Duisburg, 11. Februar 2020 - Die Stadt
Duisburg muss ihre Wahlbezirke neu zuschneiden. Grund
hierfür ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW
vom 20. Dezember 2019.
Bislang
durfte laut Kommunalwahlgesetz NRW die Größe der
Wahlbezirke gemessen an der durchschnittlichen Zahl der
Einwohner*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates um bis zu 25
Prozent nach oben oder nach unten abweichen.
Der
Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass nur eine
Abweichung von 15 Prozent nach oben oder nach unten
verfassungsrechtlich unproblematisch sei. Die Änderung der
Toleranzgrenze betrifft fast alle großen Städte in
Nordrhein-Westfalen und stellt diese vor erhebliche
organisatorische und zeitliche Herausforderungen, da der
Neuzuschnitt laut Gesetz bis zum 29.02.2020 erfolgt sein
muss.
Bei 10 von 36 Wahlbezirken gibt es höhere als
die nun erlaubten Abweichungen. Stadtdirektor und
Wahlleiter Martin Murrack: „Wir haben alles versucht, die
Veränderungen so gering wie möglich zu halten und
gleichzeitig die räumlichen Zusammenhänge zu wahren. Durch
den Änderungsbedarf bei 10 Wahlbezirken müssen wir 18
Wahlbezirke verändern. Davon sind allerdings nur rd.
14.000 Wahlberechtigte betroffen. Das entspricht ca. 3,8%
der Wahlberechtigten.“
Leider konnten aufgrund der
neuen Zuordnungsregeln die Stadtbezirksgrenze im Süden
nicht komplett eingehalten werden. Allein rechnerisch
lagen alle fünf Wahlbezirke im Duisburger Süden im
Durchschnitt über dem Toleranzwert von 15%.
Der
Wahlausschuss berät über die Neuaufteilung am 18 Februar.
Betroffen sind Wahlbezirke in Walsum, Meiderich,
Rheinhausen, Mitte und Süd.
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