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Duisburgs Untere Naturschutzbehörde informiert über die Änderung des artenschutzrechtlichen Schutzstatus von Tieren im Handel

Duisburg, 15. Februar 2023 - Exotische Tiere, wie beispielsweise Reptilien und Papageien, sind bereits seit vielen Jahren beliebte Haustiere. Viele Tierarten unterliegen jedoch artenschutzrechtlichen Regelungen.
Die Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (Kurzbezeichnung „CITES“) hat Ende November die Änderung des Schutzstatus bzw. die Aufnahme bestimmter Tierarten in die entsprechenden Schutzkategorien beschlossen.
Die EU setzt das Washingtoner Artenschutzabkommen auf europäischer Ebene mit unmittelbarer Wirkung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um. Änderungen dieser rechtlichen Regelungen werden in absehbarer Zeit für die oben genannten Arten also auch in Deutschland gelten.
Damit werden einige Arten einem grundsätzlichen Handelsverbot unterliegen, von dem nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei nachweislicher Zucht in Gefangenschaft, abgewichen werden kann. In solchen Fällen ist eine entsprechende Vermarktungsgenehmigung (EU-Bescheinigung) erforderlich, die bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen ist.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Artenschutzregelungen besteht in jedem Fall eine Nachweis- und Meldepflicht für Halterinnen und Halter der Tierarten. Ab wann die Neuregelungen in Deutschland in Kraft treten werden, ist aktuell noch offen.

Hier die Liste des artenschutzrechtliches Schutzstatus der Tierarten als pdf.

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg bittet Halterinnen und Halter dieser Tierarten bereits jetzt, die Bestände zeitnah zu melden, um Schwierigkeiten beim Nachweis des legalen Besitzes der Arten bis zum Zeitpunkt der Neuregelung („Altbesitz“) vorzubeugen.

Die Meldung der Tiere kann formlos per E-Mail an artenschutz@stadt-duisburg.de oder per Post an Stadt Duisburg, Umweltamt, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde – Artenschutz, Friedrich-Wilhelm-Straße 96, 47049 Duisburg erfolgen.