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Landtag, Ministerien und Verfassungsgerichte aktuell 
Neues Brand- und Katastrophenschutzrecht tritt zum Jahresbeginn in Kraft

Innenminister Jäger: "Ein zukunftsfähiger Brand- und Katastrophenschutz braucht ein starkes Ehrenamt"

Düsseldorf/Duisburg, 28. Dezember 2015 - Am 1. Januar 2016 tritt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Mit ihm werden die bisherigen Rechtsgrundlagen für diesen Bereich grundlegend modernisiert. Neben den überarbeiteten inneren Strukturen des Brandschutzes wird mit diesem Gesetz vor allem der Katastrophenschutz aufgewertet und ein solides Fundament für das Ehrenamt geschaffen.
„Dieses Gesetz hat für unsere Sicherheit eine zentrale Bedeutung. Deshalb freue ich mich besonders, dass es von einer großen Mehrheit im Landtag getragen wird“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Auch von den Verbänden, deren Mitglieder im Brand- und Katastrophenschutz mitwirken, wird das Gesetz gelobt.

Aufwertung des Katastrophenschutzes
Durch die Stürme „Ela“ und „Kyrill“ oder Hochwassersituationen an Elbe und Oder ist allen deutlich vor Augen geführt worden, wie bedeutend ein gut aufgestellter Katastrophenschutz ist. Daher wurden in den vergangenen Jahren Landeskonzepte der gegenseitigen landesweiten Hilfe entwickeltet, die nun auch gesetzlich verankert wurden. Damit wird die zentrale Funktion des Landes hervorgehoben, die Kreise und Gemeinden dort zu unterstützen, wo die eigenen Mittel nicht ausreichen. Dies wird ergänzt durch eine nun gesetzlich vorgegebene einheitliche Krisenstabsstruktur und Kooperation der Stäbe für große Einsatzlagen.
„Darüber hinaus bleibt die Vorbereitung auf große Einsatzlagen und Katastrophen eine Aufgabe, die ständig überprüft, erprobt und fortentwickelt werden muss. Wir wollen den hohen Standard in Nordrhein-Westfalen weiterhin erhalten“, kündigte Ralf Jäger an.

Stärkung des Ehrenamtes
In NRW gibt es mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. Deshalb haben wir die Attraktivität des Ehrenamtes deutlich gestärkt“, sagte der Innenminister.
Neben Verbesserungen beim Unfallschutz, den Aufwandsentschädigungen und Ruhezeiten ist auch eine Verpflichtung aller Aufgabenträger zur Förderung des Ehrenamtes vorgesehen. Das neue Brandschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden auch, eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr gewinnen“, hob der Minister hervor.

NPD-Verbotsverfahren: Bundesverfassungsgericht hat Verhandlung zugelassene

07. Dezember 2015 - Im NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist.
Termine zur mündlichen Verhandlung hat der Senat auf Dienstag, 1. März 2016, 10.00 Uhr, Mittwoch, 2. März 2016, 10.00 Uhr und Donnerstag, 3. März 2016, 10.00 Uhr

 

Viertes Symposium „Der Phönix fliegt!" - Mut zu mehr Europa in der Flüchtlingskrise

 3.000 Gäste beim Abendkongress zum Thema „Europa: Warum und Wohin“
 Außenminister Steinmeier: Wir sind am erfolgreichsten, wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten
 Initiativkreis-Moderator Engel: Heute sind wir es, die anderen helfen können
- Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier fordert zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise Mut zu mehr Europa.


Beim vierten Symposium „Der Phönix fliegt!“ in der Essener Philharmonie sagte Steinmeier am heutigen Mittwoch, 28. Oktober, vor rund 3.000 Gästen: „Wir brauchen jetzt in der Flüchtlingskrise den Mut zu mehr Europa: bei der Sicherung unserer europäischen Außengrenzen, bei der Entwicklung eines gemeinsamen Asylsystems, bei der fairen Verteilung von Lasten.“

Auch der Moderator des Initiativkreises Ruhr, Klaus Engel, forderte mehr gemeinsames Handeln der europäischen Partner: „Heute sind wir es, die anderen helfen können. Ich meine damit nicht nur ‚wir in Deutschland‘, sondern ich meine ‚wir in Europa‘. Dieses ‚Wir‘ in Europa wird oft zitiert, aber wenn es ernst wird, überwiegen noch zu oft nationale Interessen“, sagte Engel, der auch Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG ist, in seiner Begrüßungsrede.

Auf dem Podium der vom Initiativkreis Ruhr und dem Politischen Forum Ruhr organisierten Veranstaltung diskutierten Botschafter Dr. Hans-Dieter Heumann, Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik a.D., Friedrich Merz, Vorsitzender der Atlantik- Brücke e.V., und der Historiker Prof. Dr. Heinrich August Winkler, Humboldt-Universität zu Berlin, über das Thema „Europa: Warum und Wohin“.
„Wir brauchen Europa aber auch, um die Flüchtlingskrise dort zu bekämpfen, wo sie entsteht. Dort, wo Krieg und Gewalt Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen“, sagte Minister Steinmeier in seinem Impulsvortrag weiter. „Es muss uns darum gehen, die Ursachen der Krise zu bekämpfen! Ob in Syrien, in Libyen, im Irak oder in Afghanistan. Deshalb setzen wir uns mit aller Kraft für politische Lösungen für die Krisen des Mittleren Ostens und Nordafrikas ein. Deshalb stützen wir die Nachbarländer der Krisengebiete. Und auch hier sind wir am erfolgreichsten, wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten.“

Der Außenminister zeigte sich zuversichtlich: „Es sind schwierige Zeiten für Europa. Aber wenn wir es klug anstellen, dann werden uns diese Verhandlungen in Europa näher zusammenwachsen lassen. Wenn wir es richtig machen, dann ist Europa schlicht und einfach die einzige überzeugende Antwort auf die größte politische Frage, vor der wir hier und heute stehen.“
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Vorsitzender des Politischen Forums Ruhr und Verleger der FUNKE MEDIENGRUPPE, sagte: „Seit 25 Jahren stellt sich das Politische Forum Ruhr der Aufgabe, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen miteinander ins Gespräch zu bringen. Wir verstehen uns als Marktplatz der Meinungen, um Überzeugungen auszutauschen und Impulse für gemeinsame Lösungsansätze zu geben. Mit dem vierten Abendkongress in der Reihe ‚Der Phönix fliegt!‘ setzen wir die sehr erfolgreiche Kooperation mit dem Initiativkreis Ruhr fort.“

 

 

Umweltministerium startet Service zum Bau von Flüchtlingsunterkünften aus Holz

Webportal und Hotline werden gestartet – Reges Interesse bei Kommunen und privaten Investoren

Düsseldorf, Duisburg, 26. Oktober 2015 - Das Umweltministerium unterstützt die nordrhein-westfälischen Städte, Gemeinden, Kreise und Bezirksregierungen durch einen neuen Beratungsservice für den schnellen und effizienten Bau von Unterkünften und Wohnraum für Flüchtlinge aus Holz. „Die weltweiten ungelösten Kriegsherde sorgen seit Monaten dafür, dass Menschen auch in Nordrhein-Westfalen Schutz suchen.
Das Land und auch die Kommunen sind dadurch vor neue Herausforderungen gestellt, die wir meistern wollen. Wir als Land leisten dazu unseren Beitrag und der Bau von Flüchtlingsunterkünften aus Holz bietet eine schnelle, effiziente und auch für die Weiternutzung flexible Alternative“, sagte Umweltminister Johannes Remmel nach der heutigen Kabinettsitzung, auf der das entsprechende Vorschlag durch den Minister vorgestellt wurde. „Es ist ein Beratungsangebot an die Kommunen und private Bauträger, die die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in die Hand nehmen wollen. Sie müssen jetzt entscheiden, ob sie dafür moderne Holzbaulösungen nutzen wollen. Wir stellen die notwendige Expertise und den Service unseres Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen dafür zur Verfügung.“

Bauminister Michael Groschek unterstützt das Vorhaben: „Alles, was schnell gebaut werden kann und dabei die notwendigen Standards erfüllt, hilft uns weiter. Holzbaumodule sind ein Beitrag zur Lösung der Unterbringungsprobleme. Bis zu dreigeschossige Holzbauten sind nach Landesbauordnung regulär ohnehin möglich. Bis zu fünfgeschossige Holzbauten können im Wege einer Abweichungsgenehmigung errichtet werden. Wir in NRW fragen nicht nach Obergrenzen und dem Ende der Fahnenstange, wir fragen was geht, und was wir noch unternehmen können, um den Flüchtlingen über den Winter eine sichere Bleibe zu ermöglichen.“

In den letzten Wochen wurden durch Umweltministerium und Wald und Holz NRW die Möglichkeiten geprüft, ob durch standardisierte und modular aufgebaute Holzbaukonzepte Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden können und ob die entsprechenden Produktionskapazitäten vorhanden sind. „Wir haben innerhalb der Holzwirtschaft für diesen Weg geworben und uns wurde versichert, dass die notwendigen Kapazitäten von Seiten der Holzbranche vorhanden sind. Die Kommunen und andere Bauträger können also loslegen.“

Auch eine erste Informationsveranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen ist letzten Donnerstag in Köln auf großes Interesse der Städte, Gemeinden, Kreise und der bauausführenden Unternehmen gestoßen. „Bei den Kommunen ist das Interesse da und es gibt auch schon die ersten Städte, die sich dazu entschlossen haben, mit heimischen Holzbauunternehmen Flüchtlingsunterkünfte zu bauen“, sagte Minister Remmel.

Holzbauten sind relativ schnell zu realisieren. Kleinere Objekte können inklusive der Planungs- und Genehmigungsphase innerhalb von 2 bis 3 Monaten errichtet werden, größere, bis zu dreistöckige Bauten innerhalb von 5 bis 6 Monaten. „Der große Vorteil von Holzbauten im Vergleich zu Containern oder Zelten sind zum einen die günstigeren Folgekosten, etwa bei der Heizung, und die flexible Weiternutzung: Holzbauten können flexibel erweitert, verkleinert oder gar für andere Nutzungen umgebaut werden, etwa für Wohnheime für Studentinnen und Studenten“, betonte Minister Remmel.

Nach dem Vorschlag des Umweltministeriums soll es ein umfangreiches Web-Portal und eine Hotline als zentrale Anlaufstelle für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den Kreisen, Städten, Gemeinden sowie für privaten Investoren errichtet werden. Zudem sind eine Holzbau-Fachberatung bei der Projektumsetzung, auch im Rahmen der Vor-Ort-Beratung, und die Bereitstellung von spezifischen Fachinformationen (etwa Ausschreibungstexte, Qualitätssicherung Holzbauten, Fragen zum Brandschutz) vorgesehen.

Die notwendigen Service-Einrichtungen sind bereits frei geschaltet und besetzt. Das Webportal folgt in den nächsten Wochen:

Hotline:
(02962) 8029968

Mailkontakt:
holzwirtschaft@wald-und-holz.nrw.de

Web-Portal (Freischaltung in den nächsten Wochen)

 

Kommunen bekommen Kosten von Notunterkünften für Asylbewerber erstattet

Düsseldorf/Duisburg, 19. Oktober 2015 - Die Kommunen bekommen schnell ihre Kosten erstattet, um die Notunterkünfte für Asylbewerber im Auftrag des Landes weiter betreiben zu können. "Wir wissen um die außergewöhnliche Kraftanstrengungen, die vor Ort in den Kommunen auf allen Verwaltungsebenen erbracht werden", erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Zumal das Land aufgrund der hohen Zahl von Flüchtlingen dringend auf die Unterstützung der Kommunen angewiesen ist.

Es können nicht mehr alle Flüchtlinge kurzfristig in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. "Zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind wir zu dieser guten Lösung gelangt", erklärte Ralf Jäger. "Die Kosten für das Personal der Kommunen werden pauschal erstattet.
Die Abrechnung erfolgt weitgehend unbürokratisch". So soll der Verwaltungsaufwand deutlich verringert und Zeitverzögerungen bei der Abrechnung vermieden werden. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2015. Bereits in der Vergangenheit hatte das Land den Kommunen die Kosten für den Betrieb der Notunterkünfte erstattet. Mit dieser Vereinbarung zwischen Land und den Kommunen können die betroffenen Kommunen längerfristig planen. Sie werden in die Lage versetzt, den Betrieb der Notunterkünfte für ein weiteres halbes Jahr aufrechtzuerhalten.
Die notwendigen Kosten des Verwaltungspersonals der Kommunen in Notunterkünften mit bis zu 150 Plätzen werden mit einem Betrag in Höhe von 20.000 Euro pro Monat und Notunterkunft erstattet. Wird eine Notunterkunft mit einer höheren Platzzahl betrieben, erhöht sich die Pauschale in Schritten von 3.250 Euro für jeweils bis zu 25 weitere Plätze.
Die Abrechnung der Personal- und Sachkosten erfolgt über die zuständige Bezirksregierung jeweils zum Ende eines Monats. Für Notunterkünfte, die am 1. September dieses Jahres in Betrieb waren, endet die Vereinbarung mit Ablauf des Monats Februar 2016. Für Notunterkünfte, deren Betrieb ab 2. September 2015 aufgenommen wurde oder wird, gilt diese Vereinbarung sechs Monate nach Betriebsaufnahme. Sie verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht einen Monat vor ihrem Ende gekündigt wird. In NRW werden über 100 Notunterkünfte von Kommunen betrieben. Dort sind insgesamt über 15.000 Menschen untergebracht.

 

Die Flüchtlings-Prognosen des Bundes sind schon wieder überholt - in diesem Jahr kamen bereits 77.000 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf/Duisburg, 24. Juli 2015 - Immer mehr Menschen suchen in NRW Schutz und Hilfe. Seit Jahresbeginn sind bereits mehr als 77.000 Flüchtlinge nach NRW gekommen.
"Das konnte niemand voraussehen. Wir tun alles, um ihnen ein sicheres Dach über dem Kopf zu bieten. Das schaffen wir nur gemeinsam mit den Kommunen und den Hilfsorganisationen. Wir müssen dabei alle vernünftigen und sinnvollen Lösungen nutzen", erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.

Die Landesregierung will die Kommunen finanziell gerecht bei der Unterbringung der Flüchtlinge unterstützen. "Deshalb sind wir mit den Kommunalen Spitzenverbänden in einem konstruktiven Dialog, um die tatsächlichen Kosten der Gemeinden zu ermitteln und schnell helfen zu können." Gleichzeitig forderte der NRW-Innenminister mehr finanzielle Hilfe vom Bund. "Denn die bisherigen Zusagen aus Berlin beruhen auf überholten Prognosen. Die bisher gewährte Unterstützung für Länder und Kommunen ist nicht mehr als ein Anfang. Spätestens bei den geplanten Gesprächen zwischen Bund und Ländern in den nächsten Wochen brauchen wir konkrete Ergebnisse", kritisierte Jäger.

Auch bei der Bearbeitung der Asylanträge erwartet der NRW-Innenminister mehr Tempo. "Der Bund muss jetzt die Ärmel hochkrempeln. Die Verfahren dauern rund ein halbes Jahr. Deshalb braucht das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration mehr Mitarbeiter. Derzeit dauern die Verfahren zu lange. Die Zahl der unbearbeiteten Anträge hat sich bundesweit auf mittlerweile rund 270.000 erhöht. "Das ist völlig inakzeptabel für die geflüchteten Menschen, die bei uns eine Perspektive bekommen sollen und darüber schnell Klarheit brauchen. Außerdem dürfen wir den Menschen, die keine Chance haben, bei uns zu bleiben, keine falschen Hoffnungen machen", meinte Jäger.

NRW nimmt derzeit mehr Flüchtlinge auf als Frankreich. In der letzten Woche trafen rund 5.000 Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein. Und in dieser Woche rechnet NRW mit einem Höchststand von 5.300. "Dies verdeutlicht die immense Dynamik, die in diesen Tagen alle vor eine riesige Herausforderung stellt und deshalb auch unkonventionelles Vorgehen erfordert. Und diese Herausforderung besteht nicht nur in NRW, sondern bundesweit". Im vergangenen Jahr hat NRW 40.000 Flüchtlinge aufgenommen. "Wir stellen uns auf deutlich mehr als doppelt so viele Asylbewerber wie 2014 ein und haben unsere bisherigen Planungen angepasst", unterstrich Jäger.

NRW hat seit 2012 die Regelkapazitäten in den Landeseinrichtungen von 1.800 auf aktuell 9.300 erhöht. Das ist mehr als eine Verfünffachung. Zurzeit können fast 17.000 Menschen in allen Landeseinrichtungen untergebracht werden. Für die vielen Hilfesuchenden werden mehrere Tausend neue Plätze geschaffen.

Deckelung der Dispozinsen – NRW fordert von der Bundesregierung, eine Obergrenze zu schaffen

Düsseldorf/Duisburg, 16. Juli 2015 - NRW-Minister Remmel: Eine Deckelung der Dispo-Zinsen ist längst überfällig Banken können derzeit von der Europäischen Zentralbank günstig Geld leihen. Wenn sie es aber an ihre Kunden weitergeben, verlangen sie hohe Dispozinsen. Der Leitzins der europäischen Zentralbank liegt derzeit bei 0,5 Prozent. Zu diesem Zinssatz bekommen Banken ihr Geld. Sie geben den historisch niedrigen Zinssatz aber nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Studien belegen, dass Bankkunden im Schnitt zehn Prozent Dispozinsen zahlen müssen, wenn das Konto überzogen wird. Die NRW-Landesregierung fordert deshalb eine Deckelung der Dispozinsen auf maximal acht Prozent über dem Leitzins. "
Die Bundesregierung hat mit ihrem gestrigen Kabinettsbeschluss eine sehr gute Gelegenheit verstreichen lassen, der Willkür der Banken ein Ende zu setzen", erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
"Trotz vielfacher Aufforderung, einen Deckel einzuführen, hat sie sich dagegen entschieden. Wir werden uns aber im Bundesrat weiter für die Bankkunden einsetzen und eine Deckelung fordern." Die gleiche Forderung soll auch für Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken oft noch einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.
Justizminister Thomas Kutschaty machte deutlich: "Derzeit fordert ein Teil der Banken für Kredite, die ohne eingeräumten Dispositionskreditrahmen gewährt werden oder in denen die Überziehung über dem vereinbarten Dispositionskreditlimit liegt, eine deutlich höhere Gebühr, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe vorliegen. Zusätzliche Kosten entstehen der Bank nicht; ein gegenüber dem Dispositionskredit höheres Risiko oder erhöhter Verwaltungsaufwand ist nicht erkennbar. Insofern ist es sachgerecht, die gesetzliche Obergrenze auch auf die Höhe der Zinsen bei geduldeter Überziehung des Kontos zu erstrecken."
Für den Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums Dr. Günther Horzetzky sollte der Dispozins auch die aktuelle Marktlage widerspiegeln: "Die bisherige Zinshöhe ist oft unverhältnismäßig und geht dann einseitig zu Lasten der Bankkunden. Die Marktlage muss sich auch bei den Dispozinsen widerspiegeln."
"Wenn Banken für Guthaben so gut wie keine Zinsen zahlen, gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund für Dispozinsen in der gegenwärtigen Höhe", ergänzte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Hintergrundinformation: Der Basiszins nach §247 BGB liegt stets mit 0,88 Prozent unter dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB). Er ist eine feste Bezugsgröße, bildet aber durch seine Abhängigkeit vom Leitzins der EZB auch den Markt ab. Würde der Dispozins bei acht Prozent gedeckelt, würde das bei dem aktuellen Basiszins von -0,83 Prozent derzeit eine Obergrenze von 7,17 Prozent bedeuten. Die gleiche Forderung soll auch für Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken häufig noch einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.