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Schriftlicher Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales Ralf Jäger zur Sitzung des Innenausschusses am 21. Januar 2016

"Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle Situation in den Einrichtungen"
Aktuelle Situation Zugänge im Jahr 2015:
Bundesweit sind für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 in EASY (IT- Anwendung des Bundes zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden verzeichnet.

Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Zeitraum gemäß Aufnahmequote von 21,24% (Königsteiner Schlüssel des Vorjahres 2014, § 45 Abs. 1 AsylG) 231.878 Asylsuchende über das EASY-System zugewiesen.

Die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die Einrichtungen des Landes, aufsuchten, ist jedoch deutlich größer. Asylsuchende, die über die Aufnah- mequote des. Königsteiner Schlüssels hinaus die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar angelaufen haben und von hier aus in andere Bundesländer wei tergeleitet wurden (Ex-NRW-Fälle), und Folgeantragsteller, die in ihre Zuweisungs- kommune aus dem Er$tverfahren weitergeleitet wurden, waren in den Landeseinrichtungen zumindest vorläufig unterzubringen und zu versorgen.

Tatsächlich wurden in den Einrichtungen des Landes im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 insgesamt 329.667 Asylbegehrende aufgenommen. Davon sind 227.625 Personen alleine im Zeitraum vom 05.09.2015 bis zum 31.12.2015 in NRW aufgenommen worden. Der höchste Wochenzugang in NRW war im Jahr 2015 in der 44. KW (26.10. bis 01.11.) mit 16.083 Zugängen zu verzeichnen, der ,höchste Tageszugang lag am 15.09.2015 bei 3.266 Personen.
Die Zugänge für NRW im Jahresvergleich, anhand der Zuweisungen durch die

EASY-Verteilung: 

2015: 231.878 + 358,68 %
2014: 50.553 + 100,36 %
2013: 25.231 + 70,83 % 
2012: 14.770 + 50,18 % 

 

Die Antragsstatistik des BAMF wird folgend als Vergleichswert angeführt. Diese weist die Zahl der im jeweiligen Zeitraum beim BAMF gestellten Asylanträge aus, unabhängig vom Zeitpunkt der Ankunft der Asylsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen. Sie ist somit keine Zugangs-, sondern eine Antragsstatistik und trifft keine Aussage über die Zahl der tatsächlich in den Landeseinrichtungen eingetroffenen Perso- nen. Im Jahr 2015 wurden laut BAMF in NRW 77.223.Asylanträgegestellt, davon 66.758 Erst- und 10.465 Folgeanträge. Dies entspricht einer Steigerung von 56,7 % gegenüber dem Jahr 2014 mit insgesamt 49.267 Asylanträgen (davon 40.046 Erst- und 9.221 Folgeanträge). Bundesweit wurden in 2015 476.649 Asylanträge gestellt, da 2 von 441.899 Erst- und 34.750 Folgeanträge (plus 135 % gegenüber 2014 mit insgesamt 202.834).

Aktuelle Zugangsentwicklung:
Der Wochenzugang in der 1. KW 2016 (04. bis 10. Januar) lag bei 1 0.416 und damit wieder auf einem etwas höheren Niveau als die Wochenzugänge der beiden Vorwochen mit 8.174 (21. bis 27:12.2015) und 7.219 (28.12.2015 bis 03.01.2016).

Prognosen:
Die Prognose des BAMF vom 20.08.2015 ist nach wie vor die jüngste vorliegende Schätzung des Bundes uber den erwarteten Zugang. Sie geht von einem Zugang von bis zu 800.000 in EASY registrierten Asylbewerbern in der Bundesrepublik im Jahr 2015.aus. Für NRW hätte dies rund 170.000 Zugänge bedeutet. Diese Progno- se wurde übertroffen, wie anhand der oben dargestellten Zugangssituation ersichtlich wird. Eine Prognose des BAMF für das Jahr 2016 liegt bislang nicht vor.
Unterbringungskapazität und Belegung:
Am 12.01.2016 standen dem Land zur Unterbringung der Asylsuchenden insgesamt 85.193 Unterbringungsplätze zur Verfügung, die mit 35.582 Personen belegt waren. Die Regelunterbringungskapazität beträgt mit Stand 12.01.2016 15.464 Plätze:
An Notkapazitäten standen zu diesem Datum 69.729 Plätze zur Verfügung, davon 781 als Notkapazitäten in 5 EAE und 24 ZUE und 68.948 in insgesamt 265 Notunterkünften.
Kapazitätsausbau im Jahr 2015:
Gegenüber dem Stand 15.01.2015, der dem Bericht für den Innenausschuss am 22.01.2015 zugrunde liegt, wurde die Regelkapazität von 6.515 Plätzen um weitere 8.949 Plätze auf 15.464 und damit innerhalb eines Jahres auf das 2,4-fache erhöht. In diesem Zeitraum wurde die Zahl der EAE von 2 auf 5 und die Zahl der ZUE von 15 auf 24, die Gesamtzahl der Regeleinrichtungen somit von 17 auf 29 erhöht.

Die Gesamtkapazität wurde gegenüber dem Stand vom 15.01.2015 von 7.900 Plät- zen um 77.293 auf 85.193 Plätze gesteigert. Statt 9 stehen 265 Notunterkünfte zur Verfügung. Wie bereits berichtet, waren d.ie enormen Kapazitätserhöhungen der vergangenen Monate im Bereich der Notunterkünfte aufgrund der bekannten Zugangsentwicklung zwingend erforderlich, da nicht mehr alle Flüchtlinge kurzfristig in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie Erstaufnahmeeinrichtungen und den bereits bestehenden Notunterkünften untergebracht werden konnten. Die Einrichtung dieser großen Zahl an weiteren Notunterkünften in kurzer Zeit war nur möglich aufgrund der Unterstützung durch die Kommunen, die für das Land eine Vielzahl der Notunterkünf te in Betrieb genommen haben.

 

Die nachfolgende Tabelle enthält die Regeleinrichtungen aufgeschlüsselt nach EAE und ZUE. Es wird sowohl die Regel-, als auch die Notbelegungskapazität (sofern vorhanden) dargestellt. Kapazität und Belegung der 265 Notunterkünfte (Stand 12.01.2015) werden in der Summe angegeben:

 

 

 

Neues Brand- und Katastrophenschutzrecht tritt zum Jahresbeginn in Kraft

Innenminister Jäger: "Ein zukunftsfähiger Brand- und Katastrophenschutz braucht ein starkes Ehrenamt"

Düsseldorf/Duisburg, 28. Dezember 2015 - Am 1. Januar 2016 tritt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Mit ihm werden die bisherigen Rechtsgrundlagen für diesen Bereich grundlegend modernisiert. Neben den überarbeiteten inneren Strukturen des Brandschutzes wird mit diesem Gesetz vor allem der Katastrophenschutz aufgewertet und ein solides Fundament für das Ehrenamt geschaffen.
„Dieses Gesetz hat für unsere Sicherheit eine zentrale Bedeutung. Deshalb freue ich mich besonders, dass es von einer großen Mehrheit im Landtag getragen wird“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Auch von den Verbänden, deren Mitglieder im Brand- und Katastrophenschutz mitwirken, wird das Gesetz gelobt.

Aufwertung des Katastrophenschutzes
Durch die Stürme „Ela“ und „Kyrill“ oder Hochwassersituationen an Elbe und Oder ist allen deutlich vor Augen geführt worden, wie bedeutend ein gut aufgestellter Katastrophenschutz ist. Daher wurden in den vergangenen Jahren Landeskonzepte der gegenseitigen landesweiten Hilfe entwickeltet, die nun auch gesetzlich verankert wurden. Damit wird die zentrale Funktion des Landes hervorgehoben, die Kreise und Gemeinden dort zu unterstützen, wo die eigenen Mittel nicht ausreichen. Dies wird ergänzt durch eine nun gesetzlich vorgegebene einheitliche Krisenstabsstruktur und Kooperation der Stäbe für große Einsatzlagen.
„Darüber hinaus bleibt die Vorbereitung auf große Einsatzlagen und Katastrophen eine Aufgabe, die ständig überprüft, erprobt und fortentwickelt werden muss. Wir wollen den hohen Standard in Nordrhein-Westfalen weiterhin erhalten“, kündigte Ralf Jäger an.

Stärkung des Ehrenamtes
In NRW gibt es mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. Deshalb haben wir die Attraktivität des Ehrenamtes deutlich gestärkt“, sagte der Innenminister.
Neben Verbesserungen beim Unfallschutz, den Aufwandsentschädigungen und Ruhezeiten ist auch eine Verpflichtung aller Aufgabenträger zur Förderung des Ehrenamtes vorgesehen. Das neue Brandschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden auch, eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr gewinnen“, hob der Minister hervor.

NPD-Verbotsverfahren: Bundesverfassungsgericht hat Verhandlung zugelassene

07. Dezember 2015 - Im NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist.
Termine zur mündlichen Verhandlung hat der Senat auf Dienstag, 1. März 2016, 10.00 Uhr, Mittwoch, 2. März 2016, 10.00 Uhr und Donnerstag, 3. März 2016, 10.00 Uhr

 

Viertes Symposium „Der Phönix fliegt!" - Mut zu mehr Europa in der Flüchtlingskrise

 3.000 Gäste beim Abendkongress zum Thema „Europa: Warum und Wohin“
 Außenminister Steinmeier: Wir sind am erfolgreichsten, wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten
 Initiativkreis-Moderator Engel: Heute sind wir es, die anderen helfen können
- Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier fordert zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise Mut zu mehr Europa.


Beim vierten Symposium „Der Phönix fliegt!“ in der Essener Philharmonie sagte Steinmeier am heutigen Mittwoch, 28. Oktober, vor rund 3.000 Gästen: „Wir brauchen jetzt in der Flüchtlingskrise den Mut zu mehr Europa: bei der Sicherung unserer europäischen Außengrenzen, bei der Entwicklung eines gemeinsamen Asylsystems, bei der fairen Verteilung von Lasten.“

Auch der Moderator des Initiativkreises Ruhr, Klaus Engel, forderte mehr gemeinsames Handeln der europäischen Partner: „Heute sind wir es, die anderen helfen können. Ich meine damit nicht nur ‚wir in Deutschland‘, sondern ich meine ‚wir in Europa‘. Dieses ‚Wir‘ in Europa wird oft zitiert, aber wenn es ernst wird, überwiegen noch zu oft nationale Interessen“, sagte Engel, der auch Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG ist, in seiner Begrüßungsrede.

Auf dem Podium der vom Initiativkreis Ruhr und dem Politischen Forum Ruhr organisierten Veranstaltung diskutierten Botschafter Dr. Hans-Dieter Heumann, Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik a.D., Friedrich Merz, Vorsitzender der Atlantik- Brücke e.V., und der Historiker Prof. Dr. Heinrich August Winkler, Humboldt-Universität zu Berlin, über das Thema „Europa: Warum und Wohin“.
„Wir brauchen Europa aber auch, um die Flüchtlingskrise dort zu bekämpfen, wo sie entsteht. Dort, wo Krieg und Gewalt Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen“, sagte Minister Steinmeier in seinem Impulsvortrag weiter. „Es muss uns darum gehen, die Ursachen der Krise zu bekämpfen! Ob in Syrien, in Libyen, im Irak oder in Afghanistan. Deshalb setzen wir uns mit aller Kraft für politische Lösungen für die Krisen des Mittleren Ostens und Nordafrikas ein. Deshalb stützen wir die Nachbarländer der Krisengebiete. Und auch hier sind wir am erfolgreichsten, wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten.“

Der Außenminister zeigte sich zuversichtlich: „Es sind schwierige Zeiten für Europa. Aber wenn wir es klug anstellen, dann werden uns diese Verhandlungen in Europa näher zusammenwachsen lassen. Wenn wir es richtig machen, dann ist Europa schlicht und einfach die einzige überzeugende Antwort auf die größte politische Frage, vor der wir hier und heute stehen.“
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Vorsitzender des Politischen Forums Ruhr und Verleger der FUNKE MEDIENGRUPPE, sagte: „Seit 25 Jahren stellt sich das Politische Forum Ruhr der Aufgabe, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen miteinander ins Gespräch zu bringen. Wir verstehen uns als Marktplatz der Meinungen, um Überzeugungen auszutauschen und Impulse für gemeinsame Lösungsansätze zu geben. Mit dem vierten Abendkongress in der Reihe ‚Der Phönix fliegt!‘ setzen wir die sehr erfolgreiche Kooperation mit dem Initiativkreis Ruhr fort.“

 

 

Umweltministerium startet Service zum Bau von Flüchtlingsunterkünften aus Holz

Webportal und Hotline werden gestartet – Reges Interesse bei Kommunen und privaten Investoren

Düsseldorf, Duisburg, 26. Oktober 2015 - Das Umweltministerium unterstützt die nordrhein-westfälischen Städte, Gemeinden, Kreise und Bezirksregierungen durch einen neuen Beratungsservice für den schnellen und effizienten Bau von Unterkünften und Wohnraum für Flüchtlinge aus Holz. „Die weltweiten ungelösten Kriegsherde sorgen seit Monaten dafür, dass Menschen auch in Nordrhein-Westfalen Schutz suchen.
Das Land und auch die Kommunen sind dadurch vor neue Herausforderungen gestellt, die wir meistern wollen. Wir als Land leisten dazu unseren Beitrag und der Bau von Flüchtlingsunterkünften aus Holz bietet eine schnelle, effiziente und auch für die Weiternutzung flexible Alternative“, sagte Umweltminister Johannes Remmel nach der heutigen Kabinettsitzung, auf der das entsprechende Vorschlag durch den Minister vorgestellt wurde. „Es ist ein Beratungsangebot an die Kommunen und private Bauträger, die die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in die Hand nehmen wollen. Sie müssen jetzt entscheiden, ob sie dafür moderne Holzbaulösungen nutzen wollen. Wir stellen die notwendige Expertise und den Service unseres Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen dafür zur Verfügung.“

Bauminister Michael Groschek unterstützt das Vorhaben: „Alles, was schnell gebaut werden kann und dabei die notwendigen Standards erfüllt, hilft uns weiter. Holzbaumodule sind ein Beitrag zur Lösung der Unterbringungsprobleme. Bis zu dreigeschossige Holzbauten sind nach Landesbauordnung regulär ohnehin möglich. Bis zu fünfgeschossige Holzbauten können im Wege einer Abweichungsgenehmigung errichtet werden. Wir in NRW fragen nicht nach Obergrenzen und dem Ende der Fahnenstange, wir fragen was geht, und was wir noch unternehmen können, um den Flüchtlingen über den Winter eine sichere Bleibe zu ermöglichen.“

In den letzten Wochen wurden durch Umweltministerium und Wald und Holz NRW die Möglichkeiten geprüft, ob durch standardisierte und modular aufgebaute Holzbaukonzepte Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden können und ob die entsprechenden Produktionskapazitäten vorhanden sind. „Wir haben innerhalb der Holzwirtschaft für diesen Weg geworben und uns wurde versichert, dass die notwendigen Kapazitäten von Seiten der Holzbranche vorhanden sind. Die Kommunen und andere Bauträger können also loslegen.“

Auch eine erste Informationsveranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen ist letzten Donnerstag in Köln auf großes Interesse der Städte, Gemeinden, Kreise und der bauausführenden Unternehmen gestoßen. „Bei den Kommunen ist das Interesse da und es gibt auch schon die ersten Städte, die sich dazu entschlossen haben, mit heimischen Holzbauunternehmen Flüchtlingsunterkünfte zu bauen“, sagte Minister Remmel.

Holzbauten sind relativ schnell zu realisieren. Kleinere Objekte können inklusive der Planungs- und Genehmigungsphase innerhalb von 2 bis 3 Monaten errichtet werden, größere, bis zu dreistöckige Bauten innerhalb von 5 bis 6 Monaten. „Der große Vorteil von Holzbauten im Vergleich zu Containern oder Zelten sind zum einen die günstigeren Folgekosten, etwa bei der Heizung, und die flexible Weiternutzung: Holzbauten können flexibel erweitert, verkleinert oder gar für andere Nutzungen umgebaut werden, etwa für Wohnheime für Studentinnen und Studenten“, betonte Minister Remmel.

Nach dem Vorschlag des Umweltministeriums soll es ein umfangreiches Web-Portal und eine Hotline als zentrale Anlaufstelle für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den Kreisen, Städten, Gemeinden sowie für privaten Investoren errichtet werden. Zudem sind eine Holzbau-Fachberatung bei der Projektumsetzung, auch im Rahmen der Vor-Ort-Beratung, und die Bereitstellung von spezifischen Fachinformationen (etwa Ausschreibungstexte, Qualitätssicherung Holzbauten, Fragen zum Brandschutz) vorgesehen.

Die notwendigen Service-Einrichtungen sind bereits frei geschaltet und besetzt. Das Webportal folgt in den nächsten Wochen:

Hotline:
(02962) 8029968

Mailkontakt:
holzwirtschaft@wald-und-holz.nrw.de

Web-Portal (Freischaltung in den nächsten Wochen)

 

Kommunen bekommen Kosten von Notunterkünften für Asylbewerber erstattet

Düsseldorf/Duisburg, 19. Oktober 2015 - Die Kommunen bekommen schnell ihre Kosten erstattet, um die Notunterkünfte für Asylbewerber im Auftrag des Landes weiter betreiben zu können. "Wir wissen um die außergewöhnliche Kraftanstrengungen, die vor Ort in den Kommunen auf allen Verwaltungsebenen erbracht werden", erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Zumal das Land aufgrund der hohen Zahl von Flüchtlingen dringend auf die Unterstützung der Kommunen angewiesen ist.

Es können nicht mehr alle Flüchtlinge kurzfristig in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. "Zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind wir zu dieser guten Lösung gelangt", erklärte Ralf Jäger. "Die Kosten für das Personal der Kommunen werden pauschal erstattet.
Die Abrechnung erfolgt weitgehend unbürokratisch". So soll der Verwaltungsaufwand deutlich verringert und Zeitverzögerungen bei der Abrechnung vermieden werden. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2015. Bereits in der Vergangenheit hatte das Land den Kommunen die Kosten für den Betrieb der Notunterkünfte erstattet. Mit dieser Vereinbarung zwischen Land und den Kommunen können die betroffenen Kommunen längerfristig planen. Sie werden in die Lage versetzt, den Betrieb der Notunterkünfte für ein weiteres halbes Jahr aufrechtzuerhalten.
Die notwendigen Kosten des Verwaltungspersonals der Kommunen in Notunterkünften mit bis zu 150 Plätzen werden mit einem Betrag in Höhe von 20.000 Euro pro Monat und Notunterkunft erstattet. Wird eine Notunterkunft mit einer höheren Platzzahl betrieben, erhöht sich die Pauschale in Schritten von 3.250 Euro für jeweils bis zu 25 weitere Plätze.
Die Abrechnung der Personal- und Sachkosten erfolgt über die zuständige Bezirksregierung jeweils zum Ende eines Monats. Für Notunterkünfte, die am 1. September dieses Jahres in Betrieb waren, endet die Vereinbarung mit Ablauf des Monats Februar 2016. Für Notunterkünfte, deren Betrieb ab 2. September 2015 aufgenommen wurde oder wird, gilt diese Vereinbarung sechs Monate nach Betriebsaufnahme. Sie verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht einen Monat vor ihrem Ende gekündigt wird. In NRW werden über 100 Notunterkünfte von Kommunen betrieben. Dort sind insgesamt über 15.000 Menschen untergebracht.

 

Die Flüchtlings-Prognosen des Bundes sind schon wieder überholt - in diesem Jahr kamen bereits 77.000 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf/Duisburg, 24. Juli 2015 - Immer mehr Menschen suchen in NRW Schutz und Hilfe. Seit Jahresbeginn sind bereits mehr als 77.000 Flüchtlinge nach NRW gekommen.
"Das konnte niemand voraussehen. Wir tun alles, um ihnen ein sicheres Dach über dem Kopf zu bieten. Das schaffen wir nur gemeinsam mit den Kommunen und den Hilfsorganisationen. Wir müssen dabei alle vernünftigen und sinnvollen Lösungen nutzen", erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.

Die Landesregierung will die Kommunen finanziell gerecht bei der Unterbringung der Flüchtlinge unterstützen. "Deshalb sind wir mit den Kommunalen Spitzenverbänden in einem konstruktiven Dialog, um die tatsächlichen Kosten der Gemeinden zu ermitteln und schnell helfen zu können." Gleichzeitig forderte der NRW-Innenminister mehr finanzielle Hilfe vom Bund. "Denn die bisherigen Zusagen aus Berlin beruhen auf überholten Prognosen. Die bisher gewährte Unterstützung für Länder und Kommunen ist nicht mehr als ein Anfang. Spätestens bei den geplanten Gesprächen zwischen Bund und Ländern in den nächsten Wochen brauchen wir konkrete Ergebnisse", kritisierte Jäger.

Auch bei der Bearbeitung der Asylanträge erwartet der NRW-Innenminister mehr Tempo. "Der Bund muss jetzt die Ärmel hochkrempeln. Die Verfahren dauern rund ein halbes Jahr. Deshalb braucht das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration mehr Mitarbeiter. Derzeit dauern die Verfahren zu lange. Die Zahl der unbearbeiteten Anträge hat sich bundesweit auf mittlerweile rund 270.000 erhöht. "Das ist völlig inakzeptabel für die geflüchteten Menschen, die bei uns eine Perspektive bekommen sollen und darüber schnell Klarheit brauchen. Außerdem dürfen wir den Menschen, die keine Chance haben, bei uns zu bleiben, keine falschen Hoffnungen machen", meinte Jäger.

NRW nimmt derzeit mehr Flüchtlinge auf als Frankreich. In der letzten Woche trafen rund 5.000 Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein. Und in dieser Woche rechnet NRW mit einem Höchststand von 5.300. "Dies verdeutlicht die immense Dynamik, die in diesen Tagen alle vor eine riesige Herausforderung stellt und deshalb auch unkonventionelles Vorgehen erfordert. Und diese Herausforderung besteht nicht nur in NRW, sondern bundesweit". Im vergangenen Jahr hat NRW 40.000 Flüchtlinge aufgenommen. "Wir stellen uns auf deutlich mehr als doppelt so viele Asylbewerber wie 2014 ein und haben unsere bisherigen Planungen angepasst", unterstrich Jäger.

NRW hat seit 2012 die Regelkapazitäten in den Landeseinrichtungen von 1.800 auf aktuell 9.300 erhöht. Das ist mehr als eine Verfünffachung. Zurzeit können fast 17.000 Menschen in allen Landeseinrichtungen untergebracht werden. Für die vielen Hilfesuchenden werden mehrere Tausend neue Plätze geschaffen.

Deckelung der Dispozinsen – NRW fordert von der Bundesregierung, eine Obergrenze zu schaffen

Düsseldorf/Duisburg, 16. Juli 2015 - NRW-Minister Remmel: Eine Deckelung der Dispo-Zinsen ist längst überfällig Banken können derzeit von der Europäischen Zentralbank günstig Geld leihen. Wenn sie es aber an ihre Kunden weitergeben, verlangen sie hohe Dispozinsen. Der Leitzins der europäischen Zentralbank liegt derzeit bei 0,5 Prozent. Zu diesem Zinssatz bekommen Banken ihr Geld. Sie geben den historisch niedrigen Zinssatz aber nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Studien belegen, dass Bankkunden im Schnitt zehn Prozent Dispozinsen zahlen müssen, wenn das Konto überzogen wird. Die NRW-Landesregierung fordert deshalb eine Deckelung der Dispozinsen auf maximal acht Prozent über dem Leitzins. "
Die Bundesregierung hat mit ihrem gestrigen Kabinettsbeschluss eine sehr gute Gelegenheit verstreichen lassen, der Willkür der Banken ein Ende zu setzen", erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
"Trotz vielfacher Aufforderung, einen Deckel einzuführen, hat sie sich dagegen entschieden. Wir werden uns aber im Bundesrat weiter für die Bankkunden einsetzen und eine Deckelung fordern." Die gleiche Forderung soll auch für Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken oft noch einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.
Justizminister Thomas Kutschaty machte deutlich: "Derzeit fordert ein Teil der Banken für Kredite, die ohne eingeräumten Dispositionskreditrahmen gewährt werden oder in denen die Überziehung über dem vereinbarten Dispositionskreditlimit liegt, eine deutlich höhere Gebühr, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe vorliegen. Zusätzliche Kosten entstehen der Bank nicht; ein gegenüber dem Dispositionskredit höheres Risiko oder erhöhter Verwaltungsaufwand ist nicht erkennbar. Insofern ist es sachgerecht, die gesetzliche Obergrenze auch auf die Höhe der Zinsen bei geduldeter Überziehung des Kontos zu erstrecken."
Für den Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums Dr. Günther Horzetzky sollte der Dispozins auch die aktuelle Marktlage widerspiegeln: "Die bisherige Zinshöhe ist oft unverhältnismäßig und geht dann einseitig zu Lasten der Bankkunden. Die Marktlage muss sich auch bei den Dispozinsen widerspiegeln."
"Wenn Banken für Guthaben so gut wie keine Zinsen zahlen, gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund für Dispozinsen in der gegenwärtigen Höhe", ergänzte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Hintergrundinformation: Der Basiszins nach §247 BGB liegt stets mit 0,88 Prozent unter dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB). Er ist eine feste Bezugsgröße, bildet aber durch seine Abhängigkeit vom Leitzins der EZB auch den Markt ab. Würde der Dispozins bei acht Prozent gedeckelt, würde das bei dem aktuellen Basiszins von -0,83 Prozent derzeit eine Obergrenze von 7,17 Prozent bedeuten. Die gleiche Forderung soll auch für Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken häufig noch einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.

100 Millionen Euro für den Erhalt der Straßen

Düsseldorf/Duisburg, 8. Mai 2015 - Das Land Nordrhein-Westfalen will in diesem Jahr 100 Millionen Euro in den Erhalt der Landesstraßen investieren. Dies teilten Michael von der Mühlen, Staatssekretär im Verkehrsministerium, und Abteilungsleiter Ekhart Maatz im zuständigen Fachausschuss mit. Im vergangenen Jahr habe der Ansatz bei 90 Millionen Euro gelegen.  
Das Landesstraßennetz umfasse mit rund 13.000 Kilometern zwar nur knapp 10 Prozent aller Straßen in NRW, stelle aber mit den Bundesfernstraßen die regionale und überregionale Erreichbarkeit sicher, heißt es im Bericht des Ministeriums. Besonderes Augenmerk werde auf die Brücken gelegt. Sie seien aufgrund ihres Alters, ihrer Bauweise oder der besonders hohen Verkehrsbelastung an ihre Grenzen gekommen.  
Das Erhaltungsprogramm umfasst 150 Landesstraßen sowie 9 Rad- und Gehwege. Teuerstes Projekt  ist die Sanierung des Kiesbergtunnels in Wuppertal. Rund 3,3 Millionen Euro sind für Umbau und Instandsetzung vorgesehen.

 


Landtag verabschiedet vier wichtige Gesetze  

Düsseldof/Duisburg, 29. April 2015 - In seiner Plenarsitzung vom 29. April 2015 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr, das Landesjagdgesetz, das Abschiebungshaftvollzugsgesetz sowie das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz verabschiedet.  
Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr  
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP, PIRATEN und sieben Abgeordneten der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung von zwei Abgeordneten der CDU-Fraktion.  
Mit dem Gesetz, das die Landesregierung vorgelegt hat, soll der Regionalverband Ruhr (RVR) als administrative und politische Klammer der Metropole Ruhr ausgebaut und verstärkt werden. Der Katalog der freiwilligen Aufgaben des RVR soll erweitert, regional bedeutsame Kooperationsprojekte weiterentwickelt werden. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sollen von 2020 an direkt von den Bürgerinnen und Bürgern im Verbandsgebiet gewählt werden.  

Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz)  
In 2. Lesung in namentlicher Abstimmung verabschiedet: 137 Abgeordnete stimmten mit Ja, 86 mit Nein, 3 enthielten sich.  
Die Landesregierung möchte mit dem von ihr vorgelegten Gesetz das Jagdrecht nach ökologischen und Tierschutzkriterien ausrichten. Der Gesetzestext enthält u.a. das Verbot, streunende Katzen abzuschießen; die Erlaubnis, wildernde Hunde abzuschießen, wird eingeschränkt. Ebenfalls verboten werden bestimmte Jagdmethoden, wie z.B. Totschlagfallen. Der Katalog jagdbarer Arten wird neugefasst. Die Jagdzeiten sollen zum Schutz der Wälder vor zu hohen Wildbeständen geändert werden. Das Jagen mit bleihaltiger Munition wird verboten.    

Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen)
 
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und PIRATEN und bei Enthaltung der CDU-Fraktion.  
Mit dem Gesetz haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs reagiert, nach der der parallele Vollzug von Strafhaft und Abschiebungshaft auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt gemäß dem Trennungsverbot nicht mehr zulässig ist. Da NRW deshalb die Abschiebungshaft nicht mehr wie bisher in der JVA Büren vollziehen darf und über keine andere erlaubte Einrichtung verfügt, muss es neue Voraussetzungen schaffen. Das Gesetz schafft die landesgesetzliche Grundlage für eine neue Abschiebungshafteinrichtung außerhalb des Geschäftsbereichs des Justizministeriums im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales.    

Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen (Sozialberufe-Anerkennungsgesetz)
 
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion.  
Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz soll die vorhandene landesrechtliche Regelungslücke bezüglich der staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schließen und die für die länderübergreifend vergleichbare Reglementierung des Berufsbildes erforderliche Rechtsgrundlage schaffen. Zugleich soll es erstmalig die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen regeln.

 


NRW bringt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht auf den Weg

Düsseldof/Duisburg, 1. April 2015 - Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen. Es hat drei Schwerpunkte: die zentrale Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr wird gestärkt, der Katastrophenschutz wird aufgewertet und die Regelungen zum Brandschutz werden angepasst.

Der Gesetzesentwurf wurde durch Abfrage der Kabinettmitglieder beschlossen, nachdem die Kabinettsitzung am Dienstag, 24. März 2015, wegen der Flugzeugkatastrophe abgesagt worden war. Er löst das bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG) ab. „Der Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat sich bewährt und ist leistungsfähig und das soll auch so bleiben“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände, Hilfsorganisationen, Verbände aus dem Bereich des Gesundheitswesens und Gewerkschaften hatten in einer Verbändeanhörung Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Sie haben die vorgesehenen Anpassungen und Neuerungen sowie die strukturelle Neuausrichtung des Gesetzes bestätigt. Zudem haben sie die vorgesehenen Regelungen um ihre aus der praktischen Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen präzisiert und ergänzt. Jetzt wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Betonung und Stärkung des Ehrenamtes
In NRW gibt es mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen.
„Das Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung. Die ehrenamtlichen Helfer sind die tragenden Säulen des Brand- und Katastrophenschutzes in NRW. Bei der Arbeit der Feuerwehr sind sie unverzichtbare Leistungsträger. Deshalb wollen wir die Attraktivität des Ehrenamtes weiter stärken“, sagte der Innenminister.
Das neue Brandschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden zum Beispiel, eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr gewinnen“, hob der Minister hervor.

Aufwertung des Katastrophenschutzes
Der BHKG-Entwurf wird auch der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes gerecht. Die bereits in der Praxis erprobten Elemente des Katastrophenschutzes werden angepasst und gesetzlich verankert. Dies gilt insbesondere für die in den vergangenen Jahren entwickelten Landeskonzepte der gegenseitigen landesweiten Hilfe. Sie haben sich zum Beispiel beim Pfingstunwetter „Ela“ bewährt. Außerdem wird die gegenseitige Hilfe mit anderen Bundesländern und im benachbarten Ausland erstmals gesetzlich verankert.

Anpassung der Regelungen zum Brandschutz
Im Bereich des Brandschutzes werden insbesondere die Regelungen zur Organisation der Feuerwehren angepasst. Hierdurch soll ein gleichberechtigtes Zusammenwirken von ehren- und hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr gefördert werden. Neben der bestehenden Verpflichtung für kreisfreie Städte eine Berufsfeuerwehr einzurichten, gibt es diese Möglichkeit zukünftig nur noch auf freiwilliger Basis für große kreisangehörige Gemeinden. Den Kreisen wird die Option eröffnet, den Kreisbrandmeister nicht wie bisher im Ehrenamt, sondern auch hauptberuflich zu beschäftigen.

 

21 europäische Länder machen beim Blitz-Marathon mit
Erstmals gehen 21 europäische Länder gemeinsam beim nächsten Blitz-Marathon am 16. April 2015 an den Start. „Bei der Verkehrssicherheit zieht Europa an einem Strang. Geschwindigkeit ist überall der Killer Nr. 1“, erklärte Innenminister Ralf Jäger. „Deshalb ist es wichtig, dass viele europäische Staaten mitmachen.“
In der Europäischen Union starben im vergangenen Jahr 25.700 Menschen bei Verkehrsunfällen. Gemeinsam mit seinem rheinland-pfälzischen Amtskollegen und Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Roger Lewentz informierte Jäger auf dem Fahrübungsplatz in Grafschaft über die Gefahren von zu schnellem Fahren.

„Der Blitz-Marathon ist Präventionsarbeit im besten Sinne. Darum werden wir auch über die Messstellen vor der Aktion genau informieren“, betonte Minister Lewentz. Im vergangenen Jahr kamen in Deutschland 3.350 (2013: 3.339) Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Der Blitz-Marathon findet in NRW zum achten Mal statt. Auch dieses Mal setzt die Polizei auf Bürgerbeteiligung und den Appell zum verantwortungsbewussten Fahren. Ab heute werden Listen von örtlichen Messstellen auf den Internetseiten der Polizeibehörden veröffentlicht.
„Alle Interessierten haben hier die Möglichkeit, über diese Orte abzustimmen. Sie ärgern sich in ihrer direkten Nachbarschaft über Straßenabschnitte, an den häufig zu schnell gefahren wird und rechtzeitiges Bremsen nicht möglich ist“, erläuterte der Innenminister. „Diese Erfahrung nutzt die Polizei, um Menschenleben zu retten.“
Die Polizei hat im vergangenen Jahr 2,5 Millionen Temposünder bei ihren Messungen festgestellt. Der Blitz-Marathon beginnt wie in der Vergangenheit um 6.00 Uhr morgens, endet aber diesmal bereits um 24.00 Uhr. Wegen der zentralen Trauerfeier für die Opfer des Flugzeugabsturzes am 17. April 2015 in Köln wird der Einsatz um sechs Stunden verkürzt.

Nach Flugzeugabsturz: Landtagspräsidentin spricht Angehörigen ihr Mitgefühl aus  - Trauerbeflaggung

Nach Flugzeugabsturz: Landtagspräsidentin spricht Angehörigen ihr Mitgefühl aus  
Düsseldorf/Duisburg, 24. März 2015 - Landtagspräsidentin Carina Gödecke hat erschüttert auf den Absturz einer Linienmaschine in Südfrankreich reagiert. Im Namen aller 237 Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Parlamentes sprach sie den Familien und Freunden der Opfer ihr tiefes Mitgefühl aus. „In diesen schweren Stunden sind wir in Gedanken bei den Hinterbliebenen. Wir hoffen, dass sie Kraft und Trost finden. Nach dem plötzlichen Verlust ihrer Lieben sind sie nicht allein.“  
Die Maschine war mit rund 150 Insassen an Bord auf dem Weg vom spanischen Barcelona in die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Airbus A320 stürzte aus bislang ungeklärter Ursache im Département Alpes-de-Haute-Provence ab. Die Ermittler gehen offenbar davon aus, dass niemand die Katastrophe überlebte. An Bord sollen zahlreiche Deutsche gewesen sein.
 
Trauerbeflaggung wegen Flugzeugabsturz in Frankreich
Innenminister Ralf Jäger hat wegen des Absturzes des Germanwings-Flugzeuges für heute und morgen Trauerbeflaggung in Nordrhein-Westfalen für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, angeordnet.

Weniger Gewalt und weniger Wohnungseinbrüche in NRW

Düsseldorf/Duisburg, 6. März 2015 - Die NRW-Polizei hat im vergangenen Jahr in wesentlichen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung wichtige Erfolge erzielt: Weniger Wohnungseinbrüche, weniger Raubdelikte und ein erneuter Rückgang bei der Kinder- und Jugendkriminalität. Auch die Gesamtzahl der Gewaltdelikte ist um 1,7 Prozent auf knapp 46.000 Taten gesunken. Der langfristige Rückgang setzt sich fort. Die Gewaltkriminalität ist damit auf dem niedrigsten Stand seit 2001. „Das ist eine gute Nachricht.
Die NRW-Polizei wird auch künftig alles daran setzen, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten“, sagte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Eine besondere Herausforderung bleibt die Bekämpfung des Taschendiebstahls. Hier gab es im vergangenen Jahr einen Anstieg der Fallzahlen.
Insgesamt registrierte die Polizei rund 1,5 Millionen Straftaten.

Das sind 1,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Aufklärungsquote stieg um 0,9 Prozent auf 49,8 Prozent. Rückgang beim Wohnungseinbruch Für das vergangene Jahr verzeichnete die Kriminalstatistik in NRW 52.794 Einbrüche und Einbruchsversuche in Häuser und Wohnungen. Das ist insgesamt ein Rückgang um 3,9 Prozent (- 2.159) und bezogen auf die vollendeten Delikte sogar um sechs Prozent. Das ist der erste Rückgang seit 2007.
Die Aufklärungsquote stieg um rund zwei Prozent auf 15,4 Prozent. Dies ist die beste Quote seit 2008. In 22.522 Fällen (42,7%) scheiterten die Einbrecher an den gut gesicherten Türen und Fenstern und gelangten erst gar nicht in die Wohnung. „Die Doppelstrategie aus Prävention und konsequenter Strafverfolgung zeigt Erfolge. Das ist für uns Ansporn, dran zu bleiben. Wir wollen die Zahl der Einbrüche auf Dauer verringern“, hob der Innenminister hervor. Mit dem Konzept „Riegel vor! Mobile Täter im Visier“ (MOTIV) bekämpft die Polizei besonders wirkungsvoll die Tageswohnungseinbrüche.
Die Zahl dieser Delikte konnte um etwa 3.100 Einbrüche und damit um mehr als zwölf Prozent verringert werden. „MOTIV richtet sich gegen überregional aktive Einbrecherbanden, die besonders viele Einbrüche begehen. Diese Intensivtäter brechen überwiegend tagsüber ein, wenn die Menschen nicht zu Hause sind“, erläuterte Jäger.
 „Derzeit erfasst das Konzept 495 Intensivtäter. 148 Tatverdächtige aus MOTIV sind aktuell in Haft.“ Viele der Banden kommen aus Südosteuropa. Mit „Riegel vor! Sicher ist sicherer!“ geht die Polizei aktiv auf die Menschen zu. „Unsere Experten beraten Mieter und Eigentümer kostenlos, wie sie sich am besten gegen Einbruch schützen“, betonte der Innenminister. So hat die Polizei bei einer landesweiten Aktionswoche zu Beginn der dunklen Jahreszeit mehr als 2.500 Einzelberatungen, rund 170 Gruppenberatungen mit insgesamt über 4.200 Teilnehmern und fast 19.000 Informationsgespräche durchgeführt.
Mehr Taschendiebstähle
Im vergangenen Jahr gab es 53.759 Taschendiebstähle in NRW. Das bedeutet im Vergleich zu 2013 eine Steigerung von 8,5 Prozent (+ 4.188).
„Die Bekämpfung des Taschendiebstahls ist eine besondere Herausforderung für die Polizei. Die Ermittlungen werden dadurch erschwert, dass die Opfer häufig den Diebstahl erst später bemerken. Deshalb ist es oft so schwierig, den genauen Tatort zu bestimmen und den möglichen Täter zu ermitteln“, erklärte Minister Jäger.
Mit einem Konzept aus konsequenter Strafverfolgung und Vorbeugung sollen die Fallzahlen nachhaltig gesenkt und die Aufklärungsquote gesteigert werden. „Gerade in Fußgängerzonen, wo sich viele Menschen aufhalten, sind die Polizistinnen und Polizisten in Zivil und in Uniform im Einsatz“, sagte der Innenminister. „Das beste Mittel gegen Taschendiebstahl ist die Vorbeugung. Deshalb wollen wir die Menschen noch stärker sensibilisieren und über die Gefahr von Taschendiebstahl informieren.
“Die Mehrheit der ermittelten Taschendiebe stammt aus Rumänien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Marokko und Algerien. Rund 56 Prozent der Tatverdächtigen stammen aus diesen fünf Ländern. Jugendkriminalität weiter zurückgegangen Der positive Trend der vergangenen Jahre bei der Jugendkriminalität setzt sich fort. Immer weniger Kinder und Jugendliche geraten mit dem Gesetz in Konflikt. Im vergangenen Jahr waren es 2.000 Kinder und Jugendliche weniger als 2013. Von insgesamt 484 528 ermittelten Tatverdächtigen war etwa jeder Vierte jünger als 21 Jahre. Das ist der niedrigste Anteil seit 44 Jahren. Damit ging der Anteil der tatverdächtigen Jugendlichen um 2,2 Prozent zurück.
 „Das ist nicht nur eine Folge des demografischen Wandels, denn der Anteil der Jugendlichen an der Bevölkerung verringerte sich nur um 1,3 Prozent“. erläuterte Jäger. „Mir ist es wichtig, dass wir trotz dieser guten Entwicklung die Kinder- und Jugendkriminalität weiter fest im Blick behalten.“ Das gelte besonders für die jugendlichen Mehrfachtatverdächtigen, die fünf oder mehr Straftaten pro Jahr begehen. Deren Zahl ging um 2,8 Prozent auf 6.500 zurück. „Damit auch diese Jugendlichen die Kurve kriegen, kümmert sich die Polizei seit 2011 erfolgreich mit individuellen Programmen um junge Intensivtäter. Mit unserem Präventionsprojekt „Kurve kriegen“ setzen wir früher an. Wir wollen verhindern, dass Kinder in die Kriminalität abrutschen.“

Finanzpaket des Bundes: Ein wichtiger Schritt zur dringend gebotenen Entlastung der Städte und Gemeinden in NRW

Düsseldorf/Duisburg, 3. März 2015 - NRW-Kommunalminister Ralf Jäger hat das heute von der Bundesregierung angekündigte Finanzpaket zu Gunsten der Kommunen als „wichtigen Beitrag zur dringend gebotenen Entlastung unserer Städte und Gemeinden“ begrüßt. „Das ist eine gute Nachricht“, betonte Jäger. Der Bund habe erkannt, dass er rasch handeln müsse. „Angesichts rasant wachsender Sozialausgaben ist es richtig, dass der Bund nachbessert und die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung bei der Eingliederungshilfe jetzt zügig auf den Weg bringt“, erklärte Jäger. Dies gebe den gebeutelten Kommunen die nötige Planungssicherheit.
Auch der angekündigte kommunale Investitionsfonds sei ein wichtiges Signal: „Er bietet finanzschwachen Gemeinden die Chance auf neue, eigene Handlungsspielräume und trägt so dazu bei, den Kernbestand kommunaler Selbstverwaltung zu sichern.“
Am Mittag hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass die Kommunen schon ab 2017 durch eine größere Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte entlastet werden.
In 2017 wird der Bund jährlich 2,5 Milliarden und ab 2018 jährlich fünf Milliarden Euro zahlen
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In 2015 und 2016 sind es noch eine Milliarde Euro. Zusätzlich kündigte die Bundesregierung an, einen kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2015-2018 zu schaffen. Der kommunale Eigenanteil soll dabei zehn Prozent betragen. Kommunalminister Jäger verwies darauf, dass NRW und die anderen Länder lange auf eine Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe hingewirkt hätten. Für ihn steht fest: „Die auf Länderebene initiierten Hilfsprogramme für die Kommunen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn auch auf Bundesebene die im Koalitionsvertrag angelegte kommunalfreundliche Politik tatsächlich gelebt wird - hier sind wir heute einen großen Schritt voran gekommen.“

Harter Schlag trifft kriminelle Rocker in NRW - NRW-Innenminister Jäger: Verbote von Satudarah Chaptern sind Beleg für entschlossenes Vorgehen im Kampf gegen gefährliche Banden

Düsseldorf/Duisburg, 24. Februar 2015 - NRW-Innenminister Ralf Jäger hat das bundesweite Betätigungsverbot gegen den Verein "Satudarah Maluku MC" und die Verbote von sieben Chaptern der "Satudarah" begrüßt und als "wichtigen Beleg für das entschlossene Vorgehen der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen gefährliche Kriminelle" bewertet.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesinnenminister de Maizière in Berlin betonte Innenminister Jäger: "Damit geben wir ein klares Signal an diese Banden: Ihr seid im Visier. Bund und Länder handeln: Gemeinsam und entschlossen". Der Bundesinnenminister hatte heute dem niederländischen Verein "Satudarah Maluku MC" jede Tätigkeit in Deutschland untersagt und die deutschen Teilorganisationen des Vereins verboten.
Mehr als 540 Polizeibeamte, darunter auch Spezialeinheiten, durchsuchten heute Morgen in NRW zeitgleich Vereinsgelände und Wohnungen von Mitgliedern des "Satudarah MC Tigatanah", "Satudarah MC Dark Company", "Satudarah MC Nusa Ina" und "Satudarah MC Yeniceri" in Aachen, Ahaus, Alsdorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Herzogenrath, Kamp-Lintfort, Mülheim/R., Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Würselen.
Neben Vereinsbesitz und Vereinssymbolen beschlagnahmten die Polizisten 19 Messer, sechs Schlagstöcke, drei Schlagringe, fünf Macheten, sieben Schwerter, vier Gas- und Schreckschusspistolen, elf Funkgeräte, 24 Kutten, etwa 100 weitere Bekleidungsstücke mit Satudarah-Symbolen, 160 Vereinsaufnäher sowie Laptops, Tablets und Speichermedien. "Die Satudarah-Chapter haben sich abgeschottet, eigene Regeln aufgestellt und sich bewusst gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft gestellt", machte Jäger deutlich.
"Ihre Welt besteht aus Bedrohung, Gewalt, Waffen und Selbstjustiz. Deswegen gehen wir gegen diese gewalttätigen Subkulturen entschieden vor." Seit der Gründung des ersten Chapters in Duisburg im Jahr 2012 hat die NRW-Polizei Satudarah genau beobachtet, konsequent ermittelt und die nötigen Beweise gesammelt. "Diese intensiven Ermittlungen Polizei haben wichtige Erkenntnisse gebracht und die Basis für das bundesweite Verbot gelegt", erklärte Jäger.

"Es geht nicht um motorradbegeisterte Menschen und Lagerfeuerromantik - es geht um gefährliche Banden, die ausschließlich Bedrohung, Erpressung und Gewalt im Sinn haben." Schon seit Langem geht die NRW-Polizei mit einer konsequenten Strategie gegen kriminelle Rockerbanden vor. "Wir stehen diesen Gewalttätern auf den Füßen. Wir kennen ihre Strukturen und die Personen ganz genau. "Bei fast allen Treffen oder Veranstaltungen von Rockern ist die Polizei in NRW vor Ort und kontrolliert. So wurden in den letzten drei Jahren über 21.000 Personen und 7.300 Fahrzeuge gezielt überprüft. Dabei erlangten die Ermittler weitere wichtige Erkenntnisse über die Banden", erläuterte der Innenminister.
 "Vereinsverbote tragen entscheidend dazu bei, kriminelle Strukturen zu zerschlagen. Deshalb beobachten wir die Rockerbanden weiterhin sehr genau und halten den Fahndungs- und Ermittlungsdruck auf diese Kriminellen hoch."

Schützt ein Innenministerposten vor Strafe?
Ralf Jäger fuhr Dienstwagen ohne Zulassung
Jochem Knörzer

Düsseldorf/Duisburg, 18. Februar 2015 - Die 'Kleine Anfrage 3132' beschäftigt sich mit 'einer Dienstlimousine ohne amtliche Zulassung', die Innenminister Ralf Jäger PRIVAT in der Zeit 22.12.2014 bis 12.01.2015 genutzt haben soll.

Privat? Der 'Pat Garrett der Rockerbanden' nutzt einen Dienstwagen, von den Steuerzahlern bezahlt und unterhalten, privat?
Ist so etwas über die 'Ein-Prozent-Regelung' für die private Nutzung von Firmenwagen auch für Politiker möglich?
Auch damit könnte sich die, oder auch die nächste, 'Kleine Anfrage' beschäftigen.

Aktuell geht es um die Teilnahme mit einem nicht-zugelassenen Auto am Straßenverkehr. Was Herr Jäger (angeblich) nicht wusste. Für die 'normalen' Bürger gilt doch: "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!"
Auch für einen NRW-Innenminister?

 

Städtebauförderung NRW: In den kommenden fünf Jahren sollen in strukturschwache Kommunen rund 270 Millionen Euro investiert werden

Düsseldorf/Duisburg, 11. Februar 2015 - Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden sollen bis zum Jahr 2019 rund 270 Millionen Euro für Städtebauprojekte zur Verfügung gestellt werden. Das Kabinett hat der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zugestimmt und sichert somit Bundesfinanzhilfen in Höhe von 115 Millionen Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt das Programm mit zusätzlichen 155 Millionen Euro.  
„Mit unserem Städtebauförderprogramm greifen wir vor allem den Kommunen unter die Arme, die andernfalls aufgrund schwieriger Haushaltslagen kaum noch Investitionen vor Ort tätigen könnten. Ich werde die Mittel daher gezielt in die städtischen und ländlichen Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten lenken. Städte und Gemeinden werden so in die Lage versetzt, ihre Stadtviertel attraktiv, barrierefrei, wirtschaftsfreundlich und zugleich sozial ausgewogen zu gestalten“, sagte Stadtentwicklungsminister Michael Groschek.  
Mithilfe der Städtebauförderung werden unter anderem die energetische Sanierung von Schulen, die barrierefreie Umgestaltung von Marktplätzen sowie die Umgestaltung öffentlicher Grünanlagen im Wohnumfeld der Menschen finanziert. Der Finanzrahmen des Städtebauförderprogramms für die Jahre 2015 – 2019 gliedert sich wie folgt auf:  
Programm Soziale Stadt: 81 Millionen Euro
Programm Stadtumbau West: 72 Millionen Euro
Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 56 Millionen Euro
Programm Kleinere Städte und Gemeinden: 35 Millionen Euro
Programm Städtebaulicher Denkmalschutz: 26 Millionen Euro

 

350 Millionen Euro für präventive Quartiersentwicklung

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Stadtentwicklungsminister Michael Groschek will in Nordrhein-Westfalen benachteiligte Stadtviertel zur Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung effektiver fördern. Dazu werden die NRW-EU Programme des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gebündelt, so dass für die Entwicklung von benachteiligten Quartieren und Ortsteilen bis 2020 rund 175 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dazu kommen in gleicher Höhe Mittel der nationalen Kofinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln und aus Mitteln von Kommunen, Vereinen und Privaten.

 

Groschek ruft nun die Kommunen auf, sich um die Fördermittel zu bewerben: „Anstatt einzelne Projekte innerhalb eines Stadtviertels oder Ortsteils unabhängig voneinander aus verschiedenen Töpfen zu fördern, bieten wir nun eine fondsübergreifende Unterstützung aus einem Guss an, um so eine integrierte Quartiersentwicklung zu fördern. Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass sich die Kommunen dies schon lange wünschen, da sie ihre Projekte damit effektiver und schneller realisieren könnten. Dass wir das jetzt hinbekommen haben, liegt an der guten Zusammenarbeit meines Hauses mit dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium, dem Landesarbeitsministerium und dem NRW-Umweltministerium. Ich danke ausdrücklich allen beteiligten Ressorts dafür, dass sie für den fondsübergreifenden Projektaufruf ‚Starke Quartiere - starke Menschen‘ Gelder aus ihren EU-Fördertöpfen bereitstellen. Ich lade nun alle Kommunen dazu ein, sich einzubringen und das neue Förderangebot zu einer Erfolgsgeschichte zu machen.“

 

Die neue Strategie sieht vor, die städtebauliche Quartiersentwicklung mit ökologischen, wirtschaftlichen und präventiven Maßnahmen zu koppeln.

 

Damit soll die integrierte Zusammenarbeit der Akteure vor Ort und die Vernetzung der Projektideen gestärkt werden. Die Mittel sollen in erster Linie in Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien, d.h. in die Präventionsarbeit, fließen. So können z.B. zusätzlich zur Förderung der Modernisierung eines Jugendzentrums ergänzende Fördermittel für den Aufbau kommunaler Präventionsketten oder zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf bereitgestellt werden. Zum Gesamtkonzept zählt auch der neue „Stadtentwicklungskredit“: Dieser richtet sich an kommunale Unternehmen und private Entwicklungsträger, damit diese im Rahmen städtischer Handlungskonzepte verstärkt in einem schwierigen Umfeld investieren. 

 

SIEMENS soll den Zuschlag für 82 neue RRX-Züge erhalten

Zweckverbände vergeben Bau und Instandhaltung von RRX-Fahrzeugen

Düsseldorf/Duisburg, 10. Februar 2015 - Den Zuschlag wird voraussichtlich SIEMENS erhalten. Das Unternehmen setzte sich mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Wettbewerb gegen zwei Konkurrenten durch. Der Fahrzeughersteller wird die RRX-Züge konstruieren, produzieren und über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren instand halten. Geplant ist, Ende 2018 die ersten Fahrzeuge in Betrieb zu nehmen. Grundlage der Vergabe ist das sogenannte NRW-RRX-Modell, das die beteiligten Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) und der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) unter Federführung des VRR gemeinsam realisieren.
Das Land NRW hat das Verfahren kontinuierlich begleitet und wird sich am Kauf der Fahrzeuge mit zusätzlichen 60 Millionen Euro beteiligen. So freut sich NRW-Verkehrsminister Michael Groschek gemeinsam mit den verantwortlichen Geschäftsführern der Zweckverbände über den positiven Verlauf des Verfahrens und die Abgabe von insgesamt drei interessanten und wirtschaftlichen Angeboten: „Auch wenn am Ende immer nur einer gewinnen kann, gilt unser Dank allen Beteiligten, die an diesem anspruchsvollen Wettbewerbsverfahren teilgenommen haben. Sie haben einen weiteren großen Schritt zur Realisierung des bedeutendsten Verkehrs- und Mobilitätsprojekt - dem RRX - in NRW beigetragen. Die Bahnindustrie hat dabei ihre Innovationsfähigkeit und ihre Bereitschaft, neue Wege zu gehen, unter Beweis gestellt.“

Das NRW-RRX-Modell trennt die Fahrzeugbeschaffung vom Betrieb der zukünftigen RRX-Linien. So können SPNV-Aufgabenträger einheitliche RRX-Fahrzeuge wirtschaftlich und nachhaltig beschaffen und über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren zu günstigen Lebenszykluskosten für einen qualitativ hochwertigen Fahrgastbetrieb zur Verfügung stellen. SIEMENS stellt die RRX-Fahrzeuge in der erforderlichen Anzahl und Qualität bereit, kümmert sich um deren Wartung und Instandhaltung und garantiert damit über den genannten Zeitraum deren hundertprozentige Verfügbarkeit.
Die Zweckverbände werden rechtlich Eigentümer der Züge und verpachten diese an die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die damit den Betrieb der RRX-Linien durchführen. Insbesondere im Punkte der Energieeffizienz zeigt das im Rahmen der Ausschreibung geforderte Lebenszyklusmodell Erfolge. So werden die modernen Fahrzeuge explizit so konstruiert sein, dass der Energieverbrauch deutlich verringert wird.
Die vom Hersteller geplanten Züge sind besonders leistungsstark, komfortabel und bieten neben einem barrierefreien Einstieg deutlich mehr Kapazitäten als herkömmliche Nahverkehrszüge. Zudem zeichnen sich die Fahrzeuge durch verbesserte fahrdynamische Eigenschaften aus: Dank einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und eines sehr guten Beschleunigungsvermögens kann so der für den RRX in der Zukunft geplante 15-Minuten-Takt zwischen Dortmund und Köln nach dem Ausbau der RRX-Infrastruktur realisiert werden.
Detaillierte Angaben zu den Planungen des Herstellers rund um die RRX-Fahrzeuge gehen jetzt an alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die sich am Vergabeverfahren um den Betrieb der zukünftigen RRX-Linien beteiligen. Damit wird den EVU eine solide Kalkulation ihrer letztverbindlichen Angebote über die RRX-Verkehrsleistungen ermöglicht. Das entsprechende Vergabeverfahren soll am 26. März 2015 abgeschlossen werden.


NRW startet ab sofort mit neuem Konzept gegen Gewalt beim Fußball

Innenminister Jäger: "Wir nehmen die Intensivtäter in Manndeckung"
Justizminister Kutschaty: "Null Toleranz bei Gewalt im Stadion"

Düsseldorf/Duisburg, 4. Februar 2015 - Polizei und Justiz in NRW starten ab sofort mit einem neuen Konzept gegen Gewalt bei Fußballspielen. „Wir nehmen die Intensivtäter von Krawallen in Manndeckung. Diese Rädelsführer sind das größte Problem, weil sie prügeln und andere zu Gewalt anstiften. Jeder von ihnen befindet sich künftig im Visier von erfahrenen Ermittlern“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Justizminister Thomas Kutschaty: „Durch ein Verbesserung der Koordination von Polizei und Justiz können wir künftig noch schneller reagieren und Straftäter konsequent und umfänglich für ihre Taten zur Rechenschaft ziehen.“ NRW setzt damit als erstes Land das bundesweite Programm gegen Gewalt beim Fußball um.
Jäger hatte als Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) Polizeiexperten aus Bund und Ländern beauftragt, dieses täterorientierte Konzept zu entwickeln. Es soll bald in ganz Deutschland angewandt werden. Die kleine Gruppe der Rädelsführer ist hoch gefährlich und über Ländergrenzen hinweg organisiert. Sie reist durch das Bundesgebiet, nutzt Fußballspiele als Anlass, um im Umfeld der Stadien zu Schlägereien aufzuwiegeln. Sie begeht Raubdelikte und stachelt Mitläufer zu Attacken auf Polizisten an.
„Diese gefährliche Gruppe umfasst in NRW nach unseren Erkenntnissen rund 150 Intensivtäter. Spezialisierte Ermittler erfassen und bewerten wann und wo jeder einzelne Gewalttäter auffällig geworden ist, egal ob in München, Hamburg oder Berlin. Diese Informationen zur kriminellen Vorgeschichte stellen sie bundesweit Polizei und Justiz zur Verfügung. Staatsanwalt und Richter erhalten sofort ein umfassendes Bild von ihm und seinen Straftaten. Jeder Rädelsführer muss deshalb damit rechnen, schneller und härter bestraft zu werden“, erläuterte der Innenminister.
In NRW bündelt die Polizei ihre Ermittlungen in 16 Schwerpunktbehörden. Das Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste in Duisburg richtet eine Koordinierungsstelle ein. Ihre Experten werden die Schwerpunktbehörden mit ihren Auswertungen und Analysen professionell unterstützen. Die Strafverfolgung wird so effektiver. Durch die verbesserte Informationslage kann die Polizei Intensivtäter auch einfacher von Fußballspielen fernhalten. „Jeder Gewalttäter muss spüren, dass Polizei und Justiz ihm bundesweit auf den Füßen steht. Wer randaliert und zuschlägt, hat bei Fußballspielen nichts verloren“, betonte Ralf Jäger.


Minister Groschek fordert eine 1,1-Promille-Grenze für Radfahrer
Verhängung von Bußgeldern soll ermöglicht werden

Düsseldorf/Duisburg, 28. Januar 2015 - Verkehrsminister Michael Groschek fordert die Einführung einer Promille-Grenze für Radfahrer. Betrunkene Radfahrer brauchen zurzeit häufig noch keine Konsequenzen zu fürchten, da nach der Rechtsprechung die strafrechtlich relevante Fahrunfähigkeit erst bei einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille beginnt. Ein Bußgeldtatbestand, wie es ihn für Autofahrer ab 0,5 Promille gibt, existiert für Radfahrer nicht. Groschek spricht sich daher für die Schaffung einer Bußgeldregelung ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille bei Radfahrern aus.

„Sturzbetrunkene Radfahrer sind eine Gefahr für sich selbst, bringen aber auch immer wieder unbeteiligte Verkehrsteilnehmer in gefährliche, mitunter auch tödliche Situationen. Daher müssen wir noch deutlicher machen, dass starker Alkoholgenuss und Radfahren nicht zusammenpassen. Mit der Schaffung einer entsprechenden Bußgeldregelung für Radler würde diese Regelungslücke endlich beseitigt“, erläuterte Groschek. „Damit sich alkoholisierte Menschen aber nicht wieder ans Steuer ihres Autos setzen, sollte die Promille-Grenze für Radfahrer deutlich höher als 0,5 Promille gesetzt werden. Zudem geht von alkoholisierten
Radlern eine geringere Gefahr aus als von betrunkenen Autofahrern. Dass der betrunkene Radfahrer sich in erster Linie selbst gefährdet, darf aber auch kein Freibrief sein“, ergänzte der Minister.
Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich morgen mit dem Thema „Radfahrer und Alkohol“. Im Vorfeld hatten sich bereits wichtige Verkehrssicherheitsorganisationen wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht klar für einen neuen Ordnungswidrigkeitentatbestand für Radfahrer mit einem Blutalkohol  von 1,1 Promille ausgesprochen. Untersuchungen der nordrhein- westfälischen Polizei haben gezeigt, dass alkoholisierte Radfahrer überproportional häufig Verursacher von Verkehrsunfällen mit Personenschäden sind.
Fast 1.000 Blutproben musste alleine die Polizei in Münster in den Jahren 2011 bis 2013 veranlassen, rund 94 Prozent der Blutproben überschritten den Wert von 1,6 Promille Blutalkohol- konzentration deutlich. Eine Befragung des soziologischen Instituts der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster hat ergeben, dass fast 90 Prozent der Befragten verstärkte Alkoholkontrollen für Radler für sinnvoll halten. Landesweit waren im Jahr 2013 insgesamt 847 alkoholisierte Radfahrer an schweren Verkehrsunfällen beteiligt.  

 

500. Jahrestag der Reformation soll im Jahr 2017 NRW-Feiertag werden

Düsseldorf/Duisburg, 20. Januar 2015 - Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen. „Die Reformation ist ein historisches Ereignis für die protestantischen Christen und gleichzeitig bedeutend für unsere Grundwerte. Sie hat unsere Gesellschaft geprägt“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Deshalb sei es wichtig, den Reformationstag am 31. Oktober 2017 besonders zu würdigen. Dann jährt sich Martin Luthers Thesenanschlag an der Schlosskirche zu Wittenberg zum 500. Mal.
Der Reformationstag soll nur im Jahr 2017 ein Feiertag werden, in den Jahren davor und danach bleibt der Reformationstag in NRW weiterhin ein Arbeitstag. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Reformationstag immer ein Feiertag. Jetzt wird die Verbändeanhörung zum Gesetzesentwurf über die Bestimmung des 31. Oktober 2017 als 500. Jahrestag der Reformation zum Feiertag in NRW eingeleitet. Die kommunalen Spitzenverbände und die Clearingstelle Mittelstand erhalten dabei Gelegenheit, ihre Stellungnahme abzugeben. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Trauerbeflaggung: Gedenken an die Opfer des Terroranschlags in Paris
Kondolenzschreiben des Landtages

Trauerbeflaggung: Gedenken an die Opfer des Terroranschlags in Paris
Düsseldorf/Duisburg, 8. Januar 2015 - NRW-Innenminister Ralf Jäger hat bis Samstag zum Gedenken der Opfer des gestrigen Terror-Anschlags in Paris Trauerbeflaggung angeordnet. „Wir setzen ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme“, sagte Innenminister Ralf Jäger. „Bei dem Anschlag auf die Redaktion „Charlie Hebdo“ handelt sich um einen feigen Angriff auch auf die Meinungsfreiheit und damit auf unsere demokratischen Werte in Europa. Hier müssen wir alle im Kampf gegen Terroristen zusammenstehen.“ Die Trauerbeflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

 

Landtag NRW versichert Franzosen Solidarität nach Anschlag von Paris     Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat dem französischen Botschafter in Berlin und dem Generalkonsul in Düsseldorf seine Anteilnahme nach dem Terroranschlag in Paris übermittelt. In einem gemeinsamen Schreiben an Philippe Étienne und Michel Giacobbi drücken Landtagspräsidentin Carina Gödecke und Vizepräsident Oliver Keymis, zugleich Vorsitzender der Parlamentariergruppe NRW-Frankreich, im Namen des Landesparlamentes und der Bürgerinnen und Bürger ihr Mitgefühl aus und versichern „auch in diesen schwierigen und traurigen Tagen unsere Solidarität“.  
„Der Landtag Nordrhein-Westfalen, das ganze Land und seine fast 18 Millionen Menschen – wir alle sind mit unseren Gedanken bei den Opfern, ihren Familien und Freunden, dem gesamten französischen Volk. Ihnen gilt unser Mitgefühl“, heißt es in dem Schreiben. Der Anschlag treffe „alle demokratisch verfassten Gesellschaften mitten ins Herz“.  
Gödecke und Keymis betonen: „Wir sind aufgewühlt und fassungslos über das Ausmaß von Gewalt und Hass, zu denen Menschen fähig sein können.“ Der Anschlag auf die Redaktion der französischen Zeitschrift „Charlie Hebdo“, bei dem zwölf Menschen starben, sei „auch ein brutaler Angriff auf die Grundrechte, die Demokratie im besonderen Maße schützen: die Meinungs- und Pressefreiheit“. Sie zu verteidigen, sei die Aufgabe aller freiheitsliebenden Menschen.

Paris: 12 Tote bei Terror-Anschlag auf Satiremagazin Charlie Hebdo
Innenminister verurteilt Anschlag auf "die demokratischen Werte in Europa"
Düsseldorf/Paris/Duisburg, 7. Januar 2015 - Als „hinterhältig und menschenverachtend“ hat der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, NRW-Innenminister Ralf Jäger, den Terroranschlag in Paris scharf verurteilt. „Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass fanatisierte Islamisten diese abscheuliche Tat begangen haben. Es handelt sich um einen feigen Angriff auf die Meinungsfreiheit und damit auf unsere demokratischen Werte in Europa. Hier müssen wir alle im Kampf gegen Terroristen zusammenstehen“.
Die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen sind nach dem Terroranschlag sensibilisiert und besonders wachsam. „Wir nehmen die Gefährdungslage sehr ernst. Es gibt jedoch bislang keine Hinweise auf konkret bevorstehende Anschläge in Deutschland“, sagte Jäger. „Die nordrhein-westfälische Polizei führt bereits seit längerem intensive Maßnahmen an gefährdeten Objekten und bei Großveranstaltungen durch“, erklärte der Innenminister. „Immer wenn es erforderlich ist, werden diese Sicherheitsmaßnahmen sofort verstärkt. Hundertprozentige Sicherheit kann es allerdings nicht geben.“

 

Breite Mehrheit für Radschnellweg Ruhr (RS1) - 63 Prozent im Ruhrgebiet wollen, dass der RS1 gebaut wird

Düsseldorf/Duisburg, 2. Januar 2015 - Elf Prozent der Bewohner des Ruhrgebiets fahren täglich mit dem Fahrrad. Es könnten deutlich mehr werden, wenn der Radschnellweg Ruhr (RS1) gebaut wird. Das ergibt eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa für den Initiativkreis Ruhr erstellt hat.

Darin sprechen sich 63 Prozent der befragten Ruhrgebietsbürger für den Bau des RS1 aus. Immerhin 21 Prozent derer, die heute nicht mit dem Rad zur Arbeit fahren, würden den Radschnellweg dann für den Weg zur Arbeit nutzen. Verkehrsminister Michael Groschek: „Der Radschnellweg Ruhr ist ein Schatz, den wir heben müssen. Der Boom der E-Mobilität findet auf zwei Rädern statt. Ich setze darauf, dass wir mit vielen Partnern den RS1 anschieben. Damit bekommt das Ruhrgebiet deutschlandweit eine Vorreiterrolle in Sachen umweltschonender, ge-
sunder und nachhaltiger Mobilität.“
Die Hälfte aller Ruhrgebietsbewohner findet, es müsste mehr für den Radverkehr getan werden. Fast zwei Drittel (61 Prozent) besitzen ein Fahrrad, bei der Nutzung ist aber noch Luft nach oben: Täglich sind es elf Prozent, mehrmals in der Woche 19, ein-mal die Woche nutzen sieben Prozent ihren Drahtesel. Mehrmals im Monat schwingen sich immerhin noch zehn Prozent in den Sattel, einmal oder seltener pro Monat radeln 13 Prozent. Allerdings: 39 Prozent der Ruhris fahren nie oder haben erst gar kein Rad.
Meist (43 Prozent) nutzen die Menschen im Ruhrgebiet zurzeit das Rad für Freizeitaktivitäten (43 Prozent). Für Einkäufe und andere Erledigungen nutzen es 12 Prozent. Knappe sechs Prozent, so ergab die Umfrage, bei der 1.003 repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus dem Ruhrgebiet zwischen dem 7. und dem 27. November 2014 vom Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt wurden, fahren mit dem Rad zur Arbeit oder zur Ausbildungsstelle. Auf dem Weg zur Arbeit dominiert klar das Auto mit 80 Prozent, zehn Prozent nutzen Bus und Bahn, rund fünf Prozent gehen zu Fuß zur Arbeit.
Der Radschnellweg Ruhr (RS1) soll zukünftig durch die Städte Duisburg, Mülheim, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Unna, Kamen, Bergkamen und Hamm geführt werden.
Er verbindet auf einer Strecke von 101 Kilometern zehn Zentren, davon vier sogenannte Oberzentren, mit vier Universitäten sowie mehreren weiteren Hoch-
schulstandorten. Im unmittelbaren Einzugsbereich zwei Kilometer um die künftige Trasse des Radschnellwegs Ruhr leben 1,6 Millionen Einwohner, davon 430.000 Erwerbstätige und 150.000 Studenten. Bausteine der Machbarkeitsstudie für den RS 1, die bereits vorliegt, sind eine Potenzialanalyse, Linienführung und Trassenplanung, ein Planungs- und Gestaltungshandbuch, eine Kostenschätzung, eine Nutzen-Kosten-Analyse und ein Kommunikationskonzept.

Der Radschnellweg soll klar definierten Ausbau- und Qualitätsstandards genügen. Die Strecke wird möglichst geradlinig geführt. Fuß- und Radverkehr sollen getrennt werden. Der Radweg wird eigene, asphaltierte, je zwei Meter breite Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung besitzen, die von einer Mittelmarkierung optisch getrennt werden. Die Fußwegbreite soll zwei Meter betragen. Der Radschnellweg soll möglichst kreuzungsfrei oder bevorrechtigt sein. Innerorts wird die Strecke beleuchtet. Eindeutige Beschilderung, einheitliches Wegedesign, Servicestationen runden das Angebot für komfortables Fahren ab.
Die Gesamtkosten für den RS 1 werden auf 183,7 Millionen Euro geschätzt, das sind 1,81 Millionen Euro pro Kilometer. Zum Vergleich: ein Kilometer Autobahn kostet durchschnittlich zwischen 15 und 20 Millionen Euro (Bundesstraße 5 Millionen, Landesstraße 3 Millionen).
Der Kosten-Nutzen-Faktor für den RS1 liegt mit 4,8 sehr hoch. Diese Maßzahl besagt bei Infrastrukturprojekten, dass jedem eingesetzten Euro ein 4,8-facher Nutzen gegenüber steht. Mit dem Ausbau des RS 1 können in Zukunft täglich 52.000 Wege vom PKW aufs Rad verlagert werden.

 

Leverkusener Rheinbrücke:
Dritter Fahrstreifen für Pkw wird im Januar freigegeben
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit: Auf der Leverkusener Rheinbrücke wird im Januar in beiden Fahrtrichtungen ein weiterer Fahrstreifen für PKW freigegeben. Das haben die Brückenbauexperten nach intensiver Prüfung entschieden. Weil schwere Fahrzeuge das Bauwerk ungleich stärker belasten, kann das Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht aufgehoben werden. Für Lkw bleibt daher die Rheinquerung der A1 mindestens bis Mitte 2015 gesperrt.
Für die weiteren notwendigen Reparaturarbeiten an der maroden Brücke wird Mitte Januar eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Seit dem Sommer 2014 gilt auf der Leverkusener Rheinbrücke nicht nur ein Fahrverbot für Fahrzeuge von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamt- gewicht, sondern auch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Stundenkilometer. Von der Freigabe eines weiteren Fahrstreifens erhoffen sich die Verkehrsexperten eine Entschärfung der täglichen Stausituation. Eigentlich hatten die Straßenbauer gehofft, die Brücke zu Beginn des Jahres für alle Fahrzeuge freigeben zu können.
Neu entdeckte Schäden machten aber einen Strich durch diese Rechnung. Nach Abschluss der zuletzt durchgeführten Sanierungsarbeiten, bei denen die Schweißnähte in den acht Seilkammern der Brücke komplett von der Beschichtung freigelegt wurden, steht jetzt auf der Brücke genügend Platz zur Verfügung, einen dritten Pkw-Fahrstreifen einzurichten.