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Zuwanderungsprobleme Bulgaren und Rumänen

Duisburg schlägt verdi im Verfahren um verkaufsoffene Sonntage
Erste Niederlage für die übereifrige Gewerkschaft

Duisburg, 30. März 2017 - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute bekannt gegeben, dass die verkaufsoffenen Sonntage in Duisburg stattfinden dürfen. Die Rechtsposition Duisburgs wurde somit bestätigt und umfangreiche Vorarbeiten der Stadt haben sich ausgezahlt. Damit ist Duisburg die erste Stadt in Deutschland, die im Streit um die verkaufsoffenen Sonntage obsiegt hat.

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Verkaufsoffener Sonntag in Duisburg am 2. April 2017 zulässig
Am Sonntag, dem 2. April 2017, dürfen die Geschäfte in der Duisburger City geöffnet sein. Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Gericht erstmals einen auf ein Verbot der Ladenöffnung abzielenden Antrag der Gewerkschaft verdi abgelehnt.

Wie schon in zahlreichen Beschlüssen zur Ladenöffnung in anderen Städten hat die 3.Kammer des Verwaltungsgerichts zur Begründung erneut auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe abgestellt. Dieser Schutzauftrag werde durch § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dahin konkretisiert, dass ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung gegeben sein müsse; weiterhin sei erforderlich, dass die Ladenöffnung gegenüber dieser anlassgebenden Veranstaltung eine lediglich untergeordnete Bedeutung habe.

Diesen Vorgaben sei die Stadt Duisburg gerecht geworden, denn sie habe eine belastbare und nachvollziehbare Prognose darüber angestellt, dass das Kunsthandwerkerfestival (gerade auch am Sonntag) so attraktiv sein würde, dass dieses und nicht die am 2. April 2017 in der Duisburger City vorgesehenen Ladenöffnungen den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Besuchern bieten würde.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Aktenzeichen: 3 L 1348/17