Duisburg, 28. August 2019 - „Die
vorliegenden Pläne sind ein guter und wichtiger Schritt in
die richtige Richtung“, kommentierte Haus &
Grund-Präsident Kai Warnecke heute den Abschlussbericht
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG-Rechts.
Der Eigentümerverband begrüßt vor allem die Empfehlung des
Gremiums, für das Recht der baulichen Maßnahmen eine große
Lösung anzustreben und die Möglichkeiten der
Wohnungseigentümer, das gemeinschaftliche Eigentum zu
modifizieren, zu erweitern.
„Es wird Zeit, endlich
mit der Flickschusterei der Reformen und Reförmchen
aufzuhören. Das geltende Recht hat in vielen
Eigentümergemeinschaften Veränderungen verhindert“, so
Warnecke. Die geplante Reform könne so erheblich dazu
beitragen, den vielerorts bestehenden Sanierungsstau zu
beheben.
Positiv bewertet der Verband auch, dass
sich die Arbeitsgruppe umfassend damit beschäftigt hat,
wie WEG- und Mietrecht harmonisiert werden können.
„Damit erhalten vermietende Wohnungseigentümer endlich
die notwendige politische Aufmerksamkeit“, erläuterte Kai
Warnecke. Die aktuell vorliegenden konkreten Vorschläge
bleiben allerdings hinter den Forderungen des Verbandes
zurück.
„Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
muss zur Schaffung von Rechtssicherheit nachgebessert
werden“, betonte der Verbandspräsident. Beispielsweise
könne gesetzlich geregelt werden, dass sich das
mietvertragliche Gebrauchsrecht nach dem in der
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zulässigen Gebrauch –
also etwa nach der Teilungserklärung und der Hausordnung –
richtet.
„Jetzt besteht die Chance, künftige
Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und damit Eigentümer,
Mieter und Gerichte zu entlasten“, so Warnecke.
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