Duisburg, 03. Januar 2020 - In der
Silvesternacht haben 'chinesische Himmelslaternen' das
Affenhaus des Krefelder Zoos in Brand gesetzt, 30 Affen
und Menschenaffen verloren dabei ihr Leben. Diese
'Mini-Heißluft-Papierballons' mit offener Flammen dürfen
in den meisten Bundesländern nicht, in drei Bundesländern
nur unter strengsten Auflagen und mit Genehmigung, genutzt
werden. In diesem Fall lag eine Genehmigung nicht vor.
Auch der Duisburger Zoo verfügt u. a. über ein
Affenhaus. Hier wurde bereits durch die Presse angefragt,
welche Brandschutzmaßnahmen hier vorhanden sind, um so
eine Tragödie zu verhindern. Die bisherige Antwort des
Zoos Duisburg ist ernüchternd bis unbegreiflich.
Gibt es im Wohnbau zu Recht keinen Bestandsschutz für
nicht vorhandenen Brandschutz - darum werden im Bestand
auch Wohnhäuser ohne 'Zweiten Rettungsweg' und offenen
Schächten zu 'Problemhäusern' und müssen geräumt werden -
so scheint das für alte Tierhäuser nicht zu gelten!
In den Duisburger Tierhäusern gibt es nicht einmal
Brandmelder! Unfassbar!
Und so lautet die sinnvolle Anfrage des 'HSV-Fraktion'
im Rat der Stadt Duisburg:
Brandschutz und
Sicherheit im Zoo Duisburgs Der Brand des
Affenhauses im Krefelder Zoo in der Silvesternacht hat
nicht nur eine große Betroffenheit ausgelöst, sondern auch
Fragen nach den Brandschutzmaßnahmen und der Sicherheit in
anderen Zoos aufgeworfen.
Auf Anfrage der Presse
äußerte der Zoo Duisburg, dass Brandmeldeanlagen in alten
Tierhäusern laut Bauverordnung nicht vorgeschrieben seien
und deshalb die Anlagen im Duisburger Zoo keine
Brandmelder besäßen.
Bezugnehmend darauf bittet
die HSV-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Seit wann sind laut Bauverordnung Brandmelder
und/oder Sprinkleranlagen in Tierhäusern Pflicht? 2.
Wird es eine Überprüfung des Brandschutzkonzeptes im
Duisburger Zoo geben? 3. Ist eine freiwillige
Aufrüstung der Anlagen im Duisburger Zoo angedacht, die
unter anderem Fluchttüren vorsehen, die sich im Brandfall
in geschützte Außenbereiche öffnen?
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