|
• Aussetzungsklausel für den
Fall, dass die USA neue Zölle einführen
• Sunrise-Klausel: Zollpräferenzen gelten nur, wenn
die USA ihre Verpflichtungen einhalten
• Sunset-Klausel: Zollpräferenzen laufen am 31. März
2028 aus, sofern sie nicht verlängert werden
Straßburg/Duisburg, 27. März 2026 - Am Donnerstag
haben die Europaabgeordneten ihre Position zu zwei
Vorschlägen zur Umsetzung der zollrechtlichen
Aspekte des EU-US-Handelsabkommens von Turnberry
verabschiedet. Der EU-US-Zolldeal wird nun mit den
EU-Staaten verhandelt.
Die heute angenommenen Texte sehen vor, dass -
sofern mit den EU-Mitgliedstaaten eine Einigung über
sie erzielt wird - die meisten Zölle auf
US-Industrieprodukte abgeschafft werden. Auch wird
einem breiten Spektrum von US-Meeresfrüchten und
Agrarprodukten ein bevorzugter Marktzugang in der EU
gewährt, entsprechend der im Sommer 2025 zwischen
der EU und den USA getroffenen Vereinbarung.
Aussetzungsklausel
Eine erweiterte Aussetzungsklausel soll es
ermöglichen, die neuen Zollpräferenzen mit den USA
unter bestimmten Bedingungen auszusetzen. So könnte
die Kommission beispielsweise vorschlagen, alle oder
einige Handelspräferenzen auszusetzen, falls die USA
zusätzliche Zölle über die vereinbarte Obergrenze
von 15 % hinaus oder neue Zölle auf EU-Waren erheben
sollten.
Die Aussetzungsklausel könnte auch aktiviert werden,
falls die USA beispielsweise die Ziele des Abkommens
untergraben, Wirtschaftsakteure der EU
diskriminieren, die territoriale Integrität, Außen-
oder Sicherheitspolitik von Mitgliedstaaten bedrohen
oder wirtschaftlichen Zwang ausüben sollten.
Sunrise-Klausel
Die Europaabgeordneten führten eine
„Sunrise-Klausel“ ein, wonach die neuen Zölle nur
dann in Kraft treten würden, wenn die USA ihren
Verpflichtungen nachkommen.
Die Zollpräferenzen für US-Exporte von Stahl,
Aluminium und daraus hergestellten Erzeugnissen
würden sechs Monate nach Inkrafttreten der
Verordnung außer Kraft treten, sofern die USA die
Zölle auf EU-Erzeugnisse mit einem Stahl- und
Aluminiumanteil von mehr als 50 % nicht auf
höchstens 15 % senken.
Das Europäische Parlament votierte zudem für ein
Auslaufen der Regeln zum 31. März 2028. Eine
Verlängerung wäre nur durch einen neuen
Gesetzesvorschlag möglich, der nach einer
gründlichen Folgenabschätzung zu den Auswirkungen
der Verordnung vorgelegt werden müsste.
Schutzmechanismus
Die EU-Kommission wird die Auswirkungen der neuen
Vorschriften überwachen, und könnte die neuen Zölle
vorübergehend aussetzen. Diese könnte geschehen,
sollten die Einfuhren aus den USA ein Niveau
erreichen, das der EU-Industrie ernsthaften Schaden
zufügen könnte, beispielsweise im Falle eines
Anstiegs der Einfuhren einer bestimmten
Produktgruppe um 10 % oder mehr.
Der Berichterstatter Bernd Lange
(S&D, DE) sagte: „Mit der heutigen Abstimmung haben
wir ein starkes Mandat für die kommenden
Verhandlungen mit dem Rat. Die Mitglieder werden nur
dann in der Lage sein, die Handelsbedingungen des
Abkommens zu unterzeichnen, wenn die Verordnung
klare Schutzmaßnahmen enthält und die USA die
Bedingungen des Abkommens vollständig eingehalten
haben. Ich werde dieses Mandat in den Verhandlungen
entschieden verteidigen.
Die Bedingungen des Europäischen Parlaments sind
klar definiert. Sie enthalten eine Sunrise-Klausel,
die die vollständige Einhaltung der US-Konformität
vor Inkrafttreten der Verordnung vorschreibt, eine
Sunset-Klausel, die die vollständige
parlamentarische Kontrolle über jede Verlängerung
der Zugeständnisse gewährleistet und gleichzeitig
konform mit der Welthandelsorganisation bleibt. Jede
weitere tarifliche Bedrohung oder ein Abkommen, das
nicht für Hersteller und Verbraucher in der EU gilt,
wird zum Auslaufen der Rechtsvorschriften führen.“
Nächste Schritte
Die beiden Rechtsakte wurden mit 417 Ja-Stimmen, 151
Nein-Stimmen und 71 Enthaltungen (Anpassung der
Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den
USA und Eröffnung von Zollkontingenten für die
Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den USA)
sowie mit 437Ja-Stimmen, 141 Nein-Stimmen und 60
Enthaltungen (Nichtanwendung von Zöllen auf die
Einfuhren bestimmter Waren) angenommen. Die
Abgeordneten sind nun bereit, Verhandlungen mit den
EU-Regierungen über die endgültige Ausgestaltung der
Rechtsvorschriften aufzunehmen.
Hintergrund
Am 27. Juli 2025 erzielten Kommissionspräsidentin
von der Leyen und US-Präsident Trump eine Einigung
über Zoll- und Handelsfragen (Turnberry-Abkommen).
Diese wurden am 25. August 2025 in einer
gemeinsamen Erklärung dargelegt.
Am 28. August veröffentlichte die Kommission zwei
Legislativvorschläge zur Umsetzung bestimmter
zollrechtlicher Aspekte der Einigung. Der erste
gewährt US-Waren bevorzugten Zugang zur EU; der
zweite erweitert die bestehende Zollbefreiung für
Einfuhren bestimmter Arten von Hummer.
|