Düsseldorf/Duisburg, 20. Mai 2020 - Das
Landeskabinett hat die Grundlage dafür gelegt, dass die
durch die Corona-Pandemie belasteten Kommunen Finanzschäden
separat in den Haushalten ausweisen und damit die Haushalte
genehmigungsfähig bleiben.
„Damit können wir eine
erneute finanzielle Schieflage unserer Kommunen wie nach der
Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 abmildern und deren
Handlungsfähigkeit auch perspektivisch sichern“, erläutert
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung. Mit dem vorliegenden Entwurf werden weitere
Punkte des vom Landeskabinett am 31. März 2020 beschlossenen
Kommunalschutz-Paketes umgesetzt. Zudem wird die Anhörung
der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Fachverbände
eingeleitet. Anschließend werden die Maßnahmen im Landtag
beraten.
Duisburg ist mit über 23 Millionen Euro dabei
Ein weiterer Punkt des Entwurfs ist die Auszahlung von
Sonderhilfen an Stärkungspaktkommunen in Höhe von insgesamt
342 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021. Damit wird
die Handlungsfähigkeit von über 60 am Stärkungspakt
teilnehmenden Städten und Gemeinden gestärkt.
Zur Erläuterung: Bereits am 31. März
2020 hat die Landesregierung einen Acht-Punkte-Plan als
Kommunalschutz-Paket verabschiedet. Mit den Hilfsmaßnahmen
für die Kommunen sollen einerseits die sinkenden Erträge und
andererseits die gestiegenen Aufwendungen – etwa beim
Gesundheitsschutz und in der sozialen Infrastruktur –
aufgefangen werden.
Folgende
Initiativen werden auf den Weg gebracht: 1.
Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen
Haushalten 2. „Sonderhilfengesetz
Stärkungspakt“ zur Unterstützung der am Stärkungspakt
teilnehmenden Kommunen 3.
Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen
4. Sicherstellung der Versorgung
der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank
NRW.BANK 5. Zugang zu
Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher
vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche
Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a.
6. Weitere Erleichterungen in den
kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel
zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und
Beschäftigung gegeben werden können 7.
Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für
vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der
EU-Oberschwellen 8. Festlegung,
dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen
anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten
können.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat
zur Umsetzung der Ziffern 4 und 5 des obigen
Kabinettbeschlusses am 21. April 2020 den Entwurf für einen
Zweiten Nachtragshaushalt 2020 mit der beabsichtigten
Übernahme von Haftungsfreistellungen für die landeseigene
Förderbank NRW.BANK in Höhe von 10 Milliarden Euro
beschlossen und diesen dem Landtag zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung übersandt.
Zur Umsetzung der Ziffer
6 des obigen Kabinettbeschlusses hat die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen am 14. April 2020 einen Erlass über die
Anwendung der kommunalen Vergabegrundsätze in Zeiten der
Auswirkungen von SARS-CoV-2 veröffentlicht. Zurzeit befindet
sich ein Entwurf für eine Änderung dieser Vergabegrundsätze
in der Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden –
Ziel: Weitere Erleichterungen der Vergaben für öffentliche,
kommunale Investitionen.
Mit dem Entwurf für ein „Gesetz
zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung
der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung
weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ sollen
die Ziffern 1 und 2 des von Seiten des vom Landeskabinett
beschlossenen „Kommunalschutz-Paketes“ Umsetzung erfahren;
die Verbändeanhörung hierzu wurde eingeleitet.
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