Duisburg, 15. Februar 2019 - Der
Bundesrat setzt sich dafür ein, die zwingenden EU-Vorgaben
zum Umtausch alter Führerscheine in EU-Plastikkarten bis
2033 in der Praxis effektiv umzusetzen.
Umtausch alter Papierführerscheine Um den
Umtauschprozess für die rund 43 Millionen
Führerscheininhaber zu entzerren, fordert der Bundesrat
einen gestaffelten Umtausch der Führerscheindokumente nach
einem differenzierten Stufenplan: Die rund 15 Millionen
alten Papierführerscheine, die vor dem
Jahr 1999 ausgestellt worden sind, sollen
ab 2022 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen
umgetauscht werden - beginnend mit dem Jahrgang
1953. Ältere Führerscheininhaber sind von der
Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit. Für die ca. 28
Millionen ab dem Jahr 1999 ausgestellten
Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss den
Umtausch nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.
Ist der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt
worden, gilt das Geburtsjahr des Führerscheininhaber
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar
2022 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.
Januar 2023 1965 bis 1970: Umtausch
bis 19. Januar 2024 1971 oder später:
Umtausch bis 19. Januar 2025
Ist der Führerschein
ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden, so gilt das
Ausstellungsjahr 1999 bis 2001:
Umtausch bis 19. Januar 2026 2002 bis 2004:
Umtausch bis 19. Januar 2027 2005 bis 2007:
Umtausch bis 19. Januar 2028 2008:
Umtausch bis 19. Januar 2029 2009:
Umtausch bis 19. Januar 2030 2010:
Umtausch bis 19. Januar 2031 2011:
Umtausch bis 19. Januar 2032 2012 bis 18.1.2013:
Umtausch bis 19. Januar 2033
Engpässe
vermeiden Ziel ist es, bis zum Jahr 2028
möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab
diesem Zeitpunkt auch die seit 2013 neu ausgestellten
Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert
werden müssen. Die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die
Behörden in die Lage versetzen, die ungeheure Masse an
Dokumenten zu bewältigen und lange Wartezeiten für die
Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Fahrerlaubnis bleibt unberührt In einer
begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass die
EU-Umtauschpflicht sich nur auf den Führerschein als
Nachweisdokument bezieht - die jeweiligen Fahrerlaubnisse
an sich gelten weiterhin unbefristet. Beim Umtausch
erfolgt also keine neue Prüfung. Der Bundesrat bedauert,
dass die Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend über die
zwingenden EU-Vorgaben informiert wurde. Er bittet die
Bundesregierung, dies umgehend nachzuholen.
Nächster Schritt: Umsetzung durch die
Bundesregierung Die Forderung zum vorgezogenen
Führerscheinumtausch ist Bedingung für die Zustimmung des
Bundesrates zu einer Regierungsverordnung mit eher
technischen Anpassungen bei der Führerscheinprüfung: Sie
soll durch ein Fahraufgabenkatalog und ein elektronisches
Prüfprotokoll optimiert werden, um die Sicherheit der
Fahranfänger zu erhöhen.
Setzt die Bundesregierung
den Fristenplan zum Führerscheinumtausch um, kann sie die
Verordnung verkünden und in Kraft treten lassen.
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