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Fehlender Brandschutz
Nutzung zweier Häuser auf der Husemannstraße in Homberg untersagt

Stadt stellt kurzfristig Ersatzwohnraum zur Verfügung 

Duisburg, 22. Februar 2019 - Update Zugangsregelung für Mieter der Husemannstraße
Nach wie vor haben die Mieter der Husemannstraße 1 und 3 die Möglichkeit zu ihren Wohnungen zu gelangen. Dies ist ab morgen in folgenden Zeitfenstern möglich:
1. Samstag, 23.02.2019, in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr
2. Montag, 25.02.2019, in der Zeit von 16 Uhr bis 20 Uhr
3. Dienstag, 26.02.2019, in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr
4. Donnerstag, 07.03.2019, in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr
5. Samstag, 09.03.2019, in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr

Nach dem 9. März können unter der Rufnummer 0203/283-8725 montags bis freitags, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, zukünftige Sammeltermine für den Zutritt zu ihren Wohnungen abgestimmt werden.


Duisburg, 15. Februar 2019 - Hunde, Katzen, Papagei und Kaninchen mussten ins Tierheim
Bis 23.30 Uhr hatten alle Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen verlassen. 41 Menschen kamen vorübergehend in der von der Stadt bereitgestellten Notunterkunft in Duisburg-Neudorf unter. Sieben Personen mussten in Krankenhäusern untergebracht werden.

Fünf Hunde, vier Katzen, ein Papagei und ein Kaninchen mussten die Nacht im Tierheim verbringen und wurden vor Ort in Empfang genommen.

Nummern zur Kontaktaufnahme aktiv
Die Stadt hat über Call Duisburg Notfallnummern geschaltet: Betroffene Mieter der Husemannstraße mit Fragen zur Wohnraumvermittlung wenden sich bitte an Call Duisburg unter (0203) 94000. Wenn Mieter nochmals in ihre Wohnungen möchten, können sie sich an das Bürger- und Ordnungsamt wenden unter der zentralen Telefonnummer 0203 / 283 8725.

Um Mieter, die besonders sensibel zu betreuen sind (zum Beispiel pflegebedürftige Personen), kümmert sich die Stadt proaktiv und klärt alle Fragen im direkten Austausch mit ihnen.

Abholung von Gegenständen aus der Wohnung möglich
Die Mieter haben selbstverständlich die Möglichkeit, weitere Gegenstände aus den Wohnungen zu holen. Dies ist in folgenden Zeitfenstern möglich:
Freitag 15.02. 15.30 - 21 Uhr,
Samstag 16.02. 9 - 16Uhr,
Montag 18.02. 9.00 - 18.00 Uhr.
Danach (ab 19. Februar) gibt es eine neue Regelung nach Bedarf.

Vermieter zur Mängelbeseitigung aufgefordert
Die Bauordnung hatte am gestrigen Tag im Rahmen der Räumung mehrere Kontakte zu dem Eigentümer der Immobilien und steht auf Nachfrage für die fachliche Begleitung der Mängelbeseitigung zur Verfügung.                                                                                           

Der Eigentümer hat am gestrigen Tag angekündigt, er werde kurzfristig Handwerker beauftragen, die die festgestellten Mängel abstellen sollen. Ob dieses erfolgt  ist, ist nicht bekannt. Die Stadt Duisburg betont, dass nur der Vermieter dafür sorgen kann, dass die Mieter schnell aus ihrer unangenehmen Situation befreit werden und zurück in ihre Wohnungen kommen.

Nutzung zweier Häuser auf der Husemannstraße in Homberg untersagt
Duisburg, 14. Februar 2019 - Bei einer heutigen Begehung der Häuser an der Husemannstraße wurden eklatante Brandschutzmängel festgestellt. Die Stadt hat daher die Nutzung der Häuser mit sofortiger Wirkung untersagt, da für die Bewohner bei einem möglichen Brand eine akute Lebensgefahr besteht. Insgesamt sind mehr als 200 Menschen betroffen.

In der vergangenen Woche wurde bei Brandverhütungsschauen in den oben genannten Häusern Mängel festgestellt, die eine intensivere Begutachtung unter Hinzuziehung weiterer Fachleute erforderlich machte. Bei der darauf folgenden heutigen Begehung stellte sich heraus, dass die Mängel so gravierend sind, dass die beiden Häuser ab sofort nicht mehr genutzt werden können, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

Aufgrund offener Schächte vom Keller über den Treppenraum bis in die einzelnen Wohnungen könnte sich bei einem Brand der Rauch ungehindert im gesamten Haus ausbreiten.

Die Rettungswege würden umgehend verrauchen, so dass eine Rettung der Bewohner durch die Feuerwehr nicht mehr sichergestellt wäre.

Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, den Mietern im Rahmen des Mietverhältnisses adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Da viele Bewohner älter und pflegebedürftig sind, stellt die Stadt für die nächsten Tage allen, die nicht bei Freunden oder Verwandten unterkommen, kurzfristig eine Unterkunft zur Verfügung.

Der Eigentümer muss sich nun unverzüglich um entsprechenden Ersatzwohnraum kümmern. Kommt er dem nicht nach, hilft die Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales und Wohnen. Die Kosten für die Unterbringung muss dann der Eigentümer tragen.

Bis zum Abend müssen alle Bewohner die Häuser Husemannstraße 1-3 verlassen.