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'Dankeschön' aus den Nachbarstädten
Oder weiterwählen bis das Ergebnis passt? DOC und doch kein Ende?
Jochem Knörzer

Duisburg, 06. Oktober 2017 - Was man so alles in den Nachbarstädten in den Schaufenstern der Geschäfte zu lesen bekommt ...

Die unmittelbaren Nachbarstädte atmen auf und zeigen deutlich, dass sie über das Ergebnis des Bürgerbegehrens zum DOC erleichtert sind. Manche Duisburger aber scheinen ein gestörtes Verhältnis zur Demokratie zu haben und würden anscheinend gerne so lange wählen lassen, bis ihnen das Ergebnis passt.

Natürlich werden einige wenige, die sich weder durch die (a)sozialen Netzwerke, noch durch die verschiedenen Parteien, Wählergruppen und Initiativen auf den Duisburger Straßen während des Dreifach-Wahlkampfs informierten, 'falsch' gewählt haben. Das dürfte sich aber gegenseitig aufheben.

Ich bin aus meinem beruflichen und politischen Umfeld informiert worden, dass auch DOC-Gegner mit Stolz erzählten, dass sie mit 'Nein' gestimmt hätten und so mitgeholfen hätten, das DOC zu verhindern ... die Fehler sind halt aufgrund der bürokratischen, oralhaften Formulierung passiert. Auf beiden Seiten.

Daraus einen Grund zu konstruieren, um das Ergebnis anzuzweifeln, lässt einen schon am grundsätzlichen Demokratieverständnis zweifeln. Aber es passt durchaus zu so manchem Befürworter des DOC, die Demokratie und Meinungsfreiheit für sich beanspruchen, nicht aber Andersdenkenden einräumen. Übrigens ein Merkmal des Faschismus.

Sie tragen die einzig richtige Meinung insbesondere durch die (a)sozialen Netzwerke, haben die einzig gültige Wahrheit anscheinend für sich gepachtet und lassen, auch noch nach dem Bürgerbegehren, einfach nicht locker.

Sie schreiben vor, wer (bezahlte) Werbung machen 'darf', wer neutral sein 'muss' und unterstellen bösartig die Verbreitung von falschen oder gar gefälschten Informationen. Entweder weil diese Leute den Artikel nicht, auch nicht in Gänze, gelesen haben, nicht verstanden haben oder vielleicht auch, weil ihnen der Inhalt nicht passte.

Meinung, nicht Meinungsmache!
Im Gegensatz zu mittlerweile vielen Ländern, zu denen jetzt auch leider die Türkei gehört, gilt in der Bundesrepublik Deutschland immer noch das

Grundgesetz (für die Bundesrepublik Deutschland)
Artikel 5 
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Genau das haben einige, wenige DOC-Befürworter mit Füßen getreten.

Und treten jetzt nach. In vielen Sportarten würde man dafür des Platzes verwiesen!