|
Landtag, Ministerien und Verfassungsgerichte aktuell |
|
Luftreinhaltung: Land geht in Berufung gegen die
Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur
Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und
Gelsenkirchen |
Düsseldorf, 20.
Dezember 2018 - Die Landesregierung hat heute
Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts
Gelsenkirchen vom 15. November 2018 zur Fortschreibung der
Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen eingelegt. Nach
Auffassung der Landesregierung kann mit den geplanten und
vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung
der Luftbelastung erreicht werden und sind Fahrverbote
angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte
unverhältnismäßig.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
hatte mit seinen am 15. November 2018 verkündeten Urteilen
das Land dazu verurteilt, in Essen ein zonenbezogenes
Fahrverbot einzurichten. Davon soll auch eine
Teilstrecke der Bundesautobahn 40 erfasst werden. Für
Gelsenkirchen fordert das Verwaltungsgericht ein
streckenbezogenes Fahrverbot. Wegen der grundsätzlichen
Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung
zugelassen.
Erklärtes Ziel der Landesregierung ist
es, die Luftqualität in den Ballungsräumen und damit den
Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Zugleich muss
die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Die
Bezirksregierungen arbeiten zusammen mit den Kommunen mit
Hochdruck an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne, um
die Luftqualitätsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Durch die Betonung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat
das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil
wichtige Hinweise für die Fortschreibung gegeben. Hierbei
sind auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des
Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten.
Ministerin Heinen-Esser: "Ein
zonenbezogenes Fahrverbot, das auch streckenweise Autobahnen
einbezieht, würde einen massiven Eingriff in die
Verkehrsstruktur des Ruhrgebiets bedeuten mit erheblichen
Auswirkungen für Anwohner, Pendler und die Wirtschaft."
Landesregierung weist in der Senne
zweites "Wolfsgebiet" in Nordrhein-Westfalen aus
Nach dem "Wolfsgebiet Schermbeck" am
Niederrhein weist das Umweltministerium nun ein weiteres
Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Senne aus.
Hier liegen genügend Nachweise und Anhaltspunkte vor, so
dass von einem standorttreuen Wolf ausgegangen werden kann.
Anhand genetischer Analysen konnte ein weiblicher Wolf mit
der Kennung GW1044f seit Ende Juli dieses Jahres mehrfach
individuell nachgewiesen werden. Das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(LANUV) geht davon aus, dass dieses Tier mittlerweile
standorttreu geworden ist.
Umweltministerin Heinen-Esser: "Vor
diesem Hintergrund weisen wir hier in der Senne auf der
Grundlage unserer Förderrichtlinien Wolf mit Wirkung zum 20.
Dezember nun auch das zweite Wolfsgebiet in
Nordrhein-Westfalen, das "Wolfsgebiet Senne" aus. Das
Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse, denn hier erhalten
Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab
sofort Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz." Das
Wolfsgebiet Senne ist 922 km2 groß und umfasst
Teile der Kreise Gütersloh, Lippe und Paderborn sowie der
Stadt Bielefeld.
Beide Wolfsgebiete, "Schermbeck" und
"Senne", werden von einer großzügig dimensionierten
Pufferzone umfasst, in der künftig ebenfalls
Präventionsmaßnahmen gefördert werden sollen – dazu werden
zurzeit die aktuellen Förderrichtlinien angepasst.
Wie bereits zum Wolfsgebiet "Schermbeck"
am Niederrhein informiert das Wolfsportal
Nordrhein-Westfalen künftig auch zum "Wolfsgebiet Senne".
Das unter www.wolf.nrw öffentlich zugängliche Portal wird
vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) regelmäßig
aktualisiert. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV
betonte: "Mit unserem Wolfsportal informieren wir die
Bürgerinnen und Bürger über Nachweise, Nutztierrisse, sowie
über das Verhalten und die Biologie von Wölfen. Mit Hilfe
von interaktiven Karten und Listen können alle Ereignisse
rund um den Wolf in Nordrhein-Westfalen unmittelbar
nachvollzogen werden." Darüber hinaus sind für Anfang 2019
im Wolfsgebiet Senne Informationsveranstaltungen vor Ort
vorgesehen.
Hintergrund:
1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000
das erste Rudel in Ostdeutschland nachgewiesen. Denn der
Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der
der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden
jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen,
nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich
das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie
(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach
Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG),
damit genießt der Wolf den höchsten Schutz.
Seitdem wurde kein einziger Angriff auf
Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines
einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch
hier gab es seitdem keine Gefahr für einen Menschen.
Weitere Informationen:
-
www.wolf.nrw
-
über das
Monitoring bei der Dokumentations- und Beratungsstelle
des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)
https://dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring
-
über das
Nachweisverfahren durch DNA-Proben beim Senckenberg
Forschungsinstitut www.senckenberg.de/root/index.php?page_id=5821
-
beim Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
können Hinweise auf einen Wolf telefonisch gemeldet
werden: Telefon 02361/305-0; außerhalb der
Geschäftszeiten und am Wochenende in der
Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter Telefon
0201-714488.
|
Neue Instrumente für die künftige
Waldbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf/Duisburg, 07. Dezember 2018 -
Heute stellt Umweltministerin Heinen-Esser in Düsseldorf
Branchenvertretern der Forst- und Holzwirtschaft das neue
Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen vor. Heinen-Esser:
"Unsere Wälder in Nordrhein-Westfalen sind in diesem Jahr
durch den Orkan Friederike, die extreme Sommertrockenheit
und den starken Borkenkäferbefall sehr stark geschädigt. Das
Land Nordrhein-Westfalen stellt nun wichtige neue
Instrumente zur Verfügung, die den Waldbesitz bei den
Herausforderungen im Klimawandel unterstützen. Dafür setzt
die Landesregierung verstärkt auf Digitalisierung, auch in
der Forstwirtschaft. Die Lösungsansätze basieren auf
modernen Informationstechnologien. Wichtig sind dabei vor
allem unser neues Waldbaukonzept und das Internetportal
Waldinfo.NRW. Ziel all dieser Aktivitäten ist die
Entwicklung klimastabilerer Mischwälder aus überwiegend
heimischen Baumarten."
Neue Instrumente als praktische
Hilfen für den Waldbesitz
Das neue Waldbaukonzept
Nordrhein-Westfalen richtet sich als Empfehlung mit vielen
Auswahlmöglichkeiten sowohl an den Privat- und Kommunalwald
- zusammen 84 Prozent der Waldfläche in Nordrhein-Westfalen
- als auch an den Landeswald. Zur Erfüllung der vielfältigen
Waldfunktionen und auf der Grundlage der Eigentümerziele
werden vor allem standortgerechte Mischbestände aus
überwiegend heimischen Baumarten empfohlen. Auch die
Verwendung von geeignetem Vermehrungsgut spielt eine große
Rolle. Einige wissenschaftlich besonders abgesicherte
eingeführte Baumarten aus anderen Regionen Deutschlands oder
der Erde werden überwiegend als Beimischungen empfohlen.
Hierbei dürfte vor allem die Douglasie zukünftig eine
größere Rolle spielen, aber zum Beispiel auch die in
Süddeutschland verbreitet vorkommende Weißtanne ist eine
vielversprechende Baumart.
Umweltministerin Heinen-Esser: "Die
Waldbauempfehlungen werden dazu beitragen, die Stabilität
und Resilienz der Wälder im Klimawandel zu erhöhen und das
Risiko für die Forstbetriebe zu verringern. Das Land
Nordrhein-Westfalen unterstützt die Umsetzung des
Waldbaukonzepts auch mit Beratungs- und Schulungsangeboten
sowie mit Fördermöglichkeiten." Die ersten
Fortbildungsveranstaltungen beginnen im Frühjahr 2019.
Die forstliche Standortkarte unterstützt die praktische
Anwendung des Waldbaukonzepts in der Fläche. Sie liefert den
Waldbesitzern in digitaler Form benötigte Daten zur Wasser-
und Nährstoffverfügbarkeit für die Waldbäume. Das neue
Internetportal Waldinfo.NRW stellt vielfältige öffentliche
Walddaten vor allem in Form digitaler Karten
benutzerfreundlich an. Dies beinhaltet zum Beispiel
Informationen zur Waldbedeckung, zu Waldböden und zum Klima
sowie zu Waldwegen und zu Naturschutzgebieten. Waldbesitzer
können dies auch per Smartphone im Gelände abrufen.
Umweltministerin Heinen-Esser: "Mit dem neuen Internetportal
für den Wald treiben wir die Digitalisierung in der
Forstwirtschaft voran und setzen die Open-Data-Politik des
Landes um. Die Bereitstellung dieser Informationen, die wir
weiter ausbauen wollen, befördert auch die Entwicklung eines
vielfältigen forstlichen Dienstleistungsangebots in
Nordrhein-Westfalen."
Weitere Informationen:
NRW-Waldbaukonzept ansehen und als Broschüre bestellen
www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?no_cache=1&broschueren_id=11146
www.waldinfo.nrw.de
zum Thema "Waldbau"
www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/waldbewirtschaftung/waldbau/
Ministerin Heinen-Esser: "Wir müssen uns für die
Herstellung langlebiger Produkte einsetzen"
Umwelt- und Verbraucherschutzministerin
Ursula Heinen-Esser ruft vor Weihnachten zu einem bewussten
Einkauf von Elektro- und Elektronikgeräten wie Smartphones,
Küchengeräte oder Spielzeug auf: "Diese Produkte werden
immer komplexer und bestehen aus einer großen Anzahl von
Rohstoffen, die nur sehr begrenzt vorkommen und teilweise
unter ökologisch und sozial fragwürdigen Bedingungen
gewonnen werden. Weil der Preis an der Ladentheke nur einen
kleinen Teil dieser ökologischen und sozialen Kosten
widerspiegelt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes darauf achten,
möglichst langlebige Produkte zu kaufen." Besonders bei nur
kurzzeitig genutztem Elektro-Spielzeug sollten Eltern
prüfen, ob der Kauf notwendig sei.
Öko-Design von Elektro- oder Elektronikgeräten
voranbringen
Defekte Elektro- oder Elektronikgeräte
wurden früher noch zur Reparatur gegeben. Diese Angebote
gibt es inzwischen immer weniger und die Geräte werden viel
zu früh zu Abfall. Der Kauf eines neuen Produkts belastet
nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. "Ich
setzte mich dafür ein, dass bei der Herstellung von Elektro-
oder Elektronikgeräten auch Langlebigkeit,
Reparaturfreundlichkeit oder Recyclingfähigkeit
verpflichtend vorgeschrieben werden. Solche Anforderungen an
das Öko-Design von Produkten müssen auf EU-Ebene
vorangetrieben werden", betonte Ministerin Heinen-Esser.
Rückgabe von Altgeräten auch über den Handel möglich
Wenn ein elektrisches Gerät tatsächlich
als Abfall entsorgt werden muss, haben die Verbraucherinnen
und Verbraucher nicht nur die Möglichkeit, den
Elektro-Schrott bei der Kommune abzugeben. Seit drei Jahren
sind auch die großen Händler von Elektro- und
Elektronikgeräten dazu verpflichtet, kostenlos Altgeräte
zurückzunehmen. Beim Kauf eines neuen Produkts muss der
Verkäufer ein vergleichbares Altgerät zurücknehmen. Auch
ohne Kauf einer neuen Ware sind die großen Händler dazu
verpflichtet, Kleingeräte kostenlos zurückzunehmen.
Diese Pflichten hat auch der
Online-Handel, über den Elektro- und Elektronikgeräte in
erheblichem Umfang bezogen werden.
Ministerin
Heinen-Esser: "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen
gar nicht, dass sie Altgeräte im Handel kostenlos
zurückgeben können. Der Handel sollte seiner gesetzlich
vorgeschriebenen Pflicht nicht nur zur Rücknahme, sondern
auch zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher
nachkommen."
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten
darauf achten, ihre Altgeräte ausschließlich den Kommunen,
dem Handel oder den Herstellern von Elektro- und
Elektronikgeräten zu überlassen. Nur wenn die Altgeräte bei
Kommunen, dem Handel oder den Herstellern abgegeben werden,
besteht die Möglichkeit, dass die Altgeräte in dafür
zugelassenen Anlagen hochwertig behandelt werden.
Gefährliche Stoffe werden entfernt und wertvolle Rohstoffe
zurückgewonnen.
Land und Kommunen wollen Erfassung von Altgeräten weiter
verbessern
Über die Kommunen werden die größten
Mengen an Altgeräten zurückgenommen. Derzeit führt das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Untersuchung bei den
Kommunen durch. Die Ergebnisse sollten Mitte 2019 in einem
Fachbericht des LANUV veröffentlicht werden, zusammen mit
Empfehlungen für die Rücknahme von Altgeräten. Ab 2019
müssen erheblich mehr Altgeräte über die offiziellen Kanäle
erfasst werden als in der Vergangenheit. Bisher galt eine
Erfassungsquote von 45 Prozent der in Verkehr gebrachten
Menge, die in Deutschland knapp erreicht wurde. Ab 2019
erhöht sich die Quote laut EU-Richtlinie auf 65 Prozent.
|
Land geht in Berufung gegen die Urteile des
Verwaltungsgerichts Köln zur Fortschreibung der
Luftreinhaltepläne Köln und Bonn |
Düsseldorf/Duisburg, 05. Dezember 2018 -
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat heute Berufung
gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8.
November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln
und Bonn eingelegt. Nach Auffassung der Landesregierung kann
mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher
Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden und
sind Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der
Grenzwerte unverhältnismäßig. Dies soll nun das
Oberverwaltungsgericht klären.
Das Verwaltungsgericht
Köln hatte mit seinen am 8. November 2018 verkündeten
Urteilen das Land dazu verurteilt, in der Umweltzone Köln
weitere Fahrverbote insbesondere für Dieselfahrzeuge
anzuordnen und in Bonn streckenbezogene Fahrverbote
vorzusehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das
Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.
Erklärtes Ziel der Landesregierung ist
es, die Luftqualität in den Ballungsräumen und damit den
Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Zugleich muss
die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Die
Bezirksregierungen arbeiten zusammen mit den Kommunen mit
Hochdruck an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne, um
die Luftqualitätsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Durch die Betonung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat
das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil
wichtige Hinweise für die Fortschreibung gegeben. Hierbei
sind auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des
Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten.
"Fahrverbote können nur die Ultima Ratio
sein. Maßnahmen wie Nachrüstungen halte ich weiterhin für
verhältnismäßiger als Fahrverbote. Diese würden die Bewohner
der Städte und insbesondere auch Pendler massiv treffen.
Nicht wenige von ihnen haben sich, auch um Umwelt und Klima
zu schützen, erst kürzlich einen neuen Diesel-Pkw zugelegt.
Ziel ist es, erst einmal alle Maßnahmen und Potenziale
auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff in die Rechte
der Bürgerinnen und Bürger bedeuten", sagte Umweltministerin
Ursula Heinen-Esser.
Beim Diesel-Gipfel in dieser
Woche hat die Bundesregierung angekündigt, noch in diesem
Jahr die rechtlichen und technischen Regelungen für
Hardware-Nachrüstung vorzulegen.
In den Verfahren zu den
Luftreinhalteplänen Essen und Gelsenkirchen liegen die
schriftlichen Urteilsbegründungen noch nicht vor. Mit
Zustellung der Urteilsgründe beginnt in diesen Verfahren die
einmonatige Frist zur Einlegung der Berufung. Im Fall Essen
hatte die Landesregierung bereits unmittelbar nach der
Urteilsverkündung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Hier soll laut Verwaltungsgericht ein zonales Fahrverbot
unter Einbeziehung einer Autobahn umgesetzt werden.
|
Diesel-Fahrverbot für das Ruhrgebiet |
Deutsche Umwelthilfe erwirkt erstes
Autobahn-Diesel-Fahrverbot auf der A40 im Ruhrgebiet sowie
Diesel-Fahrverbote für Essen und Gelsenkirchen
Gelsenkirchen/Düsseldorf/Duisburg, 15. November 2018 -
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt Klagen für „Saubere
Luft“ der Deutschen Umwelthilfe statt – Bisher stärkstes
Urteil für den Gesundheitsschutz – DUH erwirkt elftes und
zwölftes Urteil in Folge zu Diesel-Fahrverboten in
Deutschland –
Luftreinhaltepläne der beiden
Ruhrgebietsstädte müssen bis zum 1. Juli 2019 um eine 18
Stadtteile umfassende Diesel-Fahrverbotszone für Essen und
streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für Gelsenkirchen
erweitert werden – Zum ersten Mal soll in Essen mit der
Sperrung der A40 für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro
5/V auch eine Autobahn in die Fahrverbotszone einbezogen
werden – Heutige Kabinettsentscheidung zur Heraufsetzung von
NO2- und NOx-Grenzwerten: Diesel-Fahrverbote kommen trotz
Änderung des BImSchG auch für Städte unter 50 µg NO2/m3 –
Bundesland Nordrhein-Westfalen mit den meisten Klagen für
Diesel-Fahrverbote
Essen/Gelsenkirchen, 15.11.2018:
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute über die
Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in
den Städten Essen und Gelsenkirchen entschieden (Essen: 8K
5068/15, Gelsenkirchen: 8K 5254/15) und beiden Klagen in
vollem Umfang stattgegeben: Der Luftgrenzwert für das
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr
2010 verbindlich gilt, ist schnellstmöglich einzuhalten,
spätestens im Jahr 2019. Dabei geht es um eine
Grenzwerteinhaltung jeweils im gesamten Stadtgebiet. Die
internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth
unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.
Für
die Stadt Essen hat das Gericht (höchster NO2-Belastungswert
in Essen:49 µg/m3) entschieden, dass die Landesregierung ein
Diesel-Fahrverbot für 18 Stadtteile inkl. der Stadtmitte als
„Blaue Umweltzone“ in den Luftreinhalteplan aufzunehmen hat.
Dieses gilt ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel unterhalb
der Abgasnorm Euro 5 und Benziner unterhalb der Norm Euro 3.
Zum 1. September 2019 ist das Verbot auf Diesel-Pkw, Busse
und Nutzfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 zu erweitern. Zum
ersten Mal in Deutschland wurde von einem Gericht auch ein
Diesel-Fahrverbot für eine Bundesautobahn verfügt. Ab dem 1.
Juli 2019 gilt dies auf der Autobahn A40 für Diesel-Pkw,
Busse und Nutzfahrzeuge bis einschließlich der Abgasstufe
Euro 4/IV, ab dem 1. September 2019 wird dieses für Euro 5/V
Diesel ausgedehnt. Grund ist die hohe Belastung einer
Wohnsiedlung in Essen-Frohnhausen, hier führt die
Bundesautobahn unmittelbar vorbei. Das Gericht hat
zusätzlich dem Land die Prüfung weiterer Fahrverbote für
neun weitere Verdachtsfälle außerhalb der „Blauen
Umweltzone“ mit Frist bis zum 1. April 2019 auferlegt. Damit
stellt das Gericht mit seinem Urteil das
verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Gesundheit der
Menschen in Essen und Gelsenkirchen über die
Profitinteressen der Automobilindustrie. Für die Stadt
Gelsenkirchen, welche mit 46 µg NO2/m3 geringere
Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 als Essen
aufweist, muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen ein
streckenbezogenes Diesel-Fahrverbot auf der besonders
belasteten Kurt-Schumacher-Straße festlegen. Dieses muss zum
1. Juli 2019 für alle Dieselfahrzeuge unterhalb der
Abgasnorm Euro 6 und alle Benziner unterhalb der Abgasnorm
Euro 3 in Kraft treten. Das Gericht betonte, dass ein
Großteil der vom Land NRW bisher in den Luftreinhalteplänen
angeführten Maßnahmen „keine schnelle Wirkung“ verspricht.
Die schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung noch vor 2020, wie
es das Bundesverwaltungsgericht gefordert hat, ist somit
nicht möglich. Daher kann auf Diesel-Fahrverbote nicht mehr
verzichtet werden. Der lange Zeitraum, in dem der Grenzwert
überschritten wird, zwingt zu einer besonders effizienten
Maßnahmenplanung. Dazu Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit der erstmaligen Sperrung
einer Bundesautobahn für Diesel-Pkw, Busse und Lkw muss auch
eine Kanzlerin Merkel erkennen, dass sie mit ihrer Politik
gegen den Gesundheitsschutz und für die Profitsicherung
einer betrügerischen Industrie gescheitert ist. Das letzte
Beispiel für eine Fernsteuerung dieser Bundesregierung aus
den Konzernzentralen von BMW, Daimler und VW ist die heute
im Bundeskabinett beschlossene, europarechtswidrige
Heraufsetzung von Dieselabgasgift-Grenzwerten. Was Gerichte
von dieser industriefreundlichen Gesetzesnovelle halten,
zeigte sich wenige Stunden nach der
Regierungs-Pressekonferenz im Gelsenkirchener Richterspruch:
Die erstmalige Einführung eines ersten Diesel-Fahrverbots
auf der Autobahn A40 sowie in Essen und Gelsenkirchen.
Diesel-Fahrverbote kommen trotz Änderung des BImSchG auch
für Städte auch unter 50 µg NO2/m3.“
Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Zu den
heutigen Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur
Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und
Gelsenkirchen nimmt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser wie
folgt Stellung: "Es ist ohne Zweifel, dass die Einhaltung
der Grenzwerte maßgeblich für den Gesundheitsschutz der
Bevölkerung ist. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und
Münster haben für Essen und Gelsenkirchen ambitionierte
Luftreinhaltepläne mit einer Vielzahl von Maßnahmen
vorgelegt, um dieses Ziel zu erreichen. Das Urteil kommt
daher für uns überraschend, zugleich bietet es
Orientierung", sagte Umweltministerin Heinen-Esser. Sie
kündigte an, dass die Landesregierung die Urteile, sobald
sie vorliegen, sehr genau prüfen will, um dann zu
entscheiden, ob sie in Berufung gehen wird. Dort, wo zonale
Fahrverbote drohen, insbesondere wenn eine Stadt und eine
Autobahn im Zentrum eines Ballungsgebietes wie dem
Ruhrgebiet betroffen sind, sei schon jetzt absehbar, dass
die Landesregierung in Berufung gehen wird. "Wir stehen
in unseren Ballungsräumen vor großen Herausforderungen. Wir
müssen jetzt in wenigen Monaten das schaffen, was in vielen
Jahren zuvor nicht gelungen ist – die Grenzwerte gelten
bereits seit dem Jahr 2010", sagte Heinen-Esser. "Unser
erklärtes Ziel bleibt es, die Luftqualität und damit die
Lebensqualität nachhaltig so zu verbessern, dass wir den
Ausstoß von Stickoxiden reduzieren und die
Luftqualitätsgrenz-werte flächendeckend einhalten.
Gleichzeitig müssen wir die Mobilität der Menschen
sicherstellen." "Wir sind auf einem guten Weg, aber wir
sind eben noch nicht am Ziel", sagte die Ministerin. "Daher
müssen wir beides tun: die Grenzwerte kurzfristig
schnellstmöglich einhalten und unsere Mobilität mittel- und
langfristig so emissionsfrei wie möglich gestalten."
Parallel zur Gerichtsverhandlung wurde heute im
Bundeskabinett eine Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Das
Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte explizit
aufgegeben, die Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten
zu prüfen. Eine gesetzliche Einordnung zur
Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten würde allen
Beteiligten und auch den Gerichten eine zusätzliche
Orientierung bieten. Darüber hinaus regelt die
vorgesehene Novelle, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen
Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls
sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid
pro Kilometer ausstoßen – etwa wenn sie mit zusätzlichen
Katalysatoren nachgerüstet wurden. "Insbesondere die
konsequente Umsetzung der Hardware-Nachrüstung von
Diesel-Fahrzeugen wäre aus Sicht des Gesundheits- und
Verbraucherschutzes eine sinnvolle und wirksame Maßnahme zur
schnelleren Erreichung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte und
damit zur Vermeidung von Fahrverboten", sagte Heinen-Esser.
|
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Abschaffung
von Straßenausbaubeiträgen |
Landtag Düsseldorf, 09. November 2018 - Wenn eine kommunale
Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die
jeweilige Gemeinde nach § 8 Abs. 1 und 2
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grundstückseigentümer an
den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung
des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des
Grundstücks und die Art der Straße. Für Anliegerstraßen ist
in diesem Zusammenhang der Anteil für die
Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für
Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine
höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei
reinen Anliegerstraßen.
Insgesamt gehen die Kommunen in
NordrheinWestfalen sehr unterschiedlich mit den
Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest.
Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere
sogar 80%. Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche
Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die
betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch
sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich
reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen
viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle
Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen
zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in
diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von
Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von
Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte
Problematik der starken finanziellen Belastung von
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht
beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG
berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche
Situation der Bürger. B Lösung Auf die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen von den Grundstückseigentümern wird
künftig verzichtet. Die kreisfreien Städte und
kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten als Ersatz
für den Wegfall Zuweisungen aus originären Landesmitteln.
Anmerkung der Redaktion:
Es steht nur eine einzieg Frage an: Warum
haben die Sozialdemokraten das nicht versucht, als sie in
der Regierungsverantwortung waren?
|
Luftreinhaltung: Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
vom 08.11.2018 |
Düsseldorf/Duisburg, 08. November 2018 - Zum heutigen Urteil
des Verwaltungsgerichts Köln zur Fortschreibung der
Luftreinhaltepläne Köln und Bonn nimmt die
nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser
wie folgt Stellung: "Es handelt sich um einen massiven
Eingriff in die Verkehrsstruktur der Stadt Köln mit ganz
erheblichen Auswirkungen für Anwohner, Pendler und den
gesamten Wirtschaftsstandort der Stadt Köln. Die
Verhältnismäßigkeit einer derart weitreichenden Entscheidung
wurde nicht ausreichend dargelegt. Aus diesem Grund werden
wir selbstverständlich in Berufung gehen. Parallel arbeitet
die Bezirksregierung mit Hochdruck an der Fortschreibung des
Luftreinhalteplans."
Nach den Vorgaben des
Bundesverwaltungsgerichtes sind die zuständigen
Bezirksregierungen angehalten, alle Maßnahmen und Potenziale
zu prüfen und auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff
in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als
Fahrverbote. Diese können unter Wahrung der
Verhältnismäßigkeit nur die Ultima Ratio sein.
"Insbesondere die konsequente Umsetzung der
Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen wäre aus Sicht
des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eine sinnvolle und
wirksame Maßnahme zur schnelleren Erreichung der
Stickstoffdioxid-Grenzwerte und damit zur Vermeidung von
Fahrverboten - und verhältnismäßiger als Fahrverbote wäre
sie allemal", so Heinen-Esser. Hier ist der Bund gefordert,
umgehend die rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Nachrüstung zu schaffen.
Anmerkung der Redaktion
Man muss es sich einmal vor Augen halten, das
Verursacherprinzip. Seit 2010 eiert die Bundesregierung in
Sachen Luftreinheitsabkommen der EU herum. Passiert ist nur
etwas in Sachen "hervorragende Lobbyarbeit" der
Autoindustrie, sonst nichts. Jetzt haben die Richter der
Politik zum zehnten Mal ins Buch geschrieben, dass das
politische (Nicht)Handeln ein Ende haben muss. Da ist auch
die gestern beschlossene 3000-Euro-Notlösung mit den
Autobauern und Bundesverkehrsminister Scheuer - seine
persönliche 180-Grad-Wende - nicht relevant. Es geht kein
Weg an der Tatschache vorbei, dass die Verursacher allen
Übels nicht in Gänze zu ihren Taten stehen müssen und die
Käufer der betroffenen Fahrzeuge nach wie vor im Regen
stehen. Das ist der eigentliche Skandal, nicht die Urteile
der Richter. Auf so eine politische Führung kann getrost
verzichtet werden. Harald Jeschke
|
Borkenkäfer kann massive Waldschäden im Nadelholz
verursachen |
Düsseldorf/Duisburg, 06. November 2018 -
Auf Initiative von Ministerin Heinen-Esser tagt am 7.
November erstmalig die neu eingerichtete "Task Force
Borkenkäfer". Heinen-Esser: "In der Task Force sind neben
den Fachleuten für Waldgesundheit auch die Waldbesitzenden
und die Sägeindustrie vertreten. Kernaufgabe der neu
eingerichteten Task Force wird die Koordination der
Maßnahmen zur Bekämpfung der Fichtenborkenkäfer sein".
Weitere Bekämpfungsmaßnahmen wie das Entfernen befallener
Fichten aus den Beständen sind jetzt im Winter dringend
geboten, um größere Schäden in 2019 zu vermeiden.
"Wir nehmen die Sorgen der Branche sehr
ernst. Nach Sturmschäden und Sommertrockenheit geht es dem
Wald nicht gut. Dabei trifft es vor allem die von Natur aus
eher an kühles Klima und gute Wasserversorgung angepassten
Fichten. Und nun kommt der Käfer noch dazu. Wir müssen
vermeiden, dass große Mengen der beiden
Fichten-Borkenkäferarten erfolgreich in den befallenen
Bäumen überwintern und im kommenden Jahr die nächste
Generation aufbauen", so die Ministerin weiter.
Das gesamte Schadensausmaß ist erst 2019
bilanzierbar. Nach der langen Trockenheit ist jetzt die
Wetterentwicklung im Winter entscheidend. Wird der Winter
mild und feucht, wird es 2019 weniger Borkenkäfer geben.
Denn dann werden viele Überwinterungsstadien der Käfer von
Pilzen abgetötet. Wird der Winter aber kalt und trocken,
bleibt der "Pilz-Effekt" aus und die Borkenkäfer überwintern
erfolgreich. Dann kann es 2019 zu einer weiteren
Massenvermehrung mit entsprechend hohen wirtschaftlichen
Schäden in den großflächigen Fichtenbeständen
Nordrhein-Westfalens kommen.
An vielen Stellen Nordrhein-Westfalens
wurden bereits Sofortmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt,
dazu gehören:
- der Einschlag von befallenen Bäumen,
damit die Auswirkungen auf die Nachbarbestände und auf das
kommende Jahr begrenzt werden können, - die Verbringung
und Lagerung des "Käferholzes" außerhalb von
Fichtenbeständen, - die Entrindung der gefällten Stämme im
Wald, die ausnahmsweise Behandlung gefällter Bäume mit
Insektiziden, damit die Borkenkäferlarven nicht ausreifen
können, - die Unterstützung beim Holzverkauf, um das
befallene Holz rasch aus dem Wald zu schaffen. Aufgrund
des Überangebots ist jedoch mit fallenden Holzpreisen zu
rechnen, den forstlichen Personaleinsatz in den
Schadensregionen zu verstärken. Darüber hinaus setzt sich
das nordrhein-westfälische Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium beim Bund dafür ein: die
Steuersätze für die Einnahmen aus dem Verkauf des
Borkenkäfer-Holzes zu reduzieren und die Rücklagenbildung zu
erleichtern, vorübergehend das Transportgewicht für
Lastkraftwagen zu erhöhen und das Fahren auch an Sonn- und
Feiertagen bundesweit zu ermöglichen, die forstlichen
Fördermaßnahmen für Wiederaufforstung und
Borkenkäferbekämpfung zu verstärken, die Wegebauunterhaltung
durch Cofinanzierung zu unterstützen.
Weitere
Informationen: "Fichte in Nordrhein-Westfalen akut durch
Borkenkäfer bedroht" – Pressemitteilung vom 05.09.2018
www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2018-09-05-fichte-in-nordrhein-westfalen-akut-durch-borkenkaefer-bedroht
beim Landesbetrieb Wald und Holz
www.wald-und-holz.nrw.de/ueber-uns/forschung/borkenkaefermonitoring
Afrikanische Schweinepest: Land
mahnt weiterhin zu Umsicht 06.11.2018 Ministerin Ursula
Heinen-Esser: Einschleppungsgefahr nach wie vor hoch
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser
bittet weiterhin um achtsames und aufmerksames Verhalten in
Bezug auf die Afrikanische Schweinepest: "Die Gefahr der
Einschleppung ist nach wie vor hoch. Es ist sehr wichtig,
dass sich alle so verantwortungsbewusst wie möglich
verhalten, um einen Ausbruch hierzulande zu verhindern." Als
Hauptübertragungsquellen der ASP gilt neben den
Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen.
So kann der Erreger über Kleidung, Autoreifen oder
Nahrungsmittel, wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes
Wurstbrot übertragen werden. Ministerin Heinen-Esser ruft
abermals die breite Öffentlichkeit – insbesondere Jäger,
Förster, Reisende, Fernfahrer, Waldbesucher, Pilzsammler
sowie vor allem auch Tierhalter – dazu auf, von Jagdreisen
in aktuelle Ausbruchsgebiete abzusehen, keine
Lebensmittelreste in offenen Mülleimern zu entsorgen sowie
Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben
strikt einzuhalten. "Ich unterstütze ausdrücklich den
Appell von Bundesministerin Julia Klöckner, auch
Pflegekräfte sowie Soldatinnen und Soldaten für die
besondere Gefahr der Einschleppung zu sensibilisieren",
sagte Ministerin Heinen-Esser. Wichtig sei zudem, Funde von
toten Wildscheinen unmittelbar unter der Telefonnummer
0201/714488 oder per Mail an
nbz@lanuv.nrw.de der
Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes zu melden.
Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen
um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen
Wildschweins. Per Schreiben hat das
Landwirtschaftsministerium explizit die Jägerinnen und Jäger
gebeten, auf Hygiene zu achten, keine Jagdreisen
insbesondere nach Belgien und andere betroffene Regionen
anzubieten und diese zu meiden sowie keine Jagdhunde aus den
betroffenen Gebieten einzusetzen.
Die
Kostenübernahme des Landes für die Trichinenuntersuchung
soll auch im Jahr 2019 fortgeführt werden. Zeitnah soll
zudem die – maßgeblich durch Nordrhein-Westfalen angeregte
– Änderung von Bundesgesetzen in Kraft treten, konkret das
Tiergesundheitsgesetz und das Bundesjagdgesetz, um im
Ausbruchsfall schneller handeln zu können. Mit der Änderung
wird beispielsweise ermöglicht, Gebiete abzusperren,
Personen- und Fahrzeugverkehr einzuschränken und vermehrte
Fallwildsuche anzuordnen.
Um die aktuelle ASP-Lage
fortlaufend zu bewerten und die einzuleitenden Maßnahmen
abzustimmen, finden fortlaufend Gespräche mit den
Bezirksregierungen und Kreisen statt. Ministerin
Heinen-Esser hat daneben unter der Leitung des zuständigen
Abteilungsleiters eine abteilungsübergreifende
Sonder-Arbeitsgruppe einberufen. Die Ministerin und
Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann nehmen regelmäßig an
den Sitzungen teil. Als weitere Vorsorgemaßnahme und Anreiz
einer vermehrten Bejagung führt das Land derzeit Gespräche,
um die Vermarktung von Wildfleisch zu verbessern.
"Gastronomie, Handel und Fleischwirtschaft können dazu
beitragen, dass das hochwertige und regionale Produkt besser
abgesetzt wird", betonte Ministerin Heinen-Esser. In den
zurückliegenden Monaten wurden in Nordrhein-Westfalen und
koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von
Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der
Tierseuche zu begegnen.
Unter Vorsitz
Nordrhein-Westfalens haben Bund und Länder ein koordiniertes
und abgestimmtes Vorgehen zur Verhinderung einer
Einschleppung der ASP vereinbart. Unter anderem wurden in
Nordrhein-Westfalen Krisenübungen durchgeführt, um im Falle
eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand bestmöglich
vorbereitet zu sein. Auch für diesen Fall sieht sich das
Umweltministerium gut gerüstet. Eine weitere gemeinsame
Krisenübung im Kreis Steinfurt und Kreis Osnabrück wird in
Kürze stattfinden.
"Afrikanische Schweinepest"
www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/tiergesundheit
/tierseuchen/afrikanische-schweinepest beim Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/
tierseuchen/afrikanische-schweinepest
|
Novelle der Landesdüngeverordnung vorgelegt und
Start der Verbändeanhörung - Der Klimawandel ist sichtbar
und spürbar |
Landwirtschaftsministerin Ursula
Heinen-Esser: Wir müssen den
Düngemitteleinsatz weiter reduzieren
Düsseldorf/Duisburg, 31. Oktober
2018 - Der Entwurf einer neuen
Landesdüngeverordnung wird heute zur
Stellungnahme an Umwelt- und
Landwirtschaftsverbände versandt. Er
wurde gestern (30. Oktober 2018) vom
Landeskabinett verabschiedet.
"Auch wenn sich die Situation
vielerorts verbessert hat, zeigt
eine teils weiterhin zu hohe
Nitratbelastung des Grundwassers,
dass wir den Düngemitteleinsatz
weiter reduzieren müssen. Deshalb
wird eine neue Düngeverordnung
benötigt, die wir in
Nordrhein-Westfalen konsequent
umsetzen und mit der wir über
bestehende Maßnahmen hinausgehen",
sagt Umwelt- und
Landwirtschaftsministerin Ursula
Heinen-Esser.
Die
Landesdüngeverordnung ergänzt die im
Juni 2017 bundesweit in Kraft
getretene novellierte
Düngeverordnung. Damit werden für
Gebiete, in denen das Grundwasser
durch Nitrateinträge besonders
belastet ist, zusätzliche
Anforderungen gestellt. Dazu gehören
eine Verpflichtung zur Analyse der
Nährstoffgehalte eigener
Wirtschaftsdünger wie Mist oder
Gülle, eine längere Sperrfrist für
Grünland, in der keine Düngung
zulässig ist und die Pflicht zur
schnelleren Einarbeitung von
ausgebrachter Gülle oder Gärresten.
Zukünftig sollen auch die
jährlich von den Betrieben zu
erstellenden Nährstoffbilanzen
zentral durch die zuständige Behörde
erfasst werden. Ziel des Umwelt- und
Landwirtschaftsministeriums ist es,
dass die Landesverordnung Anfang des
nächsten Jahres in Kraft tritt.
"Die neuen
Regelungen stellen die Betriebe vor
zusätzliche Herausforderungen, sie
sind aber notwendig, um die nach wie
vor in einigen Regionen zu hohe
Düngebelastung weiter zu
minimieren", stellt Heinen-Esser
klar. Das zeige auch das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs zur
Umsetzung der Nitratrichtlinie in
Deutschland. "Neben einer effektiven
Umsetzung des Ordnungsrechts setze
ich vor allem auf eine umfassende,
gewässerschutzorientierte Beratung,
auf Kooperationen zwischen
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft
über die bestehenden Kooperationen
in Trinkwasserschutzgebieten
hinaus."
Nährstoffkreisläufe schließen
Auch durch den
Einsatz moderner
Ausbringungstechnik, etwa durch eine
gezielte Einarbeitung der Gülle in
den Boden, kann der Verlust von
Ammoniak deutlich gemindert werden.
"Wir fördern emissionsmindernde und
geruchsarme Ausbringungstechniken,
durch deren Einsatz mineralische
Düngemittel erheblich eingespart
werden können", erläutert
Heinen-Esser.
Entscheidend
für eine umweltverträgliche und
zugleich wirtschaftliche Nutzung von
Gülle, Mist und Ernterückständen sei
es, Nährstoffkreisläufe zu
schließen.
"Dies gilt in
einem Betrieb ebenso wie über
Regionen hinaus. Primäres Ziel ist
es, Wirtschaftsdünger direkt vor Ort
zu verwerten. Um Überschüsse
leichter in Regionen zu bringen, in
denen humusarme Böden ihn dringend
benötigen, ist es das Ziel, ihn
speicher- und transportfähiger zu
machen", so Heinen-Esser.
Das Land unterstützt die zentrale
Nährstoffbörse und fördert neue
Techniken zur Aufbereitung der
Gülle. Unter anderem entsteht
derzeit in Velen eine der modernsten
Aufbereitungsanlagen ihrer Art in
Europa.
Der Klimawandel
ist sichtbar und spürbar
Der Klimawandel
ist in Nordrhein-Westfalen bereits
sichtbar und spürbar. Dies bestätigt
der heute vom
nordrhein-westfälischen
Umweltministerium vorgelegte Bericht
"Daten und Fakten zu den
Auswirkungen des Klimawandels in
Nordrhein-Westfalen". Dazu sagt
Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser: "Viele dachten lange
Zeit, Klimawandel betreffe nur
Inseln im Pazifik. Dem ist aber
nicht so. Wir werden uns an
Extremwettereignisse wie
Hitzewellen, lange Trockenperioden,
Hagel, Starkregen und dadurch
Überschwemmungen auch bei uns
gewöhnen müssen. Ein Jahr wie dieses
mit heftigen Stürmen zu Jahresbeginn
und der anhaltenden Trockenheit wird
immer weniger zum Ausreißer werden."
Die vorliegenden
und vom Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz (LANUV)
ausgewerteten Daten zeigen eine
Erhöhung der mittleren
Jahrestemperatur in
Nordrhein-Westfalen um 1,5 Grad
Celsius im Zeitraum 1881-2017, eine
signifikante Zunahme der heißen Tage
und eine Abnahme der Frost- und
Eistage sowie einen Anstieg der
Gewässertemperaturen am Rhein um 1,4
Grad Celsius (zwischen 1974 und
2016). In den Ballungsräumen
Nordrhein-Westfalens sind bereits
heute insgesamt 5,3 Millionen
Menschen von Hitzebelastung
betroffen, in Zukunft (2050) dürften
es laut Klimaanalyse des LANUV
voraussichtlich bis zu neun
Millionen Menschen werden.
Heinen Esser:
"Wir brauchen ein noch stärkeres
Bewusstsein für den Klimawandel.
Nordrhein-Westfalen hat früh auf die
Änderung des Klimas reagiert und
schon 2009 eine Anpassungsstrategie
entwickelt. Aus den schon jetzt
spürbaren Veränderungen erwächst die
Verantwortung und Herausforderung,
einerseits den menschgemachten
Klimawandel in aller Konsequenz
einzudämmen und uns andererseits auf
seine Folgen vorzubereiten.
Klimaschutz und Klimaanpassung sind
untrennbar miteinander verwoben."
Vor dem Hintergrund der
vorhandenen Daten gilt es, Risiken
und Schäden angesichts gegenwärtiger
und zukünftiger Klimaveränderungen
zu minimieren und die Vulnerabilität
der Gesellschaft gegenüber den
Klimawandeleffekten auf allen Ebenen
und in allen relevanten
Handlungsfeldern zu verringern.
Hierzu arbeitet
beim Klimaschutz und Klimaanpassung
die Landesregierung Hand in Hand.
Federführend für die Klimaanpassung
ist das Umweltministerium. Die
Umsetzung der
Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgt
primär auf der kommunalen Ebene. Das
Land fördert – insbesondere im
Rahmen von Aufrufen und Wettbewerben
– Einzelmaßnahmen und Konzepte und
darüber hinaus wissenschaftliche
Untersuchungen, Bildung, Vernetzung
und Kommunikation. Die Umsetzung von
Klimaanpassungsmaßnahmen im bebauten
Bereich erfolgt integriert in andere
Maßnahmen, beispielsweise in der
Städtebauförderung oder der
Förderung von Grüner Infrastruktur.
Regionalkonferenzen zur
Klimaanpassung
Derzeit
veranstaltet das Umweltministerium
gemeinsam mit der
EnergieAgentur.NRW, dem
Landesumweltamt (LANUV) und den
Bezirksregierungen fünf
Regionalforen zur Anpassung an den
Klimawandel in Nordrhein-Westfalen.
Ziel ist es, breit über die Folgen
des Klimawandels in den einzelnen
Regionen Nordrhein-Westfalens zu
informieren sowie mit kommunalen und
regionalen Akteuren
Handlungsoptionen zu diskutieren und
weiterzuentwickeln. Zusätzlich soll
es in 2019 ein thematisches Forum
speziell für Großstädte in
Nordrhein-Westfalen geben.
Weitere
Informationen unter:
www.energieagentur.nrw/klimaschutz/regionalforen
Klimadienste des LANUV
Das Landesamtes
für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) stellt
umfassend Daten zum beobachteten
(Vergangenheit bis heute) und
projizierten (zukünftig zu
erwartenden) Klimawandel und zu
dessen Auswirkungen für
Nordrhein-Westfalen bereit. Diese
Daten werden über verschiedene
Klimadienste des LANUV unter dem
Link
www.lanuv.nrw.de/klima/service/fachinformationssysteme kostenlos
zur Verfügung gestellt.
-
Der
"Klimaatlas" bietet
flächendeckende Informationen zu
Lufttemperatur und Niederschlag
und entsprechende Projektionen
in die Zukunft.
-
Das
"Klimafolgenmonitoring" zeigt
mit Hilfe von Indikatoren die
Folgen des Klimawandels auf, wie
z. B. die Erhöhung der
Gewässertemperatur, die
Verschiebung der
Vegetationsperioden oder die
Entwicklung der Waldbrandgefahr.
-
Das
"Fachinformationssystem
Klimaanpassung" stellt weitere,
auch projizierbare, räumlich
darstellbare Daten bereit und
liefert so Planungsgrundlagen
für Anpassungsmaßnahmen. Ein
Baustein ist hier z. B. die im
letzten Jahr veröffentlichte
Klimaanalyse, welche vertieft
die thermische Belastung im
städtischen Raum analysiert und
Planungshinweise gibt.
|
|
|
|
|
Nordrhein-Westfalen weist erstes "Wolfsgebiet" am
Niederrhein aus |
Ministerin Heinen-Esser: "Ab heute können
Maßnahmen zum Herdenschutz in Teilen der Kreise Kleve,
Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte Bottrop
und Oberhausen gefördert werden."
Düsseldorf/Duisburg, 01. Oktober 2018 -
Mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen und Losungen (Kot),
vor allem aber genetische Nachweise legen nahe, dass ein
Wolf im Bereich der Gemeinde Schermbeck im Kreis Wesel
standorttreu geworden ist. Die Nachweise verdichten sich
dabei auf eine junge Wölfin mit der Kennung GW954f, die
ursprünglich aus einer Wolfsfamilie nahe dem
niedersächsischen Schneverdingen stammt.
Umweltministerin Heinen-Esser: "Auch der
jüngste genetische Befund vom 30. August bestätigt wieder
die Anwesenheit einer Wölfin mit der Kennung GW954f im Kreis
Wesel. Obwohl rein formal noch nicht von einem
standorttreuen Wolf gesprochen werden kann - das wäre erst
nach sechs Monaten der Fall und diese Zeit ist jetzt noch
nicht um - haben wir uns entschlossen, bereits ab heute ein
Wolfsgebiet auszuweisen. Das Wolfsgebiet ist zugleich
Förderkulisse. Denn hier können Tierhaltungen mit Schafen
und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Maßnahmen zum
Herdenschutz, also zur Prävention gefördert bekommen. Das
Präventionsgebiet ist bewusst sehr großzügig dimensioniert
und umfasst mit rund 958 Quadratkilometern Teile der Kreise
Kleve, Wesel, Borken und Recklinghausen sowie der Städte
Bottrop und Oberhausen."
Das vom Landesumweltamt (LANUV)
ermittelte Wolfsgebiet wird durch große Straßen wie
Autobahnen und den Rhein begrenzt. Es enthält unter anderem
große Teile des Naturparkes Hohe Mark mit Hünxer- und
Dämmerwald. Damit umfasst es bewusst weit mehr Fläche, als
ein einzelner Wolf benötigt. Das Ziel der großzügigen
Abgrenzung ist, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven
Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung des präventiven
Herdenschutzes entspricht dabei dem bundesweiten Standard,
der auch in den Bundesländern angewandt wird, die bereits
seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen. Die Bearbeitung
der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.
Heinen-Esser: "Wir müssen vorerst damit
rechnen, dass die Wölfin bleibt. Um alle Menschen vor Ort
künftig zeitnah zu informieren, haben wir mit dem heutigen
Tag im Internet unter www.wolf.nrw das öffentlich
zugängliche Wolfsportal NRW freigeschaltet. Zudem
unterstützt ab heute eine eigene Stelle in meinem Hause rund
um das Thema Wolf." Das neue Wolfsportal NRW www.wolf.nrw
wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV)
tagesaktuell gehalten.
Dr. Thomas Delschen, Präsident
des LANUV betonte: "Um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen
direkt über Wolfsnachweise auf dem Laufenden zu halten,
informiert das neue, öffentliche Portal anhand interaktiver
Karten, tabellarischer Auflistung aller Ereignisse und nicht
zuletzt anhand informativer Texte über die Rückkehr des
Wolfes nach Nordrhein-Westfalen - Dazu gehört insbesondere
das Wolfsgebiet rund um die Gemeinde Schermbeck."
Der Osten Deutschlands grenzt seit jeher
an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der
damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden
Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre
1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen
FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf
heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44
BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz.
1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in
Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde kein einziger
Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste
Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in
Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seit dem keine Gefahr
für einen Menschen.
|
Kabinett verabschiedet Entwurf eines neuen
Landesjagdgesetzes |
Düsseldorf/Duisburg, 04. September 2018 - Das Kabinett hat
in seiner heutigen Sitzung den aktuellen Entwurf des
Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für das
parlamentarische Verfahren freigemacht. Mit der Novellierung
soll das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder stärker an
bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden. Vorangegangen
sind dem Entwurf die Verbändeanhörung und zwei
Dialogveranstaltungen.
Aufgrund der Stellungnahmen
wurde der Gesetzentwurf nochmals überarbeitet. Beispiele für
Änderungen gegenüber dem bestehenden Landesjagdgesetz sind
die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des
Bundesjagdgesetzes, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten
unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis sowie
die Erleichterung bei der Prädatorenbejagung und eine
Erhöhung der Kirrmenge auf die altbewährte Regelung von
einem Liter. Ferner sieht die Landesjagdzeitenverordnung
zukünftig eine ganzjährige Schwarzwildbejagung – unter
Wahrung des Muttertierschutzes – bis 2023 vor.
Die
künftig ganzjährig mögliche Schwarzwildbejagung ist vor dem
Hintergrund eines deutlich erhöhten Schwarzwildbestandes zu
sehen und soll der möglichen Übertragung der Afrikanischen
Schweinepest durch den zurzeit hohen Wildschweinbestand
entgegenwirken.
Aktuell wurde in den zurückliegenden
Tagen aus Bulgarien erstmals ein Ausbruch der Afrikanischen
Schweinepest berichtet. Die Jagdausbildung wird weiter
gestärkt, dazu wird der Fragenkatalog der Jägerprüfung
weiter ausgeweitet. Dadurch können zusätzliche Fragen wie
etwa zur Wildbrethygiene stärker aufgegriffen werden. Über
90.000 Jägerinnen und Jäger kümmern sich in
Nordrhein-Westfalen um das Wild und seine Lebensräume.
Mit ihren Hege- und Pflegemaßnahmen können Jägerinnen und
Jäger die lokale Artenvielfalt fördern und unterstützen so
wichtige Funktionen in Ökosystemen. Ferner vermitteln sie
durch Jugendarbeit Wissen über die Natur an folgende
Generationen, zum Beispiel mit rollenden Waldschulen oder
Projekten, die nicht nur das jagdbare Wild betreffen.
Weitere Informationen: Gesetzentwurf: Drittes Gesetz zur
Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung anderer
Vorschriften (PDF)
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/naturschutz/jagd/aenderung_
landesjagdgesetz.pdf Verordnung zur Änderung der
Landesjagdzeitenverordnung
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/naturschutz/jagd/
landesjagdzeitenverordnung.pdf
|
#ZukunftsMetropoleRuhr: Gemeinsame Initiative
im Standortmarketing des RVR mit starken Partnern aus der
Wirtschaft
|
Metropole Ruhr, 31. August 2018 - Ein starkes Signal für einen starken
Standort: Mit der Initiative #ZukunftsMetropoleRuhr rückt
der Regionalverband Ruhr (RVR) zusammen mit fünf führenden
Großkonzernen aus der Metropole Ruhr im Rahmen seiner
Standortmarketingkampagne die Vorteile der „Stadt der
Städte“ in den Vordergrund. Unterstützt wird die neue
Zukunftsinitiative von Eon, Evonik, Hochtief, RWE und
Thyssen-Krupp. Anlässlich der Feierlichkeiten zum NRW-Tag
auf dem Welterbe Zollverein in Essen stellte
Ministerpräsident Armin Laschet am Freitag (31. August) im
Beisein der Regionaldirektorin des RVR und der fünf
Vorstandsmitglieder der Unternehmen die Initiative vor.
Die Kooperation von Wirtschaft und Verband will mit dem
Hashtag #ZukunftsMetropoleRuhr selbstbewusst die Stärken der
Region kommunizieren und Entscheider und Fachkräfte von der
Lebensqualität im Ruhrgebiet überzeugen. Mit der gemeinsamen
Initiative geben der RVR, Eon, Evonik, Hochtief, RWE und
Thyssen-Krupp ein klares Bekenntnis für den Zukunftsstandort
Metropole Ruhr ab – und setzten damit ein deutliches Zeichen
im Jahr des Steinkohleausstiegs.
"Mit der neuen
Initiative im Rahmen der Standortmarketingkampagne erzählen
wir die Geschichte des Wandels weiter, die mit dem Ende des
Steinkohlenbergbaus ein neues Kapitel aufschlägt", sagt
Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des RVR, zum Start
der gemeinsamen Aktion. "Die Metropole Ruhr gilt zu Recht
als Weltmarktführer des Wandels. Und das werden wir
selbstbewusst nach außen zeigen." Diese Überzeugung
teilen auch die Vorstände der fünf international agierenden
Konzerne aus der Region, die sich an der Initiative
beteiligen sowie NRW-Ministerpräsident Armin Laschet: "„Ich
begrüße diese Initiative sehr, denn auch mir liegt es am
Herzen, dass die Wirtschaftskraft und Attraktivität dieser
außerordentlich dynamischen Region sich über die Grenzen
unseres Landes hinaus verbreiten."
Unter der
digitalen Klammer #ZukunftsMetropoleRuhr zeigt die Kampagne
in den nächsten Wochen und Monaten innovative Formate, um
die Bedeutung der Region und die Attraktivität des
Unternehmensstandortes zu unterstreichen. Unter anderem
beantworten Vorstände und weitere Unternehmensvertreter die
in Suchmaschinen meistgestellten Fragen zum Leben, Arbeiten
und Lernen der Zukunft. In Video-Porträts geben
qualifizierte Fachkräfte aus den fünf Unternehmen Einblick
in ihre innovativen Jobs. Alle geplanten Aktionen lassen
sich in den sozialen Netzwerken und auf der eigens kreierten
Webseite der Standortmarketingkampagne
metropole.ruhr/zukunft verfolgen. Außerdem wirbt die
Initiative mit Anzeigen-Motiven als "Weltmarktführer des
Wandels". Die Standortmarketingkampagne der Region unter
dem Label "Stadt der Städte" ist eine Initiative aus dem
Ruhrparlament des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und die erste
Kampagne der Region seit der Kulturhauptstadt RUHR.2010. Die
Standortmarketingkampagne ist im Sommer 2017 gestartet.
Infos:
www.metropole.ruhr
Initiativkreis Ruhr begrüßt, dass die
Ruhrkonferenz ihre konkrete Arbeit aufnimmt Der
Initiativkreis Ruhr begrüßt ausdrücklich, dass die
Ruhrkonferenz nun ihre konkrete Arbeit aufnimmt. Nachdem der
nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet bei
der Vollversammlung des Initiativkreises Ruhr im April den
Startschuss für die Ruhrkonferenz gegeben hat, versteht sich
der Initiativkreis unter Leitung von Bernd Tönjes und Dr.
Thomas A. Lange weiterhin als engagierter Partner.
Initiativkreis-Moderator Bernd Tönjes: „Die Ruhrkonferenz
kann der Region einen wertvollen Schub geben. Der
Initiativkreis Ruhr als starkes Netzwerk bringt sich hier
mit seinen vielfältigen Kompetenzen ein.“
|
Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern:
Ergebnisse erster Untersuchungen insgesamt unbedenklich |
Düsseldorf/Duisburg, 31. August 2018 - Ab
dem kommenden Jahr plant das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) Sonder-Untersuchungen von
Gewässern in Nordrhein-Westfalen auf relevante
Antibiotika-resistente Bakterien sowie
Antibiotika-Rückstände. In den zurückliegenden Wochen
erfolgten im Auftrag des Umweltministeriums erste
Voruntersuchungen in Badegewässern. Das erfreuliche
Zwischenergebnis: Von den in zehn EG-Badegewässern bisher
entnommenen 30 Proben wiesen lediglich zwei Proben sehr
geringe Mengen antibiotikaresistenter Bakterien auf.
In einer Juni-Probe aus dem Elfrather See
in Krefeld und einer Probe von Ende Juli aus dem Baldeneysee
wurden sehr geringe Mengen eines Darmbakteriums mit
Resistenzen gegen drei Antibiotika-Wirkstoffgruppen
nachgewiesen. "Die gefundenen Mengen waren aber so niedrig,
dass gesunde Menschen keiner Gefahr ausgesetzt waren. Bei
den zwei anderen Probezyklen wurden an diesen Seen keinerlei
Auffälligkeiten gefunden", sagte Professor Martin Exner,
Leiter des Hygiene-Instituts des Universitätsklinikums Bonn,
der die Untersuchungen wissenschaftlich begleitet und im
Rahmen eines bundesweiten Verbundprojektes "HyReKA" die
Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser
erforscht.
Alle anderen untersuchten
Badegewässer wiesen keine klinisch relevanten Resistenzen
auf. Damit bestätigen die ersten Ergebnisse des
Sonderuntersuchungsprogramms die gute Wasserqualität
ausgewiesener Badestellen in Nordrhein-Westfalen.
"Dies sind erfreuliche
Zwischenergebnisse. Aber das Thema wird uns in den kommenden
Monaten weiter begleiten. Zum einen sind die Probenahmen an
den Badegewässern noch nicht abgeschlossen und zum anderen
werden wir unsere Untersuchungen im kommenden Jahr auf
andere Gewässerbereiche ausweiten. Die Gewässerbelastungen
mit antibiotikaresistenten Bakterien und das Thema
Antibiotika-Resistenz haben für uns eine hohe Priorität. Wir
müssen die potentiellen Ursachen identifizieren und
Eintragsquellen reduzieren", sagte Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser.
Die EG-Badegewässerrichtlinie verlangt
keine Untersuchungen auf Antibiotika-resistente Bakterien.
Daher liegen bisher kaum Erkenntnisse über eine mögliche
Verunreinigung mit Antibiotika-resistenten Erregern nach
EG-Badegewässerrichtlinie vor. Im Rahmen der
Sonderuntersuchung werden ausgewählte Badestellen auf
klinisch relevante Bakterien mit Resistenzen gegen mehr als
zwei Antibiotika-Wirkstoffgruppen untersucht. Derartige
multiresistente Bakterien können Infektionen beim Menschen
auslösen, die dann auf Grund ihrer Resistenzen schwer zu
behandeln sind. "Aber die Gefahr ist bei gesunden Menschen
mit einem intakten Immunsystem sehr gering", sagte Prof.
Exner.
Neben der Untersuchung auf
Antibiotika-resistente Bakterien wurden die Proben in dem
laufenden Sonderuntersuchungsprogramm auch auf das Vorkommen
von Darmbakterien (Intestinale Enterokokken und E. coli)
untersucht. Alle bisher untersuchten Proben zeigten in
Anlehnung an die Anforderungen der Badegewässerverordnung
NRW keine Auffälligkeiten und eine gute beziehungsweise
ausgezeichnete Wasserqualität.
Die Untersuchungen werden vom Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV) mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche
Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn durchgeführt. Die
bisherigen Zwischenergebnisse nach drei von vier in diesem
Jahr vorgesehenen Probenahmen beziehen sich auf Proben von
Anfang Juni sowie Anfang und Ende Juli 2018 in zehn
ausgewählten EG-Badegewässern in Nordrhein-Westfalen. In
dieser Woche wurden die letzten Probenahmen durchgeführt.
Nach deren Auswertung werden das Hygiene-Institut
des Universitätsklinikums Bonn und das LANUV in den
kommenden Wochen einen Gesamtbericht zu den
Voruntersuchungen erstellen, der eine Grundlage für die
Sonder-Untersuchungen des kommenden Jahres bildet.
LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen
verwies auf die angelaufenen Planungen seines Hauses zum
Messprogramm, das nach Abschluss des bundesweiten
Forschungsprojektes HyReKA in den Jahren 2019 und 2020
fortgeführt werden soll: "Wir haben langjährige Erfahrung in
der Ermittlung von Eintragsquellen von vielen verschiedenen
Stoffen und Legionellen in die nordrhein-westfälischen
Gewässer. Sobald die Ergebnisse des bundesweiten
Forschungsvorhabens vorliegen, stehen uns weitere Kriterien
zur Bewertung von möglichen Gefahren und Eintragspfaden zur
Verfügung. Darauf können wir dann unsere weiteren
Untersuchungen aufbauen", erläuterte LANUV-Präsident
Delschen.
Hintergrundinformationen
Im Rahmen des laufenden
Sonderuntersuchungsprogramms werden folgende zehn
EG-Badegewässer in Nordrhein-Westfalen untersucht:
Aasee, Bocholt Baldeneysee, Essen
Bettenkamper Meer, Moers Bruchertalsperre, Marienheide
Eiserbachsee, Simmerath Elfrather See, Krefeld Fühlinger
See, Köln Großer Weserbogen, Porta Westfalica Naturfreibad
Heil, Bergkamen Seebad Haltern, Haltern am See.
Kriterien für die Auswahl der
Badegewässer waren (1.) mögliche Belastungsfaktoren im
Hinblick auf Einträge Antibiotika-resistenter Bakterien in
die Gewässer, wie Krankenhaus-Abwasser, kommunales Abwasser
oder Abschwemmungen von landwirtschaftlich genutzten
Flächen, (2.) bekannte Belastungen, wie höhere
Konzentrationen an Darmbakterien (Escherichia coli = E.
coli) oder große Wasservogelaufkommen, sowie (3.) Region und
Typ des Badegewässers.
Die Probenahmen für die Untersuchungen
werden von Mitarbeitern des Landesamts für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen nach Vorgaben der
europäischen Badegewässerrichtlinie bzw. der
nordrhein-westfälischen Badegewässerverordnung sowie unter
Beachtung normativer Vorgaben für die Probenahme von
Wasserproben für mikrobiologische Untersuchungen
durchgeführt.
Was sind klinisch besonders
relevante Bakterien?
Klinisch besonders relevante Bakterien
sind solche, die Erkrankungen beim Menschen hervorrufen
können und Resistenzen gegen mehr als zwei
Antibiotika-Wirkstoffgruppen aufweisen, die als primäre
Therapeutika bei schweren Infektionen durch Bakterien
eingesetzt werden. Die Festlegung der besonderen Relevanz
bestimmter Bakterien sowie der betrachteten
Antibiotika-Wirkstoffgruppen erfolgte durch Mediziner mit
ausgewiesener Expertise im Bereich Hygiene und öffentliche
Gesundheit auf Basis von Empfehlungen der Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim
Robert-Koch-Institut (RKI).
Überwachung und Bewertung der
Wasserqualität der EG-Badegewässer
Zum Schutz der Badenden entnehmen die
Überwachungsbehörden (Gesundheitsämter) während der
Badesaison alle vier Wochen Wasserproben, die auf
mikrobiologische Kenngrößen untersucht werden, um die
bakterielle Belastung eines Badegewässers abzuschätzen.
Falls die Ergebnisse einer Probe den Wert größer 700 KBE/100
mL bei Intestinalen Enterokokken beziehungsweise größer 1800
KBE/100 mL bei Escherichia Coli überschreiten, sollen die
Gesundheitsämter eine sofortige Nachkontrolle durchführen.
Liegen bei der Nachkontrolle die Messergebnisse wieder über
diesen Werten, wird empfohlen ein zeitweiliges Badeverbot zu
erlassen.
Zudem wird die generelle Qualität des
Badegewässers bewertet. Dies erfolgt nach den Regeln der
europäischen Badegewässerrichtlinie auf Basis der Messwerte
der vergangenen vier Jahre.
Weitere Informationen unter
-
www.badegewaesser.nrw.de/bg1.htm
-
Pressemitteilung vom 17.05.2018:
Qualität der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen
weiterhin gut - Große Mehrheit der Badegewässer mit
"ausgezeichnet" oder "gut" bewertet:
www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2018-05-17-qualitaet-der-badegewaesser-in-nordrhein-westfalen-weiterhin-gut/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=15b3e892544eb3cab6339220b06e9cf9
-
Informationen zum Verbundprojekt
HyReKA: hyreka.net/
-
Vorläufige hygienisch-medizinische
Bewertung einer Expertengruppe aus dem HyReKA
Verbundvorhaben:
hyreka.net/uploads/PDF/D46_D54_HyReKA_%C3%9Cbersicht_HM_5_18.pdf
|
- Bezirksregierung legt den Luftreinhalteplan
Düsseldorf vor -
Erntebilanz
2018
|
Regierungspräsidentin setzt auf die
Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger
Düsseldorf/Duisburg, 20. August 2018 - Die Bezirksregierung
hat die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt
Düsseldorf fertiggestellt. Die Offenlage findet vom 21.
August bis 20. September 2018 statt. Jeder kann sich nun zu
diesem Plan äußern. Mit einem Bündel unterschiedlicher
Maßnahmen werden die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten
und die Gesundheit der Bürger geschützt.
Zusammen mit der
Stadt Düsseldorf und unter Berücksichtigung von Berechnungen
des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV) hat die Bezirksregierung ein umfangreiches
Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der
Luftqualität in Düsseldorf erarbeitet. Unterstützt wurde sie
dabei durch eine Projektgruppe mit Vertretern u.a. von
Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen
Wirtschaft, Handwerk und Verkehr.
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Wir haben
Berechnungen eingeholt und Prognosen bewertet und verglichen
und legen als Ergebnis einer intensiven Prüfung einen Plan
vor, der den geforderten Grenzwerten zum Gesundheitsschutz
entspricht und auch den Mobilitätsanforderungen aller
Betroffenen gerecht wird.“
Der
Luftreinhalteplan Düsseldorf enthält über 60 neue oder
weiterentwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität. Dazu zählen unter anderem die Modernisierung
der städtischen Fahrzeugflotte sowie die vollständige
Neubeschaffung bzw. Umrüstung der Busflotte der Rheinbahn
AG. Hinzu kommen Förderung und Attraktivitätssteigerung des
ÖPNV und des Radverkehrs, der Ausbau der Elektromobilität
sowie die durch die Wirtschaftsverbände bzw. die Stadt
Düsseldorf initiierten Aktionen bzw. Vereinbarungen z. B.
zum Mobilitätsmanagement in Industrie und Handwerk.
Radermacher: „Ich
bin sicher, dass viele Akteure bereit sind, ihren Teil zum
Einhalten der Werte beizutragen. Angestoßen durch die
lebhafte und kontroverse Diskussion über die Luftbelastung
ist ein spürbarer Ruck durch Düsseldorf gegangen. Eine Fülle
von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird bereits
umgesetzt. Weitere sind geplant. Deshalb werden wir das Ziel
ohne Fahrverbote erreichen.“
„Das A und O ist,
dass wir ein Umdenken bei den Menschen hin zu einer
nachhaltigen Mobilität erreichen möchten. Unser Ziel ist
eine nachhaltige Verbesserung der Mobilitätssituation in der
Landeshauptstadt, von der alle profitieren. Hierzu ist es
erforderlich, dass wir die Bürgerinnen und Bürger überzeugen
und auf diesem Weg zu einem veränderten Mobilitätsverhalten
im Alltag mitnehmen und nicht durch Verbote bevormunden“,
betont Radermacher.
Die
Bezirksregierung ist davon überzeugt, dass die Grenzwerte
einzuhalten sind, ohne Fahrverbote aussprechen zu müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte in seinem Urteil
vom Februar besonderen Wert auf die Verhältnismäßigkeit von
Regelungen gelegt. Insbesondere hatten die Richter deutlich
gemacht, dass Fahrverbote einen deutlichen Eingriff in die
Rechte der Betroffenen bedeuten. Dies wurde beim Aufstellen
des aktualisierten Plans berücksichtigt.
|
Nordrhein-Westfalen legt Ergebnisse zur
Erntebilanz 2018 vor |
Landwirtschaftsministerin Ursula
Heinen-Esser: Wir sind bereit, uns an Bund-Länder-Hilfen zu
beteiligen
Düsseldorf/Duisburg, 20. August 2018 -
Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat dem Bund am
Montag die Ergebnisse zur Erntebilanz in Nordrhein-Westfalen
übermittelt. Ministerin Ursula Heinen-Esser: "Bei den
Getreide-Erträgen stehen wir im Ländervergleich noch gut da,
schlecht sieht die Erntesituation dagegen bei Grünland,
Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln aus."
Wegen der anhaltenden Dürre und der damit
verbundenen Diskussion um Unterstützung existentiell
betroffener Betriebe haben die Zahlen in diesem Jahr
besondere Bedeutung. Die Länderergebnisse sind Grundlage für
die bundesweite Bewertung, ob eine nationale Notlage
vorliegt. Neben den repräsentativ ermittelten Zahlen der
sogenannten besonderen Ernteermittlung bei den wichtigsten
Getreidearten wurden Schätzungen für andere wichtige
Feldfrüchte vorgelegt.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia
Klöckner hat angekündigt, am 22. August zu entscheiden, ob
eine bundesweite Notsituation vorliegt. Wenn dies der Fall
wäre, würden im weiteren Verlauf mögliche Finanzhilfen des
Bundes und der Länder beraten. "Das Land ist bereit, sich an
gemeinsamen Hilfsmaßnahmen zu beteiligen. Ziel muss es sein,
den unmittelbar in ihrer Existenz bedrohten Betrieben zu
helfen", sagte Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser. Als
erste Maßnahmen hatte das Landwirtschaftsministerium
Nordrhein-Westfalen bereits die Futternutzung auf Brachen
als ökologische Vorrangflächen erlaubt. Zusätzlich dürfen
ökologisch wirtschaftende Betriebe konventionelles Raufutter
verfüttern.
Zu den Ergebnissen im Einzelnen:
Bei den Getreideerträgen hat
Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern im
Osten und Norden Deutschlands verhältnismäßig wenig Verluste
im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen: Ermittelt
wurden Erträge von 79,8 Dezitonnen (dt) pro Hektar bei
Winterweizen, 64,1 dt bei Roggen, 69,5 dt bei Wintergerste,
64,2 dt bei Triticale und 56,1 dt bei Hafer. Dies sind
ähnlich niedrige Erträge wie in den Vorjahren 2016 und 2017.
Auch in den vorangegangenen Jahren waren schlechte
Witterungsbedingungen Ursache niedriger Ernten. Je nach
Getreideart liegt der Ertrag zwischen drei und zehn Prozent
unter dem fünfjährigen Mittel.
Die Situation ist regional und
einzelbetrieblich sehr unterschiedlich. Die Ertragshöhe
hängt wesentlich von der Bodenqualität und der
Niederschlagsverteilung ab. Die Qualität des Getreides ist
überwiegend zufriedenstellend bis gut. Zu beobachten ist,
dass die Getreidepreise mit 170 bis 185 Euro pro Tonne bei
Brotweizen und 168 bis 190 Euro bei Futterweizen auf einem
relativ hohen Niveau liegen.
Wesentlich angespannter ist die Situation
in Nordrhein-Westfalen bei Kulturen wie Mais, Raps,
Zuckerrüben oder Kartoffeln. Auch hier sind die Unterschiede
in Abhängigkeit von den örtlichen Niederschlagsmengen - und
bei Kartoffeln zusätzlich von den Beregnungsmöglichkeiten -
enorm.
So kann Mais nur auf den gut entwickelten
Feldern als Körnermais geerntet werden, hier werden etwa 70
Dezitonnen pro Hektar erwartet. Ein großer Teil der für die
Körnernutzung vorgesehenen Maisflächen kann allerdings nur
noch als Silomais geerntet werden, der später als
Futtermittel oder Biogassubstrat Verwendung findet. Für
Silomais werden mit 330 dt deutlich geringere Erträge als in
den Vorjahren erwartet. Teilweise wird von Ertragsrückgängen
von bis zu 75 Prozent berichtet.
Während bei den Frühkartoffeln noch eine
gute Ernte erzielt werden konnte, werden für die
mittelfrühen und späten Kartoffeln deutliche Ertragseinbußen
erwartet - ohne zusätzliche Beregnung bis zu 50 Prozent.
Dazu kommen Qualitätsprobleme und Schwierigkeiten bei der
Ernte aufgrund der ausgetrockneten Böden. Viele
Landwirtinnen und Landwirte können vertraglich vereinbarte
Liefermengen nicht ernten und müssen mit hohen finanziellen
Einbußen rechnen.
Bei Zuckerrüben ist eine sichere Prognose
derzeit noch nicht möglich, hier müssen noch die
Proberodungen Mitte August abgewartet werden. Jedoch
zeichnen sich auch hier bereits erhebliche Unterschiede im
Ertrag ab.
Auf den Grünlandflächen konnte aufgrund
der niederschlagsreichen Wintermonate noch ein sehr guter
erster und größtenteils ein zufriedenstellender zweiter
Schnitt geerntet werden. Danach führte die Trockenheit
jedoch zu einem weitgehenden Wachstumsstillstand, so dass
kaum noch Wiederaustrieb und Zuwachs erfolgte. Auch eine
Beweidung ist derzeit nicht mehr möglich. Dies kann, auch in
Verbindung mit den Ausfällen bei Mais, zu teilweise extremer
Futterknappheit bei der Winterfütterung führen.
|
Krisenhilfe für Landwirtinnen und Landwirte |
Bund und Länder beraten
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2018 -
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser
begrüßt die Vorbereitungen von Bund und Ländern zu möglichen
Finanzhilfen für dürregeschädigte Betriebe.
"Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat
entschieden, die Erntebilanz Ende August abzuwarten und dann
über Finanzhilfen für die Landwirtinnen und Landwirte zu
entscheiden. Dieses Vorgehen halte ich für sehr vernünftig
und umsichtig", sagte Ministerin Heinen-Esser, Vorsitzende
der Agrarministerkonferenz 2018.
"Starkregenereignisse, Frostschäden,
Extremhitze – die Landwirtinnen und Landwirte sind nun schon
drei Jahre lang in Folge von den Auswirkungen des
Klimawandels betroffen. Klimaexpertinnen und Klimaexperten
gehen davon aus, dass solche Extremwetterlagen in Zukunft
häufiger auftreten werden. Nordrhein-Westfalen hat in diesem
Jahr den Vorsitz der Agrarministerkonferenz. Wir werden uns
deshalb im September in Bad Sassendorf gemeinsam mit Bund
und Ländern intensiv mit der Risikovorsorge in der
Landwirtschaft auseinandersetzen und auch die
Klimafolgenanpassung auf unsere Tagesordnung setzen – das
ist dringend notwendig", sagte die Ministerin.
Die stärksten Auswirkungen in
Nordrhein-Westfalen sind bei den Futterbaubetrieben wie zum
Beispiel Milchviehhaltung zu erwarten. Die Vorräte für den
kommenden Winter werden voraussichtlich sehr knapp
ausfallen. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser
betonte: "Wir unterstützen deshalb die Überlegung des
Bundeslandwirtschaftsministeriums, Zwischenfrüchte auf
ökologischen Vorrangflächen zuzulassen, die für die
Tierfütterung genutzt werden können." Das
Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hat bereits
die Futternutzung auf Brachen als ökologische Vorrangflächen
erlaubt. Zusätzlich dürfen ökologisch wirtschaftende
Betriebe konventionelles Raufutter verfüttern.
Weitere Informationen: "Anhaltende Dürre
in Nordrhein-Westfalen belastet Landwirtinnen und Landwirte
– Futternutzung auf Brachen als ökologische Vorrangflächen
in besonders betroffenen Gebieten erlaubt" –
Pressemitteilung vom 24.07.2018
www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2018-07-24-trockenheit-unterstuetzung-fuer-landwirtinnen-und-landwirte
www.amk2018.nrw.de zum Thema "Klimawandel-Folgen in
ausgewählten Sektoren"
www.umwelt.nrw.de/umwelt/klimawandel-und-anpassung/klimawandel-folgen-in-ausgewaehlten-sektoren
|
Was tun gegen die Hitze? Verbrauchertipps zum
richtigen Umgang mit Hitzespitzen |
Düsseldorf/Duisburg, 26. Juli 2018 -
Zurzeit belastet die heiße, lang anhaltende Wetterlage
besonders kreislaufsensible Bevölkerungsgruppen wie Senioren
und Seniorinnen, Erkrankte und Kleinkinder stark. Sie sind
durch dauerhaft hohe Temperaturen tagsüber und nur schwache
Abkühlung in der Nacht betroffen. Umweltministerin
Heinen-Esser: "Sich an die derzeit deutlich spürbaren Folgen
des Klimawandels anzupassen, ist eine vordringliche
öffentliche Aufgabe. Aber auch jede und jeder Einzelne von
uns kann mit dazu beitragen, die Folgen der sommerlichen
Hitzeentwicklung für die eigene Gesundheit abzumildern. Dazu
arbeiten die Landesregierung und die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen eng zusammen und stellen praktische
Tipps und detaillierte Informationen zum Schutz vor
Hitzebelastung im Internet zur Verfügung."
In eng bebauten Städten ist die
Hitzebelastung besonders stark zu spüren, hier können sich
regelrechte "Wärmeinseln" entwickeln. Diese Wärmeinseln
bilden sich gerade dort, wo eine dichte Bebauung (hoher
Versiegelungsgrad) vorherrscht und Kaltluftschneisen mit
Luftaustausch oder offenen Wasserflächen mit Abkühlung durch
Verdunstung fehlen. Solche Stadtquartiere heizen sich
deutlich stärker auf als das Umland, so sind hier die
sogenannten "Tropennächte", in denen die Lufttemperatur
zwischen 18.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht unter 20 Grad absinkt,
besonders häufig.
Zu den wichtigen und wirkungsvollen
Maßnahmen, die je nach privaten Umständen jeder Einzelne in
diesen Tagen ergreifen kann, zählen die Gebäudelüftung in
den kühleren Nachtstunden, das gilt selbst für die
sogenannten "Tropennächte" mit Temperaturen über 20 Grad.
Weiterhin zählen dazu das Schließen von Fenstern und Türen
tagsüber, außen angebrachte Sonnenschutzvorrichtungen und
eine Wärmedämmung. Sie verhindern das Aufheizen der
Innenräume. Fassaden- und Dachbegrünung ermöglichen
Kühlungseffekte am und im Haus, Jalousien und Rollläden
sollten außen statt innen montiert werden, um die direkte
Sonneneinstrahlung zu unterbinden. Das ist gerade bei
schrägen Dachfenstern sinnvoll. Markisen verschatten große
Terrassen- und Balkonfenster und können schattige
Aufenthaltsräume im Freien bieten. Mit diesen Maßnahmen kann
dort, wo sie praktikabel sind, der höchste Nutzen und der
beste Langzeiteffekt erzielt werden.
Bei Kauf oder Miete eines Hauses kann man
auf einen großzügigen Dachüberstand achten, dieser trägt
ebenfalls zur Verschattung bei und lässt Platz für eine
spätere Wärmedämmung der Außenwand. Gleichzeitig kann ein
höherer Grünanteil mit Bäumen vor dem Gebäude nicht nur
Schatten spenden, sondern auch zusätzliche Kühlleistung
durch Verdunstung bringen. Vom Einsatz mobiler Klimageräte
wird aufgrund der hohen Energiekosten und der oft nur
kleinräumigen Wirkung abgeraten. Oft unterschätzt wird
der Einfluss innerer Wärmequellen, wie ständig laufende
Fernseher, und Computer oder ältere Geräte mit einer hohen
Wärmeentwicklung, die noch nicht heute verfügbaren
Energieeffizienzklassen entsprechen. Sie heizen die Räume
zusätzlich auf.
Hintergrund:
2016 und 2017 waren weltweit die wärmsten
gemessenen Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung im 19.
Jahrhundert. In Deutschland war der März 2017 der wärmste
März seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, der
darauffolgende Temperatursturz im April hatte katastrophale
Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft (Frostschäden).
Der folgende Oktober war wiederum der heißeste seit
1881. Auch 2018 sind für April und Mai wieder Rekordwerte
gemessen worden.
Das Landesumweltamt (LANUV) hat im
Auftrag des Umweltministeriums die Betroffenheit ermittelt
und kommt zu folgendem Ergebnis: Mehr als fünf Millionen
Menschen sind in Nordrhein-Westfalen nach der Studie
"Klimaanalyse Nordrhein-Westfalen" bei sommerlichen
Wetterlagen bereits heute von besonders großen
Hitzebelastungen betroffen. Nachts sind
Siedlungsbereiche im Umfang von etwa 290 km2 (ca.
5 Prozent der Siedlungsfläche) bei entsprechenden
sommerlichen Wetterlagen stark überwärmt. Tagsüber zeigen
sich etwa 660 km2 der Siedlungsflächen im Land
als extrem hitzebelastet, also ca. 12 Prozent der
Siedlungsfläche. Klimaprojektionen zeigen: die
Hitzebelastung wird künftig weiter zunehmen.
Hitzeperioden werden häufiger auftreten, länger andauern und
die Hitzebelastung wird infolge noch höherer Temperaturen
intensiver sein. Gleichzeitig steigt voraussichtlich der
Anteil der betroffenen Bevölkerung durch den Trend zur
Verstädterung (Urbanisierung). Unter der Annahme einer
Erhöhung der Temperatur um ein Grad bis zur Mitte des
Jahrhunderts wären weitere 3,7 Millionen Menschen in
Nordrhein-Westfalen betroffen. Deshalb weist die
Klimaanalyse zusätzlich Vorsorgebereiche aus.
Aktuell führt das Umweltministerium in
Kooperation mit der EnergieAgentur.NRW, dem Landesumweltamt
NRW (LANUV) und den Bezirksregierungen im Zeitraum 2018/2019
landesweit insgesamt sechs "Regionalforen zur
Klimaanpassung" durch, um für das Thema regionale und
kommunale Klimaanpassung verstärkt zu sensibilisieren, mit
den Akteuren vor Ort in Kontakt zu treten und diese zu
vernetzen. Im Regierungsbezirk Detmold hat bereits im
Juni erfolgreich und mit hoher Beteiligung und großem
Interesse ein Regionalforum stattgefunden. Auf den
Regionalforen informiert die Landesregierung über die
jeweilige regionale Klimaentwicklung und ihre Folgen sowie
über entsprechende Anpassungsmaßnahmen.
Eine der Antworten auf kommunale und
besonders (groß-)städtische Fragen der Klimaanpassung ist
das Thema "Grüne Infrastruktur". Grüne Infrastruktur (GI)
ist ein strategisch geplantes, multifunktionales Netzwerk
von natürlichen und naturnahen Flächen einschließlich der
Gewässer. Die Leistungen eines solchen Netzwerks sind höher
als die von einzelnen, im Häusermeer isoliert liegenden
Grünanlagen. Ein solches Netzwerk von Grün- und
Wasserflächen dient bekanntermaßen dem Erhalt der
Biodiversität und der Erholung, ist aber zudem z. B. in der
Lage zur Kühlung der Innenstädte, zur Verbesserung der
Luftqualität, zur Vorsorge für Starkregenereignisse, und zum
Hochwasserschutz über Retentionsflächen beizutragen. Eine
gut entwickelte "Grüne Infrastruktur" kann für moderne
Unternehmen und Dienstleistungen sowie für Haushalte von
erheblicher Bedeutung bei ihrer Standortwahl sein.
Umweltministerin Heinen-Esser: "Das Thema "Grüne
Infrastruktur" wird sich noch stärker zu einem
Schlüsselfaktor für lebenswerte Innenstädte entwickeln."
Weitere Informationen:
|
Anhaltende Trockenheit lässt Ernteeinbußen
befürchten |
Düsseldorf/Duisburg, 12. Juli 2018
- Ministerin Heinen-Esser trifft Vertreter der
Landwirtschaft zur aktuellen Lage: Wir müssen uns darauf
einstellen, dass extreme Wetterereignisse zunehmen werden
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser
hat sich gestern am Rande der Plenarsitzung des Landtags in
Düsseldorf mit dem Rheinischen sowie dem
Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband und Vertretern
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen getroffen, um
sich über die Auswirkungen der andauernden Trockenheit auf
die Ernteerträge auszutauschen.
"Wir sind zwar nicht
so stark betroffen wie beispielsweise
Mecklenburg-Vorpommern, aber wegen der anhaltenden
Trockenheit sind Ernte-Einbußen auch in einigen Regionen
Nordrhein-Westfalens zu befürchten. Darüber hinaus hat die
Trockenheit in den zurückliegenden Wochen auch auf dem
Grünland und im Futterbau in vielen Teilen
Nordrhein-Westfalens zu einer Stagnation des Wachstums
geführt, was zu Futterengpässen führen kann", sagte
Ministerin Heinen-Esser nach dem Gespräch.
Aufgrund
der Witterungsbedingungen hat die Ernte von Wintergerste und
Winterraps bereits etwa zwei Wochen früher als üblich
begonnen. Die Landwirtschaftskammer rechnet
witterungsbedingt mit Ernteeinbußen bei Getreide, Raps,
Ackerbohnen und Futtererbsen zwischen zehn und 30 Prozent im
Vergleich zu einem normalen Erntejahr. Auch Menge und
Qualität des Futters vom Grünland werden erheblich geringer
sein. "Keine Branche ist derart vom Wetter abhängig und
von Wetterextremen betroffen wie die Landwirtschaft. Wir
müssen uns darauf einstellen, dass im Zuge des Klimawandels
Extremereignisse zunehmen werden. Wir müssen gemeinsam daran
arbeiten, menschengemachte Klimaveränderungen aufzuhalten
und Anpassungsstrategien fortzuentwickeln. Dabei
unterstützen wir die landwirtschaftlichen Betriebe nach
Kräften", sagte Ministerin Heinen-Esser.
Ungewöhnlich
hohe Temperaturen im Frühjahr haben den Erntebeginn in
diesem Jahr mehrere Wochen nach vorne verschoben. Laut
Deutschem Wetterdienst (DWD) folgte dem wärmsten April seit
Beginn regelmäßiger Aufzeichnungen 1881 ein ebenso warmer
Mai. Hohe Temperaturen und eine starke Einstrahlung ließen
die Verdunstungsraten ansteigen, vor allem im Norden und
Osten Deutschlands herrschte große Trockenheit. Weitere
Informationen: Ministerin Heinen-Esser bei einem Treffen mit
Vertretern der Landwirtschaft zum Thema Ernteeinbußen am
11.07.2018 im Landtag.
|
Rücktritt von Ministerin Christina Schulze Föcking |
Düsseldorf/Duisburg 15. Mai 2018 -
Nach vielen Jahren des
ehrenamtlichen Engagements für den
ländlichen Raum bin ich vor einigen
Jahren gerne der Einladung gefolgt,
mich auch politisch zu engagieren.
Seit 2010 bin ich
direktgewählte Abgeordnete meines
Heimatwahlkreises Steinfurt.
Es war mir eine
große Ehre, als Ministerin für
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz meine Heimat
Nordrhein-Westfalen mitgestalten zu
können.
Ich stehe auch
heute zu allen inhaltlichen
Entscheidungen, die ich in diesem
Amt getroffen habe.
In den
vergangenen Monaten und Wochen habe
ich jedoch in anonymen Briefen und
ganz offen im Internet Drohungen
gegen meine Person, meine Gesundheit
und mein Leben erfahren, die ich nie
für möglich gehalten hätte und die
das Maß des menschlich Zumutbaren
weit überschritten haben.
Die Aggressivität
der Angriffe hat mich in eine
ständige Anspannung versetzt - und
nicht nur mich: Der Preis meines
politischen Amtes für meine Familie
ist zu hoch.
Deshalb trete ich
von meinem Amt als Ministerin
zurück. Ich danke all jenen, die mir
persönlich Rückendeckung gegeben
haben und den Blick für den Menschen
im Amt nicht verloren haben.
Der
Koalitionsvertrag mit seinen
vielfältigen Ansätzen zur Stärkung
unserer ländlichen Räume bleibt das
Programm der NRW-Koalition. Als
Abgeordnete werde ich an der
Umsetzung weiter mitwirken - und
mich für die Menschen, die mir in
meinem westfälischen Wahlkreis ihr
Vertrauen geschenkt haben, weiterhin
in Düsseldorf einsetzen.
|
|
|
|
|
Kabinett verabschiedet Eckpunkte für eine Novelle
des Jagdrechts |
Entwurf zur Überarbeitung des
Landesjagdgesetzes geht in die
Verbändeanhörung
Düsseldorf/Duisburg, 08. Mai 2018 -
Noch vor der Sommerpause sollen eine
Novelle des Landesjagdrechts und
eine neue Kormoranverordnung im
nordrhein-westfälischen Landtag
beraten werden. Das Kabinett hat in
seiner heutigen Sitzung die
Eckpunkte für die Überarbeitung des
Landesjagdgesetzes verabschiedet und
damit den Weg für die
Verbändeanhörung und das
parlamentarische Verfahren
freigemacht. Mit der Novellierung
soll das Jagdrecht in
Nordrhein-Westfalen wieder stärker
an bundesrechtliche Vorgaben
angepasst werden.
Über 90.000
Jägerinnen und Jäger kümmern sich in
Nordrhein-Westfalen um das Wild und
seine Lebensräume. "Mit Hege- und
Pflegemaßnahmen sichern Jägerinnen
und Jäger die Artenvielfalt und
sorgen für funktionierende
Ökosysteme. Sie vermitteln Know How
über die Natur an folgende
Generationen, zum Beispiel mit
rollenden Waldschulen oder Projekten
zum Nistkastenbau. Darüber hinaus
ist die Jagd auch ein Teil unserer
Tradition und Kultur", sagt
Umweltministerin Christina Schulze
Föcking.
Eckpunkte der
Jagdrechts-Novelle sind zum Beispiel
die Wiederausrichtung der Liste
jagdbarer Arten an die des
Bundesjagdgesetzes, die Anpassung
der Jagd- und Schonzeiten unter
Beachtung der Wildbiologie und der
Jagdpraxis oder die Erleichterung
bei der Prädatorenbejagung sowie
eine Erhöhung der Kirrmenge auf die
altbewährte Regelung von einem
Liter.
Letztgenannte
Maßnahme ist vor dem Hintergrund
eines deutlich erhöhten
Schwarzwildbestandes und dem
Erfordernis einer stärkeren Bejagung
auch als Prävention zur Verhinderung
eines Ausbruchs der Afrikanischen
Schweinepest zu sehen. Zudem soll
der hohe Stellenwert der
Jagdausbildung weiter gestärkt und
der Fragenkatalog der Jagdprüfung
ausgeweitet werden. Dadurch können
zusätzliche Fragen etwa zur
Wildbrethygiene stärker aufgegriffen
werden.
Eine neue
Kormoranverordnung soll in
eingeschränkten Fällen eine
Regulation des Bestandes
ermöglichen, um örtlich den Bestand
von Fischarten wie Lachs, Äsche oder
Aal zu sichern. Dies gewährleistet
den Natur- und Artenschutz oberhalb
und unterhalb der Wasseroberfläche.
Der Kormoranbestand ist europaweit
und auch in Nordrhein-Westfalen
derzeit ungefährdet.
|
|
|
|
|
VBE-Studie „Gewalt gegen
Lehrkräfte aus Sicht der Schulleitungen“
|
Ministerin Gebauer: Gewalt gegen
Lehrkräfte ist kein Berufsrisiko! Kein Platz für Gewalt an
unseren Schulen
Düsseldorf/Duisburg, 02. Mai 2018 - Zur
VBE-Studie „Gewalt gegen Lehrkräfte aus Sicht der
Schulleitungen“ erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer:
„Gewalt gegen Lehrkräfte ist kein Berufsrisiko! Es ist ganz
klar: Gewalt darf an unseren Schulen keinen Platz haben.
Jeder Vorfall ist einer zu viel. Hier gibt es keine
Toleranz.“ Dabei spiele es keine Rolle, so die Ministerin,
ob es sich um verbale oder körperliche Gewalt handelt und
gegen wen sie ausgeübt wird. „Im Nachgang werden wir die
nun neu vorgelegten Daten des VBE genau analysieren und
prüfen, ob es zusätzlichen Unterstützungsbedarf gibt und ob
weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Ministerin
Gebauer betonte, dass die Schule ein Spiegelbild der
Gesellschaft sei. „Wir brauchen eine gesellschaftliche
Wertedebatte. Und diese Debatte muss in ganz Deutschland
geführt werden. Denn Schulen sind Teil unserer Gesellschaft
und wir brauchen die Unterstützung der Eltern, die
ihrerseits klar machen müssen, dass es für Gewalt keine
Toleranz gibt. Politik kann eine solche Debatte anstoßen,
aber es braucht immer wieder die Erneuerung des
gesellschaftlichen Konsenses, dass Gewalt in Deutschland
nicht akzeptiert wird.“
Ministerin Gebauer betonte, dass der
Staat als Dienstherr sowohl präventiv als auch bei Eintreten
eines solchen Vorfalls umfassend seine Lehrerinnen und
Lehrer unterstützt: „Nordrhein-Westfalen will seiner
Fürsorgepflicht umfassend nachkommen und bietet vielfältige
Unterstützung an. Ich möchte jede und jeden ermutigen,
Straftaten auch gegenüber den entsprechenden Stellen
unverzüglich anzuzeigen. Hier darf es keine falsche
Rücksichtnahme geben.“
Hierzu gibt es klare
rechtliche Regelungen. Der Runderlass „Zusammenarbeit bei
der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ gibt
vor, dass bei Verdacht auf Begehung eines Verbrechens die
Schulleitung die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen
muss. Dieses gilt zum Beispiel bei gefährlichen
Körperverletzungen, erheblichen Fällen von Bedrohung oder
Nötigung. Zudem hat die Schulleitung hierüber die
Schulaufsichtsbehörde zu unterrichten. Sollte es zu einer
juristischen Aufarbeitung im Nachgang kommen, unterstützt
das Land seine Lehrerinnen und Lehrer.
Aber auch im Vorfeld gibt es eine
Vielzahl an Maßnahmen und Programmen. Gebauer: „Es gibt in
Nordrhein-Westfalen ein breit ausgebautes Präventions- und
Unterstützungssystem, auf das die Schulen bei Bedarf
zugreifen können. Die Landesregierung hat im aktuellen
Haushalt die Schulsozialarbeit gesichert und den drohenden
Wegfall von Stellen für Schulpsychologen verhindert. Hier
hatte die Vorgängerregierung unzureichende Vorsorge
getroffen.“
Wichtige erste Hinweise gibt zum Umgang
mit Gewalt an Schulen gibt der vorliegende Notfallordner
für Schulen in Nordrhein-Westfalen – Hinsehen und
Handeln. Er beinhaltet auch konkrete Handlungsempfehlungen
bei Gewalt gegen Schulpersonal.
Die Landesstelle Schulpsychologie und
Schulpsychologisches Krisenmanagement bei der
Bezirksregierung Arnsberg hat den Auftrag, die Schulen
gemeinsam mit den Bezirksregierungen und den Schulämtern
landesweit zu unterstützen. Kernaufgabe ist die landesweite
Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und
Supervisionsveranstaltungen. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt im
Bereich der Prävention und Intervention bei
Gewalterscheinungen jeder Art. Dies bedeutet, dass sich
diese Maßnahmen auch gezielt zur Unterstützung von
Lehrkräften eignet, die Opfer von Gewalt geworden sind. Hier
wurde die Personalausstattung von drei auf sechs Stellen
verdoppelt.
Die Landespräventionsstelle gegen
Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen,
die das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit der
Landeshauptstadt Düsseldorf und der Bezirksregierung
Düsseldorf eingerichtet hat, ist für Schulen eine zentrale
Anlaufstelle und unterstützt diese systematisch in ihrem
Engagement gegen Gewalt. Sie bietet auch betroffenen Lehr-
und Fachkräften Unterstützung und Informationsmaterial an
(www.duesseldorf.de/lps.html). Das Land unterstützt die
Landespräventionsstelle mit Lehrerstellen.
Ein zentraler Baustein der
Präventionsarbeit ist die Schulpsychologie. Die
Landesregierung wertschätzt und stärkt die wichtige Arbeit
der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in
Nordrhein-Westfalen. Aktuell gibt es 337 Stellen für
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, davon 181 im
Landesdienst. Das Schulministerium plant, die
psychologischen Beratungs- und Unterstützungsangebote in der
Schule weiter auszubauen.
Ein weiterer wichtiger Baustein der
Präventionsarbeit ist die Schulsozialarbeit.
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind
Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler bei Problemen
aller Art, die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben.
Derzeit sind 962 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter im Landesdienst vorhanden, darüber
hinaus gibt es Stellen bei den Kommunen, die teilweise aus
Landesmitteln finanziert werden.
Schließlich unterstützt das Land die
vielen Beratungslehrkräfte in den Schulen, die mit
hohem Engagement unter anderem eine herausgehobene Tätigkeit
in den schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und
Krisenintervention ausüben.
Damit sich Betroffene besser gegen
Übergriffe wappnen und mit den Folgen erlebter Gewalt
umgehen können, hat die Bezirksregierung Münster eine
Handreichung erarbeitet, die Hilfs- und Präventionsangebote
aufzeigt. Die Broschüre „Gewalt gegen Lehrkräfte“ bietet
Handlungshilfen für den akuten Fall, nimmt eine rechtliche
Einordnung vor, beschreibt Maßnahmen der Intervention und
Möglichkeiten zur Prävention. Die Handreichung kann
kostenfrei auf der Website der Bezirksregierung Münster
heruntergeladen werden:
url.nrw/Broschuere-Gewalt-gegen-Lehrkraefte
|
Vorbereitungsdienst in Teilzeit macht die
Lehrerausbildung familienfreundlicher |
Düsseldorf/Duisburg, 25. April 2018 -
Angehende Lehrerinnen und Lehrer sollen nach dem Wunsch des
Schulministeriums ihren Vorbereitungsdienst
(„Referendariat“) bald auch in Teilzeit absolvieren können.
Einen entsprechenden Entwurf des Schulministeriums zur
Änderung der Lehrerausbildung hat das Kabinett beschlossen.
Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das Land
übernimmt als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion bei der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der
Teilzeitvariante für angehende Lehrerinnen und Lehrer gehen
wir hier den nächsten Schritt und machen den Lehrerberuf
attraktiver. Mit dieser Entscheidung geben wir unseren
Nachwuchslehrkräften die Möglichkeit, bereits während der
Ausbildung ihren familiären Aufgaben besser nachkommen zu
können. Das ist ein wichtiges Signal an junge Familien, die
arbeiten und Kinder haben wollen.“
Der Entwurf zur „Änderung der Ordnung des
Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP)“, der nun
in die Verbändebeteiligung gegeben wird, sieht vor, dass die
im Vorbereitungsdienst zu erbringende schulische
Unterrichtsverpflichtung aus familiären Gründen auf 24
Monate gestreckt werden kann. Das entspricht einer
Reduzierung der Arbeitszeit auf 75 Prozent. Angeboten werden
soll diese Möglichkeit erstmalig ab dem Einstellungstermin
zum 1. November 2018. Das reguläre Einstellungsverfahren
hierfür läuft in der Zeit vom 2. Mai bis zum 1. Juni 2018.
Ein Wechsel in Teilzeit ist aber grundsätzlich auch zu einem
späteren Zeitpunkt für diejenigen möglich, die sich bereits
in einem Vorbereitungsdienst befinden.
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie
und Beruf hat Schulministerin Gebauer außerdem bereits einen
Schulversuch angekündigt, bei dem jeweils zwei Lehrerinnen
oder Lehrer in Teilzeit eine Schulleitung übernehmen.
|
Tag gegen Lärm: Umweltministerium rückt den Lärm an
Schulen in den Fokus |
Broschüre
"Besser leben mit weniger Lärm" des
Umweltministeriums wurde
aktualisiert und ist ab sofort
erhältlich
Das
Umweltministerium nimmt den
internationalen Tag gegen Lärm (25.
April) zum Anlass, den Lärm an
Schulen in den Fokus zu rücken.
Dieser entsteht nicht nur im
Klassen- oder Pausenraum, sondern
wird oft auch durch den Verkehr
angrenzender Straßen verursacht.
"Kinder und Jugendliche sind
besonders lärmempfindlich", sagt
Umweltministerin Christina Schulze
Föcking. "Lärm führt bei ihnen wie
auch bei Lehrkräften zu
Konzentrationsproblemen und zu
Beeinträchtigungen des Wohlbefindens
und der Gesundheit. Daher setzen wir
uns auch im Rahmen unseres
Aktionsbündnisses "NRW wird leiser"
für eine leisere und gesunde
Schulumgebung ein, in der sich
Kinder und Lehrerinnen und Lehrer
gerne aufhalten und arbeiten."
Am Tag gegen
Lärm, der in Deutschland in diesem
Jahr zum 21. Mal stattfindet, soll
mit zahlreichen Aktionen ein
Bewusstsein für Lärmprobleme und
ihre Folgen geschaffen werden. Unter
anderem sind alle Menschen
aufgerufen, morgen um 14.15 Uhr für
15 Sekunden still zu sein.
Das
nordrhein-westfälische
Umweltministerium beteiligt sich am
Tag gegen Lärm mit verschiedenen
Aktionen:
Gesunde
Raumakustik in Schulen
Unter dem Titel
"Richtige Schulraumakustik für eine
gute und gesunde Schule" lädt das
Umweltministerium am Tag gegen Lärm
zu einer Informationsveranstaltung
im Haus der Universität in
Düsseldorf ein. Dort werden morgen
(25. April) der Einfluss von Lärm
auf die Gesundheit sowie auf das
Wohlbefinden und die kognitive
Leistungsfähigkeit von Schülerinnen
und Schülern dargestellt. Auch wird
auf die technischen Möglichkeiten
zur Verbesserung der Raumakustik in
Klassenräumen eingegangen.
Die Veranstaltung
im Haus der Universität (Düsseldorf,
Schadowplatz 14) beginnt um 10.00
Uhr und richtet sich an
Vertreterinnen und Vertreter der
Bezirksregierungen, der Schulträger
sowie an Kommunalpolitikerinnen und
Kommunalpolitiker.
Aktionen für Schülerinnen und
Schüler
Schüler können an
diesem Tag im Rahmen der
Wanderausstellung "NRW wird leiser"
spielerisch zum Thema Lärm
experimentieren und lernen. Die
Ausstellung ist vom 24. April bis
4.Mai im Haus der Universität zu
sehen. Sie kann an diesen Tagen von
allen Interessierten besucht werden,
eine Anmeldung ist nicht
erforderlich. Die
Wanderausstellung informiert über
praktische Möglichkeiten jedes
Einzelnen, Lärm zu vermindern oder
zu vermeiden und damit sich selbst,
seine Familie und Nachbarn vor Lärm
zu schonen. Sie wird von der Natur-
und Umweltschutzakademie (NUA) NRW
betreut und kann dort ausgeliehen
werden. Der Umweltbus LUMBRICUS ist
zudem im Umfeld des Tagungsortes
unterwegs und führt Workshops mit
Schülerinnen und Schülern von
Düsseldorfer Schulen durch.
Unterrichtsmaterialien zum Thema
Lärm
Abseits des
Aktionstags können sich Schülerinnen
und Schüler dem Thema interaktiv
nähern. Bereits im vergangenen Jahr
veröffentlichte die NUA eine
Sammlung von Unterrichtsmaterialen
zu Schall, Lärm und Lärmvermeidung.
Neben einigen Seiten zu allgemeinen,
theoretischen Fakten besteht sie aus
42 Programmideen rund um das Thema
Lärm. Die Sammlung an Übungen,
Experimenten und Projekten hat die
Primarstufe sowie die Sekundarstufe
I zur Zielgruppe.
Aktualisierte
Broschüre "Besser leben mit weniger
Lärm"
Das
Umweltministerium hat anlässlich des
Tags gegen Lärm seine Broschüre
"Besser leben mit weniger Lärm"
überarbeitet und neu herausgegeben.
Diese Broschüre informiert in
verständlicher Form über
Gesundheitsgefahren und Belastungen,
die durch Lärm verursacht werden.
Die aktualisierte Broschüre des
Umweltministeriums will Angebote zur
Lärmminderung und
Fördermöglichkeiten aufzeigen.
Bürgerinnen und Bürger erhalten
viele praktische Tipps für den
täglichen Umgang mit Lärm sowie
Informationen zu den Regelungen, die
der Gesetzgeber zum Schutz der
Einwohner Nordrhein-Westfalens
getroffen hat.
Weitere Informationen:
|
|
|
|
|
Ministerpräsident Laschet ruft vor dem
Initiativkreis den Start der Ruhrkonferenz aus |
Frühjahrs-Vollversammlung als Auftakt
für einen langfristig angelegten Prozess
Initiativkreis-Moderator Tönjes: Als starkes Bündnis der
Wirtschaft wollen wir zum Gelingen beitragen
Projektbüro auf dem Welterbe Zollverein
Essen/Duisburg, 14. April 2018 - Der nordrhein-westfälische
Ministerpräsident Armin Laschet hat bei der
Frühjahrs-Vollversammlung des Initiativkreises Ruhr am
heutigen Samstag, 14. April, den Start der Ruhrkonferenz
ausgerufen. In Dortmund diskutierte er mit den Persönlichen
Mitgliedern des Wirtschaftsbündnisses sein Konzept. Die
Initiativkreis-Moderatoren Bernd Tönjes und Dr. Thomas A.
Lange begrüßten die Pläne der Landesregierung, unter dem
Dach der Ruhrkonferenz Projekte mit Partnern aus Wirtschaft,
Kommunen, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft
zusammenzuführen und in einem auf mehrere Jahre angelegten
Prozess die Weiterentwicklung der Region nach dem Auslaufen
der Steinkohlenförderung 2018 voranzutreiben.
„Wir
wollen uns an den Besten orientieren“ „Wir wollen den Wandel
aus dem Revier heraus gestalten, uns im Bewusstsein für die
neuen Chancen an den Besten orientieren – und an den Fragen
arbeiten, die entscheidend sind für den Wohlstand von
morgen. Das Ruhrgebiet ist dafür der richtige Ort“, sagte
Laschet. „Die Ruhrkonferenz startet jetzt. Sie ist ein
Projekt der gesamten Landesregierung. Je ein Minister bildet
ein Tandem mit einem Vertreter des Ruhrgebiets, das zusammen
ein Themenfeld erarbeitet. Das Projektbüro zur Ruhrkonferenz
wird im Herzen des Ruhrgebiets auf Zeche Zollverein
eingerichtet. Die Dialogphase findet ihren Höhepunkt mit dem
NRW-Tag in Essen, den wir als Forum nutzen werden, um mit
Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen über die besten Ideen
aus dem Ruhrgebiet und für das Ruhrgebiet zu sprechen.
Anschließend berät das Landeskabinett im Rahmen einer
Klausurtagung im Ruhrgebiet das weitere Vorgehen und
entscheidet über die Leitprojekte der Ruhrkonferenz. Diese
wollen wir gemeinsam mit der Bundesregierung und der
Europäischen Kommission in Berlin und Brüssel beraten.“
„Eine Chancen-Konferenz, die das Ruhrgebiet mit seinen
historischen Verdiensten als eine moderne und
leistungsfähige Industrieregion mit großem Potenzial im
Herzen Europas herausstellt, kann nachhaltige Impulse
setzen“, sagte InitiativkreisModerator Tönjes, der
gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der RAG
Aktiengesellschaft ist. „Als starkes Bündnis der Wirtschaft
wollen wir aktiv zu einem Gelingen der Ruhrkonferenz
beitragen.“ Wesentliche Themen seien die Ertüchtigung der
Verkehrs- und Dateninfrastruktur, die Revitalisierung von
Industrieflächen, die Modernisierung von Stadtquartieren und
nicht zuletzt die Bildung.
Leitprojekte für
Stadtumbau, Bildung und Gründer Zu der Ankündigung, jedem
Ministerressort Partner zum Beispiel aus Wirtschaft oder
Kommunen an die Seite zu stellen, sagte Tönjes: „Der
Initiativkreis Ruhr verfügt in seinem Netzwerk über
vielfältige Expertisen. Er hat zudem bereits Leitprojekte
wie das Klima- und Stadtumbauprojekt InnovationCity Ruhr,
die Bildungsinitiative TalentMetropole Ruhr oder
Startup-Aktivitäten zur Förderung neuer Unternehmen und
Arbeitsplätze wie die Gründerallianz Ruhr angestoßen.“ Das
Welterbe Zollverein in Essen sei ein guter Standort für das
geplante Projektbüro der Ruhrkonferenz.
„Im
globalisierten Wettbewerb der Regionen dient ein starkes und
vitales Ruhrgebiet Nordrhein-Westfalen, Deutschland und
Europa“, sagte Co-Moderator Lange, der auch Vorsitzender des
Vorstandes der NATIONAL-BANK AG ist. „Deshalb ist es
wichtig, die Kraft der Region im Zuge eines
dialogorientierten und partnerschaftlichen Prozesses ins
Schaufenster zu stellen. Eine solche, von Selbstbewusstsein
getragene Leistungsschau kann ein weit über die Grenzen des
Ruhrgebiets hinaus sichtbares Zeichen setzen und neuen Schub
geben.“
Bei seinem Besuch wurde Laschet von Dr.
Stephan HolthoffPförtner, Minister für
Bundesangelegenheiten, Europa sowie Internationales des
Landes NRW, begleitet. Der Minister ist mit der
Koordinierung der Ruhrkonferenz betraut.
Sprachen bei der Frühjahrs-Vollversammlung über die
Ruhrkonferenz (v. l.): Initiativkreis-Moderator Bernd
Tönjes, NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Co-Moderator
Dr. Thomas A. Lange. Foto: Initiativkreis Ruhr
Initiativkreis Ruhr Der
Initiativkreis Ruhr ist ein Zusammenschluss von mehr als 70
führenden Wirtschaftsunternehmen und Institutionen. Sie
beschäftigen zusammen etwa 2,25 Millionen Menschen weltweit
und generieren einen globalen Umsatz von rund 630 Milliarden
Euro. Ziel des Initiativkreises Ruhr ist es, die Entwicklung
des Ruhrgebiets voranzutreiben und seine Zukunfts- und
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Weitere Informationen unter
www.i-r.de.
|
NRW-Auftakt der Bund-Länder-Initiative „Leistung
macht Schule“ |
63 Schulen in Nordrhein-Westfalen
sind Teil der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“
zur Förderung leistungsstarker und potenziell
leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler.
Teilnehmende Duisburger Schule: Städt.
Landfermann-Gymnasium
Düsseldorf/Duisburg, 12. April 2018 - Zum
NRW-Auftakt der Initiative in Essen betonte Schulministerin
Yvonne Gebauer: „Ich möchte den Ausbau der
Begabungsförderung zu einem meiner Schwerpunkte machen. Der
Landesregierung ist es ein großes Anliegen, leistungsstarke
Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern. Es ist ein
wichtiges Signal, dass sich Bund und Länder gemeinsam auf
den Weg machen, um Schulen in diesem Bereich zu stärken.
Wenn leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gezielt
gefördert und verborgene Talente entdeckt werden, ist das
auch ein Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit für alle.
Individuelle Förderung umfasst das gesamte Spektrum und
bedeutet, leistungsstarke und leistungsschwächere
Schülerinnen und Schüler gleichermaßen ihren Voraussetzungen
entsprechend zu fördern. Talente dürfen nicht brach liegen,
sondern bedürfen unserer Aufmerksamkeit und Unterstützung.“
Die Initiative wird gemeinsam von der
Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für
Bildung und Forschung getragen und ist auf zehn Jahre
angelegt. Ziel ist, die schulischen
Entwicklungsmöglichkeiten talentierter Kinder und
Jugendlicher unabhängig von Herkunft, Geschlecht und
sozialem Status im Regelunterricht zu fördern. Die
teilnehmenden Schulen richten sich noch stärker darauf aus,
besonders begabte und leistungsfähige Schülerinnen und
Schüler besser zu erkennen und gezielt zu fördern. Bund und
Länder stellen zu gleichen Teilen insgesamt 125 Millionen
Euro für die Initiative bereit.
Die an der Initiative beteiligten Schulen
aller Schulformen werden von einem Forschungsverbund aus 28
Wissenschaftlern aus 15 Universitäten wissenschaftlich
begleitet.
In Nordrhein-Westfalen sind 29
Grundschulen und 34 weiterführende Schulen beteiligt.
|
Der 22. März ist Weltwassertag: Wasser ist Leben |
Düsseldorf/Duisburg, 22. März 2018 -
Umweltministerin Christina Schulze Föcking hat anlässlich
des internationalen Weltwassertages dazu aufgerufen, Bäche
und Flüsse nachhaltig zu nutzen und wo möglich zu
renaturieren. „Wasser ist Leben. Die Gewässer in
Nordrhein-Westfalen liefern sauberes Trinkwasser, sind ein
zentraler Wirtschaftsfaktor, verbinden Städte und Menschen
und bieten Erholung und Naturerleben. Wir wollen, dass die
Gewässer unseres Landes lebendige Gewässer sind“, sagt
Schulze Föcking anlässlich des heutigen Weltwassertages und
verweist auf die Broschüre „Lebendige Gewässer in
Nordrhein-Westfalen“. Die Broschüre informiert über die
Gewässer und die nachhaltige Wasserpolitik in
Nordrhein-Westfalen.
Mehr als 50.000 Kilometer Bäche und
Flüsse durchziehen das Land. 2.500 große und kleine Seen
prägen das Landschaftsbild. Gleichzeitig sind diese Gewässer
Heimat unzähliger Tier- und Pflanzenarten. Auf einen
Quadratmeter Gewässersohle kommen rund 20.000 Lebewesen.
Auch die mit den Gewässern eng verflochtenen Flussauen haben
eine große Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität und
für den Hochwasserschutz.
Die Landesregierung investiert jährlich
80 Millionen Euro, um Gewässer wieder naturnah zu gestalten
und natürliche Überschwemmungsflächen herzustellen. So wird
zum Beispiel die Lippe, der längste Fluss Nordrhein-
Westfalens, wieder natürlicher gestaltet. Die engen Ufer der
Lippe werden so weit wie möglich entfesselt, der Fluss wird
wieder mit seiner Aue verbunden und an den Wehren werden
Fischtreppen gebaut.
Sanierung aller
Hochwasserschutzanlagen bis 2025
Ziel der Maßnahmen ist es unter anderem,
dass die Gewässer wieder natürlich fließen und auch über die
Ufer treten können. Das ist der wirksamste Schutz vor
Hochwasser und dessen Folgen. Aufgrund der dichten
Besiedelung und der hohen Industrialisierung des Landes hat
der Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen eine große
Bedeutung. Am Rhein beispielsweise wurden in
Nordrhein-Westfalen nach den Hochwasserereignissen Mitte der
1990er-Jahre bis heute insgesamt 225 Kilometer
Hochwasserschutzanlagen saniert beziehungsweise befinden
sich im Bau.
Ziel der Landesregierung ist es, bis Ende
2025 alle Hochwasserschutzanlagen am Rhein zwischen Monheim
und Emmerich auf den heute gültigen technischen Stand zu
bringen. Dazu hat das Umweltministerium zusammen mit der
Bezirksregierung Düsseldorf, den Deichverbänden und den
Kommunen einen „Fahrplan Deichsanierung“ vereinbart. Hinzu
kommen Deichrückverlegungen und das Ausweisen von
Überschwemmungsgebieten sowie die planerische Unterstützung
bei der Erstellung von Hochwasseraktionsplänen für
hochwassergefährliche Flüsse.
Weltwassertag
Der Weltwassertag wird seit 1993 jährlich
am 22. März begangen. Er steht in jedem Jahr unter einem
anderen Thema. In 2018 lautet das Thema „Natur für Wasser“.
Der Weltwassertag ist ein Ergebnis der UN-Weltkonferenz über
Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, er wurde von
der UN-Generalversammlung am 22. Dezember 1992 in einer
Resolution ausgerufen.
Wasserrahmenrichtlinie
Die Entwicklung der Gewässer hin zu einem
guten ökologischen und chemischen Zustand ist auch Vorgabe
der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Die
notwendigen Maßnahmen sind im Bewirtschaftungsplan und
Maßnahmenprogramm 2016-2021 dargelegt.
Broschüre
Die Broschüre „Lebendige Gewässer in
Nordrhein-Westfalen“ informiert über unsere Gewässer und die
nachhaltige Wasserpolitik in Nordrhein- Westfalen.
|
Tag des Kriminalitätsopfer |
Düsseldorf/Duisburg, 22. März 2018 -
Minister der Justiz Peter Biesenbach weist anlässlich des
heutigen Tags des Kriminalitätsopfers darauf hin, dass Opfer
von schweren Straftaten oftmals traumatisiert sind und sich
vor der Gerichtsverhandlung fürchten, weil sie nicht genau
wissen, was auf sie zukommt und sie dem Täter auch nicht
gegenüber treten wollen.
Minister Biesenbach: „Wir lassen die
Opfer nicht mit ihren Ängsten allein! Denn diese
Landesregierung hat kurze Zeit nach Regierungsantritt mit
der Einrichtung der Opferschutzbeauftragten eine zentrale
Anlaufstelle für Opfer von Straftaten geschaffen. Die ersten
Erfahrungen mit dieser neuen Einrichtung sind sehr positiv!
Die Opfer haben jetzt erstmals das Gefühl, dass sie eine
Stimme haben, die für sie spricht!
Darüber hinaus haben Opfer von schweren
Straftaten jetzt auch die Möglichkeit, sich von einem
psychosozialen Prozessbegleiter unterstützen und begleiten
zu lassen. Dieser Prozessbegleiter soll die aufkommenden
Fragen beantworten, Ängste abfedern und echte Unterstützung
leisten. Ziel ist, während des gesamten Ermittlungs- und
Strafverfahrens Stress und Ängste zu reduzieren. Denn die
speziell ausgebildeten Fachleute vermitteln den Opfern
Sicherheit und Orientierung nicht nur vor und während ihrer
Vernehmungen. Sie erklären den Opfern auch den Ablauf des
Strafverfahrens und sorgen so für das notwendige
Verständnis, zum Beispiel auch für belastende Fragen.
Die Begleiterinnen und Begleiter bieten
den Verletzten qualifizierte Betreuung, Information und
Unterstützung. Sie erleichtern den Verletzten das
Verständnis für die Abläufe im Strafverfahren und bieten
Menschen, die sich mit polizeilichen Ermittlungen und
Justizbehörden nicht auskennen, eine bessere Orientierung.
Dazu haben die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und
-begleiter insbesondere das Recht, die Verletzten zu
Vernehmungen und in die Hauptverhandlung zu begleiten.
Die psychosoziale Prozessbegleitung tritt
dabei nicht an die Stelle der bisherigen und langjährig
bewährten Möglichkeiten der Begleitung und Beratung von
Verletzten im Strafverfahren. Das Recht auf Unterstützung
durch einen Rechtsanwalt oder eine persönliche
Vertrauensperson besteht natürlich weiterhin.“
|
Luftqualität hat sich im vergangenen Jahr 2017
weiter verbessert |
Abnehmender Trend bei
Stickstoffdioxid-Belastung setzt
sich fort
Düsseldorf/Duisburg, 20. März 2018 -
Die Schadstoffbelastung der Luft in
Nordrhein-Westfalen hat sich weiter
verringert. Das zeigen die
Ergebnisse der 2017er
Luftqualitätsmessungen des
Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV). Auch in
den verkehrsreichen Innenstädten war
ein Rückgang der Schadstoffbelastung
zu verzeichnen. In Dinslaken,
Eschweiler, Halle, Langenfeld,
Münster und Remscheid wurde erstmals
der EU-Grenzwert für
Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm
pro Kubikmeter (µg/m³) im
Jahresmittel eingehalten.
Insgesamt wurden
noch in 27 Kommunen die geltenden
Stickstoffdioxid-Grenzwerte
überschritten. Darunter waren zehn
Kommunen, in denen der Grenzwert um
maximal zehn Prozent überschritten
wurde. Im Vorjahr waren 32 Kommunen
von
Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen
betroffen. Umweltministerin
Christina Schulze Föcking: "Ich
erwarte, dass sich dieser Trend
fortsetzt und Fahrt aufnimmt. Die
Kommunen unternehmen große
Anstrengungen, um die
Stickoxidemissionen zu reduzieren.
Dabei können sie sich der
Unterstützung des Landes etwa durch
Förderprogramme zur Umsetzung von
Minderungsmaßnahmen sicher sein."
Hinzu kommen
Unterstützungsleistungen des Bundes.
Der Präsident des
LANUV, Dr. Thomas Delschen
erläutert: "An den vom Verkehr
geprägten Messstellen in NRW ging
die NO2-Belastung im Jahr
2017 im Schnitt um rund zwei
Mikrogramm pro Kubikmeter zurück. An
einzelnen Stationen hat sich dieser
Trend deutlich verstärkt.
Beispielhaft sind hier die
Alfredstraße und die Gladbecker
Straße in Essen mit einem Rückgang
von fünf beziehungsweise vier
Mikrogramm pro Kubikmeter und die
Bahnhofstrasse in Paderborn mit
einem Rückgang von sechs Mikrogramm
pro Kubikmeter gegenüber dem Vorjahr
zu nennen."
Nachdem das
Umweltministerium und das LANUV am
1. Februar 2018 die vorläufigen
Stickstoffdioxid-Jahreswerte der
kontinuierlich messenden Stationen
veröffentlicht hatten, liegen jetzt
auch die
Stickstoffdioxid-Jahreswerte der
diskontinuierlichen Messstellen
(sogenannte Passivsammler) vor. Die
Daten aller Messstellen wurden vom
LANUV validiert. Damit stehen die
endgültigen Jahreswerte für das Jahr
2017 fest. Die höchsten NO2-Jahreswerte
wurden im Jahr 2017 in
Nordrhein-Westfalen wie auch in den
Vorjahren in Köln (Clevischer Ring:
62 µg/m³), Düren (Euskirchener
Straße: 58 µg/m³) und Düsseldorf
(Corneliusstraße und
Merowingerstraße: 56 µg/m³)
gemessen.
"Wir müssen alle
Maßnahmen bündeln, damit wir das
Ziel erreichen, den Ausstoß von
Stickoxiden so schnell und so weit
wie möglich zu reduzieren, um einen
Beitrag zum Gesundheitsschutz der
Menschen vor allem in den
Ballungsräumen zu leisten", sagte
Schulze Föcking. "Dafür wurde
bereits eine Vielzahl an Maßnahmen
auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel
bleibt es, Fahrverbote zu vermeiden.
Dazu müssen alle Maßnahmen und
Potenziale ausgeschöpft werden, die
einen geringeren Eingriff in die
Rechte der Bürgerinnen und Bürger
bedeuten als Fahrverbote."
Die
Feinstaubbelastung lag im Jahr 2017
wie auch schon in den Vorjahren
flächendeckend in
Nordrhein-Westfalen unterhalb der
Grenzwerte. Schon seit dem Jahr 2014
kam es in Nordrhein-Westfalen nicht
mehr zu
Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen.
Auch bei Benzol
und Schwefeldioxid wurden im Jahr
2017 in Nordrhein-Westfalen die
Grenzwerte wie seit vielen Jahren
deutlich unterschritten. Bei Ozon
wurde der Informationsschwellenwert
an 6 Tagen überschritten,
Überschreitungen des Alarmwertes
(240 µg/m³ Stundenmittel) wurden
nicht beobachtet.
Hintergrund: Emissionen
Die Menge an
Luftschadstoffen, die an einer
Quelle (Schornstein, Auspuff etc.)
in die Umwelt abgegeben wird, wird
als Emission bezeichnet. Die Angaben
erfolgen in Kilogramm oder Tonnen
pro Jahr.
Verschiedene
europäische Richtlinien haben durch
die Festlegung von Grenzwerten eine
Minderung des Schadstoffausstoßes
aus unterschiedlichen Quellen
bewirkt. Die
Stickstoffoxid-Emissionen aus dem
Straßenverkehr sind zurückgegangen,
weil es anteilmäßig immer mehr
moderne Fahrzeuge auf den Straßen
gibt. Allerdings ist der Rückgang in
der Realität deutlich geringer
ausgefallen, als es die Verschärfung
der Emissionsgrenzwerte hätte
erwarten lassen. Neben dem Verkehr
sind auch Industrie und die
Kleinfeuerungsanlagen Quellen für
den Stickstoffoxidausstoß. Rückgänge
im Bereich Industrie/Energie sowie
die Modernisierung von
Kleinfeuerungsanlagen haben mit zum
Absinken der Belastung beigetragen.
Immissionen
Luftschadstoffe
werden durch Luftbewegungen auf
größere Räume verteilt. Durch die
Verteilung werden die Schadstoffe in
der Luft verdünnt. Die Emissionen
verschiedener Quellen vermischen
sich dabei. Die
Schadstoffkonzentration, die sich
durch diese Vorgänge in der Atemluft
einstellt, nennt man Immission.
Wie weit
Schadstoffe in der Luft getragen
werden, hängt z. B. von der Höhe der
Freisetzung und der Bebauung in der
Umgebung ab. Schwankungen der
Immissionsbelastung zwischen
einzelnen Jahren können auch durch
Wetterbedingungen beeinflusst
werden. Im Vergleich zu 2016 gab
es im Jahr 2017 keine ausgeprägten
Inversionswetterlagen im Herbst und
Winter. Bei Inversionswetterlagen
wird der Luftaustausch behindert,
wodurch sich Luftschadstoffe in
Bodennähe anreichern können. Durch
das Fehlen solcher austauscharmer
Wetterlagen in 2017 wurde die
Vermischung der Luft und somit eine
Verdünnung der Schadstoffbelastung
begünstigt.
Weitere
Informationen: Der Bericht
zur Luftqualität 2017 in
Nordrhein-Westfalen sowie die
vorherigen Jahreskenngrößen und
Berichte sind abrufbar unter:
www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/
jahreskenngroessen-und-jahresberichte/
Tabelle: Trend
der NO2-Jahreswerte an den
Standorten mit der höchsten
Belastung (PDF)
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/luftqualitaet_
nrw_2017_verbessert.pdf
Fußball-WM 2018: Public-Viewing ist
auch nach 22.00 Uhr erlaubt
Umweltministerium gibt
grünes Licht für die Übertragung von
Spielen der
Fußball-Weltmeisterschaft auf
Großbildleinwänden im öffentlichen
Raum Die Städte und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen dürfen zur
Fußballweltmeisterschaft vom 14.
Juni bis 15. Juli 2018 in Russland
Public Viewing an öffentlichen
Plätzen auch nach 22.00 Uhr
ermöglichen. Das
Umweltministerium hat dies in einem
entsprechenden Erlass klargestellt.
Die konkreten Entscheidungen über
die Zulässigkeit einzelner
Veranstaltungen treffen die Behörden
vor Ort. Das Umweltministerium
bittet die Kommunen darum, einen
fairen Ausgleich zwischen den
Belangen der ruhebedürftigen
Anwohner und denen der
Fußballanhänger zu schaffen.
"Das gemeinsame Erleben der
Fußballspiele auf den
Public-Viewing-Veranstaltungen war
während der vergangenen
Fußball-Welt- und
Europameisterschaften ein großer
Erfolg. Solche
Gemeinschaftserlebnisse wollen wir
den Fans auch bei den Spielen der
Weltmeisterschaft in Russland
ermöglichen. Zugleich haben aber
auch die Anwohner ein Anrecht auf
Ruhe, besonders bei späteren Spielen
an Werktagen", sagte
Umweltministerin Christina Schulze
Föcking. Der gemeinsame Erlass
mit der Staatskanzlei erläutert die
Möglichkeiten, von den bestehenden
Ausnahmeregelungen im
Landes-Immissionsschutzgesetz
Gebrauch zu machen und für das
Fußballschauen auf
Großbildleinwänden im öffentlichen
Raum entsprechende Ausnahmen von der
Nachtruhe ab 22 Uhr zu erteilen.
Dabei muss das Ruhebedürfnis der
Anwohner berücksichtigt werden.
Laute Fan-Artikel wie
Druckluftfanfaren oder
Trillerpfeifen sollten bei den
Veranstaltungen allerdings
ausgeschlossen werden. Ministerin
Schulze Föcking: "Bei aller
Begeisterung für den Sport müssen
wir daraufhin weisen, dass von
diesen Fan-Artikeln Lärmbelastungen
ausgehen, die gesundheitsgefährdend
für Mitmenschen sein und sogar
Notfalldurchsagen übertönen können.
Deshalb sprechen wir uns sehr
deutlich gegen eine Benutzung
solcher Geräte in Menschenmengen
aus."
|
|
|
|
|
Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckung für
„Saubere Luft“ in Düsseldorf ein |
Grund ist das Ignorieren von
NRW-Ministerpräsident Laschet zum Leipziger Urteil zu
Diesel-Fahrverboten
Düsseldorf, 14. März 2018 -
Der lange Arm der Dieselkonzerne reicht offensichtlich bis
in die Staatskanzlei von Düsseldorf: NRW-Ministerpräsident
Armin Laschet weigert sich, das Urteil des höchsten
deutschen Verwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018
anzuerkennen und rechtskonform umzusetzen – Deutsche
Umwelthilfe wird das nunmehr rechtskräftige Urteil für die
„Saubere Luft“ in Düsseldorf gerichtlich durchsetzen –
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch: „Es ist eine bizarre
Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband
einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen
Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz
zwingen müssen.“
Berlin, 14.3.2018: Nachdem sich
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet weigert, dass Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für „Saubere Luft“ und
die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten vom 27.2.2018
anzuerkennen und die Bezirksregierung aufforderte,
Diesel-Fahrverbote für Düsseldorf nicht in den
Luftreinhalteplan aufzunehmen, wird die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) heute ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es
ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und
Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel
der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von
Recht und Gesetz zwingen müssen. Zeitgleich zur Vorstellung
einer neuen Studie des Umweltbundesamtes zu über 800.000
jährlichen Asthma- und Diabetes-Erkrankungen aufgrund des
Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid zeigt Ministerpräsident
Laschet ein Herz für Dieselstinker.
Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig und bindend.
Diesel-Fahrverbote sind in Düsseldorf aufgrund des nun
rechtskräftigen Urteils von 2016 unausweichlich. Nur so
lässt sich kurzfristig die Einhaltung der Luftqualitätswerte
sicherstellen. Nach dem polnischen Ministerpräsidenten
Morawiecki und dem bayerischen Kollegen Horst Seehofer reiht
sich nun auch Armin Laschet in die Reihe derjenigen
Politiker ein, die im Interesse internationaler Konzerne
rechtskräftige Urteile der höchsten Gerichte ignorieren und
sich über Recht und Gesetz stellen.“
Laschets
Anweisung an die Bezirksregierung, Fahrverbote als Maßnahme
für saubere Luft auszuschließen, ist nach Ansicht der DUH
nicht nur rechtswidrig. Er tritt damit Grundrechte der
Menschen mit Füßen und fordert ungeniert dazu auf, das
Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts zu
ignorieren. „Die Drohung des Ministerpräsidenten,
aufsichtsrechtliche Konsequenzen zu ergreifen, sollte die
Bezirksregierung rechtmäßig handeln, zeigt, wie weit sich
Regierungspolitiker von ihrem Amtseid entfernt haben und
statt dem Schutz der Bürger die Profitinteressen der
Autokonzerne im Auge haben“, so Resch.
Der Antrag auf
Zwangsvollstreckung zielt auf die Umsetzung des Urteils des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016, welches nun
durch das Urteil des BVerwG rechtskräftig ist. Demnach
müssen Diesel-Fahrverbote zur schnellstmöglichen Einhaltung
der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte in den
Luftreinhalteplan aufgenommen werden und die entsprechende
Öffentlichkeitsbeteiligung kurzfristig beginnen.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren
vertritt, sagt: „Normalerweise würde man mit der
Zwangsvollstreckung nicht bereits zwei Wochen nach
Verkündung des Urteils beginnen. Nach der Ankündigung des
Ministerpräsidenten, Fahrverbote als rechtswidrig und
unverhältnismäßig untersagen zu wollen, sehen wir jedoch
keinen Sinn darin, länger zu warten. Schließlich hat der
höchste Repräsentant des Landes ja bereits mitgeteilt, dass
er ein durch das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als
rechtmäßiges und verhältnismäßiges Instrument zur
schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ausschließt,
ohne jedoch andere Maßnahmen benennen zu können, mit denen
der Grenzwert mindestens ebenso schnell eingehalten werden
kann. Einige Politiker verabschieden sich mehr und mehr von
unserem demokratischen Grundkonsens zur Achtung des
Rechtsstaats.“
Das BVerwG hat am 27.2.2018
festgestellt, dass das von der DUH erstrittene Urteil des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016 zu recht
ergangen und nunmehr rechtskräftig ist. Das Leipziger BVerwG
hat zudem ausdrücklich sowohl zonen- und streckenbezogene
Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge für zulässig erklärt.
Ebenso hat es festgestellt, dass nach den tatsächlichen
Feststellungen des verwaltungsgerichtlichen Urteils in
Düsseldorf keine andere Maßnahme vorhanden ist, mit der der
NO2-Grenzwert ebenso schnell eingehalten werden kann wie mit
den zulässigen Fahrverboten. Die Aufstellung und
Verabschiedung des zu ändernden Luftreinhalteplans muss
unverzüglich beginnen.
Die DUH hat die
Verfahrensbevollmächtigten des Landes Nordrhein-Westfalen am
9.3.2018 aufgefordert, zu der Aussage von Ministerpräsident
Laschet gegenüber der Presse vom 9.3.2018 fristgerecht zum
13.3.2018 um 12 Uhr Stellung zu beziehen. Da die erfolgte
Antwort windelweich und ausweichend war, setzte die DUH eine
erneute Frist bis zum 14.3.2018 um 14 Uhr. Eine
fristgerechte Antwort erfolgte nicht.
|
Offener Ganztag: 3,4 Prozent mehr Schüler als im
Schuljahr 2016/17 |
Düsseldorf/Duisburg, 13. März 2018 - Im
aktuellen Schuljahr liegt die Zahl der
nordrhein-westfälischen Schülerinnen und Schüler im offenen
Ganztag bei insgesamt 295.824 und damit um 3,4 Prozent höher
als im Schuljahr 2016/17 (286.234). Dieser Anstieg setzt die
Entwicklung der vergangenen Jahre fort. Zum Vergleich waren
es im Schuljahr 2010/2011 noch 193.749 Kinder, die eine
offene Ganztagsschule besuchten und damit nur sieben Jahre
später über 100.000 Kinder mehr. Schulministerin Yvonne
Gebauer zeigte sich erfreut über die kontinuierlich
gestiegenen Zahlen: „Die offene Ganztagsschule in
Nordrhein-Westfalen spielt eine wichtige Rolle bei der
individuellen Förderung und ist ein unverzichtbarer Beitrag
zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es
ist der Landesregierung ein Anliegen, Familien hierbei noch
mehr zu unterstützen. Im Februar ist daher ein Erlass
für mehr Flexibilität bei der Nutzung der offenen
Ganztagsschule in Kraft getreten: Seit dem zweiten
Schulhalbjahr können Schülerinnen und Schüler auch während
der Zeiten des offenen Ganztags an regelmäßigen
außerschulischen Bildungsangeboten teilnehmen, z.B. in
Sportvereinen oder Musikschulen. Auch familiäre Ereignisse
sind ein Grund, von der Teilnahme am offenen Ganztag zu
verzichten. Die Landesregierung berücksichtigt somit
gleichzeitig die Bedürfnisse der Kinder als auch der Eltern.
Wir haben uns vorgenommen, die offenen Ganztagsschulen
weiter auszubauen und qualitativ zu stärken, indem wir zum
1. August 2018 die Fördermittel erhöhen.“ Der offene Ganztag
gehört heute zum selbstverständlichen Angebot fast aller
Grundschulen und vieler Förderschulen.
Die Zahlen der OGS und andere Ergebnisse
der Amtlichen Schuldaten können auch der heute vom
Ministerium für Schule und Bildung veröffentlichten
statistischen Übersicht „Statistik-Telegramm 2017/18“
entnommen werden. Neben zentralen Eckdaten zum laufenden
Schuljahr werden hier die wichtigsten, regelmäßig
nachgefragten statistischen Daten der Amtlichen Schuldaten
als Zeitreihe veröffentlicht. Das Statistik-Telegramm ist
online verfügbar unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/
Amtliche-Schuldaten/index.html
|
Opferschutzbeauftragte 100 Tage im Amt |
Düsseldorf/Duisburg, 08. März 2018 - Vor
genau 100 Tagen hat das Kabinett Frau Generalstaatsanwältin
a. D. Elisabeth Auchter-Mainz (66) zur unabhängigen
Beauftragten für den Opferschutz in Nordrhein-Westfalen
bestellt.
Minister der Justiz Peter Biesenbach:
"Schon die ersten 100 Tage zeigen, wie notwendig es war, den
Opfern von Kriminalität endlich eine Stimme zu geben! Das
beweist eindrucksvoll das Beispiel eines Mannes, der vor ein
paar Tagen bei der Opferschutzbeauftragten angerufen hat. Er
wurde in er Nacht überfallen und war jetzt mittellos.
Bislang war keine staatliche Stelle dafür zuständig, diesem
Mann Hilfe zu vermitteln. Unsere Opferschutzbeauftragte
wurde sofort tätig und hat sich mit Hilfe des Weissen Rings
e.V. um ihn gekümmert."
Bereits in der kurzen Zeit sind über 150
Einzelanfragen per Hotline, Mail, schriftlich oder
persönlich bei der Opferschutzbeauftragten eingegangen. Die
Anliegen sind sehr vielfältig, teilweise liegen die
Straftaten sehr lange zurück, sind aber für die Opfer noch
sehr belastend; teilweise sind die Menschen gerade erst
Opfer einer Straftat geworden. Es melden sich Opfer jeden
Alters, Frauen und Männer (ca. 1/3), aus ganz NRW.
Auch die zweite Aufgabe der wichtigen
"Netzwerkarbeit" hat die Opferschutzbeauftragte bereits
aufgenommen. Die Liste der Besuche bei der
Opferschutzbeauftragten und ihrer auswärtigen Termine ist
lang. Die Resonanz auf die neue Stelle ist überall positiv.
Und zwar bundesweit!
In dieser Woche ist die
Opferschutzbeauftragte zu einem Erfahrungsaustausch in der
Geschäftsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für die
Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem
Breitscheidplatz im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz in Berlin.
Minister der Justiz Peter Biesenbach:
"Auch Berlin schaut schon zu uns. Das ist gut. Dabei darf es
aber nicht bleiben. Der Bund ist auch gefordert, beim
Opferschutz aus Worten Taten werden zu lassen!"
|
Digitales Selbstlernangebot „Vielfalt fördern“ |
Düsseldorf/Duisburg, 05. März 2018 - Ein neues
digitales Selbstlernangebot bietet Lehrerinnen und Lehrern
ab sofort Anregungen und Ideen für die Weiterentwicklung
ihres Unterrichts. „Vielfalt fördern“ bietet einen Einblick
in das gleichnamige landesweite Fortbildungsprogramm. Im
Mittelpunkt steht dabei das Thema individuelle Förderung in
heterogenen Lerngruppen. Schulministerin Yvonne Gebauer
betonte, dass die Unterrichtsgestaltung entscheidenden
Einfluss auf den Erfolg von Lernprozessen habe: „In Zeiten
zunehmender Heterogenität wollen wir Lehrerinnen und Lehrern
neue Impulse für einen modernen Unterricht geben, der das
einzelne Kind mit seinen ganz persönlichen Stärken und
Interessen in den Mittelpunkt stellt.“ Das sei eine wichtige
Voraussetzung, um Aufstieg durch Bildung für alle zu
ermöglichen, so die Ministerin.
Jörg Dräger, Vorstand des
Kooperationspartners Bertelsmann Stiftung, ergänzt: „Die
jahrelange Erfahrung aus ‚Vielfalt Fördern‘ ist in diesen
digitalen Selbstlernkurs eingeflossen. Der Kurs ersetzt zwar
keine Fortbildung. Aber durch Lernvideos und
Expertengespräche können sich Lehrkräfte wertvolle
Anregungen holen und in den Foren auch mit anderen
weiterentwickeln.“ Dadurch kämen alle Stärken digitaler
Formate zur Entfaltung.
Der Selbstlernkurs „Vielfalt fördern“
richtet sich in erster Linie an Lehrerinnen und Lehrer,
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie an
Lehramtsstudierende, die ihre persönlichen Fertigkeiten und
Fähigkeiten im Bereich der individuellen Förderung weiter
verbessern wollen. Aber auch Eltern, die sich für das Thema
interessieren und einen Einblick in schulische Lernprozesse
erhalten möchten, können sich für das kostenlose Angebot
anmelden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
durchschreiten bei ihrem Selbststudium in Form eines
Lernspaziergangs die Kapitel „Teams bilden“, „Potenziale
entwickeln“, „Lernprozesse gemeinsam gestalten“, und
„Lernergebnisse miteinander teilen“. Ministerin Gebauer
erklärte, dass man bei dem Angebot ganz bewusst auf digitale
Medien setze. „E-Learning-Angebote können zeitlich und
räumlich flexibel genutzt werden. Wir wollen damit möglichst
vielen Lehrerinnen und Lehrern eine unkomplizierte Teilnahme
ermöglichen.“
Der Kurs ist auf sechs Wochen angelegt,
die einzelnen Kapitel werden in wöchentlichem Abstand
freigeschaltet. Die Teilnahme ist aber auch nach dem
Starttermin jederzeit möglich. Eine Moderatorin begleitet
den Kurs und steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als
Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Der Online-Kurs „Vielfalt fördern“ ist
als niedrigschwelliges Einstiegsangebot in die schulinterne
Fortbildung „Vielfalt fördern“ konzipiert, an der inzwischen
rund 130 Schulen teilgenommen haben. Sie ermöglicht eine
vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema für das ganze
Kollegium.
Das Fortbildungsangebot „Vielfalt
fördern“ wurde vom Schulministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen und dem Landesinstitut QUA-LiS NRW
gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung auf den Weg gebracht.
In Kooperation mit dem E-Learning-Anbieter „oncampus“ der
Fachhochschule Lübeck wurde nun der Online-Kurs entwickelt.
Weitere Informationen unter:
www.oncampus.de/mooc/viefafoe
|
Freies Gesicht im Gericht |
Landeskabinett billigt Eckpunkte
zur Förderung der Neutralität in der Justiz und zum Verbot
der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal
Düsseldorf/Duisburg, 28. Februar 2018 - Das Kabinett hat in
seiner Sitzung von Dienstag (27. Februar 2018) die von
Minister der Justiz Peter Biesenbach vorgestellten Eckpunkte
zur Förderung religiöser und weltanschaulicher Neutralität
in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung im
Gerichtssaal gebilligt. Diese Eckpunkte beruhen im
Wesentlichen auf zwei Pfeilern. Damit wird die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen und
weiterentwickelt:
1. In einem
Neutralitätsgesetz des Landes soll Richterinnen und
Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, genauso wie
Schöffinnen und Schöffen, sowie den übrigen
Justizangehörigen untersagt werden, in Gerichtsverhandlungen
und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten im Kontakt mit
Bürgerinnen und Bürgern religiös oder weltanschaulich
anmutende Kleidung zu tragen. Denn das äußere
Erscheinungsbild der Justizangehörigen darf im Hinblick auf
die Neutralitätspflicht des Staates nicht den geringsten
Anschein von Voreingenommenheit erwecken.
2. Darüber
hinaus wird Nordrhein-Westfalen durch eine
Bundesratsinitiative auf eine Änderung des
Gerichtsverfassungsgesetzes hinwirken. Ziel ist die
Einführung eines umfassenden Verbotes der Gesichtsverhüllung
während der Gerichtsverhandlung für sämtliche
Verfahrensbeteiligte. Dem Gericht soll zur Erforschung der
Wahrheit die Ausschöpfung sämtlicher Erkenntnismittel
einschließlich der Mimik der im Gerichtssaal anwesenden
Personen ermöglicht werden. Eine offene, auch nonverbale
Kommunikation ist nicht allein bei der Zeugenbefragung ein
wichtiges Element der Gerichtsverhandlung. Kleidungsstücke,
die das Gesicht bedecken, stehen zu der
Wahrheitserforschungspflicht und der offenen Kommunikation
während der Gerichtsverhandlung in Widerspruch. Um für eine
breite Mehrheit zu werben, wird Minister der Justiz Peter
Biesenbach dieses Thema für die nächste
Justizministerkonferenz am 6. Juni 2018 in Eisenach als
Tagesordnungspunkt anmelden.
Minister der Justiz
Peter Biesenbach: „Religion gehört nicht in den
Gerichtssaal! Neutralität ist gerade vor Gericht nicht nur
eine Werteentscheidung unseres Grundgesetzes, sie ist
Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat.
Deswegen werden wir mit diesen Eckpunkten zur Verbesserung
der Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates beitragen.“
|
Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein |
Bundesverwaltungsgericht hält
Fahrverbote nur dann für zulässig,
wenn sie sich als einzig geeignete
Maßnahme zur Einhaltung der
NO-Grenzwerte erweisen.
Düsseldorf/Duisburg, 27. Februar 2018 - Ministerin
Schulze Föcking: "Wir müssen den
Ausstoß von Stickoxiden mit
geeigneten anderen Maßnahmen so
schnell und so weit wie möglich
reduzieren."
Nach nationalem
Recht können Dieselfahrverbote nicht
erfolgen. Dies hat das
Bundesverwaltungsgericht heute
bestätigt. In seinem heutigen Urteil
hat es allerdings darauf
hingewiesen, dass diese Sperrwirkung
des deutschen Rechts durch das
Europarecht überwunden werden muss,
wenn keine andere Möglichkeit
besteht, die Grenzwerte zu
erreichen. Insofern wurden die
Urteile der Verwaltungsgerichte
Düsseldorf und Stuttgart abgeändert.
"Diese Entscheidung schafft
Rechtssicherheit, bedeutet aber
nicht, dass jetzt in Düsseldorf und
anderen Städten, in denen die
Luftqualitätsgrenzwerte
überschritten werden, Fahrverbote
angeordnet werden. Dies kann, darin
hat uns das Bundesverwaltungsgericht
bestätigt, nur die Ultima Ratio
sein", sagte Umweltministerin
Christina Schulze Föcking anlässlich
des Urteils.
Ob und inwieweit
Dieselfahrverbote zur Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte erforderlich
sind, obliegt der Prüfung und
Entscheidung der zuständigen
Bezirksregierung. Dabei ist der
Hinweis des
Bundesverwaltungsgerichts zu
berücksichtigen, dass insbesondere
die Wahrung der Verhältnismäßigkeit
zu beachten ist. So dürfen
Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1.
September 2019 mit Verkehrsverboten
belegt werden. Darüber hinaus, so
dass Bundesverwaltungsgericht,
bedürfe es hinreichender Ausnahmen,
zum Beispiel für Handwerker oder
bestimmte Anwohnergruppen. Zudem
hat das Gericht deutlich gemacht,
dass Fahrverbote nur dann zulässig
sind, wenn ein Verkehrsverbot für
Diesel-Kraftfahrzeuge sich als die
einzig geeignete Maßnahme erweist,
den Zeitraum einer Nichteinhaltung
der NO-Grenzwerte so kurz wie
möglich zu halten.
"Die
Landesregierung hält weiterhin an
dem Ziel fest, die gesetzlichen
Grenzwerte durch geeignete andere
Maßnahmen als Dieselfahrverbote
einhalten zu können", sagte
Ministerin Schulze Föcking. "Ziel
der Landesregierung ist es, den
Ausstoß von Stickoxiden mit
geeigneten Maßnahmen so schnell und
so weit wie möglich zu reduzieren.
Dafür wurde bereits eine Vielzahl
von Maßnahmen auf den Weg gebracht."
Dazu würden alle Maßnahmen und
Potenziale ausgeschöpft, die einen
geringeren Eingriff in die Rechte
der Bürgerinnen und Bürger bedeuten
als Fahrverbote.
Die
Landesregierung unterstützt Städte,
Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen
bei der Umsetzung neuer
Verkehrskonzepte und fördert mit dem
Ziel emissionsarmer Innenstädte die
Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen
und Ladesäulen. Zudem unterstützt
die Landesregierung den Einsatz von
Elektro- und wasserstoffbetriebenen
Linienbussen im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sowie den
Ausbau alternativer Antriebe und die
Weiterentwicklung emissionsarmer
konventioneller Antriebe.
Was die
Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen
betrifft, sieht die Landesregierung
die Automobilindustrie in der
Pflicht. "Wir müssen mit der Branche
intensiv reden, in welcher Form
technische machbare Nachrüstungen
sehr zeitnah und für die Autofahrer
kostenneutral realisiert werden
können. Dann würden rasch weitere
spürbare Verbesserungen der
Luftqualität in unseren Städten
eintreten", sagte die Ministerin.
In
Nordrhein-Westfalen sind derzeit 33
Luftreinhaltepläne sowie der
regionale Luftreinhalteplan
Ruhrgebiet in Kraft. In Düsseldorf
beispielsweise ist es mit den
bisherigen Luftreinhalteplänen
gelungen, die Feinstaubgrenzwerte
seit 2012 einzuhalten. Auch ist es
gelungen, die
Stickstoffdioxidbelastung
beispielsweise an der viel
befahrenen Corneliusstraße in
Düsseldorf von 74 Mikrogramm im Jahr
2008 um 18 Mikrogramm auf 56
Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im
vergangenen Jahr zu reduzieren.
Ähnliche Erfolge wurden an
zahlreichen anderen Stellen im Land
erzielt.
Mit der in Arbeit
befindlichen Fortschreibung des
Luftreinhalteplans Düsseldorf sollen
weitere Minderungspotenziale
mobilisiert werden. Die Liste
potentieller zusätzlicher Maßnahmen
reicht von der vorgezogenen
Modernisierung der Busse über
Verkehrs-, Parkraum- und
Mobilitätsmanagement, über die
Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV
bis hin zum Ausbau von Radwegen und
Radschnellwegen, der Förderung von
Elektromobilität und alternativer
Kraftstoffe. Die Rheinbahn
Düsseldorf beispielsweise investiert
70 Millionen Euro in die
Modernisierung der Busflotte mit
Leichtbau- und Euro VI- sowie
Elektrobussen.
|
|
|
|
|
NRW setzt auf koordiniertes Vorgehen bei Prävention
und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) |
Düsseldorf/Duisburg, 26. Februar 2018 - Zur Vorsorge
gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest hat
Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking in
Berlin aus Anlass der von Bundeslandwirtschaftsminister
Christian Schmidt einberufenen nationalen
ASP-Präventionskonferenz für ein koordiniertes Vorgehen von
Bund und Ländern geworben.
Zugleich appellierte Schulze Föcking an
den Bund, eine Regulationsstrategie für Bekämpfungsmaßnahmen
in einer wenige Quadratkilometer umfassenden Kernzone zu
schaffen: "Beim ersten Ausbruch der ASP im Wildbestand muss
das Gebiet sofort abgeschottet und der betroffene
Wildschweinebestand letztlich ausgemerzt werden. Dazu
reichen bestehende Befugnisse der zuständigen Behörden
derzeit nicht aus", sagte die amtierende Vorsitzende der
Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern.
Unter anderem müssten Jagd- und
Handlungsrechte in der Kernzone auf die dort zuständigen
Behörden übertragen, Betretungs- und Nutzungsverbote für
Wald und Feld in der Kernzone ausgesprochen und die Kernzone
durch Umzäunung oder sonstige Sicherungsmaßnahmen vor
Schwarzwildwechsel geschützt werden.
Unter Vorsitz von Nordrhein-Westfalen
haben sich Bund und Länder im Rahmen einer
Sonder-Agrarministerkonferenz auf ein koordiniertes Vorgehen
zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
geeinigt.
Besonders kritisch sind Reste von
Lebensmitteln einzustufen, die aus ASP-Ausbruchgebieten
stammen. Denn in Fleisch- und Wurstwaren ist das Virus über
einen langen Zeitraum haltbar. Problematisch sind
beispielsweise achtlos weggeworfene Wurstbrote auf
Raststätten. Über entsprechende Hinweisschilder und die
Verteilung von Handzetteln in mehreren Sprachen werden
Reisende auf die Gefahren hingewiesen und sensibilisiert.
Grundsätzlich relevant für die
Einschleppung und Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest
ist der Bestand an Wildschweinen. Daher hat das
Umweltministerium flankierende Maßnahmen zur Erleichterung
der Bejagung von Wildschweinen geschaffen.
Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen
haben sich Expertinnen und Experten aus Deutschland, den
Benelux-Staaten sowie Frankreich und der EU-Kommission in
Brüssel bei einer Tagung über Maßnahmen gegen die
Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
ausgetauscht.
"Wir wollen gemeinsam das Seuchenrisiko
minimieren. Ein Ausbruch der ASP in unserer
grenzüberschreitenden Region würde nicht nur den
Schweinehalterinnen und Schweinehaltern schwere
wirtschaftliche Schäden zufügen, sondern die Existenz
kompletter landwirtschaftlicher Betriebe gefährden",
bekräftigte Agrarministerin Christina Schulze Föcking.
|
Erlass für mehr Flexibilität in der offenen
Ganztagsschule tritt in Kraft |
Düsseldorf/Duisburg, 20. Februar 2018 -Ein neuer
Erlass mit sofortiger Wirkung stellt klar, dass Schülerinnen
und Schüler während der Zeiten des offenen Ganztags am
Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen
Bildungsangeboten (zum Beispiel in Sportvereinen oder
Musikschulen) und am herkunftssprachlichen Unterricht
teilnehmen können. Ebenso ist es möglich, ehrenamtliche
Tätigkeiten (zum Beispiel in Kirchen und Jugendgruppen) oder
Therapien wahrzunehmen. Auch rein familiäre Ereignisse sind
künftig ein Grund, von der Teilnahme am offenen Ganztag zu
entbinden.
Schulministerin Yvonne Gebauer betonte,
dass der Erlass nun Klarheit und Rechtssicherheit für Eltern
sowie für Schulen, Kommunen und Träger des offenen Ganztags
schaffe. „Die im vergangenen Dezember angekündigte und nun
in Kraft getretene Ergänzung des Erlasses sorgt für mehr
Flexibilität im Ganztag. Es galt, eine gute Balance zu
finden zwischen dem Bedürfnis der Eltern, mehr Raum für
Aktivitäten für und mit ihren Kinder zu haben, und dem
Anspruch der Träger auf Verlässlichkeit und Kontinuität, um
auch die Qualität der Angebote wahren zu können.“
„Für diese Legislaturperiode hat sich die
Landesregierung drei Ziele für den Ganztag gesetzt: Ausbau
der Plätze, Sicherung der Qualität und mehr
Flexibilisierung. Wir ergreifen nun erste Maßnahmen, um
diese Ziele umzusetzen und haben dabei auch die Bedürfnisse
von Eltern und ihren Kindern im Blick. In Bezug auf den
Ausbau und die Verbesserung der Qualität stehen wir in einem
konstruktiven Dialog mit den Trägern. In diese Gespräche
sind auch die Kommunalen Spitzenverbände sowie Verbände der
Eltern und Beschäftigten eingebunden. Dabei geht es auch
darum, die Grundlagen der offenen Ganztagsschule zu
diskutieren und gemeinsame Antworten auf die aktuellen
Herausforderungen zu erarbeiten“, so Gebauer.
In einer weiteren Änderung des
entsprechenden Erlasses werden zum 1. August 2018 die
finanziellen Rahmenbedingungen angepasst: Die Fördersätze
werden landesseitig insgesamt um sechs Prozent erhöht. Somit
steigen die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag um rund
26,7 Millionen Euro auf 480,73 Millionen Euro in diesem
Jahr. Darin enthalten ist ebenfalls der Ausbau der Plätze,
der vorangebracht wird: Diese steigen um weitere 8.000,
sodass ab August insgesamt 315.600 Plätze zur Verfügung
stehen. Beim geplanten Ausbau werden die weiteren Maßnahmen
der Bundesregierung zu berücksichtigen sein.
|
Landesregierung bringt umfassendes Sicherheitspaket
auf den Weg |
Düsseldorf/Duisburg, 16. Februar 2018 - Die
nordrhein-westfälische Landesregierung bringt ihr erstes
umfassendes Sicherheitspaket auf den Weg. „Die aktuelle
Bedrohung durch den internationalen Terrorismus erfordert
ein kluges und zeitgemäßes Update des Polizeigesetzes“,
erklärte Innenminister Herbert Reul. „Das ist eine
der wichtigsten Lehren, die wir aus den schrecklichen
Anschlägen der letzten Zeit gezogen haben.“ Zudem sollen mit
der Reform zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags
umgesetzt werden. Ziel sei es, dass der Landtag das 6.
Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen bis zum Sommer verabschiedet.
Im Zentrum des „Sicherheitspakets I“ stehen
Anti-Terror-Vorschriften. Einer der Kernpunkte der geplanten
Novelle des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes ist die
längst überfällige Einführung der
Telekommunikationsüberwachung. So sieht der Entwurf des
Innenministeriums vor, dass in Nordrhein-Westfalen künftig
neben der einfachen Telekommunikationsüberwachung auch die
sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung möglich
sein soll. „Die NRW-Polizei kann damit künftig auch auf
verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen, zum Beispiel in
sogenannten Messengerdiensten“, erläuterte der Minister. Von
Ermittlern wird das seit langem gefordert. In vielen anderen
Bundesländern sind vergleichbare gesetzliche Regelungen
bereits seit längerem Standard. „Ein wehrhafter Rechtsstaat
kann Plattformen, die von Terroristen missbraucht werden,
doch nicht dauerhaft dem Zugriff der Sicherheitsbehörden
entziehen“, so Reul. „Wenn Terroristen ihre Anschläge längst
per WhatsApp planen, können wir uns kein Polizeigesetz aus
dem Wählscheiben-Zeitalter leisten.“ Erweitert
werden sollen zudem die Möglichkeiten, Gefährder vorsorglich
in Gewahrsam zu nehmen. „Wenn wir eine Person haben, von der
wir wissen, dass sie sehr gefährlich ist, dann müssen wir
sie schnell von der Straße bekommen“, sagte der
nordrhein-westfälische Innenminister. Der Gesetzentwurf
sieht deshalb Ausnahmen vor, die es ermöglichen, den
sogenannten Unterbindungsgewahrsam bis zu einem Monat zu
verlängern. Bisher können Gefährder in Nordrhein-Westfalen
nur maximal 48 Stunden in Gewahrsam genommen werden.
Um den Bewegungsradius und die Kommunikation von
terroristischen Gefährdern wirksam einzuschränken, soll es
Aufenthalts- und Kontaktverbote geben. Zudem soll der
Aufenthalt terroristischer Gefährder künftig auch mit Hilfe
von elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das
seien Maßnahmen, durch die auch die Polizei entlastet wird:
„Denn diese Personen müssen sonst zum Beispiel abgehört und
observiert werden. Das ist natürlich sehr personalintensiv.“
So erfordert die lückenlose Überwachung und Observation
einer Person rund um die Uhr mehr als 30 Beamte.
Außer auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung soll das neue
„Sicherheitspaket I“ auch für wichtige Weichenstellungen für
die Bekämpfung von Alltagskriminalität sorgen: „Angsträume
in unseren Städten beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der
Menschen besonders stark“, erklärte der Minister. Deshalb
soll die Videobeobachtung ausgeweitet werden. „Gegen
Diebesbanden und Drogendealer in unseren Innenstädten hilft
nicht Bürokratie, sondern die flexible und passgenaue Lösung
vor Ort“, unterstrich Reul. Mit der Strategischen
Fahndung soll ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt werden. „Wenn die polizeiliche
Erfahrung es gebietet, an bestimmten Stellen besonders genau
hinzusehen und mehr zu kontrollieren, dann sollten wir
unseren Beamtinnen und Beamten rechtsstaatliche und
rechtssichere Handlungsgrundlagen verschaffen, um genau das
zu tun“, erläuterte der Innenminister. Reul verwies zudem
darauf, dass verdachtsunabhängige Kontrollen in anderen
Bundesländern längst üblich seien. „Nordrhein-Westfalen ist
da auf der Deutschlandkarte bis heute leider ein blinder
Fleck“, so Reul. „Gerade für reisende Täter - zum Beispiel
Einbrecherbanden -, die über die Grenze einsickern und
wieder ausreisen, brauchen wir die Strategische Fahndung
dringend“, forderte Reul. „Wir haben trotzdem genau darauf
geachtet, dass unsere nordrhein-westfälische Regelung allen
europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.“
Daher sei für die Fahndung stets ein polizeilicher Anlass
erforderlich. Auch insgesamt habe man bei der
Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs großen Wert auf die
richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gelegt.
„Freiheit und Sicherheit schließen einander nicht aus. Im
Gegenteil: Mehr Sicherheit bedeutet Freiheit“, so der
Minister.
|
Dem Insektenschwund auf den Grund gehen |
Düsseldorf/Duisburg, 08. Februar
2018 - Mit Sorge sieht Christina
Schulze Föcking, Ministerin für
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz, die Gefahr des
zunehmenden Insektenschwundes.
"Weniger Insekten, weniger
Blütenpflanzen und Singvögel,
weniger Vielfalt. Diese Negativkette
müssen wir gemeinsam durchbrechen",
sagte die Ministerin bei einem
Besuch des Entomologischen Vereins
Krefeld e.V.. Der Entomologische
Verein untersucht seit 1989 den
Rückgang der Biomasse bei
Fluginsekten und veröffentlicht die
Ergebnisse. Danach sind stellenweise
Rückgänge um bis zu 75 Prozent zu
verzeichnen.
In Krefeld sprach
die Ministerin mit den
ehrenamtlichen Fachexpertinnen und
-experten über die Forschung des
Vereins und die möglichen Ursachen
des Insektenschwunds. Aufbauend auf
den Erfahrungen der Krefelder
Entomologen hat das
Umweltministerium das
Landesumweltamt (LANUV) mit der
Erstellung eines erweiterten,
flächendeckenden Insektenmonitorings
beauftragt. Auf 120 repräsentativ
ausgewählten Probeflächen soll die
Biomasse von fliegenden,
blütenbestäubenden Insekten wie z.
B. Bienen, Hummeln und
Schmetterlingen untersucht werden.
"Weil mehrere Faktoren im Verdacht
stehen, zum Rückgang der Insekten
beizutragen, ist die
Ursachenforschung das Gebot der
Stunde. In der Stichprobe werden
fast alle unsere Landnutzungsformen
einbezogen", sagte Schulze Föcking.
Damit ist NRW das
erste Bundesland, das die Rückgänge
bei Insekten systematisch in der
Fläche in einer mehrjährigen Studie
untersucht. Die abschließenden
Ergebnisse der Langzeitstudie sollen
bis Ende 2022 vorliegen. Die
Untersuchung bietet eine statistisch
valide Datengrundlage für weitere
Maßnahmen zur Eindämmung des
Insektenrückgangs. Zurzeit wird ein
multifaktorieller Ursachenkomplex
angenommen: Neben dem Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln werden der
Verlust blütenreicher Lebensräume
("bunte Wiesen"), Nährstoffeinträge
aus der Luft, Lichtverschmutzung,
der Verlust von ungenutzten
Brachflächen und blütenreichen
Wegrainen sowie kräuterreichen
Gärten und Parks und nicht zuletzt
auch Effekte des Klimawandels
diskutiert.
Schulze Föcking
würdigte die Arbeit der Expertinnen
und Experten in Krefeld: "Die
ehrenamtliche Leistung des Vereins
über so viele Jahre kann nicht hoch
genug wertgeschätzt werden."
Rückgänge bei Insekten sind ein
aktuelles europaweites und offenbar
auch weltweites Phänomen, das hat
Anfang 2016 eine internationale
Studie des "Weltrats für
Biodiversität" bestätigt.
|
|
|
|
|
Neue Lärmkarten für Nordrhein-Westfalen sind jetzt
online |
Düsseldorf/Duisburg, 05. Februar 2018 -
Hohe Lärmbelastungen sind ein ernst zu nehmendes
Gesundheitsproblem. Nach Angaben des Umweltbundesamtes
fühlen sich mehr als 60 Prozent der Bevölkerung durch Lärm
belästigt, als stärkster Lärmverursacher wird dabei der
Straßenverkehr empfunden. Die Landesregierung
unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Erfassung der
Lärmbelastung und der Aufstellung der Lärmaktionspläne.
Unter anderem erstellt das Landesumweltamt (LANUV) die
Lärmkarten für die Städte und Gemeinden mit weniger als
100.000 Einwohnern und die beiden großen Flughäfen
Düsseldorf und Köln/Bonn. Die Lärmkarten sind eine
wichtige Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung von
Maßnahmen zur Lärmminderung. Jetzt hat das Umweltministerium
neue Lärmkarten für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, die
über das modernisierte Umgebungslärmportal
www.umgebungslaerm.nrw.de eingesehen werden können. Sie
zeigen, dass zirka eine Million Menschen in
Nordrhein-Westfalen von beträchtlichen Lärmbelastungen
anhaltend betroffen sind.
|
Umweltministerium legt erste Auswertung zur
Luftqualität 2017 vor |
Düsseldorf/Duisburg, 01. Februar 2018 -
Das Umweltministerium hat eine erste Auswertung zur
Stickstoffdioxidbelastung 2017 veröffentlicht. Ausgewertet
wurden die Jahresmittelwerte von 57 Standorten in
Nordrhein-Westfalen, an denen die Luftschadstoffbelastung
mit Stickstoffdioxid mit Hilfe von automatischen
Messverfahren (Messcontainer) erfasst wird. Diese Werte
zeigen insgesamt einen abnehmenden Trend der Belastungen.
Weil die Ergebnisse noch nicht validiert sind, müssen sie
allerdings als vorläufig bezeichnet werden.
Darüber hinaus werden an verkehrsstarken
Standorten Passivsammler zur Ermittlung der
Stickstoffdioxidbelastungen eingesetzt. Deren Messergebnisse
liegen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, weil sie in
einem aufwändigen Verfahren im Labor analysiert und
ausgewertet werden müssen. Dies betrifft insgesamt 81
Messstandorte.
Eine abschließende Bewertung der
Luftqualitätswerte für das Jahr 2017 ist daher erst nach
Vorlage aller validierten Messergebnisse möglich.
In Nordrhein-Westfalen ist das
Landesumweltamt für die Überwachung der Luftqualität
zuständig. Einen Überblick über die bislang vorliegenden
Messergebnisse in NRW:
Vorläufige
Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Konzentration 2017
(PDF)
|
Ministerin Gebauer: Nordrhein-Westfalen geht
pragmatische Wege, um Lehrermangel an Grundschulen zu
bekämpfen |
Studie der Bertelsmann Stiftung
zum Lehrerbedarf an Grundschulen
Düsseldorf/Duisburg, 31. Januar 2018 - Zur heute
vorgestellten Studie der Bertelsmann Stiftung
zum Lehrerbedarf an den Grundschulen erklärt Schulministerin
Yvonne Gebauer: „Die Analyse der Bertelsmann Stiftung ist
zutreffend und eine richtige Darstellung der schwierigen
Situation bei der Lehrerversorgung in ganz Deutschland.
Durch die Verlängerung der Grundschullehrerausbildung und
der zuwanderungsbedingt gestiegenen Schülerzahl haben wir in
Nordrhein-Westfalen aktuell einen erheblichen Mangel von
Lehrkräften in den Grundschulen. Aus diesem Grund hat die
Landesregierung direkt nach Amtsantritt schnell gehandelt
und mehrere kurzfristige, pragmatische und auch
unkonventionelle Maßnahmen ergriffen.“
Die von der
Bertelsmann Stiftung vorgeschlagenen Lösungen
zur Linderung des Mangels seien nicht neu, so Gebauer.
„Viele vorgeschlagene Maßnahmen werden in
Nordrhein-Westfalen bereits praktiziert, insbesondere mit
dem Schwerpunkt auf die Grundschulen. Hier liegt mein
besonderes Augenmerk, da dort die Grundlagen für beste
Bildung gelegt werden und wir deswegen entschieden für eine
bessere Lehrerversorgung kämpfen. Dabei gehen wir auch
unkonventionelle Wege, um den Bedarf kurzfristig zu decken.“
So hat das Schulministerium im Sommer Lehrkräften
der Sekundarstufe II das Angebot gemacht, befristet für zwei
Jahre an einer Grundschule zu unterrichten, verbunden mit
der Übernahmegarantie für eine weiterführende Schule. Damit
erhalten nicht nur die Grundschulen die dringend benötigten
Lehrkräfte, sondern auch für die Lehrerinnen und Lehrer
öffnet sich hierdurch eine berufliche Perspektive, da es in
der gymnasialen Oberstufe in bestimmten Fachrichtungen ein
Überangebot an Lehrkräften gibt. Bisher haben 74 Lehrkräfte
und somit rund die Hälfte derer, die sich innerhalb der
ersten Wochen bereits auf dieses Angebot gemeldet hatten,
einen Arbeitsvertrag unterschrieben. „Das ist ein Anfang,
der hoffnungsvoll stimmt, aber mich noch nicht zufrieden
stellt.
Angesichts der vielen Lehramtsabsolventen im
Bereich der weiterführenden Schulen werde ich auch in den
kommenden Monaten für dieses Programm werben. Es bietet eine
sichere berufliche Perspektive und hilft, die angespannte
Situation an den Grundschulen zu verbessern“, so Gebauer.
Die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs, die von den
Autoren der Studie genannt werden, werden vielfach bereits
ausgeschöpft: Nach den Fächern Sport, Musik und Kunst hat
das Schulministerium den Seiteneinstieg nun auch für das
Fach Englisch geöffnet. Seiteneinsteiger tragen dazu bei,
die aktuelle Lehrerlücke zu schließen und Unterrichtsausfall
zu verhindern. Damit die Qualität gesichert ist,
erhalten alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
eine berufsbegleitende Qualifizierung, in der ihnen die
pädagogischen Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden.
„Wenn keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte zur
Verfügung stehen, können und sollen die Schulen auch
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einstellen. Sie
helfen den Schulen dabei, die aktuelle Lehrerlücke zu
schließen und Unterrichtsausfall zu vermeiden“, so Gebauer.
Ministerin Gebauer weist darauf hin, dass die
Besetzungsquote der neu zu besetzenden Stellen an den
Grundschulen von 36 Prozent bei Schuljahresbeginn auf
mittlerweile 59 Prozent gestiegen ist. „Das stimmt mich
vorsichtig optimistisch. Uns ist klar, dass wir neben diesen
kurzfristigen Maßnahmen auch langfristig denken müssen. Aus
diesem Grund starten wir im Frühjahr eine breit angelegte
Lehrerwerbekampagne, die zielgruppengerecht und
wertschätzend Anreize für den Lehrerberuf schaffen soll.
Zudem gibt es bereits Bemühungen und Gespräche zur
Steigerung der Ausbildungskapazitäten für Lehrerinnen und
Lehrer, insbesondere in den Mangelbereichen. Parallel
dazu wird eine aktuelle Prognose zum Lehrerarbeitsmarkt und
dem Lehrerbedarf für die nächsten Jahre erarbeitet. Gerade
weil das Schulministerium die deutschlandweite Analyse der
Bertelsmann-Stiftung teilt, wird NordrheinWestfalen eine
eigene lehramtsscharfe Prognose erarbeiten. Damit schaffen
wir eine verlässliche Grundlage für weitere Maßnahmen.“
Darüber hinaus wird das Schulministerium die weiteren
Vorschläge in der Studie auf ihre praktische Umsetzbarkeit
prüfen.
|
Ministerin Gebauer: Nordrhein-Westfalen würde
Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule unter
Beteiligung des Bundes ermöglichen |
Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2018 -
Schulministerin Yvonne Gebauer nannte die Ergebnisse der
PISA-Sonderauswertung ermutigend: „Es ist ein gutes Zeichen,
dass es Deutschland gelungen ist, die Bildungschancen zu
verbessern. In nur wenigen OECD-Ländern ist der Anteil von
Schülerinnen und Schüler aus sozial schwierigen
Verhältnissen, die in der Schule gut abschneiden, so stark
gewachsen wie in Deutschland.“ Die Ministerin wies
gleichzeitig darauf hin, dass es keinen Grund gebe, die
Hände in den Schoß zu legen: „Wenn es um den Zusammenhang
von Herkunft und Bildungserfolgt geht, liegt Deutschland
immer noch unter dem OECDDurchschnitt. Unser Auftrag ist
klar: Für beste Bildung brauchen wir beste Aufstiegschancen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei der Ganztag. Gerade für
Schülerinnen und Schüler aus schwierigen sozialen
Verhältnissen bietet der Ganztag große Bildungschancen.“
In diesem Zusammenhang richtete die Ministerin ihren
Appell an die zukünftigen Koalitionäre in Berlin: „Die
Schulen in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern
warten auf ein klares Signal des Bundes. Unser gemeinsames
Ziel muss sein: Bildung hat Priorität, gerade bei der
Ganztagsbetreuung. Nordrhein-Westfalen würde unter
Beteiligung des Bundes langfristig den Rechtsanspruch auf
einen OGS-Platz ermöglichen.“
|
Wettbewerb Meister.Werk.NRW
2018 startet |
Düsseldorf/Duisburg, 28. Januar 2018 - Das Land NRW würdigt
auch in diesem Jahr die Leistungen des Lebensmittelhandwerks
und startet den Wettbewerb Meister.Werk.NRW 2018 –
Ehrenpreis des Landes NRW. "Das Lebensmittelhandwerk bewahrt
die handwerkliche Produktion und stärkt die Regionen unseres
Landes. Es sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und ist
ein wichtiger Nahversorger vor allem im ländlichen Raum",
sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin
Christina Schulze Föcking zum Start des Wettbewerbs 2018.
Die Leistungen von handwerklichen Bäckereien,
Konditoreien, Fleischereien und Brauereien unter diesen
Gesichtspunkten zu würdigen, ist einer der Schwerpunkte des
Ehrenpreises des Landes NRW Meister.Werk.NRW – Nähe ·
Verantwortung · Qualität – Das Lebensmittelhandwerk.
Ziel der Auszeichnung ist es, die umfassenden Leistungen
des Lebensmittelhandwerks bei der Herstellung und für die
Gesellschaft anzuerkennen und diese stärker in der
öffentlichen Wahrnehmung zu verankern. Noch bis zum 28.
Februar 2018 können sich Betriebe des Lebensmittelhandwerks
bewerben. Dieses Jahr werden die Preisträgerinnen und
Preisträger aller vier Gewerke gemeinsam am 18. Juni 2017 in
Düsseldorf ausgezeichnet. "Viele Betriebe pflegen die
traditionellen Herstellungsweisen und entwickeln daraus
Produkte mit einer unverwechselbaren Note. Es ist nicht nur
die Qualität ihrer Produkte, die die Preisträgerinnen und
Preisträger von Meister.Werk.NRW auszeichnet. Sie machen
sich auch durch eine verantwortungsvolle Betriebsführung,
eine sorgfältige Auswahl der Rohstoffe und durch ihr
regionales Engagement verdient", betonte die Ministerin.
Die Auszeichnung Meister.Werk.NRW wird seit 2013 an
Bäcker- und Fleischerhandwerksbetriebe verliehen, die sich
um besondere Qualität bemühen. Die Kriterien wurden
gemeinsam mit den Bäckerverbänden und dem Fleischerverband
NRW erarbeitet. Dazu gehören unter anderem ein selbst
hergestelltes Sortiment, regionale Spezialitäten, der
Einsatz von Fachkräften und die Bereitstellung von
Ausbildungsplätzen. Seit 2016 werden auch
Brauereibetriebe in den Wettbewerb aufgenommen und
ausgezeichnet; im vergangenen Jahr zählten erstmals auch
Konditoreihandwerksbetriebe zu den ausgezeichneten Betrieben
– damit ist das Lebensmittelhandwerk nun komplett vertreten.
Weitere Informationen:
www.meisterwerk.nrw.de
|
Friederike: 1,4 Millionen
Kubikmeter Sturmschaden in NRW-Wäldern |
Düsseldorf/Duisburg, 25. Januar 2018 - Das
nordrhein-westfälische Umweltministerium hat eine erste
Waldschadensbilanz der Folgen des Sturms "Friederike" für
Nordrhein-Westfalen gezogen. In einer vorläufigen,
qualifizierten Gesamtschätzung der Regionalforstämter zur
Größenordnung der Windwurfschäden im Wald wird eine
Gesamthöhe von rund 1,4 Millionen Kubikmetern (m³) erreicht.
"1,4 Millionen Kubikmeter Holz auf rund 5000 ha
Waldfläche sind ein massiver Schaden. Auch wenn Friederike
nicht annähernd das Ausmaß und die Folgen der Orkane Wiebke
oder Kyrill erreicht hat – es war ein schwerer Sturm, der
leider auch Todesopfer zur Folge hatte", sagte Christina
Schulze Föcking, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz. In einem Waldgebiet in Werl
(Kreis Soest, Regierungsbezirk Arnsberg) machte sich Schulze
Föcking vor Ort persönlich ein Bild von den Waldschäden, die
der Sturm "Friederike" verursacht hat.
Am 18.01.2018
hatte Friederike Nordrhein-Westfalen mit
Windgeschwindigkeiten von bis zu 143 km/Stunde überquert.
Das Zentrum des Sturms hatte NRW auf einer Linie nördlich
Duisburg/Dortmund/Kassel getroffen. Dadurch fielen die
Auswirkungen für die Waldflächen in Nordrhein-Westfalen nach
Regionen sehr unterschiedlich aus. Beseitigung möglicher
Gefährdungen hat Vorrang Ministerin Schulze Föcking dankt
allen amtlichen und ehrenamtlichen Helfern für ihren Einsatz
bei den Aufräum- und Sicherungsarbeiten: "Die Beseitigung
dieser Gefahrenbäume und die Wiederherstellung der Funktion
der Infrastruktur haben jetzt Vorrang. Da noch nicht alle
Flächen betreten werden konnten, kann sich die Bilanz der
Schäden durchaus noch erhöhen." Zum Vergleich: Der Sturm
Kyrill hatte vor fast genau elf Jahren 15,7 Millionen m³
einen Schaden auf rund 50.000 ha Waldfläche in NRW
verursacht. Der Hauptschaden mit circa einem Drittel der
Gesamtmasse war im Regionalforstamt Hochstift zu
verzeichnen. Stark betroffen waren auch die Bereiche
Soest-Sauerland, Ostwestfalen-Lippe und das Münsterland. Die
am stärksten betroffene Baumart ist die Fichte. Im Flachland
sind auch Kiefernbestände gefallen und gebrochen. Der
Schaden durch Friederike ist in den betroffenen Regionen
beträchtlich, liegt aber auch beim Nadelholz nach
derzeitiger Kenntnis unterhalb des planmäßigen
Jahreseinschlages. Aufruf zur erhöhten Achtsamkeit im Wald
Aus Sicherheitsgründen werden viele Waldgebiete in den
kommenden Wochen für Spaziergänger gesperrt bleiben. In
Teilen des Landes haben die Regionalforstämter das Betreten
des Waldes zum Zweck der Erholung mittels
ordnungsbehördlicher Verordnungen wegen Gefahr für Leib und
Leben untersagt. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in
denen Einzelbäume entweder auf den Wegen liegen oder
seitlich der Wege destabilisiert sind und jederzeit umfallen
können. "Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, die
Hinweise der Forstämter unbedingt zu beachten und auch in
nicht gesperrten Wäldern besonders vorsichtig und umsichtig
zu sein", rief Schulze Föcking zur Achtsamkeit auf.
|
Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“: Von 500
Millionen Euro wurden 2017 nur 222,5 Millionen Euro
abgerufen |
Düsseldorf/Duisburg, 17. Januar 2018 - Im
Jahr 2017 haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus dem
Programm „Gute Schule 2020“ 222,5 Millionen Euro für die
Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der
Schulinfrastruktur beantragt und durch die NRW.Bank zugesagt
bekommen. Dazu erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer:
„Für weltbeste Bildung brauchen Lehrkräfte ebenso wie unsere
Schülerinnen und Schüler auch voll funktionsfähige und
modern ausgestattete Schulgebäude, wofür grundsätzlich in
Nordrhein-Westfalen die Kommunen als Schulträger zuständig
sind. Das Land NRW ist den Kommunen ein fairer Partner und
unterstützt sie bei dieser wichtigen Aufgabe in den nächsten
Jahren finanziell enorm.“ In der laufenden
Legislaturperiode stehen den Kommunen rund sechs Milliarden
Euro zur Finanzierung der Schulinfrastruktur aus Landes- und
Bundesmitteln wie „Gute Schule 2020“, dem Förderbudget
Schulinfrastruktur des Kommunalinvestitionsfördergesetzes
sowie der jährlichen Schulpauschale zur Verfügung.
Im vergangenen Jahr hat die
Landesregierung den Abfluss dieser Mittel und das
Investitionsverhalten der Kommunen als Schulträger
beobachtet. 2017 war das Einstiegsjahr in das Programm „Gute
Schule 2020“. „Wir sind davon überzeugt, dass die Kommunen
die für die Instandsetzung, Renovierung und Digitalisierung
der Schulen zur Verfügung stehenden Finanzmittel nutzen
werden und sie damit verantwortungsvoll umgehen“, erklärte
Gebauer. Von den für das Jahr
2017 zur Verfügung stehenden 500 Millionen Euro sind 222,5
Millionen Euro abgerufen. Mit diesem Geld konnten
schon viele dringend benötigte bauliche Maßnahmen an den
Schulen durchgeführt werden. „Es stünde aber noch einmal so
viel Geld zur Verfügung, wie bislang abgerufen wurde. Das
Schulministerium wird nun aktiv auf die Kommunen zugehen und
den Dialog suchen. Wir wollen klären, ob es im Prozess der
Umsetzung des Programms strukturelle Schwierigkeiten gibt,
bei denen die Landesregierung unterstützen kann. Wir werden
gemeinsame Lösungen suchen, um für die Schülerinnen und
Schüler, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer eine
zeitgemäße und digitale Lernumgebung zu schaffen“, so
Gebauer.
„Gute Schule 2020“ stellt den Kommunen
Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und
Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in
Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Tilgung der Darlehen
und die Zinsen trägt das Land. Neben anderen Programmen
stehen damit bis 2020 zwei Milliarden Euro (jährlich 500
Millionen Euro) zur Verfügung.
|
Land: 16 Millionen Euro mehr Fördermittel für den
Hochwasserschutz |
Ministerin Schulze Föcking: "Allein
in diesem Jahr stehen dafür 66 Millionen Euro zur Verfügung“
Düsseldorf/Duisburg, 10. Januar 2018 -
Das aktuelle Hochwasser hat noch einmal deutlich gemacht,
wie wichtig der Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen ist.
Alleine am Rhein werden in NRW 1,4 Millionen Menschen und
Sachwerte in Höhe von rund 125 Milliarden Euro durch
Hochwasserschutzanlagen geschützt. „Der vorsorgende
Schutz vor Hochwasserrisiken hat in Nordrhein-Westfalen eine
lange Tradition. Wir unterstützen die für den
Hochwasserschutz verantwortlichen Kommunen sowie Wasser- und
Deichverbände und haben die Fördermittel für den
Hochwasserschutz im Haushalt 2018 um 16 Millionen Euro auf
66 Millionen erhöht“, sagte Umweltministerin Christina
Schulze Föcking heute in Essen. Als Schirmherrin eröffnete
sie heute das zweitägige „Symposium: Gemeinsam handeln –
Risiken vermindern. Hochwasser- und
Starkregenrisikomanagement in Nordrhein-Westfalen“, das mit
der zeitgleich stattfindenden Messe „aqua alta“ kooperiert.
Sturmtiefs wie „Burglind“, aber auch
Starkregenereignisse und in dessen Folge Hochwasser und
Überschwemmungen wie zum Beispiel im Juni 2016 zeigen, wie
gravierend die Folgen von Wetterereignissen sein können. Es
ist jedoch damit zu rechnen, dass extreme Wetterphänomene an
Häufigkeit und Intensität im Zuge des Klimawandels zunehmen
werden. „Wir können den Klimawandel nicht mehr
verhindern, sondern nur noch abmildern“, sagte Ministerin
Schulze Föcking. „Daher müssen einerseits den Ausstoß von
Treibhausgasen reduzieren und andererseits unsere
Anpassungsfähigkeit erhöhen. Durch geeignete
Anpassungsmaßnahmen muss es gelingen, die Folgen des
Klimawandels auf ein beherrschbares Maß zu begrenzen. Der
Hochwasserschutz ist dabei von zentraler Bedeutung.“
Am Rhein beispielsweise wurden in
Nordrhein-Westfalen nach den Hochwasserereignissen Mitte der
1990er-Jahre bis heute insgesamt 225 Kilometer
Hochwasserschutzanlagen saniert beziehungsweise befinden
sich im Bau. Im Regierungsbezirk Düsseldorf hat die
Bezirksregierung zusammen mit dem Umweltministerium,
Deichverbänden und Kommunen einen "Fahrplan Deichsanierung"
vereinbart: Bis Ende 2025 sollen alle
Hochwasserschutzanlagen zwischen Monheim und Emmerich auf
den heute gültigen technischen Stand gebracht werden.
Hinzu kommen Deichrückverlegungen, das
Ausweisen von Überschwemmungsgebieten als Vorsorge zur
Vermeidung künftiger Hochwasserschäden sowie die planerische
Unterstützung bei der Erstellung von Hochwasseraktionsplänen
für hochwassergefährliche Flüsse und
Hochwassergefahrenkarten für größere und kleiner Flüsse.
Unter www.flussgebiete.nrw.de und www.uvo.nrw.de können
diese Karten abgerufen werden.
Vor zehn Jahren hat die Europäische Union
per Richtlinie das Hochwasserrisikomanagement für die
Mitgliedsstaaten verbindlich vorgeschrieben. Diese
europäische Hochwasserrisikomanagement-Planung hat auch in
NRW zu vielen neuen Kenntnissen über die Hochwasserrisiken
der Flüsse und Bäche geführt. Für 448 Gewässer mit
„signifikanten“ Hochwassergefahren (rund 6.000 Kilometer)
liegen nun Online detaillierte Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten vor. Sie bilden eine gute
Arbeitsgrundlage für alle Verantwortlichen, um
gewässerspezifische Maßnahmen-Pakete zur Minderung der
Hochwasserrisiken schnüren zu können.
Auch dem immer häufiger auftretenden
Problem der Starkregenereignisse – große
Niederschlagsmengen, die oft plötzlich und meist räumlich
begrenzt fallen – will sich das Umweltministerium stellen.
Noch in diesem Frühjahr soll eine „Arbeitshilfe kommunales
Starkregenrisikomanagement“ erscheinen, die den
Entscheidungsträgern vor Ort eine landesweit einheitliche
Hilfestellung geben soll. Auch wird das Land NRW eine
finanziellen Beitrag zur Erarbeitung entsprechender
Risikoanalysen und Handlungskonzepte leisten. „Unser Ziel
ist es, die menschliche Gesundheit genauso vor künftigem
Hochwasser zu schützen wie die Infrastruktur, das
Wirtschaftsleben, die Umwelt und das Kulturerbe des Landes“,
sagte Ministerin Schulze Föcking.
Weitere Informationen zum Thema
Hochwasser:
|
|
|