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Archiv 2016 |
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Landesregierung und Kommunen stärken das Lernen mit
digitalen Medien |
Erklärung zur Umsetzung des
Programms „Gute Schule 2020“ unterzeichnet
Düsseldorf/Duisburg, 20. Dezember 2016 - Das Ministerium für
Schule und Weiterbildung teilen mit: Die Landesregierung und
die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen,
der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und
Gemeindebund NRW, haben eine Gemeinsame Erklärung zur
Umsetzung des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“
unterzeichnet. Die Kooperationspartner betonen darin
ihre gemeinsame Verantwortung für die Schulen in
Nordrhein-Westfalen und erklären übereinstimmend, ihre
Anstrengungen zur Verbesserung des Lernens in der digitalen
Welt zu verstärken. Das Lernen mit digitalen Medien wird in
den Lehrplänen schrittweise fest verankert. Gleichzeitig
wollen die Schulträger alle Schulen in den nächsten Jahren
an ein leistungsfähiges Breitband anschließen.
Schulministerin Sylvia Löhrmann betonte, dass es in
Nordrhein-Westfalen bereits viele erfolgreiche Initiativen
und Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz gibt: „Wir
fangen beim Lernen mit digitalen Medien nicht bei null an.
So ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, das ein
‚Leitbild für das Lernen im digitalen Wandel‘ erarbeitet
hat. Unseren Ansatz haben wir in die Erarbeitung der
Strategie der Kultusministerkonferenz für das Lernen mit
digitalen Medien eingebracht. Wir werden den
eingeschlagenen Weg konsequent weiter gehen, damit alle
Schülerinnen und Schüler die Chancen der Digitalisierung
nutzen können. Das Lernen mit digitalen Medien wird Schritt
für Schritt in allen Lehrplänen verankert und alle Schulen
werden ein verbindliches Medienkonzept erarbeiten.“ Verena
Göppert, stellvertretende Geschäftsführerin des Städtetages
NRW, betonte: „Der Investitionsbedarf in digitale Technik im
Bereich der Schulen ist hoch. Mit dem Förderprogramm ‚Gute
Schule 2020‘ unterstützt das Land die Kommunen bei diesen
wichtigen, aber auch teuren Investitionen. Das wird helfen,
die Chancengerechtigkeit im Bereich des digitalen Lernens zu
verbessern. Die Städte werden sich im Rahmen ihrer
finanziellen Möglichkeiten an der Umsetzung des gemeinsam
verabredeten Ausbaus der digitalen Infrastruktur an den
Schulen beteiligen.“ Martin Klein,
Hauptgeschäftsführer des Landeskreistages NRW, erklärte:
„Der Landkreistag begrüßt das ausdrückliche Signal der
Landesseite, mit dem Programm ‚Gute Schule 2020‘ der
gemeinsamen Verantwortung zum Ausbau der nötigen
Schulinfrastruktur Ausdruck zu verleihen, um auch vor dem
Hintergrund der Herausforderungen der Digitalisierung
gleichwertige Bildungs- und damit Lebensverhältnisse gerade
im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.“
Claus Hamacher, Beigeordneter des Städte- und
Gemeindebundes NRW, wies auf den engen Zusammenhang zwischen
Ausstattung und pädagogischen Inhalten hin: „Für die
Schulträger ist wichtig, dass die Investitionen in Breitband
und Hardware kein Selbstzweck sind, sondern der Umsetzung
konkreter pädagogischer Konzepte dienen. Solche
Medienkonzepte zu entwickeln, ist nunmehr Aufgabe der
Schulen.“
Die Gemeinsame Erklärung „Schule in der
digitalen Welt“ benennt vier Handlungsfelder, in denen die
Kommunen und das Land gemeinsame Ziele formulieren und dafür
die entsprechenden Ressourcen bereitstellen. 1.
Medienkompetenz und curriculare Entwicklung •
Das Lernen mit digitalen Medien wird Schritt für Schritt in
alle Lehr- und Bildungspläne aufgenommen. •
Alle Schulen sollen ein pädagogisches Medienkonzept
erstellen, die Grundschulen bis Schuljahresende 2018/19, die
weiterführenden Schulen bis Schuljahresende 2019/20.
Grundlage dafür ist der Medienpass NRW, der verbindlich
eingeführt wird. 2. Infrastruktur und Ausstattung
• Entsprechend dem Grundsatz „Pädagogik vor
Technik“ bilden die Medienkonzepte der Schulen die Basis für
die Ausstattungsentscheidungen der Schulträger.
• Alle Schulen sollen an leistungsfähiges
Breitband angebunden werden. • Bis 2020 sollen
alle Schulträger ihren Schulen ein Angebot zum Einsatz von
LOGINEO NRW machen. 3. Digitale Lernmittel
• Die Bildungsmedienserver „learn:line NRW“ und
„EDMOND NRW“ sollen systematisch erweitert und über LOGINEO
NRW verfügbar gemacht werden. • Das Land nimmt
digitale Schulbücher in das Zulassungsverfahren auf. 4.
Beratung und Qualifizierung • Die Medienberatung
vor Ort in den Städten und Kreisen wird gestärkt. Das Land
hat dazu bereits in 2016 die Stellen für Medienberaterinnen
und Medienberater auf 60 verdoppelt. • In
Zusammenarbeit mit dem Breitbandbüro NRW wird ein Schulteam
eingerichtet, das die Schulen und Schulträger bei der
Anbindung ans Breitband unterstützt. • In den
Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) des
Landes wird hierfür die benötigte digitale Infrastruktur
aufgebaut und das Ausbildungspersonal durch Qualifizierung
vorbereitet. Allein für die technische Ausstattung stellt
das Land bis 2020 rund 6,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wird durch einen
paritätisch besetzten Beirat unter Moderation und
Geschäftsführung der Medienberatung NRW begleitet. Für 2018
ist eine Zwischenevaluation vorgesehen. Mit dem
Programm „Gute Schule 2020“ stellt das Land den Kommunen von
2017 bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro für die
Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Schulen zur
Verfügung. Ein wichtiges Ziel dieses Investitionsprogramms
ist, die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Schulen mit
einer modernen IT-Infrastruktur auszustatten und ans
Breitband anzuschließen.
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Erklärung des UN-Generalsekretärs zum Terroranschlag
in Berlin |
New York/Duisburg, 20. Dezember 2016 - Der
Generalsekretär verurteilt den terroristischen Anschlag
in Berlin gestern Abend. Er drückt den Familien der
Opfer dieser schrecklichen Tat sein tiefstes Mitgefühl
aus. Ebenso der Bundesregierung und der deutschen
Bevölkerung. Er wünscht den Verletzten eine schnelle
Genesung. Der Generalsekretär hofft, dass jeder, der an
dieser abscheulichen Tat beteiligt war, rasch zur
Rechenschaft gezogen wird. New York, 20. Dezember 2016
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NRW-Polizei reagiert mit mehr Präsenz und
Wachsamkeit auf Berliner Anschlag
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Düsseldorf/Duisburg, 20. Dezember 2016 -
NRW-Innenminister Ralf Jäger verurteilt den
Terroranschlag in Berlin und trauert um die Toten:
„Meine Gedanken sind jetzt bei den Familien der Opfer“,
sagte Jäger. „Ziel dieser feigen Tat war es offenbar,
wahllos Menschen zu töten und zu verletzen. Menschen,
die friedlich einen Weihnachtsmarkt besucht haben, um
einige unbeschwerte Stunden zu verleben. Es ist ein
schwerer Tag für uns alle“, so der Minister. Obwohl es
derzeit keine konkreten Hinweise auf bevorstehende
Anschläge gibt, hat die NRW-Polizei noch in der Nacht
nach dem Berliner Anschlag mehr Sicherheitsmaßnahmen
veranlasst. Wo erforderlich, kontrolliert die
NRW-Polizei mit Doppelstreifen - zum Beispiel bei
Einsätzen zum Schutz von Weihnachtsmärkten und anderen
Großveranstaltungen. Die Beamtinnen und Beamten tragen
schusssichere Westen und Maschinenpistolen. Neben diesen
offenen gibt es auch verdeckte Maßnahmen. In enger
Absprache mit den Kommunen und Veranstaltern wird
außerdem geprüft, wo ergänzende technische Vorkehrungen
verhindern können, dass Fahrzeuge als Waffen gegen
Menschenansammlungen missbraucht werden. „Die
Sicherheitsbehörden unternehmen alles in ihrer Macht
stehende, um die Menschen in NRW zu schützen“, betonte
Jäger. Hundertprozentige Sicherheit könne es in einer
freien Gesellschaft aber nicht geben. „Wir dürfen uns
vom Terror nicht unterkriegen lassen“, so der Minister.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass Angst und Hass die
Überhand bekommen. Es geht jetzt darum, als Gesellschaft
zusammenzuhalten.“
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Umweltminister Remmel und Bauminister Groschek
wollen NRW wetter- und klimafest machen - Kabinett hat
Starkregenkonzept beschlossen |
Düsseldorf/Duisburg, 19. Dezember 2016 -
Nordrhein-Westfalen ist durch den globalen Klimawandel
häufiger von Starkregenereignissen betroffen, das geht
unter anderem aus aktuellen Daten des Landesamtes für
Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hervor.
Aktuelle Starkregenereignisse wie im Sommer 2016 am
Niederrhein oder in Münster 2014 unterstreichen diesen
Trend. "Wir müssen NRW auf den Klimawandel insgesamt und
auf solche Starkregenereignisse im Besonderen
vorbereiten. Das ist eine essentielle Zukunftsaufgabe
für Land und Kommunen.", sagte Umweltminister Johannes
Remmel anlässlich der Verabschiedung des
Starkregenkonzepts. "Mir ist wichtig, dass unsere Städte
sich vorbereiten und widerstandsfähiger gegen
Starkregenereignisse werden. Dafür ist eine stärkere
Zusammenarbeit in den Verwaltungen nötig.
Stadtentwicklung, Bauverwaltungen, Katastrophenschutz
sowie Gesundheitsämter bekommen mit dem Konzept einen
besseren Überblick über die rechtlichen
Rahmenbedingungen, Handlungshilfen und
Fördermöglichkeiten, um zielgerichteter und abgestimmter
handeln zu können", ergänzte Bauminister Groschek. Im
neuen "Konzept Starkregen" werden alle Angebote des
Landes NRW zur Bekämpfung von Starkregenereignissen
gebündelt. Es soll unter anderem Regionen und
Kommunen helfen, einen Überblick über die rechtlichen
Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten zu
bekommen, um sich gezielt mit dem Thema Klimawandel und
Starkregen auseinanderzusetzen und präventive Maßnahmen
ergreifen zu können. So sollen Kommunen
widerstandfähiger gegen Extremwetterereignisse werden.
Denn auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten
wird sich der Klimawandel weiter fortsetzen, selbst eine
ambitionierte Klimapolitik, wie auf den Klimakonferenzen
von Paris und zuletzt in Marrakesch beschlossen, wird
eine weitere Erwärmung zunächst nicht aufhalten können.
Das zeigen unter anderem die Klimaszenarien im gerade
veröffentlichten Umweltbericht NRW 2016. Die Folgen des
Klimawandels werden alle betreffen. Die möglichen
Maßnahmen, die Städte und Gemeinden ergreifen können, um
wetter- und klimafest zu werden, sind vielfältig. Zum
Beispiel können die besonders aufnahmefähigen Böden
kartiert und gezielt offen gehalten werden. Die Aspekte
der grünen und wassersensiblen Stadt sollten Kommunen in
jedem ihren Planungsprozessen berücksichtigen. So können
Kommunen z. B. multifunktionale Flächennutzungen, den
Bau von Regenrückhalteräumen oder Dachbegrünungen
vorantreiben. Daneben muss klimaangepasstes Bauen noch
mehr in den Fokus gestellt werden. Im Rahmen des
Informationsangebotes der Landesregierung ermöglicht das
Internetportal www.umwelt.nrw allen Akteurinnen und
Akteuren und interessierten Personenkreisen einen
zentralen Zugang zu den auf Landesebene vorhandenen
Informationen und Fachkenntnissen auch zum Thema
Starkregen. Aktuell betreibt das Land NRW gemeinsam
mit der Verbraucherzentrale und der
Versicherungswirtschaft eine Kampagne, um Bevölkerung,
Unternehmen und Landwirtinnen und Landwirte für das
Thema Versicherung gegen Elementarschäden zu
sensibilisieren und zu informieren. Größere
Starkregenereignisse Laut Auswertungen des LANUV im
Rahmen des Klimafolgenmonitorings haben sich die
Jahresdurchschnittstemperaturen seit 1881 in NRW bereits
um 1,4°C erhöht - besonders stark in den letzten 60
Jahren. Die jährliche Niederschlagsmenge ist im gleichen
Zeitraum um fast 14% gestiegen, mit einer deutlichen
saisonalen Ausprägung im Winter. In den vergangenen
zehn Jahren haben größere Starkregenereignisse, wie etwa
während des Orkans Kyrill im Januar 2007 oder im Zuge
des Tiefdruckgebiets Ela im Juni 2014, Menschenleben
gekostet und Schäden in Höhe mehrerer hundert Millionen
Euro allein in NRW verursacht. Im Juli 2014 kam es in
Münster zu einem Niederschlag von bis zu 292 l/m²
innerhalb von sieben Stunden - etwa dem Vierfachen des
durchschnittlichen Monatsniederschlags im Juli. Auch das
Jahr 2016 war europaweit von heftigen
Starkniederschlägen geprägt. Deutschland war
insbesondere durch das "Tief Mitteleuropa" im Mai und
Juni 2016 von Starkregenereignissen betroffen. Die
geschätzten Kosten beliefen sich bundesweit auf 1,2
Milliarden Euro. Auch NRW war von dieser Wetterlage
betroffen, am stärksten in den Kreisen Wesel und Borken
sowie der Süden von Bonn. Hier kam es zu 9000
Schadensmeldungen. Die geschätzten Schäden beliefen
sich auf 20 Millionen Euro. Erst vor ein paar Tagen
wurde die spanische Südküste von den heftigsten
Regenfällen seit 1989 getroffen, besonders in der Region
um Malaga kam es zu starken Überschwemmungen.
- Starkregenkonzept der Landesregierung als Download:
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/starkregen_
konzept.pdf
- NRW-Umweltbericht 2016:
www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?broschueren_id=8067&cHash=5a9fb61d910000bc8be2765cdfe11087
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Landwirtschaftsministerium startet Landeswettbewerb
Kleingartenanlagen 2017 |
Düsseldorf/Duisburg, 08. Dezember 2016 -
Zum achten Mal sucht das Land Nordrhein-Westfalen
Kleingartenvereine, die sich durch beispielhafte
ökologische, soziale und kulturelle Leistungen auszeichnen.
Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat dazu den
Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2017 ausgeschrieben, an
dem sich Kommunen und Vereine im Land ab sofort beteiligen
können. Der NRW-Wettbewerb ist zugleich die Vorauswahl
für den Bundeswettbewerb Kleingartenanlagen. „Unsere
Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen erfüllen
vielfältige gesellschaftliche Funktionen als städtische
Grünflächen, sind ökologisch wertvolle Refugien und Orte des
Natur- und Umwelterlebens. Sie bieten Möglichkeiten der
Freizeit und Entspannung, zur Eigenerzeugung von Obst,
Gemüse und Blumen und leisten wichtige Beiträge für
gesellschaftliche Integration, kulturelle Vielfalt und
Stadtkultur“, sagte Johannes Remmel.
Erstmals in
2017 können sich Kommunen auch mit Urban-Gardening-Projekten
außerhalb des Kleingartenbereichs vorstellen, sofern sie
sich auch parallel mit Kleingartenanlagen bewerben. Damit
soll die enge Verbindung zwischen neuen und etablierten
Formen der gärtnerischen Aktivitäten in der Stadt
unterstützt, die Zusammenarbeit gestärkt und die Vielfalt
der Möglichkeiten des urbanen Gärtnerns einer breiten
Öffentlichkeit präsentiert werden. Insgesamt 118.000
Kleingärten in 1.600 Kleingartenanlagen gibt es in NRW,
Schwerpunkte sind vor allem die städtisch geprägten Regionen
des Ruhrgebiets und der Rheinschiene. Vereine und ihre
Mitglieder vollbringen in Zusammenarbeit mit den Städten und
Gemeinden wichtige Leistungen für die Allgemeinheit.
Teilnahmeberechtigt am Landeswettbewerb sind alle Städte und
Gemeinden in Abstimmung mit ihren kleingärtnerischen
Organisationen. Bewerbungsschluss ist
der 1. Mai 2017. Bewertungskriterien sind unter anderem die
Einbindung der Anlage in die städtebauliche Entwicklung, das
Engagement der Mitglieder für die Integration, ökologische
und stadtklimatische Aspekte und hierzu beispielhafte
Projekte. Weitere Kriterien sind die Gestaltung und Nutzung
einzelner Gärten und die besondere Initiative Einzelner oder
von Vereinsgruppen. Die Anmeldung zum
Landeswettbewerb erfolgt durch die jeweilige Kommune in
Kooperation mit der örtlichen Kleingärtnerorganisation. Die
Bewerbungsunterlagen finden Sie bei den
nordrhein-westfälischen Landesverbänden der Kleingärtner
unter www.gartenfreunde-rheinland.de und www.kleingarten.de
sowie auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums:
www.umwelt.nrw.de/laendliche-raeume-landwirtschaft-tierhaltung/acker-und-gartenbau/kleingaerten-und-kleingartenanlagen/
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Umweltministerium legt aktuelle Jagd-Bilanz für
Nordrhein-Westfalen vor |
Mehr als 879.000 Tiere wurden im
Jagdjahr 2015/2016 in NRW erlegt – Kein Abschuss mehr von
wildernden Katzen
Düsseldorf/Duisburg, 04. Dezember 2016 -
In Nordrhein-Westfalen sind im letzten Jagdjahr 2015/2016
mehr als 879.000 Tiere von Jägerinnen und Jägern erlegt
worden. Dies geht aus der aktuellen Bilanz des
NRW-Umweltministeriums zur abgelaufenen Jagdsaison hervor,
die auf Grundlage von Meldungen der Unteren Jagdbehörden
erstellt wurde. Damit sind rund 97.000 wild lebende Tiere
(ohne Berücksichtigung von Katzen, wildernden Hunden,
Sumpfbiber, Bisam) weniger als im Jagdjahr 2014/2015
geschossen worden.
Noch in diesem Monat wird die
Landesregierung dem Landtag eine ausführlichere Bewertung
nach dem ersten Jahr, nachdem das neue Ökologische
Jagdgesetz in NRW in Kraft getreten ist, übersenden. Mit dem
neuen Ökologischen Jagdgesetz hat Nordrhein-Westfalen eines
der modernsten und fortschrittlichsten Jagdgesetze in der
Bundesrepublik erhalten. "Wir haben vor mehr als einem Jahr
mit dem Gesetz ein bundesweites Signal gesetzt", sagte
Minister Remmel. Der Tierschutz wurde gestärkt, in dem etwa
der Abschuss von Hauskatzen und Totschlagfallen untersagt
wurde. Der Schutz des Waldes wurde als oberste Priorität der
Jagd festgeschrieben und nicht mehr die Orientierung an
einer reinen Trophäenjagd. Die Streckenzahlen bei Rot-,
Sika-, Dam-, Muffel-, und Rehwild sind bereits angestiegen.
Damit ist es ein erster Hinweis darauf, dass die
Erleichterungen bei der Jagd auf Schalenwild helfen, den
Wald vor Wildverbiss besser zu schützen.
Dem Artenschutz wird Rechnung getragen,
weil Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, aus dem
Katalog der jagdbaren Arten gestrichen oder mit ganzjährigen
Schonzeiten belegt wurden. Durch diese Reduzierung der Liste
der jagdbaren Arten sind im abgelaufenen Jagdjahr knapp 1
Prozentpunkt weniger als im Vorjahr geschossen worden. "Das
Gesetz ist ein Gewinn", betonte Remmel. "Die Zahlen zeigen,
dass sich das Ökologische Jagdgesetz etabliert hat."
Die am häufigsten erlegte Tierart in NRW
war die Ringeltaube mit 323.256 Abschüssen (ohne Fallwild).
Damit setzte sich der Rückgang bei den Abschüssen der
Ringeltaube auch im vorigen Jagdjahr weiter fort. Einen
Rückgang der Abschüsse gab es auch bei der Aaskrähe, die
102.777 Mal (ohne Fallwild) erlegt wurde. Bei den Stockenten
hält der langjährige Abwärtstrend an: 60.662 Tiere wurden
erlegt (ohne Fallwild) - ein Minus von knapp 18.770
Stockenten im Vergleich zur Jagdsaison 2014/2015. Welche
Ursachen für den Rückgang verantwortlich sind, kann nicht
mit Bestimmtheit gesagt werden. Das neue Ökologische
Jagdgesetz allerdings kann auf diese keinen Einfluss haben,
weil bei der Jagd unter anderem auf Wasservögel keine
Veränderungen vorgenommen wurden.
Die acht häufigsten von Jägerinnen und
Jägern erlegten Tierarten in NRW (ohne Fallwild) waren im
Jagdjahr 2015/2016 folgende:
Ringeltauben
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323.256
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(hinzu kommt Fallwild:
4.633)
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Aaskrähen
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102.777
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(Fallwild: 540)
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Wildkaninchen
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76.648
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(Fallwild: 10.676)
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Rehwild
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66.212
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(Fallwild: 26.238)
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Stockenten
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60.662
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(Fallwild: 745)
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Füchse
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49.135
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(Fallwild: 4.186)
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Feldhasen
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37.272
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(Fallwild: 11.421)
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Fasane
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32.168
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(Fallwild: 4.955)
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Neben den Abschüssen von Tieren durch
Jägerinnen und Jäger umfasst die Jagdstrecke noch Zahlen zu
tot aufgefundenen Arten (Fallwild), die etwa durch
Verkehrsunfälle ums Leben kamen.
Erstmalig nicht mehr geschossen werden
durften im Jagdjahr 2015/2016 wildernde Katzen. Noch
in der vorletzten Jagdsaison 2014/2015 wurden 7.344 Katzen
durch Jägerinnen und Jäger geschossen. Hinzu kamen noch
einmal 1.263 tot aufgefundene Katzen. Ihr Abschuss ist durch
das neue Ökologische Jagdgesetz grundsätzlich nicht mehr
erlaubt.
Die Abschusszahlen beim Schwarzwild
bilden mit 32.223 Tieren (Fallwild: 2.224) den
zweithöchsten Wert des vergangenen Jahrzehnts. Eine
Beschränkung der Kirrung und eine Reduzierung der Jagdzeit
um zwei Wochen haben nicht zu einer Reduktion der Strecke
geführt. Die zuständige Forschungsstelle beim LANUV NRW hat
wegen der diesjährigen Vollmast von Buche und Eiche und den
damit verbundenen hohen Schäden von Wildschweinen in Wiesen
und Gärten Regelungen zur Intensivierung der
Schwarzwildbejagung erlassen.
Trotz einer Reduktion der Jagdzeit beim
Fuchs um vier Wochen, des vollständigen Verbotes der
Baujagd im Naturbau, der Eingrenzung der Fuchsbejagung im
Kunstbau auf eine Gebietskulisse und des Verbotes von
Totschlagfallen sind die Abschüsse mit 49.135 Tieren
(zuzüglich Fallwild: 4.186) um 1,4 Prozentpunkte gestiegen.
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20. Weiterbildungskonferenz im NRW-Landtag: 6
Millionen Euro mehr für die Weiterbildung in 2017/20 |
Düsseldorf/Duisburg, 23. November 2016 -
Anlässlich der Weiterbildungskonferenz des Ausschusses für
Schule und Weiterbildung im nordrhein-westfälischen Landtag
würdigte NRW-Weiterbildungsministerin Sylvia Löhrmann die
herausragenden Leistungen der rund 460
Weiterbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen: „Die
gemeinwohlorientierte Weiterbildung leistet mit ihren
vielfältigen Angeboten vom Lernen im digitalen Wandel über
das Nachholen von Schulabschlüssen bis zum Sprachkurs für
neu Zugewanderte einen unverzichtbaren Beitrag für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Ministerin Löhrmann rief die zahlreichen
Akteure in der Weiterbildung dazu auf, nicht nachzulassen in
ihren Bemühungen, den Menschen lebensbegleitendes Lernen und
Teilhabe zu ermöglichen. „Die Landesregierung ist dabei ein
verlässlicher Partner. Wir halten Wort und sorgen für eine
strukturelle Stärkung der gemeinwohlorientierten
Weiterbildung.“ Die Ministerin betonte, dass das Land
die Mittel für die gemeinwohlorientierter Weiterbildung nach
dem Weiterbildungsgesetz in NRW gegenüber 2010 um rund 26
Millionen Euro auf insgesamt rund 118 Millionen Euro in 2017
angehoben habe. Hinzu kommen jährlich fünf Millionen Euro
aus dem Europäischen Sozialfonds für Angebote der
Alphabetisierung und Grundbildung. „Das ist ein starkes
Signal und unterstreicht den enormen Stellenwert der
gemeinwohlorientierten Weiterbildung. Allein in diesem und
im nächsten Jahr senken wir den Konsolidierungsbeitrag der
Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz um jeweils fünf
Prozent. Das entspricht rund sechs Millionen Euro in 2016
und noch einmal in 2017, um die Einrichtungen bei der
Integration von Flüchtlingen zu unterstützen.“
Abschließend erklärte die Ministerin:
„Wir setzen auf einen intensiven Dialog mit allen
Beteiligten. Unser Ziel ist es, die Weiterbildung gemeinsam
und im Konsens weiterzuentwickeln.“ Die Ministerin
nannte als Beispiele für den gemeinsamen Austausch den von
ihr einberufenen Landesbeirat Weiterbildung, der als
Ansprechpartner der Landesregierung Empfehlungen zur
Weiterentwicklung der Weiterbildung entwickelt hat, und das
Alphanetz NRW, ein Bündnis zur Stärkung der Angebote zur
Alphabetisierung und Grundbildung. „Diesen Weg des Dialogs
werden wir weitergehen, um das Beste für die Menschen in
unserem Land zu erreichen. Nordrhein-Westfalen ist und
bleibt das Land der Weiterbildung“, so die Ministerin.
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NRW-Minister Remmel: "Wenn wir hier nicht
gegensteuern, wird die Esche aus unseren Wäldern endgültig
verschwinden!" |
Düsseldorf/Duisburg, 18. November 2016 -
Minister Remmel: "Wir müssen den Wald als wertvollen
Naturschatz bewahren" Waldzustandsbericht 2016:
Eschensterben breitet
sich in NRW aus –
Verbesserung der Eiche setzt sich
fort – Zustand der Buchen verschlechtert.
Die
Landesregierung will mit einem eigenen Anzuchtprogramm das
Aussterben der Esche in den Wäldern von Nordrhein-Westfalen
verhindern. "Beobachtungen wie jetzt bei der Erhebung zum
Waldzustandsbericht zeigen, dass sich die Erkrankung der
Esche bei uns zunehmend ausbreitet und den Bestand massiv
beeinträchtigt", sagte Umweltminister Johannes Remmel bei
der Vorstellung des diesjährigen Waldzustandsberichtes. So
geht der zuständige Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen davon aus, dass mehr als 90 Prozent der
Eschen in den Wäldern Nordrhein-Westfalens von einer
europaweit grassierenden Pilzerkrankung befallen werden
könnten. "Wenn wir hier nicht gegensteuern, wird die
Esche aus unseren Wäldern endgültig verschwinden", warnte
Minister Remmel. Mit den privaten Waldbesitzerinnen und
Waldbesitzern will das Land nun gesunde
Eschen
ausfindig machen, um resistentes Saatgut zu sichern und
dieses dann in Samenplantagen zu züchten. Neben der Esche
zeigt sich im aktuellen Waldzustandsbericht vor allem die
Buche wegen eines erneuten Mastjahres (starke
Fruktifikation) in einem schlechteren Belaubungszustand als
im vergangenen Jahr. Die
Eiche hingegen verzeichnet hingegen im
dritten Jahr in Folge einen Aufwärtstrend. Insgesamt sind
aber nur 28 Prozent aller Bäume in NRW in einem guten
Zustand, etwa 29 Prozent in einem schlechten. Die
Waldzustandserhebung wurde im Jahr 1984 als Reaktion auf das
damals diskutierte Waldsterben und die hohen industriellen
Belastungen erstmals durchgeführt. In den ersten beiden
Jahrzehnten des Waldzustandsberichts nahmen die Waldschäden
durch Kronenverlichtung von Jahr zu Jahr zu. Erst seit
dem Jahr 2000 stoppte diese Entwicklung und pendelte sich
auf einem hohen Schadensniveau ein. Konnte im vergangenen
Jahr eine Verbesserung des Waldzustands festgestellt werden,
hat sich der Kronenzustand in 2016 in Bezug auf den gesamten
Wald wieder etwas verschlechtert. "Unsere Wälder sind
Alleskönner: Sie sind wichtige Lebensräume für Tiere und
Pflanzen und damit Teil des wilden Nordrhein-Westfalens. Sie
dienen den Menschen zur Erholung und sind Produktionsstätten
für den nachwachsenden Rohstoff Holz", sagte Minister
Remmel. "Wir müssen diesen Naturschatz daher schützen
und bewahren. Die Waldzustandserhebung liefert uns wichtige
Daten zur Entwicklung unserer Wälder." Während bei der
ersten Waldzustandserhebung noch 59 Prozent der Bäume in NRW
ohne Schäden und nur zehn Prozent in der höchsten
Schadensklasse waren, liegt der Anteil 2016 von Bäumen ohne
Schäden, wie schon im vergangenen Jahr, bei 28 Prozent.
"Unsere Böden haben ein Langzeitgedächtnis, und auch heute
finden wir noch die Spuren der industriellen Belastung der
Vergangenheit. Aber es zeigt sich, dass die ambitionierte
Umweltpolitik wirkt: Durch moderne Filter in den
Industrieanlagen gehen die Luftbelastungen und damit auch
die Belastungen in unseren Böden zurück. Der Wald heute muss
neue Herausforderungen meistern, vor allem den Klimawandel",
sagte Minister Remmel. Der Zustand der 4 wichtigsten
Baumarten in der Übersicht: Bei der Buche ist es in diesem
Jahr zu einer Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr
gekommen. Die deutlichen Schäden haben sich bei den
untersuchten Buchen
auf 48 Prozent verdoppelt. Ohne Schädigungen waren lediglich
17 Prozent der Buchen. Hauptursache für die stärkere
Kronenverlichtung war die erneut starke Fruchtbildung der
Buche. In den vergangenen Jahrzehnten wurde beobachtet, dass
die Jahre der Vollmast in immer kürzeren Abständen
aufgetreten sind. Trat eine solche Vollmast in der
Vergangenheit in einem Jahrzehnt höchstens zwei bis drei Mal
auf, werden heute drei bis fünf Vollmasten pro Jahrzehnt
beobachtet. Hauptursache könnte der Klimawandel sein. So
hat sich laut dem 2. Klimawandelbericht NRW, der Anfang
November vorgestellt wurde, die durchschnittliche
Jahresmittel-Temperatur in NRW zwischen 1881 und 2015 um 1,4
Grad Celsius erhöht. Die Eiche hingegen konnte sich auch in
diesem Jahr weiter erholen. Der Anteil der Bäume ohne jede
Verlichtung stieg von 19 auf 30 Prozent und die Bäume mit
deutlichen Schäden sanken von 40 Prozent auf 29 Prozent.
"Trotz dieser Erholung in den vorherigen Jahren ist es noch
zu früh, von einer Entwarnung zu sprechen.
Die
Eiche bleibt weiterhin
das Sorgenkind unserer Wälder", sagte
Minister Remmel. Seit 2013 hat sich die Kiefer in kleinen
Schritten verbessert. So wurde auch in diesem Jahr im
Vorjahresvergleich eine Abnahme der deutlichen Schäden von
16 Prozent auf jetzt 13 Prozent verzeichnet. Der Anteil der
Bäume ohne Kronenverlichtung ist sogar von 16 auf 22 Prozent
gestiegen. Wie auch in den Vorjahren ist die Kiefer in NRW
die Hauptbaumart mit der geringsten Kronenverlichtung. Der
Zustand der Fichte im NRW-Wald hat sich Im Vergleich zu den
Vorjahreswerten nur wenig verändert. Die deutliche
Kronenverlichtung ist von 28 Prozent auf 30 Prozent
gestiegen. Die Warnstufe sowie der Anteil der gesunden Bäume
haben jeweils einen Prozentpunkt verloren. Es konnte eine
mittlere Intensität der Zapfenbildung beobachtet werden.
"Dieses Jahr zeigt uns deutlich, dass die Vegetationszeiten
immer wärmer und länger werden. Wir beobachten genau,
inwieweit der Wald sich diesen neuen Bedingungen anpasst.
Der Wald in NRW konnte den Stress recht gut ausgleichen",
ergänzt Andreas Wiebe, Leiter von Wald und Holz NRW. "Aber
unsere Wälder aktiv an die klimatischen Veränderungen
anzupassen, das ist die Mammutaufgabe des 21. Jahrhunderts
für unsere Forstleute und die Waldbesitzerinnen und
Waldbesitzer in NRW. Mit dem Wissen unserer Expertinnen und
Experten gestalten wir klimaplastische Wälder mit einer
angepassten Mischung aus Laub- und Nadelbaumarten. Dabei
setzen wir auch auf nicht heimische Baumarten wie die
Douglasie oder die Roteiche, die sich als sehr
widerstandsfähig erwiesen haben und daher gut nach NRW
passen." Nach den Aussagen von Lutz Falkenried, dem Leiter
der Waldzustandserhebung von Wald und Holz NRW, hat sich in
diesem Jahr der Zustand im gesamten Wald im Vergleich zum
Vorjahr wieder etwas verschlechtert. "Dabei müssen die
einzelnen Baumarten aber auch getrennt beurteilt werden.
Buche und Fichte ging es in diesem Jahr etwas schlechter,
Eiche und Kiefer haben sich hingegen weiter erholt.
Besonders der starke Samenanhang mit Bucheckern hat 2016 das
Gesamtergebnis des Waldes geprägt", sagte Falkenried.
Verbraunte Baumkronen Ab etwa Anfang September war
vielerorts zu beobachten, dass sich Baumkronen vorzeitig
braun verfärbten. Davon betroffen waren überwiegend
Laubbäume, besonders sichtbar wurde es bei Ahornen und
Hainbuchen. Auslöser für diese frühzeitige Herbstbild der
Baumkronen war ein partieller Wassermangel in Folge der
plötzlichen trocken-heißen Wetterlage ab Mitte/Ende August.
Dabei dürfte auch die Sonnenintensität eine Rolle gespielt
haben. Durch das abrupt auftretende heiße Wetter konnten
sich die Bäume nicht gut anpassen und waren den veränderten
Wetterbedingungen übergangslos ausgesetzt. Weil die
vorzeitigen Braunfärbungen der Blätter erst nach Abschluss
der Außenaufnahmen für das Kronenmonitoring Ende August
aufgetreten sind, gehen sie in die Ergebnisse des
diesjährigen Waldzustandsberichtes nicht ein.
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Kita-Finanzierung wird dem Bildungs-, Erziehungs-
und Betreuungsauftrag nicht mehr gerecht |
Duisburg, 15.
November 2016 - Wissenschaftler der Hochschule Niederrhein
lassen keinen Zweifel: Kita-Finanzierung wird dem Bildungs-,
Erziehungs- und Betreuungsauftrag nicht mehr gerecht
Düsseldorf/Essen. „In dem bestehenden System der
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in NRW kann die
aus fachwissenschaftlicher Sicht notwendige Qualität der
Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder nicht erreicht
werden.“
Zu dieser ebenso nüchternen wie
alarmierenden Einschätzung kommt ein wissenschaftliches Team
der Hochschule Niederrhein Fachbereich Sozialwesen in einem
Gutachten „Bildung, Erziehung und Betreuung in
Kindertageseinrichtungen“ in Nordrhein-Westfalen. Diese
Studie nahm am Dienstag (15. November) Geschäftsführer
Jürgen Otto für den Auftraggeber, die Arbeiterwohlfahrt NRW,
in Düsseldorf offiziell entgegen. „Die Ergebnisse werden
uns, sicherlich aber auch die gesamte nordrheinwestfälische
Politik in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen. Denn
es werden die Befürchtungen untermauert, die uns ebenso wie
die anderen KitaTräger seit Jahren umtreiben“, sagte Jürgen
Otto. Die Ergebnisse des Gutachtens sind für die
Hochschule Niederrhein auch in der Lehre von großer
Relevanz. Sie unterstreichen einerseits den steigenden
Bedarf an gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften.
Andererseits wird der Bedarf einer praxisnahen, qualitativ
hochwertigen hochschulischen, einschlägigen Ausbildung in
den Wissensgebieten ‘Kindheitspädagogik‘,
'Qualitätsmanagement' und 'Wirtschaftlichkeitsrechnung'
deutlich. Das gilt insbesondere in der besonderen
Qualifizierung von angehenden Fachberater*innen und
Leitungskräften. Hier zeigt sich explizit die Notwendigkeit
für die Landesregierung, die Akademisierung im Handlungsfeld
weiter voranzutreiben und für die Hochschulen, sich in der
Aus- und Weiterbildung mehr zu engagieren.
Die
Hochschule hat unter der Federführung von Prof. Dr.
Christina Jasmund (Kompetenzzentrum Kindheitspädagogik in
Bewegung) und Prof. Dr. Werner Heister (SO.CON-Institut) die
notwendige personelle, finanzielle und räumliche Ausstattung
der NRW-Kindertagesstätten unter pädagogischen und
betriebswirtschaftlichen Aspekten ebenso eingehend wie
kritisch betrachtet. Die Studie kommt zu einem klaren
Ergebnis: Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen dürften nicht länger auf den
eingefahrenen Gleisen bleiben, es seien „wesentliche,
meilensteinbildende Veränderungen notwendig“. Und dazu
brauche es insbesondere eine andere und deutlich bessere
finanzielle Ausstattung. Allein die AWO betreibt in
Nordrhein-Westfalen gegenwärtig mehr als 700 Kitas, weitere
8.700 werden von anderen Anbietern getragen. In ihren
Empfehlungen kommt die Studie insbesondere zu folgenden
Ergebnissen: - Es müssen unbedingt mehr Mittel
bereitgestellt werden, um die für Kinder in den sehr
wichtigen ersten sechs Entwicklungsjahren dringend
erforderliche, qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und
Betreuung anbieten zu können. Dabei sind Zeitkontingente für
die direkte pädagogische Arbeit und die mittelbare
pädagogische Arbeit vorzusehen sowie eine dem Alter und der
Lebenssituation des Kindes entsprechende
Fachkraft-Kind-Relation. - Leitung und Fachberatung
müssen stärker festgelegt institutionalisiert werden.
Angemessene Leitungs- und Beratungsspannen und Ressourcen
für deren Freistellung müssen erreicht werden. - Es wird
empfohlen, von dem bisherigen Finanzierungssystem abzurücken
und zukünftig die Betätigungen der Leistungserbringer als
Dienstleistungen anzusehen. Berechtigterweise würde in einem
neuen System ein Trägeranteil komplett entfallen. Die
Leistungen sind in eine Grundfinanzierung (z.B. Leitung,
pädagogische Voraussetzungen, Betrieb, Küche, Immobilie) und
weitere zu unterscheiden. Hinzu käme eine belegungsabhängige
Komponente für spezielle Förderbedarfe und Aspekte, die
einrichtungsspezifisch zu behandeln sind. Weiterhin ist die
Vorhaltung von Plätzen zu finanzieren oder in den
vorgenannten Bestandteilen enthalten. - Aspekte
der Instandhaltung oder gar Erweiterung sollten vom Betrieb
getrennt werden. Die derzeitige Vermischung ist
unpassend, auch hinsichtlich des bereits bestehenden und
weiteren anwachsenden Sanierungsstaus. - Neben der dazu
notwendigen, höheren Zahl an Personalkräften sind zahlreiche
weitere Aspekte im Personalbereich kostenrelevant und aus
betriebswirtschaftlicher Sicht selbstverständlich durch die
Leistungszahler zu entgelten: Kosten der Fort- und
Weiterbildung, Ausfallzeiten, Höhergruppierungen,
Stufenaufstiege und andere Personalkosten,
Personalnebenkosten und indirekte Personalkosten. - Das
derzeitige, betriebswirtschaftlich unzureichende System der
Berücksichtigung des Werteverzehrs sollte insbesondere beim
Anlagevermögen durch Abschreibungen ersetzt werden.
Anfallende Mietkosten - auch kalkulatorische - sind in
angemessener Höhe zu berücksichtigen.
Alle durch die
Kindertageseinrichtung und deren Betrieb verursachten
angemessenen sonstigen Sachkosten, soweit sie angemessen
sind, sind in voller Höhe zu entgelten.
Sachkostensteigerungen sind zu berücksichtigen. Alle durch
die Kindertageseinrichtung und deren Betrieb verursachten
angemessenen Verwaltungskosten sind verursachungsgerecht
anzuerkennen, auch die Overhead-Kosten des Trägers. Alle
anfallenden Selbstkosten, soweit sie angemessen,
marktkonform etc. sind, sind zu entgelten. Alle
Kostensteigerungen müssen zeitnah berücksichtigt und
abgegolten werden. Nur so kann ein Substanzabbau beim Träger
verhindert werden. Dass sich die Kita-Finanzierung insgesamt
in eine Sackgasse bewege, könne die Arbeiterwohlfahrt NRW
schon heute an der personellen Entwicklung absehen: „Weil
wir keine ausreichende Refinanzierung haben oder schon von
der Substanz leben, können wir im Erziehungsbereich längst
keine marktgerechten Löhne und Gehälter mehr bezahlen. Es
wird deshalb immer schwieriger, in manchen Regionen bereits
unmöglich, überhaupt noch qualifizierte Mitarbeiter*innen zu
finden“, so Jürgen Otto. Aus Sicht der Verbände sei
längst dringender Handlungsbedarf gegeben, um die mittel-
und langfristige Versorgungssicherheit gewährleisten und das
politische Versprechen auf eine zeitgemäße Bildung,
Erziehung und Betreuung der Kinder gewährleisten zu können.
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Regierungspräsidentin unterstützt die Bewerbung des
Niederrheins um die Regionale |
Düsseldorf/Duisburg, 15. November 2016 -
Anne Lütkes
spricht von einer „großen Chance für die Region“.
Regierungspräsidentin Anne Lütkes begrüßt die
Ankündigung zahlreicher Niederrhein-Kommunen, sich für
die Regionale 2022 oder 2025 gemeinsam zu bewerben.
Vertreter von 50 Kommunen sowie der Industrie- und
Handelskammern Niederrhein, Mittlerer Niederrhein und
Düsseldorf haben jetzt in Duisburg verabredet, sich
gemeinsam mit der niederländischen Provinz Gelderland um
Mittel aus dem Strukturförderprojekt des Landes zu
bewerben. Unter dem Titel „NiederRheinLande“ wollen
die Vertreter aus Duisburg, Düsseldorf, Krefeld,
Mönchengladbach, sowie der Kreise Kleve, Wesel, Viersen
und Neuss zusammen mit den niederländischen Nachbarn
Ideen entwickeln, wie man die Region durch
Brückenschläge unterschiedlichster Art zusammen
voranbringen kann. Die Regionalagentur NiederRhein
mit Sitz in Duisburg hat die bereits seit einigen Jahren
bestehenden Überlegungen für eine grenzübergreifende
Veranstaltung aufgegriffen und koordiniert den
Bewerbungsprozess. Die Teilnehmenden sehen dies als
herausragende Möglichkeit für eine
öffentlichkeitswirksame Positionierung des gemeinsamen
Wirtschaftsraumes zwischen Rein und Maas. Dies gelte
umso mehr vor dem Hintergrund der angestrebten Gründung
der Metropolregion Rheinland e.V. Mit dem
Strukturförderprogramm Regionale bietet das Land NRW
seit dem Jahr 2000 alle zwei bis drei Jahre einer
ausgewählten Region die Gelegenheit, Lösungen für
drängende Herausforderungen u.a. in den Bereichen
Demographie, Infrastruktur, Bildung oder Integration zu
erarbeiten. Die Regierungspräsidentin unterstützt
die Bewerbung der Niederrheiner um die Regionale
ausdrücklich und lobt die enge Zusammenarbeit von
Kommunen, Interessenvertretungen und den Niederländern:
„Das ist eine große Chance für die Region.“
NRW-Polizei setzt "Lies!"-Verbot
mit groß angelegter Razzia durch Innenminister
Jäger: Schlag gegen Salafisten, die junge Menschen mit
pseudoreligiöser Ideologie radikalisieren
Pressemitteilungen, Verfassungsschutz | 15.11.2016 Seit
den frühen Morgenstunden läuft eine groß angelegte Razzia
der NRW-Polizei gegen das „Lies!“-Netzwerk. Insgesamt 35
Wohn- und Geschäftshäuser wurden dabei durchsucht. „Wir
haben das Verbot gemeinsam mit dem Bund rund ein Jahr lang
vorbereitet. Uns ist damit ein weiterer empfindlicher Schlag
gegen salafistische Extremisten gelungen. Wir trocknen diese
Szene aus“, sagte Innenminister Ralf Jäger. „Wer junge
Menschen indoktriniert und mit pseudoreligiöser Ideologie
radikalisiert, für den ist die Religionsfreiheit nur ein
Deckmantel.“ Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hatte
die Vereinigung „Die wahre Religion“ als Trägerin von
„Lies!“ zuvor verboten und aufgelöst. Das Verbot wurde in
insgesamt zehn Bundesländern mit über 190 Durchsuchungen
vollzogen. „Es geht bei ,Lies!‘ eben nicht darum, den
Koran zu verteilen. Jeder fünfte Salafist, der aus NRW in
die Gebiete des sogenannten IS ausgereist ist, um sich dort
Terrorgruppen anzuschließen, hatte zuvor Kontakt zu ,Lies!‘.
Das zeigt: Dahinter stecken fanatische Extremisten, die
gezielt radikalisieren und rekrutieren wollen“, betonte
Jäger. „Mit dem bundesweiten Verbot haben wir jetzt endlich
eine zuverlässige rechtliche Handhabe, damit die Stände aus
unseren Fußgängerzonen verschwinden.“
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Geflügelpest H5N8: Umweltministerium ordnet
Aufstallung in Risikogebieten an |
Düsseldorf/Duisburg, 14. November 2016 -
Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus
H5N8 in Nutztierbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein sowie einer Vielzahl dokumentierter Fälle
von erkrankten Wildvögeln in Nord- und Süddeutschland sowie
Sachsen hat das nordrhein-westfälische
Verbraucherschutzministerium per Erlass ab morgen die
Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet, die sich
in Risikogebieten befinden. Die Festlegung der Gebiete
erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse nach
bundeseinheitlichen Beurteilungskriterien. Zu Risikogebieten
zählen beispielsweise Sammelplätze von durchziehenden
Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe
von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen.
Der Erlass enthält folgende
verpflichtende Maßnahmen für alle privaten und gewerblichen
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter:
Aufstallungspflicht für
Hausgeflügel in Risikogebieten
Die Aufstallungspflicht gilt nur für
Gebiete mit räumlicher Nähe zu Wildvogelrastgebieten oder
Gebieten mit sonst erhöhtem Wildvogelaufkommen, um einen
Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel (potenzielle
Erregerübertragung) zu verhindern. Die Anordnung gilt
zunächst für Gebiete in 16 Kreisen und kreisfreien Städten
(Liste der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte siehe
Anlage). Die konkrete Abgrenzung der Risikogebiete erfolgt
durch die Kreise bzw. kreisfreien Städte per
Allgemeinverfügung, die auf der jeweiligen Homepage
veröffentlicht wird. Die Risikogebiete werden gegebenenfalls
zeitnah um weitere Gebiete mit hoher Geflügeldichte ergänzt.
Unter "Aufstallung" ist entweder eine
geschlossene Stallhaltung zu verstehen oder eine Haltung
unter einem nach oben und seitlich geschlossenem Unterstand,
falls eine Stallhaltung nicht möglich ist (z. B. bei Gänsen)
Biosicherheitsmaßnahmen
Diese sollen ab dem 16. November 2016 für
alle Betriebe unabhängig von der Bestandsgröße sowie auch
für Zoos, Vogelparks und ähnliche Einrichtungen gelten. Die
Schutzmaßnahmen im Überblick:
-
Eingänge zu den Geflügelhaltungen
sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion
zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten)
-
Betreten der Geflügelhaltungen nur
mit Schutzkleidung
-
Umfassende Reinigung und Desinfektion
nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel
sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und
Behältnisse)
-
Nachmeldung von Geflügelhaltungen
(auch Hobbyhaltungen) beim jeweils zuständigen
Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW unter Angabe
auch der Haltungsform (Freiland oder Stallhaltung)
-
Verbot von Geflügelbörsen und Märkten
sowie ähnlichen Veranstaltungen
-
Verbot des Zukaufs von Geflügel über
Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile
Geflügelhändler
Monitoring
Das Monitoring dient der Früherkennung
eines möglichen Erreger-Eintrags in der Wildvogelpopulation.
Dazu werden erkrankte bzw. verendete Wildvögel amtlich
untersucht. Das Monitoring ist eine ständige
Früherkennungsmaßnahme auf Bund-Länderebene und sieht im
Routinefall für Nordrhein-Westfalen eine Untersuchung von
jährlich 750 Tieren vor. Es ist vorgesehen, in den
Risikogebieten das Monitoring wie folgt zu intensivieren:
-
das Hausgeflügelmonitoring
-
das Wildgeflügelmonitoring (unter
Einbeziehung der Jägerschaft)
-
das besondere Monitoring bei Enten-
und Gänsehaltungen in "Risikogebieten". Mastenten und
Mastgänse sind recht unauffällig gegenüber einer
Infektion mit dem Geflügelpesterreger und zeigen kaum
Krankheitsanzeichen ("stumme Virusträger"). Deshalb
müssen reine Gänse- und Entenhaltungen entweder
zusätzlich virologisch untersucht werden oder aber sie
haben die Möglichkeit, einige erregerempfindlichere
Kontrolltiere (Hühner oder Puten) zusätzlich
aufzustallen, die bei einem Erregereintrag klinisch
auffällig erkranken ("Kontrolltiere" oder auch
"Sentineltiere" genannt)
Auch private Halterinnen und Halter von
Geflügel sind unabhängig von einer Tierseuche verpflichtet,
jedes Tier dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse zu
melden. Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen weist
darauf hin, dass im Fall der Unterlassung hohe Bußgelder,
Verlust der Entschädigung und im Falle einer
Weiterverbreitung in andere Bestände eine Regresspflicht
drohen. Die Aufgabe der Tierseuchenkasse ist es, mit
Beiträgen der Halterinnen und Halter beim Auftreten einer
Tierseuche wie der Geflügelpest Entschädigung zu leisten und
Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.
Schulsanierungsprogramm „Gute Schule 2020“: NRW fördert
Umbau der Gesamtschule Walsum mit rund 5,7 Millionen
Euro NRW stellt mit dem Programm „Gute
Schule 2020“ in den nächsten vier Jahren insgesamt zwei
Milliarden Euro bereit, um Schulen zu sanieren und
auszustatten. Die Duisburger Schulen werden dabei mit
rund 86 Millionen Euro gefördert. Rund 5,7
Millionen davon fließen in die Modernisierung der
Gesamtschule Walsum. Kommunalminister Ralf Jäger
informierte sich gemeinsam mit Oberbürgermeister Sören
Link und Bildungsdezernent Thomas Krützberg vor Ort über
die Pläne der Schule. „Das Land hilft den Kommunen
schnell und unbürokratisch, damit Kinder und Jugendliche
in NRW das bestmögliche Bildungsumfeld bekommen“, sagte
Jäger. „Die Investition in Bildung ist die nachhaltigste
Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“
Oberbürgermeister Sören Link begrüßt das
Investitionsprogramm: „Es verschafft uns dringend
erforderliche Spielräume, um die Lernumgebung deutlich
zu verbessern. So werden unsere Schulen wieder Orte des
Lernens, in denen sich Schülerinnen und Schüler wohl
fühlen. Die Mittel werden nicht nur in die Sanierung von
Toiletten, Dächern, Fassaden oder Fenstern fließen. Mir
ist es wichtig, dass wir auch die Rahmenbedingungen des
Unterrichts verbessern, zum Beispiel durch
Breitbandanbindung und eine zeitgemäße Sanierung der
Fachräume.“ Im Rahmen der Sanierung der
Schultoilettenanlagen werden nach aktuellen Planungen
insgesamt 84 WC-Anlagen an 70 verschiedenen Standorten
kernsaniert und erneuert. Ein Volumen von ca. 17,2
Millionen Euro ist dafür eingeplant, die Entscheidung
des Rates steht hierzu noch aus. „Der Sanierungsstau an
den Duisburger Schultoiletten wird damit gänzlich
abgearbeitet sein“, freut sich Beigeordneter Thomas
Krützberg und ergänzt: „Wir behalten dabei natürlich
auch die dringend notwendige Barrierefreiheit in den
WC-Anlagen im Auge und liefern somit auch einen
wichtigen Beitrag zur Inklusion.“ Am Standort
der Gesamtschule Walsum sind umfangreiche Sanierungen an
insgesamt drei Schulgebäuden geplant. Schwerpunkte der
Sanierung bilden dabei die Sanierung der WC-Anlagen, die
energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung
der Naturwissenschaftlichen Bereiche inklusive der
Ausstattung und der Anschluss der Schule an das
Breitbandkabelnetz, zur Verbesserung der IT
Infrastruktur. Im Rahmen der energetischen
Sanierungen werden neben der Sanierung der Dachflächen,
der Fenster und der Fassaden auch notwendige
Installationen für die Elektroversorgung und zur
Verbesserung der Raumakustik und Schulraumbelichtung
neue Decken und Deckenleuchten eingebaut. Darüber hinaus
sollen die Oberböden komplett erneuert und die
Wandflächen gestrichen werden. Anfang 2017 soll mit den
WC-Sanierungen begonnen werden. Die gesamten Maßnahmen
sollen voraussichtlich Ende 2018 abgeschlossen sein.
V. l. n. r.: Schulleiter Henning Korsten, Claas Frein,
IMD, Innenminister Ralf Jäger, OB Sören Link und
Beigeordneter Thomas Krützberg in einem der
Naturwissenschaftsräume der Gesamtschule Walsum
Land
fördert benachteiligte Stadtquartiere im
Regierungsbezirk mit 6,5 Millionen Euro - profitieren
werden von dem Geld vor allem Jugendeinrichtungen
Aus dem Landesprogramm „Zuweisungen für
Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren“
des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW)
erhalten landesweit 77 Kommunen für 140 Maßnahmen
Fördermittel in Höhe von 25 Millionen Euro. Davon
sind im Bezirk Düsseldorf 46 Maßnahmen in 17 Städten für
eine Förderung in Höhe von 6,5 Millionen Euro
vorgesehen. Die Kommunen sind über die Projektauswahl
informiert worden. Die Bezirksregierung wird die
entsprechenden Zuwendungsbescheide bis Mitte Dezember
erstellen. Das Geld wird eingesetzt, um in Stadtteilen
und Quartieren mit besonderen Herausforderungen im
Hinblick auf die demografische Bevölkerungs- und
Sozialstruktur beispielsweise Spiel- und Bolzplätze,
Sport- und Grünflächen und weitere
Gemeinbedarfseinrichtungen wie Büchereien, Kindertages-
und Jugendeinrichtungen zu erneuern und zu ertüchtigen.
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Minister Remmel: "Klimawandel führt auch in NRW zu
häufigeren Wetterextremen" |
Ministerium und LANUV stellen 2.
Klimawandelbericht und aktualisierte Daten des
Klimafolgenmonitorings vor
Düseldorf/Duisburg, 07. November 2016 -
Der Klimawandel führt auch in Nordrhein-Westfalen zu
häufigeren Wetterextremen. Dies ist ein Ergebnis des zweiten
Klimawandel-Berichtes des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). "Der
Klimawandel ist real. Er trifft uns auch in NRW und wird die
Art und Weise, wie wir leben, wohnen und arbeiten in Zukunft
stark beeinflussen", sagte Umweltminister Johannes Remmel
bei der Vorstellung des neuen LANUV-Berichtes "Klimawandel
und Klimafolgen in Nordrhein-Westfalen". "Durch den
fortschreitenden Klimawandel werden Stürme und
Starkregenereignisse wie in den letzten Jahren
beispielsweise in Münster oder Hamminkeln häufiger
vorkommen", sagte der Minister und mahnte zugleich stärkere
Anstrengungen für den Klimaschutz an. "Es wird uns teuer zu
stehen kommen, wenn wir jetzt nicht handeln." Die beste
Politik gegen den fortschreitenden Klimawandel sei eine
ambitionierte Politik gegen die globale Erwärmung. Deshalb
habe die Landesregierung die Klimapolitik in den letzten
Jahren neu ausgerichtet.
"Der Klimawandel ist in NRW angekommen",
fasste Minister Remmel die Auswertungen des
Klimafolgenmonitorings zusammen. "Schon jetzt zeichnet sich
ab, dass der Klimawandel, der Klimaschutz und die Anpassung
an die unvermeidbaren Folgen der Erderwärmung eine der
größten Herausforderungen darstellen, vor der wir stehen und
die wir meistern müssen."
Nordrhein-Westfalen hat 2011 als erstes
Bundesland ein Monitoring zum Klimawandel und seinen Folgen
gestartet. Insgesamt wurden für sechs Umweltbereiche 19
Indikatoren zusammengestellt, die den Einfluss des sich
wandelnden Klimas auf Natur und Umwelt und damit auch auf
den Menschen zeigen. Der erste Klimawandelbericht wurde 2010
vorgelegt und wird nun fortgeschrieben. "Durch unser
Klimafolgenmonitoring wird deutlich, dass sich der
Erwärmungstrend in NRW weiter fortsetzt: Seit Beginn der
Messungen im Jahr 1881 war 2014 das wärmste Jahr in NRW.
Darüber hinaus lagen von den 20 wärmsten Jahren elf im 21.
Jahrhundert", erläuterte der Präsident des Landesumweltamtes
Dr. Thomas Delschen.
Die Folgen des Klimawandels
seien nicht nur in der Umwelt nachweisbar, sondern stellen
auch eine Belastung für die betroffenen Menschen dar und
gefährden die Infrastruktur, warnte der Präsident des
Landesumweltamtes. Allein das Starkregen-Unwetter 2014 in
Münster hat nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) einen Sachschaden von rund 200
Millionen Euro bei 30.000 angezeigten Schäden verursacht.
Dr. Delschen verwies auf die
weitreichenden Folgen des Klimawandels für Mensch und
Umwelt: "Schon jetzt haben sich in NRW viele wärmeliebende
Arten etablieren können, so genannte Neobiota, die
ursprünglich gar nicht in diesen Regionen vorkamen. Zudem
werden Krankheitserreger und Überträger von Krankheiten
durch die steigenden Temperaturen begünstigt." In
städtischen Bereichen wirkt sich der Klimawandel besonders
stark aus. Zu diesem Thema wurde deshalb ein eigenes Kapitel
in den Klimabericht aufgenommen.
Die wichtigsten Eckpunkte aus dem
2. Klimawandel-Bericht sind (Auswahl):
Temperatur
Der Erwärmungstrend verstärkt sich: 2014
war das wärmste Jahr. Gleichzeitig wurden 11 der 20 wärmsten
Jahre seit Beginn der Messungen 1881 im 21. Jahrhundert
gemessen. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur in
NRW hat sich zwischen 1881 und 2015 um 1,4 Grad Celsius
erhöht. Damit verbunden ist ein Rückgang der Eistage seit
1891, an denen die Temperatur unter dem Gefrierpunkt liegt,
um etwa 5 Tage.
Schneetage
Die Anzahl der Schneetage am Kahlen Asten
hat sich zwischen 1955 und 2015 um 25 Tage reduziert.
Vegetationszeit
Seit 1951 hat sich landesweit der Beginn
der Vegetationszeit nach vorne verlagert: Insgesamt hat sich
die Vegetationszeit zwischen 1951 und 2015 um etwa 15 Tage
verlängert.
Niederschläge
Zwischen 1881 und 2015 hat der mittlere
Jahres-Niederschlag um 107 Millimeter (mm) zugenommen, was
einer Zunahme von fast 14 Prozent entspricht. Die
Niederschläge haben über den gesamten Messzeitraum (1881 bis
2015) mit etwa 60 mm vor allem in den Wintermonaten
hochsignifikant zugenommen. Außerdem zeigt sich eine
zunehmende Tendenz der Anzahl der Starkregentage basierend
auf den Tagesniederschlagssummen.
Gewässertemperatur
Seit 1974 hat die mittlere
Wassertemperatur des Rheins (Station Kleve-Bimmen) um etwa
1,5 Grad Celsius zugenommen. Außerdem treten vermehrt Jahre
mit einer maximalen Wassertemperatur von mehr als 25 Grad
Celsius auf.
Grundwasserstand
Insgesamt wurden 29 langjährig
beobachtete Grundwasser-Messstellen des LANUV für den
Zeitraum 1951 bis 2014 ausgewertet. Davon zeigten 21
Messstellen einen signifikant fallenden Trend für den
mittleren Grundwasserstand im Wasserwirtschaftsjahr.
Wärmeinseln / Stadtklima
Die Folgen des Klimawandels für die
städtischen Regionen in NRW schlagen sich vor allem durch
die Bildung von Hitzeinseln aus. Die Zunahme solcher
Hitzeinsel konnte an der Beispielstadt Bochum in der
Messperiode 1997 bis 2015 bereits signifikant festgestellt
werden.
Städte weisen aufgrund ihres dichten
Bebauungs- und hohen Versiegelungsanteils eine stärkere
Wärmebelastung auf als das wenig bebaute Umland (sogenannter
Wärmeinseleffekt). "Bei der generellen Temperaturzunahme
durch den Klimawandel muss mit einer verstärkten thermischen
Belastung in den dicht besiedelten Ballungsgebieten
gerechnet werden", sagte Dr. Delschen.
Für Bochum
konnte bereits für den Zeitraum 1997 bis 2015 eine Zunahme
des Wärmeinseleffekts nachgewiesen werden. Auch die
Untersuchung von Hitzewellen im Vergleich von urbanen und
ländlich gelegenen Messstationen in den Städten Bochum, Bonn
und Köln zeigte, dass Hitzewellen in den urbanen Gebieten
häufiger auftreten und insbesondere länger andauern als im
Umland. "Daher ist es wichtig, bereits heute bei
städtischen Planungsprozessen den Klimawandel zu
berücksichtigen. Als Unterstützung für Kommunen entwickeln
wir zurzeit mit der Bundesstadt Bonn und dem Deutschen
Wetterdienst ein Web-Tool zur Ableitung geeigneter
städtebaulicher Klimaanpassungsmaßnahmen in verschieden
strukturierten Stadtquartieren", erläuterte Dr. Delschen.
Folgen für die Wälder in NRW
"Insbesondere die steigenden Temperaturen
sowie die unregelmäßigen und hohen Niederschläge
hinterlassen Spuren in den Wäldern Nordrhein-Westfalens",
sagte Dr. Mathias Niesar vom Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen. "Die Fichte steht zunehmend unter
Wärmestress. Neue Krankheiten und Schädlinge setzten den
Bäumen zu."
Immer häufiger werden Stürme im
Wald hohe Schäden verursachen und auch damit den Holzmarkt
in Mitleidenschaft ziehen. Auf solche unvorhersehbaren
Ereignisse waldbaulich zu reagieren, ist eine besondere
Herausforderung. Aufgrund der sich verändernden
Klimabedingungen und der erhöhten Risiken für die
Waldbestände arbeitet Wald und Holz NRW an Konzepten für
einen klimaangepassten Waldbau. Die Forstleute treffen heute
waldbauliche Entscheidungen für Baumarten, die im nächsten
Jahrhundert die Wälder in NRW prägen werden. Weil
niemand verlässlich die klimatischen Verhältnisse des
nächsten Jahrhunderts voraussagen kann, setzen die
Forstleute auf eine breite Mischung von Baumarten, Struktur
und Alter. "Neben unseren bisher hier heimischen Baumarten
gehören in die Wälder der Zukunft auch Baumarten, von denen
wir hoffen, dass sie mit dem künftig zu erwartenden Klima
besser zurechtkommen. Douglasie, Weißtanne, Esskastanie und
Roteiche gehören als Mischbaumarten in die Wirtschaftswälder
der Zukunft", sagte Dr. Niesar.
Insgesamt arbeiten in NRW rund
180.000 Menschen in Berufen, die auf den Rohstoff Holz
angewiesen sind. Sie erwirtschaften einen Umsatz von 38
Milliarden Euro. Damit liegt die wirtschaftliche Bedeutung
der vom Rohstoff Holz abhängigen Unternehmen in der gleichen
Größenordnung wie der Maschinenbau in NRW.
NRW hat Klimapolitik neu
ausgerichtet
NRW hat bereits 2013 als erstes
Bundesland ein eigenes Klimaschutzgesetz und 2015 einen
Klimaschutzplan mit 154 Maßnahmen für den Klimaschutz und 66
Maßnahmen für die Klimafolgenanpassung auf den Weg gebracht,
der von einer breiten gesellschaftlichen Basis erarbeitet
wurde. Minister Remmel: "Wir wollen für Kommunen, Firmen,
Verbänden und für die Menschen im Land mit dem
Klimaschutzplan weitere Möglichkeiten und Instrumente
schaffen, um den Klimaschutz in NRW voranzubringen.
Klimaschutz – made in NRW wird nicht von oben verordnet,
sondern von unten gestaltet. Klimaschutz und Energiewende
finden in NRW in den Städten und auf den Dörfern, auf den
Dächern und in den Heizungskellern, in den Produktionshallen
unserer Unternehmen, auf den Straßen, Wasserstraßen und
Schienenwegen, in den Küchen und Kantinen, auf dem Bauernhof
genauso wie an der Ladentheke statt. Bei uns leben 18
Millionen potenzielle Klimaschützerinnen und Klimaschützer."
Weitere Informationen:
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Ruhrgebietskommunen erhalten 2017 mehr Geld aus Zuweisungen
nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz |
Düsseldorf/Duisburg, 27. Oktober
2016 - (idr). Für das kommende Jahr
soll die Unterstützung für Städte, Gemeinden und Kreise nach
dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) eine neue Rekordhöhe
erreichen. Die neue Modellrechnung weist eine Summe von
insgesamt 10,64 Milliarden Euro aus. Das sei die höchste
Zuweisung, die es in NRW bisher gegeben hat, so
NRW-Kommunalminister Ralf Jäger. Die Städte und Kreise der
Metropole Ruhr erhalten rund 4,24 Milliarden Euro. Im
laufenden Jahr waren es 4,04 Milliarden Euro. Die höchste
Gesamtzuweisung unter den Ruhrgebietsstädten erhält Dortmund
mit rund 612 Millionen Euro (2015: 556 Millionen Euro). Das
GFG 2017 soll im Dezember in dritter Lesung im Landtag
verabschiedet werden.
546 Millionen Euro aus dem GFG 2017 für Duisburg
Auch im Jahr 2017 können die
nordrhein-westfälischen Kommunen wieder mit einer deutlichen
Unterstützung durch das Land rechnen. Nach der heute von der
Landesregierung veröffentlichten neuen Modellrechnung für
das Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 (GFG 2017) wird den
Städten, Gemeinden und Kreisen die Rekordsumme in Höhe von
insgesamt 10,64 Milliarden Euro zur Verfügung stehen! Dies
sind über 260 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.
Noch nie gab es in Nordrhein-Westfalen höhere
Zuweisungen an die Kommunen! Die Verabschiedung des GFG 2017
im nordrhein-westfälischen Landtag ist für Dezember geplant.
Hierzu
erklärt SPD-MdL Frank Börner aus Walsum: „Duisburg erhält im
Jahr 2017 voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von insgesamt
546.277.219 Euro. Das sind rund 29 Mio Euro bzw. 5,6 % mehr
als im Vorjahr. An Schlüsselzuweisungen ist im Jahr 2017 ein
Betrag in Höhe von 510.093.754 Euro vorgesehen. Die
Steuerkraft von Duisburg steigt damit um rund 14 Mio Euro
bzw. 3,5 % auf rund 420 Mio Euro. Geld, welches Duisburg
dringend braucht“, so Börner. „Auch im kommenden Jahr
beweist sich: das Land lässt die Kommunen nicht im Stich, im
Gegenteil, sie erfahren starke, vor allem monetär wichtige
Unterstützung.“
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Bezirksregierung Düsseldorf lädt zur
Hochwasserschutzkonferenz im Umweltministerium ein: Dritte
Besprechung zum "Fahrplan Deichsanierung" |
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Zweiter Nachtrag zum Haushalt 2016 verabschiedet
Ministerin Löhrmann: Schulen und Weiterbildungseinrichtungen
erhalten zusätzlich 22,5 Millionen Euro und 981 zusätzliche
Stellen |
Düsseldorf/Duisburg, 15. September 2016 -
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Düsseldorf, 14. September 2016. Der nordrhein-westfälische
Landtag hat den zweiten Nachtragshaushalt verabschiedet. Für
den Bereich Schule und Weiterbildung sind Investitionen von
zusätzlich rund 22,5 Millionen Euro vorgesehen. 981
zusätzliche Stellen werden bereitgestellt. Ministerin
Löhrmann: „Die Landesregierung und die sie tragenden
Fraktionen setzen einen klaren Schwerpunkt und stellen
zusätzliche Ressourcen für Bildung und Weiterbildung zur
Verfügung. Bildung ist der Schlüssel für ein gelingendes
Leben in unserer Gesellschaft. Wir stärken die wichtige
Arbeit der Schulen, etwa bei der Inklusion und Integration,
durch zusätzliche Stellen.“
Im Einzelnen sind
vorgesehen: 300 zusätzliche Stellen für die Inklusion, 513
Stellen für multiprofessionelle Teams, 14 Stellen für die
Schulpsychologie, 88 Stellen für Kommunale
Integrationszentren sowie zehn Stellen für die
Lehrerfortbildung. Darüber hinaus werden 56 Stellen für die
Leitungszeit bereitgestellt, um die Schulleitungen von
Schulen mit Teilstandorten zu entlasten. Neben den
zusätzlichen Stellen für die Lehrerfortbildung werden in
diesem Bereich Sachmittel von über einer Million Euro
bereitgestellt, um beispielsweise das Qualifizierungs- und
Fortbildungsangebot „Interkulturelle Schulentwicklung –
Demokratie gestalten“ zu entwickeln sowie die Angebote im
Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bzw. Deutsch als
Fremdsprache (DaF) zu verstärken. Die Landesregierung
investiert mit zusätzlichen Ressourcen auch in die
Weiterbildung: Den Volkshochschulen und
Weiterbildungseinrichtungen stehen bis zum Jahr 2019
jährlich rund fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Der Konsolidierungsbeitrag der Weiterbildungsträger wurde
vorübergehend um fünf Prozent abgesenkt. Die Mittel für
zusätzliche Kurse zur Sprachförderung neu zugewanderter
Erwachsener und Jugendlicher ab 16 Jahren werden im Zuge des
zweiten Nachtragshaushalts erneut um weitere 950.000 Euro
aufgestockt. Damit werden im Jahr 2016 insgesamt 3,2
Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Ministerin
Löhrmann: „Wir unterstützen damit die Einrichtungen der
Weiterbildung, ihre Aufgaben in Zeiten gestiegener
Zuwanderung pädagogisch und fachlich gut wahrnehmen zu
können.“ Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2016 steigen
die Gesamtausgaben im Bereich Schule und Weiterbildung auf
rund 17,3 Milliarden Euro. Die Zahl der seit 2015 zusätzlich
geschaffenen Stellen im Zuge der erhöhten Schülerzahl durch
neu zugewanderte Kinder und Jugendliche steigt auf 6.431.
Ministerin Löhrmann: „Der zweiten Nachtrag zum Haushalt
2016 trägt mit seinen Mehrausgaben den aktuellen
Anforderungen im Schul- und Bildungsbereich Rechnung. Wir
haben wie von mir versprochen nachgesteuert, wie überdies
auch im Haushaltsentwurf für das Jahr 2017.Dies gilt erst
Recht mit Blick auf die zusätzlichen Mittel, die durch
Fraktionsanträge hinzukommen.“
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NRW-Polizei bekommt 10.000 Hightech-Schutzwesten |
NRW stattet Polizistinnen
und Polizisten mit 10.000 neuen schusssicheren Westen aus.
Düsseldorf/Duisburg, 08.08.2016- „Die Westen
haben eine besonders hohe Schutzwirkung und halten auch dem
Beschuss mit Schnellfeuerwaffen stand“, sagte Innenminister
Ralf Jäger. Dafür stellt das Land über zehn Millionen Euro
bereit. „Deutschland und damit auch NRW sind seit längerem
im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus“, betonte
Jäger. „Anschläge können uns überall und jederzeit
treffen. Wer täglich für die Sicherheit der Menschen in NRW
seinen Kopf hinhält, bekommt die beste Ausrüstung.“ Die
neuen Westen bieten bei einem geringen Gewicht von weniger
als acht Kilogramm und maximaler Bewegungsfreiheit
größtmöglichen Schutz. Die Plattenträger bestehen aus
abriebfestem Polyamid. Die ballistischen Schutzplatten sind
aus hochverdichtetem Polyethylen. „Die NRW-Polizei
agiert taktisch professionell“, erläuterte Jäger. „Westen,
die schwer wie Zementsäcke sind, werden in extrem
gefährlichen Lagen wie Terroranschlägen oder Amokläufen zum
Sicherheitsrisiko.“ Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche
Dienste NRW (LZPD) hatte unmittelbar nach den Anschlägen von
Paris im November 2015 den Markt für Schutzwesten sondiert.
„Ein High-End-Produkt, das unter extremsten
Einsatzbedingungen Leben rettet, kann man nicht mal eben so
im Supermarkt kaufen“, betonte der Minister. In NRW ist
bereits heute jeder Polizist mit einer Unterziehschutzweste
ausgestattet, die gegen den Beschuss aus Pistolen und
Angriffe mit Stichwaffen schützt. Diese Westen werden auch
weiterhin getragen.
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Verfassungsgerichtshof NRW prüft Kommunal-Soli |
Düsseldorf/Duisburg, 26. Juli 2016
- Vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes
Nordrhein-Westfalen in Münster fand heute die erste
mündliche Verhandlung des Klageverfahrens gegen den
sogenannten Kommunal-Soli statt. Insgesamt 72 NRW-Kommunen -
darunter Städte wie Düsseldorf und Monheim - klagen dagegen,
eine Umlage zugunsten finanzschwächerer Kommunen zu zahlen.
"Das Land geht für die hoch verschuldeten Kommunen an
die finanzielle Belastungsgrenze", sagte Kommunalminister
Ralf Jäger. Bis 2020 stellt das Land 3,65 Milliarden Euro
zur Verfügung. "Das sind bereits zwei Drittel der
Stärkungspakt-Leistungen", so Jäger. "Ohne den transparenten
und moderaten Beitrag der reicheren Kommunen kann die
dringend notwendige Entschuldung der finanzschwachen
Kommunen aber nicht gelingen", betonte der Minister. "Es ist
deshalb wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen." Nur
so hätten die hochbelasteten Städte und Gemeinden die
Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik
zurückzukehren. Am 30. August wird der
Verfassungsgerichtshof voraussichtlich entscheiden. "Nach
meiner Rechtsauffassung ist die Solidaritätsumlage ein
zulässiges, folgerichtiges und verfassungsrechtlich
unbedenkliches Element des kommunalen Finanzausgleichs",
sagte Jäger.
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Was unternimmt die Landesregierung, um Bürger und
Kommunen vor der „Altkleider- Mafia“ zu schützen? |
Kleine Anfrage zu
Altkleidercontainer
Düsseldorf/Duisburg, 21.
Juli 2016 - Bürgerinnen und Bürger geben ihre nicht mehr zum
Eigenbedarf benötigte Kleidung in so genannte
Altkleidercontainer. Viele machen dies im Glauben, ihre
Kleidung würde bedürftigen Menschen zu Gute kommen.
Tatsächlich übersteigen die Kleiderspenden den Bedarf an
solchen um ein Vielfaches. Gemeinnützige und gewerbliche
Sammler veräußern den Inhalt der Kleidercontainer daher
oftmals unmittelbar und ohne Durchsicht auf
Erhaltungszustand etc. an Textilsortierbetriebe.
Insgesamt werden nach Expertenangaben
jährlich rund 100 Millionen Tonnen Textilien über
die Altkleider-Container dem Markt zur Verfügung gestellt.
Für eine Tonne Textilien werden auf dem Weltmarkt aktuell
350 Euro gezahlt. Gemeinnützige Vereine und gewerbliche
Sammler generieren auf diesem Wege enorme Einnahmen.
Dies lockt folglich auch Kriminelle an. Es handelt sich
dabei „nicht selten um osteuropäische Tätergruppen aus
Rumänien und Serbien, die für diese und andere Taten eigens
nach Deutschland einreisen“. Daneben seien immer wieder aber
auch „Familienclans“ (Rheinische Post, 11. Mai 2016) am
Diebstahl beteiligt. Kürzlich wurden alleine in der Stadt
Moers 42 Container leer geräumt. Die Stadt spricht von
einem Schaden von mindestens 10.000 Euro. Dabei werden
jedoch zunehmend nicht nur die Inhalte aus den
Altkleider-Containern geklaut, sondern ganze
Altkleider-Container werden abtransportiert und an anderer
Stelle rechtswidrig wieder aufgestellt, um so neue Kleidung
auf illegalem Wege zu generieren. Für die Bürgerinnen und
Bürger ist es schwierig zu erkennen, in welche Container sie
vertrauensvoll nicht mehr benötigte Kleidung abgeben können.
Auch die Kommunen sollen seit einiger Zeit die gebrauchten
Textilien als zusätzliche Einnahmequelle nutzen und bieten
eigene Sammelsysteme an. „Die Erlöse aus der stehen in
zahlreichen nordrhein-westfälischen Kommunen.
Der Minister für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine
Anfrage 4870 mit Schreiben vom 15. Juni 2016 namens der
Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres
und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung
Mit Bericht vom 02.05.2015 an den Vorsitzenden des
Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte das MKULNV zum
Status Quo der gewerblichen Sammlungen in NRW berichtet,
aufgegliedert nach Bestandssammlungen aus der Zeit vor
Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 01.06.2012
und der bis zum 28.02.2015 neu angezeigten gewerblichen und
gemeinnützigen Sammlungen.
Allein im Bereich der
Altkleidersammlungen waren danach zum damaligen Zeitpunkt
mehr als 2700 Sammlungen in NRW angezeigt.
Hieraus wird deutlich, dass es sich bei der Sammlung von
Alttextilien in der Tat um ein außerordentlich lukratives
Geschäftsfeld für private und gemeinnützige Unternehmen
handelt. Probleme in Form von Rechtsverstößen bis hin zu
kriminellen Handlungen gerade im Bereich der gewerblichen
Altkleidersammlung sind deutschlandweit seit vielen Jahren
bekannt und auch Gegenstand zahlreicher gerichtlicher
Verfahren. Exemplarisch sei an dieser Stelle nur auf zwei
kürzlich ergangene Urteile des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf hingewiesen.
In dem der Entscheidung des
Gerichts vom 13.05.2016 (Az. 17 L 1492/16 - veröffentlicht
unter www.justiz.nrw.de) zugrunde liegenden Fall war eine
Untersagungsverfügung der Behörde unter anderem auf 16 Fälle
gestützt, in denen einem Alttextiliensammler vorgeworfen
worden war, in einem Zeitraum von vier Jahren gegen
privatrechtliche Besitz- und Eigentumsrechte an Grundstücken
bzw. gegen öffentliches Straßenrecht verstoßen zu haben.
In seiner Entscheidung kommt das Verwaltungsgericht zu dem
Ergebnis, dass die Anzahl der dokumentierten Verstöße weder
bei isolierter Betrachtung der einzelnen Jahre, noch bei
einer Gesamtbetrachtung des nahezu vierjährigen Zeitraumes
die Annahme eines massiven und systematischen Fehlverhaltens
rechtfertige und damit eine Untersagungsverfügung nicht
trage. In einem Urteil vom 29.01.2016 kommt das
Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 17 K 3062/15) hingegen
zu dem Ergebnis, dass mit Blick auf über einen
Zeitraum von 21 Monaten dokumentierten privatrechtliche
Erlaubnispflichten bereits für sich genommen das Erreichen
der Schwelle eines massiven und systematischen
Fehlverhaltens erreicht und die Sammlung daher zu Recht
untersagt worden sei. Allein diese beiden Beispiele
machen deutlich, dass die bundesgesetzlichen Regelungen des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der Praxis zu erheblichen
Vollzugsproblemen führen.
Das MKULNV führt deshalb
seit einigen Jahren im landeseigenen „Bildungszentrum für
die Ver- und Entsorgungswirtschaft (BEW)“ in Kooperation mit
den kommunalen Spitzenverbänden spezielle
Kreislaufwirtschaftsgesetzes Themenschwerpunkte hierbei sind
u.a. abfallrechtliche und straßenrechtliche Anforderungen an
Rechtsprechung zu gewerblichen und gemeinnützigen
Sammlungen, praktische Fragen im Umgang mit gemeinnützigen
und gewerblichen Sammlungen aus der Sicht der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Erfahrungen mit
der Anzeigepflicht aus der Sicht einer unteren
Abfallwirtschaftsbehörde, Praxiserfahrungen eines
gewerblichen Textilsammelunternehmens und ein ausführlicher
Erfahrungsaustausch.
Während der ordnungsbehördliche
Vollzug der verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zu
gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen in NRW den
unteren Umweltbehörden obliegt, ist die Ahndung krimineller
Handlungen Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden bzw. der
Strafgerichte. Diebstähle von Altkleidercontainern bzw.
Kleidung aus Altkleidercontainern und damit einhergehende
Schäden werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht
explizit erfasst. Zur Kriminalprävention/Opferschutz aller
Kreispolizeibehörden spezifische Beratung an. 1. In
welchen nordrhein-westfälischen Kommunen sind
Altkleider-Container in den letzten fünf Jahren von Dieben
ausgeräumt worden bzw. die Containerbehälter sogar gänzlich
abtransportiert worden? 2. Von welchem Schaden geht die
Landesregierung im Zusammenhang mit der sog.
„Altkleider-Mafia“ Gemeinden angeben.) aus? 3. Was
unternimmt die Landesregierung konkret, um der
zunehmend kriminalisierten „Altkleider-Mafia“ Einhalt zu
gebieten? 4. Welche nordrhein-westfälischen Kommunen
betreiben eigene Sammelsysteme für Altkleider? 5. Welche
Einnahmen haben nordrhein-westfälische Kommunen mit
gebrauchten Textilien in den letzten fünf Jahren erzielen
können?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen
beantwortet: Hierzu liegen der Landesregierung keine
Informationen vor. Auch der Städte und Gemeindebund NRW hat
auf Nachfrage mitgeteilt, dass dort ebenfalls keine näheren
Erkenntnisse zu den gestellten Fragen vorliegen.
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Zusätzliche Stellen für die Polizei |
Düsseldorf/Duisburg, 20. Juli 2016
- Der SPD-Bundesvorsitzende und Vizekanzler Sigmar Gabriel
hat jetzt öffentlich eine weitere deutliche Stärkung der
Polizei gefordert, um der zunehmenden Einbruchskriminalität
zu begegnen (dpa, 13.06.2016). Die bereits von der großen
Koalition beschlossenen 3000 neuen Stellen für die
Bundespolizei reichten nicht aus und müssten verdoppelt
werden. Der Vizekanzler fordert die Bundesländer zudem auf,
„in gleicher Größenordnung“ nachzuziehen. Auch spricht er
sich für eine bessere Bezahlung der Polizeibeamten aus.
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine
Anfrage 4874 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der
Landesregierung beantwortet. 1. Wie wird die
Landesregierung in NRW mit der Aufforderung des
SPD-Bundesvorsitzenden umgehen? 2. Wann wäre eine
entsprechende Verstärkung der Polizei NRW umsetzbar? 3.
Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die
Einstellungszahlen für die Polizei NRW weiter zu erhöhen?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet.
Die Landesregierung hat in den
letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Maßnahmen
ergriffen, um die Anzahl der Polizeibeamten zu erhöhen. So
hat die Landesregierung die Zahl der
Einstellungsermächtigungen seit 2011 bereits deutlich
erhöht. Diese wurden dabei zunächst von 1.100 auf 1.400, im
Jahr 2015 auf 1.892 und für das Jahr 2016 auf 1.920
angehoben. Für die kommenden Jahre sollen 2000
Einstellungsermächtigungen erfolgen, um langfristig eine
Personalstärke von 41.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und
-beamten bei der Polizei sicherzustellen. Hätte die
Vorgängerregierung von 2005 bis 2010 ähnlich vorausschauend
agiert und aus der sich in dem Bericht der LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12510 2
Projektgruppe „Altersstruktur der Polizei NRW“ abzeichnenden
demografischen Entwicklung die notwendigen Konsequenzen
durch Erhöhung der Einstellungszahlen auf 1.400 gezogen,
hätten wir heute eine deutlich bessere Ausgangsposition.
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Kassenkreditaufnahmen NRW-Kommunen als vermeintlich
lukratives Geschäftsmodell |
Was sagt die Landesregierung zu
diesen gefährlichen Entwicklungen?
Düsseldorf/Duisburg, 18. Juli 2016 - Die
nordrhein-westfälischen Kommunen leiden enorm unter der
schlechten Finanzausstattung durch die Landesregierung. Die
Stadt Essen hat mit rund 3,5 Milliarden Euro aktuell den
höchsten Schuldenberg in der gesamten Bundesrepublik. Durch
die aktuelle Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank
erscheint es für die Städte und Gemeinden derzeit als
lukrativ, zusätzliche Kassenkredite aufzunehmen. Dabei sind
aber grundsätzlich Kassenkredite bei einer soliden
Finanzierung zu vermeiden. Legen Banken aktuell Rücklagen
bei der Europäischen Zentralbank an, müssen sie dazu einen
Strafzins in Höhe von 0,4 Prozent entrichten. Sie streben
infolgedessen danach, das Geld an anderen, sicheren Orten
anzulegen. § 128 (2) Gemeindeordnung NordrheinWestfalen
besagt: „Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gemeinde ist unzulässig.“ Die vermeintliche Tatsache,
dass Kommunen nicht insolvent gehen können, veranlasst die
Banken dazu, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Sie machen
dies, indem sie ihr Geld unter Fortführung der – für sie
günstigeren – Negativzinspolitik an die kommunale Familie
weiterreichen. So offeriert nach Medienberichten die
niederländischen Triodos Bank Angebote an die Gemeinden,
Kredite zu einem Negativzinssatz von 0,02 Prozent
aufzunehmen.
Auf ihrer Homepage wirbt die Triodos
Bank Deutschland für sich: „Wir sind eine Bank, die seit
1980 konsequent einer Idee folgt. Der Idee, mit dem Geld
unserer Kunden den positiven Wandel in der Gesellschaft zu
finanzieren.“ Dagegen nimmt die Deutsche Bank Abstand von
dem Modell, die Negativzinspolitik mit den Kommunen
fortzuführen: „Wir messen der Nachhaltigkeit unserer
Leistungen für unsere Kunden größeres Gewicht bei als der
Erzielung kurzfristiger Effekte“, heißt es in einem
aktuellen TV-Beitrag der ARD.
Da das Ausfallrisiko
für die Banken aufgrund der aktuellen Rechtslage gegen null
tendiert, ist dieses Geschäftsgebaren im Grundsatz
nachvollziehbar. Dennoch werden derartige Geschäftsmodelle
den Städten und Gemeinden bislang laut Medienberichten nur
von ausländischen Kreditinstituten angeboten. Die
Metropolen Köln, Bonn, Essen sowie die Städte
Bergisch-Gladbach, Menden und Altena sollen aktuell dieses
Geschäftsmodell nutzen und es beanspruchen. Dieser Umstand
führt in den Augen der Freien Demokraten zu einer
gefährlichen Anreizwirkung für die Kommunen, immer weiter in
die Schuldenfalle abzudriften.
Der Kämmerer der Stadt
Bergisch Gladbach, Jürgen Mumdey, hat kürzlich in einem
TV-Beitrag treffend formuliert: „Wir nutzen es aus, solange
uns die Chance geboten wird. Ich persönlich kann mich des
Eindrucks jedoch nicht erwehren, dass das auf lange Sicht
eine sehr bedenkliche Sicht ist.“ De facto haben die
Kommunen aufgrund dieser abstrus wirkenden Situation aktuell
die Möglichkeit, durch zusätzliche Kreditaufnahme Geld zu
verdienen. Kurzfristig geliehenes Geld kostet die Kommunen
derzeit bei Inanspruchnahme dieser Kreditgeschäfte kein
Geld. Geld ist demnach für Banken aktuell wertlos. Es
ist jedoch klar herauszustellen, dass der Zins immer den
Preis des Geldes widerspiegelt und sich jederzeit, auch
kurzfristig, wieder ändern kann. Genau hierin liegt die
Gefahr für die Kommunen bei derartigen Kreditgeschäften. Der
Umgang mit Negativzinsen ist aktuell in keinem deutschen
Recht kodifiziert.
Der Minister für Inneres und
Kommunales hat die Kleine Anfrage 4854 mit Schreiben vom 13.
Juli 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem
Finanzminister beantwortet. 1. Wie hat sich die Aufnahme
der Kassenkredite mit variablem Zinssatz in den
nordrhein-westfälischen Kommunalhaushalten in den letzten
fünf Jahren entwickelt? (Bitte jeweils die genauen Summen
der Kassenkredite sowie den prozentualen Anteil am Haushalt
der Gemeinden kommunenscharf und nach Jahren gegliedert
angeben.) 2. Welche Kommunen haben aktuell mit welchen
Kreditinstituten derartige o.g. Geschäftsbeziehungen? (Bitte
kommunalscharf alle Städte und Gemeinden aufzählen.) 3.
Welche Mehrbelastungen kämen auf die nordrhein-westfälischen
Kommunen zu, wenn sich die variablen Zinsen kurzfristig um 1
Prozentpunkt verteuern würden? (Bitte jeweils die sich
daraus ergebenden Summen kommunenscharf angeben.)
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3
zusammen beantwortet. Den kommunalen Liquiditätskrediten
liegen, wie den Kreditmarktschulden insgesamt, vielfältige
örtliche Vertragsgestaltungen zugrunde. Es bestehen für die
Gemeinden und Gemeindeverbände weder haushaltsrechtliche
noch statistische Vorgaben, diese Verträge und die darin
vereinbarten Zinsbindungsfristen zu melden. 4. Wie
bewertet die Landesregierung den Umstand der vermeintlichen
„Attraktivität“ für die Kommunen, weitere Kassenkredite
aufzunehmen, aus rechtlicher Sicht bzw. welchen Umgang
empfiehlt die Landesregierung den Kommunen in Bezug auf
diese kurzfristig positiv erscheinenden Angebote des
Kapitalmarktes?
5. Welchen rechtlichen
Handlungsbedarf sieht die Landesregierung, um die
nordrhein-westfälischen Kommunen vor einer noch weiteren
Verschuldungsspirale durch diese kurzfristig lukrativ
erscheinenden Geschäfte zu bewahren?
Aufgrund des
Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen
beantwortet. Um den Gemeinden die Vorsorge für
Zinsänderungsrisiken zu ermöglichen, sind in den Jahren 2011
und 2014 mit entsprechenden Änderungen des Runderlasses
"Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden
(GV)" vom 9.10.2006 (SMBl. 652) die rechtlichen
Möglichkeiten, für Kredite zur Liquiditätssicherung
längerfristige Zinsbindungen einzugehen, erheblich erweitert
worden. Damit ist es den Kommunen im Rahmen ihres
Finanzmanagements eröffnet, die Risiken kurzer
Zinsbindungsfristen zu reduzieren. Ein darüber
hinausgehender Handlungsbedarf wird von der Landesregierung
derzeit nicht gesehen.
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Waldanteil in Nordrhein-Westfalen weiter erhöhen -
Umweltministerium legt Ergebnisse der Landeswaldinventur NRW
vor. |
Düsseldorf/Duisburg, 13. Juli 2016
- Die Waldfläche in Nordrhein-Westfalen ist in den letzten
Jahren trotz der hohen Flächenkonkurrenz anderer
Nutzungsarten wie Landwirtschaft, Siedlung und Verkehr
leicht angestiegen. Rund 935.000 Hektar Waldfläche gibt es
derzeit in NRW, was etwa 27 Prozent der Landesfläche
ausmacht. Dies bestätigen die Ergebnisse der 2.
Landeswaldinventur, die das Umweltministerium am 13. Juli
2016 veröffentlicht hat.
„Unsere Wälder sind
Alleskönner: Sie sind wichtige Lebensräume für Tiere und
Pflanzen und damit Teil des wilden Nordrhein-Westfalens. Sie
dienen den Menschen zur Erholung und sind außerdem
Produktionsstätten für den nachwachsenden Rohstoff Holz und
tragen somit auch zum Klimaschutz bei“, sagte Minister
Remmel.
„Die Landeswaldinventur verschafft uns einen
Überblick über den Status Quo der Wälder und liefert
vielfältige Informationen zu Baumarten, zur Vielfalt und
Struktur in den Wäldern.“ NRW gilt im Vergleich zu anderen
Bundesländern als eher waldarm. Im bundesweiten Vergleich
steht jeder Bürgerin und jedem Bürger – statistisch gesehen
- fast drei Mal so viel Wald zur Verfügung wie den Menschen
in NRW. „Deshalb wollen wir den Waldanteil in NRW weiter
erhöhen“, sagte Minister Remmel. Für die 2.
Landeswaldinventur wurden von sechs Teams an
landesweit 9.300 Stichprobenpunkten mehr als 60.000 Bäume
vermessen. Im Vergleich zur ersten Landeswaldinventur 1998
wurden allerdings die Erhebungskriterien verändert und der
Methodik der Bundeswaldinventur 2012 angepasst. Daher sind
die Ergebnisse der beiden Waldinventuren nicht vergleichbar.
“Mit der aktuellen Landeswaldinventur lassen sich auf
der Basis statistisch abgesicherter Ergebnisse
differenzierte Aussagen für die unterschiedlichen Regionen
in Nordrhein-Westfalen treffen“, sagte Inventurleiter Lutz
Falkenried vom Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen. Die wichtigsten Ergebnisse der 2.
Landeswaldinventur sind: Waldfläche In NRW gibt
es rund 935.000 Hektar an Waldfläche, was etwa 27
Prozent der Landesfläche insgesamt ausmacht. Der
Bundesdurchschnitt liegt bei 32 Prozent. Regionale
Verteilung Die prozentual größten Waldflächenanteile
befinden sich in den Forstämtern „Arnsberger Wald“ (98
Prozent), „Nationalpark Eifel“ (72 Prozent) und
„Siegen-Wittgenstein“ (71 Prozent). Die geringsten
Waldanteile haben die Forstämter „Niederrhein“ (16 Prozent),
„Münsterland“ (17 Prozent) und „Ostwestfalen-Lippe“ (20
Prozent).
Eigentumsverhältnisse NRW ist
das Privatlandwald in der Bundesrepublik. Knapp
zwei Drittel (63 Prozent) der Waldfläche ist im Eigentum von
Privatpersonen, allen voran wenigen
Groß-Privatwaldbesitzerinnen und -Privatwaldbesitzern. 21
Prozent der Waldfläche ist im Eigentum von Körperschaften
wie Städten und Gemeinden und drei Prozent gehören dem Bund.
Der Staatswald des Landes beträgt 13 Prozent der gesamten
Waldfläche in NRW.
Baumarten
Die Wälder Nordrhein-Westfalens sind durch vier
Hauptbaumarten geprägt. Die dominierende Baumart ist
weiterhin die Fichte, die auf 252.000
Hektar Waldfläche wächst, gefolgt von der Buche
(160.000 Hektar), der Eiche (140.000
Hektar) und der Kiefer (65.000 Hektar).
Der Anteil weiterer Laubbaumarten, wie etwa Birke, Weide,
Erle, Kirsche, ist mit 15 Prozent ebenfalls hoch. Die
seltensten Baumarten in unseren Wäldern
sind die Eibe, Wacholder, Schwarzpapel, die Flatterulme und
der Speierling. Insgesamt gibt es mehr Laubbäume (58
Prozent) als Nadelbäume (42 Prozent).
Holzbestand (Holzvorrat)
In den Wäldern Nordrhein-Westfalens stehen insgesamt
277 Millionen Kubikmeter Holz und mit 318 Kubikmeter
pro Hektar etwas weniger als im Bundesdurchschnitt
(336 Kubikmeter pro Hektar). Alter der Waldbestände Im
Durchschnitt sind die Wälder in NRW 75 Jahre alt. Bestände
älter als 140 Jahre sind rar und bestehen fast
ausschließlich aus Laubbäumen. Am häufigsten ist die
Altersklasse der Wälder zwischen 40 und 60 Jahren. Dies ist
unter anderem darauf zurückzuführen, dass nach dem 2.
Weltkrieg viele Waldbestände erst wieder aufgeforstet werden
mussten.
Biotopholz Biotopholz
oder auch Totholz steckt voller Leben und bildet wichtige
Lebensräume (Mikrohabitate) für Tiere und
Pflanzen. Insgesamt gelten 19 Millionen Kubikmeter in den
NRW-Wäldern als Totholz, der größte Anteil davon im
Staatswald des Landes. Beim Totholz wird differenziert nach
liegendem oder stehendem Totholz. Darüber hinaus ist zu
erwähnen, dass in NRW auch aufgrund der Auswirkungen des
Orkans Kyrill im Jahre 2007 ein hoher Anteil Nadelholz (59
Prozent) am Totholz zu verzeichnen ist. Holz
ist wichtiger Wirtschaftsfaktor in NRW Holz als
nachwachsender Rohstoff ist die Basis für eine der größten
Wirtschaftsbranchen in Nordrhein-Westfalen. Über alle Stufen
der Wertschöpfungskette hinweg, von der Herstellung über die
Verarbeitung bis hin zu Holzhandel und Papierwirtschaft,
sind in der heimischen Forst- und Holzwirtschaft rund
214.800 Menschen beschäftigt, bei 20.300 Unternehmen. Im
Jahr 2013 erzielten diese Unternehmen nach Aussagen des
Thünen-Institutes für Waldökosysteme einen Umsatz von rund
39,74 Milliarden Euro bei einer Bruttowertschöpfung von mehr
als zwölf Milliarden Euro. „Holz ist ein Wirtschaftsfaktor
und einer der wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe, den wir
in NRW haben. Er ist daher ein wichtiger Pfeiler unserer
Umweltwirtschaft, die wir stärken wollen“, sagte Minister
Remmel. Zwischen 2009 und 2012 konnte die
Umsatzentwicklung in der Branche der Umweltwirtschaft in NRW
um 15,6 Prozent gesteigert werden und damit deutlich mehr
als die NRW-Wirtschaft insgesamt. „Umweltwirtschaft bedeutet
Vorsprung für NRW, und die Holzindustrie ist ein wichtiger
Bestandteil dieser Zukunftswirtschaft “, ergänzte Remmel.
Wälder bedeuten Artenvielfalt Gleichzeitig bilden die Wälder
in NRW wichtige Lebensräume für die Artenvielfalt. „Der
Artenverlust ist neben dem Klimawandel die größte Bedrohung
für uns und die Art und Weise, wie wir leben werden“, sagte
Umweltminister Johannes Remmel. Insgesamt sind nach der
aktuellen Roten Liste der gefährdeten Arten in NRW etwa 45
Prozent der beobachteten Tier- und Pflanzenarten gefährdet,
vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Nach
Untersuchungen des Landesumweltamtes (LANUV) sind rund 77
Prozent der Lebensräume im Flachland in einem unzureichenden
oder schlechten Erhaltungszustand. „Unsere Wälder
hingegen leisten einen wichtigen Beitrag zur biologischen
Vielfalt. Gerade weil sich hier die Arten- und
Biotopvielfalt weiter entwickeln kann, müssen wir die Wälder
auch aus ökologischen Gründen erhalten“, sagte Minister
Remmel. Daher will die Landesregierung den Waldanteil an der
Landesfläche weiter erhöhen.
„Alte Riesen: Alt- und Uraltbäume
in NRW“ Alte und uralte Bäume leben seit
Jahrzehnten und Jahrhunderten still und unbeeindruckt von
der Hektik der Menschen. Sie haben Frost, Dürren, Stürme und
Brände gesehen - und überlebt. Als starke Solitäre stehen
alte Bäume in Gärten und Parks, an Straßen und Wegen; und
auch in den Wäldern finden wir Baumriesen, die schon seit
Jahrhunderten existierten. Oft stehen sie heute als
"Naturdenkmal" unter Schutz. Mancher Baum-Methusalem ist
ein Zeitzeuge menschlicher Geschichte: Dorflinden waren in
mittelalterlichen Orten das Zentrum der Kommunikation, in
alten Urkunden werden Gerichtslinden und Femeeichen erwähnt.
Femebäume, Thing-Eichen, Tanzlinden - Begriffe, die weit
zurück weisen in die Zeit als noch unberührte Wälder das
Land bedeckten und Menschen unter heiligen Bäumen Zuflucht
suchten.
Alte und uralte Bäume finden wir heute
überall dort, wo der Mensch sie angepflanzt und über viele
Jahre und Generationen seine Hand über sie gehalten hat. Sie
sind es wert, geschützt und erhalten zu werden - weil sie
ein wirklich wertvolles Stück „Wildes NRW“ sind und zugleich
Teil unserer Kultur sind. Mit einem gemeinsamen
Wettbewerb laden das NRW-Umweltministerium und die
NRW-Stiftung alle Foto- und Naturfans ein, Aufnahmen
einzusenden, die Altbäume - "Alte Riesen" - in den Wäldern,
Parks und Gärten Nordrhein-Westfalens abbilden.
Einsendeschluss ist der 16. April 2017. Die zwölf
Siegerfotos werden in einem Fotokalender veröffentlicht.
Duisburgs Stadtwald - Foto Harald Jeschke
Bedeutung des Waldes
Der Erhalt des Waldes ist für das Klima, die
Luftreinhaltung, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit
und das Landschaftsbild äußerst wichtig. Der Wald ist
Produktionsstätte des nachwachsenden Rohstoffs Holz und
damit Ausgangspunkt einer Wertschöpfungskette, die
angesichts des Klimawandels künftig immer wichtiger wird.
Als die Vereinten Nationen im Jahre 2011 zum
Internationalen Jahr der Wälder aufriefen, lauteten die
zentralen Botschaften „Wälder für Menschen“ (forests for
people) und „Wälder im täglichen Leben“ (forests in your
daily life). Die wichtigsten politischen Botschaften der UNO
zum weltweiten Schutz der Wälder lauten: - Wälder sind
hot spots der biologischen Vielfalt (Biodiversität)
- Wälder sind grüne Lungen zur Erholung
und Freizeitgestaltung
- Wälder sind wichtige
Rohstofflieferanten
- Wälder sind bedeutende
Landschaftselemente gegen den Klimawandel Diese
Multifunktionalität unserer Wälder hat in den deutschen
Waldgesetzen Tradition und ist für NRW der forstpolitische
Maßstab. Sie wird ein Bestandteil der „Waldstrategie 2050“
sein, die das Umwelt- und Naturschutzministerium
erarbeitet.
Quelle Ministerium für Klimaschutz NRW
|
Kabinett beschließt neuen
Landesentwicklungsplan und Garzweiler-Leitentscheidung
|
Düsseldorf/Duisburg, 12. Juli 2016
- Die Landesregierung hat einen neuen Landesentwicklungsplan
(LEP) beschlossen und wird ihn nun dem
nordrhein-westfälischen Landtag zur Zustimmung zuleiten. Der
neue LEP soll den bisher geltenden LEP aus dem Jahr 1995
ablösen. Er bündelt als Rechtsverordnung alle Regelungen zur
Raumordnung in Nordrhein-Westfalen in einem Planwerk und
legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur
räumlichen Entwicklung des Landes fest. Der Minister und
Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense: „NRW ist
das am engsten besiedelte Flächenland Deutschlands mit
entsprechend dichten Raumansprüchen und
Nutzungskonkurrenzen. Raumordnung ist deshalb gerade in
Nordrhein-Westfalen besonders wichtig. Der nun vorliegende
Landesentwicklungsplan stellt einen ausgewogenen Kompromiss
aller Ansprüche dar. Er hält die Balance zwischen
Anforderungen der Siedlungsentwicklung und dem
Freiraumschutz, zwischen ökonomischen, ökologischen und
sozialen Belangen. Er fördert die wirtschaftliche
Entwicklung des Landes und trägt insbesondere neuen
Herausforderungen Rechnung zum Beispiel im Wohnungsbau oder
beim Breitbandausbau.“
Umweltminister Johannes
Remmel: „Erstmalig in Deutschland schließt eine
Landesregierung auf diesem Weg die Anwendung der
Frackingtechnologie aus. Vor dem Hintergrund der aktuellen
Debatte hat diese Entscheidung Signalcharakter. Außerdem
legen wir mit diesem LEP erstmalig eine Strategie gegen
weiteren Flächenverbrauch fest, die das Ziel verfolgt, den
Flächenverbrauch von aktuell 9,3 auf 5 Hektar pro Tag zu
reduzieren. Hinzu kommen erstmalige Regelungen u.a. für
einen landesweiten Biotopverbund, den Ausbau der
Windenergie, die Freihaltung und Rückgewinnung von
Überschwemmungsbereichen, die Erhaltung der
Wasserressourcen, des Waldes und der landwirtschaftlich
nutzbaren Böden.“
Wesentliche Inhalte des
Landesentwicklungsplans sind die bedarfsgerechte und
flächensparende Planung von Siedlungsflächen, Klimaschutz
und Anpassung an den Klimawandel und die Wiedernutzung
industrieller Brachflächen. Außerdem sichert der LEP vier
landesbedeutsame Standorte für flächenintensive
Großvorhaben, sechs landes- und regionalbedeutsame Flughäfen
sowie zehn landesbedeutsame Häfen. Die wirtschaftliche
Entwicklung soll durch Flächenvorsorge für Gewerbe- und
Industriegebiete aktiv gefördert werden. Freiraum wird für
seine spezifischen Nutz- und Schutzfunktionen gesichert –
für unverzichtbare Eingriffe in den Freiraum setzt der
Landesentwicklungsplan Leitplanken.
In öffentlichen
Beteiligungsverfahren wurden Institutionen, Verbände und
Bürgerinnen und Bürger einbezogen. Die Verfahren haben zu
wichtigen Klarstellungen und Ergänzungen geführt.
Empfehlungen der Wirtschaft und anderer Interessengruppen
wurden in den Landesentwicklungsplan aufgenommen. So sollen
beispielsweise nicht nur in den Metropolregionen Ruhr und
Rheinland verstärkt regionale Kooperationen entwickelt
werden, sondern auch in den mittelstandsgeprägten
Wachstumsregionen in Westfalen-Lippe.
Weiterhin ist
festgehalten, dass die digitale Infrastruktur flächendeckend
auszubauen ist. Dieser flächendeckende Breitbandausbau ist
ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Leitentscheidung
Garzweiler Das Kabinett hat die Leitentscheidung zur Zukunft
des rheinischen Braunkohlereviers/Garzweiler II beschlossen.
Der geltende Braunkohleplan Garzweiler II aus dem Jahr
1995 sieht noch die Umsiedlung des Ortes Holzweiler vor, da
hier in den Jahren nach 2030 Braunkohle gewonnen werden
sollte. Der langfristig erkennbare Rückgang der
Braunkohleverstromung hat aber eine Neubewertung der
Notwendigkeit des ursprünglich geplanten
Umsiedlungsverfahrens erforderlich gemacht.
Minister
Lersch-Mense: „Mit der jetzt getroffenen Leitentscheidung
ist auch verbunden, dass Braunkohlenabbau im rheinischen
Revier weiterhin erforderlich ist. Die Tagebaue Hambach und
Inden bleiben unverändert. Der Tagebau Garzweiler wird so
verkleinert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung
Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden müssen.
Es wird eine positive Entwicklung von Holzweiler
gewährleistet werden.“ Der Abbaubereich des Tagebaus
wird so verändert, dass eine Insellage vermieden wird und
der Tagebau nur von zwei Ortsseiten an Holzweiler
heranrückt. Als Mindestabstand zur Abbaugrenze werden 400
Meter festgelegt. Minister Remmel: „Erstmals wird nun
aufgrund der veränderten energiepolitischen Grundannahmen in
Deutschland ein Braunkohleplan verkleinert. Wir sind uns
einig, dass ab den 2020er Jahren der Bedarf deutlich
zurückgeht und haben darauf gemeinsam reagiert. Im
Vordergrund stand, dass die Menschen in Holzweiler nicht
ihre Heimat verlieren. Der jetzt festgehaltene
Mindestabstand von 400 Metern ist aus unserer Sicht ein
tragfähiger Kompromiss.“
Die weitere Umsetzung der
Leitentscheidung erfolgt im Braunkohlenausschuss bei der
Bezirksregierung Köln und wird einige Jahre in Anspruch
nehmen. Weitere Information zum Landesentwicklungsplan und
zur Leitentscheidung finden Sie auf der Homepage der
Landesregierung: www.land.nrw/de/thema/landesplanung Im
Anhang finden Sie die vier Leitsätze zur Leitentscheidung
für das rheinische Braunkohlenrevier. Vier Leitsätze der
neuen Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier
Entscheidungssatz 1: Erfordernisse
einer langfristige Energieversorgung Braunkohlenabbau ist im
rheinischen Revier weiterhin erforderlich, dabei bleiben die
Abbaugrenzen der Tagebaue Inden und Hambach unverändert und
der Tagebau Garzweiler II wird so verkleinert, dass die
Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der
Hauerhof nicht umgesiedelt werden. Entscheidungssatz
2: Umwelt: Wasserwirtschaft (Restsee),
Naturschutz, Geologie, Boden Der Restsee ist westlich einer
A 61 neu, angrenzend an das unverritzte Gebirge und ohne
Kontakt zu ungekalkten Kippenbereichen unter Wahrung einer
naturnahen Gestaltung, zu planen. Der Restsee ist dabei in
kompakter Form und mit möglichst großer Tiefe zu planen. Die
Tagebauböschungen einschließlich der Restseeböschungen sind
dauerhaft standsicher zu dimensionieren und zu gestalten.
Entscheidungssatz 3: Holzweiler lebenswert
erhalten Um eine positive Entwicklung von
Holzweiler zu gewährleisten, ist der Abbaubereich des
Tagebaus Garzweiler II so zu verkleinern, dass der Tagebau
an Holzweiler nur von zwei Ortsseiten heranrückt und eine
Insellage vermieden wird. Dabei ist ein Mindestabstand von
400 m zur Abbaugrenze zu gewährleisten. Eine direkte
Anbindung an Kückhoven und Erkelenz ist zu gewährleisten,
soweit möglich soll die L 19 erhalten bleiben. Der
Uferbereich des Restsees ist so zu modellieren, dass eine
Zwischennutzung des Sees während des Füllvorgangs möglich
ist. Bei den vom Abbau betroffenen Höfen ist die Existenz
der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten.
Entscheidungssatz 4: Strukturwandel im rheinischen
Revier in örtlicher und regionaler Zusammenarbeit
Entwicklungsperspektiven für das rheinische Revier sind
ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam
zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im
rheinischen Revier weiter begleiten.
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Innenminister Jäger: Asylverfahren werden
beschleunigt, Zahl der Abschiebungen soll verdoppelt werden
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Düssedorf/Duisburg, 15. Juni 2016 - Die
Flüchtlingszahlen in NRW haben sich stabilisiert. „Im Mai
kamen nur noch rund 5.000 Flüchtlinge nach NRW“, sagte
Innenminister Ralf Jäger. Im Januar waren es noch fast
20.000. „Das ist ein Trend, der sich in den letzten Wochen
und Monaten verstetigt hat.“ Insgesamt hat sich die
Situation in den verschiedenen Bereichen der aktuellen
Flüchtlingspolitik in NRW wie folgt entwickelt: Mehr
Abschiebungen Die Zahl der Ausreisen aus NRW soll nach
Angaben des Innenministers in diesem Jahr verdoppelt werden.
Bereits bis Ende April konnten 8.531 abgelehnte Asylbewerber
in ihre Heimatländer abgeschoben werden oder ihre
freiwillige Ausreise wurde bewilligt. Zum Vergleich: 2015
gab es insgesamt 4.395 Abschiebungen und 11.447 freiwillige
Ausreisen. Möglichst schnell abgeschoben werden sollen vor
allem straffällige Algerier und kriminelle Marokkaner, die
sich als Syrer ausgeben. „Die meisten von denen sind 2015
nach Deutschland eingereist“, sagte Jäger. Damit das
gelingt, müsse das Rücknahme-Abkommen des Bundes aber
dringend nachgebessert werden. „So ist es jedenfalls
nicht praktikabel. Das werde ich auch bei der
Innenministerkonferenz noch einmal thematisieren.“ Marokko
etwa hat in diesem Jahr weniger als 20 Landsleute aus NRW
wieder aufgenommen. Zurückgebracht werden dürfen Marokkaner
und Algerier nur per Linienflug. Und maximal zu viert auf
einem Flug. Selbst diese Zahl indes wird nicht erreicht. In
den Maschinen sitzen meist mehr Begleiter als abgelehnte
Asylbewerber. Denn die Zwangs-Passagiere werden von der
Fluggesellschaft als potenziell gewalttätig eingeschätzt.
„Tatsächlich wissen die meisten, dass sie - wenn sie
randalieren - nicht mitgenommen werden. Das nutzen sie auch
aus“, beschrieb Jäger die schwierige Situation. „Geht die
Abschiebung in diesem Tempo weiter, brauchen wir über 20
Jahre, um alle abgelehnten Marokkaner und Algerier wieder
abzuschieben.“
Weniger Unterkünfte Derzeit
gibt es landesweit 69.000 Plätze in Flüchtlingsunterkünften.
Ziel ist es, diese Zahl auf 50.000 zu reduzieren. Davon
sollen 35.000 aktiv und 10.000 auf Abruf genutzt werden.
5.000 Plätze dienen als stille Reserve, um auf Veränderungen
bei den Flüchtlingszahlen schnell und flexibel reagieren zu
können. „Wir brauchen ein regional ausgewogenes und
wirtschaftliches System, damit das gelingt“, erklärte Jäger.
Zuweisungen nicht mehr nur an Dispenskommunen Fünf
Kommunen - Düsseldorf, Köln, Essen, Duisburg und
Krefeld - konnten aufgrund von Überlastung ihre
Quoten zur Aufnahme von Flüchtlingen zunächst nicht
erfüllen. Diesen Dispenskommunen wurden deshalb zuletzt
verstärkt Flüchtlinge zugewiesen. Die Unterschiede zu
den übrigen Kommunen in NRW sind so in den letzten Monaten
deutlich geringer geworden. „Es ist uns gelungen, die
Unwucht im System zu beseitigen und für mehr Gerechtigkeit
zu sorgen“, erklärte der Minister.
Ab Mitte Juli
wird es auch wieder Zuweisungen in andere Kommunen geben,
wenn sie eine Erfüllungsquote von weniger als 90 Prozent
haben. Die Bezirksregierung Arnsberg wird dazu Gespräche mit
den betroffenen Kommunen führen und Zielvereinbarungen für
die Aufnahme vor allem von Flüchtlingen mit
Bleibeperspektive treffen. „Diese Menschen können dann
schnell in die Kommunen integriert werden“, betonte Jäger.
Schnellere Asylverfahren in NRW Bis Ende September
2016 sollen in NRW alle Asylsuchenden einen Asylantrag
gestellt haben und erkennungsdienstlich erfasst worden sein.
Nach Angaben der Kommunen warten bislang rund 109.000
Personen auf die Eröffnung ihres Asylverfahrens durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Durch den
hohen Flüchtlingszustrom im vergangenen Jahr war eine
lückenlose Registrierung und sofortige Antragstellung
unmöglich. „Das holen wir jetzt zügig nach. Davon
profitieren Land, Kommunen und die Menschen gleichermaßen“,
sagte Jäger. Um die Asylverfahren zu beschleunigen, hat das
Land zur Unterstützung des BAMF ein Konzept entwickelt. „Wir
haben endlich die feste Zusage des Bundesamtes, die dafür
erforderlichen Kapazitäten bereit zu stellen. Das ist ein
dringend notwendiger und lange überfälliger Schritt“,
erläuterte der Minister.
Mehr Geld für Kommunen
Das Land stellt mehr Geld zur Verfügung, um den Kommunen
Aufwendungen für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von
Flüchtlingen zu erstatten. Der Nachtragshaushalt ist um den
Mehrbedarf in Höhe von rund 166 Millionen Euro ergänzt
worden. Der Etat sieht 2016 damit insgesamt über zwei
Milliarden Euro für die so genannte FlüAG-Pauschale vor.
Der Mehrbedarf wurde anhand der Bestandszahlen am 1. Januar
2016 errechnet. „Wir sind damit den Forderungen der
Kommunalen Spitzenverbände nachgekommen und sorgen für
Planungssicherheit. Das Land ist ein fairer Partner“,
betonte Jäger. Die Kommunen hätten, so der Minister weiter,
bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation Unglaubliches
geleistet. „Das wird vom Bund leider nicht genügend
gewürdigt.“
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Der Landtag beschloss
Wiedereinführung der Sperrklausel
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Düsseldorf/Duisburg, 10. Juni 2016
-
In der dritten Lesung wurde das
Kommunalvertretungsstärkungsgesetz mit der nötigen
Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten heute beschlossen. Damit
wird die 1999 abgeschaffte Sperrklausel bei Kommunalwahlen
wieder eingeführt und in die NRW-Verfassung aufgenommen. Das
heißt: Nur wer mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen
erhalten hat, darf demnach in den Rat einziehen.
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Asylverfahren sollen endlich beschleunigt werden |
Bis Ende September 2016 sollen
in NRW alle Asylsuchenden einen Asylantrag gestellt haben
und erkennungsdienstlich erfasst worden sein.
Düsseldorf/Duisburg, 7. Juni 2016 - Nach Angaben der
Kommunen warten bislang rund 109.000 Personen auf die
Eröffnung ihres Asylverfahrens durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF). Um die Asylverfahren zu
beschleunigen, hat das Land zur Unterstützung des BAMF ein
Konzept entwickelt. „Wir haben endlich die feste Zusage
des Bundesamtes, die dafür erforderlichen Kapazitäten
bereit zu stellen. Das ist ein dringend notwendiger und
lange überfälliger Schritt“, sagte Innenminister Ralf
Jäger. Seit April 2016 sind alle Menschen, die in
Landeseinrichtungen leben, registriert und
erkennungsdienstlich behandelt. Das von der
Bezirksregierung Arnsberg erarbeitete Konzept sieht vor,
dass Asylsuchende, die wegen der hohen Flüchtlingszahlen
2015 den Kommunen zugewiesen werden mussten und bislang
noch keinen Asylantrag beim BAMF stellen konnten, künftig
von den Ausländerbehörden gemeldet werden. Ihre
Asylanträge werden dann in den BAMF-Ankunftszentren und
Außenstellen bearbeitet. Die Registrierstellen des
Landes in Herford, Münster und Niederaußem unterstützen
bei der erkennungsdienstlichen Erfassung. An- und Abfahrt
der Antragsteller zu den Ankunftszentren und Außenstellen
des BAMF werden von der Bezirksregierung Arnsberg und den
Kommunen organisiert. Untergebracht werden sie in
Landeseinrichtungen. Das Land trägt die Kosten.
Durch den hohen Flüchtlingszustrom im vergangenen Jahr war
eine lückenlose Registrierung und sofortige Antragstellung
unmöglich. „Das holen wir jetzt zügig nach. Davon
profitieren Land, Kommunen und die Menschen
gleichermaßen“, sagte Jäger. Ziel des neuen
Konzeptes ist es, das die Menschen innerhalb eines Tages
ihren Asylantrag stellen und am selben Tag dazu angehört
werden. Mehr BAMF-Sachbearbeiter und aktuell weniger
Flüchtlinge machen schnellere Entscheidungen jetzt
möglich. „Damit die Menschen, die auf eine Zukunft in
Deutschland hoffen, schnell Gewissheit haben, ob sie
hierbleiben dürfen oder ausreisen müssen“, so Jäger.
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Tag gegen Lärm mit dem Motto
„So geht leise!“ |
Düssedlorf/Duisburg, 27. April 2016 - Lärm ist eines der großen
Probleme der mobilen Gesellschaft: Er schadet unserer
Gesundheit und kostet Lebensqualität. In
Nordrhein-Westfalen sind etwa 1,4 Millionen Menschen
gesundheitsschädlichen Lärmpegeln durch den Verkehr
ausgesetzt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes fühlen sich
54 Prozent der Bevölkerung allein durch Straßenverkehr
gestört oder belästigt. Lärm beeinträchtigt dabei nicht
nur unser Wohlbefinden, sondern kann nachweisbare
gesundheitliche Folgen haben. Auch im schulischen
Umfeld ist Lärm allgegenwärtig – seien es hohe Schallpegel
im Klassen- oder Pausenraum, die Stöpsel mit lauter Musik
auf dem Hin- oder Nachhauseweg oder auch der Verkehrslärm
der angrenzenden Straße. Neben Schäden am Gehör, die durch
Einwirkung sehr hoher Schallpegel entstehen, können auch
leisere, aber störende Geräusche langfristig zu
gesundheitlichen Schäden führen. Lärmfolgen sind
Reizbarkeit, Schlafstörungen, Konzentrations- und
Kommunikationsstörungen.
Lärm
löst aber auch Stress aus und kann daher langfristig zu
einer Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems beitragen. Die
NORAH-Kinderstudie aus dem Jahr 2014 kommt beispielsweise
zu dem Ergebnis, dass Kinder in stark von Fluglärm
belasteten Gebieten langsamer lesen lernen als in ruhigen
Lagen. Die Studie hat gezeigt, dass es durch den Fluglärm
zu erheblichen Störungen im Unterricht kommt, die die
Arbeit der Lehrer beträchtlich beeinträchtigt. Die
Eltern fluglärmbelasteter Kinder gaben häufiger an, dass
bei ihrem Kind eine Sprech- oder Sprachstörung ärztlich
diagnostiziert wurde und dass ihr Kind derzeit ärztlich
verordnete Medikamente einnimmt. Der Tag gegen Lärm mit
dem Motto „So geht leise“ findet heute zum 19. Mal in
Deutschland statt. Bundesweit nutzen verschiedene Verbände
und Organisationen den Aktionstag, um auf das Lärmproblem
aufmerksam zu machen. Zu diesem Anlass finden heute im
Rahmen des Aktionsbündnisses „NRW wird leiser“ eine
NRW-weite Schulaktion zum Tag gegen Lärm statt. Mehr als
50 Schulen aus ganz NRW haben sich auf Initiative des
NRW-Umweltministeriums als Aktionsschule angemeldet, um
sich mit den Themen Schall, Hören und Lärm auseinander zu
setzen. Den Schulen wurden hierzu Materialien und ein
Schallpegelmessgerät zur Verfügung gestellt. Die
Dokumentationen der Schulen werden später auf der
Internetseite zum Aktionsbündnis veröffentlicht. Die
Schulaktion wird durch das NRW-Schulministerium
unterstützt. Umweltminister Johannes Remmel: „Lärm
kann auch krank machen, und das schon im Kindesalter.
Neben der notwendigen Minderung des Umgebungslärms kann
auch jeder selbst etwas zur Lärmminderung im Alltag
beitragen.“ Darüber hinaus sind die Wanderausstellung „NRW
wird leiser“ des NRW-Umwelt-ministeriums und zwei
Umweltbusse „Lumbricus“ der Natur- und
Umweltschutz-Akademie NRW heute in Mülheim a.d.R.
stationiert, um den Schülerinnen und Schülern der
anliegenden Schulen aufzuzeigen, welche Bedeutung der Lärm
für Gesundheit und Wohlbefinden hat. Die
Wanderausstellung informiert über praktische Möglichkeiten
jedes Einzelnen, Lärm zu vermindern oder zu vermeiden und
damit sich selbst, seine Familie und seine Nachbarn vor
Lärm zu schützen. Sie wird von der Natur- und
Umweltschutz-Akademie NRW betreut und kann dort von
Kommunen, Kreisen, Schulen, Vereinen, Verbänden,
Unternehmen und Institutionen kostenfrei ausgeliehen
werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
www.nrw-wird-leiser.de Pünktlich zum Tag gegen Lärm hat
das Umweltministerium die Broschüre „Besser leben mit
weniger Lärm“ überarbeitet und neu herausgegeben. Die
Broschüre kann heruntergeladen werden unter:
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/broschuere
_besser_leben_mit_laerm.pdf Sie informiert über die
Bedeutung des Lärmschutzes für die Gesundheit und gibt
Tipps, wie jeder freiwillig zur Lärmminderung beitragen
kann.
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NRW-Umweltministerium hat Erlass zum Freizeitlärm
veröffentlicht |
Düsseldorf/Duisburg, 25. April 2016 - Das nordrhein-westfälische
Umweltministerium wird am Dienstag, 26. April, den
geänderten Erlass zum Umgang mit Freizeitlärm
veröffentlichen. Dieser wurde zuvor ausführlich mit den
betroffenen Kreisen erörtert und abgestimmt. Zentraler
Punkt der Neuregelung ist die Erhöhung der Zahl der
sogenannten seltenen Veranstaltungen wie Schützen- und
Volksfeste von zehn auf 18. Die Kommunen erhalten damit
die Möglichkeit, flexibler Veranstaltungen, bei denen eine
Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen ist, zu
genehmigen. Die Immissionsrichtwerte als zentrale
Beurteilungsmaßstäbe behalten ihre Gültigkeit. Damit
bleibt der notwendige Anwohnerschutz gewahrt. "Der
Erlass verfolgt das Ziel, einen Ausgleich zwischen den
Interessen an Freizeitgestaltung und dem Bedürfnis nach
Ruhe zu finden. Mit der Änderung des Erlasses kommen wir
dem Wunsch der Kommunen nach mehr Flexibilität bei der
Genehmigung von Veranstaltungen nach", sagte
NRW-Umweltminister Johannes Remmel. "Die bisherige Praxis
für volkstümliche Veranstaltungen und insbesondere
Schützenfeste bleibt damit nicht nur bestehen, sondern
kann in der Handhabung erweitert werden." Kommunen, die
über eine Ausweitung von Veranstaltungen nachdenken, wird
empfohlen, dies in einem entsprechenden Konzept
darzustellen, in dem Art und Anzahl der geplanten
Veranstaltungen aufgeführt sind und an dem sich die
Öffentlichkeit beteiligen kann. Den Kommunen verbleibt
damit ein weiter Spielraum, um auf die jeweilige örtliche
Situation bezogen für einen angemessenen Ausgleich der
unterschiedlichen Belange zu sorgen. An den
Immissionsrichtwerten, die als zentrale
Beurteilungsmaßstäbe dienen und die bereits Grundlage des
derzeitig geltenden Freizeitlärmerlass aus dem Jahr 2009
sind, wird sich nichts ändern.
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Erfahrener Polizist wird
neuer Direktor des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche
Dienste in Duisburg |
Düsseldorf/
Duisburg, 05. April 2016 - Rainer Pannenbäcker, Leitender
Kriminaldirektor im Ministerium für Inneres und
Kommunales, übernimmt die Leitung des Landesamtes für
Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg. Das hat
die Landesregierung auf Vorschlag von Innenminister Ralf
Jäger in ihrer heutigen Kabinettsitzung entschieden.
"Rainer Pannenbäcker hat die NRW-Polizei in über 40
Dienstjahren aus sehr vielen Blickwinkeln kennengelernt.
Er wird beim LZPD einen hervorragenden Job machen", sagte
Jäger.
Pannenbäcker
tritt am 11. April die Nachfolge von Jürgen Mathies an,
der im Januar Polizeipräsident von Köln und Leverkusen
wurde. Rainer Pannenbäcker begann seine Kariere 1975 als
Streifenpolizist in Essen. 1984 wechselte er zur
Kriminalpolizei. Seit 1992 übernimmt der 57-Jährige
Führungsverantwortung. Zuletzt leitete er das Referat
Polizeilicher Staatsschutz im Innenministerium. Bereits
von 2009 bis 2012 war Pannenbäcker Abteilungsleiter im
LZPD. Er kennt sich deshalb in dieser Behörde gut aus.
"Das ist für mich ein Vorteil. Es ist ein bisschen wie
nach Hause kommen", sagte der gebürtige Essener. "Ich
weiß, dass mich eine gut aufgestellte Behörde mit
engagierten Mitarbeitern erwartet und freue mich darauf,
an so zentraler Stelle die zu-künftige Entwicklung der
nordrhein-westfälischen Polizei mit zu gestalten." Das
LZPD mit Hauptsitz in Duisburg ist mit seinen rund 1.300
Beschäftigten und weiteren Standorten in Bochum, Brühl,
Köln, Linnich, Lünen, Selm und Wuppertal zentrales
Service- und Logistikzentrum für die NRW-Polizei. Als
landesweite Beschaffungsbehörde und IT-Dienstleister für
die Polizeibehörden hat das LZPD im Jahr 2015 etwa 190
Millionen Euro, beispielsweise in den Digitalfunk,
IT-Infrastruktur, Kraftfahrzeuge und Bekleidung,
investiert. Darüber hinaus unterstützt das LZPD die
Polizeibehörden bei der täglichen Einsatzbewältigung sowie
in Fragen der Führung und Steuerung von Organisationen.
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NRW trifft nach Anschlägen in Brüssel die notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen |
Minister Jäger: Keine
konkreten Hinweise auf geplante Anschläge in Deutschland
Minister Lersch-Mense: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Landesvertretung Brüssel wohlauf. Vertretung bleibt
bis nach Ostern geschlossen.
Düsseldorf/Duisburg, 22. März 2016 -Das Ministerium für
Inneres und Kommunales und der Minister für
Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der
Staatskanzlei teilen mit: NRW-Innenminister Ralf Jäger
verurteilt die Terroranschläge in Brüssel als
„hinterhältig und unglaublich brutal. Die Terroristen
haben zeitgleich an mehreren Anschlagszielen wahllos
Menschen getötet und verletzt. Diese feigen Anschläge
gelten nicht Brüssel, sondern Europa. Unser Mitgefühl gilt
jetzt den Opfern und ihren Familien.“
NRW-Europaminister Franz-Josef Lersch-Mense schloss sich
dem an und ergänzte: „Die menschenverachtenden, grausamen
Anschläge von Brüssel haben uns tief erschüttert. Wir
trauern um die Opfer.“ Minister Lersch-Mense, der zum
Zeitpunkt der Anschläge auf dem Weg nach Brüssel war, hat
dem belgischen Botschafter das Mitgefühl und die
Solidarität der Landesregierung übermittelt. „Wir sind
alle erleichtert, dass die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter unserer Landesvertretung in Brüssel und ihre
Angehörigen wohlauf und in Sicherheit sind.”
Bis
nach Ostern wird die NRW-Landesvertretung aus
Sicherheitsgründen nun geschlossen. Die
Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen in einem
engen Informationsaustausch. Die Landesregierung nimmt die
Gefährdungslage sehr ernst und hat weitere notwendige
Sicherheitsmaßnahmen veranlasst. Dazu gehören verstärkte
offene und verdeckte Schutz- und Kontrollmaßnahmen sowie
der Schutz von öffentlichen belgischen Einrichtungen.
„Polizei und Verfassungsschutz in NRW sind nach den
Anschlägen in Brüssel besonders wachsam“, betonte Minister
Jäger. „Die notwendigen Kräfte sind sensibilisiert und
einsatzbereit. Wir wissen, dass auch Deutschland im
Fadenkreuz des internationalen Terrorismus steht.“ Es gebe
jedoch derzeit keine konkreten Hinweise auf bevorstehende
Anschläge. „Wir lassen uns nicht einschüchtern“, so der
Innenminister. Weltoffenheit und Toleranz dürften dem
„feigen Anschlag“ mutmaßlicher Islamisten nicht geopfert
werden.
NRW-Innenminister ordnet
Trauerbeflaggung wegen Terroranschlägen in Brüssel an
NRW-Innenminister Ralf Jäger hat wegen
der terroristischen Anschläge am 22. März 2016 in Brüssel
für diesen Mittwoch Trauerbeflaggung angeordnet. „Damit
nehmen wir in NRW Anteil an den schrecklichen Ereignissen
in Belgien. Wir bringen unsere Solidarität zum Ausdruck
und gedenken der Opfer der Terroranschläge in Brüssel. Es
handelt sich um einen feigen Angriff auf unsere
demokratischen Werte in Europa“, erklärte Innenminister
Jäger. Die Trauerbeflaggung gilt für alle Dienstgebäude
des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der
übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen
Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
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Fußball-Europameisterschaft 2016: NRW-Umweltministerium
macht den Weg frei für Public-Viewing |
Düsseldorf/Duisburg, 09. März 2016 -
Wie bei sportlichen Großereignissen in der Vergangenheit
gibt es auch für die Übertragung von Spielen der
diesjährigen Fußball-Europameisterschaft (10.06. -
10.07.2016) auf Großbildleinwänden grünes Licht. Die
Landesregierung hat in einem Erlass klar gestellt, dass
Public-Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt ist. Die
Entscheidung darüber treffen die Behörden vor Ort. Mit
entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen
fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen
Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen.
"Das gemeinsame Erleben der Fußballspiele auf den
Public-Viewing-Veranstaltungen war während der letzten
Fußball-Weltmeisterschaft ein großer Erfolg. Solche
Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den
Spielen der Europameisterschaft in Frankreich ermöglichen.
Das Ruhebedürfnis der Anwohner darf dabei aber nicht unter
den Tisch fallen, besonders bei späten Spielen und an
Werktagen", sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel.
Der gemeinsame Erlass mit dem Innenministerium und
Sportministerium regelt, was beim Public Viewing möglich
ist: Welche Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22.00 Uhr
gemacht werden können und wie das Ruhebedürfnis der
Anwohner ausreichend berücksichtigt wird. Der Gebrauch
lauter Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder
Trillerpfeifen sollte bei diesen Veranstaltungen
allerdings unterbleiben. "Hiervon gehen Lärmbelastungen
aus, die gesundheitsgefährdend und belästigend für
Mitmenschen sein und Notfalldurchsagen übertönen können.
Deshalb ist die Benutzung solcher Geräte in Menschenmengen
auszuschließen", betonte Minister Remmel.
NRW legt Beschwerde gegen belgische Atomkraftwerke
ein - Gutachten sieht erhebliche rechtliche Verfehlungen
bei der Laufzeitverlängerung für belgische Atomkraftwerke
Düsseldorf/Duisburg, 08. März 2016 -Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit
Rheinland-Pfalz Beschwerde gegen den Betrieb der
umstrittenen Atomkraftwerke in Belgien bei der
Europäischen Kommission und bei den Vereinten Nationen
einlegen. Das Landeskabinett hat dazu heute in seiner
Sitzung den Weg frei gemacht. "Doel 1 und 2 sowie Tihange
1 sind umstrittene Alt-Reaktoren, deren Laufzeiten ohne
förmliche Beteiligung der Nachbarstaaten weit über die
geplante Lebensdauer von 40 Jahren hinaus verlängert und
bei der die Gewinnmaximierung vor das Vorsorgeprinzip
gestellt wurde", sagte Umweltminister Johannes Remmel.
"Zusammen mit Rheinland-Pfalz würden wir in NRW zu den
potentiell erheblich betroffenen Gebieten gehören, wenn es
bei den Uralt-Reaktoren zu einem nuklearen Ernstfall kommt
und radioaktive Stoffe frei gesetzt werden", kritisierte
Minister Remmel weiter. "Wir haben erheblichen Zweifel
nicht nur an der Betriebssicherheit, sondern auch, ob die
Laufzeitverlängerung durch die belgische Regierung mit
europäischem und internationalen Recht vereinbar ist.
Deshalb legen wir zusammen mit Rheinland-Pfalz die
Beschwerden ein." Wirtschaftsminister Garrelt Duin
sagte: "Nach der Pannenserie in den belgischen
Atomkraftwerken sind wir gemeinsam mit der
rheinland-pfälzischen Landesregierung sehr beunruhigt und
teilen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in der
Städteregion Aachen und in den Niederlanden. Die
Laufzeitverlängerung ist ein Irrweg. Die Reaktorblöcke
müssen vom Netz. Endgültig." Die belgischen
Atomkraftwerke Doel 1, Doel 2 und Tihange 1 wurden bereits
zwischen 1974 und 1975 in Betrieb genommen und sollten
nach belgischem Recht eigentlich 2015 vom Netz gehen.
Durch eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung wurde die
Laufzeit der Reaktoren bis 2025 verlängert. Ein von
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gemeinsam im
Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt nun zum Ergebnis,
dass es sich bei den Laufzeitverlängerungen faktisch um
erhebliche Änderungen der ursprünglichen Genehmigungen
handelt, für die nach Europäischen Richtlinien und der so
genannten ESPOO-Konvention eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich gewesen
wäre. An einem solchen Verfahren hätten unter
Beachtung des grenzüberschreitenden Charakters auch die
Nachbarstaaten beteiligt werden müssen. "Dies wurde jedoch
von Belgien unterlassen", kritisierte Minister Remmel. Mit
der Beschwerde wollen Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz erreichen, dass die EU-Kommission prüft,
ob eine Vertragsverletzung vorliegt und daher ein
entsprechendes Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden
muss.
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NRW wählt wieder am Muttertag - Landesregierung bestimmt
den 14. Mai 2017 |
Düsseldorf/Duisburg, 08.03.2016 - „Die
nächste Wahl des nordrhein-westfälischen Landtags wird am
14. Mai 2017 stattfinden“, erklärte Innenminister Ralf
Jäger nach der Kabinettsitzung in Düsseldorf. „Die
Landesregierung hat den Termin für den 17. Landtag in NRW
- wie immer ein Sonntag - bestimmt, weil die Neuwahl des
Landtags nach der Landesverfassung im letzten Quartal der
laufenden Wahlperiode stattfinden muss.“ Der Muttertag
am 14. Mai 2017 erfüllt diese Voraussetzung und wahrt
einen angemessenen Abstand zu den Osterferien Mitte April
und den langen Feiertagswochenenden im Frühjahr. Dies
kommt sowohl den Wählerinnen und Wählern als auch den
Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten
zugute, die sich zur Wahl stellen. „Der Wahltermin
ermöglicht eine umfassende Information der Wählerinnen und
Wähler. So schaffen wir die Grundlage für eine hohe
Wahlbeteiligung“, unterstrich Minister Jäger. Die im
Landtag vertretenen Parteien wurden im Vorfeld der
Terminbestimmung beteiligt und haben der Wahl am 14. Mai
2017 zugestimmt. Die beiden vergangenen Landtagswahlen
fanden ebenfalls am Muttertag statt. Damals bestimmte die
Landesregierung den 9. Mai 2010 und den 13. Mai 2012.
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Innenministerium: Kommunen können in diesem Jahr mehr Geld
in ihren Haushalten einplanen |
Das Land wird einen erneut
erhöhten Betrag für die Unterbringung und Versorgung von
Flüchtlingen bereitstellen.
Düsseldorf/Duisburg, 23. Februar 2016 - „Wir rechnen
damit, dass die Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen sich
zum Stichtag 1. Januar 2016 auf rund 200.000 Flüchtlinge
erhöhen wird. Das sind etwa zehn Prozent mehr, als wir
bisher angenommen haben. Diese Entwicklung wird sich
natürlich auch auf die finanzielle Ausstattung der
Kommunen auswirken“, erklärte Innenminister Ralf Jäger.
Bereits zum Jahresbeginn hat das Land die Gelder, die
im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) an die
Kommunen gegeben werden, deutlich aufgestockt. Die
Leistungen stiegen von 1,37 Milliarden Euro auf rund 1,95
Milliarden Euro. Landtag und Landesregierung sind hierbei
davon ausgegangen, dass sich zum 1. Januar 2016 in den
NRW-Kommunen rund 181.000 Flüchtlinge aufhalten würden.
Zusätzlich erstattet das Land in diesem Jahr erstmals den
Kommunen auch Kosten für rund 13.600 geduldete Personen.
„Wir hatten vor Weihnachten mit den kommunalen
Spitzenverbänden verabredet, die geschätzten
Flüchtlingszahlen im neuen Jahr zu überprüfen und
gegebenenfalls den Betrag nochmals zu erhöhen. Wir stehen
zu dieser Verabredung und werden dieses Geld noch in
diesem Jahr auszahlen“, erläuterte Jäger den Hintergrund
seines Erlasses, den er den Bezirksregierungen jetzt
zugeleitet hat. Inzwischen liegen die Meldungen aus den
Kommunen vor. Es wird noch einige Wochen dauern bis die
Überprüfungen beendet sind und die amtliche Zahl
feststeht.
Der Innenminister hat die
Kommunalaufsichtsbehörden aber bereits angewiesen,
Haushaltsplanungen der Kommunen zu akzeptieren, wenn sie
diese Erhöhung der Pauschalen nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz um zehn Prozent schon
berücksichtigen. „Damit erhöhen wir die Planungssicherheit
für die Haushalte der Kommunen“, erläuterte der
Innenminister. Darüber hinaus hat das Land mit den
kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, bei einem weiteren
Anstieg der Flüchtlingszahlen spätestens im Herbst dieses
Jahres Gespräche aufzunehmen und gegebenenfalls erneut
nachzusteuern.
Die Landesmittel werden in diesem
Jahr noch nach einem allgemeinen Schlüssel pauschal auf
die Kommunen verteilt. Im kommenden Jahr wird das Geld
nach der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden
Flüchtlinge ausgezahlt. „Darüber sind wir uns mit den
kommunalen Spitzenverbänden einig. Diese Umstellung auf
eine monatsscharfe Pauschale muss sorgfältig vorbereitet
werden und kann deshalb erst 2017 anlaufen“, stellte der
Innenminister fest.
Hintergrund: 2015 hat sich das Land
mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine veränderte
Abrechnung geeinigt. Anstatt die Flüchtlingskosten
rückwirkend für ein Jahr abzurechnen, wurde der Stichtag
auf den 1. Januar 2016 vorgezogen. Für dieses Jahr erfolgt
die Berechnung der Flüchtlingskosten auf Grundlage einer
Prognose zum Jahresanfang. Hierbei handelte es sich um
einen Wunsch der Kommunen, um eine aktuellere
Flüchtlingszahl bei der Berechnung der FlüAG-Pauschale zu
bekommen. Vereinbart war auch, nach dem 1. Januar die
Pauschale an die tatsächlichen Flüchtlingszahlen
anzupassen. Dementsprechend erhöht das Land bei einer
gestiegenen Flüchtlingszahl den Gesamtbetrag nach dem
FlüAG. Für das Jahr 2017 erfolgt dann auf Wunsch der
Kommunen eine Umstellung auf Pro-Kopf-Abrechnung je
Flüchtling.
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Innenministerium: NRW weitet den
„Aktionsplan Westbalkan“ aus
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Düsseldorf/Duisburg, 26. Januar 2016 -
Nordrhein-Westfalen weitet den „Aktionsplan
Westbalkan“ auf alle Asylsuchenden aus den sicheren
Herkunftsstaaten des Westbalkans aus. Die
dafür vorgesehenen Plätze in den
Landesaufnahmeeinrichtungen werden von 1.200 auf insgesamt
1.700 Plätze aufgestockt. „Das ist ein weiterer wichtiger
Beitrag, der die Kommunen bei der Aufnahme und
Unterbringung von Flüchtlingen entlastet“, erklärte
Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.
Neben Albanien wird das
beschleunigte Verfahren jetzt auch auf Asylsuchende aus
dem Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina
angewendet.
„Der Aktionsplan
zeigt nachhaltig Wirkung. Deshalb machen wir hier weiter“,
stellt Innenminister Jäger fest. Die Zugangszahlen aus den
sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans auch nach NRW
sind deutlich zurückgegangenen. Im September 2015 waren es
noch 4.668 Personen. Im Dezember 2015 waren es nur noch
403 Personen. Bis zum 21. Januar 2016 sind bereits
1.149 Personen bei der Umsetzung des Aktionsplanes
freiwillig aus den Landesaufnahmeeinrichtungen ausgereist.
„Abschiebung ist nicht die einzige Lösung. Das zeigen die
vielen freiwilligen Rückreisen, die wir mit der Beratung
überzeugt haben“, erklärte Jäger. In den bislang
beteiligten fünf Landesaufnahmeeinrichtungen in Bonn-Bad
Godesberg, Willich, Büren, Hövelhof-Staumühle und Bad
Driburg (vorübergehender Standort) beraten die Zentralen
Ausländerbehörden (ZAB) Köln und Bielefeld über die
Vorteile der freiwilligen Rückreise. Dabei werden sie von
den Bezirksregierungen unterstützt. Die Menschen
erhalten Informationen in ihrer Landessprache.
Insbesondere Familien mit Kindern wird so die Möglichkeit
gegeben, freiwillig auszureisen, um eine Abschiebung und
die damit verbundenen Belastungen zu vermeiden. Wenn
humanitäre Gesichtspunkte vorliegen, werden die
Betroffenen vor dem geplanten Abschiebetermin nochmals
unmissverständlich darüber aufgeklärt, dass ihre
Abschiebung zeitnah bevorsteht. Ihnen wird erläutert,
dass davon nur abgesehen werden kann, wenn sie glaubhaft
versichern, freiwillig auszureisen. Der Termin für die
konkrete Rückführung wird den Ausreisepflichtigen nicht
mitgeteilt. Bund und Länder haben einen Aktionsplan
vereinbart, um die Asylverfahren zu beschleunigen sowie
die Gesamtaufenthaltsdauer von Asylbewerbern zu verkürzen,
die aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl
von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger
Schutzquote stammen. In Nordrhein-Westfalen wurden dem
BAMF seit dem 30. September insgesamt über 2.000
Asylsuchende aus den sicheren Herkunftsstaaten des
Westbalkans zur Aktenanlage und Antragsstellung zugeführt.
Bei der Mehrzahl der Personen handelte es sich um
albanische Staatangehörige. Nach Vorprüfung durch
das BAMF waren 1.800 Fälle für ein beschleunigtes
Verfahren sachlich geeignet. In 1.701 Fällen haben die
beteiligten Außenstellen des Bundesamts bis zum 21. Januar
2016 die Anträge abgelehnt. Dabei wurde in
durchschnittlich 2,1 Arbeitstagen über den Antrag
entschieden und der Bescheid zugestellt.
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NRW-Präventionsprogramm "Wegweiser gegen gewaltbereiten
Salafismus" startet in Duisburg und Dinslaken |
Innenminister Jäger:
Jeder verhinderte Einstieg in den extremistischen
Salafismus ist ein Gewinn Pressemitteilungen, Polizei,
Verfassungsschutz
Duisburg, 25. Januar 2016 -
Das erfolgreiche NRW-Präventionsprogramm „Wegweiser -
gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ wird weiter
ausgebaut. Heute wurden die neuen Beratungsstellen in
Duisburg und Dinslaken für den Kreis Wesel eröffnet.
„Die vielen Nachfragen von besorgten Angehörigen, Freunden
und Lehrern zeigen: Das Projekt wird angenommen“, erklärte
NRW-Innenminister Ralf Jäger. Der stetige Ausbau der
Anlaufstellen spiegelt den großen Bedarf wieder. In diesem
Jahr sind weitere Standorte in Köln, Aachen, Essen,
Mönchengladbach, Münster und Ost-Westfalen-Lippe geplant.
„Prävention schützt uns gegen den Terror von morgen“,
sagte der Innenminister. „Wegweiser“ arbeitet bereits
wirksam in NRW. Die Beteiligten berichten über positive
Erfahrungen. In den bisherigen „Wegweiser“-Anlaufstellen
in Düsseldorf, Bochum, Bonn, Wuppertal und Dortmund wenden
sich pro Woche rund 50 Hilfesuchende an die
Beratungsteams. Die Sozialarbeiter betreuen zurzeit rund
90 Jugendlichen besonders intensiv, um ihre
Radikalisierung zu stoppen. „Wir wissen, dass dieser Weg
richtig ist, und werden ihn konsequent fortsetzen“,
unterstrich Jäger. Die „Wegweiser“-Mitarbeiter haben
inzwischen ca. 2.700 mal geholfen. Dabei sind die Fälle,
die telefonisch oder vor Ort in den Beratungsstellen
vorgetragen werden, sehr unterschiedlich. Sie reichen von
einer Beratung am Telefon bis hin zu einer intensiven
Betreuung. Ralf Jäger: „Jeder verhinderte Einstieg in den
extremistischen Salafismus ist ein Gewinn für unsere
offene Gesellschaft.“ „Wegweiser ist als umfassendes
Präventionsprogramm konzipiert“, erläuterte der Minister.
„Es setzt früher an und wirkt breiter als ein
Aussteigerprogramm.“ Persönliche Betreuer vor Ort „weisen
den Weg“. Hilfe bei schulischen Problemen gehört ebenso
dazu wie Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche. „Mir
ist besonders wichtig, dass das Programm vor Ort umgesetzt
wird“, so Jäger. „Dann können die Sozialarbeiter mit ihren
Netzwerkpartnern individuelle und passgenaue Hilfe
anbieten.“ Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link
und der Dinslakener Bürgermeister Dr. Michael Heidinger
dankten dem Innenministerium dafür, dass auch in Duisburg
und Dinslaken "Wegweiser"-Anlaufstellen eingerichtet
wurden. So sagte Link: „Die jüngsten Entwicklungen
machen deutlich, wie wichtig Prävention ist, um den
Einstieg junger Menschen in die salafistische Szene zu
verhindern. Ich bin sehr froh darüber, dass die
Beratungsstelle in Hamborn nun ihre Arbeit aufnehmen
konnte.“ Bürgermeister Heidinger erklärte: „Ich sehe
in ‚Wegweiser‘ einen wichtigen Baustein für unsere
präventive Arbeit gegen den gewaltbereiten Salafismus und
danke der Landesregierung, dass wir und der Kreis Wesel
berücksichtigt wurden. In unserer Stadt gibt es im Rahmen
unserer Präventionsarbeit ein stabiles Netzwerk. Das kann
dadurch optimiert werden.“ Wie wichtig ein umfassender
Ansatz im Kampf gegen den gewaltbereiten Salafismus ist,
haben die jüngsten Anschläge von Paris erneut gezeigt. Der
gewaltbereite Salafismus ist geprägt von einer
gefährlichen lebensverachtenden Ideologie. „Die bundesweit
steigende Anzahl an Salafisten zeigt, dass wir uns noch
lange mit diesem erschreckenden Phänomen auseinander
setzen müssen“, erklärte der NRW-Innenminister. „Diese
Extremisten sind bei uns aufgewachsen. Sie sind Produkt
unserer Gesellschaft. Wir müssen ihnen einen Weg
aufzeichnen, wieder zurück zu finden.“ NRW setzt auf
einen Dreiklang aus Repression, Prävention und
Ausstiegshilfe. „Im Kampf gegen gewaltbereite Salafisten
setzen wir neue Impulse“, erklärte Innenminister Jäger.
Das „Aussteigerprogramm Islamismus“ in NRW richtet sich an
jede Person, die sich aus der islamistischen Szene lösen
will. Es bietet Hilfe beim Ausstieg aus der Szene und
unterstützt bei der Reintegration in die Gesellschaft.
Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme sind dabei
Freiwilligkeit und der eindeutige und unmissverständliche
Wille zum Ausstieg. In über 50 Fällen gab es bereits einen
Kontakt zu potentiellen Aussteigern. Etwa die Hälfte von
ihnen wird bereits durch das Aussteigerprogramm intensiv
begleitet.
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Schriftlicher Bericht des Ministers für Inneres und
Kommunales Ralf Jäger zur Sitzung des Innenausschusses am
21. Januar 2016 |
"Planungsstand bezüglich neuer
Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle
Situation in den Einrichtungen"
Aktuelle Situation Zugänge im Jahr
2015: Bundesweit sind für den Zeitraum vom 01.01. bis
31.12.2015 in EASY (IT- Anwendung des Bundes zur
Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer)
1.091.894 Zugänge von
Asylsuchenden verzeichnet.
Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Zeitraum gemäß
Aufnahmequote von 21,24% (Königsteiner Schlüssel des
Vorjahres 2014, § 45 Abs. 1 AsylG)
231.878
Asylsuchende über das EASY-System zugewiesen.
Die
Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die
Einrichtungen des Landes, aufsuchten, ist jedoch deutlich
größer. Asylsuchende, die über die Aufnah- mequote des.
Königsteiner Schlüssels hinaus die
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar
angelaufen haben und von hier aus in andere Bundesländer
wei tergeleitet wurden (Ex-NRW-Fälle), und
Folgeantragsteller, die in ihre Zuweisungs- kommune aus
dem Er$tverfahren weitergeleitet wurden, waren in den
Landeseinrichtungen zumindest vorläufig unterzubringen und
zu versorgen.
Tatsächlich wurden in den Einrichtungen des Landes im
Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 insgesamt 329.667
Asylbegehrende aufgenommen. Davon sind
227.625 Personen alleine im Zeitraum vom 05.09.2015 bis
zum 31.12.2015 in NRW aufgenommen worden. Der höchste
Wochenzugang in NRW war im Jahr 2015 in der 44. KW (26.10.
bis 01.11.) mit 16.083 Zugängen zu verzeichnen, der
,höchste Tageszugang lag am 15.09.2015 bei 3.266 Personen.
Die Zugänge für NRW im Jahresvergleich, anhand der
Zuweisungen durch die
EASY-Verteilung:
2015: 231.878 + 358,68 % 2014:
50.553 + 100,36 % 2013: 25.231 + 70,83 % 2012:
14.770 + 50,18 %
Die Antragsstatistik des BAMF wird
folgend als Vergleichswert angeführt. Diese weist die Zahl
der im jeweiligen Zeitraum beim BAMF gestellten
Asylanträge aus, unabhängig vom Zeitpunkt der Ankunft der
Asylsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen. Sie ist somit
keine Zugangs-, sondern eine Antragsstatistik und trifft
keine Aussage über die Zahl der tatsächlich in den
Landeseinrichtungen eingetroffenen Perso- nen. Im Jahr
2015 wurden laut BAMF in NRW 77.223.Asylanträgegestellt,
davon 66.758 Erst- und 10.465 Folgeanträge. Dies
entspricht einer Steigerung von 56,7 % gegenüber dem Jahr
2014 mit insgesamt 49.267 Asylanträgen (davon 40.046 Erst-
und 9.221 Folgeanträge). Bundesweit wurden in 2015 476.649
Asylanträge gestellt, da 2 von 441.899 Erst- und 34.750
Folgeanträge (plus 135 % gegenüber 2014 mit insgesamt
202.834).
Aktuelle Zugangsentwicklung: Der
Wochenzugang in der 1. KW 2016 (04. bis 10. Januar) lag
bei 1 0.416 und damit wieder auf einem etwas höheren
Niveau als die Wochenzugänge der beiden Vorwochen mit
8.174 (21. bis 27:12.2015) und 7.219 (28.12.2015 bis
03.01.2016).
Prognosen: Die Prognose des BAMF
vom 20.08.2015 ist nach wie vor die jüngste vorliegende
Schätzung des Bundes uber den erwarteten Zugang. Sie geht
von einem Zugang von bis zu 800.000 in EASY registrierten
Asylbewerbern in der Bundesrepublik im Jahr 2015.aus. Für
NRW hätte dies rund 170.000 Zugänge bedeutet. Diese
Progno- se wurde übertroffen, wie anhand der oben
dargestellten Zugangssituation ersichtlich wird. Eine
Prognose des BAMF für das Jahr 2016 liegt bislang nicht
vor. Unterbringungskapazität und Belegung: Am
12.01.2016 standen dem Land zur Unterbringung der
Asylsuchenden insgesamt 85.193 Unterbringungsplätze zur
Verfügung, die mit 35.582 Personen belegt waren. Die
Regelunterbringungskapazität beträgt mit Stand 12.01.2016
15.464 Plätze: An Notkapazitäten standen zu diesem
Datum 69.729 Plätze zur Verfügung, davon 781 als
Notkapazitäten in 5 EAE und 24 ZUE und 68.948 in insgesamt
265 Notunterkünften. Kapazitätsausbau im Jahr 2015:
Gegenüber dem Stand 15.01.2015, der dem Bericht für
den Innenausschuss am 22.01.2015 zugrunde liegt, wurde die
Regelkapazität von 6.515 Plätzen um weitere 8.949 Plätze
auf 15.464 und damit innerhalb eines Jahres auf das
2,4-fache erhöht. In diesem Zeitraum wurde die Zahl der
EAE von 2 auf 5 und die Zahl der ZUE von 15 auf 24, die
Gesamtzahl der Regeleinrichtungen somit von 17 auf 29
erhöht.
Die Gesamtkapazität wurde gegenüber dem
Stand vom 15.01.2015 von 7.900 Plät- zen um 77.293 auf
85.193 Plätze gesteigert. Statt 9 stehen 265
Notunterkünfte zur Verfügung. Wie bereits berichtet, waren
d.ie enormen Kapazitätserhöhungen der vergangenen Monate
im Bereich der Notunterkünfte aufgrund der bekannten
Zugangsentwicklung zwingend erforderlich, da nicht mehr
alle Flüchtlinge kurzfristig in Zentralen
Unterbringungseinrichtungen sowie
Erstaufnahmeeinrichtungen und den bereits bestehenden
Notunterkünften untergebracht werden konnten. Die
Einrichtung dieser großen Zahl an weiteren Notunterkünften
in kurzer Zeit war nur möglich aufgrund der Unterstützung
durch die Kommunen, die für das Land eine Vielzahl der
Notunterkünf te in Betrieb genommen haben.
Die nachfolgende Tabelle enthält
die Regeleinrichtungen aufgeschlüsselt nach EAE und ZUE.
Es wird sowohl die Regel-, als auch die
Notbelegungskapazität (sofern vorhanden) dargestellt.
Kapazität und Belegung der 265 Notunterkünfte (Stand
12.01.2015) werden in der Summe angegeben:
|
Stellungnahme der
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg zur Einführung
einer Sperrklausel in Höhe von 2,5 % bei Kommunalwahlen
|
Gesetzentwurf von SPD, CDU und Bündnis
90/DIE GRÜNEN
Düsseldorf/Duisburg, 11. Januar 2016 - Die Einführung
einer Sperrklausel in Höhe von 2,5 % bei Kommunalwahlen in
Nordrhein-Westfalen wird nachdrücklich begrüßt und
unterstützt.
mehr
Anmerkung der BZ-Redaktion:
Nach wie vor gilt: Die Politik
muss dem obersten Gericht in NRW nachweisen, dass es duch
die "Zersplitterung des Stadt- oder Gemeinderates" die
politische Arbeit enorm erschwert bzw. gar unmöglich
macht. Die von der SPD und der CDU in Duisburg angewandte
Politik der großen Koalition beweist, dass eine dem
Allgemeinwohl verpflichtende Politik Realität bedeutet,
also in der Praxis funktioniert. Diese Beantragung
beweist einmal mehr, dass die Politik die Bürger wieder
entmündigen möchte. Eine weitere politische Verdrossenheit
im Land würde gefördert und dem extrem politischen
Spektrum weiteren Zulauf verschafft.
Stellungnahme von
Prof. Dr. Hinnerk Wißmann - Lehrstuhl für Öffentliches
Recht, insb. Verwaltungswissenschaften, Kultur- und
Religionsverfassungsrecht
Zum Gesetzentwurf
der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur
Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
und wahlrechtlicher Vorschriften
(„Kommunalvertretungsstärkungsgesetz“) LT-Drs. 16/9795
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Land und 50 Kommunen suchen Finanzierungsinstrumente zur
Integration der Asylbewerber, die bleiben werden |
Düsseldorf, 11.
Januar 2016 - Bei der Veranstaltung im Düsseldorfer
Stadttor heute wurden Finanzierungsinstrumente für die
Kommunen zur Durchführung von Integrationsangeboten,
Sprachkursen und zur Förderung von Wohnraum für
Flüchtlinge vorgestellt. Darüber hinaus tauschten sich die
Kommunalvertreterinnen und -vertreter über bereits
erfolgreiche Projekte aus. Das Projekt
„Willkommenskultur durch interkulturelle
Dienstleistungsstrukturen“ im Kreis Wesel entwickelt zum
Beispiel ein Konzept zur Einschulungsberatung neu
zugewanderter schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher.
Staatssekretär Eumann: „Der Zuzug an Flüchtlingen und
deren erfolgreiche Integration stellt die Kommunen vor
erhebliche Herausforderungen. Es ist der Landesregierung
wichtig, den Kommunen bei der Bewältigung dieser
Herausforderungen zu helfen, und sie mit konkreten
Informationsangeboten über die europäischen
Finanzierungsmöglichkeiten zu unterstützen“.
Integrationsstaatssekretär Thorsten Klute: „Nach der
Aufnahme geht es jetzt um die Integration derer, die
bleiben werden. Die Städte und Gemeinden haben da eine
Schlüsselrolle. Daher setzen wir in NRW mit verschiedenen
Förderangeboten gezielt auf die Stärkung der
Integrationskraft der Kommunen.“ Staatssekretär Eumann
trifft sich seit 2010 regelmäßig mit den kommunalen
Europabeauftragten. Diese Treffen sollen in Zukunft durch
weitere thematische Sonderrunden ergänzt werden. Dazu kann
es gar nicht genug Austausch geben.
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Kölner Polizei muss Vertrauen und Handlungsfähigkeit
zurückgewinnen |
Düssedlorf/Duisburg, 08. Januar
2016 - Innenminister Ralf Jäger hat heute in einem
persönlichen Gespräch dem Kölner Polizeipräsidenten
Wolfgang Albers mitgeteilt, dass er ihn in den
einstweiligen Ruhestand versetzt. „Ich bedanke mich bei
Herrn Albers für seine langjährige, engagierte Tätigkeit
für die NRW-Polizei. Meine Entscheidung ist jetzt
notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und die
Handlungsfähigkeit der Kölner Polizei zurückzugewinnen –
auch mit Blick auf die anstehenden Großveranstaltungen.
Herr Albers hat für meine Entscheidung großes Verständnis
aufgebracht. Das verdient Respekt.“ Innenminister
Jäger: „Die Kölner Polizei hat die wichtige Aufgabe, die
Vorfälle in der Silvesternacht vollständig aufzuarbeiten
und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die Menschen
wollen zurecht wissen, was in dieser Silvesternacht
passiert ist, wer die Täter sind und wie solche Vorfälle
zukünftig verhindert werden können. Die Kölner Polizei
wird ihre Ermittlungsarbeit ungeachtet der heutigen
Entscheidung mit voller Intensität fortführen.“
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NRW-Fahndungskonzept gegen mobile Einbrecher bundesweit
Vorbild |
Duisburger Fahner fassten
albanische Einbrechergruppe - 426.000 Euro Schaden bei 109
Wohnungseinbrüchen Düsseldorf/Duisburg, 06.
Januar 2016 - Als ein besonderes Lob für das
Fahndungskonzept der NRW-Polizei gegen professionelle
Einbrecherbanden bewertete Innenminister Ralf Jäger die
Empfehlung der Innenministerkonferenz an die Bundesländer,
das NRW-Konzept zu nutzen. Im Landeskriminalamt in
Düsseldorf stellten heute Fachleute des LKA und der
Duisburger Polizei die Erfahrungen mit dem Konzept „Mobile
Täter im Visier“ (MOTIV) vor.
Seit dem Start im
August 2013 haben die Experten des LKA 793 mobile
Serieneinbrecher identifiziert. 504 davon waren oder sind
in Haft. Aktuell befinden sich 442 verdächtige
Intensivtäter im Visier der spezialisierten MOTIV-Fahnder
in 16 Schwerpunktbehörden. „Die Kriminalisten werten die
Täterprofile aus und sammeln in enger Abstimmung mit den
Staatsanwaltschaften die nötigen Beweise, um die
Einbrecher möglichst schnell hinter Schloss und Riegel zu
bringen“, erklärte Jäger. Immer mehr Einbrecher sind
bandenmäßig organisiert, schlagen schnell zu und begehen
in kurzer Zeit viele Taten in verschiedenen Städten.
Anschließend verschwinden sie unerkannt über die Grenzen.
„Durch vernetzte Zusammenarbeit haben wir den Druck
auf diese mobilen Intensivtäter massiv erhöht.
Voraussetzung für die jüngsten Fahndungserfolge ist die
gebündelte und akribische Ermittlungs- und Beweisführung.
Gerade wegen der gestiegenen Fallzahlen werden wir hier
konsequent weiterarbeiten“, verdeutlichte Jäger. Weil die
mobilen Intensivtäter weder an Behörden- noch an
Ländergrenzen halt machen, hat die NRW-Polizei ihre
überregionalen Ermittlungen ausgebaut. „Vernetzte
Zusammenarbeit macht uns schneller und effizienter“,
bilanzierte der Innenminister. „Wir arbeiten eng mit der
niederländischen Polizei zusammen.
Seit einem Jahr
ist ein niederländischer Spezialist beim LKA unser
ständiger Ansprechpartner. Durch den koordinierten
Datenaustausch wissen wir, dass 84 MOTIV-Täter, die wir im
Visier haben, auch in den Niederlanden Straftaten begangen
haben. In Belgien sind es 72.“ Hans-Josef Lemper, im
Landeskriminalamt zuständig für die Auswerte- und
Analyseeinheit, schilderte die wichtige Vorarbeit der
Computerexperten: „Es ist uns gelungen, aus 90.000
aufgeklärten Eigentumsdelikten mit rund 50.000 ermittelten
Tatverdächtigen diejenigen heraus zu filtern, die die
meisten Einbrüche begangen haben.“
Der Schlüssel
zum Erfolg besteht aus drei Zahlen: Wer in zwölf Monaten
fünf und mehr Einbrüche in drei verschiedenen
Polizeibezirken begeht, gilt als mobiler Intensivtäter.
Sie herauszufinden verlangt im LKA akribische Detailarbeit
in mehreren Datenbanken, bis die hochkomplexen
Täterprofile zur weiteren Ermittlung an die 16
Schwerpunktbehörden übergeben werden können. Eine von
ihnen ist das Polizeipräsidium Duisburg.
Dieter Kretzer, Chef
der Duisburger Kripo, erläuterte am
Beispiel einer vierköpfigen albanischen Tätergruppe, wie
sein Ermittlungsteam unter anderem genetische
Fingerabdrücke und Werkzeugspuren sicherte. Letztlich
konnten die Duisburger Fahnder mit Hilfe einer richterlich
angeordneten Telefonüberwachung eine erdrückende
Beweislast sammeln. Nachdem die Staatsanwaltschaft
Haftbefehle erwirkt hatte, wurden die Täter mit
Unterstützung eines Spezialkommandos festgenommen. Die
Bilanz der Beutezüge: 426.000 Euro Schaden bei 109
Wohnungseinbrüchen. Innenminister Jäger zeigte sich
zuversichtlich, dass künftig die mobilen Einbrecherbanden
mehr Druck spüren, wenn die anderen Bundesländer ihre
Ermittlungen nach ähnlichem Prinzip strukturieren: „Es ist
der richtige Weg, um diesen Kriminellen die Härte des
Rechtsstaats zu demonstrieren.“
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