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Schriftlicher Bericht des Ministers für Inneres und
Kommunales Ralf Jäger zur Sitzung des Innenausschusses am
21. Januar 2016 |
"Planungsstand bezüglich neuer
Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle
Situation in den Einrichtungen"
Aktuelle Situation Zugänge im Jahr
2015: Bundesweit sind für den Zeitraum vom 01.01. bis
31.12.2015 in EASY (IT- Anwendung des Bundes zur
Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer)
1.091.894 Zugänge von
Asylsuchenden verzeichnet.
Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Zeitraum gemäß
Aufnahmequote von 21,24% (Königsteiner Schlüssel des
Vorjahres 2014, § 45 Abs. 1 AsylG)
231.878
Asylsuchende über das EASY-System zugewiesen.
Die
Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die
Einrichtungen des Landes, aufsuchten, ist jedoch deutlich
größer. Asylsuchende, die über die Aufnah- mequote des.
Königsteiner Schlüssels hinaus die
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar
angelaufen haben und von hier aus in andere Bundesländer
wei tergeleitet wurden (Ex-NRW-Fälle), und
Folgeantragsteller, die in ihre Zuweisungs- kommune aus
dem Er$tverfahren weitergeleitet wurden, waren in den
Landeseinrichtungen zumindest vorläufig unterzubringen und
zu versorgen.
Tatsächlich wurden in den Einrichtungen des Landes im
Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 insgesamt 329.667
Asylbegehrende aufgenommen. Davon sind
227.625 Personen alleine im Zeitraum vom 05.09.2015 bis
zum 31.12.2015 in NRW aufgenommen worden. Der höchste
Wochenzugang in NRW war im Jahr 2015 in der 44. KW (26.10.
bis 01.11.) mit 16.083 Zugängen zu verzeichnen, der
,höchste Tageszugang lag am 15.09.2015 bei 3.266 Personen.
Die Zugänge für NRW im Jahresvergleich, anhand der
Zuweisungen durch die
EASY-Verteilung:
2015: 231.878 + 358,68 % 2014:
50.553 + 100,36 % 2013: 25.231 + 70,83 % 2012:
14.770 + 50,18 %
Die Antragsstatistik des BAMF wird
folgend als Vergleichswert angeführt. Diese weist die Zahl
der im jeweiligen Zeitraum beim BAMF gestellten
Asylanträge aus, unabhängig vom Zeitpunkt der Ankunft der
Asylsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen. Sie ist somit
keine Zugangs-, sondern eine Antragsstatistik und trifft
keine Aussage über die Zahl der tatsächlich in den
Landeseinrichtungen eingetroffenen Perso- nen. Im Jahr
2015 wurden laut BAMF in NRW 77.223.Asylanträgegestellt,
davon 66.758 Erst- und 10.465 Folgeanträge. Dies
entspricht einer Steigerung von 56,7 % gegenüber dem Jahr
2014 mit insgesamt 49.267 Asylanträgen (davon 40.046 Erst-
und 9.221 Folgeanträge). Bundesweit wurden in 2015 476.649
Asylanträge gestellt, da 2 von 441.899 Erst- und 34.750
Folgeanträge (plus 135 % gegenüber 2014 mit insgesamt
202.834).
Aktuelle Zugangsentwicklung: Der
Wochenzugang in der 1. KW 2016 (04. bis 10. Januar) lag
bei 1 0.416 und damit wieder auf einem etwas höheren
Niveau als die Wochenzugänge der beiden Vorwochen mit
8.174 (21. bis 27:12.2015) und 7.219 (28.12.2015 bis
03.01.2016).
Prognosen: Die Prognose des BAMF
vom 20.08.2015 ist nach wie vor die jüngste vorliegende
Schätzung des Bundes uber den erwarteten Zugang. Sie geht
von einem Zugang von bis zu 800.000 in EASY registrierten
Asylbewerbern in der Bundesrepublik im Jahr 2015.aus. Für
NRW hätte dies rund 170.000 Zugänge bedeutet. Diese
Progno- se wurde übertroffen, wie anhand der oben
dargestellten Zugangssituation ersichtlich wird. Eine
Prognose des BAMF für das Jahr 2016 liegt bislang nicht
vor. Unterbringungskapazität und Belegung: Am
12.01.2016 standen dem Land zur Unterbringung der
Asylsuchenden insgesamt 85.193 Unterbringungsplätze zur
Verfügung, die mit 35.582 Personen belegt waren. Die
Regelunterbringungskapazität beträgt mit Stand 12.01.2016
15.464 Plätze: An Notkapazitäten standen zu diesem
Datum 69.729 Plätze zur Verfügung, davon 781 als
Notkapazitäten in 5 EAE und 24 ZUE und 68.948 in insgesamt
265 Notunterkünften. Kapazitätsausbau im Jahr 2015:
Gegenüber dem Stand 15.01.2015, der dem Bericht für
den Innenausschuss am 22.01.2015 zugrunde liegt, wurde die
Regelkapazität von 6.515 Plätzen um weitere 8.949 Plätze
auf 15.464 und damit innerhalb eines Jahres auf das
2,4-fache erhöht. In diesem Zeitraum wurde die Zahl der
EAE von 2 auf 5 und die Zahl der ZUE von 15 auf 24, die
Gesamtzahl der Regeleinrichtungen somit von 17 auf 29
erhöht.
Die Gesamtkapazität wurde gegenüber dem
Stand vom 15.01.2015 von 7.900 Plät- zen um 77.293 auf
85.193 Plätze gesteigert. Statt 9 stehen 265
Notunterkünfte zur Verfügung. Wie bereits berichtet, waren
d.ie enormen Kapazitätserhöhungen der vergangenen Monate
im Bereich der Notunterkünfte aufgrund der bekannten
Zugangsentwicklung zwingend erforderlich, da nicht mehr
alle Flüchtlinge kurzfristig in Zentralen
Unterbringungseinrichtungen sowie
Erstaufnahmeeinrichtungen und den bereits bestehenden
Notunterkünften untergebracht werden konnten. Die
Einrichtung dieser großen Zahl an weiteren Notunterkünften
in kurzer Zeit war nur möglich aufgrund der Unterstützung
durch die Kommunen, die für das Land eine Vielzahl der
Notunterkünf te in Betrieb genommen haben.
Die nachfolgende Tabelle enthält
die Regeleinrichtungen aufgeschlüsselt nach EAE und ZUE.
Es wird sowohl die Regel-, als auch die
Notbelegungskapazität (sofern vorhanden) dargestellt.
Kapazität und Belegung der 265 Notunterkünfte (Stand
12.01.2015) werden in der Summe angegeben:
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Neues Brand- und Katastrophenschutzrecht tritt zum
Jahresbeginn in Kraft |
Innenminister Jäger: "Ein
zukunftsfähiger Brand- und Katastrophenschutz braucht ein
starkes Ehrenamt"
Düsseldorf/Duisburg,
28. Dezember 2015 - Am 1. Januar 2016 tritt das Gesetz
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Mit ihm werden die bisherigen Rechtsgrundlagen für diesen
Bereich grundlegend modernisiert. Neben den überarbeiteten
inneren Strukturen des Brandschutzes wird mit diesem
Gesetz vor allem der Katastrophenschutz aufgewertet und
ein solides Fundament für das Ehrenamt geschaffen.
„Dieses Gesetz hat für unsere Sicherheit eine zentrale
Bedeutung. Deshalb freue ich mich besonders, dass es von
einer großen Mehrheit im Landtag getragen wird“, erklärte
Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Auch von den
Verbänden, deren Mitglieder im Brand- und
Katastrophenschutz mitwirken, wird das Gesetz gelobt.
Aufwertung des Katastrophenschutzes Durch die
Stürme „Ela“ und „Kyrill“ oder Hochwassersituationen an
Elbe und Oder ist allen deutlich vor Augen geführt worden,
wie bedeutend ein gut aufgestellter Katastrophenschutz
ist. Daher wurden in den vergangenen Jahren Landeskonzepte
der gegenseitigen landesweiten Hilfe entwickeltet, die nun
auch gesetzlich verankert wurden. Damit wird die zentrale
Funktion des Landes hervorgehoben, die Kreise und
Gemeinden dort zu unterstützen, wo die eigenen Mittel
nicht ausreichen. Dies wird ergänzt durch eine nun
gesetzlich vorgegebene einheitliche Krisenstabsstruktur
und Kooperation der Stäbe für große Einsatzlagen.
„Darüber hinaus bleibt die Vorbereitung auf große
Einsatzlagen und Katastrophen eine Aufgabe, die ständig
überprüft, erprobt und fortentwickelt werden muss. Wir
wollen den hohen Standard in Nordrhein-Westfalen weiterhin
erhalten“, kündigte Ralf Jäger an.
Stärkung des
Ehrenamtes In NRW gibt es mehr als 15.000
hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute.
Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in
anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand-
und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf
die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. Deshalb
haben wir die Attraktivität des Ehrenamtes deutlich
gestärkt“, sagte der Innenminister. Neben
Verbesserungen beim Unfallschutz, den
Aufwandsentschädigungen und Ruhezeiten ist auch eine
Verpflichtung aller Aufgabenträger zur Förderung des
Ehrenamtes vorgesehen. Das neue Brandschutzrecht
ermöglicht den Städten und Gemeinden auch, eine
Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs
bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch
Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall
erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die
Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen
wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr
gewinnen“, hob der Minister hervor.
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NPD-Verbotsverfahren: Bundesverfassungsgericht hat
Verhandlung zugelassene |
07. Dezember 2015 - Im
NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die
Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen
ist. Termine zur mündlichen Verhandlung hat der Senat
auf Dienstag, 1. März 2016, 10.00 Uhr, Mittwoch, 2. März
2016, 10.00 Uhr und Donnerstag, 3. März 2016, 10.00 Uhr
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Viertes Symposium „Der Phönix fliegt!" - Mut zu mehr
Europa in der Flüchtlingskrise |
3.000 Gäste beim
Abendkongress zum Thema „Europa: Warum und Wohin“
Außenminister Steinmeier: Wir sind am
erfolgreichsten, wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten
Initiativkreis-Moderator Engel: Heute sind wir es,
die anderen helfen können - Bundesaußenminister Dr.
Frank-Walter Steinmeier fordert zur Bewältigung der
aktuellen Flüchtlingskrise Mut zu mehr Europa.
Beim vierten Symposium „Der Phönix
fliegt!“ in der Essener Philharmonie sagte
Steinmeier am heutigen Mittwoch, 28. Oktober, vor rund
3.000 Gästen: „Wir brauchen jetzt in der Flüchtlingskrise
den Mut zu mehr Europa: bei der Sicherung unserer
europäischen Außengrenzen, bei der Entwicklung eines
gemeinsamen Asylsystems, bei der fairen Verteilung von
Lasten.“
Auch der Moderator des Initiativkreises
Ruhr, Klaus Engel, forderte mehr gemeinsames Handeln der
europäischen Partner: „Heute sind wir es, die anderen
helfen können. Ich meine damit nicht nur ‚wir in
Deutschland‘, sondern ich meine ‚wir in Europa‘. Dieses
‚Wir‘ in Europa wird oft zitiert, aber wenn es ernst wird,
überwiegen noch zu oft nationale Interessen“, sagte Engel,
der auch Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries
AG ist, in seiner Begrüßungsrede.
Auf dem Podium
der vom Initiativkreis Ruhr und dem Politischen Forum Ruhr
organisierten Veranstaltung diskutierten Botschafter Dr.
Hans-Dieter Heumann, Präsident der Bundesakademie für
Sicherheitspolitik a.D., Friedrich Merz, Vorsitzender der
Atlantik- Brücke e.V., und der Historiker Prof. Dr.
Heinrich August Winkler, Humboldt-Universität zu Berlin,
über das Thema „Europa: Warum und Wohin“. „Wir
brauchen Europa aber auch, um die Flüchtlingskrise dort zu
bekämpfen, wo sie entsteht. Dort, wo Krieg und Gewalt
Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen“, sagte
Minister Steinmeier in seinem Impulsvortrag weiter. „Es
muss uns darum gehen, die Ursachen der Krise zu bekämpfen!
Ob in Syrien, in Libyen, im Irak oder in Afghanistan.
Deshalb setzen wir uns mit aller Kraft für politische
Lösungen für die Krisen des Mittleren Ostens und
Nordafrikas ein. Deshalb stützen wir die Nachbarländer der
Krisengebiete. Und auch hier sind wir am erfolgreichsten,
wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten.“
Der
Außenminister zeigte sich zuversichtlich: „Es sind
schwierige Zeiten für Europa. Aber wenn wir es klug
anstellen, dann werden uns diese Verhandlungen in Europa
näher zusammenwachsen lassen. Wenn wir es richtig machen,
dann ist Europa schlicht und einfach die einzige
überzeugende Antwort auf die größte politische Frage, vor
der wir hier und heute stehen.“ Dr. Stephan
Holthoff-Pförtner, Vorsitzender des Politischen Forums
Ruhr und Verleger der FUNKE MEDIENGRUPPE, sagte: „Seit 25
Jahren stellt sich das Politische Forum Ruhr der Aufgabe,
unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen miteinander ins
Gespräch zu bringen. Wir verstehen uns als Marktplatz der
Meinungen, um Überzeugungen auszutauschen und Impulse für
gemeinsame Lösungsansätze zu geben. Mit dem vierten
Abendkongress in der Reihe ‚Der Phönix fliegt!‘ setzen wir
die sehr erfolgreiche Kooperation mit dem Initiativkreis
Ruhr fort.“
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Umweltministerium startet
Service zum Bau von Flüchtlingsunterkünften aus Holz |
Webportal und Hotline
werden gestartet – Reges Interesse bei Kommunen und
privaten Investoren
Düsseldorf, Duisburg, 26. Oktober 2015
- Das Umweltministerium unterstützt die
nordrhein-westfälischen Städte, Gemeinden, Kreise und
Bezirksregierungen durch einen neuen Beratungsservice für
den schnellen und effizienten Bau von Unterkünften und
Wohnraum für Flüchtlinge aus Holz. „Die weltweiten
ungelösten Kriegsherde sorgen seit Monaten dafür, dass
Menschen auch in Nordrhein-Westfalen Schutz suchen.
Das Land und auch die Kommunen sind dadurch vor neue
Herausforderungen gestellt, die wir meistern wollen. Wir
als Land leisten dazu unseren Beitrag und der Bau von
Flüchtlingsunterkünften aus Holz bietet eine schnelle,
effiziente und auch für die Weiternutzung flexible
Alternative“, sagte Umweltminister Johannes Remmel nach
der heutigen Kabinettsitzung, auf der das entsprechende
Vorschlag durch den Minister vorgestellt wurde. „Es ist
ein Beratungsangebot an die Kommunen und private
Bauträger, die die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
in die Hand nehmen wollen. Sie müssen jetzt entscheiden,
ob sie dafür moderne Holzbaulösungen nutzen wollen. Wir
stellen die notwendige Expertise und den Service unseres
Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen dafür zur
Verfügung.“
Bauminister Michael Groschek
unterstützt das Vorhaben: „Alles, was schnell gebaut
werden kann und dabei die notwendigen Standards erfüllt,
hilft uns weiter. Holzbaumodule sind ein Beitrag zur
Lösung der Unterbringungsprobleme. Bis zu dreigeschossige
Holzbauten sind nach Landesbauordnung regulär ohnehin
möglich. Bis zu fünfgeschossige Holzbauten können im Wege
einer Abweichungsgenehmigung errichtet werden. Wir in NRW
fragen nicht nach Obergrenzen und dem Ende der
Fahnenstange, wir fragen was geht, und was wir noch
unternehmen können, um den Flüchtlingen über den Winter
eine sichere Bleibe zu ermöglichen.“
In den letzten Wochen wurden durch
Umweltministerium und Wald und Holz NRW die Möglichkeiten
geprüft, ob durch standardisierte und modular aufgebaute
Holzbaukonzepte Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden
können und ob die entsprechenden Produktionskapazitäten
vorhanden sind. „Wir haben innerhalb der Holzwirtschaft
für diesen Weg geworben und uns wurde versichert, dass die
notwendigen Kapazitäten von Seiten der Holzbranche
vorhanden sind. Die Kommunen und andere Bauträger können
also loslegen.“
Auch eine erste
Informationsveranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter
der Kommunen ist letzten Donnerstag in Köln auf großes
Interesse der Städte, Gemeinden, Kreise und der
bauausführenden Unternehmen gestoßen. „Bei den Kommunen
ist das Interesse da und es gibt auch schon die ersten
Städte, die sich dazu entschlossen haben, mit heimischen
Holzbauunternehmen Flüchtlingsunterkünfte zu bauen“, sagte
Minister Remmel.
Holzbauten sind relativ schnell zu
realisieren. Kleinere Objekte können inklusive der
Planungs- und Genehmigungsphase innerhalb von 2 bis 3
Monaten errichtet werden, größere, bis zu dreistöckige
Bauten innerhalb von 5 bis 6 Monaten. „Der große Vorteil
von Holzbauten im Vergleich zu Containern oder Zelten sind
zum einen die günstigeren Folgekosten, etwa bei der
Heizung, und die flexible Weiternutzung: Holzbauten können
flexibel erweitert, verkleinert oder gar für andere
Nutzungen umgebaut werden, etwa für Wohnheime für
Studentinnen und Studenten“, betonte Minister Remmel.
Nach dem Vorschlag des
Umweltministeriums soll es ein umfangreiches Web-Portal
und eine Hotline als zentrale Anlaufstelle für
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den
Kreisen, Städten, Gemeinden sowie für privaten Investoren
errichtet werden. Zudem sind eine Holzbau-Fachberatung bei
der Projektumsetzung, auch im Rahmen der Vor-Ort-Beratung,
und die Bereitstellung von spezifischen Fachinformationen
(etwa Ausschreibungstexte, Qualitätssicherung Holzbauten,
Fragen zum Brandschutz) vorgesehen.
Die notwendigen Service-Einrichtungen
sind bereits frei geschaltet und besetzt. Das Webportal
folgt in den nächsten Wochen:
Hotline: (02962) 8029968
Mailkontakt:
holzwirtschaft@wald-und-holz.nrw.de
Web-Portal (Freischaltung in den
nächsten Wochen)
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Kommunen bekommen Kosten
von Notunterkünften für Asylbewerber erstattet
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Düsseldorf/Duisburg, 19. Oktober
2015 - Die Kommunen bekommen schnell ihre Kosten erstattet,
um die Notunterkünfte für Asylbewerber im Auftrag des
Landes weiter betreiben zu können. "Wir wissen um die
außergewöhnliche Kraftanstrengungen, die vor Ort in den
Kommunen auf allen Verwaltungsebenen erbracht werden",
erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger heute in
Düsseldorf. Zumal das Land aufgrund der hohen Zahl von
Flüchtlingen dringend auf die Unterstützung der Kommunen
angewiesen ist.
Es können nicht mehr alle Flüchtlinge
kurzfristig in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie
Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. "Zusammen
mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind wir zu dieser
guten Lösung gelangt", erklärte Ralf Jäger. "Die Kosten
für das Personal der Kommunen werden pauschal erstattet.
Die Abrechnung erfolgt weitgehend unbürokratisch". So
soll der Verwaltungsaufwand deutlich verringert und
Zeitverzögerungen bei der Abrechnung vermieden werden. Die
Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2015.
Bereits in der Vergangenheit hatte das Land den Kommunen
die Kosten für den Betrieb der Notunterkünfte erstattet.
Mit dieser Vereinbarung zwischen Land und den Kommunen
können die betroffenen Kommunen längerfristig planen. Sie
werden in die Lage versetzt, den Betrieb der
Notunterkünfte für ein weiteres halbes Jahr
aufrechtzuerhalten. Die notwendigen Kosten des
Verwaltungspersonals der Kommunen in Notunterkünften mit
bis zu 150 Plätzen werden mit einem Betrag in Höhe von
20.000 Euro pro Monat und Notunterkunft erstattet. Wird
eine Notunterkunft mit einer höheren Platzzahl betrieben,
erhöht sich die Pauschale in Schritten von 3.250 Euro für
jeweils bis zu 25 weitere Plätze. Die Abrechnung der
Personal- und Sachkosten erfolgt über die zuständige
Bezirksregierung jeweils zum Ende eines Monats. Für
Notunterkünfte, die am 1. September dieses Jahres in
Betrieb waren, endet die Vereinbarung mit Ablauf des
Monats Februar 2016. Für Notunterkünfte, deren Betrieb ab
2. September 2015 aufgenommen wurde oder wird, gilt diese
Vereinbarung sechs Monate nach Betriebsaufnahme. Sie
verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht
einen Monat vor ihrem Ende gekündigt wird. In NRW werden
über 100 Notunterkünfte von Kommunen betrieben. Dort sind
insgesamt über 15.000 Menschen untergebracht.
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Die Flüchtlings-Prognosen
des Bundes sind schon wieder überholt - in diesem Jahr
kamen bereits 77.000 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf/Duisburg, 24. Juli 2015 -
Immer mehr Menschen suchen in NRW Schutz und Hilfe. Seit
Jahresbeginn sind bereits mehr als 77.000 Flüchtlinge nach
NRW gekommen. "Das konnte niemand voraussehen. Wir tun
alles, um ihnen ein sicheres Dach über dem Kopf zu bieten.
Das schaffen wir nur gemeinsam mit den Kommunen und den
Hilfsorganisationen. Wir müssen dabei alle vernünftigen
und sinnvollen Lösungen nutzen", erklärte Innenminister
Ralf Jäger heute in Düsseldorf.
Die Landesregierung will die Kommunen
finanziell gerecht bei der Unterbringung der Flüchtlinge
unterstützen. "Deshalb sind wir mit den Kommunalen
Spitzenverbänden in einem konstruktiven Dialog, um die
tatsächlichen Kosten der Gemeinden zu ermitteln und
schnell helfen zu können." Gleichzeitig forderte der
NRW-Innenminister mehr finanzielle Hilfe vom Bund. "Denn
die bisherigen Zusagen aus Berlin beruhen auf überholten
Prognosen. Die bisher gewährte Unterstützung für Länder
und Kommunen ist nicht mehr als ein Anfang. Spätestens bei
den geplanten Gesprächen zwischen Bund und Ländern in den
nächsten Wochen brauchen wir konkrete Ergebnisse",
kritisierte Jäger.
Auch bei der Bearbeitung der
Asylanträge erwartet der NRW-Innenminister mehr Tempo.
"Der Bund muss jetzt die Ärmel hochkrempeln. Die Verfahren
dauern rund ein halbes Jahr. Deshalb braucht das Bundesamt
für Flüchtlinge und Migration mehr Mitarbeiter. Derzeit
dauern die Verfahren zu lange. Die Zahl der unbearbeiteten
Anträge hat sich bundesweit auf mittlerweile rund 270.000
erhöht. "Das ist völlig inakzeptabel für die geflüchteten
Menschen, die bei uns eine Perspektive bekommen sollen und
darüber schnell Klarheit brauchen. Außerdem dürfen wir den
Menschen, die keine Chance haben, bei uns zu bleiben,
keine falschen Hoffnungen machen", meinte Jäger.
NRW nimmt derzeit mehr Flüchtlinge auf
als Frankreich. In der letzten Woche trafen rund 5.000
Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein. Und in
dieser Woche rechnet NRW mit einem Höchststand von 5.300.
"Dies verdeutlicht die immense Dynamik, die in diesen
Tagen alle vor eine riesige Herausforderung stellt und
deshalb auch unkonventionelles Vorgehen erfordert. Und
diese Herausforderung besteht nicht nur in NRW, sondern
bundesweit". Im vergangenen Jahr hat NRW 40.000
Flüchtlinge aufgenommen. "Wir stellen uns auf deutlich
mehr als doppelt so viele Asylbewerber wie 2014 ein und
haben unsere bisherigen Planungen angepasst", unterstrich
Jäger.
NRW hat seit 2012 die Regelkapazitäten
in den Landeseinrichtungen von 1.800 auf aktuell 9.300
erhöht. Das ist mehr als eine Verfünffachung. Zurzeit
können fast 17.000 Menschen in allen Landeseinrichtungen
untergebracht werden. Für die vielen Hilfesuchenden werden
mehrere Tausend neue Plätze geschaffen.
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Deckelung der Dispozinsen –
NRW fordert von der Bundesregierung, eine Obergrenze zu
schaffen
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Düsseldorf/Duisburg, 16. Juli 2015 - NRW-Minister Remmel:
Eine Deckelung der Dispo-Zinsen ist längst überfällig
Banken können derzeit von der Europäischen Zentralbank
günstig Geld leihen. Wenn sie es aber an ihre Kunden
weitergeben, verlangen sie hohe Dispozinsen. Der Leitzins
der europäischen Zentralbank liegt derzeit bei 0,5
Prozent. Zu diesem Zinssatz bekommen Banken ihr Geld. Sie
geben den historisch niedrigen Zinssatz aber nicht an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Studien belegen,
dass Bankkunden im Schnitt zehn Prozent Dispozinsen zahlen
müssen, wenn das Konto überzogen wird. Die
NRW-Landesregierung fordert deshalb eine Deckelung der
Dispozinsen auf maximal acht Prozent über dem Leitzins. "
Die Bundesregierung hat mit ihrem gestrigen
Kabinettsbeschluss eine sehr gute Gelegenheit verstreichen
lassen, der Willkür der Banken ein Ende zu setzen",
erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
"Trotz vielfacher Aufforderung, einen Deckel einzuführen,
hat sie sich dagegen entschieden. Wir werden uns aber im
Bundesrat weiter für die Bankkunden einsetzen und eine
Deckelung fordern." Die gleiche Forderung soll auch für
Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen
eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken oft noch
einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für
Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.
Justizminister Thomas Kutschaty machte deutlich: "Derzeit
fordert ein Teil der Banken für Kredite, die ohne
eingeräumten Dispositionskreditrahmen gewährt werden oder
in denen die Überziehung über dem vereinbarten
Dispositionskreditlimit liegt, eine deutlich höhere
Gebühr, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe
vorliegen. Zusätzliche Kosten entstehen der Bank nicht;
ein gegenüber dem Dispositionskredit höheres Risiko oder
erhöhter Verwaltungsaufwand ist nicht erkennbar. Insofern
ist es sachgerecht, die gesetzliche Obergrenze auch auf
die Höhe der Zinsen bei geduldeter Überziehung des Kontos
zu erstrecken." Für den Staatssekretär des
Wirtschaftsministeriums Dr. Günther Horzetzky sollte der
Dispozins auch die aktuelle Marktlage widerspiegeln: "Die
bisherige Zinshöhe ist oft unverhältnismäßig und geht dann
einseitig zu Lasten der Bankkunden. Die Marktlage muss
sich auch bei den Dispozinsen widerspiegeln." "Wenn
Banken für Guthaben so gut wie keine Zinsen zahlen, gibt
es auch keinen nachvollziehbaren Grund für Dispozinsen in
der gegenwärtigen Höhe", ergänzte Finanzminister Norbert
Walter-Borjans. Hintergrundinformation: Der Basiszins nach
§247 BGB liegt stets mit 0,88 Prozent unter dem Leitzins
der Europäischen Zentralbank (EZB). Er ist eine feste
Bezugsgröße, bildet aber durch seine Abhängigkeit vom
Leitzins der EZB auch den Markt ab. Würde der Dispozins
bei acht Prozent gedeckelt, würde das bei dem aktuellen
Basiszins von -0,83 Prozent derzeit eine Obergrenze von
7,17 Prozent bedeuten. Die gleiche Forderung soll auch für
Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen
eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken häufig
noch einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für
Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.
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100 Millionen Euro für den Erhalt der Straßen |
Düsseldorf/Duisburg, 8. Mai 2015 - Das
Land Nordrhein-Westfalen will in diesem Jahr 100 Millionen
Euro in den Erhalt der Landesstraßen investieren. Dies
teilten Michael von der Mühlen, Staatssekretär im
Verkehrsministerium, und Abteilungsleiter Ekhart Maatz im
zuständigen Fachausschuss mit. Im vergangenen Jahr habe
der Ansatz bei 90 Millionen Euro gelegen. Das
Landesstraßennetz umfasse mit rund 13.000 Kilometern zwar
nur knapp 10 Prozent aller Straßen in NRW, stelle aber mit
den Bundesfernstraßen die regionale und überregionale
Erreichbarkeit sicher, heißt es im Bericht des
Ministeriums. Besonderes Augenmerk werde auf die Brücken
gelegt. Sie seien aufgrund ihres Alters, ihrer Bauweise
oder der besonders hohen Verkehrsbelastung an ihre Grenzen
gekommen. Das Erhaltungsprogramm umfasst 150
Landesstraßen sowie 9 Rad- und Gehwege. Teuerstes Projekt
ist die Sanierung des Kiesbergtunnels in Wuppertal. Rund
3,3 Millionen Euro sind für Umbau und Instandsetzung
vorgesehen.
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Landtag verabschiedet vier wichtige Gesetze |
Düsseldof/Duisburg, 29. April 2015 - In
seiner Plenarsitzung vom 29. April 2015 hat der Landtag
Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Stärkung des
Regionalverbands Ruhr, das Landesjagdgesetz, das
Abschiebungshaftvollzugsgesetz sowie das
Sozialberufe-Anerkennungsgesetz verabschiedet.
Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen
der Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen von FDP, PIRATEN und sieben Abgeordneten
der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung von zwei
Abgeordneten der CDU-Fraktion. Mit dem Gesetz, das
die Landesregierung vorgelegt hat, soll der
Regionalverband Ruhr (RVR) als administrative und
politische Klammer der Metropole Ruhr ausgebaut und
verstärkt werden. Der Katalog der freiwilligen Aufgaben
des RVR soll erweitert, regional bedeutsame
Kooperationsprojekte weiterentwickelt werden. Die
Mitglieder der Verbandsversammlung sollen von 2020 an
direkt von den Bürgerinnen und Bürgern im Verbandsgebiet
gewählt werden.
Zweites Gesetz zur
Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer
Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz) In
2. Lesung in namentlicher Abstimmung verabschiedet: 137
Abgeordnete stimmten mit Ja, 86 mit Nein, 3 enthielten
sich. Die Landesregierung möchte mit dem von ihr
vorgelegten Gesetz das Jagdrecht nach ökologischen und
Tierschutzkriterien ausrichten. Der Gesetzestext enthält
u.a. das Verbot, streunende Katzen abzuschießen; die
Erlaubnis, wildernde Hunde abzuschießen, wird
eingeschränkt. Ebenfalls verboten werden bestimmte
Jagdmethoden, wie z.B. Totschlagfallen. Der Katalog
jagdbarer Arten wird neugefasst. Die Jagdzeiten sollen zum
Schutz der Wälder vor zu hohen Wildbeständen geändert
werden. Das Jagen mit bleihaltiger Munition wird verboten.
Gesetz über den Vollzug der
Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen
(Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen)
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der
Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen von FDP und PIRATEN und bei Enthaltung der
CDU-Fraktion. Mit dem Gesetz haben die Fraktionen
von SPD und GRÜNEN auf die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs reagiert, nach der
der parallele Vollzug von Strafhaft und Abschiebungshaft
auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt gemäß dem
Trennungsverbot nicht mehr zulässig ist. Da NRW deshalb
die Abschiebungshaft nicht mehr wie bisher in der JVA
Büren vollziehen darf und über keine andere erlaubte
Einrichtung verfügt, muss es neue Voraussetzungen
schaffen. Das Gesetz schafft die landesgesetzliche
Grundlage für eine neue Abschiebungshafteinrichtung
außerhalb des Geschäftsbereichs des Justizministeriums im
Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und
Kommunales.
Gesetz über die staatliche
Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern,
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie
Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen
(Sozialberufe-Anerkennungsgesetz) In 2.
Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von
SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
und bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Mit dem von der
Landesregierung vorgelegten Gesetz soll die vorhandene
landesrechtliche Regelungslücke bezüglich der staatlichen
Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern
sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schließen und
die für die länderübergreifend vergleichbare
Reglementierung des Berufsbildes erforderliche
Rechtsgrundlage schaffen. Zugleich soll es erstmalig die
Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung von
Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen regeln.
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NRW bringt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht auf
den Weg |
Düsseldof/Duisburg, 1. April 2015
- Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und
Katastrophenschutzrecht bekommen. Es hat drei
Schwerpunkte: die zentrale Rolle des Ehrenamtes der
Feuerwehr wird gestärkt, der Katastrophenschutz wird
aufgewertet und die Regelungen zum Brandschutz werden
angepasst.
Der Gesetzesentwurf wurde durch Abfrage
der Kabinettmitglieder beschlossen, nachdem die
Kabinettsitzung am Dienstag, 24. März 2015, wegen der
Flugzeugkatastrophe abgesagt worden war. Er löst das
bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW
(FSHG) ab. „Der Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat
sich bewährt und ist leistungsfähig und das soll auch so
bleiben“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände,
Hilfsorganisationen, Verbände aus dem Bereich des
Gesundheitswesens und Gewerkschaften hatten in einer
Verbändeanhörung Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf
Stellung zu nehmen. Sie haben die vorgesehenen Anpassungen
und Neuerungen sowie die strukturelle Neuausrichtung des
Gesetzes bestätigt. Zudem haben sie die vorgesehenen
Regelungen um ihre aus der praktischen Tätigkeit
gewonnenen Erfahrungen präzisiert und ergänzt. Jetzt wird
der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.
Betonung und Stärkung des Ehrenamtes In NRW gibt es
mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige
Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer
arbeiten in anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist
der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer
Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen
angewiesen. „Das Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für
die Landesregierung. Die ehrenamtlichen Helfer sind die
tragenden Säulen des Brand- und Katastrophenschutzes in
NRW. Bei der Arbeit der Feuerwehr sind sie unverzichtbare
Leistungsträger. Deshalb wollen wir die Attraktivität des
Ehrenamtes weiter stärken“, sagte der Innenminister.
Das neue Brandschutzrecht ermöglicht den Städten und
Gemeinden zum Beispiel, eine Kinderfeuerwehr für Jungen
und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren
einzurichten. Sie können dort spielerisch
Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall
erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die
Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen
wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr
gewinnen“, hob der Minister hervor.
Aufwertung des
Katastrophenschutzes Der BHKG-Entwurf wird auch der
gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes gerecht.
Die bereits in der Praxis erprobten Elemente des
Katastrophenschutzes werden angepasst und gesetzlich
verankert. Dies gilt insbesondere für die in den
vergangenen Jahren entwickelten Landeskonzepte der
gegenseitigen landesweiten Hilfe. Sie haben sich zum
Beispiel beim Pfingstunwetter „Ela“ bewährt. Außerdem wird
die gegenseitige Hilfe mit anderen Bundesländern und im
benachbarten Ausland erstmals gesetzlich verankert.
Anpassung der Regelungen zum Brandschutz Im
Bereich des Brandschutzes werden insbesondere die
Regelungen zur Organisation der Feuerwehren angepasst.
Hierdurch soll ein gleichberechtigtes Zusammenwirken von
ehren- und hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr gefördert
werden. Neben der bestehenden Verpflichtung für kreisfreie
Städte eine Berufsfeuerwehr einzurichten, gibt es diese
Möglichkeit zukünftig nur noch auf freiwilliger Basis für
große kreisangehörige Gemeinden. Den Kreisen wird die
Option eröffnet, den Kreisbrandmeister nicht wie bisher im
Ehrenamt, sondern auch hauptberuflich zu beschäftigen.
21 europäische Länder machen
beim Blitz-Marathon mit Erstmals gehen 21
europäische Länder gemeinsam beim nächsten Blitz-Marathon
am 16. April 2015 an den Start. „Bei der
Verkehrssicherheit zieht Europa an einem Strang.
Geschwindigkeit ist überall der Killer Nr. 1“, erklärte
Innenminister Ralf Jäger. „Deshalb ist es wichtig, dass
viele europäische Staaten mitmachen.“ In der
Europäischen Union starben im vergangenen Jahr 25.700
Menschen bei Verkehrsunfällen. Gemeinsam mit seinem
rheinland-pfälzischen Amtskollegen und Vorsitzenden der
Innenministerkonferenz Roger Lewentz informierte Jäger auf
dem Fahrübungsplatz in Grafschaft über die Gefahren von zu
schnellem Fahren.
„Der Blitz-Marathon ist
Präventionsarbeit im besten Sinne. Darum werden wir auch
über die Messstellen vor der Aktion genau informieren“,
betonte Minister Lewentz. Im vergangenen Jahr kamen in
Deutschland 3.350 (2013: 3.339) Menschen bei
Verkehrsunfällen ums Leben. Der Blitz-Marathon findet in
NRW zum achten Mal statt. Auch dieses Mal setzt die
Polizei auf Bürgerbeteiligung und den Appell zum
verantwortungsbewussten Fahren. Ab heute werden Listen von
örtlichen Messstellen auf den Internetseiten der
Polizeibehörden veröffentlicht. „Alle Interessierten
haben hier die Möglichkeit, über diese Orte abzustimmen.
Sie ärgern sich in ihrer direkten Nachbarschaft über
Straßenabschnitte, an den häufig zu schnell gefahren wird
und rechtzeitiges Bremsen nicht möglich ist“, erläuterte
der Innenminister. „Diese Erfahrung nutzt die Polizei, um
Menschenleben zu retten.“ Die Polizei hat im
vergangenen Jahr 2,5 Millionen Temposünder bei ihren
Messungen festgestellt. Der Blitz-Marathon beginnt wie in
der Vergangenheit um 6.00 Uhr morgens, endet aber diesmal
bereits um 24.00 Uhr. Wegen der zentralen Trauerfeier für
die Opfer des Flugzeugabsturzes am 17. April 2015 in Köln
wird der Einsatz um sechs Stunden verkürzt.
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Nach
Flugzeugabsturz: Landtagspräsidentin spricht Angehörigen
ihr Mitgefühl aus -
Trauerbeflaggung
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Nach Flugzeugabsturz:
Landtagspräsidentin spricht Angehörigen ihr Mitgefühl aus
Düsseldorf/Duisburg, 24. März 2015 -
Landtagspräsidentin Carina Gödecke hat erschüttert auf den
Absturz einer Linienmaschine in Südfrankreich reagiert. Im
Namen aller 237 Abgeordneten des nordrhein-westfälischen
Parlamentes sprach sie den Familien und Freunden der Opfer
ihr tiefes Mitgefühl aus. „In diesen schweren Stunden sind
wir in Gedanken bei den Hinterbliebenen. Wir hoffen, dass
sie Kraft und Trost finden. Nach dem plötzlichen Verlust
ihrer Lieben sind sie nicht allein.“ Die Maschine
war mit rund 150 Insassen an Bord auf dem Weg vom
spanischen Barcelona in die Landeshauptstadt Düsseldorf.
Der Airbus A320 stürzte aus bislang ungeklärter Ursache im
Département Alpes-de-Haute-Provence ab. Die Ermittler
gehen offenbar davon aus, dass niemand die Katastrophe
überlebte. An Bord sollen zahlreiche Deutsche gewesen
sein.
Trauerbeflaggung wegen
Flugzeugabsturz in Frankreich Innenminister
Ralf Jäger hat wegen des Absturzes des
Germanwings-Flugzeuges für heute und morgen
Trauerbeflaggung in Nordrhein-Westfalen für alle
Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und
Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und
Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des
Landes unterliegen, angeordnet.
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Weniger Gewalt und weniger Wohnungseinbrüche in NRW |
Düsseldorf/Duisburg, 6. März 2015 - Die
NRW-Polizei hat im vergangenen Jahr in wesentlichen
Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung wichtige Erfolge
erzielt: Weniger Wohnungseinbrüche, weniger Raubdelikte
und ein erneuter Rückgang bei der Kinder- und
Jugendkriminalität. Auch die Gesamtzahl der Gewaltdelikte
ist um 1,7 Prozent auf knapp 46.000 Taten gesunken. Der
langfristige Rückgang setzt sich fort. Die
Gewaltkriminalität ist damit auf dem niedrigsten Stand
seit 2001. „Das ist eine gute Nachricht. Die
NRW-Polizei wird auch künftig alles daran setzen, die
Sicherheit der Menschen zu gewährleisten“, sagte
Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Eine
besondere Herausforderung bleibt die Bekämpfung des
Taschendiebstahls. Hier gab es im vergangenen Jahr einen
Anstieg der Fallzahlen. Insgesamt registrierte
die Polizei rund 1,5 Millionen Straftaten.
Das sind 1,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Die
Aufklärungsquote stieg um 0,9 Prozent auf 49,8 Prozent.
Rückgang beim Wohnungseinbruch Für das vergangene Jahr
verzeichnete die Kriminalstatistik in NRW 52.794 Einbrüche
und Einbruchsversuche in Häuser und Wohnungen. Das ist
insgesamt ein Rückgang um 3,9 Prozent (- 2.159) und
bezogen auf die vollendeten Delikte sogar um sechs
Prozent. Das ist der erste Rückgang seit 2007. Die
Aufklärungsquote stieg um rund zwei
Prozent auf 15,4 Prozent. Dies ist die beste Quote seit
2008. In 22.522 Fällen (42,7%) scheiterten die Einbrecher
an den gut gesicherten Türen und Fenstern und gelangten
erst gar nicht in die Wohnung. „Die Doppelstrategie aus
Prävention und konsequenter Strafverfolgung zeigt Erfolge.
Das ist für uns Ansporn, dran zu bleiben. Wir wollen die
Zahl der Einbrüche auf Dauer verringern“, hob der
Innenminister hervor. Mit dem Konzept „Riegel vor! Mobile
Täter im Visier“ (MOTIV) bekämpft die Polizei besonders
wirkungsvoll die Tageswohnungseinbrüche. Die Zahl
dieser Delikte konnte um etwa 3.100 Einbrüche und damit um
mehr als zwölf Prozent verringert werden. „MOTIV richtet
sich gegen überregional aktive Einbrecherbanden, die
besonders viele Einbrüche begehen. Diese Intensivtäter
brechen überwiegend tagsüber ein, wenn die Menschen nicht
zu Hause sind“, erläuterte Jäger. „Derzeit
erfasst das Konzept 495 Intensivtäter. 148 Tatverdächtige
aus MOTIV sind aktuell in Haft.“ Viele der Banden kommen
aus Südosteuropa. Mit „Riegel vor! Sicher ist sicherer!“
geht die Polizei aktiv auf die Menschen zu. „Unsere
Experten beraten Mieter und Eigentümer kostenlos, wie sie
sich am besten gegen Einbruch schützen“, betonte der
Innenminister. So hat die Polizei bei einer landesweiten
Aktionswoche zu Beginn der dunklen Jahreszeit mehr als
2.500 Einzelberatungen, rund 170 Gruppenberatungen mit
insgesamt über 4.200 Teilnehmern und fast 19.000
Informationsgespräche durchgeführt. Mehr
Taschendiebstähle Im vergangenen Jahr gab es 53.759
Taschendiebstähle in NRW. Das bedeutet im Vergleich zu
2013 eine Steigerung von 8,5 Prozent (+ 4.188). „Die
Bekämpfung des Taschendiebstahls ist eine besondere
Herausforderung für die Polizei. Die Ermittlungen werden
dadurch erschwert, dass die Opfer häufig den Diebstahl
erst später bemerken. Deshalb ist es oft so schwierig, den
genauen Tatort zu bestimmen und den möglichen Täter zu
ermitteln“, erklärte Minister Jäger. Mit einem Konzept
aus konsequenter Strafverfolgung und Vorbeugung sollen die
Fallzahlen nachhaltig gesenkt und die Aufklärungsquote
gesteigert werden. „Gerade in Fußgängerzonen, wo sich
viele Menschen aufhalten, sind die Polizistinnen und
Polizisten in Zivil und in Uniform im Einsatz“, sagte der
Innenminister. „Das beste Mittel gegen Taschendiebstahl
ist die Vorbeugung. Deshalb wollen wir die Menschen noch
stärker sensibilisieren und über die Gefahr von
Taschendiebstahl informieren. “Die Mehrheit der
ermittelten Taschendiebe stammt aus Rumänien, Bulgarien,
Bosnien-Herzegowina, Marokko und Algerien. Rund 56 Prozent
der Tatverdächtigen stammen aus diesen fünf Ländern.
Jugendkriminalität weiter zurückgegangen Der positive
Trend der vergangenen Jahre bei der Jugendkriminalität
setzt sich fort. Immer weniger Kinder und Jugendliche
geraten mit dem Gesetz in Konflikt. Im vergangenen Jahr
waren es 2.000 Kinder und Jugendliche weniger als 2013.
Von insgesamt 484 528 ermittelten Tatverdächtigen war etwa
jeder Vierte jünger als 21 Jahre. Das ist der niedrigste
Anteil seit 44 Jahren. Damit ging der Anteil der
tatverdächtigen Jugendlichen um 2,2 Prozent zurück. „Das
ist nicht nur eine Folge des demografischen Wandels, denn
der Anteil der Jugendlichen an der Bevölkerung verringerte
sich nur um 1,3 Prozent“. erläuterte Jäger. „Mir ist es
wichtig, dass wir trotz dieser guten Entwicklung die
Kinder- und Jugendkriminalität weiter fest im Blick
behalten.“ Das gelte besonders für die jugendlichen
Mehrfachtatverdächtigen, die fünf oder mehr Straftaten pro
Jahr begehen. Deren Zahl ging um 2,8 Prozent auf 6.500
zurück. „Damit auch diese Jugendlichen die Kurve kriegen,
kümmert sich die Polizei seit 2011 erfolgreich mit
individuellen Programmen um junge Intensivtäter. Mit
unserem Präventionsprojekt „Kurve kriegen“ setzen wir
früher an. Wir wollen verhindern, dass Kinder in die
Kriminalität abrutschen.“
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Finanzpaket des Bundes: Ein wichtiger Schritt zur dringend
gebotenen Entlastung der Städte und Gemeinden in NRW |
Düsseldorf/Duisburg, 3. März 2015
- NRW-Kommunalminister Ralf Jäger hat das heute von der
Bundesregierung angekündigte Finanzpaket zu Gunsten der
Kommunen als „wichtigen Beitrag zur dringend gebotenen
Entlastung unserer Städte und Gemeinden“ begrüßt. „Das ist
eine gute Nachricht“, betonte Jäger. Der Bund habe
erkannt, dass er rasch handeln müsse. „Angesichts rasant
wachsender Sozialausgaben ist es richtig, dass der Bund
nachbessert und die im Koalitionsvertrag zugesagte
Entlastung bei der Eingliederungshilfe jetzt zügig auf den
Weg bringt“, erklärte Jäger. Dies gebe den gebeutelten
Kommunen die nötige Planungssicherheit. Auch der
angekündigte kommunale Investitionsfonds sei ein wichtiges
Signal: „Er bietet finanzschwachen Gemeinden die Chance
auf neue, eigene Handlungsspielräume und trägt so dazu
bei, den Kernbestand kommunaler Selbstverwaltung zu
sichern.“ Am Mittag hatte die Bundesregierung
mitgeteilt, dass die Kommunen schon ab 2017 durch eine
größere Bundesbeteiligung an den Kosten der
Eingliederungshilfe für Behinderte entlastet werden.
In 2017 wird der Bund jährlich 2,5 Milliarden
und ab 2018 jährlich fünf Milliarden Euro zahlen.
In 2015 und 2016 sind es noch eine Milliarde Euro.
Zusätzlich kündigte die Bundesregierung an, einen
kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden
Euro für die Jahre 2015-2018 zu schaffen. Der kommunale
Eigenanteil soll dabei zehn Prozent betragen.
Kommunalminister Jäger verwies darauf, dass NRW und die
anderen Länder lange auf eine Bundesbeteiligung an der
Eingliederungshilfe hingewirkt hätten. Für ihn steht fest:
„Die auf Länderebene initiierten Hilfsprogramme für die
Kommunen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten,
wenn auch auf Bundesebene die im Koalitionsvertrag
angelegte kommunalfreundliche Politik tatsächlich gelebt
wird - hier sind wir heute einen großen Schritt voran
gekommen.“
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Harter Schlag trifft kriminelle Rocker in NRW -
NRW-Innenminister Jäger: Verbote von Satudarah Chaptern
sind Beleg für entschlossenes Vorgehen im Kampf gegen
gefährliche Banden |
Düsseldorf/Duisburg, 24. Februar
2015 - NRW-Innenminister Ralf Jäger hat das bundesweite
Betätigungsverbot gegen den Verein "Satudarah Maluku MC"
und die Verbote von sieben Chaptern der "Satudarah"
begrüßt und als "wichtigen Beleg für das entschlossene
Vorgehen der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen
gefährliche Kriminelle" bewertet. Bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesinnenminister de
Maizière in Berlin betonte Innenminister Jäger: "Damit
geben wir ein klares Signal an diese Banden: Ihr seid im
Visier. Bund und Länder handeln: Gemeinsam und
entschlossen". Der Bundesinnenminister hatte heute dem
niederländischen Verein "Satudarah Maluku MC" jede
Tätigkeit in Deutschland untersagt und die deutschen
Teilorganisationen des Vereins verboten. Mehr als 540
Polizeibeamte, darunter auch Spezialeinheiten,
durchsuchten heute Morgen in NRW zeitgleich Vereinsgelände
und Wohnungen von Mitgliedern des "Satudarah MC
Tigatanah", "Satudarah MC Dark Company", "Satudarah MC
Nusa Ina" und "Satudarah MC Yeniceri" in Aachen, Ahaus,
Alsdorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne,
Herzogenrath, Kamp-Lintfort, Mülheim/R., Oer-Erkenschwick,
Recklinghausen und Würselen. Neben Vereinsbesitz und
Vereinssymbolen beschlagnahmten die Polizisten 19 Messer,
sechs Schlagstöcke, drei Schlagringe, fünf Macheten,
sieben Schwerter, vier Gas- und Schreckschusspistolen, elf
Funkgeräte, 24 Kutten, etwa 100 weitere Bekleidungsstücke
mit Satudarah-Symbolen, 160 Vereinsaufnäher sowie Laptops,
Tablets und Speichermedien. "Die Satudarah-Chapter haben
sich abgeschottet, eigene Regeln aufgestellt und sich
bewusst gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft
gestellt", machte Jäger deutlich. "Ihre Welt besteht
aus Bedrohung, Gewalt, Waffen und Selbstjustiz. Deswegen
gehen wir gegen diese gewalttätigen Subkulturen
entschieden vor." Seit der Gründung des ersten Chapters in
Duisburg im Jahr 2012 hat die NRW-Polizei Satudarah genau
beobachtet, konsequent ermittelt und die nötigen Beweise
gesammelt. "Diese intensiven Ermittlungen Polizei haben
wichtige Erkenntnisse gebracht und die Basis für das
bundesweite Verbot gelegt", erklärte Jäger.
"Es
geht nicht um motorradbegeisterte Menschen und
Lagerfeuerromantik - es geht um gefährliche Banden, die
ausschließlich Bedrohung, Erpressung und Gewalt im Sinn
haben." Schon seit Langem geht die NRW-Polizei mit einer
konsequenten Strategie gegen kriminelle Rockerbanden vor.
"Wir stehen diesen Gewalttätern auf den Füßen. Wir kennen
ihre Strukturen und die Personen ganz genau. "Bei fast
allen Treffen oder Veranstaltungen von Rockern ist die
Polizei in NRW vor Ort und kontrolliert. So wurden in den
letzten drei Jahren über 21.000 Personen und 7.300
Fahrzeuge gezielt überprüft. Dabei erlangten die Ermittler
weitere wichtige Erkenntnisse über die Banden", erläuterte
der Innenminister. "Vereinsverbote tragen
entscheidend dazu bei, kriminelle Strukturen zu
zerschlagen. Deshalb beobachten wir die Rockerbanden
weiterhin sehr genau und halten den Fahndungs- und
Ermittlungsdruck auf diese Kriminellen hoch."
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Schützt ein Innenministerposten vor Strafe? Ralf Jäger
fuhr Dienstwagen ohne Zulassung
Jochem Knörzer
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Düsseldorf/Duisburg,
18. Februar 2015
- Die 'Kleine
Anfrage 3132' beschäftigt sich mit 'einer
Dienstlimousine ohne amtliche Zulassung', die
Innenminister Ralf Jäger PRIVAT in der Zeit 22.12.2014 bis
12.01.2015 genutzt haben soll.
Privat? Der 'Pat
Garrett der Rockerbanden' nutzt einen Dienstwagen, von
den Steuerzahlern bezahlt und unterhalten, privat? Ist
so etwas über die 'Ein-Prozent-Regelung'
für die private Nutzung von Firmenwagen auch für Politiker
möglich? Auch damit könnte sich die, oder auch die
nächste, 'Kleine Anfrage' beschäftigen.
Aktuell
geht es um die Teilnahme mit einem nicht-zugelassenen Auto
am Straßenverkehr. Was Herr Jäger (angeblich) nicht
wusste. Für die 'normalen' Bürger gilt doch: "Nichtwissen
schützt vor Strafe nicht!" Auch für einen
NRW-Innenminister?
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Städtebauförderung NRW: In den
kommenden fünf Jahren sollen in strukturschwache Kommunen
rund 270 Millionen Euro investiert werden
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Düsseldorf/Duisburg,
11. Februar 2015
- Das
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr teilt mit: Den nordrhein-westfälischen Städten und
Gemeinden sollen bis zum Jahr 2019 rund 270 Millionen Euro
für Städtebauprojekte zur Verfügung gestellt werden. Das
Kabinett hat der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung
mit dem Bund zugestimmt und sichert somit
Bundesfinanzhilfen in Höhe von 115 Millionen Euro. Das
Land Nordrhein-Westfalen unterstützt das Programm mit
zusätzlichen 155 Millionen Euro. „Mit unserem
Städtebauförderprogramm greifen wir vor allem den Kommunen
unter die Arme, die andernfalls aufgrund schwieriger
Haushaltslagen kaum noch Investitionen vor Ort tätigen
könnten. Ich werde die Mittel daher gezielt in die
städtischen und ländlichen Räume mit erhöhten
strukturellen Schwierigkeiten lenken. Städte und Gemeinden
werden so in die Lage versetzt, ihre Stadtviertel
attraktiv, barrierefrei, wirtschaftsfreundlich und
zugleich sozial ausgewogen zu gestalten“, sagte
Stadtentwicklungsminister Michael Groschek. Mithilfe
der Städtebauförderung werden unter anderem die
energetische Sanierung von Schulen, die barrierefreie
Umgestaltung von Marktplätzen sowie die Umgestaltung
öffentlicher Grünanlagen im Wohnumfeld der Menschen
finanziert. Der Finanzrahmen des Städtebauförderprogramms
für die Jahre 2015 – 2019 gliedert sich wie folgt auf:
Programm Soziale Stadt: 81 Millionen Euro Programm
Stadtumbau West: 72 Millionen Euro Programm Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren: 56 Millionen Euro Programm
Kleinere Städte und Gemeinden: 35 Millionen Euro
Programm Städtebaulicher Denkmalschutz: 26 Millionen Euro
350 Millionen Euro für
präventive Quartiersentwicklung
Das Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:
Stadtentwicklungsminister Michael
Groschek will in Nordrhein-Westfalen benachteiligte
Stadtviertel zur Vermeidung von Armut und sozialer
Ausgrenzung effektiver fördern. Dazu werden die NRW-EU
Programme des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung
(EFRE), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER) gebündelt, so dass für die
Entwicklung von benachteiligten Quartieren und Ortsteilen
bis 2020 rund 175 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Dazu kommen in gleicher Höhe Mittel der nationalen
Kofinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln und aus
Mitteln von Kommunen, Vereinen und Privaten.
Groschek ruft nun die Kommunen auf,
sich um die Fördermittel zu bewerben: „Anstatt einzelne
Projekte innerhalb eines Stadtviertels oder Ortsteils
unabhängig voneinander aus verschiedenen Töpfen zu
fördern, bieten wir nun eine fondsübergreifende
Unterstützung aus einem Guss an, um so eine integrierte
Quartiersentwicklung zu fördern. Aus vielen Gesprächen
weiß ich, dass sich die Kommunen dies schon lange
wünschen, da sie ihre Projekte damit effektiver und
schneller realisieren könnten. Dass wir das jetzt
hinbekommen haben, liegt an der guten Zusammenarbeit
meines Hauses mit dem nordrhein-westfälischen
Wirtschaftsministerium, dem Landesarbeitsministerium und
dem NRW-Umweltministerium. Ich danke ausdrücklich allen
beteiligten Ressorts dafür, dass sie für den
fondsübergreifenden Projektaufruf ‚Starke Quartiere -
starke Menschen‘ Gelder aus ihren EU-Fördertöpfen
bereitstellen. Ich lade nun alle Kommunen dazu ein, sich
einzubringen und das neue Förderangebot zu einer
Erfolgsgeschichte zu machen.“
Die neue Strategie sieht vor, die
städtebauliche Quartiersentwicklung mit ökologischen,
wirtschaftlichen und präventiven Maßnahmen zu koppeln.
Damit soll die integrierte
Zusammenarbeit der Akteure vor Ort und die Vernetzung der
Projektideen gestärkt werden. Die Mittel sollen in erster
Linie in Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien,
d.h. in die Präventionsarbeit, fließen. So können z.B.
zusätzlich zur Förderung der Modernisierung eines
Jugendzentrums ergänzende Fördermittel für den Aufbau
kommunaler Präventionsketten oder zur Verbesserung des
Übergangs von der Schule in den Beruf bereitgestellt
werden. Zum Gesamtkonzept zählt auch der neue
„Stadtentwicklungskredit“: Dieser richtet sich an
kommunale Unternehmen und private Entwicklungsträger,
damit diese im Rahmen städtischer Handlungskonzepte
verstärkt in einem schwierigen Umfeld investieren.
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SIEMENS soll den Zuschlag für 82 neue
RRX-Züge erhalten
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Zweckverbände vergeben Bau und Instandhaltung von
RRX-Fahrzeugen
Düsseldorf/Duisburg, 10. Februar 2015
- Den Zuschlag wird
voraussichtlich SIEMENS erhalten. Das Unternehmen setzte
sich mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Wettbewerb
gegen zwei Konkurrenten durch. Der Fahrzeughersteller wird
die RRX-Züge konstruieren, produzieren und über einen
Zeitraum von mehr als 30 Jahren instand halten. Geplant
ist, Ende 2018 die ersten Fahrzeuge in Betrieb zu nehmen.
Grundlage der Vergabe ist das sogenannte NRW-RRX-Modell,
das die beteiligten Zweckverbände Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR),
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) der
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz
Nord (SPNV-Nord) und der Nordhessische Verkehrsverbund
(NVV) unter Federführung des VRR gemeinsam realisieren.
Das Land NRW hat das Verfahren kontinuierlich
begleitet und wird sich am Kauf der Fahrzeuge mit
zusätzlichen 60 Millionen Euro beteiligen. So freut sich
NRW-Verkehrsminister Michael Groschek gemeinsam mit den
verantwortlichen Geschäftsführern der Zweckverbände über
den positiven Verlauf des Verfahrens und die Abgabe von
insgesamt drei interessanten und wirtschaftlichen
Angeboten: „Auch wenn am Ende immer nur einer gewinnen
kann, gilt unser Dank allen Beteiligten, die an diesem
anspruchsvollen Wettbewerbsverfahren teilgenommen haben.
Sie haben einen weiteren großen Schritt zur Realisierung
des bedeutendsten Verkehrs- und Mobilitätsprojekt - dem
RRX - in NRW beigetragen. Die Bahnindustrie hat dabei ihre
Innovationsfähigkeit und ihre Bereitschaft, neue Wege zu
gehen, unter Beweis gestellt.“
Das NRW-RRX-Modell trennt die Fahrzeugbeschaffung
vom Betrieb der zukünftigen RRX-Linien. So können
SPNV-Aufgabenträger einheitliche RRX-Fahrzeuge
wirtschaftlich und nachhaltig beschaffen und über einen
Zeitraum von mindestens 30 Jahren zu günstigen
Lebenszykluskosten für einen qualitativ hochwertigen
Fahrgastbetrieb zur Verfügung stellen. SIEMENS stellt die
RRX-Fahrzeuge in der erforderlichen Anzahl und Qualität
bereit, kümmert sich um deren Wartung und Instandhaltung
und garantiert damit über den genannten Zeitraum deren
hundertprozentige Verfügbarkeit. Die Zweckverbände
werden rechtlich Eigentümer der Züge und verpachten diese
an die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die damit den Betrieb
der RRX-Linien durchführen. Insbesondere im Punkte der
Energieeffizienz zeigt das im Rahmen der Ausschreibung
geforderte Lebenszyklusmodell Erfolge. So werden die
modernen Fahrzeuge explizit so konstruiert sein, dass der
Energieverbrauch deutlich verringert wird. Die vom
Hersteller geplanten Züge sind besonders leistungsstark,
komfortabel und bieten neben einem barrierefreien Einstieg
deutlich mehr Kapazitäten als herkömmliche
Nahverkehrszüge. Zudem zeichnen sich die Fahrzeuge durch
verbesserte fahrdynamische Eigenschaften aus: Dank einer
Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und eines sehr guten
Beschleunigungsvermögens kann so der für den RRX in der
Zukunft geplante 15-Minuten-Takt zwischen Dortmund und
Köln nach dem Ausbau der RRX-Infrastruktur realisiert
werden. Detaillierte Angaben zu den Planungen des
Herstellers rund um die RRX-Fahrzeuge gehen jetzt an alle
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die sich am
Vergabeverfahren um den Betrieb der zukünftigen RRX-Linien
beteiligen. Damit wird den EVU eine solide Kalkulation
ihrer letztverbindlichen Angebote über die
RRX-Verkehrsleistungen ermöglicht. Das entsprechende
Vergabeverfahren soll am 26. März 2015 abgeschlossen
werden.
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NRW startet ab sofort mit neuem Konzept gegen
Gewalt beim Fußball |
Innenminister Jäger: "Wir
nehmen die Intensivtäter in Manndeckung"
Justizminister Kutschaty: "Null Toleranz bei Gewalt im
Stadion"
Düsseldorf/Duisburg, 4. Februar 2015
-
Polizei und Justiz in NRW starten ab sofort mit
einem neuen Konzept gegen Gewalt bei Fußballspielen. „Wir
nehmen die Intensivtäter von Krawallen in Manndeckung.
Diese Rädelsführer sind das größte Problem, weil sie
prügeln und andere zu Gewalt anstiften. Jeder von ihnen
befindet sich künftig im Visier von erfahrenen
Ermittlern“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in
Düsseldorf. Justizminister Thomas Kutschaty: „Durch ein
Verbesserung der Koordination von Polizei und Justiz
können wir künftig noch schneller reagieren und Straftäter
konsequent und umfänglich für ihre Taten zur Rechenschaft
ziehen.“ NRW setzt damit als erstes Land das bundesweite
Programm gegen Gewalt beim Fußball um. Jäger hatte als
Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK)
Polizeiexperten aus Bund und Ländern beauftragt, dieses
täterorientierte Konzept zu entwickeln. Es soll bald in
ganz Deutschland angewandt werden. Die kleine Gruppe der
Rädelsführer ist hoch gefährlich und über Ländergrenzen
hinweg organisiert. Sie reist durch das Bundesgebiet,
nutzt Fußballspiele als Anlass, um im Umfeld der Stadien
zu Schlägereien aufzuwiegeln. Sie begeht Raubdelikte und
stachelt Mitläufer zu Attacken auf Polizisten an.
„Diese gefährliche Gruppe umfasst in NRW nach unseren
Erkenntnissen rund 150 Intensivtäter. Spezialisierte
Ermittler erfassen und bewerten wann und wo jeder einzelne
Gewalttäter auffällig geworden ist, egal ob in München,
Hamburg oder Berlin. Diese Informationen zur kriminellen
Vorgeschichte stellen sie bundesweit Polizei und Justiz
zur Verfügung. Staatsanwalt und Richter erhalten sofort
ein umfassendes Bild von ihm und seinen Straftaten. Jeder
Rädelsführer muss deshalb damit rechnen, schneller und
härter bestraft zu werden“, erläuterte der Innenminister.
In NRW bündelt die Polizei ihre Ermittlungen in 16
Schwerpunktbehörden. Das Landesamt für Zentrale
polizeiliche Dienste in Duisburg richtet eine
Koordinierungsstelle ein. Ihre Experten werden die
Schwerpunktbehörden mit ihren Auswertungen und Analysen
professionell unterstützen. Die Strafverfolgung wird so
effektiver. Durch die verbesserte Informationslage kann
die Polizei Intensivtäter auch einfacher von
Fußballspielen fernhalten. „Jeder Gewalttäter muss spüren,
dass Polizei und Justiz ihm bundesweit auf den Füßen
steht. Wer randaliert und zuschlägt, hat bei
Fußballspielen nichts verloren“, betonte Ralf Jäger.
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Minister Groschek fordert eine 1,1-Promille-Grenze
für Radfahrer Verhängung von Bußgeldern soll
ermöglicht werden
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Düsseldorf/Duisburg, 28. Januar 2015
-
Verkehrsminister Michael Groschek fordert die
Einführung einer Promille-Grenze für Radfahrer. Betrunkene
Radfahrer brauchen zurzeit häufig noch keine Konsequenzen
zu fürchten, da nach der Rechtsprechung die strafrechtlich
relevante Fahrunfähigkeit erst bei einem Blutalkoholwert
von mehr als 1,6 Promille beginnt. Ein Bußgeldtatbestand,
wie es ihn für Autofahrer ab 0,5 Promille gibt, existiert
für Radfahrer nicht. Groschek spricht sich daher für die
Schaffung einer Bußgeldregelung ab einem Blutalkoholwert
von 1,1 Promille bei Radfahrern aus.
„Sturzbetrunkene Radfahrer sind eine Gefahr für sich
selbst, bringen aber auch immer wieder unbeteiligte
Verkehrsteilnehmer in gefährliche, mitunter auch tödliche
Situationen. Daher müssen wir noch deutlicher machen, dass
starker Alkoholgenuss und Radfahren nicht zusammenpassen.
Mit der Schaffung einer entsprechenden Bußgeldregelung für
Radler würde diese Regelungslücke endlich beseitigt“,
erläuterte Groschek. „Damit sich alkoholisierte Menschen
aber nicht wieder ans Steuer ihres Autos setzen, sollte
die Promille-Grenze für Radfahrer deutlich höher als 0,5
Promille gesetzt werden. Zudem geht von alkoholisierten
Radlern eine geringere Gefahr aus als von betrunkenen
Autofahrern. Dass der betrunkene Radfahrer sich in erster
Linie selbst gefährdet, darf aber auch kein Freibrief
sein“, ergänzte der Minister. Der 53. Deutsche
Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich morgen mit
dem Thema „Radfahrer und Alkohol“. Im Vorfeld hatten sich
bereits wichtige Verkehrssicherheitsorganisationen wie der
Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche
Verkehrswacht klar für einen neuen
Ordnungswidrigkeitentatbestand für Radfahrer mit einem
Blutalkohol von 1,1 Promille ausgesprochen.
Untersuchungen der nordrhein- westfälischen Polizei haben
gezeigt, dass alkoholisierte Radfahrer überproportional
häufig Verursacher von Verkehrsunfällen mit
Personenschäden sind. Fast 1.000 Blutproben musste
alleine die Polizei in Münster in den Jahren 2011 bis 2013
veranlassen, rund 94 Prozent der Blutproben überschritten
den Wert von 1,6 Promille Blutalkohol- konzentration
deutlich. Eine Befragung des soziologischen Instituts der
Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster hat ergeben,
dass fast 90 Prozent der Befragten verstärkte
Alkoholkontrollen für Radler für sinnvoll halten.
Landesweit waren im Jahr 2013 insgesamt 847 alkoholisierte
Radfahrer an schweren Verkehrsunfällen beteiligt.
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500. Jahrestag der Reformation soll im Jahr 2017
NRW-Feiertag werden |
Düsseldorf/Duisburg, 20. Januar
2015 -
Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen
Kabinettssitzung beschlossen. „Die Reformation ist ein
historisches Ereignis für die protestantischen Christen
und gleichzeitig bedeutend für unsere Grundwerte. Sie hat
unsere Gesellschaft geprägt“, sagte Innenminister Ralf
Jäger. Deshalb sei es wichtig, den Reformationstag am 31.
Oktober 2017 besonders zu würdigen. Dann jährt sich Martin
Luthers Thesenanschlag an der Schlosskirche zu Wittenberg
zum 500. Mal. Der Reformationstag soll nur im
Jahr 2017 ein Feiertag werden, in den Jahren
davor und danach bleibt der Reformationstag in NRW
weiterhin ein Arbeitstag. In den Ländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen ist der Reformationstag immer ein Feiertag.
Jetzt wird die Verbändeanhörung zum Gesetzesentwurf über
die Bestimmung des 31. Oktober 2017 als 500. Jahrestag der
Reformation zum Feiertag in NRW eingeleitet. Die
kommunalen Spitzenverbände und die Clearingstelle
Mittelstand erhalten dabei Gelegenheit, ihre Stellungnahme
abzugeben. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den
Landtag eingebracht.
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Trauerbeflaggung: Gedenken an die Opfer des
Terroranschlags in Paris Kondolenzschreiben des
Landtages |
Trauerbeflaggung: Gedenken an die Opfer des
Terroranschlags in Paris
Düsseldorf/Duisburg,
8. Januar 2015 - NRW-Innenminister Ralf Jäger hat bis
Samstag zum Gedenken der Opfer des gestrigen
Terror-Anschlags in Paris Trauerbeflaggung angeordnet.
„Wir setzen ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme“,
sagte Innenminister Ralf Jäger. „Bei dem Anschlag auf die
Redaktion „Charlie Hebdo“ handelt sich um einen feigen
Angriff auch auf die Meinungsfreiheit und damit auf unsere
demokratischen Werte in Europa. Hier müssen wir alle im
Kampf gegen Terroristen zusammenstehen.“ Die
Trauerbeflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes,
der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die
der Aufsicht des Landes unterliegen.
Landtag NRW versichert
Franzosen Solidarität nach Anschlag von Paris
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat dem französischen
Botschafter in Berlin und dem Generalkonsul in Düsseldorf
seine Anteilnahme nach dem Terroranschlag in Paris
übermittelt. In einem gemeinsamen Schreiben an Philippe
Étienne und Michel Giacobbi drücken Landtagspräsidentin
Carina Gödecke und Vizepräsident Oliver Keymis, zugleich
Vorsitzender der Parlamentariergruppe NRW-Frankreich, im
Namen des Landesparlamentes und der Bürgerinnen und Bürger
ihr Mitgefühl aus und versichern „auch in diesen
schwierigen und traurigen Tagen unsere Solidarität“.
„Der Landtag Nordrhein-Westfalen, das ganze Land und seine
fast 18 Millionen Menschen – wir alle sind mit unseren
Gedanken bei den Opfern, ihren Familien und Freunden, dem
gesamten französischen Volk. Ihnen gilt unser Mitgefühl“,
heißt es in dem Schreiben. Der Anschlag treffe „alle
demokratisch verfassten Gesellschaften mitten ins Herz“.
Gödecke und Keymis betonen: „Wir sind aufgewühlt und
fassungslos über das Ausmaß von Gewalt und Hass, zu denen
Menschen fähig sein können.“ Der Anschlag auf die
Redaktion der französischen Zeitschrift „Charlie Hebdo“,
bei dem zwölf Menschen starben, sei „auch ein brutaler
Angriff auf die Grundrechte, die Demokratie im besonderen
Maße schützen: die Meinungs- und Pressefreiheit“. Sie zu
verteidigen, sei die Aufgabe aller freiheitsliebenden
Menschen.
Paris: 12 Tote bei Terror-Anschlag auf
Satiremagazin Charlie Hebdo
Innenminister verurteilt Anschlag auf "die demokratischen
Werte in Europa" Düsseldorf/Paris/Duisburg,
7. Januar 2015 - Als „hinterhältig und
menschenverachtend“ hat der Vorsitzende der
Innenministerkonferenz, NRW-Innenminister Ralf Jäger, den
Terroranschlag in Paris scharf verurteilt. „Die bisherigen
Erkenntnisse deuten darauf hin, dass fanatisierte
Islamisten diese abscheuliche Tat begangen haben. Es
handelt sich um einen feigen Angriff auf die
Meinungsfreiheit und damit auf unsere demokratischen Werte
in Europa. Hier müssen wir alle im Kampf gegen Terroristen
zusammenstehen“. Die Sicherheitsbehörden in
Nordrhein-Westfalen sind nach dem Terroranschlag
sensibilisiert und besonders wachsam. „Wir nehmen die
Gefährdungslage sehr ernst. Es gibt jedoch bislang keine
Hinweise auf konkret bevorstehende Anschläge in
Deutschland“, sagte Jäger. „Die nordrhein-westfälische
Polizei führt bereits seit längerem intensive Maßnahmen an
gefährdeten Objekten und bei Großveranstaltungen durch“,
erklärte der Innenminister. „Immer wenn es erforderlich
ist, werden diese Sicherheitsmaßnahmen sofort verstärkt.
Hundertprozentige Sicherheit kann es allerdings nicht
geben.“
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Breite Mehrheit für Radschnellweg Ruhr (RS1) - 63
Prozent im Ruhrgebiet wollen, dass der RS1 gebaut wird
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Düsseldorf/Duisburg, 2. Januar
2015 - Elf Prozent der Bewohner des Ruhrgebiets fahren
täglich mit dem Fahrrad. Es könnten deutlich mehr werden,
wenn der Radschnellweg Ruhr (RS1) gebaut wird. Das ergibt
eine repräsentative Umfrage, die das
Meinungsforschungsinstitut Forsa für den Initiativkreis
Ruhr erstellt hat.
Darin sprechen sich 63 Prozent
der befragten Ruhrgebietsbürger für den Bau des RS1 aus.
Immerhin 21 Prozent derer, die heute nicht mit dem Rad zur
Arbeit fahren, würden den Radschnellweg dann für den Weg
zur Arbeit nutzen. Verkehrsminister Michael Groschek: „Der
Radschnellweg Ruhr ist ein Schatz, den wir heben müssen.
Der Boom der E-Mobilität findet auf zwei Rädern statt. Ich
setze darauf, dass wir mit vielen Partnern den RS1
anschieben. Damit bekommt das Ruhrgebiet deutschlandweit
eine Vorreiterrolle in Sachen umweltschonender, ge-
sunder und nachhaltiger Mobilität.“ Die Hälfte aller
Ruhrgebietsbewohner findet, es müsste mehr für den
Radverkehr getan werden. Fast zwei Drittel (61 Prozent)
besitzen ein Fahrrad, bei der Nutzung ist aber noch Luft
nach oben: Täglich sind es elf Prozent, mehrmals in der
Woche 19, ein-mal die Woche nutzen sieben Prozent ihren
Drahtesel. Mehrmals im Monat schwingen sich immerhin noch
zehn Prozent in den Sattel, einmal oder seltener pro Monat
radeln 13 Prozent. Allerdings: 39 Prozent der Ruhris
fahren nie oder haben erst gar kein Rad. Meist (43
Prozent) nutzen die Menschen im Ruhrgebiet zurzeit das Rad
für Freizeitaktivitäten (43 Prozent). Für Einkäufe und
andere Erledigungen nutzen es 12 Prozent. Knappe sechs
Prozent, so ergab die Umfrage, bei der 1.003 repräsentativ
ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus dem Ruhrgebiet
zwischen dem 7. und dem 27. November 2014 vom
Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt wurden, fahren
mit dem Rad zur Arbeit oder zur Ausbildungsstelle. Auf dem
Weg zur Arbeit dominiert klar das Auto mit 80 Prozent,
zehn Prozent nutzen Bus und Bahn, rund fünf Prozent gehen
zu Fuß zur Arbeit. Der Radschnellweg Ruhr
(RS1) soll zukünftig durch die Städte Duisburg, Mülheim,
Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Unna, Kamen,
Bergkamen und Hamm geführt werden. Er
verbindet auf einer Strecke von 101 Kilometern zehn
Zentren, davon vier sogenannte Oberzentren, mit vier
Universitäten sowie mehreren weiteren Hoch-
schulstandorten. Im unmittelbaren Einzugsbereich zwei
Kilometer um die künftige Trasse des Radschnellwegs Ruhr
leben 1,6 Millionen Einwohner, davon 430.000 Erwerbstätige
und 150.000 Studenten. Bausteine der Machbarkeitsstudie
für den RS 1, die bereits vorliegt, sind eine
Potenzialanalyse, Linienführung und Trassenplanung, ein
Planungs- und Gestaltungshandbuch, eine Kostenschätzung,
eine Nutzen-Kosten-Analyse und ein Kommunikationskonzept.
Der Radschnellweg soll klar definierten Ausbau-
und Qualitätsstandards genügen. Die Strecke wird möglichst
geradlinig geführt. Fuß- und Radverkehr sollen getrennt
werden. Der Radweg wird eigene, asphaltierte, je zwei
Meter breite Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung besitzen,
die von einer Mittelmarkierung optisch getrennt werden.
Die Fußwegbreite soll zwei Meter betragen. Der
Radschnellweg soll möglichst kreuzungsfrei oder
bevorrechtigt sein. Innerorts wird die Strecke beleuchtet.
Eindeutige Beschilderung, einheitliches Wegedesign,
Servicestationen runden das Angebot für komfortables
Fahren ab. Die Gesamtkosten für den RS 1 werden auf
183,7 Millionen Euro geschätzt, das sind 1,81 Millionen
Euro pro Kilometer. Zum Vergleich: ein Kilometer Autobahn
kostet durchschnittlich zwischen 15 und 20 Millionen Euro
(Bundesstraße 5 Millionen, Landesstraße 3 Millionen).
Der Kosten-Nutzen-Faktor für den RS1 liegt mit 4,8 sehr
hoch. Diese Maßzahl besagt bei Infrastrukturprojekten,
dass jedem eingesetzten Euro ein 4,8-facher Nutzen
gegenüber steht. Mit dem Ausbau des RS 1 können in Zukunft
täglich 52.000 Wege vom PKW aufs Rad verlagert werden.
Leverkusener Rheinbrücke:
Dritter Fahrstreifen für Pkw wird im Januar
freigegeben Das Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Auf der
Leverkusener Rheinbrücke wird im Januar in beiden
Fahrtrichtungen ein weiterer Fahrstreifen für PKW
freigegeben. Das haben die Brückenbauexperten nach
intensiver Prüfung entschieden. Weil schwere
Fahrzeuge das Bauwerk ungleich stärker belasten, kann das
Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht aufgehoben
werden. Für Lkw bleibt daher die
Rheinquerung der A1 mindestens bis Mitte 2015 gesperrt.
Für die weiteren notwendigen Reparaturarbeiten an der
maroden Brücke wird Mitte Januar eine europaweite
Ausschreibung erfolgen. Seit dem Sommer 2014 gilt auf
der Leverkusener Rheinbrücke nicht nur ein Fahrverbot für
Fahrzeuge von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamt- gewicht,
sondern auch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf
60 Stundenkilometer. Von der Freigabe eines weiteren
Fahrstreifens erhoffen sich die Verkehrsexperten eine
Entschärfung der täglichen Stausituation. Eigentlich
hatten die Straßenbauer gehofft, die Brücke zu Beginn des
Jahres für alle Fahrzeuge freigeben zu können. Neu
entdeckte Schäden machten aber einen Strich durch diese
Rechnung. Nach Abschluss der zuletzt durchgeführten
Sanierungsarbeiten, bei denen die Schweißnähte in den acht
Seilkammern der Brücke komplett von der Beschichtung
freigelegt wurden, steht jetzt auf der Brücke genügend
Platz zur Verfügung, einen dritten Pkw-Fahrstreifen
einzurichten.
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