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Landtag, Ministerien und Verfassungsgerichte aktuell |
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Neues Brand- und Katastrophenschutzrecht tritt zum
Jahresbeginn in Kraft |
Innenminister Jäger: "Ein
zukunftsfähiger Brand- und Katastrophenschutz braucht ein
starkes Ehrenamt"
Düsseldorf/Duisburg,
28. Dezember 2015 - Am 1. Januar 2016 tritt das Gesetz
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Mit ihm werden die bisherigen Rechtsgrundlagen für diesen
Bereich grundlegend modernisiert. Neben den überarbeiteten
inneren Strukturen des Brandschutzes wird mit diesem
Gesetz vor allem der Katastrophenschutz aufgewertet und
ein solides Fundament für das Ehrenamt geschaffen.
„Dieses Gesetz hat für unsere Sicherheit eine zentrale
Bedeutung. Deshalb freue ich mich besonders, dass es von
einer großen Mehrheit im Landtag getragen wird“, erklärte
Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Auch von den
Verbänden, deren Mitglieder im Brand- und
Katastrophenschutz mitwirken, wird das Gesetz gelobt.
Aufwertung des Katastrophenschutzes Durch die
Stürme „Ela“ und „Kyrill“ oder Hochwassersituationen an
Elbe und Oder ist allen deutlich vor Augen geführt worden,
wie bedeutend ein gut aufgestellter Katastrophenschutz
ist. Daher wurden in den vergangenen Jahren Landeskonzepte
der gegenseitigen landesweiten Hilfe entwickeltet, die nun
auch gesetzlich verankert wurden. Damit wird die zentrale
Funktion des Landes hervorgehoben, die Kreise und
Gemeinden dort zu unterstützen, wo die eigenen Mittel
nicht ausreichen. Dies wird ergänzt durch eine nun
gesetzlich vorgegebene einheitliche Krisenstabsstruktur
und Kooperation der Stäbe für große Einsatzlagen.
„Darüber hinaus bleibt die Vorbereitung auf große
Einsatzlagen und Katastrophen eine Aufgabe, die ständig
überprüft, erprobt und fortentwickelt werden muss. Wir
wollen den hohen Standard in Nordrhein-Westfalen weiterhin
erhalten“, kündigte Ralf Jäger an.
Stärkung des
Ehrenamtes In NRW gibt es mehr als 15.000
hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute.
Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in
anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand-
und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf
die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. Deshalb
haben wir die Attraktivität des Ehrenamtes deutlich
gestärkt“, sagte der Innenminister. Neben
Verbesserungen beim Unfallschutz, den
Aufwandsentschädigungen und Ruhezeiten ist auch eine
Verpflichtung aller Aufgabenträger zur Förderung des
Ehrenamtes vorgesehen. Das neue Brandschutzrecht
ermöglicht den Städten und Gemeinden auch, eine
Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs
bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch
Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall
erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die
Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen
wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr
gewinnen“, hob der Minister hervor.
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NPD-Verbotsverfahren: Bundesverfassungsgericht hat
Verhandlung zugelassene |
07. Dezember 2015 - Im
NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die
Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen
ist. Termine zur mündlichen Verhandlung hat der Senat
auf Dienstag, 1. März 2016, 10.00 Uhr, Mittwoch, 2. März
2016, 10.00 Uhr und Donnerstag, 3. März 2016, 10.00 Uhr
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Viertes Symposium „Der Phönix fliegt!" - Mut zu mehr
Europa in der Flüchtlingskrise |
3.000 Gäste beim
Abendkongress zum Thema „Europa: Warum und Wohin“
Außenminister Steinmeier: Wir sind am
erfolgreichsten, wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten
Initiativkreis-Moderator Engel: Heute sind wir es,
die anderen helfen können - Bundesaußenminister Dr.
Frank-Walter Steinmeier fordert zur Bewältigung der
aktuellen Flüchtlingskrise Mut zu mehr Europa.
Beim vierten Symposium „Der Phönix
fliegt!“ in der Essener Philharmonie sagte
Steinmeier am heutigen Mittwoch, 28. Oktober, vor rund
3.000 Gästen: „Wir brauchen jetzt in der Flüchtlingskrise
den Mut zu mehr Europa: bei der Sicherung unserer
europäischen Außengrenzen, bei der Entwicklung eines
gemeinsamen Asylsystems, bei der fairen Verteilung von
Lasten.“
Auch der Moderator des Initiativkreises
Ruhr, Klaus Engel, forderte mehr gemeinsames Handeln der
europäischen Partner: „Heute sind wir es, die anderen
helfen können. Ich meine damit nicht nur ‚wir in
Deutschland‘, sondern ich meine ‚wir in Europa‘. Dieses
‚Wir‘ in Europa wird oft zitiert, aber wenn es ernst wird,
überwiegen noch zu oft nationale Interessen“, sagte Engel,
der auch Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries
AG ist, in seiner Begrüßungsrede.
Auf dem Podium
der vom Initiativkreis Ruhr und dem Politischen Forum Ruhr
organisierten Veranstaltung diskutierten Botschafter Dr.
Hans-Dieter Heumann, Präsident der Bundesakademie für
Sicherheitspolitik a.D., Friedrich Merz, Vorsitzender der
Atlantik- Brücke e.V., und der Historiker Prof. Dr.
Heinrich August Winkler, Humboldt-Universität zu Berlin,
über das Thema „Europa: Warum und Wohin“. „Wir
brauchen Europa aber auch, um die Flüchtlingskrise dort zu
bekämpfen, wo sie entsteht. Dort, wo Krieg und Gewalt
Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen“, sagte
Minister Steinmeier in seinem Impulsvortrag weiter. „Es
muss uns darum gehen, die Ursachen der Krise zu bekämpfen!
Ob in Syrien, in Libyen, im Irak oder in Afghanistan.
Deshalb setzen wir uns mit aller Kraft für politische
Lösungen für die Krisen des Mittleren Ostens und
Nordafrikas ein. Deshalb stützen wir die Nachbarländer der
Krisengebiete. Und auch hier sind wir am erfolgreichsten,
wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten.“
Der
Außenminister zeigte sich zuversichtlich: „Es sind
schwierige Zeiten für Europa. Aber wenn wir es klug
anstellen, dann werden uns diese Verhandlungen in Europa
näher zusammenwachsen lassen. Wenn wir es richtig machen,
dann ist Europa schlicht und einfach die einzige
überzeugende Antwort auf die größte politische Frage, vor
der wir hier und heute stehen.“ Dr. Stephan
Holthoff-Pförtner, Vorsitzender des Politischen Forums
Ruhr und Verleger der FUNKE MEDIENGRUPPE, sagte: „Seit 25
Jahren stellt sich das Politische Forum Ruhr der Aufgabe,
unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen miteinander ins
Gespräch zu bringen. Wir verstehen uns als Marktplatz der
Meinungen, um Überzeugungen auszutauschen und Impulse für
gemeinsame Lösungsansätze zu geben. Mit dem vierten
Abendkongress in der Reihe ‚Der Phönix fliegt!‘ setzen wir
die sehr erfolgreiche Kooperation mit dem Initiativkreis
Ruhr fort.“
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Umweltministerium startet
Service zum Bau von Flüchtlingsunterkünften aus Holz |
Webportal und Hotline
werden gestartet – Reges Interesse bei Kommunen und
privaten Investoren
Düsseldorf, Duisburg, 26. Oktober 2015
- Das Umweltministerium unterstützt die
nordrhein-westfälischen Städte, Gemeinden, Kreise und
Bezirksregierungen durch einen neuen Beratungsservice für
den schnellen und effizienten Bau von Unterkünften und
Wohnraum für Flüchtlinge aus Holz. „Die weltweiten
ungelösten Kriegsherde sorgen seit Monaten dafür, dass
Menschen auch in Nordrhein-Westfalen Schutz suchen.
Das Land und auch die Kommunen sind dadurch vor neue
Herausforderungen gestellt, die wir meistern wollen. Wir
als Land leisten dazu unseren Beitrag und der Bau von
Flüchtlingsunterkünften aus Holz bietet eine schnelle,
effiziente und auch für die Weiternutzung flexible
Alternative“, sagte Umweltminister Johannes Remmel nach
der heutigen Kabinettsitzung, auf der das entsprechende
Vorschlag durch den Minister vorgestellt wurde. „Es ist
ein Beratungsangebot an die Kommunen und private
Bauträger, die die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
in die Hand nehmen wollen. Sie müssen jetzt entscheiden,
ob sie dafür moderne Holzbaulösungen nutzen wollen. Wir
stellen die notwendige Expertise und den Service unseres
Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen dafür zur
Verfügung.“
Bauminister Michael Groschek
unterstützt das Vorhaben: „Alles, was schnell gebaut
werden kann und dabei die notwendigen Standards erfüllt,
hilft uns weiter. Holzbaumodule sind ein Beitrag zur
Lösung der Unterbringungsprobleme. Bis zu dreigeschossige
Holzbauten sind nach Landesbauordnung regulär ohnehin
möglich. Bis zu fünfgeschossige Holzbauten können im Wege
einer Abweichungsgenehmigung errichtet werden. Wir in NRW
fragen nicht nach Obergrenzen und dem Ende der
Fahnenstange, wir fragen was geht, und was wir noch
unternehmen können, um den Flüchtlingen über den Winter
eine sichere Bleibe zu ermöglichen.“
In den letzten Wochen wurden durch
Umweltministerium und Wald und Holz NRW die Möglichkeiten
geprüft, ob durch standardisierte und modular aufgebaute
Holzbaukonzepte Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden
können und ob die entsprechenden Produktionskapazitäten
vorhanden sind. „Wir haben innerhalb der Holzwirtschaft
für diesen Weg geworben und uns wurde versichert, dass die
notwendigen Kapazitäten von Seiten der Holzbranche
vorhanden sind. Die Kommunen und andere Bauträger können
also loslegen.“
Auch eine erste
Informationsveranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter
der Kommunen ist letzten Donnerstag in Köln auf großes
Interesse der Städte, Gemeinden, Kreise und der
bauausführenden Unternehmen gestoßen. „Bei den Kommunen
ist das Interesse da und es gibt auch schon die ersten
Städte, die sich dazu entschlossen haben, mit heimischen
Holzbauunternehmen Flüchtlingsunterkünfte zu bauen“, sagte
Minister Remmel.
Holzbauten sind relativ schnell zu
realisieren. Kleinere Objekte können inklusive der
Planungs- und Genehmigungsphase innerhalb von 2 bis 3
Monaten errichtet werden, größere, bis zu dreistöckige
Bauten innerhalb von 5 bis 6 Monaten. „Der große Vorteil
von Holzbauten im Vergleich zu Containern oder Zelten sind
zum einen die günstigeren Folgekosten, etwa bei der
Heizung, und die flexible Weiternutzung: Holzbauten können
flexibel erweitert, verkleinert oder gar für andere
Nutzungen umgebaut werden, etwa für Wohnheime für
Studentinnen und Studenten“, betonte Minister Remmel.
Nach dem Vorschlag des
Umweltministeriums soll es ein umfangreiches Web-Portal
und eine Hotline als zentrale Anlaufstelle für
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den
Kreisen, Städten, Gemeinden sowie für privaten Investoren
errichtet werden. Zudem sind eine Holzbau-Fachberatung bei
der Projektumsetzung, auch im Rahmen der Vor-Ort-Beratung,
und die Bereitstellung von spezifischen Fachinformationen
(etwa Ausschreibungstexte, Qualitätssicherung Holzbauten,
Fragen zum Brandschutz) vorgesehen.
Die notwendigen Service-Einrichtungen
sind bereits frei geschaltet und besetzt. Das Webportal
folgt in den nächsten Wochen:
Hotline: (02962) 8029968
Mailkontakt:
holzwirtschaft@wald-und-holz.nrw.de
Web-Portal (Freischaltung in den
nächsten Wochen)
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Kommunen bekommen Kosten
von Notunterkünften für Asylbewerber erstattet
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Düsseldorf/Duisburg, 19. Oktober
2015 - Die Kommunen bekommen schnell ihre Kosten erstattet,
um die Notunterkünfte für Asylbewerber im Auftrag des
Landes weiter betreiben zu können. "Wir wissen um die
außergewöhnliche Kraftanstrengungen, die vor Ort in den
Kommunen auf allen Verwaltungsebenen erbracht werden",
erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger heute in
Düsseldorf. Zumal das Land aufgrund der hohen Zahl von
Flüchtlingen dringend auf die Unterstützung der Kommunen
angewiesen ist.
Es können nicht mehr alle Flüchtlinge
kurzfristig in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie
Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. "Zusammen
mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind wir zu dieser
guten Lösung gelangt", erklärte Ralf Jäger. "Die Kosten
für das Personal der Kommunen werden pauschal erstattet.
Die Abrechnung erfolgt weitgehend unbürokratisch". So
soll der Verwaltungsaufwand deutlich verringert und
Zeitverzögerungen bei der Abrechnung vermieden werden. Die
Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2015.
Bereits in der Vergangenheit hatte das Land den Kommunen
die Kosten für den Betrieb der Notunterkünfte erstattet.
Mit dieser Vereinbarung zwischen Land und den Kommunen
können die betroffenen Kommunen längerfristig planen. Sie
werden in die Lage versetzt, den Betrieb der
Notunterkünfte für ein weiteres halbes Jahr
aufrechtzuerhalten. Die notwendigen Kosten des
Verwaltungspersonals der Kommunen in Notunterkünften mit
bis zu 150 Plätzen werden mit einem Betrag in Höhe von
20.000 Euro pro Monat und Notunterkunft erstattet. Wird
eine Notunterkunft mit einer höheren Platzzahl betrieben,
erhöht sich die Pauschale in Schritten von 3.250 Euro für
jeweils bis zu 25 weitere Plätze. Die Abrechnung der
Personal- und Sachkosten erfolgt über die zuständige
Bezirksregierung jeweils zum Ende eines Monats. Für
Notunterkünfte, die am 1. September dieses Jahres in
Betrieb waren, endet die Vereinbarung mit Ablauf des
Monats Februar 2016. Für Notunterkünfte, deren Betrieb ab
2. September 2015 aufgenommen wurde oder wird, gilt diese
Vereinbarung sechs Monate nach Betriebsaufnahme. Sie
verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht
einen Monat vor ihrem Ende gekündigt wird. In NRW werden
über 100 Notunterkünfte von Kommunen betrieben. Dort sind
insgesamt über 15.000 Menschen untergebracht.
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Die Flüchtlings-Prognosen
des Bundes sind schon wieder überholt - in diesem Jahr
kamen bereits 77.000 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf/Duisburg, 24. Juli 2015 -
Immer mehr Menschen suchen in NRW Schutz und Hilfe. Seit
Jahresbeginn sind bereits mehr als 77.000 Flüchtlinge nach
NRW gekommen. "Das konnte niemand voraussehen. Wir tun
alles, um ihnen ein sicheres Dach über dem Kopf zu bieten.
Das schaffen wir nur gemeinsam mit den Kommunen und den
Hilfsorganisationen. Wir müssen dabei alle vernünftigen
und sinnvollen Lösungen nutzen", erklärte Innenminister
Ralf Jäger heute in Düsseldorf.
Die Landesregierung will die Kommunen
finanziell gerecht bei der Unterbringung der Flüchtlinge
unterstützen. "Deshalb sind wir mit den Kommunalen
Spitzenverbänden in einem konstruktiven Dialog, um die
tatsächlichen Kosten der Gemeinden zu ermitteln und
schnell helfen zu können." Gleichzeitig forderte der
NRW-Innenminister mehr finanzielle Hilfe vom Bund. "Denn
die bisherigen Zusagen aus Berlin beruhen auf überholten
Prognosen. Die bisher gewährte Unterstützung für Länder
und Kommunen ist nicht mehr als ein Anfang. Spätestens bei
den geplanten Gesprächen zwischen Bund und Ländern in den
nächsten Wochen brauchen wir konkrete Ergebnisse",
kritisierte Jäger.
Auch bei der Bearbeitung der
Asylanträge erwartet der NRW-Innenminister mehr Tempo.
"Der Bund muss jetzt die Ärmel hochkrempeln. Die Verfahren
dauern rund ein halbes Jahr. Deshalb braucht das Bundesamt
für Flüchtlinge und Migration mehr Mitarbeiter. Derzeit
dauern die Verfahren zu lange. Die Zahl der unbearbeiteten
Anträge hat sich bundesweit auf mittlerweile rund 270.000
erhöht. "Das ist völlig inakzeptabel für die geflüchteten
Menschen, die bei uns eine Perspektive bekommen sollen und
darüber schnell Klarheit brauchen. Außerdem dürfen wir den
Menschen, die keine Chance haben, bei uns zu bleiben,
keine falschen Hoffnungen machen", meinte Jäger.
NRW nimmt derzeit mehr Flüchtlinge auf
als Frankreich. In der letzten Woche trafen rund 5.000
Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein. Und in
dieser Woche rechnet NRW mit einem Höchststand von 5.300.
"Dies verdeutlicht die immense Dynamik, die in diesen
Tagen alle vor eine riesige Herausforderung stellt und
deshalb auch unkonventionelles Vorgehen erfordert. Und
diese Herausforderung besteht nicht nur in NRW, sondern
bundesweit". Im vergangenen Jahr hat NRW 40.000
Flüchtlinge aufgenommen. "Wir stellen uns auf deutlich
mehr als doppelt so viele Asylbewerber wie 2014 ein und
haben unsere bisherigen Planungen angepasst", unterstrich
Jäger.
NRW hat seit 2012 die Regelkapazitäten
in den Landeseinrichtungen von 1.800 auf aktuell 9.300
erhöht. Das ist mehr als eine Verfünffachung. Zurzeit
können fast 17.000 Menschen in allen Landeseinrichtungen
untergebracht werden. Für die vielen Hilfesuchenden werden
mehrere Tausend neue Plätze geschaffen.
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Deckelung der Dispozinsen –
NRW fordert von der Bundesregierung, eine Obergrenze zu
schaffen
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Düsseldorf/Duisburg, 16. Juli 2015 - NRW-Minister Remmel:
Eine Deckelung der Dispo-Zinsen ist längst überfällig
Banken können derzeit von der Europäischen Zentralbank
günstig Geld leihen. Wenn sie es aber an ihre Kunden
weitergeben, verlangen sie hohe Dispozinsen. Der Leitzins
der europäischen Zentralbank liegt derzeit bei 0,5
Prozent. Zu diesem Zinssatz bekommen Banken ihr Geld. Sie
geben den historisch niedrigen Zinssatz aber nicht an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Studien belegen,
dass Bankkunden im Schnitt zehn Prozent Dispozinsen zahlen
müssen, wenn das Konto überzogen wird. Die
NRW-Landesregierung fordert deshalb eine Deckelung der
Dispozinsen auf maximal acht Prozent über dem Leitzins. "
Die Bundesregierung hat mit ihrem gestrigen
Kabinettsbeschluss eine sehr gute Gelegenheit verstreichen
lassen, der Willkür der Banken ein Ende zu setzen",
erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
"Trotz vielfacher Aufforderung, einen Deckel einzuführen,
hat sie sich dagegen entschieden. Wir werden uns aber im
Bundesrat weiter für die Bankkunden einsetzen und eine
Deckelung fordern." Die gleiche Forderung soll auch für
Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen
eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken oft noch
einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für
Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.
Justizminister Thomas Kutschaty machte deutlich: "Derzeit
fordert ein Teil der Banken für Kredite, die ohne
eingeräumten Dispositionskreditrahmen gewährt werden oder
in denen die Überziehung über dem vereinbarten
Dispositionskreditlimit liegt, eine deutlich höhere
Gebühr, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe
vorliegen. Zusätzliche Kosten entstehen der Bank nicht;
ein gegenüber dem Dispositionskredit höheres Risiko oder
erhöhter Verwaltungsaufwand ist nicht erkennbar. Insofern
ist es sachgerecht, die gesetzliche Obergrenze auch auf
die Höhe der Zinsen bei geduldeter Überziehung des Kontos
zu erstrecken." Für den Staatssekretär des
Wirtschaftsministeriums Dr. Günther Horzetzky sollte der
Dispozins auch die aktuelle Marktlage widerspiegeln: "Die
bisherige Zinshöhe ist oft unverhältnismäßig und geht dann
einseitig zu Lasten der Bankkunden. Die Marktlage muss
sich auch bei den Dispozinsen widerspiegeln." "Wenn
Banken für Guthaben so gut wie keine Zinsen zahlen, gibt
es auch keinen nachvollziehbaren Grund für Dispozinsen in
der gegenwärtigen Höhe", ergänzte Finanzminister Norbert
Walter-Borjans. Hintergrundinformation: Der Basiszins nach
§247 BGB liegt stets mit 0,88 Prozent unter dem Leitzins
der Europäischen Zentralbank (EZB). Er ist eine feste
Bezugsgröße, bildet aber durch seine Abhängigkeit vom
Leitzins der EZB auch den Markt ab. Würde der Dispozins
bei acht Prozent gedeckelt, würde das bei dem aktuellen
Basiszins von -0,83 Prozent derzeit eine Obergrenze von
7,17 Prozent bedeuten. Die gleiche Forderung soll auch für
Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen
eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken häufig
noch einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für
Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.
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