Duisburg, 24. April 2020 -
Das NRW-Soforthilfeprogramm Corona für
Kleinstunternehmerinnen, Kleinstunternehmer und
Solo-Selbstständige wird auch von Landwirtschaft und
Gartenbau benötigt. Nach Stand 20. April 2020 wurden
insgesamt 2.512 Zuschüsse aus Landwirtschaft und Gartenbau
beantragt, von denen 1.977 Anträge mit einer Höhe von
insgesamt rund 21 Millionen Euro bereits bewilligt wurden.
Dabei entfielen auf die Größenklasse bis fünf
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (9.000 Euro Soforthilfe)
1.647 Anträge mit einer Summe von 14.823.000 Euro; auf die
Größenklasse bis zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(15.000 Euro Soforthilfe) 200 Anträge mit einer Summe von
3.000.000 Euro sowie auf die Größenklasse bis 50
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (25.000 Euro Soforthilfe)
130 Anträge mit einer Summe von 3.250.000 Euro. Bezogen auf
die Gesamtzahl von 31.200 Betrieben der Landwirtschaft und
des Gartenbaus haben damit etwa acht Prozent der Betriebe
einen Antrag auf Soforthilfe gestellt.
Die Betriebe
des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen waren nach
Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums besonders
betroffen. Die Absatzwege im März und April waren teilweise
massiv beeinträchtigt, so dass zum Beispiel im
Schnittblumenbereich oder bei frühen Topfpflanzen größere
Mengen Waren vernichtet werden mussten.
Auch
landwirtschaftliche Betriebe mit Übernachtungs- und
Dienstleistungsangeboten machten von den Soforthilfen
Gebrauch. In einigen Betrieben mit Sonderkulturen konnten
wegen ausbleibender oder verzögert anreisender
Saisonarbeitskräfte Flächen nicht geerntet werden. Betriebe
mit Verarbeitungskartoffeln (zum Beispiel für die
Pommes-frites-Herstellung) verfügen über hohe Bestände nicht
vermarktungsfähiger Ware, da die Gastronomie als Abnehmerin
weitgehend ausgefallen ist.
Neben den Hilfen von Land
und Bund stehen seit kurzer Zeit auch verbesserte
Hilfsmöglichkeiten der Landwirtschaftlichen Rentenbank für
Betriebe mit höherem Liquiditätsbedarf zur Verfügung. Das
Landwirtschaftsministerium wird die Situation in den
Betrieben und auf den landwirtschaftlichen und
gartenbaulichen Märkten in den nächsten Wochen aufmerksam
beobachten, um bei Bedarf weitere passgenaue Hilfen zur
Verfügung stellen zu können.
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