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Rat der Stadt entscheidet über Satzungsbeschluss für 6-Seen-Wedau

Schlimm? Eine sehr deutliche Rats-Mehrheit hat sich für 6-Seen-Wedau entschieden!
Duisburg, 30. Januar 2020 - Bundesweit auch auf der Immobilienmesse in München sorgte 6-Seen-Wedau für Aufsehen. Nicht nur wegen der Größe. Das  eine von der Deutschen Bahn hinterlassene Riesenbrache nun für dringend benötigten Wohnraum in ein neues Wohngebiet umgewandelt wird ist der entscheidende Punkt. Die Bahn oder ihr Immobilienvermarkter Aurelis besitzen noch reichlich von diesen Brachen. Somit wird auch für andere Kommunen diese Möglichkeit offen stehen - wenn alle wie für 6-Seen-Wedau dazu bereit sind.

Dass nach fünf Jahren Disskusion um diese Art der Planung ein Schlusstrich gezogen wird ist zu begrüßen. Dass Duisburg mehr sozialen Wohnraum braucht ist unbestritten wie auch die Tatsache, dass das Hauptproblem der neuen Siedlung der Verkehr sein wird. Und die wirklich reichen Düsseldorfer legen Wert auf ihren Standort und Auto-Kennzeichen. Ihre Kinder dagegen könnten sich wie Duisburger Bürger für das neue Wohngebiet interessieren.
Das Riesenprojekt aber grundsätzlich abzulehnen ist schon fast fahrlässig zu nennen. 1000 Vorlagengseiten zur Aufarbeitung der Bürgeranregungen oder auch Beschwerden ist einmalig. Und Nachbesserungen bzw. die Feinjustierungen werden das Projekt ohnehin begleiten. Wer sich  jetzt immer noch nicht mitgenommen fühlt muss sich erinnern, dass in einer Demokratie die Mehrheit entscheidet. Harald Jeschke

Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau-
1. Entscheidung über vorgebrachte Äußerungen und Stellungnahmen 2. Aktualisierung der Begründung und des Umweltberichtes 3. Satzungsbeschluss
Mehrheitlich beschlossen - Grüne und Linke dagegen

Beschlussentwurf
1. Über die Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1061 II –Wedau - für den Bereich zwischen der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Kneippgrund", Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplans 1060 I wird, wie in den Abwägungstabellen (Teil A-G) der Anlage 1 dieser Vorlage dargelegt, entschieden.
2. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens redaktionell ergänzt. Diese aktualisierte Begründung einschließlich des aktualisierten Umweltberichtes wird gem. § 9 (8) BauGB übernommen und beschlossen.
3. Der aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen redaktionell ergänzte Bebauungsplan Nr. 1061 II –Wedau - für den Bereich zwischen der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Kneippgrund", Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplans 1060 I wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen

1. Bisheriger Verfahrensablauf 1.1 Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt hat mit der DS 18-0602 am 02.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1061 II –Wedau – beschlossen. 1.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) fand am 01.12.2016 statt (DS 16-1261). In dieser Veranstaltung wurde das städtebauliche Konzept vorgestellt. Die vorgebrachten Äußerungen und Fragestellungen der Bürgerinnen und Bürger wurden ausgewertet und in den Entwurfsunterlagen so weit wie möglich berücksichtigt. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil A) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.4 zu entnehmen. 1.3 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.12.2016 bis 03.02.2017 auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in den Vorentwurf zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB soweit wie möglich berücksichtigt. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil B) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.2 zu entnehmen. Seite 4 Drucksache-Nr. 19-1434 Datum 20.12.2019 1.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.02.2018 bis 16.03.2018 auf Grundlage eines Bebauungsplan-Vorentwurfes. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in den Entwurfsunterlagen zur öffentlichen Auslegung so weit wie möglich berücksichtigt. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil D) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.3 zu entnehmen. 1.5 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.07.2018 bis zum 14.09.2018.
 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.07.2018 über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden sowohl seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange als auch seitens der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben.
Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil C und E) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.5 zu entnehmen. Nach Auswertung und Stattgabe vorgebachter Anregungen im Rahmen der Offenlage bzw. Behördenbeteiligung wurden die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht) geändert bzw. ergänzt 1.6 Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a (3) i.V. mit § 3 (2) BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a(3) i.V. mit § 4 (2) BauGB Gem. § 4 a (3) BauGB sind die Entwürfe von Bauleitplänen, wenn sie nach dem Verfahren gem. § 3 (2) oder § 4 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden und dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden, erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Mit Beschluss des Rates vom 01.07.2019 (DS 19-0614) haben diese erneuten Beteiligungsverfahren in der Zeit vom 11.07.2019 bis einschließlich 05.08.2019 stattgefunden. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wurden ausgewertet.
Nach Auswertung der Stellungnahmen wurden die Planunterlagen wie folgt redaktionell geändert bzw. ergänzt: Redaktionelle Ergänzungen in der Planzeichnung:
- Im Nordosten des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der Bissigheimer Straße) wurde die östlich der Bissingheimer Straße verlaufende Hauptgasleitung inklusive Schutzstreifen in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen
- Die auf der Planurkunde aufgeführten Rechtsgrundlagen wurden aktualisiert
- Es wurde der Hinweis „Nr.6 Leitungsträger“ durch den Hinweis „Nr. 6 Technische Infrastruktur“ ersetzt
- Es wurde der Hinweis „Nr. 8 Erdbebenzone“ bzgl. der genannten DIN 4149 aktualisiert
Weiterer Verfahrensablauf Die redaktionell geänderte bzw. ergänzte Begründung mit Umweltbericht soll als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB übernommen und beschlossen werden. Der redaktionell ergänzte Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau- soll gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde größtenteils parallel zur Änderung Nr. 7.46 -Süd- des Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg geführt. Sobald die Änderung Nr.7.46 –Süd- des Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg die Genehmigung seitens der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) erlangt hat, kann dieser Bebauungsplan bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich werden. Der Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau- ist gemäß § 10 (3) BauGB nach seinem Inkrafttreten mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.

3.1. Antrag
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg
Mediation Bebauungsplan 1061 II - Wedau   abgelehnt

Inhalt Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen: Vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan 1061 II – Wedau wird eine baurechtliche Mediation mit einem unabhängigen und neutralen Mediator oder einer Mediatorin durchgeführt. Begründung Erfolgt mündlich.

3.2. Antrag   abgelehnt
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg
Der Rat der Stadt möge beschließen:
Im Bebauungsplan wird festgelegt, dass mindestens 20 – 30 Prozent der zu errichtenden Wohneinheiten als geförderter Wohnungsbau errichtet werden.

Begründung: Deutschlandweit gehen aufgrund des Auslaufs der Preis- und Belegungsbindung nach 15 Jahren jährlich 100.000 Sozialwohnungen verloren. Eine starke Abnahme der Sozialwohnungen ist auch in Duisburg zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere für den Duisburger Süden, wo es in einigen Stadtteilen so gut wie keine Sozialwohnungen mehr gibt.
Die Stadt Duisburg hat durch die Fläche 6-Seen-Wedau die Möglichkeit durch zukunftsorientierte und sozial gerechte Stadtplanung bundesweit positive Schlagzeilen zu machen. Diese Chance wird aber verspielt, wenn wieder einmal nur ein neuer elitärer Stadtteil für Besserverdiener entsteht. Ein sozial nicht durchmischtes Wohngebiet, wie es schon Am Alten Angerbach umgesetzt wird, verschärft die soziale Spaltung der Stadt und verdrängt die alteingesessenen Einwohner im Duisburger Süden. Durch die Festschreibung von mindestens 20 – 30 Prozent sozial gefördertem Wohnungsbau kann dem entgegengesteuert werden.



Duisburg, 23. Januar 2020 - Der Rat der Stadt Duisburg entscheidet in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. Januar, über den Satzungsbeschluss zu 6-Seen-Wedau, eines der regional größten Stadtentwicklungsprojekte. Der Satzungsbeschluss bildet den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr.1061 II -Wedau-.

Bereits 2016 startete der öffentliche Beteiligungsprozess mit der Auftaktveranstaltung in der Jugendherberge an der Kruppstraße sowie in der darauffolgenden Bürgerwerkstatt. Bei diesen Terminen wurden bereits wichtige Ideen und Bürgeranregungen gesammelt, die auch in die späteren Planungen übernommen wurden. Neben der bereits von Beginn an vorgesehen Brücke im nördlichen Bereich der Projektfläche Wedau Süd wurde  beispielsweise auch der Wunsch geäußert, eine zweite Brücke vorzusehen, die den Ortsteil Bissingheim mit dem neuen Baugebiet verbindet. Diese wurde Mitte 2018 in die Planungen übernommen du damit dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nachgekommen.  

Der Rat wägt zu dem nun ansehenden finalen Verfahrensschritt die öffentlichen und privaten Belange ab und entscheidet über Berücksichtigung oder Zurückweisung der einzelnen Einwendungen. Erst nach der Entscheidung des Rates erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine schriftliche Rückmeldung zu ihren Eingaben aus den vorherigen öffentlichen Auslegungen.  

„Mit dem Beschluss wollen wir einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung dieses wegweisenden Projektes für die Stadt Duisburg setzen. Mit der GEBAG als Partner sind wir optimal aufgestellt und können auf dem ehemaligen Bahngelände die Weichen für die nächsten Entwicklungsschritte stellen“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Änderung wurden im Jahr 2018 erstmalig öffentlich ausgelegt. Erwartungsgemäß hoch waren die Beteiligung sowie die Anzahl an Anregungen. Mehr als 300 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich mit mehr als 800 Anregungen, die an verschiedenen Stellen zu Anpassungen der Pläne führten. Aufgrund der Vielzahl der Anregungen und Anpassungen erfolgte im Sommer 2019 eine erneute Offenlage, bei der sich 15 Bürgerinnen und Bürger mit mehr als 25 Anregungen. Im Fokus standen bei beiden Offenlagen die Themen Verkehr, Lärmschutz, städtebauliches Konzept sowie Umwelt und Klimaschutz. So wird beispielsweise angeregt, die klimapolitischen Ziele zu aktualisieren, da diese nicht den neusten Erkenntnissen entsprechen würden. Mit den Ausweisungen des Bebauungsplans sind jedoch keine bis geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima zu erwarten. Den Aspekten des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel wurde außerdem durch die grünplanerischen und somit mikroklimatisch wirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans Rechnung getragen.

Zur Vermeidung sowie Verminderung von klimatischen Auswirkungen sind beispielsweise im Zuge der Planung eine Dachbegrünung der Gebäude und eine Begrünung der Tiefgaragen festgesetzt. Neben den positiven klimatischen Effekten dient eine Dachbegründung auch der Rückhaltung des Niederschlagswassers, stellt insbesondere für Insekten wertvolle Nahrungshabitate dar und trägt zur Sicherung des Biotopverbundes bei.

Die vorgebrachten Anregungen wurden so weit wie möglich in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet. Fast zweieinhalb Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss werden sie nun gemeinsam mit der Stellungnahme der Verwaltung dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 30. Januar zur Entscheidung vorgelegt.

„Für ein Projekt dieser Größenordnung ist dieser Zeitrahmen durchaus üblich, denn es muss jeder Einwand geprüft, abgewogen sowie auch oft durch neue Gutachten beantwortet werden“, weiß Martin Linne, Dezernent für Stadtentwicklung und Um-welt, die Bedeutung und Zeitverlauf des Prozesses einzuordnen. „Die fortlaufende Beteiligung der Öffentlichkeit bei diesem einzigartigen Stadtentwicklungsprojekt zeigt das Interesse der Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die städtebauliche Entwicklung in der Stadt aktiv mitgestalten und positiv beeinflussen zu wollen.“

Sobald dann auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Rat beschlossen sowie im Anschluss die Genehmigung seitens der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt und genehmigt wurde, kann der Bebauungsplan bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich werden.

Vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses ist beabsichtigt, kurzfristig mit vorbereitenden Maßnahmen zum Beginn der Bodenaufbereitung für 6-Seen-Wedau zu beginnen. Die Zufahrt soll über die neu hergestellte Baustelleneinfahrt mit Ampel über die Masurenallee und bedarfsweise im Bereich des Ausbesserungswerks der DB südlich der neuen Gartenanlage erfolgen. Mitte Februar könnten dann voraussichtlich die Vorbereitungen für den Bau der Lärmschutzanlage sowie dem Neubau der Gartenanlage beginnen.