Duisburg, 27. März 2023 - Der
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt
Duisburg hat in seiner Jahressitzung am 16. März
Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte für
Eigentumswohnungen und für die Wertermittlung
erforderliche Daten zum Stichtag 1. Januar 2023 als
Übersicht über den Grundstücksmarkt in der Stadt Duisburg
ermittelt. Grundlage bildet die gemäß § 195 Baugesetzbuch
(BauGB) geführten Kaufpreissammlung. Der Duisburger
Immobilienmarkt hat in den letzten Jahren einiges an
Dynamik gezeigt. Rückblickend auf das Jahr 2022 lässt
sich nach Aussage von Alexander Bernt, Vorsitzender des
Gutachterausschusses sagen, dass es einen deutlichen
Rückgang bei der Anzahl von registrierten
Kaufverträgen gab.
Eine Trendumkehr bei den
Preisen für Immobilien konnte für das vergangene
Berichtsjahr noch nicht nachgewiesen werden. Der
Grundstücksmarkt in Duisburg reagiert dabei auf die
äußeren Einflüsse in unterschiedlichster Form. Eine
mögliche Abhängigkeit zwischen einer Preisentwicklung und
der Fallzahl von Kaufverträgen ist dabei nicht
unmittelbar gegeben. Vielmehr ist eine dezidierte
Betrachtung der einzelnen Teilmärkte hinsichtlich der
Transaktionsdaten notwendig. Wichtig ist dabei zu
beachten, dass die Preisentwicklung auf dem
Immobilienmarkt von vielen Faktoren abhängt und
beeinflusst werden kann, wie beispielsweise der
wirtschaftlichen Entwicklung der Region, der Nachfrage
nach Wohnraum, der demografischen Entwicklung oder
auch der Zinspolitik der Zentralbanken. Daher bedeutet
ein Rückgang der Kauffälle nicht automatisch sinkende
Preise.
Grundstückspreise für
Baugründstücke gleichbleibend Bei den
Bauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie
Mehrfamilienhäuser konnte nach einem Anstieg der letzten
Jahre eine gleichbleibende Preisentwicklung registriert
werden. Dies führt zu konstanten Bodenrichtwerten im
Stadtgebiet“, erklärt Alexander Bernt.
Deutlich weniger Verkäufe, aber keine sinkenden Preise
Im Jahr 2022 hat der Gutachterausschuss insgesamt 3.332
Kaufverträge (18 Prozent weniger als im Vorjahr) über
Verkäufe von Grundstücken, Häusern und Wohnungen
ausgewertet. Im Rahmen dieser ausgewerteten Vorgänge
wurden im Duisburger Stadtgebiet rund 1,16 Milliarden
Euro umgesetzt. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von
26 Prozent.
Ein Blick auf die Teilmärkte zeigt,
folgende Entwicklungen gegenüber dem Vorjahr:
-
Kaufverträge über unbebaute Grundstücke: In 2022 sind
bei einer gleichbleibenden Preisentwicklung mit 108
Kauffällen vergleichbar viele Kaufverträge unbebauter
Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke registriert worden.
Bei den Grundstücken für eine Mehrfamilienhausbebauung
konnten bei gleichbleibender Preisentwicklung rd. 40
Prozent mehr Kaufverträge registriert werden.
-
Kaufverträge über bebaute Grundstücke: Dieser
Teilmarkt ist mit einer Anzahl von 1.433 Kaufverträge mit
rd. 15 Prozent unter dem Niveau der Vorjahre. Im
Stadtgebiet ist eine leicht steigende Preisentwicklung
für Einfamilienhäuser ermittelt worden. Diese
Preissteigerung konnte auch bei einer Auswertung der
Kauffälle im zweiten Halbjahr ermittelt werden. Es
konnten mit 56 Kauffällen für neuerstellte Ein- und
Zweifamilienhäuser vergleichbar wenig Kauffälle wie im
Vorjahr registriert werden.
- Kaufverträge über
Wohnungseigentum und Teileigentum: Im Jahr 2022
wechselten mit 1.560 ausgewerteten Kaufverträgen im
Bereich des Wohnungs- und Teileigentumsmarktes rd. 22
Prozent weniger Objekte den Eigentümer wie im
Vorjahreszeitraum. Der Geldumsatz ist dabei um rd. 17
Prozent gesunken auf rd. 193,5 Mi- o. Euro. Unabhängig
von den Umsatzzahlen zeigte sich im Bereich der
„gebrauchten Eigentumswohnungen“ weiterhin eine steigende
Preisentwicklung (Weiterverkäufe - ohne Stellplatz /
Garage) mit einem Plus von rd. 13 Prozent. Eine
quartalsweise Untersuchung zeigte hier keine
abweichenden Trends gegenüber dem Jahresdurchschnitt.
Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktdaten 2023
Die Bodenrichtwerte wurden auf Basis der bei der
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten
Kaufpreissammlung einer detaillierten Analyse unterzogen
und hinsichtlich ihrer Abgrenzung, der wertbestimmenden
Merkmale sowie dem Wert zum Stichtag untersucht. Zum
Stichtag 1. Januar 2023 konnten im gesamten Stadtgebiet
bei den Wohnbaugrundstücken eine gleichbleibende
Preisentwicklung festgestellt werden. Die
Bodenrichtwerte stehen kostenfrei im zentralen
Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen
Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land
Nordrhein-Westfalen unter www.BORIS.nrw.de zur Verfügung.
Unter der Internetadresse kann auch der
Grundstücksmarktbericht, der einen umfassenden Überblick
über den Grundstücksmarkt in Duisburg gibt,
voraussichtlich ab Ende März 2023 kostenfrei abgerufen
werden.
Neben den aktuellen Daten können unter der
Internetadresse auch alle Bodenrichtwerte ab 2011 und
Grundstücksmarktberichte ab dem Jahr 2005 kostenfrei
abgerufen werden.
Immobilienrichtwerte für
Eigentumswohnungen In gleicher Sitzung hat
der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt
Duisburg die Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen
2023 beschlossen. Die Richtwerte beziehen sich auf den
Stichtag 1. Januar 2023. Hierzu hat der
Gutachterausschuss rund 6.800 Kaufverträge des
Eigentumswohnungsmarktes (Weiterverkäufe) aus der
Kaufpreissammlung aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis
31. Dezember 2022 analysiert. „Vergleicht man die
aktuellen Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen mit
denen der letztmaligen Ermittlung, so sind die
Immobilienrichtwerte im letzten Jahr stadtweit um
durchschnittlich ca. 13 Prozent gestiegen“, so Alexander
Bernt.
Immobilienrichtwerte bilden eine Grundlage
für die Bewertung von gebrauchten Eigentumswohnungen. Es
handelt sich dabei um durchschnittliche Lagewerte in Euro
bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche. Die
abgeleiteten, gemittelten Werte sind bezogen auf „fiktive
Eigentumswohnungen“ mit im Wesentlichen gleichen
„wertbestimmenden Merkmalen“. Das bedeutet diese
Wohnungen besitzen einen definierten Objektzustand mit
vergleichbaren Einflussgrößen (wie z. B. die Merkmale
Gebäudealter, Wohnfläche etc.).
Unter
www.BORIS.nrw.de steht ein sogenannter
„Immobilienpreiskalkulator“ zur Verfügung. Mit dessen
Hilfe und den bereitgestellten Informationen aus der
örtlichen Fachinformation kann ein Immobilienrichtwert
leicht von jedem auf das vorläufige Vergleichswertniveau
der zu bewertenden Eigentumswohnung angepasst und ggf.
sachverständig weiter modifiziert werden.
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