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Unterstützung von Vereinen bei der Beantragung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale des Landes NRW
HSV-Fraktion im Rat der Stadt, BL-Bezirksvertreter Hans-Werner Schwarz

Duisburg, 06. März 2020 - Hans-Werner Schwarz, Vorsitzender der Wählergruppe Bürgerlich-Liberale und Mitglied der Bezirksvertretung Hamborn, hat seine Idee in die Fraktionssitzung der HSV-Fraktion eingebracht.

Immer wieder scheitern kleine Sportvereine, wie z. B. Hertha Hamborn, an dem mindestens 25-prozentigen Eigenanteil bei Investitionszuschüssen. Vielleicht kann man das mit Hilfe der Stadt Duisburg doch ändern.

Prüfantrag
Der Betriebsausschuss DuisburgSport beauftragt die Prüfung, in welcher Form Sportvereine, die nicht über die finanziellen Ressourcen für die Aufbringung des Eigenanteiles zur Beantragung von Investitionszuschüssen besitzen, in Form von z.B. eines Darlehns oder Stundung auf mehrere Jahre unterstützt werden können.

Begründung:
Die Richtlinien der Stadt Duisburg zur Gewährung von Investitionszuschüssen an Sportvereine sieht vor, dass der städtische Anteil grundsätzlich max. 50% der nicht durch Zuschüsse Dritter (z. B. LSB) gedeckten zuschussfähigen Kosten beträgt. Hierbei beträgt der Eigenanteil der Sportvereine mindestens 25%.

Kleinere Vereine, scheitern insbesondere ohne Zuschüsse Dritter, an der Eigenbeteiligung, die sie im Laufe eines Kalenderjahres aufbringen müssten, könnten aber den Betrag über mehrere Jahre verteilt stemmen. Die Beantragung von Investitionszuschüssen für akute Sanierungsmaßnahmen, von z.B. Toilettenanlagen, ist so nicht möglich.

Die Gewährung eines Darlehns oder die Stundung des zu leistenden Eigenanteils könnte insbesondere kleinere Vereine bei der Beantragung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale des Landes NRW unterstützen.