Duisburg, 15. Oktober 2020 - Post von
den Piraten! Zur Kenntnisnahme der Parteien
und Wählerbündnisse im amtierenden Rat der Stadt Duisburg
der Widerspruch der PIRATEN Duisburg gegen das Ergebnis
der Kommunalwahl am 13.09.2020 in Duisburg!
Zur Kenntnisnahme und Befassung an die
Geschäftsstellen der darüber hinaus im
Landtag vertretenen Parteien die beigefügte Anlage zum
Widerspruch gegen die Kommunalwahl Duisburg 2020.
An Wahlleiter der Stadt Duisburg Herrn Stadtdirektor
Murrak u. a. Einspruch gegen das Ergebnis der
Kommunalwahl vom 13. September 2020 in Duisburg Bezug:
Kommunalwahlgesetz NRW in der geltenden Fassung
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit legt der
Kreisverband Duisburg der Piratenpartei Deutschland gem.
§39 Kommunalwahlgesetz NRW fristgerecht Widerspruch gegen
das Ergebnis der Kommunalwahl 2020 am 13.09.2020 ein.
Nach unserer Bewertung führt die schiere Anzahl der
nachfolgend aufgezählten Auffälligkeiten und
Unregelmäßigkeiten, verschärft durch die Mängel im
Wahlgesetz bei deren abschließenden Prüfung, zu einer
nachhaltigen und dauerhaften weiteren Schädigung in die
Integrität und Vertrauenswürdigkeit unserer demokratischen
Prozesse bei den Bürgern.
Wir fordern die
Verantwortlichen daher ausdrücklich auf die Wahl als
Ungültig zu erklären und zu wiederholen. Unabhängig
von den Ergebnissen der noch aufzuzählenden staatsschutz-
und strafrechtlichen Ermittlungen möchten wir anregen das
nach einer erneuten strengen Prüfung der einzelnen
Kandidaturen die durch den Wahlausschuss genehmigten
Kandidaten, Parteien und Wählerbündnisse gewählt werden
können. Hiermit möchten wir die beteiligten Personen
und Mitbürger im Angesicht wieder steil steigender
Infektionszahlen davor schützen erneut
Unterstützerunterschriften sammeln zu müssen. Hier
rügen wir auch ausdrücklich die Fassung des durch den
Bundestag und Bundesrat gepeitschten Gesetzentwurfes
welches nun in, durch den BT zu beschließenden,
Ausnahmezuständen präsenzfreie Aufstellungsversammlungen
zulässt, dies für die Zulassung zur Wahl beizubringenden
Unterstützerunterschriften jedoch nicht regelt!
Im
Ergebnis werden alle am 13.09.2020 für Duisburg gewählten
Vertretungen die gesamte Legislatur mit dem Vorwurf
konfrontiert sein nicht ordnungsgemäß gewählt worden zu
sein und damit selbstverständlich auch die von ihnen
gefassten Beschlüsse keine bis wenig Akzeptanz erfahren.
Alles andere als eine wie auch immer geartete Neuwahl
leistet der jetzt schon besorgniserregenden Erosion in die
demokratischen Verfahren weiteren und vorsätzlichen
Vorschub.
Im einzelnen führen wir die folgenden
Punkte auf: Vor der Wahl Bei
mindestens zwei Kandidaten der Tierschutzpartei wird die
Wählbarkeit bezweifelt. Von Kandidaten derselben
Tierschutzpartei wird der Vorwurf erhoben die
Reservelisten seien manipuliert worden zugunsten der oben
genannten Kandidaten.
Die NPD hat Kandidaten in
unbekannter Anzahl benannt die von ihrer Kandidatur nichts
wussten. Derzeit sind uns mindestens zwei Kandidaten
bekannt die eidesstattlich erklärt haben nie die
Bereitschaft ihrer Kandidatur erklärt zu haben.
Gegen zwei weitere Parteien, von denen eine ein Ratsmandat
erringen konnte, werden Ermittlungen wegen Wahlbetrug /
Wahlfälschung geführt.
In diesem Zusammenhang
wurden auch Strafanzeigen erstattet wegen des Abfangens
und Umleitens von Briefwahlunterlagen.
In
mindestens 37.000 Wahlbenachrichtigungen waren die QR
Codes nicht durch Mobiltelefone verarbeitbar.
Gleichzeitig war die ersatzweise im Schreiben genannte
Internetseite für mehrere Tage gar nicht und bis
mindestens drei Wochen nach Zustellung der
Benachrichtigungen gar nicht bis schwer zu erreichen. Wenn
sie geöffnet werden konnte endete dies oft mit einer nicht
erfolgreichen Beantragung von Wahlunterlagen.
Zusätzlich wurden insbesondere ältere Wähler dadurch
diskriminiert das kein gleichwertig niederschwelliges
analoges Ersatzverfahren angeboten wurde.
Bisher
ist bekannt das es bei mindestens 1500 Wahlunterlagen zu
Irrläufern gekommen ist. Der Standpunkt des Wahlleiters
das bei diesen die Zustellung noch am 12.09.2020 erfolgte
und damit ordnungsgemäß sei ist, freundlich gesagt,
erstaunlich. Unabhängig davon das Niemand nichts genaues
weiß, wäre ordnungsgemäß in unseren Augen bestenfalls dann
akzeptabel, wenn der Briefwähler per Brief hätte wählen
können. Also mindestens drei Werktage vorher. Der
erstaunliche statistische Einbruch der Stadt Duisburg bei
der Rückläuferquote von knapp 80% an Briefwahlunterlagen
legt den Schluss nah das mindestens 4500 weitere
Briefwahlunterlagen im Nirgendwo verschwunden sind.
Wahltag Am Wahltag wird
festgestellt das ein Wahllokal ein leerstehendes Gebäude
ist. Die Wähler wurden von einem Beauftragten zu dem
Ersatzwahllokal gewiesen. Den angebotenen Shuttleservice
lehnten viele, insbesondere ältere Bürger, aus Corona
geschuldeten Gründen ab. Wie viele Bürger dieses
Stimmbezirkes daher verärgert von der Ausübung ihres
Stimmrechtes abgesehen haben ist unbekannt.
In
mindestens einem Fall ist es nachweislich dazu gekommen
dass ein Wahlvorsteher stimmberechtigte Bürger dazu
genötigt hat falsche eidesstattliche Erklärungen
abzugeben. Das dieses Verhalten bestenfalls fragwürdig
ist, war ihm auch bewusst, denn er drängte die Wähler dann
ihre Briefwahlunterlagen nicht vor Ort zu entsorgen. Auch
wenn davon auszugehen ist, dass sich dies nicht fälschend
auf das Auszählungsergebnis auswirkt, hat es das Bild in
der Öffentlichkeit über diese Wahl nicht verbessert.
Insbesondere wenn dann als Krönung des Ganzen die
eidesstattlichen Erklärungen juristisch wertlos sind, weil
die Vordrucke nicht den Mindestvoraussetzungen
entsprechen.
Die Würdigung welche Schlüsse man
daraus auf die organisatorische Kompetenz der
Verantwortlichen zieht und diese zur Einordnung der Summe
aller Pannen dieser Wahl berücksichtigt überlassen wir dem
Leser.
Gegenüber einem anderen Wählerbündnis haben
Briefwähler erklärt für einen Kandidaten gestimmt zu
haben, nach der Auszählung der Stimmen sei dieser Kandidat
jedoch mit Null Stimmen ausgewiesen worden. Es stehen hier
also auch die Vorwürfe fehlerhafter Auszählung in
unbekannter Anzahl im Raum.
Nach der Wahl
Als die entsprechenden Auffällig- und Unregelmäßigkeiten
nach und nach in der Öffentlichkeit bekannt wurden war von
den verantwortlich Handelnden zu keinem Zeitpunkt ein
Wille erkennbar diese Sachverhalte ernsthaft zu prüfen und
aufzuklären. Beispielgebend hier dass
Verantwortungspingpong zwischen Post und Stadt. Wenn auch
jeder Einzelpunkt an sich bei einer normalen
Wahlbeteiligung sich nicht sonderlich ergebnisrelevant
auswirken würde ist die stattliche Summe die hier zusammen
kommt besorgniserregend. Auch hier ist bisher kein Wille
erkennbar eventuell unbequeme Konsequenzen aus dem
Gesamtbild zu ziehen.
Abschließende
Bewertung Wie vorher schon bemerkt ist jeder
Punkt für sich alleine schon ein Makel für eine
ordnungsgemäß durchgeführte Wahl. In Duisburg kommt am
13.09.2020 in einigen Stadtbezirken verschärfend hinzu,
dass die Wahlbeteiligung nicht einmal mehr 10% erreicht
hat. Dann jedoch sind einige tausend verlorene
Wählerstimmen kein Schönheitsfehler mehr, sondern wirken
sich durchaus wahlentscheidend auf die nächste
Legislaturperiode aus.
Die Summe der
Unregelmäßigkeiten ist auch nicht mehr glaubwürdig
aufzuarbeiten, weil dazu notwendige konsequente
Entscheidungen und Handlungen unterblieben als sie noch
hätten greifen können.
Um das klar zu
kommunizieren, wir unterstellen keinem der Handelnden bei
der Wahlorganisation böse Absicht oder gezielte
Manipulation in irgendeiner Weise.
Spätestens
jedoch bei den Vorwürfen bezüglich der Manipulationen
durch einige Parteien und Kandidaten welche glaubwürdig
genug waren um die Staatsanwaltschaft ein
Ermittlungsverfahren eröffnen zu lassen hätte man handeln
müssen. Ohne dieses Handeln war die Wahl bereits
unrettbar beschädigt, die Pannen verschärfen und festigen
dieses Bild in der Öffentlichkeit nachhaltig.
Den
letzten Schlag ins Gesicht erhält der Duisburger Bürger
dann noch durch den Makel des Wahlgesetzes. Die zu Unrecht
ins Amt gekommenen Mandatsträger (Bürgerbild) setzen dem
ganzen dann die Krone auf und bilden einen
Wahlprüfungsausschuss der das Ganze dann als rechtens
erklärt. Mag sein das dieser jedem ins Auge
springenden Interessenkonflikt bisher keine Rolle spielte,
in Zeiten vielfältiger werdender Mandatsversammlungen
gehört eine unabhängige und transparente Kontrollinstanz
ohne ins Auge springende Interessenkonflikte installiert.
Insofern bleibt aus unserer Sicht eine
Neuwahl alternativlos. Bleibt der Widerspruch
erfolglos behalten wir uns ausdrücklich vor Klage zu
erheben.
Landtag Anlage zum
Widerspruch gegen die Kommunalwahl 2020 Duisburg
Wahlprüfungsausschuss Wir fordern die im
Landtag vertretenen Parteien ausdrücklich
dazu auf, sich zeitnah die entsprechenden Artikel in den
Wahlgesetzen auf die Agenda zu setzen und zu überabreiten.
Spätestens die Kommunalwahl 2020 in Duisburg hat den
systemimmanenten Interessenkonflikt im Wahlgesetz
offengelegt. Kein Mitglied der neugewählten Versammlung
hat auch nur im geringsten ein Interesse daran die Wahl
für ungültig erklären zu lassen. Selbst wenn man die
Phantasie mal weiterspinnt und eine solche Entscheidung
annimmt, taucht sofort das nächste sehr reale Problem auf,
dass ein nicht ordnungsgemäß gewählter Rat auch keine
rechtmäßigen Entscheidungen treffen kann.
Handlungsunfähigkeit kann jedoch nicht die gewollte
Konsequenz gewissenhaften Handelns sein. Aus diesem Grunde
wäre es konsequent, wenn der Wahlprüfungsausschuss des
scheidenden Rates diese Entscheidung zu fällen hatte bevor
der neue Rat sich konstituieren kann. Hier wären dann
nämlich auch Verantwortliche noch greifbar. Zusätzlich
dürfte die Bereitschaft deutlich gesteigert seine Vorwürfe
tatsächlich zu prüfen, wenn das eigene Mandat ansonsten
weg ist. Also auch hier am Ende behaftet mit einem
Interessenkonflikt.
Wir möchten anregen das der
Verantwortliche für Wahlen mit der Ernennung des
Wahlleiters ein entsprechendes Kontrollgremium mit
weitreichenden Zugriffs- und Kontrollrechten ernennt.
Denkbar wäre ein ausgelostes Gremium aus: 3 Berufsrichter
(1 Vorsitzender, 2 Vertreter) + Reserveliste 8 Schöffen +
Reserveliste 10 Beisitzer + Reserveliste (mgl. aus
Gechworenenpool) Diese werden von Anfang an im Wahlamt
als Ansprechstelle für Bürger, Wählervereinigungen und
Parteien mit Räumlichkeiten und Kommunikationsmitteln
ausgestattet. Bei eingehenden Beschwerden können diese
dann geprüft und ggfs. Ermittlungen und vor allem
Beweissicherungen vorgenommen werden und dem Wahlleiter
dann auch qualifizierte Entscheidungsrundlagen zur
Verfügung stehen. Aus unserer Sicht würde die
Einrichtung eines solchen Gremiums die verlorene Akzeptanz
von Wahlergebnissen deutlich stärken. Ob man dann dem
scheidenden Wahlprüfungsausschuss dann die abschließende
Feststellung der Richtigkeit der Wahl oder diesem Gremium
überlässt ist eine Frage der Ausgestaltung.
Gleichzeitig würde es mögliche gerichtliche
Auseinandersetzungen vereinfachen, da der Streitpunkt
bereits ausermittelt ist.
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