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Landtag, Ministerien und Verfassungsgerichte aktuell 
42 Millionen Euro zusätzliche Investitionen in Grüne Infrastruktur

Ministerin Schulze Föcking: Nordrhein-Westfalen wird noch lebenswerter. Neue Maßnahmen aus sechs Konzepten werden gefördert

Düsseldorf/Duisburg, 1. Dezember 2017 - Mit einer weiteren Phase des Aufrufs „Grüne Infrastruktur NRW“ will die Landesregierung zusätzliche Grün- und Erholungsflächen schaffen, vernetzen und aufwerten – besonders in strukturschwachen Gebieten.
In seiner Sitzung am 1. Dezember 2017 hat der interministerielle Arbeitskreis „Grüne Infrastruktur“ weitere sechs integrierte Handlungskonzepte mit einem Investitionsvolumen von rund 42 Millionen Euro empfohlen. Insgesamt belaufen sich die Förderempfehlungen demnach auf ein Gesamtvolumen von mehr als 88 Millionen Euro. „Ich freue mich, dass zahlreiche Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse erkannt haben, dass eine verstärkte Entwicklung ihrer grünen Infrastruktur das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger verbessert und entsprechende Konzepte eingereicht haben“, sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking.

Mit Hilfe eines Gutachtergremiums hat der Interministerielle Arbeitskreis Maßnahmen zur Förderung aus folgenden sechs Konzepten empfohlen:

- Lippstadt: „Grüne Infrastruktur Lippstadt Südwest“
- Voerde: „VOERDE2030 Projekt Lebendige Innenstadt – Erste Fortschreibung des integrierten Handlungskonzepts für Maßnahmen der „Grünen Infrastruktur“ 
- Innovationsregion Rheinisches Revier: „Rheinisches Revier – Zukunft gestalten“
- Bad Driburg: „Integriertes Handlungskonzept für die Stadt Bad Driburg“
- Höxter: „Integriertes Handlungskonzept für die Stadt Höxter“
- Regionalverband Ruhr: „Zukunft und Heimat: Revierparks 2020“

 

„Die zur Umsetzung ausgewählten integrierten Handlungskonzepte sind im Bereich der Grünen Infrastruktur breit aufgestellt und legen passend zur ihren räumlichen Kontexten und Herausforderungen wichtige Schwerpunkte“, sagte Ministerin Schulze Föcking. „So werden Entwicklungen der Grünen Infrastruktur in allen Regierungsbezirken des Landes angestoßen, die besonders die Umweltgerechtigkeit in strukturschwachen, sozial benachteiligten und imagebelasteten Stadtquartieren und Ortsteilen verbessern.“ Nach Erhalt der Förderempfehlung gibt es für die Teilnehmenden am Aufruf erneut viel zu tun: Die Maßnahmenplanung ist voranzutreiben und Förderanträge sind bei den zuständigen Bezirksregierungen zu stellen.

Hintergrund

Für den Aufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ konnten Kommunen oder kommunale Zusammenschlüsse zum 1. Dezember 2016 und zum 1. Juni 2017 integrierte Handlungskonzepte einreichen. Der Aufruf ergänzt mit seiner Zielsetzung inhaltlich die Umsetzung des Aufrufes „Starke Quartiere – starke Menschen“ des NRW-Städtebauministeriums im Rahmen der laufenden EFRE-Periode (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung).

Für die Umsetzung der integrierten Handlungskonzepte „Grüne Infrastruktur“ war ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 83 Millionen Euro reserviert worden, das sich aus EU- und Landesmitteln sowie aus Eigenmitteln von Kommunen, Vereinen und Privaten für diese Aufgabe zusammensetzt. In der ersten Phase sind fünf Handlungskonzepte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von circa 46 Millionen Euro zur Förderung empfohlen worden. Jetzt sind weitere sechs integrierte Handlungskonzepte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von rund 42 Mio. Euro dazugekommen. Wegen der hohen Nachfrage der Kommunen zu dieser Thematik sind damit jetzt insgesamt Förderempfehlungen über rund 88 Millionen Euro ausgesprochen worden.

Jagd-Bilanz 2016/2017: Wildschweinbestand stark zugenommen

Düsseldorf/Duisburg, 11. Dezember 2017 - Der Bestand an Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr stark zugenommen. Dies folgt aus der Jagdbilanz 2016/2017. Demnach wurden im vergangenen Jagdjahr rund 39.000 Wildschweine erlegt, dies sind nach zuvor bereits steigender Tendenz rund 4.500 mehr als in der Bilanz 2015/2016. Auch beim Waschbär ist eine weitere Zunahme zu verzeichnen, Fuchs bewegt sich bei leichter Zunahme auf anhaltend hohem Niveau. Rückläufig sind die Zahlen zum Beispiel bei Feldhasen, Kaninchen oder der Ringeltaube.

Die Bilanz des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:

Auszüge aus der NRW- Jahresjagdstrecke 2016/17

Rehe:
Mit 95.551 Stück entspricht die Zahl den Höchstwerten aus den vergangenen Jahren. Fallwild: 26.550.

Wildschwein:
Nach dem anhaltend strengen Winter 2012/13 ist die Zahl erneut auf jetzt 38.954 Stück gestiegen. Eine verstärkte Reduzierung der Bestände ist notwendig. Fallwild: 2.657.

Rothirsch:
Mit 6.225 Stück wird ein erneuter Höchstwert erreicht, damit liegt die Zahl zum 9. Mal über 4.000 Stück, d.h. über der Größenordnung, die bis zu den Sturmschäden durch Kyrill den Höchstwert markierte. Fallwild 309.

Damhirsch:
Mit 4.582 Stück entspricht die Zahl in der Größenordnung derjenigen des Vorjahres. Fallwild: 341.

Sikahirsch:
Mit 1.324 Stück wird ein neuer Höchstwert erreicht, Experten rechnen mit einem weiteren Anstieg der Zahlen, die Entwicklung wird insbesondere durch die Situation im Arnsberger Wald geprägt. Fallwild: 31.

Mufflon:
Mit 1.216 Stück einen neuer Höchstwert. Fallwild: 78

Feldhasen:
47.055 Stück, weiterer Rückgang um 13 Prozent zum Vorjahr. Der Rückgang hält nunmehr im 9. Jahr in Folge an.

Wildkaninchen:
64.323 Stück, mit einer Abnahme um 30 Prozent zum Vorjahr. Wildkaninchen befinden sich damit – seit dem letzten Zwischenhöchststand in 2010/11 – in einer mehrjährigen Abwärtsspirale. Inzwischen ist die Strecke so niedrig wie in der Talsohle vor rund 15 Jahren und damit auf niedrigstem Nachkriegslevel.

Fuchs:
Mit 54.971 Stück geringfügiger Zunahme von drei Prozent, wie bereits 2015/16 (+ 2 %). Die Verkehrsverluste sind im gleichen Umfang angestiegen (+ 3 %). Damit verweilt der Fuchs auf anhaltend hohem Niveau.

Steinmarder:
Bei 6.931 Stück eine Zunahme um 15 Prozent, womit nun ein neuer Höchstwert erreicht ist; 39 Prozent der erlegten Marder wurden gefangen.

Iltis:
2015/16 wurde ein historisches Tief erreicht. Mit einer Zunahme um elf Prozent auf 3.219 Stück im aktuellen Zeitraum 2016/2017 ist der Iltis wieder leicht im Aufwind. Die jagdliche Relevanz des Iltis noch enger auf das Münsterland fokussiert als beim Steinmarder.

Hermelin:
999 Stück, 57 Prozent davon der Strecke liegt im Münsterland, davon 33 Prozent Fänge allein in Steinfurt.

Dachs:
Mit einer leichten Zunahme von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr ist ein mit 6.129 Stück ein neuer Höchstwert erreicht. Der Fallwildanteil an der Gesamtstrecke von 33 Prozent, davon 91 Prozent Verkehrsverluste, ist höher als bei jeder anderen Wildart. Die sehr hohen Fallwildquoten zeigen, dass das extrem dichte Verkehrswegenetz in den Ballungsräumen an Rhein und Ruhr für Dachse ein ernstes Problem ist.

Waschbär:
Der Bestand nimmt weiter zu, die aktuelle Gesamtstrecke markiert mit 12.803 Stück eine Zunahme von 27 Prozent. Wie bei Steinmarder und Dachs handelt es sich um ein neues NRW-Maximum. Im Landesmittel wurden 21 Prozent der erlegten Waschbären gefangen. Schwerpunkte sind neben Warendorf Ostwestfalen-Lippe und die Soester Börde.

Fasan:
Weiter Abnahme. Die Gesamtstrecke ist mit 34.964 Stück nochmal um sechs Prozent zurückgegangen, gemessen an dem Höchststand von 1971/72 (438.239) sind lediglich acht Prozent verblieben. Schlechtere Zählbarkeit und intransparentes Aussetzungsgeschehen machen eine Lagebeurteilung beim Fasan schwieriger als zum Beispiel beim Hasen.

Ringeltauben:
Die Strecke ist im 8. Jahr in Folge rückläufig. Vom Maximum 2005/06 (639.020 Stück) sind mit aktuell 305.686 Stück noch 48 Prozent verbleiben. Soweit mildere Winter und demzufolge geringere Einflüge von Tauben im Herbst und Winter aus nordöstlichen Regionen zu dem anhaltenden Rückgang beitragen, wäre das kein Grund zur Sorge. Anders zu beurteilen sind mögliche Faktoren, wie zum Beispiel hoher Prädationsdruck oder eine Kontamination mit Agrarchemie über die Nahrung.

Gänse:
Erneute Gesamtzunahme um 12,5 Prozent. Die Gänsearten im Einzelnen: Graugans mit 11.725 Stück +16 Prozent, Kanadagans mit 6.530 Stück +15 Prozent und Nilgans mit 9.360 Stück +6 Prozent. Kanada- und Nilgans zählen zu den Neozoen („Neue Arten“ aus Übersee).

Stockente:
Mit 66.229 Stück leichte Zunahme um acht Prozent. Hinweise auf größere Ausfälle z.B. durch Botulismus oder Geflügelpest (Vogelgrippe) und daraus folgendem Bejagungsverzicht liegen nicht vor.

Neben den Abschusszahlen und bei bestimmten Arten auch Fallenfangzahlen umfasst die Jagdstrecke auch die Anzahl tot aufgefundener Tiere, das sog. „Fallwild“ (z.B.: Verkehrsunfallopfer).

Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes noch im ersten Halbjahr 2018

Staatssekretär Bottermann: "Handwerkliche Fehler auf Grundlage naturschutzfachlicher und gesellschaftlicher Anforderungen so schnell wie möglich beheben"

Düsseldorf/Duisburg, 09. Dezember 2017 - Das Umweltministerium strebt die Vorlage eines Referentenentwurfes für eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Landesjagdgesetzes noch in der ersten Hälfte des kommenden Jahres an. Ein erster Rahmen für die Novellierung des Landesjagdgesetzes wird am heutigen Freitag unter Leitung von Staatssekretär Dr. Bottermann im Landesjagdbeirat erörtert. "Es ist wichtig, alle Akteure in den Dialog einzubinden. Denn wir wollen handwerkliche Fehler im alten Landesjagdgesetz durch praxisnahe Entscheidungen und unter Beachtung naturschutzfachlicher und gesellschaftlicher Anforderungen so schnell wie möglich beheben", sagte Bottermann im Vorfeld der Sitzung. Der Landesjagdbeirat setzt sich aus allen wichtigen Akteuren von Wissenschaft, Jagd, Land- und Forstwirtschaft sowie Natur- und Tierschutz zusammen.

Als eine erste Maßnahme wurde auf Empfehlung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung die Bejagung des Fuchses am Kunstbau für die kommende Jagdsaison für ganz Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Die Intensivierung der Fuchsjagd ist insbesondere in den Gebieten erforderlich, in denen es sensible Bestände bodenbrütender Vogelarten wie z.B. Feldlerche, Kiebitz oder auch Niederwild-Arten wie Rebhuhn gibt.

 
Ernteausfälle durch Frostschäden: Obstbauern dürfen auf finanzielle Unterstützung hoffen

Düsseldorf/Duisburg, 08. Dezember 2017 - Obstbauern aus Nordrhein-Westfalen, die in diesem Frühjahr von existenzbedrohenden Ernteeinbußen infolge von Wetterextremen betroffen waren, dürfen auf finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung hoffen. Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking hat den betroffenen Betrieben Hilfe in Aussicht gestellt: "Dort wo Existenzen bedroht sind, werden wir den durch die Ernteausfälle betroffenen Betrieben einen Teil des entstandenen Schadens ersetzen. Zwar ist Risikoabsicherung in erster Linie Aufgabe der Betriebe.
Da Frostschäden an Obst jedoch nicht versicherbar sind und eine Risikovorsorge nur begrenzt möglich ist, müssen wir den Obstbauern in dieser Ausnahmesituation helfen", sagte die Ministerin in ihrer Rede beim Verbandstag des Provinzialverbandes in Köln.

Die Details der finanziellen Unterstützung, zur Antragstellung und zur Abwicklung sind noch abzustimmen. Das förmliche Verfahren soll Anfang 2018 starten. Entsprechend der Eckpunkte des Ministeriums sollen Schäden nur dann in Teilen ausgeglichen werden, wenn der Schadensbetrag mindestens 30 Prozent des Umsatzes des Gesamtbetriebes beträgt. Zudem soll maximal die Hälfte der Ernteausfälle eines Betriebes bis zu einer Höhe von maximal 150.000 Euro ausgeglichen werden. Die Abwicklung der Hilfen soll über die Landwirtschaftskammer laufen. Das Ausmaß der Schäden in Nordrhein-Westfalen wird auf 10 bis 15 Millionen Euro geschätzt. Betroffen sind insbesondere Regionen im Süden des Landes.

"Keine Branche ist so wetterabhängig und so vom Klimawandel betroffen wie die Landwirtschaft. Mögliche Folgen sind Ernteeinbußen oder die Einwanderung neuer Schaderreger. Hinzu kommen Wetterkapriolen und die Zunahme extremer Ereignisse. Wir hatten dieses Jahr den wärmsten März seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, einen eiskalten April und einen feuchten Sommer", sagte Schulze Föcking.
In der Folge lag der Ertrag der Apfelernte in Deutschland in diesem Jahr um etwa die Hälfte unter der Ernte eines durchschnittlichen Jahres.

Das NRW-Landwirtschaftsministerium hatte den Bund gebeten, den Frostschaden als außergewöhnliches Naturereignis nationalen Ausmaßes anzuerkennen und sich an Hilfen der Länder zu beteiligen. Dies hatte der Bund abgelehnt. "Die Frage, ob vor dem Hintergrund des Klimawandels und zu erwartender Extremereignisse, mehr Unterstützung für die betriebliche Risikovorsorge benötigt wird, muss auch in der Debatte um die Zukunft der EU-Agrarpolitik thematisiert werden", sagte Schulze Föcking.

Apfelblüte immer früher

Über den Zeitraum 1951-2015 begann die Apfelblüte in Nordrhein-Westfalen im Mittel am 120. Tag des Jahres (30. April). Eine Trendanalyse zeigt, dass sich die Apfelblüte in Nordrhein-Westfalen von 1951 bis 2015 um fast 14 Tage verfrüht hat. Dies entspricht etwa zwei Tagen pro Jahrzehnt. 2014 war das erste Jahr der Messreihe, in dem die Apfelblüte in Nordrhein-Westfalen bereits vor dem 10. April (100. Tag im Jahr) begann. Durch die im Mittel frühere Apfelblüte steigt die Gefahr einer Schädigung durch Spätfröste.  

Schulministerium setzt Einführung von LOGINEO NRW aus

Düsseldorf/Duisburg, 24. Oktober 2017 - Das Schulministerium hat die für das aktuelle Schuljahr vorgesehene Einführung der Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW vorerst ausgesetzt. Grund sind ungelöste technische Probleme, die dazu geführt haben, dass die Medienberatung NRW die Plattform von LOGINEO NRW nach sorgfältiger Prüfung nicht abgenommen hat.

 

Der Sprecher des Ministeriums für Schule und Bildung, Daniel Kölle, betonte den hohen Stellenwert einer erfolgreichen Digitalisierung für das Lehren und Lernen in der Schule und erklärte: „Gerade deshalb setzt sich die neue Landesregierung nachdrücklich dafür ein, dass die Digitalisierung an den Schulen tatsächlich und von Beginn an gelingt. Wir müssen sie daher vor zusätzlichen Belastungen und Enttäuschungen durch ein nicht voll funktionsfähiges neues System bewahren. Die technischen Probleme von LOGINEO NRW müssen gelöst werden.

Das Schulministerium hat die Erwartung, dass das System fehlerfrei ausgeliefert wird. Ein virtueller Arbeitsraum muss allen Anforderungen und Ansprüchen standhalten können, vor allem was Sicherheit und Datenschutz angeht. Da dies noch nicht in vollem Umfang technisch umgesetzt ist, ist eine Aussetzung der unausweichliche Schritt, um LOGINEO NRW einer vollumfänglichen Prüfung zu unterziehen.“

 

Der virtuelle Arbeitsraum LOGINEO NRW soll Schulen die Kommunikation und Organisation erleichtern, zudem besteht Zugang zu digitalen Lernmaterialien und Lernmitteln. Koordiniert und für die Landesregierung umgesetzt wird das Projekt von der Medienberatung Nordrhein-Westfalen. Das Schulministerium sieht weiterhin die Notwendigkeit für eine digitale Arbeitsplattform, unabhängig von der derzeitigen Aussetzung.

Diejenigen Schulen in Nordrhein-Westfalen, die sich bereits für die Nutzung von LOGINEO NRW angemeldet haben, werden von der Medienberatung Nordrhein-Westfalen über die aktuelle Entwicklung informiert.

Pilotprojekt für Flüchtlingskinder startet: Schulen öffnen in den Ferien für Sprachkurse FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch

Düsseldorf/Duisburg, 23. Oktober 2017 - Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche erhalten mit dem Pilotprojekt „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ in den Herbstferien an nordrhein-westfälischen Schulen zusätzliche Deutschkurse. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Ich habe nach meinem Amtsantritt im Sommer vorgeschlagen, die Schulen in den Ferien für Sprachkurse für Flüchtlingskinder zu öffnen. Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Das gilt im Alltag ebenso wie in der Schule. Deutsch richtig sprechen und verstehen zu können, ist eine wichtige Voraussetzung, um erfolgreich am Regelunterricht teilzunehmen. Ich freue mich sehr, dass wir Flüchtlingskindern in Nordrhein-Westfalen schon in diesen Herbstferien zusätzliche Sprachkurse anbieten können.“  

Im Rahmen des Pilotprojekts erhalten rund 300 Schülerinnen und Schüler an acht Schulen in allen fünf Regierungsbezirken an sieben Tagen in den Herbstferien intensive Deutschkurse. Die Kurse mit 16 bis 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden von jeweils zwei hierfür geschulten Sprachbegleitern erteilt. Für diese Aufgabe hatten sich Lehrkräfte, Lehramtsanwärter sowie Lehramtsstudierende freiwillig gemeldet.
Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Ab 2018 soll das Programm „FIT in Deutsch“ in den Oster-, Sommer- und Herbstferien landesweit mit mehreren hundert Kursen umgesetzt werden. Zum Abschluss der Pilotphase wird Schulministerin Gebauer am 3. November 2017 die teilnehmende Katharina-Henoth-Gesamtschule in Köln besuchen.  

Startschuss für ein neues Internetangebot mit Praxishilfen für einen modernen Sachunterricht

MINT-Förderung in der Grundschule
Düsseldorf/Duisburg, 21. September 2017 - Gezielte Nachwuchsförderung in den MINT-Fächern beginnt in der Grundschule. Zur Unterstützung der Schulen bei diesem Thema wurde heute auf einer Tagung im Schulministerium unter http://nawitas.unikoeln.de ein neues Internetportal für einen modernen Sachunterricht mit den Schwerpunkten Naturwissenschaften und Technik freigeschaltet.

Schulministerin Yvonne Gebauer betonte den besonderen Stellenwert der naturwissenschaftlich-technischen Bildung: „Nach einer aktuellen OECD-Studie hat Deutschland im internationalen Vergleich die höchste Studienanfänger- und Absolventenquote in den MINT-Fächern. Das ist Rückenwind und Motivation für unsere Schulen, die mit großem Engagement und viel Kreativität daran arbeiten, junge Menschen für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute die neue Homepage freischalten.“

Prof. Dr. Manuela Günter, Prorektorin der Universität zu Köln, betonte die bedeutende Rolle, welche die Lehrerbildung an der Universität zu Köln spielt: „Unsere Lehramtsausbildung setzt nicht nur Maßstäbe in gesellschaftlich besonders relevanten Feldern wie Integration und Inklusion, sondern spielt auch eine herausragende Rolle bei der Entwicklung einer zukunftsweisenden Didaktik, die auf dem engen Austausch mit einer forschungsorientierten Fachwissenschaft basiert. Das neue Online-Portal NaWiT AS unterstützt Lehrerinnen und Lehrer optimal bei der zeitgemäßen Gestaltung des naturwissenschaftlich-technischen Sachunterrichts, der die Schüler und Schülerinnen frühzeitig auf die MINTFächer neugierig macht.“

Dr. Ekkehard Winter, Geschäftsführer der Deutschen Telekom Stiftung , ergänzte: „Dass das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Projekt NaWiT AS die Rolle von Naturwissenschaften und Technik im Sachunterricht systematisch stärkt, begrüßen wir als Deutsche Telekom Stiftung sehr. Besonders freut es uns, dass nun über die Plattform die Erkenntnisse aus unserem Modellprojekt prima(r)forscher im gesamten Bundesland Verbreitung finden.“

Warum muss ich im Winter eine Mütze aufsetzen? Hat der Klettverschluss was mit der Klette zu tun? Warum braucht ein Auto vier Räder? Diese und ähnliche Fragen stellen sich Kinder im Grundschulalter. Sie haben offene Augen und Ohren für Natur und Technik. Und am liebsten probieren sie alles selber aus. Hier setzt das Fortbildungsprojekt NaWiT AS mit der neuen Internetseite an: Es will Lehrerinnen und Lehrern helfen, ihren Sachunterricht auf dem aktuellen Stand der Didaktik weiterzuentwickeln und mit den Kindern vermehrt naturwissenschaftliche und technische Themen aufzugreifen. Es bietet Unterrichtsanregungen, Materialien und geeignete Methoden für Lehrkräfte der Primarstufe.

NaWiT AS ist die Abkürzung für „Naturwissenschaftlich-Technische Kompetenzen und Anregung schulbezogener Unterrichtsentwicklung“. Projektpartner sind das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Universität zu Köln mit Unterstützung der Deutschen Telekom-Stiftung.

„Wir wollen die Lehrerinnen und Lehrer dabei unterstützen, naturwissenschaftliche und technische Themen in den Sachunterricht einzubauen“, erklärt Prof. Dr. Daniela Schmeinck, Leiterin des Projektes NaWiT AS und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Didaktik des Sachunterrichts der Universität zu Köln. „Es liegt uns am Herzen, die Kinder mit Hilfe von praxisnahen und kooperativen Lernformen an wissenschaftsnahe Denk- und Arbeitsweisen heranzuführen.“

Verbesserung der Lehrerversorgung in der Grundschule

Hilfe auch für Duisburger Realschule in Wanheimerort?
Düsseldorf/Duisburg, 20. September 2017 - Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schulministerin Yvonne Gebauer hat über 2.400 Lehrkräften mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen einen persönlichen Brief geschrieben und dafür geworben, vorübergehend an einer Grundschule zu arbeiten. „Ich komme heute mit einer Bitte auf Sie zu, von der die Grundschulen, aber auch Sie persönlich profitieren könnten“, schreibt die Ministerin an Lehrkräfte, die zum Schuljahresbeginn 2017/18 nicht eingestellt werden konnten und auch an Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die Ende Oktober 2017 ihren Vorbereitungsdienst abschließen.
„Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie sich zu Beginn Ihres Berufslebens eine zweijährige Tätigkeit an einer Grundschule vorstellen könnten. Damit würden Sie zur Sicherung des Unterrichts an Grundschulen beitragen.“  

Hintergrund dieser ungewöhnlichen Maßnahme ist der aktuelle Engpass in der Lehrerversorgung in der Grundschule zu Beginn des Schuljahres. Hauptursache für diese Entwicklung ist die Verlängerung der Grundschullehrerausbildung durch die Reform der Lehrerausbildung 2009 und der zusätzlich Lehrkräftebedarf zur Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Deutlich besser sieht die Situation hingegen im Bereich der Lehrämter für die Sekundarstufe II aus. Hier gibt es je nach Fächerkombination und Ortswünschen sogar einen ansteigenden Bewerberüberhang. Ministerin Gebauer hat daher entscheiden, Lehrkräften der Sekundarstufe II ein Einstellungsangebot für die Grundschule zu unterbreiten: „Die neue Landesregierung lässt nichts unversucht, um diesen übernommenen Mangel wirksam zu bekämpfen.“  
Lehrerinnen und Lehrer, die auf das Angebot eingehen, werden sofort in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen, verbunden mit der Zusage, zwei Jahre später an eine Schule entsprechend Ihrer Lehramtsbefähigung versetzt zu werden. Zu Beginn der Tätigkeit erhalten die Lehrerinnen und Lehrer eine Qualifizierung zur Grundschuldidaktik. Wer Interesse an einer Beschäftigung an einer Grundschule hat, kann sich unter
www.leo.nrw.de auf ausgeschrieben Stellen bewerben.  
Die Einstellung von Lehrkräften der Sekundarstufe II ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das auch die befristete Einstellung von Lehrkräften der Sekundarstufe I und die Erweiterung des Seiteneinstiegs auf das Fach Englisch vorsieht. Darüber hinaus ist für 2018 eine breit angelegte Werbekampagne für den Lehrerberuf geplant.

CDU gewinnt U18-Bundestagswahl in NRW

Auf Bundesebene und in NRW wählen über 190.000 Kinder und Jugendliche mehrheitlich CDU
Düsseldorf/Duisburg, 15.09.2017 – Das vorläufige Ergebnis steht nach Rückmeldung von 2/3 der Wahllokale fest: Bei der U18-Bundestagswahl, neun Tage vor der Wahl der Erwachsenen, konnte die CDU bundesweit mit 28,37 Prozent die meisten Stimmen für sich gewinnen. Über 190.000 Kinder und Jugendliche hatten dafür in der gesamten Woche in über 1.650 bundesweiten Wahllokalen abgestimmt, allein in NRW waren es über 50.000 Minderjährige in 380 Wahllokalen. Dabei gliedern sich die Landesergebnisse wie folgt: CDU (30,96 %), SPD (23,8 %), GRÜNE (14,05 %) FDP (7,86 %), LINKE (5,78 %). Die AfD verpasst bei NRWs Jugend knapp den Einzug in den Bundestag mit 4,97 %. Die Piratenpartei erhält 2,7 %, Sonstige bekommen 9,87 %.

„Wir freuen uns sehr über die hohe Wahlbeteiligung bei der heutigen U18-Wahl – besonders in NRW“, betont Sarah Primus, Vorsitzende des Landesjugendrings NRW. Hier wurden noch einmal deutlich mehr Stimmen abgegeben als zur U18-Landtagswahl. „In NRW hatten die aktiven Ehrenamtlichen in den Wahllokalen bereits Erfahrung mit der U18- Landtagswahl im Mai. Davon haben viele jetzt auch wieder mitgemacht, kreative Wahlkabinen und -urnen aufgestellt und sich tolle Aktionen ausgedacht. Es zeigt sich: Wer einmal mitmischen darf, tut es gerne wieder. Wenn wir also politikinteressierte Erwachsene in Deutschland haben möchten, brauchen wir politische Kinder und Jugendliche. Und es zeigt sich: Sie interessieren sich für Politik und sie wollen ihre Meinung vertreten. Das bestärkt uns in unserer Forderung, das Wahlalter auf 14 Jahre zu senken.“

CDU ist Favorit bei jungen Menschen in NRW Mit 30,96 % Prozent der Stimmen hat die CDU die U18-Wahl in NRW klar gewonnen. Gefolgt von SPD und Grünen zeigt diese U18-Wahl die hohe Gunst der jungen Wählenden für etablierte Parteien. „Dieses Ergebnis für NRW widerlegt die Befürchtung vieler Erwachsener und Politiker_innen, dass junge Menschen eher extreme Parteien wählen. Vielmehr zeigt das Ergebnis, dass die AfD bei jungen Menschen im Vergleich zu aktuellen Umfragen deutlich weniger beliebt ist als bei Erwachsenen“, erläutert Sarah Primus. „Es zeigt, dass für eine politische Meinung und eine Auseinandersetzung mit der bestehenden Demokratie nicht ein bestimmtes Alter erreicht werden muss. Vielmehr könnten junge Menschen durch ein Wahlrecht ab 14 Jahren ihre Zukunft mitbestimmen und für eine aktive Teilnahme im demokratischen Prozess gewonnen werden. Wir hoffen, dass unsere heutige U18-Wahl die Skepsis der Politik auch auf Bundesebene verringert und wir mit ihr in der neuen Legislaturperiode die Absenkung des Wahlalters neu diskutieren können.“

Das Wahlergebnis ist auch ein Auftrag junger Menschen an Politiker_innen, sich stärker um die Belange von Kindern und Jugendlichen zu kümmern.
Über die U18-Wahl Bei der U18-Wahl können Kinder und Jugendliche bis zu neun Tage vor der eigentlichen Wahl ihre Stimme abgeben. Stimmberechtigt ist jedes Kind und jede_r Jugendliche unter 18 Jahren – egal wie alt, ob mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Auch sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche können mithilfe einer Schablone für die Wahlzettel an der U18-Wahl teilnehmen.

Ziel ist es, bei Kindern und Jugendlichen das Interesse für Politik und demokratische Prozesse zu wecken. Die U18-Wahl will Politiker_innen auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen aufmerksam machen und deren Bereitschaft wecken, sich für junge Menschen einzusetzen.

 

 

Für Demokratie, gegen Sperrklausel
PIRATEN klagen gegen die kommunale Sperrklausel

Duisburg, 15. September 2017 -  Der Landtag in Nordrhein-Westfalen beschloss im Juni 2016 mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU eine kommunale Sperrklausel von 2,5 %. Die Piratenfraktion stimmte in der von ihr beantragten namentlichen Abstimmung dagegen, die FDP enthielt sich. 

Der Landesverband NRW der Piratenpartei reichte daraufhin im Oktober 2016 eine Verfassungsbeschwerde ein. Bereits 1999 hat das Landesverfassungsgericht NRW die damalige Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Der Politik-betrieb in den kommunalen Parlamenten hat nicht gezeigt, dass Kleinst- oder Splitterparteien die Arbeitsfähigkeit der Räte behindern. Im Gegenteil: in vielen Räten werde die Mitarbeit der Einzelvertreter und Ratsgruppen sehr geschätzt. mehr

 

Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen

Schulministerin Gebauer: Landesregierung schafft Voraussetzungen für breites Förderschulangebot

Düsseldorf/Duisburg, 21. Juli 2017 - Das Schulministerium hat den Bezirksregierungen Hinweise für die Beratung kommunaler Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen gegeben. Damit soll eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis bei der Rückabwicklung von Auflösungsbeschlüssen sichergestellt werden. Anlass ist die eingeleitete Änderung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen.

Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hält Wort und schafft die Voraussetzungen für ein möglichst breites Förderschulangebot. Wir wollen Eltern eine Wahlfreiheit zwischen Regelschule und Förderschule ermöglichen.“
Aktuell haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Auflösungsbeschlüsse für rund 40 Förderschulen gefasst. Die einzelnen Auflösungsverfahren sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Während einige Förderschulen bereits im Sommer dieses Jahres schließen, nehmen andere Förderschulen noch Schülerinnen und Schüler auf, da sie erst zu einem späteren Zeitpunkt auslaufen sollen. Die Bezirksregierungen sollen wie folgt verfahren:
- Sofern der Auflösungsbeschluss einer Kommune noch nicht von der Bezirksregierung genehmigt wurde, ist es ausreichend, wenn der Schulträger den Antrag zurückzieht. - Ist ein Auflösungsbeschluss bereits von der Bezirksregierung genehmigt, kann er nicht durch einen einfachen Ratsbeschluss wieder rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung zur Weiterführung bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht.

Seite 2 von 2 In den Fällen, in denen der Auflösungsbeschluss vor Ort noch nicht umgesetzt ist, also noch Kinder in die Eingangsklasse aufgenommen werden, ist eine einfache Genehmigung des Aufhebungsbeschlusses durch die Bezirksregierung ausreichend. - In den Fällen, in denen der Auflösungsbeschluss vor Ort schon umgesetzt wird, also keine Kinder mehr aufgenommen werden, muss die Kommune einen neuen Errichtungsbeschluss fassen und auch eine vereinfachte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung durchführen, bevor die obere Schulaufsicht ihre Genehmigung erteilt. Dabei werden an die Größe des Standortes nicht mehr die bisherigen Anforderungen gestellt. Eine Klassenbildung in der Größe, die die Klassenbildungsvorschriften vorsehen, muss aber möglich sein. Das kann auch durch jahrgangsübergreifenden Unterricht geschehen.

Das Schulministerium hat die Bezirksregierungen gebeten, ihre Genehmigungspraxis möglichst kommunalfreundlich zu gestalten. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der Kommunen als Schulträger. Als Land wollen wir den Kommunen gute Rahmenbedingungen für gute Förderschulen bieten, sodass alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich gefördert werden können. Unser Ziel ist, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.“

Das Schulministerium hatte bereits in dieser Woche die rechtlich erforderlichen Schritte für eine Änderung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen unternommen und die Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme gebeten. Ministerin Gebauer betonte, dass die Landesregierung bei aller gebotenen Eile ein hohes Interesse an einem geordneten Verfahren habe: „Das Land will ein fairer Partner der Kommunen sein. Wir setzen darauf, unsere Schulen im Dialog gemeinsam weiter zu entwickeln.


Plant die Landesregierung einen Stellenabbau bei der Polizei im PP Duisburg?

Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Philipp, Rainer Bischoff und Frank Börner SPD
Landtag Düsseldorf, 20. Juli 2017 - Die Planstellen für Polizeibeamtinnen und -beamte werden seit vielen Jahren auf der Grundlage der belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) den einzelnen Kreispolizeibehörden und Polizeipräsidien zugeordnet. Die BKV beruht insbesondere auf der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung im Bereich der jeweiligen Kreispolizeibehörde. Diese Entwicklung wird jedes Jahr neu erhoben und nimmt dabei die Fallzahlen der letzten zehn Jahre in den Blick. Die Steuerung der Personalstärke folgt also grundsätzlich der Kriminalitäts- und Unfallentwicklung.
Daneben wurde bereits mit der Einführung der BKV ein belastungsunabhängiger Grundsockel von 15 Planstellen für jede Kreispolizeibehörde vorgesehen. Dieser wird seit 2013 durch eine Grundsicherung an Personal ergänzt, die den Kreispolizeibehörden zugutekommt, in denen es zu einem starken Rückgang in der Gewaltkriminalität über mehrere Jahre kam. Darüber hinaus erhalten Behörden, die zusätzliche Aufgaben übernommen haben, eine belastungsbezogene Grundausstattung. Die Steuerung erfolgt bei der jährlichen Zuteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte (der sogenannte Nachersatz).

In ihrem Antrag Drs. 16/13413 vom 08.11.2016 hat die CDU-Fraktion die Behauptung aufgestellt, dass die BKV den ländlichen Raum benachteilige: „Die derzeitige Systematik hat nachweislich dazu geführt, dass die Zuweisung von Polizeikräften an die 29 Kreispolizeibehörden im ländlichen Raum (Landratsbehörden) in den vergangenen Jahren ganz erheblich reduziert wurde“.
Erschwerend komme hinzu dass „viele Polizeibehörden im ländlichen Raum einen immer geringer werdenden Anteil am jährlichen Nachersatz zugeteilt bekommen“.
Die CDU-Fraktion forderte deshalb in diesem Antrag „die Systematik der BKV dahingehend fortzuentwickeln, dass bei der Verteilung von Polizeikräften auf die Kreispolizeibehörden neben dem Kriminalitäts- und Verkehrsaufkommen auch die geografischen/topografischen Besonderheiten einer jeden Kreispolizeibehörde (Flächenansatz) angemessen berücksichtigt werden“ und „die Umsetzung der neugefassten BKV-Systematik im Nachersatzverfahren für das Jahr 2017 vorzubereiten“.

In der Anhörung zu diesem Antrag (Ausschussprotokoll 16/1595) warnte Volker Huß, der Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP), vor „Personalkannibalismus“ (APr 16/1595, S. 10). In ihrer Stellungnahme (Stellungnahme 16/4607) schrieb die Gewerkschaft, solange zu
wenig Personal vorhanden sei, „stellt jede Form der Personalverteilung lediglich das Ziehen an einer Tischdecke von verschiedenen Seiten dar. Mit dem Ergebnis, dass eine Seite des Tisches bloß liegt“ (S. 6). Der Landrat des Kreises Mettmann, Thomas Hendele, wies in der Anhörung darauf hin, dass ein reiner Flächenansatz „zu dramatischen Verlagerungen aus den Großstadtbehörden in die Landratsbehörden führen“ werde (APr 16/1595, S. 20).

Im Koalitionsvertrag wird nun folgendes angekündigt: „Die Verteilung der Polizeikräfte auf die Kreispolizeibehörden werden wir optimieren, um bestmögliche Sicherheit sowohl im ländlichen Raum, als auch in den Ballungsgebieten sicherzustellen“ (S. 59). Nach Angaben des Innenministeriums ist die BKV „zurzeit in der Planung“ – das berichtete die WAZ am 10.07.2017 im Zusammenhang mit der Entscheidung, einen dort erhofften zusätzlichen Zug einer Einsatzhundertschaft nun doch nicht in Essen zu stationieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte zum diesjährigen Nachersatztermin am 1. Oktober 2017?
2. Falls keine Änderung der Kriterien zur Verteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte in diesem Jahr erfolgen soll: Welche Änderungen sind für die Jahre 2018 bis 2021 geplant?
3. Welche weiteren Kriterien wird die Landesregierung für die Verteilung von Planstellen für Polizeibeamtinnen und -beamte anlegen?
4. Falls Änderungen geplant sind: Wie wirken sich diese voraussichtlich auf die Zahl der zugewiesenen Polizeikräfte zum jeweiligen Stichtag (bitte für die Jahre 2017 bis 2022 einzeln aufführen) in dem Polizeipräsidium Düsseldorf aus?
5. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Personalschlüssel – unabhängig von der bereits von der Vorgängerregierung angestrebten Erhöhung der Einstellungszahlen auf 2.300 p.a. – zulasten des Polizeipräsidiums Düsseldorf verändert wird?


Neues Landeskabinett steht

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 27. Juni 2017 Armin Laschet zum neuen Ministerpräsidenten und Nachfolger von Hannelore Kraft (SPD)gewählt. Für den Aachener CDU-Politiker stimmten in geheimer Wahl 100 Abgeordnete bei 78 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. 16 Stimmen waren ungültig.

Das am 29. Juni 2017 vorgestellte Kabinett von Armin Laschet:

Die Minister aus den Reihen der CDU:
Inneres: Herbert Reul
Finanzen: Lutz Lienenkämper
Justiz: Peter Biesenbach
Arbeit, Gesundheit und Soziales: Karl-Josef Laumann
Neu: Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung: Ina Scharrenbach
Umwelt und Landwirtschaft wird die Landwirtin Christina Schulze Föcking
Verkehr: Hendrik Wüst
Bundesangelegenheiten, Europa, Internationales und Medien: Stephan Holthoff-Pförtner

Die Minister der FDP:
Kinder, Jugend, Familie, Flüchtlinge und Integration: Joachim Stamp
Wirtschaft, Energie, Digitales und Innovation: Andreas Pinkwart
Schule: Yvonne Gebauer

 

Weiterer Anstieg der Kommunalverschuldung - Stärkungspakt-Kommunen platzieren weitere 250-Millionen-Euro Anleihe

Düsseldorf/Duisburg, 02. Mai 2017 - Der Minister für Inneres und Kommunales hat im Namen der Landesregierung die Kleinen Anfrage der CDU im NRW-Landtag vom 02. Mai 2017 beantwortet.. Neben der weiterhin besorgniserregenden Kassenkreditverschuldung von mehr als 26 Milliarden Euro, werden zusätzlich von den nordrhein-westfälischen Kommunen vermehrt alternative Finanzierungsinstrumente genutzt. Während im Jahr 2011 noch keinerlei Verbindlichkeiten aus Anleihen oder sonstigen Wertpapierschulden zu verzeichnen waren, stieg die Summe der kommunalen Verbindlichkeiten aus Anleihen und Wertpapierschulden bis zum 31.12.2015 bereits auf mehrere Milliarden Euro.
Insgesamt fünf NRW-Städte haben Anfang April die fünfte NRW-Städteanleihe aufgelegt. Beteiligt waren diesmal Essen, Gelsenkirchen, Remscheid und Solingen.
Die Gemeinschaftsanleihe hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Die Konditionen entsprechen im Wesentlichen der zuletzt im Mai 2016 platzierten vierten NRW-Städteanleihe. Die Stadt Essen übernahm mit 42 Prozent den größten Teil des Emissionsvolumen, die Stadt Gelsenkirchen übernahm 30 Prozent, die Städte Remscheid und Solingen 16 Prozent bzw. 12 Prozent.
Erst Mitte März emittierte die Stadt Dortmund im Alleingang ihre zweite Anleihe mit einem Volumen von 140 Millionen Euro. Die Finanzmittel aus der Anleihe will Dortmund jeweils zur Hälfte in Investitionen und in die Umschuldung von Liquiditätskrediten stecken. Nicht bewahrheitet hatte sich die Hoffnung der Stadt Dormund, dass der relativ hohe Verwendungsanteil im investiven Bereich zu günstigeren Konditionen führen würde. Den allermeisten Investoren scheint die Verwendung der Mittel weniger wichtig zu sein, als vielmehr der Schuldenstand der emittierenden Kommune.
Seit Februar 2014 wurden mittlerweile 5 Städte-Anleihen aufgelegt mit einem Gesamtvolumen von 1,625 Milliarden Euro. Beteiligt waren neben Dortmund jeweils die Stärkungspakt-Kommunen Essen, Herne, Remscheid, Solingen und Wuppertal.

Nach den aktuellen statistischen Daten hat sich die Finanzlage der nordrhein-westfälischen Kommunen entspannt und die Zunahme ihrer Verschuldung deutlich verlangsamt. Ursache für den gleichwohl noch bestehenden Bedarf an Fremdkapital ist nicht zuletzt, dass die kommunalen Investitionen parallel zur Verbesserung der kommunalen Haushaltslage wieder zunehmen. Wegen der Details dieser erfreulichen Entwicklung wird auf den Bericht der Landesregierung über die „Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik zum 31.12.2016“ vom 28.03.2017 (Vorlage 16/4946) verwiesen.


In den letzten Jahren ist bei einigen Kommunen die Tendenz zu beobachten, Fremdmittel nicht mehr ausschließlich über den Kreditmarkt und hier den traditionellen Kommunalkredit zu beschaffen, sondern auch geeignete Instrumente des Kapitalmarkts zu nutzen. Ein „weiterer Anstieg der Kommunalverschuldung“ ist - anders als die Überschrift dieser kleinen Anfrage nahelegt - keineswegs automatisch mit der Platzierung einer Anleihe verbunden, sondern es handelt sich lediglich eine andere Form der Fremdmittelbeschaffung.


Grundsätzlich unterliegen die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Beschaffung ihrer Finanzmittel keiner aufsichtsrechtlichen Anzeige- oder Genehmigungspflicht. Anleihen sind grundsätzlich zulässig, sofern ihre konkrete Ausgestaltung nicht gegen kommunal- bzw. bankenrechtliche Vorschriften verstößt. Unter der Voraussetzung, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, können Anleihen als taugliche Finanzierungsinstrumente und als sinnvolle Ergänzung zum klassischen Kommunalkredit angesehen werden.

1. In welcher Höhe haben betroffene nordrhein-westfälische Kommunen - zum aktuellst möglichen Stichtag - Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie aus sonstigen Wertpapierschulden aufgenommen?
2. Welche Entwicklung hat die Verschuldung der betroffenen nordrhein-westfälischen Kommunen durch Anleihen und Schuldscheindarlehen in den Jahren seit 2010 genommen (bitte unter Angabe der betroffenen Kommunen)?
3. Wie bewertet es die Landesregierung, dass insbesondere Stärkungspaktkommunen Wertpapier- und Anleiheschulden haben?
5. Wie bewertet die Landesregierung Anleihen, Schuldscheine sowie Wertpapierschulden als Ersatz für Kassenkredite jeweils in Bezug auf mögliche finanzielle Risiken für die Kommunen aus den neuen Finanzierungsformen?
Die Fragen 3 und 5 sind durch die Vorbemerkung beantwortet. Dies gilt auch für Stärkungspaktkommunen.

4. Wie weit sind die Planungen der Landesregierung gediehen, analog zu der finanzstatistischen Erfassung der kommunalen Kreditmarktschulden auch bei den am Kapitalmarkt aufgenommenen Verbindlichkeiten die Meldepflicht der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen um den Aspekt der Mittelverwendung (Finanzierung von Investitionen oder Liquiditätssicherung) zu erweitern?

Analog zu der finanzstatistischen Erfassung der kommunalen Kreditmarktschulden ist ab dem Jahr 2017 auch bei den am Kapitalmarkt aufgenommenen Verbindlichkeiten die Meldepflicht der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen um den Aspekt der Mittelverwendung (Finanzierung von Investitionen oder Liquiditätssicherung) erweitert. Eine entsprechende Differenzierung der Finanz- und Schuldenstatistik ist derzeit in Vorbereitung.


Minister Remmel: "Duisburger Hafen steht für erfolgreichen Wandel und Klimaschutz"

duisport ist die 47. Station der Zukunftsenergientour und hat die klimaschädlichen Emissionen bereits um 30 Prozent gesenkt

Düsseldorf/Duisburg, 2./3. Februar 2017 - Der Duisburger Hafen ist die größte Logistikdrehscheibe Zentraleuropas. Mit einem Umschlagvolumen von 3,7 Millionen Standardcontainern ist er der weltweit größte Binnenumschlagplatz für Container.
„Die Duisburger Hafen AG zeichnet sich durch beispielhafte Klimaschutzaktivitäten aus. Durch umweltfreundliche Verkehrs- und Logistikkonzepte konnte duisport die klimarelevanten Emissionen bereits um 30 Prozent reduzieren. Mit duisport wurden in der Stadt Strukturen jenseits von Kohle und Stahl geschaffen, die wirtschaftlich und ökologisch gleichermaßen zukunftsfähig sind. So sieht ein gelungenes Beispiel für den ,Klimaschutz – made in NRW‘ aus“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.


Auf der 47. Station der Zukunftsenergientour der EnergieAgentur.NRW informierte sich der Minister heute über das vorbildliche Klimaschutzkonzept der Duisburger Hafen AG. „Als Hauptanteilseigner des Hafens ist das Land Nordrhein-Westfalen stolz darauf, dass der Hafen eine Vorbildfunktion beim Umweltschutz einnimmt. Es geht darum, die Treibhausgase zu mindern, die erneuerbaren Energien auszubauen und sich an den Klimawandel anzupassen,“ so Minister Remmel. Vor zwei Jahren hat die Duisburger Hafen AG das Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Anlass genommen, ein eigenes Energie- und Klimaschutzkonzept auf den Weg zu bringen.

duisport betreibt ein hoch effizientes intermodales Verkehrsnetzwerk. Dazu gehörte die Einführung eines Verkehrsleitsystems für die Bereiche logport I und II, mit dem die Anwohner beim Verkehrslärm entlastet werden, sowie ein Verkehrs- und Logistikkonzept.
„Auf diese Weise gelingt es, einen großen Anteil des Güterverkehrs von der Straße auf die alternativen Verkehrsträger Bahn und Binnenschiff zu verlagern. So entlasten wir Straßen und Autobahnen um jährlich über 100.000 Lkw-Fahrten“, so Erich Staake, Vorstandsvorsitzender der Duisburg Hafen AG.
Der Einsatz von Mehrwegverpackungen ist ebenfalls Konzept von duisport, um damit im Jahr über 200 Tonnen Holz zu sparen. Überdies werden die duisport-Mitarbeiter regelmäßig zu Themen des Umweltschutzes intensiv geschult und zu persönlichem ressourcenschonendem Umgang mit der Umwelt angehalten.
Staake weiter: „Für uns ist Klimaschutz integraler Bestandteil aller Geschäftsfelder, Projekte und Aktivitäten. Dies stärkt sowohl unseren ökonomischen als auch ökologischen Erfolg. Wir haben die Bedeutung der ‚nachhaltigen Logistik‘ sehr früh erkannt und verbinden dies mit technischen Innovationen, einer ökologischen Transportkette sowie einer effizienten Flächennutzung.“

Die Duisburger Hafen AG beteiligt sich am Projekt „KlimaKonzept.NRW“ der EnergieAgentur.NRW. Das Projekt begleitet seit 2014 die in Paragraph 5 des Klimaschutzgesetztes genannten mehr als 80 „anderen öffentlichen Stellen“ des Landes Nordrhein-Westfalen, die nicht zur Landesverwaltung zählen und außerhalb kommunaler Trägerschaften liegen, bei ihren Klimaschutzaktivitäten.
„Klimaschutz hat immer eine betriebswirtschaftliche Komponente. Klimaschutz bedeutet auf der betriebswirtschaftlichen Seite nämlich immer auch Investition und effiziente Kostenreduktion. Und gleichzeitig geht es beim Klimaschutz ebenso um makroökonomische, volkswirtschaftliche Aspekte. Klimafolgenanpassung oder Klimaschutz als weicher Standortfaktor sind hier die Stichworte“, erläutert Lothar Schneider, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW. Ziel von „KlimaKonzept.NRW“ ist es, Einrichtungen und Unternehmen bei der Entwicklung eines eigenen Handlungskonzeptes zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu unterstützen.

 

Hintergrund zum Duisburger Hafen

Die Duisburger Hafen AG ist die Eigentums- und Management-gesellschaft des Duisburger Hafens. Hauptanteilseigner ist das Land Nordrhein-Westfalen, dem Land gehören zwei Drittel, der Stadt Duisburg ein Drittel des Unternehmens. Mehr als 20.000 Schiffe und rund 20.000 Züge fahren den Duisburger Hafen im Jahr an oder verlassen ihn wieder. Jährlich werden vom Unternehmen rund 130 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen. 65 Millionen Tonnen davon entfallen auf die öffentlichen Häfen. Vor allem der Containerverkehr wächst jedes Jahr überdurchschnittlich. Mit nachhaltigen Strukturen wettbewerbsfähig zu sein ist integraler Bestandteil der Unternehmensleitlinien des Duisburger Hafens. duisport bietet eine breite Palette von Angeboten in den Bereichen Infra- und Suprastruktur samt Ansiedlungsmanagement sowie logistische Dienstleistungen in den Bereichen Verpackungslogistik.

 

Ausbau der Betuwe-Linie zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden - Mehr Güter auf die Schien: Spatenstich für den Ausbau der Betuwe-Linie. Gesamtinvestitionen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro

Düsseldorf/Duisburg, 20. Januar 2017 - MBWSV NRW Seit Jahrzehnten geplant, knapp 73 Kilometer lang, veranschlagte Gesamtinvestitionen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro: Der Ausbau der Betuwe-Linie zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden zählt zu den wichtigsten Schieneninfrastrukturmaßnahmen Deutschlands.
Heute haben die Arbeiten für die Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen offiziell begonnen.
Zum Spatenstich für das Großprojekt trafen sich unter anderen Verkehrsminister Michael Groschek, Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium, und Ronald Pofalla, Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG in Oberhausen. Das Land NRW beteiligt sich mit insgesamt rund 450 Millionen Euro an dem Bauvorhaben.  
Minister Groschek erklärte anlässlich des Spatenstichs: „Der größte europäische Binnenhafen in Duisburg erhält nun einen schnelleren Zugang über das Rotterdamer Containertor in die gesamte Welt. Damit stärken wir die Position des Landes als Logistikdrehscheibe Nummer Eins und als Jobmotor. Wir werden endlich mehr Güter von der Straße auf die Schiene verlagern können.“Ronald Pofalla ergänzte: „Mit dem Ausbau wird nicht nur der Schienenverkehr für Güter und Personen in der Region gestärkt, sondern eine weitere Lücke im Transeuropäischen Verkehrsnetz geschlossen. Die ausgebaute Strecke bringt Europa näher zusammen und stärkt die europäische Wirtschaft.“  
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium: „Unser Ziel ist, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu bringen. Mit dem Ausbau tragen wir dazu bei, den mit Abstand wichtigsten Güterverkehrskorridor in Deutschland und Europa fit für die Zukunft zu machen. Auch die Kapazitäten für den Fern- und Nahverkehr werden erhöht. Allein der Bund investiert in den Ausbau 750 Millionen Euro. Damit stärken wir die Wirtschaft in der Region und darüber hinaus. Und vom verbesserten Schallschutz profitieren alle Anwohner.“
Im Mittelpunkt des Projekts steht der dreigleisige Ausbau der Strecke. Nach dem Ausbau wird der grenzüberschreitende Verkehr zwischen den Niederlanden und Deutschland deutlich effektiver abgewickelt werden können. Die Betuwe-Linie ist Teil des Güterverkehrskorridors zwischen Rotterdam und Genua und erhält durch den Ausbau eine herausragende Funktion für den internationalen Reise- und Güterverkehr. Im Zuge der Arbeiten werden auch insgesamt 47 Brücken neu oder umgebaut und 55 Bahnübergänge beseitigt.  
Im Zuge des Ausbaus wird für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Strecke zudem ein wirksamer Schallschutz errichtet, wie Minister Groschek erläuterte: „Ganz wichtig ist es mir, dass die Menschen entlang der Strecke vor dem Bahnlärm geschützt werden. Deswegen werden insgesamt 75 Kilometer Schallschutzwände errichtet. Außerdem werden bei vielen Anwohnerinnen und Anwohner schallschutzsichere Fenster eingebaut.“

 

Minister Remmel: "Die EU fördert Artenschutz in Nordrhein-Westfalen"

 Düsseldorf/Duisburg, 6. Januar 2017 - Gefährdete Amphibien und der Blauschillernde Feuerfalter stehen im Fokus der LIFE-Natur-Projekte in der Städteregion Aachen Umweltminister Johannes Remmel hat vor dem schleichenden Verlust der biologischen Vielfalt in NRW gewarnt und stärkere Anstrengungen für einen ambitionierten Naturschutz gefordert.

"Nordrhein-Westfalen hat eine faszinierende Artenvielfalt und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Unsere Natur ist auch immer ein Stück Heimat und deshalb gilt es, dieses wertvolle Naturerbe für die kommenden Generationen zu schützen und zu bewahren", sagte Minister Remmel. Etwa 45 Prozent der untersuchten Tier- und Pflanzenarten in NRW stehen mittlerweile auf der Roten Liste der gefährdeten Arten.

"Ohne umfassende Naturschutzmaßnahmen werden bereits in naher Zukunft einige Arten aus Nordrhein-Westfalen ganz verschwinden", sagte Minister Remmel. Er begrüßte daher ausdrücklich, dass zum Jahreswechsel mit der Umsetzung von zwei weiteren großen Artenschutzprojekten in Trägerschaft der Biologischen Station Städteregion Aachen begonnen werden konnte.
1. Das Projekt "Amphibienverbund" zielt auf den Schutz der seltenen Amphibien Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kreuzkröte ab. Um die noch vorhandenen Restbestände zu erhalten und deren Entwicklung zu fördern, werden unter anderem fast 700 Kleingewässer angelegt.

 

2. Im Projekt "Biotope und Korridore" geht es vor allem um den Schutz des Blauschillernden Feuerfalter im südlichen Kreisgebiet der Städteregion. Diese Schmetterlingsart kommt in ganz Deutschland mittlerweile nur noch in fünf Regionen vor. Beide Projekte werden über das europäische Förderprogramm LIFE finanziert.
Um die biologische Vielfalt zu erhalten, stützt sich die Landesregierung in ihrer Naturschutzpolitik auch auf dieses Förderinstrument. Das LIFE-Programm zielt in einem Schwerpunkt auf die Entwicklung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000", bestehend aus FFH- und EU-Vogelschutzgebiete ab.
"Das erneut zwei LIFE-Natur-Projekte aus NRW bewilligt wurden, ist ganz im Sinne unser nordrhein-westfälischen Biodiversitätsstrategie und unseres neuen Landes-Naturschutzgesetzes, deren Ziele sind es, den allgemeinen Trend des Verlustes von biologischer Vielfalt aufzuhalten beziehungsweise umzukehren" sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel anlässlich des Projektbeginns.
Bisher wurden in Nordrhein-Westfalen 29 LIFE-Natur-Projekte umgesetzt - so viele wie in keinem anderen Bundesland. Nordrhein-Westfalen steht mit diesen Projekten und einer Fördersumme von rund 85 Millionen Euro an der Spitze der deutschen Bundesländer bei der Nutzung von LIFE für die Umsetzung von Natura 2000.
Von 39 neu bewilligten LIFE-Natur-Projekten in der EU, und drei LIFE-Natur-Projekten in Deutschland, werden zwei in der Städteregion Aachen umgesetzt. Die dort zuständige Biologische Station ist besonders erfolgreich beim Einwerben von Fördermitteln und ist bereits an der Umsetzung von LIFE-Natur-Projekten im Nationalpark Eifel und an der Kall beteiligt. "Besonders die Biologischen Stationen setzen viele Projekte und Maßnahmen um. Sie sind daher unverzichtbar für den Erhalt und die Entwicklung unserer Naturschätze", sagte Minister Remmel.