Duisburg, 25. September 2018 - Mit
dieser Überschrift 'Hochfelder SPD-Ratsmitglieder gegen
Problemimmobilien im Stadtteil' erreichte uns eine
Pressemitteilung der SPD. Da stellte sich die Frage, ob es
eine veraltete Mitteilung aus vergangenen Jahren war, denn
November 2016:
Mängelbeseitigumg brachte erhebliche Brandschutzmängel ans
Tageslicht
Wieder ein Haus auf der Hochfeldstraße geräumt
Oktober 2016:
'TaskForce Problemimmobilien' in Hochfeld im Einsatz
Rechtsdezernentin Dr. Lesmeister bei jeder Begehung vor
Ort die 'TaskForce' hatte doch längst
auch in Hochfeld zugeschlagen.
Liest man
weiter, stellt man fest, dass die Überschrift irreführend
gewählt wurde. Die Stadt Duisburg hat, noch nicht im Rat,
aber immerhin im Haupt- und Finanzausschuss, sich ein
besonderes Vorkaufsrecht für 'Problemimmobilien'
eingeräumt.
Gut so!
Pressemitteilung Im
zentralen Bereich von Hochfeld gibt es neben Gebäuden in
einem guten Zustand auch baufällige Häuser und marode
Straßenzüge. „Wir wollen nicht akzeptieren, dass
Eigentümer ihre Häuser verkommen lassen und
Problemimmobilien entstehen“, machen die beiden Hochfelder
SPD-Ratsmitglieder Andrea Demming-Rosenberg und Theo
Peters deutlich.
Der Bereich zwischen
Rudolph-Schock-Straße und Wörthstraße westlich und
Heerstraße östlich ist durch eine dichte und überwiegend
viergeschossige Bebauung gekennzeichnet. Die vorhandene
Altbausubstanz leidet unter der mangelnden
Investitionsbereitschaft der Eigentümer. Teilweise
entstehen Problemimmobilien und Überbelegungen.
„Deshalb ist es gut, dass die Stadt Duisburg nun ein
Vorkaufsrecht bekommt. Damit erhält sie die Möglichkeit,
Problemimmobilien zu kaufen und abzureißen oder zu
sanieren. Auch mehr Grünflächen in diesem Bereich sind
wünschenswert“, so Andrea Demming-Rosenberg. Das besondere
Vorkaufsrecht ermöglicht der Stadt bei
Grundstücksverkäufen zwischen Eigentümern und
interessierten Dritten, das Grundstück zu erwerben. „Auf
diese Weise können nicht gewünschte Entwicklungen in
Hochfeld verhindert werden. Stattdessen können neue
Wohngebäude errichtet werden und es können neue Frei- und
Grünflächen entstehen“, freut sich Theo Peters.
Das
Vorkaufsrecht wird in jedem Einzelfall geprüft und nur
ausgeübt, wenn es zur Verwirklichung der Pläne notwendig
ist und innerhalb der bestehenden Finanzmittel umgesetzt
werden kann.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat
der Satzung über das Vorkaufsrecht am Montag einstimmig
zugestimmt.
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