| Duisburg, 25. September 2018 - Mit 
					  dieser Überschrift 'Hochfelder SPD-Ratsmitglieder gegen 
					  Problemimmobilien im Stadtteil' erreichte uns eine 
					  Pressemitteilung der SPD. Da stellte sich die Frage, ob es 
					  eine veraltete Mitteilung aus vergangenen Jahren war, dennNovember 2016:
					  
					  Mängelbeseitigumg brachte erhebliche Brandschutzmängel ans 
					  Tageslicht
 Wieder ein Haus auf der Hochfeldstraße geräumt
 Oktober 2016: 
					  
					  
					  'TaskForce Problemimmobilien' in  Hochfeld im Einsatz
 Rechtsdezernentin Dr. Lesmeister bei jeder Begehung vor 
					  Ort
 die 'TaskForce' hatte doch längst 
					  auch in Hochfeld zugeschlagen.
 
 Liest man 
					  weiter, stellt man fest, dass die Überschrift irreführend 
					  gewählt wurde. Die Stadt Duisburg hat, noch nicht im Rat, 
					  aber immerhin im Haupt- und Finanzausschuss, sich ein 
					  besonderes Vorkaufsrecht für 'Problemimmobilien' 
					  eingeräumt.
 
 Gut so!
 
 Pressemitteilung
 Im 
					  zentralen Bereich von Hochfeld gibt es neben Gebäuden in 
					  einem guten Zustand auch baufällige Häuser und marode 
					  Straßenzüge. „Wir wollen nicht akzeptieren, dass 
					  Eigentümer ihre Häuser verkommen lassen und 
					  Problemimmobilien entstehen“, machen die beiden Hochfelder 
					  SPD-Ratsmitglieder Andrea Demming-Rosenberg und Theo 
					  Peters deutlich.
 
 Der Bereich zwischen 
					  Rudolph-Schock-Straße und Wörthstraße westlich und 
					  Heerstraße östlich ist durch eine dichte und überwiegend 
					  viergeschossige Bebauung gekennzeichnet. Die vorhandene 
					  Altbausubstanz leidet unter der mangelnden 
					  Investitionsbereitschaft der Eigentümer. Teilweise 
					  entstehen Problemimmobilien und Überbelegungen.
 
 „Deshalb ist es gut, dass die Stadt Duisburg nun ein 
					  Vorkaufsrecht bekommt. Damit erhält sie die Möglichkeit, 
					  Problemimmobilien zu kaufen und abzureißen oder zu 
					  sanieren. Auch mehr Grünflächen in diesem Bereich sind 
					  wünschenswert“, so Andrea Demming-Rosenberg. Das besondere 
					  Vorkaufsrecht ermöglicht der Stadt bei 
					  Grundstücksverkäufen zwischen Eigentümern und 
					  interessierten Dritten, das Grundstück zu erwerben. „Auf 
					  diese Weise können nicht gewünschte Entwicklungen in 
					  Hochfeld verhindert werden. Stattdessen können neue 
					  Wohngebäude errichtet werden und es können neue Frei- und 
					  Grünflächen entstehen“, freut sich Theo Peters.
 
 Das 
					  Vorkaufsrecht wird in jedem Einzelfall geprüft und nur 
					  ausgeübt, wenn es zur Verwirklichung der Pläne notwendig 
					  ist und innerhalb der bestehenden Finanzmittel umgesetzt 
					  werden kann.
 
 Der Haupt- und Finanzausschuss hat 
					  der Satzung über das Vorkaufsrecht am Montag einstimmig 
					  zugestimmt.
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
					  
 
 
   
					  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
					  
 
   
					  
 
 
 
 
 
 
 
 
					  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
     
					  
 
 
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