Bundesverwaltungsgericht hält
Fahrverbote nur dann für zulässig,
wenn sie sich als einzig geeignete
Maßnahme zur Einhaltung der
NO-Grenzwerte erweisen.
Düsseldorf/Duisburg, 27. Februar 2018 - Ministerin
Schulze Föcking: "Wir müssen den
Ausstoß von Stickoxiden mit
geeigneten anderen Maßnahmen so
schnell und so weit wie möglich
reduzieren." Nach nationalem
Recht können Dieselfahrverbote nicht
erfolgen. Dies hat das
Bundesverwaltungsgericht heute
bestätigt. In seinem heutigen Urteil
hat es allerdings darauf
hingewiesen, dass diese Sperrwirkung
des deutschen Rechts durch das
Europarecht überwunden werden muss,
wenn keine andere Möglichkeit
besteht, die Grenzwerte zu
erreichen. Insofern wurden die
Urteile der Verwaltungsgerichte
Düsseldorf und Stuttgart abgeändert.
"Diese Entscheidung schafft
Rechtssicherheit, bedeutet aber
nicht, dass jetzt in Düsseldorf und
anderen Städten, in denen die
Luftqualitätsgrenzwerte
überschritten werden, Fahrverbote
angeordnet werden. Dies kann, darin
hat uns das Bundesverwaltungsgericht
bestätigt, nur die Ultima Ratio
sein", sagte Umweltministerin
Christina Schulze Föcking anlässlich
des Urteils.
Ob und inwieweit
Dieselfahrverbote zur Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte erforderlich
sind, obliegt der Prüfung und
Entscheidung der zuständigen
Bezirksregierung. Dabei ist der
Hinweis des
Bundesverwaltungsgerichts zu
berücksichtigen, dass insbesondere
die Wahrung der Verhältnismäßigkeit
zu beachten ist. So dürfen
Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1.
September 2019 mit Verkehrsverboten
belegt werden. Darüber hinaus, so
dass Bundesverwaltungsgericht,
bedürfe es hinreichender Ausnahmen,
zum Beispiel für Handwerker oder
bestimmte Anwohnergruppen. Zudem
hat das Gericht deutlich gemacht,
dass Fahrverbote nur dann zulässig
sind, wenn ein Verkehrsverbot für
Diesel-Kraftfahrzeuge sich als die
einzig geeignete Maßnahme erweist,
den Zeitraum einer Nichteinhaltung
der NO-Grenzwerte so kurz wie
möglich zu halten.
"Die
Landesregierung hält weiterhin an
dem Ziel fest, die gesetzlichen
Grenzwerte durch geeignete andere
Maßnahmen als Dieselfahrverbote
einhalten zu können", sagte
Ministerin Schulze Föcking. "Ziel
der Landesregierung ist es, den
Ausstoß von Stickoxiden mit
geeigneten Maßnahmen so schnell und
so weit wie möglich zu reduzieren.
Dafür wurde bereits eine Vielzahl
von Maßnahmen auf den Weg gebracht."
Dazu würden alle Maßnahmen und
Potenziale ausgeschöpft, die einen
geringeren Eingriff in die Rechte
der Bürgerinnen und Bürger bedeuten
als Fahrverbote.
Die
Landesregierung unterstützt Städte,
Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen
bei der Umsetzung neuer
Verkehrskonzepte und fördert mit dem
Ziel emissionsarmer Innenstädte die
Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen
und Ladesäulen. Zudem unterstützt
die Landesregierung den Einsatz von
Elektro- und wasserstoffbetriebenen
Linienbussen im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sowie den
Ausbau alternativer Antriebe und die
Weiterentwicklung emissionsarmer
konventioneller Antriebe.
Was die
Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen
betrifft, sieht die Landesregierung
die Automobilindustrie in der
Pflicht. "Wir müssen mit der Branche
intensiv reden, in welcher Form
technische machbare Nachrüstungen
sehr zeitnah und für die Autofahrer
kostenneutral realisiert werden
können. Dann würden rasch weitere
spürbare Verbesserungen der
Luftqualität in unseren Städten
eintreten", sagte die Ministerin.
In
Nordrhein-Westfalen sind derzeit 33
Luftreinhaltepläne sowie der
regionale Luftreinhalteplan
Ruhrgebiet in Kraft. In Düsseldorf
beispielsweise ist es mit den
bisherigen Luftreinhalteplänen
gelungen, die Feinstaubgrenzwerte
seit 2012 einzuhalten. Auch ist es
gelungen, die
Stickstoffdioxidbelastung
beispielsweise an der viel
befahrenen Corneliusstraße in
Düsseldorf von 74 Mikrogramm im Jahr
2008 um 18 Mikrogramm auf 56
Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im
vergangenen Jahr zu reduzieren.
Ähnliche Erfolge wurden an
zahlreichen anderen Stellen im Land
erzielt.
Mit der in Arbeit
befindlichen Fortschreibung des
Luftreinhalteplans Düsseldorf sollen
weitere Minderungspotenziale
mobilisiert werden. Die Liste
potentieller zusätzlicher Maßnahmen
reicht von der vorgezogenen
Modernisierung der Busse über
Verkehrs-, Parkraum- und
Mobilitätsmanagement, über die
Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV
bis hin zum Ausbau von Radwegen und
Radschnellwegen, der Förderung von
Elektromobilität und alternativer
Kraftstoffe. Die Rheinbahn
Düsseldorf beispielsweise investiert
70 Millionen Euro in die
Modernisierung der Busflotte mit
Leichtbau- und Euro VI- sowie
Elektrobussen.
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