Duisburg, 09. Oktober 2020 - Die
Duisburger Verwaltung hat den ersten Einspruch vom
25.09.2020 als verfrüht abgelehnt, weil das Wahlergebnis
zu diesem Zeitpunkt noch nicht im "Amtsblättchen" der
Stadt Duisburg "offiziell" bekannt gegeben worden war.
Obwohl das Wahlergebnis bereits am 22.09.2020 vom
Wahlausschuss für ‚Amtlich‘ erklärt und von
(Pannen)Wahlleiter und Stadtdirektor Murrack am selben Tag
medial bekannt gegeben wurde.
Hans-Werner Schwarz,
1. Vorsitzender der BL: "Kein Problem, von uns kann er
auch jeden Tag einen Einspruch gegen diese unsägliche Wahl
zugestellt bekommen!"
Einspruch gegen das
Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September 2020 in
Duisburg Hiermit legt der Geschäftsführende
Vorstand der Wählergruppe Bürgerlich-Liberale entsprechend
des ‚Kommunalwahlgesetzes NRW‘ fristgerecht
Einspruch gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl v.
13.09.2020 in Duisburg ein.
Begründungen Entsprechend §40 des
Kommunalwahlgesetzes (Stand 23.09.2020) - waren die
beiden Kandidaten der Reserveliste der Tierschutz Partei
in einer Nachbarstadt, nicht aber in Duisburg, angemeldet
und konnten in Duisburg so nicht antreten.
-
ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mindestens drei
Personen von zwei verschiedenen Parteien, darunter
mindestens eine, die ein Rats- und/oder
Bezirksvertretungsmandat errungen hat, wegen
Wahlmanipulation/Wahlbetrug mittels erkaufter Stimmen.
- WählerInnen haben zusätzlich Strafanzeige aufgrund
Abfangen und Umleitung von Briefwahlunterlagen erstattet.
- 1.500 nicht abgesendete Briefwahlunterlagen sind
nach der Wahl in einem Briefzentrum außerhalb Duisburgs
gefunden worden.
- einige WählerInnen können trotz
Briefwahl ihre Stimmen nicht finden. Ihre Kandidaten haben
in ihrem Stimmbezirk 0 Stimmen erhalten, obwohl Stimmen
für sie abgegeben wurden.
- bei weit über 37.000
Wahlbriefen hat es Druckfehler gegeben.
- aufgrund der fehlerhaften Wahlbriefe haben angeforderte
Wahlunterlagen Wählerinnen und Wähler gar nicht erreicht.
Krankheits-, urlaubs- und arbeitsbedingt wurde so den
BürgerInnen die Teilnahme an der Ausübung ihres
demokratischen Rechts verweigert. Das belegt auch die
auffällig geringe Rücklaufquote der Briefwahlunterlagen
von knapp über 80 Prozent.
- ein ausgewiesenes
Wahllokal in Rheinhausen erwies sich als ein verlassenes
Gebäude. Der am Wahlsonntag nach Bekanntwerden des
nicht vorhanden Wahllokals eingerichtete Shuttledienst zum
Ersatzwahllokal wurde insbesondere von vielen älteren
Wählerinnen und Wählern nicht / nicht mehr wahrgenommen.
- haben sowohl der Wahlleiter Murrack als auch OB
Link Wahlwerbung für SPD-Kandidaten wie Claus Krönke
aktiv, entgegen des Neutralitätsgebots ihrer Mandate, in
die Wahl eingegriffen.
- soll ein Wahlvorsteher
Wähler im Wahllokal zu ‚falschen eidesstattlichen
Erklärungen‘ gedrängt haben.
Neben den
Wahlmanipulationen fällt insbesondere die auffällig
geringe Briefwahlrücklaufqoute ins Gewicht. Durch die
niedrige Wahlbeteiligung und die Rekordzahl der 30
Überhang- und Ausgleichsmandate hatten einzelne
Wahlstimmen deutlich mehr Gewicht. Trotz Postproblemen in
der Nachbarstadt Düsseldorf kam man dort auf knapp über
90% Rücklaufquote. In Duisburg macht das fast 4.500
Stimmen aus!
Diese Wahl wurde mehrfach
manipuliert!
Und fast täglich kommen weitere
Manipulation ans Licht!
Wahlfälschung:
www.waz.de/staedte/duisburg/vorwurf-wahlfaelschung-gegen-diese-parteien-wird-ermittelt-id230427850.html?fbclid=IwAR0jbZvgqWbaAvpE4E_-0ZA5dV0jCg_Bs_yQStCHri3FsxPL5frR0qQ5hZg
Nicht zugestellte Wahlbriefe:
www.waz.de/staedte/duisburg/duisburg-post-findet-1500-nicht-zugestellte-wahlbriefe-id230418102.html?fbclid=IwAR3VmWzl-CvHXmcHVDVIeUsSrtmM8vyz7nZHzbxh55tBCh-zxn3VZABmfMI
Verlassenes Wahllokal:
www.waz.de/staedte/duisburg/sued/weite-wege-zum-verlegten-wahllokal-2500-waehler-betroffen-id230454150.html?utm_medium=Social&utm_campaign=WAZDuisburg&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1l5o--yYOYRwfLqN8iWU58SMKlG9BGq_3FeZchd0H-zbzSHLqTWR8ojFI#Echobox=1600424077
Geringe Rücklaufquote:
www.waz.de/staedte/duisburg/duisburg-viel-geringere-ruecklaufquote-nach-briefwahl-chaos-id230461618.html?fbclid=IwAR0jkSTKvbjn_bm7bbmr6cLQZm1AAxuaePg5Aa1XIT3ty5v0MFw-Ke5fPp4
Verstoß gegen das Neutralitätsgebot:
www.waz.de/staedte/duisburg/stadtdirektor-ob-verstiess-nicht-gegen-neutralitaetsgebot-id230439118.html?fbclid=IwAR0xi5hoVBSGSNt7DZZB3RL1CrkagsCeeYyaumf-L3zwoiGzhTYaolpOf_c
Falsche eidesstattliche Erklärungen:
https://www.waz.de/staedte/duisburg/duisburg-waehler-gaben-falsche-eidesstattliche-erklaerung-ab-id230553686.html?utm_medium=Social&utm_campaign=WAZDuisburg&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1I1iRL4G_CKyyUBZF2GMGuFehCvbx-LB27rQAanlhRXF17mikozQLqtr0#Echobox=1601456728
Landeswahlleiter Leitender Ministerialrat
Wolfgang Schellen Ministerium des Inneren NRW
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