Duisburg, 30. Dezember 2022 - Die
Grundsteuererklärung ist ein wichtiges Formular für Haus-
und Grundstücksbesitzer. Für die Gemeinden ist diese Steuer
unverzichtbar, wird doch ein großer Teil des jährlichen
Haushalts aus dieser Steuer finanziert. Wer hier
unbeabsichtigt falsche Angaben macht, der hat schnell ein
Problem. Denn nicht nur in juristischer Hinsicht droht
Ungemach. Statistiken zeigen, dass viele
Grundsteuererklärungen falsch ausgefüllt sind und
dementsprechend falsch veranlagt wurden.
Die
Grundsteuer gilt als sehr kompliziert Durch die
letzte Reform der Grundsteuer sollte vieles deutlich
einfacher werden. Teilweise wurde das Ziel auch erreicht,
aber im Endeffekt war der Hauptgedanke eine Schaffung einer
neuen Datenbasis. Denn die alten Daten, auf deren Basis die
Grundsteuer erhoben wurde, waren entweder fehlerhaft oder
stammten zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert. Die Bürger
dürfen und durften quasi die Vermessungsaufgaben des Staates
übernehmen. Flurstücke und
Gemarkungen finden bei geoindex.io war deswegen auf
einen Schlag ein großer Trend. Das ebbt bis heute auch noch
nicht ab, denn die rechtlichen Herausforderungen und Hürden
beim Ausfüllen sind sehr hoch. So hoch sogar, dass weder
dieser Text eine praktische Ausfüllhilfe bieten kann, noch
das selbständige Aneignen des entsprechenden fachlichen
Wissens. Viele Steuerämter haben die Zeichen der Zeit
erkannt und
eigene Hilfeseiten entwickelt. Alternativ bleibt nur
noch der Gang zum Steuerberater, der diese Aufgabe übernimmt
und beratend zur Seite steht.
Die Besonderheiten
der Länder beachten Leider ist die
aktuelle Reform noch immer ein bisschen ein Stückwert
und sehr auf die jeweiligen Länder zugeschnitten. Das
bedeutet, dass in Bayern teilweise völlig andere Regeln für
die steuerliche Veranlagung gelten, als in Baden-Württemberg
oder in Schleswig-Holstein. Für Besitzer von verschiedenen
Immobilien in unterschiedlichen Bundesländern ist das
natürlich ein Super-GAU und bedeutet einen deutlichen
Mehraufwand auf allen Ebenen. Da ist es umso wichtiger, dass
die Eingaben im Onlineformular absolut richtig sind und vor
der Abgabe der ersten Grundsteuererklärung das Grundstück
noch einmal ausführlich vermessen wird. Im Internet gibt es
hierfür die passende Hilfestellung und Fragen bezüglich der
Reform, sowie passende Ausfüllhinweise sollten unbedingt
fachkundig beantwortet werden. Immobilienbesitzer haben eine
ganze Reihe von
wichtigen und unwichtigen Pflichten und die Abgabe der
Erklärung für die Grundsteuer gehört nun einmal dazu. Aber
zum Schluss gibt es natürlich auch eine gute Nachricht:
Diese Steuererklärung kann mittlerweile völlig digital
erfolgen und der ganze Papierkram entfällt.
Eine
kurze Ausfüllhilfe für Grundsteuerklärung - Die
Erklärung muss digital erfolgen. Eine Registrierung über das
Steuerportal ELSTER mit der gültigen Steuer-ID ist zwingend
erforderlich. - Der Bodenrichtwert ist im sogenannten
Bundesmodell entscheidend für die Bemessung der Grundsteuer.
Lediglich Niedersachsen und Hamburg scheren aus.
Niedersachsen nutzt das Fläche-Lage-Modell und Hamburg das
Wohnlagemodell. - In allen Modellen muss eine
Unterscheidung zwischen Wohnflächen und Nutzflächen
getroffen werden. Hierbei gelten die jeweiligen Bestimmungen
des Bundeslandes. - Die Erklärung muss schon jetzt
abgegeben werden und ein neuer Grundsteuersatz soll im Jahr
2025 gelten. - Der Hebesatz der Grundsteuer wird von den
Kommunen selbst bestimmt und von diesen veröffentlicht.
Als Immobilienbesitzer sollte man die Grundsteuer auf
keinen Fall auf eigene Faust ausfüllen, sondern sich
professionellen Rat einholen. Gerade Neubesitzer von
Immobilien neigen dazu, Fehler zu machen, die vermeidbar
sind. Das kann schnell teuer werden, weswegen der Gang zum
Steuerberater fast schon verpflichtend ist.
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