Duisburg, 17. Januar 2011 - Heute stellte Verwaltungschef Adolf Sauerland und Stadtkämmerer Dr. Peter Langner das Haushaltssicherungskonzept 2011 der Presse vor. Es ist ein bekanntes Konzept, das HSK von 2010 der Verwaltung. Das Konzept, das von der Mehrheit des Stadtrates nicht beschlossen wurde. Mit Hilfe der Haushaltsverfügung 2010 der Regierungspräsidentin Lütkes und des §82 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) will man sich ab sofort über anderslautende Beschlüsse des Rates hinweg setzen. Sauerland: "Wir, die Verwaltung und ich, werden im Zweifelfall unpopuläre Maßnahmen am Rat vorbei treffen müssen! Und zwar dann, wenn der Rat, wie in Bezug auf das HSK 2010, rechtswidrige Beschlüsse fasst." Stadtkämmerer Dr. Peter Langner sieht das nicht ganz so verbissen, für ihn ist "eine bodenlose Unverantwortlichkeit des Rates wie 2010 nicht vorstellbar."
Laut dem Kämmerer sind mehrere Bausteine abzuarbeiten. Darunter - die Korrektur des Gemeindefinanzierungsgesetzes Hier geht es um die Aktualisierung der Schlüsselzuweisung, die noch auf der Basis des
Jahres 1999 erfolgt, die die Hartz IV-Einführung 2005 und somit die Mehrausgaben der Gemeinden für Mieten und Nebenkosten bis dato nicht berücksichtigt. - die Aufforderung an den Bund, sich zu bewegen und die Nöte der Gemeinden zu berücksichtigen - die Erhöhung der Grundsteuer B von dem Hebesatz 500 auf 550, 2012 auf 590 Bei ungefähr 80.000 Bemessungsbescheiden pro Jahr würde das für 2011 eine Mehreinnahme von ca. 7,5, für 2012 von ca. 14 Millionen Euro bedeuten.
Dazu kommen dann noch die Punkte, die in der Haushaltsverfügung 2010 von Frau Lütkes angesprochen wurden. - Ausgliederung der niederrheinischen Kunst- und Musikschule - Verlagerung von Stadtteilbibliotheken - Einsparung des Zuschusses für die Deutsche Oper am Rhein
Wird das alles so umgesetzt, wird es noch dunkler in Duisburg. Jochem Knörzer
BZ - Auf ein Wort: Regierungspräsidentin Lütkes fordert zur Stadtflucht auf und macht den Bock zum Gärtner Duisburg steht fest unter der Fuchtel der Kommunalaufsicht. Wer es noch
nicht wahr genommen hat oder wahr nehmen wollte, wurde spätestens am Montag eines Besseren belehrt. Verwaltungschef Adolf Sauerland hat den Ball, den die Regierungspräsidentin Lütkes mit ihrer Haushaltsverfügung 2010 gespielt hat, dankend aufgenommen. Sauerland: "Wir, die Verwaltung und ich, werden im Zweifelfall unpopuläre Maßnahmen am Rat vorbei treffen müssen!" Wie soll das denn in einer Demokratie legal möglich sein? Laut Anna Lütkes durch den viel beschworenen Paragrafen 82 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
§ 82 Vorläufige Haushaltsführung (1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die Gemeinde ausschließlich 1. Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen, 2.
Realsteuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben, 3. Kredite umschulden. (2) Reichen die Finanzmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Finanzplans nach Absatz 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Kredite für Investitionen bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen. Die Gemeinde hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen beizufügen. Die Genehmigung soll unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht in Einklang stehen. (3) Ist im Fall des § 76 Abs. 1 die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, gelten ergänzend zu den Regelungen der Absätze 1 und 2 die nachfolgenden Bestimmungen vom Beginn des Haushaltsjahres - bei späterer Beschlussfassung über die Haushaltssatzung vom Zeitpunkt der Beschlussfassung - bis zur Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes: 1. Die Gemeinde hat weitergehende haushaltswirtschaftliche Beschränkungen für die Besetzung von Stellen, andere personalwirtschaftliche Maßnahmen und das höchstzulässige Aufwandsvolumen des Ergebnishaushalts sowie die Regelungen zur Nachweisführung gegenüber der Aufsichtsbehörde zu beachten, die durch Rechtsverordnung des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium festgelegt werden. 2. Der in Absatz 2 festgelegte Kreditrahmen kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde überschritten werden, wenn das Verbot der Kreditaufnahme anderenfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde führen würde. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. (4) Die Bestimmungen des Absatzes 3 gelten ab dem 1. April des Haushaltsjahres bis zur Beschlussfassung über einen ausgeglichenen Haushalt oder bis zur Erteilung der Genehmigung für ein Haushaltssicherungskonzept auch dann, wenn bis zu dem Termin kein ausgeglichener Haushalt beschlossen worden ist.
Wo bitte steht denn in diesem Paragrafen, dass ein Oberbürgermeister "Maßnahmen am Rat vorbei" treffen darf? Der §82 regelt eine vorläufige Haushaltsführung, von
Kriegsrecht ist dort nicht die Rede! Und dann ausgerecht Herr Sauerland. Der Verwaltungschef, der sich in den ersten 24 Stunden nach der Loveparade-Katastrophe mehrfach daneben benommen hat, dem das Wort 'Verantwortung' in seinem Wortschatz schlicht fehlt! Der Verwaltungschef, der mit seiner CDU und den Grünen (Kantel, Janiki) das Geld in den guten Gewerbesteuer-Jahren (2006-258 Millionen, 2007-253 Millionen) mit der Schubkarre aus dem Rathaus gebracht und in seine Leuchtturmprojekte statt in die Haushaltskonsolidierung gesteckt hat. So macht man den Bock zum Gärtner!
Und Frau Lütkes? Gewerbesteuer rauf, Grundsteuer rauf, Kultur und Sport runter. Das ist doch für Firmen, Häuslebauer und Familien die handfeste Aufforderung, Duisburg schnellstmöglich den Rücken zu kehren! Es wird nicht nur noch dunkler in Duisburg, hier gehen die Lichter aus! Jochem Knörzer . |