Duisburg, 06. März 2020 - Hans-Werner
Schwarz, Vorsitzender der Wählergruppe Bürgerlich-Liberale
und Mitglied der Bezirksvertretung Hamborn, hat seine Idee
in die Fraktionssitzung der HSV-Fraktion eingebracht.
Immer wieder scheitern kleine Sportvereine, wie z. B.
Hertha Hamborn, an dem mindestens 25-prozentigen
Eigenanteil bei Investitionszuschüssen. Vielleicht kann
man das mit Hilfe der Stadt Duisburg doch ändern.
Prüfantrag Der Betriebsausschuss
DuisburgSport beauftragt die Prüfung, in welcher Form
Sportvereine, die nicht über die finanziellen Ressourcen
für die Aufbringung des Eigenanteiles zur Beantragung von
Investitionszuschüssen besitzen, in Form von z.B. eines
Darlehns oder Stundung auf mehrere Jahre unterstützt
werden können.
Begründung: Die Richtlinien der Stadt
Duisburg zur Gewährung von Investitionszuschüssen an
Sportvereine sieht vor, dass der städtische Anteil
grundsätzlich max. 50% der nicht durch Zuschüsse Dritter
(z. B. LSB) gedeckten zuschussfähigen Kosten beträgt.
Hierbei beträgt der Eigenanteil der Sportvereine
mindestens 25%.
Kleinere Vereine, scheitern
insbesondere ohne Zuschüsse Dritter, an der
Eigenbeteiligung, die sie im Laufe eines Kalenderjahres
aufbringen müssten, könnten aber den Betrag über mehrere
Jahre verteilt stemmen. Die Beantragung von
Investitionszuschüssen für akute Sanierungsmaßnahmen, von
z.B. Toilettenanlagen, ist so nicht möglich.
Die Gewährung eines Darlehns
oder die Stundung des zu leistenden Eigenanteils könnte
insbesondere kleinere Vereine bei der Beantragung von
Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale des
Landes NRW unterstützen.
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