Schlimm? Eine sehr deutliche Rats-Mehrheit hat sich für
6-Seen-Wedau entschieden! Duisburg, 30. Januar
2020 - Bundesweit auch auf der Immobilienmesse in München
sorgte 6-Seen-Wedau für Aufsehen. Nicht nur wegen der
Größe. Das eine von der Deutschen Bahn hinterlassene
Riesenbrache nun für dringend benötigten Wohnraum in ein
neues Wohngebiet umgewandelt wird ist der entscheidende
Punkt. Die Bahn oder ihr Immobilienvermarkter Aurelis
besitzen noch reichlich von diesen Brachen. Somit wird
auch für andere Kommunen diese Möglichkeit offen stehen -
wenn alle wie für 6-Seen-Wedau dazu bereit sind.
Dass nach fünf Jahren Disskusion um diese Art der Planung
ein Schlusstrich gezogen wird ist zu begrüßen. Dass
Duisburg mehr sozialen Wohnraum braucht ist unbestritten
wie auch die Tatsache, dass das Hauptproblem der neuen
Siedlung der Verkehr sein wird. Und die wirklich reichen
Düsseldorfer legen Wert auf ihren Standort und
Auto-Kennzeichen. Ihre Kinder dagegen könnten sich wie
Duisburger Bürger für das neue Wohngebiet interessieren.
Das Riesenprojekt aber grundsätzlich abzulehnen ist schon
fast fahrlässig zu nennen.
1000 Vorlagengseiten zur Aufarbeitung der Bürgeranregungen
oder auch Beschwerden ist einmalig. Und Nachbesserungen
bzw. die Feinjustierungen werden das Projekt ohnehin
begleiten. Wer sich jetzt immer noch nicht
mitgenommen fühlt muss sich erinnern, dass in einer
Demokratie die Mehrheit entscheidet.
Harald Jeschke
Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau-
1. Entscheidung über vorgebrachte Äußerungen und
Stellungnahmen 2. Aktualisierung der Begründung und des
Umweltberichtes 3. Satzungsbeschluss
Mehrheitlich beschlossen - Grüne und Linke dagegen
Beschlussentwurf
1. Über die Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr.1061 II –Wedau - für den Bereich
zwischen der westlichen Grenze des
Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis
Höhe der Straße "Kneippgrund", Masurenallee und östliches
Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplans
Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des
Bebauungsplans 1060 I wird, wie in den Abwägungstabellen
(Teil A-G) der Anlage 1 dieser Vorlage dargelegt,
entschieden.
2. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird
aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des
Sachstandes des Verfahrens redaktionell ergänzt. Diese
aktualisierte Begründung einschließlich des aktualisierten
Umweltberichtes wird gem. § 9 (8) BauGB übernommen und
beschlossen.
3. Der aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen
redaktionell ergänzte Bebauungsplan Nr. 1061 II –Wedau -
für den Bereich zwischen der westlichen Grenze des
Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis
Höhe der Straße "Kneippgrund", Masurenallee und östliches
Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplans
Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des
Bebauungsplans 1060 I wird gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen
1. Bisheriger Verfahrensablauf 1.1 Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt hat mit der DS 18-0602 am 02.07.2018 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1061 II –Wedau –
beschlossen. 1.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
(1) BauGB und die Unterrichtung der Einwohnerinnen und
Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) fand am 01.12.2016 statt (DS 16-1261). In dieser
Veranstaltung wurde das städtebauliche Konzept
vorgestellt. Die vorgebrachten Äußerungen und
Fragestellungen der Bürgerinnen und Bürger wurden
ausgewertet und in den Entwurfsunterlagen so weit wie
möglich berücksichtigt. Das Ergebnis der Auswertung ist
der Abwägungstabelle (Teil A) der Anlage 1 zu dieser
Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.4 zu entnehmen.
1.3 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.12.2016
bis 03.02.2017 auf Grundlage des städtebaulichen
Konzeptes. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden
ausgewertet und in den Vorentwurf zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 (2) BauGB soweit wie möglich berücksichtigt. Das
Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil B)
der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter
Punkt 12.2 zu entnehmen. Seite 4 Drucksache-Nr. 19-1434
Datum 20.12.2019 1.4 Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der
Zeit vom 08.02.2018 bis 16.03.2018 auf Grundlage eines
Bebauungsplan-Vorentwurfes. Die abgegebenen Stellungnahmen
wurden ausgewertet und in den Entwurfsunterlagen zur
öffentlichen Auslegung so weit wie möglich berücksichtigt.
Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil
D) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter
Punkt 12.3 zu entnehmen. 1.5 Öffentliche Auslegung gem. §
3 (2) BauGB Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.07.2018 bis zum
14.09.2018.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 23.07.2018 über die öffentliche
Auslegung in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen dieser
Beteiligung wurden sowohl seitens der Behörden und Träger
öffentlicher Belange als auch seitens der Öffentlichkeit
(Bürgerinnen und Bürger) Stellungnahmen zum
Bebauungsplan-Entwurf abgegeben.
Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Das
Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil C
und E) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung
unter Punkt 12.5 zu entnehmen. Nach Auswertung und
Stattgabe vorgebachter Anregungen im Rahmen der Offenlage
bzw. Behördenbeteiligung wurden die Entwurfsunterlagen
(Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht) geändert bzw.
ergänzt 1.6 Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a (3)
i.V. mit § 3 (2) BauGB und erneute Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 a(3) i.V. mit § 4 (2) BauGB Gem. § 4 a (3) BauGB sind
die Entwürfe von Bauleitplänen, wenn sie nach dem
Verfahren gem. § 3 (2) oder § 4 (2) BauGB geändert oder
ergänzt werden und dadurch die Grundzüge der Planung
berührt werden, erneut öffentlich auszulegen und die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Mit Beschluss des Rates vom 01.07.2019 (DS 19-0614) haben
diese erneuten Beteiligungsverfahren in der Zeit vom
11.07.2019 bis einschließlich 05.08.2019 stattgefunden.
Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der
erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wurden
ausgewertet.
Nach Auswertung der Stellungnahmen wurden die
Planunterlagen wie folgt redaktionell geändert bzw.
ergänzt: Redaktionelle Ergänzungen in der Planzeichnung:
- Im Nordosten des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
(im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der
Bissigheimer Straße) wurde die östlich der Bissingheimer
Straße verlaufende Hauptgasleitung inklusive
Schutzstreifen in die Planzeichnung nachrichtlich
übernommen
- Die auf der Planurkunde aufgeführten Rechtsgrundlagen
wurden aktualisiert
- Es wurde der Hinweis „Nr.6 Leitungsträger“ durch den
Hinweis „Nr. 6 Technische Infrastruktur“ ersetzt
- Es wurde der Hinweis „Nr. 8 Erdbebenzone“ bzgl. der
genannten DIN 4149 aktualisiert
Weiterer Verfahrensablauf Die redaktionell geänderte bzw.
ergänzte Begründung mit Umweltbericht soll als
Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB übernommen und
beschlossen werden. Der redaktionell ergänzte
Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau- soll gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen werden. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes wurde größtenteils parallel zur Änderung
Nr. 7.46 -Süd- des Flächennutzungsplanes der Stadt
Duisburg geführt. Sobald die Änderung Nr.7.46 –Süd- des
Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg die Genehmigung
seitens der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung
Düsseldorf) erlangt hat, kann dieser Bebauungsplan bekannt
gemacht und damit rechtsverbindlich werden. Der
Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau- ist gemäß § 10 (3) BauGB
nach seinem Inkrafttreten mit der Begründung zu jedermanns
Einsicht bereitzuhalten.
3.1. Antrag
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen
und DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg
Mediation Bebauungsplan 1061 II - Wedau
abgelehnt
Inhalt Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen: Vor
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan 1061 II –
Wedau wird eine baurechtliche Mediation mit einem
unabhängigen und neutralen Mediator oder einer Mediatorin
durchgeführt. Begründung Erfolgt mündlich.
3.2. Antrag
abgelehnt
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen
und DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg
Der Rat der Stadt möge beschließen:
Im Bebauungsplan wird festgelegt, dass mindestens 20 – 30
Prozent der zu errichtenden Wohneinheiten als
geförderter Wohnungsbau
errichtet werden.
Begründung: Deutschlandweit gehen aufgrund des Auslaufs
der Preis- und Belegungsbindung nach 15 Jahren jährlich
100.000 Sozialwohnungen verloren. Eine starke Abnahme der
Sozialwohnungen ist auch in Duisburg zu verzeichnen. Dies
gilt insbesondere für den Duisburger Süden, wo es in
einigen Stadtteilen so gut wie keine Sozialwohnungen mehr
gibt.
Die Stadt Duisburg hat durch die Fläche 6-Seen-Wedau die
Möglichkeit durch zukunftsorientierte und sozial gerechte
Stadtplanung bundesweit positive Schlagzeilen zu machen.
Diese Chance wird aber verspielt, wenn wieder einmal nur
ein neuer elitärer Stadtteil für Besserverdiener entsteht.
Ein sozial nicht durchmischtes Wohngebiet, wie es schon Am
Alten Angerbach umgesetzt wird, verschärft die soziale
Spaltung der Stadt und verdrängt die alteingesessenen
Einwohner im Duisburger Süden. Durch die Festschreibung
von mindestens 20 – 30 Prozent sozial gefördertem
Wohnungsbau kann dem entgegengesteuert werden.
Duisburg, 23. Januar 2020 - Der Rat der
Stadt Duisburg entscheidet in seiner Sitzung am
Donnerstag, 30. Januar, über den Satzungsbeschluss zu
6-Seen-Wedau, eines der regional größten
Stadtentwicklungsprojekte. Der Satzungsbeschluss bildet
den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr.1061 II
-Wedau-.
Bereits 2016 startete der öffentliche
Beteiligungsprozess mit der Auftaktveranstaltung in der
Jugendherberge an der Kruppstraße sowie in der
darauffolgenden Bürgerwerkstatt. Bei diesen Terminen
wurden bereits wichtige Ideen und Bürgeranregungen
gesammelt, die auch in die späteren Planungen übernommen
wurden. Neben der bereits von Beginn an vorgesehen Brücke
im nördlichen Bereich der Projektfläche Wedau Süd wurde
beispielsweise auch der Wunsch geäußert, eine zweite
Brücke vorzusehen, die den Ortsteil Bissingheim mit dem
neuen Baugebiet verbindet. Diese wurde Mitte 2018 in die
Planungen übernommen du damit dem Wunsch der Bürgerinnen
und Bürger nachgekommen.
Der Rat wägt zu dem nun ansehenden finalen
Verfahrensschritt die öffentlichen und privaten Belange ab
und entscheidet über Berücksichtigung oder Zurückweisung
der einzelnen Einwendungen. Erst nach der Entscheidung des
Rates erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine
schriftliche Rückmeldung zu ihren Eingaben aus den
vorherigen öffentlichen Auslegungen.
„Mit dem
Beschluss wollen wir einen wichtigen Meilenstein zur
Realisierung dieses wegweisenden Projektes für die Stadt
Duisburg setzen. Mit der GEBAG als Partner sind wir
optimal aufgestellt und können auf dem ehemaligen
Bahngelände die Weichen für die nächsten
Entwicklungsschritte stellen“, so Oberbürgermeister Sören
Link.
Der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Änderung
wurden im Jahr 2018 erstmalig öffentlich ausgelegt.
Erwartungsgemäß hoch waren die Beteiligung sowie die
Anzahl an Anregungen. Mehr als 300 Bürgerinnen und Bürger
beteiligten sich mit mehr als 800 Anregungen, die an
verschiedenen Stellen zu Anpassungen der Pläne führten.
Aufgrund der Vielzahl der Anregungen und Anpassungen
erfolgte im Sommer 2019 eine erneute Offenlage, bei der
sich 15 Bürgerinnen und Bürger mit mehr als 25 Anregungen.
Im Fokus standen bei beiden Offenlagen die Themen Verkehr,
Lärmschutz, städtebauliches Konzept sowie Umwelt und
Klimaschutz. So wird beispielsweise angeregt,
die klimapolitischen Ziele zu aktualisieren, da diese
nicht den neusten Erkenntnissen entsprechen würden. Mit
den Ausweisungen des Bebauungsplans sind jedoch keine bis
geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima zu
erwarten. Den Aspekten des Klimaschutzes und Anpassung an
den Klimawandel wurde außerdem durch die grünplanerischen
und somit mikroklimatisch wirksamen Festsetzungen des
Bebauungsplans Rechnung getragen.
Zur
Vermeidung sowie Verminderung von klimatischen
Auswirkungen sind beispielsweise im Zuge der Planung eine
Dachbegrünung der Gebäude und eine Begrünung der
Tiefgaragen festgesetzt. Neben den positiven klimatischen
Effekten dient eine Dachbegründung auch der Rückhaltung
des Niederschlagswassers, stellt insbesondere für Insekten
wertvolle Nahrungshabitate dar und trägt zur Sicherung des
Biotopverbundes bei.
Die vorgebrachten Anregungen
wurden so weit wie möglich in den vorliegenden
Bebauungsplanentwurf und der zugehörigen Begründung mit
Umweltbericht eingearbeitet. Fast zweieinhalb Jahre nach
dem Aufstellungsbeschluss werden sie nun gemeinsam mit der
Stellungnahme der Verwaltung dem Rat der Stadt in seiner
Sitzung am 30. Januar zur Entscheidung vorgelegt.
„Für ein Projekt dieser Größenordnung ist dieser
Zeitrahmen durchaus üblich, denn es muss jeder Einwand
geprüft, abgewogen sowie auch oft durch neue Gutachten
beantwortet werden“, weiß Martin Linne, Dezernent für
Stadtentwicklung und Um-welt, die Bedeutung und
Zeitverlauf des Prozesses einzuordnen. „Die fortlaufende
Beteiligung der Öffentlichkeit bei diesem einzigartigen
Stadtentwicklungsprojekt zeigt das Interesse der
Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die städtebauliche
Entwicklung in der Stadt aktiv mitgestalten und positiv
beeinflussen zu wollen.“
Sobald dann auch die
Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Rat
beschlossen sowie im Anschluss die Genehmigung seitens der
Bezirksregierung Düsseldorf beantragt und genehmigt wurde,
kann der Bebauungsplan bekannt gemacht und damit
rechtsverbindlich werden.
Vorbehaltlich des
Satzungsbeschlusses ist beabsichtigt, kurzfristig mit
vorbereitenden Maßnahmen zum Beginn der Bodenaufbereitung
für 6-Seen-Wedau zu beginnen. Die Zufahrt soll über die
neu hergestellte Baustelleneinfahrt mit Ampel über die
Masurenallee und bedarfsweise im Bereich des
Ausbesserungswerks der DB südlich der neuen Gartenanlage
erfolgen. Mitte Februar könnten dann voraussichtlich die
Vorbereitungen für den Bau der Lärmschutzanlage sowie dem
Neubau der Gartenanlage beginnen.
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