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Landtag, Ministerien und Verfassungsgerichte aktuell |
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42 Millionen Euro zusätzliche Investitionen in Grüne
Infrastruktur |
Ministerin Schulze Föcking:
Nordrhein-Westfalen wird noch lebenswerter. Neue Maßnahmen
aus sechs Konzepten werden gefördert
Düsseldorf/Duisburg, 1. Dezember 2017 - Mit einer weiteren Phase des Aufrufs
„Grüne Infrastruktur NRW“ will die Landesregierung
zusätzliche Grün- und Erholungsflächen schaffen, vernetzen
und aufwerten – besonders in strukturschwachen Gebieten. In
seiner Sitzung am 1. Dezember 2017 hat der
interministerielle Arbeitskreis „Grüne Infrastruktur“
weitere sechs integrierte Handlungskonzepte mit einem
Investitionsvolumen von rund 42 Millionen Euro empfohlen.
Insgesamt belaufen sich die Förderempfehlungen demnach auf
ein Gesamtvolumen von mehr als 88 Millionen Euro. „Ich freue
mich, dass zahlreiche Kommunen und kommunale
Zusammenschlüsse erkannt haben, dass eine verstärkte
Entwicklung ihrer grünen Infrastruktur das Leben ihrer
Bürgerinnen und Bürger verbessert und entsprechende Konzepte
eingereicht haben“, sagte Umweltministerin Christina Schulze
Föcking.
Mit Hilfe eines Gutachtergremiums hat der
Interministerielle Arbeitskreis Maßnahmen zur Förderung aus
folgenden sechs Konzepten empfohlen:
- Lippstadt: „Grüne Infrastruktur
Lippstadt Südwest“ - Voerde: „VOERDE2030 Projekt
Lebendige Innenstadt – Erste Fortschreibung des integrierten
Handlungskonzepts für Maßnahmen der „Grünen Infrastruktur“
- Innovationsregion Rheinisches Revier: „Rheinisches
Revier – Zukunft gestalten“ - Bad Driburg: „Integriertes
Handlungskonzept für die Stadt Bad Driburg“ - Höxter:
„Integriertes Handlungskonzept für die Stadt Höxter“ -
Regionalverband Ruhr: „Zukunft und Heimat: Revierparks 2020“
„Die zur Umsetzung ausgewählten
integrierten Handlungskonzepte sind im Bereich der Grünen
Infrastruktur breit aufgestellt und legen passend zur ihren
räumlichen Kontexten und Herausforderungen wichtige
Schwerpunkte“, sagte Ministerin Schulze Föcking. „So werden
Entwicklungen der Grünen Infrastruktur in allen
Regierungsbezirken des Landes angestoßen, die besonders die
Umweltgerechtigkeit in strukturschwachen, sozial
benachteiligten und imagebelasteten Stadtquartieren und
Ortsteilen verbessern.“ Nach Erhalt der Förderempfehlung
gibt es für die Teilnehmenden am Aufruf erneut viel zu tun:
Die Maßnahmenplanung ist voranzutreiben und Förderanträge
sind bei den zuständigen Bezirksregierungen zu stellen.
Hintergrund
Für den Aufruf „Grüne Infrastruktur NRW“
konnten Kommunen oder kommunale Zusammenschlüsse zum 1.
Dezember 2016 und zum 1. Juni 2017 integrierte
Handlungskonzepte einreichen. Der Aufruf ergänzt mit seiner
Zielsetzung inhaltlich die Umsetzung des Aufrufes „Starke
Quartiere – starke Menschen“ des NRW-Städtebauministeriums
im Rahmen der laufenden EFRE-Periode (Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung).
Für die Umsetzung der integrierten
Handlungskonzepte „Grüne Infrastruktur“ war ein
Investitionsvolumen von insgesamt rund 83 Millionen Euro
reserviert worden, das sich aus EU- und Landesmitteln sowie
aus Eigenmitteln von Kommunen, Vereinen und Privaten für
diese Aufgabe zusammensetzt. In der ersten Phase sind fünf
Handlungskonzepte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von
circa 46 Millionen Euro zur Förderung empfohlen worden.
Jetzt sind weitere sechs integrierte Handlungskonzepte mit
einem Investitionsvolumen in Höhe von rund 42 Mio. Euro
dazugekommen. Wegen der hohen Nachfrage der Kommunen zu
dieser Thematik sind damit jetzt insgesamt
Förderempfehlungen über rund 88 Millionen Euro ausgesprochen
worden.
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Jagd-Bilanz 2016/2017: Wildschweinbestand stark
zugenommen |
Düsseldorf/Duisburg, 11. Dezember 2017 -
Der Bestand an Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen hat im
vergangenen Jahr stark zugenommen. Dies folgt aus der
Jagdbilanz 2016/2017. Demnach wurden im vergangenen Jagdjahr
rund 39.000 Wildschweine erlegt, dies sind nach zuvor
bereits steigender Tendenz rund 4.500 mehr als in der Bilanz
2015/2016. Auch beim Waschbär ist eine weitere Zunahme zu
verzeichnen, Fuchs bewegt sich bei leichter Zunahme auf
anhaltend hohem Niveau. Rückläufig sind die Zahlen zum
Beispiel bei Feldhasen, Kaninchen oder der Ringeltaube.
Die Bilanz des Ministeriums für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen:
Auszüge aus der NRW- Jahresjagdstrecke
2016/17
Rehe: Mit 95.551 Stück entspricht die
Zahl den Höchstwerten aus den vergangenen Jahren. Fallwild:
26.550.
Wildschwein: Nach dem anhaltend
strengen Winter 2012/13 ist die Zahl erneut auf jetzt 38.954
Stück gestiegen. Eine verstärkte Reduzierung der Bestände
ist notwendig. Fallwild: 2.657.
Rothirsch: Mit 6.225 Stück wird ein
erneuter Höchstwert erreicht, damit liegt die Zahl zum 9.
Mal über 4.000 Stück, d.h. über der Größenordnung, die bis
zu den Sturmschäden durch Kyrill den Höchstwert markierte.
Fallwild 309.
Damhirsch: Mit 4.582 Stück entspricht
die Zahl in der Größenordnung derjenigen des Vorjahres.
Fallwild: 341.
Sikahirsch: Mit 1.324 Stück wird ein
neuer Höchstwert erreicht, Experten rechnen mit einem
weiteren Anstieg der Zahlen, die Entwicklung wird
insbesondere durch die Situation im Arnsberger Wald geprägt.
Fallwild: 31.
Mufflon: Mit 1.216 Stück einen neuer
Höchstwert. Fallwild: 78
Feldhasen: 47.055 Stück, weiterer
Rückgang um 13 Prozent zum Vorjahr. Der Rückgang hält
nunmehr im 9. Jahr in Folge an.
Wildkaninchen: 64.323 Stück, mit
einer Abnahme um 30 Prozent zum Vorjahr. Wildkaninchen
befinden sich damit – seit dem letzten Zwischenhöchststand
in 2010/11 – in einer mehrjährigen Abwärtsspirale.
Inzwischen ist die Strecke so niedrig wie in der Talsohle
vor rund 15 Jahren und damit auf niedrigstem
Nachkriegslevel.
Fuchs: Mit 54.971 Stück geringfügiger
Zunahme von drei Prozent, wie bereits 2015/16 (+ 2 %). Die
Verkehrsverluste sind im gleichen Umfang angestiegen (+ 3
%). Damit verweilt der Fuchs auf anhaltend hohem Niveau.
Steinmarder: Bei 6.931 Stück eine
Zunahme um 15 Prozent, womit nun ein neuer Höchstwert
erreicht ist; 39 Prozent der erlegten Marder wurden
gefangen.
Iltis: 2015/16 wurde ein historisches
Tief erreicht. Mit einer Zunahme um elf Prozent auf 3.219
Stück im aktuellen Zeitraum 2016/2017 ist der Iltis wieder
leicht im Aufwind. Die jagdliche Relevanz des Iltis noch
enger auf das Münsterland fokussiert als beim Steinmarder.
Hermelin: 999 Stück, 57 Prozent davon
der Strecke liegt im Münsterland, davon 33 Prozent Fänge
allein in Steinfurt.
Dachs: Mit einer leichten Zunahme von
drei Prozent gegenüber dem Vorjahr ist ein mit 6.129 Stück
ein neuer Höchstwert erreicht. Der Fallwildanteil an der
Gesamtstrecke von 33 Prozent, davon 91 Prozent
Verkehrsverluste, ist höher als bei jeder anderen Wildart.
Die sehr hohen Fallwildquoten zeigen, dass das extrem dichte
Verkehrswegenetz in den Ballungsräumen an Rhein und Ruhr für
Dachse ein ernstes Problem ist.
Waschbär: Der Bestand nimmt weiter
zu, die aktuelle Gesamtstrecke markiert mit 12.803 Stück
eine Zunahme von 27 Prozent. Wie bei Steinmarder und Dachs
handelt es sich um ein neues NRW-Maximum. Im Landesmittel
wurden 21 Prozent der erlegten Waschbären gefangen.
Schwerpunkte sind neben Warendorf Ostwestfalen-Lippe und die
Soester Börde.
Fasan: Weiter Abnahme. Die
Gesamtstrecke ist mit 34.964 Stück nochmal um sechs Prozent
zurückgegangen, gemessen an dem Höchststand von 1971/72
(438.239) sind lediglich acht Prozent verblieben.
Schlechtere Zählbarkeit und intransparentes
Aussetzungsgeschehen machen eine Lagebeurteilung beim Fasan
schwieriger als zum Beispiel beim Hasen.
Ringeltauben: Die Strecke ist im 8.
Jahr in Folge rückläufig. Vom Maximum 2005/06 (639.020
Stück) sind mit aktuell 305.686 Stück noch 48 Prozent
verbleiben. Soweit mildere Winter und demzufolge geringere
Einflüge von Tauben im Herbst und Winter aus nordöstlichen
Regionen zu dem anhaltenden Rückgang beitragen, wäre das
kein Grund zur Sorge. Anders zu beurteilen sind mögliche
Faktoren, wie zum Beispiel hoher Prädationsdruck oder eine
Kontamination mit Agrarchemie über die Nahrung.
Gänse: Erneute Gesamtzunahme um 12,5
Prozent. Die Gänsearten im Einzelnen: Graugans mit 11.725
Stück +16 Prozent, Kanadagans mit 6.530 Stück +15 Prozent
und Nilgans mit 9.360 Stück +6 Prozent. Kanada- und Nilgans
zählen zu den Neozoen („Neue Arten“ aus Übersee).
Stockente: Mit 66.229 Stück leichte
Zunahme um acht Prozent. Hinweise auf größere Ausfälle z.B.
durch Botulismus oder Geflügelpest (Vogelgrippe) und daraus
folgendem Bejagungsverzicht liegen nicht vor.
Neben den Abschusszahlen und bei
bestimmten Arten auch Fallenfangzahlen umfasst die
Jagdstrecke auch die Anzahl tot aufgefundener Tiere, das
sog. „Fallwild“ (z.B.: Verkehrsunfallopfer).
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Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes noch im
ersten Halbjahr 2018 |
Staatssekretär
Bottermann: "Handwerkliche Fehler
auf Grundlage naturschutzfachlicher
und gesellschaftlicher Anforderungen
so schnell wie möglich beheben"
Düsseldorf/Duisburg, 09. Dezember
2017 - Das Umweltministerium strebt
die Vorlage eines
Referentenentwurfes für eine
praxisorientierte Weiterentwicklung
des Landesjagdgesetzes noch in der
ersten Hälfte des kommenden Jahres
an. Ein erster Rahmen für die
Novellierung des Landesjagdgesetzes
wird am heutigen Freitag unter
Leitung von Staatssekretär Dr.
Bottermann im Landesjagdbeirat
erörtert. "Es ist wichtig, alle
Akteure in den Dialog einzubinden.
Denn wir wollen handwerkliche Fehler
im alten Landesjagdgesetz durch
praxisnahe Entscheidungen und unter
Beachtung naturschutzfachlicher und
gesellschaftlicher Anforderungen so
schnell wie möglich beheben", sagte
Bottermann im Vorfeld der Sitzung.
Der Landesjagdbeirat setzt sich aus
allen wichtigen Akteuren von
Wissenschaft, Jagd, Land- und
Forstwirtschaft sowie Natur- und
Tierschutz zusammen.
Als eine erste
Maßnahme wurde auf Empfehlung der
Forschungsstelle für Jagdkunde und
Wildschadensverhütung die Bejagung
des Fuchses am Kunstbau für die
kommende Jagdsaison für ganz
Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Die
Intensivierung der Fuchsjagd ist
insbesondere in den Gebieten
erforderlich, in denen es sensible
Bestände bodenbrütender Vogelarten
wie z.B. Feldlerche, Kiebitz oder
auch Niederwild-Arten wie Rebhuhn
gibt.
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Ernteausfälle durch Frostschäden:
Obstbauern dürfen auf finanzielle Unterstützung hoffen
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Düsseldorf/Duisburg, 08. Dezember 2017 - Obstbauern aus Nordrhein-Westfalen, die
in diesem Frühjahr von existenzbedrohenden Ernteeinbußen
infolge von Wetterextremen betroffen waren, dürfen auf
finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung hoffen.
Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking hat den
betroffenen Betrieben Hilfe in Aussicht gestellt: "Dort wo
Existenzen bedroht sind, werden wir den durch die
Ernteausfälle betroffenen Betrieben einen Teil des
entstandenen Schadens ersetzen. Zwar ist Risikoabsicherung
in erster Linie Aufgabe der Betriebe. Da Frostschäden an
Obst jedoch nicht versicherbar sind und eine Risikovorsorge
nur begrenzt möglich ist, müssen wir den Obstbauern in
dieser Ausnahmesituation helfen", sagte die Ministerin in
ihrer Rede beim Verbandstag des Provinzialverbandes in Köln.
Die Details der finanziellen
Unterstützung, zur Antragstellung und zur Abwicklung sind
noch abzustimmen. Das förmliche Verfahren soll Anfang 2018
starten. Entsprechend der Eckpunkte des Ministeriums sollen
Schäden nur dann in Teilen ausgeglichen werden, wenn der
Schadensbetrag mindestens 30 Prozent des Umsatzes des
Gesamtbetriebes beträgt. Zudem soll maximal die Hälfte der
Ernteausfälle eines Betriebes bis zu einer Höhe von maximal
150.000 Euro ausgeglichen werden. Die Abwicklung der Hilfen
soll über die Landwirtschaftskammer laufen. Das Ausmaß der
Schäden in Nordrhein-Westfalen wird auf 10 bis 15 Millionen
Euro geschätzt. Betroffen sind insbesondere Regionen im
Süden des Landes.
"Keine Branche ist so wetterabhängig und
so vom Klimawandel betroffen wie die Landwirtschaft.
Mögliche Folgen sind Ernteeinbußen oder die Einwanderung
neuer Schaderreger. Hinzu kommen Wetterkapriolen und die
Zunahme extremer Ereignisse. Wir hatten dieses Jahr den
wärmsten März seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, einen
eiskalten April und einen feuchten Sommer", sagte Schulze
Föcking. In der Folge lag der Ertrag der Apfelernte in
Deutschland in diesem Jahr um etwa die Hälfte unter der
Ernte eines durchschnittlichen Jahres.
Das NRW-Landwirtschaftsministerium hatte
den Bund gebeten, den Frostschaden als außergewöhnliches
Naturereignis nationalen Ausmaßes anzuerkennen und sich an
Hilfen der Länder zu beteiligen. Dies hatte der Bund
abgelehnt. "Die Frage, ob vor dem Hintergrund des
Klimawandels und zu erwartender Extremereignisse, mehr
Unterstützung für die betriebliche Risikovorsorge benötigt
wird, muss auch in der Debatte um die Zukunft der
EU-Agrarpolitik thematisiert werden", sagte Schulze Föcking.
Apfelblüte immer früher
Über den Zeitraum 1951-2015 begann die
Apfelblüte in Nordrhein-Westfalen im Mittel am 120. Tag des
Jahres (30. April). Eine Trendanalyse zeigt, dass sich die
Apfelblüte in Nordrhein-Westfalen von 1951 bis 2015 um fast
14 Tage verfrüht hat. Dies entspricht etwa zwei Tagen pro
Jahrzehnt. 2014 war das erste Jahr der Messreihe, in dem die
Apfelblüte in Nordrhein-Westfalen bereits vor dem 10. April
(100. Tag im Jahr) begann. Durch die im Mittel frühere
Apfelblüte steigt die Gefahr einer Schädigung durch
Spätfröste.
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Schulministerium setzt Einführung von LOGINEO NRW
aus |
Düsseldorf/Duisburg, 24. Oktober 2017 -
Das Schulministerium hat die für das aktuelle Schuljahr
vorgesehene Einführung der Arbeits- und
Kommunikationsplattform LOGINEO NRW vorerst ausgesetzt.
Grund sind ungelöste technische Probleme, die dazu geführt
haben, dass die Medienberatung NRW die Plattform von LOGINEO
NRW nach sorgfältiger Prüfung nicht abgenommen hat.
Der Sprecher des Ministeriums für Schule
und Bildung, Daniel Kölle, betonte den hohen Stellenwert
einer erfolgreichen Digitalisierung für das Lehren und
Lernen in der Schule und erklärte: „Gerade deshalb setzt
sich die neue Landesregierung nachdrücklich dafür ein, dass
die Digitalisierung an den Schulen tatsächlich und von
Beginn an gelingt. Wir müssen sie daher vor zusätzlichen
Belastungen und Enttäuschungen durch ein nicht voll
funktionsfähiges neues System bewahren. Die technischen
Probleme von LOGINEO NRW müssen gelöst werden.
Das
Schulministerium hat die Erwartung, dass das System
fehlerfrei ausgeliefert wird. Ein virtueller Arbeitsraum
muss allen Anforderungen und Ansprüchen standhalten können,
vor allem was Sicherheit und Datenschutz angeht. Da dies
noch nicht in vollem Umfang technisch umgesetzt ist, ist
eine Aussetzung der unausweichliche Schritt, um LOGINEO NRW
einer vollumfänglichen Prüfung zu unterziehen.“
Der virtuelle Arbeitsraum LOGINEO NRW
soll Schulen die Kommunikation und Organisation erleichtern,
zudem besteht Zugang zu digitalen Lernmaterialien und
Lernmitteln. Koordiniert und für die Landesregierung
umgesetzt wird das Projekt von der Medienberatung
Nordrhein-Westfalen. Das Schulministerium sieht weiterhin
die Notwendigkeit für eine digitale Arbeitsplattform,
unabhängig von der derzeitigen Aussetzung.
Diejenigen Schulen in
Nordrhein-Westfalen, die sich bereits für die Nutzung von
LOGINEO NRW angemeldet haben, werden von der Medienberatung
Nordrhein-Westfalen über die aktuelle Entwicklung
informiert.
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Pilotprojekt für Flüchtlingskinder startet: Schulen
öffnen in den Ferien für Sprachkurse FerienIntensivTraining
– FIT in Deutsch |
Düsseldorf/Duisburg, 23. Oktober 2017 -
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Neu
zugewanderte Kinder und Jugendliche erhalten mit dem
Pilotprojekt „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ in
den Herbstferien an nordrhein-westfälischen Schulen
zusätzliche Deutschkurse. Schulministerin Yvonne Gebauer
erklärte: „Ich habe nach meinem Amtsantritt im Sommer
vorgeschlagen, die Schulen in den Ferien für Sprachkurse für
Flüchtlingskinder zu öffnen. Sprache ist der Schlüssel zur
Integration. Das gilt im Alltag ebenso wie in der Schule.
Deutsch richtig sprechen und verstehen zu können, ist eine
wichtige Voraussetzung, um erfolgreich am Regelunterricht
teilzunehmen. Ich freue mich sehr, dass wir
Flüchtlingskindern in Nordrhein-Westfalen schon in diesen
Herbstferien zusätzliche Sprachkurse anbieten können.“
Im Rahmen des Pilotprojekts erhalten rund 300
Schülerinnen und Schüler an acht Schulen in allen fünf
Regierungsbezirken an sieben Tagen in den Herbstferien
intensive Deutschkurse. Die Kurse mit 16 bis 20
Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden von jeweils zwei
hierfür geschulten Sprachbegleitern erteilt. Für diese
Aufgabe hatten sich Lehrkräfte, Lehramtsanwärter sowie
Lehramtsstudierende freiwillig gemeldet. Die Teilnahme
ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Ab 2018 soll
das Programm „FIT in Deutsch“ in den Oster-, Sommer- und
Herbstferien landesweit mit mehreren hundert Kursen
umgesetzt werden. Zum Abschluss der Pilotphase wird
Schulministerin Gebauer am 3. November 2017 die teilnehmende
Katharina-Henoth-Gesamtschule in Köln besuchen.
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Startschuss für ein neues Internetangebot mit
Praxishilfen für einen modernen Sachunterricht |
MINT-Förderung in der Grundschule
Düsseldorf/Duisburg, 21. September 2017 -
Gezielte Nachwuchsförderung in den MINT-Fächern
beginnt in der Grundschule. Zur Unterstützung der Schulen
bei diesem Thema wurde heute auf einer Tagung im
Schulministerium unter http://nawitas.unikoeln.de ein neues
Internetportal für einen modernen Sachunterricht mit den
Schwerpunkten Naturwissenschaften und Technik
freigeschaltet.
Schulministerin Yvonne Gebauer
betonte den besonderen Stellenwert der
naturwissenschaftlich-technischen Bildung: „Nach einer
aktuellen OECD-Studie hat Deutschland im internationalen
Vergleich die höchste Studienanfänger- und Absolventenquote
in den MINT-Fächern. Das ist Rückenwind und Motivation für
unsere Schulen, die mit großem Engagement und viel
Kreativität daran arbeiten, junge Menschen für
Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Ich freue
mich deshalb sehr, dass wir heute die neue Homepage
freischalten.“
Prof. Dr. Manuela Günter, Prorektorin
der Universität zu Köln, betonte die bedeutende Rolle,
welche die Lehrerbildung an der Universität zu Köln spielt:
„Unsere Lehramtsausbildung setzt nicht nur Maßstäbe in
gesellschaftlich besonders relevanten Feldern wie
Integration und Inklusion, sondern spielt auch eine
herausragende Rolle bei der Entwicklung einer
zukunftsweisenden Didaktik, die auf dem engen Austausch mit
einer forschungsorientierten Fachwissenschaft basiert. Das
neue Online-Portal NaWiT AS unterstützt Lehrerinnen und
Lehrer optimal bei der zeitgemäßen Gestaltung des
naturwissenschaftlich-technischen Sachunterrichts, der die
Schüler und Schülerinnen frühzeitig auf die MINTFächer
neugierig macht.“
Dr. Ekkehard Winter,
Geschäftsführer der Deutschen Telekom Stiftung , ergänzte:
„Dass das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Projekt NaWiT AS
die Rolle von Naturwissenschaften und Technik im
Sachunterricht systematisch stärkt, begrüßen wir als
Deutsche Telekom Stiftung sehr. Besonders freut es uns, dass
nun über die Plattform die Erkenntnisse aus unserem
Modellprojekt prima(r)forscher im gesamten Bundesland
Verbreitung finden.“
Warum muss ich im Winter eine
Mütze aufsetzen? Hat der Klettverschluss was mit der Klette
zu tun? Warum braucht ein Auto vier Räder? Diese und
ähnliche Fragen stellen sich Kinder im Grundschulalter. Sie
haben offene Augen und Ohren für Natur und Technik. Und am
liebsten probieren sie alles selber aus. Hier setzt das
Fortbildungsprojekt NaWiT AS mit der neuen Internetseite an:
Es will Lehrerinnen und Lehrern helfen, ihren Sachunterricht
auf dem aktuellen Stand der Didaktik weiterzuentwickeln und
mit den Kindern vermehrt naturwissenschaftliche und
technische Themen aufzugreifen. Es bietet
Unterrichtsanregungen, Materialien und geeignete Methoden
für Lehrkräfte der Primarstufe.
NaWiT AS ist die
Abkürzung für „Naturwissenschaftlich-Technische Kompetenzen
und Anregung schulbezogener Unterrichtsentwicklung“.
Projektpartner sind das Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen und die Universität zu Köln
mit Unterstützung der Deutschen Telekom-Stiftung.
„Wir wollen die Lehrerinnen und Lehrer dabei unterstützen,
naturwissenschaftliche und technische Themen in den
Sachunterricht einzubauen“, erklärt Prof. Dr. Daniela
Schmeinck, Leiterin des Projektes NaWiT AS und
geschäftsführende Direktorin des Instituts für Didaktik des
Sachunterrichts der Universität zu Köln. „Es liegt uns am
Herzen, die Kinder mit Hilfe von praxisnahen und
kooperativen Lernformen an wissenschaftsnahe Denk- und
Arbeitsweisen heranzuführen.“
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Verbesserung der
Lehrerversorgung in der Grundschule |
Hilfe auch für Duisburger Realschule in
Wanheimerort? Düsseldorf/Duisburg, 20.
September 2017 - Das Ministerium für Schule und
Bildung teilt mit: Schulministerin Yvonne Gebauer
hat über 2.400 Lehrkräften mit dem Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen einen persönlichen Brief
geschrieben und dafür geworben, vorübergehend an
einer Grundschule zu arbeiten. „Ich komme heute mit
einer Bitte auf Sie zu, von der die Grundschulen,
aber auch Sie persönlich profitieren könnten“,
schreibt die Ministerin an Lehrkräfte, die zum
Schuljahresbeginn 2017/18 nicht eingestellt werden
konnten und auch an Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärter, die Ende Oktober 2017 ihren
Vorbereitungsdienst abschließen. „Ich bitte Sie
zu prüfen, ob Sie sich zu Beginn Ihres Berufslebens
eine zweijährige Tätigkeit an einer Grundschule
vorstellen könnten. Damit würden Sie zur Sicherung
des Unterrichts an Grundschulen beitragen.“
Hintergrund dieser ungewöhnlichen Maßnahme ist
der aktuelle Engpass in der Lehrerversorgung in der
Grundschule zu Beginn des Schuljahres. Hauptursache
für diese Entwicklung ist die Verlängerung der
Grundschullehrerausbildung durch die Reform der
Lehrerausbildung 2009 und der zusätzlich
Lehrkräftebedarf zur Beschulung von geflüchteten
Kindern und Jugendlichen. Deutlich besser sieht die
Situation hingegen im Bereich der Lehrämter für die
Sekundarstufe II aus. Hier gibt es je nach
Fächerkombination und Ortswünschen sogar einen
ansteigenden Bewerberüberhang. Ministerin Gebauer
hat daher entscheiden, Lehrkräften der Sekundarstufe
II ein Einstellungsangebot für die Grundschule zu
unterbreiten: „Die neue Landesregierung lässt nichts
unversucht, um diesen übernommenen Mangel wirksam zu
bekämpfen.“ Lehrerinnen und Lehrer, die auf
das Angebot eingehen, werden sofort in ein
Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen, verbunden
mit der Zusage, zwei Jahre später an eine Schule
entsprechend Ihrer Lehramtsbefähigung versetzt zu
werden. Zu Beginn der Tätigkeit erhalten die
Lehrerinnen und Lehrer eine Qualifizierung zur
Grundschuldidaktik. Wer Interesse an einer
Beschäftigung an einer Grundschule hat, kann sich
unter
www.leo.nrw.de
auf ausgeschrieben Stellen bewerben. Die
Einstellung von Lehrkräften der Sekundarstufe II ist
Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das auch die
befristete Einstellung von Lehrkräften der
Sekundarstufe I und die Erweiterung des
Seiteneinstiegs auf das Fach Englisch vorsieht.
Darüber hinaus ist für 2018 eine breit angelegte
Werbekampagne für den Lehrerberuf geplant.
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CDU gewinnt U18-Bundestagswahl in NRW |
Auf
Bundesebene und in NRW wählen über 190.000 Kinder und
Jugendliche mehrheitlich CDU
Düsseldorf/Duisburg, 15.09.2017 – Das vorläufige Ergebnis
steht nach Rückmeldung von 2/3 der Wahllokale fest: Bei der
U18-Bundestagswahl, neun Tage vor der Wahl der Erwachsenen,
konnte die CDU bundesweit mit 28,37 Prozent die meisten
Stimmen für sich gewinnen. Über 190.000 Kinder und
Jugendliche hatten dafür in der gesamten Woche in über 1.650
bundesweiten Wahllokalen abgestimmt, allein in NRW waren es
über 50.000 Minderjährige in 380 Wahllokalen. Dabei gliedern
sich die Landesergebnisse wie folgt: CDU (30,96 %), SPD
(23,8 %), GRÜNE (14,05 %) FDP (7,86 %), LINKE (5,78 %). Die
AfD verpasst bei NRWs Jugend knapp den Einzug in den
Bundestag mit 4,97 %. Die Piratenpartei erhält 2,7 %,
Sonstige bekommen 9,87 %.
„Wir freuen uns sehr über
die hohe Wahlbeteiligung bei der heutigen U18-Wahl –
besonders in NRW“, betont Sarah Primus, Vorsitzende des
Landesjugendrings NRW. Hier wurden noch einmal deutlich mehr
Stimmen abgegeben als zur U18-Landtagswahl. „In NRW hatten
die aktiven Ehrenamtlichen in den Wahllokalen bereits
Erfahrung mit der U18- Landtagswahl im Mai. Davon haben
viele jetzt auch wieder mitgemacht, kreative Wahlkabinen und
-urnen aufgestellt und sich tolle Aktionen ausgedacht. Es
zeigt sich: Wer einmal mitmischen darf, tut es gerne wieder.
Wenn wir also politikinteressierte Erwachsene in Deutschland
haben möchten, brauchen wir politische Kinder und
Jugendliche. Und es zeigt sich: Sie interessieren sich für
Politik und sie wollen ihre Meinung vertreten. Das bestärkt
uns in unserer Forderung, das Wahlalter auf 14 Jahre zu
senken.“
CDU ist Favorit bei jungen Menschen in NRW
Mit 30,96 % Prozent der Stimmen hat die CDU die U18-Wahl in
NRW klar gewonnen. Gefolgt von SPD und Grünen zeigt diese
U18-Wahl die hohe Gunst der jungen Wählenden für etablierte
Parteien. „Dieses Ergebnis für NRW widerlegt die Befürchtung
vieler Erwachsener und Politiker_innen, dass junge Menschen
eher extreme Parteien wählen. Vielmehr zeigt das Ergebnis,
dass die AfD bei jungen Menschen im Vergleich zu aktuellen
Umfragen deutlich weniger beliebt ist als bei Erwachsenen“,
erläutert Sarah Primus. „Es zeigt, dass für eine politische
Meinung und eine Auseinandersetzung mit der bestehenden
Demokratie nicht ein bestimmtes Alter erreicht werden muss.
Vielmehr könnten junge Menschen durch ein Wahlrecht ab 14
Jahren ihre Zukunft mitbestimmen und für eine aktive
Teilnahme im demokratischen Prozess gewonnen werden. Wir
hoffen, dass unsere heutige U18-Wahl die Skepsis der Politik
auch auf Bundesebene verringert und wir mit ihr in der neuen
Legislaturperiode die Absenkung des Wahlalters neu
diskutieren können.“
Das Wahlergebnis ist auch ein
Auftrag junger Menschen an Politiker_innen, sich stärker um
die Belange von Kindern und Jugendlichen zu kümmern.
Über die U18-Wahl Bei der U18-Wahl können Kinder und
Jugendliche bis zu neun Tage vor der eigentlichen Wahl ihre
Stimme abgeben. Stimmberechtigt ist jedes Kind und jede_r
Jugendliche unter 18 Jahren – egal wie alt, ob mit oder ohne
deutsche Staatsangehörigkeit. Auch sehbehinderte und blinde
Kinder und Jugendliche können mithilfe einer Schablone für
die Wahlzettel an der U18-Wahl teilnehmen.
Ziel ist
es, bei Kindern und Jugendlichen das Interesse für Politik
und demokratische Prozesse zu wecken. Die U18-Wahl will
Politiker_innen auf die Interessen von Kindern und
Jugendlichen aufmerksam machen und deren Bereitschaft
wecken, sich für junge Menschen einzusetzen.
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Für Demokratie, gegen Sperrklausel
PIRATEN klagen gegen die kommunale Sperrklausel
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Duisburg, 15. September 2017 -
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen
beschloss im Juni 2016 mit den Stimmen von SPD,
Grünen und CDU eine kommunale Sperrklausel von 2,5 %.
Die Piratenfraktion stimmte in der von ihr beantragten
namentlichen Abstimmung dagegen, die FDP enthielt sich.
Der Landesverband NRW der Piratenpartei reichte
daraufhin im Oktober 2016 eine Verfassungsbeschwerde ein.
Bereits 1999 hat das Landesverfassungsgericht NRW die
damalige Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen
gekippt. Der Politik-betrieb in den kommunalen Parlamenten
hat nicht gezeigt, dass Kleinst- oder Splitterparteien die
Arbeitsfähigkeit der Räte behindern. Im Gegenteil: in vielen
Räten werde die Mitarbeit der Einzelvertreter und
Ratsgruppen sehr geschätzt.
mehr
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Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen
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Schulministerin Gebauer:
Landesregierung schafft Voraussetzungen für breites
Förderschulangebot
Düsseldorf/Duisburg, 21. Juli 2017 - Das
Schulministerium hat den Bezirksregierungen Hinweise für die
Beratung kommunaler Schulträger bei der
Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen gegeben.
Damit soll eine einheitliche Beratungs- und
Verwaltungspraxis bei der Rückabwicklung von
Auflösungsbeschlüssen sichergestellt werden. Anlass ist die
eingeleitete Änderung der Mindestgrößenverordnung für die
Förderschulen.
Schulministerin Yvonne Gebauer
erklärte: „Die Landesregierung hält Wort und schafft die
Voraussetzungen für ein möglichst breites
Förderschulangebot. Wir wollen Eltern eine Wahlfreiheit
zwischen Regelschule und Förderschule ermöglichen.“
Aktuell haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen
Auflösungsbeschlüsse für rund 40 Förderschulen gefasst. Die
einzelnen Auflösungsverfahren sind unterschiedlich weit
fortgeschritten. Während einige Förderschulen bereits im
Sommer dieses Jahres schließen, nehmen andere Förderschulen
noch Schülerinnen und Schüler auf, da sie erst zu einem
späteren Zeitpunkt auslaufen sollen. Die Bezirksregierungen
sollen wie folgt verfahren: - Sofern der
Auflösungsbeschluss einer Kommune noch nicht von der
Bezirksregierung genehmigt wurde, ist es ausreichend, wenn
der Schulträger den Antrag zurückzieht. - Ist ein
Auflösungsbeschluss bereits von der Bezirksregierung
genehmigt, kann er nicht durch einen einfachen Ratsbeschluss
wieder rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung zur
Weiterführung bedarf der Genehmigung durch die obere
Schulaufsicht.
Seite 2 von 2 In den Fällen, in denen
der Auflösungsbeschluss vor Ort noch nicht umgesetzt ist,
also noch Kinder in die Eingangsklasse aufgenommen werden,
ist eine einfache Genehmigung des Aufhebungsbeschlusses
durch die Bezirksregierung ausreichend. - In den Fällen, in
denen der Auflösungsbeschluss vor Ort schon umgesetzt wird,
also keine Kinder mehr aufgenommen werden, muss die Kommune
einen neuen Errichtungsbeschluss fassen und auch eine
vereinfachte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
durchführen, bevor die obere Schulaufsicht ihre Genehmigung
erteilt. Dabei werden an die Größe des Standortes nicht mehr
die bisherigen Anforderungen gestellt. Eine Klassenbildung
in der Größe, die die Klassenbildungsvorschriften vorsehen,
muss aber möglich sein. Das kann auch durch
jahrgangsübergreifenden Unterricht geschehen.
Das
Schulministerium hat die Bezirksregierungen gebeten, ihre
Genehmigungspraxis möglichst kommunalfreundlich zu
gestalten. Schulministerin Yvonne Gebauer:
„Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der Kommunen als
Schulträger. Als Land wollen wir den Kommunen gute
Rahmenbedingungen für gute Förderschulen bieten, sodass alle
Kinder und Jugendlichen bestmöglich gefördert werden können.
Unser Ziel ist, Verfahren zu vereinfachen und zu
beschleunigen.“
Das Schulministerium hatte bereits
in dieser Woche die rechtlich erforderlichen Schritte für
eine Änderung der Mindestgrößenverordnung für die
Förderschulen unternommen und die Kommunalen Spitzenverbände
in Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme gebeten. Ministerin
Gebauer betonte, dass die Landesregierung bei aller
gebotenen Eile ein hohes Interesse an einem geordneten
Verfahren habe: „Das Land will ein fairer Partner der
Kommunen sein. Wir setzen darauf, unsere Schulen im Dialog
gemeinsam weiter zu entwickeln.
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Plant die Landesregierung einen Stellenabbau bei der
Polizei im PP Duisburg? |
Kleine
Anfrage der Abgeordneten Sarah
Philipp, Rainer Bischoff und Frank Börner SPD
Landtag Düsseldorf, 20. Juli 2017 - Die Planstellen für
Polizeibeamtinnen und -beamte werden seit vielen Jahren auf
der Grundlage der belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)
den einzelnen Kreispolizeibehörden und Polizeipräsidien
zugeordnet. Die BKV beruht insbesondere auf der
Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung im Bereich der
jeweiligen Kreispolizeibehörde. Diese Entwicklung wird jedes
Jahr neu erhoben und nimmt dabei die Fallzahlen der letzten
zehn Jahre in den Blick. Die Steuerung der Personalstärke
folgt also grundsätzlich der Kriminalitäts- und
Unfallentwicklung. Daneben wurde bereits mit der
Einführung der BKV ein belastungsunabhängiger Grundsockel
von 15 Planstellen für jede Kreispolizeibehörde vorgesehen.
Dieser wird seit 2013 durch eine Grundsicherung an Personal
ergänzt, die den Kreispolizeibehörden zugutekommt, in denen
es zu einem starken Rückgang in der Gewaltkriminalität über
mehrere Jahre kam. Darüber hinaus erhalten Behörden, die
zusätzliche Aufgaben übernommen haben, eine
belastungsbezogene Grundausstattung. Die Steuerung erfolgt
bei der jährlichen Zuteilung der neu ausgebildeten
Polizeikräfte (der sogenannte Nachersatz).
In ihrem
Antrag Drs. 16/13413 vom 08.11.2016 hat die CDU-Fraktion die
Behauptung aufgestellt, dass die BKV den ländlichen Raum
benachteilige: „Die derzeitige Systematik hat nachweislich
dazu geführt, dass die Zuweisung von Polizeikräften an die
29 Kreispolizeibehörden im ländlichen Raum
(Landratsbehörden) in den vergangenen Jahren ganz erheblich
reduziert wurde“. Erschwerend komme hinzu dass „viele
Polizeibehörden im ländlichen Raum einen immer geringer
werdenden Anteil am jährlichen Nachersatz zugeteilt
bekommen“. Die CDU-Fraktion forderte deshalb in diesem
Antrag „die Systematik der BKV dahingehend fortzuentwickeln,
dass bei der Verteilung von Polizeikräften auf die
Kreispolizeibehörden neben dem Kriminalitäts- und
Verkehrsaufkommen auch die geografischen/topografischen
Besonderheiten einer jeden Kreispolizeibehörde
(Flächenansatz) angemessen berücksichtigt werden“ und „die
Umsetzung der neugefassten BKV-Systematik im
Nachersatzverfahren für das Jahr 2017 vorzubereiten“.
In der Anhörung zu diesem Antrag (Ausschussprotokoll
16/1595) warnte Volker Huß, der Vertreter der Gewerkschaft
der Polizei (GdP), vor „Personalkannibalismus“ (APr 16/1595,
S. 10). In ihrer Stellungnahme (Stellungnahme 16/4607)
schrieb die Gewerkschaft, solange zu wenig Personal
vorhanden sei, „stellt jede Form der Personalverteilung
lediglich das Ziehen an einer Tischdecke von verschiedenen
Seiten dar. Mit dem Ergebnis, dass eine Seite des Tisches
bloß liegt“ (S. 6). Der Landrat des Kreises Mettmann, Thomas
Hendele, wies in der Anhörung darauf hin, dass ein reiner
Flächenansatz „zu dramatischen Verlagerungen aus den
Großstadtbehörden in die Landratsbehörden führen“ werde (APr
16/1595, S. 20).
Im Koalitionsvertrag wird nun
folgendes angekündigt: „Die Verteilung der Polizeikräfte auf
die Kreispolizeibehörden werden wir optimieren, um
bestmögliche Sicherheit sowohl im ländlichen Raum, als auch
in den Ballungsgebieten sicherzustellen“ (S. 59). Nach
Angaben des Innenministeriums ist die BKV „zurzeit in der
Planung“ – das berichtete die WAZ am 10.07.2017 im
Zusammenhang mit der Entscheidung, einen dort erhofften
zusätzlichen Zug einer Einsatzhundertschaft nun doch nicht
in Essen zu stationieren.
Vor diesem Hintergrund
frage ich die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien
erfolgt die Zuteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte
zum diesjährigen Nachersatztermin am 1. Oktober 2017? 2.
Falls keine Änderung der Kriterien zur Verteilung der neu
ausgebildeten Polizeikräfte in diesem Jahr erfolgen soll:
Welche Änderungen sind für die Jahre 2018 bis 2021 geplant?
3. Welche weiteren Kriterien wird die Landesregierung
für die Verteilung von Planstellen für Polizeibeamtinnen und
-beamte anlegen? 4. Falls Änderungen geplant sind: Wie
wirken sich diese voraussichtlich auf die Zahl der
zugewiesenen Polizeikräfte zum jeweiligen Stichtag (bitte
für die Jahre 2017 bis 2022 einzeln aufführen) in dem
Polizeipräsidium Düsseldorf aus? 5. Kann die
Landesregierung ausschließen, dass der Personalschlüssel –
unabhängig von der bereits von der Vorgängerregierung
angestrebten Erhöhung der Einstellungszahlen auf 2.300 p.a.
– zulasten des Polizeipräsidiums Düsseldorf verändert wird?
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Neues Landeskabinett steht |
Der Landtag
Nordrhein-Westfalen hat am 27. Juni 2017 Armin Laschet zum
neuen Ministerpräsidenten und Nachfolger von Hannelore Kraft
(SPD)gewählt. Für den Aachener CDU-Politiker stimmten in
geheimer Wahl 100 Abgeordnete bei 78 Nein-Stimmen und zwei
Enthaltungen. 16 Stimmen waren ungültig.
Das am 29. Juni 2017 vorgestellte
Kabinett von Armin Laschet:
Die Minister aus
den Reihen der CDU: Inneres: Herbert Reul
Finanzen: Lutz Lienenkämper Justiz: Peter Biesenbach
Arbeit, Gesundheit und Soziales: Karl-Josef Laumann Neu:
Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung: Ina
Scharrenbach Umwelt und Landwirtschaft wird die
Landwirtin Christina Schulze Föcking Verkehr: Hendrik
Wüst Bundesangelegenheiten, Europa, Internationales und
Medien: Stephan Holthoff-Pförtner
Die Minister der
FDP: Kinder, Jugend, Familie, Flüchtlinge und
Integration: Joachim Stamp Wirtschaft, Energie,
Digitales und Innovation: Andreas Pinkwart
Schule: Yvonne Gebauer
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Weiterer Anstieg der Kommunalverschuldung -
Stärkungspakt-Kommunen platzieren weitere 250-Millionen-Euro
Anleihe |
Düsseldorf/Duisburg, 02. Mai 2017 - Der
Minister für Inneres und Kommunales hat im Namen der
Landesregierung die Kleinen Anfrage der CDU im NRW-Landtag
vom 02. Mai 2017 beantwortet.. Neben der weiterhin
besorgniserregenden Kassenkreditverschuldung von mehr als 26
Milliarden Euro, werden zusätzlich von den
nordrhein-westfälischen Kommunen vermehrt alternative
Finanzierungsinstrumente genutzt. Während im Jahr 2011 noch
keinerlei Verbindlichkeiten aus Anleihen oder sonstigen
Wertpapierschulden zu verzeichnen waren, stieg die Summe der
kommunalen Verbindlichkeiten aus Anleihen und
Wertpapierschulden bis zum 31.12.2015 bereits auf mehrere
Milliarden Euro. Insgesamt fünf
NRW-Städte haben Anfang April die fünfte NRW-Städteanleihe
aufgelegt. Beteiligt waren diesmal Essen, Gelsenkirchen,
Remscheid und Solingen. Die Gemeinschaftsanleihe hat
eine Laufzeit von zehn Jahren. Die Konditionen entsprechen
im Wesentlichen der zuletzt im Mai 2016 platzierten vierten
NRW-Städteanleihe. Die Stadt Essen übernahm mit 42 Prozent
den größten Teil des Emissionsvolumen, die Stadt
Gelsenkirchen übernahm 30 Prozent, die Städte Remscheid und
Solingen 16 Prozent bzw. 12 Prozent. Erst Mitte März
emittierte die Stadt Dortmund im Alleingang ihre zweite
Anleihe mit einem Volumen von 140 Millionen Euro. Die
Finanzmittel aus der Anleihe will Dortmund jeweils zur
Hälfte in Investitionen und in die Umschuldung von
Liquiditätskrediten stecken. Nicht bewahrheitet hatte sich
die Hoffnung der Stadt Dormund, dass der relativ hohe
Verwendungsanteil im investiven Bereich zu günstigeren
Konditionen führen würde. Den allermeisten Investoren
scheint die Verwendung der Mittel weniger wichtig zu sein,
als vielmehr der Schuldenstand der emittierenden Kommune.
Seit Februar 2014 wurden mittlerweile 5 Städte-Anleihen
aufgelegt mit einem Gesamtvolumen von 1,625 Milliarden Euro.
Beteiligt waren neben Dortmund jeweils die
Stärkungspakt-Kommunen Essen, Herne, Remscheid, Solingen und
Wuppertal.
Nach den aktuellen statistischen Daten
hat sich die Finanzlage der nordrhein-westfälischen Kommunen
entspannt und die Zunahme ihrer Verschuldung deutlich
verlangsamt. Ursache für den gleichwohl noch bestehenden
Bedarf an Fremdkapital ist nicht zuletzt, dass die
kommunalen Investitionen parallel zur Verbesserung der
kommunalen Haushaltslage wieder zunehmen. Wegen der Details
dieser erfreulichen Entwicklung wird auf den Bericht der
Landesregierung über die „Ergebnisse der kommunalen
Kassenstatistik zum 31.12.2016“ vom 28.03.2017 (Vorlage
16/4946) verwiesen.
In den letzten Jahren ist bei einigen Kommunen die Tendenz
zu beobachten, Fremdmittel nicht mehr ausschließlich über
den Kreditmarkt und hier den traditionellen Kommunalkredit
zu beschaffen, sondern auch geeignete Instrumente des
Kapitalmarkts zu nutzen. Ein „weiterer Anstieg der
Kommunalverschuldung“ ist - anders als die Überschrift
dieser kleinen Anfrage nahelegt - keineswegs automatisch mit
der Platzierung einer Anleihe verbunden, sondern es handelt
sich lediglich eine andere Form der Fremdmittelbeschaffung.
Grundsätzlich unterliegen die Gemeinden und Gemeindeverbände
bei der Beschaffung ihrer Finanzmittel keiner
aufsichtsrechtlichen Anzeige- oder Genehmigungspflicht.
Anleihen sind grundsätzlich zulässig, sofern ihre konkrete
Ausgestaltung nicht gegen kommunal- bzw. bankenrechtliche
Vorschriften verstößt. Unter der Voraussetzung, dass alle
rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, können Anleihen als
taugliche Finanzierungsinstrumente und als sinnvolle
Ergänzung zum klassischen Kommunalkredit angesehen werden.
1. In welcher Höhe haben betroffene
nordrhein-westfälische Kommunen - zum aktuellst möglichen
Stichtag - Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie aus
sonstigen Wertpapierschulden aufgenommen? 2. Welche
Entwicklung hat die Verschuldung der betroffenen
nordrhein-westfälischen Kommunen durch Anleihen und
Schuldscheindarlehen in den Jahren seit 2010 genommen (bitte
unter Angabe der betroffenen Kommunen)? 3. Wie bewertet
es die Landesregierung, dass insbesondere
Stärkungspaktkommunen Wertpapier- und Anleiheschulden haben?
5. Wie bewertet die Landesregierung Anleihen,
Schuldscheine sowie Wertpapierschulden als Ersatz für
Kassenkredite jeweils in Bezug auf mögliche finanzielle
Risiken für die Kommunen aus den neuen Finanzierungsformen?
Die Fragen 3 und 5 sind durch die Vorbemerkung
beantwortet. Dies gilt auch für Stärkungspaktkommunen.
4. Wie weit sind die Planungen der Landesregierung
gediehen, analog zu der finanzstatistischen Erfassung der
kommunalen Kreditmarktschulden auch bei den am Kapitalmarkt
aufgenommenen Verbindlichkeiten die Meldepflicht der
Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen um den
Aspekt der Mittelverwendung (Finanzierung von Investitionen
oder Liquiditätssicherung) zu erweitern?
Analog zu
der finanzstatistischen Erfassung der kommunalen
Kreditmarktschulden ist ab dem Jahr 2017 auch bei den am
Kapitalmarkt aufgenommenen Verbindlichkeiten die
Meldepflicht der Gemeinden und Gemeindeverbände in
Nordrhein-Westfalen um den Aspekt der Mittelverwendung
(Finanzierung von Investitionen oder Liquiditätssicherung)
erweitert. Eine entsprechende Differenzierung der Finanz-
und Schuldenstatistik ist derzeit in Vorbereitung.
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Minister Remmel: "Duisburger Hafen steht für
erfolgreichen Wandel und Klimaschutz" |
duisport ist die 47. Station
der Zukunftsenergientour und hat die klimaschädlichen
Emissionen bereits um 30 Prozent gesenkt
Düsseldorf/Duisburg, 2./3. Februar
2017 - Der Duisburger Hafen ist die größte
Logistikdrehscheibe Zentraleuropas. Mit einem
Umschlagvolumen von 3,7 Millionen Standardcontainern ist er
der weltweit größte Binnenumschlagplatz für Container.
„Die Duisburger Hafen AG zeichnet sich durch beispielhafte
Klimaschutzaktivitäten aus. Durch umweltfreundliche
Verkehrs- und Logistikkonzepte konnte duisport die
klimarelevanten Emissionen bereits um 30 Prozent reduzieren.
Mit duisport wurden in der Stadt Strukturen jenseits von
Kohle und Stahl geschaffen, die wirtschaftlich und
ökologisch gleichermaßen zukunftsfähig sind. So sieht ein
gelungenes Beispiel für den ,Klimaschutz – made in NRW‘
aus“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.
Auf der 47. Station der
Zukunftsenergientour der EnergieAgentur.NRW informierte sich
der Minister heute über das vorbildliche Klimaschutzkonzept
der Duisburger Hafen AG. „Als Hauptanteilseigner des Hafens
ist das Land Nordrhein-Westfalen stolz darauf, dass der
Hafen eine Vorbildfunktion beim Umweltschutz einnimmt. Es
geht darum, die Treibhausgase zu mindern, die erneuerbaren
Energien auszubauen und sich an den Klimawandel anzupassen,“
so Minister Remmel. Vor zwei Jahren hat die Duisburger Hafen
AG das Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum
Anlass genommen, ein eigenes Energie- und Klimaschutzkonzept
auf den Weg zu bringen.
duisport betreibt ein hoch
effizientes intermodales Verkehrsnetzwerk. Dazu gehörte die
Einführung eines Verkehrsleitsystems für die Bereiche
logport I und II, mit dem die Anwohner beim Verkehrslärm
entlastet werden, sowie ein Verkehrs- und Logistikkonzept.
„Auf diese Weise gelingt es, einen großen Anteil des
Güterverkehrs von der Straße auf die alternativen
Verkehrsträger Bahn und Binnenschiff zu verlagern. So
entlasten wir Straßen und Autobahnen um jährlich über
100.000 Lkw-Fahrten“, so Erich Staake, Vorstandsvorsitzender
der Duisburg Hafen AG. Der Einsatz von
Mehrwegverpackungen ist ebenfalls Konzept von duisport, um
damit im Jahr über 200 Tonnen Holz zu sparen. Überdies
werden die duisport-Mitarbeiter regelmäßig zu Themen des
Umweltschutzes intensiv geschult und zu persönlichem
ressourcenschonendem Umgang mit der Umwelt angehalten.
Staake weiter: „Für uns ist Klimaschutz integraler
Bestandteil aller Geschäftsfelder, Projekte und Aktivitäten.
Dies stärkt sowohl unseren ökonomischen als auch
ökologischen Erfolg. Wir haben die Bedeutung der
‚nachhaltigen Logistik‘ sehr früh erkannt und verbinden dies
mit technischen Innovationen, einer ökologischen
Transportkette sowie einer effizienten Flächennutzung.“
Die Duisburger Hafen AG beteiligt
sich am Projekt „KlimaKonzept.NRW“ der EnergieAgentur.NRW.
Das Projekt begleitet seit 2014 die in Paragraph 5 des
Klimaschutzgesetztes genannten mehr als 80 „anderen
öffentlichen Stellen“ des Landes Nordrhein-Westfalen, die
nicht zur Landesverwaltung zählen und außerhalb kommunaler
Trägerschaften liegen, bei ihren Klimaschutzaktivitäten.
„Klimaschutz hat immer eine betriebswirtschaftliche
Komponente. Klimaschutz bedeutet auf der
betriebswirtschaftlichen Seite nämlich immer auch
Investition und effiziente Kostenreduktion. Und gleichzeitig
geht es beim Klimaschutz ebenso um makroökonomische,
volkswirtschaftliche Aspekte. Klimafolgenanpassung oder
Klimaschutz als weicher Standortfaktor sind hier die
Stichworte“, erläutert Lothar Schneider, Geschäftsführer der
EnergieAgentur.NRW. Ziel von „KlimaKonzept.NRW“ ist es,
Einrichtungen und Unternehmen bei der Entwicklung eines
eigenen Handlungskonzeptes zum Klimaschutz und zur
Klimaanpassung zu unterstützen.
Hintergrund zum Duisburger
Hafen
Die Duisburger Hafen AG ist die
Eigentums- und Management-gesellschaft des Duisburger
Hafens. Hauptanteilseigner ist das Land Nordrhein-Westfalen,
dem Land gehören zwei Drittel, der Stadt Duisburg ein
Drittel des Unternehmens. Mehr als 20.000 Schiffe und rund
20.000 Züge fahren den Duisburger Hafen im Jahr an oder
verlassen ihn wieder. Jährlich werden vom Unternehmen rund
130 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen. 65 Millionen Tonnen
davon entfallen auf die öffentlichen Häfen. Vor allem der
Containerverkehr wächst jedes Jahr überdurchschnittlich. Mit
nachhaltigen Strukturen wettbewerbsfähig zu sein ist
integraler Bestandteil der Unternehmensleitlinien des
Duisburger Hafens. duisport bietet eine breite Palette von
Angeboten in den Bereichen Infra- und Suprastruktur samt
Ansiedlungsmanagement sowie logistische Dienstleistungen in
den Bereichen Verpackungslogistik.
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Ausbau der Betuwe-Linie zwischen Nordrhein-Westfalen
und den Niederlanden - Mehr Güter auf die Schien:
Spatenstich für den Ausbau der Betuwe-Linie.
Gesamtinvestitionen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro |
Düsseldorf/Duisburg, 20. Januar 2017 -
MBWSV NRW Seit Jahrzehnten geplant, knapp 73 Kilometer lang,
veranschlagte Gesamtinvestitionen in Höhe von 1,5 Milliarden
Euro: Der Ausbau der Betuwe-Linie zwischen
Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden zählt zu den
wichtigsten Schieneninfrastrukturmaßnahmen Deutschlands.
Heute haben die Arbeiten für die Ausbaustrecke
Emmerich-Oberhausen offiziell begonnen. Zum Spatenstich
für das Großprojekt trafen sich unter anderen
Verkehrsminister Michael Groschek, Enak Ferlemann,
Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesverkehrsministerium, und Ronald Pofalla, Vorstand
Infrastruktur der Deutschen Bahn AG in Oberhausen. Das Land
NRW beteiligt sich mit insgesamt rund 450 Millionen Euro an
dem Bauvorhaben. Minister Groschek erklärte anlässlich
des Spatenstichs: „Der größte europäische Binnenhafen in
Duisburg erhält nun einen schnelleren Zugang über das
Rotterdamer Containertor in die gesamte Welt. Damit stärken
wir die Position des Landes als Logistikdrehscheibe Nummer
Eins und als Jobmotor. Wir werden endlich mehr Güter von der
Straße auf die Schiene verlagern können.“Ronald Pofalla
ergänzte: „Mit dem Ausbau wird nicht nur der Schienenverkehr
für Güter und Personen in der Region gestärkt, sondern eine
weitere Lücke im Transeuropäischen Verkehrsnetz geschlossen.
Die ausgebaute Strecke bringt Europa näher zusammen und
stärkt die europäische Wirtschaft.“ Enak Ferlemann,
Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesverkehrsministerium: „Unser Ziel ist, mehr Güter von
der Straße auf die Schiene zu bringen. Mit dem Ausbau tragen
wir dazu bei, den mit Abstand wichtigsten
Güterverkehrskorridor in Deutschland und Europa fit für die
Zukunft zu machen. Auch die Kapazitäten für den Fern- und
Nahverkehr werden erhöht. Allein der Bund investiert in den
Ausbau 750 Millionen Euro. Damit stärken wir die Wirtschaft
in der Region und darüber hinaus. Und vom verbesserten
Schallschutz profitieren alle Anwohner.“ Im Mittelpunkt
des Projekts steht der dreigleisige Ausbau der Strecke. Nach
dem Ausbau wird der grenzüberschreitende Verkehr zwischen
den Niederlanden und Deutschland deutlich effektiver
abgewickelt werden können. Die Betuwe-Linie ist Teil des
Güterverkehrskorridors zwischen Rotterdam und Genua und
erhält durch den Ausbau eine herausragende Funktion für den
internationalen Reise- und Güterverkehr. Im Zuge der
Arbeiten werden auch insgesamt 47 Brücken neu oder umgebaut
und 55 Bahnübergänge beseitigt. Im Zuge des Ausbaus
wird für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Strecke zudem
ein wirksamer Schallschutz errichtet, wie Minister Groschek
erläuterte: „Ganz wichtig ist es mir, dass die Menschen
entlang der Strecke vor dem Bahnlärm geschützt werden.
Deswegen werden insgesamt 75 Kilometer Schallschutzwände
errichtet. Außerdem werden bei vielen Anwohnerinnen und
Anwohner schallschutzsichere Fenster eingebaut.“
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Minister Remmel: "Die EU fördert Artenschutz in
Nordrhein-Westfalen" |
Düsseldorf/Duisburg, 6. Januar 2017
- Gefährdete Amphibien und der Blauschillernde Feuerfalter
stehen im Fokus der LIFE-Natur-Projekte in der Städteregion
Aachen Umweltminister Johannes Remmel hat vor dem
schleichenden Verlust der biologischen Vielfalt in NRW
gewarnt und stärkere Anstrengungen für einen ambitionierten
Naturschutz gefordert.
"Nordrhein-Westfalen hat eine
faszinierende Artenvielfalt und wertvolle Lebensräume für
Tiere und Pflanzen. Unsere Natur ist auch immer ein Stück
Heimat und deshalb gilt es, dieses wertvolle Naturerbe für
die kommenden Generationen zu schützen und zu bewahren",
sagte Minister Remmel. Etwa 45 Prozent der untersuchten
Tier- und Pflanzenarten in NRW stehen mittlerweile auf der
Roten Liste der gefährdeten Arten.
"Ohne umfassende
Naturschutzmaßnahmen werden bereits in naher Zukunft einige
Arten aus Nordrhein-Westfalen ganz verschwinden", sagte
Minister Remmel. Er begrüßte daher ausdrücklich, dass zum
Jahreswechsel mit der Umsetzung von zwei weiteren großen
Artenschutzprojekten in Trägerschaft der Biologischen
Station Städteregion Aachen begonnen werden konnte. 1.
Das Projekt "Amphibienverbund" zielt auf
den Schutz der seltenen Amphibien Gelbbauchunke,
Geburtshelferkröte und Kreuzkröte ab. Um die noch
vorhandenen Restbestände zu erhalten und deren Entwicklung
zu fördern, werden unter anderem fast 700 Kleingewässer
angelegt.
2. Im Projekt "Biotope und
Korridore" geht es vor allem um den Schutz des
Blauschillernden Feuerfalter im südlichen Kreisgebiet der
Städteregion. Diese Schmetterlingsart kommt in ganz
Deutschland mittlerweile nur noch in fünf Regionen vor.
Beide Projekte werden über das europäische Förderprogramm
LIFE finanziert. Um die biologische Vielfalt zu
erhalten, stützt sich die Landesregierung in ihrer
Naturschutzpolitik auch auf dieses Förderinstrument. Das
LIFE-Programm zielt in einem Schwerpunkt auf die Entwicklung
des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000",
bestehend aus FFH- und EU-Vogelschutzgebiete ab. "Das
erneut zwei LIFE-Natur-Projekte aus NRW bewilligt wurden,
ist ganz im Sinne unser nordrhein-westfälischen
Biodiversitätsstrategie und unseres neuen
Landes-Naturschutzgesetzes, deren Ziele sind es, den
allgemeinen Trend des Verlustes von biologischer Vielfalt
aufzuhalten beziehungsweise umzukehren" sagte
NRW-Umweltminister Johannes Remmel anlässlich des
Projektbeginns. Bisher wurden in Nordrhein-Westfalen 29
LIFE-Natur-Projekte umgesetzt - so viele wie in keinem
anderen Bundesland. Nordrhein-Westfalen steht mit diesen
Projekten und einer Fördersumme von rund 85 Millionen Euro
an der Spitze der deutschen Bundesländer bei der Nutzung von
LIFE für die Umsetzung von Natura 2000. Von 39 neu
bewilligten LIFE-Natur-Projekten in der EU, und drei
LIFE-Natur-Projekten in Deutschland, werden zwei in der
Städteregion Aachen umgesetzt. Die dort zuständige
Biologische Station ist besonders erfolgreich beim Einwerben
von Fördermitteln und ist bereits an der Umsetzung von
LIFE-Natur-Projekten im Nationalpark Eifel und an der Kall
beteiligt. "Besonders die Biologischen Stationen setzen
viele Projekte und Maßnahmen um. Sie sind daher
unverzichtbar für den Erhalt und die Entwicklung unserer
Naturschätze", sagte Minister Remmel.
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