Duisburg, 27. April 2020 - Nachdem das
Ministerium des Inneren von NRW die Aussetzung der
Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen
bis zum 19. April empfohlen hatte, können
diese nun wieder unter Einhaltung der jeweils aktuellen
erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Gemäß § 11 (2) der CoronaSchVO sind
Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl unter
Einhaltung der Hygienevorschriften zulässig. Sie sind auch
zulässig in entsprechenden Räumlichkeiten in Gaststätten
(ohne Ausschank).
Die Parteien und Wählergruppen
werden gebeten, diese Veranstaltungen
unter ordnungsamt@stadt-duisburg.de anzuzeigen, damit das
Bürger- und Ordnungsamt informiert ist.
Der
Coronaschutzverordnung entsprechend sind geeignete
Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur
Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines
Mindestabstandes von 1,5 Meter zu gewährleisten.
Den Parteien und Wählergruppen wird deshalb Folgendes
empfohlen: ·
ausreichend großer Versammlungsraum
·
Einhaltung einschlägiger aktueller
Hygienemaßnahmen (Bereitstellung ausreichender Menge an
Desinfektionsmittel oder Möglichkeit zur Handwaschung)
·
angemessene Mindestabstände zwischen den
Versammlungsteilnehmern (1,5 Meter)
·
Betreten/ Verlassen des Versammlungsraums
nur Nacheinander/ Steuerung des Zutritts
·
Vermeidung von Gruppenbildung
Das
Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen bei
Aufstellungsversammlungen wird nicht verlangt, kann aber
ein zusätzlicher Baustein sein, um die
Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der
Bevölkerung zu reduzieren.
Diese Maßnahmen gelten
zurzeit bis einschließlich 3. Mai 2020. Über kurzfristige
Änderungen und/oder Ergänzungen der Hygienevorschriften
sollten sich die Parteien und Wählergruppen selbstständig
informieren.
BZ auf ein Wort v.
Jochem Knörzer Schaut man sich im Ratssaal um, so kommt
man nicht umhin festzustellen, dass sich hier die
Risikogruppe der Corona-Pandemie versammelt. Und deswegen
sind ja auch die Rats- und Ausschusssitzungen, zu Recht,
ausgesetzt worden. Aber 'Aufstellungsversammlungen zur
Kommunalwahl' sind jetzt, auch ohne Mund-Nasen-Schutz,
erlaubt. Mit der gleichen Risikogruppe.
Um mit
20 Personen eine Versammlung abhalten zu können, benötigt
man, der Mindestabstand muss ja eingehalten werden, einen
Raum, der mindestens 60 Quadratmeter, 6 x 10 Meter,
aufweist. OB Sören Link rät zur Nutzung der geschlossenen
Gaststätten, natürlich ohne jeglichen Ausschank.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und auch Duisburgs
Oberbürgermeister Sören Link (SPD) 'billigend in Kauf
nehmen', dass sich Menschen der Risikogruppe mit Corona
infizieren, bleibende Schäden davontragen oder gar
sterben.
Warum? Was versprechen sich CDU und SPD
davon?
|