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Landtag, Ministerien , Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
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Land ordnet Corona-Notbremse ab Montag (29.3.) für 31 Kreise und kreisfreie
Städte an Darunter sind Duisburg und Kreis Wesel
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Infrastrukturpaket
II zur Planungsbeschleunigung
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Düsseldorf/Duisburg, 29.
März 2021 - Das Ziel im neuen Fahrrad- und
Nahmobilitätsgesetz NordrheinWestfalen
(FaNaG NRW) ist eindeutig formuliert: 25
Prozent der Wege in Nordrhein-Westfalen
sollen künftig mit dem Fahrrad erledigt
werden. Möglichst schnell muss deshalb die
Rad-Infrastruktur überall im Land ausgebaut
werden. Dies ist ein wesentlicher Teil des
Infrastrukturpakets II zur
Planungsbeschleunigung, das das
Landeskabinett am 23. März beschlossen hat,
um die Verbändeanhörung einzuleiten.
„Wir machen weiter Tempo für eine bessere,
sichere und saubere Mobilität. Mit dem
Infrastrukturpaket II treiben wir den
Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf
weiter voran. Das ist gut für unsere
Infrastruktur, den Wirtschaftsstandort und
die Lebensqualität in Nordrhein-Westfalen“,
sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Konkret geht es unter anderem um
folgende Maßnahmen: Für Klagen gegen
Radschnellverbindungen gilt nur noch eine
Instanz. Wird gegen die Planung geklagt, ist
unmittelbar das Oberverwaltungsgericht
zuständig. Für Radwege von unter sechs
Kilometern Länge, die durch kein geschütztes
Gebiet führen, ist keine
Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
Ersatzneubauten, Unterhaltungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen brauchen kein
Planfeststellungsverfahren mehr, wenn die
Änderungen an den Straßen und Brücken rein
konstruktive Anpassungen an aktuelle
Regelwerke (besonders Sicherheits- und
Verkehrsbedürfnisse) betreffen. Nur bei
erheblichen, baulichen Veränderungen sind
Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Ein Linienbestimmungsverfahren (also der
geplante Verlauf) für Landes- und
Kreisstraßen soll es nur noch bei Projekten
von erheblicher Bedeutung geben.
Baustellen können schneller begonnen werden,
weil vorbereitenden Maßnahmen schon während
des Planfeststellungsverfahrens erlaubt
sind. Voraussetzung: Die Maßnahmen
müssen zurückgebaut werden können.
Infrastrukturpaket I Im
Mai 2018 hat Verkehrsminister Hendrik Wüst
bereits das Infrastrukturpaket I zu
Beschleunigung von Bauvorhaben vorgestellt.
Zum Infrastrukturpaket I gehören u. a.
folgende Kernpunkte: Die Stabstelle
Baustellenkoordination wurde eingerichtet
und hat in Leverkusen ihren Sitz. Sie macht
geplante Baustellen auf Straße und Schiene
untereinander transparent und minimiert so
gegenseitige Beeinträchtigungen.
8-Punkte-Programm zur Beschleunigung wurde
eingeführt. Bauzeiten-Controlling, die
Einführung von Zwischenfristen sowie Bonus-
und Malus-Regelungen, neue
Ausschreibungsverfahren und mehr
24/7-Baustellen haben dazu geführt, dass
Bauzeiten insgesamt um 395 Wochen verkürzt
wurden – also mehr als acht Jahre Bauzeit
gutgemacht wurde. Klagen gegen
Planfeststellungsbeschlüsse für
Landesstraßen haben keine aufschiebende
Wirkung mehr.
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Nordrhein-Westfalen:
Notbremse-Regelung
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Die entsprechenden Verordnungen:
-
Coronaschutzverordnung ab dem 29. März / Änderungen
markiert
-
Coronabetreuungsverordnung ab dem 29. März
-
Coronaeinreiseverordnung ab dem 27. März / Änderungen
markiert
-
Coronaverordnung für die Fleischwirtschaft
ab dem 27. März / Änderungen
markiert
Düsseldorf, 26. März 2021 -
Nordrhein-Westfalen passt die
Coronaschutzverordnung an. Aufgrund der
landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6
(Stand: 26. März 2021) greift auch in
Nordrhein-Westfalen die bundesweit
vereinbarte Notbremse: in allen Kreisen und
kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über
100 werden die zum 8. März 2021
vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig
gemacht. Aufgrund der mit landesweit
mehr als 4.800 Teststellen bereits stark
ausgebauten Angebotsstruktur für kostenfreie
Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in
Nordrhein-Westfalen erhalten die betroffenen
Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer
kompletten Rücknahme der Öffnungen die
Inanspruchnahme der betroffenen Angebote
strikt von einem tagesaktuellen Negativtest
abhängig zu machen. Die Verordnung tritt am
29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis
zum 18. April 2021.
Die
nordrhein-westfälische Variante: Auf der
einen Seite können betroffene Kreise und
kreisfreie Städte die Notbremse ziehen und
das öffentliche Leben wieder runterfahren.
Auf der anderen Seite gilt: Die Test-Option
wirkt wie ein Fangnetz für
Coronainfektionen. Sie bietet den Anreiz für
die Bevölkerung sich testen zu lassen und
gleichzeitig können unerkannte und
asymptomatische Coronainfizierte erkannt und
frühzeitig rausgefiltert werden. Denn: Jeder
positive Schnelltest zieht einen PCR-Test
nach sich. So können wir gerade bei diffusen
Infektionsgeschehen das Virus besser und
zielgenauer bekämpfen.“ Diese Regelungen
gelten entsprechend auch über die
Osterfeiertage.
Weitere Regelungen
bei abweichenden Inzidenzen Neben den
landesweit geltenden „Notbremse-Maßnahmen“
prüfen Kreise und kreisfreie Städte, in
denen die 7-Tages-Inzidenz nach den
täglichen Veröffentlichungen des
Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und
signifikant über dem Wert von 100
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und
über dem Landesdurchschnitt liegt oder in
denen sonst besondere kritische
infektiologische Umstände vorliegen, auch
weiterhin, ob aus besonderen Gründen über
diese Verordnung hinausgehende zusätzliche
Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sie
können diese in Abstimmung mit dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales anordnen. Kreise und kreisfreie
Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach
den täglichen Veröffentlichungen des
Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und
signifikant unter dem Wert von 50
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt,
können im Einvernehmen mit dem Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in
dieser Verordnung festgelegten
Schutzmaßnahmen erfolgen können.
Die wichtigsten
Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab
dem 29. März 2021 im Überblick:
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7-Tages-Inzidenz <100
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7-Tages-Inzidenz >100 ohne
Test-Option
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7-Tages-Inzidenz > 100 mit
Test-Option
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Kontaktbeschränkungen
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Treffen im öffentlichen Raum
sind mit höchstens insgesamt
fünf Personen aus zwei
Hausständen möglich. Kinder
bis zu einem Alter von
einschließlich 14 Jahren
werden dabei nicht
mitgezählt. Paare,
unabhängig von den
Wohnverhältnissen, gelten
als ein Hausstand.
|
Treffen im öffentlichen Raum
sind mit höchstens einer
Person aus einem anderen
Hausstand möglich. Kinder
bis zu einem Alter von
einschließlich 14 Jahren
werden dabei nicht
mitgezählt. Paare,
unabhängig von den
Wohnverhältnissen, gelten
als ein Hausstand. Ausnahme
bei den Ostertagen (1.-5.
April): hier gelten die
Regelungen wie bei einer
Inzidenz 50-100, also zwei
Hausstände mit insgesamt
maximal fünf Personen,
Kinder unter 14 Jahren nicht
mitgezählt
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Treffen im öffentlichen Raum
sind mit höchstens einer
Person aus einem anderen
Hausstand möglich. Kinder
bis zu einem Alter von
einschließlich 14 Jahren
werden dabei nicht
mitgezählt. Paare,
unabhängig von den
Wohnverhältnissen, gelten
als ein Hausstand. Ausnahme
bei den Ostertagen (1.-5.
April): hier gelten die
Regelungen wie bei einer
Inzidenz 50-100, also zwei
Hausstände mit insgesamt
maximal fünf Personen,
Kinder unter 14 Jahren nicht
mitgezählt
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Bibliotheken/Archive etc.
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Der Betrieb ist unter
strikter Beachtung der
Hygiene- und Abstands-Regeln
zulässig.
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Der Betrieb ist auf die
Abholung und Auslieferung
bestellter oder abholbarer
Medien sowie deren Rückgabe
beschränkt.
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Der Betrieb ist unter
strikter Beachtung der
Hygiene- und Abstands-Regeln
zulässig. Zutritt
nur mit negativem
Schnelltest. Der
Test darf nicht älter als 24
Stunden sein.
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Museen, Ausstellungen,
Schlösser, Burgen,
Gedenkstätten u.ä.
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Der Betrieb von Museen,
Kunstausstellungen,
Galerien, Schlössern,
Burgen, Gedenkstätten und
ähnlichen Einrichtungen ist
mit vorheriger Terminbuchung
und bei sichergestellter
Rückverfolgbarkeit zulässig.
Die Anzahl von gleichzeitig
anwesenden Besucherinnen und
Besuchern in geschlossenen
Räumen darf eine Person pro
20 Quadratmeter nicht
übersteigen.
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Der Betrieb ist untersagt.
|
Der Betrieb von Museen,
Kunstausstellungen,
Galerien, Schlössern,
Burgen, Gedenkstätten und
ähnlichen Einrichtungen ist
mit vorheriger Terminbuchung
und bei sichergestellter
Rückverfolgbarkeit zulässig.
Die Anzahl von gleichzeitig
anwesenden Besucherinnen und
Besuchern in geschlossenen
Räumen darf eine Person pro
20 Quadratmeter nicht
übersteigen. Zutritt
nur mit negativem
Schnelltest. Der
Test darf nicht älter als 24
Stunden sein.
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Zoos und Tierparks.
Landschaftsparks mit
Zutrittsregelung
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Der Betrieb von Zoos und
Tierparks ist mit vorheriger
Terminbuchung und bei
sichergestellter
Rückverfolgbarkeit zulässig.
Die Anzahl von gleichzeitig
anwesenden Besucherinnen und
Besuchern in geschlossenen
Räumen darf eine Person pro
20 Quadratmeter nicht
übersteigen. Im Außenbereich
gibt es keine Vorgabe zu den
zulässigen Personen je
Quadratmeter.
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Der Zutritt zu geschlossenen
Ausstellungsräumen ist für
Besucher nicht gestattet.
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Der Betrieb von Zoos und
Tierparks ist mit vorheriger
Terminbuchung und bei
sichergestellter
Rückverfolgbarkeit zulässig.
Die Anzahl von gleichzeitig
anwesenden Besucherinnen und
Besuchern in geschlossenen
Räumen darf eine Person pro
20 Quadratmeter nicht
übersteigen. Im Außenbereich
gibt es keine Vorgabe zu den
zulässigen Personen je
Quadratmeter. Zutritt
nur mit negativem
Schnelltest. Der
Test darf nicht älter als 24
Stunden sein.
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Handels- einrichtungen,
die über den täglichen
Bedarf hinausgehen
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Verkaufsstellen des
Einzelhandels, die nicht
durch den Verkauf von Waren
für den täglichen Bedarf
privilegiert sind
(Lebensmittel, Dogerien,
Blumenläden etc.) dürfen
Terminshopping anbieten,
unter der Voraussetzung, die
Anzahl gleichzeitig
anwesender Kundinnen und
Kunden auf eine Kundin bzw.
einen Kunden pro 40
Quadratmeter zu beschränken.
Eine vorherige Terminbuchung
und eine zeitliche
Begrenzung des Aufenthalts
sind zwingend notwendig.
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Der Betrieb nicht
privilegierter Geschäfte ist
untersagt.
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Verkaufsstellen des
Einzelhandels, die nicht
durch den Verkauf von Waren
für den täglichen Bedarf
privilegiert sind
(Lebensmittel, Dogerien,
Blumenläden etc.) dürfen
Terminshopping anbieten,
unter der Voraussetzung, die
Anzahl gleichzeitig
anwesender Kundinnen und
Kunden auf eine Kundin bzw.
einen Kunden pro 40
Quadratmeter zu beschränken.
Eine vorherige Terminbuchung
und eine zeitliche
Begrenzung des Aufenthalts
sind zwingend notwendig. Zutritt
nur mit negativem
Schnelltests. Der
Test darf nicht älter als 24
Stunden sein.
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Körpernahe Dienstleistungen
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Körpernahe Dienstleistungen,
bei denen ein Mindestabstand
von 1,5 Metern zum Kunden
nicht eingehalten werden
kann, sind bei Einhaltung
von Hygienevorgaben der
Verordnung zulässig. Wenn
die Kundin bzw. der Kunde
dabei keine Maske tragen
kann (z.B.
Gesichtskosmetik), ist ein
tagesaktuelles negatives
Testergebnis der Kundin bzw.
des Kunden und eine
regelmäßige Testung der
Beschäftigten erforderlich.
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Körpernahe Dienstleistungen,
bei denen ein Mindestabstand
von 1,5 Metern zum Kunden
nicht eingehalten werden
kann, sind untersagt. Davon
ausgenommen sind medizinisch
notwendige Leistungen,
Friseurleistungen,
Leistungen der
nichtmedizinischen Fußpflege
sowie der gewerbsmäßigen
Personenbeförderung.
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Körpernahe Dienstleistungen,
bei denen ein Mindestabstand
von 1,5 Metern zum Kunden
nicht eingehalten werden
kann, sind bei Einhaltung
von Hygienevorgaben der
Verordnung zulässig. Zutritt
nur mit negativem
Schnelltests. Der
Test darf nicht älter als 24
Stunden sein.
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Weitere Änderungen in der
Coronaschutzverordnung sind: Schwimmbäder
dürfen für die Anfängerschwimmausbildung mit
Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen.
Der Betrieb von Sonnenstudios ist – weil
hier keine Dienstleistung von Mensch zu
Mensch erbracht wird und nach aktueller
einschlägiger Rechtsprechung in Hamburg –
bei Einhaltung von Hygienevorgaben der
Verordnung wieder zulässig.
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Schul- und Unterrichtsbetrieb nach
den Osterferien bleibt eingeschränkt
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Düsseldorf/Duisburg, 25.
März 2021 - Das Ministerium für Schule und
Bildung hat die Schulen in
Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass
es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb
mit vollständigem Präsenzunterricht geben
wird. Stattdessen verbleibt es weiterhin bei
den derzeit geltenden Regelungen für den
Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Aufgrund des derzeit absehbaren
Infektionsgeschehens wird es nach den
Osterferien in den Schulen keinen
Regelbetrieb mit vollständigem
Präsenzunterricht geben können. Gleichwohl
wollen wir unseren Schulen bereits jetzt
grundlegende Informationen für die Planung
des Schulbetriebs nach den Osterferien
geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der
Schulbetrieb nach den Ferien unter den
derzeitigen Beschränkungen stattfinden. Die
Landesregierung wird die Entwicklung des
Infektionsgeschehens weiterhin aufmerksam
beobachten und den Schulstart im
Zusammenwirken mit allen Beteiligten nach
den Osterferien sorgfältig vorbereiten.“
Nach aktueller Planung
soll der Schulbetrieb nach den nun
beginnenden Osterferien bis einschließlich
zum 23. April 2021 auf der Grundlage der in
der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten
Vorgaben und Regelungen stattfinden. Über
das weitere Vorgehen wird das
Schulministerium in der zweiten Ferienwoche
unter Berücksichtigung der weiteren
Entwicklung des Infektionsgeschehens mit den
am Schulleben beteiligten Akteuren beraten
und die Schulen entsprechend rechtzeitig
informieren.
Die Teststrategie an den
Schulen wird weiterentwickelt und ausgebaut:
Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot
für alle Schülerinnen und Schüler an den
weiterführenden Schulen bereits für die
Woche nach den Osterferien auf zwei
Testungen zu erweitern. Mit dem Versand von
1,8 Millionen Selbsttests an alle
weiterführenden Schulen wurde in der
vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass
alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen
noch vor den Osterferien einen Selbsttest
durchführen können. Weitere Selbsttests
werden den Schulen in diesen Tagen und bis
zum Ende dieser Woche zugesandt.
Zudem ist die
Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen
und Schülern der Primarstufe (Grund- und
Förderschulen) schnellstmöglich ein alters-
und kindgerechtes Testangebot machen zu
können. Hierbei ist die Verfügbarkeit
passgenauer Testmöglichkeiten zu
berücksichtigen.
Das bisherige Testangebot
für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal
an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei
niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten
beziehungsweise in Testzentren wird bereits
in der Woche direkt nach den Osterferien
durch die Bereitstellung von zwei
Selbsttests pro Woche abgelöst.
Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 25.
März 2021:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/25032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw
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Land stimmt Allgemeinverfügungen mehrerer Kreise und
kreisfreien Städte zu
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Wasser schützen und
wertschätzen
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Düsseldorf/Duisburg, 19.
März 2021 - Weltwassertag am 22. März: Im
Vorfeld des Weltwassertages (22. März) ruft
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu
einem sorgsamen und bewussten Umgang mit
unseren Wasserressourcen auf: "Wasser in
ausreichender Menge und guter Qualität ist
die Lebensgrundlage für Mensch und Natur.
Zugleich ist es unsere wichtigste natürliche
wirtschaftliche Ressource. Wir sollten jeden
Schluck Wasser stets genießen - er ist weit
mehr als bloß ein Durstlöscher."
Die
Ministerin betonte die Herausforderungen des
Klimawandels für die Wasserversorgung. "Die
Verfügbarkeit von Wasser, insbesondere
sauberem Trinkwasser, ist keine
Selbstverständlichkeit. Dies haben die
trockenen Sommer der vergangenen Jahre
gezeigt." Potenzielle Nutzungskonflikte
müssten vorausschauend vermieden werden. So
soll der Vorrang der Trinkwasserversorgung
im Landeswassergesetz verankert werden.
Zudem erarbeitet das Umweltministerium im
Rahmen einer Konzeption für langanhaltende
Trockenphasen konkrete Maßnahmen und
Lösungsansätze.
Neue Broschüre
"(Unter-)Wasserwelten" Quelle MULNV
Die Vereinten Nationen haben den
Weltwassertag 2021 unter das Motto "Wert des
Wassers" gestellt. Passend zum Anlass hat
das Umweltministerium eine neue Broschüre
rund um die "(Unter-)Wasserwelten" in
Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die
Broschüre bietet spannende Fakten rund um
die Bäche, Flüsse und Seen in
Nordrhein-Westfalen - etwa zur Wanderung der
Aale in die ferne Sargassosee oder dem
Balztanz des Bitterlings. "Wer die Natur
kennt, wird sich mit besonderer Begeisterung
für ihren Schutz einsetzen. Mit der neuen
Broschüre möchten wir den Blick für das
Leben im und am Wasser schärfen", so
Heinen-Esser. 50.000 Kilometer Fließgewässer
Nordrhein-Westfalen durchzieht ein Netz von
Fließgewässern mit einer Länge von rund
50.000 Kilometern. Dem "Mythos Rhein" und
seiner Geschichte widmet sich die Broschüre
mit einem eigenen Kapitel. Unter anderem
gibt die Broschüre Einblicke in die Arbeit
eines der letzten Rheinfischer auf einem
"Aal-Schokker". Erfreulicherweise wandern
heute wieder Lachse und Maifische den Rhein
hinauf zu ihren Laichgründen. Dies ist ein
sichtbarer Erfolg für den Gewässerschutz
sowie von Renaturierungsmaßnahmen und
Wiederansiedlungsprojekten.
"Der Trend stimmt,
aber wir sind noch lange nicht am Ziel. An
den Gewässern in Nordrhein-Westfalen sind
150 Jahre Industriegeschichte nicht spurlos
vorübergegangen. Wir dürfen nicht
nachlassen, uns mit aller Kraft für die
Ressource Wasser und vitale und
widerstandsfähige Flussgebiete einzusetzen",
so Heinen-Esser. Im Entwurf des
Maßnahmenprogramms zum Bewirtschaftungsplan
2022-2027 für die Flussgebiete Rhein, Weser,
Ems und Maas sind über 10.000 Maßnahmen
geplant, um die Qualität der Gewässer in
Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern.
Flussperlenmuschel und nachhaltige
Aquakultur Informationen bietet die neue
Broschüre zu den verschiedenen Lebensräumen
und ihren Bewohnern. Wie vielfältig die
natürlichen Verflechtungen dabei sein
können, zeigt die Flussperlmuschel. Diese
bis zu 120 Jahre alten Süßwassermuscheln
sind bei der Fortpflanzung auf Bachforellen
angewiesen, damit sich ihre Larven in den
Kiemen der Fische festsetzen und entwickeln
können. Aufgrund ihrer kostbaren Perlen
setzte im 19. Jahrhundert eine massive Jagd
nach den Muscheln ein, die beinahe zum
Aussterben der Art in Nordrhein-Westfalen
führte. Ein von EU und Land unterstütztes
Artenschutzprojekt in der Eifel brachte im
Jahr 2020 erstmals wieder geschlechtsreife
Muscheln hervor.
Ein weiterer Schwerpunkt
der Broschüre ist die "Regionale
Aquakultur". Viele Fischbestände in den
Weltmeeren sind heute schon überfischt. Um
auch in Zukunft den Bedarf nachhaltig decken
zu können, werden Aquakulturen den Wildfang
zunehmend ersetzen. Zur Erforschung und
Entwicklung von zukunftsweisenden
Lösungsansätzen plant die Landesregierung am
Standort Kirchhundem-Albaum eine
Modernisierung und Stärkung der Bereiche
Fischereiökologie und Aquakultur des
Landesumweltamtes durch ein modernes
Kompetenzzentrum mit modernen Laboren und
neuer Teichanlage.
30 Jahre
Trinkwasserschutz-Kooperationen -
Unterzeichnung eines neuen
12-Punkte-Programms Am
Weltwassertag wird Ministerin Heinen-Esser
im Rahmen der virtuellen
Jubiläumsveranstaltung "30 Jahre
Trinkwasserschutz-Kooperationen" gemeinsam
mit zahlreichen Partnern eine neue
12-Punkte-Vereinbarung zur Stärkung der
Kooperationen zum Trinkwasserschutz
unterzeichnen.
www.flussgebiete.nrw.de.
Weitere Informationen
Broschüre "(Unter-)Wasserwelten - Bäche,
Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen" in
unserer Mediathek ansehen und herunterladen
"Über 10.000 Maßnahmen für intakte Gewässer)
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Internationaler Tag der Wälder
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Düsseldorf/Duisburg, 18.
März 2021 - Der Wald in Nordrhein-Westfalen
ist besser aus dem Winter gekommen als in
den Jahren zuvor. Gründe dafür sind eine
verlangsamte Vermehrung der Borkenkäfer
sowie eine aktuell günstige Wasserversorgung
im Oberboden. Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser betont: "Unsere Wälder sorgen
für gutes Klima, sind Heimat für Pflanzen
und Tiere und wichtiger Erlebnis- und
Erholungsraum für uns Menschen. Nach drei
schweren Jahren gibt es einen Lichtblick im
Kampf gegen den Borkenkäfer und der feuchte
Oberboden bietet Jungpflanzen gute
Startbedingungen."
Passend dazu haben die
Vereinten Nationen den Internationalen Tag
der Wälder am 21. März in diesem Jahr unter
das Motto Wiederbewaldung gestellt ("Forest
Restoration - A path to recovery and
well-being"). Besondere Bedeutung misst
Ministerin Heinen-Esser standortangepassten
Baumarten und einer vielfältigen
kleinräumigen Struktur bei: "Ich hoffe, dass
langanhaltende Trocken- und Hitzeperioden
ausbleiben und 2021 zu einem Jahr der
Wiederaufforstung und Erholung unserer
Wälder wird. Mit gesunden Wäldern können wir
den Klimawandel und den Artenschwund
eindämmen und auch Mensch und Natur ein
Stück Erholung schenken."
Das im Jahr 2020 von der
Landesregierung zusammen mit den
Forstverbänden abgestimmte
Wiederbewaldungskonzept sieht vor, dass
künftig auf den Schadflächen möglichst
Mischwälder aus mindestens vier Baumarten
wachsen, wobei heimische Baumarten den Kern
bilden. Hierzu ergänzt Andreas Wiebe, Leiter
Wald und Holz NRW: "Gemeinsam mit den
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gehen
wir die Daueraufgabe Wiederbewaldung als
Herzensanliegen und mit Augenmaß an. Das
heißt: genau hinschauen, engagiert Impulse
setzen - klimastabile Bäume inselartig
pflanzen und dazwischen Raum und Zeit lassen
für Samen von Altbäumen."
Bei der Wiederbewaldung
sollen zunächst Potenziale der natürlichen
Verjüngung genutzt werden, die dann um
gezielte Pflanzungen ergänzt werden soll.
Dies ist erforderlich, um zum Beispiel auf
ehemaligen Fichtenstandorten heimische
Laubbäume zu etablieren. Zur Stabilisierung
der Bestände und als Beitrag zum Erhalt der
Artenvielfalt, insbesondere für Insekten,
wird die Anlage von Waldrändern unter
Verwendung heimischer Baum- und Straucharten
empfohlen.
Förderung
vielfältiger und klimastabiler Mischwälder
Das Land unterstützt die
Entwicklung vielfältiger und klimastabiler
Mischwälder mit breiten finanziellen und
fachlichen Hilfen. Lagen die Mittel für die
forstliche Förderung in Nordrhein-Westfalen
2018 noch bei gut 4 Millionen Euro, hat sich
diese Summe im Jahr 2020 auf über 57
Millionen Euro (davon 41,4 Mio. Euro für
Extremwetter-Förderung) vervielfacht. Im
Jahr 2021 ist eine weitere Aufstockung der
Fördermittel für den Wald auf über 75
Millionen Euro vorgesehen.
Die Bewältigung der
massiven Waldschäden hat den Waldbäuerinnen
und Waldbauern und der Forstwirtschaft in
den zurückliegenden Jahren viel abverlangt.
Ministerin Heinen-Esser: "Wir rechnen damit,
dass Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
dieses Jahr verstärkt die Wiederbewaldung
angehen. Ziel ist, dass es gelingt, die
Kalamität in einen Impuls für zukunftsfähige
Wälder umzuwandeln."
Wie sich die Wälder in
den letzten zehn Jahren entwickelt haben,
nehmen ab Ende April 2021 auch die
Untersuchungstrupps der Bundes- bzw.
Landeswaldinventur unter die Lupe. Sie
messen und beobachten unter Anderem wie viel
Wald es gibt, wie alt er ist, welche
Baumarten ihn prägen, wie viel Holz
nachgewachsen ist und wie viel Totholz zum
Natur- und Artenschutz beiträgt. -
Broschüre "Wiederbewaldungskonzept" in
unserer Mediathek ansehen und herunterladen
-
zum Internationalen Tag der Wälder
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Erlass der Landesregierung zu
zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich
Schule
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Formale Vorgaben und
inhaltliche Voraussetzungen für
Schulschließungen als letztes Mittel im
Infektionsschutz vor Ort
Düsseldorf/Duisburg, 17. März 2021 - Das
Ministerium für Schule und Bildung und das
Ministerium für Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales teilen mit:
Die Landesregierung
hat heute mit einem zwischen dem Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie
dem Ministerium für Schule und Bildung
abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise
angesichts der aktuellen Diskussion nochmals
über die in den Coronaverordnungen
festgelegten Verfahren zu zusätzlichen
kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die
sich grundsätzlich auch auf einzelne oder
alle Schulen vor Ort beziehen können.
Bei einer nachhaltigen
und signifikanten Überschreitung der
Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000
Einwohner pro Woche in einem Kreis oder
einer kreisfreien Stadt können im Rahmen
eines Gesamtkonzepts von den kommunalen
Behörden zusätzliche Maßnahmen zum
Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen
werden. Entscheidend ist dabei, dass die
landesweite bildungspolitische
Grundsatzentscheidung im Sinne der
Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und
abgewogen wird.
Schulschließungen können eingebettet in ein
Gesamtkonzept einen Beitrag zum
Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen
aber nur das letzte und nicht das erste und
alleinige Mittel der Wahl sein. Es
gibt einen breiten gesellschaftlichen und
politischen Konsens, von der Bundesregierung
über die Landesregierung und über alle
gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der
Bildungsbereich Priorität hat und dass das
generelle Schließen von
Bildungseinrichtungen nur eine letzte
Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle
anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen
des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.
Die wesentlichen Inhalte
des heute versandten Erlasses:
Maßnahmen an
einzelnen Schulen
Anordnungen der Ordnungs-
und Gesundheitsbehörden bezogen auf einzelne
Schulen sind nur dann möglich und geboten,
wenn das aufgrund konkreter
Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen
oder im direkten Umfeld infektiologisch
erforderlich ist. Dabei können an einer
einzelnen Schule sowohl besondere
(verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet
werden wie auch (teilweise)
Schulschließungen. Dies betrifft jeweils
Vorgaben für einzelne Schulen. Die
Bezirksregierungen sind einzubinden.
Maßnahmen an allen
Schulen in einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt
Zusätzliche
Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen
in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt
auswirken, sind grundsätzlich nur dann
möglich, wenn ein besonders hohes
Infektionsgeschehen in der Kommune oder
gerade im Bereich der Schulen vorliegt.
Unterscheidet sich in einem Kreis das
Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen
Kommunen, sind differenzierte Vorgaben
geboten.
Hohe Priorität für
Präsenzunterricht
Wenn es sich um
weitreichende Maßnahmen handelt wie etwa
stadt- oder kreisweite Schulschließungen,
muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis in
besonderer Weise die negativen Folgen für
die Bildungs- und Entwicklungssituation der
Kinder und Jugendlichen und den
Gesichtspunkt der landesweiten
Bildungsgerechtigkeit in die Abwägung
einbeziehen. Daher ist auch die
landesweite Grundsatzentscheidung zu
beachten, dass der Ermöglichung eines
Präsenzunterrichts eine besonders hohe
Priorität in der aktuellen Pandemie zukommt.
Schulschließungen können daher nur ultima
ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen
und Monaten des Lockdowns zur Abwendung
schwerer Bildungs- und
Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und
Jugendliche, der Ermöglichung des
Präsenzunterrichts eine sehr hohe Priorität
einzuräumen ist.
Das Verfahren zu
zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch
und gerade für Maßnahmen im Schulbereich:
Kommunen, die den
Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je
100.000 Einwohner pro Woche signifikant und
nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche
Maßnahmen und stimmen diese mit dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine
gemeinsame Bewertung des lokalen
Infektionsgeschehens. Das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus
eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn
diese sich nicht am zweiten Tag nach
Überschreitung der 100er-Grenze melden.
Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen
werden sollen, erfolgt eine Abstimmung
zwischen dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales sowie dem
Ministerium für Schule und Bildung. Wenn die
Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung
erlassen will, legt sie dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom
jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten
zu unterzeichnenden beziehungsweise zu
verantwortenden Entwurf vor.
Das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales muss dann sein Einvernehmen damit
erklären oder verweigert dieses. Bei
schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich
eine Information der Schulaufsicht bei den
Bezirksregierungen erfolgen.
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- Corona-Selbsttests für
Schülerinnen und Schüler -
EU-Schulprogramm 2021/2022: Bewerbungsrunde
gestartet
|
Durchführung
von Selbsttests durch die Schülerinnen und
Schülern Düsseldorf/Duisburg,
15. März 2021 - Das Ministerium für Schule
und Bildung hat heute die Schulen mit
umfassenden Informationen und
Begleitmaterialien zu den ab morgen
versendeten Corona-Selbsttests versorgt.
Schulministerin Yvonne Gebauer: „Der
Wechselunterricht in unseren Schulen ist
bereits ein wichtiger Schritt, in den
Schulen Kontakte zu reduzieren und damit
einen großen Beitrag zum Infektionsschutz zu
leisten. Jeder Schritt zu mehr schulischer
Normalität muss immer auch unter
Berücksichtigung des Infektionsgeschehens
erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen
zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten.
Zu diesen Maßnahmen zählen nun auch
Corona-Selbsttests für die Schülerinnen und
Schüler.
Es entstehen gerade in
Schulen eine Vielzahl von sehr komplexen
Fragestellungen im Zusammenhang mit
Selbsttestungen, bei denen das
Schulministerium die Schulen nicht alleine
lässt. Neben den normalen
Beratungsstrukturen über die Schulaufsicht
haben wir mit Schulträgern und
Gesundheitsbehörden abgestimmte
Informationen und Rahmenvorgaben erarbeitet.
Es war mir auch persönlich ein großes
Anliegen, den Schulen nicht nur Selbsttests
zur Verfügung zu stellen, sondern umfassende
begleitende Informationen dazu, wie
beispielsweise über den Ablauf der
Testungen, den pädagogischen und
organisatorischen Umgang mit Testergebnissen
und Informationen für die Eltern. Mir ist
bewusst, dass die Durchführung von
Selbsttestungen eine weitere und neue
Herausforderung für die Schulen darstellen
wird, bei der wir die Verantwortlichen vor
Ort, besonders die Schulleitungen und die
Lehrkräfte, bestmöglich unterstützen
wollen.“
Die Landesregierung
stellt in einem ersten Schritt den
weiterführenden Schulen in
Nordrhein-Westfalen zum Beginn des
Wechselunterrichts ab dieser Woche
kurzfristig rund 1,8 Millionen
Corona-Selbsttests zur Verfügung. Die
Testungen finden in den Räumen der Schule an
den von der Schule festzulegenden Tagen
möglichst zu Beginn des Unterrichtes mit den
im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen
und Schülern statt. Sie werden vom
schulischen Personal – insbesondere den
Lehrerinnen und Lehrern – beaufsichtigt.
Grundsätzlich sollen alle Schülerinnen und
Schüler an den Testungen teilnehmen, die
Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und
Schüler können dieser jedoch mit einer
entsprechenden Erklärung dem Testangebot
bzw. der Testdurchführung widersprechen. Für
Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse stellt
das Schulministerium den Schulen auch
entsprechende Informationen in über 10
weiteren Sprachen zur Verfügung.
Ziel ist, dass alle
Schülerinnen und Schüler bis zu den
Osterferien eine Testmöglichkeit erhalten.
Wichtige Informationen über den genauen
Ablauf der Testungen, die Interpretation der
Ergebnisse sowie den Umgang mit positiven
Testergebnissen wurden mit der heutigen
SchulMail gegeben.
Seit heute werden die
Test-Kits in der Verantwortung des Landes
für jede einzelne Schule konfektioniert und
den Schulen per Paket zugestellt. Die ersten
Lieferungen sollen ab morgen die Schulen
erreichen. In den nachfolgenden Tagen bis zu
den Osterferien legen die Schulen den Tag
der Testung fest und können so selbst die
notwendige Vorbereitungszeit sicherstellen.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Durch einen Dreiklang aus Schützen, Impfen
und Testen wird der Schulbetrieb ab dieser
Woche begleitet, mit dem Ziel,
Gesundheitsschutz und Bildungschancen in
einem ausgewogenen Verhältnis sicherstellen
zu können. Ich bin froh, dass es gelungen
ist, die Schulen prioritär mit solchen Tests
zu versorgen. Nordrhein-Westfalen setzt
damit die Beschlüsse der
Ministerpräsidentenkonferenz um.“
Die Testungen für das
Schulpersonal sind schon seit längerer Zeit
geregelt: In Nordrhein-Westfalen können sich
alle an Schulen tätigen Personen seit dem
11. Januar bis zum letzten Schultag vor den
Osterferien (26. März 2021) bis zu zwei Mal
pro Woche anlasslos zu einem frei gewählten
Termin testen lassen.
Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 15.
März 2021
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021
Sowie unter:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
EU-Schulprogramm 2021/2022:
Bewerbungsrunde gestartet Mit
der Teilnahme am EU-Schulprogramm fördert
die Landesregierung die gesunde Frühstücks-
und Pausenverpflegung in Kitas und Schulen.
Das Online-Bewerbungsverfahren für das
Schulobst- und Gemüseprogramm startet
bereits am Montag, 15. März 2021 unter
www.schulobst-milch.nrw.de.
Ab dem 22. März 2021 können Bewerbungen für
das Milchprogramm eingereicht werden.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 25.
April 2021. Verbraucherschutzministerin
Ursula Heinen-Esser erklärte: "Mit dem
EU-Programm wollen wir Kinder möglichst früh
an eine gesunde und ausgewogene Ernährung
heranführen und Freude wecken an frischen
Lebensmitteln. Für den Programmteil
Schulmilch, an dem auch Kitas teilnehmen
können, gibt es ab Sommer 2021 eine
erfreuliche Änderung: Der Elternbeitrag
entfällt und die Milchprodukte werden
kostenlos ausgegeben."
Das
EU-Schulprogramm gliedert sich in die zwei
Programmteile Obst und Gemüse sowie
Schulmilch. Auch im anstehenden Schuljahr
2021/2022 beteiligt sich Nordrhein-Westfalen
am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und
Milch, um Kindern mit frischen
Nahrungsmitteln eine gesunde Ernährung
schmackhaft zu machen. Dafür wurden bei der
EU Mittel in Höhe von insgesamt 8,7
Millionen Euro angemeldet. Ergänzt wird
dieser Betrag durch Landesmittel für das
Obst- und Gemüseprogramm. Für den
Programmteil Obst und Gemüse, also das
Schulobst- und Gemüseprogramm, startet das
Online-Bewerbungsverfahren in bewährter Form
am 15. März 2021.
Bereits
teilnehmende und neu interessierte Grund-
und Förderschulen mit Primarstufe können
sich über die Website
www.schulobst-milch.nrw.de
für die Teilnahme am kostenlosen Programm im
kommenden Schuljahr bewerben. Der
Programmteil Milch wird zukünftig ebenfalls
kostenlos für die teilnehmenden
Einrichtungen angeboten. Der bisher
einzusammelnde Elternbeitrag entfällt. Ziel
ist es, dass möglichst viele Kinder von dem
Programm und der Unterstützung der
EU-Förderung profitieren.
Kinder der
teilnehmenden Einrichtungen können dann
während des gesamten Schul- und Kitajahres
mit zwei kostenlosen Portionen ungesüßter
Trinkmilch oder Naturjoghurt pro Woche
versorgt werden. Neu im Milchprogramm ist
auch das Website-basierte
Bewerbungsverfahren.
Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und
Förderschulen mit Primarstufe können sich ab
dem 22. März 2021 über die
Schulprogrammwebsite
www.schulobst-milch.nrw.de
bewerben.
Wie viele Einrichtungen
zugelassen werden können, hängt von den
verfügbaren Finanzmitteln sowie der
Nachfrage der Einrichtungen ab. Im Anschluss
an die Zulassung suchen sich Einrichtungen
Lieferbetriebe über die Website und
schließen eine Vereinbarung ab, mittels
dieser der Lieferbetrieb eine Bewilligung
beim zuständigen LANUV beantragen kann. Die
Belieferung im neuen Schuljahr startet im
September 2021. Flankiert wird das
EU-Schulprogramm weiterhin von begleitenden
pädagogischen Maßnahmen, um Kindern
frühzeitig die Bedeutung einer gesunden
Ernährung zu vermitteln. Weitere
Informationen
zum EU-Schulprogramm
und die Möglichkeit zur Bewerbung
(ausschließlich online bis zum 25. April
2021) finden Sie unter
www.schulobst-milch.nrw.de
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Verkehrsunfallstatistik auf
Tiefstand
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Düsseldorf/Duisburg,
10. März 2021 - Auf den Straßen in
Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen
Jahr weniger Unfälle (-16,4 Prozent),
weniger Tote (-5,7 Prozent) und weniger
Schwerverletzte (-10,5 Prozent) registriert.
„Aufgrund der Pandemie sank die Mobilität
deutlich und in der Folge auch die Unfälle“,
erklärte Innenminister Herbert Reul bei der
Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik am
Mittwoch. Zeitweise war das
Verkehrsaufkommen auf den
nordrheinwestfälischen Straßen um 40 Prozent
zurückgegangen. Insgesamt hat die Polizei im
vergangenen Jahr 556.161 Unfälle
aufgenommen. Das sind 109.247 Unfälle
weniger als 2019. Ebenfalls gesunken sind
die Zahlen der Schwer- und Leichtverletzten.
2020 gab es 12.110 Schwerverletze
(2019: 13.531). Die Zahl der
Leichtverletzten sank von 64.259 auf 54.492
(-15,2 Prozent). „Seit Beginn der
Aufzeichnungen im Jahr 1953 gab es noch nie
so wenig Todesopfer auf den NRW-Straßen“,
sagte Reul. 2020 starben 430 Menschen durch
einen Verkehrsunfall. Das sind 26 weniger
als im Vorjahr (2019: 456). „Der Rückgang
ist erfreulich. Trotzdem könnten die Zahlen
besser sein“, sagte Reul. Denn insgesamt
sind die Unfalltoten zwar zurückgegangen,
jedoch nicht auf den Autobahnen.
Hier gab es 2020 sogar ein leichtes Plus:
Kamen im Vorjahr 50 Menschen bei
Autobahn-Unfällen ums Leben, waren es im
vergangenen Jahr 63 Tote. Innenminister
Reul: „Während der Pandemie waren die
Straßen zwar leerer, das schützt aber nicht
davor, ordentlich Gas zu geben und sich tot
zu rasen.“ Reul weiter: „Die
Hauptunfallursachen Rasen, Abstand, Alkohol
und Ablenkung sind so leicht zu vermeiden.
Und doch ist es dieses Fehlverhalten, das
oft in den schlimmsten Unfällen endet.“
Reul betonte, dass die Polizei ihr
Engagement im vergangenen Jahr nicht
verringert hat und verwies auf Investitionen
in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro in
Geschwindigkeits-, Laser- und
Alkoholmessgeräte: „Obwohl während Corona
weniger auf den Straßen los war, haben wir
unsere Anstrengungen nicht zurückgeschraubt.
Wir haben weiterhin kontrolliert, wir waren
weiterhin präsent.“ Die Polizei
intensivierte unter anderem ihren Kampf
gegen verbotene Kraftfahrzeugrennen. 2019
wurden 766 verbotene Rennen registriert,
2020 insgesamt 1.515 Rennen (+ 97,8
Prozent). Es gab 1.250 Strafanzeigen, 265
Verkehrsunfälle und fünf Tote durch illegale
Rennen - ein Fahrer, drei Beifahrer und ein
Kind kamen ums Leben.
„Diese Raser gefährden und töten nicht nur
sich selbst, sondern auch unbeteiligte
Dritte! Deshalb greifen wir hier hart
durch“, sagte Reul. So gab es im vergangenen
Jahr mehr Schwerpunktkontrollen in
Nordrhein-Westfalen und 164 Sondereinsätze.
Die Polizei war mit spezialisierten Kräften
im Einsatz und erstellte ein neues Lagebild
über die Raser-Szene. Ebenfalls verstärkt
hat die Polizei ihre Lkw-Kontrollen. Im
vergangenen Jahr führte die Polizei 78.000
Maßnahmen in diesem Bereich durch, ein Plus
von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
„Wir haben mehr gemacht, weil wir wissen,
dass LKW-Unfälle sofort wieder passieren
werden, wenn der Verkehr zunimmt“, sagte
Reul. Erst am Dienstag hatte sich auf der
Autobahn 44 Richtung Kassel ein schwerer
Unfall mit drei Toten ereignet. „Da wird die
Statistik auf einmal sehr real“, so der
Minister.
Besonders eine Entwicklung beobachtet der
Innenminister mit Sorge: Im vergangenen Jahr
stiegen Unfälle mit Pedelecs deutlich an.
2020 verunglückten 3.897 Pedelec-Fahrer. Das
ist ein Plus von rund 44 Prozent im
Vergleich zu 2019. 30 Fahrer kamen bei
Pedelec-Unfällen ums Leben. Sieben mehr als
2019. Mehr als die Hälfte der Verunglückten
entfällt auf ältere Menschen, auf die Gruppe
65 Plus. „Es ist ja toll, dass ältere
Menschen mobil werden wollen und auch
mobiler sind, aber es muss auch sicher sein.
Für sie und für die anderen
Verkehrsteilnehmer.“
Während die Pedelec-Unfälle angestiegen
sind, sank die Zahl der Fahrradunfälle um
vier Prozent. „Obwohl beide Verkehrsmittel
während Corona mehr genutzt wurden“, so
Reul. Die Pandemie hat sich auch auf
Schulwegunfälle ausgewirkt. 2020 gab es 377
Schulwegunfälle, ein Minus von 63 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr (2019: 1.019 Unfälle).
Kein Kind starb auf dem Schulweg (2019: 2
Tote).
Die Präventionsarbeit sei aufgrund von
Corona allerdings schwieriger geworden,
erklärte Reul: „Wir dürfen momentan zum
Beispiel nicht wie gewohnt in die Kitas für
die Verkehrserziehung. Das ist einfach
Mist“, sagte der Minister. Die Mobilität
wird wieder das Niveau vor der Pandemie
erreichen. Bereits jetzt ist dies auf den
Straßen in Nordrhein-Westfalen bemerkbar.
Der Kraftfahrzeugverkehr steigt wieder an,
Kinder gehen wieder in die Schule - „Die
Leute sind wieder unterwegs - auch ohne
Fahrsicherheitstraining oder
Verkehrserziehung“, so Innenminister Reul.
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Erlass zur flexiblen
Fachklassenbildung
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Düsseldorf/Duisburg,
7. März 2021 - Es ist Ziel der
Landesregierung, den Berufsschulunterricht
weiterhin möglichst ortsnah anbieten zu
können, trotz derzeit pandemiebedingt
geringerer Auszubildendenzahlen als in den
vergangenen Jahren. In einem entsprechenden
Erlass hat das Ministerium für Schule und
Bildung daher die Maßnahmen zur
Flexibilisierung der Fachklassenbildung für
die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023
ausgeweitet. Damit soll sichergestellt
werden, dass Fachklassen des dualen Systems
an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
auch bei einer niedrigen Zahl von
Ausbildungsverhältnissen beibehalten werden
können.
Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die
duale Berufsausbildung soll auch in
Pandemiezeiten ein Markenzeichen
Deutschlands und Nordrhein-Westfalens
bleiben. Gut ausgebildeter
Fachkräftenachwuchs ist für den
Wirtschaftsstandort NRW von großer
Bedeutung. Wir wollen coronabedingte
Schließungen von Fachklassen des dualen
Systems – soweit dies möglich ist –
vermeiden und machen weitere
Flexibilisierungen bei der
Fachklassenbildung möglich. Damit leisten
wir auch unseren Beitrag zur
Fachkräftesicherung in Coronazeiten.“
Um zu vermeiden, dass
aufgrund der coronabedingt geringeren Zahl
von Ausbildungsverhältnissen
Fachklassenschließungen erfolgen und damit
die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben
und jungen Menschen wegen langer Fahrwege
zur Berufsschule sinkt, erweitert das
Ministerium für Schule und Bildung die
bereits vorhandenen Maßnahmen zur flexiblen
Fachklassenbildung: Minderfrequente
Fachklassen können vorrangig für bis zu fünf
Jahre aufrechterhalten werden, wenn
perspektivisch eine Erhöhung der
Auszubildendenzahlen in der Region und in
dem Beruf wieder zu erwarten ist.
Zudem unterstützt das Ministerium betroffene
Berufskollegs, indem die Bezirksregierungen
bedarfsorientiert zusätzliche Stellen
zuweisen können, um Auswirkungen des hohen
Lehrkräfteeinsatzes in den kleinen Klassen
auf andere Bildungsgänge in den
Berufskollegs abzumildern.
Bereits
im letzten Jahr hatte das Ministerium für
Schule und Bildung in einem Erlass
vorsorglich geregelt, dass Auszubildende,
die ihren Ausbildungsplatz verlieren, zur
Sicherung des Ausbildungserfolgs in den
Fachklassen des dualen Systems unterrichtet
werden können, bis sie eine Alternative
gefunden haben. Zur Sicherung des
Fachkräftenachwuchses wurden bereits vor der
Corona-Pandemie zahlreiche Maßnahmen zur
Attraktivitätssteigerung der dualen
Berufsausbildung und zur beruflichen
Orientierung in die Wege geleitet. Dazu
gehörten bereits Maßnahmen zur
Flexibilisierung zur Fachklassenbildung, um
trotz geringer Auszubildendenzahlen
möglichst ortsnah den Berufsschulunterricht
anbieten zu können.
Durch die
Corona-Pandemie hat es für das laufende
Schuljahr 2020/2021 trotz aller
Anstrengungen zur Stärkung des
Ausbildungsmarktes zum Beispiel mit dem
Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ und dem
Handlungskonzept NRW „Ausbildung auch in
Zeiten von Corona sichern“ weniger
Abschlüsse von Ausbildungsverträgen gegeben
als in den Vorjahren.
Diese neuen
Regelungen des Ministeriums für Schule und
Bildung sind ein weiterer wichtiger
Baustein, mit dem die Landesregierung die
Auszubildenden stützt und ihnen und den
Ausbildungsbetrieben Planungssicherheit
gibt.
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Wechselunterricht für weitere
Jahrgänge ab dem 15. März
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Erweiterter
Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf/Duisburg, 5. März 2021 - Ab dem
15. März 2021 wird in einem weiteren Schritt
der Präsenzunterricht auf alle Jahrgänge
ausgeweitet. Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer: „Es ist eine sehr gute
Nachricht für alle Schülerinnen und Schüler
und sicher auch für die Eltern, dass wir die
Schulen mit ausreichender Vorbereitungszeit
ab dem 15. März für weitere Jahrgänge öffnen
können.
' Für diese Schülerinnen und
Schüler, die sich aufgrund der Pandemie seit
Mitte Dezember 2020 durchgängig im
Distanzunterricht befinden, ist die Rückkehr
in den anteiligen Präsenzunterricht im
Rahmen eines Wechselmodells ein wichtiges
Signal auf dem Weg zu mehr schulischer
Normalität. Es war mir sehr wichtig, dass
die Kinder und Jugendlichen nicht nahtlos
von den Weihnachtsferien ohne ihre Schule
wieder einmal von innen gesehen und erlebt
zu haben in die Osterferien übergehen.
Angesichts des weiterhin bestehenden
Infektionsgeschehens ist es auch bei diesen
weiteren Öffnungen des Schulbetriebs ab dem
15. März unverändert geboten, wachsam und
sorgsam vorzugehen.
Es gelten nach wie vor
strenge Hygiene- und
Infektionsschutzvorgaben und durch den
Wechselunterricht wird die Anzahl der
Schülerinnen und Schüler in den Schulen und
Klassen deutlich reduziert. Dennoch, wenn
unsere Schülerinnen und Schüler sagen:
‚klasse, dass es wieder in die Schule
geht!‘, ist das die schönste Botschaft des
Tages.“
Die Regelungen für
die Schulformen
Die
Landesregierung beabsichtigt, über den
bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag,
15. März 2021, für die Schülerinnen und
Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des
Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
Nach der langen
Zeit des Distanzunterrichts für die
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die
ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in
den Präsenzunterricht kommen werden, soll
zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im
Mittelpunkt der ersten
Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die
Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen
Wochen, die Fortführung des fachlichen
Lernens und eine Vorbereitung auf einen
zunehmenden Präsenzunterricht nach den
Osterferien.
Im Rahmen der
konkreten Möglichkeiten vor Ort organisieren
die Schulen mit Sekundarstufe I und II ihren
Unterricht so, dass der Unterricht in den
Abschlussklassen bis zu den Osterferien in
unverändertem Maße fortgesetzt und
gleichzeitig für alle übrigen Schülerinnen
und Schüler in größtmöglichem Umfang
Präsenzunterricht angeboten werden kann. Mit
dieser Regelung können schulspezifische
Gegebenheiten und Herausforderungen
Berücksichtigung finden, die sich vor allem
daraus ergeben, dass Schulen mit
Sekundarstufe I und Sekundarstufe II schon
jetzt mehr Schülerinnen und Schüler der
Abschlussklassen in Präsenz unterrichten.
Regelungen für die
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
·
Die Rahmenbedingungen
für den Unterricht in den Abschlussklassen
gelten unverändert fort.
·
Ab Montag, den 15. März
2021, kehren Schülerinnen und Schüler
aller Jahrgangsstufen der
Sekundarstufe I sowie die
Schülerinnen und Schüler der
Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
und der entsprechenden Semester der
Weiterbildungskollegs wieder in
einen eingeschränkten Präsenzunterricht im
Wechselmodell zurück.
·
Bei der Einführung des
Wechselmodells sind aus Gründen der
Kontaktreduzierung die Klassen
beziehungsweise Kurse in der Regel in zwei
Gruppen zu teilen, so dass es in den
verbleibenden beiden Wochen bis zu den
Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz-
und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen
Klassen und Kursen kann die Schulleitung
entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
·
Die Schülerinnen und
Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen
außerhalb der Abschlussklassen sollen in
annährend gleichem Umfang im Rahmen der
räumlichen und personellen Möglichkeiten der
Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.
·
Keine Schülerin und
kein Schüler soll länger als eine Woche ohne
Präsenzunterricht sein.
·
Die Schulleitung
entscheidet über die konkrete Ausgestaltung
des Wechselmodells. Bei der Entscheidung
über die Einführung und Ausgestaltung des
Wechselmodells sind die
Schulmitwirkungsgremien beziehungsweise die
Schulkonferenz im Rahmen der geltenden
Regelungen einzubeziehen.
Regelungen für die
Grundschulen
·
Die derzeit geltenden
Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels
aus Präsenz- und Distanzunterricht werden
unverändert bis zu den Osterferien 2021
fortgesetzt.
Regelungen für die
Förderschulen
·
Angesichts der
Tatsache, dass die Schüler-/Lehrer-Relation
insbesondere in den Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung,
Körperliche und motorische Entwicklung,
Hören und Kommunikation sowie Sehen die
Bildung vergleichsweise kleiner Klassen
erlaubt, ist durch die Schulleitungen zu
prüfen, ob ein Präsenzunterricht auch in
voller Klassenstärke erfolgen kann. Dies hat
den Vorteil, dass auf die Notwendigkeit
paralleler Betreuungsangebote verzichtet
werden kann.
·
Bei entsprechenden
räumlichen Voraussetzungen ist ein
Präsenzunterricht in Klassenstärke auch in
den Förderschulen der anderen
Förderschwerpunkte grundsätzlich möglich.
·
Eltern, die aus
begründeter Sorge vor einer Infektion ihr
Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen
lassen wollen, können es unter Vorlage eines
entsprechenden ärztlichen Attests davon
befreien lassen.
Regelungen für die
Berufskollegs
Ab dem 15. März 2021 gilt
voraussichtlich bis zum Schuljahresende für
alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen, dass
Unterricht auch wieder in Präsenz
aufgenommen wird.
Mit Blick auf den
Infektionsschutz soll von der Verknüpfung
von Präsenz- und Distanzunterricht Gebrauch
gemacht werden. Der Distanzunterricht
unterliegt hierbei den rechtlichen Vorgaben
der Distanzlernverordnung.
Hinsichtlich eines
möglichst großen Umfanges an
Präsenzunterricht sind unter
Berücksichtigung der frühestens anstehenden
Prüfungen und Abschlüsse folgende
Prioritäten zu setzen:
1.
Abschlussklassen vollzeit- und
teilzeitschulischer Bildungsgänge
(einschließlich Fachschulen des Sozialwesens
im zweiten Jahr der konsekutiven
Organisationsform) sowie der Fachklassen des
dualen Systems, die Teile ihrer dezentralen
oder zentralen Abschlussprüfungen
beziehungweise Teile ihrer
Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen
Stellen (Kammern) im April oder Mai 2021
ablegen.
2.
Alle anderen Abschlussklassen
vollzeit- und teilzeitschulischer
Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen
des Sozialwesens im zweiten Jahr der
konsekutiven Organisationsform) sowie der
Fachklassen des dualen Systems.
3.
Die Klassen 12 des Beruflichen
Gymnasiums mit Blick auf die
Leistungsfeststellungen innerhalb der
Qualifikationsphase.
4.
Schülerinnen und Schüler in
3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen
Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2021
Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen vor den
zuständigen Stellen (Kammern) ablegen.
5.
Schülerinnen und Schüler im 2.
Jahr dreijähriger und im 1. Jahr
zweijähriger dualer Ausbildungsberufe sowie
diejenigen im 2. Jahr dreijähriger
Bildungsgänge und im 1. Jahr zweijähriger
Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach
Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der
Fachschulen in Vollzeit sowie im 2. und 3.
Jahr in Teilzeit.
6.
Schülerinnen und Schüler in
der Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen
Gymnasiums, im 1. Jahr drei- und
3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe und im
1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge ohne
Berufsabschluss nach Landesrecht sowie
Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in
Teilzeit.
Der Präsenzunterricht in
Abschlussklassen des dualen Systems der
Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem
Prüfungstermin zu beenden. Der Unterricht
ist ab diesem Zeitpunkt in Distanzform
weiterzuführen. Für alle anderen
Abschlussklassen mit zentralen oder
dezentralen Prüfungen kann von dieser
Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.
Mit dieser maßvollen,
aber sehr wichtigen Ausweitung des
Präsenzunterrichts auf weitere
Jahrgangsstufen in der Form eines Wechsels
aus Präsenz- und Distanzphasen wird unter
angemessener Berücksichtigung des
Infektionsgeschehens ab dem 15. März 2021
für alle Kinder und Jugendlichen anteilig
wieder ein Unterricht in der Schule
ermöglicht. Hiermit kann nicht nur dem
erfolgreichen schulischen Lernen und der
bestmöglichen Unterstützung der Schülerinnen
und Schüler, sondern auch den psychosozialen
Bedürfnissen der Schülerinnen, Schüler und
Familien stärker entsprochen werden.
„Ich habe mich in den
letzten Wochen und Monaten intensiv für ein
Mehr an Präsenzunterricht eingesetzt und
freue mich, dass dies nun wieder verstärkt
möglich ist. Schon der Wechselunterricht an
den Grundschulen sowie für die
Abschlussklassen an den allgemeinbildenden
weiterführenden Schulen und den
Berufskollegs ist sehr gut gestartet. Es ist
dem großen Engagement und Einsatz der
Schulleitungen und ihrer Teams aus
Lehrkräften und anderen am Schulleben
Beteiligten zu verdanken, dass dieser
pädagogische und organisatorische Kraftakt
gelungen ist. Ich bin sicher, dass diese
Öffnung des Schulbetriebs für weitere
Jahrgänge in den weiterführenden Schulen und
den Berufskollegs ebenso gut umgesetzt
wird“, so Ministerin Gebauer.
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Gesetz zur Sicherung von Schul- und
Bildungslaufbahnen im Jahr 2021
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Erweiterung,
Unterstützung und Entlastung sorgen für
faire Bedingungen und anerkannte Abschlüsse
Düsseldorf/Duisburg, 24. Februar
2021 - Das Landeskabinett hat den Weg frei
gemacht für die Einleitung der
Verbändebeteiligung zum
Bildungssicherungsgesetz 2021. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Unseren Schülerinnen und Schülern sollen
auch in diesem Jahr durch die Pandemie keine
Nachteile für ihre Bildungs- und Berufswege
entstehen. Das Zweite
Bildungssicherungsgesetz ist ein weiterer
Baustein zur Sicherung von Schul- und
Bildungslaufbahnen in diesem Schuljahr. Mit
den bereits getroffenen Maßnahmen haben wir
schon nötige Anpassungen vorgenommen, die
ohne eine gesetzliche Grundlage geregelt
werden konnten. Mit den ergänzenden
Maßnahmen im Bildungssicherungsgesetz
reagieren wir angemessen auf den Verlauf des
Schuljahres und die Auswirkungen der
Pandemie für unsere Schülerinnen und
Schüler.“
Die wichtigsten Punkte
des Gesetzentwurfs des
Bildungssicherungsgesetzes 2021:
· Am Ende der Erprobungsstufe soll
die Klassenkonferenz auf der Grundlage der
erfolgten Leistungsbewertungen eine Aussage
dazu treffen, ob eine Schülerin oder ein
Schüler den Bildungsgang in der gewählten
Schulform fortsetzen kann. Die Entscheidung
über eine Wiederholung an der bisherigen
Schule oder einen Schulformwechsel soll
jedoch ausnahmsweise und nach Beratung durch
die Schule den Eltern überlassen werden.
· Am Ende dieses Schuljahres wird es
Versetzungsentscheidungen geben. Durch eine
Änderung der Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen sollen erweiterte
Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Auf dem Verordnungsweg soll außerdem das
freiwillige Wiederholen einer Klasse
ermöglicht werden ohne Anrechnung auf die
Höchstverweildauer an einer Schule.
· Zentrale schriftliche
Leistungsüberprüfungen am Ende der
Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
finden auch in diesem Schuljahr nicht statt.
· Die Zentralen
Abschlussverfahren in Klasse 10 in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch,
kurz ZP 10, werden in diesem Schuljahr
wieder mit landeseinheitlichen Aufgaben für
die schriftliche Prüfung durchgeführt. Die
Rückkehr in den Präsenzunterricht für die
Abschlussklassen ermöglicht eine angemessene
Prüfungsvorbereitung für die ab dem 19. Mai
beginnenden Zentralen Prüfungen.
· Es wird in diesem Schuljahr keine
Blauen Briefe geben. Das hat zur Folge, dass
Minderleistungen aus dem zweiten Halbjahr in
einem Fach nicht berücksichtigt werden. Die
Landesregierung hat bereits in zentralen
Punkten Anpassungen zur Unterstützung der
Schülerinnen und Schüler und der Schulen bei
der Bewältigung der Folgen der
Corona-Pandemie vorgenommen, die faire
Bedingungen auch für den Abschlussjahrgang
2021 schafft: Maßnahmenpaket für das
Zentralabitur an Gymnasien, Gesamtschulen,
Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen:
· Verschiebung des Beginns der
Abiturprüfungen um neun Tage vom 14. April
auf den 23. April 2021. · Diese
Tage bis zum 22. April 2021 bedeuten für die
Prüflinge, dass in diesem Zeitraum kein
regulärer Unterricht stattfindet.
Stattdessen findet eine gezielte,
verpflichtende Vorbereitung, unterstützt
durch die Lehrkräfte in den
Abiturprüfungsfächern statt. ·
Erweiterung der Aufgabenauswahl für die
Lehrkräfte bzw. Prüflinge. Die
Aufgabenkommissionen haben für die Prüfungen
in diesem Jahr zusätzliche Aufgaben
erarbeitet. Das ist die Grundlage dafür,
dass Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Teil
auch Schülerinnen und Schüler treffsicher
zwischen Aufgaben jene auswählen, die zum in
ihren Kursen erteilten Unterricht besser
passen. · Möglichkeit zur Nutzung
des Nachschreibetermins für Schülerinnen und
Schüler, die im Haupttermin an drei
unmittelbar aufeinander folgenden Tagen
einer Kalenderwoche Klausuren schreiben
müssten, nach Beratung durch die Schule.
· Die externe Zweitkorrektur
entfällt, es findet eine interne
Zweitkorrektur statt. Maßnahmen für
Zentrale Prüfungen in Klasse 10: Vor dem
Hintergrund der besonderen Situation wurden
einmalig für das Schuljahr 2020/2021 eine
Reihe von Maßnahmen für die Zentralen
Prüfungen 10 getroffen. Die Maßnahmen wurden
per Erlass vom 18.08.2020 über die
Bezirksregierungen den Schulen bekannt
gegeben. Sie umfassen: · die
Verschiebung des Beginns der Prüfungstermine
im Frühjahr 2021 auf den 19. Mai 2021,
· die Konkretisierung der fachlichen
Vorgaben, · die Bereitstellung
zusätzlicher Auswahlmöglichkeiten bei den
schriftlichen Prüfungsaufgaben einiger
Prüfungsfächer, sowie ·
zusätzliche Modifikationen der
Bewertungsraster in den Unterlagen für die
Lehrkräfte, durch die die vor dem
Hintergrund des tatsächlich erteilten
Unterrichts entstehenden Spielräume in den
Bewertungen deutlicher werden.
„Wir
werden die Schulen in Nordrhein-Westfalen
bei der Bewältigung der Pandemie weiter eng
begleiten und bei Bedarf weitere notwendige
Schritte zur Unterstützung unserer
Schülerinnen und Schüler ergreifen.“
|
Coronaverordnungen
– NRW setzt auf vorsichtige und schrittweise
Öffnungen
|
Düsseldorf/Duisburg, 19. Februar 2021
- Die
Landesregierung hat die bestehenden
Coronaverordnungen an die auf der letzten
Ministerpräsidentenkonferenz mit der
Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse
angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben
die Regelungen der Coronaverordnungen im
Wesentlichen bestehen. Anpassungen wird es
ab dem 22. Februar für Grundschulen,
Förderschulen der Primarstufe,
Abschlussklassen und im Bereich
Freizeitsport im Freien geben. Ab dem 1.
März können Friseur- und
Fußpflegedienstleistungen wieder mit
Terminvereinbarung angeboten werden.
Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder
Wechselunterrichts
Wie bereits vom Schulministerium bekannt
gegeben, starten am kommenden Montag die
Grundschulen, die Förderschulen der
Primarstufe und die Abschlussklassen wieder
mit dem Unterricht in Präsenz- oder
Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im
Hinblick auf möglicherweise ansteckendere
Virusmutationen hohe
Infektionsschutzanforderungen. So kommen
festen Gruppen und Maskenschutz eine erhöhte
Bedeutung zu. Daher muss überall im
Schulgebäude grundsätzlich eine medizinische
Maske getragen werden, wie dies bereits aus
den Lebensmittelgeschäften und dem
öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist.
Kinder bis einschließlich Klasse 8 können
eine Alltagsmaske anziehen, wenn die
medizinische Maske wegen der Größe nicht
passt.
Dies bedeutet, dass die Masken auch
durchgängig während des gesamten Unterrichts
im Klassenraum getragen werden müssen. Nur
während der Frühstückspause bzw. des
Mittagessens ist das Ablegen der Maske bei
den Kindern auf den von den Lehrern
festgelegten und dokumentierten Sitzplätzen
erlaubt.
Außerschulische Bildungsangebote und
Präsenzunterricht für Abschlussklassen
Die vom Schulministerium besonders
geförderten Kurse zum Ausgleich von
pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind
ebenso wieder zulässig wie die schulnahen
Angebote für Kinder und Jugendliche in
Flüchtlingseinrichtungen.
Wie in den Schulen dürfen auch in anderen
staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die
Abschlussklassen beziehungsweise die letzten
Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen,
um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf
Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen.
Dabei sollten möglichst große Räume genutzt
werden.
Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig
Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab
dem 22. Februar auch musikalischer
Unterricht als Einzelunterricht wieder
zulässig. Im Freien können zudem auch andere
Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder
durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen
für Tierhalter). Diese Regelung entspricht
der Freigabe der Sportausübung unter freiem
Himmel (siehe weiter unten).
Friseurdienstleistungen, Fußpflege
Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und
Friseurdienstleistungen wieder angeboten und
in Anspruch genommen werden. Vor dem
Hintergrund der Bedeutung für die
Körperhygiene sind gerade ältere Menschen
auf diese Dienstleistungen nach so langer
Zeit dringend angewiesen. Einrichtungen für
andere nicht medizinisch erforderliche
Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und
Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7.
März geschlossen, da die genannten
besonderen Ausnahmegründe hier nicht
vorliegen.
Freizeitsport im Freien
Der Sport allein, zu zweit oder
ausschließlich mit Personen des eigenen
Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem
Himmel einschließlich der sportlichen
Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem
22. Februar wieder zulässig. Zwischen den
verschiedenen Personen oder Personengruppen,
die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen
unter freiem Himmel treiben dürfen, ist
dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern
einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder
bleiben dagegen vorerst für den privaten
Sport geschlossen.
Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft
werden
Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen
und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen
gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und
Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln
etc.). Diese Waren einschließlich des
unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau-
und Gartenmärkten verkauft werden. Solche
Märkte müssen den Verkauf an Privatleute
aber dann ausschließlich auf diese Waren
begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich
keine anderen Sortimente verkaufen
Buchung von gemeinsamen
Impfterminen ab sofort auch online möglich Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
(KVNO) hat das Serviceangebot ihres
Online-Terminbuchungssystems für die
Corona-Schutzimpfungen im Rheinland
ausgebaut. Seit dieser Woche sind unter
https://termin.corona-impfung.nrw
Buchungen für zwei anspruchsberechtigte
Personen möglich.
"Wir kommen damit einem
dringenden Wunsch aus der derzeit prioritär
geimpften Gruppe der Über-80-Jährigen nach,
zeitgleiche Impftermine zum Beispiel
gemeinsam mit dem Partner oder Partnerin
wahrnehmen zu können“, sagt Dr. med. Frank
Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO.
Auch Personen, die sich bereits im
Terminbuchungsportal registriert haben,
können ab sofort einen Impftermin für eine
weitere anspruchsberechtigte Person online
vereinbaren.Telefonisch gab es die
„gemeinsame Buchung“ bereits - sie wird auch
weiterhin bei einer telefonischen
Termin-Buchung über das Call Center (0800
116 117 01) möglich sein.
Zu den
weiteren Neuerungen der nordrheinischen
Buchungssoftware gehört ab sofort auch, dass
auf dem Buchungsportal registrierte
Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen
Daten (Name, Adresse, etc.) selbstständig
verwalten und – wenn nötig – korrigieren
können. Rund 840.000 Impftermine im
Rheinland bislang vermittelt Seit dem Start
der Terminvergabe für die
Corona-Schutzimpfungen in NRW am 25. Januar
wurden im Rheinland bislang insgesamt rund
840.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen
an rund 420.000 über 80-jährige Bürgerinnen
und Bürger über die KV Nordrhein vermittelt.
„Auf Grundlage der vom Land NRW zur
Verfügung gestellten Mengen an Impfstoffen
werden wir auch weiterhin entsprechende
Terminkontingente - sowohl für das Call
Center als auch für die Online-Buchung - zur
Verfügung stellen“, kündigt Dr. med. Carsten
König, stellvertretender Vorsitzender der
KVNO, an.
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2,6 Millionen Euro für mehr
digitale Lernmittel an den Schulen
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Düsseldorf/Duisburg, 19. Februar 2021
- Durch den rasanten digitalen Ausbau der
Schulen in Nordrhein-Westfalen erhöht sich
auch die Nachfrage nach digitalen
Lerninhalten. Das Ministerium für Schule und
Bildung unterstützt die Schulen und
Schulträger durch den Erwerb von
zusätzlichen digitalen Lernmitteln in der
Höhe von 2,6 Millionen Euro. Im
Auftrag des Ministeriums für Schule und
Bildung hat die Medienberatung NRW zur
Förderung eines effizienten und
verantwortungsvollen Umgangs mit
Informationen, Daten und Medien eine
Drei-Jahres-Lizenz für ein Paket des
Brockhaus Online-Nachschlagewerks erworben.
Das Online-Nachschlagewerk umfasst
die Enzyklopädie, ein Jugend- und
Kinderlexikon und ist damit der umfassendste
fachlich betreute lexikalische Bestand im
deutschsprachigen Raum. Damit Lernende eine
Vielzahl von Informationen sicher bewerten
können, brauchen Sie neben altersgerechten
Einstiegsinformationen in übersichtlicher,
konzentrierter und schülergerechter Form vor
allem objektive Inhalte. Im Paket
enthalten ist außerdem der Online-Kurs
„Richtig Recherchieren“, mit dem
Schülerinnen und Schüler lernen,
selbstbestimmt und verantwortlich mit
digitalen Medien umzugehen. Damit wird
digitales Lernmaterial angeschafft, das die
Schulbiographie der Schülerinnen und Schüler
von Lernanfängern bis zur Oberstufe
begleiten und das in allen
Unterrichtsfächern und fächerübergreifend
eingesetzt werden kann. Neben
Informationstexten, Bildern, Grafiken und
Karten enthält das Brockhaus
Online-Nachschlagewerk auch Audio- und
Videodateien.
Zur Begleitung von
Lernanfängerinnen und Lernanfängern, aber
auch von Schülerinnen und Schülern, die
weiterer Unterstützung bedürfen, bieten die
technischen Möglichkeiten der Brockhaus
Plattform vielfältige Zugänge. So sind in
dem Angebot unter anderem eine
Vorlesefunktion und diverse
Texteinstellungen integriert, ebenso eine
Übersetzungsfunktion (inklusive
Vorlesefunktion) in 60 Sprachen, die das
Leseverständnis von Schülerinnen und
Schülern mit geringeren Deutschkenntnissen
erleichtert. Die Lizenzen werden über
EDMOND NRW, dem Onlinedienst für
Bildungsmedien der Medienzentren in NRW,
zukünftig der Bildungsmediathek NRW, zur
Verfügung gestellt (http://www.edmond-nrw.de/).
Darüber hinaus ist geplant, diese auch
direkt in das Lernmanagementsystem LOGINEO
NRW LMS zu integrieren, das bereits 2.363
Schulen in Nordrhein-Westfalen einsetzen
(Stand: 12.02.2021). Nutzungsberechtigt sind
alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und
sonstiges pädagogisches Personal an den
Schulen in Nordrhein-Westfalen.
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36 Millionen Euro für
Ferienprogramme und außerschulische Bildungsangebote
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Düsseldorf/Duisburg, 13. Februar 2021
-
Die Förderung von Ferienprogrammen und
außerschulischen Bildungsangeboten wird bis zum Sommer
2022 fortgesetzt. Damit setzt das Land ein zentrales
Unterstützungsangebot zur Bekämpfung der Pandemiefolgen
fort und eröffnet Chancen für Kinder und Jugendliche
aller Schulformen und Jahrgänge. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer begrüßte den Beschluss
des Haushalts- und Finanzausschusses zur Bewilligung der
Fördermittel: „Wir schnüren ein starkes Hilfspaket
für Kinder und Familien mit großen Belastungen in dieser
Zeit. Keiner Schülerin und keinem Schüler dürfen durch
die Schulschließungen dauerhafte Nachteile für die eigene
Bildungskarriere entstehen. Die außerschulischen Angebote
sind ein zentraler Baustein zur Bekämpfung der
Pandemiefolgen im Bildungsbereich und eine wichtige
Unterstützung der Arbeit der Schulen und Lehrkräfte. Wir
setzen die flexiblen Unterstützungsangebote fort, um
Schülerinnen und Schülern zielgerichtete, individuelle
und motivierende Unterstützung auch außerhalb der
schulischen Förderung zu bieten.“ Mit der Förderung
können Bildungsträger Angebote zur Aufarbeitung von
Lerndefiziten machen, welche die Arbeit der Schulen
unterstützen und Familien in dieser schwierigen Zeit
entlasten. Dazu gehört auch die Förderung von
Betreuungsangeboten im häuslichen Umfeld für Schülerinnen
und Schüler mit intensivpädagogischem Förderbedarf.
Gerade die individuellen Angebote im Bereich der
Sonderpädagogik sind eine wichtige Unterstützungsleistung
für von den Schulschließungen besonders betroffene
Familien. Der Haushalts- und Finanzausschuss des
nordrhein-westfälischen Landtags hat in seiner jüngsten
Sitzung 36 Millionen Euro für die Verlängerung der
Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen
Bildungsangeboten bereitgestellt. Diese sollen an die
erstmals 2020 ermöglichte Unterstützung für Familien mit
schulpflichtigen Kindern anknüpfen. Neben sozialen
Kompetenzen sowie Eindrücken und Perspektiven außerhalb
des Elternhauses geht es insbesondere darum, Wissen und
verschiedene, zu den eigenen Bedürfnissen passende
Lernstrategien zu vermitteln. Schon im vergangenen Jahr
konnten Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und
aller Jahrgänge Angebote zur individuellen Förderung in
den Fächern, zur Unterstützung des selbstregulierten
Lernens oder zur Vorbereitung auf Prüfungen in Anspruch
nehmen und Lernrückstände aufarbeiten. Das
Ministerium für Schule und Bildung hat außerschulische
Bildungsangebote zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen
gefördert. Mittel für über 2.000 Gruppenangebote und über
400 Individualmaßnahmen konnten seit den Sommerferien und
bis Ende 2020 bewilligt werden. Dafür wurden von den
Trägern rund 4,3 Millionen Euro abgerufen.
Abschließend betont Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer: „Mit einer Laufzeit bis zum Ende der
Sommerferien 2022 geben wir den Kommunen und den
außerschulischen Bildungsanbietern Planungssicherheit und
Kontinuität, um die Ferienangebote fortzusetzen,
auszubauen und abzusichern. Damit helfen wir Kindern und
Jugendlichen, trotz der Pandemie und der daraus
resultierenden veränderten Rahmenbedingungen erfolgreich
in der Schule zu sein. Die Chance auf beste Bildung ist
und bleibt das Ziel.“
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Nordrhein-Westfalen präsentiert sich als
Modellregion für Mobilität der Zukunft
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1500 Konferenzteilnehmer beim
Bündnis-Tag Digital „Miteinander vorankommen – Heute die
Mobilität für morgen schaffen“
Düsseldorf/Duisburg, 10. Februar 2021
- Die Chancen der Digitalisierung nutzen, damit Mobilität
für die Menschen in Nordrhein-Westfalen besser, sicherer
und sauberer wird. Darum geht es beim 2. Bündnis-Tag des
Bündnisses für Mobilität. 1.500 Konferenz-Teilnehmerinnen
und -Teilnehmer und 70 Referentinnen und Referenten aus
der ganzen Welt haben sich angemeldet, darunter
Expertinnen und Experten aus der Verkehrsbranche,
Startup-Unternehmer, Programmierer, Forscher, Publizisten
und Politiker. Gastgeber: Nordrhein-Westfalens
Verkehrsminister Hendrik Wüst.
„Wir nutzen die Chancen der
Digitalisierung und veranstalten einen komplett digitalen
Bündnis-Tag – das passt zum Thema Mobilität der Zukunft.
Denn auch die ist digital und vernetzt“, sagte
Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Ich bin von der enormen
Resonanz auf den Bündnis-Tag Digital begeistert. 1.500
Teilnehmer sind unserer Einladung gefolgt.
Nordrhein-Westfalen hat sich zur Modellregion der
Mobilität 4.0 entwickelt und geht bei den Zukunftsthemen
voran. Das hat sich herumgesprochen.“
Unter dem
Titel „Miteinander vorankommen – Heute die Mobilität für
morgen schaffen“ loggten sich in diesem Jahr 1.500
Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer an ihren
Desktops, Smartphones und Laptops ein. Das
Programm: 28 Veranstaltungspunkte in fünf Themenforen und
unterschiedlichen Formaten aus drei parallel sendenden
TV-Studios, Live-Schalten nach Kopenhagen, Wien, London
und ins Silicon Valley.
Die hohe Resonanz in der Fachwelt
belegt, dass sich der Bündnis-Tag als Quelle für neue
Themen rund um die Mobilität 4.0 etabliert hat.
Prominente Experten an der Seite von Verkehrsminister
Wüst waren zum Beispiel Pascal Finette, Dozent an der
Singularity University im Silicon Valley, DB-Cargo-Chefin
Dr. Sigrid Nikutta, der ehemalige Google-Deutschland-Chef
Christian Baudis und die Direktorin des Instituts für
Verkehrsforschung am Deutschen Institut für Luft- und
Raumfahrt, Prof. Dr. Barbara Lenz.
Wissenschaftler, Unternehmer und
Politiker brachten sich im interdisziplinären Austausch
gegenseitig auf den neuesten Stand der Entwicklungen,
berichteten von Erfahrungen und Best-Practice-Lösungen
aus aller Welt. In
Nordrhein-Westfalen ist die Mobilität der Zukunft mit
Unterstützung der Landesregierung teilweise schon
erlebbar:
•
In Monheim sind deutschlandweit die ersten
autonom fahrenden Busse im Linieneinsatz.
•
Digital buchbare eTarife haben den
Praxistest bestanden und werden Ende des Jahres zu einem
landesweiten eTarif ohne Verbundgrenzen ausgerollt.
•
In Duisburg wird an automatisierten
Binnenschiffen und automatisiertem Be- und Entladen
geforscht.
•
Den Flughafen Merzbrück haben wir zum
Forschungsflughafen ausgebaut, um das hybride Starten und
Landen von Flugzeugen zu entwickeln.
•
Die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn
haben sich mit Flugtaxi-Hersteller Lilium in einem
Memorandum of Understanding verständigt, Möglichkeiten
der Zusammenarbeit auszuloten.
•
An der Grenze zwischen Aachen und den
Niederlanden wurde Ende 2020 zum ersten Mal der
grenzüberschreitende Flug einer autonom fliegenden
Rettungsdrohne gestartet.
•
Zwischen Jülich und Linnich geht in diesem
Jahr das Projekt „Brain Train“ aufs Gleis. 2022 könnte
der Testbetrieb des autonom fahrenden Zuges beginnen.
„Wir haben in Nordrhein-Westfalen
gezielt Kompetenzen in neuer Mobilität aufgebaut und
gebündelt. Im Verkehrsministerium beschäftigt sich eine
neugeschaffene Abteilung mit der Mobilität der Zukunft“,
sagte Verkehrsminister Wüst. „Eine digitale Konferenz mit
dieser Informationsdichte ist in dieser Form einmalig und
setzt Maßstäbe. Wir bringen Akteure neuer Mobilität
zusammen – und lernen dabei selbst dazu. Wir bleiben am
Puls der Zeit, um die Chancen der Digitalisierung für
bessere Mobilität so schnell wie möglich für die Menschen
in Nordrhein-Westfalen nutzbar zu machen“, sagte Wüst.
Nähere Informationen zu der
Veranstaltung, den Themenforen und Referenten finden Sie
auf der eigens eingerichteten Seite
https://www.buendnis-tag.nrw/.
Hintergrund
Das Bündnis für Mobilität:
Die Mobilität von
Menschen und Gütern ist eine wesentliche Voraussetzung
für gesellschaftliche Teilhabe, Wachstum und
wirtschaftlichen Erfolg. Nordrhein-Westfalen ist das
bevölkerungsreichste Bundesland, Deutschlands dichtester
Ballungsraum und seit jeher ein zentrales Drehkreuz für
den Austausch von Waren und Dienstleistungen in Europa.
Um den dringend notwendigen Erhalt, den Ausbau und
die Modernisierung der Infrastruktur möglichst zügig und
effizient umsetzen zu können, müssen Möglichkeiten zur
Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und
Bauprozessen gefunden werden. Zugleich gilt es, mehr
Akzeptanz für Verkehrsprojekte zu schaffen, die
Potenziale der Digitalisierung sowie Vernetzung aller
Verkehrsträger besser auszuschöpfen und Mobilität noch
stärker vom Nutzer her zu denken. Das „Bündnis für
Mobilität“ unter Federführung des Verkehrsministeriums in
Nordrhein-Westfalen ist bewusst breit aufgestellt, um den
Verkehr von morgen mitzugestalten und neue, nachhaltige
Mobilitätskonzepte zu realisieren.
www.bündnis-für-mobilität.nrw.de.
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Impf-Erlass
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Erlass zur Impfung der Bevölkerung
gegen Covid-19 Fortschreibung des Erlasses vom 4.
Dezember 2020 in der Fassung vom 29. Januar 2021
Düsseldorf/Duisburg, 08. Februar 2021 - Nachdem die
europäische Arzneimittelagentur am vergangenen Freitag
die Zulassung des Impfstoffs der Firma AstraZeneca
empfohlen hat, erwartet Nordrhein-Westfalen erste
Lieferungen von Impfstoffdosen zu Beginn der kommenden
Woche. 158.400 Dosen können in der ersten Februarhälfte
verimpft werden. Unter Berücksichtigung der Empfehlung
der Ständigen Impfkommission, diesen Impfstoff nur
Personen unter 65 Jahren zu verabreichen, sowie der im
Entwurf vorliegenden Novellierung der
Coronavirus-Impfverordnung des Bundes ergeben sich
Änderungen bei der Zuweisung von Impfstoffen bestimmter
Hersteller an priorisierte Personengruppen.
Daher
sind zum 8. Februar 2021 folgende Vorgaben in den
Impfzentren umzusetzen: 1. Herstellergebundene
Impfstoffzuweisung für a) Personen, die das 80.
Lebensjahr vollendet haben und b) Personen, die das
65. Lebensjahr vollendet haben und weitere
Voraussetzungen erfüllen.
Folgende Personen haben
mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung mit
einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe Comirnaty
von BioNTech oder COVID-19-Vaccine von Moderna: -
Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sowie
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und in §
2 Nummern 2 bis 5 der CoronaImpfV in der geltenden
Fassung benannt sind. Die Impfstoffe von BioNTech und
Moderna sind in den Impfstellen ab dem 8. Februar 2021
ausschließlich in diesen Gruppen zu verimpfen. Dies gilt
auch für überschüssige Dosen.
Ab März werden pro Woche den
Impfzentren weitere 30.000 Dosen BioNTech zugewiesen, die
vollständig in die Verimpfung von Personen ab vollendetem
80. Lebensjahr in den Impfstellen verwendet werden
sollen. Es sind daher für März die entsprechenden Termine
für die Terminbuchungen vorzusehen.
2.
Herstellergebundene Impfstoffzuweisung für Personen im
Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die weitere
Voraussetzungen erfüllen Personen im Alter von 18 bis 64
Jahren, die unter § 2 Nummern 2 bis 5 der geltenden
Fassung der CoronImpfV fallen, haben mit höchster
Priorität Anspruch auf Schutzimpfung mit dem zugelassenen
Vektorviren-Impfstoff COVID-19 Vaccine von AstraZeneca.
Zweitimpfungen bleiben von den Regelungen zu 1.
und zu 2. unberührt. Diese erfolgen immer mit dem
Impfstoff, der bereits für die Erstimpfung verwendet
wurde. Eine Abweichung von der herstellergebundenen
Impfstoffzuweisung kann für die unter 2. geregelten
Personengruppen dann erfolgen, wenn kein Impfstoff von
AstraZeneca zur Verfügung steht. Eine derartige Freigabe
von Impfdosen anderer Hersteller hat zuvor durch das MAGS
zu erfolgen.
3. Impfangebote für Beschäftigte der
Priorisierungsstufe 1 (§ 2 CoronaImpfV) Durch die
koordinierenden Einheiten ist sicherzustellen, dass in
der kommenden Woche alle vollstationären
Pflegeeinrichtungen bzw. alle Krankenhäuser mit
prioritärem Personal gemäß Erlass vom 29. Januar 2021 ein
Impfangebot zur Erstimpfung erhalten haben. Zudem sind
die Impfangebote für Beschäftigte der nachfolgend
genannten Gruppen vorzubereiten: Personal von
ambulanten Pflegediensten gemäß § 71 Absatz 1 SGB XI und
Betreuungsdiensten gemäß § 71 Absatz 1a SGB XI,
einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche
im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß
§ 45a SGB XI tätig werden Personal von
Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften gemäß §
24 Absatz 1 WTG, mit Ausnahme des Personals von
Einrichtungen der Eingliederungshilfe Beschäftigte
und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten
Hospizdiensten Heilmittelerbringer, die regelmäßig
in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden
(Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren
medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in
vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in
der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig
sind (Zahn-)ärztinnen und (Zahn-)ärzte, die in
Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und
Patienten behandeln Ärztinnen und Ärzte,
eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in
onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind
Personal in den Impfzentren Rettungsdienstpersonal
Ab dem 10. Februar 2021 kann die Verimpfung bei
diesen Personengruppen beginnen.
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Der Masterplan Grundschule
bringt ein großes Plus Wir stärken die
Grundkompetenzen im Rechnen von Beginn an
Ministerium für Schule und Bildung
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Düsseldorf/Duisburg, 4. Februar 2021 -
Im Baukasten des Masterplans Grundschule sorgt ab sofort
ein weiterer Baustein für die Weiterentwicklung der
Grundschule: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
hat auf einer digitalen Veranstaltung eine neu
erarbeitete Handreichung im Rahmen der Fachoffensive
Mathematik in der Grundschule vorgestellt. Mit dem
Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ ist der
Fokus der ersten Ausgabe der als Reihe konzipierten
Veröffentlichung klar umrissen: Ziel ist, das Auftreten
von Rechenschwierigkeiten bei Grundschulkindern
unwahrscheinlicher werden zu lassen. Dazu wurde von einem
Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der
Technischen Universität Dortmund unter Mitarbeit von
Grundschullehrkräften eine rund 60-seitige Unterstützung
für die Lehrerinnen und Lehrer entwickelt. Damit liegt
nun erstmals auch eine Handreichung für den
Mathematikunterricht in Grundschulen vor. Im Sommer 2019
hatte das Ministerium für Schule und Bildung bereits die
Handreichung Deutsch für einen systematischen
Rechtschreibunterricht in der Grundschule veröffentlicht.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer:
„Die neue Handreichung Mathematik ist ein wichtiger
Baustein bei unserem Ziel, die Basiskompetenzen Rechnen,
Lesen und Schreiben vor allem in der Schuleingangsphase
zu stärken. Die Lehrkräfte erhalten eine
wissenschaftsbasierte Unterstützung für ihre tägliche
Arbeit. Ich danke allen Beteiligten für das hohe
Engagement, mit dem sie ihr Expertenwissen und ihre
Erfahrungen bei der Erstellung der Handreichung
eingebracht haben zur Unterstützung aller Kinder im Fach
Mathematik in der Grundschule.“
Das Themenheft
„Rechenschwierigkeiten vermeiden“ bietet unter anderem
konkrete Hinweise für das Verständnis von Lernwegen bei
Kindern und vermittelt Anregungen für die darauf
aufbauende Förderung. Es wurde federführend erarbeitet
von Professor Dr. Christoph Selter von der TU Dortmund im
Rahmen des Projekts PIKAS, das für Lehrkräfte der
Grundschule zahlreiche Angebote und Materialen für einen
zeitgemäßen Mathematikunterricht bereithält. Das
Ministerium für Schule und Bildung kooperiert für das
Programm PIKAS schon seit über zehn Jahren mit der TU
Dortmund. Weitere geplante Themen der Reihe sind
„Digitale Medien im Mathematikunterricht der Primarstufe“
sowie „Mathematik gemeinsam lernen“.
Der
Masterplan Grundschule verbindet mehrere Handlungsfelder
und unterstützt die Arbeit der mit rund 2.800 Schulen
größten Schulform des Landes Nordrhein-Westfalen. Um die
Fachlichkeit zu stärken, wurden im Kontext des
Masterplans Grundschule Fachoffensiven in Deutsch und
Mathematik gestartet. Eine Handreichung für einen
systematischen Rechtschreibunterricht und ein
Grundwortschatz, mit dessen Hilfe Schülerinnen und
Schüler die zentralen Regeln der Rechtschreibung erlernen
können, wurde allen Grundschulen im Sommer 2019 zur
Verfügung gestellt.
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Drohnen retten Rehkitze
NRW stellt
200.000 Euro zur Beschaffung von Drohnen mit
Wärmebildkameras bereit
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW
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Die Halbjahreszeugnisse bieten auch in dieser
besonderen Zeit Orientierung und Ansporn
Ministerium für Schule und
Bildung
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Distanzunterricht bis zum 12. Februar für alle
Schulen Schulen leisten weiter konsequenten
Beitrag zur Kontaktreduzierung
Ministerium für Schule und
Bildung
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Mehr Kinderbetreuungstage auch für Beamtinnen und
Beamte in NRW Selbstständige oder Freiberufler
bekommen Anspruch auf Betreuungstage
Ministerium des Innern und
das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration
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- Ländervereinbarung für mehr
Qualität und Vergleichbarkeit im Schulwesen - Pandemie bremst Bildung aus!
Internationaler Tag der Bildung am 24. Januar:
UNESCO
befürchtet sinkende Investitionen
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Ministerin Gebauer: Wir wollen
die Qualität und Vergleichbarkeit im deutschen Schulwesen
weiter verbessern
Düsseldorf/Duisburg, 22. Januar 2021 -
Das Landeskabinett und der Landtagsausschuss für Schule
und Bildung haben den Weg frei gemacht für eine
Ländervereinbarung, auf deren Grundlage die Länder ihre
Qualitätsstandards weiter vereinheitlichen und Mobilität,
Transparenz und Vergleichbarkeit in der schulischen
Bildung sicherstellen wollen. Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit der
Ländervereinbarung haben wir im Interesse aller am
Schulleben Beteiligten ein Abkommen von herausragender
Bedeutung getroffen. Ich habe mich in der
Kultusministerkonferenz immer dafür eingesetzt, den
Bildungsföderalismus mit dem Ziel von einheitlicheren
Qualitätsstandards, mehr Transparenz und besserer
Vergleichbarkeit weiter zu stärken. Mit der
Ländervereinbarung machen wir hierzu einen großen
Schritt. Wir wollen die Qualität des Unterrichts weiter
erhöhen, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse verbessern
und Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften einen
Schulwechsel über Ländergrenzen hinweg erleichtern.“
Neben mehr Vergleichbarkeit bei den
Schulabschlüssen, sollen künftig auch die Bildungsgänge
der verschiedenen Schulformen in den Ländern noch stärker
aufeinander abgestimmt werden, sodass Schülerinnen und
Schüler nach dem Umzug in ein anderes Bundesland besser
weiterbeschult werden können. Außerdem soll durch
weiterentwickelte gemeinsame Bildungsstandards die
Qualität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse gesteigert
werden. Eine verbesserte gegenseitige Anerkennung der
Lehrkräfteausbildung soll darüber hinaus Lehrerinnen und
Lehrern den Wechsel in ein anderes Bundesland
erleichtern. Zudem wollen die Länder bedarfsgerechte
Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte schaffen.
Die Umsetzung der Ländervereinbarung
wird von einer wissenschaftlichen Kommission begleitet
und unterstützt, die dazu bei der KMK zunächst befristet
für sechs Jahre neu eingerichtet wird.
Die Kultusministerkonferenz (KMK)
hatte die „Ländervereinbarung über die gemeinsame
Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche
Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen
Fragen“ am 15. Oktober 2020 auf den Weg gebracht. Sie
tritt an die Stelle des sogenannten „Hamburger
Abkommens“, in dem sich die Ländern Mitte der 1960er
Jahre unter anderem auf die gegenseitige Anerkennung von
Prüfungen und Zeugnissen geeinigt hatten. Am 12. Januar
2021 hatte das Landeskabinett der Ländervereinbarung
zugestimmt.
Die vollständige Ländervereinbarung
finden Sie hier auf der Webseite der KMK:
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2020/2020_10_15-Laendervereinbarung.pdf
Pandemie bremst Bildung aus!
Internationaler Tag der Bildung am 24. Januar: UNESCO
befürchtet sinkende Investitionen Durch die
Verbreitung des Corona-Virus geraten Staatshaushalte
weltweit unter Druck. Auch die Bildungsbudgets sind durch
die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie gefährdet.
Die UNESCO warnt, dass insbesondere in den ärmsten Ländern
die Finanzierungslücke im Bildungsbereich weiter wächst.
„Jeder Euro, der jetzt nicht in die Bildung fließt, wird uns
in Zukunft teuer zu stehen kommen“, macht Walter Hirche,
Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission, vor dem
Internationalen Tag der Bildung am 24. Januar deutlich.
„Nur mit Bildung können wir die Folgen der Gesundheitskrise
in den Griff bekomme. Dabei müssen wir besonders diejenigen
im Blick behalten, die schon vor Corona besondere
Unterstützung brauchten. Die
Pandemie droht ohnehin bestehende Ungleichheiten noch zu
verschärfen. Hier tut sich ein gesellschaftlicher Graben
auf, den wir schnellstens überbrücken müssen“, betont
Bildungsexperte Hirche. Kaum Soforthilfen für Bildung
Auf dem vorläufigen Höhepunkt der Pandemie waren
weltweit fast 1,6 Milliarden Lernende von geschlossenen
Bildungseinrichtungen betroffen. Schon davor hatten 258
Millionen Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Bildung.
Weitere 24 Millionen Menschen könnten durch die Pandemie
dauerhaft von Bildung ausgeschlossen werden. Dennoch fallen
die Soforthilfen für diesen Bereich verhältnismäßig gering
aus. „Die UNESCO schätzt, dass weltweit nicht einmal ein
Prozent aller staatlichen Hilfen zur Bewältigung der
Corona-Krise der Bildung zu Gute gekommen sind. Das ist
deutlich zu wenig“, erklärt Hirche. Dringend notwendige
Maßnahmen wie der Distanzunterricht müssten finanziert
werden, so der Bildungsexperte. Dabei gehe es ebenso um die
technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler wie um
die Vermittlung des notwendigen Know-hows für Lehrkräfte.
„Aber eine
gemeinsame Studie von UNESCO, UNICEF und der Weltbank
zeigt, dass nur die Hälfte aller untersuchten Länder
Fortbildungen in diesem Bereich angeboten hat“,
unterstreicht Hirche. Weniger internationale Unterstützung
Die UNESCO befürchtet, dass auch die
internationalen Finanzhilfen im Bildungsbereich sinken
werden. Wurden 2018 noch 15,6 Milliarden US-Dollar von
den Gebern bereitgestellt, könnten die Hilfen bis 2022 um
rund 2 Milliarden US-Dollar schrumpfen. Ohne zusätzliche
Anstrengungen würde das Vorkrisenniveau erst 2024 wieder
erreicht werden, was für Bildungssysteme in ärmeren Staaten
eine enorme Belastung darstelle. Wie genau sich diese Zahlen
entwickeln, hänge eng mit den wirtschaftlichen Auswirkungen
der Krise auf die Haushalte der Geberländer zusammen. Nach
aktuellen Berechnungen geht die UNESCO davon aus, dass die
Volkswirtschaften der zehn größten Geber, darunter
Deutschland, durch die Pandemie stärker belastet werden, als
durch die globale Finanzkrise von 2007 und 2008.
Staaten wollen Finanzierung sichern Bereits
im vergangenen Oktober kamen unter dem Dach der UNESCO
Staats- und Regierungschefs, internationale Organisationen
sowie Ministerinnen aus mehr als 70 Ländern zusammen, um
über die Bildungskrise zu beraten. Auf dem Treffen sicherten
sie unter anderem zu, ihre nationalen Bildungsausgaben
stabil zwischen vier und sechs Prozent des
Bruttoinlandsprodukts zu halten oder noch zu steigern.
„Vom internationalen Bildungsgipfel ist ein positives Signal
ausgegangen“, konstatiert Hirche. „Doch wenn die
Wirtschaftsleistung schrumpft, geraten auch die
Bildungshaushalte unter Druck.“ Wird der pandemiebedingte
Lernrückstand aber nicht aufgeholt, könnte das nach
Schätzungen der Weltbank in den kommenden Jahren zu globalen
Einkommensverlusten von bis zu 10 Billionen US-Dollar
führen. „Wir dürfen jetzt nicht an der falschen Stelle
sparen“, stellt Hirche klar. „Bildung ist nicht Teil des
Problems, sondern Teil der Lösung.“
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Update für den Distanzunterricht
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Videokonferenztool wird in den
LOGINEO NRW Messenger integriert
Düsseldorf/Duisburg, 21. Januar 2021 -
Ab sofort steht den Schulen in Nordrhein-Westfalen für
die Organisation und Gestaltung des Distanzunterrichts
ein Videokonferenztool zur Verfügung. Die Funktion ist in
den LOGINEO NRW Messenger integriert und kann von den
Schulen online für die Nutzung freigeschaltet werden.
Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit dem
Videokonferenztool bekommt der Distanzunterricht in
Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Update. Unsere
Lehrkräfte gestalten zurzeit mit großem Engagement den
Distanzunterricht für ihre Schülerinnen und Schüler.
Während der vorübergehenden Aussetzung des
Präsenzunterrichts zur Bekämpfung der
Coronavirus-Pandemie leisten sie damit einen
herausragenden Beitrag zur Sicherstellung des staatlichen
Bildungsauftrags. Mit der in den LOGINEO NRW Messenger
integrierten Videofunktion können wir unsere Lehrerinnen
und Lehrer bei dieser wichtigen Aufgabe jetzt noch besser
unterstützen. Mit dem Videokonferenztool ist das Angebot
des Landes für digitalen, datengeschützten Unterricht in
Nordrhein-Westfalen komplett. Jetzt wünsche ich mir, dass
es die Schulen und Schulträger in die Hand nehmen und
nutzen.“
Das in den LOGINEO NRW Messenger
integrierte Videokonferenztool, das allen öffentlichen
sowie den privaten Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen
kostenfrei zur Verfügung steht, bietet Lehrerinnen und
Lehrern die Möglichkeit, ihre Schülerinnen und Schüler zu
Videokonferenzen einzuladen. Auf diesem Wege können im
direkten Austausch Unterrichtsinhalte vermittelt und
diskutiert, Aufgaben besprochen und Fragen beantwortet
werden. Auch Bildschirmpräsentationen können über diese
Funktion geteilt werden.
Die Videofunktion kann von den Schulen
über
www.logineo.nrw.de freigeschaltet werden. Schulen,
die den LOGINEO NRW Messenger bislang noch nicht nutzen,
können diesen ebenfalls dort beantragen.
Bei der digitalen Kommunikation
sind der Datenschutz und die Datensicherheit von Kindern
und Jugendlichen sowie von Lehrkräften besonders wichtig.
Die Kommunikation bei Videokonferenzen im LOGINEO NRW
Messenger erfolgt verschlüsselt. Die
Videokonferenzfunktion im LOGINEO NRW Messenger kann mit
einem internetfähigen Smartphone, Tablet, Laptop oder PC
genutzt werden. Sie funktioniert auf allen verbreiteten
Betriebssystemen (iOS, Android, Windows, macOS, Linux)
sowohl als App als auch in aktuellen Browsern.
Um Schulen bei der Einführung und
Nutzung der in den LOGINEO NRW Messenger integrierten
Videofunktion zu unterstützen, stellt das Ministerium für
Schule und Bildung Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern
umfangreiche Materialien zur Verfügung. Für einen
zielgerichteten und effizienten Support wurde im LOGINEO
NRW Messenger zudem ein eigenes Formular angelegt. Bei
Bedarf erhalten die Schulen darüber hinaus Unterstützung
von landesweit rund 180 Medienberaterinnen und
Medienberatern.
„Mit dem in den LOGINEO NRW
integrierten Videokonferenztool erweitern wir unser
Angebot für den Distanzunterricht um eine wichtige
Funktion. Eine Videokonferenz kann den Präsenzunterricht
zwar nicht ersetzen, in einer Zeit, in der wir alle
weitestgehend auf persönliche Kontakte verzichten müssen,
bietet sie aber die Gelegenheit für einen Austausch von
Angesicht zu Angesicht. Dieser Austausch ist eine
unverzichtbare Grundlage für erfolgreiche Lernprozesse“,
so Ministerin Gebauer abschließend.
LOGINEO NRW Produktfamilie
Das Land macht den Schulen in
Nordrhein-Westfalen mit den Produkten der LOGINEO NRW
Familie ein umfassendes, kostenloses Angebot für das
digitale Lehren, Lernen und Arbeiten in unseren Schulen.
Mit Stand vom 15. Januar arbeiten 1.815 Schulen mit der
Schulplattform LOGINEO NRW (Einführung im November 2019),
2.261 Schulen nutzen das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW
LMS (Einführung im Juni 2020) und 1.476 Schulen
kommunizieren über den LOGINEO NRW Messenger (Einführung
im August 2020).
Alle Anwendungen der LOGINEO NRW
Produktfamilie einschließlich der in den LOGINEO NRW
Messenger integrierten Videokonferenzfunktion können von
den Schulen über
www.logineo.nrw.de beantragt und freigeschaltet
werden.
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Städtebauförderung
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Düsseldorf/Duisburg, 19. Januar 2021 -
Auch in den kommenden Jahren wird die Städtebauförderung
in Nordrhein-Westfalen auf hohem Niveau fortgeführt. Dies
hat das Landeskabinett in seiner Sitzung am 12. Januar
2021 beschlossen. Alleine für das Programmjahr 2021
stehen rund 334,7 Millionen Euro für die
Städtebauförderung und 30,6 Millionen Euro für den
Investitionspakt zu Förderung von Sportstätten landes-
und bundesseitig zu Verfügung. Von den gesamten Mitteln
kommen rund 170,9 Millionen Euro vom Bund. Ab 2025
erhöhen sich die Anteile des Bundes um jährlich 5,5
Millionen Euro.
„Gerade in diesen Zeiten ist die
Städtebauförderung eine Mutmacherin und Impulsgeberin für
Solidarität und Zusammenhalt. Deshalb ist es jetzt so
wichtig, dass das Konto mit finanziellen Mitteln für die
Städtebauförderung für unsere Kommunen gut gefüllt
bleibt. Aber nicht nur das: Jetzt kommt sogar noch Geld
hinzu. Denn die Landesregierung konnte beim Bund
erreichen, dass mehr Geld nach Nordrhein-Westfalen
fließt: Ab 2025 bekommt unser Land jährlich 5,5 Millionen
Euro mehr für die Städtebauförderung“, freut sich Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund zur
Städtebauförderung
Die
Städtebauförderung gliedert sich in folgende
Teilprogramme:
·
Lebendige Zentren – Erhalt und
Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
·
Sozialer Zusammenhalt –
Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten und
·
Wachstum und nachhaltige Erneuerung
– Lebenswerte Quartiere gestalten
Dazu kommt der
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten.
Das Land
Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen
Städtebaufördermittel zur Verfügung, um insbesondere
ländliche und städtische Räume mit erhöhten strukturellen
Schwierigkeiten zu unterstützen, um die Attraktivität der
Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu
stärken.
Ab 2021 wird die
Umsetzung von Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes und
der Klimafolgenanpassung, insbesondere durch die
Verbesserung der natürlichen Infrastruktur,
verpflichtende Fördervoraussetzung für alle neuen
Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung in den genannten
Teilprogrammen.
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Ministerin Gebauer: Auch in Pandemiezeiten gibt
es Zeugnisse
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Halbjahreszeugnisse im
Schuljahr 2020/21 Düsseldorf/Duisburg, 18.
Januar 2021 - Auch zum Ende des Schulhalbjahres 2020/2021
werden die Schülerinnen und Schüler in
Nordrhein-Westfalen aussagekräftige Zeugnisse erhalten.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Das vergangene Schulhalbjahr hat fast vollständig im
Präsenzunterricht stattgefunden. Daher gibt es Zeugnisse.
Es zahlt sich jetzt aus, dass unsere Schulen so lange wie
möglich Präsenzunterricht erteilt haben. Damit konnten
wir unseren Schülerinnen und Schüler auch in Zeiten der
Pandemie ein Stück Normalität geben und Lernerfolge
dokumentieren und sichern.“
Aufgrund der
besonderen Pandemiesituation haben die Schulen in diesem
Jahr bei der Zeugnisvergabe flexible Möglichkeiten. Die
Schulen können die Zeugnisse auf dem Postweg versenden
oder eine Abholung an den Schulen anbieten. Mit
Zustimmung der Eltern kann auch eine elektronische
Vorabübermittlung mit späterer Aushändigung erfolgen.
Über die konkrete Ausgestaltung der Zeugnisübergabe
entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit.
Die im Zusammenhang mit der Zeugnisvergabe
bestehenden Beratungspflichten, vor allem in der
Grundschule, bleiben unverändert. Die Zeugniskonferenzen
und die vorbereitenden Dienstgeschäfte in den Schulen
können wie gewohnt unter Beachtung der erforderlichen
Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Das Ministerium für
Schule und Bildung hat den Schule jedoch empfohlen,
digitale Formen der Durchführung von Konferenzen zu
nutzen.
Abschließend betonte Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Unseren Schülerinnen
und Schülern darf durch die Pandemie kein Nachteil
entstehen. Das ist die Leitlinie der gesamten
Landesregierung. Deshalb muss und wird es auch in
Pandemiezeiten Zeugnisse geben, damit die Schülerinnen
und Schüler ihren Bildungsweg erfolgreich fortsetzen
können. Jetzt kommt es darauf an, alle Vorkehrungen zu
treffen, nun den Verlauf des Schuljahres 2020/2021
weiterhin sicher und erfolgreich zu gestalten.“
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Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag: Land
und Kommunen wollen Elternbeiträge für Januar erlassen
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Düsseldorf/Duisburg, 08. Januar 2021 -
Am 11. Januar startet der eingeschränkte Pandemiebetrieb
in der Kindertagesbetreuung. Um die Eltern in der
aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die
Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die
Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas,
Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat
Januar zu erlassen. Die konkrete Abwicklung obliegt den
Kommunen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und
Kommunen hälftig.
Der stellvertretende
Ministerpräsident und Familienminister Joachim Stamp
sagte: „Ich freue mich, dass wir mit dem Finanzminister
und den kommunalen Spitzenverbänden verabreden konnten,
dass die Elternbeiträge im Januar ausgesetzt werden
sollen. Gleichzeitig erneuere ich meinen Appell an alle
Eltern, ihre Kinder, wenn immer möglich, selbst zu
betreuen.“
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer betonte: „Dies ist eine gute und richtige
Entscheidung, die auch Eltern von Grundschulkindern von
den Beiträgen für die OGS, der Übermittagsbetreuung sowie
weiteren Betreuungsformen entlastet. Mit dem Verzicht auf
die Erhebung der Elternbeiträge unterstützen die
Landesregierung und die Kommunen erneut die Eltern in
dieser herausfordernden Zeit.“ „Die Kommunen
stützen die Entscheidung des Landes, das
Betreuungsangebot in Kitas zurückzufahren. Die
Einrichtungen werden damit in die Lage versetzt, die
Kinder verstärkt in geschlossenen Kleingruppen zu
betreuen und damit gezielt die Zahl der Kontakte zu
reduzieren. Wir wissen, der verlängerte Lockdown fordert
die Kinder und Familien weiter erheblich.
Für den
Monat Januar sind die Städte, Kreise und Gemeinden
bereit, deshalb auf das Erheben von Elternbeiträgen für
Kitas und den offenen Ganztag zu verzichten. Die Kosten
teilen sie sich hälftig mit dem Land. Der Verzicht auf
die Gebühren wird die finanziellen Einbußen durch Corona
weiter steigern und ist für die kommunalen Haushalte
schmerzhaft,“ sagen der Vorsitzende des Städtetages NRW,
Oberbürgermeister Pit Clausen (Stadt Bielefeld), und die
Präsidenten des Landkreistages NRW und des Städte- und
Gemeindebundes NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis
Mettmann) und Bürgermeister a.D. Roland Schäfer (Stadt
Bergkamen).“ Die Entscheidung steht unter dem
Vorbehalt der Zustimmung des Haushalt- und
Finanzausschusses des Landtags. Dieser soll in seiner
nächsten Sitzung über die Bewilligung der finanziellen
Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm final entscheiden. Das
Sondervermögen aus dem Rettungsschirm wird zur
Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der
Corona-Pandemie eingesetzt.
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Ministerin Gebauer: Wir unterstützen den
Distanzunterricht
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Digitale Sofortausstattungsprogramm
stark nachgefragt
Düsseldorf/Duisburg, 07. Januar 2021 -
Die Sofortausstattungsprogramme des Landes für
Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer
werden weiter stark nachgefragt. Die Schulträger in
Nordrhein-Westfalen haben bis Ende des Jahres 2020
bereits rund 83 Prozent der zur Verfügung stehenden
Fördersumme beantragt und ein großer Teil davon ist
bereits bewilligt. Und die Tendenz ist weiter steigend.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer zeigt sich
erfreut über die positive Entwicklung des
Fördergeschehens und erklärte: „Es war die richtige
Entscheidung, dass die Landesregierung bereits im
vergangenen Sommer vorausschauend gehandelt und eine
große Ausstattungsoffensive gestartet hat. Bundesweit
haben wir damit eine Vorreiterrolle eingenommen.
Gemeinsam mit den Kommunen bringen wir das Lernen mit
digitalen Medien schnell voran.“
Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler:
143 Millionen Euro beantragt Mit Stand 31. Dezember
2020 haben die Schulträger in Nordrhein-Westfalen Anträge
mit einem Gesamtvolumen von rund 143 Millionen Euro
gestellt. Das entspricht rund 81 Prozent der
Gesamtfördersumme von 178 Millionen Euro. Rund 134
Millionen Euro sind bereits bewilligt. Bund und
Länder hatten sich auf eine Zusatzvereinbarung zum
DigitalPakt Schule in Höhe von 500 Millionen Euro
verständigt, um Schülerinnen und Schüler mit digitalen
Endgeräten auszustatten. Auf das Land Nordrhein-Westfalen
entfallen davon rund 105 Millionen Euro. Die
Landesregierung hat zusätzlich 55 Millionen Euro
bereitgestellt, so dass insgesamt von Land und Bund 160
Millionen Euro bereitstehen.
Die Kommunen
erbringen einen Eigenanteil von 17,8 Millionen Euro,
sodass insgesamt rund 178 Millionen Euro zur Verfügung
stehen. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist
hierbei nicht vorgesehen. Die schulgebundenen mobilen
Endgeräte werden den bedürftigen Schülerinnen und
Schülern in Form einer Leihe unentgeltlich von der Schule
zur Verfügung gestellt. Das Land hat durch eine Änderung
der Förderrichtlinie für die Schulträger die Möglichkeit
geschaffen, die Mittel noch bis zum 31. Juli 2021
verausgaben zu können. Dienstliche
Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer: 89 Millionen
Euro beantragt Mit Stand 31. Dezember 2020 haben die
Schulträger in Nordrhein-Westfalen Anträge mit einem
Gesamtvolumen von rund 89 Millionen Euro gestellt. Das
entspricht rund 87 Prozent der Gesamtfördersumme von 103
Millionen Euro. Rund 85 Millionen Euro sind bereits
bewilligt. Das Land unterstützt die Schulträger im
Rahmen des Konjunkturprogramms 2020 bei der Ausstattung
der Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten und stellt
dafür 103 Millionen Euro bereit. Auch bei diesem Programm
hat die Landesregierung für die Schulträger die
Möglichkeit geschaffen, die Mittel noch bis zum 31. Juli
2021 verausgaben zu können. Darüber hinaus gibt es
auch beim DigitalPakt Schule eine weiterhin positive
Entwicklung der Abrufzahlen. Insgesamt lagen mit
Stand vom 31. Dezember 2020 in Nordrhein-Westfalen
Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 231
Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule vor. Bereits
bewilligt sind rund 163 Millionen Euro. Mit dem
DigitalPakt Schule wird der Ausbau der IT-Infrastruktur
an Schulen gefördert. Förderbar sind die Bereiche
IT-Grundstruktur, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene
mobile Endgeräte sowie regionale Maßnahmen, soweit diese
von den Schulen unmittelbar genutzt werden können. Von
den rund fünf Milliarden Euro Gesamtvolumen stehen den
NRW-Schulen etwa eine Milliarde Euro zur Verfügung.
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Ministerin Gebauer: Auch unsere Schulen
müssen einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie
leisten
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Düsseldorf/Duisburg, 6. Januar
2021 - Nach der gestrigen
Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit
der
Bundesregierung hat Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer - Foto Land NRW - die konkrete
Umsetzung für den Schulbereich in
Nordrhein-Westfalen erläutert: „Angesichts der
kritischen Infektionslage in ganz Deutschland
braucht es weiterhin entschlossenes Handeln in allen
Lebensbereichen, um die Pandemie in diesem Winter
zurückzudrängen. Auch unsere Schulen müssen dazu
einen weiteren Beitrag leisten.
Wir werden
daher die Präsenzpflicht an allen Schulen bis Ende
Januar aussetzen und für alle Schülerinnen und
Schüler Distanzunterricht anbieten.“
Die Ministerin betonte, dass diese Entscheidung
niemandem leicht gefallen sei: „Es schmerzt auch
mich sehr, dass wir das Recht der Kinder auf Bildung
nicht wie gewohnt umsetzen können. Aber angesichts
der gegenwärtigen Situation sind die konsequenten
Einschränkungen richtig, um Kontakte weiter zu
verringern.“
Die neuen Regelungen
für den Unterricht in NRW vom 11. bis zum 31. Januar
2021
1. Der Präsenzunterricht
wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
2.
In allen Schulen und Schulformen wird der
Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien
ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle
Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese
Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen. Soweit
die Umstellung auf Distanzunterricht weitere
Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht,
sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass
der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar
2021 stattfindet.
Über die Notwendigkeit der
Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.
Die Einrichtung des Distanzunterrichts erfolgt auf
der Grundlage der Distanzlernverordnung, die die
Landesregierung bereits im Sommer als bislang
einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat. Zudem
wurden die Schulen bereits vor Monaten mit der
Handreichung zum Distanzunterricht mit umfassenden
pädagogisch-didaktischen Hinweisen ausgestattet.
Weitere Unterstützung erhalten die Schulen durch
die Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung
für digitale Endgeräte, die seit Juli 2020 zur
Verfügung stehen. Durch die Aussetzung des
Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von
Lehrkräften vermieden. Sie können sich auf die
Organisation des Distanzlernens konzentrieren.
3.
Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot
für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6
an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei
denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für
Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen
oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine
besondere Betreuung erfordert, z.B. in den
Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie
Körperliche und motorische Entwicklung, muss diese
in Absprache mit den Eltern bzw. den
Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen
sichergestellt werden. Während der
Betreuungsangebote in den Schulen findet kein
regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt
vor allem das sonstige schulische Personal in
Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen
Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im
häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen,
die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter
Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch
aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause
zu betreuen, um so einen Beitrag zur
Kontaktreduzierung zu leisten.
Grundsätzlich
werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten
geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr
noch zwingend zu schreibende Klausuren und
durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1
und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs.
Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der
Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung
geschrieben werden.
Abschließend erklärte
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer, dass
sie schon bei der Vorstellung des Stufenplans vor
der Weihnachtspause darauf hingewiesen habe, dass
bei einer besonders kritischen Infektionslage die
Landesregierung über noch weitergehende
Einschränkungen zu entscheiden habe: „Dieser Fall
ist nun eingetreten. Aber es ist mir ein wichtiges
Anliegen, allen Schülerinnen, Schülern, Eltern und
Großeltern klar zu sagen: Sollte es in den kommenden
Wochen zu Lockerungen kommen, dann ist es für mich
und die gesamte Landesregierung völlig klar, dass
die Schulen von Anfang an dabei sind. Dafür habe ich
in der KMK gekämpft und dafür werde ich mich weiter
nachhaltig einsetzen.“
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Jahresrückblick 2020 des Bundesrates Ein Jahr im
Zeichen der Pandemie mit Sondersitzungen
und über 100 Corona-Beschlüssen
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Bundeskanzlerin Merkel zur Einigung auf ein
"Brexit"-Abkommen zwischen der EU und GB
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