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Fahrerlaubnis bleibt unberührt
EU-Regeln zum Führerscheinumtausch
Bundesrat zur Entzerrung des Führerschein-Umtausches

Duisburg, 15. Februar 2019 - Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch alter Führerscheine in EU-Plastikkarten bis 2033 in der Praxis effektiv umzusetzen.

Umtausch alter Papierführerscheine
Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, fordert der Bundesrat einen gestaffelten Umtausch der Führerscheindokumente nach einem differenzierten Stufenplan:
Die rund 15 Millionen alten Papierführerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, sollen ab 2022 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen umgetauscht werden - beginnend mit dem Jahrgang 1953. Ältere Führerscheininhaber sind von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit. Für die ca. 28 Millionen ab dem Jahr 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss den Umtausch nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.

Ist der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden, gilt das Geburtsjahr des Führerscheininhaber
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Ist der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden, so gilt das Ausstellungsjahr
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Engpässe vermeiden
Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden in die Lage versetzen, die ungeheure Masse an Dokumenten zu bewältigen und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Fahrerlaubnis bleibt unberührt
In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass die EU-Umtauschpflicht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument bezieht - die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich gelten weiterhin unbefristet. Beim Umtausch erfolgt also keine neue Prüfung. Der Bundesrat bedauert, dass die Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend über die zwingenden EU-Vorgaben informiert wurde. Er bittet die Bundesregierung, dies umgehend nachzuholen.

Nächster Schritt: Umsetzung durch die Bundesregierung
Die Forderung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch ist Bedingung für die Zustimmung des Bundesrates zu einer Regierungsverordnung mit eher technischen Anpassungen bei der Führerscheinprüfung: Sie soll durch ein Fahraufgabenkatalog und ein elektronisches Prüfprotokoll optimiert werden, um die Sicherheit der Fahranfänger zu erhöhen.

Setzt die Bundesregierung den Fristenplan zum Führerscheinumtausch um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft treten lassen.