HSV-Fraktion freut über die
Verbesserung des Nahverkehrsplanes Erfolgreiche Kritik
mit Hilfe der betroffenen BürgerInnen zahlt sich aus!
Duisburg, 24. März 2020 -
'Bürgerlich-Liberale
und SGU zeigen Neue Wege für die DVG
auf'
hieß es bereits am 07.02.2020.
Die
'HSV-Fraktion im Rat der Stadt
Duisburg' hatte
hilfreiche Kritiken und Anregungen der Bevölkerung
gesammelt und diese zu diesem Zeitpunkt an die DVG
weitergeleitet.
Mit Erfolg, wie man jetzt sehen
kann, schreibt die HSV-Fraktion in der heutigen
Pressemitteilung. Bereits sechs Wochen später werden
etliche Punkte der gesammelten Kritiken nun mit der für
den 30.03.2020 vorgelegten Beschlussvorlage zur
Optimierung des Nahverkehrsplanes umgesetzt.
„Erfreulich ist, dass bei den geplanten kurzfristigen
Maßnahmen die Anbindung von Bruckhausen an Hamborn durch
Reaktivierung der Linie 908 und eine Anpassung der
Betriebszeiten bis August 2020 umgesetzt werden“, so
Ratsherr und Fraktionsvorsitzender Karlheinz
Hagenbuck.
BL-Ratsfrau Angelika
Röder, als Rheinhauserin Mitglied der
Bezirksvertretung: "Die Einführung einer
zusätzlichen Linie 925 in Rheinhausen-Eisenbahnsiedlung
lässt viele RheinhausenerInnen aufatmen, auch wenn die
Umsetzung erst zum Fahrplanwechsel Sommer 2021 geplant
ist."
Die Fraktion hofft, dass die DVG auch die
Anregung der HSV-Fraktion zur Bekämpfung der
Straßenbahnüberfüllung von Nord nach Süd und umgekehrt
aufgreift und langfristig eine Nord-Süd-Ringlinie mit vier
Bahnen an Wochentagen als Alternative einführt.
Ob
die anberaumte Ratssitzung überhaupt stattfinden kann, ist
aufgrund des 'Corona-Virus' noch nicht sicher. Selbst
die Mercatorhalle wird für 84 Ratsmitglieder, dazu
Verwaltungsmitglieder und Schriftführer, wohl noch zu
klein sein, um den geforderten, und notwendigen,
Sicherheitsabstand zu gewähren.
Ob der 25-köpfige
Haupt- und Finanzausschuss, zuzüglich Fraktions- und
Verwaltungsmitgliedern und Schriftführer, der stattdessen
tagen soll, überhaupt einen Beschluss zur Sache, zur
Optimierung des Nahverkehrsplanes, rechtlich fassen darf,
ist auch noch ungeklärt.
Sicher ist, dass sich die
Großkopferten in Rot und
Schwarz (wieder einmal) für etwas feiern, was sie selber
(wieder einmal) nicht erarbeitet haben.
Optimierung des 3.
Nahverkehrsplans Haupt- und Finanzausschuss beschloss
dies für den Stadtrat als verbindliche Maßnahme
Abweichender Beschluss:
Der HFA beschloss am Montag, 30. März 2020 das Gesamtpaket bzw. die
Nachbesserungen als verbindliche Maßnahme und nicht als Prüfauftrag. Dafür waren
SPD, CDU, Grüne, Linke, JuDU und HSV.
Die Sitzung des Ausschusses galt als Ersatzsitzung für den Rat der Stadt, da der
Ausschuss wegen der geringeren Zahl an Mitgliedern die Corona-Schutzmaßnahmen
(Abstand) einhalten konnte.
1. Der Rat der Stadt beschließt zur Optimierung des 3. Nahverkehrsplans (DS
17-0444) die in der nachfolgenden Begründung unter Ad-hoc- ( I.) und
kurzfristige Maßnahmen ( II.1 – II.5) aufgeführten Leistungsanpassungen. 2. Der
Rat der Stadt beauftragt zur Optimierung des 3. Nahverkehrsplans (DS 17-0444)
die Verwaltung den unter IV. beschrieben Prüfauftrag durchzuführen und diesen
nach Abschluss und Beteiligung der Bezirksvertretungen dem Rat zur Entscheidung
vorzulegen. Der Ausschuss beschloss , den Prüfauftrag als Sofort-Maßnahme
umzusetzen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zusammen mit der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG die mittel- und langfristigen Maßnahmen weiter
auszuarbeiten und dem Rat der Stadt die Konzeptergebnisse inklusive der
finanziellen Auswirkungen nach erfolgter Beteiligung der Bezirksvertretungen zur
Entscheidung vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt alle im Rahmen des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG notwendigen
Schritte zur Aktualisierung durchzuführen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt den 3. Nahverkehrsplan zu aktualisieren.
Begründung
Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 30.01.2020 mit dem Antrag DS 20-0086 die
Verwaltung beauftragt zu prüfen an welchen Stellen Optimierungen des 3.
Nahverkehrsplans (3. NVP) der Stadt Duisburg erforderlich sind. Bei der
Optimierung sind die nach der Fahrplanumstellung vom 27.10.2019 eingegangenen
Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger im besonderen Maße zu berücksichtigen.
Bei der Stadtverwaltung und Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) sind rund
700 Anregungen inklusive mehrerer Unterschriftenlisten nach der
Fahrplanumstellung zum 27.10.2019 zu verschiedenen Punkten eingegangen. Dies
stellt die rein quantitative Anzahl darstellt dar.
Daraufhin hat die Verwaltung zusammen mit der DVG alle eingegangenen
Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft, d.h. von Bürgerinnen und Bürgern,
Vereinen und Verbänden, Unternehmen etc. ausgewertet. Zu den geprüften
Rückmeldungen gehörten neben den vorab angesprochenen rund 700 Anregungen
zusätzlich die bereits im Rahmen der Beratung zum 3. NVP geforderten Änderungen
aus der bezirklichen Beteiligung und alle sonstigen bis zur Fahrplanumsetzung
eingegangen Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte, die
schriftlich, per E-Mail oder in öffentlichen Veranstaltungen übermittelt wurden.
Soweit Kontaktdaten zu den jeweiligen Anregungen vorlagen wurde seitens der
Stadt bzw. DVG darauf reagiert und eine mögliche Lösung aufgezeigt bzw. das
weitere Vorgehen erläutert. Bei der Analyse spielte u.a. eine wesentliche Rolle,
wie groß die Betroffenheit verschiedener ÖPNV-Nutzergruppen ist. Wesentlich war
nicht die quantitative Nennung von Kritikpunkten sondern die qualitative
Bewertung der Situation. Aus der Analyse all der vorab beschriebenen
Erkenntnisse haben sich einige Punkte herauskristallisiert.
Zu berücksichtigen ist, dass einzelne Linienveränderungen oft unmittelbare
Auswirkungen auf benachbarte bzw. Anschlusslinien haben.
Veränderungsanforderungen erfordern in diesen Fällen einen umfangreicheren
Prüfungs- und Planungsumfang, der in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit
noch nicht abgearbeitet werden konnte. Dies soll an relevanten Stellen, z.B. in
Mitte hinsichtlich der Linienführung der 933 mittelfristig erfolgen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass für alle Prüfungen, die mit dem Ziel der
Umsetzbarkeit durch die DVG in 2020 vorgenommen wurden, nur wenige Wochen zur
Verfügung standen und auch betriebsseitig jeweils zu prüfen war, ob Fahrzeuge
und Fahrerinnen/Fahrer zur Verfügung stehen, und mit welchen Kosten die
einzelnen Maßnahmen verbunden sind.
Hieraus resultiert die relativ kurzfristige Bereitstellung eines
Beschlussvorschlages. Zunächst wurde eine Einstufung vorgenommen, welche
Maßnahmen Ad-hoc, kurzfristig bzw. welche erst mittel bis langfristig umgesetzt
werden können.
I. Ad-hoc Maßnahmen (Umsetzung 20.04.2020):
Darunter fallen Maßnahmen, die auf Grund der Rahmenbedingungen ohne Einbindung
Dritter sofort von Seiten der DVG umgesetzt werden können.
II. Kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung 12.08.2020):
Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die aus der Analyse heraus prioritär zu
behandeln sind und eine vorläufige Lösung mit einer großen Wirkung für viele
Nutzende erzielen. Hierbei handelt es sich größtenteils um Korrekturen des 3.NVP
die weitestgehend das Gesamtkonzept beibehalten.
III. Mittel- (Fahrplanwechsel Sommer 2021) bis langfristige Maßnahmen:
Der Bereich dieser Maßnahmen bedarf einer Überarbeitung bzw. Teilfortschreibung
des 3. NVP, da zumeist komplette Linienführungen in einzelnen Stadtgebieten
überarbeitet werden müssen. Ebenfalls darunter fallen alle Maßnahmen im Stadt-
und Straßenbahnangebot, wie eine Taktverdichtung oder die Weiterentwicklung des
Schienennetzes. Außer bei den Ad-hoc Maßnahmen sind sowohl die Stadt wie auch
die DVG an Rahmenbedingungen gebunden.
Dies beinhaltet die gesetzlichen Vorgaben bzgl. Konzessionsanträgen und
Beteiligung. Bei allen Maßnahmen über die Ad-hoc Maßnahmen hinaus ist eine
Änderung der Konzession bei der Bezirksregierung erforderlich. Die
Bearbeitungsfrist bei der Bezirksregierung beträgt in der Regel 3 Monate und
kann um nochmals 3 Monate von der Bezirksregierung verlängert werden.
Wenn weitere Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen außerhalb Duisburgs
betroffen sind, müssen diese ebenfalls beteiligt werden. In diesem Rahmen sind
auch finanzielle Auswirkungen, wie mögliche Kostenteilungen etc. zu klären. In
einigen Fällen ist es gegebenenfalls erforderlich einen Beschluss des
zuständigen Rates oder Kreistags einzuholen. Neben den gesetzlichen Vorgaben
spielen die betrieblichen Zwänge auf Seiten der DVG ebenfalls eine wesentliche
Rolle und haben massiven Einfluss auf eine zeitliche Umsetzung.
Hierzu gehören die Verhandlungen mit eventuell erforderlichen Sub-Unternehmen
zur Leistungserbringung, die erforderlichen Personalressourcen und in einigen
Fällen die Beschaffung von Fahrzeugen (aktuell ca. 18 Monate zur Beschaffung von
Bussen).
Die vorab beschriebenen Zwänge verdeutlichen, dass eine Umsetzung der
kurzfristigen Maßnahmen in Einzelfällen eventuell erst nach dem 12.08.2020
erfolgen kann. Die kurzfristigen Maßnahmen wurden allerdings so ausgewählt, dass
ein Realisierungszeitpunkt zum 12.08.2020 realistisch erscheint. Dies setzt
allerdings eine Befassung und Entscheidung durch den Rat der Stadt am 30.03.2020
voraus.
Die finanziellen Auswirkungen der Ad-hoc und kurzfristigen Maßnahmen wurden von
der DVG ermittelt. Insgesamt sind die Kosten für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) im Vergleich zum Beschlusszeitpunkt des 3.NVP deutlich
gestiegen. Dies führt dazu, dass die Bewertung einiger Maßnahmen deutlich teurer
ausfällt. Trotz der Kostensteigerungen steht bei der Bewertung primär die
Qualitätsverbesserung des Angebots im Vordergrund. Ziel ist es, für die
Nutzenden ein deutlich besseres Angebot zu erreichen.
In Zeiten der Diskussion um eine Verkehrswende, der Verbesserung des Klima und
der Reduzierung der Luftschadstoffbelastungen ist ein gutes ÖPNV-Angebot eines
der wesentlichen Standbeine, um diese Ziele von Seiten der Stadt erreichen zu
können. Nachfolgend werden die ausgearbeiteten Maßnahmen beschrieben und deren
finanziellen Auswirkungen benannt. Bei den Ad-hoc Maßnahmen handelt es sich um
ein Gesamtpaket.
Die kurzfristigen Maßnahmen sind jeweils einzeln aufgeführt.
I. Ad-hoc Maßnahmen (Umsetzung zum 20.04.2020):
Diese Maßnahme betrifft das gesamte Stadtgebiet und führt insgesamt zu einer
deutlichen Verbesserung im Schülerverkehr. Dabei beinhaltet das Paket
ausschließlich Maßnahmen im Bereich der Einsatzbusse. Die Fahrtzeiten und
Linienwege werden optimiert, zusätzliche Busse werden eingesetzt und auf einigen
Linien erfolgt eine Kapazitätserweiterung durch den Einsatz von Gelenkbussen
anstelle von Standardbussen. Hinzu kommt, dass Lücken im Einsatzbusnetz
geschlossen werden, damit die weiterführenden Schulen aus diesen Bereichen
wieder erreichbar sind. Kosten: 270.000 EUR/a (180.000 EUR in 2020)
II. Kurzfristige Maßnahmen: 1. Anpassung der Betriebszeiten im Tag-Netz Samstags
(Umsetzung zum 12.08.2020):
Diese Maßnahme kommt insbesondere allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
sowie den Arbeitgebern zu Gute und ist auf das gesamte Stadtgebiet ausgerichtet.
Die Betriebszeiten beginnen wie an Wochentagen. Die Taktung entspricht den
aktuellen Samstagsfahrplänen. Die Linie 903 fährt bis Dinslaken Bahnhof. Im
Nachtbusnetz erfolgt die entsprechende Anpassung der Betriebszeiten.
Das mit dem Nachtnetz verbundene Taxibusangebot wird entsprechend angepasst. Aus
der Analyse nach dem Fahrplanwechsel insbesondere auf Grund der Rückmeldungen
aus der Bevölkerung, den Hinweisen von vielen Wirtschaftsunternehmen und den
Anmerkungen von verschiedenen Verbänden ist erkenntlich, dass der Samstag
inzwischen wie ein normaler Werktag zu sehen ist. Sehr viele Pendler sowohl nach
Duisburg oder von Duisburg aus zu ihren jeweiligen Arbeitsstätten sind auf ein
bedarfsgerechtes ÖPNV Angebot angewiesen.
Mit dieser sich auf das gesamte Stadtgebiet beziehenden Maßnahme wird die
Qualität des ÖPNV-Angebots deutlich verbessert und der Wirtschaftsstandort
Duisburg gestärkt.
Kosten: 1.050.000 EUR/a (380.000 EUR in 2020)
2. Änderung des Linienwegs der Linie 917 – Biesenstraße (Umsetzung zum
12.08.2020): Der Linienweg der 917 wird in einem Abschnitt geändert und verläuft
nach dem Haltepunkt Baustr. über die Biesenstr. - Auf dem Damm - KWK nach
Meiderich Bahnhof.
Mit dem veränderten Linienweg der Busverbindung aus Untermeiderich in Richtung
Meiderich Bahnhof wird aktuell die Haltestelle Biesenstr. nicht mehr angefahren.
Das Nahversorgungszentrum Meiderich ist mit der Linie 917 nach wie vor direkt
über den Haltepunkte Meiderich Bahnhof zu erreichen. Die Analyse im Rahmen
Fahrplanumstellung hat ergeben, dass ein Großteil der ÖPNV Nutzenden aus
Richtung Untermeiderich / Beeck / Laar Einrichtungen im Bereich der Biesenstr.
als Ziel hat.
Die Wiedereinrichtung der Haltestelle auf dem veränderten Linienweg erhöht die
Qualität des ÖPNV Angebots in Meiderich und ist nun gezielt auf den
tatsächlichen Bedarf ausgerichtet. Die kurzfristig vorgeschlagene Lösung mit dem
geänderten Linienweg der 917 ist im Rahmen der mittel- bis langfristigen
Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu
überarbeiten.
Kosten: 390.000 EUR/a (150.000 EUR in 2020)
3. Ausweitung der Leistung der Linie 908 in Bruckhausen (Umsetzung zum
12.08.2020): Die Linienweg der 908 wird in einem 30-Minuten-Takt vom St.Johannes-Hospital
bis zur Haltestelle Matenastr. verlängert. Der Linienweg entspricht dem der
Linie 908 vor dem Fahrplanwechsel. Der Stadtteil Bruckhausen ist mit der
Straßenbahnlinie 901 seit dem Fahrplanwechsel, durch den Wegfall der Buslinie
908 im Sinne der Daseinsvorsorge ausreichend angebunden, jedoch haben sich die
Rahmenbedingungen in Bruckhausen seit der Planung des 3. NVP deutlich
verschlechtert.
Damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit einer Busverbindung nach
Hamborn, den dortigen Schulen, der ärztlichen Versorgung und dem
Nahversorgungszentrum. Für die in Bruckhausen lebende Bevölkerung spielt die
ÖPNV-Verfügbarkeit in Richtung Hamborn eine wesentliche Rolle, um den Dingen des
täglichen Lebens nachgehen zu können. Zudem schließt die zusätzliche Ost-West
Verbindung der Linie 908 eine durch den Fahrplanwechsel entstandene Netzlücke
und verbessert das ÖPNV Angebot im Duisburger Norden deutlich.
Kosten: 280.000 EUR/a (110.000 EUR in 2020)
4. Änderung des Linienwegs des NE1 (Umsetzung zum 12.08.2020): Der
Linienweg des NE1 beinhaltet zukünftig einen Halt am Fahrner Krankenhaus. Mit
dem Fahrplanwechsel wurde erstmalig in Duisburg ein durchgehendes Nachtnetz von
montags bis sonntags eingeführt. Die Analyse hat ergeben, dass es ein
wesentliches Ziel im Duisburger Norden mit dem Fahrner Krankenhaus ergänzt
werden muss, da das Nachtnetz in diesem Bereich eine Lücke aufweist.
Auf Grund des Schichtbetriebs sind viele Berufspendelnde auf diese Verbindung
angewiesen und sollen weiterhin bzw. zusätzlich den ÖPNV mit einem qualitativ
auf ihre Bedarfe ausgerichtetem Angebot nutzen können.
Kosten: 60.000 EUR/a (20.000 EUR in 2020)
5. Anschlussverbindung der Linien 940 und 941 (Umsetzung zum 12.08.2020):
Der Wechsel von der Linie 940 auf die Linie 941 wird an der Haltestelle Am
Krähenhorst angepasst.
Der Sittardsberg insbesondere mit dem dortigen Ärztezentrum und das Schulzentrum
Süd sind zwei sehr wichtige Ziele für viele ÖPNV Nutzende aus Großenbaum und
Rahm. Das Schulzentrum ist direkt mit der Linie 940 erreichbar, um zum
Sittardsberg zu gelangen ist ein Umstieg von der Linie 940 auf die 941
erforderlich.
Durch diesen Umstieg verkürzt sich die Fahrzeit zum Schulzentrum ebenfalls. Nach
dem Fahrplanwechsel stellte sich heraus, dass die Umstiegszeiten an der
Haltestelle Am Krähenhorst zu kurz sind. Für den Umstieg ist eine Querung der
Großenbaumer Allee erforderlich, dies ist allerdings auf Grund des hohen
Verkehrsaufkommens für eine sichere Querung nur an der ca. 200 m entfernten
Lichtsignalanlage möglich.
Die Umstiegszeit und damit die Qualität wird für den Nutzenden mit dieser
Maßnahme erhöht.
Die Anbindung des Sittardsbergs und des Schulzentrums Süd aus Großenbaum / Rahm
ist im Rahmen der mittel- bis langfristigen Maßnahmen zu prüfen und zu
überarbeiten. Neben der vorab beschriebenen Thematik ergibt sich, aus
weiteren im Rahmen der Analyse ermittelten Anmerkungen, Verbesserungsvorschlägen
und Kritikpunkten, dass die Netzstruktur im Duisburger Süden mit stärkerer
Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Bevölkerung überarbeitet werden muss.
Kosten: neutral
III. Finanzierung
Die unter I. und II. beschriebenen Maßnahmen führen zu folgenden Aufwendungen
bei der DVG: 840 TEUR in 2020 2.050 TEUR in 2021ff. Eine Etatisierung ist bisher
nicht erfolgt, im Rahmen der Bewirtschaftung ist die Finanzierung im Produkt
150419, Versorgung und Verkehr, Transferzahlungen an die Duisburger Versorgungs-
und Verkehrsgesellschaft mbH sicherzustellen. Nach jetzigem Stand kann dies
durch Bereitstellung von Deckungsmitteln im gleichen PO 2060, Beteiligungen, bei
dem Produkt 150421, übrige Beteiligungen, Transferaufwendungen; hier: Erhalt der
notwendigen Entsorgungs-Infrastruktur sichergestellt werden.
IV. Weitere Mittel - und langfristige Maßnahmen (ab 2021 / 2022):
Dazu
gehören alle weiteren Punkte, die sich aus der Analyse ergeben haben, jedoch mit
einfachen oder Übergangslösungen nicht schnell umzusetzen sind. Dies liegt an
verschiedenen Punkten u.a. an den Teils massiven Auswirkungen auf die gesamte
Netzstruktur, den verschiedenen Fristen für Genehmigungen, notwendige
Beteiligungen, den Beschaffungszeiträumen für zusätzliche Fahrzeuge etc.
In diesem Zusammenhang ist es zunächst erforderlich, die Analyse mit den nach
dem Fahrplanwechsel erhobenen Fahrgastzählungen abzugleichen. Aktuell müssen
dafür noch einige Linien erfasst werden, um belastbare Zahlen zu erhalten.
Die Ergebnisse der Beratung dieser Vorlage sollen zusätzlich zu den bereits
vorhandenen Aspekten einfließen. Auf Grundlage all dieser Erkenntnisse sollen
Konzepte auf Basis des aktuellen 3. Nahverkehrsplans erstellt werden, die das
Angebot und damit die Qualität weiter verbessern. Dabei soll die Anpassung des
Angebotes an die tatsächlichen Bedarfe ausgerichtet werden. Dies entspricht der
bereits in der öffentlichen Diskussion zum 3. NVP geforderten Vorgehensweise,
dass der 3. NVP ein dynamischer und nicht statischer Plan sein soll.
Dazu zählt nicht nur die planerische Komponente sondern auch die realistische
und finanziell umsetzbare Betrachtung. Für einen Teilbereich von Rheinhausen
liegt bereits eine Konzeption vor. Zur Umsetzung sind u.a. eine Abstimmung mit
der Stadt Krefeld und der Stadtwerke Krefeld AG notwendig. Bei entsprechender
Entscheidung durch den Rat der Stadt leitet die Verwaltung alle erforderlichen
Schritte ein, um diese Maßnahme zu prüfen und dann dem Rat zur Entscheidung
vorlegen zu können.
Einführung einer zusätzlichen Linie in Rheinhausen – Eisenbahnsiedlung
(Umsetzung zum Fahrplanwechsel Sommer 2021)
Es wird eine neue Linie 925 von der Eisenbahnsiedlung über Logport bis
Rheinhausen Markt eingeführt. Der Linienweg der Linie 924 wird ab Gaterweg über
Rheinhausen Rathaus bis Rheinhausen Markt geändert. Die Linie 922 fährt aus
Richtung Homberg kommend nur noch bis Rheinhausen Markt. Die Rahmenbedingungen
der Eisenbahnsiedlung in Rheinhausen haben sich nach Erstellung des 3. NVP
nochmals deutlich verschlechtert.
Für die in der Eisenbahnsiedlung lebende Bevölkerung spielt die
ÖPNV-Verfügbarkeit eine wesentliche Rolle, um den Dingen des täglichen Lebens
nachgehen zu können. Mit der Einstellung der Linie 914 der Niederrheinische
Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (NIAG) im Dezember 2019 ist das Angebot
weiter reduziert worden, was im Vorfeld nicht absehbar war. Durch die Einführung
einer zusätzlichen Linie soll die Eisenbahnsiedlung besser an Rheinhausen
angebunden werden.
Die Einführung erhöht deutlich die Angebotsqualität und verbindet zudem die
Schulstandorte in Friemersheim und Rheinhausen direkt mit dem Siedlungsbereich.
Zudem werden die Kosten für die Schülerspezialverkehre durch diese dauerhafte
Lösung kompensiert.
Zur Umsetzung müssen allerdings im Vorfeld sowohl die Stadt Krefeld, wie auch
die beiden Verkehrsunternehmen SWK Stadtwerke Krefeld AG und die NIAG nach den
gesetzlichen Vorgaben eingebunden werden. Mit den erforderlichen Vorbereitungen
zur Umsetzung auf Seiten der DVG, kann diese Maßnahme – in Abhängigkeit von den
Ergebnissen der Abstimmungen – in jedem Fall nicht vor dem Fahrplanwechsel im
Sommer 2021 erfolgen.
Kosten: 890.000 EUR/a (445.000 EUR in 2021)
Die weiteren noch zu erstellenden Konzepte in allen Bezirken werden durch die
Verwaltung in Abstimmung mit der DVG erarbeitet, um sie dann der Politik zur
Beratung vorzulegen, damit das weitere Vorgehen bezüglich der
Mittelbereitstellung und Umsetzung beschlossen werden kann. Insgesamt trägt die
weitere kontinuierliche Verbesserung des ÖPNV in Duisburg dazu bei die
Verkehrswende weiter voranzutreiben.
Dieses Ziel kann die Stadt Duisburg allerdings nicht ohne weitere finanzielle
Unterstützung erreichen. Neben den bereitgestellten Fördermitteln für
Infrastrukturmaßnahmen sind weitere Fördermöglichkeiten erforderlich, die es den
Kommunen ermöglichen die immer weiter steigenden Betriebskosten langfristig
auffangen zu können.
Der HFA beschloss das Gesamtpaket bzw. die Nachbesserungen als
verbindliche Maßnahme und nicht als Prüfauftrag. Dafür
waren SPD, CDU, Grüne, Linke, JuDU und HSV. Nach Ostern
soll es losgehen.
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