BZ-Home BZ-Duisburg Politik NRW Sonderseiten



BZ-Sitemap




Archiv












Archiv 2016
 
Landesregierung und Kommunen stärken das Lernen mit digitalen Medien

Erklärung zur Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“ unterzeichnet
Düsseldorf/Duisburg, 20. Dezember 2016 - Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilen mit: Die Landesregierung und die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen, der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW, haben eine Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ unterzeichnet.
Die Kooperationspartner betonen darin ihre gemeinsame Verantwortung für die Schulen in Nordrhein-Westfalen und erklären übereinstimmend, ihre Anstrengungen zur Verbesserung des Lernens in der digitalen Welt zu verstärken. Das Lernen mit digitalen Medien wird in den Lehrplänen schrittweise fest verankert. Gleichzeitig wollen die Schulträger alle Schulen in den nächsten Jahren an ein leistungsfähiges Breitband anschließen.  

Schulministerin Sylvia Löhrmann betonte, dass es in Nordrhein-Westfalen bereits viele erfolgreiche Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz gibt: „Wir fangen beim Lernen mit digitalen Medien nicht bei null an. So ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, das ein ‚Leitbild für das Lernen im digitalen Wandel‘ erarbeitet hat. Unseren Ansatz haben wir in die Erarbeitung der Strategie der Kultusministerkonferenz für das Lernen mit digitalen Medien eingebracht.
Wir werden den eingeschlagenen Weg konsequent weiter gehen, damit alle Schülerinnen und Schüler die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Das Lernen mit digitalen Medien wird Schritt für Schritt in allen Lehrplänen verankert und alle Schulen werden ein verbindliches Medienkonzept erarbeiten.“  
 Verena Göppert, stellvertretende Geschäftsführerin des Städtetages NRW, betonte: „Der Investitionsbedarf in digitale Technik im Bereich der Schulen ist hoch. Mit dem Förderprogramm ‚Gute Schule 2020‘ unterstützt das Land die Kommunen bei diesen wichtigen, aber auch teuren Investitionen. Das wird helfen, die Chancengerechtigkeit im Bereich des digitalen Lernens zu verbessern. Die Städte werden sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an der Umsetzung des gemeinsam verabredeten Ausbaus der digitalen Infrastruktur an den Schulen beteiligen.“  
Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landeskreistages NRW, erklärte: „Der Landkreistag begrüßt das ausdrückliche Signal der Landesseite, mit dem Programm ‚Gute Schule 2020‘ der gemeinsamen Verantwortung zum Ausbau der nötigen Schulinfrastruktur Ausdruck zu verleihen, um auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Digitalisierung gleichwertige Bildungs- und damit Lebensverhältnisse gerade im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.“  
Claus Hamacher, Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes NRW, wies auf den engen Zusammenhang zwischen Ausstattung und pädagogischen Inhalten hin: „Für die Schulträger ist wichtig, dass die Investitionen in Breitband und Hardware kein Selbstzweck sind, sondern der Umsetzung konkreter pädagogischer Konzepte dienen. Solche Medienkonzepte zu entwickeln, ist nunmehr Aufgabe der Schulen.“  

Die Gemeinsame Erklärung „Schule in der digitalen Welt“ benennt vier Handlungsfelder, in denen die Kommunen und das Land gemeinsame Ziele formulieren und dafür die entsprechenden Ressourcen bereitstellen.  
1. Medienkompetenz und curriculare Entwicklung
•           Das Lernen mit digitalen Medien wird Schritt für Schritt in alle Lehr- und Bildungspläne aufgenommen.
•           Alle Schulen sollen ein pädagogisches Medienkonzept erstellen, die Grundschulen bis Schuljahresende 2018/19, die weiterführenden Schulen bis Schuljahresende 2019/20. Grundlage dafür ist der Medienpass NRW, der verbindlich eingeführt wird.  
2. Infrastruktur und Ausstattung
•           Entsprechend dem Grundsatz „Pädagogik vor Technik“ bilden die Medienkonzepte der Schulen die Basis für die Ausstattungsentscheidungen der Schulträger.
•           Alle Schulen sollen an leistungsfähiges Breitband angebunden werden.
•           Bis 2020 sollen alle Schulträger ihren Schulen ein Angebot zum Einsatz von LOGINEO NRW machen.  
3. Digitale Lernmittel
•           Die Bildungsmedienserver „learn:line NRW“ und „EDMOND NRW“ sollen systematisch erweitert und über LOGINEO NRW verfügbar gemacht werden.
•           Das Land nimmt digitale Schulbücher in das Zulassungsverfahren auf.   4. Beratung und Qualifizierung
•         Die Medienberatung vor Ort in den Städten und Kreisen wird gestärkt. Das Land hat dazu bereits in 2016 die Stellen für Medienberaterinnen und Medienberater auf 60 verdoppelt.
•         In Zusammenarbeit mit dem Breitbandbüro NRW wird ein Schulteam eingerichtet, das die Schulen und Schulträger bei der Anbindung ans Breitband unterstützt.
•         In den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) des Landes wird hierfür die benötigte digitale Infrastruktur aufgebaut und das Ausbildungspersonal durch Qualifizierung vorbereitet. Allein für die technische Ausstattung stellt das Land bis 2020 rund 6,6 Millionen Euro zur Verfügung.  
Die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wird durch einen paritätisch besetzten Beirat unter Moderation und Geschäftsführung der Medienberatung NRW begleitet. Für 2018 ist eine Zwischenevaluation vorgesehen.  
Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ stellt das Land den Kommunen von 2017 bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Schulen zur Verfügung. Ein wichtiges Ziel dieses Investitionsprogramms ist, die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Schulen mit einer modernen IT-Infrastruktur auszustatten und ans Breitband anzuschließen.  

 

 

Erklärung des UN-Generalsekretärs zum Terroranschlag in Berlin

New York/Duisburg, 20. Dezember 2016 - Der Generalsekretär verurteilt den terroristischen Anschlag in Berlin gestern Abend. Er drückt den Familien der Opfer dieser schrecklichen Tat sein tiefstes Mitgefühl aus. Ebenso der Bundesregierung und der deutschen Bevölkerung. Er wünscht den Verletzten eine schnelle Genesung. Der Generalsekretär hofft, dass jeder, der an dieser abscheulichen Tat beteiligt war, rasch zur Rechenschaft gezogen wird. New York, 20. Dezember 2016  

 

NRW-Polizei reagiert mit mehr Präsenz und Wachsamkeit auf Berliner Anschlag

Düsseldorf/Duisburg, 20. Dezember 2016 - NRW-Innenminister Ralf Jäger verurteilt den Terroranschlag in Berlin und trauert um die Toten: „Meine Gedanken sind jetzt bei den Familien der Opfer“, sagte Jäger. „Ziel dieser feigen Tat war es offenbar, wahllos Menschen zu töten und zu verletzen. Menschen, die friedlich einen Weihnachtsmarkt besucht haben, um einige unbeschwerte Stunden zu verleben. Es ist ein schwerer Tag für uns alle“, so der Minister. Obwohl es derzeit keine konkreten Hinweise auf bevorstehende Anschläge gibt, hat die NRW-Polizei noch in der Nacht nach dem Berliner Anschlag mehr Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.
Wo erforderlich, kontrolliert die NRW-Polizei mit Doppelstreifen - zum Beispiel bei Einsätzen zum Schutz von Weihnachtsmärkten und anderen Großveranstaltungen. Die Beamtinnen und Beamten tragen schusssichere Westen und Maschinenpistolen. Neben diesen offenen gibt es auch verdeckte Maßnahmen.
In enger Absprache mit den Kommunen und Veranstaltern wird außerdem geprüft, wo ergänzende technische Vorkehrungen verhindern können, dass Fahrzeuge als Waffen gegen Menschenansammlungen missbraucht werden.
„Die Sicherheitsbehörden unternehmen alles in ihrer Macht stehende, um die Menschen in NRW zu schützen“, betonte Jäger. Hundertprozentige Sicherheit könne es in einer freien Gesellschaft aber nicht geben. „Wir dürfen uns vom Terror nicht unterkriegen lassen“, so der Minister. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Angst und Hass die Überhand bekommen. Es geht jetzt darum, als Gesellschaft zusammenzuhalten.“

 

Umweltminister Remmel und Bauminister Groschek wollen NRW wetter- und klimafest machen - Kabinett hat Starkregenkonzept beschlossen

Düsseldorf/Duisburg, 19. Dezember 2016 - Nordrhein-Westfalen ist durch den globalen Klimawandel häufiger von Starkregenereignissen betroffen, das geht unter anderem aus aktuellen Daten des Landesamtes für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hervor.
Aktuelle Starkregenereignisse wie im Sommer 2016 am Niederrhein oder in Münster 2014 unterstreichen diesen Trend. "Wir müssen NRW auf den Klimawandel insgesamt und auf solche Starkregenereignisse im Besonderen vorbereiten. Das ist eine essentielle Zukunftsaufgabe für Land und Kommunen.", sagte Umweltminister Johannes Remmel anlässlich der Verabschiedung des Starkregenkonzepts. "Mir ist wichtig, dass unsere Städte sich vorbereiten und widerstandsfähiger gegen Starkregenereignisse werden.
Dafür ist eine stärkere Zusammenarbeit in den Verwaltungen nötig. Stadtentwicklung, Bauverwaltungen, Katastrophenschutz sowie Gesundheitsämter bekommen mit dem Konzept einen besseren Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Handlungshilfen und Fördermöglichkeiten, um zielgerichteter und abgestimmter handeln zu können", ergänzte Bauminister Groschek. Im neuen "Konzept Starkregen" werden alle Angebote des Landes NRW zur Bekämpfung von Starkregenereignissen gebündelt.
Es soll unter anderem Regionen und Kommunen helfen, einen Überblick über die rechtlichen Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten zu bekommen, um sich gezielt mit dem Thema Klimawandel und Starkregen auseinanderzusetzen und präventive Maßnahmen ergreifen zu können. So sollen Kommunen widerstandfähiger gegen Extremwetterereignisse werden.
Denn auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wird sich der Klimawandel weiter fortsetzen, selbst eine ambitionierte Klimapolitik, wie auf den Klimakonferenzen von Paris und zuletzt in Marrakesch beschlossen, wird eine weitere Erwärmung zunächst nicht aufhalten können. Das zeigen unter anderem die Klimaszenarien im gerade veröffentlichten Umweltbericht NRW 2016. Die Folgen des Klimawandels werden alle betreffen.
Die möglichen Maßnahmen, die Städte und Gemeinden ergreifen können, um wetter- und klimafest zu werden, sind vielfältig. Zum Beispiel können die besonders aufnahmefähigen Böden kartiert und gezielt offen gehalten werden. Die Aspekte der grünen und wassersensiblen Stadt sollten Kommunen in jedem ihren Planungsprozessen berücksichtigen. So können Kommunen z. B. multifunktionale Flächennutzungen, den Bau von Regenrückhalteräumen oder Dachbegrünungen vorantreiben. Daneben muss klimaangepasstes Bauen noch mehr in den Fokus gestellt werden.
Im Rahmen des Informationsangebotes der Landesregierung ermöglicht das Internetportal www.umwelt.nrw allen Akteurinnen und Akteuren und interessierten Personenkreisen einen zentralen Zugang zu den auf Landesebene vorhandenen Informationen und Fachkenntnissen auch zum Thema Starkregen.
Aktuell betreibt das Land NRW gemeinsam mit der Verbraucherzentrale und der Versicherungswirtschaft eine Kampagne, um Bevölkerung, Unternehmen und Landwirtinnen und Landwirte für das Thema Versicherung gegen Elementarschäden zu sensibilisieren und zu informieren.
Größere Starkregenereignisse Laut Auswertungen des LANUV im Rahmen des Klimafolgenmonitorings haben sich die Jahresdurchschnittstemperaturen seit 1881 in NRW bereits um 1,4°C erhöht - besonders stark in den letzten 60 Jahren. Die jährliche Niederschlagsmenge ist im gleichen Zeitraum um fast 14% gestiegen, mit einer deutlichen saisonalen Ausprägung im Winter.
In den vergangenen zehn Jahren haben größere Starkregenereignisse, wie etwa während des Orkans Kyrill im Januar 2007 oder im Zuge des Tiefdruckgebiets Ela im Juni 2014, Menschenleben gekostet und Schäden in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro allein in NRW verursacht. Im Juli 2014 kam es in Münster zu einem Niederschlag von bis zu 292 l/m² innerhalb von sieben Stunden - etwa dem Vierfachen des durchschnittlichen Monatsniederschlags im Juli. Auch das Jahr 2016 war europaweit von heftigen Starkniederschlägen geprägt. Deutschland war insbesondere durch das "Tief Mitteleuropa" im Mai und Juni 2016 von Starkregenereignissen betroffen.
Die geschätzten Kosten beliefen sich bundesweit auf 1,2 Milliarden Euro. Auch NRW war von dieser Wetterlage betroffen, am stärksten in den Kreisen Wesel und Borken sowie der Süden von Bonn. Hier kam es zu 9000 Schadensmeldungen.
Die geschätzten Schäden beliefen sich auf 20 Millionen Euro. Erst vor ein paar Tagen wurde die spanische Südküste von den heftigsten Regenfällen seit 1989 getroffen, besonders in der Region um Malaga kam es zu starken Überschwemmungen.

- Starkregenkonzept der Landesregierung als Download:  www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/starkregen_
konzept.pdf

- NRW-Umweltbericht 2016: www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?broschueren_id=8067&cHash=5a9fb61d910000bc8be2765cdfe11087

Landwirtschaftsministerium startet Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2017

Düsseldorf/Duisburg, 08. Dezember 2016 - Zum achten Mal sucht das Land Nordrhein-Westfalen Kleingartenvereine, die sich durch beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen auszeichnen. Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat dazu den Landeswettbewerb Kleingartenanlagen 2017 ausgeschrieben, an dem sich Kommunen und Vereine im Land ab sofort beteiligen können.
Der NRW-Wettbewerb ist zugleich die Vorauswahl für den Bundeswettbewerb Kleingartenanlagen.
„Unsere Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen erfüllen vielfältige gesellschaftliche Funktionen als städtische Grünflächen, sind ökologisch wertvolle Refugien und Orte des Natur- und Umwelterlebens. Sie bieten Möglichkeiten der Freizeit und Entspannung, zur Eigenerzeugung von Obst, Gemüse und Blumen und leisten wichtige Beiträge für gesellschaftliche Integration, kulturelle Vielfalt und Stadtkultur“, sagte Johannes Remmel.

Erstmals in 2017 können sich Kommunen auch mit Urban-Gardening-Projekten außerhalb des Kleingartenbereichs vorstellen, sofern sie sich auch parallel mit Kleingartenanlagen bewerben. Damit soll die enge Verbindung zwischen neuen und etablierten Formen der gärtnerischen Aktivitäten in der Stadt unterstützt, die Zusammenarbeit gestärkt und die Vielfalt der Möglichkeiten des urbanen Gärtnerns einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden.
Insgesamt 118.000 Kleingärten in 1.600 Kleingartenanlagen gibt es in NRW, Schwerpunkte sind vor allem die städtisch geprägten Regionen des Ruhrgebiets und der Rheinschiene. Vereine und ihre Mitglieder vollbringen in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden wichtige Leistungen für die Allgemeinheit. Teilnahmeberechtigt am Landeswettbewerb sind alle Städte und Gemeinden in Abstimmung mit ihren kleingärtnerischen Organisationen.
Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2017. Bewertungskriterien sind unter anderem die Einbindung der Anlage in die städtebauliche Entwicklung, das Engagement der Mitglieder für die Integration, ökologische und stadtklimatische Aspekte und hierzu beispielhafte Projekte. Weitere Kriterien sind die Gestaltung und Nutzung einzelner Gärten und die besondere Initiative Einzelner oder von Vereinsgruppen.
Die Anmeldung zum Landeswettbewerb erfolgt durch die jeweilige Kommune in Kooperation mit der örtlichen Kleingärtnerorganisation. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie bei den nordrhein-westfälischen Landesverbänden der Kleingärtner unter www.gartenfreunde-rheinland.de und www.kleingarten.de sowie auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums:
www.umwelt.nrw.de/laendliche-raeume-landwirtschaft-tierhaltung/acker-und-gartenbau/kleingaerten-und-kleingartenanlagen/

 

Umweltministerium legt aktuelle Jagd-Bilanz für Nordrhein-Westfalen vor
Mehr als 879.000 Tiere wurden im Jagdjahr 2015/2016 in NRW erlegt – Kein Abschuss mehr von wildernden Katzen

Düsseldorf/Duisburg, 04. Dezember 2016 - In Nordrhein-Westfalen sind im letzten Jagdjahr 2015/2016 mehr als 879.000 Tiere von Jägerinnen und Jägern erlegt worden. Dies geht aus der aktuellen Bilanz des NRW-Umweltministeriums zur abgelaufenen Jagdsaison hervor, die auf Grundlage von Meldungen der Unteren Jagdbehörden erstellt wurde. Damit sind rund 97.000 wild lebende Tiere (ohne Berücksichtigung von Katzen, wildernden Hunden, Sumpfbiber, Bisam) weniger als im Jagdjahr 2014/2015 geschossen worden.

Noch in diesem Monat wird die Landesregierung dem Landtag eine ausführlichere Bewertung nach dem ersten Jahr, nachdem das neue Ökologische Jagdgesetz in NRW in Kraft getreten ist, übersenden. Mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz hat Nordrhein-Westfalen eines der modernsten und fortschrittlichsten Jagdgesetze in der Bundesrepublik erhalten. "Wir haben vor mehr als einem Jahr mit dem Gesetz ein bundesweites Signal gesetzt", sagte Minister Remmel. Der Tierschutz wurde gestärkt, in dem etwa der Abschuss von Hauskatzen und Totschlagfallen untersagt wurde. Der Schutz des Waldes wurde als oberste Priorität der Jagd festgeschrieben und nicht mehr die Orientierung an einer reinen Trophäenjagd. Die Streckenzahlen bei Rot-, Sika-, Dam-, Muffel-, und Rehwild sind bereits angestiegen. Damit ist es ein erster Hinweis darauf, dass die Erleichterungen bei der Jagd auf Schalenwild helfen, den Wald vor Wildverbiss besser zu schützen.

Dem Artenschutz wird Rechnung getragen, weil Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, aus dem Katalog der jagdbaren Arten gestrichen oder mit ganzjährigen Schonzeiten belegt wurden. Durch diese Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten sind im abgelaufenen Jagdjahr knapp 1 Prozentpunkt weniger als im Vorjahr geschossen worden. "Das Gesetz ist ein Gewinn", betonte Remmel. "Die Zahlen zeigen, dass sich das Ökologische Jagdgesetz etabliert hat."

Die am häufigsten erlegte Tierart in NRW war die Ringeltaube mit 323.256 Abschüssen (ohne Fallwild). Damit setzte sich der Rückgang bei den Abschüssen der Ringeltaube auch im vorigen Jagdjahr weiter fort. Einen Rückgang der Abschüsse gab es auch bei der Aaskrähe, die 102.777 Mal (ohne Fallwild) erlegt wurde. Bei den Stockenten hält der langjährige Abwärtstrend an: 60.662 Tiere wurden erlegt (ohne Fallwild) - ein Minus von knapp 18.770 Stockenten im Vergleich zur Jagdsaison 2014/2015. Welche Ursachen für den Rückgang verantwortlich sind, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Das neue Ökologische Jagdgesetz allerdings kann auf diese keinen Einfluss haben, weil bei der Jagd unter anderem auf Wasservögel keine Veränderungen vorgenommen wurden.

Die acht häufigsten von Jägerinnen und Jägern erlegten Tierarten in NRW (ohne Fallwild) waren im Jagdjahr 2015/2016 folgende:

 

Ringeltauben

323.256 

(hinzu kommt Fallwild: 4.633)

Aaskrähen 

102.777 

(Fallwild: 540)

Wildkaninchen 

76.648 

(Fallwild: 10.676)

Rehwild 

66.212 

(Fallwild: 26.238) 

Stockenten

60.662

(Fallwild: 745)

Füchse 

49.135 

(Fallwild: 4.186)

Feldhasen 

37.272

(Fallwild: 11.421)

Fasane

32.168

(Fallwild: 4.955)

 

Neben den Abschüssen von Tieren durch Jägerinnen und Jäger umfasst die Jagdstrecke noch Zahlen zu tot aufgefundenen Arten (Fallwild), die etwa durch Verkehrsunfälle ums Leben kamen.

Erstmalig nicht mehr geschossen werden durften im Jagdjahr 2015/2016 wildernde Katzen. Noch in der vorletzten Jagdsaison 2014/2015 wurden 7.344 Katzen durch Jägerinnen und Jäger geschossen. Hinzu kamen noch einmal 1.263 tot aufgefundene Katzen. Ihr Abschuss ist durch das neue Ökologische Jagdgesetz grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Die Abschusszahlen beim Schwarzwild bilden mit 32.223 Tieren (Fallwild: 2.224) den zweithöchsten Wert des vergangenen Jahrzehnts. Eine Beschränkung der Kirrung und eine Reduzierung der Jagdzeit um zwei Wochen haben nicht zu einer Reduktion der Strecke geführt. Die zuständige Forschungsstelle beim LANUV NRW hat wegen der diesjährigen Vollmast von Buche und Eiche und den damit verbundenen hohen Schäden von Wildschweinen in Wiesen und Gärten Regelungen zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung erlassen.

Trotz einer Reduktion der Jagdzeit beim Fuchs um vier Wochen, des vollständigen Verbotes der Baujagd im Naturbau, der Eingrenzung der Fuchsbejagung im Kunstbau auf eine Gebietskulisse und des Verbotes von Totschlagfallen sind die Abschüsse mit 49.135 Tieren (zuzüglich Fallwild: 4.186) um 1,4 Prozentpunkte gestiegen.

20. Weiterbildungskonferenz im NRW-Landtag: 6 Millionen Euro mehr für die Weiterbildung in 2017/20

Düsseldorf/Duisburg, 23. November 2016 - Anlässlich der Weiterbildungskonferenz des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im nordrhein-westfälischen Landtag würdigte NRW-Weiterbildungsministerin Sylvia Löhrmann die herausragenden Leistungen der rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen: „Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung leistet mit ihren vielfältigen Angeboten vom Lernen im digitalen Wandel über das Nachholen von Schulabschlüssen bis zum Sprachkurs für neu Zugewanderte einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

 

Ministerin Löhrmann rief die zahlreichen Akteure in der Weiterbildung dazu auf, nicht nachzulassen in ihren Bemühungen, den Menschen lebensbegleitendes Lernen und Teilhabe zu ermöglichen. „Die Landesregierung ist dabei ein verlässlicher Partner. Wir halten Wort und sorgen für eine strukturelle Stärkung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung.“
Die Ministerin betonte, dass das Land die Mittel für die gemeinwohlorientierter Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz in NRW gegenüber 2010 um rund 26 Millionen Euro auf insgesamt rund 118 Millionen Euro in 2017 angehoben habe. Hinzu kommen jährlich fünf Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds für Angebote der Alphabetisierung und Grundbildung.
„Das ist ein starkes Signal und unterstreicht den enormen Stellenwert der gemeinwohlorientierten Weiterbildung. Allein in diesem und im nächsten Jahr senken wir den Konsolidierungsbeitrag der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz um jeweils fünf Prozent. Das entspricht rund sechs Millionen Euro in 2016 und noch einmal in 2017, um die Einrichtungen bei der Integration von Flüchtlingen zu unterstützen.“

Abschließend erklärte die Ministerin: „Wir setzen auf einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten. Unser Ziel ist es, die Weiterbildung gemeinsam und im Konsens weiterzuentwickeln.“
Die Ministerin nannte als Beispiele für den gemeinsamen Austausch den von ihr einberufenen Landesbeirat Weiterbildung, der als Ansprechpartner der Landesregierung Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Weiterbildung entwickelt hat, und das Alphanetz NRW, ein Bündnis zur Stärkung der Angebote zur Alphabetisierung und Grundbildung. „Diesen Weg des Dialogs werden wir weitergehen, um das Beste für die Menschen in unserem Land zu erreichen. Nordrhein-Westfalen ist und bleibt das Land der Weiterbildung“, so die Ministerin.

 

NRW-Minister Remmel: "Wenn wir hier nicht gegensteuern, wird die Esche aus unseren Wäldern endgültig verschwinden!"

Düsseldorf/Duisburg, 18. November 2016 - Minister Remmel: "Wir müssen den Wald als wertvollen Naturschatz bewahren" Waldzustandsbericht 2016: Eschensterben breitet sich in NRW aus Verbesserung der Eiche setzt sich fort – Zustand der Buchen verschlechtert.
Die Landesregierung will mit einem eigenen Anzuchtprogramm das Aussterben der Esche in den Wäldern von Nordrhein-Westfalen verhindern. "Beobachtungen wie jetzt bei der Erhebung zum Waldzustandsbericht zeigen, dass sich die Erkrankung der Esche bei uns zunehmend ausbreitet und den Bestand massiv beeinträchtigt", sagte Umweltminister Johannes Remmel bei der Vorstellung des diesjährigen Waldzustandsberichtes. So geht der zuständige Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen davon aus, dass mehr als 90 Prozent der Eschen in den Wäldern Nordrhein-Westfalens von einer europaweit grassierenden Pilzerkrankung befallen werden könnten.
"Wenn wir hier nicht gegensteuern, wird die Esche aus unseren Wäldern endgültig verschwinden", warnte Minister Remmel. Mit den privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern will das Land nun gesunde Eschen ausfindig machen, um resistentes Saatgut zu sichern und dieses dann in Samenplantagen zu züchten. Neben der Esche zeigt sich im aktuellen Waldzustandsbericht vor allem die Buche wegen eines erneuten Mastjahres (starke Fruktifikation) in einem schlechteren Belaubungszustand als im vergangenen Jahr. Die Eiche hingegen verzeichnet hingegen im dritten Jahr in Folge einen Aufwärtstrend. Insgesamt sind aber nur 28 Prozent aller Bäume in NRW in einem guten Zustand, etwa 29 Prozent in einem schlechten.
Die Waldzustandserhebung wurde im Jahr 1984 als Reaktion auf das damals diskutierte Waldsterben und die hohen industriellen Belastungen erstmals durchgeführt. In den ersten beiden Jahrzehnten des Waldzustandsberichts nahmen die Waldschäden durch Kronenverlichtung von Jahr zu Jahr zu.
Erst seit dem Jahr 2000 stoppte diese Entwicklung und pendelte sich auf einem hohen Schadensniveau ein. Konnte im vergangenen Jahr eine Verbesserung des Waldzustands festgestellt werden, hat sich der Kronenzustand in 2016 in Bezug auf den gesamten Wald wieder etwas verschlechtert. "Unsere Wälder sind Alleskönner: Sie sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen und damit Teil des wilden Nordrhein-Westfalens. Sie dienen den Menschen zur Erholung und sind Produktionsstätten für den nachwachsenden Rohstoff Holz", sagte Minister Remmel.
"Wir müssen diesen Naturschatz daher schützen und bewahren. Die Waldzustandserhebung liefert uns wichtige Daten zur Entwicklung unserer Wälder." Während bei der ersten Waldzustandserhebung noch 59 Prozent der Bäume in NRW ohne Schäden und nur zehn Prozent in der höchsten Schadensklasse waren, liegt der Anteil 2016 von Bäumen ohne Schäden, wie schon im vergangenen Jahr, bei 28 Prozent.
"Unsere Böden haben ein Langzeitgedächtnis, und auch heute finden wir noch die Spuren der industriellen Belastung der Vergangenheit. Aber es zeigt sich, dass die ambitionierte Umweltpolitik wirkt: Durch moderne Filter in den Industrieanlagen gehen die Luftbelastungen und damit auch die Belastungen in unseren Böden zurück. Der Wald heute muss neue Herausforderungen meistern, vor allem den Klimawandel", sagte Minister Remmel. Der Zustand der 4 wichtigsten Baumarten in der Übersicht: Bei der Buche ist es in diesem Jahr zu einer Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr gekommen.
Die deutlichen Schäden haben sich bei den untersuchten Buchen auf 48 Prozent verdoppelt. Ohne Schädigungen waren lediglich 17 Prozent der Buchen. Hauptursache für die stärkere Kronenverlichtung war die erneut starke Fruchtbildung der Buche. In den vergangenen Jahrzehnten wurde beobachtet, dass die Jahre der Vollmast in immer kürzeren Abständen aufgetreten sind. Trat eine solche Vollmast in der Vergangenheit in einem Jahrzehnt höchstens zwei bis drei Mal auf, werden heute drei bis fünf Vollmasten pro Jahrzehnt beobachtet. Hauptursache könnte der Klimawandel sein.
So hat sich laut dem 2. Klimawandelbericht NRW, der Anfang November vorgestellt wurde, die durchschnittliche Jahresmittel-Temperatur in NRW zwischen 1881 und 2015 um 1,4 Grad Celsius erhöht. Die Eiche hingegen konnte sich auch in diesem Jahr weiter erholen. Der Anteil der Bäume ohne jede Verlichtung stieg von 19 auf 30 Prozent und die Bäume mit deutlichen Schäden sanken von 40 Prozent auf 29 Prozent. "Trotz dieser Erholung in den vorherigen Jahren ist es noch zu früh, von einer Entwarnung zu sprechen.

Die Eiche bleibt weiterhin das Sorgenkind unserer Wälder", sagte Minister Remmel. Seit 2013 hat sich die Kiefer in kleinen Schritten verbessert. So wurde auch in diesem Jahr im Vorjahresvergleich eine Abnahme der deutlichen Schäden von 16 Prozent auf jetzt 13 Prozent verzeichnet. Der Anteil der Bäume ohne Kronenverlichtung ist sogar von 16 auf 22 Prozent gestiegen. Wie auch in den Vorjahren ist die Kiefer in NRW die Hauptbaumart mit der geringsten Kronenverlichtung. Der Zustand der Fichte im NRW-Wald hat sich Im Vergleich zu den Vorjahreswerten nur wenig verändert. Die deutliche Kronenverlichtung ist von 28 Prozent auf 30 Prozent gestiegen. Die Warnstufe sowie der Anteil der gesunden Bäume haben jeweils einen Prozentpunkt verloren. Es konnte eine mittlere Intensität der Zapfenbildung beobachtet werden. "Dieses Jahr zeigt uns deutlich, dass die Vegetationszeiten immer wärmer und länger werden. Wir beobachten genau, inwieweit der Wald sich diesen neuen Bedingungen anpasst. Der Wald in NRW konnte den Stress recht gut ausgleichen", ergänzt Andreas Wiebe, Leiter von Wald und Holz NRW. "Aber unsere Wälder aktiv an die klimatischen Veränderungen anzupassen, das ist die Mammutaufgabe des 21. Jahrhunderts für unsere Forstleute und die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in NRW. Mit dem Wissen unserer Expertinnen und Experten gestalten wir klimaplastische Wälder mit einer angepassten Mischung aus Laub- und Nadelbaumarten. Dabei setzen wir auch auf nicht heimische Baumarten wie die Douglasie oder die Roteiche, die sich als sehr widerstandsfähig erwiesen haben und daher gut nach NRW passen." Nach den Aussagen von Lutz Falkenried, dem Leiter der Waldzustandserhebung von Wald und Holz NRW, hat sich in diesem Jahr der Zustand im gesamten Wald im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas verschlechtert. "Dabei müssen die einzelnen Baumarten aber auch getrennt beurteilt werden. Buche und Fichte ging es in diesem Jahr etwas schlechter, Eiche und Kiefer haben sich hingegen weiter erholt. Besonders der starke Samenanhang mit Bucheckern hat 2016 das Gesamtergebnis des Waldes geprägt", sagte Falkenried. Verbraunte Baumkronen Ab etwa Anfang September war vielerorts zu beobachten, dass sich Baumkronen vorzeitig braun verfärbten. Davon betroffen waren überwiegend Laubbäume, besonders sichtbar wurde es bei Ahornen und Hainbuchen. Auslöser für diese frühzeitige Herbstbild der Baumkronen war ein partieller Wassermangel in Folge der plötzlichen trocken-heißen Wetterlage ab Mitte/Ende August. Dabei dürfte auch die Sonnenintensität eine Rolle gespielt haben. Durch das abrupt auftretende heiße Wetter konnten sich die Bäume nicht gut anpassen und waren den veränderten Wetterbedingungen übergangslos ausgesetzt. Weil die vorzeitigen Braunfärbungen der Blätter erst nach Abschluss der Außenaufnahmen für das Kronenmonitoring Ende August aufgetreten sind, gehen sie in die Ergebnisse des diesjährigen Waldzustandsberichtes nicht ein.  

 

Kita-Finanzierung wird dem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag nicht mehr gerecht

Duisburg, 15. November 2016 - Wissenschaftler der Hochschule Niederrhein lassen keinen Zweifel: Kita-Finanzierung wird dem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag nicht mehr gerecht Düsseldorf/Essen. „In dem bestehenden System der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in NRW kann die aus fachwissenschaftlicher Sicht notwendige Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder nicht erreicht werden.“

Zu dieser ebenso nüchternen wie alarmierenden Einschätzung kommt ein wissenschaftliches Team der Hochschule Niederrhein Fachbereich Sozialwesen in einem Gutachten „Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen“ in Nordrhein-Westfalen. Diese Studie nahm am Dienstag (15. November) Geschäftsführer Jürgen Otto für den Auftraggeber, die Arbeiterwohlfahrt NRW, in Düsseldorf offiziell entgegen.
„Die Ergebnisse werden uns, sicherlich aber auch die gesamte nordrheinwestfälische Politik in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen. Denn es werden die Befürchtungen untermauert, die uns ebenso wie die anderen KitaTräger seit Jahren umtreiben“, sagte Jürgen Otto.
Die Ergebnisse des Gutachtens sind für die Hochschule Niederrhein auch in der Lehre von großer Relevanz. Sie unterstreichen einerseits den steigenden Bedarf an gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften. Andererseits wird der Bedarf einer praxisnahen, qualitativ hochwertigen hochschulischen, einschlägigen Ausbildung in den Wissensgebieten ‘Kindheitspädagogik‘, 'Qualitätsmanagement' und 'Wirtschaftlichkeitsrechnung' deutlich.
Das gilt insbesondere in der besonderen Qualifizierung von angehenden Fachberater*innen und Leitungskräften. Hier zeigt sich explizit die Notwendigkeit für die Landesregierung, die Akademisierung im Handlungsfeld weiter voranzutreiben und für die Hochschulen, sich in der Aus- und Weiterbildung mehr zu engagieren.

Die Hochschule hat unter der Federführung von Prof. Dr. Christina Jasmund (Kompetenzzentrum Kindheitspädagogik in Bewegung) und Prof. Dr. Werner Heister (SO.CON-Institut) die notwendige personelle, finanzielle und räumliche Ausstattung der NRW-Kindertagesstätten unter pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten ebenso eingehend wie kritisch betrachtet. Die Studie kommt zu einem klaren Ergebnis: Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen dürften nicht länger auf den eingefahrenen Gleisen bleiben, es seien „wesentliche, meilensteinbildende Veränderungen notwendig“.
Und dazu brauche es insbesondere eine andere und deutlich bessere finanzielle Ausstattung. Allein die AWO betreibt in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig mehr als 700 Kitas, weitere 8.700 werden von anderen Anbietern getragen.
In ihren Empfehlungen kommt die Studie insbesondere zu folgenden Ergebnissen:
- Es müssen unbedingt mehr Mittel bereitgestellt werden, um die für Kinder in den sehr wichtigen ersten sechs Entwicklungsjahren dringend erforderliche, qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung anbieten zu können. Dabei sind Zeitkontingente für die direkte pädagogische Arbeit und die mittelbare pädagogische Arbeit vorzusehen sowie eine dem Alter und der Lebenssituation des Kindes entsprechende Fachkraft-Kind-Relation.
- Leitung und Fachberatung müssen stärker festgelegt institutionalisiert werden. Angemessene Leitungs- und Beratungsspannen und Ressourcen für deren Freistellung müssen erreicht werden.
- Es wird empfohlen, von dem bisherigen Finanzierungssystem abzurücken und zukünftig die Betätigungen der Leistungserbringer als Dienstleistungen anzusehen. Berechtigterweise würde in einem neuen System ein Trägeranteil komplett entfallen. Die Leistungen sind in eine Grundfinanzierung (z.B. Leitung, pädagogische Voraussetzungen, Betrieb, Küche, Immobilie) und weitere zu unterscheiden. Hinzu käme eine belegungsabhängige Komponente für spezielle Förderbedarfe und Aspekte, die einrichtungsspezifisch zu behandeln sind. Weiterhin ist die Vorhaltung von Plätzen zu finanzieren oder in den vorgenannten Bestandteilen enthalten. 
- Aspekte der Instandhaltung oder gar Erweiterung sollten vom Betrieb getrennt werden.
Die derzeitige Vermischung ist unpassend, auch hinsichtlich des bereits bestehenden und weiteren anwachsenden Sanierungsstaus.
- Neben der dazu notwendigen, höheren Zahl an Personalkräften sind zahlreiche weitere Aspekte im Personalbereich kostenrelevant und aus betriebswirtschaftlicher Sicht selbstverständlich durch die Leistungszahler zu entgelten: Kosten der Fort- und Weiterbildung, Ausfallzeiten, Höhergruppierungen, Stufenaufstiege und andere Personalkosten, Personalnebenkosten und indirekte Personalkosten.
- Das derzeitige, betriebswirtschaftlich unzureichende System der Berücksichtigung des Werteverzehrs sollte insbesondere beim Anlagevermögen durch Abschreibungen ersetzt werden.  Anfallende Mietkosten - auch kalkulatorische - sind in angemessener Höhe zu berücksichtigen.

Alle durch die Kindertageseinrichtung und deren Betrieb verursachten angemessenen sonstigen Sachkosten, soweit sie angemessen sind, sind in voller Höhe zu entgelten. Sachkostensteigerungen sind zu berücksichtigen.  Alle durch die Kindertageseinrichtung und deren Betrieb verursachten angemessenen Verwaltungskosten sind verursachungsgerecht anzuerkennen, auch die Overhead-Kosten des Trägers.  Alle anfallenden Selbstkosten, soweit sie angemessen, marktkonform etc. sind, sind zu entgelten.
Alle Kostensteigerungen müssen zeitnah berücksichtigt und abgegolten werden. Nur so kann ein Substanzabbau beim Träger verhindert werden. Dass sich die Kita-Finanzierung insgesamt in eine Sackgasse bewege, könne die Arbeiterwohlfahrt NRW schon heute an der personellen Entwicklung absehen: „Weil wir keine ausreichende Refinanzierung haben oder schon von der Substanz leben, können wir im Erziehungsbereich längst keine marktgerechten Löhne und Gehälter mehr bezahlen. Es wird deshalb immer schwieriger, in manchen Regionen bereits unmöglich, überhaupt noch qualifizierte Mitarbeiter*innen zu finden“, so Jürgen Otto.
Aus Sicht der Verbände sei längst dringender Handlungsbedarf gegeben, um die mittel- und langfristige Versorgungssicherheit gewährleisten und das politische Versprechen auf eine zeitgemäße Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gewährleisten zu können.

Regierungspräsidentin unterstützt die Bewerbung des Niederrheins um die Regionale

Düsseldorf/Duisburg, 15. November 2016 - Anne Lütkes spricht von einer „großen Chance für die Region“.
Regierungspräsidentin Anne Lütkes begrüßt die Ankündigung zahlreicher Niederrhein-Kommunen, sich für die Regionale 2022 oder 2025 gemeinsam zu bewerben.
Vertreter von 50 Kommunen sowie der Industrie- und Handelskammern Niederrhein, Mittlerer Niederrhein und Düsseldorf haben jetzt in Duisburg verabredet, sich gemeinsam mit der niederländischen Provinz Gelderland um Mittel aus dem Strukturförderprojekt des Landes zu bewerben.
Unter dem Titel „NiederRheinLande“ wollen die Vertreter aus Duisburg, Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, sowie der Kreise Kleve, Wesel, Viersen und Neuss zusammen mit den niederländischen Nachbarn Ideen entwickeln, wie man die Region durch Brückenschläge unterschiedlichster Art zusammen voranbringen kann.
Die Regionalagentur NiederRhein mit Sitz in Duisburg hat die bereits seit einigen Jahren bestehenden Überlegungen für eine grenzübergreifende Veranstaltung aufgegriffen und koordiniert den Bewerbungsprozess. Die Teilnehmenden sehen dies als herausragende Möglichkeit für eine öffentlichkeitswirksame Positionierung des gemeinsamen Wirtschaftsraumes zwischen Rein und Maas. Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund der angestrebten Gründung der Metropolregion Rheinland e.V.
Mit dem Strukturförderprogramm Regionale bietet das Land NRW seit dem Jahr 2000 alle zwei bis drei Jahre einer ausgewählten Region die Gelegenheit, Lösungen für drängende Herausforderungen u.a. in den Bereichen Demographie, Infrastruktur, Bildung oder Integration zu erarbeiten.
Die Regierungspräsidentin unterstützt die Bewerbung der Niederrheiner um die Regionale ausdrücklich und lobt die enge Zusammenarbeit von Kommunen, Interessenvertretungen und den Niederländern: „Das ist eine große Chance für die Region.“   

 

NRW-Polizei setzt "Lies!"-Verbot mit groß angelegter Razzia durch  Innenminister Jäger: Schlag gegen Salafisten, die junge Menschen mit pseudoreligiöser Ideologie radikalisieren Pressemitteilungen, Verfassungsschutz | 15.11.2016
Seit den frühen Morgenstunden läuft eine groß angelegte Razzia der NRW-Polizei gegen das „Lies!“-Netzwerk. Insgesamt 35 Wohn- und Geschäftshäuser wurden dabei durchsucht. „Wir haben das Verbot gemeinsam mit dem Bund rund ein Jahr lang vorbereitet. Uns ist damit ein weiterer empfindlicher Schlag gegen salafistische Extremisten gelungen. Wir trocknen diese Szene aus“, sagte Innenminister Ralf Jäger.
„Wer junge Menschen indoktriniert und mit pseudoreligiöser Ideologie radikalisiert, für den ist die Religionsfreiheit nur ein Deckmantel.“ Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hatte die Vereinigung „Die wahre Religion“ als Trägerin von „Lies!“ zuvor verboten und aufgelöst. Das Verbot wurde in insgesamt zehn Bundesländern mit über 190 Durchsuchungen vollzogen.
„Es geht bei ,Lies!‘ eben nicht darum, den Koran zu verteilen. Jeder fünfte Salafist, der aus NRW in die Gebiete des sogenannten IS ausgereist ist, um sich dort Terrorgruppen anzuschließen, hatte zuvor Kontakt zu ,Lies!‘. Das zeigt: Dahinter stecken fanatische Extremisten, die gezielt radikalisieren und rekrutieren wollen“, betonte Jäger. „Mit dem bundesweiten Verbot haben wir jetzt endlich eine zuverlässige rechtliche Handhabe, damit die Stände aus unseren Fußgängerzonen verschwinden.“

Geflügelpest H5N8: Umweltministerium ordnet Aufstallung in Risikogebieten an

Düsseldorf/Duisburg, 14. November 2016 - Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 in Nutztierbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie einer Vielzahl dokumentierter Fälle von erkrankten Wildvögeln in Nord- und Süddeutschland sowie Sachsen hat das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium per Erlass ab morgen die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet, die sich in Risikogebieten befinden.
Die Festlegung der Gebiete erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse nach bundeseinheitlichen Beurteilungskriterien. Zu Risikogebieten zählen beispielsweise Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen.

Der Erlass enthält folgende verpflichtende Maßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter:

Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in Risikogebieten

Die Aufstallungspflicht gilt nur für Gebiete mit räumlicher Nähe zu Wildvogelrastgebieten oder Gebieten mit sonst erhöhtem Wildvogelaufkommen, um einen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel (potenzielle Erregerübertragung) zu verhindern. Die Anordnung gilt zunächst für Gebiete in 16 Kreisen und kreisfreien Städten (Liste der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte siehe Anlage). Die konkrete Abgrenzung der Risikogebiete erfolgt durch die Kreise bzw. kreisfreien Städte per Allgemeinverfügung, die auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht wird. Die Risikogebiete werden gegebenenfalls zeitnah um weitere Gebiete mit hoher Geflügeldichte ergänzt.

Unter "Aufstallung" ist entweder eine geschlossene Stallhaltung zu verstehen oder eine Haltung unter einem nach oben und seitlich geschlossenem Unterstand, falls eine Stallhaltung nicht möglich ist (z. B. bei Gänsen)

Biosicherheitsmaßnahmen

Diese sollen ab dem 16. November 2016 für alle Betriebe unabhängig von der Bestandsgröße sowie auch für Zoos, Vogelparks und ähnliche Einrichtungen gelten. Die Schutzmaßnahmen im Überblick:

  • Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten)

  • Betreten der Geflügelhaltungen nur mit Schutzkleidung

  • Umfassende Reinigung und Desinfektion nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse)

  • Nachmeldung von Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) beim jeweils zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW unter Angabe auch der Haltungsform (Freiland oder Stallhaltung)

  • Verbot von Geflügelbörsen und Märkten sowie ähnlichen Veranstaltungen

  • Verbot des Zukaufs von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler

Monitoring

Das Monitoring dient der Früherkennung eines möglichen Erreger-Eintrags in der Wildvogelpopulation. Dazu werden erkrankte bzw. verendete Wildvögel amtlich untersucht. Das Monitoring ist eine ständige Früherkennungsmaßnahme auf Bund-Länderebene und sieht im Routinefall für Nordrhein-Westfalen eine Untersuchung von jährlich 750 Tieren vor. Es ist vorgesehen, in den Risikogebieten das Monitoring wie folgt zu intensivieren:

  • das Hausgeflügelmonitoring

  • das Wildgeflügelmonitoring (unter Einbeziehung der Jägerschaft)

  • das besondere Monitoring bei Enten- und Gänsehaltungen in "Risikogebieten". Mastenten und Mastgänse sind recht unauffällig gegenüber einer Infektion mit dem Geflügelpesterreger und zeigen kaum Krankheitsanzeichen ("stumme Virusträger"). Deshalb müssen reine Gänse- und Entenhaltungen entweder zusätzlich virologisch untersucht werden oder aber sie haben die Möglichkeit, einige erregerempfindlichere Kontrolltiere (Hühner oder Puten) zusätzlich aufzustallen, die bei einem Erregereintrag klinisch auffällig erkranken ("Kontrolltiere" oder auch "Sentineltiere" genannt)

Auch private Halterinnen und Halter von Geflügel sind unabhängig von einer Tierseuche verpflichtet, jedes Tier dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse zu melden. Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass im Fall der Unterlassung hohe Bußgelder, Verlust der Entschädigung und im Falle einer Weiterverbreitung in andere Bestände eine Regresspflicht drohen. Die Aufgabe der Tierseuchenkasse ist es, mit Beiträgen der Halterinnen und Halter beim Auftreten einer Tierseuche wie der Geflügelpest Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.

 

Schulsanierungsprogramm „Gute Schule 2020“: NRW fördert Umbau der Gesamtschule Walsum mit rund 5,7 Millionen Euro
NRW stellt mit dem Programm „Gute Schule 2020“ in den nächsten vier Jahren insgesamt zwei Milliarden Euro bereit, um Schulen zu sanieren und auszustatten. Die Duisburger Schulen werden dabei mit rund 86 Millionen Euro gefördert.    
Rund 5,7 Millionen davon fließen in die Modernisierung der Gesamtschule Walsum. Kommunalminister Ralf Jäger informierte sich gemeinsam mit Oberbürgermeister Sören Link und Bildungsdezernent Thomas Krützberg vor Ort über die Pläne der Schule. „Das Land hilft den Kommunen schnell und unbürokratisch, damit Kinder und Jugendliche in NRW das bestmögliche Bildungsumfeld bekommen“, sagte Jäger. „Die Investition in Bildung ist die nachhaltigste Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“  
Oberbürgermeister Sören Link begrüßt das Investitionsprogramm: „Es verschafft uns dringend erforderliche Spielräume, um die Lernumgebung deutlich zu verbessern. So werden unsere Schulen wieder Orte des Lernens, in denen sich Schülerinnen und Schüler wohl fühlen. Die Mittel werden nicht nur in die Sanierung von Toiletten, Dächern, Fassaden oder Fenstern fließen. Mir ist es wichtig, dass wir auch die Rahmenbedingungen des Unterrichts verbessern, zum Beispiel durch Breitbandanbindung und eine zeitgemäße Sanierung der Fachräume.“  
Im Rahmen der Sanierung der Schultoilettenanlagen werden nach aktuellen Planungen insgesamt 84 WC-Anlagen an 70 verschiedenen Standorten kernsaniert und erneuert. Ein Volumen von ca. 17,2 Millionen Euro ist dafür eingeplant, die Entscheidung des Rates steht hierzu noch aus. „Der Sanierungsstau an den Duisburger Schultoiletten wird damit gänzlich abgearbeitet sein“, freut sich Beigeordneter Thomas Krützberg und ergänzt: „Wir behalten dabei natürlich auch die dringend notwendige Barrierefreiheit in den WC-Anlagen im Auge und liefern somit auch einen wichtigen Beitrag zur Inklusion.“      
Am Standort der Gesamtschule Walsum sind umfangreiche Sanierungen an insgesamt drei Schulgebäuden geplant. Schwerpunkte der Sanierung bilden dabei die Sanierung der WC-Anlagen, die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der Naturwissenschaftlichen Bereiche inklusive der Ausstattung und der Anschluss der Schule an das Breitbandkabelnetz, zur Verbesserung der IT Infrastruktur.  
Im Rahmen der energetischen Sanierungen werden neben der Sanierung der Dachflächen, der Fenster und der Fassaden auch notwendige Installationen für die Elektroversorgung und zur Verbesserung der Raumakustik und Schulraumbelichtung neue Decken und Deckenleuchten eingebaut. Darüber hinaus sollen die Oberböden komplett erneuert und die Wandflächen gestrichen werden. Anfang 2017 soll mit den WC-Sanierungen begonnen werden. Die gesamten Maßnahmen sollen voraussichtlich Ende 2018 abgeschlossen sein.    

V. l. n. r.: Schulleiter Henning Korsten, Claas Frein, IMD, Innenminister Ralf Jäger, OB Sören Link und Beigeordneter Thomas Krützberg in einem der Naturwissenschaftsräume der Gesamtschule Walsum  

 

Land fördert benachteiligte Stadtquartiere im Regierungsbezirk mit 6,5 Millionen Euro - profitieren werden von dem Geld vor allem Jugendeinrichtungen
Aus dem Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) erhalten landesweit 77 Kommunen für 140 Maßnahmen Fördermittel in Höhe von 25 Millionen Euro.
Davon sind im Bezirk Düsseldorf 46 Maßnahmen in 17 Städten für eine Förderung in Höhe von 6,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Kommunen sind über die Projektauswahl informiert worden.
Die Bezirksregierung wird die entsprechenden Zuwendungsbescheide bis Mitte Dezember erstellen. Das Geld wird eingesetzt, um in Stadtteilen und Quartieren mit besonderen Herausforderungen im Hinblick auf die demografische Bevölkerungs- und Sozialstruktur beispielsweise Spiel- und Bolzplätze, Sport- und Grünflächen und weitere Gemeinbedarfseinrichtungen wie Büchereien, Kindertages- und Jugendeinrichtungen zu erneuern und zu ertüchtigen.  

Minister Remmel: "Klimawandel führt auch in NRW zu häufigeren Wetterextremen"

Ministerium und LANUV stellen 2. Klimawandelbericht und aktualisierte Daten des Klimafolgenmonitorings vor

 

Düseldorf/Duisburg, 07. November 2016 - Der Klimawandel führt auch in Nordrhein-Westfalen zu häufigeren Wetterextremen. Dies ist ein Ergebnis des zweiten Klimawandel-Berichtes des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). "Der Klimawandel ist real. Er trifft uns auch in NRW und wird die Art und Weise, wie wir leben, wohnen und arbeiten in Zukunft stark beeinflussen", sagte Umweltminister Johannes Remmel bei der Vorstellung des neuen LANUV-Berichtes "Klimawandel und Klimafolgen in Nordrhein-Westfalen".
"Durch den fortschreitenden Klimawandel werden Stürme und Starkregenereignisse wie in den letzten Jahren beispielsweise in Münster oder Hamminkeln häufiger vorkommen", sagte der Minister und mahnte zugleich stärkere Anstrengungen für den Klimaschutz an. "Es wird uns teuer zu stehen kommen, wenn wir jetzt nicht handeln." Die beste Politik gegen den fortschreitenden Klimawandel sei eine ambitionierte Politik gegen die globale Erwärmung. Deshalb habe die Landesregierung die Klimapolitik in den letzten Jahren neu ausgerichtet.

"Der Klimawandel ist in NRW angekommen", fasste Minister Remmel die Auswertungen des Klimafolgenmonitorings zusammen. "Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Klimawandel, der Klimaschutz und die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen der Erderwärmung eine der größten Herausforderungen darstellen, vor der wir stehen und die wir meistern müssen."

Nordrhein-Westfalen hat 2011 als erstes Bundesland ein Monitoring zum Klimawandel und seinen Folgen gestartet. Insgesamt wurden für sechs Umweltbereiche 19 Indikatoren zusammengestellt, die den Einfluss des sich wandelnden Klimas auf Natur und Umwelt und damit auch auf den Menschen zeigen. Der erste Klimawandelbericht wurde 2010 vorgelegt und wird nun fortgeschrieben. "Durch unser Klimafolgenmonitoring wird deutlich, dass sich der Erwärmungstrend in NRW weiter fortsetzt: Seit Beginn der Messungen im Jahr 1881 war 2014 das wärmste Jahr in NRW. Darüber hinaus lagen von den 20 wärmsten Jahren elf im 21. Jahrhundert", erläuterte der Präsident des Landesumweltamtes Dr. Thomas Delschen.

Die Folgen des Klimawandels seien nicht nur in der Umwelt nachweisbar, sondern stellen auch eine Belastung für die betroffenen Menschen dar und gefährden die Infrastruktur, warnte der Präsident des Landesumweltamtes. Allein das Starkregen-Unwetter 2014 in Münster hat nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Sachschaden von rund 200 Millionen Euro bei 30.000 angezeigten Schäden verursacht.

Dr. Delschen verwies auf die weitreichenden Folgen des Klimawandels für Mensch und Umwelt: "Schon jetzt haben sich in NRW viele wärmeliebende Arten etablieren können, so genannte Neobiota, die ursprünglich gar nicht in diesen Regionen vorkamen. Zudem werden Krankheitserreger und Überträger von Krankheiten durch die steigenden Temperaturen begünstigt." In städtischen Bereichen wirkt sich der Klimawandel besonders stark aus. Zu diesem Thema wurde deshalb ein eigenes Kapitel in den Klimabericht aufgenommen.

Die wichtigsten Eckpunkte aus dem 2. Klimawandel-Bericht sind (Auswahl):
Temperatur

Der Erwärmungstrend verstärkt sich: 2014 war das wärmste Jahr. Gleichzeitig wurden 11 der 20 wärmsten Jahre seit Beginn der Messungen 1881 im 21. Jahrhundert gemessen. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur in NRW hat sich zwischen 1881 und 2015 um 1,4 Grad Celsius erhöht. Damit verbunden ist ein Rückgang der Eistage seit 1891, an denen die Temperatur unter dem Gefrierpunkt liegt, um etwa 5 Tage.

Schneetage

Die Anzahl der Schneetage am Kahlen Asten hat sich zwischen 1955 und 2015 um 25 Tage reduziert.

Vegetationszeit

Seit 1951 hat sich landesweit der Beginn der Vegetationszeit nach vorne verlagert: Insgesamt hat sich die Vegetationszeit zwischen 1951 und 2015 um etwa 15 Tage verlängert. 

Niederschläge

Zwischen 1881 und 2015 hat der mittlere Jahres-Niederschlag um 107 Millimeter (mm) zugenommen, was einer Zunahme von fast 14 Prozent entspricht. Die Niederschläge haben über den gesamten Messzeitraum (1881 bis 2015) mit etwa 60 mm vor allem in den Wintermonaten hochsignifikant zugenommen. Außerdem zeigt sich eine zunehmende Tendenz der Anzahl der Starkregentage basierend auf den Tagesniederschlagssummen.

Gewässertemperatur

Seit 1974 hat die mittlere Wassertemperatur des Rheins (Station Kleve-Bimmen) um etwa 1,5 Grad Celsius zugenommen. Außerdem treten vermehrt Jahre mit einer maximalen Wassertemperatur von mehr als 25 Grad Celsius auf.

Grundwasserstand

Insgesamt wurden 29 langjährig beobachtete Grundwasser-Messstellen des LANUV für den Zeitraum 1951 bis 2014 ausgewertet. Davon zeigten 21 Messstellen einen signifikant fallenden Trend für den mittleren Grundwasserstand im Wasserwirtschaftsjahr. 

Wärmeinseln / Stadtklima

Die Folgen des Klimawandels für die städtischen Regionen in NRW schlagen sich vor allem durch die Bildung von Hitzeinseln aus. Die Zunahme solcher Hitzeinsel konnte an der Beispielstadt Bochum in der Messperiode 1997 bis 2015 bereits signifikant festgestellt werden.

Städte weisen aufgrund ihres dichten Bebauungs- und hohen Versiegelungsanteils eine stärkere Wärmebelastung auf als das wenig bebaute Umland (sogenannter Wärmeinseleffekt).
"Bei der generellen Temperaturzunahme durch den Klimawandel muss mit einer verstärkten thermischen Belastung in den dicht besiedelten Ballungsgebieten gerechnet werden", sagte Dr. Delschen.

Für Bochum konnte bereits für den Zeitraum 1997 bis 2015 eine Zunahme des Wärmeinseleffekts nachgewiesen werden. Auch die Untersuchung von Hitzewellen im Vergleich von urbanen und ländlich gelegenen Messstationen in den Städten Bochum, Bonn und Köln zeigte, dass Hitzewellen in den urbanen Gebieten häufiger auftreten und insbesondere länger andauern als im Umland.
"Daher ist es wichtig, bereits heute bei städtischen Planungsprozessen den Klimawandel zu berücksichtigen. Als Unterstützung für Kommunen entwickeln wir zurzeit mit der Bundesstadt Bonn und dem Deutschen Wetterdienst ein Web-Tool zur Ableitung geeigneter städtebaulicher Klimaanpassungsmaßnahmen in verschieden strukturierten Stadtquartieren", erläuterte Dr. Delschen. 

Folgen für die Wälder in NRW

"Insbesondere die steigenden Temperaturen sowie die unregelmäßigen und hohen Niederschläge hinterlassen Spuren in den Wäldern Nordrhein-Westfalens", sagte Dr. Mathias Niesar vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. "Die Fichte steht zunehmend unter Wärmestress. Neue Krankheiten und Schädlinge setzten den Bäumen zu."

 Immer häufiger werden Stürme im Wald hohe Schäden verursachen und auch damit den Holzmarkt in Mitleidenschaft ziehen. Auf solche unvorhersehbaren Ereignisse waldbaulich zu reagieren, ist eine besondere Herausforderung. Aufgrund der sich verändernden Klimabedingungen und der erhöhten Risiken für die Waldbestände arbeitet Wald und Holz NRW an Konzepten für einen klimaangepassten Waldbau. Die Forstleute treffen heute waldbauliche Entscheidungen für Baumarten, die im nächsten Jahrhundert die Wälder in NRW prägen werden.
Weil niemand verlässlich die klimatischen Verhältnisse des nächsten Jahrhunderts voraussagen kann, setzen die Forstleute auf eine breite Mischung von Baumarten, Struktur und Alter. "Neben unseren bisher hier heimischen Baumarten gehören in die Wälder der Zukunft auch Baumarten, von denen wir hoffen, dass sie mit dem künftig zu erwartenden Klima besser zurechtkommen. Douglasie, Weißtanne, Esskastanie und Roteiche gehören als Mischbaumarten in die Wirtschaftswälder der Zukunft", sagte Dr. Niesar.


Insgesamt arbeiten in NRW rund 180.000 Menschen in Berufen, die auf den Rohstoff Holz angewiesen sind. Sie erwirtschaften einen Umsatz von 38 Milliarden Euro. Damit liegt die wirtschaftliche Bedeutung der vom Rohstoff Holz abhängigen Unternehmen in der gleichen Größenordnung wie der Maschinenbau in NRW.

NRW hat Klimapolitik neu ausgerichtet

NRW hat bereits 2013 als erstes Bundesland ein eigenes Klimaschutzgesetz und 2015 einen Klimaschutzplan mit 154 Maßnahmen für den Klimaschutz und 66 Maßnahmen für die Klimafolgenanpassung auf den Weg gebracht, der von einer breiten gesellschaftlichen Basis erarbeitet wurde. Minister Remmel: "Wir wollen für Kommunen, Firmen, Verbänden und für die Menschen im Land mit dem Klimaschutzplan weitere Möglichkeiten und Instrumente schaffen, um den Klimaschutz in NRW voranzubringen. Klimaschutz – made in NRW wird nicht von oben verordnet, sondern von unten gestaltet. Klimaschutz und Energiewende finden in NRW in den Städten und auf den Dörfern, auf den Dächern und in den Heizungskellern, in den Produktionshallen unserer Unternehmen, auf den Straßen, Wasserstraßen und Schienenwegen, in den Küchen und Kantinen, auf dem Bauernhof genauso wie an der Ladentheke statt. Bei uns leben 18 Millionen potenzielle Klimaschützerinnen und Klimaschützer."

Weitere Informationen:
Ruhrgebietskommunen erhalten 2017 mehr Geld aus Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz

Düsseldorf/Duisburg, 27. Oktober 2016 - (idr). Für das kommende Jahr soll die Unterstützung für Städte, Gemeinden und Kreise nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) eine neue Rekordhöhe erreichen. Die neue Modellrechnung weist eine Summe von insgesamt 10,64 Milliarden Euro aus. Das sei die höchste Zuweisung, die es in NRW bisher gegeben hat, so NRW-Kommunalminister Ralf Jäger. Die Städte und Kreise der Metropole Ruhr erhalten rund 4,24 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr waren es 4,04 Milliarden Euro. Die höchste Gesamtzuweisung unter den Ruhrgebietsstädten erhält Dortmund mit rund 612 Millionen Euro (2015: 556 Millionen Euro). Das GFG 2017 soll im Dezember in dritter Lesung im Landtag verabschiedet werden.  

 

546 Millionen Euro aus dem GFG 2017 für Duisburg      
Auch im Jahr 2017 können die nordrhein-westfälischen Kommunen wieder mit einer deutlichen Unterstützung durch das Land rechnen. Nach der heute von der Landesregierung veröffentlichten neuen Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 (GFG 2017) wird den Städten, Gemeinden und Kreisen die Rekordsumme in Höhe von insgesamt 10,64 Milliarden Euro zur Verfügung stehen! Dies sind über 260 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.
Noch nie gab es in Nordrhein-Westfalen höhere Zuweisungen an die Kommunen! Die Verabschiedung des GFG 2017 im nordrhein-westfälischen Landtag ist für Dezember geplant.
Hierzu erklärt SPD-MdL Frank Börner aus Walsum: „Duisburg erhält im Jahr 2017 voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von insgesamt  546.277.219 Euro. Das sind rund 29 Mio Euro bzw. 5,6 % mehr als im Vorjahr. An Schlüsselzuweisungen ist im Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von 510.093.754 Euro vorgesehen. Die Steuerkraft von Duisburg steigt damit um rund 14 Mio Euro bzw. 3,5 % auf rund 420 Mio Euro. Geld, welches Duisburg dringend braucht“, so Börner. „Auch im kommenden Jahr beweist sich: das Land lässt die Kommunen nicht im Stich, im Gegenteil, sie erfahren starke, vor allem monetär wichtige Unterstützung
.

 

Bezirksregierung Düsseldorf lädt zur Hochwasserschutzkonferenz im Umweltministerium ein: Dritte Besprechung zum "Fahrplan Deichsanierung"

 

 

 

Zweiter Nachtrag zum Haushalt 2016 verabschiedet Ministerin Löhrmann: Schulen und Weiterbildungseinrichtungen erhalten zusätzlich 22,5 Millionen Euro und 981 zusätzliche Stellen

Düsseldorf/Duisburg, 15. September 2016 - Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: Düsseldorf, 14. September 2016. Der nordrhein-westfälische Landtag hat den zweiten Nachtragshaushalt verabschiedet. Für den Bereich Schule und Weiterbildung sind Investitionen von zusätzlich rund 22,5 Millionen Euro vorgesehen.
981 zusätzliche Stellen werden bereitgestellt. Ministerin Löhrmann: „Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen setzen einen klaren Schwerpunkt und stellen zusätzliche Ressourcen für Bildung und Weiterbildung zur Verfügung. Bildung ist der Schlüssel für ein gelingendes Leben in unserer Gesellschaft. Wir stärken die wichtige Arbeit der Schulen, etwa bei der Inklusion und Integration, durch zusätzliche Stellen.“

Im Einzelnen sind vorgesehen: 300 zusätzliche Stellen für die Inklusion, 513 Stellen für multiprofessionelle Teams, 14 Stellen für die Schulpsychologie, 88 Stellen für Kommunale Integrationszentren sowie zehn Stellen für die Lehrerfortbildung. Darüber hinaus werden 56 Stellen für die Leitungszeit bereitgestellt, um die Schulleitungen von Schulen mit Teilstandorten zu entlasten. 
Neben den zusätzlichen Stellen für die Lehrerfortbildung werden in diesem Bereich Sachmittel von über einer Million Euro bereitgestellt, um beispielsweise das Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot „Interkulturelle Schulentwicklung – Demokratie gestalten“ zu entwickeln sowie die Angebote im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bzw. Deutsch als Fremdsprache (DaF) zu verstärken.
Die Landesregierung investiert mit zusätzlichen Ressourcen auch in die Weiterbildung: Den Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen stehen bis zum Jahr 2019 jährlich rund fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Der Konsolidierungsbeitrag der Weiterbildungsträger wurde vorübergehend um fünf Prozent abgesenkt.
Die Mittel für zusätzliche Kurse zur Sprachförderung neu zugewanderter Erwachsener und Jugendlicher ab 16 Jahren werden im Zuge des zweiten Nachtragshaushalts erneut um weitere 950.000 Euro aufgestockt. Damit werden im Jahr 2016 insgesamt 3,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

 Ministerin Löhrmann: „Wir unterstützen damit die Einrichtungen der Weiterbildung, ihre Aufgaben in Zeiten gestiegener Zuwanderung pädagogisch und fachlich gut wahrnehmen zu können.“
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2016 steigen die Gesamtausgaben im Bereich Schule und Weiterbildung auf rund 17,3 Milliarden Euro. Die Zahl der seit 2015 zusätzlich geschaffenen Stellen im Zuge der erhöhten Schülerzahl durch neu zugewanderte Kinder und Jugendliche steigt auf 6.431.
Ministerin Löhrmann: „Der zweiten Nachtrag zum Haushalt 2016 trägt mit seinen Mehrausgaben den aktuellen Anforderungen im Schul- und Bildungsbereich Rechnung. Wir haben wie von mir versprochen nachgesteuert, wie überdies auch im Haushaltsentwurf für das Jahr 2017.Dies gilt erst Recht mit Blick auf die zusätzlichen Mittel, die durch Fraktionsanträge hinzukommen.“  

 

NRW-Polizei bekommt 10.000 Hightech-Schutzwesten

NRW stattet Polizistinnen und Polizisten mit 10.000 neuen schusssicheren Westen aus.
Düsseldorf/Duisburg, 08.08.2016-  „Die Westen haben eine besonders hohe Schutzwirkung und halten auch dem Beschuss mit Schnellfeuerwaffen stand“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Dafür stellt das Land über zehn Millionen Euro bereit. „Deutschland und damit auch NRW sind seit längerem im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus“, betonte Jäger.
„Anschläge können uns überall und jederzeit treffen. Wer täglich für die Sicherheit der Menschen in NRW seinen Kopf hinhält, bekommt die beste Ausrüstung.“
Die neuen Westen bieten bei einem geringen Gewicht von weniger als acht Kilogramm und maximaler Bewegungsfreiheit größtmöglichen Schutz. Die Plattenträger bestehen aus abriebfestem Polyamid. Die ballistischen Schutzplatten sind aus hochverdichtetem Polyethylen.
„Die NRW-Polizei agiert taktisch professionell“, erläuterte Jäger. „Westen, die schwer wie Zementsäcke sind, werden in extrem gefährlichen Lagen wie Terroranschlägen oder Amokläufen zum Sicherheitsrisiko.“ Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) hatte unmittelbar nach den Anschlägen von Paris im November 2015 den Markt für Schutzwesten sondiert.
„Ein High-End-Produkt, das unter extremsten Einsatzbedingungen Leben rettet, kann man nicht mal eben so im Supermarkt kaufen“, betonte der Minister. In NRW ist bereits heute jeder Polizist mit einer Unterziehschutzweste ausgestattet, die gegen den Beschuss aus Pistolen und Angriffe mit Stichwaffen schützt. Diese Westen werden auch weiterhin getragen.

 

Verfassungsgerichtshof NRW prüft Kommunal-Soli

Düsseldorf/Duisburg, 26. Juli 2016 - Vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster fand heute die erste mündliche Verhandlung des Klageverfahrens gegen den sogenannten Kommunal-Soli statt. Insgesamt 72 NRW-Kommunen - darunter Städte wie Düsseldorf und Monheim - klagen dagegen, eine Umlage zugunsten finanzschwächerer Kommunen zu zahlen.
"Das Land geht für die hoch verschuldeten Kommunen an die finanzielle Belastungsgrenze", sagte Kommunalminister Ralf Jäger. Bis 2020 stellt das Land 3,65 Milliarden Euro zur Verfügung.
 "Das sind bereits zwei Drittel der Stärkungspakt-Leistungen", so Jäger. "Ohne den transparenten und moderaten Beitrag der reicheren Kommunen kann die dringend notwendige Entschuldung der finanzschwachen Kommunen aber nicht gelingen", betonte der Minister. "Es ist deshalb wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen." Nur so hätten die hochbelasteten Städte und Gemeinden die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukehren. Am 30. August wird der Verfassungsgerichtshof voraussichtlich entscheiden. "Nach meiner Rechtsauffassung ist die Solidaritätsumlage ein zulässiges, folgerichtiges und verfassungsrechtlich unbedenkliches Element des kommunalen Finanzausgleichs", sagte Jäger.

 

Was unternimmt die Landesregierung, um Bürger und Kommunen vor der „Altkleider- Mafia“ zu schützen?

Kleine Anfrage zu Altkleidercontainer
Düsseldorf/Duisburg, 21. Juli 2016 - Bürgerinnen und Bürger geben ihre nicht mehr zum Eigenbedarf benötigte Kleidung in so genannte Altkleidercontainer. Viele machen dies im Glauben, ihre Kleidung würde bedürftigen Menschen zu Gute kommen. Tatsächlich übersteigen die Kleiderspenden den Bedarf an solchen um ein Vielfaches. Gemeinnützige und gewerbliche Sammler veräußern den Inhalt der Kleidercontainer daher oftmals unmittelbar und ohne Durchsicht auf Erhaltungszustand etc. an Textilsortierbetriebe.

 

Insgesamt werden nach Expertenangaben jährlich rund 100 Millionen Tonnen Textilien über die Altkleider-Container dem Markt zur Verfügung gestellt. Für eine Tonne Textilien werden auf dem Weltmarkt aktuell 350 Euro gezahlt. Gemeinnützige Vereine und gewerbliche Sammler generieren auf diesem Wege enorme Einnahmen.
Dies lockt folglich auch Kriminelle an. Es handelt sich dabei „nicht selten um osteuropäische Tätergruppen aus Rumänien und Serbien, die für diese und andere Taten eigens nach Deutschland einreisen“. Daneben seien immer wieder aber auch „Familienclans“ (Rheinische Post, 11. Mai 2016) am Diebstahl beteiligt. Kürzlich wurden alleine in der Stadt Moers 42 Container leer geräumt.
Die Stadt spricht von einem Schaden von mindestens 10.000 Euro. Dabei werden jedoch zunehmend nicht nur die Inhalte aus den Altkleider-Containern geklaut, sondern ganze Altkleider-Container werden abtransportiert und an anderer Stelle rechtswidrig wieder aufgestellt, um so neue Kleidung auf illegalem Wege zu generieren. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es schwierig zu erkennen, in welche Container sie vertrauensvoll nicht mehr benötigte Kleidung abgeben können. Auch die Kommunen sollen seit einiger Zeit die gebrauchten Textilien als zusätzliche Einnahmequelle nutzen und bieten eigene Sammelsysteme an. „Die Erlöse aus der stehen in zahlreichen nordrhein-westfälischen Kommunen.


Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4870 mit Schreiben vom 15. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Bericht vom 02.05.2015 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte das MKULNV zum Status Quo der gewerblichen Sammlungen in NRW berichtet, aufgegliedert nach Bestandssammlungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 01.06.2012 und der bis zum 28.02.2015 neu angezeigten gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen.

Allein im Bereich der Altkleidersammlungen waren danach zum damaligen Zeitpunkt mehr als 2700 Sammlungen in NRW angezeigt. Hieraus wird deutlich, dass es sich bei der Sammlung von Alttextilien in der Tat um ein außerordentlich lukratives Geschäftsfeld für private und gemeinnützige Unternehmen handelt. Probleme in Form von Rechtsverstößen bis hin zu kriminellen Handlungen gerade im Bereich der gewerblichen Altkleidersammlung sind deutschlandweit seit vielen Jahren bekannt und auch Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren. Exemplarisch sei an dieser Stelle nur auf zwei kürzlich ergangene Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hingewiesen.

In dem der Entscheidung des Gerichts vom 13.05.2016 (Az. 17 L 1492/16 - veröffentlicht unter www.justiz.nrw.de) zugrunde liegenden Fall war eine Untersagungsverfügung der Behörde unter anderem auf 16 Fälle gestützt, in denen einem Alttextiliensammler vorgeworfen worden war, in einem Zeitraum von vier Jahren gegen privatrechtliche Besitz- und Eigentumsrechte an Grundstücken bzw. gegen öffentliches Straßenrecht verstoßen zu haben.
In seiner Entscheidung kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der dokumentierten Verstöße weder bei isolierter Betrachtung der einzelnen Jahre, noch bei einer Gesamtbetrachtung des nahezu vierjährigen Zeitraumes die Annahme eines massiven und systematischen Fehlverhaltens rechtfertige und damit eine Untersagungsverfügung nicht trage.
In einem Urteil vom 29.01.2016 kommt das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 17 K 3062/15) hingegen zu dem Ergebnis, dass mit Blick auf über einen Zeitraum von 21 Monaten dokumentierten privatrechtliche Erlaubnispflichten bereits für sich genommen das Erreichen der Schwelle eines massiven und systematischen Fehlverhaltens erreicht und die Sammlung daher zu Recht untersagt worden sei. Allein diese beiden Beispiele machen deutlich, dass die bundesgesetzlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der Praxis zu erheblichen Vollzugsproblemen führen.

Das MKULNV führt deshalb seit einigen Jahren im landeseigenen „Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft (BEW)“ in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden spezielle Kreislaufwirtschaftsgesetzes Themenschwerpunkte hierbei sind u.a. abfallrechtliche und straßenrechtliche Anforderungen an Rechtsprechung zu gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, praktische Fragen im Umgang mit gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen aus der Sicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Erfahrungen mit der Anzeigepflicht aus der Sicht einer unteren Abfallwirtschaftsbehörde, Praxiserfahrungen eines gewerblichen Textilsammelunternehmens und ein ausführlicher Erfahrungsaustausch.

 
Während der ordnungsbehördliche Vollzug der verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zu gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen in NRW den unteren Umweltbehörden obliegt, ist die Ahndung krimineller Handlungen Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden bzw. der Strafgerichte.
Diebstähle von Altkleidercontainern bzw. Kleidung aus Altkleidercontainern und damit einhergehende Schäden werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht explizit erfasst. Zur Kriminalprävention/Opferschutz aller Kreispolizeibehörden spezifische Beratung an.
1. In welchen nordrhein-westfälischen Kommunen sind Altkleider-Container in den letzten fünf Jahren von Dieben ausgeräumt worden bzw. die Containerbehälter sogar gänzlich abtransportiert worden?
2. Von welchem Schaden geht die Landesregierung im Zusammenhang mit der sog. „Altkleider-Mafia“ Gemeinden angeben.) aus?
3. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um  der zunehmend kriminalisierten „Altkleider-Mafia“ Einhalt zu gebieten?
4. Welche nordrhein-westfälischen Kommunen betreiben eigene Sammelsysteme für Altkleider?
5. Welche Einnahmen haben nordrhein-westfälische Kommunen mit gebrauchten Textilien in den letzten fünf Jahren erzielen können?

 

 Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Auch der Städte und Gemeindebund NRW hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass dort ebenfalls keine näheren Erkenntnisse zu den gestellten Fragen vorliegen.  

 

Zusätzliche Stellen für die Polizei

Düsseldorf/Duisburg, 20. Juli 2016 - Der SPD-Bundesvorsitzende und Vizekanzler Sigmar Gabriel hat jetzt öffentlich eine weitere deutliche Stärkung der Polizei gefordert, um der zunehmenden Einbruchskriminalität zu begegnen (dpa, 13.06.2016). Die bereits von der großen Koalition beschlossenen 3000 neuen Stellen für die Bundespolizei reichten nicht aus und müssten verdoppelt werden. Der Vizekanzler fordert die Bundesländer zudem auf, „in gleicher Größenordnung“ nachzuziehen. Auch spricht er sich für eine bessere Bezahlung der Polizeibeamten aus.
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4874 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie wird die Landesregierung in NRW mit der Aufforderung des SPD-Bundesvorsitzenden umgehen?
2. Wann wäre eine entsprechende Verstärkung der Polizei NRW umsetzbar?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Einstellungszahlen für die Polizei NRW weiter zu erhöhen? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet.


Die Landesregierung hat in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Polizeibeamten zu erhöhen. So hat die Landesregierung die Zahl der Einstellungsermächtigungen seit 2011 bereits deutlich erhöht. Diese wurden dabei zunächst von 1.100 auf 1.400, im Jahr 2015 auf 1.892 und für das Jahr 2016 auf 1.920 angehoben.
Für die kommenden Jahre sollen 2000 Einstellungsermächtigungen erfolgen, um langfristig eine Personalstärke von 41.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Polizei sicherzustellen. Hätte die Vorgängerregierung von 2005 bis 2010 ähnlich vorausschauend agiert und aus der sich in dem Bericht der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12510 2 Projektgruppe „Altersstruktur der Polizei NRW“ abzeichnenden demografischen Entwicklung die notwendigen Konsequenzen durch Erhöhung der Einstellungszahlen auf 1.400 gezogen, hätten wir heute eine deutlich bessere Ausgangsposition.

Kassenkreditaufnahmen NRW-Kommunen als vermeintlich lukratives Geschäftsmodell

Was sagt die Landesregierung zu diesen gefährlichen Entwicklungen?  

Düsseldorf/Duisburg, 18. Juli 2016 - Die nordrhein-westfälischen Kommunen leiden enorm unter der schlechten Finanzausstattung durch die Landesregierung. Die Stadt Essen hat mit rund 3,5 Milliarden Euro aktuell den höchsten Schuldenberg in der gesamten Bundesrepublik. Durch die aktuelle Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank erscheint es für die Städte und Gemeinden derzeit als lukrativ, zusätzliche Kassenkredite aufzunehmen. Dabei sind aber grundsätzlich Kassenkredite bei einer soliden Finanzierung zu vermeiden. Legen Banken aktuell Rücklagen bei der Europäischen Zentralbank an, müssen sie dazu einen Strafzins in Höhe von 0,4 Prozent entrichten. Sie streben infolgedessen danach, das Geld an anderen, sicheren Orten anzulegen.
§ 128 (2) Gemeindeordnung NordrheinWestfalen besagt: „Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinde ist unzulässig.“
Die vermeintliche Tatsache, dass Kommunen nicht insolvent gehen können, veranlasst die Banken dazu, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Sie machen dies, indem sie ihr Geld unter Fortführung der – für sie günstigeren – Negativzinspolitik an die kommunale Familie weiterreichen. So offeriert nach Medienberichten die niederländischen Triodos Bank Angebote an die Gemeinden, Kredite zu einem Negativzinssatz von 0,02 Prozent aufzunehmen.

Auf ihrer Homepage wirbt die Triodos Bank Deutschland für sich: „Wir sind eine Bank, die seit 1980 konsequent einer Idee folgt. Der Idee, mit dem Geld unserer Kunden den positiven Wandel in der Gesellschaft zu finanzieren.“ Dagegen nimmt die Deutsche Bank Abstand von dem Modell, die Negativzinspolitik mit den Kommunen fortzuführen: „Wir messen der Nachhaltigkeit unserer Leistungen für unsere Kunden größeres Gewicht bei als der Erzielung kurzfristiger Effekte“, heißt es in einem aktuellen TV-Beitrag der ARD.

Da das Ausfallrisiko für die Banken aufgrund der aktuellen Rechtslage gegen null tendiert, ist dieses Geschäftsgebaren im Grundsatz nachvollziehbar. Dennoch werden derartige Geschäftsmodelle den Städten und Gemeinden bislang laut Medienberichten nur von ausländischen Kreditinstituten angeboten.
Die Metropolen Köln, Bonn, Essen sowie die Städte Bergisch-Gladbach, Menden und Altena sollen aktuell dieses Geschäftsmodell nutzen und es beanspruchen. Dieser Umstand führt in den Augen der Freien Demokraten zu einer gefährlichen Anreizwirkung für die Kommunen, immer weiter in die Schuldenfalle abzudriften.

Der Kämmerer der Stadt Bergisch Gladbach, Jürgen Mumdey, hat kürzlich in einem TV-Beitrag treffend formuliert: „Wir nutzen es aus, solange uns die Chance geboten wird. Ich persönlich kann mich des Eindrucks jedoch nicht erwehren, dass das auf lange Sicht eine sehr bedenkliche Sicht ist.“ De facto haben die Kommunen aufgrund dieser abstrus wirkenden Situation aktuell die Möglichkeit, durch zusätzliche Kreditaufnahme Geld zu verdienen. Kurzfristig geliehenes Geld kostet die Kommunen derzeit bei Inanspruchnahme dieser Kreditgeschäfte kein Geld. Geld ist demnach für Banken aktuell wertlos.
Es ist jedoch klar herauszustellen, dass der Zins immer den Preis des Geldes widerspiegelt und sich jederzeit, auch kurzfristig, wieder ändern kann. Genau hierin liegt die Gefahr für die Kommunen bei derartigen Kreditgeschäften. Der Umgang mit Negativzinsen ist aktuell in keinem deutschen Recht kodifiziert.

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4854 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet.
1. Wie hat sich die Aufnahme der Kassenkredite mit variablem Zinssatz in den nordrhein-westfälischen Kommunalhaushalten in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte jeweils die genauen Summen der Kassenkredite sowie den prozentualen Anteil am Haushalt der Gemeinden kommunenscharf und nach Jahren gegliedert angeben.)
2. Welche Kommunen haben aktuell mit welchen Kreditinstituten derartige o.g. Geschäftsbeziehungen? (Bitte kommunalscharf alle Städte und Gemeinden aufzählen.)
3. Welche Mehrbelastungen kämen auf die nordrhein-westfälischen Kommunen zu, wenn sich die variablen Zinsen kurzfristig um 1 Prozentpunkt verteuern würden? (Bitte jeweils die sich daraus ergebenden Summen kommunenscharf angeben.)

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet. Den kommunalen Liquiditätskrediten liegen, wie den Kreditmarktschulden insgesamt, vielfältige örtliche Vertragsgestaltungen zugrunde. Es bestehen für die Gemeinden und Gemeindeverbände weder haushaltsrechtliche noch statistische Vorgaben, diese Verträge und die darin vereinbarten Zinsbindungsfristen zu melden.
4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand der vermeintlichen „Attraktivität“ für die Kommunen, weitere Kassenkredite aufzunehmen, aus rechtlicher Sicht bzw. welchen Umgang empfiehlt die Landesregierung den Kommunen in Bezug auf diese kurzfristig positiv erscheinenden Angebote des Kapitalmarktes?

5. Welchen rechtlichen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung, um die nordrhein-westfälischen Kommunen vor einer noch weiteren Verschuldungsspirale durch diese kurzfristig lukrativ erscheinenden Geschäfte zu bewahren?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet. Um den Gemeinden die Vorsorge für Zinsänderungsrisiken zu ermöglichen, sind in den Jahren 2011 und 2014 mit entsprechenden Änderungen des Runderlasses "Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)" vom 9.10.2006 (SMBl. 652) die rechtlichen Möglichkeiten, für Kredite zur Liquiditätssicherung längerfristige Zinsbindungen einzugehen, erheblich erweitert worden. Damit ist es den Kommunen im Rahmen ihres Finanzmanagements eröffnet, die Risiken kurzer Zinsbindungsfristen zu reduzieren. Ein darüber hinausgehender Handlungsbedarf wird von der Landesregierung derzeit nicht gesehen. 

 

Waldanteil in Nordrhein-Westfalen weiter erhöhen - Umweltministerium legt Ergebnisse der Landeswaldinventur NRW vor.

Düsseldorf/Duisburg, 13. Juli 2016 - Die Waldfläche in Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Jahren trotz der hohen Flächenkonkurrenz anderer Nutzungsarten wie Landwirtschaft, Siedlung und Verkehr leicht angestiegen. Rund 935.000 Hektar Waldfläche gibt es derzeit in NRW, was etwa 27 Prozent der Landesfläche ausmacht. Dies bestätigen die Ergebnisse der 2. Landeswaldinventur, die das Umweltministerium am 13. Juli 2016 veröffentlicht hat.

„Unsere Wälder sind Alleskönner: Sie sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen und damit Teil des wilden Nordrhein-Westfalens. Sie dienen den Menschen zur Erholung und sind außerdem Produktionsstätten für den nachwachsenden Rohstoff Holz und tragen somit auch zum Klimaschutz bei“, sagte Minister Remmel.

„Die Landeswaldinventur verschafft uns einen Überblick über den Status Quo der Wälder und liefert vielfältige Informationen zu Baumarten, zur Vielfalt und Struktur in den Wäldern.“ NRW gilt im Vergleich zu anderen Bundesländern als eher waldarm. Im bundesweiten Vergleich steht jeder Bürgerin und jedem Bürger – statistisch gesehen - fast drei Mal so viel Wald zur Verfügung wie den Menschen in NRW. „Deshalb wollen wir den Waldanteil in NRW weiter erhöhen“, sagte Minister Remmel.
Für die 2. Landeswaldinventur wurden von sechs Teams an landesweit 9.300 Stichprobenpunkten mehr als 60.000 Bäume vermessen. Im Vergleich zur ersten Landeswaldinventur 1998 wurden allerdings die Erhebungskriterien verändert und der Methodik der Bundeswaldinventur 2012 angepasst. Daher sind die Ergebnisse der beiden Waldinventuren nicht vergleichbar.
“Mit der aktuellen Landeswaldinventur lassen sich auf der Basis statistisch abgesicherter Ergebnisse differenzierte Aussagen für die unterschiedlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen treffen“, sagte Inventurleiter Lutz Falkenried vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Die wichtigsten Ergebnisse der 2. Landeswaldinventur sind: 
Waldfläche In NRW gibt es rund 935.000 Hektar an Waldfläche, was etwa 27 Prozent der Landesfläche insgesamt ausmacht. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 32 Prozent. Regionale Verteilung Die prozentual größten Waldflächenanteile befinden sich in den Forstämtern „Arnsberger Wald“ (98 Prozent), „Nationalpark Eifel“ (72 Prozent) und „Siegen-Wittgenstein“ (71 Prozent).
Die geringsten Waldanteile haben die Forstämter „Niederrhein“ (16 Prozent), „Münsterland“ (17 Prozent) und „Ostwestfalen-Lippe“ (20 Prozent).

Eigentumsverhältnisse
NRW ist das Privatlandwald in der Bundesrepublik.

Knapp zwei Drittel (63 Prozent) der Waldfläche ist im Eigentum von Privatpersonen, allen voran wenigen Groß-Privatwaldbesitzerinnen und -Privatwaldbesitzern. 21 Prozent der Waldfläche ist im Eigentum von Körperschaften wie Städten und Gemeinden und drei Prozent gehören dem Bund. Der Staatswald des Landes beträgt 13 Prozent der gesamten Waldfläche in NRW.

Baumarten
Die Wälder Nordrhein-Westfalens sind durch vier Hauptbaumarten geprägt. Die dominierende Baumart ist weiterhin die Fichte, die auf 252.000 Hektar Waldfläche wächst, gefolgt von der Buche (160.000 Hektar), der Eiche (140.000 Hektar) und der Kiefer (65.000 Hektar).
Der Anteil weiterer Laubbaumarten, wie etwa Birke, Weide, Erle, Kirsche, ist mit 15 Prozent ebenfalls hoch. Die seltensten Baumarten in unseren Wäldern sind die Eibe, Wacholder, Schwarzpapel, die Flatterulme und der Speierling. Insgesamt gibt es mehr Laubbäume (58 Prozent) als Nadelbäume (42 Prozent).

Holzbestand (Holzvorrat)
In den Wäldern Nordrhein-Westfalens stehen insgesamt 277 Millionen Kubikmeter Holz und mit 318 Kubikmeter pro Hektar etwas weniger als im Bundesdurchschnitt (336 Kubikmeter pro Hektar). Alter der Waldbestände Im Durchschnitt sind die Wälder in NRW 75 Jahre alt. Bestände älter als 140 Jahre sind rar und bestehen fast ausschließlich aus Laubbäumen. Am häufigsten ist die Altersklasse der Wälder zwischen 40 und 60 Jahren. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass nach dem 2. Weltkrieg viele Waldbestände erst wieder aufgeforstet werden mussten.

Biotopholz
Biotopholz oder auch Totholz steckt voller Leben und bildet wichtige Lebensräume (Mikrohabitate) für Tiere und Pflanzen. Insgesamt gelten 19 Millionen Kubikmeter in den NRW-Wäldern als Totholz, der größte Anteil davon im Staatswald des Landes. Beim Totholz wird differenziert nach liegendem oder stehendem Totholz. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass in NRW auch aufgrund der Auswirkungen des Orkans Kyrill im Jahre 2007 ein hoher Anteil Nadelholz (59 Prozent) am Totholz zu verzeichnen ist. 
Holz ist wichtiger Wirtschaftsfaktor in NRW
Holz als nachwachsender Rohstoff ist die Basis für eine der größten Wirtschaftsbranchen in Nordrhein-Westfalen. Über alle Stufen der Wertschöpfungskette hinweg, von der Herstellung über die Verarbeitung bis hin zu Holzhandel und Papierwirtschaft, sind in der heimischen Forst- und Holzwirtschaft rund 214.800 Menschen beschäftigt, bei 20.300 Unternehmen.
Im Jahr 2013 erzielten diese Unternehmen nach Aussagen des Thünen-Institutes für Waldökosysteme einen Umsatz von rund 39,74 Milliarden Euro bei einer Bruttowertschöpfung von mehr als zwölf Milliarden Euro. „Holz ist ein Wirtschaftsfaktor und einer der wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe, den wir in NRW haben. Er ist daher ein wichtiger Pfeiler unserer Umweltwirtschaft, die wir stärken wollen“, sagte Minister Remmel.
Zwischen 2009 und 2012 konnte die Umsatzentwicklung in der Branche der Umweltwirtschaft in NRW um 15,6 Prozent gesteigert werden und damit deutlich mehr als die NRW-Wirtschaft insgesamt. „Umweltwirtschaft bedeutet Vorsprung für NRW, und die Holzindustrie ist ein wichtiger Bestandteil dieser Zukunftswirtschaft “, ergänzte Remmel. Wälder bedeuten Artenvielfalt Gleichzeitig bilden die Wälder in NRW wichtige Lebensräume für die Artenvielfalt.
„Der Artenverlust ist neben dem Klimawandel die größte Bedrohung für uns und die Art und Weise, wie wir leben werden“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Insgesamt sind nach der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Arten in NRW etwa 45 Prozent der beobachteten Tier- und Pflanzenarten gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Nach Untersuchungen des Landesumweltamtes (LANUV) sind rund 77 Prozent der Lebensräume im Flachland in einem unzureichenden oder schlechten Erhaltungszustand.
„Unsere Wälder hingegen leisten einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt. Gerade weil sich hier die Arten- und Biotopvielfalt weiter entwickeln kann, müssen wir die Wälder auch aus ökologischen Gründen erhalten“, sagte Minister Remmel. Daher will die Landesregierung den Waldanteil an der Landesfläche weiter erhöhen.

 

„Alte Riesen: Alt- und Uraltbäume in NRW“
Alte und uralte Bäume leben seit Jahrzehnten und Jahrhunderten still und unbeeindruckt von der Hektik der Menschen. Sie haben Frost, Dürren, Stürme und Brände gesehen - und überlebt. Als starke Solitäre stehen alte Bäume in Gärten und Parks, an Straßen und Wegen; und auch in den Wäldern finden wir Baumriesen, die schon seit Jahrhunderten existierten. Oft stehen sie heute als "Naturdenkmal" unter Schutz.
Mancher Baum-Methusalem ist ein Zeitzeuge menschlicher Geschichte: Dorflinden waren in mittelalterlichen Orten das Zentrum der Kommunikation, in alten Urkunden werden Gerichtslinden und Femeeichen erwähnt. Femebäume, Thing-Eichen, Tanzlinden - Begriffe, die weit zurück weisen in die Zeit als noch unberührte Wälder das Land bedeckten und Menschen unter heiligen Bäumen Zuflucht suchten.

Alte und uralte Bäume finden wir heute überall dort, wo der Mensch sie angepflanzt und über viele Jahre und Generationen seine Hand über sie gehalten hat. Sie sind es wert, geschützt und erhalten zu werden - weil sie ein wirklich wertvolles Stück „Wildes NRW“ sind und zugleich Teil unserer Kultur sind.
Mit einem gemeinsamen Wettbewerb laden das NRW-Umweltministerium und die NRW-Stiftung alle Foto- und Naturfans ein, Aufnahmen einzusenden, die Altbäume - "Alte Riesen" - in den Wäldern, Parks und Gärten Nordrhein-Westfalens abbilden. Einsendeschluss ist der 16. April 2017. Die zwölf Siegerfotos werden in einem Fotokalender veröffentlicht.

Duisburgs Stadtwald - Foto Harald Jeschke

 

Bedeutung des Waldes
Der Erhalt des Waldes ist für das Klima, die Luftreinhaltung, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit und das Landschaftsbild äußerst wichtig. Der Wald ist Produktionsstätte des nachwachsenden Rohstoffs Holz und damit Ausgangspunkt einer Wertschöpfungskette, die angesichts des Klimawandels künftig immer wichtiger wird.
Als die Vereinten Nationen im Jahre 2011 zum Internationalen Jahr der Wälder aufriefen, lauteten die zentralen Botschaften „Wälder für Menschen“ (forests for people) und „Wälder im täglichen Leben“ (forests in your daily life). Die wichtigsten politischen Botschaften der UNO zum weltweiten Schutz der Wälder lauten:
- Wälder sind hot spots der biologischen Vielfalt (Biodiversität)

- Wälder sind grüne Lungen zur Erholung und Freizeitgestaltung

- Wälder sind wichtige Rohstofflieferanten

- Wälder sind bedeutende Landschaftselemente gegen den Klimawandel
Diese Multifunktionalität unserer Wälder hat in den deutschen Waldgesetzen Tradition und ist für NRW der forstpolitische Maßstab. Sie wird ein Bestandteil der „Waldstrategie 2050“ sein, die das Umwelt- und Naturschutzministerium  erarbeitet.

Quelle Ministerium für Klimaschutz NRW

Kabinett beschließt neuen Landesentwicklungsplan und Garzweiler-Leitentscheidung

Düsseldorf/Duisburg, 12. Juli 2016 - Die Landesregierung hat einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen und wird ihn nun dem nordrhein-westfälischen Landtag zur Zustimmung zuleiten. Der neue LEP soll den bisher geltenden LEP aus dem Jahr 1995 ablösen. Er bündelt als Rechtsverordnung alle Regelungen zur Raumordnung in Nordrhein-Westfalen in einem Planwerk und legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes fest.
Der Minister und Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense: „NRW ist das am engsten besiedelte Flächenland Deutschlands mit entsprechend dichten Raumansprüchen und Nutzungskonkurrenzen. Raumordnung ist deshalb gerade in Nordrhein-Westfalen besonders wichtig. Der nun vorliegende Landesentwicklungsplan stellt einen ausgewogenen Kompromiss aller Ansprüche dar. Er hält die Balance zwischen Anforderungen der Siedlungsentwicklung und dem Freiraumschutz, zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen. Er fördert die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und trägt insbesondere neuen Herausforderungen Rechnung zum Beispiel im Wohnungsbau oder beim Breitbandausbau.“

Umweltminister Johannes Remmel: „Erstmalig in Deutschland schließt eine Landesregierung auf diesem Weg die Anwendung der Frackingtechnologie aus. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte hat diese Entscheidung Signalcharakter. Außerdem legen wir mit diesem LEP erstmalig eine Strategie gegen weiteren Flächenverbrauch fest, die das Ziel verfolgt, den Flächenverbrauch von aktuell 9,3 auf 5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Hinzu kommen erstmalige Regelungen u.a. für einen landesweiten Biotopverbund, den Ausbau der Windenergie, die Freihaltung und Rückgewinnung von Überschwemmungsbereichen, die Erhaltung der Wasserressourcen, des Waldes und der landwirtschaftlich nutzbaren Böden.“

Wesentliche Inhalte des Landesentwicklungsplans sind die bedarfsgerechte und flächensparende Planung von Siedlungsflächen, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel und die Wiedernutzung industrieller Brachflächen. Außerdem sichert der LEP vier landesbedeutsame Standorte für flächenintensive Großvorhaben, sechs landes- und regionalbedeutsame Flughäfen sowie zehn landesbedeutsame Häfen. Die wirtschaftliche Entwicklung soll durch Flächenvorsorge für Gewerbe- und Industriegebiete aktiv gefördert werden. Freiraum wird für seine spezifischen Nutz- und Schutzfunktionen gesichert – für unverzichtbare Eingriffe in den Freiraum setzt der Landesentwicklungsplan Leitplanken.

In öffentlichen Beteiligungsverfahren wurden Institutionen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger einbezogen. Die Verfahren haben zu wichtigen Klarstellungen und Ergänzungen geführt. Empfehlungen der Wirtschaft und anderer Interessengruppen wurden in den Landesentwicklungsplan aufgenommen. So sollen beispielsweise nicht nur in den Metropolregionen Ruhr und Rheinland verstärkt regionale Kooperationen entwickelt werden, sondern auch in den mittelstandsgeprägten Wachstumsregionen in Westfalen-Lippe.

Weiterhin ist festgehalten, dass die digitale Infrastruktur flächendeckend auszubauen ist. Dieser flächendeckende Breitbandausbau ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Leitentscheidung Garzweiler Das Kabinett hat die Leitentscheidung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlereviers/Garzweiler II beschlossen.
Der geltende Braunkohleplan Garzweiler II aus dem Jahr 1995 sieht noch die Umsiedlung des Ortes Holzweiler vor, da hier in den Jahren nach 2030 Braunkohle gewonnen werden sollte. Der langfristig erkennbare Rückgang der Braunkohleverstromung hat aber eine Neubewertung der Notwendigkeit des ursprünglich geplanten Umsiedlungsverfahrens erforderlich gemacht.

Minister Lersch-Mense: „Mit der jetzt getroffenen Leitentscheidung ist auch verbunden, dass Braunkohlenabbau im rheinischen Revier weiterhin erforderlich ist. Die Tagebaue Hambach und Inden bleiben unverändert. Der Tagebau Garzweiler wird so verkleinert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden müssen. Es wird eine positive Entwicklung von Holzweiler gewährleistet werden.“
Der Abbaubereich des Tagebaus wird so verändert, dass eine Insellage vermieden wird und der Tagebau nur von zwei Ortsseiten an Holzweiler heranrückt. Als Mindestabstand zur Abbaugrenze werden 400 Meter festgelegt. Minister Remmel: „Erstmals wird nun aufgrund der veränderten energiepolitischen Grundannahmen in Deutschland ein Braunkohleplan verkleinert. Wir sind uns einig, dass ab den 2020er Jahren der Bedarf deutlich zurückgeht und haben darauf gemeinsam reagiert. Im Vordergrund stand, dass die Menschen in Holzweiler nicht ihre Heimat verlieren. Der jetzt festgehaltene Mindestabstand von 400 Metern ist aus unserer Sicht ein tragfähiger Kompromiss.“

Die weitere Umsetzung der Leitentscheidung erfolgt im Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln und wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Weitere Information zum Landesentwicklungsplan und zur Leitentscheidung finden Sie auf der Homepage der Landesregierung: www.land.nrw/de/thema/landesplanung Im Anhang finden Sie die vier Leitsätze zur Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier.
Vier Leitsätze der neuen Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier Entscheidungssatz
1: Erfordernisse einer langfristige Energieversorgung Braunkohlenabbau ist im rheinischen Revier weiterhin erforderlich, dabei bleiben die Abbaugrenzen der Tagebaue Inden und Hambach unverändert und der Tagebau Garzweiler II wird so verkleinert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden. Entscheidungssatz
2: Umwelt: Wasserwirtschaft (Restsee), Naturschutz, Geologie, Boden Der Restsee ist westlich einer A 61 neu, angrenzend an das unverritzte Gebirge und ohne Kontakt zu ungekalkten Kippenbereichen unter Wahrung einer naturnahen Gestaltung, zu planen. Der Restsee ist dabei in kompakter Form und mit möglichst großer Tiefe zu planen. Die Tagebauböschungen einschließlich der Restseeböschungen sind dauerhaft standsicher zu dimensionieren und zu gestalten.

Entscheidungssatz 3: Holzweiler lebenswert erhalten
Um eine positive Entwicklung von Holzweiler zu gewährleisten, ist der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II so zu verkleinern, dass der Tagebau an Holzweiler nur von zwei Ortsseiten heranrückt und eine Insellage vermieden wird. Dabei ist ein Mindestabstand von 400 m zur Abbaugrenze zu gewährleisten. Eine direkte Anbindung an Kückhoven und Erkelenz ist zu gewährleisten, soweit möglich soll die L 19 erhalten bleiben. Der Uferbereich des Restsees ist so zu modellieren, dass eine Zwischennutzung des Sees während des Füllvorgangs möglich ist. Bei den vom Abbau betroffenen Höfen ist die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten.
Entscheidungssatz 4: Strukturwandel im rheinischen Revier in örtlicher und regionaler Zusammenarbeit Entwicklungsperspektiven für das rheinische Revier sind ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im rheinischen Revier weiter begleiten. ​  

 

Innenminister Jäger: Asylverfahren werden beschleunigt, Zahl der Abschiebungen soll verdoppelt werden

Düssedorf/Duisburg, 15. Juni 2016 - Die Flüchtlingszahlen in NRW haben sich stabilisiert. „Im Mai kamen nur noch rund 5.000 Flüchtlinge nach NRW“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Im Januar waren es noch fast 20.000. „Das ist ein Trend, der sich in den letzten Wochen und Monaten verstetigt hat.“ Insgesamt hat sich die Situation in den verschiedenen Bereichen der aktuellen Flüchtlingspolitik in NRW wie folgt entwickelt:  
Mehr Abschiebungen Die Zahl der Ausreisen aus NRW soll nach Angaben des Innenministers in diesem Jahr verdoppelt werden. Bereits bis Ende April konnten 8.531 abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer abgeschoben werden oder ihre freiwillige Ausreise wurde bewilligt. Zum Vergleich: 2015 gab es insgesamt 4.395 Abschiebungen und 11.447 freiwillige Ausreisen. Möglichst schnell abgeschoben werden sollen vor allem straffällige Algerier und kriminelle Marokkaner, die sich als Syrer ausgeben. „Die meisten von denen sind 2015 nach Deutschland eingereist“, sagte Jäger. Damit das gelingt, müsse das Rücknahme-Abkommen des Bundes aber dringend nachgebessert werden.
„So ist es jedenfalls nicht praktikabel. Das werde ich auch bei der Innenministerkonferenz noch einmal thematisieren.“ Marokko etwa hat in diesem Jahr weniger als 20 Landsleute aus NRW wieder aufgenommen. Zurückgebracht werden dürfen Marokkaner und Algerier nur per Linienflug. Und maximal zu viert auf einem Flug. Selbst diese Zahl indes wird nicht erreicht. In den Maschinen sitzen meist mehr Begleiter als abgelehnte Asylbewerber. Denn die Zwangs-Passagiere werden von der Fluggesellschaft als potenziell gewalttätig eingeschätzt. „Tatsächlich wissen die meisten, dass sie - wenn sie randalieren - nicht mitgenommen werden. Das nutzen sie auch aus“, beschrieb Jäger die schwierige Situation. „Geht die Abschiebung in diesem Tempo weiter, brauchen wir über 20 Jahre, um alle abgelehnten Marokkaner und Algerier wieder abzuschieben.“  

Weniger Unterkünfte
Derzeit gibt es landesweit 69.000 Plätze in Flüchtlingsunterkünften. Ziel ist es, diese Zahl auf 50.000 zu reduzieren. Davon sollen 35.000 aktiv und 10.000 auf Abruf genutzt werden. 5.000 Plätze dienen als stille Reserve, um auf Veränderungen bei den Flüchtlingszahlen schnell und flexibel reagieren zu können. „Wir brauchen ein regional ausgewogenes und wirtschaftliches System, damit das gelingt“, erklärte Jäger.  
Zuweisungen nicht mehr nur an Dispenskommunen Fünf Kommunen - Düsseldorf, Köln, Essen, Duisburg und Krefeld - konnten aufgrund von Überlastung ihre Quoten zur Aufnahme von Flüchtlingen zunächst nicht erfüllen. Diesen Dispenskommunen wurden deshalb zuletzt verstärkt Flüchtlinge zugewiesen.
Die Unterschiede zu den übrigen Kommunen in NRW sind so in den letzten Monaten deutlich geringer geworden. „Es ist uns gelungen, die Unwucht im System zu beseitigen und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen“, erklärte der Minister.

Ab Mitte Juli wird es auch wieder Zuweisungen in andere Kommunen geben, wenn sie eine Erfüllungsquote von weniger als 90 Prozent haben. Die Bezirksregierung Arnsberg wird dazu Gespräche mit den betroffenen Kommunen führen und Zielvereinbarungen für die Aufnahme vor allem von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive treffen. „Diese Menschen können dann schnell in die Kommunen integriert werden“, betonte Jäger.  

Schnellere Asylverfahren in NRW
Bis Ende September 2016 sollen in NRW alle Asylsuchenden einen Asylantrag gestellt haben und erkennungsdienstlich erfasst worden sein. Nach Angaben der Kommunen warten bislang rund 109.000 Personen auf die Eröffnung ihres Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Durch den hohen Flüchtlingszustrom im vergangenen Jahr war eine lückenlose Registrierung und sofortige Antragstellung unmöglich.
„Das holen wir jetzt zügig nach. Davon profitieren Land, Kommunen und die Menschen gleichermaßen“, sagte Jäger. Um die Asylverfahren zu beschleunigen, hat das Land zur Unterstützung des BAMF ein Konzept entwickelt. „Wir haben endlich die feste Zusage des Bundesamtes, die dafür erforderlichen Kapazitäten bereit zu stellen. Das ist ein dringend notwendiger und lange überfälliger Schritt“, erläuterte der Minister.  

Mehr Geld für Kommunen
Das Land stellt mehr Geld zur Verfügung, um den Kommunen Aufwendungen für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu erstatten. Der Nachtragshaushalt ist um den Mehrbedarf in Höhe von rund 166 Millionen Euro ergänzt worden. Der Etat sieht 2016 damit insgesamt über zwei Milliarden Euro für die so genannte FlüAG-Pauschale vor.
Der Mehrbedarf wurde anhand der Bestandszahlen am 1. Januar 2016 errechnet. „Wir sind damit den Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände nachgekommen und sorgen für Planungssicherheit. Das Land ist ein fairer Partner“, betonte Jäger. Die Kommunen hätten, so der Minister weiter, bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation Unglaubliches geleistet. „Das wird vom Bund leider nicht genügend gewürdigt.“

Der Landtag beschloss Wiedereinführung der Sperrklausel

Düsseldorf/Duisburg, 10. Juni 2016 - In der dritten Lesung wurde das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz mit der nötigen Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten heute beschlossen. Damit wird die 1999 abgeschaffte Sperrklausel bei Kommunalwahlen wieder eingeführt und in die NRW-Verfassung aufgenommen. Das heißt: Nur wer mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten hat, darf demnach in den Rat einziehen. 

Asylverfahren sollen endlich beschleunigt werden

Bis Ende September 2016 sollen in NRW alle Asylsuchenden einen Asylantrag gestellt haben und erkennungsdienstlich erfasst worden sein.
Düsseldorf/Duisburg, 7. Juni 2016 - Nach Angaben der Kommunen warten bislang rund 109.000 Personen auf die Eröffnung ihres Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Um die Asylverfahren zu beschleunigen, hat das Land zur Unterstützung des BAMF ein Konzept entwickelt. „Wir haben endlich die feste Zusage des Bundesamtes, die dafür erforderlichen Kapazitäten bereit zu stellen. Das ist ein dringend notwendiger und lange überfälliger Schritt“, sagte Innenminister Ralf Jäger.  
Seit April 2016 sind alle Menschen, die in Landeseinrichtungen leben, registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Das von der Bezirksregierung Arnsberg erarbeitete Konzept sieht vor, dass  Asylsuchende, die wegen der hohen Flüchtlingszahlen 2015 den Kommunen zugewiesen werden mussten und bislang noch keinen Asylantrag beim BAMF stellen konnten, künftig  von den Ausländerbehörden gemeldet werden. Ihre Asylanträge werden dann in den BAMF-Ankunftszentren und Außenstellen bearbeitet.
Die Registrierstellen des Landes in Herford, Münster und Niederaußem unterstützen bei der erkennungsdienstlichen Erfassung. An- und Abfahrt der Antragsteller zu den Ankunftszentren und Außenstellen des BAMF werden von der Bezirksregierung Arnsberg und den Kommunen organisiert. Untergebracht werden sie in Landeseinrichtungen. Das Land trägt die Kosten.  
Durch den hohen Flüchtlingszustrom im vergangenen Jahr war eine lückenlose Registrierung und sofortige Antragstellung unmöglich. „Das holen wir jetzt zügig nach. Davon profitieren Land, Kommunen und die Menschen gleichermaßen“, sagte Jäger.  
 Ziel des neuen Konzeptes ist es, das die Menschen innerhalb eines Tages ihren Asylantrag stellen und am selben Tag dazu angehört werden. Mehr BAMF-Sachbearbeiter und aktuell weniger Flüchtlinge machen schnellere Entscheidungen jetzt möglich. „Damit die Menschen, die auf eine Zukunft in Deutschland hoffen, schnell Gewissheit haben, ob sie hierbleiben dürfen oder ausreisen müssen“, so Jäger.

 

Tag gegen Lärm mit dem Motto „So geht leise!“

Düssedlorf/Duisburg, 27. April 2016 - Lärm ist eines der großen Probleme der mobilen Gesellschaft: Er schadet unserer Gesundheit und kostet Lebensqualität. In Nordrhein-Westfalen sind etwa 1,4 Millionen Menschen gesundheitsschädlichen Lärmpegeln durch den Verkehr ausgesetzt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes fühlen sich 54 Prozent der Bevölkerung allein durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. Lärm beeinträchtigt dabei nicht nur unser Wohlbefinden, sondern kann nachweisbare gesundheitliche Folgen haben.
Auch im schulischen Umfeld ist Lärm allgegenwärtig – seien es hohe Schallpegel im Klassen- oder Pausenraum, die Stöpsel mit lauter Musik auf dem Hin- oder Nachhauseweg oder auch der Verkehrslärm der angrenzenden Straße. Neben Schäden am Gehör, die durch Einwirkung sehr hoher Schallpegel entstehen, können auch leisere, aber störende Geräusche langfristig zu gesundheitlichen Schäden führen. Lärmfolgen sind Reizbarkeit, Schlafstörungen, Konzentrations- und Kommunikationsstörungen.
Lärm löst aber auch Stress aus und kann daher langfristig zu einer Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems beitragen. Die NORAH-Kinderstudie aus dem Jahr 2014 kommt beispielsweise zu dem Ergebnis, dass Kinder in stark von Fluglärm belasteten Gebieten langsamer lesen lernen als in ruhigen Lagen. Die Studie hat gezeigt, dass es durch den Fluglärm zu erheblichen Störungen im Unterricht kommt, die die Arbeit der Lehrer beträchtlich beeinträchtigt.
Die Eltern fluglärmbelasteter Kinder gaben häufiger an, dass bei ihrem Kind eine Sprech- oder Sprachstörung ärztlich diagnostiziert wurde und dass ihr Kind derzeit ärztlich verordnete Medikamente einnimmt. Der Tag gegen Lärm mit dem Motto „So geht leise“ findet heute zum 19. Mal in Deutschland statt. Bundesweit nutzen verschiedene Verbände und Organisationen den Aktionstag, um auf das Lärmproblem aufmerksam zu machen.
Zu diesem Anlass finden heute im Rahmen des Aktionsbündnisses „NRW wird leiser“ eine NRW-weite Schulaktion zum Tag gegen Lärm statt. Mehr als 50 Schulen aus ganz NRW haben sich auf Initiative des NRW-Umweltministeriums als Aktionsschule angemeldet, um sich mit den Themen Schall, Hören und Lärm auseinander zu setzen.
Den Schulen wurden hierzu Materialien und ein Schallpegelmessgerät zur Verfügung gestellt. Die Dokumentationen der Schulen werden später auf der Internetseite zum Aktionsbündnis veröffentlicht. Die Schulaktion wird durch das NRW-Schulministerium unterstützt. Umweltminister Johannes Remmel:
„Lärm kann auch krank machen, und das schon im Kindesalter. Neben der notwendigen Minderung des Umgebungslärms kann auch jeder selbst etwas zur Lärmminderung im Alltag beitragen.“ Darüber hinaus sind die Wanderausstellung „NRW wird leiser“ des NRW-Umwelt-ministeriums und zwei Umweltbusse „Lumbricus“ der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW heute in Mülheim a.d.R. stationiert, um den Schülerinnen und Schülern der anliegenden Schulen aufzuzeigen, welche Bedeutung der Lärm für Gesundheit und Wohlbefinden hat.
Die Wanderausstellung informiert über praktische Möglichkeiten jedes Einzelnen, Lärm zu vermindern oder zu vermeiden und damit sich selbst, seine Familie und seine Nachbarn vor Lärm zu schützen. Sie wird von der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW betreut und kann dort von Kommunen, Kreisen, Schulen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Institutionen kostenfrei ausgeliehen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.nrw-wird-leiser.de Pünktlich zum Tag gegen Lärm hat das Umweltministerium die Broschüre „Besser leben mit weniger Lärm“ überarbeitet und neu herausgegeben. Die Broschüre kann heruntergeladen werden unter: www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/broschuere
_besser_leben_mit_laerm.pdf Sie informiert über die Bedeutung des Lärmschutzes für die Gesundheit und gibt Tipps, wie jeder freiwillig zur Lärmminderung beitragen kann.

 

NRW-Umweltministerium hat Erlass zum Freizeitlärm veröffentlicht

Düsseldorf/Duisburg, 25. April 2016 - Das nordrhein-westfälische Umweltministerium wird am Dienstag, 26. April, den geänderten Erlass zum Umgang mit Freizeitlärm veröffentlichen. Dieser wurde zuvor ausführlich mit den betroffenen Kreisen erörtert und abgestimmt.
Zentraler Punkt der Neuregelung ist die Erhöhung der Zahl der sogenannten seltenen Veranstaltungen wie Schützen- und Volksfeste von zehn auf 18. Die Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, flexibler Veranstaltungen, bei denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen ist, zu genehmigen. Die Immissionsrichtwerte als zentrale Beurteilungsmaßstäbe behalten ihre Gültigkeit. Damit bleibt der notwendige Anwohnerschutz gewahrt.
"Der Erlass verfolgt das Ziel, einen Ausgleich zwischen den Interessen an Freizeitgestaltung und dem Bedürfnis nach Ruhe zu finden. Mit der Änderung des Erlasses kommen wir dem Wunsch der Kommunen nach mehr Flexibilität bei der Genehmigung von Veranstaltungen nach", sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel. "Die bisherige Praxis für volkstümliche Veranstaltungen und insbesondere Schützenfeste bleibt damit nicht nur bestehen, sondern kann in der Handhabung erweitert werden."
Kommunen, die über eine Ausweitung von Veranstaltungen nachdenken, wird empfohlen, dies in einem entsprechenden Konzept darzustellen, in dem Art und Anzahl der geplanten Veranstaltungen aufgeführt sind und an dem sich die Öffentlichkeit beteiligen kann. Den Kommunen verbleibt damit ein weiter Spielraum, um auf die jeweilige örtliche Situation bezogen für einen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Belange zu sorgen. An den Immissionsrichtwerten, die als zentrale Beurteilungsmaßstäbe dienen und die bereits Grundlage des derzeitig geltenden Freizeitlärmerlass aus dem Jahr 2009 sind, wird sich nichts ändern.

 

Erfahrener Polizist wird neuer Direktor des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste in Duisburg

Düsseldorf/ Duisburg, 05. April 2016 - Rainer Pannenbäcker, Leitender Kriminaldirektor im Ministerium für Inneres und Kommunales, übernimmt die Leitung des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg. Das hat die Landesregierung auf Vorschlag von Innenminister Ralf Jäger in ihrer heutigen Kabinettsitzung entschieden. "Rainer Pannenbäcker hat die NRW-Polizei in über 40 Dienstjahren aus sehr vielen Blickwinkeln kennengelernt. Er wird beim LZPD einen hervorragenden Job machen", sagte Jäger.
Pannenbäcker tritt am 11. April die Nachfolge von Jürgen Mathies an, der im Januar Polizeipräsident von Köln und Leverkusen wurde. Rainer Pannenbäcker begann seine Kariere 1975 als Streifenpolizist in Essen. 1984 wechselte er zur Kriminalpolizei. Seit 1992 übernimmt der 57-Jährige Führungsverantwortung. Zuletzt leitete er das Referat Polizeilicher Staatsschutz im Innenministerium. Bereits von 2009 bis 2012 war Pannenbäcker Abteilungsleiter im LZPD. Er kennt sich deshalb in dieser Behörde gut aus. "Das ist für mich ein Vorteil. Es ist ein bisschen wie nach Hause kommen", sagte der gebürtige Essener.
"Ich weiß, dass mich eine gut aufgestellte Behörde mit engagierten Mitarbeitern erwartet und freue mich darauf, an so zentraler Stelle die zu-künftige Entwicklung der nordrhein-westfälischen Polizei mit zu gestalten."
Das LZPD mit Hauptsitz in Duisburg ist mit seinen rund 1.300 Beschäftigten und weiteren Standorten in Bochum, Brühl, Köln, Linnich, Lünen, Selm und Wuppertal zentrales Service- und Logistikzentrum für die NRW-Polizei. Als landesweite Beschaffungsbehörde und IT-Dienstleister für die Polizeibehörden hat das LZPD im Jahr 2015 etwa 190 Millionen Euro, beispielsweise in den Digitalfunk, IT-Infrastruktur, Kraftfahrzeuge und Bekleidung, investiert. Darüber hinaus unterstützt das LZPD die Polizeibehörden bei der täglichen Einsatzbewältigung sowie in Fragen der Führung und Steuerung von Organisationen.  

 

NRW trifft nach Anschlägen in Brüssel die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen

Minister Jäger: Keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge in Deutschland Minister Lersch-Mense: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung Brüssel wohlauf. Vertretung bleibt bis nach Ostern geschlossen.
Düsseldorf/Duisburg, 22. März 2016 -Das Ministerium für Inneres und Kommunales und der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei teilen mit: NRW-Innenminister Ralf Jäger verurteilt die Terroranschläge in Brüssel als „hinterhältig und unglaublich brutal. Die Terroristen haben zeitgleich an mehreren Anschlagszielen wahllos Menschen getötet und verletzt. Diese feigen Anschläge gelten nicht Brüssel, sondern Europa. Unser Mitgefühl gilt jetzt den Opfern und ihren Familien.“  

NRW-Europaminister Franz-Josef Lersch-Mense schloss sich dem an und ergänzte: „Die menschenverachtenden, grausamen Anschläge von Brüssel haben uns tief erschüttert. Wir trauern um die Opfer.“ Minister Lersch-Mense, der zum Zeitpunkt der Anschläge auf dem Weg nach Brüssel war, hat dem belgischen Botschafter das Mitgefühl und die Solidarität der Landesregierung übermittelt. „Wir sind alle erleichtert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Landesvertretung in Brüssel und ihre Angehörigen wohlauf und in Sicherheit sind.”  

Bis nach Ostern wird die NRW-Landesvertretung aus Sicherheitsgründen nun geschlossen. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen in einem engen Informationsaustausch. Die Landesregierung nimmt die Gefährdungslage sehr ernst und hat weitere notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst. Dazu gehören verstärkte offene und verdeckte Schutz- und Kontrollmaßnahmen sowie der Schutz von öffentlichen belgischen Einrichtungen. „Polizei und Verfassungsschutz in NRW sind nach den Anschlägen in Brüssel besonders wachsam“, betonte Minister Jäger.
„Die notwendigen Kräfte sind sensibilisiert und einsatzbereit. Wir wissen, dass auch Deutschland im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus steht.“ Es gebe jedoch derzeit keine konkreten Hinweise auf bevorstehende Anschläge. „Wir lassen uns nicht einschüchtern“, so der Innenminister. Weltoffenheit und Toleranz dürften dem „feigen Anschlag“ mutmaßlicher Islamisten nicht geopfert werden.

 

NRW-Innenminister ordnet Trauerbeflaggung wegen Terroranschlägen in Brüssel an

NRW-Innenminister Ralf Jäger hat wegen der terroristischen Anschläge am 22. März 2016 in Brüssel für diesen Mittwoch Trauerbeflaggung angeordnet. „Damit nehmen wir in NRW Anteil an den schrecklichen Ereignissen in Belgien. Wir bringen unsere Solidarität zum Ausdruck und gedenken der Opfer der Terroranschläge in Brüssel. Es handelt sich um einen feigen Angriff auf unsere demokratischen Werte in Europa“, erklärte Innenminister Jäger. Die Trauerbeflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

 

 

Fußball-Europameisterschaft 2016: NRW-Umweltministerium macht den Weg frei für Public-Viewing

Düsseldorf/Duisburg, 09. März 2016 - Wie bei sportlichen Großereignissen in der Vergangenheit gibt es auch für die Übertragung von Spielen der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft (10.06. - 10.07.2016) auf Großbildleinwänden grünes Licht. Die Landesregierung hat in einem Erlass klar gestellt, dass Public-Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt ist. Die Entscheidung darüber treffen die Behörden vor Ort.
Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen.
"Das gemeinsame Erleben der Fußballspiele auf den Public-Viewing-Veranstaltungen war während der letzten Fußball-Weltmeisterschaft ein großer Erfolg. Solche Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den Spielen der Europameisterschaft in Frankreich ermöglichen. Das Ruhebedürfnis der Anwohner darf dabei aber nicht unter den Tisch fallen, besonders bei späten Spielen und an Werktagen", sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel.

Der gemeinsame Erlass mit dem Innenministerium und Sportministerium regelt, was beim Public Viewing möglich ist: Welche Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22.00 Uhr gemacht werden können und wie das Ruhebedürfnis der Anwohner ausreichend berücksichtigt wird. Der Gebrauch lauter Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Trillerpfeifen sollte bei diesen Veranstaltungen allerdings unterbleiben. "Hiervon gehen Lärmbelastungen aus, die gesundheitsgefährdend und belästigend für Mitmenschen sein und Notfalldurchsagen übertönen können. Deshalb ist die Benutzung solcher Geräte in Menschenmengen auszuschließen", betonte Minister Remmel.

 

NRW legt Beschwerde gegen belgische Atomkraftwerke ein - Gutachten sieht erhebliche rechtliche Verfehlungen bei der Laufzeitverlängerung für belgische Atomkraftwerke
Düsseldorf/Duisburg, 08. März 2016 -Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz Beschwerde gegen den Betrieb der umstrittenen Atomkraftwerke in Belgien bei der Europäischen Kommission und bei den Vereinten Nationen einlegen.
Das Landeskabinett hat dazu heute in seiner Sitzung den Weg frei gemacht. "Doel 1 und 2 sowie Tihange 1 sind umstrittene Alt-Reaktoren, deren Laufzeiten ohne förmliche Beteiligung der Nachbarstaaten weit über die geplante Lebensdauer von 40 Jahren hinaus verlängert und bei der die Gewinnmaximierung vor das Vorsorgeprinzip gestellt wurde", sagte Umweltminister Johannes Remmel. "Zusammen mit Rheinland-Pfalz würden wir in NRW zu den potentiell erheblich betroffenen Gebieten gehören, wenn es bei den Uralt-Reaktoren zu einem nuklearen Ernstfall kommt und radioaktive Stoffe frei gesetzt werden", kritisierte Minister Remmel weiter.
"Wir haben erheblichen Zweifel nicht nur an der Betriebssicherheit, sondern auch, ob die Laufzeitverlängerung durch die belgische Regierung mit europäischem und internationalen Recht vereinbar ist. Deshalb legen wir zusammen mit Rheinland-Pfalz die Beschwerden ein."
Wirtschaftsminister Garrelt Duin sagte: "Nach der Pannenserie in den belgischen Atomkraftwerken sind wir gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung sehr beunruhigt und teilen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in der Städteregion Aachen und in den Niederlanden. Die Laufzeitverlängerung ist ein Irrweg. Die Reaktorblöcke müssen vom Netz. Endgültig."
Die belgischen Atomkraftwerke Doel 1, Doel 2 und Tihange 1 wurden bereits zwischen 1974 und 1975 in Betrieb genommen und sollten nach belgischem Recht eigentlich 2015 vom Netz gehen. Durch eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung wurde die Laufzeit der Reaktoren bis 2025 verlängert.
Ein von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gemeinsam im Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt nun zum Ergebnis, dass es sich bei den Laufzeitverlängerungen faktisch um erhebliche Änderungen der ursprünglichen Genehmigungen handelt, für die nach Europäischen Richtlinien und der so genannten ESPOO-Konvention eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich gewesen wäre.
An einem solchen Verfahren hätten unter Beachtung des grenzüberschreitenden Charakters auch die Nachbarstaaten beteiligt werden müssen. "Dies wurde jedoch von Belgien unterlassen", kritisierte Minister Remmel. Mit der Beschwerde wollen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erreichen, dass die EU-Kommission prüft, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und daher ein entsprechendes Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden muss.

 

NRW wählt wieder am Muttertag - Landesregierung bestimmt den 14. Mai 2017

Düsseldorf/Duisburg, 08.03.2016 - „Die nächste Wahl des nordrhein-westfälischen Landtags wird am 14. Mai 2017 stattfinden“, erklärte Innenminister Ralf Jäger nach der Kabinettsitzung in Düsseldorf. „Die Landesregierung hat den Termin für den 17. Landtag in NRW - wie immer ein Sonntag - bestimmt, weil die Neuwahl des Landtags nach der Landesverfassung im letzten Quartal der laufenden Wahlperiode stattfinden muss.“
Der Muttertag am 14. Mai 2017 erfüllt diese Voraussetzung und wahrt einen angemessenen Abstand zu den Osterferien Mitte April und den langen Feiertagswochenenden im Frühjahr. Dies kommt sowohl den Wählerinnen und Wählern als auch den Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten zugute, die sich zur Wahl stellen.
„Der Wahltermin ermöglicht eine umfassende Information der Wählerinnen und Wähler. So schaffen wir die Grundlage für eine hohe Wahlbeteiligung“, unterstrich Minister Jäger. Die im Landtag vertretenen Parteien wurden im Vorfeld der Terminbestimmung beteiligt und haben der Wahl am 14. Mai 2017 zugestimmt. Die beiden vergangenen Landtagswahlen fanden ebenfalls am Muttertag statt. Damals bestimmte die Landesregierung den 9. Mai 2010 und den 13. Mai 2012.

 

Innenministerium: Kommunen können in diesem Jahr mehr Geld in ihren Haushalten einplanen

Das Land wird einen erneut erhöhten Betrag für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bereitstellen.
Düsseldorf/Duisburg, 23. Februar 2016 - „Wir rechnen damit, dass die Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen sich zum Stichtag 1. Januar 2016 auf rund 200.000 Flüchtlinge erhöhen wird. Das sind etwa zehn Prozent mehr, als wir bisher angenommen haben. Diese Entwicklung wird sich natürlich auch auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen auswirken“, erklärte Innenminister Ralf Jäger.  
Bereits zum Jahresbeginn hat das Land die Gelder, die im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) an die Kommunen gegeben werden, deutlich aufgestockt. Die Leistungen stiegen von 1,37 Milliarden Euro auf rund 1,95 Milliarden Euro. Landtag und Landesregierung sind hierbei davon ausgegangen, dass sich zum 1. Januar 2016 in den NRW-Kommunen rund 181.000 Flüchtlinge aufhalten würden. Zusätzlich erstattet das Land in diesem Jahr erstmals den Kommunen auch Kosten für rund 13.600 geduldete Personen.  

„Wir hatten vor Weihnachten mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet, die geschätzten Flüchtlingszahlen im neuen Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls den Betrag nochmals zu erhöhen. Wir stehen zu dieser Verabredung und werden dieses Geld noch in diesem Jahr auszahlen“, erläuterte Jäger den Hintergrund seines Erlasses, den er den Bezirksregierungen jetzt zugeleitet hat. Inzwischen liegen die Meldungen aus den Kommunen vor. Es wird noch einige Wochen dauern bis die Überprüfungen beendet sind und die amtliche Zahl feststeht.  

Der Innenminister hat die Kommunalaufsichtsbehörden aber bereits angewiesen, Haushaltsplanungen der Kommunen zu akzeptieren, wenn sie diese Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz um zehn Prozent schon berücksichtigen. „Damit erhöhen wir die Planungssicherheit für die Haushalte der Kommunen“, erläuterte der Innenminister.   Darüber hinaus hat das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, bei einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen spätestens im Herbst dieses Jahres Gespräche aufzunehmen und gegebenenfalls erneut nachzusteuern.

Die Landesmittel werden in diesem Jahr noch nach einem allgemeinen Schlüssel  pauschal auf die Kommunen verteilt. Im kommenden Jahr wird das Geld nach der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Flüchtlinge ausgezahlt. „Darüber sind wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig. Diese Umstellung auf eine monatsscharfe Pauschale muss sorgfältig vorbereitet werden und kann deshalb erst 2017 anlaufen“, stellte der Innenminister fest.  

Hintergrund:
2015 hat sich das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine veränderte Abrechnung geeinigt. Anstatt die Flüchtlingskosten rückwirkend für ein Jahr abzurechnen, wurde der Stichtag auf den 1. Januar 2016 vorgezogen. Für dieses Jahr erfolgt die Berechnung der Flüchtlingskosten auf Grundlage einer Prognose zum Jahresanfang. Hierbei handelte es sich um einen Wunsch der Kommunen, um eine aktuellere Flüchtlingszahl bei der Berechnung der FlüAG-Pauschale zu bekommen.
Vereinbart war auch, nach dem 1. Januar die Pauschale an die tatsächlichen Flüchtlingszahlen anzupassen. Dementsprechend erhöht das Land bei einer gestiegenen Flüchtlingszahl den Gesamtbetrag nach dem FlüAG. Für das Jahr 2017 erfolgt dann auf Wunsch der Kommunen eine Umstellung auf Pro-Kopf-Abrechnung je Flüchtling.

 

Innenministerium: NRW weitet den „Aktionsplan Westbalkan“ aus

Düsseldorf/Duisburg, 26. Januar 2016 - Nordrhein-Westfalen weitet den „Aktionsplan Westbalkan“ auf alle Asylsuchenden aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans aus. Die dafür vorgesehenen Plätze in den Landesaufnahmeeinrichtungen werden von 1.200 auf insgesamt 1.700 Plätze aufgestockt. „Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag, der die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen entlastet“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Neben Albanien wird das beschleunigte Verfahren jetzt auch auf Asylsuchende aus dem Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina angewendet.  

„Der Aktionsplan zeigt nachhaltig Wirkung. Deshalb machen wir hier weiter“, stellt Innenminister Jäger fest. Die Zugangszahlen aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans auch nach NRW sind deutlich zurückgegangenen. Im September 2015 waren es noch 4.668 Personen. Im Dezember 2015 waren es nur noch 403 Personen.  
Bis zum 21. Januar 2016 sind bereits 1.149 Personen bei der Umsetzung des Aktionsplanes freiwillig aus den Landesaufnahmeeinrichtungen ausgereist. „Abschiebung ist nicht die einzige Lösung. Das zeigen die vielen freiwilligen Rückreisen, die wir mit der Beratung überzeugt haben“, erklärte Jäger.
In den bislang beteiligten fünf Landesaufnahmeeinrichtungen in Bonn-Bad Godesberg, Willich, Büren, Hövelhof-Staumühle und Bad Driburg (vorübergehender Standort) beraten die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Köln und Bielefeld über die Vorteile der freiwilligen Rückreise. Dabei werden sie von den Bezirksregierungen unterstützt.
Die Menschen erhalten Informationen in ihrer Landessprache. Insbesondere Familien mit Kindern wird so die Möglichkeit gegeben, freiwillig auszureisen, um eine Abschiebung und die damit verbundenen Belastungen zu vermeiden. Wenn humanitäre Gesichtspunkte vorliegen, werden die Betroffenen vor dem geplanten Abschiebetermin nochmals unmissverständlich darüber aufgeklärt, dass ihre Abschiebung zeitnah bevorsteht.
Ihnen wird erläutert, dass davon nur abgesehen werden kann, wenn sie glaubhaft versichern, freiwillig auszureisen. Der Termin für die konkrete Rückführung wird den Ausreisepflichtigen nicht mitgeteilt.  
Bund und Länder haben einen Aktionsplan vereinbart, um die Asylverfahren zu beschleunigen sowie die Gesamtaufenthaltsdauer von Asylbewerbern zu verkürzen, die aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote stammen. In Nordrhein-Westfalen wurden dem BAMF seit dem 30. September insgesamt über 2.000 Asylsuchende aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans zur Aktenanlage und Antragsstellung zugeführt. Bei der Mehrzahl der Personen handelte es sich um albanische Staatangehörige.  
Nach Vorprüfung durch das BAMF waren 1.800 Fälle für ein beschleunigtes Verfahren sachlich geeignet. In 1.701 Fällen haben die beteiligten Außenstellen des Bundesamts bis zum 21. Januar 2016 die Anträge abgelehnt. Dabei wurde in durchschnittlich 2,1 Arbeitstagen über den Antrag entschieden und der Bescheid zugestellt.

NRW-Präventionsprogramm "Wegweiser gegen gewaltbereiten Salafismus" startet in Duisburg und Dinslaken

Innenminister Jäger: Jeder verhinderte Einstieg in den extremistischen Salafismus ist ein Gewinn Pressemitteilungen, Polizei, Verfassungsschutz
Duisburg, 25. Januar 2016 - Das erfolgreiche NRW-Präventionsprogramm „Wegweiser - gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ wird weiter ausgebaut. Heute wurden die neuen Beratungsstellen in Duisburg und Dinslaken für den Kreis Wesel eröffnet.
„Die vielen Nachfragen von besorgten Angehörigen, Freunden und Lehrern zeigen: Das Projekt wird angenommen“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger. Der stetige Ausbau der Anlaufstellen spiegelt den großen Bedarf wieder. In diesem Jahr sind weitere Standorte in Köln, Aachen, Essen, Mönchengladbach, Münster und Ost-Westfalen-Lippe geplant. „Prävention schützt uns gegen den Terror von morgen“, sagte der Innenminister.
„Wegweiser“ arbeitet bereits wirksam in NRW. Die Beteiligten berichten über positive Erfahrungen. In den bisherigen „Wegweiser“-Anlaufstellen in Düsseldorf, Bochum, Bonn, Wuppertal und Dortmund wenden sich pro Woche rund 50 Hilfesuchende an die Beratungsteams. Die Sozialarbeiter betreuen zurzeit rund 90 Jugendlichen besonders intensiv, um ihre Radikalisierung zu stoppen. „Wir wissen, dass dieser Weg richtig ist, und werden ihn konsequent fortsetzen“, unterstrich Jäger.
Die „Wegweiser“-Mitarbeiter haben inzwischen ca. 2.700 mal geholfen. Dabei sind die Fälle, die telefonisch oder vor Ort in den Beratungsstellen vorgetragen werden, sehr unterschiedlich. Sie reichen von einer Beratung am Telefon bis hin zu einer intensiven Betreuung. Ralf Jäger: „Jeder verhinderte Einstieg in den extremistischen Salafismus ist ein Gewinn für unsere offene Gesellschaft.“ „Wegweiser ist als umfassendes Präventionsprogramm konzipiert“, erläuterte der Minister. „Es setzt früher an und wirkt breiter als ein Aussteigerprogramm.“ Persönliche Betreuer vor Ort „weisen den Weg“. Hilfe bei schulischen Problemen gehört ebenso dazu wie Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche.
„Mir ist besonders wichtig, dass das Programm vor Ort umgesetzt wird“, so Jäger. „Dann können die Sozialarbeiter mit ihren Netzwerkpartnern individuelle und passgenaue Hilfe anbieten.“
Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link und der Dinslakener Bürgermeister Dr. Michael Heidinger dankten dem Innenministerium dafür, dass auch in Duisburg und Dinslaken "Wegweiser"-Anlaufstellen eingerichtet wurden.
So sagte Link: „Die jüngsten Entwicklungen machen deutlich, wie wichtig Prävention ist, um den Einstieg junger Menschen in die salafistische Szene zu verhindern. Ich bin sehr froh darüber, dass die Beratungsstelle in Hamborn nun ihre Arbeit aufnehmen konnte.“
Bürgermeister Heidinger erklärte: „Ich sehe in ‚Wegweiser‘ einen wichtigen Baustein für unsere präventive Arbeit gegen den gewaltbereiten Salafismus und danke der Landesregierung, dass wir und der Kreis Wesel berücksichtigt wurden. In unserer Stadt gibt es im Rahmen unserer Präventionsarbeit ein stabiles Netzwerk. Das kann dadurch optimiert werden.“
Wie wichtig ein umfassender Ansatz im Kampf gegen den gewaltbereiten Salafismus ist, haben die jüngsten Anschläge von Paris erneut gezeigt. Der gewaltbereite Salafismus ist geprägt von einer gefährlichen lebensverachtenden Ideologie. „Die bundesweit steigende Anzahl an Salafisten zeigt, dass wir uns noch lange mit diesem erschreckenden Phänomen auseinander setzen müssen“, erklärte der NRW-Innenminister. „Diese Extremisten sind bei uns aufgewachsen. Sie sind Produkt unserer Gesellschaft. Wir müssen ihnen einen Weg aufzeichnen, wieder zurück zu finden.“
NRW setzt auf einen Dreiklang aus Repression, Prävention und Ausstiegshilfe. „Im Kampf gegen gewaltbereite Salafisten setzen wir neue Impulse“, erklärte Innenminister Jäger. Das „Aussteigerprogramm Islamismus“ in NRW richtet sich an jede Person, die sich aus der islamistischen Szene lösen will. Es bietet Hilfe beim Ausstieg aus der Szene und unterstützt bei der Reintegration in die Gesellschaft. Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme sind dabei Freiwilligkeit und der eindeutige und unmissverständliche Wille zum Ausstieg. In über 50 Fällen gab es bereits einen Kontakt zu potentiellen Aussteigern. Etwa die Hälfte von ihnen wird bereits durch das Aussteigerprogramm intensiv begleitet.

 

Schriftlicher Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales Ralf Jäger zur Sitzung des Innenausschusses am 21. Januar 2016

"Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle Situation in den Einrichtungen"
Aktuelle Situation Zugänge im Jahr 2015:
Bundesweit sind für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 in EASY (IT- Anwendung des Bundes zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden verzeichnet.

Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Zeitraum gemäß Aufnahmequote von 21,24% (Königsteiner Schlüssel des Vorjahres 2014, § 45 Abs. 1 AsylG) 231.878 Asylsuchende über das EASY-System zugewiesen.

Die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die Einrichtungen des Landes, aufsuchten, ist jedoch deutlich größer. Asylsuchende, die über die Aufnah- mequote des. Königsteiner Schlüssels hinaus die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar angelaufen haben und von hier aus in andere Bundesländer wei tergeleitet wurden (Ex-NRW-Fälle), und Folgeantragsteller, die in ihre Zuweisungs- kommune aus dem Er$tverfahren weitergeleitet wurden, waren in den Landeseinrichtungen zumindest vorläufig unterzubringen und zu versorgen.

Tatsächlich wurden in den Einrichtungen des Landes im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 insgesamt 329.667 Asylbegehrende aufgenommen. Davon sind 227.625 Personen alleine im Zeitraum vom 05.09.2015 bis zum 31.12.2015 in NRW aufgenommen worden. Der höchste Wochenzugang in NRW war im Jahr 2015 in der 44. KW (26.10. bis 01.11.) mit 16.083 Zugängen zu verzeichnen, der ,höchste Tageszugang lag am 15.09.2015 bei 3.266 Personen.
Die Zugänge für NRW im Jahresvergleich, anhand der Zuweisungen durch die

EASY-Verteilung: 

2015: 231.878 + 358,68 %
2014: 50.553 + 100,36 %
2013: 25.231 + 70,83 % 
2012: 14.770 + 50,18 %


 

Die Antragsstatistik des BAMF wird folgend als Vergleichswert angeführt. Diese weist die Zahl der im jeweiligen Zeitraum beim BAMF gestellten Asylanträge aus, unabhängig vom Zeitpunkt der Ankunft der Asylsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen. Sie ist somit keine Zugangs-, sondern eine Antragsstatistik und trifft keine Aussage über die Zahl der tatsächlich in den Landeseinrichtungen eingetroffenen Perso- nen. Im Jahr 2015 wurden laut BAMF in NRW 77.223.Asylanträgegestellt, davon 66.758 Erst- und 10.465 Folgeanträge. Dies entspricht einer Steigerung von 56,7 % gegenüber dem Jahr 2014 mit insgesamt 49.267 Asylanträgen (davon 40.046 Erst- und 9.221 Folgeanträge). Bundesweit wurden in 2015 476.649 Asylanträge gestellt, da 2 von 441.899 Erst- und 34.750 Folgeanträge (plus 135 % gegenüber 2014 mit insgesamt 202.834).

Aktuelle Zugangsentwicklung:
Der Wochenzugang in der 1. KW 2016 (04. bis 10. Januar) lag bei 1 0.416 und damit wieder auf einem etwas höheren Niveau als die Wochenzugänge der beiden Vorwochen mit 8.174 (21. bis 27:12.2015) und 7.219 (28.12.2015 bis 03.01.2016).

Prognosen:
Die Prognose des BAMF vom 20.08.2015 ist nach wie vor die jüngste vorliegende Schätzung des Bundes uber den erwarteten Zugang. Sie geht von einem Zugang von bis zu 800.000 in EASY registrierten Asylbewerbern in der Bundesrepublik im Jahr 2015.aus. Für NRW hätte dies rund 170.000 Zugänge bedeutet. Diese Progno- se wurde übertroffen, wie anhand der oben dargestellten Zugangssituation ersichtlich wird. Eine Prognose des BAMF für das Jahr 2016 liegt bislang nicht vor.
Unterbringungskapazität und Belegung:
Am 12.01.2016 standen dem Land zur Unterbringung der Asylsuchenden insgesamt 85.193 Unterbringungsplätze zur Verfügung, die mit 35.582 Personen belegt waren. Die Regelunterbringungskapazität beträgt mit Stand 12.01.2016 15.464 Plätze:
An Notkapazitäten standen zu diesem Datum 69.729 Plätze zur Verfügung, davon 781 als Notkapazitäten in 5 EAE und 24 ZUE und 68.948 in insgesamt 265 Notunterkünften.
Kapazitätsausbau im Jahr 2015:
Gegenüber dem Stand 15.01.2015, der dem Bericht für den Innenausschuss am 22.01.2015 zugrunde liegt, wurde die Regelkapazität von 6.515 Plätzen um weitere 8.949 Plätze auf 15.464 und damit innerhalb eines Jahres auf das 2,4-fache erhöht. In diesem Zeitraum wurde die Zahl der EAE von 2 auf 5 und die Zahl der ZUE von 15 auf 24, die Gesamtzahl der Regeleinrichtungen somit von 17 auf 29 erhöht.

Die Gesamtkapazität wurde gegenüber dem Stand vom 15.01.2015 von 7.900 Plät- zen um 77.293 auf 85.193 Plätze gesteigert. Statt 9 stehen 265 Notunterkünfte zur Verfügung. Wie bereits berichtet, waren d.ie enormen Kapazitätserhöhungen der vergangenen Monate im Bereich der Notunterkünfte aufgrund der bekannten Zugangsentwicklung zwingend erforderlich, da nicht mehr alle Flüchtlinge kurzfristig in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie Erstaufnahmeeinrichtungen und den bereits bestehenden Notunterkünften untergebracht werden konnten. Die Einrichtung dieser großen Zahl an weiteren Notunterkünften in kurzer Zeit war nur möglich aufgrund der Unterstützung durch die Kommunen, die für das Land eine Vielzahl der Notunterkünf te in Betrieb genommen haben.

 

Die nachfolgende Tabelle enthält die Regeleinrichtungen aufgeschlüsselt nach EAE und ZUE. Es wird sowohl die Regel-, als auch die Notbelegungskapazität (sofern vorhanden) dargestellt. Kapazität und Belegung der 265 Notunterkünfte (Stand 12.01.2015) werden in der Summe angegeben:

 

 

Stellungnahme der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg zur Einführung einer Sperrklausel in Höhe von 2,5 % bei Kommunalwahlen

Gesetzentwurf von SPD, CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Düsseldorf/Duisburg, 11. Januar 2016 - Die Einführung einer Sperrklausel in Höhe von 2,5 % bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen wird nachdrücklich begrüßt und unterstützt. mehr

Anmerkung der BZ-Redaktion:
Nach wie vor gilt: Die Politik muss dem obersten Gericht in NRW nachweisen, dass es duch die "Zersplitterung des Stadt- oder Gemeinderates" die politische Arbeit enorm erschwert bzw. gar unmöglich macht. Die von der SPD und der CDU in Duisburg angewandte Politik der großen Koalition beweist, dass eine dem Allgemeinwohl verpflichtende Politik Realität bedeutet, also in der Praxis funktioniert.
Diese Beantragung beweist einmal mehr, dass die Politik die Bürger wieder entmündigen möchte. Eine weitere politische Verdrossenheit im Land würde gefördert und dem  extrem politischen Spektrum weiteren Zulauf verschafft.

Stellungnahme von Prof. Dr. Hinnerk Wißmann - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungswissenschaften, Kultur- und Religionsverfassungsrecht
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften („Kommunalvertretungsstärkungsgesetz“)
LT-Drs. 16/9795

 

Land und 50 Kommunen suchen Finanzierungsinstrumente zur Integration der Asylbewerber, die bleiben werden

Düsseldorf, 11. Januar 2016 - Bei der Veranstaltung im Düsseldorfer Stadttor heute wurden Finanzierungsinstrumente für die Kommunen zur Durchführung von Integrationsangeboten, Sprachkursen und zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge vorgestellt. Darüber hinaus tauschten sich die Kommunalvertreterinnen und -vertreter über bereits erfolgreiche Projekte aus.
Das Projekt „Willkommenskultur durch interkulturelle Dienstleistungsstrukturen“ im Kreis Wesel entwickelt zum Beispiel ein Konzept zur Einschulungs­beratung neu zugewanderter schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher.
Staatssekretär Eumann: „Der Zuzug an Flüchtlingen und deren erfolgreiche Integration stellt die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Es ist der Landesregierung wichtig, den Kommunen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu helfen, und sie mit konkreten Informationsangeboten über die europäischen Finanzierungsmöglich­keiten zu unterstützen“.

Integrationsstaatssekretär Thorsten Klute: „Nach der Aufnahme geht es jetzt um die Integration derer, die bleiben werden. Die Städte und Gemeinden haben da eine Schlüsselrolle. Daher setzen wir in NRW mit verschiedenen Förderangeboten gezielt auf die Stärkung der Integrationskraft der Kommunen.“ Staatssekretär Eumann trifft sich seit 2010 regelmäßig mit den kommunalen Europabeauftragten. Diese Treffen sollen in Zukunft durch weitere thematische Sonderrunden ergänzt werden. Dazu kann es gar nicht genug Austausch geben.

 

Kölner Polizei muss Vertrauen und Handlungsfähigkeit zurückgewinnen

 Düssedlorf/Duisburg, 08. Januar 2016 - Innenminister Ralf Jäger hat heute in einem persönlichen Gespräch dem Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers mitgeteilt, dass er ihn in den einstweiligen Ruhestand versetzt. „Ich bedanke mich bei Herrn Albers für seine langjährige, engagierte Tätigkeit für die NRW-Polizei. Meine Entscheidung ist jetzt notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Handlungsfähigkeit der Kölner Polizei zurückzugewinnen – auch mit Blick auf die anstehenden Großveranstaltungen. Herr Albers hat für meine Entscheidung großes Verständnis aufgebracht. Das verdient Respekt.“
 Innenminister Jäger: „Die Kölner Polizei hat die wichtige Aufgabe, die Vorfälle in der Silvesternacht vollständig aufzuarbeiten und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die Menschen wollen zurecht wissen, was in dieser Silvesternacht passiert ist, wer die Täter sind und wie solche Vorfälle zukünftig verhindert werden können. Die Kölner Polizei wird ihre Ermittlungsarbeit ungeachtet der heutigen Entscheidung mit voller Intensität fortführen.“


NRW-Fahndungskonzept gegen mobile Einbrecher bundesweit Vorbild

Duisburger Fahner fassten albanische Einbrechergruppe - 426.000 Euro Schaden bei 109 Wohnungseinbrüchen
Düsseldorf/Duisburg, 06. Januar 2016 - Als ein besonderes Lob für das Fahndungskonzept der NRW-Polizei gegen professionelle Einbrecherbanden bewertete Innenminister Ralf Jäger die Empfehlung der Innenministerkonferenz an die Bundesländer, das NRW-Konzept zu nutzen. Im Landeskriminalamt in Düsseldorf stellten heute Fachleute des LKA und der Duisburger Polizei die Erfahrungen mit dem Konzept „Mobile Täter im Visier“ (MOTIV) vor.

Seit dem Start im August 2013 haben die Experten des LKA 793 mobile Serieneinbrecher identifiziert. 504 davon waren oder sind in Haft. Aktuell befinden sich 442 verdächtige Intensivtäter im Visier der spezialisierten MOTIV-Fahnder in 16 Schwerpunktbehörden. „Die Kriminalisten werten die Täterprofile aus und sammeln in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften die nötigen Beweise, um die Einbrecher möglichst schnell hinter Schloss und Riegel zu bringen“, erklärte Jäger. Immer mehr Einbrecher sind bandenmäßig organisiert, schlagen schnell zu und begehen in kurzer Zeit viele Taten in verschiedenen Städten. Anschließend verschwinden sie unerkannt über die Grenzen.
„Durch vernetzte Zusammenarbeit haben wir den Druck auf diese mobilen Intensivtäter massiv erhöht. Voraussetzung für die jüngsten Fahndungserfolge ist die gebündelte und akribische Ermittlungs- und Beweisführung. Gerade wegen der gestiegenen Fallzahlen werden wir hier konsequent weiterarbeiten“, verdeutlichte Jäger. Weil die mobilen Intensivtäter weder an Behörden- noch an Ländergrenzen halt machen, hat die NRW-Polizei ihre überregionalen Ermittlungen ausgebaut. „Vernetzte Zusammenarbeit macht uns schneller und effizienter“, bilanzierte der Innenminister. „Wir arbeiten eng mit der niederländischen Polizei zusammen.

Seit einem Jahr ist ein niederländischer Spezialist beim LKA unser ständiger Ansprechpartner. Durch den koordinierten Datenaustausch wissen wir, dass 84 MOTIV-Täter, die wir im Visier haben, auch in den Niederlanden Straftaten begangen haben. In Belgien sind es 72.“ Hans-Josef Lemper, im Landeskriminalamt zuständig für die Auswerte- und Analyseeinheit, schilderte die wichtige Vorarbeit der Computerexperten: „Es ist uns gelungen, aus 90.000 aufgeklärten Eigentumsdelikten mit rund 50.000 ermittelten Tatverdächtigen diejenigen heraus zu filtern, die die meisten Einbrüche begangen haben.“

Der Schlüssel zum Erfolg besteht aus drei Zahlen: Wer in zwölf Monaten fünf und mehr Einbrüche in drei verschiedenen Polizeibezirken begeht, gilt als mobiler Intensivtäter. Sie herauszufinden verlangt im LKA akribische Detailarbeit in mehreren Datenbanken, bis die hochkomplexen Täterprofile zur weiteren Ermittlung an die 16 Schwerpunktbehörden übergeben werden können. Eine von ihnen ist das Polizeipräsidium Duisburg.
Dieter Kretzer, Chef der Duisburger Kripo, erläuterte am Beispiel einer vierköpfigen albanischen Tätergruppe, wie sein Ermittlungsteam unter anderem genetische Fingerabdrücke und Werkzeugspuren sicherte. Letztlich konnten die Duisburger Fahnder mit Hilfe einer richterlich angeordneten Telefonüberwachung eine erdrückende Beweislast sammeln. Nachdem die Staatsanwaltschaft Haftbefehle erwirkt hatte, wurden die Täter mit Unterstützung eines Spezialkommandos festgenommen. Die Bilanz der Beutezüge: 426.000 Euro Schaden bei 109 Wohnungseinbrüchen.
Innenminister Jäger zeigte sich zuversichtlich, dass künftig die mobilen Einbrecherbanden mehr Druck spüren, wenn die anderen Bundesländer ihre Ermittlungen nach ähnlichem Prinzip strukturieren: „Es ist der richtige Weg, um diesen Kriminellen die Härte des Rechtsstaats zu demonstrieren.“