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‚Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl' im Park?
Gaststätten und Versammlungsräume bleiben geschlossen
Wählergruppe Bürgerlich-Liberale

Duisburg, 19. April 2020 - Mit Verwunderung mussten wir in der Pressemitteilung der Stadt Duisburg am Sonntag, 19.04.2020, unter ‚Veranstaltungen‘ lesen, dass ‚Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl wieder zugelassen sind‘. Heimlich hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet dieses in seine neuen Corona-Verordnung unter § 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen eingebaut.

BL-Vorsitzender Hans-Werner Schwarz: „Er hat wohl in seinem emsigen, und hoffentlich in gesundheitlicher Hinsicht nicht übereiltem, Vorpreschen übersehen, dass die Gaststätten mit den separaten Raummöglichkeiten alle noch durch ihn geschlossen sind!“

„Mit ca. 20 Personen im privaten 25 Quadratmeter großen Wohnzimmer wird am letzten Satz des §11 scheitern!“, so Ratsfrau Marion Stöbbe. Der da lautet: ‚Dabei sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.‘

Die Wählergruppe Bürgerlich-Liberale hofft, dass die frühzeitigen Schul-, Laden- und Möbelhausöffnungen nicht mit der gleichen ‚Heißen Nadel‘ gestrickt wurden.

BL-Ratsfrau Angelika Röder: „Wir sind gespannt, welche Räumlichkeiten die Stadt Duisburg mit den geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene und der Gewährleistung des Mindestabstands zu Verfügung stellen kann.“