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Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro betrifft bis zu 6,6 Millionen Jobs
Destatis

Wiesbaden/Duisburg, 15. Juli 2025 - Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6
Millionen Jobs betroffen sein. Demnach lag etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17 %) rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Werden diese Jobs künftig mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 % (rund 400 Millionen Euro).
Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro verdienten, mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten.
Weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 wurden nicht berücksichtigt.
Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen.

• Geschätzte Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse steigt zum 1. Januar 2026 um bis zu 400 Millionen Euro
• Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren besonders häufig



Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026  
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigt rasche Umsetzung an

Berlin/Duisburg, 27. Juni 2025 - In ihrer Sitzung vom 27.6.2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.1.2026 und 14,60 Euro zum 1.1.2027 beschlossen.
Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Insgesamt steigt er also um 13,88 %. Das ist die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.  

Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren.
Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.  

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Der Mindestlohn ist bereits heute eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland. Ich weiß, dass um den aktuellen Kompromiss hart gerungen wurde. Hierfür zolle ich beiden Seiten - Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern - ausdrücklich meinen Respekt. Das gemeinsame Ergebnis begrüße ich ausdrücklich. Es zeigt, die Sozialpartnerschaft in diesem Land funktioniert. Der gemeinsame Vorschlag bedeutet für Millionen Menschen mehr Geld im Portemonnaie. Ich werde der Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.“