Duisburg, 01. November 2020 - Die aktuell in der
Konferenz der Bundeskanzlerin mit den
MinisterpräsidentInnen der Bundesländer abgestimmten
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden
sich nicht nur auch konkret auf den Sport- und
Trainingsbetrieb der Vereine in Nordrhein-Westfalen
stark einschränkend auswirken, sondern das aktive
Vereinsleben in den Amateurvereinen so gut wie
lahmlegen.
Der Stadtsportbund Duisburg
informiert in seinem heutigen Newsletter über die
wesentlichen für den Sport relevanten Punkte der
Verordnung: Die ab dem 2. November 2020
gültige Coronaschutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen bringt für den Sport sehr harte
Einschnitte. Im Folgenden stellen wir Ihnen die
relevanten Passagen vor, die den Sport- und
Trainingsbetrieb der Vereine direkt betreffen.
... Hier die relevanten Punkte: +Der Freizeit-
und Amateursportbetrieb auf und in allen
öffentlichen und privaten Sportanlagen,
Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen
Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020
unzulässig. + Ausgenommen ist der Individualsport
allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen
des eigenen Hausstandes außerhalb
geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. +
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind
bis mindestens zum 31. Dezember 2020
untersagt. + Zulässig ist der Sportunterricht
(einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen +
Zulässig ist das Training an den
nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und
Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von
Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber
bereitgestellten Trainingseinrichtungen +
Zulässig ist das Bewegen von Pferden aus
Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen.
Ebenso gilt: Sitzungen von rechtlich
vorgesehenen Gremien von ... Vereinen sind unter
Einhaltung der Regelungen aus der CoronaSchv mit bis
zu zwanzig Personen, wenn sie nicht als Telefon-
oder Videokonferenzen durchgeführt werden können,
b)
mit mehr als zwanzig , aber höchstens 250 Personen
in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen
unter freiem Himmel, nur nach Zulassung durch die
zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus triftigem
Grund im Monat November 2020 in Präsenz und mit der
vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss,
erlaubt.
Vereinsgaststätten:
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten,
Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen
Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020
untersagt.
Als Alternative zum fit halten
in Vereinen oder Fitness-Studios bietet der SSB
wieder ein Online-Angebot für zu Hause an:
„Beweg.dich@home: Wir starten wieder
durch! Der Stadtsportbund Duisburg
startet in Zusammenarbeit mit der Novitas BKK erneut
seine Online-Trainings "Beweg.dich@home".
Ab Montag machen die Trainerinnen das Wohnzimmer zum
Fitness-Studio. Die 45-minütigen Übungseinheiten
(ohne Gerät) lassen sich auf er Plattform
sportdeutschland.tv oder der Homepage des
Stadtsportbundes Duisburg (www.ssb-duisburg.de)
abrufen.
Trainerin Conny Zarth eröffnet am
Montag um 15 Uhr das Programm mit dem Training
FitnessYoga@home. Am Dienstag geht es zur gleichen
Zeit mit Core-fitness@home weiter. Nach dem Neustart
läuft die Fitness-Reihe jeweils Montag bis
Freitag. Geplant ist das Programm erst einmal
bis Ende des Jahres. Schalten Sie ein bei
beweg.dich@home auf sportdeutschland.tv!
Wir empfehlen die aktive Teilnahme, bzw. einfach
einmal einen Blick, oder besser gesagt, einen Klick
zu riskieren, wenn man beim fit halten sich nur
schwer allein motivieren kann und nicht gerne
„Einzelkämpfer“ ist.
Wir bitten alle Löwen,
egal ob aktiv Sport treibend, oder als Funktionär
oder Fan, sich strikt an die Vorgaben, insbesondere
die AHAL-Regeln zu halten, um andere, aber auch sich
selbst zu schützen und einen Beitrag zur Eindämmung
der Pandemie zu leisten. Insbesondere die
Platzanlage des VTRipkens Sportpark im Holtkamp
sollte für jede nicht zulässige Aktivität tabu sein.
So schwer es sein mag, auf Sport und
Vereinsleben zu verzichten: Nur gemeinsam kommen wir
durch diese Krise und können auf eine Rückkehr zu
einer gewissen Normalität hoffen.
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