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- Kontaktbeschränkungen gelten weiter
- Erleichterungen für Kinder und Ältere
- Präsenzunterricht noch vor den Sommerferien

Berlin/Duisburg, 06. Mai 2020 - "Wir können heute sagen, dass wir die allererste Phase der Pandemie hinter uns haben, aber uns muss immer bewusst sein, dass uns noch eine lange Auseinandersetzung mit dem Virus bevorsteht", betonte Bundeskanzlerin Merkel nach den Beratungen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder an diesem Mittwoch.
Die aktuellen Infektionszahlen seien "sehr erfreulich", und sie sei sehr froh, dass es gelungen sei, die Zahlen auch nach den ersten Lockerungen niedrig zu halten. Deshalb haben Bund und Länder weitere Öffnungen beraten und beschließen können.
Kontaktbeschränkungen gelten weiter
 Weiterhin sollen folgende Maßnahmen gelten: Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 Metern und das Tragen eines Mund-NasenSchutzes - insbesondere im ÖPNV () sowie in Geschäften. Auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter. Allerdings sind künftig auch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands möglich. Bereits getroffene Entscheidungen einzelner Bundesländer bleiben davon unberührt.

Erleichterungen für Kinder und Ältere
Schulen sollen den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler noch vor den Sommerferien fortsetzen. Beschlossen habe man außerdem die Ausweitung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten. "Besonders wichtig" seien ihr auch die älteren Menschen, die in Pflegeheimen seit Wochen auf Besuch verzichten mussten, betonte die Kanzlerin.
Wiederkehrende Besuche sind in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Seniorenund Behinderteneinrichtungen durch eine definierte Person künftig möglich, sofern es kein aktives Covid-19 Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt. Geschäfte öffnen, Sport zulassen, Kultur ermöglichen Unter Hygiene- und Schutzauflagen dürften Geschäfte unabhängig ihrer Größe wieder öffnen, im Breiten- und Freizeitsport wird der Sport- und Trainingsbetrieb unter freiem Himmel wieder erlaubt. Auch die erste und zweite Fußball-Bundesliga dürfen ab der zweiten Maihälfte den Spielbetrieb unter den genehmigten und getesteten Regeln wiederaufnehmen.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien sowie die Kultusminister der Länder wurden gebeten, für Theater, Opern und Konzerthäuser und Kinos ein Konzept zu entwickeln. Den Beschluss von Bund und Ländern vom 6. Mai finden Sie hier PDF, 101 KB, nicht barrierefrei.
Die Länder bestimmen die Umsetzung und damit auch den Zeitpunkt, wann die jeweiligen Regelungen in Kraft treten. Details finden Sie bei Ihrem Bundesland. Notfallmechanismus bei Ausbruch neuer Infektionsherde Für den Fall eines Anstiegs der Infektionszahlen habe man einen gemeinsamen "Notfallmechanismus" beschlossen: Sollten in Landkreisen oder kreisfreien Städten kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten.
Die Länder werden dies sicherstellen. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, könne dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssten allgemeine Beschränkungen, wie sie vor dem 20. April gegolten hätten, regional wieder konsequent eingeführt werden.

Ein ausgewogener Beschluss
"Alles in allem haben wir eine sehr konstruktive Diskussion gehabt. Angesichts der föderalen Vielfalt ist es nicht verwunderlich, dass es da durchaus auch immer unterschiedliche Akzente gibt. Das gehört dazu", erklärte die Kanzlerin. Man sei sich einig, dass in allen Bereichen die Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Das sei insbesondere für die Gastronomie, aber auch für alle Bereiche, die jetzt öffnen, eine riesige Herausforderung. Aber es sei besser, Schritt für Schritt voranzukommen und Perspektiven zu geben, als gar nicht voranzugehen.

"Wir haben, das ist für mich eben entscheidend, nicht nur den Weg zu mehr Öffnung, sondern wir haben auch eine gemeinsame Klammer, die sagt: Wenn irgendwo etwas passiert, wenn irgendwo die Infektion nach oben geht, dann haben wir auch einen Notfallmechanismus und dann muss nicht ein ganzes Land wieder in die Gefahr kommen, dass wir zurückgehen müssen, sondern einzelne Regionen. Insgesamt ist das für mich jetzt ein ausgewogener Beschluss", betonte die Bundeskanzlerin.

Bund und Länder für Lockerungen

15-Punkte-Maßnahmenkatalog zu Lockerungen
Alle Geschäfte können öffnen,  800-Quadratmerhürde entfällt,
für Restaurants, Kitas, der Sportausübung und beim Besuch in Kliniken und  Pflegeheime gibt es Lockerungen
- Kontaktspere bleibt bis zum 5. Juni
- Härtefallregelung: Die Länder müssen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept angesagt ist.
- Die Bundesligen können ab der zweiten Maihälfte den Spielbetrieb unter den bekannten Auflagen wieder aufnehmen
- Schülern soll schrittweise mit Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden.
Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten umgehend pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten.
Ab dem 11. Mai soll eine erweiterte Notbetreuung eingeführt werden (Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten Wohnverhältnissen leben - wenn eigenes Kinderzimmer fehlt - und Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen.


Berlin/Duisburg, 06. Mai 2020 - Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die exponentielle Anstieg der Infektionszahlen Anfang März in Deutschland hat deutlich gemacht, was für ein hohes Ansteckungspotenzial das SARSCov2-Virus hat. Trotzdem ist es Deutschland in der Folge gelungen, durch einschneidende Beschränkungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren.

Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben.
Stand heute ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten haben.
Deshalb gehen Bund und Länder heute einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt, insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.

Damit haben Bund und Länder den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die Neuinfiziertenzahlen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen.

Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung wird es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten werden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt. Diese müssen schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leistet der öffentliche Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, für den Bund und Länder allen Mitarbeitern in den Gesundheitsdiensten und den vielen Helfern in der Kontaktnachverfolgung herzlich danken.

Neben der Kontaktnachverfolgung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst kommt im Falle des Entstehens einer regionalen hohen Infektionsdynamik der rechtzeitigen Einführung örtlicher Beschränkungen eine große Rolle zu, um ein Übergreifen der Infektionsdynamik auf ganz Deutschland und damit die Wiedereinführung deutschlandweiter Beschränkungen zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die gemeinsamen Beschlüsse sowie die begleitenden ChefBK/CdSBeschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.
2. Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibt noch für lange Zeit, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen.
Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter gelten. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden. Bereits getroffene Entscheidungen bleiben unberührt.
3. Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt sind, steigt die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. Diese ist bereits zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen befördert und dann weiterverbreitet worden. Deshalb bauen Bund und Länder weiter schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete auf und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern weiter eng ab.
Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden.
Deshalb werden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird.

Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert- KochInstitut. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden.
Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage unterschritten wird. Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.
4. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine wichtige Maßnahme. Der Bund hat für die Entwicklung der entsprechenden App inzwischen entschieden, einen dezentralen Ansatz zu verfolgen und den Einsatz dieser App durch die Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ zu ermöglichen.
Das bedeutet, dass die europäischen und deutschen Datenschutzregeln strikt eingehalten werden und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert ausschließlich auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils gespeichert werden. Darüber hinaus soll nicht nur der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren, sondern auch eine mögliche Datenweitergabe an das RKI zur Optimierung der App und für die epidemiologische Forschung soll nur freiwillig erfolgen.
Gibt ein Bürger diese Daten nicht frei, hat das keinen negativen Einfluss auf seine Nutzungsmöglichkeiten der App. Die App wird transparent „open source“ bereitgestellt. Sobald eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen.

5. Die Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen bzw. Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeförderung. Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form von teilweisem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler hat begonnen und soll in weiteren Schritten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Zuständigkeit der Länder fortgesetzt werden.
Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.

6. Gemäß des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 27.4.2020 wird die Kinderbetreuung durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai in allen Bundesländern eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann.  Die Einzelheiten regeln die Länder.
7. Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben Bund und Länder bereits vereinbart, dass nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ergriffen werden. Dabei wurde betont, dass auch zu berücksichtigen ist, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.

Vor diesem Hintergrund der niedrigen Infektionszahlen wird nunmehr beschlossen, dass in alle Konzepte bzw. die erlassenen Allgemeinverfügungen zu den Kontaktbeschränkungen bezüglich dieser Einrichtungen eine Regelung aufgenommen werden soll, die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARSCov-2- Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.

8. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb haben Bund und Länder bereits beschlossen, dass jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen muss. Dies bleibt aktuell.
Wir leben weiter in der Pandemie, deshalb müssen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden, allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert werden. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.
Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV ein Konzept mit den wesentlichen Regeln vorgelegt.

9. Alle Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen.
Dabei ist wichtig, dass eine maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird, die einerseits der Reduzierung der Ansteckungsgefahr in den Geschäften durch Sicherstellung von Abständen dient, aber auch darauf abzielt, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum und im ÖPNV insgesamt zu begrenzen.

10. Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.

11. Die Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordert– auch rechtlich – eine gesonderte Beurteilung. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder halten die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte für vertretbar.
Die DFL legt die konkreten Spieldaten fest. Dabei sind die Ausführungen von BMAS, BMG und BMI zum erarbeiteten Schutzkonzept der DFL sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder von 28.4.2020 zu berücksichtigen.
Dem Beginn des Spielbetriebs muss, wie in dem geprüften Konzept vorgesehen, eine Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen. Im Falle eventuell notwendiger Testungen für den Spielbetrieb ist sicherzustellen, dass aus dem Gesundheitswesen angemeldete Testbedarfe jederzeit mit Priorität behandelt werden.
Der DFB wird gebeten, für die anderen Ligen tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln.

12.
Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung (insbes. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen) mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz entscheiden.

13. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.

14. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden:
• Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
• Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz
• Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
• Bars, Clubs und Diskotheken
• Messen
• Fahrschulen
• Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
• Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimmund Spaßbädern
• Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
• Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport
• Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter
• Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
• Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

15. Wie Bund und Länder bereits beschlossen haben, sind Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder KirmesVeranstaltungen derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

Förderprogramm zur kulturellen Teilhabe startet - Grütters: „Identitätsstiftende und integrative Kraft der Kultur“

Berlin/Duisburg, 05. Mai 2020 - Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, fördert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt Kultureinrichtungen, die kulturelle Teilhabe und Vermittlung stärken. Das Programm richtet sich zum Beispiel an Museen, Theater, Bibliotheken und Gedenkstätten, aber auch an Verbände und Bildungseinrichtungen. Es sollen Menschen erreicht werden, die nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören.

Die neue Ausschreibung für das Förderprogramm läuft seit dem 1. Mai 2020. Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Wir alle spüren in diesen Tagen, wie wichtig die Kultur für Teilhabe und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist. Gerade in Krisenzeiten brauchen wir die identitätsstiftende und integrative Kraft der Kultur. Kultur fragt nicht nach Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht. Damit „Kultur für alle“ kein Schlagwort bleibt, fördern wir kreative, strukturbildende und nachhaltige Projekte der Bildung und Vermittlung.

Zusammenhalt in Vielfalt gelingt, wenn Kultureinrichtungen sich öffnen und Menschen in ihrer jeweils eigenen Lebenswelt abholen - in urbanen wie in ländlichen Gebieten und unabhängig von Bildung, Einkommen oder Herkunft.“ Zukunftsfähige Projekte mit Startdatum 2021 erhalten die Förderung von insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Maßnahme über einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die Ausschreibung endet am 21. August 2020.

Das Programm fördert insbesondere innovative Impulse. Daneben ist kulturelle Vermittlung auch Teil der Regelförderung bundesgeförderter Einrichtungen. Mit mehr Vielfalt im Personal, Programm und Publikum sowie durch eine aktive Bildungsarbeit stärkt die BKM die Strahlkraft der Kultureinrichtungen nachhaltig.

Weitergehende Informationen finden sich unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/ staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kulturelle-bildung/ modellprojekte-foerdern

 

Antrag und weitere Informationen
Antrag zur Projektförderung: Kulturelle Vermittlung PDF, 373 KB, barrierefrei
Hinweise zum Antrag PDF, 230 KB, nicht barrierefrei   
Fördergrundsätze PDF, 102 KB, barrierefrei Modellprojekte bundesgeförderter Einrichtungen


Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Länderchefs

- Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden
- Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können wieder geöffnet werden: Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten
- Unter Beachtung des Infektionsschutzes ist Religionsausübung möglich

Berlin/Duisburg, 30. April 2020 - Nachdem es Deutschland in international beachteter Weise gelungen ist, die Neuinfektionszahlen durch das SARS-Cov2-Virus zu reduzieren, haben die Länder auf der Grundlage des gemeinsamen Beschlusses mit der Bundeskanzlerin seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen umgesetzt.

Es ist noch zu früh, um anhand der gemeldeten Neuinfektionen beurteilen zu können, ob sich diese Öffnungsmaßnahmen trotz der Hygieneauflagen verstärkend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt haben. Diese Beurteilung und die damit verbundene Entscheidung, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt möglich ist, soll am 6. Mai in einer weiteren Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder erfolgen.

Bund und Länder arbeiten während dessen weiter intensiv daran, das Infektionsgeschehen durch ein breites Maßnahmenbündel so gut wie möglich zu kontrollieren und das Gesundheitswesen zu stärken. Nur mit einer erfolgreichen Infektionskontrolle und konstant niedrigen Neuinfiziertenzahlen kann dauerhaft erreicht werden, dass die Öffnungen Bestand haben und keine Rückkehr zu deutschlandweiten Beschränkungen erforderlich wird.

Zugleich werden Wirtschaftshilfen und sozialen Leistungen auf den Weg gebracht, um die negativen Folgen der Krise abzumildern.

Bund und Länder wägen bei allen Entscheidungen deren Wirkung in gesundheitlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht sorgfältig gegeneinander ab. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über dieses neuartige Virus und viele interdisziplinäre Expertenmeinungen fließen dabei in die Entscheidungsfindung ein. Die Verantwortung für die Entscheidungen liegt bei Bund und Ländern, für die angesichts des Umstandes, dass es sich um eine Situation ohne Beispiel mit vielen noch schwer abschätzbaren Risiken handelt, ein vorsichtiges Vorgehen in regelmäßigen Schritten und ein besonders strenger Maßstab für vorübergehend notwendige Grundrechtseinschränkungen das leitende Prinzip für verantwortbares Handeln ist.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die gemeinsamen Beschlüsse sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.

2. Wesentliches Element der Infektionskontrolle ist die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten. Wenn die Kontaktnachverfolgung nicht gelingen würde, bestünde die große Gefahr, dass eine neue Infektionsdynamik entsteht. Deshalb bauen die Länder lageangepasst erhebliche Personalkapazitäten (ein Team aus 5 Personen je 20.000 Einwohner) auf. Seit dem 24. April melden alle Gesundheitsämter über die zuständigen Landesbehörden an das Robert-Koch-Institut, ob die vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet, gefährdet oder bereits aktuell nicht mehr möglich ist.
Dies ermöglicht den Ländern, diese Kapazitäten bei besonders betroffenen Gesundheitsdiensten sofort aufzustocken und vom Bund die dort aufgebauten Kontaktnachverfolgungsteams von RKI, Bundeswehr und aus dem Medizinstudenten-Programm „Medis4ÖGD“ anzufordern. Die möglichst vollständige Kontaktnachverfolgung ist die Grundvoraussetzung für weitere Öffnungsschritte und ein wichtiger Maßstab für die Bewertung der Frage, welche Neuinfiziertenzahlen im mehrtätigen Mittel toleriert werden können.

3. Die bisherige epidemiologische Entwicklung in Deutschland hat gezeigt, dass es durch lokale Ereignisse immer wieder zu besonderen regionalen Betroffenheiten bei der Ausbreitung des SARS-Cov2-Virus kommt. Deshalb bereiten Bund und Länder weiter schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete vor und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern weiter eng ab. Wenn die deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen, muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden.
Dazu gehört auch, dass die umfassenden Beschränkungen, die vor dem 20. April gültig waren, vor Ort sofort wieder konsequent eingeführt werden müssen. Darüber hinaus können auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten sein. Wenn es erneut zu einer überregionalen Infektionsdynamik kommt, die eine Überforderung des Gesundheitssystems befürchten lässt, müssen die Beschränkungen auch in allen Ländern ganz oder teilweise wieder eingeführt werden.


4. Am 13. März 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Kliniken in Deutschland aufgefordert, ab dem 16. März 2020 alle medizinisch nicht zwingend notwendigen planbaren Aufnahmen und Operationen zu verschieben, um sich auf die nicht vorhersehbare Zahl von COVID-19-Erkrankten frühzeitig vorzubereiten und intensivmedizinische Kapazitäten vorzuhalten sowie aus- und aufzubauen.

Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten – bei finanziellem Ausgleich – freigehalten. Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen und die präzise Übersicht, die durch das DIVI-IntensivRegister ermöglicht wurde, lässt es nun zu, dass ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen genutzt werden kann.
Dies ist auch deswegen geboten, weil sich eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten nicht rechtfertigen lässt. Gleichzeitig sollen ausreichend COVID-19-Behandlungskapazitäten freigehalten und an die jeweilige Pandemieentwicklung angepasst werden.
Für die Umsetzung hat der Bund ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt, unter dessen Berücksichtigung die Länder ab sofort die regionale Steuerung unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vornehmen können. Das DIVI-IntensivRegister zur Steuerung der Intensivkapazitäten in Deutschland wird aktuell zu einem Tool weiterentwickelt, das anhand bekannter Parameter eine Prognose für den COVID-19-bedingten Bedarf an Intensivbetten bundesweit und regional für die nächsten zwei Wochen vorhersagt. Dieses Tool wird vom Bundesministerium für Gesundheit weiter gefördert und im laufenden Betrieb beständig weiter verbessert und ausgebaut.

5. Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird. Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf.

6. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen ihren Dank an die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die jetzt auch durch diese Maßnahmen erreichten Erfolge lassen daher eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu.

Auch aufgrund des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.
Vor dem Hintergrund des partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften in Deutschland haben Länder und Bundesinnenminister mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen und hieraus eine Übersicht hinsichtlich der von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgesehenen Maßnahmen erstellt.
Versammlungen zur Religionsausübung (Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen) sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die Einzelheiten regeln die Länder.

7. Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden, um Familien neben Grünanlagen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu bieten.

8. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden:

a. Museen, Ausstellungen und Galerien
b. Gedenkstätten, sowie
c. zoologische und botanische Gärten.

Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass diese Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Mio. € für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in kleinen und mittleren Museen aufzulegen.

9. Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien werden beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von
Kinderbetreuungsangeboten und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu erarbeiten.

10. Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten.

Kabinett beschließt Sozialschutz-Paket II   Weitere Hilfen für Arbeitnehmer 


Bund startet Soforthilfeprogramm für freie Orchester und Ensembles
Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Hilfsprogramm zielt darauf ab, künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Zur Zielgruppe gehörten u. a. das Mahler Chamber Orchestra, das Ensemble Modern und das Freiburger Barockorchester. Antragsteller können bis zu 200.000 Euro aus dem Soforthilfeprogramm erhalten. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der Förderung von Präsentations- und Vermittlungsformaten, die in Reaktion auf die besonderen Bedingungen der Pandemie entwickelt werden.

Monika Grütters sagt dazu: „Das Musikleben ist durch Corona zum Erliegen gekommen. Das ist existenzgefährdend, besonders für alle freien Orchester und Ensembles, für die Erlöse aus Auftritten die entscheidende Einnahmequelle sind. Gerade sie sichern die Vielfalt der traditionsreichen und weltweit einzigartigen Musiklandschaft in Deutschland. Deshalb werden wir sie unterstützen und passen unser Orchester-Förderprogramm auf die neuen Bedingungen an.“

Das Soforthilfeprogramm läuft bis Ende des Jahres 2020 und richtet sich an professionelle Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Projekte der Antragsteller im Inland durchgeführt werden und dass die Projektorchester und Klangkörper nicht überwiegend öffentlich finanziert werden.

Die Mittel des Soforthilfeprogramms stammen aus dem Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“, das erstmals von 2017 bis 2020 durchgeführt wurde. Eine Förderung erhielten damals unter anderem die Südwestdeutsche Philharmonie in Konstanz, das Philharmonische Orchester Vorpommern oder das Ensemble Musikfabrik aus Köln. Aufgrund des großen Erfolgs hat die Bundesregierung für eine Fortsetzung des Programms 16,2 Millionen Euro für drei weitere Jahre vorgesehen. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2020 werden nun für das einmalige Corona-Hilfsprogramm umgewidmet. Die Fortsetzung des regulären Förderprogramms ab Januar 2021 wird angestrebt.

Inkrafttreten von Beschlüssen

Folgender Beschluss vom 20. Februar 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. April 2020 in Kraft:

Bundeskanzlerin Merkel: "Wir bewegen uns auf dünnem Eis!"

Es sei gemeinsam gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, betonte Bundeskanzlerin Merkel vor dem Bundestag. Zugleich mahnte sie vor zu schnellen Lockerung der Corona-Maßnahmen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Regierungserklärung um Verständnis für die anhaltenden Einschränkungen in der Coronavirus-Pandemie geworben: "Wir leben nicht in der Endphase der Pandemie, sondern immer noch an ihrem Anfang", sagte Merkel am Donnerstag vor dem Deutschen Bundestag.

Wie man verhindere, dass das Virus das Gesundheitssystem überwältige und unzähligen Menschen das Leben koste, werde für lange Zeit die zentrale Frage der Politik in Deutschland und Europa sein. Durch die Maßnahmen der vergangenen Wochen sei ein wichtiges Ziel erreicht worden: "Unser Gesundheitssystem hält der Bewährungsprobe bisher stand." 


Schwere Entscheidungen

Ihr sei bewusst, wie belastend die Einschränkungen für jeden indivduell, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes seien. Diese Pandemie sei eine "demokratische Zumutung" und schränke das ein, "was unsere existenziellen Rechte und Bedürfnisse sind", sagte Merkel.

Eine solche Situation sei nur erträglich, wenn die Gründe für die Einschränkungen transparent und nachvollziehbar seien und wenn Kritik und Widerspruch nicht nur erlaubt, sondern eingefordert und angehört würden. Kaum eine Entscheidung sei ihr in ihrer Amtszeit so schwergefallen wie die Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte, sagte Merkel. 

Belastende Situation in den Pflegeheimen

Ganz besonders belaste sie die Isolation und Einsamkeit der Menschen in Pflege- und Altenheimen. Es sei "grausam", wenn außer der Pflegekraft niemand da sein könne. "Diese 80-/90-Jährigen haben unser Land aufgebaut, der Wohlstand in dem wir leben, den haben sie begründet", sagte Merkel und fügte an: "Wir kämpfen den Kampf gegen das Virus auch für sie."

Durch Zusammenhalt sei gemeinsam erreicht worden, "dass sich das Virus auf seinem Weg durch Deutschland und Europa immerhin verlangsamt hat", sagte Merkel im Bundestag. Das sei nur mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger möglich, die "mit Herz und Vernunft etwas für ihre Mitmenschen tun", betonte die Kanzlerin. "Mich macht das unendlich dankbar", so Merkel.

Die Kanzlerin betonte, sie stimme den Beschlüssen von Bund und Ländern über Auflagen und erste Lockerungen im Alltagsleben vorbehaltlos zu. "Doch ihre Umsetzung seither bereitet mir Sorgen".
Das Vorgehen wirke mitunter "sehr forsch, um nicht zu sagen, zu forsch". Diese Aussage ändere gleichzeitig "kein Jota" daran, dass sie die Kompetenzen der Länder in der föderalen Ordnung des Grundgesetzes "auch beim Infektionsschutzgesetz aus voller Überzeugung achte", fügte Merkel hinzu. "Lassen Sie uns jetzt das Erreichte nicht verspielen und einen Rückschlag riskieren", appellierte die Kanzlerin. Wir müssten "klug und vorsichtig" handeln.

"Wir bewegen uns auf dünnem Eis"

"Die jüngsten Zahlen des Robert Koch-Instituts geben Hoffnung", so Merkel. Dennoch bewegten wir uns aber "auf dünnem Eis, man kann auch sagen: auf dünnstem Eis." Die Situation sei trügerisch. Noch sei Deutschland nicht über den Berg, appellierte Merkel. "Das ist eine Langstrecke, bei der uns nicht zu früh die Kraft und die Luft ausgehen dürfen."

Letztendlich helfe nur ein Impfstoff, um die Pandemie zu beenden, so Merkel. Solange der noch nicht entwickelt sei, sei es ihre Pflicht zu mahmen und nicht auf das "Prinzip Hoffnung" zu setzen. Die Bundesregierung fördere die Entwicklung eines Impfstoffes finanziell mit einem großen Beitrag für ein neues nationales Forschungsnetzwerk.

Virus nur international zu bekämpfen

Die Bundesregierung unterstütze die Weltgesundheitsorganisation WHO in ihrem Mandat, betonte die Kanzlerin. Ein Virus, das sich in allen Staaten ausbreitet, könne nur international bekämpft werden: in der EU, G20 und in Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten.

Merkel unterstrich, wie wichtig europäische Solidarität bei der Überwindung der Pandemie sei: Wir seien eine Schicksalsgemeinschaft, die füreinander einstehe – gerade bei unverschuldeter Not. "Auch Deutschland kann es auf Dauer nur gutgehen, wenn es Europa gutgeht", betonte die Kanzlerin.

EU-Rettungspaket schnell umsetzen

Die Kanzlerin drang auf den schnellen Einsatz der EU-Hilfen für die besonders vom Coronavirus betroffenen Staaten. "Diese Pandemie betrifft alle, aber nicht alle gleich", sagte sie. Es sei die Aufgabe zu zeigen, "wer wir als Europa sein wollen." Sie hoffe, dass die Mittel bereits ab dem 1. Juni verfügbar seien, sagte sie mit Blick auf das bereits beschlossene Wirtschaftspaket im Volumen von mehr als 500 Milliarden Euro.

Zudem sprach sich Merkel für ein europäisches Konjunkturprogramm für die nächsten zwei Jahre aus: "Wir sollten bereit sein, im Geiste der Solidarität über einen begrenzten Zeitraum deutliche höhere Beiträge zu leisten, damit sich alle Mitgliedstaaten erholen können".

Forderungen nach der Vergemeinschaftung von Schulden, so genannte Corona-Bonds, seien dagegen nicht hilfreich. Schon deshalb, weil alle nationalen Parlamente darüber entscheiden müssten, einen Teil des Budgetrechts auf europäische Ebene zu verlagern. Dies sei ein zeitraubender Prozess - doch jetzt gehe es darum "schnell zu helfen und schnell Instrumente in der Hand zu haben, die die Folgen der Krise lindern können".

Beschluss der Bundesregierung: Gutscheinlösung bei Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen

1. Pauschalreisen und Flugtickets:
Berlin/Duisburg, 2. April 2020 - Die zuständigen Ressorts sollen an die Kommission mit dem dringenden Anliegen einer kurzfristig praktikablen Gutscheinlösung herantreten. In einem Brief soll die Kommission im Namen der Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich zu handeln und für eine einheitliche europäische Regelung zu sorgen.

a. Pauschalreisen
BMJV, BMWi und BMF richten das Schreiben über den zuständigen Kommissar der DG Just Reynders an die Kommission. Die Regelung soll die Möglichkeit der Reiseveranstaltenden vorsehen, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Reisen anstelle der binnen 14 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:
- Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche Rückversicherung
- Härtefallklausel für Fälle, in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist
- Gültigkeit des Gutscheins: 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten

b. Flugtickets
BMVI, BMWi und BMJV richten das Schreiben über die zuständige Kommissarin der DG Move Valean an die Kommission. Die Regelung soll den Airlines bereits kurzfristig (denkbar über eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift im Form einer Auslegungshilfe), aber auch mittelfristig durch Anpassung der Fluggastrechteverordnung die Möglichkeit geben, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Flügen anstelle der binnen 7 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:

- Härtefallregelung
- Gültigkeit bis 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten.

2. Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen

BMJV soll dem dringenden Wunsch von BKM, BMI und BMBF entsprechend eine Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf vorbereiten. Diese Formulierungshilfe soll in das Kabinett vom 8. April 2020 eingebracht werden.

Für den Fall der Pandemie-bedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu er-statten.

II. Erläuterung
Ausgangslage:
Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Reise- und Kontaktbeschränkungen auf nationaler und internationaler Ebene ist der Tourismus und sonstige Flugverkehr in Deutschland, Europa und der Welt nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Auch das bisherige kulturelle und soziale Leben hat sich drastisch verändert: Pandemiebedingt können musikalische und andere kulturelle, wissenschaftliche und sportliche Veranstaltungen nicht mehr stattfinden.

Die Reiseveranstaltenden und Airlines sind bei der pandemiebedingten Absage von Flügen und Pauschalreisen regelmäßig verpflichtet, erhaltene Vorauszahlungen zu erstatten. Auch bei den sonstigen Veranstaltungen stellt sich die Problematik massenhafter Erstattungsansprüche. Vor dem Hintergrund zahlloser Stornierungen und Absagen ist für alle Bereiche jedoch die Gefahr erheblicher Liquiditätsengpässe verbunden, die in vielen Fällen zu einer Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestandes der Unternehmen und Institutionen führen kann. Insolvenzen drohen. Reiseveranstalter, Airlines und sonstige Veranstalter würden zur Vermeidung dieser Folgen den Kundinnen und Kunden gerne Gutscheine übergeben, sehen sich aber durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen daran gehindert.
Für alle Bereiche könnte eine Gutscheinlösung eine existentielle Hilfe sein.

Lösung:
Die Ressorts schlagen vor, den Betroffenen diese Möglichkeit zu eröffnen. Dazu ist ein differenziertes Maßnahmenbündel erforderlich, weil die Erstattungspflichten verschiedene Rechtsgrundlagen haben:

Im Pauschalreiserecht ist die Erstattungspflicht aufgrund der Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie spezialgesetzlich geregelt. Reiseveranstaltende sind verpflichtet, die erhaltenen Vorauszahlungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen, zu erstatten. Hier soll eine gesetzliche Abhilferegelung im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben gefunden werden. Es ist möglich, dass die EU eine Lockerung der aktuellen Regelungen kurzfristig beschließt und so den Weg frei macht für eine nationale Regelung, die Gutscheinlösungen zulässt.

Für Flugtickets ergibt sich der Erstattungsanspruch aus der unmittelbar geltenden Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004): Er ist binnen 7 Tagen in bar zu erfüllen und darf mit Zustimmung des Fluggastes durch einen Gutschein ersetzt werden. Hier können nur europäische Auslegungsregelungen und Rechtsänderungen zu einer temporären Aussetzung des Zustimmungserfordernisses führen, worauf die Bundesregierung gegenüber KOM hinwirken sollte.

Für die Veranstaltenden von Kultur-, Wissenschafts-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltungen ergibt sich die Erstattungspflicht aus den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier kann mit einer gesetzlichen Regelung im nationalen Recht Abhilfe geschaffen werden. Die für die Themenfelder dieser Veranstaltungen zuständigen Ressorts BKM, BMBF und BMI haben BMJV ersucht, eine solche Regelung zu entwickeln, damit sie für sie Grundlage ihrer Unterstützung und Begleitung für die Veranstalter wird.

 

Das Coronavirus kennt keine Feiertage

Berlin/Duisburg, 01. April 2020:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu.
Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die in den Ländern anstehenden Osterferien betonen Bund und Länder: Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.  

Am Dienstag nach Ostern werde man die Situation erneut bewerten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Maßstab werde die Einschätzung des Robert Koch-Instituts und der Epidemiologen sein.

Zu früh, um Kontaktbeschränkungen zu lockern

Die Bundeskanzlerin bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür, dass sie sich in großer Mehrheit an die Beschränkungen halten. Dadurch retteten sie Leben und bewahrten das Gesundheitssystem vor einer Überforderung. Aber man müsse auch klar sagen, dass es derzeit noch zu früh sei, diese Kontaktbeschränkungen zu lockern. "Es wäre ganz schlimm, wenn wir die Kontaktbeschränkungen zu früh lockern würden und später wieder zurückrudern müssten. Das heißt, wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass wir vom Regen in die Traufe kommen und müssen die Dinge jetzt weiter einhalten", sagte Merkel.

Abstand halten - auch über die Feiertage

In ihrem Beschluss machen Bund und Länder noch einmal deutlich, dass die Kontaktbeschränkungen auch über das Osterfest gelten. "Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren", betonte die Kanzlerin. Sie plädierte an die Bürgerinnen und Bürger, auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. "Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge", so Merkel.

Bemühungen um medizinische Ausstattung intensivieren

Auch die Entwicklung der Zahl der Krankenhausbetten und der Beatmungskapazitäten, die medizinische Ausstattung und vor allem auch die Situation in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen was Thema der Bund-Länder-Gespräche. Man müsse alles tun, um diese besonders gefährdete Gruppe zu schützen, betonte die Kanzlerin.
All jenen, die im medizinischen Bereich und in der Pflege arbeiten, sprach sie ihren Dank aus und erklärte: "Wir wissen, dass wir an der Verbesserung der Ausstattung hart arbeiten müssen, insbesondere an der Ausstattung mit den medizinisch notwendigen Masken. Die Bundesregierung hat in den letzten Tagen die Beschaffungsbemühungen noch einmal intensiviert. Wir setzen alles daran, alle Einrichtungen möglichst gut auszustatten."


Gesetzliche Neuregelungen April 2020

Berlin/Duisburg, 31. März 2020:
Flugtickets teurer, Kinder im Netz besser geschützt

Die Steuer auf Flugtickets steigt - eine gesetzliche Maßnahme, um das Klima zu schützen. Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden, der durch das Internet angebahnt wird. Wölfe zu füttern wird verboten. Sie zu jagen wird erleichtert.

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Um rund sechs bis 17 Euro steigt die Steuer auf Flugtickets.

Coronavirus

In Rekordzeit haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Regelungen beschlossen, die für alle die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie abmildern sollen. Die Hilfen sollen schnell dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Das Gesundheitssystem wird gestärkt, es gibt umfangreiche Hilfen für die Wirtschaft, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Familien. Die Maßnahmen im Einzelnen finden Sie hier.

Klimaschutz: Luftverkehrssteuer steigt
Die Steuer auf Flugtickets wird erhöht - je nach Strecke um rund sechs bis 17 Euro pro Ticket. So steht es im geänderten Luftverkehrssteuergesetz, das am 1. April 2020 in Kraft tritt. Die Maßnahme gehört zum Klimaschutzprogramm 2030.

Wohnungsmarkt: Mietpreisbremse verlängert und verschärft   

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Die Regelungen gelten ab dem 1. April 2020. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten dazu.

Justiz: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz   
Cybergrooming - so lautet der Begriff, wenn Erwachsene im Internet nach minderjährigen Opfern für sexuellen Missbrauch suchen. Der Begriff leitet sich ab vom englischen Anbahnen oder Vorbereiten. Täter können jetzt effektiver verfolgt werden. So macht sich bereits strafbar, wer nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren - tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt hat. Das Gesetz hierzu trat am 13. März 2020 in Kraft.

Landwirtschaft / Naturschutz: Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf
Seit dem 13. März ist es verboten, Wölfe in freier Wildbahn zu füttern. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Tiere zur sehr an den Menschen gewöhnen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinaus dürfen Wölfe, wenn sie im Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben, gejagt werden. Wolf-Hund-Mischlinge, sogenannte Wolfshybriden, gefährden den Bestand von Wolfsrudeln, weshalb die gesetzliche Änderung eine Tötung dieser Tiere durch die zuständigen Naturschutzbehörden vorsieht.

Insektengift Thiacloprid wird in Europa verboten
Die EU hat die Zulassung eines weiteren für Bienen als schädlich geltenden Neonikotinoids nicht verlängert. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Thiacloprid enthalten, spätestens am 3. August 2020 widerrufen. In Deutschland sind gegenwärtig noch zwei Pflanzenschutzmittel mit Thiacloprid zugelassen. Die Zulassung des einen Pflanzenschutzmittels Calypso endet nun durch Zeitablauf am 20. April 2020. Thiacloprid gilt als schädlich für den Hormonhaushalt von Mensch und Tier. 

Rückzahlung von BAföG
Ab dem 01. April 2020 wird die neue Regelrate für die Darlehensrückzahlung nach dem Bezug von BAföG von 105 Euro auf 130 Euro angehoben. Wer aber 77 Monatsraten getilgt hat, ist künftig endgültig schuldenfrei, ganz gleich, wie hoch sein Darlehen ursprünglich war. In der Regel ist die Rückzahlung des Darlehensanteils beim BAföG daher künftig nach sechseinhalb Jahren abgeschlossen - für diejenigen, die ohnehin weniger als 10.000 Euro BAföG-Schulden haben, natürlich entsprechend früher.

Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und unbürokratisch geholfen werden.
"Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen", so Bundesfinanzminister Scholz.  


Montag, 23. März 2020   Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonte, Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige bräuchten jetzt besondere Unterstützung, da sie von dieser Krise hart getroffen würden. "Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe." Dabei, so Scholz, handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. "Es muss also nichts zurückgezahlt werden."
Keine Solidaritäts-Lücke
"Wir lassen niemanden allein", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Es dürfe und es werde "keine Solidaritäts-Lücke" geben. Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Diese beinhaltet folgende Maßnahmen: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.

Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.  Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Engpässe können mit den Geldern überbrückt werden Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden.
Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen.


Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.  
Montag, 23. März 2020 - Warum ist ein Nachtragshaushalt nötig? Die national und international ergriffenen Maßnahmen, die die Pandemie eindämmen sollen, belasten Wirtschaft und Arbeitsmarkt sehr. Niemand kann derzeit abschätzen, wie lange die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen andauern werden. Klar ist aber, dass wir für dieses Jahr mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes und mit geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen.

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 schafft die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen finanzieren zu können. Was sagt der Bundesfinanzminister?
"Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, um unser Land zu schützen", erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. "Mit einem beispiellosen Hilfspaket stemmen wir uns gegen die Krise. Der Nachtragshaushalt versetzt uns in die Lage, alles zügig und zielgerichtet umzusetzen, damit das Geld dort ankommt, wo es jetzt gebraucht wird. Wir wollen gut aus dieser Krise herauskommen, gemeinsam bekommen wir das hin."

Wie verändert sich der Bundeshaushalt?
Mit dem Nachtragshaushalt plant die Bundesregierung 122,5 Milliarden Euro für zusätzliche Maßnahmen ein. Der Bundeshaushalt sieht demzufolge für das Jahr 2020 statt 362 Milliarden Euro nun Gesamtausgaben in Höhe von 484,5 Milliarden Euro vor.
Werden wir neue Schulden machen?
Zur Finanzierung der enormen Belastungen müssen Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufgenommen werden. Damit überschreiten wir die Obergrenze der Schuldenregel deutlich.
Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die diese Überschreitung erforderlich macht. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, entscheidet der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder.

Wofür sind zusätzliche Ausgaben vorgesehen?
- 3,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen, für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und zur Information der Bevölkerung. Diese Mittel sollen helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
- 55 Milliarden Euro, um flexibel auf die weitere Entwicklung der Pandemie und ihrer Folgen reagieren zu können. Sie können kurzfristig für weitere Vorhaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung genutzt werden.
- 50 Milliarden Euro für die Unterstützung von Kleinunternehmern. Hierdurch sollen Überbrückungshilfen für "Solo-Selbständige", Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer geleistet werden, wenn ohne Hilfe eine Existenzgefährdung droht.
- Zur Existenzsicherung unter anderem für "Solo-Selbständige" werden die Mittel für das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung um insgesamt rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt. Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich, die insbesondere in Folge der konjunkturellen Verwerfungen entstehen können, erhöht die Bundesregierung ihre Vorsorge um rund 5,9 Milliarden Euro.

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf die Errichtung eines Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen verständigt, mit dem unter anderem das Kurzarbeitergeld flexibilisiert wird und mit dem die Liquidität für Unternehmen verbessert werden soll. Durch steuerliche Maßnahmen wie die Gewährung von Stundungen, durch neue Maßnahmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei den Bürgschaften.
Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem sie die nötigen Garantien zur Verfügung stellt. Für die auslandsbezogenen Gewährleistungen wird der Garantierahmen mit dem Nachtragshaushalt um etwa 357 Milliarden Euro auf rund 822 Milliarden Euro angehoben. 

Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie

 Berlin, 23. März 2020 - Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 nebst Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020  (156 Mrd)
- BMF b) Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
-  BMF c) Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
- BMJV d) Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2
- BMAS e) Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- BMG f) Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen
- BMG g) Eckpunkte Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
- BMWi, BMF h) Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit
- BMAS  Gesetzentwurf zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes
-  BMJV Ohne Aussprache beschlossen ("TOP-1-Liste"):

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
- BMJV Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
- BMJV Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odrą)
- BMVI Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes; hier: Entwurf einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates (BR-Drs. 631/19 - Beschluss)
– BMWi Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei - BMI Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
- BMWi  Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren (Bußgeldaktenübermittlungsverordnung
– BußAktÜbV); hier: Entwurf eines Beschlusses der Bundesregierung zu den Änderungsmaßgaben des Bundesrates (BR-Drs. 666/19 – Beschluss)
- BMJV  Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Elfte Bauarbeitsbedingungenverordnung
- 11. BauArbbV)
- BMAS ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften; hier: Entwurf eines Beschlusses der Bundesregierung zu den Änderungsmaßgaben des Bundesrates (BR-Drs. 591/19 – Beschluss)

Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhält folgende Instrumente:
einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, der Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren (Überbrückung von Liquiditätsengpässen) eine Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung von Unternehmen (Rekapitalisierung) eine weitere Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Dafür nutzt er seinen etablierten Marktzugang über die Deutsche Finanzagentur.
Die gilt für Wirtschaftsunternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
1) eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
2) mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
3) mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Geprüft werden kann im Einzelfall auch die Beteiligung kleinerer Unternehmen, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind.

Arbeitsmarkt: Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die Coronavirus-Pandemie stellt Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, ist im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage geschaffen worden, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu vereinfachen. Das Bundeskabinett hat nun auch die entsprechende Verordnung beschlossen.

Mit der Verordnung nutzt die Bundesregierung die im "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" eingeräumten Ermächtigungen, den Bezug von Kurzarbeitergeld zu erleichtern. So sollen Arbeitsplätze während der Corona-Pandemie in den Betrieben erhalten und Kündigungen von Beschäftigten vermieden werden.

Für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend zum 1. März 2020 folgende Regelungen:
- Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden,
- wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden ("Minusstunden") vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können.

Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.   Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.
Die im "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" eingeräumten Ermächtigungen werden mit der Verordnung voll ausgeschöpft.

Coronavirus-Lage: Zugang zu Kurzarbeitergeld wird erleichtert

Vom Kabinett am 10 März 2020 beschlossen  
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um diesen wirksam entgegenzutreten, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert.  

Dienstag, 10. März 2020   "Unser Ziel ist, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nimmt", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Der Bezug von Kurzarbeitergeld soll erleichtert und damit auch ein Stück Sicherheit geschaffen werden, sagte Heil. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte: "Wir setzen damit den Beschluss des Koalitionsausschusses und der gesamten Bundesregierung um." Es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen, Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit.

Kurzarbeitergeld: Leistungen erweitert Konkret sieht das neue Gesetz folgende Maßnahmen vor: Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten.
Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.  

Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.
Weil das neue Gesetz Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren zugeleitet werden soll, geht Bundesarbeitsminister Heil davon aus, dass es noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten kann. Von da an gelten die Regelungen zunächst bis Ende 2020.

Qualifizierung für die Arbeit von morgen
Gleichzeitig sieht der neue Gesetzentwurf Neuregelungen in einem weiteren Bereich vor - den Qualifizierung. Denn die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt und die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gehen mit einem tiefgreifenden Strukturwandel einher.

Es gilt, Beschäftigte und Arbeitgeber fit zu machen für die Arbeitswelt von morgen. Mit dem "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" sollen die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterentwickelt werden.

Auf der Grundlage der Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes soll die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten weiter verbessert werden: So soll das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Arbeitgeber und Beschäftigte einfacher werden. Es wird höhere Zuschüsse geben, wenn ein größerer Anteil der Beschäftigten eines Betriebes Weiterbildungsmaßnahmen braucht.

Wenn ein Berufsabschluss nachgeholt werden soll, soll es einen Rechtsanspruch auf Förderung geben. Die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen soll für Eintritte in berufsabschlussbezogene Weiterbildungen bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert werden. Wer sich außerdem frühzeitig arbeitsuchend oder arbeitslos meldet, kann dies künftig auf elektronischem Weg tun.  

Fragen und Antworten zum Coronavirus

Das Bundesgesundheitsministerium aktualisiert fortlaufend auf seiner Internetseite die Informationen zum Coronavirus. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat auf ihrer Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus bereitgestellt.

Beim Robert-Koch-Institut ist auf der Internetseite ein umfassendes Info-Paket zum neuartigen Coronavirus zu finden. Daten und Fakten zur Verbreitung und Epidemiologie, zur Diagnostik, Prävention und Bekämpfung richten sich an eine interessierte Öffentlichkeit und an medizinisches Personal.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) informiert auf ihren Internetseiten ebenfalls über das neuartige Coronavirus.

 

 

Ab März 2020 Neuregelungen

Waffenrecht, Impfpflicht und Bonus für Elektroautos

Änderungen im Waffenrecht

Berlin/Duisburg, 28. Februar 2020 - Mit der Verschärfung des Waffenrechts wird künftig unter anderem der vollständige Lebenszyklus einer Waffe dokumentiert. Dafür erhalten Hersteller neue Meldepflichten. Auch für unbrauchbar gemachte Waffen wird eine Anzeigepflicht eingeführt. Die Neuregelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nach den Anschlägen von Paris und Brüssel beschlossen wurde. Das verschärfte Waffenrecht ist auch Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. 

Weitere Informationen zum Waffenrecht

Mehr Fachkräfte für Deutschland

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Zielgruppe sind Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung. So wird etwa im Bereich der qualifizierten Beschäftigung zum 1. März die Vorrangprüfung aufgehoben. Bereits vorab hat die BA ein Modellvorhaben gestartet, das Ausländer bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen berät.

Mehr Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 

Masern: Impfen ist Pflicht!

Ab 1. März müssen Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden. Mit dem neuen Gesetz soll in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95 Prozent erreicht werden. Diese Quote braucht es, um Masern vollständig zu eliminieren.

Weitere Informationen zur Masernimpfung

Elektromobilität: Neuer Umweltbonus für E-Autos

Zum 19. Februar 2020 sind Änderungen bei der Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten. Eine wichtige Anpassung: Die Kaufprämie für Elektroautos wurde erhöht und beträgt jetzt bis zu 6.000 Euro.
Der erhöhte "Umweltbonus" wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität beschlossen. Er gilt bis Ende 2025 sowie rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Mit Blick auf die Klimaziele 2030 möchten Bundesregierung und Industrie so den Absatz von Elektrofahrzeugen erhöhen. 
Anträge können Käuferinnen und Käufer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Weitere Informationen zum Umweltbonus

Grundrente: Lebensleistung verdient Anerkennung

Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter auch etwas davon haben. Mit der Grundrente sorgt die Bundesregierung dafür, dass sich die Menschen darauf verlassen können. Das Kabinett hat nun das Grundrentengesetz beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist die Grundrente?

Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sollen für ihre Lebensleistung im Alter eine spürbar höhere Rente bekommen: Bisher niedrige Renten werden deshalb mit der neuen Grundrente aufgewertet.

Wer bekommt die Grundrente?

Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die in ihrem Arbeitsleben unterdurchschnittliche Verdienste erzielt haben, profitieren künftig von der Grundrente. Dies gilt für viele Frauen und Menschen in Ostdeutschland.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, aber im Durchschnitt wenig verdient hat - über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch geprüft. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Grundrente kann maximal 404,86 Euro im Monat betragen.

Ein Beispiel:
Frau A. aus Dresden war 37 Jahre beitragspflichtig beschäftigt und hat etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient. Sie hat damit im Jahr durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erworben. Ihre Altersrente beläuft sich daher nur auf rund 497 Euro (brutto). Mit der Grundrente bekommt sie zukünftig Altersbezüge in Höhe von rund 887 Euro.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Grundlage sind die Entgeltpunkte (EP), die während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt - maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist.

Beispielrechnung für Frau A.:
durchschnittliche Entgeltpunkte (EP): 0,4 EP
Rente aus eigener Beitragsleistung:
37 Jahre x 0,4 EP x 31,89 Euro (Rentenwert Ost) = rund 497 Euro
Grundrentenzuschlag:
[35 Jahre x 0,4 EP x 31,89 Euro (Rentenwert Ost)] – 12,5 % = rund 390 Euro
Gesamtrente: 497 + 390 = 887 Euro (brutto)


Wie wird die Grundrente finanziert?

Die erforderlichen Mittel werden durch eine Anhebung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht. Dieser wird ab 2021 um 1,4 Milliarden Euro erhöht. Damit wird die Grundrente vollständig aus Steuermitteln finanziert. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden somit nicht belastet.


Welche Maßnahmen enthält das Gesetz noch?

Neben dem Kernelement des Gesetzes – der Grundrente – werden Freibeträge für langjährige Versicherung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem sozialen Entschädigungsrecht und im Wohngeld eingeführt.

Wer mindestens 33 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat, soll bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 216 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) erhalten.

 
985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020

13 Gesetze hat der Bundesrat in der ersten Sitzung des neuen Jahres gebilligt - sie können nun wie geplant in Kraft treten.

Grünes Licht gab er für Bundestagsbeschlüsse zur
Organspende, Bekämpfung von Cybergrooming, Stiftung Engagement und Ehrenamt, Finanzierung des Regionalverkehrs und kommunalen Nahverkehrs, zu beschleunigten Baumaßnahmen im Verkehrsbereich und zum legalen Abschuss von gefährlichen Wölfen.

Mit eigenen Gesetzesinitiativen fordert die Länderkammer, Kindesmissbrauch lebenslang im Führungszeugnis zu registrieren und die Aufsicht über Jugendheime zu verbessern sowie den Ausbau von Windkraftanlagen zu erleichtern. Sie werden nun dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

An die Bundesregierung adressiert der Bundesrat Forderungen zur effektiveren Lebensmittelüberwachung.

Bekämpfung der Hasskriminalität
Neu vorgestellt wurden zahleiche Vorschläge aus den Ländern: zur Registrierungspflicht für Nutzerdaten in sozialen Netzwerken, zum „Marktortprinzip“ für effektivere Strafverfolgung von Hasskriminalität, zur besseren Absicherung von Pauschalreisen im Insolvenzfall, Vermeidung von Lieferengpässen bei Medikamenten, erweiterten Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen, Wettbewerbsfähigkeit für Erneuerbare Energien sowie zu erhöhten Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose und Kartellbußen zugunsten von Verbraucherverbänden.

Keine Abstimmung gab es zu einem Antrag Berlins, Pyrotechnik beim Silvesterfeuerwerk verstärkt zu verbieten - die Vorlage wurde vertagt.

Kinderbetreuung, Upskirting, Wohngeld
Zu 13 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett konnte der Bundesrat Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet: Pläne zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, zur Strafbarkeit heimlicher Bildaufnahmen im Intimbereich - dem so genannten Upskirting, zum Schutz vor Konversionsbehandlungen der sexuellen Orientierung, zu Geologiedaten für die atomare Endlagersuche und zur Erhöhung des Wohngelds.

Straßenverkehrsnovelle, Windräder, Psychotherapeutenapprobation
Die Länder stimmten 14 Verordnungsentwürfen der Bundesregierung zu - unter anderem der Novelle der Straßenverkehrsordnung - allerdings nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen. Gleiches gilt für die neue Approbationsordnung für Psychotherapeuten und -therapeutinnen sowie eine Verwaltungsvorschrift, die das nächtliche Dauerblinken von Windrädern minimiert.

Abgesetzt: Kastenstandverordnung Noch keine Entscheidung traf der Bundesrat über Regierungspläne zum so genannten Kastenstand in der Schweinehaltung: die Verordnung wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

Bundesrat fordert mehr Geld für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Der Bundesrat hat sich am 14. Februar 2020 kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, den Ländern zur Umsetzung des für 2025 geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen Finanzhilfen über zwei Milliarden Euro zu gewähren. Der beabsichtige Zuschuss für die Jahre 2020 und 2021 über ein Sondervermögen könne nur ein erster Schritt sein, unterstreicht er in seiner Stellungnahme.
Zu vieles noch ungeklärt Derzeit sei noch viel zu unklar, wie der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Völlig offen sei beispielsweise, wie er inhaltlich genau aussehen soll. Gleiches gelte für die finanzielle Beteiligung des Bundes bei den Investitions- und Betriebskosten. Vor diesem Hintergrund könne die von der Bundesregierung beabsichtigte Einrichtung des Sondervermögens nicht abschließend sein, unterstreicht der Bundesrat.

Investitions- und Betreuungskosten über 10 Milliarden
Bereits jetzt sei klar, dass auf die Länder und Kommunen durch den Rechtsanspruch dauerhafte Kosten in Milliardenhöhe zukämen. Das Deutsche Jugendinstitut schätze allein die Investitionskosten auf bundesweit 7,5 Milliarden Euro. An Betriebskosten kämen ca. weitere 4,5 Milliarden Euro hinzu. Finanzierung klären Die Länder halten es deshalb für zwingend erforderlich, dass die Finanzierung des Rechtsanspruchs im laufenden Gesetzgebungsverfahren geklärt wird.
Chancengleichheit soll gestärkt werden
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Hierdurch soll die Chancengleichheit der Kinder gestärkt werden. Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Bundesrat stimmt StVO-Novelle zu - mit Änderungen
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der Straßenverkehrsnovelle zugestimmt - allerdings nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft treten lassen. Ziel der Verordnung ist es, sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern.
Mehr Sicherheit für den Radverkehr
Insbesondere das Radfahren soll sicherer werden. So gilt künftig ein Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen grundsätzlich auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Halteverbot.

Künftig sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich.

Höhere Bußgelder für Falschparker
Flankierend passt die Verordnung den Bußgeldkatalog an. Teurer werden insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso das Parken auf Geh- und Radwegen. Künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Vorteile für Carsharing
Neben dem Radverkehr will die Verordnung auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorantreiben. Sie sieht daher auch Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeugen vor. Praxisvollzug erleichtern Auf Wunsch des Bundesrates soll die Verordnung an vielen Stellen nachgebessert werden.
Die circa 40 Änderungen dienen unter anderem dazu, den Praxisvollzug zu verbessern, den Schilderwald zu verringern und Bußgeldtatbestände besser aufeinander abzustimmen.

Busspuren nicht für Pkw öffnen
Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit der von der Bundesregierung geplanten Öffnung der Busspuren für Pkw mit mehr als drei Personen, ebenso dem generellen Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken. Beide Regelungen möchte er aus der Regierungsverordnung streichen lassen.

Weitere Änderungen betreffen die Geschwindigkeit beim Rechtsabbiegen, die Mitnahme von Personen auf Rädern und Rikschas und das Nebeneinanderfahren von E-Scootern.

Bußgelder erhöhen
Zahlreiche Anpassungen fordert der Bundesrat bei den Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. So verlangt er, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen deutlich zu erhöhen: auf bis zu 100 Euro. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen soll künftig höher sanktioniert werden.

Keine Mehrheit für Tempolimit
Das ursprünglich vom Umweltausschuss geforderte generelle Tempolimit auf Autobahnen konnte sich im Bundesratsplenum ebenso wenig durchsetzen wie die Erhöhung des Gebührenrahmens für Anwohnerparkausweise und die Erlaubnispflicht für „Freefloating-Anbieter“ von E-Scootern und Leihfahrrädern, die auf Gehwegen abgestellt werden.
Notbremsassistenten
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das Ausschalten von Notbremsassistenzsystemen in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit ab 30 km/h zu verbieten, Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit einzustufen und ein angemessenes Bußgeld zu erheben. Damit sollen Unfälle beim Auffahren auf das Stauende verhindert werden. Außerdem appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, das Sanktionsniveau insgesamt zu erhöhen, um eine general- und spezialpräventive Wirkung zu erzielen und das Sanktionsgefüge zu wahren.
Dass die vorgelegte Verordnung nur selektiv in den Bußgeldkatalog eingreift, kritisieren die Länder in ihrer Entschließung. Wie es weitergeht Das Bundesverkehrsministerium hat bereits angekündigt, dass es die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen und den konsolidierten Text im Bundesgesetzblatt verkünden wird. Die Verordnung soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4

Bereitschaft zur Organspende soll gestärkt werden

Top 6

Cybergrooming: schon der Versuch künftig strafbar

Top 7

Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen

Top 9a

Beschleunigte Verkehrsprojekte

Top 10

ÖPNV erhält Milliarden-Förderung

Top 11

Zusätzliche Gelder für Regionalbahnen

 

Landesinitiativen

Top 14

Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Heimaufsicht

Top 15

Kindesmissbrauch soll für immer ins Führungszeugnis

Top 17

Vertagt: Verbot von Leuchtraketen

Top 18b

Bundesrat fordert besseren Schutz vor verunreinigten Lebensmitteln

Top 20

Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten

Top 21

Pfandpflicht auf alle Einweg-Plastikflaschen

Top 58

Gegen die Anonymität im Netz

Top 60

Hasskriminalität effektiver verfolgen

Top 61

Bessere Absicherung für Pauschalreisende

 

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 27

Bundesrat fordert mehr Geld für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Top 28

Verbot von Konversionstherapien geht Ländern nicht weit genug

 

Rechtsverordnungen

Top 38

Abgesetzt: Verordnung zum Kastenstand in der Schweinehaltung

Top 50

Bundesrat stimmt StVO-Novelle zu - mit Änderungen

 

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Top 53

Kein nächtliches Dauerblinken bei Windrädern mehr

Neuregelungen im Februar 2020

Wo finde ich aktuelle und zuverlässige Informationen zum Geschehen rund um das Coronavirus?
Berlin/Duisburg, 05. Februar 2020 - Das Bundesgesundheitsministerium aktualisiert fortlaufend auf seiner Internetseite die Informationen zum Coronavirus. Hier finden sich auch Informationen zum Gesundheitszustand der Erkrankten.  Beim Robert-Koch-Institut ist auf der Internetseite ein umfassendes Info-Paket zum neuartigen Coronavirus zu finden. Daten und Fakten zur Verbreitung und Epidemiologie, zur Diagnostik, Prävention und Bekämpfung richten sich an eine interessierte Öffentlichkeit und an medizinisches Personal. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat auf ihrer Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus bereitgestellt.

Wie wahrscheinlich ist es, dass sich das Coronavirus in Deutschland ausbreitet?
Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung hierzulande durch die neue Atemwegserkrankung aus China ist aktuell weiterhin gering - trotz der bekannten einzelnen Fälle von Corona-Infizierten in Deutschland. So lautet die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, der zentralen Behörde in Deutschland für Krankheitsüberwachung und -prävention.
Diese Einschätzung wird auch von den Gesundheitsbehörden unserer Nachbarländer und dem Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDE) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geteilt. Die erkrankten Personen in Deutschland sind gut versorgt und - um eine Ausbreitung zu vermeiden - so lange isoliert, wie eine Ansteckungsgefahr von ihnen ausgeht.

Welche Vorbereitungen sind getroffen? 
Deutschland ist gut aufgestellt, wenn es um die Behandlung von Erkrankten mit dem neuen Virus geht. Das Robert-Koch-Institut als zuständiges Bundesinstitut für den Umgang mit Infektionskrankheiten hat ein Lagezentrum eingerichtet. Vor allem das Netzwerk von Kompetenzzentren und Spezialkliniken in Deutschland sichert eine Versorgung auf höchstem internationalen Niveau. Deutschland verfügt über ein sehr gutes Krankheitswarn- und Meldesystem und Pandemiepläne.
Die Flughäfen, über die weitere Fälle eingeschleppt werden könnten, sind entsprechend vorbereitet. Zudem wurde die Meldepflicht zu möglichen Erkrankungsfällen verschärft. Das Robert-Koch-Institut arbeitet eng mit verschiedenen Behörden und Einrichtungen zusammen - auf internationaler und nationaler Ebene. Es erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen, erstellt eine Risikobewertung und veröffentlicht sie auf der Internetseite.

Wie wird das Virus übertragen?
Das Coroanavirus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, gilt daher wie für alle Infektionskrankheiten: gute HandhygieneHusten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten halten. Eine Übertragung über unbelebte Flächen beispielsweise Pakete oder importiertes Spielzeug ist bisher nicht dokumentiert. Das für diese Frage zuständige Bundesinstitut  für Risikobewertung  kommt zu der Auffassung: Aufgrund der bisher ermittelten Übertragungswege und der relativ geringen Umweltstabilität von Coronaviren ist es nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich, dass importierte Waren Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten.

Mehr Klarheit bei den Handyrechnungen

Intransparente Handyrechnungen sollen künftig der Vergangenheit angehören. Ab Februar müssen Mobilfunkunternehmen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine nachvollziehbare Kostenübersicht bieten.  

Drittanbieter müssen übersichtliche Bezahlseiten verwenden

Abbuchungen auf der Handyrechnung, die sich Verbraucher nicht erklären können, sollen schon bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 1. Februar 2020 schreibt die Bundesnetzagentur für Mobilfunkunternehmen vor, dass Kosten etwa für Abos und Apps grundsätzlich nur noch über die Handyrechnung abgerechnet werden dürfen, wenn die Bestellung auf der Internetseite des Mobilfunkunternehmens bestätigt wird.

Wenn der Drittanbieter mehr Verbraucherschutz einbaut, etwa übersichtliche Bezahlseiten verwendet oder Informationen versendet, die deutlich machen, dass neben dem Mobilfunk eine weitere Leistung in Anspruch genommen wird, kann dies ebenfalls über die Handyrechnung erfolgen.Weitere Informationen zur Handyrechnung

 
Höhere Mindestlöhne, höherer Urlaubsanspruch  
Das ändert sich für Pflegekräfte  
Gut 1,2 Millionen Menschen arbeiten in der Altenpflege. Ob Hilfskraft oder Pflegefachkraft: Für alle sollen künftig höhere Mindestlöhne gelten. Das empfiehlt die Pflegekommission. Die Empfehlungen sollen per Verordnung umgesetzt werden.
Für Pflegehilfskräfte sollen ab 1. Juli 2020 die Mindestlöhne in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro pro Stunde steigen. Bereits ab dem 1. September 2021 soll es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben.

Erstmals höhere Mindestlöhne für qualifizierte Pflegekräfte
Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt: Für qualifizierte Hilfskräfte - mit einer einjährigen Ausbildung -  soll bereits ab 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) oder 12,20 Euro (im Osten) gelten. Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West dann 13,20 Euro. Pflegefachkräfte - mit dreijähriger Ausbildung - sollen ab dem 1. September 2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 1. April 2022 soll der Mindestlohn auf 15,40 Euro steigen.

Höherer Urlaubsanspruch
Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch soll es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf jeweils sechs Tage steigen.

Streitschlichtungen bei Flugausfall
Der Flug fällt aus, die Bahn ist verspätet? Wenn die Beschwerde beim Unternehmen nicht fruchtet, können sich Fahrgäste an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Ein Überblick.

Haben Reisende Probleme mit der Bahn, im Flugverkehr, mit dem Bus oder bei einer Schifffahrt können sie sich mit ihrer Beschwerde an die söp wenden. Auch wenn online gebuchte Reisen nicht wie geplant verlaufen, ist die söp die richtige Anlaufstelle.
Doch aufgepasst: Die Schlichtungsstelle wird erst aktiv, wenn der Reisende zuvor seine Beschwerde bei den Unternehmen direkt vorgebracht und keine oder keine zufriedenstellende Antwort bekommen hat. Zudem müssen die Unternehmen, gegen die die Beschwerde vorgebracht wird, der söp angeschlossen sein. Ob dies der Fall ist, kann auf der Internetseite des jeweiligen Unternehmens eingesehen werden.

Welche Art von Problemen geht die söp an?

Reisebeschwerden können vielfältig sein. Ob Verspätungen, verpasste Anschlüsse, Zug- oder Flugausfall, Nichtbeförderung, Überbuchung oder Gepäckprobleme - die Schlichter können helfen. Die söp schlichtet derzeit für insgesamt 370 Verkehrsunternehmen. Sie erstellt Empfehlungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Die meisten dieser Empfehlungen werden von den Reisenden und den Verkehrsunternehmen auch angenommen. Laut söp gibt es in mehr als 80 Prozent der Streitigkeiten eine einvernehmliche Lösung. Interessierte finden auf der Internetseite der söp anonymisierte Beispiele für Schlichtungsempfehlungen.

BMVI fördert erstmals Radverkehrs-Professuren

Radverkehr wird Uni-Fach: Bundesminister Andreas Scheuer übergab sieben Hochschulen heute in Berlin ihre Zukunftsschecks für die Stiftungsprofessuren Radverkehr.

Berlin/Duisburg, 6. Februar 2020 - Konkret geht es darum, den Radverkehr in Forschung und Lehre zu verankern – von der Infrastrukturplanung über Mobilitätsmanagement bis zur fahrradfreundlichen Gesetzgebung. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: Wir stärken Radfahrern den Rücken! Radverkehr muss als gleichberechtigtes Verkehrsmittel von Anfang an mitgedacht werden – sei es in der Gesetzgebung, in der Verkehrsplanung oder in der Innovationsforschung. Deshalb fördern wir den Radverkehr jetzt als Uni-Fach. Wir stellen den Radfahrern Verbündete an die Seite, die ihr Know-How in Zukunft gezielt vor Ort und in den Städten und Kommunen einsetzen können. So geben wir den Radfahrern eine starke Stimme und machen den Umstieg aufs Rad noch attraktiver.
Mit einem Volumen von 8,3 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erstmals Radverkehrs-Professuren. 33 Hochschulen haben ihr Interesse bekundet – an sieben Hochschulen werden nun spezialisierte Masterstudiengänge akkreditiert. Die Verfahren zur Einrichtung der Professuren beginnen noch in diesem Jahr. Eine Förderung des BMVI erhalten: Bergische Universität Wuppertal Frankfurt University of Applied Sciences Hochschule Technik und Wirtschaft Karlsruhe Hochschule RheinMain Wiesbaden Ostfalia Hochschule Wolfenbüttel Technische Hochschule Wildau Universität Kassel Details zu den Vorhaben der Hochschulen finden Sie hier: www.bmvi.de/Stiftungsprofessuren-Radverkehr

Die Stiftungsprofessuren Mit den Stiftungsprofessuren etablieren und stärken wir die interdisziplinäre Forschung und Lehre zu Radverkehr und nachhaltiger Mobilität. Die neu eingerichteten Professuren forschen und bilden zu wichtigen Radverkehrsaspekten aus, darunter Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit, Fußverkehr oder Logistik.
 Zudem erproben sie neue Technologien und arbeiten über starke Kooperationsnetzwerke an der Mobilität von morgen. So bauen wir dringend benötigte Fachkompetenz für die Zukunft auf. Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) Das BMVI startet die Förderung „Stiftungsprofessuren Radverkehr“ im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020.
Dieser zeigt Bund, Ländern und Kommunen – den jeweiligen Zuständigkeiten entsprechend – konkrete Maßnahmen auf, um den Radverkehr zu stärken: von der Verkehrssicherheit über Infrastruktur, Elektromobilität und Fahrradtourismus bis hin zur Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln. Mit den geförderten Professuren sollen Synergien genutzt werden, um den Nationalen Radverkehrsplan effektiv umzusetzen.
Ziel ist eine interdisziplinäre Vernetzung. Erweiterte Fördermöglichkeiten Radverkehr des BMVI Neue Förderrichtlinie für innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs – 2020 bis 2023 für investive Modellprojekte insgesamt 125 Mio. Euro. Künftiges Sonderprogramm „Stadt und Land“ – Finanzhilfen 2020 – 2023 i.H.v. bis zu 657 Mio. Euro, u.a. für Neu, Um- und Ausbau von flächendeckenden, möglichst getrennten und sicheren Radverkehrsnetzen, von Fahrradstraßen und geschützten Radwegen. Eine durchgängige, sichere und verständliche Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für eine verstärkte Fahrradnutzung.

Marathonläufer übernimmt Amt des Missbrauchsbeauftragten

Porträt: Ein Kämpfer gegen Unrecht  

Berlin/Duisburg, 28. Januar 2020 - Johannes-Wilhelm Rörig ist Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Seit über acht Jahren schauen er und sein Team in die Abgründe der menschlichen Seele. Warum braucht es einen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung und was treibt ihn persönlich an?  
Johannes-Wilhelm Rörig kämpft gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Seine Energie schöpft er aus dem Wissen, was den Mädchen und Jungen angetan wird.
"Wir reden über tausende Kinder, die in Deutschland sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Wir reden dabei auch über schwerste Gewalttaten, über Penetration, über Vergewaltigung von Kleinstkindern und Kindern, die absolut hilflos sind. Die zum Teil gefoltert werden. Und dass es Menschen gibt, die sich daran sexuell erfreuen." Der Auslöser Als im Jahr 2010 der systematische Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg bekannt wurde, richtete die Bundesregierung den Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" ein und berief die ehemalige Bundesfamilienministerin Christine Bergmann zur ersten Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).

Das Ziel: Den Betroffenen eine staatliche Anlaufstelle außerhalb eines Strafverfahrens bieten.  Am 14. Januar 2010 wendeten sich drei ehemalige Schüler des Berliner Canisius-Kollegs an den damaligen Direktor der Schule, Klaus Mertes. Patres, die an der Jesuitenschule unterrichtet hatten, hatten die Schüler in den 1970er-Jahren missbraucht. Mertes machte die Taten öffentlich und löste damit eine bundesweite Debatte über sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen aus. In der Folge wurden weitere Fälle bekannt, darunter am Benediktinerkloster Ettal in Südbayern und an der Odenwaldschule in Südhessen.
Im Dezember 2011 folgte Rörig als Missbrauchsbeauftragter. Seinen Kindern zu erklären, was er macht, "das war eine gewisse Herausforderung". Seine Tochter war damals 13, sein Sohn zehn. "Ich hatte Glück, dass es in der Schule, in der meine Kinder waren, Präventions-Workshops gab. Da kam dann schnell die Reaktion von meinem Sohn: 'Ach, das haben wir schon mal besprochen.'" 

Die Aufgabe Eine zentrale Aufgabe des Amtes ist neben der Funktion als Ombudsstelle für die Interessen Betroffener die Öffentlichkeitsarbeit. Viele Menschen wüssten gar nicht, was sexueller Missbrauch ist, wo dieser anfängt und wo man Hilfe finden kann. "Es gibt kein Thema, das so gut verdrängt werden kann wie der sexuelle Kindesmissbrauch", sagt Rörig und betont: "Wir brauchen eine Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne zu unserem Themenfeld in der Dimension der Anti-Aids-Kampagne."
Die Fallzahlen sind seit Jahren konstant hoch. Um die Gesellschaft weiter für das Thema zu sensibilisieren und Menschen aus dem Umfeld von Kindern zu ermutigen, nicht wegzuschauen, sondern sich Hilfe zu holen, hat der Beauftragte den Spot "Anrufen hilft!" in Auftrag gegeben. Seit dem 28. Januar läuft dieser landesweit im Fernsehen und im Kino. 
Zu den Aufgaben des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten gehören die Information, Sensibilisierung und Aufklärung zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Unterstützung bei Präventions- und Hilfemaßnahmen in Einrichtungen.

Eine wichtige Initiative in diesem Bereich ist beispielsweise die Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt". Darüber hinaus fallen konkrete Hilfsangebote wie das Hilfeportal und das Hilfetelefon sowie die systematische Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in die Zuständigkeit des UBSKM. Weitere Informationen rund um das Amt des Missbrauchsbeauftragten hier.

Das Ziel Zum 1. April 2019 wurde Rörig in seinem Amt für weitere fünf Jahre bestätigt. Er hat noch viel vor: Hilfsangebote für Betroffene sollen besser, Präventionsmaßnahmen in Schulen, Kitas und anderen Institutionen verstärkt werden. Wer im Kinderschutz arbeitet, soll hinreichend qualifiziert werden. Sogenannte Landesmissbrauchsbeauftragte sollen die verschiedenen Akteure auf Landesebene unterstützen. Auch rechtlich sieht Rörig Nachholbedarf. Im Dezember 2019 hat er gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey den Nationalen Rat eingerichtet. Dieser soll bis Sommer 2021 Ziele und konkrete Umsetzungsschritte erarbeiten, um die Prävention, Intervention und Hilfen sowie die Forschung zu sexueller Gewalt und Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche zu stärken.
Der Antrieb Rörig selbst hatte eine "absolut gewaltfreie" Kindheit und Jugend. Dafür ist er dankbar. Umso härter trifft es ihn, von den Menschen zu hören, die ohne diese familiäre Stabilität aufgewachsen sind. "Mich berühren die Gespräche mit Betroffenen", sagt er. "Zum Beispiel, wenn mir eine heute erwachsene Frau davon berichtet, wie es sich anfühlt, als Sechs- oder Achtjährige nachts vom Vater vergewaltigt zu werden. Und der Vater Druck ausübt, dass man morgens mit dem 'lieben Papi' frühstücken muss, bevor es in die Schule geht."

 Für diese Menschen kämpft er. Den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen einzudämmen, das ist eine Herausforderung, die nicht von heute auf morgen zu meistern ist. Es geht nur in kleinen Schritten voran. Für Rörig steht fest: "Um Erfolge im Kinderschutz zu erreichen, muss man bereit sein, einen Langstreckenlauf zu absolvieren." Und der 61-jährige Marathonläufer hat einen sehr langen Atem.  Etwa 12.000 Fälle des Kindesmissbrauchs kommen jährlich zur Anzeige. Die Dunkelziffer ist weitaus höher: "Wir gehen von ein bis zwei Kindern pro Schulklasse aus", erläutert Rörig. Nicht berücksichtigt ist hierbei die sexuelle Gewalt, die Kinder im digitalen Raum oder durch Gleichaltrige erleiden.   

 

Fahrplan für Kohleausstieg steht

Berlin, 16. Januar 2020 - Der Bund und die vier Braunkohle fördernden Bundesländer haben sich bei einem Treffen im Kanzleramt auf einen Stilllegungspfad für die deutschen Kohlekraftwerke verständigt. Demnach wäre möglich, das Ende der Kohleverstromung um drei Jahre auf 2035 vorzuziehen. Der Bund unterstützt die betroffenen Länder mit 40 Milliarden Euro. Was die Einigung sonst noch enthält.  
  Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland - das soll der Stilllegungspfad regeln, den Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Kanzleramtschef Helge Braun den vier Braunkohle fördernden Bundesländern vorgestellt hat.

Dieser Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg haben die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Michael Kretschmer (Sachsen), Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) und Dietmar Woidke (Brandenburg) zugestimmt. Die Einzelheiten sollen in einem Kohleausstiegsgesetz geregelt werden.

Die wesentlichen Punkte der Einigung:

- Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr 2035
- Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst
- zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerkstandorten
- Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau
- Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038
- Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum Universitätsmedizin in Cottbus, neue Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier, sowie ein "Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft" in Jülich
- Neue Förderrichtlinie für stromintensive Unternehmen

Rechtssicherheit und Planbarkeit geschaffen

Von einem "historischen Durchbruch" sprach Wirtschaftsminister Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Finanzminister Scholz und Umweltministerin Schulze. Die Einigung schaffe "Rechtssicherheit und Planbarkeit, die sicherstellt, dass wir unsere Klimaziele einhalten und dass trotzdem die Versorgungsicherheit gewährleistet ist“, so Altmaier. Sie sei möglich gewesen, weil die Bundesregierung gemeinsam und geschlossen mit den Kraftwerksbetreibern über den Ausstieg und den Bundesländern über den Strukturwandel verhandelt habe.

"Deutschland als eine der leistungsfähigsten und erfolgreichsten Wirtschaftsnationen der Welt ist jetzt mit großen Schritten dabei, das fossile Zeitalter zu verlassen", betonte Finanzminister Scholz.

Dem Abbau der Kohlestromleistungen werde man mit einem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien – verstärkt durch regelbare Energien – begegnen. Für das vorzeitige Abschalten erhalten die Kraftwerksbetreiber in den kommenden 15 Jahren Entschädigungen in Höhe von 4,35‬ Milliarden Euro.

"Wir sind das erste Land, das verbindlich aus Atom und Kohle aussteigt. Das ist auch ein wichtiges internationales Signal", lobte die Umweltministerin die Bund-Länder-Einigung. Sie betonte, dass keine Region "im Regen stehen gelassen" werde und dass der Ausstieg aus der Kohle sozialverträglich gestaltet wird. Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen nun sehr schnell vom Netz gehen – der erste davon bereits in diesem Jahr.



Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg

Berlin, 15. Januar 2020 - 1. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) hat im vergangenen Jahr einen gesamtgesellschaftlichen Konsens erarbeitet, wie Deutschlandaus der Kohleverstromung aussteigen und der Strukturwandel in den Kohleregionen erfolgreich gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat daraufhin mit dem Sofort-Programm für die Braunkohleregionen und dem Entwurf des „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ wichtige Bausteine des Kohle-Konsenses umgesetzt und auf den Weg gebracht. Jetzt wird der Kohleausstieg durch das Kohleausstiegsgesetz umgesetzt.    

2. Die Bundesregierung hat den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Stillegungspfad für die Braunkohlekraftwerke in Deutschland vorgestellt, den sie beabsichtigt mit den Betreibern der Braunkohle-Kraftwerke und -Tagebaue vertraglich festzulegen. Die Ministerpräsidenten stimmen diesem Stillegungspfad zu.
Im Rahmen der von der WSB-Kommission empfohlenen umfassenden Überprüfung im Jahr 2026 und 2029 soll bezüglich dieses Stillegungspfades auch geprüft werden, ob der Stillegungszeitpunkt für die Kraftwerke nach dem Jahr 2030 jeweils 3 Jahre vorgezogen und damit das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann. Die Verpflichtung zur Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung verbleibt bei den Unternehmen.   

3. Durch diesen Stilllegungspfad wird erreicht, dass der Hambacher Forst gemäß Empfehlung der WSB-Kommission entgegen der bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch genommen wird.   

4. Zum Zwecke der Energieversorgungssicherheit wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler in den Grenzen der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts im Kohleausstiegsgesetz festgestellt.   

5. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung im Januar 2020 auf den Weg bringen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden. Um den Ausstieg aus der Kohleverstromung am Strommarkt auszugleichen, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend des 65%-Ziels in 2030 im Rahmen einer EEG-Novelle beschleunigt und die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt.
Es sollen zusätzliche 2 Gaskraftwerkskapazitäten den Wegfall großer Mengen regelbarer Energie an bisherigen Kraftwerksstandorten ersetzen, zum Beispiel in Jänschwalde.   

6. Die Bundesregierung wird ein Anpassungsgeld (APG) für Beschäftigte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie in SteinkohleKraftwerken einführen. (Für den Steinkohle-Bergbau existiert bereits ein APG.) Das APG wird bis 2043 gezahlt werden. Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, das APG im Sinne einer Stellvertreterregelung auch standortübergreifend einzusetzen. Ein Vermittlungsvorrang wird bei der APG-Zahlung nicht verlangt.   

7. Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ wird der Bund den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt längstens bis 2038 Finanzhilfen in Höhe von bis zu 14 Milliarden Euro gewähren. Diese ermöglichen besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände).
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen in einem Umfang von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 zu realisieren.   
 
8. Um die Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Braunkohlerevieren zügig zu realisieren, werden zusätzliche Planungskapazitäten aufgebaut. 
  
9. Die Gesetze sollen zügig in Kraft treten. Bund und Länder treffen bereits jetzt geeignete Vorbereitungen, um die ersten Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen. So hat die Bundesregierung im Haushalt Mittel bereitgestellt. Zudem gibt es bereits zahlreiche konkrete Planungen der Ressorts für Behördenan- und umsiedlungen in den betroffenen Kohleregionen und für die Stationierung von Bundeswehreinheiten, zum Beispiel in der sächsischen Lausitz. 
 
10. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Brandenburg, NordrheinWestfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis Mai 2020 eine BundLänder-Vereinbarung zur Durchführung des Strukturstärkungsgesetzes schließen, welche die Umsetzung der Förderung regelt.   

11. Im parlamentarischen Verfahren zum „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ sollen folgende Maßnahmen zusätzlich (im §17) aufgenommen werden:
a. Ein Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) soll als Kern der Modellregion Gesundheit Lausitz aufgebaut werden. Forschung, Lehre und Versorgung sollen in neuartiger Weise unter Nutzung der Digitalisierung verknüpft und in einem „Reallabor“ für digitale Gesundheitsversorgung umgesetzt werden. Zugleich sollen die Medizinerausbildung neu strukturiert und die Gesundheitsversorgung „aus einem Guss“ neu gedacht werden.
b. Der Helmholtz-Gemeinschaft wird durch zusätzliche Finanzierung ermöglicht, in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier je ein neues Helmholtz-Zentrum zu gründen. Konzept und inhaltliche Ausrichtung werden durch einen Wettbewerb festgelegt.
c. In Jülich soll ein „Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft“ errichtet werden. Dort wird eine Wasserstoffwirtschaft mit Hilfe von organischen Wasserstoffträgern, sogenannten Liquid Organic Hydrogen Carrier (LOHC)-Systemen demonstriert und damit ein Nukleus für umfangreiche industrielle Aktivitäten im Bereich Wasserstoff und Energie aufgebaut. 
 
12. Es besteht Einigkeit, dass die große Transformationsaufgabe auch der Flankierung durch die EU bedarf. Neben dem Vorschlag für den „Just Transition Mechanism“ wird es auch darauf ankommen, im Rahmen der Reform des Beihilferechts die notwendigen Voraussetzungen für eine Stärkung der industriellen Basis der besonders betroffenen Regionen zu ermöglichen.   
 
13. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung durch die Senkung der EEG-Umlage – finanziert aus den Einnahmen des Brennstoffzertifikatehandels – bereits eine Senkung der Stromkosten beschlossen. Darüber hinaus wird im Kohleausstieggesetz das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Förderrichtlinie zu erlassen, wodurch stromkostenintensive Unternehmen, die in einer internationalen Wettbewerbssituation stehen, ab dem Jahr 2023 einen jährlichen angemessenen Zuschuss für durch dieses Gesetz verursachte zusätzliche Stromkosten erhalten können, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu schützen.   

14. Wir werden die im WSB-Bericht vorgesehene Innovationsstrategie, um 2025 einen substanziellen Zwischenschritt bei der Emissionsminderung zu erreichen, weiter verfolgen.   
Besprechung der Bundeskanzlerin mit BM Scholz, BM Altmaier, BM’in Schulze, BM Braun sowie MP Woidke (BB), MP Laschet (NW), MP Kretschmer (SN) und MP Haseloff (ST) am 15.1.2020

Neuregelungen ab Januar 2020

Verbindliches Klimaschutzziel und Mindestvergütung für Auszubildende  

Im Januar treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft: Darunter sind umfangreiche Maßnahmen für den Klimaschutz, Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Arbeitgeber. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Der Mindestlohn steigt, ebenso die Regelbedarfssätze in der Grundsicherung.

Umwelt, Klima, Energie Klimaschutzgesetz: CO2-Ausstoß verbindlich senken
Bis 2030 will Deutschland den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringern. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung ihr nationales Klimaschutzziel erstmals verbindlich festgeschrieben. Die Bundesministerien sind verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den jeweiligen Sektoren zu sorgen und gegebenenfalls mit Sofortprogrammen nachzusteuern. Ein unabhängiger Expertenrat wird die Fortschritte begleiten.
Weitere Informationen zum Klimaschutz

Ökostrom-Umlage steigt leicht in 2020
Ab dem 1. Januar 2020 beträgt die Umlage für Ökostrom - die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Die EEG-Umlage wird über die Stromrechnung gezahlt.
Informationen zur Energiewende  -  EEG-Umlage

"Smart Meter" – Intelligente Stromzähler werden Pflicht
Ab Januar 2020 wird der Einbau eines intelligenten Strommesssystems, sogenannte Smart Meter, für private Haushalte verpflichtend. Das sieht das im September 2016 in Kraft getretene "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" vor. Der Einbau betrifft in erster Linie Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden.
Für Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr besteht keine Einbaupflicht für einen Smart Meter. Lediglich die alten, analogen Stromzähler müssen bis zum Jahr 2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler ausgetauscht sein. Danach werden Smart Meter für alle Stromkunden Pflicht.  Digitalisierung der Energiewende -  Smart Meter und digitale Stromzähler

Kernkraftwerk geht vom Netz
Zum 31. Dezember 2019 wird der zweite und letzte Block des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg abgeschaltet. Block 1 ging bereits im März 2011 vom Netz. So sieht es das Atomgesetz vor. Damit erlischt der gesamte Leistungsbetrieb des Atomkraftwerks Philippsburg zum Jahresende 2019.  Informationen zum AKW-Philippsburg

Arbeit Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt auf 2,4 Prozent
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen werden um rund 600 Millionen Euro jährlich entlastet.  Arbeitslosenversicherung

Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro pro Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro in 2019 auf 9,35 Euro ab 1. Januar 2020. Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2018. Mindestlohn

Soziales Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Ab 1. Januar 2020 gelten neue Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem ändern sich weitere wichtige Werte in der Sozialversicherung. Beitragsbemessungsgrenze

Höhere Regelbedarfssätze in der Grundsicherung und Sozialhilfe
Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld: Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat - acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls. Regelbedarfssätze

Angehörige von Pflegebedürftigen: Unterhaltszahlung erst ab 100.000 Euro
Jahreseinkommen Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern können ab 1. Januar 2020 nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Im gleichen Umfang werden außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Darunter fällt beispielsweise die finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung. Pflege-Entlastung

Eingliederungshilfe wird eigenes Leistungsrecht
Ab 1. Januar 2020 wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht in das Neunte Sozialgesetzbuch eingebettet. Zudem treten weitere wesentliche Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung in Kraft.
Damit werden für Menschen mit Behinderungen die Anreize erhöht, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (Dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes).  Bundesteilhabegesetz

Gesundheit: Entlastung in der GKV für Betriebsrentnerinnen und -rentner
Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 Euro liegt.
Entlastung der Betriebsrentner-/innen

Arzttermine vereinbaren rund um die Uhr unter 116 117
Damit Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine bekommen, sind ab 1. Januar 2020 die Terminservicestellen bundesweit einheitlich über die Telefonnummer 116 117 erreichbar – 24 Stunden, 7 Tage die Woche. Zusätzlich wird es möglich sein, Termine online zu vereinbaren.
In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt.  Arztermine

Vor-Ort-Apotheken erhalten mehr Geld für Notdienst
Der Not- und Nachtdienst in den Apotheken wird besser vergütet: Der Festzuschlag steigt pro abgegebenem verschreibungspflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent. Für Betäubungsmittel und andere dokumentationsaufwändige Arzneimittel erhalten Apotheken einen Zuschlag von 4,26 Euro (bisher 2,91 Euro). Diese Unterstützung sorgt dafür, dass sich Apotheken auch in strukturschwachen Gebieten halten können. Apotheken-Notdienst

Apps auf Rezept
Ärztinnen und Ärzte können künftig digitale Anwendungen verschreiben, beispielsweise Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen die Kosten erstatten: Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Apps positive Versorgungseffekte haben. Videosprechstunden werden erleichtert.
Digitalisierung der medizinischen Versorgung

Medizinische Dienste der Krankenkassen agieren eigenverantwortlich
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen agieren ab 1. Januar 2020 als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es geht um die Organisation des Dienstes und die effizientere Überprüfung von Krankenhäusern. Das Gesetz schafft zudem Anreize für eine regelkonforme Krankenhausabrechnung: Wer ordentlich abrechnet, wird mit niedrigem Prüfaufwand belohnt.
Stärkung der medizinischen Dienste

Pflegeberuf wird attraktiver
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt.
Zum 1. Januar 2020 tritt die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in Kraft. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt. Die Ausbildung ist kostenlos. Das Schulgeld wird überall abgeschafft. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.
 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe

Moderne Ausbildung für Hebammen
Hebammen und Entbindungshelfer werden künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet. Die bestehende duale Ausbildung wird in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern. Hebammen-Ausbildung

Einführung eines Implantateregisters
Die Bundesregierung will die Sicherheit und Qualität von Implantaten verbessern. Dafür wird ein verbindliches bundesweites Implantateregister eingerichtet. Die bislang bestehenden freiwilligen Register, wie etwa das Endoprothesenregister, werden in das einheitliche nationale Implantateregister überführt. Starten wird das neue Register voraussichtlich Mitte 2021. Implantateregister

Steuern und Finanzen: Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag steigen
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag in 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die Bundesregierung entlastet Familien damit um rund zehn Milliarden Euro jährlich. Die nächste Kindergelderhöhung erfolgt am 1. Januar 2021. Kinder- und Grundfreibetrag

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Bahntickets
Bahnfahren soll ab dem 1. Januar 2020 günstiger und dadurch attraktiver werden. Dafür wird der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Ab April 2020 steigt im Gegenzug die Luftverkehrsteuer. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Absenkung eins zu eins an die Fahrgäste weiterzugeben.

Förderung energetischer Gebäudesanierung
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Abzugsfähig sind zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Einbau moderner Heizungen und Fenster. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, das Eigenheim klimafreundlicher zu gestalten. Klimaschutz

Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge
Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener Lastenfahrräder wird zum 1. Januar 2020 eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet. Nachhaltige Mobilität

Hygieneartikel künftig günstiger
Für Artikel des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Ab Januar 2020 zählen auch Hygieneartikel für Frauen dazu, zum Beispiel Binden, Tampons und Menstruationstassen. Der vom Bundesfinanzministerium festgesetzten Steuersenkung von 19 auf sieben Prozent war eine Petition vorausgegangen mit der Forderung "Die Periode ist kein Luxus", die rund 190.000 Unterstützerinnen und Unterstützer fand. Steuersenkung auf Hygieneartikel

Mehrwertsteuer auf E-Books jetzt sieben Prozent
Ab dem 1. Januar 2020 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch für E-Books, digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. In Deutschland galt dies bisher nur für gedruckte Presseerzeugnisse.
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für digitale Publikationen

Elektronische Kassensysteme brauchen BSI-Zertifizierung
Elektronische Kassen benötigen eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Sicherheitseinrichtung. Damit kann kein Kaufpreis mehr manipuliert werden. Zudem muss bei jedem Kauf ein Bon ausgestellt werden.
Die Kassen können spontan und unangemeldet durch die Steuerverwaltung mit einer "Kassennachschau" überprüft werden. Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat noch bis zum 30. September 2020 eine Übergangsfrist, sich darauf einzustellen.
Zertifizierung elektronischer Kassensysteme  -  Kassengesetz

Geldwäsche wirksam bekämpfen
Ab Januar gelten strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser. Auch Geschäfte mit Kryptowährungen werden strenger geregelt. Das Transparenzregister wird für alle zugänglich sein. Grundlage dafür ist die 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dabei geht es auch um den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung. Bekämpfung von Geldwäsche

Demokratieförderung
Zum 1. Januar 2020 startet die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) des Bundesprogramms "Demokratie leben" mit mehr als 115 Millionen Euro. Das Programm unterstützt zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Förderprogramm "Demokratie leben"

 Forschungszulagengesetz in Kraft: Auftragsforschung steuerlich absetzbar
Zum 1. Januar 2020 wird die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt. Das sieht das Forschungszulagengesetz vor. Künftig werden bei der Auftragsforschung die Auftraggeber begünstigt. Sie können die Forschungskosten steuerlich geltend machen in Form einer Forschungszulage.
Davon profitieren unter anderem der Mittelstand, aber auch Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland, die keine eigene Forschungsabteilung haben und die auf die Auftragsforschung angewiesen sind. Grundsätzlich sind alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig.
Steuerliche Forschungsförderung -  Förderung von Forschung und Entwicklung

Familie Starke-Familien-Gesetz
Die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das Familien mit kleinem Einkommen unterstützt, tritt in Kraft: Zum 1. Januar 2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Kinderzuschlag erweitert. Die obere Einkommensgrenze, die sogenannte Abbruchkante, fällt weg. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute zu 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Starke-Familien-Gesetz  -  Familienportal

Wohnen
Ortsübliche Vergleichsmiete - Betrachtungszeitraum verlängert
Der Anstieg der Mietpreise soll weiter gedämpft werden. Konkret geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie bildet die Grundlage für die Miethöhe. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum wird nun von vier auf sechs Jahre verlängert.
Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Denn insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führte auch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Ortsübliche Vergleichsmiete

Mehr Wohngeld für 660.000 Haushalte  
Ab 1. Januar 2020 steigt das Wohngeld. Außerdem erhalten rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Ab 2020 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Wohngeldreform

Bildung und Forschung
Für alle Auszubildenden Mindestvergütung
Zum 1. Januar 2020 tritt das modernisierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Die Mindestvergütung soll im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro.
Zudem wird es international vergleichbare Abschlussbezeichnungen wie "Bachelor Professional" oder "Master Professional" geben. Außerdem sollen Ausbildungen in Teilzeit erleichtert werden.
Stärkung der dualen Berufsausbildung  - Modernisiertes Berufsbildungsgesetz

Integration: Mehr Verlässlichkeit für Betriebe und Geduldete
Gute Integrationsleistungen sollen sich künftig auszahlen. Ziel ist es, mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Geduldete zu erreichen. Für Geduldete, die ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst sichern und die gut integriert sind, werden klare Kriterien für einen langfristigen Aufenthaltsstatus geschaffen. Auch erhalten abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit, ihre begonnene Berufsausbildung abzuschließen.
Insgesamt wird am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten. Das Beschäftigungsduldungsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Verlässlichkeit für Betriebe und Geduldete

Inneres Zensus-Gesetz tritt in Kraft
Das von der Bundesregierung vorgelegte Zensus-Gesetz ist am 3. Dezember 2019 in Kraft getreten. Deutschland ist durch EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut eine Volkszählung durchzuführen. Erfasst werden neben der Einwohnerzahlen auch bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, so zum Beispiel Erwerbstätigkeit und Wohnsituation. Zensus-Gesetz

Justiz: Mehr Unterstützung für DDR-Opfer
Das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist am 29. November 2019 in Kraft getreten. Vor allem ehemalige DDR-Heimkinder erhalten künftig mehr Unterstützung. Ein Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung ist an das Landgericht zu stellen, das heute für die Stadt zuständig ist, in der die frühere Verurteilung oder die Anordnung der Unterbringung stattfand.
Unterstützung für DDR-Opfer

Mehr Effizienz im Zivilprozess
Verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung werden modernisiert. Es geht darum, die Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren zu steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes weiterhin zu gewährleisten. Die Regelungen tragen dem Wandel der Lebensverhältnisse, der gewachsenen Komplexität der Rechtsbeziehungen und den veränderten Erwartungen an die Justiz Rechnung.  Zivilprozessordnung

Strafverfahren effektiver ausgestalten
Die Vorschriften des gerichtlichen Strafverfahrens werden modernisiert und effektiver ausgestaltet. Zum Beispiel sollen nach Vergewaltigungen mehrfache Vernehmungen der Opfer mit oftmals gravierender seelischer Belastung vermieden werden, indem Aussagen schon im Ermittlungsverfahren vor einer Richterin oder einem Richter erfolgen. Das Videomaterial von diesen Vernehmungen kann im Hauptverfahren genutzt werden.
Bei umfangreichen Strafverfahren mit mehreren Nebenklägern soll deren Vertretung gebündelt werden, wenn ihre Interessen gleichgelagert sind. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, dass bereits vor Beginn der Hauptverhandlung abschließend geklärt werden kann, ob Richter befangen sind.
Stärkung des Rechtsstaats

Öffentlicher Dienst: Besoldungsrecht im Bund
Der öffentliche Dienst wird für die Zukunft attraktiver und wettbewerbsfähig aufgestellt. Dazu trägt das Gesetz über die Modernisierung der Besoldungsstrukturen beim Bund bei: Zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung, besserer Ausgleich für besondere Belastungen und die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituationen sind nur einige Stichworte. Besoldungsrecht im Bund

Kostenfreie Fahrt bei der Bahn für Soldatinnen und Soldaten in Uniform
Ab dem 1. Januar 2020 können alle Soldatinnen und Soldaten in Uniform kostenlos Bahn fahren. Kostenfreies Bahnfahren für Soldaten

Verkehr: Neues Verkehrsschild und grüner Pfeil für Radfahrende
Radfahren soll sicherer, klimafreundlicher und moderner werden. Die StVO-Novelle sieht ab dem 1. Januar 2020 ein neues Verkehrsschild vor, das Autos das Überholen von Zweirädern auf bestimmten Abschnitten verbietet.
Ist das Überholen erlaubt, soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts eingehalten werden. Auch wird es künftig einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer geben.
Besserer Schutz für Radfahrer  -  StVO-Novelle

Bußgelder steigen
Parallel zu den Änderungen im Sinne der Radfahrenden steigen die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen deutlich. Solche Verkehrsverstöße ziehen künftig Geldbußen von bis zu 100 Euro und sogar Punkte in Flensburg nach sich. Zudem müssen Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen - plus einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg. StVO-Novelle

Verbraucherschutz Hilfe bei außergerichtlichen Einigungen
Zum 1. Januar 2020 wird der Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle einrichten. Sie wird auf Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern in bestimmten Fällen Verfahren führen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Bundesweite Universalschlichtungsstelle

Bons nur noch ohne schädliches Bisphenol A
Ab dem 2. Januar 2020 ist die Verwendung von Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler in Thermopapier zum Beispiel für Kassenbons und Bahntickets aus Ticketautomaten EU-weit verboten. BPA wirkt sich schädlich auf die Fortpflanzungsfähigkeit aus. Der Einsatz der Chemikalie unterliegt deshalb bereits verschärften Grenzwerten und Verboten im Lebensmittelbereich. Bisphenol A

Mehr Geld für nachhaltige Landwirtschaft
Die Bundesregierung stellt zusätzlich bis zu 75 Millionen Euro bereit, um eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Landwirte können im Antragsjahr 2020 sechs Prozent der sogenannten Direktzahlungen aus der "Ersten Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die "Zweite Säule" umschichten. Damit steht mehr Geld für Maßnahmen bereit, die dem Umweltschutz dienen und die den Ökolandbau fördern. Nachhaltige Landwirtschaft  

Kabinett beschließt Klimaschutzprogramm 2030

Entlasten und investieren

Berlin/Duisburg, 9. Oktober 2019 - Deutschland trägt als eine führende Industrienation eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Die Bundesregierung legte ihren Plan mit den Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm am 20. September vor. Das ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 hat das Kabinett jetzt beschlossen.

Ziel ist, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 55 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase wie CO2 ausstößt. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 setzt die Bundesregierung den deutschen Klimaschutzplan 2050 um. Enthalten sind Maßnahmen zur Einsparung von CO2 für alle Sektoren: für die Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Landnutzung und Abfallwirtschaft.

CO2-Preis auch für Verkehr und Wärme

Herzstück des Programms ist die Einführung eines Preises für den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 für Verkehr und Wärme ab 2021. Der über die Jahre steigende Preis soll mehr Anreize für den Klimaschutz in der Wirtschaft und bei den Verbrauchern setzen. Der Festpreis startet mit zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35 Euro pro Tonne. Ab 2026 bildet sich der Preis am Markt.

Entlasten und in Klimaschutz investieren

Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen zurückzahlen: mit niedrigeren Steuern und Abgaben auf Strom, mit dem Wohngeld, mit einer höheren Pendlerpauschale und billigeren Bahntickets.

Die Einnahmen werden zudem in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert: beispielsweise in die Gebäudesanierung, in die Entwicklung energieeffizienter Technologien wie die Elektromobilität oder in den Ausbau und die Modernisierung von ÖPNV und Schiene.

Bis 2030 sollen mit dem Klimaschutzprogramm Mittel in dreistelliger Milliardenhöhe bereitgestellt werden. Die damit angestoßenen Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen sind gleichzeitig Investitionen für die Zukunft der deutschen Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

Alle sollen beim Klimaschutz mitmachen

Klar ist: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Deshalb werden die neuen Anforderungen fair und sozial ausgewogen verteilt. Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt. Die Bundesregierung setzt auf Anreize, CO2 einzusparen, erneuerbare Energien zu nutzen, fördern ökologische und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie neue technologische Lösungen.

Für den weltweiten Klimaschutz trägt Deutschland als führende Industrienation eine besondere Verantwortung. Klimaschutz geht jeden etwas an, aber niemand soll überfordert werden. Klimaschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung.

Verbindliche Klimaschutzziele

Das Programm beinhaltet zudem, dass die Bundesregierung die im Klimaschutzplan 2050 definierten Emissionsziele pro Sektor in einem Klimaschutzgesetz festschreibt. Der Kabinettausschuss Klimaschutz, das sogenannte Klimakabinett, wird als ständiges Gremium jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen überprüfen.

Transparenz und Erfolgskontrolle

Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, wird der/die zuständige Bundesminister/in dem Klimakabinett innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Klimakabinett, wie das Klimaschutzprogramm 2030 gemeinsam so angepasst wird, dass die zugrundeliegenden Ziele erreicht werden.

Alle gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms sollen noch im Jahr 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Das Bundeskabinett der großen Koalition und das Klimaschutzprogramm 2030

Berlin. 20. September 2019 - Der Klimawandel ist eine große globale Herausforderung. Deutschland trägt als eine führende Industrienation eine besondere Verantwortung. Dabei geht es um die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen, um unsere gemeinsame Zukunft und die unserer Kinder. Diese Verantwortung werden wir fair verteilen und wir haben einen Plan – das Klimaschutzprogramm 2030.

Mit einer Bepreisung des klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und gesetzlichen Standards für mehr Innovationen wollen wir Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent Treibhausgase weniger im Vergleich zum Jahr 1990. Das Klimaschutzprogramm 2030 legt einen konkreten Pfad dafür fest. Diesen Plan wollen wir wirtschaftlich nachhaltig und sozial ausgewogen umsetzen.

Klimafreundliches Verhalten wird belohnt

Dabei ist klar: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Neue Anforderungen werden wir fair verteilen. Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt. Wir setzen auf Anreize, CO2 einzusparen und fördern technologische Lösungen. Klimaschutz geht jeden an, aber niemand soll überfordert werden. Klimaschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, gleichzeitig stärkt es Deutschland als innovativen Wirtschaftsstandort.

Die Elemente des Klimaschutzprogramms - CO2-Bepreisung

Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Das ist – so auch die einhellige Meinung der  Wissenschaft - der volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.

Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Dabei werden Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht.

Der Festpreis startet mit 10 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2. Damit ist in den kommenden Jahren Planungssicherheit gegeben. Ab 2026 bildet sich der Preis am Markt, solange er sich zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis bewegt. Die Gesamtmenge an Zertifikaten, die deutschlandweit ausgegeben wird, entspricht dann den Erfordernissen der deutschen und europäischen Klimaziele.

Förderprogramme

Das Klimaschutzprogramm 2030 sorgt mit seinen Förderprogrammen dafür, dass jede und jeder mit den neuen Gegebenheiten zurechtkommt.

Dazu gehört etwa die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Das Programm sieht auch eine hohe Förderquote von 40 Prozent für den Austausch von Ölheizungen gegen neue, klimafreundlichere Heizanlagen vor. Für einen Umstieg auf Elektro-Fahrzeuge wird die Umweltprämie fortgesetzt.

Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft mit Förderprogrammen für die Entwicklung energieeffizienter Technologien. Das Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste Zeit stärkere Fördermaßnahmen, um möglichst viele Menschen zum klimafreundlichem Wohnen und klimafreundlicher Mobilität zu motivieren, bevor in diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die CO2-Bepreisung greift. So werden die 2020er Jahre das Jahrzehnt der Umsetzung von Energie- und Mobilitätswende.

Entlastung für Bürgerinnen und Bürgern

Die Bundesregierung senkt mittelfristig die Stromkosten als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Das Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, wird der Strompreis weiter gesenkt.

Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale, abhängig von der Entfernung, die sie zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21. Die Regelung läuft Ende 2026 aus. Das bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er längere Wege hat, wird auch stärker entlastet.

Menschen, die Wohngeld beziehen, sollen außerdem von steigenden Energiepreisen verschont werden. Um soziale Härten zu vermeiden, erhöht die Bundesregierung das Wohngeld um zehn Prozent.

Entlastungen wird es auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln geben: Wer längere Strecken mit dem Zug fährt, tut dies zukünftig günstiger durch eine von 19 auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer.

Bauen und Wohnen

14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen) kommen aus dem Gebäudesektor. Im Jahr 2030 dürfen es in diesem Bereich nur noch 72 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein. Mit einem Mix aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen wollen wir Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher machen.

Energetische Sanierung steuerlich fördern

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Die bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 Prozent erhöht.

Heizanlagen erneuern

Es lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Dafür wird es eine „Austauschprämie“ mit einer 40 prozentigen Förderung geben.

Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.

Verkehr

Im Vergleich zu 1990 müssen sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40 bis 42 Prozent verringern. Mit einem Paket aus Förderung der Elektromobilität, Stärkung der Bahn und CO2-Bepreisung soll das erreicht werden.

Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität

In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vor. Die Bundesregierung wird verbindlich regeln, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten und auf Kundenparkplätzen eingerichtet werden. Die meisten Ladevorgänge werden jedoch zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls durch eine Kaufprämie gefördert.

Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.

Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge

Die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb wird verlängert und für Autos unter 40 000 Euro angehoben. Das Ziel der Bundesregierung lautet: Bis 2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Bei der Erstzulassung und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge zunächst von der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Auch E-Dienstwagen werden weiterhin steuerlich gefördert, reine Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40 000 Euro) sind besonders begünstigt.

Attraktiverer Öffentlicher Nahverkehr

Die Bundesregierung hat die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf eine Milliarde Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden. Ab 2025 werden diese Mittel 2 Milliarden Euro jährlich betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen, wasserstoffbasierten und Biogas-Antrieben gefördert werden.

Investitionen in die Bahn

Bis 2030 investieren der Bund und die Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das Schienennetz. Auch der Güterverkehr wird von dieser Modernisierung profitieren. Dadurch bringen wir mehr Güter auf die Schiene. Die Bahn wird von 2020 bis 2030 jährlich eine Mrd. € für Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes erhalten.

Bahnfahren billiger, Kurzstreckenflüge teurer

Die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt. Im Flugverkehr erhöht die Bundesregierung die Luftverkehrsabgabe ab dem 01.01.2020 und verhindert Dumpingpreise.

Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer

Die Bundesregierung wird die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1. 1. 2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 gCO2/km schrittweise erhöht.

Landwirtschaft

Der Landwirtschaftssektor darf im Jahr 2030 noch höchstens 58 bis 61 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Bestehende Instrumente senken die Emissionen für das Jahr 2030 auf rund 67 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Deutschlands Landwirtschaft soll durch einen Maßnahmen-Mix klimafreundlicher werden. 
•    Weniger Stickstoffüberschüsse
•    Mehr Ökolandbau 
•    Weniger Emissionen in der Tierhaltung
•    Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung 
•    Weniger Lebensmittelabfälle

Industrie

Die Industrie muss ihre Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im Vergleich zu 1990) mindern. Bis 2016 hat sie bereits eine erhebliche Reduktion erreicht. Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz und den erneuerbaren Energien-Ausbau sollen weitere CO2-Einsparungen erreichen.

Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft

Das Programm bündelt fünf bestehende Förderprogramme und entwickelt sie weiter. So können Unternehmen Aufwand einsparen und vom "One-Stop-Shop" profitieren. Das Programm fördert vor allem Investitionen energiesparsame Produktion.

Nationales Dekarbonisierungsprogramm

Das Förderprogramm unterstützt die Entwicklung von klimafreundlichen Produktionsprozessen in der emissionsintensiven Industrie (zum Beispiel Stahl, Aluminium).

Energiewirtschaft

Im Energiesektor sollen die Emissionen bis 2030 auf 175 bis 183 Millionen Tonnen CO2 sinken. Hier gibt es schon seit Jahren erhebliche Einsparungen. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kohle, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz schreiben wir diese positive Entwicklung fort.

Schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung

Nach den Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung" sollen Kohlekraftwerke bis 2030 nur noch 17 Gigawatt Strom produzieren. Bis spätestens 2038 soll es keinen Strom aus Kohle mehr geben. Die Bundesregierung hat das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen vorgelegt und wird im November den Ausstieg aus der Kohle im Kabinett beschließen. Das Sofortprogramm für die Braunkohleregionen ist ein erster Schritt, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten.

Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 65 Prozent

Um im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen, muss die Akzeptanz für den Ausbau in der Bevölkerung gestärkt werden. Neue Abstandsregelungen sollen für die Windkraft ebenso helfen wie neue finanzielle Vorteile für Kommunen, in denen Windräder gebaut werden. 

Forschung und Entwicklung

Wachsende Rolle des Wasserstoffs

Wasserstoff ist zentral für den Umbau zur klimafreundlichen Wirtschaft. Die Bundesregierung wird bis Ende des Jahres eine Wasserstoffstrategie vorlegen.

Batteriezellfertigung in Deutschland stärken

Die Bundesregierung fördert die Batteriezellfertigung mit rund einer Milliarde Euro. Das wird zu mehreren Standorten in Deutschland führen. Das Dachkonzept "Forschungsfabrik Batterie" unterstützt den Kompetenz- und Technologieausbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batterie.

Speicherung und Nutzung von CO2

Die Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung zur CO2-Speicherung und -Nutzung fördern. Sie kann eine Lösung sein für Emissionen, die nicht anders vermieden werden können. Die Bundesregierung wird darüber einen Dialog mit allen Interessensgruppen starten.

Wie wird das Klimaschutzprogramm umgesetzt?
Noch in diesem Jahr soll das Kabinett die gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Programms verabschieden.
Um die Klimaschutzziele 2030 sicher zu erreichen, werden die jährlichen Minderungsziele aus dem Klimaschutzplan 2050 gesetzlich festgeschrieben.
Die Bundesregierung wird den Fortschritt im Klimaschutz jedes Jahr genau ermitteln und durch einen Expertenrat begleiten lassen. Das Klimakabinett überprüft jährlich, wie wirksam und zielgenau die Maßnahmen sind. Erfüllt ein Sektor seine Ziele nicht, legt das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage passt das Klimakabinett das Klimaschutzprogramm 2030 so an, dass die Ziele erreicht werden.

Finanzierung

Alle zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder als Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Der Bundesregierung geht es nicht um zusätzliche Einnahmen für den Staat.

Die geplanten Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplan 2020 des Energie- und Klimafonds aufgenommen. Er bleibt damit das zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland. Zusammen mit Mitteln außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis 2030 für Energiewende und Klimaschutz einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das stößt weitere Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen an und stützt die Konjunktur. So wird Deutschland als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft.


Gesetzesänderungen 2019

Den kompletten Überblick zu den Änderungen gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/2019

Neujahrsschwimmen im Duisburger Parallelkanal - „Kalt ist Kult!“

Gesetzliche Veränderungen ab dem 1. Januar bzw. 1 Juli 2019

Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am Freitag, 23. November einige Beschlüsse verkündet. So  dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.
Mehr Kindergeld ab Juli 2019
Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst - er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro. Grundfreibetrag wird erhöht Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.
Ausgleich der kalten Progression
Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben.
Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an. Verkündung und Inkrafttreten Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

 

Krankenkassenbeiträge: Finanzierung wieder zu gleichen Teilen
Der Bundesrat hat heute das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig gemacht. Auch kleine Selbstständige werden entlastet.
Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro. Abbau der Finanzpolster Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie das, ist es den Krankenkassen untersagt, ihre Zusatzbeiträge anzuheben.
Ab 2020 sollen außerdem Abbaumechanismen greifen, um Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen zu nutzen. Der weitere Verlauf Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und zu weiten Teilen am Tag darauf in Kraft treten. 

 

Rentengarantie steht: Länder billigen Rentenpaket
Die staatliche Rente verbessern und stabilisieren. Das soll mit dem Rentenpaket des Bundestages erreicht werden, das der Bundesrat am 23. November 2018 gebilligt hat. Eckpfeiler des Gesetzes ist die sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben.
Der Beitragssatz darf die 20 Prozent-Marke bis 2025 nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung. Erweiterung der Mütterrente Die sogenannte Mütterente wird durch das Rentenpaket erweitert: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.

Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber
Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit: Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, werden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlastet das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen. Wie es weitergeht Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen im Überblick

 Mehr Mütterrente und Mindestlohn, ein Plus bei Hartz IV und Kindergeld, Zuschlag für Rentner und Trennungskinder: unterm Strich bringt das Jahr 2019 für fast alle mehr Geld. Und der Finanzminister will alle Steuerzahler schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge erhöht. Mehr netto vom Brutto verspricht die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent. Zudem teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Januar wieder den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung.
Allerdings: Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt um 0,5 Prozentpunkte. Die i-TAN-Listen fürs Onlinebanking stehen 2019 vor dem Aus. Und das neue Verpackungsgesetz bringt Pfand für mehr Getränke. Womit Verbraucher im Jahr 2018 sonst noch rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt: www.verbraucherzentrale.nrw/2019.


Beschäftigte, die auf dem Weg der Entgeltumwandlung für die spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen wollen, profitieren bei Vertragsabschlüssen ab 1. Januar von einer neuen Zuschusspflicht des Arbeitgebers. Wer ab dem Jahreswechsel Erwerbsminderungsrente beantragt, wird mit höheren Zurechnungszeiten für mehr Rente punkten können: Bei der Berechnung wird künftig fiktiv davon ausgegangen, dass 65 Jahre und 8 Kalendermonate gearbeitet wurden.

Pflegebedürftige und deren Angehörige können 2019 auf eine Reihe von Rezepten setzen, die die Versorgung und Betreuung verbessern. Für Taxifahrten zum Arzt gibt es in vielen Fällen künftig eine automatische Erlaubnis durch die Krankenkasse. Bei Kuraufenthalten von pflegenden Angehörigen kann der Pflegebedürftige dort mit betreut werden. Und die neue Brückenteilzeit macht es einfacher, Arbeitszeit wegen der Pflege befristet zu reduzieren und danach wieder auf die ursprüngliche Stundenzahl zurückzukehren.

2019 wird für umweltfreundliche Mobilität geblinkt: Spendiert der Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden. Nutzen Arbeitnehmer einen neuen Elektro- oder Hybridfirmenwagen auch privat, gibt sich der Fiskus mit der Versteuerung des halben geldwerten Vorteils zufrieden.
Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads oder-E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr teilhaben.

Klartext ist künftig beim Abschluss von Versicherungen angesagt: Dazu soll in Hausrat-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitspolicen deutlich durch Häkchen oder ein rotes „X“ signalisiert werden, wo sich die wichtigsten Informationen zum Vertrag befinden. Voraussichtlich Mitte Mai verpasst die EU Telefonaten von Handy oder Festnetz ins EU-Ausland einen Deckel: Eine Gesprächsminute darf dann maximal 19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen maximal 6 Cent pro Textnachricht berechnet werden. Mit der Ausgabe von fälschungssichereren 100- und 200-Euro-Scheinen will die Europäische Zentralbank ab Ende Mai 2019 Gaunern das Handwerk erschweren.

Auch für Minijobber gilt der neue Mindestlohn von 9,19 pro Stunde. Allerdings: Weil die Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung weiterhin 450 Euro beträgt, müssen sie mit spitzem Bleistift rechnen, wie viel Stunden Arbeit da noch drin sind (48 Stunden x 9,19 Euro = 441,12 Euro). Außerdem wird der Zeitraum für eine kurzfristige Beschäftigung auf 50 Arbeitstage oder zwei Monate (bisher: 70 Arbeitstage oder drei Monate) pro Kalenderjahr reduziert. Das müssen vor allem Ferienjobber und Saisonarbeitskräfte im Blick haben.

 

Neuregelungen zum 01. Januar 2018

Berlin, 19. Dezember 2017

Arbeit und Soziales
Mindestlohn von 8,84 Euro gilt ausnahmslos.
Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ohne jede Einschränkung. Branchenregelungen, die vorübergehend Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichten, enden zum 31. Dezember 2017.

Pflegemindestlohn steigt
Der flächendeckende Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht. Das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.

Mindestlohn in Aus- und Weiterbildung
Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter Menschen qualifizieren, müssen den bundesweiten Branchenmindestlohn von 15,26 Euro pro Zeitstunde bezahlen. Ab 1. Januar 2018 gilt er erstmalig auch für Einrichtungen, in denen Qualifizierung nicht zum Hauptgeschäft gehört.

Künstlersozialabgabe sinkt deutlich
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt erneut: ab 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Neuer Gleitzonenfaktor
Wer regelmäßig zwischen 450,01 und 850 Euro verdient, liegt in der Gleitzone. Für diese Beschäftigten – sogenannte Midijobber – wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt auf einen fiktiven Betrag reduziert. Dafür kommt ein Gleitzonenfaktor zum Einsatz, der auf allen Sozialversicherungsbeiträgen basiert. Er liegt 2018 bei 0,7547.

Umlagesatz für Insolvenzgeld sinkt
Im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten Beschäftigte von der Arbeitsagentur einen Lohnausgleich. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld sinkt im Jahr 2018 von bisher 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent. Das regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Löhne und Gehälter sind erneut gestiegen. Deshalb wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung angepasst. Auch andere Rechengrößen für die Sozialversicherung ändern sich. So steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2018 auf 59.400 Euro jährlich (2017: 57.650 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich privat krankenversichern.

Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Die hohe Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung macht dies möglich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung geht der Beitragssatz von 24,8 auf 24,7 Prozent zurück.

Renteneintritt sieben Monate später
Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise an. Das heißt: Wer 1953 geboren ist und 2018 seinen 65. Geburtstag hat, geht mit 65 Jahren und sieben Monaten abschlagfrei in Rente.

Betriebsrente wird attraktiver
Eine höhere Riester-Grundzulage und Steueranreize – das sind zwei von vielen Verbesserungen bei der Betriebsrente. Ziel ist es, sie auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Zudem soll die Betriebsrente für Beschäftigte mit geringen Einkommen attraktiver werden. Am 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in wesentlichen Teilen in Kraft.

Berechnungszeiten bei Erwerbsminderung verbessert
Bei der Erwerbsminderungsrente wird ab 2018 die Zurechnungszeit für Rentnerinnen und Rentner schrittweise von 2018 bis 2024 auf 65 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2018 endet die Zurechnungszeit mit 62 Jahren und drei Monaten.

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, fällt auch der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung: Er liegt ab 1. Januar 2018 bei 83,70 Euro monatlich.

Alterssicherung der Landwirte
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt im Kalenderjahr 2018 monatlich 246 Euro (West) bzw. 219 Euro (Ost).

Höhere Leistungen in der Grundsicherung ("Hartz IV")
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2018 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Für Kinder und Jugendliche erhöht sich die Grundsicherung um fünf Euro: Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bekommen 296 Euro; Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren stehen 316 Euro zu. 

Altersvorsorge wird weniger angerechnet
Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen. Ab 2018 wird Einkommen aus Riester- oder Betriebsrenten nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet. Gleiches gilt für die Hilfen zum Lebensunterhalt. Der monatliche Freibetrag liegt dann bei 100 Euro. Ist die private Rente höher, bleiben weitere 30 Prozent bis zum Höchstbetrag von 208 Euro anrechnungsfrei.

Weniger Fürsorge, mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes sieht ab 1. Januar 2018 Verbesserungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben vor: Das "Budget für Arbeit" ermöglicht Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent in allen Bundesländern. Das erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Unabhängige Teilhabeberatung
Anfang Januar 2018 nehmen erste Beratungsstellen für eine "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" (EUTB) ihre Arbeit auf. Dort können sich Menschen mit Behinderung über die besseren Leistungen zur Teilhabe informieren und beraten lassen. Das Web-Portal www.teilhabeberatung.de startet ebenfalls am 1. Januar 2018.

Verständliche Bescheide für Menschen mit Behinderung
Bundesbehörden sollen Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Informationen in einfacher und verständlicher Sprache bereitstellen. Das gilt ab 1. Januar 2018 für Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke. Wenn nötig, sind sie auch schriftlich in „Leichter Sprache“ zu erläutern. 

Datenabgleich mit Ausländerbehörden beim Kindergeld
Ausländerbehörden und Familienkassen gleichen ihre Daten ab Januar 2018 besser ab, um zu vermeiden, dass unberechtigt Kindergeld bezogen wird. Daten von Unionsbürgern, die nie einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben, werden im Vorfeld herausgefiltert. Damit bleibt ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung gewahrt. 


Sachbezugswerte angehoben
Sachbezugswerte sind Einkünfte, die nicht als Geldleistung erbracht werden und zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zählen. Sie werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Wert für Verpflegung wird für 2018 auf 246 Euro angehoben. Für Mieten und Unterkunft erhöht er sich auf 226 Euro. 

Gesundheit: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen sinkt
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Er ist seit 2015 gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz sinkt 2018 auf 1,0 Prozent. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.

Beiträge für Selbständige nach tatsächlichen Einnahmen
Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich für Selbständige ab dem 1. Januar 2018 stärker nach den tatsächlichen Einkünften. Dazu wird ein vorläufiger Beitrag für freiwillig Versicherte auf Basis des letzten Einkommenssteuerbescheids erhoben. Der endgültige Beitrag bemisst sich rückwirkend, wenn der Einkommenssteuerbescheid für das zugehörige Kalenderjahr vorliegt. Das macht auch Beitragserstattungen möglich.

Bauchschlagader-Aneurysmen bei Männern früher erkennen
Zur Erkennung von Bauchschlagader-Aneurysmen können sich gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren einmalig untersuchen lassen. Sie sind wesentlich häufiger davon betroffen als Frauen. Die Vorsorgeuntersuchung mittels Ultraschall können die Hausärzte ab 1. Januar 2018 abrechnen. 

Neue Saisonarbeiter-Regelung in der Krankenversicherung
Endet die Saisonbeschäftigung, so endet auch die Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung wird nur dann fortgeführt, wenn der Saisonbeschäftigte innerhalb von drei Monaten in die freiwillige Krankenversicherung wechselt. Dazu ist ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen. Die Regelung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 

Krankenhausstatistik wird weiterentwickelt
Die Krankenhausstatistik beschreibt die Situation der Krankenhäuser und Versorgungseinrichtungen und bildet ab, wie die Patienten die Einrichtungen nutzen. Sie erfasst ab 2018 auch ambulante Leistungen. Ende 2019 liegen erste Ergebnisse der neuen Erhebung vor.


Frauen und Familie Neuregelung des Mutterschutzes
Ab dem 1. Januar 2018 profitieren mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Erstmals bezieht der Mutterschutz auch Studentinnen und Schülerinnen ein. Mütter von Kindern mit Behinderung haben bereits seit Mai 2017 Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Auch der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten, gilt bereits.  Weitere

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch etwas weniger als Männer. Mit dem Entgelttransparenzgesetz erhalten Beschäftigte einen individuellen Auskunftsanspruch: Sie haben das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Dies gilt für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten. Ab 6. Januar 2018 können Beschäftigte den Anspruch geltend machen.

Kürzere Fristen für Kindergeldantrag
Ab Januar 2018 gilt eine kürzere Frist für rückwirkende Kindergeldanträge. Eltern können dann lediglich sechs Monate rückwirkend Kindergeld erhalten. Die Neuregelung soll Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern.

Steuern und Finanzen Steuern: Höhere Grund- und Freibeträge
teuerzahler profitieren 2018 von einem um 180 Euro höheren Grundfreibetrag, der dann 9.000 Euro beträgt. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.

Branntweinmonopol endet
Das staatliche Branntweinmonopol endet zum. 1. Januar 2018. Der Bund setzt damit eine Vorgabe der EU um, die den Markt europaweit liberalisiert. Damit endet die Verteilung staatlicher Gelder an die rund 550 landwirtschaftlichen Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Kartoffeln oder Getreide an die Monopolbehörde abliefern. 

Mehr Zeit für die Steuererklärung
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert. Künftig bleibt dem Steuerpflichtigen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für Papierbelege wie Spendenquittungen gilt: aufbewahren, aber nicht mehr einreichen.

Verbraucherschutz: Neuartige Lebensmittel werden sicherer
Neuartige Lebensmittel ("Novel Food"), etwa mit neuen Vitamin- und Mineralstoffquellen oder probiotischen Bakterien angereicherte Produkte sowie exotische Samen, müssen gesundheitlich bewertet und zugelassen werden. Eine EU-Verordnung definiert ab 1. Januar 2018 neuartige Lebensmittel klarer und strafft das Bewertungs- und Zulassungsverfahren.

Niedriger Campylobacter-Grenzwert
Ab 1. Januar 2018 gilt in der EU ein niedriger Grenzwert von 1.000 KBE/g für Campylobacter-Keime auf Schlachtkörpern von Masthähnchen. Infektionen mit diesen Keimen sind die häufigste Quelle für bakterielle Lebensmittelvergiftungen. Weniger Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten In abwaschbaren Kosmetikprodukten wie Duschgel und Shampoo sinkt die erlaubte Höchstkonzentration des Konservierungsstoffs Methylisothiazolinon (MIT) ab dem 27. Januar 2018 weiter von 0,01 auf 0,0015 Prozent. Der Stoff löst besonders häufig allergische Reaktionen aus. 

Quecksilberhaltige Produkte in der EU weitestgehend verboten
Quecksilber ist ein giftiger Stoff, von dem erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Ökosysteme ausgehen. Deshalb hat die EU die Herstellung sowie die Ein- und Ausfuhr quecksilberhaltiger Produkte – zum Beispiel Batterien, Leuchtstofflampen, Thermometer – ab dem 1. Januar 2018 bis auf wenige Ausnahmen verboten. 

Verbesserungen für Bankkunden
Ab dem 13. Januar 2018 gelten europaweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. So dürfen stationäre und Internet-Händler für Buchungen und Käufe keine gesonderten Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Wird die Bank- oder Kreditkarte entwendet oder missbraucht, haften die Inhaber nur noch bis maximal 50 Euro für entstandene Schäden.

Bessere Beratung für Bankkunden
Ab dem 13. Januar 2018 müssen Bankberater Kundengespräche besser dokumentieren. Insbesondere sind Gespräche über Wertpapiergeschäfte aufzuzeichnen, die per Telefon oder Internet geführt werden.

Einheitliche Informationsblätter für Finanzprodukte
Ab 1. Januar 2018 müssen Anbieter verpackter Anlageprodukte für Kleinanleger sowie von Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter zur Verfügung stellen. Sie enthalten verständlich alle erforderlichen Informationen zu Anlage- und Finanzprodukten, um eine individuell passende Anlageentscheidung treffen zu können.

Mehr Schutz bei Bauverträgen
Bauherren genießen ab 1. Januar 2018 mehr Schutz: Baubeschreibungen müssen dann bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und Kündigungsrechte gegenüber Bauträgern und Handwerkern sind verbessert. Bei der Mängelhaftung gilt jetzt: Der Verkäufer von mangelhaften Produkten muss diese selbst wieder ausbauen und durch intakte ersetzen.

"Ping-Anrufen" einen Riegel vorschieben
Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Das soll teure Rückrufe, die durch sogenannte "Ping-Calls" provoziert werden, verhindern. Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen.

Verkehr Winterreifen-Kennzeichnung: freie Fahrt für "Schneeflocke"
Hersteller müssen Winterreifen, die ab 1. Januar 2018 produziert werden, mit dem "Alpine"-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnen. Das Qualitätssiegel zeigt an, dass diese Reifen besondere Anforderungen an Traktions-, Brems- und Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen. Für bis 31. Dezember 2017 produzierte M+SWinterreifen gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2024.

Abgasuntersuchung: Endrohrmessung wird Pflicht
Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 bei der Hauptuntersuchung beim TÜV von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Ab 1. Januar 2018 müssen alle Fahrzeuge, Diesel oder Benziner, die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. Damit können Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden. 

Mehr Sicherheit für Fahranfänger
Das neue Fahrlehrergesetz verbessert ab 1. Januar 2018 die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern und entbürokratisiert den Fahrschulbetrieb. Ziel ist mehr Verkehrssicherheit, insbesondere für junge Fahranfänger.

Reflektoren an Fahrradanhängern
Fahrradanhänger, die ab 1. Januar 2018 in den Handel kommen, benötigen ab einer Breite von 60 Zentimetern zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt.

Sportbootführerschein im Scheckkartenformat
Für Sportboote gibt es ab dem 1. Januar 2018 einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat. Er vereint die beiden Geltungsbereiche (See und Binnen) auf einer Karte. Die bisherigen Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig, können aber gegen ein Entgelt in den Geschäftsstellen des Deutschen Segler-Verbands (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbands (DMYV) in das neue Format umgetauscht werden.

Justiz: Aufhebung des "Majestätsbeleidigungsparagrafen"
Der sogenannte "Majestätsbeleidigungsparagraf" 103 StGB, der bisher die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten regelte, ist zum 1. Januar 2018 abgeschafft.

Energie: Die EEG-Umlage 2018 sinkt geringfügig
Ab dem 1. Januar 2018 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,792 Cent/kWh. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Sie berechnet sich als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom.

Energie- und Stromsteuern weiterhin steuerbegünstigt
Erdgas und Flüssiggas, die als Kraftstoff verwendet werden, sind auch über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Die Begünstigung für Erdgas bleibt bis Ende 2023 unverändert erhalten und wird in den drei Jahren danach nur stufenweise zurückgefahren. Der ermäßigte Steuersatz für Flüssiggas wird ab 2019 zunächst stufenweise zurückgefahren, so dass der reguläre Steuersatz dafür erst ab 2023 gilt.

Förderanträge für moderne Öko-Heizungen vor Umsetzung stellen
Ab dem 1. Januar 2018 sind Anträge auf Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Beginn der Umsetzung zu beantragen. Künftig muss der Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. 

Energiekennzeichnung für Kamine und Öfen
Zum 1. Januar 2018 erhalten Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte bis 50 Kilowatt (LOT 20) erstmals das EU-Energielabel. Darunter fallen mit Öl, Gas oder Festbrennstoffen (Holz, Pellets) befeuerte Kamine, Öfen und Herde. Die Energieeffizienzskala reicht dann von A++ bis G. 

Mehr Energieeffizienz für Dunstabzugshauben
Ab 1. Januar 2018 wird die Energieeffizienz-Skala von Haushalts-Dunstabzugshauben auf A++ erweitert. Dies ist ein weiterer Beitrag zu mehr Energieeffizienz in Europa. Bislang müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen. Die Energieeffizienzklasse F und G sind nicht mehr zugelassen. 

Lüftungsanlagen werden sparsamer und leiser
Ab 1. Januar 2018 gelten für Lüftungsgeräte in Wohnräumen strengere Energieeffizienz-Vorgaben. Zulässig sind dann nur noch neue Geräte der Effizienzklassen A+ bis D. Die Klassen E bis G fallen weg. Darüber hinaus müssen Lüftungsgeräte auch leiser werden: Statt maximal 45 Dezibel sind nur noch 40 Dezibel erlaubt. 

Landwirtschaft und Umweltschutz: Mehr Transparenz und Umweltschutz in der Landwirtschaft
Landwirte müssen ab dem 1. Januar 2018 in sogenannten Stoffstrombilanzen festhalten, wie viele Nährstoffe – etwa Stickstoff und Phosphor – in ihrem Betrieb ein- und ausfließen. Sie sind Teil des "Düngepakets", das die Düngung, die Nährstoffeffizienz und der Umweltschutz verbessert.

Besserer Hochwasserschutz durch Vorsorge
Die Bundesregierung erhöht den Schutz für hochwassergefährdete Regionen. Das Hochwasserschutzgesetz vereinfacht ab 5. Januar 2018 Planung, Genehmigung und Bau von Schutzanlagen. Neue Ölheizungen sind in hochwassergefährdeten Gebieten künftig verboten. Zudem können Kommunen Überschwemmungsgebiete ausweisen, in denen nicht mehr gebaut werden darf. 

 

 

Neuregelungen zum Oktober und November 2017

Was ändert sich?

- Verkehrssünder müssen mit deutlich härteren Strafen rechnen.
- Wer keine Rettungsgasse bildet, muss seit dem 19. Oktober mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen.
- Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt schrittweise bis 2020.
- Bei Gerichtsverfahren ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern möglich.

 

Arbeit und Soziales: Mindestlohn für alle Pflegekräfte

Am 1. November 2017 tritt die Dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft. Damit gilt der Pflegemindestlohn für alle Beschäftigten in der Pflegebranche. In allen Pflegebetrieben bekommen sie derzeit 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro Stunde im Osten. Zum 1. Januar 2018 beträgt der Mindestlohn 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Bis 2020 steigt er schrittweise weiter an. Der Pflegemindestlohn liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn – das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.

 

Justiz: Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen können künftig mehr Unterstützung zur Verständigung in Anspruch nehmen. Beispielsweise ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern in gerichtlichen Verfahren möglich.

Ab dem 18. April 2018 können Tonübertragungen der Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das erleichtert die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung.
Das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte ist seit dem 19. Oktober teilweise in Kraft.


Verkehr: Neue Bußgelder im Straßenverkehr

Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeugen nicht Platz macht, zahlt künftig ein deutlich höheres Bußgeld. Auch das Telefonieren am Steuer wird empfindlich teurer. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung gilt seit dem 19. Oktober.

 

Wirtschaft: Freies öffentliches WLAN

Die Bundesregierung macht den Weg frei für mehr öffentliches WLAN in Deutschland. Sie schafft die Störerhaftung ab und fördert so die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots. Die Verordnung ist am 13. Oktober in Kraft getreten.

 

Verbraucherschutz: Neue Grenzwerte für Konservierungsmittel in Spielzeug

In Spielzeug auf Wasserbasis wie Fingerfarben, Klebstoffen und Seifenblasen gibt es ab dem 24. November 2017 neue Grenzwerte für die Stoffe Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI): 0,75 mg/kg für CMI; 0,25 mg/kg für MI sowie 1mg/kg für ein 3:1 Gemisch aus CMI und MI. Beide Konservierungsmittel können Kontaktallergien auslösen.

 

Umwelt: Klärschlammverordnung

Aus Abfall sollen teure Rohstoffe gefiltert werden. Das gilt nun auch für Klärschlamm aus kommunalen Abwasseranlagen. Binnen der nächsten 15 Jahre sollen größere Anlagebetreiber dafür sorgen, dass der im Klärschlamm enthaltene Phosphor zurückgewonnen werden kann. Die neue Klärschlammverordnung ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten.

 

Neue Regelungen ab Juli 2017

Was ist neu? Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in den neuen Bundesländern um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9 Prozent. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Diese und viele andere Neureglungen sind jetzt in Kraft. Die Neuregelungen betreffen folgende Bereiche: 1. Arbeit / Soziales 2. Finanzen 3. Wirtschaft 4. Verkehr 5. Familie 6. Inneres 7. Justiz.

 

Neuregelungen zum Juni/Juli 2017
Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in den neuen Bundesländern um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9 Prozent. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Diese und viele andere Neureglungen sind jetzt in Kraft. Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge für mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.

Arbeit / Soziales Rentenplus und stabile Beiträge
Mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in Deutschland. In den neuen Bundesländern wachsen sie um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9 Prozent. Im gleichen Maß werden auch Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung erhöht. Die Rentenbeiträge bleiben stabil.

Teilrente und Hinzuverdienst besser kombinieren
Seit 1. Januar 2017 ermöglicht das Flexirentengesetz einen selbstbestimmteren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Ab 1. Juli treten weitere Teile des Gesetzes in Kraft: Teilrente und Hinzuverdienst lassen sich besser kombinieren. Um Rentenabschläge auszugleichen, gibt es flexiblere Zuzahlungsmöglichkeiten. So lässt sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern.

Sozialleistungsrecht wird geändert
Ab 1. Juli gelten neue Vorschriften für Sozialhilfeempfänger nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die Neuerungen sollen die Rechtssicherheit bei den Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung erhöhen. Die Änderungen gehen auf das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" vom 22. Dezember 2016 zurück.

Finanzen
Neues Messverfahren für Kohlendioxid Die CO2-Werte von erstmals zugelassenen Pkw sollen ab dem 1. September 2018 nach einem neuen, weltweit abgestimmten Verfahren ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die Bemessung der Kfz-Steuer gelten, die unter anderem auf dem Schadstoffausstoß basiert. Das sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist am 10. Juni in Kraft getreten.

Höhere Steuerentlastung für besonders umweltfreundliche Autos
Mit der Anpassung des Zweiten Verkehrsteuer-Änderungsgesetzes, die am 10. Juni in Kraft getreten ist, soll den Bedenken der EU-Kommission wegen der Einführung der Pkw-Maut für die Kfz-Steuer Rechnung getragen werden. Das Gesetz erhöht die Steuerentlastungsbeträge für Pkwder Euro-6-Emissionsklasse mit besonders geminderten Schadstoffemissionen.

Mehr Stabilität für das Finanzsystem
Die Bundesregierung weitet die Maßnahmen für ein stabiles Finanzsystem aus: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann künftig präventiv auf spekulative Übertreibungen an den Immobilienmärkten reagieren. Um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern, werden die bestehenden Regelungen präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht. Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist seit dem 10. Juni in Kraft.

Bund sichert Rücklagen der Kernkraftwerksbetreiber
Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des Atomausstiegs. Der Bund übernimmt die Verantwortung für Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls. Zur Kostendeckung wird ein Fonds eingerichtet, in den die Kernkraftwerksbetreiber rund 17,4 Milliarden Euro zum 1. Juli 2017 einzahlen müssen. Das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" ist am 16. Juni in Kraft getreten.

Wirtschaft Digitalisierung der Märkte: Bessere Regeln für Wettbewerber
Das digitale Zeitalter verändert auch die Wettbewerbspolitik. Um die Besonderheiten digitalisierter Märkte stärker zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht überarbeitet. Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist am 10. Juni in Kraft getreten.

Verkehr Straßenverkehrsgesetz: Automatisiertes Fahren auf dem Weg Automatisiertes Fahren soll bald auf deutschen Straßen möglich sein. Das sieht eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz vor, die am 21. Juni in Kraft getreten ist. Wichtig dabei ist: Auch beim Einsatz des Computers bleibt die letzte Verantwortung grundsätzlich beim Menschen.

Familie Unterhaltsvorschuss
Ab Juli erhalten mehr Kinder alleinerziehender Eltern Unterhaltsvorschuss. Kinder können nun bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Bisher war im Alter von zwölf Jahren Schluss. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer – bislang höchstens sechs Jahre – wird nun aufgehoben.

Mutterschutz
Der Mutterschutz wird neu geregelt. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz (bislang acht Wochen). Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben. Weitere Änderungen treten zum Januar 2018 in Kraft.

Prostituiertenschutzgesetz
Prostituierte sind ab Juli besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt. Außerdem erhalten sie einen besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz tritt nun in Kraft.

Inneres Beute aus Straftaten leichter einziehen Finanzielle Vorteile, die aus Straftaten erlangt werden, können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben Gerichte und Staatsanwaltschaften bessere Möglichkeiten erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Überwachung mit elektronischer Fußfessel
Die sogenannte elektronische Fußfessel soll künftig häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter besser überwachen zu können. Diese Aufenthaltsüberwachung kann künftig verstärkt angeordnet werden. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

Fluggastdatengesetz teilweise in Kraft
Daten von Flugreisenden können künftig zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden. Der Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten wird verbessert. Das entsprechende Gesetz ist teils in Kraft getreten, weitere Teile treten im Mai 2018 in Kraft.

Justiz - Polizeiarbeit modernisiert
Das Gesetz zur Modernisierung des Bundeskriminalamts ist teilweise in Kraft getreten. Dadurch wird das Bundeskriminalamt bei der Polizeiarbeit neu und zukunftssicher aufgestellt. Zudem sind Regelungen zur "elektronischen Fußfessel" für sogenannte Gefährder bereits wirksam.

Besserer Schutz für Vollstreckungsbeamte
Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Polizisten und Rettungskräfte im Dienst werden härter bestraft. Das entsprechende Gesetz ist am 30. Mai in Kraft getreten.

 

Wahl des neuen Bundespräsidenten

Berlin/Duisburg, 12. Februar 2017 - Der Sozialdemokrat und vorherige Außenminister Dr. Franz Walter Steinmeier, geboren am 5. Januar 1956 in Detmold, wurde heute von der Bundesversammlung erstens wie erwartet und zweitens schon im ersten Wahlgang mit 931 von 1239 Stimmen (maximal 1260 Mitglieder insgesamt, aber einige fehlten) mit großer Mehrheit gewählt.

Der am Sonntag, 12. Februar 2017 frisch zum Bundespräsidenten gewählte Franz Walter Steinmeier und Duisburgs SPD-MdL Frank Börner


Steinmeiers Vorgänger Joachim Gauck wird das Amt am 19. März 2017 offiziell an seinen Nachfolger übergeben. Dann wird sich auch entscheiden, was Elke Büdenbender, Ehefrau des neuen Bundespräsidentin und bisherige Verwaltungsrichterin als "First Lady" Deutschlands als ihre Aufgabe in den kommenden Jahren an der Seite ihres Mannes sieht.
Gaucks Lebensgefährtin Daniela Schadt war Schirmherrin von UNICEF Deutschland.

 

Die bisherigen Bundespräsidenten und ihre Ehefrauen bzw. Lebensgefährtin

Joachim Gauck  (2012 - 2017) - Daniela Schadt

Christian Wulff (2010 - 2012) - Bettina Wulff

Horst Köhler (2004 - 2010) - Eva Luisa Köhler

Johannes Rau (1999 - 2004) NRW - Christina Rau

Roman Herzog (1994 - 1999) - Christiane Herzog

Richard von Weizsäcker (1984 - 1994) - Marianne von Weizsäcker
Karl Carstens (1979 - 1984) - Veronica Carstens

Walter Scheel (1974 - 1979) NRW - Mildreed Scheel (Krebshilfe-Gründerin)

Gustav Heinemann (1969-1974) NRW - Hilda Heinemann

Heinrich Lübke (1959 - 1969) NRW - Wilhelmine Lübke

Theodor Heuss (1949 - 1959) - Elly Heuss-Knapp


Die Beschlüsse des Gesetzgebers für 2017 (Quelle Bundesregierung)

Arbeit und Soziales - Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro

 

Leiharbeit und Werkverträge

Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird verhindert. Ab dem 1. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer sind möglich.

 

Sicherheit und Schutz in der Arbeitswelt

Die Arbeitsstättenverordnung ist an die moderne Arbeitswelt angepasst worden. Seit 3. Dezember 2016 sind die Anforderungen an einen Telearbeitsplatz oder Pausenräume klar geregelt. Künftig müssen auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen:

 

Weiterbildung in Kleinstbetrieben

Die Arbeitsagenturen können Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern, wenn sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden. Bisher musste sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Ab dem 1. Januar 2017 entfällt diese Anforderung bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.

 

Die Flexi-Rente  

Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Ab 1. Januar 2017 gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann man seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 1. Juli 2017 lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell kombinieren.

 

Keine Zwangsverrentung mehr bei langer Arbeitslosigkeit

Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung wirkt einer "Zwangsverrentung" entgegen. Wer Leistungen aus der Grundsicherung für Erwerbsfähige bezieht, wird nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde. Die Unbilligkeitsverordnung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Mehr Klarheit bei Riester- und Basisrentenverträgen

Wer einen Riester- oder Basisrentenvertrag abschließt, braucht alle wichtigen Informationen zum Produkt. Alle Anbieter dieser Verträge sind künftig dazu verpflichtet, ihren Kunden vor Abschluss des Vertrages ein umfassendes Produktinformationsblatt vorzulegen. Auch die Kosten des Vertrages sind zu benennen. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter ebenfalls anzeigen.

 

Rentenbeitragssatz bleibt stabil

Wegen der guten Finanzlage der Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auch 2017 bei 18,7 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er weiterhin 24,8 Prozent.

 

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung

Ab 1. Januar 2017 beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 84,15 Euro monatlich.

 

Alterssicherung der Landwirte

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt 2017 monatlich 241 Euro (West) und 216 Euro (Ost).

 

Renteneintritt sechs Monate später

Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt: Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.

Weitere Informationen:

Mehr Selbstbehalt für Menschen mit Behinderung

Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung sieht das neue Bundesteilhabegesetz vor. Die Eingliederungshilfe wird reformiert, die Assistenzleistungen modernisiert. Das Gesetz wird bis 2020 stufenweise umgesetzt. Ab 2017 erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich. Die Vermögensfreigrenze liegt dann bei 25.000 Euro. Das Partnereinkommen wird nicht angerechnet.

 

Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung

Das Behindertengleichstellungsgesetz trägt seit Juli 2016 dazu bei, Bundeseinrichtungen barrierefreier zu machen. Das gilt nicht nur für bauliche Hindernisse. Am 3. Dezember 2016 hat die Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Behinderte Menschen können sich dorthin wenden, wenn sie Konflikte im öffentlich-rechtlichen Bereich haben.

 

Stiftung "Anerkennung und Hilfe"

Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" unterstützt Menschen, die in Kindheit oder Jugend Leid und Unrecht erfahren haben - in Heimen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie in der Bundesrepublik wie auch in der DDR. Es geht um Vorfälle, die sich in der ehemaligen DDR zwischen 1949 bis 1990 und in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 ereignet haben. Die Stiftung wird 2017 errichtet und mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Betroffene müssen sich bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle innerhalb von drei Jahren, bis zum 31. Dezember 2019, schriftlich anmelden.

 

Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") steigen

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 wird um 21 Euro angehoben.

Regelsätze steigen ab 2017

 

Sozialleistungen für EU-Ausländer

Menschen aus anderen EU-Staaten stehen innerhalb der ersten fünf Jahre keine Sozialleistungen in Deutschland zu. Das gilt für alle, die nicht in Deutschland arbeiten, selbstständig sind oder einen Grundsicherungs-Anspruch aus vorheriger Arbeit erworben haben. Bis zur Ausreise können sie eine einmalige Überbrückungsleistung für höchstens einen Monat bekommen. Bei Bedarf kann ein Darlehen für die Rückreise gewährt werden.

 

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Ab 1. Januar 2017 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.200 Euro in 2016 auf 6.350 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.400 auf 5.700 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2017 auf 57.650 Euro jährlich (2016: 56.250 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

 

Künstlersozialabgabe sinkt

Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen ist 2015 um rund 25 Prozent von insgesamt rund 181.000 in 2014 auf rund 227.000 Unternehmen gestiegen. Alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter konnten dadurch entlastet werden. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2017 auf 4,8 Prozent.

 

Gesundheit und Pflege

Neues Begutachtungssystem in der Pflege

Künftig wird der tatsächliche Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen besser erfasst. Dafür sorgt ein neues Begutachtungssystem. Die Leistungen erhöhen sich ab 2017, ebenso der Beitrag um 0,2 Prozentpunkte. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu definiert. Um den Unterstützungsbedarf festzustellen, wird künftig der Grad der Selbstständigkeit gemessen – unabhängig davon, ob es sich um eine geistige oder körperliche Einschränkung handelt. Für viele ergeben sich daraus höhere Leistungen.

 

Kommunen bei Pflege stärker einbezogen

Das Pflegestärkungsgesetz III sorgt für mehr Beratung und Hilfe in den Kommunen. Künftig können die Gemeinden die pflegerische Versorgung besser mitplanen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen umfassender vor Ort beraten werden. Häusliche Pflegedienste werden strenger kontrolliert. Das 3. Pflegestärkungsgesetz tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Kein Teleshopping für Medikamente

Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es künftig nur, wenn vorher Arzt und Patient direkten Kontakt hatten. Teleshopping für Medikamente und ärztliche Leistungen sind verboten. Die Novelle des Arzneimittelgesetzes tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

 

Psychiatrische Einrichtungen

Seelisch kranke Menschen sollen besser versorgt werden. Dazu gilt in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen künftig eine leistungsorientierte Vergütung. Statt fester Preise gibt es ab 2017 individuelle Budgets für die Kliniken. Hinzu kommen verbindliche Personalvorgaben. Stationäre Leistungen werden besser mit ambulanten verzahnt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ausfertigung und Verkündung stehen noch aus.


Bald Vorgaben für Personalstärke

 

Beiträge für Gesetzliche Krankenkassen

Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2017 bleibt stabil und liegt weiterhin bei 1,1 Prozent. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.

 

 

Beitragsfreiheit für Waisenrentner

Waisenrentner sind ab 2017 in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bis sie die maßgebende Altersgrenze für die Familienversicherung erreichen - also maximal bis zum 25. Lebensjahr - sind sie beitragsfrei.

 

Frauen und Familien

Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Davon wird das Kindergeld abgezogen. Wegen der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis zu fünf Jahren auf 150 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren auf 201 Euro pro Monat.

Der Unterhaltsvorschuss

 

Prostituiertenschutzgesetz

Prostituierte sind künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt und erhalten besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

 

Steuern und Finanzen

Weniger Bürokratie für Unternehmen

Die Bundesregierung befreit kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen. Dadurch bleibt mehr Zeit für das eigentliche Geschäft, für Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung. Vom zweiten Bürokratieentlastungsgesetz profitieren rund 3,6 Millionen Unternehmen. Sie sparen künftig 360 Millionen Euro pro Jahr.

 

Elektronische Steuererklärung ohne Belege

Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen ab Januar 2017 bei der elektronischen Steuererklärung Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.

 

Kindergeld und Kinderzuschlag steigen

Steuerzahlern bleibt ab Januar 2017 mehr Netto vom Brutto. Kindergeld und Kinderzuschlag steigen. Für Geringverdiener wird der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich angehoben. Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren - um jeweils zwei Euro. Auch die Steuerfreibeträge werden angehoben und die kalte Progression eingedämmt. Die Entlastung der Steuerzahler beträgt rund 6,3 Milliarden Euro pro Jahr.

 

 

Gewinnverschiebungen unterbinden

Internationale Konzerne verschieben ihre Gewinne gerne dorthin, wo die Steuern am niedrigsten sind. Die Bundesregierung will schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen zurückdrängen. In Zukunft können die Finanzverwaltungen die Finanzströme der Unternehmen einsehen und überprüfen. Ein automatischer Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten unterstützt die Arbeit.

 

 

Bankenabwicklung neu geordnet

Die Bundesregierung will Schieflagen von Banken vorbeugen und die Steuerzahler schützen. Deshalb verteilt sie die Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung zwischen der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neu.

 

Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung

Steuerhinterzieher haben es in Zukunft schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus im Ausland zu verbergen. Für Besteuerungszeiträume ab 2016 kann der weltweite automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgen. Die entsprechenden Gesetze treten im September 2017 in Kraft.

 

Verlustverrechnung neu geregelt

Die Bundesregierung fördert mit dem Gesetz zur steuerlichen Verlustverrechnung von Kapitalgesellschaften Investitionen in Deutschland. Davon profitieren auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Künftig können Kapitalgesellschaften nicht genutzte Verluste auch bei einem Wechsel des Anteilseigners steuerlich geltend machen und mit künftigen Gewinnen verrechnen.

 

 

Verbraucherschutz

Kleinanleger besser informieren

Verkaufsprospekte und Informationsblätter zu Vermögensanlagen müssen ab 3. Januar 2017 zusätzliche Informationen über die Zielgruppe und den Zweck der Anlage sowie zu möglichen Verlusten enthalten. Finanzinstitute sind verpflichtet, umfassend zu bewerten, welche Verluste für Kunden tragbar sind. Sie müssen dies auch regelmäßig überprüfen.

 

Geschirrspülmittel mit weniger Phosphat

Flüsse und Seen veralgen, wenn mit dem Abwasser zu viel Phosphat ins Wasser gelangt. Geschirrspülmittel, die ab dem 1. Januar 2017 in den Handel kommen, dürfen deshalb nur noch 0,3 Gramm Phosphor enthalten.

 

Verkehr

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Auch im Straßenverkehr treten 2017 einige Neuregelungen in Kraft. Vor allem radelnde Eltern können sich freuen: Sie dürfen ihren Nachwuchs künftig auch auf dem Fußweg begleiten. Hinzukommen erweiternde Regelungen zu Rettungsgassen, 30er-Zonen, E-Bikes und Radwegen.

 

Neue Euro-Norm für Motorräder

Neue Motorräder und Kleinkrafträder werden ab Januar 2017 nur noch dann zugelassen, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro-4-Norm entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.

 

Umweltfreundliche Klimaanlagen

Zum 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global Warming Potential, GWP) über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a.

 

 

Energie

EEG-Umlage 2017

Die EEG-Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die Kosten werden über die EEG-Umlage von den Stromkunden getragen. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte „EEG-Umlage“ nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,88 Cent pro Kilowattstunde.

 

Mehr Wettbewerb bei der Ökostrom-Förderung

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht vor, dass die Vergütung für erneuerbaren Strom nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt wird. Das heißt: Neue Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen, die mit der wenigsten Förderung auskommen, erhalten den Zuschlag nach dem Prinzip des niedrigsten Preises. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2017 tritt in Kraft.

 

Heizungslabel: Bezirksschornsteinfeger zur Etikettierung verpflichtet

Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet, diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein Effizienzlabel haben. Ab 1. Januar 2016 müssen alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen.

 

 

Halogen-Metalldampf- und Quecksilberdampflampen verboten

Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) sowie Quecksilberdampflampen(HQL-Lampen), die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen ab 1. Januar 2017 weder eingebaut noch verkauft werden. HQL- und HQI-Lampen befinden sich beispielsweise in Außen- und Straßenlaternen sowie in Hallen.

 

Bessere Energieeffizienz für Dunstabzugshauben

Ab Anfang 2017 müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere Energieeffizienzklasse F entfällt. Seit Januar 2015 müssen Dunstabzugshauben mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Zum 20. Februar 2016 wurde die Skala auf A+ bis F (G fällt weg) erweitert. 2018 und 2020 ist eine Erweiterung der Klassifizierung auf A++ und A+++ vorgesehen.

 

 

Klimaschutzplan 2050

Berlin, 14. November 2016 - Fast 200 Nationen haben sich im Dezember 2015 in Paris auf ein verbindliches Weltklimaabkommen verpflichtet. Dieses Abkommen soll den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem "vorindustriellen Niveau" halten. Ziel ist, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Jeder Staat muss künftig mit einem Klimaschutzplan nachweisen, was er tut, um dieses Ziel zu erreichen. Deutschland hat seinen nationalen Klimaschutzplan am 14. November 2016 beschlossen.
Der Klimaschutzplan der Bundesregierung markiert die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft. Es geht um die Zukunft der Energie- und Landwirtschaft, um Fragen der Automobilindustrie und des Kohlebergbaus. Konkret heißt das für Deutschland: Fossile Energieträger sollen zunehmend durch erneuerbare ersetzt werden. Dies gilt sowohl für die Industrie, den Verkehr, die Landwirtschaft und für Gebäude. Dafür müssen Innovative und effiziente Technologien müssen (fort)entwickelt und angewendet werden, um diesen Strukturwandel zu schaffen.
Mit dem Klimaschutzplan 2050 unterstreicht die Bundesregierung, dass sie die notwendige langfristige Veränderung von Wirtschaft und Gesellschaft im Hinblick auf den Klimaschutz ernst nimmt. Diese Strategie der Transformation muss jedoch stets auch wirtschaftliche und soziale Belange berücksichtigen. Vom 7. bis 18. November berät die internationale Staatengemeinschaft in Marokko über die Umsetzung der Klimaziele von Paris. Mit dem soeben beschlossenen Klimaschutzplan bleibt Deutschland internationaler Vorreiter. Klimaschutzplan 2050 für Deutschland ist beschlossen.  

 

Gesetzliche Änderungen ab Oktober 2016

Gesundheit: Anspruch auf Medikationsplan
Ab Oktober haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan - zunächst noch in Papierform. Ab 2018 sollen die Medikationspläne über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein, wenn die Patienten zustimmen. Grundlage ist das "E-Health-Gesetz" (Gesetz für Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) vom Januar 2016.

 

Verbraucherschut:z Kündigung per E-Mail möglich
Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die "Textform": Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte "Schriftform", die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.


Energie Stromversorgung: Verordnung sorgt für stabile Netze
Für eine sichere Energieversorgung und einen stabilen Netzbetrieb müssen Stromangebot und Nachfrage ausgeglichen sein – auch wenn die Sonne nicht scheint und kein Wind weht. Um die Stromversorgung bei der Energiewende zu sichern, arbeitet das Energiemanagement mit Industrieanlagen zusammen. Diese sind in der Lage, ihren Stromverbrauch spontan zu drosseln. So gleichen sie Schwankungen im Stromnetz durch kurzfristiges und zeitweises Abschalten aus. Große Stromverbraucher erhalten dafür eine Vergütung. Das sieht eine seit 2013 geltende Verordnung zu abschaltbaren Lasten vor. Eine Verlängerung dieser Regelung bis Ende Juni 2022 tritt zum 1. Oktober in Kraft.


Investitionen in örtliche Strom-Verteilernetze stärken
Nicht nur die großen Stromtrassen, sondern auch die örtlichen Verteilernetze müssen für die Anforderungen der Energiewende fit gemacht werden. Eine neue Verordnung regelt, welche Einnahmen die Netzbetreiber über das sogenannte Netzentgelt erzielen können. Ein System von Anreizen soll zu schnelleren und größeren Investitionen in die Verteilernetze führen. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf die Strompreise auf den Prüfstand. Die novellierte Anreizregulierungsverordnung ist am 17. September 2016 in Kraft getreten.
Intelligente Mess-Systeme für die Energiewende Die Bundesregierung schafft Rahmenbedingungen für intelligente Strommess-Systeme und legt den Grundstein für eine Digitalisierung der Energieversorgung. Ab 2017 erhalten Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden digitale Stromzähler, sogenannte "Smart Meter". Ab 2020 werden sie verpflichtend in privaten Haushalten ab einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.

Verkehr Eisenbahnregulierungsgesetz
Mehr Wettbewerb ist gut für Qualität und Innovation – auch im Bahnbereich. Davon profitieren vor allem die sieben Millionen Fahrgäste, die täglich mit der Bahn durch Deutschland reisen. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich ist am 2. September in Kraft getreten.

Neuregelungen zum Juli und August 2016

Familie: Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro
Zum 1. Juli steigt der Kinderzuschlag um 20 Euro und damit auf maximal 160 Euro monatlich. Die Bundesregierung unterstützt damit gezielt geringverdienende Eltern. Zu Beginn des Jahres hat die Bunderegierung bereits Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht. Die Änderung ist Teil des 2015 beschlossenen Gesetzes, das Familien in Deutschland stärker entlastet.

 

Deutliches Rentenplus
Ab 1. Juli erhöht sich die Rente: in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent. So stark sind die Renten seit 23 Jahren nicht mehr gestiegen. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die höheren Altersbezüge automatisch. Auch die Versorgungsbezüge werden in den alten und den neuen Bundesländern um 4,25 Prozent erhöht. Rund 161.000 Berechtigte erhalten mehr Geld. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer,

Deutschkurse für Flüchtlinge
Der Bund finanziert ab 1. Juli Sprachförderung für Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben. Aber auch EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen. Das Programm baut auf den Integrationskursen auf. So ist eine individuelle Förderung möglich, die mit einer Beschäftigung oder Ausbildung verbunden werden kann.

Fahrverbote für Lkw im Juli und August
 Im Juli und August dürfen Lkw auch am Samstag nicht fahren - das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird entsprechend ausgedehnt. Der Bund will damit den Ferienreiseverkehr entlasten. Auf hoch belasteten Strecken dürfen 7,5-Tonner oder Lkw mit Anhänger nur in Ausnahmefällen zwischen 7 und 20 Uhr verkehren.

 Korruption im Gesundheitswesen
Erstmals werden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar. Korruption im Gesundheitswesen untergräbt das Vertrauen der Patienten. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist am 4. Juni in Kraft getreten.

Alte Elektrogeräte zurückgeben
In alten Elektrogeräten stecken viele wertvolle und wiederverwertbare Rohstoffe, aber auch umweltschädliche Materialien. Elektroschrott zu sammeln und umweltfreundlich zu entsorgen, ist deshalb wichtig. Ab 24. Juli sind große Händler – einschließlich des Onlinehandels – verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos zurückzunehmen. Das besagt das Elektronikgerätegesetz. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Kunden auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte ebenfalls kostenlos zurück.

Vertragsabschlüsse im Internet erleichtert
Verbraucher können ab 1. Juli europaweit leichter Verträge per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen: Die entsprechende EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Unterschriften. Geregelt ist darin auch die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie elektronischer Siegel und Zeitstempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten gibt es ein neues, europaweit anerkanntes Zertifikat. 

 

Gesetzliche Änderungen ab September 2015 bis Januar 2016

Verkehr- und Mobilitätsbroschüre

 

 

Energieeffizienzlabel für Heizgeräte und Warmwasserbereiter
Seit dem 26. September 2015 müssen Heizgeräte (z.B. Raum- und Kombiheizungen) und Warmwasserbereiter (z.B. Durchlauferhitzer und Boiler) das EU-Energieeffizienzlabel enthalten und eine Energieeffizienzklasse zwischen G und A++ aufweisen. Grundlage der Kennzeichnung ist die Ökodesign-Richtlinie der EU, mit der europaweit energieeffiziente Produkte ausgezeichnet werden sollen. Die Kennzeichnung trägt dazu bei, dass Endverbraucher die einzelnen Heizprodukte besser miteinander vergleichen können.

Lkw-Maut auch für leichtere Lastwagen
Nach der Ausdehnung der Lkw-Maut auf weitere vierspurige Bundesstraßen gilt sie vom 1. Oktober an nicht mehr nur für "Zwölftonner", sondern bereits für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und werden für den Erhalt und Neubau von Bundesfernstraßen eingesetzt.

Pkw-Label muss neue Kraftstoffpreise enthalten
Autohersteller, Autohändler und Leasinggesellschaften müssen ab dem 1. Oktober 2015 bei der Erstellung des Pkw-Labels die neuen Kraftstoffpreise verwenden. Das Pkw-Label informiert Verbraucher über die CO2-Effizienzklasse und den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs. Außerdem werden dadurch die jährlichen Kosten für Kraftstoff und Kfz-Steuer ersichtlich. Neuwagen, die das Pkw-Label vor dem 30. Juni 2015 erhalten haben, benötigen ebenfalls das aktualisierte Label.

Förderangebot für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Ab 1. Oktober 2015 fördert die KfW-Bankengruppe energieeffiziente Neubauten der Kommunen, von kommunalen Unternehmen und sozialen Einrichtungen. Die bereits bestehende Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden wird noch einmal spürbar verbessert. So können Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent für energetische Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Allgemeinmedizin weiter gestärkt
Zehn Prozent der Studierenden im Fachbereich Medizin können ab Oktober 2015 einen Abschnitt des Praktischen Jahres in der Allgemeinmedizin absolvieren. Das stellen die Universitäten sicher, um die Rolle der Allgemeinmedizin in der universitären Ausbildung zu stärken. Bis Oktober 2017 sollen 20 Prozent dieses Angebot wahrnehmen können und bis zum Oktober 2019 alle Studierenden. Dazu ist die "Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte" geändert worden.

Höherer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft
Für alle Beschäftigten in der Abfallwirtschaft gilt ab 1. Oktober 2015 bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.
Der bundesweite Mindeststundenlohn für alle Entsorger, Straßenreinigungs- und Winterdienste beträgt vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015: 8,94 Euro brutto pro Zeitstunde; ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2017: 9,10 Euro brutto pro Zeitstunde. Damit liegt er über dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Betreuungskräfte in der Pflege erhalten mehr Geld
Betreuungskräfte von dementen Personen in Pflegebetrieben, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte erhalten ab dem 1. Oktober 2015 den bundesweiten Mindestlohn für die Pflegebranche. Dieser beträgt 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. In zwei Schritten wird er dann bis Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten angehoben.

 

Sozialversicherung

 Neue Bemessungsgrenzen für 2016 Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2016 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die Verordnung passierte nach dem Kabinett auch den Bundesrat.

Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung wichtig.
Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.050 Euro (2015) auf 6.200 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 5.200 Euro (2015) auf 5.400 Euro pro Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten:
Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.650 Euro im Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.650 Euro im Monat.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2016 bundeseinheitlich auf 36.267 Euro im Jahr festgesetzt. Versicherungspflichtgrenze angehoben Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2015 (54.900 Euro) auf 56.250 Euro jährlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 50.850 Euro im Jahr (2015: 49.500 Euro). Bezugsgröße in der Sozialversicherung neu festgelegt Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung wichtig.

Sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung.
Die Bezugsgröße 2016 beträgt 2.905 Euro pro Monat in den alten Bundesländern (2015: 2.835 Euro im Monat). In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.520 Euro (2015: 2.415 Euro im Monat). Rechengrößen in der Sozialversicherung: Es handelt sich um Werte, die jährlich neu ermittelt und festgesetzt werden. Sie beeinflussen die Beiträge zur Sozialversicherung.
Das betrifft die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Vorläufiges Durchschnittsentgelt: In der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht es dem durchschnittlichen Brutto-Lohn- oder -Gehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers. Für 2015 wird der Wert so ermittelt:
Das Durchschnittsentgelt 2013 wird um das Doppelte des Prozentsatzes erhöht, um den sich das Durchschnittsentgelt 2012 zum Jahr 2013 erhöht hat. Bezugsgröße: Sie hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt.

In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab, wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen müssen. Beitragsbemessungsgrenze: Sie markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. Versicherungspflichtgrenze:
Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Übersicht Rechengrößen West- und Ostdeutschland für das Jahr 2016:

Rechengröße West Ost
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 34.860 €/Jahr
2.905 €/Monat
30.240 €/Jahr
2.520 €/Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung 36.267 €/Jahr 36.267 €/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 74.400 €/Jahr
6.200 €/Monat
64.800 €/Jahr
5.400 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftl. Rentenversicherung 91.800 €/Jahr
7.650 €/Monat
79.800 €/Jahr
6.650 €/Monat

Bundeseinheitliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

gesetzliche Krankenversicherung

56.250 €/Jahr 56.250 €/Jahr
Bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze 50.850 €/Jahr
4.237,50 €/Monat
50.850 €/Jahr
4.237,50 €/Monat

Bundestag beschließt neues Pflegestärkungsgesetz

Berlin/Duisburg, 13. November 2015 - Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas betont: „Das Pflegestärkungsgesetz ist ein Meilenstein der deutschen Pflegepolitik. Ab dem 1. Januar 2017 gelten damit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren. Vor allem Demenzkranke erhalten damit endlich die Pflege und Betreuung, die ihnen zusteht.“
Die Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas betont, dass die SPD viele Jahre für diese Reform gekämpft habe.
Bas erläutert: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff richtet den Fokus auf die Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Um Pflegebedürftigkeit zukünftig umfassender und individueller zu definieren, werden Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2017 in fünf Pflegegrade eingestuft und nicht mehr, wie bisher, in drei Pflegestufen.“  

Pflegebedürftige, die bereits jetzt Leistungen erhalten, müssen sich übrigens keine Sorgen machen, beruhigt Bas: „Das Pflegestärkungsgesetz II garantiert einen Bestandsschutz. Durch die Reform werden in den nächsten Jahren aber zusätzlich bis zu 500.000 Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.“

Neuregelungen zum 1. Januar 2014

Was sich zum neuen Jahr ändert

Rentenbeiträge stabil, Mindestlöhne und Grundsicherung steigen
Die Rentenbeiträge bleiben im neuen Jahr stabil und leisten damit einen Beitrag zur geplanten Verbesserung der Mütterrente sowie zur Bekämpfung der Altersarmut. Der Steuergrundfreibetrag steigt, viele Mindestlöhne auch.

Mehr Geld gibt es für Hartz IV-Empfänger und Menschen, die auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen sind.

Energiewende
Energiesparen wird belohnt und für Firmen und Konsumenten leichter – zum Beispiel durch finanzielle Förderung und durch transparente
Neubauten sollen ab dem Frühsommer energieeffizienter sein. Das senkt unter anderem die Heizkosten. Städte und Gemeinden erhalten Zuschüsse für Klimaschutzprojekte.

Verbesserungen für Familien, Patienten und Verbraucher
Damit genügend Kitas zur Verfügung stehen, verlängert der Bund seine Finanzhilfe für den Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Die elektronische Gesundheitskarte sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten effektiver versorgt werden können. Kassen können bei Pflegeheimen genauer hinsehen, denn die Heime sind jetzt verpflichtet, über die ärztliche Versorgung im Heim zu informieren.
Gute Nachrichten für Verbraucher: Antibiotika in der Nutztierhaltung werden weiter reduziert.
Die europäischen Fischbestände bleiben erhalten – unter anderem durch verschärfte Fangquoten.
Bei Banken werden Haftung und Risiko weiter zusammengeführt; im Interesse der Steuerzahler und im Interesse ihrer Kunden.


Euro kriegt Verstärkung 
Mit Lettland als neuem Euroland wird der Euro als eine stabile Weltwährung noch wichtiger. Denn Lettland hat zehn Jahre nach seinem Beitritt zur EU durch eine erfolgreiche Finanz- und Wirtschaftspolitik auch Euroreife erlangt.


Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick
Was ist neu?
Neuregelungen zum 1. Januar 2014 Der Rentenbeitrag bleibt 2014 unverändert. Die Mindestlöhne steigen im Elektrohandwerk, in Berufen der Aus- und Weiterbildung, im Baugewerbe und für Gebäudereiniger. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Zusatzbeitrag. Die elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht für alle Versicherten.

 

Arbeit und Soziales

Erhöhungen der Mindestlöhne

Für elf Branchen gibt es heute allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Erhöhungen zum 1. Januar sind in vier Branchen beschlossen:

Elektrohandwerk
Für die 230.000 Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten ab 1. Januar 2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten Bundesländern steigt der Brutto-Mindestlohn von derzeit 9,90 Euro auf 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 8,85 Euro auf 9,10 Euro pro Stunde.

 

Aus- und Weiterbildung
Ab Jahresbeginn erhalten auch die rund 25.000 Beschäftigten im Bereich der Aus- und Weiterbildung mehr Geld. In den alten Ländern erhöht sich der Mindestlohn von 12,60 Euro auf 13,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 11,25 Euro auf 11,65 Euro pro Stunde.

 

Baugewerbe
Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ebenfalls mehr Lohn. Ab Januar erhalten sie in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.

 

Gebäudereiniger
Auch für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern und Berlin von 9,00 Euro (2013) auf 9,31 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 7,56 Euro auf 7,96 Euro pro Stunde.
Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) steigen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern und Berlin von 11,33 Euro auf 12,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 9,00 Euro (2013) auf 10,31 Euro.

 

Länger Kurzarbeitergeld

Für konjunkturelle Arbeitsausfälle, die bis zum 31. Dezember 2014 anfallen, können Arbeitnehmer künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Die Verordnung setzt die bestehende Regelung fort.

 

Freier Zugang zum Arbeitsmarkt

Ab 1. Januar gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien aus.

Weitere Informationen: Freier Zugang zum Arbeitsmarkt

 

Rentenbeitragssatz bleibt 2014 unverändert

Der Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent bleibt über den 1. Januar 2014 hinaus unverändert. Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung werden damit sichergestellt. Die Regierungs-Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Am 19. Dezember 2013 hat die 1. Lesung stattgefunden.

 

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil

Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung beträgt in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 85,05 Euro monatlich.

Weitere Informationen:
Mindestbeitrag freiwillige Rentenversicherung

Rente mit 67 – Renteneintritt drei Monate später

Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Weitere Informationen: Rente mit 67

Rentenantrag online

Einen Rentenantrag kann man jetzt auch bequem und sicher über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Um sich dafür zu identifizieren, benötigt man den elektronischen Personalausweis. Adress- und Bankdaten lassen sich online ändern. Auch der Blick ins eigene Rentenkonto ist via Internet möglich.

Rentenantrag online

 

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen

Ab dem 1. Januar 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 4.900 auf 5.000 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2014 auf 53.550 Euro jährlich. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Beitragsbemessungsgrenzen

 

Höhere Abgaben in der Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialabgabe stellt den "Arbeitgeberanteil" dar, der von Unternehmen erhoben wird, die häufiger Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle Honorare, die für künstlerische oder publizistische Leistungen an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung steigt 2014 von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent an.

Künstlersozialversicherung

 

Höhere Regelsätze für die Grundsicherung

Ab 1. Januar 2014 erhöhen sich die Regelsätze in der Grundsicherung um 2,27 Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann zum Beispiel neun Euro mehr Hartz IV im Monat. Auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Übersicht Regelbedarfsstufen 2014 / Veränderung gegenüber 2013

Alleinlebend
(Regelbedarfsstufe 1)

391 Euro + 9 Euro

Paare / Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfsstufe 2)

353 Euro + 8 Euro

Erwachsene im Haushalt anderer
(Regelbedarfsstufe 3)

313 Euro + 7 Euro

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
(Regelbedarfsstufe 4)

296 Euro + 7 Euro

Kinder von sechs bis unter 14 Jahren
(Regelbedarfsstufe 5)

261 Euro + 6 Euro

Kinder von 0 bis 6 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)

229 Euro + 5 Euro

Grundlage für die Berechnung ist ein so genannter Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2012 bis Juni 2013 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Grundsicherung

 

Gesundheit und Pflege

Gute Finanzlage bei den Krankenkassen

Die Ausgaben der Krankenkassen liegen 2014 voraussichtlich bei 199,6 Milliarden Euro. Dieser Betrag lässt sich vollständig durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken. Deshalb ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen erheben können, auch für 2014 mit 0 Euro festgelegt.


Im Durchschnitt kein Zusatzbeitrag

 

Mehr Informationen über Pflegeheime

Pflegeheime müssen die Pflegekassen über ihr Angebot an ärztlicher, fachärztlicher und zahnärztlicher Versorgung informieren. Die Pflegekassen sind verpflichtet, die Angaben zu veröffentlichen. Das hilft Betroffenen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.

Die Regelung wird am 1. Januar 2014 wirksam und ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes vom Oktober 2012.
Besser über Pflegeheime informiert

 

Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht

Ab 1. Januar müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte gilt künftig als Versicherungsnachweis. So teilen es die Krankenkassen ihren Versicherten mit.

Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen hat, kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte oder diesen Nachweis stellt der Arzt eine private Rechnung. Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht


Ausbildung zum Notfall-Sanitäter modernisiert

Notfalleinsätze werden aufgrund der steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft komplexer. Deshalb orientiert sich die Ausbildung zum Rettungsassistenten stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen. Nur gut qualifiziertes Personal kann den Anforderungen gerecht werden. Die Ausbildung ist von zwei auf drei Jahre verlängert worden und wird für die gesamte Dauer vergütet. Neue Ausbildung zum Notfallsanitäter

 

Steuern

Steuerlicher Grundfreibetrag steigt erneut (Steuern sinken nicht automatisch!)

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab 1. Januar 2014 ein weiteres Mal: von 8.130 Euro um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.
Grundfreibetrag steigt

 

Steuervereinfachungen bei Dienst- und Geschäftsreisen

Das Reisekostenrecht ist ab 2014 leichter zu handhaben. Die Vereinfachungen entlasten auch finanziell um jährlich 220 Millionen Euro. Rund 35 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber werden gleichermaßen von den neuen Regelungen profitieren.Grundsätze zum steuerlichen Reisekostenrecht

 

Hinweise zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Seit Anfang 2013 gibt es die elektronische Lohnsteuerkarte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre aktuellen "ELStAM"-Daten (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) auf der Internetseite www.elsteronline.de einsehen (hierzu ist eine kostenlose Authentifizierung erforderlich). Änderungen der Steuerklasse, von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen beantragen Sie beim Finanzamt Ihres Wohnortes.
Anträge finden Sie hier: www.formulare-bfinv.de
Elektronische Lohnsteuerkarte

 

Finanzen

SEPA

Am 1. Februar 2014 lösen die einheitlichen europäischen SEPA- Überweisungen und Lastschriften die bisherigen nationalen Verfahren endgültig ab. SEPA erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Der Einzelhandel kann das vielgenutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis 2016 beibehalten.

Informationen für Verbraucher
Informationen für Unternehmen und Vereine

 

Strengere Eigenkapitalregeln für Banken

Ab Januar 2014 gelten in Deutschland die strengen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III-Regeln). Banken müssen ihr so genanntes "hartes Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen sie in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Mehr Eigenvorsorge soll es den Banken ermöglichen, ihre Verluste selbst aufzufangen.

Schärfere Regeln für Banken

 

Aufbau eines Trennbankensystems

Banken müssen ab 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Den Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen erlegt das Gesetz erstmals konkrete Pflichten für das Risikomanagement auf. Sie machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten verletzen und dadurch die Bank oder die Versicherungsleistungen gefährdet.

Aufbau eines Trennbankensystems

 

Energie

EEG-Umlage steigt

Die Abgabe zur Förderung des Stroms aus Erneuerbaren Energien steigt zum 1. Januar auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Die Abgabe ist Teil der Stromkosten. Sie lassen sich reduzieren, wenn man Energie spart. Dazu fördert die Bundesregierung Energieberatungen, bezuschusst die energetische Gebäude-Sanierung und die Einrichtung von Heizungen mit Erneuerbarer Energie in Gebäuden.

 

Umlage zur Entlastung der Stromnetze

Was passiert, wenn Sonne oder Wind nicht ausreichend Strom erzeugen und andere Stromerzeuger das nicht ausgleichen? Dann lässt sich der aktuelle Strombedarf senken, indem große Verbraucher kurzfristig den Strom abschalten und damit das Netz entlasten. Dafür erhalten sie eine Vergütung. Erstmals wird es ab Januar 2014 eine so genannte Umlage für abschaltbare Lasten geben. Sie beträgt 0,009 pro Kilowattstunde und ist Teil des Strompreises. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet.

 

Neue Kennzeichnung für Klimageräte

Hersteller von strombetriebenen Geräten sind verpflichtet, mit Etiketten über ihren Stromverbrauch und die Energieeffizienz zu informieren. Klimageräte, die auch heizen, müssen seit 1. Januar 2013 mindestens die Effizienzklasse "A" und ab dem 1. Januar 2014 die Bedingungen der Effizienzklasse "A+" erfüllen.
Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb der Effizienzklasse "B" besteht ab Januar 2014 ein Einfuhrverbot in die EU.

Neue Kennzeichnung für Klimageräte

 

Bessere Verbrauchs-Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Ab dem 1. März 2014 gilt für elektrische Leuchten (zum Beispiel Tisch- oder Stehlampen) das neue Energieeffizienzlabel. Zum 1. September 2013 wurde es bereits für Lampen (zum Beispiel LED-, Glüh- oder Leuchtstofflampen) eingeführt.
Das Label sieht höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die niedrigen Klassen F und G fallen weg. Jeder Hersteller ist verpflichtet, das Etikett auf die Verpackung zu drucken. Konsumenten können sich so schnell über den Energieverbrauch informieren und sich für sparsame Produkte entscheiden.


Elektrische Lampen und Leuchten

 

Strengere Energievorschriften für Hausbauer

Die novellierte Energieeinsparverordnung stellt erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz bei Gebäuden. Neubauten sollen künftig 25 Prozent weniger Energie verbrauchen als bisher. Wärmeverluste an Gebäuden sollen um 20 Prozent verringert werden. Die Novelle soll im Frühsommer 2014 in Kraft treten.

Strengere Energievorschriften für Hausbauer

 

Energieeinsparung an der Kühltheke

Klima- und Kälteanlagen werden gefördert, wenn sie Energie besonders effizient nutzen. Dies gilt insbesondere für Kühlgeräte in Supermärkten oder Klimaanlagen in Geschäftsräumen Die Effizienz einer Anlage bestimmt ein "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis". Neben der Förderung von Beratungsleistungen gibt es eine Bonusförderung für die Nutzung der beim Kühlen entstehenden Abwärme.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. Januar 2014 entgegen. Einsparungen an der Kühltheke

 

Familie

Fristverlängerung für Kita-Ausbau

Der Bund verlängert die Finanzhilfen an die Länder für den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Eine entsprechende Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes stellt sicher, dass alle Neu- und Umbauten von Kitas, die aus Bundesmitteln finanziert sind, abgeschlossen werden können.

Fristverlängerung für Kita-Ausbau

 

Europa

Euro jetzt auch in Lettland

Am 1. Januar 2014 führt Lettland den Euro als Bargeld ein und wird damit 18. Mitglied der Europäischen Währungsunion. Euro jetzt auch in Lettland

 

Die Fischerei wird nachhaltig

Ab 1. Januar 2014 gilt in der europäischen Fischerei an erster Stelle das Prinzip der Nachhaltigkeit. Damit soll in den kommenden sieben Jahren die Überfischung überwunden werden. Im Einzelnen geht es vor allem um verschärfte Fangquoten und strengere Regeln für den Umgang mit ungewollt gefangenen Fischen.

 

 

Umwelt

Zuschüsse für Klimaschutzprojekte

Städte und Gemeinden können ab Januar 2014 über die "Nationale Klimaschutzinitiative" wieder Zuschüsse beantragen. Das Bundesumweltministerium stellt hierfür rund 90 Millionen Euro bereit. Es fördert die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen.

Zuschüsse für Klimaschutzprojekte

 

Landwirtschaft

Weniger Antibiotika in der Tierhaltung

Ab 1. April 2014 gelten neue Regeln zum Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Damit sollen Überwachungsbehörden den Einsatz besser beurteilen und bei Bedarf einschreiten können. Ziel ist es, Tierhalter dazu zu bringen, deutlich weniger Antibiotika zu verwenden.

 

Recht

Für eine bessere Orientierung vor Gericht

Auch im Zivilprozess wird jetzt die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung eingeführt. Bürgerinnen und Bürgern erhalten so Klarheit, ob Rechtsmittel – zum Beispiel Berufung – möglich sind. Sie werden über Form, Frist und zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise verbessert sich der Rechtsschutz des Einzelnen im Zivilprozess. Neue Rechtsbehelfsbelehrung

 

Kultur

Zugang zu "verwaisten Werken" erleichtert

Öffentliche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen stellen immer mehr Kunst, Bücher, Fotografien und andere Werke aus ihren Beständen ins Netz, um sie so für jedermann zugänglich zu machen. Ohne Erlaubnis des Urhebers eines Werks war dies bisher nicht möglich. Die neue Regelung erlaubt es, nun auch so genannte "verwaiste Werke", deren Urheber nicht auszumachen ist, zu digitalisieren und damit einsehbar zu machen - zum Beispiel im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek. Zugang zu „verwaisten Werken“ erleichtert

 

Filmförderungsgesetz novelliert

Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist eine tragende Säule der Filmförderung in Deutschland. Rechtsgrundlage für die FFA ist das Filmförderungsgesetz (FFG). Die Filmförderung durch die FFA wird durch eine Abgabe von der Branche selbst finanziert.
Im neuen Filmförderungsgesetz ist die Barrierefreiheit geförderter Filme geregelt. Damit können künftig sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen an Filmen teilhaben. Als weitere wichtige Änderung ab dem 1. Januar ist unter anderem die "Digitalisierung des Filmerbes" in den Aufgabenkatalog der FFA aufgenommen worden. 

 

Neuregelungen zum 1. November 2013 - rund ums Telefonieren

Mehr Schutz und weniger Kosten
Telefonieren
Telefonieren – ob über Festnetz, Handy oder Internet – ist aus unserem täglichen Leben nicht wegzudenken. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Privates privat bleibt. Und sie brauchen volle Kostentransparenz beim Telefonieren. Bundesregierung und Europäische Union haben für zahlreiche Verbesserungen gesorgt: Warteschleifen bei Sonderrufnummern sind grundsätzlich kostenfrei.

Den Anbieter wechseln und seine Rufnummer mitnehmen? Heute kein Problem mehr. Ungebetene Werbeanrufe – auch über eine automatische Anrufmaschine – sind verboten. Am Telefon abgeschlossene Gewinnspiel-Verträge sind "schwarz auf weiss" zu bestätigen und grundsätzlich widerrufbar. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Immer günstiger wird das Telefonieren im EU-Ausland. Dafür sorgt die EU-Roaming-Verordnung. Apropos Datenschutz:
Das politische Berlin bewegt derzeit die Frage: Welcher Geheimdienst hat wen, wann, wie und mit welchem Ziel abgehört? Die Bundesregierung setzt alles daran, das aufzuklären. In Deutschland gelten für den Datenschutz klare Gesetze. Aber wer sich per Smartphone in die weltweiten Internetgefilde begibt, muss damit rechnen, dass seine persönlichen Daten dort nicht persönlich bleiben. Die Bundesregierung rät deshalb, sehr genau darauf zu achten, welche Daten man wo preisgibt. Oft ist das nur eine Einstellungsfrage – im wahrsten Sinne des Wortes.

 

Werbeverbote und Warteschleifen

Besser geschützt vor unerlaubter Telefonwerbung http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/
Bestellservice/Faltblatt_Geschuetzt_vorWerbeanrufen-26-09-2013.html

Teure Warteschleifen abgeschafft
http://www.bundesregierung.de/Content/DE
/Artikel/2012/08/2012-08-31-warteschleifenende-in-sicht.html

Weitere Rechte rund ums Telefonieren

Umzug und Anbieterwechsel

 

http://www.bmelv.de/DE/Verbraucherschutz/Telekommunikation/_Texte/
TelekommunikationsgesetzTKG.html

 

Ratgeber "Verbraucherschutz kompakt" - Stichwort: Telefonverträge

http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/
Bestellservice/2013-08-13-ratgeber-verbraucherschutz-kompakt.html

 

Jugendliche und mobiles Telefonieren

Handy ohne Risiko – ein Ratgeber für Eltern 

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/
publikationen,did=101196.html

 

 

Ratgeber "Verbraucherschutz kompakt" - Stichwort: Telefonverträge 

http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/
Bestellservice/2013-08-13-ratgeber-verbraucherschutz-kompakt.html

 

 

Für Kinder: Durchblick bei Handy und Co.

http://www.bmelv-durchblicker.de/clevere-verbraucher.html

Mit dem Handy ins Ausland

 

Was ist "Roaming"? 

http://www.itwissen.info/definition/lexikon/Roaming-roaming.html

 

 Billiger im EU-Ausland telefonieren

 

http://www.bmelv.de/DE/Verbraucherschutz/Telekommunikation/_
Texte/Roaming.html;jsessionid=
8EE49BA0A3C9AB66278CE9C9B8D73A5E.2_cid358

  

Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland 

http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/reisen-in-der-eu/
mit-dem-handy-unterwegs/roaming/

Kostenfalle Smartphone
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/
reisen-in-der-eu/mit-dem-handy-unterwegs/datenroaming/
]

 

 

Kostenbremse für die Datennutzung

 http://www.vz-berlin.de/Roaming-Mit-dem-Handy-ins-Ausland ]

 

 

Sicherer Telefonieren

Mobiltelefon und Datenschutz

 

http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/
internethandel-in-der-eu/wichtige-entscheidungen/bestellung-auf-

auslaendischen-webseiten/schutz-der-kundendaten-in-der-eu/
helfen-sie-sich-selbst/mobiltelefon-und-datenschutz/


Smartphones sicherer machen

 

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/10/2012-10-24-
datenschutz-bei-smartphone.html

 

 Broschüre Datenschutz und Telekommunikation


http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen
/Infobroschueren/INFO5_September_2013.html;
jsessionid=826B7DF0FD8DE29308FF0C448DF0C422.1_cid344?nn=408908

Hilfe bei Verstößen

 

Bundesnetzagentur 

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/
Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/verbraucher-node.html
]

 

 

Wettbewerbszentrale  

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/tk/ueberblick/  

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

http://www.bfdi.bund.de/DE/Home/homepage_node.html  

 

Verbraucherzentrale Bundesverband 

http://www.vzbv.de

 

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2013

NRW: Landeskabinett beschließt Rauchwarnmelderpflicht
Das Düsseldorfer Kabinett hat die verpflichtende Installation von Rauchwarnmeldern in jedem Haushalt auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung und Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht zum 1. April 2013 in NRW in Kraft treten. Dann werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Dezember 2016.

 

Nichtraucherschutz
Landtag NRW: SPD und Grüne beschlossen in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen von CDU, FDP, PIRATEN bei 18 abweichenden Stimmen der SPD mit 124 zu 101 Stimmen die von ihnen eingebrachten Neuregelungen (Drs.16/125).  Nach den beschlossenen Änderungen ist das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich verboten, einzige Ausnahme sind private Feiern. Ein weiteres Verbot betrifft zum Beispiel das Rauchen auf Kinderspielplätzen.  

1. Was ändert sich bei Gesundheit und Pflege?

Praxisgebühr abgeschafft

Berlin/Duisburg, Dezember 2012 Patienten zahlen ab Januar 2013 beim Arzt oder Zahnarzt keine Praxisgebühr mehr. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine Entlastung um insgesamt 1,8 Milliarden Euro pro Jahr, für Ärzte und Zahnärzte mehr Zeit für ihre Patienten und weniger Bürokratie.


Mehr Leistungen für Demenzkranke

Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dafür wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben.

Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Förderung für Pflegevorsorge

Wer privat für die Pflege vorsorgt, kann staatliche Unterstützung bekommen. Gesetzlich Pflegeversicherte erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.
Vorsorge für den Pflegefall wird gefördert

Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat

Aus dem unhandlichen Schwerbehindertenausweis aus Papier wird ab 2013 eine kleine, handliche Plastikkarte. Die alten Schwerbehindertenausweise bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Änderungen im Schwerbehindertenrecht
Das Amt für Soziales und Wohnen gibt zwei Änderungen im Schwerbehindertenrecht bekannt:  
Eine Änderung bei der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft. Der Eigenanteil für den Erwerb eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis erhört sich auf jährlich 72 Euro beziehungsweise halbjährlich 36 Euro. Die neuen Zahlkarten wurden den betroffenen Bürgern bereits übersandt. Verzögerungen können in Einzelfällen bei verspäteter Einzahlung eintreten.
Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Betriebsferien der Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr bei persönlichen Vorsprachen in der ersten Januarwoche zu Wartezeiten kommen kann.   Außerdem werden die angekündigten neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat in Nordrhein-Westfalen für alle Städte und Kreise einheitlich voraussichtlich erst zum 1. Januar 2014 eingeführt.

Assistenzpflege auch in der Reha

Viele schwerbehinderte Menschen stellen eine Pflegekraft ein, um den Alltag zu bewältigen. Diese Unterstützung - Assistenzpflege genannt - sollen Schwerbehinderte künftig auch während einer Reha bekommen können. Voraussetzung: Der Schwerbehinderte muss auch in der Reha Arbeitgeber für seinen Pfleger sein. Das Pflegegeld und die Hilfe zur Pflege zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der stationären Vorsorge und Reha.


Stärkere Überwachung von Medizinprodukten

Medizinprodukte werden künftig besser überwacht. Dazu richten die Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ein. Sie wird durch strengere Kontrollen für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten sorgen. Anlass ist der PIP-Brustimplantate-Skandal.

 


2. Was bringt 2013 für Arbeitsmarkt, Rente und Soziales?

Beiträge zur Rentenversicherung sinken

Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte: von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch jeweils rund drei Milliarden Euro.

Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zahlt sich aus: Die Rentenbeiträge sinken. Die Rentenkasse ist zum Jahresende 2012 mit knapp 30 Milliarden Euro gut gefüllt. Die Renten werden laut Schätzungen ab Juli 2013 leicht steigen.


Neue Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern 2013 von 5.600 auf 5.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt dann 4.900 Euro.

Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2011. Die Lohnzuwachsrate für 2011 lag bei 3,07 Prozent in den alten und bei 2,95 Prozent in den neuen Ländern.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Neue Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf 52.200 Euro. Die Grenze folgt damit der Einkommensentwicklung. Sie betrug deutschlandweit 2011 plus 3,09 Prozent.

Wer mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Neue Versicherungspflichtgrenze

Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte steigen

Die Lohngrenze für "Minijobs" (geringfügige Beschäftigung) steigt zu Jahresbeginn von 400 auf 450 Euro. Die Obergrenze für die Gleitzone, "Midijobs" genannt, erhöht sich von 800 auf 850 Euro. Außerdem werden Minijob-Verhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.
Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber

Neuer Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

Für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro (2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf 7,56 Euro.

Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern weiterhin 11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013.

Auch für gut 87.000 Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk gelten ab Januar 2013 bundesweit neue gesetzliche Mindestlöhne. Der Mindeststundenlohn erhöht sich von 11,00 auf 11,20 Euro. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Ebenfalls ab Jahresbeginn erhalten Zeitarbeiter in der kautschuk- und kunststoffverarbeitenden Industrie neue Branchenzuschläge.


Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu zwölf Monate verlängert. Bedingung: Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss bis 31.12.2013 entstanden sein. Die Regelung gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich derzeit bereits in Kurzarbeit befinden. Die Beschäftigten erhalten das Kurzarbeitergeld über ihre Arbeitgeber.

Die Leistungen betragen wie beim Arbeitslosengeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts; bei Beschäftigten, die Kinder haben, 67 Prozent. Unternehmen können damit besser planen, wenn Aufträge ausfallen. Sie können so Entlassungen vermeiden, wenn sich die Auftragslage zeitweise verschlechtert.


Schornsteinfeger-Monopol fällt weg

Nach vierjähriger Übergangszeit entfällt das Monopol der Schornsteinfeger zu Jahresbeginn 2013 ganz. Künftig können sich auch Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerksbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk selbstständig machen, wenn sie über entsprechende Qualifikationen verfügen. Haus- und Wohnungseigentümer können damit ab 2013 grundsätzlich wählen, welchen Schornsteinfeger oder welche Firma sie beauftragen, ihren Kamin zu kehren, zu warten und den Schadstoffausstoß zu messen.


Höhere Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber

Arbeitgeber zahlen ab Januar 2013 zur Finanzierung des Insolvenzgeldes eine Umlage in Höhe von 0,15 Prozent. 2012 betrug die Umlage nur 0,04 Prozent, weil Überschüsse zur Verfügung standen.

Hintergrund: Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Es wird für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt und soll den Nettolohnanspruch der Arbeitnehmer ausgleichen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld aus. Die Arbeitgeber finanzieren es durch eine Umlage.

Insolvenzgeld

Rente mit 67 – Renteneintritt zwei Monate später

Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und 2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.

Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Rente mit 67

Neue Regelsätze in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe

Die Grundsicherung (Hartz IV) für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Auch die anderen Regelsätze steigen.

Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr 2013 (Veränderung gegenüber 2012)

Regelbedarfsstufe 1 (Alleinlebend)

382 Euro

+ 8 Euro

Regelbedarfsstufe 2 (Paare / Bedarfsgemeinschaften)

345 Euro

+ 8 Euro

Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer)

306 Euro

+ 7 Euro

Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren)

289 Euro

+ 2 Euro

Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von sechs bis unter 14 Jahren)

255 Euro

+ 4 Euro

Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 6 Jahre)

224 Euro

+ 5 Euro

Grundlage für die Berechnung ist ein so genannter Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2011 bis Juni 2012 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.

Die Regelbedarfsstufen werden auch für Kriegsopfer und Asylbewerber angepasst.

3. Was gibt's Neues beim Verbraucherschutz?

Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln

"Hilft bei…", "Beugt vor…" – welche Wirkungen sind tatsächlich zu erwarten? Was auf der Verpackung steht, muss auch stimmen. Lebensmittelhersteller dürfen seit dem 14. Dezember 2012 nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Angaben für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Verbraucher sind damit besser vor falschen oder nicht nachgewiesenen Angaben geschützt. Welche Angaben erlaubt sind, entscheidet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.


Trinkwasser bleibt sicher

Die neue Trinkwasserverordnung vereinfacht die Meldepflichten für die Gesundheitsbehörden der Länder. Das Umweltbundesamt legt verbindliche und eindeutige hygienische Anforderungen für Trinkwasseranlagen fest. So ist sichergestellt, dass das Trinkwasser sauber und unbelastet bleibt.


Unisex-Tarife bei Versicherungen

Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherungen bei ihren Tarifen nach europäischem Recht keine Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen machen. Die so genannte Unisex-Regel gilt für alle neu abgeschlossenen Versicherungen. Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen sind, gelten unverändert weiter. Die Umsetzung in deutsches Recht steht derzeit noch aus. Dennoch hat die deutsche Versicherungswirtschaft zugesagt, ab diesem Stichtag nur noch Unisex-Tarife anzubieten.


Besserer Anlegerschutz auf dem grauen Kapitalmarkt

Für gewerbliche Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und Vermögensanlagen auf dem so genannten "grauen Kapitalmarkt" vertreiben, gelten künftig strengere Auflagen. Sie müssen ab Jahresbeginn die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie ihre Provisionen offenlegen.

Für die rund 80.000 gewerblichen Vermittler gelten zudem deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten: Verlangt werden ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie müssen sich zudem in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen.


4. Was sollten Verkehrsteilnehmer wissen?

Mehr Transparenz bei den Preisen für Benzin, Strom und Gas

Günstig tanken: Die deutschen Tankstellen müssen künftig die aktuellen Kraftstoffpreise in Echtzeit an die neue Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt übermitteln. Diese Stelle wird die Daten umgehend an Verbraucher-Informationsdienste weitergeben.

Durch die Markttransparenzstelle werden die Preise nicht auf Knopfdruck sinken. Autofahrer sollen aber künftig per Internet, Smartphone oder Navigationsgerät überall die aktuellen Kraftstoffpreise erfahren. Sie können dann die günstigste Tankstelle gezielt ansteuern.


Elektro- und Brennstoffzellen-Autos KFZ-steuerfrei

Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge, werden zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren lediglich reine Elektro-PKW fünf Jahre steuerfrei.

Für den so genannten PKW-Altbestand (Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und Schadstoffemissionen. Die Änderungen setzen einen Teil des "Regierungsprogramms Elektromobilität" um.


Führerschein ab 2013 befristet

Von 2013 an ersetzt ein europaweit gültiger Führerschein das bisherige Nebeneinander von mehr als 110 verschiedenen Führerscheinen. Wer seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar ablegt oder seinen Führerschein verliert, bekommt den neuen Schein.

Die neuen Führerscheindokumente sind nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach fünfzehn Jahren erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt erhalten. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleiben bis 2033 gültig. Danach muss man sie neu beantragen.

Neue Regeln für Motorräder und Anhänger

Für Motorradfahrer gilt: Die Führerscheinklasse A1 ist nicht mehr auf eine Spitzengeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern beschränkt. Mit der neuen Klasse A2 darf man bis zu 48 PS starke Zweiräder fahren. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell sind, werden in der neuen Klasse AM zusammengefasst.

Und für Auto-Anhänger gilt: Ab 2013 darf man mit der Klasse B alle Auto-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. In der Klasse BE ist das Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen gilt die C1E-Fahrerlaubnis.

Freie Fahrt für Fernbusse

Reisen wird einfacher und größtenteils auch billiger: Der Weg für nationale Fernbuslinien ist frei. Ab Januar 2013 können Busunternehmen Ziele in ganz Deutschland anfahren – vorausgesetzt, dass sie mindestens 50 Kilometer entfernt liegen.

Nach dem bislang geltenden Personenbeförderungsgesetz waren inländische Fernbuslinien nur gestattet, wenn die vorhandenen Verkehrsmittel nicht ausreichten. Diese Regelung, die über 70 Jahre lang die Bahn vor Konkurrenz schützen sollte, entfällt nun.

5. Was ist bei Steuern und Finanzen wichtig?

Höherer Steuerfreibetrag ab 2013

Der steuerfreie Grundfreibetrag soll steigen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 12. Dezember darauf verständigt, den Grundfreibetrag für Erwachsene in zwei Schritten anzuheben: 2013 um 126 Euro, 2014 um weitere 224 Euro. Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erhöht sich damit bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

Die gesetzliche Umsetzung erfolgt erst Anfang 2013. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt.

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt zum 1. Januar 2013. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 von der ELStAM-Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrundelegen.

Abschied von der Lohnsteuerkarte: 2013 kommt ELStAM!

Ab 1. Januar 2013 wird die Lohnsteuerkarte durch die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Arbeitnehmer müssen künftig dem Arbeitgeber nur noch Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen und ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bis zur Umstellung des Arbeitgebers gilt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Freibeträge müssen beim Finanzamt neu beantragt werden.

 

Hintergrundinformation:

Ab 1.1.2013 wird der elektronische Abruf der Lohnsteuerdaten von Arbeitnehmern eingeführt. Arbeitgeber können den Zeitpunkt der Umstellung selbst wählen, müssen jedoch die ELStAM (Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) zumindest für einen im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, ist die Abschaffung der Papier-Lohnsteuerkarte eine Vereinfachung für den Arbeitnehmer: Er muss dem Arbeitgeber künftig nur noch seine Steuer-Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum melden und angeben, ob er dort im Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis beschäftigt ist. Der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle nötigen Daten – zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchenmitgliedschaft – aus einer Datenbank abrufen. Zuletzt wurde 2010 eine Lohnsteuerkarte aus Papier erstellt. Für Arbeitnehmer, die seitdem ihre erste Beschäftigung angefangen haben, gab es eine Ersatzbescheinigung.

Alte Lohnsteuerkarte und Ersatzbescheinigungen gelten weiter, bis der Arbeitgeber auf das neue Verfahren umstellt. Wichtig: Vor der Umstellung müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beim Finanzamt neu beantragen. Nur Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über 2012 hinaus genehmigt wurden, gelten weiter.
Auch bei den Zuständigkeiten hat sich einiges geändert: Die Finanzämter sind nun zuständig für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel, Eintragung von Freibeträgen), aber auch für Änderungen wegen Trennung von Ehegatten und die Berichtigung falscher Abzugsmerkmale. Die Bürgerbüros der Gemeinden sind zuständig für Anschriftenänderungen und standesamtliche Änderungen wie Kirchenein- oder austritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod. Weichen die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge auf Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung von den wirklichen Verhältnissen Anfang 2013 ab, sollten Arbeitnehmer dies beim Finanzamt richtig stellen.

 

Bund entlastet Kommunen bei Grundsicherung

Die Bundesregierung beteiligt sich künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil, den der Bund übernimmt, steigt ab 2013 von 45 auf 75 Prozent. Ab 2014 erstattet der Bund die Ausgaben komplett. Dadurch werden die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 um rund 20 Milliarden Euro entlastet.


Erleichterter Versicherungsschutz gegen Unwetterschäden

Ab Januar 2013 gilt ein besonderer Steuersatz von nur noch 0,03 Prozent auf Versicherungen gegen Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen sowie Hagel. Dieser einheitliche Steuersatz erleichtert landwirtschaftlichen Betrieben eine kombinierte Versicherung - die so genannte Mehrgefahrenversicherung.


Gegen Geldwäsche bei Online-Glückspielen

Wer sich im Internet an Glücksspielen beteiligen will, muss jetzt unter seinem Namen beim Anbieter ein Spielerkonto eröffnen. Das soll Geldwäsche über Online-Glückspiele verhindern.

Das so genannte Geldwäschegesetz erfasst nun auch Online-Glücksspiele. Die Finanzströme sollen sich besser kontrollieren lassen. Für Veranstalter und Vermittler gelten künftig verschärfte Regelungen.


6. Was ändert sich bei Energie und Umwelt?

Energieeffizienz: Sparsam im Standby

Im Standby-Betrieb dürfen neue Geräte nicht mehr als 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. Diese Obergrenze gilt ab Januar 2013 für fast alle Haushalts- und Bürogeräte, Unterhaltungselektronik und elektronische Spiel- und Sportgeräte. Wer als Hersteller oder Importeur die neuen Vorschriften nicht erfüllt, darf sein Produkt in der EU dann nicht mehr verkaufen.


Mehr Klimaschutz: CO2 wird teurer

Ab Januar 2013 gibt es keine nationalen CO2-Kontingente (Verschmutzungszertifikate) mehr, sondern nur noch eine Gesamtmenge für ganz Europa. Die Menge, die jährlich zur Verfügung steht, schrumpft dabei um 1,74 Prozent. Ab 2013 gibt es auch keine kostenlosen Zertifikate mehr: Alle Unternehmen, auch die Kraftwerksbetreiber, müssen die Emissionsberechtigungen ersteigern. Die Erlöse aus den Versteigerungen fließen zu mehr als 90 Prozent in den Klimaschutz und die Umsetzung des Energiekonzepts.


Erneuerbare-Energien-Umlage angepasst

Die Umlage für die Förderung der Erneuerbaren Energien, die mit der Stromrechnung erhoben wird, steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Die Erhöhung ist notwendig, weil sich der Ausbau der Erneubaren Energien schneller entwickelt und aus dem Jahr 2012 noch Förderkosten zu decken sind.

Um den Kostenanstieg für die Verbraucher zu dämpfen, hat die Bundesregierung 2012 einen Mechanismus eingeführt, der die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen verringert. Außerdem verstärkt die Bundesregierung die Energieberatung für Verbraucher und hilft ihnen so, Strom zu sparen.


Spitzenausgleich nur bei mehr Energieeffizienz

Unternehmen, die energieintensiv produzieren, können den so genannten Spitzenausgleich beantragen – eine Steuerbegünstigung bei der Strom- und Energiesteuer. Ab 2013 ist dieser Spitzenausgleich an Gegenleistungen gebunden: Die Unternehmen bekommen ihn nur noch gewährt, wenn sie Energiemanagement-Systeme einführen, um Energie zu sparen und effizienter zu nutzen.


"Offshore-Haftung"

Windenergie von hoher See soll einen großen Teil zur Stromversorgung beitragen. Können Anlagenbetreiber ihren Strom nicht einspeisen, weil es Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt, erhalten sie künftig eine Entschädigung. Fachleute sprechen hier von der Offshore-Haftung. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, können die Netzbetreiber auf die Verbraucher umlegen. Für Verbraucher betragen sie höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Das wären bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden 8,75 Euro pro Jahr.


7. Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt

Eltern jüdischen und muslimischen Glaubens lassen ihre Söhne im Kindesalter beschneiden. Das bleibt in Deutschland weiterhin straffrei möglich, solange die Beschneidung fachgerecht durchgeführt wird. Das neue Gesetz regelt die Ausübung uralter religiöser Bräuche in Deutschland und beseitigt die bisher bestehende Rechtsunsicherheit.

Wissenschaftsfreiheitsgesetz befreit Spitzenforschung von Bürokratie

Die außeruniversitäre Forschung in Deutschland erhält mehr Handlungsspielräume bei Finanzen und Personal. Die Wissenschaftseinrichtungen sind jetzt selbstständiger und flexibler in ihrer Wirtschaftsführung und haben dadurch bessere Rahmenbedingungen. Das macht sie international wettbewerbsfähiger. Die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren und die Deutsche Forschungsgemeinschaft sind einige der Einrichtungen, die vom Wissenschaftsfreiheitsgesetz profitieren.