Duisburg, 19. April 2020 - Mit
Verwunderung mussten wir in der Pressemitteilung der Stadt
Duisburg am Sonntag, 19.04.2020, unter ‚Veranstaltungen‘
lesen, dass ‚Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl
wieder zugelassen sind‘. Heimlich hat
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet dieses in seine neuen
Corona-Verordnung unter § 11 Veranstaltungen,
Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen eingebaut.
BL-Vorsitzender Hans-Werner Schwarz: „Er hat wohl in
seinem emsigen, und hoffentlich in gesundheitlicher
Hinsicht nicht übereiltem, Vorpreschen übersehen, dass die
Gaststätten mit den separaten Raummöglichkeiten alle noch
durch ihn geschlossen sind!“
„Mit ca. 20 Personen
im privaten 25 Quadratmeter großen Wohnzimmer wird am
letzten Satz des §11 scheitern!“, so Ratsfrau Marion
Stöbbe. Der da lautet: ‚Dabei sind geeignete Vorkehrungen
zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung
von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines
Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.‘
Die Wählergruppe Bürgerlich-Liberale hofft, dass die
frühzeitigen Schul-, Laden- und Möbelhausöffnungen nicht
mit der gleichen ‚Heißen Nadel‘ gestrickt wurden.
BL-Ratsfrau Angelika Röder: „Wir sind gespannt, welche
Räumlichkeiten die Stadt Duisburg mit den geeigneten
Vorkehrungen zur Hygiene und der Gewährleistung des
Mindestabstands zu Verfügung stellen kann.“
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