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Hochfelder SPD-Ratsmitglieder gegen Problemimmobilien im Stadtteil
Jochem Knörzer

Duisburg, 25. September 2018 - Mit dieser Überschrift 'Hochfelder SPD-Ratsmitglieder gegen Problemimmobilien im Stadtteil' erreichte uns eine Pressemitteilung der SPD. Da stellte sich die Frage, ob es eine veraltete Mitteilung aus vergangenen Jahren war, denn
November 2016: Mängelbeseitigumg brachte erhebliche Brandschutzmängel ans Tageslicht
Wieder ein Haus auf der Hochfeldstraße geräumt

Oktober 2016: 'TaskForce Problemimmobilien' in  Hochfeld im Einsatz
Rechtsdezernentin Dr. Lesmeister bei jeder Begehung vor Ort

die 'TaskForce' hatte doch längst auch in Hochfeld zugeschlagen.

Liest man weiter, stellt man fest, dass die Überschrift irreführend gewählt wurde. Die Stadt Duisburg hat, noch nicht im Rat, aber immerhin im Haupt- und Finanzausschuss, sich ein besonderes Vorkaufsrecht für 'Problemimmobilien' eingeräumt.

Gut so!

Pressemitteilung
Im zentralen Bereich von Hochfeld gibt es neben Gebäuden in einem guten Zustand auch baufällige Häuser und marode Straßenzüge. „Wir wollen nicht akzeptieren, dass Eigentümer ihre Häuser verkommen lassen und Problemimmobilien entstehen“, machen die beiden Hochfelder SPD-Ratsmitglieder Andrea Demming-Rosenberg und Theo Peters deutlich.

Der Bereich zwischen Rudolph-Schock-Straße und Wörthstraße westlich und Heerstraße östlich ist durch eine dichte und überwiegend viergeschossige Bebauung gekennzeichnet. Die vorhandene Altbausubstanz leidet unter der mangelnden Investitionsbereitschaft der Eigentümer. Teilweise entstehen Problemimmobilien und Überbelegungen.

„Deshalb ist es gut, dass die Stadt Duisburg nun ein Vorkaufsrecht bekommt. Damit erhält sie die Möglichkeit, Problemimmobilien zu kaufen und abzureißen oder zu sanieren. Auch mehr Grünflächen in diesem Bereich sind wünschenswert“, so Andrea Demming-Rosenberg. Das besondere Vorkaufsrecht ermöglicht der Stadt bei Grundstücksverkäufen zwischen Eigentümern und interessierten Dritten, das Grundstück zu erwerben. „Auf diese Weise können nicht gewünschte Entwicklungen in Hochfeld verhindert werden. Stattdessen können neue Wohngebäude errichtet werden und es können neue Frei- und Grünflächen entstehen“, freut sich Theo Peters.

Das Vorkaufsrecht wird in jedem Einzelfall geprüft und nur ausgeübt, wenn es zur Verwirklichung der Pläne notwendig ist und innerhalb der bestehenden Finanzmittel umgesetzt werden kann.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Satzung über das Vorkaufsrecht am Montag einstimmig zugestimmt.