Duisburg, 22. Februar 2019 -
Update Zugangsregelung für Mieter der Husemannstraße
Nach wie vor haben die Mieter der
Husemannstraße 1 und 3 die Möglichkeit zu ihren Wohnungen
zu gelangen. Dies ist ab morgen in folgenden Zeitfenstern
möglich: 1. Samstag, 23.02.2019, in der Zeit von 10 Uhr
bis 18 Uhr 2. Montag, 25.02.2019, in der Zeit von 16
Uhr bis 20 Uhr 3. Dienstag, 26.02.2019, in der Zeit von
10 Uhr bis 13 Uhr 4. Donnerstag, 07.03.2019, in der
Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr 5. Samstag, 09.03.2019, in
der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr
Nach dem 9. März
können unter der Rufnummer 0203/283-8725 montags bis
freitags, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, zukünftige
Sammeltermine für den Zutritt zu ihren Wohnungen
abgestimmt werden.
Duisburg, 15. Februar 2019 - Hunde,
Katzen, Papagei und Kaninchen mussten ins Tierheim Bis 23.30 Uhr hatten alle Bewohnerinnen und
Bewohner ihre Wohnungen verlassen. 41 Menschen kamen vorübergehend in der von
der Stadt bereitgestellten Notunterkunft in Duisburg-Neudorf unter. Sieben
Personen mussten in Krankenhäusern untergebracht werden.
Fünf Hunde, vier
Katzen, ein Papagei und ein Kaninchen mussten die Nacht im Tierheim verbringen
und wurden vor Ort in Empfang genommen.
Nummern zur
Kontaktaufnahme aktiv Die Stadt hat über Call Duisburg
Notfallnummern geschaltet: Betroffene Mieter der Husemannstraße mit Fragen zur
Wohnraumvermittlung wenden sich bitte an Call Duisburg unter (0203) 94000. Wenn
Mieter nochmals in ihre Wohnungen möchten, können sie sich an das Bürger- und
Ordnungsamt wenden unter der zentralen Telefonnummer 0203 / 283 8725.
Um
Mieter, die besonders sensibel zu betreuen sind (zum
Beispiel pflegebedürftige Personen), kümmert sich die
Stadt proaktiv und klärt alle Fragen im direkten Austausch
mit ihnen.
Abholung von Gegenständen aus
der Wohnung möglich Die Mieter haben
selbstverständlich die Möglichkeit, weitere Gegenstände
aus den Wohnungen zu holen. Dies ist in folgenden
Zeitfenstern möglich: Freitag 15.02. 15.30 - 21 Uhr,
Samstag 16.02. 9 - 16Uhr, Montag 18.02. 9.00 -
18.00 Uhr. Danach (ab 19. Februar) gibt es eine neue
Regelung nach Bedarf.
Vermieter zur
Mängelbeseitigung aufgefordert Die
Bauordnung hatte am gestrigen Tag im Rahmen der Räumung
mehrere Kontakte zu dem Eigentümer der Immobilien und
steht auf Nachfrage für die fachliche Begleitung der
Mängelbeseitigung zur Verfügung.
Der Eigentümer hat am gestrigen Tag angekündigt,
er werde kurzfristig Handwerker beauftragen, die die
festgestellten Mängel abstellen sollen. Ob dieses erfolgt
ist, ist nicht bekannt. Die Stadt Duisburg betont, dass
nur der Vermieter dafür sorgen kann, dass die Mieter
schnell aus ihrer unangenehmen Situation befreit werden
und zurück in ihre Wohnungen kommen.
Nutzung zweier Häuser auf der Husemannstraße in Homberg
untersagt Duisburg, 14. Februar 2019 - Bei einer
heutigen Begehung der Häuser an der Husemannstraße wurden
eklatante Brandschutzmängel festgestellt. Die Stadt hat
daher die Nutzung der Häuser mit sofortiger Wirkung
untersagt, da für die Bewohner bei einem möglichen Brand
eine akute Lebensgefahr besteht. Insgesamt sind mehr als
200 Menschen betroffen.
In der vergangenen Woche
wurde bei Brandverhütungsschauen in den oben genannten
Häusern Mängel festgestellt, die eine intensivere
Begutachtung unter Hinzuziehung weiterer Fachleute
erforderlich machte. Bei der darauf folgenden heutigen
Begehung stellte sich heraus, dass die Mängel so
gravierend sind, dass die beiden Häuser ab sofort nicht
mehr genutzt werden können, um Gefahr für Leib und Leben
abzuwenden.
Aufgrund offener Schächte vom Keller über den Treppenraum
bis in die einzelnen Wohnungen könnte sich bei einem Brand
der Rauch ungehindert im gesamten Haus ausbreiten.
Die Rettungswege würden umgehend verrauchen, so dass eine
Rettung der Bewohner durch die Feuerwehr nicht mehr
sichergestellt wäre.
Grundsätzlich ist es Sache
des Vermieters, den Mietern im Rahmen des
Mietverhältnisses adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu
stellen. Da viele Bewohner älter und pflegebedürftig sind,
stellt die Stadt für die nächsten Tage allen, die nicht
bei Freunden oder Verwandten unterkommen, kurzfristig eine
Unterkunft zur Verfügung.
Der Eigentümer muss sich
nun unverzüglich um entsprechenden Ersatzwohnraum kümmern.
Kommt er dem nicht nach, hilft die Fachstelle für
Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales und Wohnen. Die
Kosten für die Unterbringung muss dann der Eigentümer
tragen.
Bis zum Abend müssen alle Bewohner die
Häuser Husemannstraße 1-3 verlassen.
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