| Duisburg, 
					  20. September 2017 - Die geplante Ansiedlung eines 
					  Outlet-Centers auf dem Güterbahnhofsgelände kann deutlich 
					  spürbare Folgen für das Stadtbild haben, zeigen 
					  Berechnungen der Niederrheinischen Industrie- und 
					  Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve. Danach können die 
					  möglichen Vorteile eines DOCs, etwa ein erhöhter Zustrom 
					  von Besuchern, diese Effekte nicht kompensieren. 
 
  „Ein 
					  Outlet-Center an dieser Stelle betrifft besonders die 
					  Händler und Gastronomen in der Innenstadt“, betont 
					  IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger. „Sie 
					  sorgen für eine lebendige und attraktive Innenstadt. 
					  Dieses Gut sollten wir wertschätzen und schützen.“ 
 Besonders die kleinen und mittleren Geschäfte mit 
					  Kleidung, Schuhen, Sportartikeln und Accessoires könnten 
					  vom DOC betroffen sein. Nach Berechnungen der IHK würden 
					  sich schon geringe Umsatzeinbußen in der Innenstadt 
					  erheblich auf das Betriebsergebnis der Unternehmen 
					  auswirken.
 
 So könnten sich bei einem rund 200 
					  Quadratmeter großen Modegeschäft die Einnahmen, die nach 
					  Abzug aller Betriebskosten
  bleiben, um fast 30 Prozent reduzieren. Dies würde einen 
					  enormen Kostendruck für die Betriebe bedeuten, die dann 
					  aus der City abwandern müssten. Dieser Kostendruck könnte 
					  auch die Anzahl und Bezahlung der Beschäftigten 
					  beeinflussen. 
 „Einzelhändler und Gastronomen 
					  schaffen Ausbildungsplätze, sie sind Arbeitgeber und 
					  tragen so zum gesellschaftlichen Miteinander bei“, erklärt 
					  Dietzfelbinger. Die Betriebe vor Ort haben Interesse 
					  daran, auszubilden und Mitarbeiter langfristig an ihr 
					  Geschäft zu binden.
 
 
  Lokale 
					  Geschäfte als Visitenkarte der Stadt Nach 
					  Berechnungen der IHK ist ein Umsatzverlust in der 
					  Innenstadt von etwa 80.000 Euro pro Einkaufstag zu 
					  erwarten, an besonderen Verkaufstagen wie in der 
					  Adventszeit sogar von bis zu 100.000 Euro.
 
 „Die 
					  Folgen des DOCs, so wie es jetzt geplant ist, lassen sich 
					  gut am Beispiel anderer Städte in der Region ablesen. Wir 
					  brauchen deshalb ein Handelskonzept für die gesamte 
					  Stadt“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Wenn wir 
					  möchten, dass Unternehmen in die City investieren, müssen 
					  wir ihnen Sicherheit geben. Wir müssen die Entwicklung der 
					  Innenstadt verlässlich und langfristig planen. Gute 
					  Vorschläge dafür liegen seit Jahren vor, so zum Beispiel 
					  der Masterplan Innenstadt von Lord Norman Foster, der vom 
					  Duisburger Rat beschlossen wurde“, appelliert 
					  Dietzfelbinger für eine klare Linie.
 
 Auswirkungen auf Nachbarstädte
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 Grafiken: 
					  Niederrheinische IHK
 
 
 Die Ansiedlung des 
					  Outlet-Centers in Duisburg kann jedoch nicht nur für die 
					  Duisburger Innenstadt unmittelbare Folgen haben. Aufgrund 
					  der Magnetwirkung können sich in einem Einzugsbereich von 
					  etwa 30 bis 45 Minuten Fahrzeit Auswirkungen auf die 
					  Umsatzzahlen in den Nachbarstädten wie Wesel, Moers, 
					  Dinslaken oder Hünxe ergeben. Zu erwarten sind 
					  Umsatzeinbußen zwischen 5 und 15 Prozent, haben die 
					  Berechnungen der IHK ergeben.
 
 
 BZ
					   auf ein Wort von Harald Jeschke
 Gesetzgeber irgendwie und irgendwann auch gefordert
 Duisburgs OB Sören Link sprach es auf einer 
					  Wahlveranstaltung an, dass das Güterbahnhof-Areal nun 
					  einmal Kurt Krieger gehört und man nichts dagegen tun 
					  kann. Kurt Krieger ließ - wie in einem Gespräch offenbart 
					  - in Hamburg eine Brache 17 Jahre brachliegen, weil die 
					  Stadt ihm nicht entgegenkam.
 
 Stellt sich doch die 
					  Frage, ob nicht irgendwann, wie im Fall der Problem- bzw. 
					  Schrottimmobilien, der Gesetzgeber gefragt ist! Nach 
					  vielen Jahren des Stillstands - siehe auch Eckgrundstück 
					  ehemalige "Gaststätte Rupp" in Neudorf in unmittelbarer 
					  Nähe des Hauptbahnhofs - könnte der Staat den Kommunen 
					  analog zum "Gemeinwohl-Gedanken" eine gesetzliche Handhabe 
					  geben, so ein Grundstück aufkaufen zu können und es selbst 
					  zu entwickeln.
 
 Ohne solche Grundlage - hat nichts 
					  mit Enteignung zu tun - werden die Kommunen immer 
					  erpressbar bleiben.
 
 Im Fall Krieger und dem DOC 
					  lautet die Ansage von Kriegers Bevollmächtigte Edda Metz: 
					  "Wenn das DOC nicht kommt, haben wir keine andere Idee 
					  mehr!"
 Das sagt eigentlich alles.
 
 
 
					  
 
   
					  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
					  
 
   
					  
 
 
 
 
 
 
 
 
					  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
     
					  
 
 
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