kalte
Progression eingedämmt. Die Entlastung der Steuerzahler
beträgt rund 6,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Gewinnverschiebungen unterbinden
Internationale Konzerne verschieben
ihre Gewinne gerne dorthin, wo die Steuern am niedrigsten
sind. Die Bundesregierung will schädlichen
Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen
zurückdrängen. In Zukunft können die Finanzverwaltungen
die Finanzströme der Unternehmen einsehen und überprüfen.
Ein automatischer Informationsaustausch zwischen den
EU-Mitgliedstaaten
unterstützt die Arbeit.
Bankenabwicklung neu geordnet
Die Bundesregierung will Schieflagen
von Banken vorbeugen und die Steuerzahler schützen.
Deshalb verteilt sie die Aufgaben der
Finanzmarktstabilisierung zwischen der Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung (FSMA) und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
neu.
Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung
Steuerhinterzieher haben es in Zukunft
schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus im Ausland zu
verbergen. Für Besteuerungszeiträume ab 2016 kann der
weltweite automatische Austausch von Informationen über
Finanzkonten erfolgen. Die entsprechenden Gesetze treten
im September 2017 in Kraft.
Verlustverrechnung neu geregelt
Die Bundesregierung fördert mit dem
Gesetz zur steuerlichen Verlustverrechnung von
Kapitalgesellschaften Investitionen in Deutschland. Davon
profitieren auch junge Unternehmen mit innovativen
Geschäftsmodellen. Künftig können Kapitalgesellschaften
nicht genutzte Verluste auch bei einem Wechsel des
Anteilseigners steuerlich geltend machen und mit künftigen
Gewinnen verrechnen.
Verbraucherschutz
Kleinanleger besser informieren
Verkaufsprospekte und
Informationsblätter zu Vermögensanlagen müssen ab 3.
Januar 2017 zusätzliche Informationen über die Zielgruppe
und den Zweck der Anlage sowie zu möglichen Verlusten
enthalten. Finanzinstitute sind verpflichtet, umfassend zu
bewerten, welche Verluste für Kunden tragbar sind. Sie
müssen dies auch regelmäßig überprüfen.
Geschirrspülmittel mit weniger Phosphat
Flüsse und Seen veralgen, wenn mit dem
Abwasser zu viel Phosphat ins Wasser gelangt.
Geschirrspülmittel, die ab dem 1. Januar 2017 in den
Handel kommen, dürfen deshalb nur noch 0,3 Gramm Phosphor
enthalten.
Verkehr
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Auch im Straßenverkehr treten 2017
einige Neuregelungen in Kraft. Vor allem radelnde Eltern
können sich freuen: Sie dürfen ihren Nachwuchs künftig
auch auf dem Fußweg begleiten. Hinzukommen erweiternde
Regelungen zu Rettungsgassen, 30er-Zonen, E-Bikes und
Radwegen.
Neue Euro-Norm für Motorräder
Neue Motorräder und Kleinkrafträder
werden ab Januar 2017 nur noch dann zugelassen, wenn sie
den Schadstoffvorgaben der Euro-4-Norm entsprechen.
Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert
sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der
maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik
nicht mehr als 80 dB(A) betragen.
Umweltfreundliche Klimaanlagen
Zum 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen
in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten
Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global
Warming Potential, GWP) über 150 befüllt werden. Dazu
zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a.
Energie
EEG-Umlage
2017
Die
EEG-Umlage
ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom
aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Für Strom aus
regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter
Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede
produzierte Kilowattstunde Strom. Die Kosten werden über
die EEG-Umlage
von den Stromkunden getragen. Ab dem 1. Januar 2017
beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte
„EEG-Umlage“ nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,88
Cent pro Kilowattstunde.
Mehr Wettbewerb bei der Ökostrom-Förderung
Die Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht vor, dass die
Vergütung für erneuerbaren Strom nicht wie bisher
staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am
Markt ermittelt wird. Das heißt: Neue
Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen, die
mit der wenigsten Förderung auskommen, erhalten den
Zuschlag nach dem Prinzip des niedrigsten Preises. Die
Novelle tritt zum 1. Januar 2017 tritt in Kraft.
Heizungslabel: Bezirksschornsteinfeger zur
Etikettierung verpflichtet
Die Kennzeichnung informiert über den
individuellen Effizienzstatus des Heizkessels.
Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet,
diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein
Effizienzlabel haben. Ab 1. Januar 2016 müssen alle
Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein
"Energielabel" tragen.
Halogen-Metalldampf- und Quecksilberdampflampen
verboten
Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen)
sowie Quecksilberdampflampen(HQL-Lampen), die eine
Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen,
dürfen ab 1. Januar 2017 weder eingebaut noch verkauft
werden. HQL- und HQI-Lampen befinden sich beispielsweise
in Außen- und Straßenlaternen sowie in Hallen.
Bessere Energieeffizienz für Dunstabzugshauben
Ab Anfang 2017 müssen neu in den Handel
kommende Dunstabzugshauben mindestens die
Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere
Energieeffizienzklasse F entfällt. Seit Januar 2015 müssen
Dunstabzugshauben mit dem
EU-Energielabel
gekennzeichnet werden. Zum 20. Februar 2016 wurde die
Skala auf A+ bis F (G fällt weg) erweitert. 2018 und 2020
ist eine Erweiterung der Klassifizierung auf A++ und A+++
vorgesehen.
Klimaschutzplan 2050
Berlin, 14. November 2016 - Fast 200 Nationen
haben sich im Dezember 2015 in Paris auf ein
verbindliches Weltklimaabkommen verpflichtet. Dieses
Abkommen soll den Anstieg der durchschnittlichen
Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber
dem "vorindustriellen Niveau" halten. Ziel ist, den
Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Jeder Staat muss künftig mit einem Klimaschutzplan
nachweisen, was er tut, um dieses Ziel zu erreichen.
Deutschland hat seinen nationalen Klimaschutzplan am 14.
November 2016 beschlossen. Der Klimaschutzplan der
Bundesregierung markiert die Leitplanken für ein
grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und
Gesellschaft. Es geht um die Zukunft der Energie- und
Landwirtschaft, um Fragen der Automobilindustrie und des
Kohlebergbaus. Konkret heißt das für Deutschland:
Fossile Energieträger sollen zunehmend durch erneuerbare
ersetzt werden. Dies gilt sowohl für die Industrie, den
Verkehr, die Landwirtschaft und für Gebäude. Dafür
müssen Innovative und effiziente Technologien müssen
(fort)entwickelt und angewendet werden, um diesen
Strukturwandel zu schaffen. Mit dem Klimaschutzplan
2050 unterstreicht die Bundesregierung, dass sie die
notwendige langfristige Veränderung von Wirtschaft und
Gesellschaft im Hinblick auf den Klimaschutz ernst
nimmt. Diese Strategie der Transformation muss jedoch
stets auch wirtschaftliche und soziale Belange
berücksichtigen. Vom 7. bis 18. November berät die
internationale Staatengemeinschaft in Marokko über die
Umsetzung der Klimaziele von Paris. Mit dem soeben
beschlossenen Klimaschutzplan bleibt Deutschland
internationaler Vorreiter. Klimaschutzplan 2050 für
Deutschland ist beschlossen.
Gesetzliche Änderungen ab Oktober 2016
Gesundheit: Anspruch
auf Medikationsplan
Ab Oktober haben Patienten, die mindestens drei verordnete
Medikamente nehmen, einen Anspruch auf einen
Medikationsplan - zunächst noch in Papierform. Ab 2018
sollen die Medikationspläne über die elektronische
Gesundheitskarte abrufbar sein, wenn die Patienten
zustimmen. Grundlage ist das "E-Health-Gesetz" (Gesetz für
Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im
Gesundheitswesen) vom Januar 2016.
Verbraucherschut:z
Kündigung per E-Mail möglich
Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die "Textform":
Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per
E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr
schreiben. Die sogenannte "Schriftform", die aus Text und
eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine
Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.
Energie Stromversorgung:
Verordnung sorgt für stabile Netze
Für eine sichere Energieversorgung und einen stabilen
Netzbetrieb müssen Stromangebot und Nachfrage ausgeglichen
sein – auch wenn die Sonne nicht scheint und kein Wind
weht. Um die Stromversorgung bei der Energiewende zu
sichern, arbeitet das Energiemanagement mit
Industrieanlagen zusammen. Diese sind in der Lage, ihren
Stromverbrauch spontan zu drosseln. So gleichen sie
Schwankungen im Stromnetz durch kurzfristiges und
zeitweises Abschalten aus. Große Stromverbraucher erhalten
dafür eine Vergütung. Das sieht eine seit 2013 geltende
Verordnung zu abschaltbaren Lasten vor. Eine Verlängerung
dieser Regelung bis Ende Juni 2022 tritt zum 1. Oktober in
Kraft.
Investitionen in örtliche Strom-Verteilernetze
stärken
Nicht nur die großen Stromtrassen, sondern auch die
örtlichen Verteilernetze müssen für die Anforderungen der
Energiewende fit gemacht werden. Eine neue Verordnung
regelt, welche Einnahmen die Netzbetreiber über das
sogenannte Netzentgelt erzielen können. Ein System von
Anreizen soll zu schnelleren und größeren Investitionen in
die Verteilernetze führen. Dabei sollen auch die
Auswirkungen auf die Strompreise auf den Prüfstand. Die
novellierte Anreizregulierungsverordnung ist am 17.
September 2016 in Kraft getreten.
Intelligente Mess-Systeme für die Energiewende Die
Bundesregierung schafft Rahmenbedingungen für intelligente
Strommess-Systeme und legt den Grundstein für eine
Digitalisierung der Energieversorgung. Ab 2017 erhalten
Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000
Kilowattstunden digitale Stromzähler, sogenannte "Smart
Meter". Ab 2020 werden sie verpflichtend in privaten
Haushalten ab einem Jahresverbrauch von 6.000
Kilowattstunden. Das Gesetz zur Digitalisierung der
Energiewende ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.
Verkehr Eisenbahnregulierungsgesetz
Mehr Wettbewerb ist gut für Qualität und Innovation – auch
im Bahnbereich. Davon profitieren vor allem die sieben
Millionen Fahrgäste, die täglich mit der Bahn durch
Deutschland reisen. Das Gesetz zur Stärkung des
Wettbewerbs im Eisenbahnbereich ist am 2. September in
Kraft getreten.
Neuregelungen zum Juli und August 2016
Familie: Erhöhung des
Kinderzuschlags um 20 Euro
Zum 1. Juli steigt der Kinderzuschlag um 20 Euro und damit
auf maximal 160 Euro monatlich. Die Bundesregierung
unterstützt damit gezielt geringverdienende Eltern. Zu
Beginn des Jahres hat die Bunderegierung bereits
Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht. Die Änderung ist
Teil des 2015 beschlossenen Gesetzes, das Familien in
Deutschland stärker entlastet.
Deutliches
Rentenplus
Ab 1. Juli erhöht sich die Rente: in den neuen
Bundesländern um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern
um 4,25 Prozent. So stark sind die Renten seit 23 Jahren
nicht mehr gestiegen. Die Deutsche Rentenversicherung
überweist die höheren Altersbezüge automatisch. Auch die
Versorgungsbezüge werden in den alten und den neuen
Bundesländern um 4,25 Prozent erhöht. Rund 161.000
Berechtigte erhalten mehr Geld. Das sind vor allem Kriegs-
und Wehrdienstopfer,
Deutschkurse für Flüchtlinge
Der Bund finanziert ab 1. Juli Sprachförderung für
Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben. Aber
auch EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit
Migrationshintergrund können an berufsbezogenen
Sprachkursen teilnehmen. Das Programm baut auf den
Integrationskursen auf. So ist eine individuelle Förderung
möglich, die mit einer Beschäftigung oder Ausbildung
verbunden werden kann.
Fahrverbote für Lkw im Juli und August Im Juli und August dürfen Lkw auch am
Samstag nicht fahren - das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
wird entsprechend ausgedehnt. Der Bund will damit den
Ferienreiseverkehr entlasten. Auf hoch belasteten Strecken
dürfen 7,5-Tonner oder Lkw mit Anhänger nur in
Ausnahmefällen zwischen 7 und 20 Uhr verkehren.
Korruption im Gesundheitswesen
Erstmals werden Bestechung und Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen strafbar. Korruption im Gesundheitswesen
untergräbt das Vertrauen der Patienten. Die Änderung des
Strafgesetzbuchs ist am 4. Juni in Kraft getreten.
Alte Elektrogeräte zurückgeben
In alten Elektrogeräten stecken viele wertvolle und
wiederverwertbare Rohstoffe, aber auch umweltschädliche
Materialien. Elektroschrott zu sammeln und
umweltfreundlich zu entsorgen, ist deshalb wichtig. Ab 24.
Juli sind große Händler – einschließlich des Onlinehandels
– verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher
beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos
zurückzunehmen. Das besagt das Elektronikgerätegesetz.
Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Kunden
auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale
Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte
ebenfalls kostenlos zurück.
Vertragsabschlüsse im Internet erleichtert
Verbraucher können ab 1. Juli europaweit leichter Verträge
per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen:
Die entsprechende EU-Verordnung über elektronische
Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung)
schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die
grenzüberschreitende Nutzung elektronischer
Unterschriften. Geregelt ist darin auch die Zustellung
elektronischer Einschreiben sowie elektronischer Siegel
und Zeitstempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten
gibt es ein neues, europaweit anerkanntes Zertifikat.
Gesetzliche Änderungen ab September 2015 bis
Januar 2016
Womit Verbraucher 2016 rechnen müssen: Die
wichtigsten Änderungen im Überblick
Ohne Steuer-Identifikationsnummer geht bei
Kindergeldantrag und Freistellungsauftrag nichts mehr.
Wie schon in den vergangenen Jahren schlägt die Post
beim Porto auf - dieses Mal beim Standardbrief um 8
Cent. Bankleitzahl und Kontonummer haben ab 1. Februar
2016 ausgedient: Ausschließlich die IBAN
(International Bank Account Number) gilt dann für
Inlandstransfers und Überweisungen im
Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Die Hartz IV-Sätze werden ab 1. Januar zwischen 3 und
5 Euro angehoben. Und 870.000 Haushalte können sich
über mehr Wohngeld freuen. Alle Jahre wieder: Die
Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und
Pflegekasse sowie in der Rentenversicherung steigen.
Das Recht auf ein Girokonto für jedermann wird 2016
endlich umgesetzt.
Nach Hause telefonieren wird billiger: Ab 30. April
werden die jetzigen Preisobergrenzen durch
Höchstaufschläge auf den Heimtarif fürs Surfen und
Telefonieren aus dem EU-Ausland abgelöst.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit einem höheren
Zusatzbeitrag rechnen. Sie können aber mit der
Termingarantie beim Facharzt und dem neuen Recht auf
eine zweite ärztliche Meinung bei bestimmten
Eingriffen auf mehr Heilkraft im Gesundheitssystem
hoffen.
Wer ein Haus bauen will, muss ab 1. Januar 2016
strengere Energie-Einsparvorgaben einhalten. Aber
Bauherren können bei der KfW (die ehemalige
Kreditanstalt für Wiederaufbau) für energieeffiziente
Neubauten auch doppelt so hohe Förderkredite wie
bisher aufnehmen: Statt 50.000 Euro sind es dann
100.000 Euro pro Wohneinheit.
Kindergeld wird auch ohne Vorlage der
Steuer-Identifikationsnummer gezahlt.
Die Besorgnis vieler Kindergeldbezieher in Duisburg
ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung
eingestellt wird, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine
Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt.
So ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen
oder die Service-Rufnummern der Familienkasse
anzurufen.
Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen
den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der
Steuer-Identifikationsnummern vor.
Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei
der Familienkasse vorliegen, werden
Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von
ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert.
Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der
Steuer-Identifikationnummer fortgezahlt.
Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet
abrufbar unter
www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger ->
Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für
Arbeit finden Sie im Internet unter
www.ba-audio.de.
Wohngeldnovelle tritt im neuen Jahr in Kraft
Zum 1. Januar 2016 tritt die Wohngeldnovelle mit
erheblichen Leistungsverbesserungen für
Wohngeldempfänger in Kraft. Alle Haushalte, die
bereits jetzt Wohngeld bis ins Jahr 2016 erhalten und
denen aufgrund der Wohngeldnovelle ein höheres
Wohngeld zusteht, bekommen Anfang Januar automatisch
einen neuen Bescheid mit dem erhöhten Betrag.
Alle Haushalte, die bis ins Jahr 2016 Wohngeld
erhalten, werden Anfang Dezember schriftlich darüber
informiert, dass automatisch ein neuer
Wohngeldbescheid erteilt wird. Diese Haushalte
brauchen daher nichts zu veranlassen, eine
Antragstellung ist nicht notwendig.
Wohngeldanträge, über die noch nicht entschieden
wurde, werden ab Januar 2016 ebenfalls nach der
Wohngeldnovelle berechnet.
Haushalte, die durch die Wohngeldnovelle erstmalig
einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten, müssen
einen Antrag stellen. Aufgrund des zu erwartenden
hohen Antragsaufkommens kann es zu erheblichen
Wartezeiten in der Wohngeldstelle kommen. Die Anträge
können selbstverständlich auch per Post geschickt
werden.
Energieeffizienzlabel für
Heizgeräte und Warmwasserbereiter
Seit dem 26. September 2015 müssen Heizgeräte (z.B. Raum-
und Kombiheizungen) und Warmwasserbereiter (z.B.
Durchlauferhitzer und Boiler) das
EU-Energieeffizienzlabel
enthalten und eine Energieeffizienzklasse zwischen G und
A++ aufweisen. Grundlage der Kennzeichnung ist die
Ökodesign-Richtlinie der
EU, mit der
europaweit energieeffiziente Produkte ausgezeichnet werden
sollen. Die Kennzeichnung trägt dazu bei, dass
Endverbraucher die einzelnen Heizprodukte besser
miteinander vergleichen können.
Lkw-Maut auch für leichtere
Lastwagen
Nach der Ausdehnung der
Lkw-Maut auf weitere vierspurige Bundesstraßen
gilt sie vom 1. Oktober an nicht mehr nur für
"Zwölftonner", sondern bereits für Fahrzeuge ab einem
zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Die Einnahmen
sind zweckgebunden und werden für den Erhalt und Neubau
von Bundesfernstraßen eingesetzt.
Pkw-Label muss neue
Kraftstoffpreise enthalten
Autohersteller, Autohändler und Leasinggesellschaften
müssen ab dem 1. Oktober 2015 bei der Erstellung des
Pkw-Labels
die neuen Kraftstoffpreise verwenden. Das
Pkw-Label
informiert Verbraucher über die
CO2-Effizienzklasse
und den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs. Außerdem
werden dadurch die jährlichen Kosten für Kraftstoff und
Kfz-Steuer ersichtlich. Neuwagen, die das
Pkw-Label
vor dem 30. Juni 2015 erhalten haben, benötigen ebenfalls
das aktualisierte Label.
Förderangebot für
energieeffizientes Bauen und Sanieren
Ab 1. Oktober 2015 fördert die
KfW-Bankengruppe
energieeffiziente Neubauten der Kommunen, von kommunalen
Unternehmen und sozialen Einrichtungen. Die bereits
bestehende Förderung für die energetische Sanierung von
Gebäuden wird noch einmal spürbar verbessert. So können
Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent für
energetische Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Allgemeinmedizin weiter
gestärkt
Zehn Prozent der Studierenden im Fachbereich Medizin
können ab Oktober 2015 einen Abschnitt des Praktischen
Jahres in der Allgemeinmedizin absolvieren. Das stellen
die Universitäten sicher, um die Rolle der
Allgemeinmedizin in der universitären Ausbildung zu
stärken. Bis Oktober 2017 sollen 20 Prozent dieses Angebot
wahrnehmen können und bis zum Oktober 2019 alle
Studierenden. Dazu ist die "Erste Verordnung zur Änderung
der Approbationsordnung für Ärzte" geändert worden.
Höherer Mindestlohn in der
Abfallwirtschaft
Für alle Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gilt ab 1.
Oktober 2015 bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro.
Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die
nicht tariflich gebunden sind.
Der bundesweite Mindeststundenlohn für alle Entsorger,
Straßenreinigungs- und Winterdienste beträgt vom 1.
Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015: 8,94 Euro brutto
pro Zeitstunde; ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. März
2017: 9,10 Euro brutto pro Zeitstunde. Damit liegt er über
dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50
Euro.
Betreuungskräfte in der Pflege
erhalten mehr Geld
Betreuungskräfte von dementen Personen in Pflegebetrieben,
Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte erhalten ab dem 1.
Oktober 2015 den bundesweiten Mindestlohn für die
Pflegebranche. Dieser beträgt 9,40 Euro pro Stunde im
Westen und 8,65 Euro im Osten. In zwei Schritten wird er
dann bis Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen
und 9,50 Euro im Osten angehoben.
Sozialversicherung
Neue Bemessungsgrenzen für 2016
Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen
Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2016 die
Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und
Rentenversicherung. Die Verordnung passierte nach dem
Kabinett auch den Bundesrat.
Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung
wichtig.
Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der
allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.050
Euro (2015) auf 6.200 Euro pro Monat. Die
Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 5.200 Euro
(2015) auf 5.400 Euro pro Monat. In der knappschaftlichen
Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge
gelten:
Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.650 Euro im Monat,
Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.650 Euro im Monat.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen
Rentenversicherung wird für das Jahr 2016
bundeseinheitlich auf 36.267 Euro im Jahr festgesetzt.
Versicherungspflichtgrenze angehoben Bundeseinheitlich
wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber
2015 (54.900 Euro) auf 56.250 Euro jährlich. Die
bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der
Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 50.850 Euro im
Jahr (2015: 49.500 Euro). Bezugsgröße in der
Sozialversicherung neu festgelegt Die Bezugsgröße ist für
viele Werte der Sozialversicherung wichtig.
Sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch in
der Gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage
der Beitragsberechnung.
Die Bezugsgröße 2016 beträgt 2.905 Euro pro Monat in den
alten Bundesländern (2015: 2.835 Euro im Monat). In den
neuen Bundesländern beträgt sie 2.520 Euro (2015: 2.415
Euro im Monat). Rechengrößen in der Sozialversicherung: Es
handelt sich um Werte, die jährlich neu ermittelt und
festgesetzt werden. Sie beeinflussen die Beiträge zur
Sozialversicherung.
Das betrifft die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Vorläufiges Durchschnittsentgelt: In der gesetzlichen
Rentenversicherung entspricht es dem durchschnittlichen
Brutto-Lohn- oder -Gehalt eines beschäftigten
Arbeitnehmers. Für 2015 wird der Wert so ermittelt:
Das Durchschnittsentgelt 2013 wird um das Doppelte des
Prozentsatzes erhöht, um den sich das Durchschnittsentgelt
2012 zum Jahr 2013 erhöht hat. Bezugsgröße: Sie hat für
viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. In der
Gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige
Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt.
In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab,
wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen
müssen. Beitragsbemessungsgrenze: Sie markiert das
Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge
erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende
Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Versicherungspflichtgrenze:
Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich, wenn er
möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung ist zugleich die
Jahresarbeitsentgeltgrenze. Übersicht Rechengrößen West-
und Ostdeutschland für das Jahr 2016:
Rechengröße
West
Ost
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
34.860 €/Jahr
2.905 €/Monat
30.240 €/Jahr
2.520 €/Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung
Berlin/Duisburg, 13. November 2015 -
Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz
II (PSG II) beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2016 in
Kraft. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas betont:
„Das Pflegestärkungsgesetz ist ein Meilenstein der
deutschen Pflegepolitik. Ab dem 1. Januar 2017 gelten
damit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues
Begutachtungsverfahren. Vor allem Demenzkranke erhalten
damit endlich die Pflege und Betreuung, die ihnen
zusteht.“ Die Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas
betont, dass die SPD viele Jahre für diese Reform gekämpft
habe.
Bas erläutert: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
richtet den Fokus auf die Förderung der Selbständigkeit
der Pflegebedürftigen. Die Pflegesituation von Menschen
mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei
demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung
künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die
Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen
Einschränkungen. Um Pflegebedürftigkeit zukünftig
umfassender und individueller zu definieren, werden
Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2017 in fünf Pflegegrade
eingestuft und nicht mehr, wie bisher, in drei
Pflegestufen.“
Pflegebedürftige, die bereits
jetzt Leistungen erhalten, müssen sich übrigens keine
Sorgen machen, beruhigt Bas: „Das Pflegestärkungsgesetz II
garantiert einen Bestandsschutz. Durch die Reform werden
in den nächsten Jahren aber zusätzlich bis zu 500.000
Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden
Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.“
Neuregelungen zum 1. Januar 2014
Was sich zum neuen Jahr ändert
Rentenbeiträge stabil, Mindestlöhne und Grundsicherung
steigen Die Rentenbeiträge bleiben im
neuen Jahr stabil und leisten damit einen Beitrag zur
geplanten Verbesserung der Mütterrente sowie zur Bekämpfung
der Altersarmut. Der Steuergrundfreibetrag steigt, viele
Mindestlöhne auch.
Mehr Geld gibt es für Hartz IV-Empfänger und Menschen, die
auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
angewiesen sind.
Energiewende
Energiesparen wird belohnt und für Firmen und Konsumenten
leichter – zum Beispiel durch finanzielle Förderung und
durch transparente
Neubauten sollen ab dem Frühsommer energieeffizienter sein.
Das senkt unter anderem die Heizkosten. Städte und Gemeinden
erhalten Zuschüsse für Klimaschutzprojekte.
Verbesserungen für Familien, Patienten und
Verbraucher
Damit genügend Kitas zur Verfügung stehen, verlängert der
Bund seine Finanzhilfe für den Ausbau der
Kindertagesbetreuung.
Die elektronische Gesundheitskarte sorgt dafür, dass
Patientinnen und Patienten effektiver versorgt werden
können. Kassen können bei Pflegeheimen genauer hinsehen,
denn die Heime sind jetzt verpflichtet, über die ärztliche
Versorgung im Heim zu informieren.
Gute Nachrichten für Verbraucher: Antibiotika in der
Nutztierhaltung werden weiter reduziert.
Die europäischen Fischbestände bleiben erhalten – unter
anderem durch verschärfte Fangquoten.
Bei Banken werden Haftung und Risiko weiter zusammengeführt;
im Interesse der Steuerzahler und im Interesse ihrer Kunden.
Euro kriegt Verstärkung Mit Lettland als neuem Euroland wird der
Euro als eine stabile Weltwährung noch wichtiger. Denn
Lettland hat zehn Jahre nach seinem Beitritt zur EU durch
eine erfolgreiche Finanz- und Wirtschaftspolitik auch
Euroreife erlangt.
Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick
Was ist neu? Neuregelungen zum 1. Januar 2014
Der Rentenbeitrag bleibt 2014 unverändert. Die Mindestlöhne
steigen im Elektrohandwerk, in Berufen der Aus- und
Weiterbildung, im Baugewerbe und für Gebäudereiniger. In der
Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen
Zusatzbeitrag. Die elektronische Gesundheitskarte wird
Pflicht für alle Versicherten.
Arbeit und Soziales
Erhöhungen der Mindestlöhne
Für elf Branchen gibt es heute
allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Erhöhungen zum 1. Januar
sind in vier Branchen beschlossen:
Elektrohandwerk Für die 230.000 Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten ab
1. Januar 2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten
Bundesländern steigt der Brutto-Mindestlohn von derzeit 9,90
Euro auf 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von
8,85 Euro auf 9,10 Euro pro Stunde.
Aus- und Weiterbildung
Ab Jahresbeginn erhalten auch die rund 25.000 Beschäftigten
im Bereich der Aus- und Weiterbildung mehr Geld. In den
alten Ländern erhöht sich der Mindestlohn von 12,60 Euro auf
13,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 11,25 Euro
auf 11,65 Euro pro Stunde.
Baugewerbe
Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ebenfalls mehr
Lohn. Ab Januar erhalten sie in den alten Bundesländern je
nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in
Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen
Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014
einheitlich 10,50 Euro.
Gebäudereiniger
Auch für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung
gelten ab Januar neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die
Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der
Mindestlohn in den alten Ländern und Berlin von 9,00 Euro
(2013) auf 9,31 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von
7,56 Euro auf 7,96 Euro pro Stunde.
Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) steigen die
Mindeststundenlöhne in den alten Ländern und Berlin von
11,33 Euro auf 12,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie
von 9,00 Euro (2013) auf 10,31 Euro.
Länger Kurzarbeitergeld
Für konjunkturelle Arbeitsausfälle, die
bis zum 31. Dezember 2014 anfallen, können Arbeitnehmer
künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Die
Verordnung setzt die bestehende Regelung fort.
Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
Ab 1. Januar gilt die volle
Arbeitnehmerfreizügigkeit in der
EU auch für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und
Rumänien aus.
Der Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent
bleibt über den 1. Januar 2014 hinaus unverändert.
Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der
gesetzlichen Rentenversicherung werden damit sichergestellt.
Die Regierungs-Fraktionen von
CDU/CSU
und
SPD haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in
den Bundestag eingebracht. Am 19. Dezember 2013 hat die 1.
Lesung stattgefunden.
Mindestbeitrag in der
gesetzlichen Rentenversicherung stabil
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen
Versicherung beträgt in der gesetzlichen Rentenversicherung
weiterhin 85,05 Euro monatlich.
Seit 2012 steigt schrittweise die
Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist
und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen
65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne
Abschlag.
Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang
Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne
Abschläge in Rente gehen.
Einen Rentenantrag kann man jetzt auch
bequem und sicher über das Internet bei der Deutschen
Rentenversicherung einreichen. Um sich dafür zu
identifizieren, benötigt man den elektronischen
Personalausweis. Adress- und Bankdaten lassen sich
online ändern.
Auch der Blick ins eigene Rentenkonto ist via Internet
möglich.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in
den Sozialversicherungen
Ab dem 1. Januar 2014 steigt die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung West von derzeit 5.800 Euro auf 5.950
Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von
4.900 auf 5.000 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen
Krankenversicherung erhöht sich 2014 auf 53.550 Euro
jährlich. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt,
kann eine private Krankenversicherung abschließen.
Die Künstlersozialabgabe stellt den
"Arbeitgeberanteil" dar, der von Unternehmen erhoben wird,
die häufiger Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler
oder Publizisten verwerten. Bemessungsgrundlage für die
Künstlersozialabgabe sind alle Honorare, die für
künstlerische oder publizistische Leistungen an
selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Der
Abgabesatz der Künstlersozialversicherung steigt 2014 von
4,1 Prozent auf 5,2 Prozent an.
Ab 1. Januar 2014 erhöhen sich die
Regelsätze in der Grundsicherung um 2,27 Prozent. Ein
alleinstehender Erwachsener erhält dann zum Beispiel neun
Euro mehr Hartz IV im Monat. Auch für Kinder und Jugendliche
erhöhen sich die Regelsätze. Das gilt für die Sozialhilfe,
die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Übersicht Regelbedarfsstufen
2014 / Veränderung gegenüber 2013
Erwachsene im Haushalt anderer
(Regelbedarfsstufe 3)
313 Euro + 7 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18
Jahren
(Regelbedarfsstufe 4)
296 Euro + 7 Euro
Kinder von sechs bis unter 14
Jahren
(Regelbedarfsstufe 5)
261 Euro + 6 Euro
Kinder von 0 bis 6 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
229 Euro + 5 Euro
Grundlage für die Berechnung ist ein so
genannter Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und
Preisentwicklung von Juli 2012 bis Juni 2013 im Vergleich
zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Grundsicherung
Gesundheit und Pflege
Gute Finanzlage bei den
Krankenkassen
Die Ausgaben der Krankenkassen liegen
2014 voraussichtlich bei 199,6 Milliarden Euro. Dieser
Betrag lässt sich vollständig durch die Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds decken. Deshalb ist der durchschnittliche
Zusatzbeitrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen erheben
können, auch für 2014 mit 0 Euro festgelegt.
Pflegeheime müssen die Pflegekassen über
ihr Angebot an ärztlicher, fachärztlicher und zahnärztlicher
Versorgung informieren. Die Pflegekassen sind verpflichtet,
die Angaben zu veröffentlichen. Das hilft Betroffenen und
ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten
Einrichtung.
Die Regelung wird am 1. Januar 2014
wirksam und ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes vom
Oktober 2012.
Besser über Pflegeheime informiert
Elektronische Gesundheitskarte
ist Pflicht
Ab 1. Januar müssen gesetzlich
Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte
beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte
Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische
Gesundheitskarte gilt künftig als Versicherungsnachweis. So
teilen es die Krankenkassen ihren Versicherten mit.
Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen
hat, kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder
einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die
elektronische Gesundheitskarte oder diesen Nachweis stellt
der Arzt eine private Rechnung.
Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
Ausbildung zum Notfall-Sanitäter modernisiert
Notfalleinsätze werden aufgrund der
steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft
komplexer. Deshalb orientiert sich die Ausbildung zum
Rettungsassistenten stärker als bisher an anderen
Gesundheitsberufen. Nur gut qualifiziertes Personal kann den
Anforderungen gerecht werden. Die Ausbildung ist von zwei
auf drei Jahre verlängert worden und wird für die gesamte
Dauer vergütet.
Neue Ausbildung zum Notfallsanitäter
Steuern
Steuerlicher Grundfreibetrag
steigt erneut (Steuern sinken nicht automatisch!)
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab
1. Januar 2014 ein weiteres Mal: von 8.130 Euro um 224 Euro
auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt
konstant.
Grundfreibetrag steigt
Steuervereinfachungen bei Dienst-
und Geschäftsreisen
Das Reisekostenrecht ist ab 2014 leichter
zu handhaben. Die Vereinfachungen entlasten auch finanziell
um jährlich 220 Millionen Euro. Rund 35 Millionen
Beschäftigte und ihre Arbeitgeber werden gleichermaßen von
den neuen Regelungen profitieren.Grundsätze
zum steuerlichen Reisekostenrecht
Hinweise zur elektronischen
Lohnsteuerkarte
Seit Anfang 2013 gibt es die
elektronische Lohnsteuerkarte. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer können ihre aktuellen "ELStAM"-Daten
(Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit)
auf der Internetseite
www.elsteronline.de einsehen (hierzu ist eine kostenlose
Authentifizierung erforderlich). Änderungen der
Steuerklasse, von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen
beantragen Sie beim Finanzamt Ihres Wohnortes.
Anträge finden Sie hier:
www.formulare-bfinv.de
Elektronische Lohnsteuerkarte
Finanzen
SEPA
Am 1. Februar 2014 lösen die
einheitlichen europäischen
SEPA-
Überweisungen und Lastschriften die bisherigen nationalen
Verfahren endgültig ab.
SEPA
erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr und macht ihn
sicherer. Der Einzelhandel kann das vielgenutzte
Elektronische Lastschriftverfahren bis 2016 beibehalten.
Ab Januar 2014 gelten in Deutschland die
strengen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel
III-Regeln). Banken müssen ihr so genanntes "hartes
Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen sie
in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Mehr
Eigenvorsorge soll es den Banken ermöglichen, ihre Verluste
selbst aufzufangen.
Banken müssen ab 2014 ihre eigenen
riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Den
Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen erlegt das
Gesetz erstmals konkrete Pflichten für das Risikomanagement
auf. Sie machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten
verletzen und dadurch die Bank oder die
Versicherungsleistungen gefährdet.
Die Abgabe zur Förderung des Stroms aus
Erneuerbaren Energien steigt zum 1. Januar auf 6,24 Cent pro
Kilowattstunde. Die Abgabe ist Teil der Stromkosten. Sie
lassen sich reduzieren, wenn man Energie spart. Dazu fördert
die Bundesregierung Energieberatungen, bezuschusst die
energetische Gebäude-Sanierung und die Einrichtung von
Heizungen mit Erneuerbarer Energie in Gebäuden.
Umlage zur Entlastung der
Stromnetze
Was passiert, wenn Sonne oder Wind nicht
ausreichend Strom erzeugen und andere Stromerzeuger das
nicht ausgleichen? Dann lässt sich der aktuelle Strombedarf
senken, indem große Verbraucher kurzfristig den Strom
abschalten und damit das Netz entlasten. Dafür erhalten sie
eine Vergütung. Erstmals wird es ab Januar 2014 eine so
genannte Umlage für abschaltbare Lasten geben. Sie beträgt
0,009 pro Kilowattstunde und ist Teil des Strompreises. Die
Regelung ist auf drei Jahre befristet.
Neue Kennzeichnung für
Klimageräte
Hersteller von strombetriebenen Geräten
sind verpflichtet, mit Etiketten über ihren Stromverbrauch
und die Energieeffizienz zu informieren. Klimageräte, die
auch heizen, müssen seit 1. Januar 2013 mindestens die
Effizienzklasse "A" und ab dem 1. Januar 2014 die
Bedingungen der Effizienzklasse "A+" erfüllen.
Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb
der Effizienzklasse "B" besteht ab Januar 2014 ein
Einfuhrverbot in die EU.
Bessere Verbrauchs-Kennzeichnung
von Lampen und Leuchten
Ab dem 1. März 2014 gilt für elektrische
Leuchten (zum Beispiel Tisch- oder Stehlampen) das neue
Energieeffizienzlabel.
Zum 1. September 2013 wurde es bereits für Lampen (zum
Beispiel LED-,
Glüh- oder Leuchtstofflampen) eingeführt.
Das Label sieht
höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die
niedrigen Klassen F und G fallen weg. Jeder Hersteller ist
verpflichtet, das Etikett auf die Verpackung zu drucken.
Konsumenten können sich so schnell über den Energieverbrauch
informieren und sich für sparsame Produkte entscheiden.
Die novellierte Energieeinsparverordnung
stellt erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz bei
Gebäuden. Neubauten sollen künftig 25 Prozent weniger
Energie verbrauchen als bisher. Wärmeverluste an Gebäuden
sollen um 20 Prozent verringert werden. Die Novelle soll im
Frühsommer 2014 in Kraft treten.
Klima- und Kälteanlagen werden gefördert,
wenn sie Energie besonders effizient nutzen. Dies gilt
insbesondere für Kühlgeräte in Supermärkten oder
Klimaanlagen in Geschäftsräumen Die Effizienz einer Anlage
bestimmt ein "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis". Neben
der Förderung von Beratungsleistungen gibt es eine
Bonusförderung für die Nutzung der beim Kühlen entstehenden
Abwärme.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
ab dem 1. Januar 2014 entgegen.
Einsparungen an der Kühltheke
Familie
Fristverlängerung für
Kita-Ausbau
Der Bund verlängert die Finanzhilfen an
die Länder für den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Eine
entsprechende Änderung des
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes stellt sicher, dass
alle Neu- und Umbauten von Kitas, die aus Bundesmitteln
finanziert sind, abgeschlossen werden können.
Am 1. Januar 2014 führt Lettland den Euro
als Bargeld ein und wird damit 18. Mitglied der Europäischen
Währungsunion.
Euro jetzt auch in Lettland
Die Fischerei wird nachhaltig
Ab 1. Januar 2014 gilt in der
europäischen Fischerei an erster Stelle das Prinzip der
Nachhaltigkeit. Damit soll in den kommenden sieben Jahren
die Überfischung überwunden werden. Im Einzelnen geht es vor
allem um verschärfte Fangquoten und strengere Regeln für den
Umgang mit ungewollt gefangenen Fischen.
Umwelt
Zuschüsse für Klimaschutzprojekte
Städte und Gemeinden können ab Januar
2014 über die "Nationale Klimaschutzinitiative" wieder
Zuschüsse beantragen. Das Bundesumweltministerium stellt
hierfür rund 90 Millionen Euro bereit. Es fördert die
Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und die Umsetzung
einzelner Klimaschutzmaßnahmen.
Ab 1. April 2014 gelten neue Regeln zum
Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Damit sollen
Überwachungsbehörden den Einsatz besser beurteilen und bei
Bedarf einschreiten können. Ziel ist es, Tierhalter dazu zu
bringen, deutlich weniger Antibiotika zu verwenden.
Recht
Für eine bessere Orientierung vor
Gericht
Auch im Zivilprozess wird jetzt die so
genannte Rechtsbehelfsbelehrung eingeführt. Bürgerinnen und
Bürgern erhalten so Klarheit, ob Rechtsmittel – zum Beispiel
Berufung – möglich sind. Sie werden über Form, Frist und
zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf
diese Weise verbessert sich der Rechtsschutz des Einzelnen
im Zivilprozess.
Neue Rechtsbehelfsbelehrung
Kultur
Zugang zu "verwaisten Werken"
erleichtert
Öffentliche Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen stellen immer mehr Kunst, Bücher,
Fotografien und andere Werke aus ihren Beständen ins Netz,
um sie so für jedermann zugänglich zu machen. Ohne Erlaubnis
des Urhebers eines Werks war dies bisher nicht möglich. Die
neue Regelung erlaubt es, nun auch so genannte "verwaiste
Werke", deren Urheber nicht auszumachen ist, zu
digitalisieren und damit einsehbar zu machen - zum Beispiel
im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek.
Zugang zu „verwaisten Werken“ erleichtert
Filmförderungsgesetz novelliert
Die Filmförderungsanstalt (FFA)
ist eine tragende Säule der Filmförderung in Deutschland.
Rechtsgrundlage für die
FFA ist das
Filmförderungsgesetz (FFG). Die Filmförderung durch die
FFA wird
durch eine Abgabe von der Branche selbst finanziert.
Im neuen Filmförderungsgesetz ist die Barrierefreiheit
geförderter Filme geregelt. Damit können künftig
sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen an Filmen
teilhaben. Als weitere wichtige Änderung ab dem 1. Januar
ist unter anderem die "Digitalisierung des Filmerbes" in den
Aufgabenkatalog der
FFA aufgenommen worden.
Neuregelungen zum 1. November 2013 - rund ums
Telefonieren
Mehr Schutz und weniger Kosten
Telefonieren Telefonieren – ob über Festnetz,
Handy oder Internet – ist aus unserem täglichen Leben nicht
wegzudenken. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf
vertrauen können, dass Privates privat bleibt. Und sie
brauchen volle Kostentransparenz beim Telefonieren.
Bundesregierung und Europäische Union haben für zahlreiche
Verbesserungen gesorgt: Warteschleifen bei Sonderrufnummern
sind grundsätzlich kostenfrei.
Den Anbieter wechseln und seine Rufnummer mitnehmen? Heute
kein Problem mehr. Ungebetene Werbeanrufe – auch über eine
automatische Anrufmaschine – sind verboten. Am Telefon
abgeschlossene Gewinnspiel-Verträge sind "schwarz auf weiss"
zu bestätigen und grundsätzlich widerrufbar. Bei Verstößen
drohen hohe Bußgelder. Immer günstiger wird das Telefonieren
im EU-Ausland. Dafür sorgt die EU-Roaming-Verordnung.
Apropos Datenschutz:
Das politische Berlin bewegt derzeit die Frage: Welcher
Geheimdienst hat wen, wann, wie und mit welchem Ziel
abgehört? Die Bundesregierung setzt alles daran, das
aufzuklären. In Deutschland gelten für den Datenschutz klare
Gesetze. Aber wer sich per Smartphone in die weltweiten
Internetgefilde begibt, muss damit rechnen, dass seine
persönlichen Daten dort nicht persönlich bleiben. Die
Bundesregierung rät deshalb, sehr genau darauf zu achten,
welche Daten man wo preisgibt. Oft ist das nur eine
Einstellungsfrage – im wahrsten Sinne des Wortes.
NRW: Landeskabinett beschließt Rauchwarnmelderpflicht Das Düsseldorfer Kabinett hat
die verpflichtende Installation von Rauchwarnmeldern in jedem
Haushalt auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem
Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung und
Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht zum 1.
April 2013 in NRW in Kraft treten. Dann werden Eigentümer zur
Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet.
Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.
Dezember 2016.
Nichtraucherschutz Landtag NRW: SPD und Grüne
beschlossen in namentlicher
Abstimmung gegen die Stimmen von CDU, FDP, PIRATEN bei 18
abweichenden Stimmen der SPD mit 124 zu 101 Stimmen die von
ihnen eingebrachten Neuregelungen (Drs.16/125). Nach den
beschlossenen Änderungen ist das Rauchen in Gaststätten
grundsätzlich verboten, einzige Ausnahme sind private
Feiern. Ein weiteres Verbot betrifft zum Beispiel das
Rauchen auf Kinderspielplätzen.
1. Was ändert sich bei Gesundheit
und Pflege?
Praxisgebühr abgeschafft
Berlin/Duisburg, Dezember 2012
Patienten zahlen ab Januar 2013 beim Arzt oder Zahnarzt keine
Praxisgebühr mehr. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das
eine Entlastung um insgesamt 1,8 Milliarden Euro pro Jahr, für
Ärzte und Zahnärzte mehr Zeit für ihre Patienten und weniger
Bürokratie.
Mehr Leistungen für Demenzkranke
Menschen, die an Demenz erkrankt sind,
erhalten mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dafür wird
der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar 2013 um 0,1
Prozentpunkte angehoben.
Wer privat für die Pflege vorsorgt,
kann staatliche Unterstützung bekommen. Gesetzlich
Pflegeversicherte erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von
60 Euro jährlich, wenn sie eine freiwillige private
Pflege-Zusatzversicherung abschließen.
Vorsorge für den Pflegefall wird gefördert
Schwerbehindertenausweis im
Bankkartenformat
Aus dem unhandlichen
Schwerbehindertenausweis aus Papier wird ab 2013 eine kleine,
handliche Plastikkarte. Die alten Schwerbehindertenausweise
bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Änderungen im Schwerbehindertenrecht
Das Amt für Soziales und Wohnen gibt zwei Änderungen im
Schwerbehindertenrecht bekannt: Eine Änderung bei
der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft. Der Eigenanteil für den
Erwerb eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
erhört sich auf jährlich 72 Euro beziehungsweise
halbjährlich 36 Euro. Die neuen Zahlkarten wurden den
betroffenen Bürgern bereits übersandt. Verzögerungen
können in Einzelfällen bei verspäteter Einzahlung
eintreten. Es wird darauf hingewiesen, dass es
aufgrund der Betriebsferien der Stadtverwaltung zwischen
Weihnachten und Neujahr bei persönlichen Vorsprachen in
der ersten Januarwoche zu Wartezeiten kommen kann.
Außerdem werden die angekündigten neuen
Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat in
Nordrhein-Westfalen für alle Städte und Kreise einheitlich
voraussichtlich erst zum 1. Januar 2014 eingeführt.
Assistenzpflege auch in der Reha
Viele schwerbehinderte Menschen stellen
eine Pflegekraft ein, um den Alltag zu bewältigen. Diese
Unterstützung - Assistenzpflege genannt - sollen
Schwerbehinderte künftig auch während einer Reha bekommen
können. Voraussetzung: Der Schwerbehinderte muss auch in der
Reha Arbeitgeber für seinen Pfleger sein. Das Pflegegeld und die
Hilfe zur Pflege zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der
stationären Vorsorge und Reha.
Stärkere Überwachung von
Medizinprodukten
Medizinprodukte werden künftig besser
überwacht. Dazu richten die Bundesländer eine zentrale
Koordinierungsstelle ein. Sie wird durch strengere Kontrollen
für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten sorgen. Anlass ist der
PIP-Brustimplantate-Skandal.
2. Was bringt 2013 für Arbeitsmarkt, Rente und Soziales?
Beiträge zur Rentenversicherung
sinken
Zum 1. Januar 2013 sinkt der
Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte: von
19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch jeweils rund drei
Milliarden Euro.
Die Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung zahlt sich aus: Die Rentenbeiträge sinken. Die
Rentenkasse ist zum Jahresende 2012 mit knapp 30 Milliarden Euro
gut gefüllt. Die Renten werden laut Schätzungen ab Juli 2013
leicht steigen.
Neue Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und
Arbeitslosenversicherung
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze
in der Gesetzlichen Rentenversicherung und in der
Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern 2013
von 5.600 auf 5.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost
beträgt dann 4.900 Euro.
Grundlage der Berechnungen ist die
Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2011. Die
Lohnzuwachsrate für 2011 lag bei 3,07 Prozent in den alten und
bei 2,95 Prozent in den neuen Ländern.
Neue Versicherungspflichtgrenze in
der Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze in der
Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf
52.200 Euro. Die Grenze folgt damit der Einkommensentwicklung.
Sie betrug deutschlandweit 2011 plus 3,09 Prozent.
Wer mit seinem Einkommen über der
Versicherungspflichtgrenze liegt, kann eine private
Krankenversicherung abschließen.
Verdienstgrenzen für geringfügig
Beschäftigte steigen
Die Lohngrenze für "Minijobs"
(geringfügige Beschäftigung) steigt zu Jahresbeginn von 400 auf
450 Euro. Die Obergrenze für die Gleitzone, "Midijobs" genannt,
erhöht sich von 800 auf 850 Euro. Außerdem werden
Minijob-Verhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.
Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern:
Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und
Reha-Leistungen.
Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber
Neuer Mindestlöhne für
Gebäudereiniger und Dachdecker
Für gut 830.000 Beschäftigte in der
Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche
Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe
1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro
(2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf
7,56 Euro.
Für die Glas- und Außenreinigung
(Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten
Ländern weiterhin 11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie
von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro. Die entsprechende Verordnung
gilt bis zum 31. Oktober 2013.
Auch für gut 87.000 Beschäftigte im
Dachdeckerhandwerk gelten ab Januar 2013 bundesweit neue
gesetzliche Mindestlöhne. Der Mindeststundenlohn erhöht sich von
11,00 auf 11,20 Euro. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum
31. Dezember 2013.
Ebenfalls ab Jahresbeginn erhalten
Zeitarbeiter in der kautschuk- und kunststoffverarbeitenden
Industrie neue Branchenzuschläge.
Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer
für das Kurzarbeitergeld auf bis zu zwölf Monate verlängert.
Bedingung: Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss bis 31.12.2013
entstanden sein. Die Regelung gilt auch für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die sich derzeit bereits in Kurzarbeit
befinden. Die Beschäftigten erhalten das Kurzarbeitergeld über
ihre Arbeitgeber.
Die Leistungen betragen wie beim
Arbeitslosengeld 60 Prozent des ausgefallenen
Nettoarbeitsentgelts; bei Beschäftigten, die Kinder haben, 67
Prozent. Unternehmen können damit besser planen, wenn Aufträge
ausfallen. Sie können so Entlassungen vermeiden, wenn sich die
Auftragslage zeitweise verschlechtert.
Schornsteinfeger-Monopol fällt weg
Nach vierjähriger Übergangszeit
entfällt das Monopol der Schornsteinfeger zu Jahresbeginn 2013
ganz. Künftig können sich auch Sanitär-, Heizungs- und
Klimahandwerksbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk selbstständig
machen, wenn sie über entsprechende Qualifikationen verfügen.
Haus- und Wohnungseigentümer können damit ab 2013 grundsätzlich
wählen, welchen Schornsteinfeger oder welche Firma sie
beauftragen, ihren Kamin zu kehren, zu warten und den
Schadstoffausstoß zu messen.
Höhere Insolvenzgeldumlage für
Arbeitgeber
Arbeitgeber zahlen ab Januar 2013 zur
Finanzierung des Insolvenzgeldes eine Umlage in Höhe von 0,15
Prozent. 2012 betrug die Umlage nur 0,04 Prozent, weil
Überschüsse zur Verfügung standen.
Hintergrund: Wenn der Arbeitgeber
zahlungsunfähig ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf
Insolvenzgeld. Es wird für die letzten drei Monate vor Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gezahlt und soll den Nettolohnanspruch
der Arbeitnehmer ausgleichen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt
das Insolvenzgeld aus. Die Arbeitgeber finanzieren es durch eine
Umlage.
Seit 2012 steigt schrittweise die
Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und
2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65.
Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne
Abschlag.
Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt:
Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65
Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Neue Regelsätze in der
Grundsicherung und in der Sozialhilfe
Die Grundsicherung (Hartz IV) für
Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro
monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro.
Auch die anderen Regelsätze steigen.
Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr
2013 (Veränderung gegenüber 2012)
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene
im Haushalt anderer)
306 Euro
+ 7 Euro
Regelbedarfsstufe 4
(Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren)
289 Euro
+ 2 Euro
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von
sechs bis unter 14 Jahren)
255 Euro
+ 4 Euro
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von
0 bis 6 Jahre)
224 Euro
+ 5 Euro
Grundlage für die Berechnung ist ein so
genannter Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und
Preisentwicklung von Juli 2011 bis Juni 2012 im Vergleich zum
entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Die Regelbedarfsstufen werden auch für
Kriegsopfer und Asylbewerber angepasst.
3.
Was gibt's Neues beim Verbraucherschutz?
Gesundheitsbezogene Angaben auf
Lebensmitteln
"Hilft bei…", "Beugt vor…" – welche
Wirkungen sind tatsächlich zu erwarten? Was auf der Verpackung
steht, muss auch stimmen. Lebensmittelhersteller dürfen seit dem
14. Dezember 2012 nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen
Angaben für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges
Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Verbraucher sind damit
besser vor falschen oder nicht nachgewiesenen Angaben geschützt.
Welche Angaben erlaubt sind, entscheidet die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit EFSA.
Trinkwasser bleibt sicher
Die neue Trinkwasserverordnung
vereinfacht die Meldepflichten für die Gesundheitsbehörden der
Länder. Das Umweltbundesamt legt verbindliche und eindeutige
hygienische Anforderungen für Trinkwasseranlagen fest. So ist
sichergestellt, dass das Trinkwasser sauber und unbelastet
bleibt.
Unisex-Tarife bei Versicherungen
Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen
Versicherungen bei ihren Tarifen nach europäischem Recht keine
Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen machen. Die so
genannte Unisex-Regel gilt für alle neu abgeschlossenen
Versicherungen. Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen
sind, gelten unverändert weiter. Die Umsetzung in deutsches
Recht steht derzeit noch aus. Dennoch hat die deutsche
Versicherungswirtschaft zugesagt, ab diesem Stichtag nur noch
Unisex-Tarife anzubieten.
Besserer Anlegerschutz auf dem
grauen Kapitalmarkt
Für gewerbliche
Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und
Vermögensanlagen auf dem so genannten "grauen Kapitalmarkt"
vertreiben, gelten künftig strengere Auflagen. Sie müssen ab
Jahresbeginn die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie
Bankberater. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden
Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter
auszuhändigen. Außerdem müssen sie ihre Provisionen offenlegen.
Für die rund 80.000 gewerblichen
Vermittler gelten zudem deutlich schärfere Qualifizierungs- und
Registrierungspflichten: Verlangt werden ein Sachkundenachweis
und eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie müssen sich zudem in
ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen.
4.
Was sollten Verkehrsteilnehmer wissen?
Mehr Transparenz bei den Preisen
für Benzin, Strom und Gas
Günstig tanken: Die deutschen
Tankstellen müssen künftig die aktuellen Kraftstoffpreise in
Echtzeit an die neue Markttransparenzstelle beim
Bundeskartellamt übermitteln. Diese Stelle wird die Daten
umgehend an Verbraucher-Informationsdienste weitergeben.
Durch die Markttransparenzstelle werden
die Preise nicht auf Knopfdruck sinken. Autofahrer sollen aber
künftig per Internet, Smartphone oder Navigationsgerät überall
die aktuellen Kraftstoffpreise erfahren. Sie können dann die
günstigste Tankstelle gezielt ansteuern.
Elektro- und Brennstoffzellen-Autos
KFZ-steuerfrei
Reine Elektrofahrzeuge aller
Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge,
werden zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die
Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem
18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren
lediglich reine Elektro-PKW fünf Jahre steuerfrei.
Für den so genannten PKW-Altbestand
(Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der
bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und
Schadstoffemissionen. Die Änderungen setzen einen Teil des
"Regierungsprogramms Elektromobilität" um.
Führerschein ab 2013 befristet
Von 2013 an ersetzt ein europaweit
gültiger Führerschein das bisherige Nebeneinander von mehr als
110 verschiedenen Führerscheinen. Wer seine Fahrprüfung nach dem
19. Januar ablegt oder seinen Führerschein verliert, bekommt den
neuen Schein.
Die neuen Führerscheindokumente sind
nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach fünfzehn Jahren
erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt erhalten.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden
sind, bleiben bis 2033 gültig. Danach muss man sie neu
beantragen.
Neue Regeln für Motorräder und
Anhänger
Für Motorradfahrer gilt: Die
Führerscheinklasse A1 ist nicht mehr auf eine
Spitzengeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern beschränkt. Mit
der neuen Klasse A2 darf man bis zu 48 PS starke Zweiräder
fahren. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge, die bis zu 45
Stundenkilometer schnell sind, werden in der neuen Klasse AM
zusammengefasst.
Und für Auto-Anhänger gilt: Ab 2013
darf man mit der Klasse B alle Auto-Anhänger-Kombinationen bis
3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. In der Klasse BE ist das
Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von
mehr als 3,5 Tonnen gilt die C1E-Fahrerlaubnis.
Freie Fahrt für Fernbusse
Reisen wird einfacher und größtenteils
auch billiger: Der Weg für nationale Fernbuslinien ist frei. Ab
Januar 2013 können Busunternehmen Ziele in ganz Deutschland
anfahren – vorausgesetzt, dass sie mindestens 50 Kilometer
entfernt liegen.
Nach dem bislang geltenden
Personenbeförderungsgesetz waren inländische Fernbuslinien nur
gestattet, wenn die vorhandenen Verkehrsmittel nicht
ausreichten. Diese Regelung, die über 70 Jahre lang die Bahn vor
Konkurrenz schützen sollte, entfällt nun.
5.
Was ist bei Steuern und Finanzen wichtig?
Höherer Steuerfreibetrag ab 2013
Der steuerfreie Grundfreibetrag soll
steigen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat
hat sich am 12. Dezember darauf verständigt, den Grundfreibetrag
für Erwachsene in zwei Schritten anzuheben: 2013 um 126 Euro,
2014 um weitere 224 Euro. Der Grundfreibetrag für das
verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erhöht sich damit
bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es
bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
Die gesetzliche Umsetzung erfolgt erst
Anfang 2013. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des
Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt.
Elektronische Lohnsteuerkarte ab
2013
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt
zum 1. Januar 2013. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber
die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge,
Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 von der
ELStAM-Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013
zugrundelegen.
Abschied von der
Lohnsteuerkarte: 2013 kommt ELStAM!
Ab 1. Januar 2013 wird die
Lohnsteuerkarte durch die Elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Arbeitnehmer
müssen künftig dem Arbeitgeber nur noch
Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen
und ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis
handelt. Bis zur Umstellung des Arbeitgebers gilt die
Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Freibeträge müssen beim
Finanzamt neu beantragt werden.
Hintergrundinformation:
Ab 1.1.2013 wird der
elektronische Abruf der Lohnsteuerdaten von
Arbeitnehmern eingeführt. Arbeitgeber können den
Zeitpunkt der Umstellung selbst wählen, müssen jedoch
die ELStAM (Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale)
zumindest für einen im Kalenderjahr 2013 endenden
Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Wie die
D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, ist die
Abschaffung der Papier-Lohnsteuerkarte eine
Vereinfachung für den Arbeitnehmer: Er muss dem
Arbeitgeber künftig nur noch seine
Steuer-Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum
melden und angeben, ob er dort im Haupt- oder
Nebenarbeitsverhältnis beschäftigt ist. Der Arbeitgeber
kann mit diesen Angaben alle nötigen Daten – zum
Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge,
Freibetrag, Kirchenmitgliedschaft – aus einer Datenbank
abrufen. Zuletzt wurde 2010 eine Lohnsteuerkarte aus
Papier erstellt. Für Arbeitnehmer, die seitdem ihre
erste Beschäftigung angefangen haben, gab es eine
Ersatzbescheinigung.
Alte Lohnsteuerkarte und
Ersatzbescheinigungen gelten weiter, bis der Arbeitgeber
auf das neue Verfahren umstellt. Wichtig: Vor der
Umstellung müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beim
Finanzamt neu beantragen. Nur Pauschbeträge für Menschen
mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über
2012 hinaus genehmigt wurden, gelten weiter.
Auch bei den Zuständigkeiten hat sich einiges geändert:
Die Finanzämter sind nun zuständig für die Änderung der
Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel,
Eintragung von Freibeträgen), aber auch für Änderungen
wegen Trennung von Ehegatten und die Berichtigung
falscher Abzugsmerkmale. Die Bürgerbüros der Gemeinden
sind zuständig für Anschriftenänderungen und
standesamtliche Änderungen wie Kirchenein- oder
austritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod.
Weichen die Steuerklasse oder die Zahl der
Kinderfreibeträge auf Lohnsteuerkarte oder
Ersatzbescheinigung von den wirklichen Verhältnissen
Anfang 2013 ab, sollten Arbeitnehmer dies beim Finanzamt
richtig stellen.
Bund entlastet Kommunen bei
Grundsicherung
Die Bundesregierung beteiligt sich
künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil,
den der Bund übernimmt, steigt ab 2013 von 45 auf 75 Prozent. Ab
2014 erstattet der Bund die Ausgaben komplett. Dadurch werden
die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 um rund 20
Milliarden Euro entlastet.
Erleichterter Versicherungsschutz
gegen Unwetterschäden
Ab Januar 2013 gilt ein besonderer
Steuersatz von nur noch 0,03 Prozent auf Versicherungen gegen
Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und
Überschwemmungen sowie Hagel. Dieser einheitliche Steuersatz
erleichtert landwirtschaftlichen Betrieben eine kombinierte
Versicherung - die so genannte Mehrgefahrenversicherung.
Gegen Geldwäsche bei
Online-Glückspielen
Wer sich im Internet an Glücksspielen
beteiligen will, muss jetzt unter seinem Namen beim Anbieter ein
Spielerkonto eröffnen. Das soll Geldwäsche über
Online-Glückspiele verhindern.
Das so genannte Geldwäschegesetz
erfasst nun auch Online-Glücksspiele. Die Finanzströme sollen
sich besser kontrollieren lassen. Für Veranstalter und
Vermittler gelten künftig verschärfte Regelungen.
6.
Was ändert sich bei Energie und Umwelt?
Energieeffizienz: Sparsam im
Standby
Im Standby-Betrieb dürfen neue Geräte
nicht mehr als 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. Diese
Obergrenze gilt ab Januar 2013 für fast alle Haushalts- und
Bürogeräte, Unterhaltungselektronik und elektronische Spiel- und
Sportgeräte. Wer als Hersteller oder Importeur die neuen
Vorschriften nicht erfüllt, darf sein Produkt in der EU dann
nicht mehr verkaufen.
Mehr Klimaschutz: CO2 wird teurer
Ab Januar 2013 gibt es keine nationalen
CO2-Kontingente (Verschmutzungszertifikate) mehr, sondern nur
noch eine Gesamtmenge für ganz Europa. Die Menge, die jährlich
zur Verfügung steht, schrumpft dabei um 1,74 Prozent. Ab 2013
gibt es auch keine kostenlosen Zertifikate mehr: Alle
Unternehmen, auch die Kraftwerksbetreiber, müssen die
Emissionsberechtigungen ersteigern. Die Erlöse aus den
Versteigerungen fließen zu mehr als 90 Prozent in den
Klimaschutz und die Umsetzung des Energiekonzepts.
Erneuerbare-Energien-Umlage
angepasst
Die Umlage für die Förderung der
Erneuerbaren Energien, die mit der Stromrechnung erhoben wird,
steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Die Erhöhung ist
notwendig, weil sich der Ausbau der Erneubaren Energien
schneller entwickelt und aus dem Jahr 2012 noch Förderkosten zu
decken sind.
Um den Kostenanstieg für die
Verbraucher zu dämpfen, hat die Bundesregierung 2012 einen
Mechanismus eingeführt, der die Einspeisevergütung für neue
Photovoltaik-Anlagen verringert. Außerdem verstärkt die
Bundesregierung die Energieberatung für Verbraucher und hilft
ihnen so, Strom zu sparen.
Spitzenausgleich nur bei mehr
Energieeffizienz
Unternehmen, die energieintensiv
produzieren, können den so genannten Spitzenausgleich beantragen
– eine Steuerbegünstigung bei der Strom- und Energiesteuer. Ab
2013 ist dieser Spitzenausgleich an Gegenleistungen gebunden:
Die Unternehmen bekommen ihn nur noch gewährt, wenn sie
Energiemanagement-Systeme einführen, um Energie zu sparen und
effizienter zu nutzen.
"Offshore-Haftung"
Windenergie von hoher See soll einen
großen Teil zur Stromversorgung beitragen. Können
Anlagenbetreiber ihren Strom nicht einspeisen, weil es
Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt,
erhalten sie künftig eine Entschädigung. Fachleute sprechen hier
von der Offshore-Haftung. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen,
können die Netzbetreiber auf die Verbraucher umlegen. Für
Verbraucher betragen sie höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde.
Das wären bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden 8,75
Euro pro Jahr.
7.
Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt
Eltern jüdischen und muslimischen
Glaubens lassen ihre Söhne im Kindesalter beschneiden. Das
bleibt in Deutschland weiterhin straffrei möglich, solange die
Beschneidung fachgerecht durchgeführt wird. Das neue Gesetz
regelt die Ausübung uralter religiöser Bräuche in Deutschland
und beseitigt die bisher bestehende Rechtsunsicherheit.
Wissenschaftsfreiheitsgesetz
befreit Spitzenforschung von Bürokratie
Die außeruniversitäre Forschung in
Deutschland erhält mehr Handlungsspielräume bei Finanzen und
Personal. Die Wissenschaftseinrichtungen sind jetzt
selbstständiger und flexibler in ihrer Wirtschaftsführung und
haben dadurch bessere Rahmenbedingungen. Das macht sie
international wettbewerbsfähiger. Die Max-Planck-Gesellschaft,
die Helmholtz-Zentren und die Deutsche Forschungsgemeinschaft
sind einige der Einrichtungen, die vom
Wissenschaftsfreiheitsgesetz profitieren.