Duisburg, 06. Oktober 2017 - Was man so
alles in den Nachbarstädten in den Schaufenstern der
Geschäfte zu lesen bekommt ...
Die unmittelbaren Nachbarstädte atmen auf und zeigen
deutlich, dass sie über das Ergebnis des Bürgerbegehrens
zum DOC erleichtert sind. Manche Duisburger aber scheinen
ein gestörtes Verhältnis zur Demokratie zu haben und
würden anscheinend gerne so lange wählen lassen, bis ihnen
das Ergebnis passt.
Natürlich werden einige wenige,
die sich weder durch die (a)sozialen Netzwerke, noch durch
die verschiedenen Parteien, Wählergruppen und Initiativen
auf den Duisburger Straßen während des Dreifach-Wahlkampfs
informierten, 'falsch' gewählt haben. Das dürfte sich aber
gegenseitig aufheben.
Ich bin aus meinem
beruflichen und politischen Umfeld informiert worden, dass
auch DOC-Gegner mit Stolz erzählten, dass sie mit 'Nein'
gestimmt hätten und so mitgeholfen hätten, das DOC zu
verhindern ... die Fehler sind halt aufgrund der
bürokratischen, oralhaften Formulierung passiert. Auf
beiden Seiten.
Daraus einen Grund zu konstruieren,
um das Ergebnis anzuzweifeln, lässt einen schon am
grundsätzlichen Demokratieverständnis zweifeln. Aber es
passt durchaus zu so manchem Befürworter des DOC, die
Demokratie und Meinungsfreiheit für sich beanspruchen,
nicht aber Andersdenkenden einräumen. Übrigens ein Merkmal
des Faschismus.
Sie tragen die einzig richtige
Meinung insbesondere durch die (a)sozialen Netzwerke,
haben die einzig gültige Wahrheit anscheinend für sich
gepachtet und lassen, auch noch nach dem Bürgerbegehren,
einfach nicht locker.
Sie schreiben vor, wer
(bezahlte) Werbung machen 'darf', wer neutral sein 'muss'
und unterstellen bösartig die Verbreitung von falschen
oder gar gefälschten Informationen. Entweder weil diese
Leute den Artikel nicht, auch nicht in Gänze, gelesen
haben, nicht verstanden haben oder vielleicht auch, weil
ihnen der Inhalt nicht passte.
Meinung,
nicht Meinungsmache! Im Gegensatz zu
mittlerweile vielen Ländern, zu denen jetzt auch leider
die Türkei gehört, gilt in der Bundesrepublik Deutschland
immer noch das
Grundgesetz (für die
Bundesrepublik Deutschland) Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2)
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur
Verfassung.
Genau das haben einige, wenige
DOC-Befürworter mit Füßen getreten.
Und treten
jetzt nach. In vielen Sportarten würde man dafür des
Platzes verwiesen!
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