|
|
B-Planverfahren FOC geht in die
nächste Phase
|
Duisburg, 7. Mai 2013 - Das
Bebauungsplan-Verfahren zum Thema Factory Outlet Center geht
in die nächste Phase: Etwa 70 Behörden und öffentliche
Institutionen erhalten in den kommenden Tagen die
Planungsunterlagen und Gutachten. Sie haben dann die
Gelegenheit, fachliche Stellungnahmen abzugeben.
Dieser gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritt kann
jetzt durchgeführt werden, weil die Entwürfe der Gutachten
und Planunterlagen einen Konkretisierungsgrad erlangt haben,
die den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern erlaubt,
einen qualifizierten Einblick in die Planung zu erhalten.
Die beteiligten Fachakteure haben bis Mitte Juni Zeit, ihre
Stellungnahmen einzureichen. Danach müssen die eingegangenen
Anregungen ausgewertet und von den Planern eingearbeitet
werden. Private und öffentliche Belange sind dabei gerecht
gegeneinander abzuwägen. Ist dies erfolgt, kann mit einem
sorgfältig erarbeiteten Planwerk die öffentliche Auslegung
beginnen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können dann
die Planunterlagen einsehen. Für die Auslegung ist im
Vorfeld ein Ratsbeschluss erforderlich. Sie wird rechtzeitig
im städtischen Amtsblatt, in der Presse und im Internet
angekündigt.
Ende Mai wird Stadtplanungsdezernent Carsten Tum wieder zu
einem „Runden Tisch“ einladen, an dem Vertreter der
Bürgerinitiativen, der Werbegemeinschaft Hamborn/Marxloh und
viele weitere Akteure teilnehmen werden. Dieser
Gesprächskreis traf sich erstmalig im Juli 2012 und hat
weitere Gesprächsrunden verabredet. Alle eingeladenen
Akteure haben die Möglichkeit, sich über den Stand des
Verfahrens zu informieren und auszutauschen.
Am 28. Mai 2013 beginnt das Moderationsverfahren, das im
Regionalen Einzelhandelskonzept „Westliches Ruhrgebiet und
Düsseldorf“ für Einzelhandelsprojekte ab 10.000 Quadratmeter
Verkaufsfläche vorgesehen ist. Das Moderationsverfahren
dient der frühzeitigen, informellen Abstimmung und
Vorstellung des konkreten Vorhabens, zu dem die betroffenen,
benachbarten Kommunen eingeladen werden.
|
Factory
Outlet Center viele offene Fragen und ein Ultimatum
DOUVIL GmbH erbringt Nachweis über Zahlung der
Grunderwerbssteuer
|
Duisburg,
8. November 2012 - Die Firma Douvil GmbH hat heute, 8.
November 2012, gegenüber der Stadt Duisburg den Nachweis
über die Zahlung der Grunderwerbssteuer für den Kauf des
städtischen Geländes erbracht.
Pressemitteilung Die Linke:
Steuerdebakel abgewendet – über diverse Gutachten muss
noch beraten werden
Der FOC-Entwickler GDG/Douvil hat die fällige
Grunderwerbsteuer für das städtische Grundstück in Hamborn
gezahlt. Er ist damit der Aufforderung des Finanzamts
nachgekommen, das die Ansicht seiner Steuerberater nicht
teilt, die Steuer werde erst nach Erteilung der
Baugenehmigung fällig.
Hätte Douvil bis zum 15.11. nicht gezahlt, hätte die Stadt
als Veräußerer des Grundstücks zahlen müssen. Am
Mittwochabend hatte Douvil-Chef Sevenheck auf einer
gemeinsamen Fraktionssitzung von Rot-Rot-Grün Rede und
Antwort stehen müssen. Ihm dürften jetzt noch die Ohren
klingeln.
Hermann Dierkes, Fraktionschef der LINKEN: „Das umstrittene
städtebauliche Großvorhaben im Duisburger Norden befindet
sich nach wie vor in der Vorbereitungsphase. Derzeit sind
ein halbes Dutzend Gutachten von Verwaltung und
Fachausschüssen zu bearbeiten, darunter das Verkehrs- und
Störfallgutachten. Frühestens im Frühjahr nächsten Jahres
kann über eine Baugenehmigung entschieden werden. Was wir
jetzt überhaupt nicht gebrauchen können, sind
Glaubwürdigkeitsprobleme von Investor und Politik. Der
Steuerdisput hat sehr geschadet. Dass Douvil nun das
Grundstücksgeschäft mit Immeo rückabwickelt, um günstigere
Vertragskonditionen zu erreichen und die Umzüge vorläufig
auf Eis gelegt werden, ist kein Trost für die verbleibenden
Mieter in der Zinkhüttensiedlung. Die Ungewissheit wird
dadurch eher zunehmen.“
Viele offene Fragen und ein Ultimatum
Duisburg,
8. November 2012 - Nach diversen Gesprächen gibt es den
Versuch der Beruhigung und die Lippenbekenntnisse, dass alle
Protagonisten (Douvil-Investor, die Stadt, die Mehrheit der
Politik sowie dem Vernehmen nach auch Immeo) das 120
Millionen-Projekt nicht scheitern zu lassen. Trotzdem ist
von einem Ultimatum (Stadt) an den Investor die Rede,
der die Forderung des Finanzamtes umgehend zu erfüllen habe.
Investoren-Vertreter Sevenhek wollte eigentlich produktive
Investitionen nach den aus seiner Sicht schon 2,7 Millionen
Euro getätigten Vorfinanzierungen aus dem ihm zur Verfügung
stehen sechs Millionen Euro an Anschub-Finanzierungsgelder
einbringen und nicht das Finanzamt befriedigen, zumal ihm
keine Baugenehmigung vorliege und seine Wirtschaftsprüfer
aus Duisburg im von so einer Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt
abgeraten hatten.
Nach diesen eher schädlich auf das
Gesamtprojekt wirkenden Veröffentlichungen soll die
Finanzamt-Forderung analog zum Ultimatum der Stadt 8.
November 2012 umgehend erfüllt werden.
|
Factory
Outlet Center auf der Kippe?
|
Duisburg,
7. November 2012 - Eskaliert die Kontroverse um die Zahlung
der Grundstückssteuer zum geplanten Factory Outlet "Center
"Douvul" bis zum Aus für das FOC?
Finanzamt und Stadt Duisburg setzen den Investor unter
Druck, nachdem sich dieser geweigert hatte, die Steuerschuld
zum Kauf des Grundstücks zu entrichten. Grundstückseigentümer
Immeo hat jetzt die Reißleine gezogen und den Verkauf des
Grundstücks zurückgezogen. Und dies trotz der schon zum
großen Teil erfolgten Massenumsiedlung von Mietern der Immobilien an der Zinkhüttenstraße.
|
|
Factory Outlet Center:
Roger Sevenheck bezeichnet Kritik in den Medien als
unhaltbare Unterstellungen
|
Duisburg,
4. April 2012 - "Ist die Finanzierung des FOC gesichert?"
Und: "Ist die Solidität gegeben und gibt es genügend
Kompetenz für so ein Projekt?" So lauteten nur einige der
bohrenden Fragen an Douvil'-Geschäftsführer Roger Sevenheck,
nachdem es in den Medien diverse Berichte über mangelnde
Transparenz, Bezeichnungen wie "Briefkastenfirma", nicht
genügender Nachweis von Kapital oder ähnliche Kritiken
gegeben hatte.
"Das sind
alles unhaltbare Unterstellungen", empörte sich Roger
Sevenheck. "Wir haben ein klares Finanzierungskonzept, das
wir schon lange vorgelegt haben. Die Douvil GmbH ist keine
Briefkastenfirma. Das weise ich auf das Schärfste zurück.
Wir, also die German Development Group, bestehen aus fünf
unterschiedliche Personen, die seit sechs Jahren mehrere
unterschiedliche Großprojekte auf den Weg gebracht haben.
Dies in den angesprochenen Größenordnungen von 100 bis 150
Millionen Euro. Das haben wir nachgewiesen. Die German
Development Group existiert seit sechs Jahren. Auch deshalb
ist genügend Kompetenz vorhanden. Wäre das nicht so,
bekommen sie von den Banken keine Finanzierung zu so einem
Projekt. Den positiven Rücklauf zu Douvil hatten wir schon
auf der Immobilienmesse MIPIM. Für uns ist zunächst
vorrangig, dass wir ein Gelände erhalten, auf dem wir auch
investieren können. Das heißt, dass wir erst einmal mit den
Umzug der gesamten Mieterschaft des Zinkhüttenplatzes
sichern müssen. Bei bislang 210 geführten Gesprächen mit den
insgesamt 395 betroffenen Mietern haben schon 60 Prozent
zugestimmt. Bis Mai wollen wir mit allen Mietern soweit
sein, dass ein Umzug anstehen könnte."
V.l.:
FOC-Kommissionsmitglieder Frank Börner (SPD), Rainer
Enzweiler (CDU), Roger Sevenheck (Douvil-Geschäftsführer),
Hermann Dierkes (Linke) und Ellen Pflug (SPD). Die weiteren
Mitglieder Rich (Grüne), Cerrah (FDP) und Krebs (DWG)
fehlten aus unterschiedlichsten Gründen wie Beruf, Krankheit
und Urlaub.
IMD-Geschäftsführer Uwe Rohde stellte ganz sachlich fest:
"Die Stadt verschenkt hier nichts. Es geht zunächst um den
Verkauf des Grundstücks, um den Nachweis durch beteiligte
Banken, den wir auch herbeigeführt haben. Da war alles in
Ordnung und nur deshalb haben wir dies auch so dem Rat
empfohlen. Es geht also zunächst um Absichtserklärungen. Es
folgt das Vorbereitung des Planungs- und Baurechtes, da der
Kaufpreis für das Grundstück abgesichert ist. Der
Eigentümerübergang kann nur in einem ganz bestimmten und
abgesicherten Rahmen stattfinden."
Frank
Lompa, Senior Projektleiter der auch in den Medien
kritisierten German Development Group als
Projektgesellschaft des FOC bzw. Douvil: "Wir bezahlen die
für das Projekt notwendigen Honorare für die Gutachter,
nicht die zu erbringenden Gutachten. Ich bitte alle, das
genau zu beachten."
Und wann
könnte nach den optimistischen Darstellungen der erste
Spatenstich erfolgen? Roger Sevenheck setzt im Moment auf
die zügige Erstellung aller notwendigen Gutachten und glaubt
selbst nur an den anstehenden Abriss zum Jahresende.
Vielleicht erfolgt die erste Bauphase Anfang 2013.
Ähnlich
sieht das Uwe Rohde. "Erst müssen die gesetzliche zu
erbringenden Gutachten vorliegen, dann geht es nach den
Prüfungen durch die Verwaltung um die Abstimmung der
Sortimente um vom Rat einen Beschluss zu erhalten. Die
erste Bürgerbeteiligung hatte es ja schon gegeben.
"Wir
werden aus Sicht der Verwaltung wie immer alles genau prüfen
und dann wie vorgeschrieben die Träger öffentlicher Belange
einschalten. Dann kann es zu einem Bebauungsplan-Entwurf,
zur Offenlegung des Projektes und zum abschließendem
Satzungsbeschluss kommen. Das alles könnte nach dem Sommer
erledigt sein. Und zwar dergestalt, dass dies alles auch
Angriffen wie einem Normenkontrollverfahren standhalten
kann."
Von der
FOC-Begleitkommission - bestehend aus den
Ratsmitgliedern Pflug und Börner (SPD), Krebs (DWG), Rich
(Grüne), Cerrah (FDP) sowie Rainer Enzweiler (CDU) gab es
auch Kritik. Und zwar an die Adresse der IHK. "Es macht mich
wütend, wenn ich die hohe Jugendarbeitslosigkeit im Norden
von 13,5 Prozent und bei den Frauen sogar von 14 Prozent
sehe und dann die Kritik an diesem FOC-Projekt von der IHK
lese. Der Norden darf doch nicht auf der Strecke bleiben. Wo
ist die IHK, wenn es um die Belange des Nordens geht?"
CDU-Ratsherr Enzweiler: "Es dürfen nicht nur Sonntagsreden
gehalten werden, es muss auch im Sinne des Nordens dieser
Stadt auch gehandelt werden. Gnau das hat die CDU seit sechs
Jahren gefordert. Durch das FOC schaffen wir Arbeitsplätze
im Norden. Und nur dadurch. Wir haben keine andere
Möglichkeit."
Frank
Börner (SPD): "Wir wollen das Outlet-Center politisch. Auch
das Verkehrskonzept hierfür ist wichtig. Wir sehen in der
Kommission auch, das Immeo den Umzugsjob sehr ernst nimmt.
Man muss doch einmal klar sehen, dass für viele ältere und
kranke Mieter die Situation in den nicht barrierefreien
Wohnungen immer schlimmer wird. Und der Investor
subventioniert den Umzug ja."
Hermann
Dierkes, Fraktionsprecher der Linken im Rat: "Es gab zum
teil schwerwiegende Kommunikationsprobleme mit den Mietern.
Jetzt stellen wir fest, dass zu absolut akzeptablen
Bedingungen für die Mieter der Umzug bewältigt wird und dies
schon zwei Drittel der Mieter einvernehmlich akzeptiert
haben. Der Großteil der Mieter bleibt sogar in Hamborn. Das
ist gut, da wir nichts zu verschenken. haben."
Harald Jeschke
|
Duisburger Outlet Village ist auf dem Weg
Immeo stellte Mieter der Zinkhüttensiedlung vor vollendete Tatsachen Jochem Knörzer
|
Duisburg, 11. Januar 2012 - Am heutigen Mittwoch hatten Stadtdirektor Dr. Peter Greulich, IMD-Geschäftsführer Uwe Rohde, 'Douvil'-Geschäftsführer Roger Sevenheck und Walter Ziegler, stellvertretender Vorsitzender 'immeo', zu einem Pressegespräch geladen. Vor dem Rathaus demonstrierten Mieter und Sympathisanten der 'Zinkhüttensiedlung' gegen das FOC (Factory Outlet Center) und den damit verbundenen Abriss der Häuser.
Im Rathaus schwankte das 'Pressegespräch' zwischen Information, einer "Bild-Privataudienz" und einer 'Bürgeranhörung'. "Des einen Freud', des anderen Leid". So eröffnete Stadtdirektor Dr. Greulich, mit Blick auf das Geschehen vor der Ratshaustür, die Veranstaltung. 'immeo Wohnen' hat, so der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung Walter Ziegler, mit Anschreiben vom 22. November
2011 die betroffenen Mieter informiert und steht seit dem in konstantem Kontakt vor Ort.
Die Umzugskosten werden individuell behandelt und vom Investor getragen. Darunter fallen auch mögliche notwendige Renovierungskosten in der neuen Wohnung. Unsere weitere Nachfrage, diesmal an die Stadt, in Bezug 'Verkehrskonzept rund um das FOC', beantwortete Dr. Greulich so: "Die bisherigen Untersuchungen haben gezeigt, das es geht. Aber nicht ohne Veränderungen."
Um welche Veränderungen es geht, das soll
ein bereits beauftragtes Gutachten beantworten. Aufgrund der täglichen 'Stop and go'-Situation in den Stoßzeiten zwischen Stadtmitte und Meiderich auf der A59 müsste es auch um den weiteren Ausbau dieser 'Nord-Süd-Achse' - mit vier Spuren in jede Richtung - gehen. Und der Frage, wer das denn bezahlt?
Vorstellung des Douvil Projektes durch Roger Sevenheck, Geschäftsführer der Douvil GmbH Ich möchte Ihnen heute das geplante Duisburger Outlet Village vorstellen. Lassen Sie
mich vorab kurz auf einige Aspekte und Fakten dieses Projektes eingehen.
Das Duisburg Outlet Village wird die Attraktivität des Standortes Duisburg steigern. Es holt verloren gegangene Kaufkraft in die Stadt und wird sich positiv auf die Stadtentwicklung auswirken. Großen Wert haben wir darauf gelegt, traditionsverbunden die vorhandene historische Bausubstanz zu integrieren und so dem industriellen Erbe und Anspruch der Stadt gerecht zu werden. So wird z.B. das Stahlgerüst der Rhein-Ruhr-Halle
erhalten.
Das Outlet Projekt wird sich positiv auf den angespannten Arbeitsmarkt der Stadt auswirken. Es bietet ein Beschäftigungspotential von 600-800 Teil- und Vollzeitstellen. Die Stadt wird bei den Ausgaben entlastet. Der Unterhalt für die Halle und das Stadtbad entfällt und gleichzeitig wird das Denkmal erhalten.
In der ersten Bauphase werden 95 Outlet-Geschäfte auf einer Gesamtmietfläche von 19.000 Quadratmetern und 1.900 Parkplätze entstehen. In einer zweiten Projektphase wird das Duisburg
Outlet Village auf eine Gesamtgröße von 28.000 qm mit 140 Shops und 2.500 Parkplätzen erweitert. Neben den Shops wird das Duisburg Outlet Village eine große Erlebnisgastronomie und eine Kindererlebnis-Welt bieten. Großen Wert legen wir bei diesem Projekt auf die besten Standards nachhaltiger und ökologischer Entwicklung.
Das Investitionsvolumen liegt bei ca. 125 Mio. Euro. Der Baustart ist für das Jahr 2012 geplant. Das Gesamtprojekt soll 2017 fertiggestellt sein.
Mit mehr als 13,5 Millionen
potentiellen Kunden in einem Umkreis von 60 Minuten Fahrtzeit stellt Duisburg eine der besten europäischen Gegenden für den Outlet-Handel dar. Die Douvil GmbH ist die federführende Projektgesellschaft und gleichzeitig der Inverstor des Duisburg Outlet Village. Sie hat die German Development Group mit der Projektentwicklung beauftragt. Der zukünftige Betreiber des Duisburger Outlet Village ist die Freeport Retail, London. Sie ist Outlet-Spezialist und arbeitet mit rund 400 Markenherstellern
zusammen. Sie bieten auslaufende Sortimente oder 1B-Ware mit Preisnachlässen zwischen 30 und 70 Prozent in den Outlet Centern an. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 hat das Unternehmen neun Factory Outlet Center unter der Marke Freeport Europa weit entwickelt.
Um die zielgerichtete Projektabwicklung für den Neubau des Factory Outlet Centers zu gewährleisten, wurde das Projektteam durch das Ingenieurbüro Grontmij GmbH als erfahrenem Projektsteuerer verstärkt. Abschließend möchte ich darauf
hinweisen, dass die Vertreter der Stadt Duisburg das große Potential dieses Projektes erkannt haben. Am 17. Oktober hat der Rat der Stadt Duisburg den Verkauf des städtischen Baulands mit großer Mehrheit genehmigt und den Planungsprozess gestartet.
|
1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 1112 – Obermarxloh – Factory
Outlet Center (FOC) für einen Bereich an der
Duisburger Straße, südwestlich der
Werksbahn, westlich der August-Thyssen-Straße sowie
nördlich und südlich der
Walter-Rathenau-Straße (Rhein-Ruhr-Halle und ehem.
Stadtbad) vom 22.03.2010
(DS-Nr. 10-0217) wird aufgehoben.
2. Für einen Bereich an der Duisburger Straße,
beginnend an der Dahlmannstraße über
die Stockholmer Straße, südwestlich der Werksbahn
bis zum Pumpwerk an der August-
Thyssen-Straße sowie nördlich und südwestlich des
Schulzentrums an der Walter-
Rathenau-Straße (Rhein-Ruhr-Halle und ehem.
Stadtbad) ist ein Bebauungsplan
im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
aufzustellen.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 1179 - Obermarxloh –
Factory-Outlet-Center (FOC) durchgeführt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 1179 – Obermarxloh -
Factory-Outlet-Center (FOC) wird in
der Prioritätenliste des Bezirks an Position 1
geführt.
Problembeschreibung /
Begründung
Gliederung
1. Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
2. Beschreibung des Plangebietes
3. Planungsrecht
4. Anlass der Planung
5. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur
Umsetzung im Bebauungsplan
6. Investor
7. Weiterer Verfahrensablauf
8. Einstufung in die Prioritätenliste
9. Anlagen
1. Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
Bereits seit einigen Jahren wird das Konzept, ein
Factory Outlet Center (FOC) auf den
Grundstücken der Rhein-Ruhr-Halle und des Stadtbades
anzusiedeln, entwickelt. Die Stärkung des jetzigen
Hauptzentrums Hamborn-Marxloh spielte dabei eine
wesentliche Rolle.
Der Bau eröffnet die Möglichkeit, nicht mehr
benötigte städtische Flächen zügig neu zu
bebauen und dabei den Baukörper des Stadtbades
einzubeziehen. Am 22.03.2010 hat der Rat der Stadt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1112 –Obermarxloh-
Factory-Outlet-Center (FOC) beschlossen. Der
Geltungsbereich umfasste im wesentlichen die Flächen
der Rhein-Ruhr-Halle und des ehemaligen Stadtbades.
Mittlerweile haben die planerischen Überlegungen zu
dem Konzept geführt, eine größere Fläche, die auch
private Grundstücke umfasst, als Entwicklungsoption
für ein Factory-Outlet-Center in des Plangebiet
einzubeziehen. Die Zielsetzung hat sich insofern
erweitert, als dass die städtebauliche Verbindung in
Richtung Marxloh durch raumbildende Gebäude
nordöstlich der Duisburger Straße intensiviert
werden soll.
Daher soll der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 1112 aufgehoben werden.
Er wird durch den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 1179 mit der selben Bezeichnung
- Obermarxloh- Factory-Outlet-Center (FOC) mit einer
erweiterten Gebietsfestsetzung ersetzt.
2. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Norden Duisburgs im
Stadtbezirk Hamborn, Stadtteil Obermarxloh. Mit der
Lage an der Bundesautobahn A 59 bildet es die
räumliche Schnittstelle zu den Stadtteilen Marxloh
und Alt-Hamborn.
Das Plangebiet ist rd. 16,7 ha groß. Es umfasst die
Grundstücke der Stadtwerke und eines
Privateigentümers an der Duisburger Straße (zwischen
Dahlmannstraße und Trasse Werksbahn), das Gelände
der Rhein-Ruhr-Halle und das nord-östlich
angrenzende Wohngebiet bis einschließlich
August-Thyssen-Straße sowie die
Walter-Rathenau-Straße, das Grundstück des
ehemaligen Hamborner Stadtbades. Die Duisburger
Straße, Weseler Straße, Dahlmannstraße,
August-Thyssen-Straße sowie die
Walter-Rathenau-Straße werden jeweils bis zur Mitte
der Straßenverkehrsfläche in den Geltungsbereich des
Bebauungsplans einbezogen.
Das Plangebiet setzt sich aus heute unterschiedlich
genutzten Teilräumen zusammen.
Das westlich der Autobahnbrücke an der Weseler
Straße/Dahlmannstraße liegende Privatgrundstück ist
an der Dahlmannstraße mit einem Gebäude
(Verwaltung/Wohnen) bebaut.
Die übrige unbebaute Grundstücksfläche weist einen
dichten Baumbestand auf. Im weiteren Verlauf nach
Osten der Duisburger Straße folgt eine Grünfläche
zwischen der Stockholmer Straße und der Lohstraße.
Das Grundstück der Stadtwerke unmittelbar westlich
der Werksbahntrasse wird in den Geltungsbereich des
Bebauungsplans mit e inbezogen.
Das Grundstück der Rhein-Ruhr-Halle wird in
Nord-Süd-Richtung durch das Brückenbauwerk der A 59
überspannt. Unter dieser Brücke sind ebenerdige
Stellplätze angelegt. Das Grundstück ist insgesamt
durch Stellplätze, Hofflächen und Baukörper in hohem
Maße versiegelt.
Grünstrukturen mit Baumreihen oder Einzelbäumen
befinden sich vorwiegend westlich
der Autobahnbrücke als Abgrenzung zur Duisburger
Straße. Auf der östlichen Teilfläche sind die
Stellplatzanlagen und Grundstücksgrenzen mit Bäumen
und Sträuchern eingefasst.
Der Hauptzugang der Rhein-Ruhr-Halle ist zur
Walter-Rathenau-Straße orientiert, von der aus auch
die Stellplatzanlagen zu erreichen sind. Der Betrieb
der sanierungsbedürftigen Rhein-Ruhr-Halle wurde
Ende März 2011 eingestellt.
Unmittelbar nördlich der Rhein-Ruhr-Halle schließt
sich das Wohnquartier „Am Zinkhüttenplatz“ an.
Dieses Wohnquartier weist die typischen Merkmale des
Städtebaus aus den 60er/70er Jahren auf: Zeilenbau
und Punkthochhäuser mit 6 bis 10 Geschossen und
großzügige Freiräume zwischen den Gebäuden, die
jedoch meist keine eindeutige Nutzungszuordnung
erfahren. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans
mit einbezogen wird die baumbestandene Grünfläche
unmittelbar südlich des Pumpwerkes an der
August-Thyssen-Straße.
Das ehemalige Hamborner Stadtbad wird seit über 10
Jahren nicht mehr genutzt. Durch den langjährigen
Leerstand, verbunden mit Vandalismus und
Verwahrlosung, ist das denkmalgeschützte Gebäude
heute in einem schlechten Zustand. Der Hauptzugang
des Stadtbades befindet sich, angelegt als
Viertelkreisplatz „Ehrenhof“, im Kreuzungsbereich
der Walter-Rathenau- und Duisburger Straße. Der
Denkmalschutz umfasst auch den mit Bäumen
gestalteten „Ehrenhof“ als zugehörige Freifläche.
Das Gebäude des Stadtbads und sein Standort sind
stadträumlich in einem engen Zusammenhang mit dem
unmittelbar nördlich gelegenen Schulzentrum zu
sehen, welches aber nicht Gegenstand des
Plangebietes ist. Die repräsentativen
Bauten der Berufsfachschule und der Realschule
wurden von dem Architekten
entworfen, der auch das Stadtbad erbaute, und tragen
somit die gleiche architektonische und
stadtgestalterische Handschrift. Das gesamte Areal
prägt als Schul- bzw. Verwaltungsviertel das Bild
des Stadtteils Obermarxloh, das ehemalige Stadtbad
übernimmt dabei heute noch eine identitätsstiftende
Funktion.
Das Plangebiet ist über den unmittelbaren Anschluss
an die A 59 sehr gut an das überregionale
Verkehrsnetz (Anbindung an die A 42 über das
Autobahnkreuz Duisburg-Nord und im Weiteren an die A
3) angebunden. Unmittelbar im Kreuzungsbereich vor
dem ehemaligen Hamborner Stadtbad befindet sich die
Haltestelle „Rhein-Ruhr-Halle“ der Straßenbahnlinie
903 Duisburg – Dinslaken. Damit ist auch eine
umsteigefreie ÖPNV-Anbindung an die Duisburger
Innenstadt gewährleistet.
3. Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Siedlungsschwerpunkt (SSP).
Siedlungsschwerpunkte sind nach § 6 LEPro solche
Standorte, die sich für ein räumlich gebündeltes
Angebot von öffentlichen und privaten Einrichtungen
der Versorgung, der Bildung und Kultur, der sozialen
und medizinischen Betreuung, des Sports und der
Freizeitgestaltung eignen.“
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt Fläche für
den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Mehrzweckhalle, Parkplatz, Hallenbad“ dar. Die
nördlich anschließenden Flächen bis zur
August-Thyssen-Straße sind als Wohnbaufläche
dargestellt. Der Bereich der Duisburger Straße,
Stockholmer Straße und der Autobahn A 59 ist als
Straßenverkehrsfläche dargestellt, die Trasse der
Werksbahn als Fläche für Bahnanlagen. Die Flächen an
der Duisburger Straße westlich der Werksbahntrasse
sind als Fläche für Versorgungsanlagen und
Grünfläche dargestellt, das Privatgrundstück an der
Weseler Straße ist als Wohnbaufläche dargestellt.
Die dem Plangebiet an der Duisburger Straße
gegenüberliegenden Bereiche sind als Industriegebiet
(GI), Gewerbegebiet (GE) und Kerngebiet (MK)
dargestellt.
Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes
widersprechen den Darstellungen des wirksamen
Flächennutzungsplanes.
Im Sinne des § 8 (3) BauGB wird die entsprechende
Änderung Nr. 2.34 des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren durchgeführt.
Im Geltungsbereich besteht der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 333/60. Eine wesentliche
Zielsetzung des Bebauungsplans war die Sicherung der
Trasse für die heutige Autobahn A 59. Die
Anbauverbotszone der Bundesautobahn von 40 m wird
auch im aktuellen Aufstellungsverfahren zu
berücksichtigen sein. Für die überbaubaren
Grundstücke ist der Planbereich als
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
„Mehrzweckhalle, Stadtbücherei, VHS“ und „Stadtbad“
festgesetzt.
In direkter Nachbarschaft zu dem Plangebiet
nord-östlich der August-Thyssen-Straße besteht der
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 698 I A „Obermarxloh“,
der hier Allgemeines Wohngebiet festsetzt.
4. Anlass der Planung
Anlass der Planung ist die Schließung des unter
Denkmalschutz stehenden ehemaligen
Hamborner Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle. Die
entfallenden öffentlichen Einrichtungen erfordern
eine standortgerechte und wirtschaftliche Umnutzung
der Grundstücke, Zielsetzung ist die Entwicklung
eines Factory-Outlet-Centers. Untersuchungen zu
alternativen Nutzungsmöglichkeiten haben bestätigt,
dass eine Folgenutzung durch ein
Factory-Outlet-Center diesen wichtigen Zielen der
Stadtentwicklungsplanung entspricht. Sie eröffnet
zudem die Möglichkeit, das denkmalgeschützte
Stadtbad zumindest in Teilen zu erhalten und weitere
Flächen für die Stärkung des Standortes im Sinne
einer gesamtheitlichen Stadtentwicklung zu
aktivieren..
Das heutige Wohnquartier „Am Zinkhüttenplatz“
entspricht diesen aktuellen
stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen nicht
mehr. Auch die Inwertsetzung dieser „in die Jahre
gekommenen“ Bausubstanz erfordert einen ungleich
hohen Aufwand. Dies ist insbesondere im Hinblick auf
den demografischen Wandel zu betrachten, der auch
die Städteregion Ruhr und somit den Standort
Duisburg Marxloh betrifft. Bereits jetzt ist ein
deutliches Überangebot an Wohnungen und damit
einhergehend ein Überangebot an Infrastruktur in
Duisburg vorhanden.
Wohnungswirtschaft und Marktexperten sind sich
einig, dass insbesondere Maßnahmen zur energetischen
Aufwertung sowie zum Abbau von Barrieren im Bestand
erforderlich sind. Aufgrund der alternden
Gesellschaft und der drastisch steigenden
Nebenkosten erhöht sich der Modernisierungsdruck
besonders in der Schaffung von barrierearmen
Wohnungen sowie energetischer Sanierung. Dies wird
im Altbestand nicht immer möglich oder – mangels
Refinanzierbarkeit der Maßnahmen – wirtschaftlich
sinnvoll sein. Daher ist es Zielsetzung der Stadt
Duisburg, Teilflächen dieses Wohnquartiers als
Entwicklungsflächen für das Factory-Outlet-Center
planerisch einzubeziehen und somit Impulse für einen
geordneten Stadtumbau zu geben. Das Quartier „Am
Zinkhüttenplatz“ ist heute noch bewohnt, so dass zur
Umsetzung der Planungsziele ein Umzugskonzept durch
den Wohnungseigentümer zu erstellen ist.
Das Projekt Factory-Outlet-Center entspricht den
Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der
Stadt Duisburg, welches für diesen Bereich die
Entwicklung des Zentralen Versorgungsbereichs
Hauptzentrum Hamborn-Marxloh festlegt. Die
überregionalen Wirkungen des Einzelhandelsprojekts
sind bereits im Rahmen des städtischen
Handlungskonzepts umfassend untersucht worden.
Daher hat die Stadt Duisburg sich dazu entschlossen,
eigene Grundstücke im Geltungsbereich an einen
geeigneten Investor zu veräußern. Der für die
Entwicklung des Umfeldes erforderliche Grunderwerb
ist seitens des Investors durch Abschluss
privat-rechtlicher Verträge mit den
Grundstücksnachbarn durchzuführen.
5. Städtebauliche Zielsetzung und Mittel zur
Umsetzung im Bebauungsplan
Übergeordnete städtebauliche Zielsetzung der Stadt
Duisburg ist die Stärkung eines
Einzelhandelsschwerpunktes im Hauptzentrum des
Duisburger Nordens durch die Verknüpfung der beiden
größten nördlichen Nebenzentren der Stadt Duisburg –
Hamborn und Marxloh.
Diese beiden Nebenzentren sind für sich betrachtet
nicht groß und attraktiv genug, so dass ein
Zusammenschluss der beiden Einzelhandelslagen über
die Achse Weseler Straße / Duisburger Straße (B 8)
vorgesehen ist. Das Projektgebiet „Factory-Outlet-Center“
mit einer Größe von ca. 16 ha liegt räumlich zentral
zwischen den Versorgungszentren Marxloh und Hamborn
an dieser Entwicklungsachse (B 8). Das Projekt soll
in mehreren Phasen entwickelt werden können, wovon
die erste Ausbaustufe auf dem Areal des ehemaligen
Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle ca. 5 ha
umfassen kann.
Zielsetzung der Planung ist es, mit der Realisierung
des Factory-Outlet-Center die städtebaulichen
Potenziale dieses Raumes zu aktivieren. Dabei soll
das denkmalgeschützte Stadtbad in die Konzeption mit
eingebunden und weitgehend erhalten bleiben. Der
Bereich an der Kreuzung
Duisburger-/Walter-Rathenau-Straße wird künftig eine
prägnante Adresse im Stadtteilgefüge werden und
seiner Gelenkfunktion im Hauptzentrum
Hamborn-Marxloh Rechnung tragen. Die Kubatur der
geplanten Gebäude und die Fassadengestaltung sollen
den hohen Anforderungen des Standortes entsprechen,
so dass eine adäquate Einbindung in das
räumlich-funktionale Umfeld gewährleistet wird.
Zur Entwicklung des Factory-Outlet-Centers ist als
Art der Nutzung ein Sondergebiet,
Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel –
Factory-Outlet-Center“ festzusetzen.
Die räumlich-funktionale Verknüpfung der
Nebenzentren Marxloh (um den August-Bebel-Platz) und
Hamborn ist über die die Gestaltung der Duisburger
Straße/Weseler Straße als „Boulevard“ und mit der
Schaffung weiterer Funktionseinheiten als
„Trittsteine“ geplant. Dabei wird auf bereits
bestehende Strukturen als integrale Bestandteile des
Konzeptes zurückgegriffen.
Flächen nordwestlich der Werksbahn werden für
kerngebietstypische Nutzungen
(Büros, Dienstleistungen, Einzelhandel) entwickelt
und demzufolge im Bebauungsplan als Kerngebiet (MK)
festgesetzt. Zur Unterstützung der
„Verbindungsfunktion“ sollen die Erdgeschosse für
einen „Stadtboulevard“ entsprechend einladend
gestaltet werden. Der heute undifferenzierte Raum
wird durch die Schaffung von Raumkanten eindeutig
definiert. Die verkehrliche Erschließung erfolgt
über das bestehende Straßennetz, das Plangebiet
verfügt durch den unmittelbaren Autobahnanschluss
über eine hohe Lagegunst. Während der bisherigen
Planung wurde durch die Stadt Duisburg eine
Untersuchung der Verkehrswege erstellt. Schwerpunkt
der Untersuchung war die Belastung der bestehenden
Verkehrsknoten
um das Projektgrundstück herum. Alle untersuchten
Knoten weisen im Ergebnis sind noch
Kapazitätsreserven auf. Im Rahmen der
Bauleitplanverfahrens werden weitere
verkehrsplanerische Maßnahmen zur Optimierung der
Verkehre an den Knotenpunkten untersucht und in die
Planung eingestellt.
Zu dem Bebauungsplan wird ein
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet.
Eine artenschutzrechtliche Prüfung für den Bereich
des ehemaligen Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle
wurde bereits im November 2010 vorgelegt, deren
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen fortgeschrieben
und im Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden.
In einem Umweltbericht werden die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und
bewertet.
6. Investor
Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und die
Abwicklung des Bauleitplanverfahrens wird durch
einen Investor in Abstimmung mit der Stadt Duisburg
- unter Berücksichtigung der Planungshoheit der
Gemeinde - erfolgen.
Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der
Stadt Duisburg und dem Investor geschlossen. Der
Investor hat externe Planungsbüros mit der
Erarbeitung und Entwicklung des Bauleitplanes und
erforderlicher Gutachten beauftragt. Er übernimmt
dabei alle anfallenden Kosten.
7. Weiterer Verfahrensablauf
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt
wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches
den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß § 3
(1) BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der
Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Nach Abstimmung wird ein Bebauungsplanentwurf
erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur
Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung
vorgelegt wird.
8. Einstufung in die Prioritätenliste.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß
den in DS 07-0141 (Verfahren zur verbindlichen
Bauleitplanung) dargestellten Kriterien, in der
Prioritätenliste unter Position 1 zu führen.
|
|
|
|
|