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Urteil vom Verfassungsgerichtshof NRW reduziert duldbare Abweichungen
Zehn Wahlbezirke in Duisburg müssen neu eingeteilt werden
18 von 36 Wahlbezirke betroffen

Duisburg, 11. Februar 2020 - Die Stadt Duisburg muss ihre Wahlbezirke neu zuschneiden. Grund hierfür ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20. Dezember 2019.

Bislang durfte laut Kommunalwahlgesetz NRW die Größe der Wahlbezirke gemessen an der durchschnittlichen Zahl der Einwohner*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates um bis zu 25 Prozent nach oben oder nach unten abweichen.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass nur eine Abweichung von 15 Prozent nach oben oder nach unten verfassungsrechtlich unproblematisch sei. Die Änderung der Toleranzgrenze betrifft fast alle großen Städte in Nordrhein-Westfalen und stellt diese vor erhebliche organisatorische und zeitliche Herausforderungen, da der Neuzuschnitt laut Gesetz bis zum 29.02.2020 erfolgt sein muss.

Bei 10 von 36 Wahlbezirken gibt es höhere als die nun erlaubten Abweichungen.
Stadtdirektor und Wahlleiter Martin Murrack: „Wir haben alles versucht, die Veränderungen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die räumlichen Zusammenhänge zu wahren. Durch den Änderungsbedarf bei 10 Wahlbezirken müssen wir 18 Wahlbezirke verändern. Davon sind allerdings nur rd. 14.000 Wahlberechtigte betroffen. Das entspricht ca. 3,8% der Wahlberechtigten.“

Leider konnten aufgrund der neuen Zuordnungsregeln die Stadtbezirksgrenze im Süden nicht komplett eingehalten werden. Allein rechnerisch lagen alle fünf Wahlbezirke im Duisburger Süden im Durchschnitt über dem Toleranzwert von 15%.

Der Wahlausschuss berät über die Neuaufteilung am 18 Februar. Betroffen sind Wahlbezirke in Walsum, Meiderich, Rheinhausen, Mitte und Süd.