Düsseldorf/Hamminkeln, 15. Juli 2020 - Um
von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen,
Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und
unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der
NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro
Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des
Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den
Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren
gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000
Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses
gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als
problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die
Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine
Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem
geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat
Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und
hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen
an. Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart:
„Das erfolgreiche Soforthilfeprogramm hat vielen Betrieben
in Nordrhein-Westfalen schnell geholfen. Die mit dem Bund
verabredete Abrechnung fällt nun in eine Zeit, in der die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin
spürbar sind. Wir nehmen die an uns herangetragenen Sorgen
der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr ernst und sind in
Gesprächen mit dem Bund, um Verbesserungen zu erreichen. Als
besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben
die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld
abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten
Zahlungen. Diese und andere Fragen haben wir dem Bund
übermittelt und warten nun die weiteren Klärungen ab.“
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