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HSV-Fraktion freut über die Verbesserung des Nahverkehrsplanes
Erfolgreiche Kritik mit Hilfe der betroffenen BürgerInnen zahlt sich aus!
Jochem Knörzer
Optimierung des 3. Nahverkehrsplans
Haupt- und Finanzausschuss beschloss dies für den Stadtrat als verbindliche Maßnahme

HSV-Fraktion freut über die Verbesserung des Nahverkehrsplanes
Erfolgreiche Kritik mit Hilfe der betroffenen
BürgerInnen zahlt sich aus!
Duisburg, 24. März 2020 - 'Bürgerlich-Liberale und SGU zeigen Neue Wege für die DVG auf' hieß es bereits am 07.02.2020. Die 'HSV-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg' hatte hilfreiche Kritiken und Anregungen der Bevölkerung gesammelt und diese zu diesem Zeitpunkt an die DVG weitergeleitet.

Mit Erfolg, wie man jetzt sehen kann, schreibt die HSV-Fraktion in der heutigen Pressemitteilung.
Bereits sechs Wochen später werden etliche Punkte der gesammelten Kritiken nun mit der für den 30.03.2020 vorgelegten Beschlussvorlage zur Optimierung des Nahverkehrsplanes umgesetzt.

„Erfreulich ist, dass bei den geplanten kurzfristigen Maßnahmen die Anbindung von Bruckhausen an Hamborn durch Reaktivierung der Linie 908 und eine Anpassung der Betriebszeiten bis August 2020 umgesetzt werden“, so Ratsherr und Fraktionsvorsitzender Karlheinz Hagenbuck.

BL-Ratsfrau Angelika Röder, als Rheinhauserin Mitglied der Bezirksvertretung: "Die Einführung einer zusätzlichen Linie 925 in Rheinhausen-Eisenbahnsiedlung lässt viele RheinhausenerInnen aufatmen, auch wenn die Umsetzung erst zum Fahrplanwechsel Sommer 2021 geplant ist."

Die Fraktion hofft, dass die DVG auch die Anregung der HSV-Fraktion zur Bekämpfung der Straßenbahnüberfüllung von Nord nach Süd und umgekehrt aufgreift und langfristig eine Nord-Süd-Ringlinie mit vier Bahnen an Wochentagen als Alternative einführt.

Ob die anberaumte Ratssitzung überhaupt stattfinden kann, ist aufgrund des 'Corona-Virus' noch nicht sicher.
Selbst die Mercatorhalle wird für 84 Ratsmitglieder, dazu Verwaltungsmitglieder und Schriftführer, wohl noch zu klein sein, um den geforderten, und notwendigen, Sicherheitsabstand zu gewähren.

Ob der 25-köpfige Haupt- und Finanzausschuss, zuzüglich Fraktions- und Verwaltungsmitgliedern und Schriftführer, der stattdessen tagen soll, überhaupt einen Beschluss zur Sache, zur Optimierung des Nahverkehrsplanes, rechtlich fassen darf, ist auch noch ungeklärt.

Sicher ist, dass sich die Großkopferten in Rot und Schwarz (wieder einmal) für etwas feiern, was sie selber (wieder einmal) nicht erarbeitet haben.



Optimierung des 3. Nahverkehrsplans
Haupt- und Finanzausschuss beschloss dies für den Stadtrat als verbindliche Maßnahme
Abweichender Beschluss:
Der HFA beschloss am Montag, 30. März 2020 das Gesamtpaket bzw. die Nachbesserungen als verbindliche Maßnahme und nicht als Prüfauftrag. Dafür waren SPD, CDU, Grüne, Linke, JuDU und HSV.
Die Sitzung des Ausschusses galt als Ersatzsitzung für den Rat der Stadt, da der Ausschuss wegen der geringeren Zahl an Mitgliedern die Corona-Schutzmaßnahmen (Abstand) einhalten konnte.


1. Der Rat der Stadt beschließt zur Optimierung des 3. Nahverkehrsplans (DS 17-0444) die in der nachfolgenden Begründung unter Ad-hoc- ( I.) und kurzfristige Maßnahmen ( II.1 – II.5) aufgeführten Leistungsanpassungen. 2. Der Rat der Stadt beauftragt zur Optimierung des 3. Nahverkehrsplans (DS 17-0444) die Verwaltung den unter IV. beschrieben Prüfauftrag durchzuführen und diesen nach Abschluss und Beteiligung der Bezirksvertretungen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der Ausschuss beschloss , den Prüfauftrag als Sofort-Maßnahme umzusetzen.

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zusammen mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG die mittel- und langfristigen Maßnahmen weiter auszuarbeiten und dem Rat der Stadt die Konzeptergebnisse inklusive der finanziellen Auswirkungen nach erfolgter Beteiligung der Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt alle im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG notwendigen Schritte zur Aktualisierung durchzuführen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt den 3. Nahverkehrsplan zu aktualisieren.

Begründung
Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 30.01.2020 mit dem Antrag DS 20-0086 die Verwaltung beauftragt zu prüfen an welchen Stellen Optimierungen des 3. Nahverkehrsplans (3. NVP) der Stadt Duisburg erforderlich sind. Bei der Optimierung sind die nach der Fahrplanumstellung vom 27.10.2019 eingegangenen Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger im besonderen Maße zu berücksichtigen. Bei der Stadtverwaltung und Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) sind rund 700 Anregungen inklusive mehrerer Unterschriftenlisten nach der Fahrplanumstellung zum 27.10.2019 zu verschiedenen Punkten eingegangen. Dies stellt die rein quantitative Anzahl darstellt dar.
Daraufhin hat die Verwaltung zusammen mit der DVG alle eingegangenen Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft, d.h. von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden, Unternehmen etc. ausgewertet. Zu den geprüften Rückmeldungen gehörten neben den vorab angesprochenen rund 700 Anregungen zusätzlich die bereits im Rahmen der Beratung zum 3. NVP geforderten Änderungen aus der bezirklichen Beteiligung und alle sonstigen bis zur Fahrplanumsetzung eingegangen Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte, die schriftlich, per E-Mail oder in öffentlichen Veranstaltungen übermittelt wurden.

Soweit Kontaktdaten zu den jeweiligen Anregungen vorlagen wurde seitens der Stadt bzw. DVG darauf reagiert und eine mögliche Lösung aufgezeigt bzw. das weitere Vorgehen erläutert. Bei der Analyse spielte u.a. eine wesentliche Rolle, wie groß die Betroffenheit verschiedener ÖPNV-Nutzergruppen ist. Wesentlich war nicht die quantitative Nennung von Kritikpunkten sondern die qualitative Bewertung der Situation. Aus der Analyse all der vorab beschriebenen Erkenntnisse haben sich einige Punkte herauskristallisiert.
Zu berücksichtigen ist, dass einzelne Linienveränderungen oft unmittelbare Auswirkungen auf benachbarte bzw. Anschlusslinien haben. Veränderungsanforderungen erfordern in diesen Fällen einen umfangreicheren Prüfungs- und Planungsumfang, der in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit noch nicht abgearbeitet werden konnte. Dies soll an relevanten Stellen, z.B. in Mitte hinsichtlich der Linienführung der 933 mittelfristig erfolgen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass für alle Prüfungen, die mit dem Ziel der Umsetzbarkeit durch die DVG in 2020 vorgenommen wurden, nur wenige Wochen zur Verfügung standen und auch betriebsseitig jeweils zu prüfen war, ob Fahrzeuge und Fahrerinnen/Fahrer zur Verfügung stehen, und mit welchen Kosten die einzelnen Maßnahmen verbunden sind.
Hieraus resultiert die relativ kurzfristige Bereitstellung eines Beschlussvorschlages. Zunächst wurde eine Einstufung vorgenommen, welche Maßnahmen Ad-hoc, kurzfristig bzw. welche erst mittel bis langfristig umgesetzt werden können.

I. Ad-hoc Maßnahmen (Umsetzung 20.04.2020):
Darunter fallen Maßnahmen, die auf Grund der Rahmenbedingungen ohne Einbindung Dritter sofort von Seiten der DVG umgesetzt werden können.

II. Kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung 12.08.2020):
Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die aus der Analyse heraus prioritär zu behandeln sind und eine vorläufige Lösung mit einer großen Wirkung für viele Nutzende erzielen. Hierbei handelt es sich größtenteils um Korrekturen des 3.NVP die weitestgehend das Gesamtkonzept beibehalten.

III. Mittel- (Fahrplanwechsel Sommer 2021) bis langfristige Maßnahmen:
Der Bereich dieser Maßnahmen bedarf einer Überarbeitung bzw. Teilfortschreibung des 3. NVP, da zumeist komplette Linienführungen in einzelnen Stadtgebieten überarbeitet werden müssen. Ebenfalls darunter fallen alle Maßnahmen im Stadt- und Straßenbahnangebot, wie eine Taktverdichtung oder die Weiterentwicklung des Schienennetzes. Außer bei den Ad-hoc Maßnahmen sind sowohl die Stadt wie auch die DVG an Rahmenbedingungen gebunden.
Dies beinhaltet die gesetzlichen Vorgaben bzgl. Konzessionsanträgen und Beteiligung. Bei allen Maßnahmen über die Ad-hoc Maßnahmen hinaus ist eine Änderung der Konzession bei der Bezirksregierung erforderlich. Die Bearbeitungsfrist bei der Bezirksregierung beträgt in der Regel 3 Monate und kann um nochmals 3 Monate von der Bezirksregierung verlängert werden.

Wenn weitere Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen außerhalb Duisburgs betroffen sind, müssen diese ebenfalls beteiligt werden. In diesem Rahmen sind auch finanzielle Auswirkungen, wie mögliche Kostenteilungen etc. zu klären. In einigen Fällen ist es gegebenenfalls erforderlich einen Beschluss des zuständigen Rates oder Kreistags einzuholen. Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen die betrieblichen Zwänge auf Seiten der DVG ebenfalls eine wesentliche Rolle und haben massiven Einfluss auf eine zeitliche Umsetzung.

Hierzu gehören die Verhandlungen mit eventuell erforderlichen Sub-Unternehmen zur Leistungserbringung, die erforderlichen Personalressourcen und in einigen Fällen die Beschaffung von Fahrzeugen (aktuell ca. 18 Monate zur Beschaffung von Bussen).

Die vorab beschriebenen Zwänge verdeutlichen, dass eine Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen in Einzelfällen eventuell erst nach dem 12.08.2020 erfolgen kann. Die kurzfristigen Maßnahmen wurden allerdings so ausgewählt, dass ein Realisierungszeitpunkt zum 12.08.2020 realistisch erscheint. Dies setzt allerdings eine Befassung und Entscheidung durch den Rat der Stadt am 30.03.2020 voraus.

Die finanziellen Auswirkungen der Ad-hoc und kurzfristigen Maßnahmen wurden von der DVG ermittelt. Insgesamt sind die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Vergleich zum Beschlusszeitpunkt des 3.NVP deutlich gestiegen. Dies führt dazu, dass die Bewertung einiger Maßnahmen deutlich teurer ausfällt. Trotz der Kostensteigerungen steht bei der Bewertung primär die Qualitätsverbesserung des Angebots im Vordergrund. Ziel ist es, für die Nutzenden ein deutlich besseres Angebot zu erreichen.

In Zeiten der Diskussion um eine Verkehrswende, der Verbesserung des Klima und der Reduzierung der Luftschadstoffbelastungen ist ein gutes ÖPNV-Angebot eines der wesentlichen Standbeine, um diese Ziele von Seiten der Stadt erreichen zu können. Nachfolgend werden die ausgearbeiteten Maßnahmen beschrieben und deren finanziellen Auswirkungen benannt. Bei den Ad-hoc Maßnahmen handelt es sich um ein Gesamtpaket.

Die kurzfristigen Maßnahmen sind jeweils einzeln aufgeführt.

I. Ad-hoc Maßnahmen (Umsetzung zum 20.04.2020):
Diese Maßnahme betrifft das gesamte Stadtgebiet und führt insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung im Schülerverkehr. Dabei beinhaltet das Paket ausschließlich Maßnahmen im Bereich der Einsatzbusse. Die Fahrtzeiten und Linienwege werden optimiert, zusätzliche Busse werden eingesetzt und auf einigen Linien erfolgt eine Kapazitätserweiterung durch den Einsatz von Gelenkbussen anstelle von Standardbussen. Hinzu kommt, dass Lücken im Einsatzbusnetz geschlossen werden, damit die weiterführenden Schulen aus diesen Bereichen wieder erreichbar sind. Kosten: 270.000 EUR/a (180.000 EUR in 2020)

II. Kurzfristige Maßnahmen:
1. Anpassung der Betriebszeiten im Tag-Netz Samstags (Umsetzung zum 12.08.2020):

Diese Maßnahme kommt insbesondere allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebern zu Gute und ist auf das gesamte Stadtgebiet ausgerichtet. Die Betriebszeiten beginnen wie an Wochentagen. Die Taktung entspricht den aktuellen Samstagsfahrplänen. Die Linie 903 fährt bis Dinslaken Bahnhof. Im Nachtbusnetz erfolgt die entsprechende Anpassung der Betriebszeiten.

Das mit dem Nachtnetz verbundene Taxibusangebot wird entsprechend angepasst. Aus der Analyse nach dem Fahrplanwechsel insbesondere auf Grund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung, den Hinweisen von vielen Wirtschaftsunternehmen und den Anmerkungen von verschiedenen Verbänden ist erkenntlich, dass der Samstag inzwischen wie ein normaler Werktag zu sehen ist. Sehr viele Pendler sowohl nach Duisburg oder von Duisburg aus zu ihren jeweiligen Arbeitsstätten sind auf ein bedarfsgerechtes ÖPNV Angebot angewiesen.

Mit dieser sich auf das gesamte Stadtgebiet beziehenden Maßnahme wird die Qualität des ÖPNV-Angebots deutlich verbessert und der Wirtschaftsstandort Duisburg gestärkt.
Kosten: 1.050.000 EUR/a (380.000 EUR in 2020)

2. Änderung des Linienwegs der Linie 917 – Biesenstraße (Umsetzung zum 12.08.2020): Der Linienweg der 917 wird in einem Abschnitt geändert und verläuft nach dem Haltepunkt Baustr. über die Biesenstr. - Auf dem Damm - KWK nach Meiderich Bahnhof.

Mit dem veränderten Linienweg der Busverbindung aus Untermeiderich in Richtung Meiderich Bahnhof wird aktuell die Haltestelle Biesenstr. nicht mehr angefahren. Das Nahversorgungszentrum Meiderich ist mit der Linie 917 nach wie vor direkt über den Haltepunkte Meiderich Bahnhof zu erreichen. Die Analyse im Rahmen Fahrplanumstellung hat ergeben, dass ein Großteil der ÖPNV Nutzenden aus Richtung Untermeiderich / Beeck / Laar Einrichtungen im Bereich der Biesenstr. als Ziel hat.
 Die Wiedereinrichtung der Haltestelle auf dem veränderten Linienweg erhöht die Qualität des ÖPNV Angebots in Meiderich und ist nun gezielt auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet. Die kurzfristig vorgeschlagene Lösung mit dem geänderten Linienweg der 917 ist im Rahmen der mittel- bis langfristigen Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu überarbeiten.
Kosten: 390.000 EUR/a (150.000 EUR in 2020)

3. Ausweitung der Leistung der Linie 908 in Bruckhausen (Umsetzung zum 12.08.2020): Die Linienweg der 908 wird in einem 30-Minuten-Takt vom St.Johannes-Hospital bis zur Haltestelle Matenastr. verlängert. Der Linienweg entspricht dem der Linie 908 vor dem Fahrplanwechsel. Der Stadtteil Bruckhausen ist mit der Straßenbahnlinie 901 seit dem Fahrplanwechsel, durch den Wegfall der Buslinie 908 im Sinne der Daseinsvorsorge ausreichend angebunden, jedoch haben sich die Rahmenbedingungen in Bruckhausen seit der Planung des 3. NVP deutlich verschlechtert.
Damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit einer Busverbindung nach Hamborn, den dortigen Schulen, der ärztlichen Versorgung und dem Nahversorgungszentrum. Für die in Bruckhausen lebende Bevölkerung spielt die ÖPNV-Verfügbarkeit in Richtung Hamborn eine wesentliche Rolle, um den Dingen des täglichen Lebens nachgehen zu können. Zudem schließt die zusätzliche Ost-West Verbindung der Linie 908 eine durch den Fahrplanwechsel entstandene Netzlücke und verbessert das ÖPNV Angebot im Duisburger Norden deutlich.
Kosten: 280.000 EUR/a (110.000 EUR in 2020)

4. Änderung des Linienwegs des NE1 (Umsetzung zum 12.08.2020): Der Linienweg des NE1 beinhaltet zukünftig einen Halt am Fahrner Krankenhaus. Mit dem Fahrplanwechsel wurde erstmalig in Duisburg ein durchgehendes Nachtnetz von montags bis sonntags eingeführt. Die Analyse hat ergeben, dass es ein wesentliches Ziel im Duisburger Norden mit dem Fahrner Krankenhaus ergänzt werden muss, da das Nachtnetz in diesem Bereich eine Lücke aufweist.
Auf Grund des Schichtbetriebs sind viele Berufspendelnde auf diese Verbindung angewiesen und sollen weiterhin bzw. zusätzlich den ÖPNV mit einem qualitativ auf ihre Bedarfe ausgerichtetem Angebot nutzen können. Kosten: 60.000 EUR/a (20.000 EUR in 2020)

5. Anschlussverbindung der Linien 940 und 941 (Umsetzung zum 12.08.2020): Der Wechsel von der Linie 940 auf die Linie 941 wird an der Haltestelle Am Krähenhorst angepasst.
Der Sittardsberg insbesondere mit dem dortigen Ärztezentrum und das Schulzentrum Süd sind zwei sehr wichtige Ziele für viele ÖPNV Nutzende aus Großenbaum und Rahm. Das Schulzentrum ist direkt mit der Linie 940 erreichbar, um zum Sittardsberg zu gelangen ist ein Umstieg von der Linie 940 auf die 941 erforderlich.
Durch diesen Umstieg verkürzt sich die Fahrzeit zum Schulzentrum ebenfalls. Nach dem Fahrplanwechsel stellte sich heraus, dass die Umstiegszeiten an der Haltestelle Am Krähenhorst zu kurz sind. Für den Umstieg ist eine Querung der Großenbaumer Allee erforderlich, dies ist allerdings auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens für eine sichere Querung nur an der ca. 200 m entfernten Lichtsignalanlage möglich.
Die Umstiegszeit und damit die Qualität wird für den Nutzenden mit dieser Maßnahme erhöht.
Die Anbindung des Sittardsbergs und des Schulzentrums Süd aus Großenbaum / Rahm ist im Rahmen der mittel- bis langfristigen Maßnahmen zu prüfen und zu überarbeiten. Neben der vorab beschriebenen Thematik ergibt sich, aus weiteren im Rahmen der Analyse ermittelten Anmerkungen, Verbesserungsvorschlägen und Kritikpunkten, dass die Netzstruktur im Duisburger Süden mit stärkerer Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Bevölkerung überarbeitet werden muss.
Kosten
: neutral

III. Finanzierung
Die unter I. und II. beschriebenen Maßnahmen führen zu folgenden Aufwendungen bei der DVG: 840 TEUR in 2020 2.050 TEUR in 2021ff. Eine Etatisierung ist bisher nicht erfolgt, im Rahmen der Bewirtschaftung ist die Finanzierung im Produkt 150419, Versorgung und Verkehr, Transferzahlungen an die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH sicherzustellen. Nach jetzigem Stand kann dies durch Bereitstellung von Deckungsmitteln im gleichen PO 2060, Beteiligungen, bei dem Produkt 150421, übrige Beteiligungen, Transferaufwendungen; hier: Erhalt der notwendigen Entsorgungs-Infrastruktur sichergestellt werden.

IV. Weitere Mittel - und langfristige Maßnahmen (ab 2021 / 2022):
Dazu gehören alle weiteren Punkte, die sich aus der Analyse ergeben haben, jedoch mit einfachen oder Übergangslösungen nicht schnell umzusetzen sind. Dies liegt an verschiedenen Punkten u.a. an den Teils massiven Auswirkungen auf die gesamte Netzstruktur, den verschiedenen Fristen für Genehmigungen, notwendige Beteiligungen, den Beschaffungszeiträumen für zusätzliche Fahrzeuge etc.
In diesem Zusammenhang ist es zunächst erforderlich, die Analyse mit den nach dem Fahrplanwechsel erhobenen Fahrgastzählungen abzugleichen. Aktuell müssen dafür noch einige Linien erfasst werden, um belastbare Zahlen zu erhalten.

Die Ergebnisse der Beratung dieser Vorlage sollen zusätzlich zu den bereits vorhandenen Aspekten einfließen. Auf Grundlage all dieser Erkenntnisse sollen Konzepte auf Basis des aktuellen 3. Nahverkehrsplans erstellt werden, die das Angebot und damit die Qualität weiter verbessern. Dabei soll die Anpassung des Angebotes an die tatsächlichen Bedarfe ausgerichtet werden. Dies entspricht der bereits in der öffentlichen Diskussion zum 3. NVP geforderten Vorgehensweise, dass der 3. NVP ein dynamischer und nicht statischer Plan sein soll.

Dazu zählt nicht nur die planerische Komponente sondern auch die realistische und finanziell umsetzbare Betrachtung. Für einen Teilbereich von Rheinhausen liegt bereits eine Konzeption vor. Zur Umsetzung sind u.a. eine Abstimmung mit der Stadt Krefeld und der Stadtwerke Krefeld AG notwendig. Bei entsprechender Entscheidung durch den Rat der Stadt leitet die Verwaltung alle erforderlichen Schritte ein, um diese Maßnahme zu prüfen und dann dem Rat zur Entscheidung vorlegen zu können.

Einführung einer zusätzlichen Linie in Rheinhausen – Eisenbahnsiedlung (Umsetzung zum Fahrplanwechsel Sommer 2021)
Es wird eine neue Linie 925 von der Eisenbahnsiedlung über Logport bis Rheinhausen Markt eingeführt. Der Linienweg der Linie 924 wird ab Gaterweg über Rheinhausen Rathaus bis Rheinhausen Markt geändert. Die Linie 922 fährt aus Richtung Homberg kommend nur noch bis Rheinhausen Markt. Die Rahmenbedingungen der Eisenbahnsiedlung in Rheinhausen haben sich nach Erstellung des 3. NVP nochmals deutlich verschlechtert.

Für die in der Eisenbahnsiedlung lebende Bevölkerung spielt die ÖPNV-Verfügbarkeit eine wesentliche Rolle, um den Dingen des täglichen Lebens nachgehen zu können. Mit der Einstellung der Linie 914 der Niederrheinische Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (NIAG) im Dezember 2019 ist das Angebot weiter reduziert worden, was im Vorfeld nicht absehbar war. Durch die Einführung einer zusätzlichen Linie soll die Eisenbahnsiedlung besser an Rheinhausen angebunden werden.
Die Einführung erhöht deutlich die Angebotsqualität und verbindet zudem die Schulstandorte in Friemersheim und Rheinhausen direkt mit dem Siedlungsbereich. Zudem werden die Kosten für die Schülerspezialverkehre durch diese dauerhafte Lösung kompensiert.

Zur Umsetzung müssen allerdings im Vorfeld sowohl die Stadt Krefeld, wie auch die beiden Verkehrsunternehmen SWK Stadtwerke Krefeld AG und die NIAG nach den gesetzlichen Vorgaben eingebunden werden. Mit den erforderlichen Vorbereitungen zur Umsetzung auf Seiten der DVG, kann diese Maßnahme – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Abstimmungen – in jedem Fall nicht vor dem Fahrplanwechsel im Sommer 2021 erfolgen. Kosten: 890.000 EUR/a (445.000 EUR in 2021)

Die weiteren noch zu erstellenden Konzepte in allen Bezirken werden durch die Verwaltung in Abstimmung mit der DVG erarbeitet, um sie dann der Politik zur Beratung vorzulegen, damit das weitere Vorgehen bezüglich der Mittelbereitstellung und Umsetzung beschlossen werden kann. Insgesamt trägt die weitere kontinuierliche Verbesserung des ÖPNV in Duisburg dazu bei die Verkehrswende weiter voranzutreiben.

Dieses Ziel kann die Stadt Duisburg allerdings nicht ohne weitere finanzielle Unterstützung erreichen. Neben den bereitgestellten Fördermitteln für Infrastrukturmaßnahmen sind weitere Fördermöglichkeiten erforderlich, die es den Kommunen ermöglichen die immer weiter steigenden Betriebskosten langfristig auffangen zu können.

Der HFA beschloss das Gesamtpaket bzw. die Nachbesserungen als verbindliche Maßnahme und nicht als Prüfauftrag. Dafür waren SPD, CDU, Grüne, Linke, JuDU und HSV. Nach Ostern soll es losgehen.