Duisburg, 15. Februar 2023 - Exotische
Tiere, wie beispielsweise Reptilien und Papageien, sind
bereits seit vielen Jahren beliebte Haustiere. Viele
Tierarten unterliegen jedoch artenschutzrechtlichen
Regelungen. Die Vertragsstaatenkonferenz des
Washingtoner Artenschutzabkommens (Kurzbezeichnung
„CITES“) hat Ende November die Änderung des Schutzstatus
bzw. die Aufnahme bestimmter Tierarten in die
entsprechenden Schutzkategorien beschlossen. Die EU
setzt das Washingtoner Artenschutzabkommen auf
europäischer Ebene mit unmittelbarer Wirkung in den
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um. Änderungen
dieser rechtlichen Regelungen werden in absehbarer Zeit
für die oben genannten Arten also auch in Deutschland
gelten. Damit werden einige Arten einem
grundsätzlichen Handelsverbot unterliegen, von dem nur in
Ausnahmefällen, zum Beispiel bei nachweislicher Zucht in
Gefangenschaft, abgewichen werden kann. In solchen Fällen
ist eine entsprechende Vermarktungsgenehmigung
(EU-Bescheinigung) erforderlich, die bei der Unteren
Naturschutzbehörde zu beantragen ist. Mit dem
Inkrafttreten der neuen Artenschutzregelungen besteht in
jedem Fall eine Nachweis- und Meldepflicht für
Halterinnen und Halter der Tierarten. Ab wann die
Neuregelungen in Deutschland in Kraft treten werden, ist
aktuell noch offen.
Hier die
Liste des artenschutzrechtliches Schutzstatus der
Tierarten als pdf.
Die Untere
Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg bittet Halterinnen
und Halter dieser Tierarten bereits jetzt, die Bestände
zeitnah zu melden, um Schwierigkeiten beim Nachweis des
legalen Besitzes der Arten bis zum Zeitpunkt der
Neuregelung („Altbesitz“) vorzubeugen.
Die Meldung
der Tiere kann formlos per E-Mail an
artenschutz@stadt-duisburg.de oder per Post an Stadt
Duisburg, Umweltamt, Fachbereich: Untere
Naturschutzbehörde – Artenschutz,
Friedrich-Wilhelm-Straße 96, 47049 Duisburg erfolgen.
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