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Widerspruch der PIRATEN Duisburg gegen das Ergebnis der Kommunalwahl am 13.09.2020 in Duisburg
An den Wahlausschuss, Rat der Stadt Duisburg und Landtag NRW
Piraten Duisburg

Duisburg, 15. Oktober 2020 - Post von den Piraten!
Zur Kenntnisnahme der Parteien und Wählerbündnisse im amtierenden Rat der Stadt Duisburg der Widerspruch der PIRATEN Duisburg gegen das Ergebnis der Kommunalwahl am 13.09.2020 in Duisburg!

Zur Kenntnisnahme und Befassung an die Geschäftsstellen der darüber hinaus im Landtag vertretenen Parteien die beigefügte Anlage zum Widerspruch gegen die Kommunalwahl Duisburg 2020.

An Wahlleiter der Stadt Duisburg Herrn Stadtdirektor Murrak u. a.
Einspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September 2020 in Duisburg
Bezug: Kommunalwahlgesetz NRW in der geltenden Fassung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit legt der Kreisverband Duisburg der Piratenpartei Deutschland gem. §39 Kommunalwahlgesetz NRW fristgerecht Widerspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahl 2020 am 13.09.2020 ein.
Nach unserer Bewertung führt die schiere Anzahl der nachfolgend aufgezählten Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten, verschärft durch die Mängel im Wahlgesetz bei deren abschließenden Prüfung, zu einer nachhaltigen und dauerhaften weiteren Schädigung in die Integrität und Vertrauenswürdigkeit unserer demokratischen Prozesse bei den Bürgern.

Wir fordern die Verantwortlichen daher ausdrücklich auf die Wahl als Ungültig zu erklären und zu wiederholen.
Unabhängig von den Ergebnissen der noch aufzuzählenden staatsschutz- und strafrechtlichen Ermittlungen möchten wir anregen das nach einer erneuten strengen Prüfung der einzelnen Kandidaturen die durch den Wahlausschuss genehmigten Kandidaten, Parteien und Wählerbündnisse gewählt werden können.
Hiermit möchten wir die beteiligten Personen und Mitbürger im Angesicht wieder steil steigender Infektionszahlen davor schützen erneut Unterstützerunterschriften sammeln zu müssen.
Hier rügen wir auch ausdrücklich die Fassung des durch den Bundestag und Bundesrat gepeitschten Gesetzentwurfes welches nun in, durch den BT zu beschließenden, Ausnahmezuständen präsenzfreie Aufstellungsversammlungen zulässt, dies für die Zulassung zur Wahl beizubringenden Unterstützerunterschriften jedoch nicht regelt!

Im Ergebnis werden alle am 13.09.2020 für Duisburg gewählten Vertretungen die gesamte Legislatur mit dem Vorwurf konfrontiert sein nicht ordnungsgemäß gewählt worden zu sein und damit selbstverständlich auch die von ihnen gefassten Beschlüsse keine bis wenig Akzeptanz erfahren. Alles andere als eine wie auch immer geartete Neuwahl leistet der jetzt schon besorgniserregenden Erosion in die demokratischen Verfahren weiteren und vorsätzlichen Vorschub.

Im einzelnen führen wir die folgenden Punkte auf:
Vor der Wahl
Bei mindestens zwei Kandidaten der Tierschutzpartei wird die Wählbarkeit bezweifelt. Von Kandidaten derselben Tierschutzpartei wird der Vorwurf erhoben die Reservelisten seien manipuliert worden zugunsten der oben genannten Kandidaten.

Die NPD hat Kandidaten in unbekannter Anzahl benannt die von ihrer Kandidatur nichts wussten. Derzeit sind uns mindestens zwei Kandidaten bekannt die eidesstattlich erklärt haben nie die Bereitschaft ihrer Kandidatur erklärt zu haben.

Gegen zwei weitere Parteien, von denen eine ein Ratsmandat erringen konnte, werden Ermittlungen wegen Wahlbetrug / Wahlfälschung geführt.

In diesem Zusammenhang wurden auch Strafanzeigen erstattet wegen des Abfangens und Umleitens von Briefwahlunterlagen.

In mindestens 37.000 Wahlbenachrichtigungen waren die QR Codes nicht durch Mobiltelefone verarbeitbar.

Gleichzeitig war die ersatzweise im Schreiben genannte Internetseite für mehrere Tage gar nicht und bis mindestens drei Wochen nach Zustellung der Benachrichtigungen gar nicht bis schwer zu erreichen. Wenn sie geöffnet werden konnte endete dies oft mit einer nicht erfolgreichen Beantragung von Wahlunterlagen.
Zusätzlich wurden insbesondere ältere Wähler dadurch diskriminiert das kein gleichwertig niederschwelliges analoges Ersatzverfahren angeboten wurde.

Bisher ist bekannt das es bei mindestens 1500 Wahlunterlagen zu Irrläufern gekommen ist. Der Standpunkt des Wahlleiters das bei diesen die Zustellung noch am 12.09.2020 erfolgte und damit ordnungsgemäß sei ist, freundlich gesagt, erstaunlich. Unabhängig davon das Niemand nichts genaues weiß, wäre ordnungsgemäß in unseren Augen bestenfalls dann akzeptabel, wenn der Briefwähler per Brief hätte wählen können. Also mindestens drei Werktage vorher.
Der erstaunliche statistische Einbruch der Stadt Duisburg bei der Rückläuferquote von knapp 80% an Briefwahlunterlagen legt den Schluss nah das mindestens 4500 weitere Briefwahlunterlagen im Nirgendwo verschwunden sind.

Wahltag
Am Wahltag wird festgestellt das ein Wahllokal ein leerstehendes Gebäude ist. Die Wähler wurden von einem Beauftragten zu dem Ersatzwahllokal gewiesen. Den angebotenen Shuttleservice lehnten viele, insbesondere ältere Bürger, aus Corona geschuldeten Gründen ab. Wie viele Bürger dieses Stimmbezirkes daher verärgert von der Ausübung ihres Stimmrechtes abgesehen haben ist unbekannt.

In mindestens einem Fall ist es nachweislich dazu gekommen dass ein Wahlvorsteher stimmberechtigte Bürger dazu genötigt hat falsche eidesstattliche Erklärungen abzugeben. Das dieses Verhalten bestenfalls fragwürdig ist, war ihm auch bewusst, denn er drängte die Wähler dann ihre Briefwahlunterlagen nicht vor Ort zu entsorgen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass sich dies nicht fälschend auf das Auszählungsergebnis auswirkt, hat es das Bild in der Öffentlichkeit über diese Wahl nicht verbessert. Insbesondere wenn dann als Krönung des Ganzen die eidesstattlichen Erklärungen juristisch wertlos sind, weil die Vordrucke nicht den Mindestvoraussetzungen entsprechen.

Die Würdigung welche Schlüsse man daraus auf die organisatorische Kompetenz der Verantwortlichen zieht und diese zur Einordnung der Summe aller Pannen dieser Wahl berücksichtigt überlassen wir dem Leser.

Gegenüber einem anderen Wählerbündnis haben Briefwähler erklärt für einen Kandidaten gestimmt zu haben, nach der Auszählung der Stimmen sei dieser Kandidat jedoch mit Null Stimmen ausgewiesen worden. Es stehen hier also auch die Vorwürfe fehlerhafter Auszählung in unbekannter Anzahl im Raum.

Nach der Wahl
Als die entsprechenden Auffällig- und Unregelmäßigkeiten nach und nach in der Öffentlichkeit bekannt wurden war von den verantwortlich Handelnden zu keinem Zeitpunkt ein Wille erkennbar diese Sachverhalte ernsthaft zu prüfen und aufzuklären.
 Beispielgebend hier dass Verantwortungspingpong zwischen Post und Stadt. Wenn auch jeder Einzelpunkt an sich bei einer normalen Wahlbeteiligung sich nicht sonderlich ergebnisrelevant auswirken würde ist die stattliche Summe die hier zusammen kommt besorgniserregend. Auch hier ist bisher kein Wille erkennbar eventuell unbequeme Konsequenzen aus dem Gesamtbild zu ziehen.

Abschließende Bewertung
Wie vorher schon bemerkt ist jeder Punkt für sich alleine schon ein Makel für eine ordnungsgemäß durchgeführte Wahl.
In Duisburg kommt am 13.09.2020 in einigen Stadtbezirken verschärfend hinzu, dass die Wahlbeteiligung nicht einmal mehr 10% erreicht hat. Dann jedoch sind einige tausend verlorene Wählerstimmen kein Schönheitsfehler mehr, sondern wirken sich durchaus wahlentscheidend auf die nächste Legislaturperiode aus.

Die Summe der Unregelmäßigkeiten ist auch nicht mehr glaubwürdig aufzuarbeiten, weil dazu notwendige konsequente Entscheidungen und Handlungen unterblieben als sie noch hätten greifen können.

Um das klar zu kommunizieren, wir unterstellen keinem der Handelnden bei der Wahlorganisation böse Absicht oder gezielte Manipulation in irgendeiner Weise.

Spätestens jedoch bei den Vorwürfen bezüglich der Manipulationen durch einige Parteien und Kandidaten welche glaubwürdig genug waren um die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnen zu lassen hätte man handeln müssen.
Ohne dieses Handeln war die Wahl bereits unrettbar beschädigt, die Pannen verschärfen und festigen dieses Bild in der Öffentlichkeit nachhaltig.

Den letzten Schlag ins Gesicht erhält der Duisburger Bürger dann noch durch den Makel des Wahlgesetzes. Die zu Unrecht ins Amt gekommenen Mandatsträger (Bürgerbild) setzen dem ganzen dann die Krone auf und bilden einen Wahlprüfungsausschuss der das Ganze dann als rechtens erklärt.
Mag sein das dieser jedem ins Auge springenden Interessenkonflikt bisher keine Rolle spielte, in Zeiten vielfältiger werdender Mandatsversammlungen gehört eine unabhängige und transparente Kontrollinstanz ohne ins Auge springende Interessenkonflikte installiert.

Insofern bleibt aus unserer Sicht eine Neuwahl alternativlos.
Bleibt der Widerspruch erfolglos behalten wir uns ausdrücklich vor Klage zu erheben.



Landtag
Anlage zum Widerspruch gegen die Kommunalwahl 2020 Duisburg Wahlprüfungsausschuss
Wir fordern die im Landtag vertretenen Parteien ausdrücklich dazu auf, sich zeitnah die entsprechenden Artikel in den Wahlgesetzen auf die Agenda zu setzen und zu überabreiten.
Spätestens die Kommunalwahl 2020 in Duisburg hat den systemimmanenten Interessenkonflikt im Wahlgesetz offengelegt. Kein Mitglied der neugewählten Versammlung hat auch nur im geringsten ein Interesse daran die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Selbst wenn man die Phantasie mal weiterspinnt und eine solche Entscheidung annimmt, taucht sofort das nächste sehr reale Problem auf, dass ein nicht ordnungsgemäß gewählter Rat auch keine rechtmäßigen Entscheidungen treffen kann.

Handlungsunfähigkeit kann jedoch nicht die gewollte Konsequenz gewissenhaften Handelns sein. Aus diesem Grunde wäre es konsequent, wenn der Wahlprüfungsausschuss des scheidenden Rates diese Entscheidung zu fällen hatte bevor der neue Rat sich konstituieren kann. Hier wären dann nämlich auch Verantwortliche noch greifbar.
Zusätzlich dürfte die Bereitschaft deutlich gesteigert seine Vorwürfe tatsächlich zu prüfen, wenn das eigene Mandat ansonsten weg ist. Also auch hier am Ende behaftet mit einem Interessenkonflikt.

Wir möchten anregen das der Verantwortliche für Wahlen mit der Ernennung des Wahlleiters ein entsprechendes Kontrollgremium mit weitreichenden Zugriffs- und Kontrollrechten ernennt.
Denkbar wäre ein ausgelostes Gremium aus: 3 Berufsrichter (1 Vorsitzender, 2 Vertreter) + Reserveliste 8 Schöffen + Reserveliste 10 Beisitzer + Reserveliste (mgl. aus Gechworenenpool)
Diese werden von Anfang an im Wahlamt als Ansprechstelle für Bürger, Wählervereinigungen und Parteien mit Räumlichkeiten und Kommunikationsmitteln ausgestattet. Bei eingehenden Beschwerden können diese dann geprüft und ggfs. Ermittlungen und vor allem Beweissicherungen vorgenommen werden und dem Wahlleiter dann auch qualifizierte Entscheidungsrundlagen zur Verfügung stehen.
Aus unserer Sicht würde die Einrichtung eines solchen Gremiums die verlorene Akzeptanz von Wahlergebnissen deutlich stärken. Ob man dann dem scheidenden Wahlprüfungsausschuss dann die abschließende Feststellung der Richtigkeit der Wahl oder diesem Gremium überlässt ist eine Frage der Ausgestaltung.
Gleichzeitig würde es mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen vereinfachen, da der Streitpunkt bereits ausermittelt ist.